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Die Erfindung betrifft eine Gehhilfe, insbesondere einen Rollator oder einen Gehbock, umfassend einen Rahmen, ein Aufnahmemittel, eine Hebeeinrichtung und ein Betätigungsmittel.
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Ältere Personen oder muskelerkrankte Menschen, die noch nicht pflegebedürftig aber in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, möchten unabhängig von Dritten ihren Alltag autonom gestalten können. Natürlich gibt es Pflegedienste, Familienangehörige und Nachbarn, die in einem Notfall gerne zur Hilfe eilen, allerdings ist diese Art der Unterstützung auch immer mit der Aufgabe der eigenen Autonomie der Person verbunden. Für agile Menschen ist es selbstverständlich aus einer Stellung auf ihren Knien oder aus einer liegenden Position vom Boden wieder in die aufrechte Stellung zu gelangen. Diese scheinbar einfache Bewegung ist hingegen für Menschen mit Einschränkungen in ihrem Bewegungsapparat ohne Unterstützung nicht möglich bzw. geht über die eigenen Kräfte hinaus. Damit hilfsbedürftige Personen, insbesondere ältere Menschen, unabhängig von der Hilfe von Dritten am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sind verschiedene Hilfsvorrichtungen wie Krücken, Gehbock oder Rollator bekannt. Menschen, die diese Hilfsmittel benötigen, sind im Vergleich zu pflegebedürftigen Personen meist noch agil. Sie können sich überwiegend alleine versorgen, duschen oder aus dem Bett aufstehen. Trotzdem kann es zu der Situation kommen, dass die Person auf den Fußboden ihrer Wohnung oder auch außerhalb der Wohnung auf einem Gehweg hinfällt und aus eigener Kraft nicht mehr in eine aufrechte Position kommt. In diesem Notfall wäre ein Ehepartner, der Pflegedienst oder aber sogar der Notdienst zu rufen. Um auch in einer solchen Situation die eigene Autonomie zu behalten, ist es sinnvoll, an der eigenen Gehhilfe eine Hilfsvorrichtung zu benutzen, die beim Aufrichten aus der Bodenlage unterstützend wirken kann und die auch beim Verlassen der eigenen Wohnung problemlos mitgenommen werden kann.
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Da bei älteren Menschen die Muskelkraft schwindet, besteht ein Bedarf, dass die Hilfsvorrichtung leicht handhabbar für die pflegebedürftige Person ist und nur ein geringes zusätzliches Gewicht an der Gehhilfe entsteht, damit die Gehhilfe auch mit der angebrachter Hilfsvorrichtung leicht zu bewegen ist.
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Aus dem Stand der Technik sind Rollstühle bekannt, die das Aufstehen aus einer sitzenden Position erleichtern oder auch das Aufnehmen der Person aus einer Bodenlage ermöglichen. Dies geht beispielsweise aus der
US 4,415,202 hervor. Diese Druckschrift beschreibt eine Hebevorrichtung, die an dem Rollstuhl anbringbar ist und die einen zusätzlichen Hebesitz enthält, der in einer Ausweichposition unter einem Rollstuhlsitz aufbewahrt werden kann, bis er benötigt wird. Diese Hebevorrichtung kann an einen Standardrollstuhl nachträglich angebracht werden oder schon bei der Herstellung eines Rollstuhls eingebaut werden. Um die Hebevorrichtung zu betätigen, sind seitlich an dem Hebesitz Hubhebel angebracht, die manuell auf und ab bewegbar sind, um die von dem Hubrahmen getragenen Zahnräder zu drehen. Über die Zahnräder laufen Ketten, die dadurch den Hebesitz mit der Person anheben. Da der Hebesitz sehr weit nach vorne an dem Hubrahmen herausragt, droht der Hebesitz bei Belastung mit einer Person zu kippen. Deshalb wird eine zusätzliche Mechanik benötigt, die dieses Kippen ausgleicht und den Hebesitz über seinen gesamten vertikalen Bewegungsbereich in einer ebenen Position hält.
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Weiterhin sind aus dem Stand der Technik mechanische Hebevorrichtungen bekannt, die entwickelt wurden, um Behinderten und älteren Personen das Ein- und Aussteigen in eine Badewanne zu erleichtern. Ein solcher Badewannenliftstuhl wird in der
US 4,034,426 offenbart. Zum Unterstützen des Ein- und Aussteigens von geschwächten oder pflegebedürftigen Personen in bzw. aus der Badewanne weist die Vorrichtung gemäß der
US 4,034,426 ein Gestell und einen schwenkbaren Stuhl mit Griffen auf, der schwenkbar an dem Gestell angebracht ist, um darauf hin und her zu schwingen. Das Schaukeln des Stuhls wird verwendet, um den Stuhl mit der Person anzuheben, so dass die hilfsbedürftige Person sich eigenständig aus der Badewanne nach einem Bad wieder nach oben befördern kann.
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Rechts und links von dem Stuhl sind Griffe vorgesehen, um einen Ratschen- und Klinkenmechanismus zu betätigen. Weiterhin sind an dem Gestell vertikal verlaufende Zahnstangen angebracht und greifen in Zahnräder ein, die durch den Ratschen- und Klinkenmechanismus betätigt werden. Durch Drücken der Griffe nach vorne wird die Bewegung von einer Hülsen- und Sperrbänderanordnung abgebremst.
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Diese Vorrichtungen ist mit dem Ratschen- und Klinkenmechanismus und der Hülsen- und Sperrbänderanordnung übermäßig kompliziert und umständlich ausgestaltet. Dies erhöht die Kosten und die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls. Wegen des Gewichts kann die Vorrichtung nicht für einen mobilen Einsatz verwendet werden. Viele pflegebedürftige Personen oder ältere Menschen, die Hebevorrichtungen benötigen sind finanziell nicht mehr so gut aufgestellt, wie während ihrer Berufstätigkeit. Aus diesem Grund sollte eine Hebevorrichtung bezahlbar, also ausreichend kostengünstig sein und trotzdem eine Stabilität aufweisen, so dass der Benutzer keine Angst haben muss, dass die Konstruktion bei Benutzung instabil wird und die Person mit der Hebevorrichtung zusammenbricht.
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Keine dieser beschriebenen Hilfsvorrichtungen aus dem Stand der Technik ist für den Fall einsetzbar, dass einer hilfsbedürftigen Person ein einfaches Hilfsmittel mit einer minimalen Anzahl an Bauteilen zur Unterstützung beim Aufrichten aus einer Bodenlage zur Verfügung gestellt wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kompakte und einfache Vorrichtung bereitzustellen, die es einem hilfsbedürftigen Menschen ermöglicht, sich ohne fremde Hilfe nach einem Sturz oder Ähnlichem mit Unterstützung der eigenen Gehhilfe und mit wenig eigener Muskelkraft, sicher aus der Bodenlage aufzurichten.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
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Dieser Gegenstand ist dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmemittel im Wesentlichen länglich ausgebildet ist und die zwei Führungselemente der Hebeeinrichtung auf der Mittellängsachse an den äußeren Enden des Aufnahmemittels und mittels Befestigungseinrichtungen an der Griffeinrichtung anbringbar sind.
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Dass gemäß Anspruch 1 das Aufnahmemittel im Wesentlichen länglich ausgebildet ist, hat den Vorteil, dass es wenig Platz beansprucht und das Aufnahmemittel somit zwischen den Rahmen der Gehhilfe passt. Damit ragt es nicht aus dem Rahmen der Gehhilfe heraus. Weiterhin kann das Aufnahmemittel samt Führungselementen einfach am Rollator verstaut werden und zweckmäßigerweise werden an dem Gehbock keine zusätzlichen Stützmittel benötigt, da der Rahmen ausreichend Stützung bietet.
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Dadurch, dass die zwei Führungselemente der Hebeeinrichtung auf der Mittellängsachse an den äußeren Enden des Aufnahmemittels anbringbar sind, ergibt sich eine symmetrische Anordnung zur Mittelquerachse des Aufnahmemittels und auch zu der Gehhilfe. Da die zwei Führungselemente symmetrisch rechts und links in Längsrichtung und mittig in Querrichtung des Aufnahmemittels angeordnet sind, wird die hilfsbedürftige Person mit ihrem Schwerpunkt genau mittig der Hebeeinrichtung aufgenommen. Damit wird das Gewicht der hilfsbedürftigen Person hälftig auf die Führungselemente übertragen. Vorteilhafterweise wird die Person sich ganz natürlich selber ausbalancieren und das Aufnahmemittel wird nicht nach vorne oder hinten wegkippen und benötigt somit auch keine aufwendige Stabilisierungsmaßnahmen.
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Vorteilhafterweise sind die zwei Führungselemente der Hebeeinrichtung mittels Befestigungseinrichtungen an der Griffeinrichtung anbringbar, so dass die zusätzlichen Bauteile schnell entfernbar sind.
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Zweckmäßig ist, dass das Aufnahmemittel mit der Hebeeinrichtung fest verbunden ist, so dass bei Betätigung der Hebeeinrichtung das Aufnahmemittel sicher bewegt wird. Ebenfalls sind durch diese Ausführung weniger einzelne Bauteile nötig.
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Dadurch dass das Aufnahmemittel eine im Wesentlichen rechteckförmige Aufnahmefläche und eine Erstreckung in Querrichtung aufweist, die in eine Gehrichtung kürzer ist, als eine Erstreckung in die Längsrichtung der Aufnahmefläche des Aufnahmemittels, kann das Aufnahmemittel passgenau zwischen die Räder des Rollators oder den Rahmen des Gehbocks angeordnet werden und nimmt keinen zusätzlichen Platz in Anspruch. Vorteilhafterweise ist gerade in kleinen Wohnungen älterer oder alleinstehender Menschen die Platzeinsparung ein wesentlicher Aspekt.
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Vorteilhafterweise sind die Befestigungseinrichtungen zum Aufnehmen der zwei Führungselemente der Hebeeinrichtung lösbar an der Griffeinrichtung angeordnet. Damit ergibt sich der Vorteil, dass nach einem Baukastenprinzip die Befestigungseinrichtungen mit Hebeeinrichtung und Aufnahmemittel auch flexibel an andere Modelle einer Gehhilfe anbringbar sind. Auch kann durch Entfernung der Befestigungseinrichtung die Gehhilfe ohne die zusätzlichen Elemente verwendet werden.
