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DE202018102001U1 - Vorrichtung zum Bewegen von Ladungsträgern, Adapter zum Aufnehmen von Ladungsträgern sowie Transportwagen zum Aufnehmen und Transportieren von Ladungsträgern - Google Patents

Vorrichtung zum Bewegen von Ladungsträgern, Adapter zum Aufnehmen von Ladungsträgern sowie Transportwagen zum Aufnehmen und Transportieren von Ladungsträgern Download PDF

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DE202018102001U1
DE202018102001U1 DE202018102001.3U DE202018102001U DE202018102001U1 DE 202018102001 U1 DE202018102001 U1 DE 202018102001U1 DE 202018102001 U DE202018102001 U DE 202018102001U DE 202018102001 U1 DE202018102001 U1 DE 202018102001U1
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DE
Germany
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adapter
carriage
guide column
carrier
trolley
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Application number
DE202018102001.3U
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Semotec GmbH
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Aberu GmbH
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Publication date
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Abstract

Vorrichtung zum Bewegen von Ladungsträgern (12), in welchem ein Ladegut einbringbar ist, umfassend- eine Führungssäule (14),- einen Schlitten (28), welcher entlang der Führungssäule (14) bewegbar ist und mit welchem zumindest ein Adapter (50) zum Aufnehmen von Ladungsträgern (12) verbindbar ist,- zumindest ein entlang der Führungssäule (14) verlaufendes Abstützmittel (34), und- ein im Schlitten (28) angeordnetes oder mit dem Schlitten zusammenwirkendes und mittels einer Antriebseinrichtung (32) antreibbares Ritzel (62), welches zum Bewegen des Schlittens (28) entlang der Führungssäule (14) formschlüssig in das Abstützmittel (34) eingreift.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bewegen von Ladungsträgern. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Adapter zum Aufnehmen von Ladungsträgern sowie einen Transportwagen zum Aufnehmen und Transportieren von Ladungsträgern.
  • Ladungsträger werden in der Logistik sehr häufig verwendet, um ein Ladegut zu transportieren und zu lagern. Die am häufigsten anzutreffenden Ausgestaltungen von Ladungsträgern sind Kisten und Paletten. Die Kisten werden häufig auch als Kleinladungsträger (KLT) bezeichnet. Der wesentliche Vorteil der Ladungsträger ist, dass diese standardisiert und mit Greifeinheiten unabhängig von der Form des Ladeguts ergriffen und bewegt werden können, ohne dass es hierzu besonderer Anpassungen der Greifeinheiten bedarf. Bei der Verwendung von Kisten ergibt sich die Möglichkeit, diese zu stapeln, wodurch auf einer geringen Fläche eine große Menge des Ladeguts gelagert und transportiert werden kann.
  • Eine besondere Situation ergibt sich beim Befüllen und Entleeren der Ladungsträger: Ein von einer Werkzeugmaschine fertig bearbeitetes Werkstück muss weitertransportiert werden, beispielsweise zu einem Lager, wo das Werkstück gelagert und von wo aus es versendet werden kann. Je nach Ausgestaltung der Werkzeugmaschine wirft diese das fertig bearbeitete Werkstück aus oder legt es in einem Abgabebereich ab. Die Werkzeugmaschine kann so eingerichtet werden, dass sie das fertig bearbeitete Werkstück direkt in den Ladungsträger ablegt. Ist der Ladungsträger voll, muss dieser gegen einen unbefüllten Ladungsträger ausgetauscht werden. Sofern kein Förderband vorhanden ist, wird dieser Austausch manuell durchgeführt, wobei der befüllte Ladungsträger beispielsweise auf einen Transportwagen oder einem Stapelplatz abgelegt oder abgestellt wird. In vielen Fällen wiegen die befüllten Ladungsträger bis zu 70 kg, so dass das manuelle Heben und Ablegen eine Gesundheitsgefährdung für den betreffenden Mitarbeiter darstellt.
  • Um das Heben und Ablegen zu erleichtern, sind verschiedene Hubvorrichtungen entwickelt worden. Beispielsweise in der DE 202 16 192 U1 ist eine Hubvorrichtung offenbart, mit welcher ein Ladungsträger angehoben und abgesenkt werden kann. Hierbei muss der Ladungsträger aber manuell auf die Aufnahme gestellt und von ihr entnommen werden. Die DE 20 2017 001 339 U1 offenbart ebenfalls eine Hubvorrichtung, die mit einem Magazin gekoppelt ist, in welchem die vollen Ladungsträger abgelegt und leere Ladungsträger entnommen werden können. Ist das Magazin voll, wird es weggefahren und gegen ein leeres ausgetauscht. Da das Magazin einen bestimmten Platz benötigt, lässt es sich nicht überall abstellen. Zudem lassen sich die dort verwendeten Ladungsträger nicht stapeln. Die DE 10 2010 040 152 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Umsetzen von befüllten Ladungsträgern von einem Transportband auf einen Transportwagen. Die Vorrichtung ist nicht dazu eingerichtet, unbefüllte Ladungsträger zu bewegen. Zudem setzt die Vorrichtung das Vorhandensein eines Transportbands voraus.
  • Nicht nur bei der in der DE 20 2017 001 339 U1 gezeigten Hubvorrichtung wird ein Schlitten entlang einer Führungssäule bewegt, wobei ein Adapter am Schlitten befestigt werden kann, welcher die Ladungsträger aufnimmt. Der Schlitten wird von einer sich bewegenden Kette bewegt, die von einem sich drehenden Ritzel angetrieben wird. Darüber hinaus durchläuft die Kette mindestens ein Umlenkritzel, welches von der Kette gedreht wird. Sowohl das Ritzel als auch das Umlenkritzel greifen in die Kette ein. Insbesondere im Bereich des Ritzels und des Umlenkritzels besteht die Gefahr für einen Benutzer, dass er mit den Fingern zwischen die Kette und das Ritzel oder das Umlenkritzel gerät, wodurch sich der Benutzer schwere Verletzungen zuziehen kann. Zwar kann die Kette von einem Gehäuse abgeschirmt werden, allerdings muss der Schlitten mit dem Adapter verbindbar sein, weshalb das Gehäuse eine schlitzförmige Ausnehmung aufweist. In vielen Fällen verläuft die Kette so, dass sie direkt durch die schlitzförmige Ausnehmung zugänglich ist und die oben geschilderte Gefahr für die Finger des Benutzers nicht wirksam vermieden werden kann. Darüber hinaus geht auch von der sich bewegenden Kette als solche eine Gefahr für die Finger eines Benutzers aus, da die Kette häufig scharfkantige Kettenglieder aufweist, an denen sich der Benutzer seine Finger schneiden kann.