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Dadurch dass die Hebeeinrichtung die zwei Führungselemente, eine Verbindungseinrichtung und mindestens ein Verbindungselement aufweist, ist sie mit wenigen Bauteilen einfach ausgestaltet, leicht zu handhaben und unkompliziert zu verstauen bzw. einfach mit der Befestigungseinrichtung von der Gehhilfe zu entfernen.
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Zweckmäßig ist die Verbindungseinrichtung der Hebeeinrichtung mit dem Aufnahmemittel verbunden, das mindestens eine Verbindungselement beweglich an der Verbindungseinrichtung angeordnet und mit den zwei Führungselementen wirkverbunden sowie das Betätigungsmittel mit dem mindestens einen Verbindungselement wirkverbindbar, damit mit nur einem Betätigungsmittel die Hebeeinrichtung einfach und schnell von der hilfsbedürftigen Person betätigt werden kann.
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Vorteilhaft ist weiterhin vorgesehen, dass die zwei Führungselemente Gurte oder Bänder sind, dass das Betätigungsmittel ein Akkuschrauber oder das mechanische Betätigungsmittel eine Handkurbel ist und dass die Befestigungseinrichtung ein Hilfsgestänge oder eine zweiteilige Klemme ist. Durch die Gurte oder Bänder, also durch Führungselemente aus flexiblem Material, wird eine Konstruktion ermöglicht, die nicht nur wenig Gewicht aufweist, sondern auch einfach faltbar bzw. verstaubar an der Gehhilfe ist.
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Eine Handkurbel oder ein Akkuschrauber sind gängige Alltagsmittel, die der hilfsbedürftigen Person kostengünstig zur Verfügung stehen. Weiterhin sind diese Betätigungsmittel handlich und einfach an der Gehhilfe zu verstauen oder aufzubewahren. Ebenfalls ist das Betätigungsmittels für eine ältere Person einfach zu handhaben.
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Dadurch, dass die Befestigungseinrichtung ein Hilfsgestänge oder eine zweiteilige Klemme ist, kann die hilfsbedürftige Person die eigene Gehhilfe, ohne dauerhafte Änderungen an der Gehhilfe selbst vornehmen zu müssen, zum Aufrichten aus einer Bodenlage verwendet werden.
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Vorteilhafterweise ist die Verbindungseinrichtung ein Getriebe und Lager und das mindestens eine Verbindungselement ist eine Welle. Dadurch, dass Getriebe und Lager entlang der Mittelquerachse an den äußeren Längskanten an einer Unterseite des Aufnahmemittels angeordnet sind, ergibt sich eine symmetrische Anordnung, die der hilfsbedürftigen Person einen einfachen Zugang zum Betätigen der Hebeeinrichtung erlaubt, da die Welle über das Getriebe von dem Akkuschrauber oder der Handkurbel seitlich oder von oben antreibbar ist.
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Zweckmäßigerweise sind an der Welle Wickelscheiben angeordnet sind, die ein gegenläufiges Aufwickeln der Gurte auf der Welle begrenzen, so dass die Gurte bzw. Bänder gleichförmig auf der Welle auf- oder abgewickelt werden.
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Dadurch dass das jeweils eine Ende der zwei Gurte fest auf der Mittellängsachse an den äußeren Enden der Oberseite des Aufnahmemittels verbunden ist und dass das jeweils andere Ende der zwei Gurte über einen zugehörigen Abstandshalter zu der Welle an der Unterseite des Aufnahmemittels führbar ist, die Abstandshalter mit der Unterseite des Aufnahmemittels verbunden sind und eine Führungsrolle sowie eine untere Umlenkrolle zum Umlenken der Gurte aufweist, ist die Mechanik unterhalb des Aufnahmemittels angeordnet und eine eventuelle Verletzung der hilfsbedürftigen Person durch bewegliche Teile wird vermieden. Weiterhin ergibt sich eine kompakte Anordnung unterhalb des Aufnahmemittels ohne ein zusätzliches Element, das die Mechanik aufnehmen müsste.
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Vorteilhafterweise weist das Hilfsgestänge und die zweiteiligen Klemmen obere Umlenkrollen auf, durch die die Gurte bzw. Bänder geführt werden. Somit wird die Kraft, die die hilfsbedürftige Person aufbringen muss, gemäß dem Flaschenzugprinzip halbiert. Dadurch, dass das Hilfsgestänge mittels Verriegelungsbolzen lösbar mit der Griffeinrichtung verbindbar ist und die zweiteiligen Klemmen mittels Verschraubungen lösbar mit der Griffeinrichtung verbindbar sind, ergibt sich der Vorteil, dass die zusätzlichen Bauteile von der Gehilfe gelöst werden können und die Gehhilfe zu ihrem ursprünglichen Zweck ohne zusätzliches Gewicht verwendet werden kann.
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Vorteilhafterweise sind die zwei Führungselemente Gewindestangen. Damit ergibt sich eine sehr stabile erfindungsgemäße Vorrichtung, die keine zusätzlichen Stützmittel erfordert. Weiterhin ermöglicht die Gewindestange eine gleichförmige Übersetzung während des ganzen Anhebevorgangs. Dadurch, dass das Betätigungsmittel ein Akkuschrauber oder das mechanische Betätigungsmittel eine Handkurbel ist und dass die Befestigungseinrichtung eine zweiteilige Klemme ist, ergibt sich vorteilhafterweise eine günstige konstruktive Lösung, da die Bauteile Standardteile sind.
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Zweckmäßigerweise ist die Verbindungseinrichtung als Innenlager ausgebildet. Das mindestens eine Verbindungselement ist als ein Zahnkranz mit Innengewinde zum Zusammenwirken mit der Gewindestange und die äußere Umfangsseite des Zahnkranzes ist als eine Riemenscheibe zum Aufnehmen eines Riemens ausgebildet. Die Lagerung des Zahnkranzes in den Innenlagern ermöglicht eine reibungsarme, wartungsarme und gleichförmige Drehbewegung des Zahnkranzes mit Innengewinde an der Gewindestange.
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Vorteilhafterweise weist das Aufnahmemittel ein Aufnahmemittelunterteil auf und beide Aufnahmemittel sind mittels eines vierten Befestigungsmittels beabstandet voneinander verbunden. Dadurch ergibt sich ein Zwischenraum zur Aufnahme der Mechanik, der die Person vor Verletzungen an beweglichen Teilen schützt. Weiterhin sind die Bauteile kompakt unterhalb des Aufnahmemittels angeordnet, so dass keine zusätzlichen Vorrichtungen zur Aufnahme der Mechanik an der Gehhilfe angebracht werden müssen, die zusätzliches Gewicht und zusätzlichen Platz bedeuten würden. Zweckmäßigerweise werden die in dem Zwischenraum angeordneten Teile vor Beschädigung geschützt.
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Vorteilhafterweise sind die Innenlager jeweils in dem Aufnahmemittel und dem Aufnahmemittelunterteil derart verpresst angeordnet, dass sie jeweils einen Zahnkranz aufnehmen.
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Zweckmäßigerweise sind zwischen dem Aufnahmemittel und dem Aufnahmemittelunterteil die zwei Zahnkränze, der Riemen, eine Riemenscheibe und zwei Riemenumlenkung auf einer Befestigungsplatte angeordnet. Somit ist die Mechanik besonders gut vor Beschädigungen geschützt und die Person vor eventuellen Verletzungen der beweglichen Teile.
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Vorteilhafterweise sind die zwei Gewindestangen mittels je eines Haltemittels mit dem Aufnahmemittel verstärkend verbunden. Diese Anordnung verleiht der Vorrichtung mehr Stabilität.
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Vorteilhafterweise ist der Riemen als Zahnriemen ausgebildet und wirkt als Kraftübertragungsmittel zwischen der Riemenscheibe und den beiden Zahnkränzen. Dadurch ist eine formschlüssige Kraftübertragung gesichert, die ruckfrei arbeitet und der hilfsbedürftigen Person Sicherheit verleiht.
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Vorteilhafterweise ist die Riemenscheibe von dem Akkuschrauber oder der Handkurbel antreibbar, um die erzeugte Drehbewegung durch die Wirkverbindung zwischen Riemenscheibe und Riemen auf die beiden Zahnkränze zu übertragen. Somit ist ein einfaches Betätigen der Hebeeinrichtung durch die hilfsbedürftige Person selber möglich, um das Aufnahmemittel auf- und abzulassen.
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Dadurch dass die zwei Führungselemente Zahnstangen sind und dass das Betätigungsmittel das Aufnahmemittel ist, ergibt sich vorteilhafterweise eine Vorrichtung mit einer minimalen Anzahl an Bauteilen, um die hilfsbedürftige Person vom Boden anzuheben. Dadurch dass die hilfsbedürftige Person durch Wippbewegungen mit dem eigenen Körpergewicht die Hebeeinrichtung betätigt sind zusätzliche Betätigungsmittel entbehrlich und der Aufwand ist gering. Dadurch dass die Befestigungseinrichtung eine zweiteilige Klemme ist, ist das Anbringen und der Befestigungseinrichtung an der Griffeinrichtung sehr einfach möglich und analog auch das Lösen bzw. Abschrauben.
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Zweckmäßig ist die Verbindungseinrichtung als Splint und Feder und das mindestens eine Verbindungselement als ein Rasthakenpaar ausgebildet. Dadurch dass Splint und Feder mit dem Aufnahmemittel verbindbar ist und mit den Rasthakenpaaren wirkverbunden ist, ergibt sich eine Hebevorrichtung, die mit den Zahnstangen, mit Splint und Feder und dem Rasthakenpaar mit wenig Bauteilen effektiv zusammenwirkt, um die hilfsbedürftige Person aus der Bodenlage anzuheben.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele einer Gehhilfe unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
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Es zeigen beispielhaft:
- 1A bis 10A schematische Darstellungen eines ersten Ausführungsbeispiels an einem Rollator,
- 1A Rollator in perspektivischer Ansicht mit betriebsbereitem Aufnahmemittel,
- 2A Rollator in perspektivischer Ansicht mit betriebsbereitem Aufnahmemittel,
- 3A perspektivische Ansicht mit verstautem Aufnahmemittel,
- 4A Seitenansicht es Rollators mit verstautem Aufnahmemittel,
- 5A perspektivische Ansicht der Unterseite des Aufnahmemittels,
- 6A schematische Draufsicht der Unterseite des Aufnahmemittels,
- 7A Schnittdarstellung des Aufnahmemittels,
- 8A weitere Schnittdarstellung des Aufnahmemittels,
- 9A vergrößerte Darstellung eines Teils auf 1A und
- 10A vergrößerte Darstellung eines Teils auf 4A.
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Weiterhin zeigen:
- 11A bis 22A schematische Darstellungen des ersten Ausführungsbeispiels an einem Gehbock, wobei
- 11A perspektivischen Ansicht der Hebeeinrichtung ohne Gehbock,
- 12A perspektivische Ansicht des Gehbocks,
- 13A schematische Seitenansicht des Gehbocks,
- 14A Befestigungseinrichtung in vergrößerter Schnittdarstellung,
- 15A perspektivischen Seitenansicht der zweiteiligen Klemme,
- 16A perspektivisch Ansicht der Mechanik der Hebeeinrichtung,
- 17A schematische Schnittdarstellung des Aufnahmemittels mit Hebemechanik,
- 18A schematische Draufsicht der Oberseite des Aufnahmemittels an dem Gehbock,
- 19A perspektivische Detailansicht der 18,
- 20A schematische Schnittdarstellung des Aufnahmemittels und
- 21A u. 22A perspektivische Darstellung des Aufnahmemittels mit Betätigungsmittel.
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Es zeigen beispielhaft:
- 1B bis 12B eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels an einem Gehbock,
- 1B Gehbock in perspektivischer Ansicht mit Hebeeinrichtung und Aufnahmemittel,
- 2B Gehbock in perspektivischer Ansicht mit Hebeeinrichtung, Aufnahmemittel und Betätigungsmittel,
- 3B Frontansicht des Gehbocks nach 1B,
- 4B Seitenansicht des Gehbocks nach 3B,
- 5B vergrößerte Darstellung der Befestigungseinrichtung aus 1B,
- 6B schematische Draufsicht auf das Aufnahmemittelunterteil,
- 7B Schnittdarstellung durch das Aufnahmemittel,
- 8B weitere Schnittdarstellung durch das Aufnahmemittel,
- 9B vergrößerte Darstellung des Haltemittels nach 8B,
- 10B vergrößerte Darstellung eines Teils aus 9B,
- 11B Schnitt durch das Haltemittel nach 8B und
- 12B perspektivische Detailansicht des Betätigungsmittels.
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Es zeigen beispielhaft:
- 1C bis 7C schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels an einem Gehbock,
- 1C Gehbock in perspektivischer Ansicht mit Befestigungseinrichtung, Hebeeinrichung und Aufnahmemittel,
- 2C Gehbock in perspektivischer Rückansicht der 1C,
- 3C vergrößerte Darstellung des Durchgangsmittels,
- 4C Seitenansicht des Durchgangsmittels nach 3C,
- 5C Schnittdarstellung durch das Durchgangsmittel,
- 6C schematische Seitenansicht des Aufnahmemittels und
- 7C Bewegungsansicht des Aufnahmemittels.
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Die Figuren sind lediglich schematisch und nicht maßstabsgetreu. Sind in der nachfolgenden Beschreibung in verschiedenen Figuren die gleichen Bezugszeichen angegeben, so bezeichnen diese gleiche, gleichwirkende, ähnliche oder ähnlich wirkende Elemente.
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Die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele gelten alle gleichermaßen für eine Rollator oder einen Gehbock und sind hier jeweils beispielsweise an dem Rollator oder an dem Gehbock gezeigt. Weiterhin sind die Befestigungseinrichtungen mit den Hebeeinrichtungen und dem Aufnahmemittel derart ausgestaltet, dass es sich um Bausätze handelt, die an das jeweilige Modell eines Rollators bzw. eines Gehbocks anpassbar sind.
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In 1A ist eine Gehhilfe 1 mit Rahmen 2 und Griffeinrichtung 3 dargestellt, die als Rollator 1A ausgeführt ist. An der Griffeinrichtung (3A) des Rollators 1A ist eine Befestigungseinrichtung 20 angeordnet. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Befestigungseinrichtung 20 als Hilfsgestänge 20A ausgebildet. Weiterhin ist in einer Gehrichtung G hinter dem Rollator 1A ein längliches Aufnahmemittel 10 mit einer Erstreckung in Längsrichtung L und mit einer Erstreckung in Querrichtung Q über zwei Führungselemente 31 an dem Hilfsgestänge 20A angeordnet. Die zwei Führungselemente 31 sind in diesem Ausführungsbeispiel als flexible Zugelemente, insbesondere Gurte 31A oder ähnlichem, ausgebildet, die über eine obere Umlenkrolle 34 und eine untere Umlenkrolle 35 geführt werden. Die obere Umlenkrolle 34 ist an dem Hilfsgestänge 20A angebracht und die untere Umlenkrolle 35 in einem Abstandshalter 37 gelagert. Der Abstandshalter 37 ist an dem längliches Aufnahmemittel 10 angebracht. Unterhalb des Aufnahmemittels 10 ist eine Mechanik einer Hebeeinrichtung 30 angeordnet, die in 5A näher gezeigt ist. Die Mechanik der Hebeeinrichtung 30 wird über eine Verbindungseinrichtung (32, 32A) mit einem Betätigungsmittel 50, das hier nicht dargestellt ist, angetrieben. Das Betätigungsmittel 50 kann beispielsweise als eine Kurbel oder ein Akkuschrauber ausgebildet sein. An dem Rahmen 2 des Rollators 1A befinden sich als Kippsicherung für den Rollator 1A bei Belastung des Aufnahmemittels 10 zwei Stützmittel 40. Der in dieser Figur dargestellte Rollator 1A zeigt das Aufnahmemittel 10 in einer abgesenkten Position auf Bodenniveau, so dass es von einer hilfsbedürftigen Person benutzt werden kann. Als Abstandselemente 12 zwischen Aufnahmemittel 10 und dem Boden dienen in diesem Ausführungsbeispiel vier Gummifüße 12A, die unterhalb des Aufnahmemittels 10 angebracht sind. Eine hilfsbedürftige Person kann sich auf das Aufnahmemittel 10 setzen und sich von der Bodenlage mittels des Betätigungsmittels 50 und der Hebeeinrichtung 30 in eine Position befördern, aus der sie selbständig aufstehen kann. Die Stützmittel 40 sind in eine Position gedreht, in der sie einem eventuellen Kippen des Rollators 1A bei Betätigung der Hebeeinrichtung 30 unter Belastung des Aufnahmemittels 10 entgegenwirken.
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2A zeigt den Rollator 1A der 1A in einer Seitenansicht mit der Hebeeinrichtung 30 zum vertikalen Anheben des Aufnahmemittels 10 aus der Bodenlagen hin zu einem höheren Niveau. Das Hilfsgestänge 20A wird von einer Hilfsstrebe 21A an dem Rahmen 2 des Rollators 1A abgestützt. An dem distalen Ende des Hilfsgestänges 20A ist die obere Umlenkrolle 34 für den Gurt 31A angeordnet. Die Gurte 31A sind mit dem einen Ende fest an dem Aufnahmemittel 10 und mit ihrem anderen Ende fest an einem Verbindungselement 33, hier eine Welle 33A, unterhalb des Aufnahmemittels 10 befestigt und laufen über die obere Umlenkrolle 34 und über eine untere Umlenkrolle 35, die in 5A dargestellte ist.
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3A stellt den Rollator 1A mit verstautem, an den Rollator 1A eingeklapptem, Aufnahmemittel 10 und hochgedrehten Stützmitteln 40 dar. In dieser Position des Aufnahmemittels 10 am Rollator 1A kann die hilfsbedürftigen Person den Rollator 1A in Gehrichtung G bewegen, da sich das Aufnahmemittel 10 und die Hebeeinrichtung 30 in einer verstauten Position befinden, in der sie nicht benötigt werden und gleichzeitig die Bewegung der hilfsbedürftigen Person nicht stören. Da sich die meisten hilfsbedürftigen Personen in einem muskelgeschwächten Zustand befinden, ist es wichtig, dass die an Rollator 1A zusätzlich angebrachten Vorrichtungsteile, wie Aufnahmemittel 10 und Hebeeinrichtung 30, nicht zu schwer sind. Auch aus diesem Grund wird bei dieser Ausführungsform als Führungselemente 31 textile Bänder, wie Gurte 31A oder ähnlichem, verwendet. Die Stützmittel 40 sind drehbar an dem Rahmen 2 des Rollators 1A angeordnet, damit sie einfach und schnell aus der Park-Position, in der die hilfsbedürftige Person das Aufnahmemittel 10 benutzt, in eine Geh-Position gedreht werden können, um die Benutzung des Rollators 1A als Gehhilfe 1 zu ermöglichen. Auch kann die hilfsbedürftige Person das Hilfsgestänge 20A, an dem sich die Gurte 31A der Hebeeinrichtung 30 befinden, einfach von dem Rollator 1A abnehmen. Dafür ist ein Verriegelungsbolzen 22A aus einer Verriegelungsposition zu lösen, siehe auch 4A und 10A.
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4A zeigt den Rollator 1A der 3A in einer Seitenansicht mit verstautem Aufnahmemittel 10 und somit in der Geh-Position in Gehrichtung G. Das Hilfsgestänge 20A, die Hilfsstrebe 21A, das Aufnahmemittel 10 und die drehbaren Stützmittel 40 sind derart an dem Rollator 1A verstaut, dass die hilfsbedürftige Person den Rollator 1A gewohnheitsgemäß benutzen kann. Bei Bedarf werden die aufgeführten Komponenten ausgeklappt, bzw. in eine betriebsbereite Position gebracht, so dass die hilfsbedürftige Person das Aufnahmemittel 10 unter Zuhilfenahme des Betätigungsmittels 50, wie zu 1A beschrieben, zum Aufrichten verwenden kann.