  • Wie bereits erläutert, wird das Ladegut in Ladungsträgern transportiert und gelagert. Beim Bewegen der Ladungsträger mittels einer zuvor beschriebenen Vorrichtung werden die Ladungsträger in den bereits erwähnten Adapter aufgenommen und zusammen mit dem Adapter bewegt. Um eine sichere Aufnahme des Ladungsträgers im Adapter zu gewährleisten und insbesondere ein Verrutschen des Ladungsträgers im Adapter oder ein Herausfallen des Ladungsträgers aus dem Adapter zu verhindern, muss die Form und die Größe des Adapters an die Form und die Größe des Ladungsträgers angepasst werden. Diese Anforderung führt in der Praxis dazu, dass ein Adapter nur für einen Typ oder nur für sehr wenige Typen von Ladungsträgern verwendbar ist. Es kann aber durchaus sein, dass innerhalb des innerbetrieblichen Transports mehrere Typen von Ladungsträgern verwendet werden, so dass die Adapter nicht mehr passen und ausgetauscht werden müssen, was im laufenden Betrieb nicht machbar ist. Hierdurch werden der Anwendungsbereich und die Flexibilität von bekannten Vorrichtungen deutlich eingeschränkt.
  • Wie ebenfalls erwähnt, dienen die Ladungsträger nicht nur für den Transport des Ladeguts, sondern auch zum Lagern des Ladeguts. Eine temporäre Lagerung des Ladeguts innerhalb des innerbetrieblichen Transports kann beispielsweise dann notwendig sein, wenn die fertig bearbeiteten Ladegüter in einem Lager gelagert werden, welches sich mehr oder weniger weit weg von den Werkzeugmaschinen befindet. In diesem Fall werden die Ladungsträger auf einem Transportwagen abgelegt und zwischengelagert. Wenn der Transportwagen voll beladen ist, wird dieser in das Lager geschoben. Aber auch hier tritt die für die Adapter beschriebene Situation auf, wonach die Ladungsträger nur dann sicher im Transportwagen aufgenommen werden können, wenn die Größe der Ladungsträger zu den Größen der Ablageplätze des Transportwagens passt. Wenn innerhalb eines innerbetrieblichen Fördersystems mehrere Typen von Ladungsträgern verwendet werden, müssen passende Transportwagen vorgehalten werden, wodurch die Transportabläufe komplexer, aufwendiger und daher fehleranfälliger und teurer werden.
  • Aufgabe einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Bewegen von Ladungsträgern zu schaffen, mit welcher der oben geschilderten Situation begegnet werden kann. Insbesondere soll die Vorrichtung so gestaltet sein, dass die Gefahr von Verletzungen für einen Benutzer gegenüber bekannten derartigen Vorrichtungen deutlich verringert wird. Des Weiteren liegt einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Adapter und einen Transportwagen zu schaffen, welche für unterschiedlich große Ladungsträger verwendbar sind.
  • Diese Aufgabe wird mit den in den Ansprüchen 1, 12 und 25 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bewegen von Ladungsträgern, in welchem ein Ladegut einbringbar ist, umfassend eine Führungssäule, einen Schlitten, welcher entlang der Führungssäule bewegbar ist und mit welchem zumindest ein Adapter zum Aufnehmen von Ladungsträgern verbindbar ist, zumindest ein entlang der Führungssäule verlaufendes Abstützmittel, und ein im Schlitten angeordnetes oder mit dem Schlitten zusammenwirkendes und mittels einer Antriebseinrichtung antreibbares Ritzel, welches zum Bewegen des Schlittens entlang der Führungssäule formschlüssig in das Abstützmittel eingreift.
  • Unter einem Ritzel kann ein Zahnrad verstanden werden, das Ritzel kann aber auch als ein Rad ausgestaltet sein, welches ein bestimmtes Profil aufweist, das formschlüssig mit dem Abstützmittel zusammenwirkt. Das Abstützmittel stellt eine Art Zahnstange dar. Auf jeden Fall muss ein Durchrutschen des Ritzels gegenüber dem Abstützmittel verhindert werden, da sich sonst der Schlitten unkontrollierbar entlang der Führungssäule bewegen würde. Das Abstützmittel kann ortsfest ausgebildet sein, so dass das Ritzel das einzige angetriebene Teil darstellt, um den Schlitten entlang der Führungssäule zu bewegen. Das Ritzel lässt sich deutlich besser mit einem Gehäuse abschirmen als eine sich bewegende Kette, so dass die Gefahr, dass sich der Benutzer seine Finger verletzt, in der vorschlagsgemäßen Ausführungsform der vorliegenden Vorrichtung deutlich vermindert werden kann. Die Gefahr, die von einer sich bewegenden Kette für den Benutzer ausgeht, besteht ebenfalls nicht mehr.
  • Nach Maßgabe einer weiteren Ausführungsform ist das Abstützmittel flexibel und insbesondere als eine Kette oder als ein Riemen ausgebildet. Die flexible Ausbildung des Abstützmittels insbesondere als Kette, Seil oder Riemen hat den Vorteil, dass die Führungssäule auch gebogene Abschnitte aufweisen kann, ohne das Abstützmittel auf die bogenförmige Abschnitte anpassen zu müssen. Aufgrund der Flexibilität der Kette oder des Riemens können diese für verschieden gestaltete Führungssäulen verwendet werden. Zudem kann die Anordnung des Ritzels freier gewählt werden, da das flexible Abstützmittel zum Ritzel hin geführt werden kann. Die Gestaltungsfreiheit der Antriebseinrichtung wird hierdurch erhöht.
  • In einer weitergebildeten Ausführungsform kann die Kette oder der Riemen an einem ersten Ende fest mit der Vorrichtung verbunden sein. Das zweite Ende kann lose verbleiben, was insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn die Führungssäulen gebogene Abschnitte aufweisen. Die Verwendung von Umlenkrollen oder dergleichen ist nicht notwendig. Fehleingriffe des Ritzels in die Kette oder in den Riemen sowie daraus resultierende erhöhte Abnutzungen des Ritzels und der Kette oder des Riemens werden hierdurch verringert. Eine weitere Folge von Fehleingriffen ist eine erhöhte Geräuschentwicklung, die hierdurch ebenfalls vermieden werden kann.
  • Bei einer weitergebildeten Ausführungsform kann die Kette oder der Riemen an einem zweiten Ende mittels eines elastischen Elements mit der Vorrichtung verbunden sein. Mittels des elastischen Elements, beispielsweise einer Feder, kann zwar eine gewisse Führung der Kette oder des Riemens bewirkt werden, so dass sich der Verlauf der Kette oder des Riemens nicht zufällig einstellt. Allerdings ist die Führung noch ausreichend flexibel, so dass die Gefahr von Fehleingriffen und von einem Verklemmen verringert wird. Dennoch können auch bogenförmige Abschnitte durchlaufen werden. Weiterhin wird der hieraus resultierenden erhöhten Abnutzung sowie einer erhöhter Geräuschentwicklung entgegengewirkt.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Führungssäule einen im Wesentlichen senkrecht verlaufenden ersten Abschnitt und einen kreisringsektorförmigen zweiten Abschnitt aufweisen. Es besteht in dieser Ausführungsform nicht nur die Möglichkeit, Ladungsträger zwischen zwei unterschiedlichen Niveaus anzuheben oder abzusenken, sondern die Ladungsträger auch auszuschütten. Zwar kann das auch dadurch geschehen, dass der Adapter um eine Drehachse drehbar am Schlitten befestigt wird, allerdings fällt dabei zumindest ein Teil des Ladeguts hierbei weitgehend ungebremst aus dem Ladungsträger. Wenn das Ausschütten durch Bewegen des mit dem Schlitten verbundenen Adapters entlang des kreissektorförmigen oder gebogenen zweiten Abschnitts der Führungssäule geschieht, kann einerseits die Mechanik der Vorrichtung einfach gehalten werden, da kein Antrieb für die Drehung des Adapters gegenüber des Schlittens vorgesehen werden muss. Andererseits wird das Ladegut schonender aus den Ladungsträgern ausgeschüttet, da weiter oben liegendes Ladegut auf weiter unten liegendem Ladegut abrollt und folglich im Vergleich zu einem Herausfallen im Ladungsträger gebremst wird.
  • Eine weitergebildete Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der zweite Abschnitt ein freies Ende aufweist, wobei im Bereich des freien Endes ein Leitblech zum Führen des Ladeguts beim Entleeren aus dem Ladungsträger angeordnet ist. Ein Führen des ausgeschütteten Ladeguts verhindert einerseits das unkontrollierte Herausfallen und hieraus resultierende Beschädigungen des Ladeguts und ermöglicht andererseits ein genaueres Umfüllen in andere Aufnahmebehälter.
  • Nach Maßgabe einer weiteren Ausführungsform umfasst zumindest der erste Abschnitt der Führungssäule eine Anzahl von identischen Unterabschnitten. Die Führungssäule kann diesbezüglich modular aufgebaut und folglich ohne größeren Aufwand an verschiedene Höhen angepasst werden. Beispielsweise kann die Führungssäule aus mehreren Unterabschnitten bestehen, die eine Länge von 1 m aufweisen. Folglich kann die Höhe der Führungssäule in 1 m-Schritten angepasst werden. Wenn Zwischenhöhen erforderlich sind, muss nur einer der Unterabschnitte angepasst werden. Zum Verbinden der Unterabschnitte können identisch ausgebildete Verbindungselemente verwendet werden, so dass der Verbindungsvorgang einfach gehalten werden kann.
  • Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Führungssäule im Querschnitt H-förmig, T-förmig oder halb-H-förmig ausgebildet ist. Derartige Querschnitte weisen ein vergleichsweise hohes Flächenträgheitsmoment auf, so dass die so gestaltete Führungssäule ein hohes Biegemoment aufnehmen kann. Wenn die Führungssäule den kreissektorförmigen zweiten Abschnitt aufweist, wirken besonders hohe Biegemomente auf die Führungssäule, die in dieser Ausführungsform gut aufgenommen werden können, ohne dass die Führungssäule besonders groß dimensioniert werden müsste. Folglich kann Material eingespart und das Gewicht der Führungssäule in Grenzen gehalten werden.
  • Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die H-förmig oder halb-H-förmig ausgestaltete Führungssäule zumindest zwei parallel zueinander verlaufende Schenkel aufweist, zwischen denen eine Anzahl von Sicherungsbolzen angeordnet ist. Mit den zwischen den Schenkeln verlaufenden Sicherungsbolzen kann die Führungssäule weiter versteift werden, so dass noch höhere Biegemomente aufgenommen werden können. Auch in dieser Ausführungsform kann Material eingespart und das Gewicht der Führungssäule in Grenzen gehalten werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann die Vorrichtung eine mit dem Schlitten zusammenwirkende oder im Schlitten angeordnete Sicherheitseinrichtung aufweisen, die ein Sicherungselement umfasst, welches für den Fall, dass sich der Schlitten nicht mehr am Abstützmittel abstützen kann, den Schlitten an der Führungssäule feststellt. Das Sicherungselement kann beispielsweise eine Keilbremse sein, die auslöst, wenn sich der Schlitten nicht mehr am Abstützmittel abstützen kann. Die Sicherheitseinrichtung verhindert, dass in diesem Fall sich der Schlitten ungebremst entlang der Führungssäule bewegen kann und zum Boden fällt. Hieraus resultierende Beschädigungen an der Vorrichtung und Gefahren für die Benutzer der Vorrichtung können hierdurch ausgeschlossen werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist das Sicherungselement gegenüber der Kette oder dem Riemen mittels eines Vorspannmittels vorgespannt. Für den Fall, dass die Kette, das Seil oder der Riemen reißt, wirkt das Sicherungselement zum Feststellen des Schlittens an der Führungssäule mit zumindest einem der Sicherungsbolzen zusammen. Die Sicherungsbolzen haben neben der bereits erwähnten versteifenden Wirkung in dieser Ausführungsform zudem noch die Funktion, den Schlitten aufzufangen, wenn die Kette oder der Riemen reißt. Solange die Kette oder der Riemen intakt ist, wird das Sicherungselement in einer Stellung gehalten, in welcher es nicht in die Sicherungsbolzen eingreifen kann. Sobald die Kette oder der Riemen reißt, wird das Sicherungselement aufgrund der dann fehlenden Gegenkraft aufgrund der Federkraft in eine Stellung gestellt, in welcher das Sicherungselement in eine der Sicherungsbolzen eingreifen kann. Diese Ausführungsform lässt der Sicherheitseinrichtung sich einfach bereitstellen und stellt eine hohe Zuverlässigkeit bereit. Als Vorspannmittel können beispielsweise eine Feder oder ein Gegengewicht verwendet werden.