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Die Mechanik, die die Bewegung des Aufnahmemittels 10 von einer Bodenlage, also einem Bodenniveau, in eine vertikal höhere Position bewirkt, ist an der Unterseite des Aufnahmemittels 10 angeordnet. Die Unterseite des Aufnahmemittels 10 ist die entgegengesetzte Seite, auf die sich die hilfsbedürftige Person setzt, um sich vertikal nach oben zu befördern. Damit ist eine kompakte Anordnung gegeben, die ein einfaches Verstauen an dem Rollator 1A ermöglicht. 5A zeigt diese Anordnung in einer perspektivischen Ansicht. Die zwei Führungselemente 31 in Form von Gurten 31A, die das Aufnahmemittel 10 von dem Bodenniveau auf ein vertikal höher gelegenes Niveau führen sind jeweils mit ihrem einen Ende an dem Verbindungselement 33, in diesem Ausführungsbeispiel eine Welle 33A, befestigt und mit ihrem anderen Ende mit dem Aufnahmemittel 10 verbunden. Die Gurte 31A werden über untere Umlenkrollen 35 und Führungsrollen 36 von der Unterseite des Aufnahmemittels 10 zu den oberen Umlenkrollen 34 geführt. Die unteren Umlenkrollen 35 und die Führungsrollen 36 sind in einem Abstandshalter 37 gelagert, der an der Unterseite des Aufnahmemittels 10 befestigt ist. Somit werden die zwei Gurte 31A in einem definierten Abstand zueinander vertikal nach oben zu der Griffeinrichtung 3, an der die oberen Umlenkrollen 34 angebracht sind, geführt. Wie in 8A zu sehen, sind die Gurte 31A mit ihrem anderen Ende fest an der Oberseite des Aufnahmemittels 10 mittels eines ersten Befestigungsmittels 15, beispielsweise Nieten oder Schrauben, angebracht. Getriebe und Lager 32 sind auf der Unterseite des Aufnahmemittels 10 fest angeordnet. Dazwischen ist die Welle 33 drehbar gelagert. Wird die Welle 33 angetrieben, so wickeln sich die Gurte 31A entgegengesetzt zueinander auf der Welle 33 auf. Dieser Wickelvorgang wird durch Wickelscheiben 38 begrenzt, so dass die Gurte 31A gleichmäßig auf der Welle 33 aufgewickelt werden und das Aufnahmemittel 10 in Richtung der oberen Umlenkrolle 34 vertikal nach oben angehoben wird. Die Betätigung der Hebeeinrichtung 30 erfolgt direkt von der hilfsbedürftigen Person, indem die Welle 33 mit einem Betätigungsmittel 50, wie beispielsweise einem Akkuschrauber oder einem mechanischen Betätigungsmittel 50, wie beispielsweise einer Handkurbel bzw. Kurbelwelle, oder dergleichen, angetrieben wird.
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Weiterhin sind an der Unterseite des Aufnahmemittels 10 vier Abstandselemente 12, in Form von Gummifüßen 12A, gleichmäßig in den vier Ecken des länglichen Aufnahmemittels 10 angebracht. Diese geben der hilfsbedürftigen Person zum einen das Gefühl von einem stabilen Halt, wenn sie sich auf das Aufnahmemittel 10 setzt und zum anderen ermöglichen sie den nötigen Abstand zum Boden, damit die Mechanik nicht beschädigt wird, wenn sich das Aufnahmemittel 10 auf Bodenniveau befindet. Als Sicherung einer unkontrollierten Abwärtsbewegung des Aufnahmemittels 10 dient eine Schlingfeder 13, die an der Welle 33 und an der Unterseite des Aufnahmemittels 10 befestigt ist. Um die Schlingfeder 13 zu lösen wird mit einem Schraubendreher oder ähnlichem durch die Durchtrittsöffnung 14 gestochen. Die Schlingfeder 13 löst sich, so dass die Welle 33 in entgegengesetzte Richtung gedreht werden kann und das Aufnahmemittel 10 wieder auf Bodenniveau abgelassen wird.
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6A zeigt eine schematische Draufsicht auf die Unterseite des Aufnahmemittels 10. In dieser Ansicht ist die geometrische Anordnung der zwei Führungselemente 31, die in diesem Ausführungsbeispiel als Gurte 31A ausgebildet sind, an dem Aufnahmemittel 10 erkennbar. Das längliche Aufnahmemittel 10 weist eine Aufnahmefläche 11 auf, die sich in Längsrichtung L weiter erstreckt als in Querrichtung Q. An den äußeren Enden der Unterseite des Aufnahmemittels 10 in Erstreckung der Mittellängsachse LM sind jeweils die Abstandshalter 37 mit der Umlenkrolle 35 und der Führungsrolle 36 angebracht. Somit verlaufen die Gurte 31A in etwa mittig entlang der Längsachse L unter dem Aufnahmemittel 10 und werden an den Querseiten des länglichen Aufnahmemittels 10 in etwa mittig von dem Abstandshalter 37 nach oben in Richtung des Hilfsgestänges 20A geführt. Dazu werden die Gurte 31A über die Umlenkrolle 35 und die Führungsrolle 36 geführt.
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An den äußeren Enden des Aufnahmemittels 10 in Erstreckungsrichtung der Mittelquerachse QM sind jeweils Getriebe und Lager 32 angeordnet, die die Welle 33 lagern. In etwa mittig der Welle 33 sind entlang der Mittelquerachse QM nebeneinander jeweils die einen Enden der Gurte 31A fest an der Welle 33 angebracht und durch Wickelscheiben 38 begrenzt. Die Wickelscheiben 38, die entlang der Mittelquerachse QM jeweils vor und nach dem befestigten Ende des Gurtes 31A auf der Welle sitzen, bewirken, dass die Gurte 31A gleichmäßig beim Auf- und Abwickeln geführt werden. An den äußeren vier Ecken sind die Abstandelemente 12, hier als Gummifüße 12A ausgebildet, angeordnet.
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7A zeigt eine Schnittdarstellung des Aufnahmemittels 10 und der darunter befindlichen Mechanik. Die Welle 33 wird in Getriebe und Lager 32 gelagert. Auf der Welle 33 sind die Wickelscheiben 38 angebracht, um die Gurte 31A gleichmäßig von der Welle 33 auf- bzw. abwickeln zu können. Weiterhin sitzt die Schlingfeder 13 auf der Welle 33. Die Welle 33 wird über ein hier als Winkelgetriebe dargestelltes Getriebe angetrieben. Das Winkelgetriebe kann von der Oberseite des Aufnahmemittels 10 oder seitlich mit einer Handkurbel oder einem Akkuschrauber als Betätigungsmittel 50 betätigt werden und damit die Welle antreiben. Bei einem Übersetzungsverhältnis von 1:2 des Getriebes muss die hilfsbedürftige Person weniger Kraft aufbringen, um sich von dem Bodenniveau in ein höheres Niveau zu befördern.
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Eine weitere Schnittdarstellung ist in 8A gezeigt. An dem Aufnahmemittel 10 ist der Abstandshalter 37 mit der unteren Umlenkrolle 35 und der Führungsrolle 36 für die Gurte 31A angebracht. Der Gurt 31A ist mit seinem einen Ende direkt an der Welle 33 und mit seinem anderen Ende mittels des ersten Befestigungsmittels 15 direkt an dem Aufnahmemittel 10 befestigt. An dem Hilfsgestänge 20A des Rollators 1A ist die obere Umlenkrolle 34 angebracht, über den der Gurt 31A geführt wird, wie in 9A dargestellt ist. Diese Gurtbefestigung und Gurtführung ist für beide Gurte 31A symmetrisch angeordnet. Durch die obere Umlenkrolle 34 wirkt ein Flaschenzugprinzip und die Last, die mit dem Aufnahmemittel 10 angehoben wird, wird halbiert. Wenn die hilfsbedürftige Person, beispielsweise nach einem Sturz, die Hebeeinrichtung 30 verwendet, um sich aus einer Bodenlage aufzurichten, dann wird sie sich auf das Aufnahmemittel 10 begeben und mit Hilfe einer Handkurbel oder eines Akkuschraubers die Welle 33 betätigen. Durch die Drehung der Welle 33 werden die zwei Gurte 31 auf die Welle 33 aufgewickelt und ziehen das Aufnahmemittel 10 mit der hilfsbedürftigen Person nach oben. Ein unkontrolliertes Abrutschen wird durch die Schlingfeder 13 verhindert. Da die Gurte 31 symmetrisch rechts und links in Längsrichtung L und mittig in Querrichtung Q des Aufnahmemittels 10 angeordnet sind, wird das Gewicht der hilfsbedürftigen Person gleichmäßig auf die Gurte 31 übertragen und nach dem Flaschenzugprinzip halbiert. Durch diese mittige Aufhängung hat die Person einen sicheren Halt und das Aufnahmemittel 10 kann nicht nach vorne wegkippen.
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In den folgenden 11A bis 22A wird ähnlich dem Ausführungsbeispiel des Rollators 1A der 1A bis 10A, eine erfindungsgemäße Gehhilfe 1 als Gehbock 1B ausgeführt, beschrieben. Die Beschreibung für Teile mit gleichen Bezugszeichen gilt ebenfalls für das Ausführungsbeispiel mit dem Rollator 1A und auch umgekehrt.
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Weiterhin gilt für die folgenden Ausführungsbeispiele, dass die Befestigungseinrichtung samt Hebeeinrichtung 30 mit dem Aufnahmemittel 10 von dem Gehbock 1B entfernbar ist, damit der Gehbock 1B von der hilfsbedürftigen Person benutzt werden kann, um sich in Gehrichtung G vorwärts zu bewegen.