  • Eine Ausbildung der Erfindung betrifft einen Adapter zum Aufnehmen von Ladungsträgern, welcher insbesondere mit einem Schlitten einer Vorrichtung nach einem der zuvor erläuterten Ausführungsformen verbindbar ist, umfassend eine erste Seitenwand und eine zweite Seitenwand, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, sowie einen Auflageabschnitt, auf welchem zumindest ein Ladungsträger auflegbar ist, wobei zumindest eine der Seitenwände zur anderen der Seitenwände hin und von dieser weg bewegbar ist.
  • Wie zuvor erläutert, wird der Schlitten entlang einer Führungssäule bewegt, wobei der Adapter am Schlitten befestigt werden kann, welcher die Ladungsträger aufnimmt. Beim Bewegen des Adapters zusammen mit dem Schlitten entlang der Führungssäule besteht die Gefahr, dass der im Adapter aufgenommene Ladungsträger verrutscht oder sogar aus dem Adapter herausfällt. Aus beiden Fällen können sich mehr oder weniger starke Nachteile für den Transport des im Ladungsträger angeordneten Ladeguts ergeben. Dadurch, dass zumindest eine der Seitenwände zur anderen der Seitenwände hin und von dieser weg bewegbar ist, kann der Abstand zwischen den Seitenwänden des Adapters so gewählt werden, dass er der Länge oder der Breite der verwendeten Ladungsträger entspricht. Ein Verrutschen der Ladungsträger wird hierdurch zumindest in Bezug auf die Seitenwände vermieden. Zumindest eine der Seitenwände kann mit einer Vorspanneinrichtung zusammenwirken und der Abstand zwischen den Seitenwänden etwas größer sein als die Länge oder die Breite der Ladungsträger, so dass die betreffende Seitenwand beim Einbringen der Ladungsträger in den Adapter etwas vorgespannt wird. Folglich wirkt eine bestimmte Reibkraft zwischen dem Ladungsträger und der Seitenwand, welche ein Verrutschen und insbesondere ein Herausfallen der Ladungsträger aus dem Adapter weitgehend verhindert.
  • Nach einer weiterentwickelten Ausbildung weist der Adapter eine Verstelleinrichtung auf, mit welcher zumindest eine der Seitenwände relativ zur anderen der Seitenwände bewegbar ist. Mit der Verstelleinrichtung kann der Abstand zwischen den Seitenwänden im Betrieb des Adapters schnell und flexibel verstellt werden. Je nach Einsatzgebiet des Adapters kann es sein, dass Ladungsträger mit unterschiedlichen Größen für den Transport des Ladeguts verwendet werden. Wenn ein Ladungsträger mit sich vom vorhergehenden Ladungsträger unterscheidenden Abmessungen vom Adapter aufgenommen werden soll, kann eine mittels der Verstelleinrichtung eine automatische Anpassung des Abstands der Seitenwände vorgenommen werden. Eine Information über die Abmessungen des betreffenden Ladungsträgers kann beispielsweise mit einem am Ladungsträger angebrachten und von einer Steuereinheit auslesbaren RFID-Chip übermittelt werden. Die Steuereinheit aktiviert die Verstelleinrichtung entsprechend. Folglich lässt sich der Adapter sehr flexibel einsetzen.
  • In einer weiteren Ausbildung umfasst der Adapter einen Sensor zum Erkennen der Präsenz eines Ladungsträgers im Adapter und/oder in der unmittelbaren Umgebung des Adapters. Dieser Sensor kann beispielsweise nach Art einer Lichtschranke ausgebildet sein. Die Fähigkeit des Adapters, die Präsenz eines Ladungsträgers im Adapter oder in der unmittelbaren Umgebung zu erkennen, kann für verschiedene Zwecke verwendet werden. Beispielsweise kann die Verstellung des Abstands der Seitenwände in Abhängigkeit der Präsenz eines Ladungsträgers erfolgen. Zudem kann das Verschieben des Schlittens entlang der Führungssäule nur dann erfolgen, wenn sich tatsächlich ein Ladungsträger im Adapter befindet. Hierdurch können unnötige Leerfahrten verhindert werden.
  • Nach einer fortentwickelten Ausbildung umfasst der Adapter einen Lesekopf zum Identifizieren und Dokumentieren der aufgenommenen Ladungsträger. In dieser Ausbildung kann nicht nur die Präsenz eines Ladungsträgers im Adapter erkannt werden, sondern es ist auch möglich, den im Adapter aufgenommenen Ladungsträger zu identifizieren. Die Information, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmter Ladungsträger im Adapter aufgenommen war, lässt sich für Dokumentationszwecke und zum Nachverfolgen des Weges eines bestimmten Ladeguts verwenden.
  • Gemäß einer weitergeführten Ausbildung wird der Auflageabschnitt von zumindest einer ersten Rolle, die an der ersten Seitenwand angeordnet ist, und zumindest einer zweiten Rolle gebildet, die an der zweiten Seitenwand angeordnet ist. Die Verwendung von Rollen hat den Vorteil, dass die Reibung und folglich der an den Ladungsträgern entstehende Verschleiß infolge des Transports gering gehalten wird. Die im Stand der Technik verwendeten Rollen erstrecken sich über die gesamte Breite des Ladungsträgers. Verwendet man derartige Rollen auch im Adapter, kann der Abstand der Seitenwände nicht oder nur mit sehr großem Aufwand verändert werden. Da in dieser Ausbildung an jeder Seitenwand zumindest eine Rolle befestigt ist, lässt sich der Abstand der Seitenwände zueinander zumindest soweit ändern, bis dass die beiden Rollen entweder gegeneinander oder gegen die gegenüberliegende Seitenwand anschlagen. In dieser Ausbildung lässt sich der Abstand zwischen den beiden Seitenwänden trotz der Verwendung von Rollen mit geringem technischen Aufwand verändern.
  • In einer weiteren Ausbildung sind die erste Rolle und/oder die zweite Rolle angetrieben oder antreibbar. Aufgrund der Möglichkeit, eine oder beide Rollen anzutreiben, können die Ladungsträger in den Adapter hineingezogen werden, so dass sie eine vorbestimmbare Position im Adapter einnehmen. Hierdurch kann verhindert werden, dass die Ladungsträger nur teilweise im Adapter aufgenommen sind und beim Bewegen entlang der Führungssäule aus dem Adapter herausfallen können. Nach Beendigung des Transports können die Ladungsträger aus dem Adapter herausgeschoben werden, wodurch die Übergabe vereinfacht wird.
  • Nach einer weiterentwickelten Ausbildung wird der Auflageabschnitt von einem Plattenboden gebildet. Der Plattenboden verleiht dem Adapter eine hohe Stabilität, so dass sich diese Ausbildung für schwere Ladegüter anbietet. Zudem kann der Plattenboden mit Fugen versehen werden, entlang welcher die Seitenwände verschoben werden können. Die Verschiebbarkeit der Seitenwände lässt sich in dieser Ausbildung mit geringem technischen Aufwand realisieren.
  • In einer weitergeführten Ausbildung kann ein Erweiterungsabschnitt mit dem Plattenboden verbindbar sein. Mit dem Erweiterungsabschnitt kann der Adapter auf einfache Weise an unterschiedlich große Ladungsträger angepasst werden. Wie bereits erwähnt, muss ein Herausfallen der Ladungsträger aus dem Adapter verhindert werden, was mit dem Erweiterungsabschnitt insbesondere dann effektiv verhindert werden kann, wenn sehr lange Ladungsträger verwendet werden.
  • Gemäß einer fortgeführten Ausbildung sind zumindest ein erster Anschlag an der ersten Seitenwand und zumindest ein zweiter Anschlag an der zweiten Seitenwand befestigbar. Mit den Anschlägen kann ein Ladungsträger innerhalb des Adapters gesichert und verhindert werden, dass der Ladungsträger aus dem Adapter herausfallen kann. Aufgrund der Anordnung der Anschläge an der ersten und der zweiten Seitenwand werden diese mitbewegt, wenn die Seitenwände relativ zueinander verschoben werden.
  • In einer weiteren Ausbildung sind eine erste Verlängerungskufe an der ersten Seitenwand und eine zweite Verlängerungskufe an der zweiten Seitenwand befestigbar, wobei der erste Anschlag an der ersten Verlängerungskufe und der zweite Anschlag an der zweiten Verlängerungskufe befestigbar sind. Mit den Verlängerungskufen kann der Adapter für die Aufnahme von unterschiedlich hohen Ladungsträgern vorbereitet werden, ohne nennenswerten Aufwand betreiben zu müssen, so dass der Adapter sehr flexibel eingesetzt werden kann.
  • Nach einer fortentwickelten Ausbildung weist der Adapter eine Schütteinrichtung zum Führen des Ladeguts beim Entleeren aus dem Ladungsträger auf. In einigen Fällen wird das Ladegut in Aufnahmebehälter überführt, welche schmaler sind als die Ladungsträger. Mit der Schütteinrichtung kann verhindert werden, dass zumindest ein Teil des Ladeguts beim Entleeren des Ladungsträgers verloren geht.
  • Gemäß einer weiterentwickelten Ausbildung des Adapters weist die Schütteinrichtung eine einstellbare und feststellbare Schüttverjüngung auf. Aufgrund der Verstellbarkeit der Schütteinrichtung kann das Ladegut zielgerichtet in einen Aufnahmebehälter überführt werden. Wird die Schüttverjüngung sehr eng eingestellt, kann das Ladegut selbst durch kleine Öffnungen des Aufnahmebehälters geführt werden. Bei einer weit eingestellten Schüttverjüngung wird kann eine gleichmäßige Befüllung des Aufnahmebehälters realisiert werden. Die Schüttverjüngung kann mittels einer Antriebseinheit verstellt werden. Weiterhin kann eine unkontrollierte Verstellung der Schüttgutverjüngung dadurch verhindert werden, dass die Schüttverjüngung feststellbar ist. Die einmal gewählte Einstellung bleibt im Betrieb erhalten. Sie kann aber mit der Antriebseinheit im Betrieb dynamisch justiert und eingestellt werden.
  • Nach Maßgabe einer weitergeführten Ausbildung weist der Adapter eine Auffangwanne zum Auffangen von Flüssigkeiten oder Feststoffen auf. Je nachdem, wie das Ladegut hergestellt wird, kann es beispielsweise mit einem Schmiermittel besprüht sein, was sich während des Transports langsam vom Ladegut löst. In diesem Fall sind die Ladungsträger häufig korbartig ausgestaltet, so dass sich das Schmiermittel im Adapter ansammelt oder in dem Fall, dass der Adapter an den Seitenwänden befestigte Rollen aufweist, das Schmiermittel unkontrolliert in die Werkhalle tropft. Wenn der Adapter anschließend für ein anderes Ladegut verwendet werden soll, muss er je nach Ausgestaltung aufwändig gereinigt werden. Mit der Auffangwanne kann eine aufwendige Reinigung entfallen, da diese so ausgestaltet werden kann, dass sie sich gut reinigen lässt. Zudem kann verhindert werden, dass das Schmiermittel unkontrolliert in die Werkhalle tropft. An dieser Stelle soll hervorgehoben werden, dass die Auffangwanne auch für Adapter verwendet werden kann, bei denen keine der Seitenwände zur anderen der Seitenwände hin und von dieser weg bewegbar ist. Folglich können auch durchgehende Rollen zusammen mit der Auffangwanne verwendet werden.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung betrifft einen Transportwagen zum Aufnehmen und Transportieren von Ladungsträgern, umfassend eine Trägereinrichtung mit zumindest einem ersten Seitenträger und einem zweiten Seitenträger, zumindest zwei erste Trägerrollen, die am ersten Seitenträger befestigt sind und zumindest zwei zweite Trägerrollen, die am zweiten Seitenträger befestigt sind, wobei zumindest einer der Seitenträger zum anderen der Seitenträger hin und von diesem weg bewegbar ist.