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In einer perspektivischen Ansicht ist in 11A eine Hebeeinrichtung 30 dargestellt, die mit dem Aufnahmemittel 10 und der Befestigungseinrichtung 20 zusammenwirkt, um eine hilfsbedürftige Person aus einer Bodenlage anzuheben. Die Befestigungseinrichtung 20, zum Befestigen der Führungselemente 31 an einem hier nicht dargestellten Gehbock 1B, ist in diesem Ausführungsbeispiel als zweiteilige Klemme 20A' ausgeführt. Vereinfachend wird hier nur der Verlauf eines Führungselements 31 erläutert. Analog gilt die Beschreibung für das zweite Führungselement 31. Die Führungselemente 31 sind in diesem Ausführungsbeispiel als Gurte 31A ausgestaltet. Sie können auch als Seil oder Kette oder dergleichen ausgeführt sein. Das erste Ende des Gurtes 31A ist an der Oberseite des Aufnahmemittels 10 mittels des ersten Befestigungsmittels 15, beispielsweise Nieten oder Schrauben, befestigt. Der Gurt 31A wird über eine obere Umlenkrolle 34, die zwischen den zwei Teilen der zweiteiligen Klemme 20A' gelagert ist, umgelenkt. Anschließend führt eine Führungsrolle 36 den Gurt 31A über eine untere Umlenkrolle 35 zu der Unterseite des Aufnahmemittels 10. Die Führungsrolle 36 und die untere Umlenkrolle 35 sind in einem Abstandshalter 37 angeordnet, der an der Unterseite des Aufnahmemittels 10 befestigt ist. Das so zu der Unterseite des Aufnahmemittels 10 geführte andere Ende des Gurtes 31A ist an einem hier nicht gezeigten Verbindungselement 33 befestigt, siehe 16A. Das Verbindungselement 33 ist in diesem Ausführungsbeispiel als eine Welle 33A ausgeführt. Durch die Bewegung der Welle 33A werden die Gurte 31A auf der Welle 33A auf- und abgewickelt und das Aufnahmemittel 10 wird angehoben oder abgesenkt. Das Wirkprinzip der Hebeeinrichtung 30 entspricht dem Flaschenzugprinzip und die aufzubringende Kraft zum Heben des Aufnahmemittels 10 wird entsprechend halbiert. Die Hebeeinrichtung 30 ist analog zu dem Ausführungsbeispiel des Rollators 1A ausgebildet. Die Mechanik, die benötigt wird, um die Welle 33A anzutreiben, ist unterhalb des Aufnahmemittels 10 angeordnet und durch die Abstandselementen 12, hier als Gummifüße 12A oder ähnlichem ausgebildet, vor Bodenkontakt geschützt.
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12A zeigt die Hebeeinrichtung 30 aus 11A, die an einem Gehbock 1B befestigt ist. Die zweiteiligen Klemmen 20A' werden mit der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1B verschraubt. Wie zu 11A ausgeführt, werden die Gurte 31A zum Heben des Aufnahmemittels 10 über die Umlenkrollen (34, 35) geführt. Der Gehbock 1B ist mit seinem Rahmen 2 so stabil ausgeführt, dass bei einer Belastung des Aufnahmemittels 10 mit einer hilfsbedürftigen Person ausreichend Halt gegeben ist, wenn die Hebeeinrichtung 30 betätigt wird.
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13A zeigt den Gehbock 1B nochmals in einer schematischen Seitenansicht und verdeutlicht die bereits zu 12 A ausgeführte Beschreibung. An der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1B sind die zweiteiligen Klemmen 20A' außermittig angebracht. Somit ist das Aufnahmemittel 10, aufgehangen an den im Wesentlichen senkrecht verlaufenden Gurten 31A in etwa bündig zu dem Rahmen 2 des Gehbocks 1B und die hilfsbedürftige Person kann sich komfortabel auf das Aufnahmemittel 10 begeben. Wie schon zu 12A beschrieben, ist das Aufnahmemittel 10 mittels Gurte 31A und Umlenkrollen (34, 35), die in dieser Ansicht nicht zu sehen sind, an der Befestigungseinrichtung 20A' angebracht. In dieser Ansicht sind zwei der vier Gummifüße 12A zu erkennen, die die Mechanik der Hebeeinrichtung 30, die auf der Unterseite des Aufnahmemittels 10 angeordnet ist, vor Bodenkontakt schützen.
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14A zeigt die zweiteilige Klemme 20A' in einer vergrößerten Schnittdarstellung. An dem Rahmen 2 des Gehbocks 1B ist die Griffeinrichtung 3 angebracht. Wie schon erwähnt, befinden sich die zweiteiligen Klemmen 20A' an der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1B und werden über Verschraubungen 23 an diesem befestigt. Zwischen den zwei Teilen der Klemme 20A' wird die obere Umlenkrolle 34 gelagert. Über die obere Umlenkrolle 34 ist der Gurt 31A geführt. Die zweiteilige Klemme 20A' ist aus einem Klemmenoberteil 24 und einem Klemmenunterteil 25 zusammengesetzt, die durch die Schrauben 23 verbunden sind. Werden die vier Verschraubungen 23 gelöst, kann das Oberteile und das Unterteil der zweiteiligen Klemme 20A' auf einfache Art und Weise von der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1B gelöst werden. Somit ist die Hebeeinrichtung 30 mit dem Aufnahmemittel 10 ebenfalls von dem Gehbock 1B entfernbar und der Gehbock 1B kann von der hilfsbedürftigen Person benutzt werden, um sich in Gehrichtung G vorwärts zu bewegen.
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15A zeigt eine zweiteilige Klemme 20A' nochmals in einer perspektivischen Seitenansicht und verdeutlicht die bereits zu 14 A ausgeführte Beschreibung. Die zweiteilige Klemme 20A' ist über die lösbare Verbindung der vier Verschraubungen 23 mit der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1B verbunden. Die Verschraubungen 23 sind von oben zugänglich und verbinden ein auf die Griffeinrichtung (39 aufgesetztes Klemmenoberteil 24 der zweiteiligen Klemme 20A' mit einem unterhalb der Griffeinrichtung 3 anbringbares Klemmenunterteil 25 der zweiteiligen Klemme 20A'. In dem Klemmenunterteil 25 der zweiteiligen Klemme 20A' ist die obere Umlenkrolle 34 für den Gurt 31A gelagert.
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16A zeigt eine perspektivische Ansicht der Mechanik der Hebeeinrichtung 30, die an der Unterseite des Aufnahmemittels 10 befestigt ist. Die im folgenden beschriebene Funktion zum Aufrichten der hilfsbedürftigen Person gelten auch für das Ausführungsbeispiel nach den 1A bis 10A.
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Die Hebeeinrichtung 30 umfasst die Führungselemente 31, eine erste Verbindungseinrichtung 32 und ein Verbindungselement 33. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Führungselemente 31 als Gurte 31A ausgebildet. Wie in den vorangegangenen Figurenbeschreibungen bereits erwähnt, sind die Gurte 31A mit ihrem einen Ende an der Oberseite des Aufnahmemittels 10 befestigt und mit ihrem anderen Ende unterhalb des Aufnahmemittels 10 an dem Verbindungselement 33 befestigt. Das Verbindungselement 33 ist in diesem Ausführungsbeispiel eine Welle 33A. Die zwei Gurte 31A sind, wie in der 16A erkennbar, gegenläufig an der Welle 33A angebracht. Die Welle 33 ist in der Verbindungseinrichtung 32, hier ein Getriebe und ein Lager 32A, gelagert. Getriebe und Lager 32A sind fest mit dem Aufnahmemittel 10 verbunden. Wird die Hebeeinrichtung 30 durch Antreiben der Welle 33A betätigt, dann wickeln sich die Gurte 31A gegenläufig auf der Welle 33A auf und das Aufnahmemittel 10 wird in Richtung der oberen Umlenkrolle 34 vertikal nach oben angehoben. Die Betätigung der Hebeeinrichtung 30 erfolgt direkt von der hilfsbedürftigen Person, indem die Welle 33 mit einem Betätigungsmittel 50, wie beispielsweise einer Handkurbel, einem Akkuschrauber oder dergleichen, angetrieben wird. Somit ist die hilfsbedürftige Person beim Aufrichten nicht auf fremde Hilfe angewiesen.
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In 17A ist eine schematische Schnittdarstellung des Aufnahmemittels 10 mit der Hebemechanik aus der 16A und ähnlich den 7A und 8A, gezeigt. Wie bereits erwähnt, ist die Welle 33A mit ihrem einen Ende in dem Getriebe 32A und mit ihrem anderen Ende in dem Lager 32A gelagert. Getriebe und Lager 32A sind fest mit dem Aufnahmemittel 10 verbunden. Die Welle 33A wird derart angetrieben, dass entweder ein Betätigungsmittel 50 von der Seite oder von oben durch das Aufnahmemittel 10 in das Getriebe 32A gesteckt wird, und die Welle 33A zum Aufwickeln der Gurte 31A antreibt. Die Beschreibung zu der 7A gilt analog für das Ausführungsbeispiel mit Gehbock 1B gemäß dieser Figur.