  • Befüllte Ladungsträger können im Transportwagen abgelegt und mit dem Transportwagen beispielsweise in ein außerhalb der Werkhalle befindliches Lager transportiert werden. Wie bereits zum Adapter erwähnt, kann beim Bewegen des Transportwagens der im Transportwagen aufgenommene Ladungsträger verrutschen oder sogar aus dem Transportwagen herausfallen. Aus beiden Fällen können sich mehr oder weniger starke Nachteile für den Transport des im Ladungsträger angeordneten Ladeguts ergeben. Dadurch, dass zumindest einer der Seitenträger zum anderen der Seitenträger hin und von diesem weg bewegbar ist, kann der Abstand zwischen den Seitenträgern des Transportwagens so gewählt werden, dass er der Länge oder der Breite der verwendeten Ladungsträger entspricht. Ein Verrutschen der Ladungsträger wird hierdurch zumindest in Bezug auf die Seitenträger vermieden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung kann zumindest eine der Trägerrollen antreibbar sein. Aufgrund der Möglichkeit, eine oder beide Trägerrollen anzutreiben, können die Ladungsträger in den Transportwagen hineingezogen werden, so dass sie eine vorbestimmbare Position im Transportwagen einnehmen. Hierdurch kann verhindert werden, dass die Ladungsträger nur teilweise im Transportwagen aufgenommen sind und aus dem Transportwagen herausfallen können. Im Transportwagen werden üblicherweise mehrere Ladungsträger in einer Ebene abgelegt. Mithilfe der antreibbaren Trägerrollen kann ein Ladungsträger an eine bestimmte Position gefahren werden, ohne dass er mit einem anderen Ladungsträger kollidiert. Der Transportwagen kann folglich optimal beladen werden.
  • Nach einer weitergebildeten Ausgestaltung weist der Transportwagen eine Verfahreinheit auf, mit welcher der Transportwagen verfahrbar ist. Der Transportwagen kann automatisch innerhalb einer Werkhalle oder zwischen einer Werkhalle und einem Lager bewegt werden, so dass der Transportwagen nicht von einem Mitarbeiter geschoben werden muss. Hierzu können Induktionsschleifen innerhalb der Werkhalle verlegt sein. Der Transportwagen kann verfahren werden, sobald er vollständig beladen ist. Wartezeiten werden verhindert. Zudem kann der Transportwagen in eine weitgehend automatisierte Produktion eingebunden werden. Die Verfahreinheit kann fest mit dem Transportwagen verbunden oder aber so ausgestaltet sein, dass der Transportwagen selbst keine Räder aufweist, sondern die Räder in der Verfahreinheit integriert sind. Der Abschnitt ohne die Räder, welche man auch als Speicherregal bezeichnen kann, kann beispielsweise mittels eines Gabelstaplers auf der Verfahreinheit abgestellt werden. Folglich kann die Verfahreinheit für mehrere Speicherregale und daher sehr kosteneffizient eingesetzt werden.
  • Eine weitere Ausbildung gibt vor, dass der Transportwagen und insbesondere die Verfahreinheit eine Anzahl von Rädern aufweist, welche als Mecanum-Räder ausgebildet sind. Mecanum-Räder sind beispielsweise in der US 8 540 038 B1 offenbart. Auf dem Umfang des Mecanum-Rades sind mehrere drehbar gelagerte, meist tonnenförmige Rollen üblicherweise im Winkel von 45 Grad zur Achse des gesamten Mecanum-Rades angebracht. Ausschließlich diese Rollen stellen den Kontakt zum Boden her. Diese Rollen haben keinen direkten Antrieb und können sich frei um ihre schräge Lagerachse drehen. Mittels der Mecanum-Räder kann der Transportwagen, ob mit eigenem Antrieb oder von einem Mitarbeiter, omnidirektional bewegt werden, ohne dass eine Lenkvorrichtung benötigt wird. Der Transportwagen kann sehr einfach auf geringem Raum manövriert werden. An dieser Stelle soll hervorgehoben werden, dass die Mecanum-Räder auch für Transportwagen verwendet werden können, bei denen keine der Seitenwände zur anderen der Seitenwände hin und von dieser weg bewegbar ist. Folglich können beispielsweise auch durchgehende Rollen zusammen mit den Mecanum-Rädern verwendet werden. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der Transportwagen eine Auffangwanne zum Auffangen von Flüssigkeiten oder Feststoffen auf. Je nachdem, wie das Ladegut hergestellt wird, kann es beispielsweise mit einem Schmiermittel besprüht sein, was sich während des Transports langsam vom Ladegut löst. In diesem Fall sind die Ladungsträger häufig korbartig ausgestaltet, so dass das Schmiermittel unkontrolliert in die Werkhalle tropft. Mit der Auffangwanne kann verhindert werden, dass das Schmiermittel unkontrolliert in die Werkhalle tropft. An dieser Stelle soll hervorgehoben werden, dass die Auffangwanne auch für Transportwagen verwendet werden kann, bei denen keine der Seitenwände zur anderen der Seitenwände hin und von dieser weg bewegbar ist. Folglich können beispielsweise auch durchgehende Rollen zusammen mit der Auffangwanne verwendet werden.
  • Nach einer weiterentwickelten Ausgestaltung kann zumindest ein Verlängerungsabschnitt an den Transportwagen anschließbar sein. Die Transportwagen weisen üblicherweise mehrere, übereinander liegende Ebenen auf, in welche die Ladungsträger abgelegt werden können. Mit den Verlängerungsabschnitten kann die Kapazität des betreffenden Transportwagens auf einfache Weise vergrößert werden. Hierzu können die Verlängerungsabschnitte in entsprechende Aufnahmen des Transportwagens eingeschoben werden.
  • Nach einer fortgebildeten Ausgestaltung weist der Transportwagen eine Kupplungseinrichtung zum Kuppeln des Transportwagens mit einem Kupplungspartner auf. Der Kupplungspartner kann ein weiterer Transportwagen oder eine Hubvorrichtung zum Anheben der Adapter sein. Die Kupplungseinrichtung kann so ausgestaltet sein, dass elektrische Energie und elektrische Signale übertragen werden können, so dass auf das Anschließen von entsprechenden Steckern verzichtet werden kann. Weiterhin können Hydraulik- und/oder Pneumatikanschlüsse und/oder elektromagnetische Anschlüsse in der Kupplungseinrichtung integriert sein. Zudem kann die Kupplungseinrichtung den Transportwagen fixieren und gegen ein unbeabsichtigtes Wegrollen schützen. Des Weiteren dient die Kupplungseinrichtung zum Positionieren und Ausrichten des Transportwagens beispielsweise in Bezug auf die Hubvorrichtung. Folglich wird die reibungslose Übergabe der Adapter in den Transportwagen sichergestellt. Sämtliche Funktionen lassen sich mit einem Kupplungsvorgang innerhalb kurzer Zeit bereitstellen. An dieser Stelle soll hervorgehoben werden, dass die Kupplungseinrichtung auch für Transportwagen verwendet werden kann, bei denen keine der Seitenwände zur anderen der Seitenwände hin und von dieser weg bewegbar ist. Folglich können beispielsweise auch durchgehende Rollen zusammen mit der Kupplungseinrichtung verwendet werden.
  • Nach Maßgabe einer fortgebildeten Ausgestaltung weist der Transportwagen eine Verriegelungseinrichtung zum Sichern der Ladungsträger im Transportwagen auf. Wie bereits erwähnt, weist der Transportwagen Seitenträger auf. Die Ladungsträger werden daher parallel zu den Seitenträgern in den Transportwagen eingebracht und wieder aus ihm entnommen. Insbesondere dann, wenn der Transportwagen Rollen aufweist, mit welchen die Ladungsträger im Transportwagen geführt werden, besteht die Gefahr, dass die Ladungsträger aus dem Transportwagen fallen, insbesondere dann, wenn der Transportwagen beschleunigt oder abgebremst wird. Die Verriegelungseinrichtung verhindert, dass die Ladungsträger aus dem Transportwagen herausfallen können.
  • Beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
    • 1 eine prinzipielle Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bewegen von Ladungsträgern,
    • 2A bis 2D jeweils eine Schnittdarstellung durch die Führungssäule entlang der in 1A definierten Schnittebene,
    • 3 eine prinzipielle Darstellung einer Sicherheitseinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
    • 4A ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Adapters anhand einer prinzipiellen Vorderansicht,
    • 4B das in 4A gezeigte erste Ausführungsbeispiel des Adapters anhand einer prinzipiellen Seitenansicht,
    • 5 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Adapters anhand einer prinzipiellen Seitenansicht,
    • 6 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Adapters anhand einer prinzipiellen Vorderansicht,
    • 7 ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Adapters anhand einer prinzipiellen Seitenansicht,
    • 8 ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Adapters anhand einer prinzipiellen Vorderansicht,
    • 9A ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Transportwagens anhand einer prinzipiellen Seitenansicht,
    • 9B das in 9A gezeigte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Transportwagens anhand einer prinzipiellen Vorderansicht,
    • 10 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Transportwagens anhand einer prinzipiellen Seitenansicht, und
    • 11A ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Transportwagens anhand einer prinzipiellen Vorderansicht, wobei der Transportwagen eine sich in einer Offenstellung befindliche Verriegelungseinrichtung aufweist,
    • 11B das in 11A gezeigte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Transportwagens ebenfalls anhand einer prinzipiellen Vorderansicht, wobei sich die Verriegelungseinrichtung in einer Schließstellung befindet,
    • 12 eine perspektivische Darstellung eines Mecanum-Rades, und
    • 13A und 13B eine prinzpielle Draufsicht auf ein Kupplungselement und eine Kupplungseinrichtung.
  • In der 1 ist eine prinzipielle Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum Bewegen von Ladungsträgern 12 (siehe beispielsweise 9) gezeigt. Die Vorrichtung 10 umfasst eine Führungssäule 14, welche in einer Bodenplatte 16 verankert ist. Die Führungssäule 14 weist einen geraden, im Wesentlichen senkrecht entlang der in 1 definierten z-Achse verlaufenden ersten Abschnitt 18 und einen kreisringsektorförmigen oder bogenförmigen zweiten Abschnitt 20 auf. Der erste Abschnitt 18 umfasst insgesamt drei Unterabschnitte 22, die identisch zueinander sind. Sowohl der Unterabschnitt 22 des ersten Abschnitts 18 als auch der kreisringsektorförmige zweite Abschnitt 20 sind mit nicht gezeigten Verbindungselementen versatzfrei miteinander verbunden. Die Anzahl der Unterabschnitte 22 kann frei gewählt werden, so dass die Höhe der Führungssäule 14 entsprechend angepasst werden kann. Zum Abstützen des kreisringsektorförmigen zweiten Abschnitts 20 ist ein Ausleger 24 vorgesehen, der zwischen einem Gehäuse 26 der Vorrichtung 10 und dem kreisringsektorförmigen zweiten Abschnitt 20 verläuft.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst einen Schlitten 28, der entlang der Führungssäule 14 bewegt werden kann. Hierzu weist der Schlitten 28 eine Anzahl von Rädern 30 auf, die sich auf der Führungssäule 14 abrollen, worauf später noch genauer eingegangen wird. Am Schlitten 28 ist eine Antriebseinrichtung 32 angeordnet, mit welchem der Schlitten 28 entlang der Führungssäule 14 bewegt werden kann. Auch auf die Antriebseinrichtung 32 wird später noch genauer eingegangen. An dieser Stelle sei aber erwähnt, dass die Antriebseinrichtung 32 mit einem entlang der Führungssäule 14 verlaufenden Abstützmittel 34 zusammenwirkt, welche in diesem Fall als eine Kette 36 oder als ein Riemen ausgeführt ist. Das Abstützmittel 34 ist an einem ersten Ende 38 fest mit der Vorrichtung 10 verbunden, im dargestellten Beispiel im kreisringsektorförmigen zweiten Abschnitt 20 der Führungssäule 14. Das Abstützmittel 34 wird von einer ersten Umlenkrolle 40, welche am Gehäuse 26 befestigt ist, und einer zweiten Umlenkrolle 42, die an der Führungssäule 14 befestigt ist, umgelenkt. An einem zweiten Ende 44 ist das Abstützmittel 34 mittels eines elastischen Elements 46 an der Führungssäule 14 befestigt.
  • Am Schlitten 28 kann mittels eines Anschlussflansches 48 ein Adapter 501 befestigt werden, welcher einen hier nicht dargestellten Ladungsträger 12 aufnehmen und zusammen mit dem Schlitten 28 entlang der Führungssäule 14 bewegt werden kann. Das Gehäuse 26 weist eine schlitzförmige Ausnehmung (nicht dargestellt) auf, innerhalb welcher sich der Anschlussflansch 48 bewegen kann. Aus Darstellungsgründen ist der Anschlussflansch 48 um die z-Achse um 90° versetzt am Schlitten 28 montiert dargestellt, allerdings ist vorgesehen, dass der Anschlussflansch 48 bezogen auf die 1 hinter oder vor der Führungssäule 14 angeordnet ist, so dass auch der Adapter 501 vor oder hinter der Führungssäule 14 entlang dieser bewegt wird. Im Bereich eines freien Endes 49 der Führungssäule 14, hier im kreissektorförmigen zweiten Abschnitt 20, ist ein Leitblech 52 angeordnet, mit welchem ein hier nicht gezeigtes Ladegut beim Entleeren aus dem Ladungsträger 12 geführt werden kann.