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18A zeigt eine schematische Draufsicht auf die erfindungsgemäße Anordnung des Aufnahmemittels 10 und der Hebeeinrichtung 30 an dem Gehbock 1B. Das Aufnahmemittel 10 ist mittig zwischen den Griffeinrichtungen 3 bzw. dem Rahmen 2 des Gehbocks 1B angeordnet. Die Aufnahmefläche 11 zeigt verschiedene Befestigungen der Mechanik, die unterhalb des Aufnahmemittels 10 angebracht ist. Im Einzelnen sind dies die zweiten Befestigungsmittel 16 der beiden Abstandshalter 37. Die Abstandshalter 37 sind jeweils an den äußeren Enden der sich in Längsrichtung L erstreckenden Aufnahmefläche 11 angebracht. In Querrichtung Q der Aufnahmefläche 11 sind die Abstandshalter 37 mittig an dem Aufnahmemittel 10 angebracht. In den Abstandshaltern 37 sind die untere Umlenkrolle 35 und die Führungsrolle 36 gelagert, durch die die Gurte 31A zur Welle 33A geführt werden. Durch diese symmetrische Anordnung der Abstandshalter 37 ist das Aufnahmemittel 10 mittig durch die Gurte 31A gehalten und die hilfsbedürftige Person wird beim Anheben aus einer Bodenlage das Aufnahmemittel 10 mit dem eigenen Körpergewicht ausbalancieren können, um eine stabile Position beim Anheben zu erreichen. Damit entfallen aufwändige Hilfsvorrichtungen, die bei Vorrichtungen notwendig sind, die eine Hebeeinrichtung an der Rückseite eines Sitzes angebracht haben. Weiterhin ist mit den dritten Befestigungsmitteln 17 das Lager 32A an dem Aufnahmemittel 10 befestigt. Die Welle 33A ist in dem Lager und Getriebe 32A in Richtung der Mittelquerachse QM der Aufnahmefläche 11 gelagert und wird über das Betätigungsmittel 50, beispielsweise eine Kurbel oder ein Akkuschrauber, angetrieben. An der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1B sind die Verschraubungen 23 der zweiteiligen Klemme 20A' in dieser Darstellung sichtbar. Zwischen den zwei Teilen der zweiteiligen Klemme 20A' ist die obere Umlenkrolle 34 gelagert, die als Teil der Hebeeinrichtung 30 ausgebildet ist. Wird das Bestätigungsmittel 50 betätigt, dreht sich die Welle 33A und die Gurte 31A werden auf der Welle 33A aufgewickelt. Durch die obere Umlenkrolle 34 wirkt ein Flaschenzugprinzip und die Last, die angehoben wird, wird halbiert. In dem Aufnahmemittel 10 ist eine Durchtrittsöffnung 14 derart ausgebildet, dass sie oberhalb der Schlingfeder 13 liegt, um ein Lösen der Schlingfeder 13 von der Welle 33A zu bewirken, wie in den 19A und 20A näher gezeigt.
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Die 19A zeigt in einer perspektivischen Detailansicht einen Ausschnitt aus 18A. Zusätzlich ist hier ein Schraubendreher 60 dargestellt. Der Schraubendreher 60 wird von der Oberseite des Aufnahmemittels 10 durch die Durchtrittsöffnung 14 hindurchgeführt und löst die Schlingfeder 13 von der Welle 33A. Zum Durchführen durch die Durchtrittsöffnung 14 können auch andere Mittel zum Einsatz kommen, die dafür geeignet sind. Durch das Lösen der Schlingfeder 13 kann sich die Welle 33A in eine Richtung drehen, die der Aufwickelrichtung der Gurte 31A entgegengesetzt ist und ein Abwickeln der Gurte 31A bewirkt. Beim Anheben des Aufnahmemittels 10 mit der Person verhindert die Schlingfeder 13, dass die Welle 33A eine ungewollten Drehung in die umgekehrte Richtung, die eine Abwärtsbewegung bewirken würde, macht.
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In 20A ist eine schematische Schnittdarstellung des Aufnahmemittels 10 mit der Welle 33A und dem Schraubendreher 60 aus der 19A gezeigt. Wurden die beiden Gurte 31A nach Anheben des Aufnahmemittels 10 mit der hilfsbedürftigen Person auf die Welle 33A aufgewickelt und befindet sich das Aufnahmemittel 10 in einer vertikal höheren Position als auf Bodenniveau, dann sollte das Aufnahmemittel 10 wieder auf Bodenniveau abgesenkt werden. Um die Sicherung zu lösen, wird der Schraubendreher 60 oder dergleichen durch die Durchtrittsöffnung 14 geführt und löst die Schlingfeder 13 derart, dass sich die Welle 33A in eine Richtung drehen kann, in der die Gurte 31A von der Welle 33A abgewickelt werden und das Aufnahmemittel 10 mit seinen Abstandselementen 12 stabil auf dem Boden aufliegt. Diese Maßnahme kann von der hilfsbedürftigen Person sehr schnell mit einfachen Mitteln alleine durchgeführt werden.
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In den 21A und 22A ist jeweils in einer perspektivischen Darstellung der Einsatz des Betätigungsmittels 50 gezeigt. Wahlweise kann das Betätigungsmittel 50 seitlich oder von oben an das Getriebe 32A angebracht werden, um eine Drehung der Welle 33A zu bewirken und durch die Hebeeinrichtung 30 das Aufnahmemittel 10 von dem Bodenniveau auf ein vertikal höheres Niveau anzuheben. Das Betätigungsmittel 50 kann beispielsweise als Akkuschrauber oder als ein mechanisches Betätigungsmittel 50, wie beispielsweise eine Handkurbel oder eine Knarre bzw. Ratsche, ausgeführt sein. In der Darstellung der 21A und 22A wird eine Knarre bzw. Ratsche, die auf begrenztem Arbeitsraum durch wiederholte, sektorweise Betätigung eine Drehbewegung in eine Richtung erzeugt, die eine Drehung der Welle 33A zum Aufwickeln der Gurte 31A auf die Welle 33 und damit das Anheben des Aufnahmemittels 10 mit der hilfsbedürftigen Person bewirkt.
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1B zeigt die erfindungsgemäße Gehhilfe 1 als Gehbock 1B ausgebildet, der in einer perspektivischen Ansicht mit Hebeeinrichtung 30, Aufnahmemittel 10 und Befestigungseinrichtung 20 dargestellt ist. Die Befestigungseinrichtung 20 ist in diesem Ausführungsbeispiel als zweiteilige Klemme 20B ausgebildet und lösbar mit der Griffeinrichtung 3 verbunden. Die Führungselemente 31, hier als Gewindestangen 31B ausgebildet, sind mit ihrem einen Ende an der zweiteiligen Klemme 20B befestigt und mit ihrem anderen Ende an dem Aufnahmemittel 10 angebracht. Zur Stabilisation werden die Gewindestangen 31B zusätzlich mit einer Halteeinrichtung 77 an dem Rahmen 2 der Gehhilfe 1B befestigt. Das Aufnahmemittel 10 ist mittels einem vierten Befestigungsmittel 18B mit einem Aufnahmemittelunterteil 10B verbunden, um einen Zwischenraum zu bilden, der eine Mechanik aufnimmt, die in 6B näher beschrieben wird.
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2B zeigt den Gehbock 1B nach 1B in einer perspektivischen Draufsicht. Das Aufnahmemittel 10 ist in einer Position auf Bodenniveau gezeigt, in der eine hilfsbedürftige Person aufgenommen werden kann. Zum Anheben des Aufnahmemittels 10 betätigt die hilfsbedürftige Person ein Betätigungsmittel 50, das in diesem Ausführungsbeispiel als Handkurbel 50 ausgebildet ist und bewirkt über die Hebeeinrichtung 30 entlang der Gewindestangen 31B ein Anheben des Aufnahmemittels 10 auf ein vertikal höher gelegenes Niveau als das Bodenniveau. Die Handkurbel 50 wirkt mit einer Riemenscheibe 75 zusammen, die zwischen dem Aufnahmemittel 10 und dem Aufnahmemittelunterteil 10B gelagert ist. Über die Riemenscheibe 75 ist als Kraftübertragungsmedium ein hier nicht dargestellter Riemen 72 geführt, der wiederum über einen in 6B dargestellten Zahnkranz 33B die Kraft auf die Gewindestangen 31B überträgt. Das Zusammenwirken von Hebeeinrichtung 30 und Mechanik, die zwischen dem Aufnahmemittel 10 und dem Aufnahmemittelunterteil 10B angeordnet ist, ist in 6B näher beschrieben ist.
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3B zeigt eine Frontansicht des Gehbocks 1B nach 1B. Die Gewindestangen 31B sind jeweils mit ihrem einen Ende an der zweiteiligen Klemme 20B befestigt und mit ihrem anderen Ende auf der Mittellängsachse LM an den äußeren Enden des Aufnahmemittels 10 angeordnet. Stabilisiert werden die Gewindestangen 31B zum einen mit einem Haltemittel 70 an dem Aufnahmemittel 10 und zum anderen mit einer Halteeinrichtung 77 an dem unteren Rahmen 2 des Gehbocks 1B. Die Gewindestangen 31B sind durch das Aufnahmemittel 10 und das Aufnahmemittelunterteil 10B geführt und an der Befestigungseinrichtung 77 befestigt. Beide Aufnahmemittel 10, 10B sind über das vierte Befestigungsmittel 18B miteinander verbunden. Das vierte Befestigungsmittel 18B verbindet ebenfalls die vier Abstandselemente 12 mit dem Aufnahmemittelunterteil 10B und bewirkt einen stabilen Stand des Aufnahmemittels 10 auf dem Boden. Ein Verbindungselement 33, hier als Zahnkranz 33B ausgebildet, ist zwischen dem Aufnahmemittel 10 und dem Aufnahmemittelunterteil 10B gelagert. Die Innenfläche dieses Zahnkranzes 33B weist ein Innengewinde auf, das mit der Gewindestangen 31B zusammenwirkt. Analog gilt dies für die zweite Gewindestange 31B. Die Außenkontur des Zahnkranzes 33B dient als Riemenscheibe zu einer kraftschlüssigen Verbindung mit dem Riemen 72. Somit wird bei Antrieb der Riemenscheibe 75 die Kraft über den Riemen 72 auf die beiden Zahnkränze 33B übertragen.
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In 4B ist eine Seitenansicht des Gehbocks 1B nach 3B dargestellt. Wie schon in 3B beschrieben, sind die Gewindestangen 31B jeweils durch die zweiteilige Klemme 20B an der Griffeinrichtung 3 angebracht. Um die Gewindestangen 31B, die durch das Aufnahmemittel 10 und das Aufnahmemittelunterteil 10B geführt sind, zu stabilisieren, ist das Haltemittel 70 an dem Aufnahmemittel 10 befestigt. Zusätzlich ist die Befestigungseinrichtung 77 am unteren Rahmen 2 des Gehbocks 1B angebracht, so dass die durch die Aufnahmemittel 10 und 10B durchgeführten Gewindestangen 31B befestigt sind. Weiterhin ermöglichen die Abstandselemente 12 dem Aufnahmemittel 10 eine stabile Bodenlage. Beim Aufnehmen der hilfsbedürftigen Person auf das Aufnahmemittel 10 wird mittels Betätigungsmittel 50 der Riemen 72 von der Riemenscheibe 75 angetrieben. Somit werden auch die Zahnkränze 33B, die auf den Gewindestangen 31B sitzen, angetrieben. Der jeweilige Zahnkranz 33B ist in zwei Innenlagern 32B gelagert, die jeweils in dem Aufnahmemittel 10 und in dem Aufnahmemittelunterteil 10B eingelassen bzw. eingepresst sind und schraubt das Aufnahmemittel 10 und das damit verbundene Aufnahmemittelunterteil 10B an den Gewindestangen 31B hoch. In den 8B und 9B sind diese Details dargestellt.
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5B zeigt eine vergrößerte Darstellung der Befestigungseinrichtung 20 aus 1B. Die Befestigungseinrichtung 20, die als zweiteilige Klemme 20B ausgebildet ist, besteht aus einem Klemmenoberteil 24B, das sich auf die Griffeinrichtung 3 legt und aus einem Klemmenunterteil 25B, das unterhalb der Griffeinrichtung 3 angeordnet ist. Die beiden Klemmenteile werden mit Verschraubungen 23B verbunden und bilden somit eine lösbare Verbindung der Hebeeinrichtung 30 an der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1B. An dem Klemmenoberteil 24B ist eine Lasche 27 mit einer Öffnung zur Aufnahme der Gewindestange 31B angeordnet. Mit einer Schraubenmutter 26B wird die Gewindestange 31B an der zweiteiligen Klemme 20B befestigt. Somit sind die beiden Gewindestangen 31B als Teil der Hebeeinrichtung 30 an der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1B befestigt.
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6B zeigt eine schematische Draufsicht auf das Aufnahmemittelunterteil 10B. Dargestellt wird die Mechanik, die zwischen dem Aufnahmemittel 10 und dem Aufnahmemittelunterteil 10B angeordnet ist. Der Riemen 72, der in diesem Beispiel als Zahnriemen ausgebildet ist, ist über die Riemenscheibe 75, eine erste Riemenumlenkung 73 und den ersten Zahnkranz 33B geführt. Die Riemenführung erfolgt symmetrisch weiter zu dem zweiten Zahnkranz 33B und über eine zweite Riemenumlenkung 74 wieder zu der Riemenscheibe 75, die mit dem nicht dargestellten Betätigungsmittel 50 angetrieben wird. Die Riemenumlenkungen 73 und 74 sitzen auf einer Befestigungsplatte 76, die an dem Aufnahmemittelunterteil 10B angeordnet ist. Die beiden Gewindestangen 31B sind symmetrisch zu der Mittelquerachse QM auf der Mittellängsachse LM der Aufnahmefläche 11 an den jeweils äußeren Enden des Aufnahmemittels 10 und des Aufnahmemittelunterteils 10B angeordnet. Der Zahnkranz 33B weist eine Innenwindung auf, die mit der jeweiligen Gewindestange 31B zusammenwirkt. Weiterhin sind an dem Aufnahmemittelunterteil 10B die vier Abstandselemente 12, 12A angeordnet. Wird die Riemenscheibe 75 mit dem Betätigungsmittel 50 angetrieben, dann wird die Kraft von der Riemenscheibe 75 über den Riemen 72 auf die beiden Verbindungselemente 33, also die Zahnkränze 33B übertragen und diese schrauben sich an den Gewindestangen 31B vertikal nach oben. Dies ist der Fall, wenn die hilfsbedürftige Person sich mittels Betätigungsmittel 50 aus einer Bodenlage anheben will. Nach dem Aufrichten der hilfsbedürftigen Person wird das Aufnahmemittel 10 ebenfalls durch Drehung der Riemenscheibe 75, allerdings in entgegengesetzte Richtung, wieder auf Bodenniveau abgelassen.
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7B zeigt eine Schnittdarstellung durch das Aufnahmemittel 10 und das Aufnahmemittelunterteil 10B. Oberhalb des Aufnahmemittels 10 werden die Gewindestangen 31B von den Haltemitteln 70 stabilisiert. Unterhalb des Aufnahmemittelunterteils 10B sind die Gewindestangen 31B mit der Befestigungseinrichtung 77 verschraubt. Damit ergibt sich ein stabiler Halt für die Gewindestange 31B an dem Gehbock 1B, da das obere Ende der Gewindestangen 31B an der zeiteiligen Klemme 20B befestigt ist. Weiterhin ist in der Schnittdarstellung der Zahnkranz 33B, der mit der jeweiligen Gewindestange 31B über sein Innengewinde zusammenwirkt, dargestellt. Über den Zahnkranz 33B ist der Riemen 72, hier ein Zahnriemen, geführt, der in dieser Darstellung von der Umlenkrolle 74, die an der Befestigungsplatte 76 befestigt ist, zu der Riemenscheibe 75 geführt wird. Wie in 6B bereits dargestellt, wird der Zahnriemen 72 symmetrisch zur Mittelquerachse QM auch von der Umlenkrolle 73 umgelenkt. Auch in dieser Darstellung erstrecken sich die Abstandselemente 12, hier als Gummifüße 12A ausgebildet, unterhalb der Aufnahmemittel 10 und 10B bis zum Boden und ermöglichen der hilfsbedürftigen Person ein sicheres Gefühl, wenn sie sich auf das Aufnahmemittel 10 begibt.
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Die 8B und 9B stellen eine weitere Schnittdarstellung durch das Aufnahmemittel 10 und das Aufnahmemittelunterteil 10B dar. Beide Aufnahmemittel 10 und 10B sind durch das vierte Befestigungsmittel 18B miteinander verbunden und gleichzeitig sind die Gummifüße 12A mit dem vierten Befestigungsmittel verbunden. Weiterhin ist die Durchführung der Gewindestange 31B durch das Haltemittel 70, das Aufnahmemittel 10 mit einem Innenlager 32B, den Zahnkranz 33B, das Aufnahmemittelunterteil 10B, ebenfalls mit einem Innenlager 32B bis zur Befestigungseinrichtung 77 dargestellt. Der Zahnkranz 33B ist derart mit den Innenlagern 32B verbunden, dass sich bei Antrieb des Riemens 72 das Innengewinde des Zahnkranzes 33B an der Gewindestange 31B nach oben schraubt. Somit wird das Aufnahmemittel 10 mit der hilfsbedürftigen Person aus der Bodenlage vertikal nach oben angehoben bzw. hochgeschraubt.
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Die 10B und 11B zeigen eine vergrößerte Darstellung des Haltemittels 70 aus der 9B. Das Haltemittel 70 ist jeweils mit 2 Senkkopfschrauben 71 an dem Aufnahmemittel 10 befestigt. Die Gewindestange 31B ist durch das Innenlager 32B, das mit dem Aufnahmemittel 10 verpresst ist, durchgeführt.
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Die 12B stellt eine perspektivische Detailansicht des Betätigungsmittels 50 dar. Das Betätigungsmittel 50 wird in die dafür vorgesehene Öffnung der Riemenscheibe 75 eingeführt und bewirkt eine Drehung der Riemenscheibe 75 und somit die Bewegung des Riemens 72. Wie in den Ausführungen zu den anderen Figuren bereits erläutert, bewirkt der Antrieb des Riemens 72 eine Drehung des Zahnkranzes 33B und somit wird das Aufnahmemittel 10 von dem Bodenniveau auf ein vertikal höheres Niveau angehoben. Auch in diesem Ausführungsbeispiel kann das Betätigungsmittel 50 beispielsweise als Akkuschrauber oder als ein mechanisches Betätigungsmittel 50, wie beispielsweise eine Handkurbel oder ähnliches, ausgeführt sein. In dieser Darstellung ist eine Handkurbel abgebildet.
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Die 1C zeigt einen Gehbock 1C, der einen unteren Rahmen 2 mit einer oberen Griffeinrichtung 3 aufweist. An der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1C ist eine Befestigungseinrichtung 20, die als zweiteilige Klemme 20C ausgebildet ist, angebracht. An dem unteren Rahmen 2 des Gehbocks 1C sind Verbindungsmittel 81 angeordnet. Sowohl die Befestigungseinrichtungen 20, als auch die Verbindungsmittel 81 dienen der Befestigung der zwei Führungselemente 31, die in diesem Ausführungsbeispiel als Zahnstangen 31C ausgebildet sind, an dem Gehbock 1C. Die Zahnstangen 31C, als Teil der Hebeeinrichtung 30, sind auf einer Mittellängsachse LM an den äußeren Enden des Aufnahmemittels 10 angeordnet, wodurch sich eine spiegelsymmetrische Anordnung zur Mittelquerachse QM des Aufnahmemittels 10 und auch des Gehbocks 1C ergibt. Weiterhin sind an den äußeren Enden des Aufnahmemittels 10 ebenfalls spiegelsymmetrisch zwei Haltegriffe 80 angebracht. Begibt sich die hilfsbedürftige Person auf das Aufnahmemittel 10, so dienen diese Haltegriffe 80 zum Festhalten, damit die Person das Gefühl eines sicheren Halts auf dem Aufnahmemittel 10 bekommt.
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Die zweiteilige Klemme 20C sitzt derart an der Griffeinrichtung 3, dass ein Klemmenaußenteil 84 an der äußeren Seite des Gehbocks 1C angelegt wird und mit einem Klemmeninnenteil 85 verschraubt wird. Das Klemmeninnenteil 85 liegt an der inneren Seite der Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1C an und ist mit der Zahnstange 31C verbunden. Die Verschraubung der beiden Klemmenteile84, 85 erfolgt ähnlich den Verschraubungen 23B aus dem Ausführungsbeispiel B. Das Verbindungsmittel 81 am unteren Rahmenteil 2 des Gehbocks 1C ist entsprechend zweiteilig ausgebildet und stützt die Zahnstangen 31C an ihrem jeweiligen anderen Ende ab. Die Zahnstangen 31C sind durch das Aufnahmemittel 10 mittels Durchgangsmittel 83 geführt. Das Durchgangsmittel 83 ist in dem Aufnahmemittel 10 eingelassen und mit Schrauben, ähnlich den Senkkopfschrauben 71, befestigt. Befindet sich das Aufnahmemittel 10 in der Bodenposition, in der es die hilfsbedürftige Person aufnimmt, so wird es auch von den beiden Verbindungsmitteln 81 abgestützt, damit es nicht eben auf dem Boden aufliegt. In diesem Ausführungsbeispiel dient das Aufnahmemittel 10 als Betätigungsmittel 50 für die Hebeeinrichtung 30. Die Hebeeinrichtung 30, zum vertikalen Anheben des Aufnahmemittels 10, wird durch Wippen des Aufnahmemittels 10 betätigt und bewegt das Aufnahmemittel 10 mit der hilfsbedürftigen Person entlang der Zahnstangen 1C vertikal nach oben in Richtung Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1C.
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2C zeigt das Aufnahmemittel 10, wie es bereits von Bodenniveau auf ein höheres Niveau angehoben ist. Auf die Darstellung der hilfsbedürftigen Person wurde aus Übersichtlichkeitsgründen verzichtet. Die Hebeeinrichtung 30 weist in diesem Ausführungsbeispiel als Verbindungselement 33 ein Rasthakenpaar 33C auf. Im Folgenden wird die Wirkungsweise der beiden Rasthakenpaare 33C jedoch nur an einer Zahnstange 31C mit einem Rasthakenpaar 33C beschrieben. Wie in 5C dargestellt wird, ist jeder Rasthaken an seinem unteren Ende über eine Verbindungseinrichtung 32 mit dem Aufnahmemittel 10 verbunden und steht mit einer Rastnase 82 mit der Zahnstange 31C in Wirkverbindung. Wird die Hebeeinrichtung 30 von dem Betätigungsmittel 50, das in diesem Ausführungsbeispiel das Aufnahmemittel 10 ist, betätigt, so wird das Rasthakenpaar 33C derart bewegt, dass es in verschiedene Rastpositionen vertikal nach oben entlang der Zahnstange 31C verrastet.
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3C stellt eine vergrößerte Darstellung des Durchgangsmittels 83 mit dem Rasthakenpaar 33C an der Zahnstange 31C dar. Die Rastnasen 82 liegen auf den Zähnen der Zahnstange 31C auf und halten somit das Aufnahmemittel 10 in der aktuellen Rastposition, da das Rasthakenpaar 33C über den Splint und die Feder 32C, angeordnet in dem Durchgangsmittel 83, mit dem Aufnahmemittel 10 verbunden ist. Der Haltegriff 80, der fest mit dem Aufnahmemittel 10 verbunden ist, dient lediglich zum Festhalten und wird nicht als Betätigungsmittel 50 zum Betätigen der Hebeeinrichtung 30 benötigt. Das vertikale Anheben des Aufnahmemittels 10 erfolgt durch die wippende Bewegung der Person, die auf dem Aufnahmemittel 10 sitzt und durch eine Verlagerung des eigenen Körperschwerpunkts nach vorne und hinten eine wippende bzw. kippende Bewegung um die Mittellängsachse LM der Aufnahmefläche 11 mit dem Aufnahmemittel 10 ausführt.
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In 4C, einer Seitenansicht des Durchgangsmittels 83 nach 3C, ist das Zusammenwirken der Rastnasen 82 mit den Zahnstangen 31C verdeutlicht. Die Zahnstange 31C erstreckt sich in einer Erstreckungsrichtung von Bodenniveau bis hoch zur Griffeinrichtung 3 des Gehbocks 1C. An ihrem unteren Ende ist die Zahnstange 31C mittels Verbindungsmittel 81 an dem Rahmen 2 des Gebocks 1C zur Stabilisierung befestigt. Die Zahnstangen 31C weisen auf zwei Seiten Zähne auf, in die die Rastnasen 82 der zwei Rasthaken des Rasthakenpaars 33C eingreifen. Die Zähne der Zahnstangen 31C sind in vertikaler Erstreckungsrichtung der jeweiligen Zahnstange 31C auf den zwei Seiten der Zahnstange 31C versetzt angeordnet. Somit ist eine Rastnase 82 eines Rasthakens immer in einer vertikal höheren Position als die Rastnase 82 des zweiten Rasthakens desselben Rasthakenpaars 33C. Das zweite Rasthakenpaar 31C ist identisch ausgebildet und wirkt entsprechend an der zweiten Zahnstange 31C. Das Rasthakenpaar 33C weist zwei Rasthaken auf, die jeweils mit einem Splint 32C drehbar an dem Aufnahmemittel 10 befestigt sind. Die Anordnung des Rasthakenpaars 33C und des Splints und Feder 32C befindet sich in dem Durchgangsmittel 83, durch das die Zahnstange geführt ist. 4C zeigt eine waagerechte Ausrichtung des Aufnahmemittels 10 entlang der Mittellängsachse LM in der auf jeder Seite der Zahnstange 31C die Rastnasen 82 mit den Zähnen der Zahnstange 31C verrastet sind.
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In 5C ist in einer Schnittdarstellung das Durchgangsmittel 83 und das Aufnahmemittel 10 in der waagerechten Ausgangsposition nach 4C dargestellt. Die Zahnstange 31C wirkt zusammen mit dem Rasthakenpaar 33C sowie Splint und Feder 32C als Hebeeinrichtung 30 auf das Aufnahmemittel 10 zum vertikalen Anheben des Aufnahmemittels 10. Der federbelastete Rasthaken wird gegen die Zahnstange 31C gedrückt und ist in jeder Stellung über die Rastnase 82 mit der Zahnstange 31C verrastet. Die Rastnase 82 weist die gleiche Steigung wie der Zahn der Zahnstange 31C auf, um ein Gleiten entlang dieser Steigungsfläche beim vertikalen Anheben zu ermöglichen. Das Durchgangsmittel 83 lässt genügen Raum für eine Wippbewegung, die das Aufnahmemittel 10 als Betätigungsmittel 50 ausführt. Wird das Aufnahmemittel 10 durch die Kraft, die bei einer Gewichtsverlagerung der Person zu einer Seite auftritt, niedergedrückt, so gleitet die Rastnase 82 des Rasthakenpaars 33C, an der entgegengesetzten Seite an der die Krafteinwirkung erfolgt, nach oben und verrastet mit dem in Erstreckungsrichtung der Zahnstange 31C oberhalb angeordnetem Zahn der Zahnstange 31C. Die Federn halten die Rasthaken 33C und die Rastnasen 82 durch ihre Rückstellkraft bündig an der Zahnstange.
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In 6C ist in einer schematischen Seitenansicht gezeigt, wie das Aufnahmemittel 10 zu einer Seite niedergedrückt wird und die Rastnase 82 des Rasthakens, der auf der entgegengesetzten Seite liegt einen Zahn vertikal nach oben steigt. Alleine durch die Gewichtsverlagerung der hilfsbedürftigen Person, die auf dem Aufnahmemittel 10 sitzt, bewirkt eine abwechselnde Krafteinwirkung auf das Aufnahmemittel 10, so dass eine Aufwärtsbewegung erfolgt.
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Diese Wippbewegung, die in 7C in einer Bewegungsansicht des Aufnahmemittels dargestellt ist, kann von der Person ausgeführt werden, ohne dass es einer weiteren Person oder eines weiteren Hilfsmittels bedarf. Die Kraftaufbringung ist minimal und somit dem Gesundheitszustand der Person angepasst, da es keiner größeren Kraftanstrengung bedarf.
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An den Ösen der Rasthaken können die beiden Rasthakenpaare 33C gegen die Federkraft auseinandergezogen werden. Dadurch lösen sich die Rastnasen 82 von den Zahnstangen 31C und das Aufnahmemittel 10 kann nach der Benutzung wieder auf das Bodenniveau abgelassen werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gehhilfe
- 1A
- Rollator
- 1A', 1B, 1C
- Gehbock
- 2
- Rahmen
- 3
- Griffeinrichtung
- 10
- Aufnahmemittel
- 10B
- Aufnahmemittelunterteil
- 11
- Aufnahmefläche
- 12
- Abstandselement
- 12A
- Gummifüße
- 13
- Schlingfeder
- 14
- Durchtrittsöffnung
- 15
- erstes Befestigungsmittel
- 16
- zweites Befestigungsmittel
- 17
- drittes Befestigungsmittel
- 18B
- viertes Befestigungsmittel
- 20
- Befestigungseinrichtung
- 20A
- Hilfsgestänge
- 20A', 20B, 20C
- zweiteilige Klemme
- 21A
- Hilfsstrebe
- 22A
- Verriegelungsbolzen
- 23, 23B
- Verschraubung
- 24, 24B, 24C
- Klemmenoberteil
- 25, 25B, 25C
- Klemmenunterteil
- 26B
- Schraubenmutter
- 27
- Lasche
- 30
- Hebeeinrichtung
- 31
- Führungselemente
- 31A
- Gurt
- 31B
- Gewindestange
- 31C
- Zahnstange
- 32
- Verbindungseinrichtung
- 32A
- Getriebe und Lager
- 32B
- Innenlager
- 32C
- Splint und Feder
- 33
- Verbindungelement
- 33A
- Welle
- 33B
- Zahnkranz
- 33C
- Rasthakenpaar
- 34
- obere Umlenkrolle
- 35
- untere Umlenkrolle
- 36
- Führungsrolle
- 37
- Abstandshalter
- 38
- Wickelscheiben
- 40
- Stützmittel
- 50
- Betätigungsmittel
- 60
- Schraubendreher
- 70
- Haltemittel
- 71
- Senkkopfschraube
- 72
- Riemen
- 73
- erste Riemenumlenkung
- 74
- zweite Riemenumlenkung
- 75
- Riemenscheibe
- 76
- Befestigungsplatte
- 77
- Befestigungseinrichtung
- 80
- Haltegriff
- 81
- Verbindungsmittel
- 82
- Rastnase
- 83
- Durchgangsmittel
- 84
- Klemmenaußenteil
- 85
- Klemmeninnenteil
- G
- Gehrichtung
- L
- Längsrichtung der Aufnahmefläche
- Q
- Querrichtung der Aufnahmefläche
- LM
- Mittellängsachse
- QM
- Mittelquerachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 4415202 [0004]
- US 4034426 [0005]