  • Die Vorrichtung 10 weist zudem ein Kupplungselement 54 auf, auf dessen Funktion später genauer eingegangen wird. Darüber hinaus ist die Vorrichtung 10 mit einem Gehäusekasten 56 versehen, in welchem beispielsweise nicht gezeigte elektrische und elektronische Komponenten zum Steuern der Vorrichtung 10 untergebracht sind.
  • In den 2A bis 2D sind verschiedene Schnittdarstellungen entlang der in 1 definierten Schnittebene A-A durch die Führungssäule 14 gezeigt. Aus den 2A bis 2C ist erkennbar, dass die Führungssäule 14 einen halb-H-förmigen (2A), einen H-förmigen (2B) oder einen T-förmigen (2C) Querschnitt aufweisen kann. Zudem sind aus den 2A bis 2C die Räder 30 zu erkennen, mit denen der Schlitten 28 auf der Führungssäule 14 abrollt. Die Räder 30 lassen sich in zwei Gruppen aufteilen, nämlich in eine erste Gruppe G1, dessen Räder 30 eine Drehachse aufweisen, die parallel zur x-Achse verlaufen, und in eine zweite Gruppe G2, dessen Räder 30 eine Drehachse aufweisen, die parallel zur y-Achse verlaufen. Die Räder 30 können beabstandet zueinander bezogen auf die z-Achse angeordnet ein. Die Anordnung der Räder 30 dient dazu, die beim Bewegen des Adapters 501 auftretenden Drehmomente sicher auf die Führungssäule 14 zu übertragen. Mindestens zwei Räder 30 pro Gruppe sind vorgesehen, die sich an jeweils gegenüberliegenden Seiten der Führungssäule 14 abrollen. In 2D ist eine Führungssäule 14 dargestellt, welche im Wesentlichen einen T-förmigen Querschnitt aufweist, der zwei Abrollflächen 57 aufweist, welche in einem 45°-Winkel zur x-Achse und zur y-Achse verlaufen. Auf diesen Abrollflächen 57 rollen der zwei Räder 30 ab, die zu einer dritten Gruppe G3 gehören, deren Drehachsen in einem Winkel von 45° zur x-Achse und zur y-Achse verlaufen.
  • Sowohl die in 2A und 2B dargestellten Führungssäulen 14 mit halb-H-förmigem und H-förmigem Querschnitt weisen zwei parallel zueinander verlaufende Schenkel 58 auf, zwischen denen zumindest ein Sicherungsbolzen 60 verläuft. Der in den 2A und 2B nicht dargestellte Schlitten 28 ist so konstruiert, dass er nicht am Sicherungsbolzen 60 anschlägt.
  • In 3 ist die Antriebseinrichtung 32 genauer dargestellt, mit welcher der Schlitten 28 entlang der Führungssäule 14 bewegt werden kann. Die Antriebseinrichtung 32 weist ein Ritzel 62 auf, welches mit der Antriebseinrichtung 32 gedreht werden kann. Wie erläutert, ist das Abstützmittel 34 als eine Kette 36 oder ein Riemen ausgebildet, in welches oder in welchen das Ritzel 62 formschlüssig eingreift. Um einen möglichst großflächigen Eingriff zu erreichen, wird die Kette 36 oder der Riemen mittels zwei Abstützmittel-Umlenkrollen 64 umgelenkt. Je nach Drehrichtung des Ritzels 62 wird der Schlitten 28 entlang der Führungssäule 14 angehoben oder abgesenkt.
  • Zudem ist aus den 1 und 3 erkennbar, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 eine mit dem Schlitten 28 zusammenwirkende Sicherheitseinrichtung 66 aufweist. Die Sicherheitseinrichtung 66 weist ein Sicherungselement 68 auf, welches im dargestellten Beispiel hakenförmig ausgestaltet ist. Das Sicherungselement 68 ist um die y-Achse drehbar gelagert (vgl. 1) und wird mit einem Vorspannmittel 70, im dargestellten Beispiel mit einer Feder, vorgespannt. Damit die Feder vorgespannt werden kann, ist das Sicherungselement 68 mit einem Gegenhalter 72 verbunden, der sich an der Kette 36 oder am Riemen abstützt, so dass das Sicherungselement 68 in der in 3 gezeigten ersten Position gehalten wird. Der Gegenhalter 72 kann die Feder 70 nur deshalb vorspannen, da die Kette 36 oder der Riemen ausreichend stark gestrafft ist und sich somit kaum in die Wirkrichtung und in die entgegengesetzte Richtung der von der Feder 70 bereitgestellten Vorspannkraft auslenken lässt. Solange sich das Sicherungselement 68 in der ersten Position befindet, kann der Schlitten 28 entlang der Führungssäule 14 bewegt werden. Für den Fall, dass die Kette 36 oder der Riemen reißt, bewegt sich der Schlitten 28 unkontrolliert entlang der Führungssäule 14 nach unten. In diesem Fall lässt sich aber die Kette 36 oder der Riemen in die Wirkrichtung und der entgegengesetzten Richtung der von der Feder 70 bereitgestellten Vorspannkraft auslenken, so dass die Feder nicht mehr vorgespannt werden kann. Folglich wird das Sicherungselement 68 um die mit dem Pfeil P gekennzeichnete Richtung um die y-Achse in eine nicht dargestellte zweite Position gedreht. In dieser zweiten Position kann das Sicherungselement 68 in den in 2B gezeigten Sicherungsbolzen 60 eingreifen, so dass der Schlitten 28 an der Führungssäule 14 festgestellt wird und nicht mehr weiter unkontrolliert entlang der Führungssäule 14 nach unten fallen kann. Anstelle der Feder 70 kann auch ein nicht dargestelltes Gegengewicht verwendet werden, welches für den Fall, dass die Kette 36 oder der Riemen reißt, das Sicherungselement 68 in die zweite Position dreht.
  • Bezugnehmend auf die 1 lässt sich der Schlitten 28 zusammen mit dem Adapter 501 entlang der Führungssäule 14 bewegen. Aufgrund der Art und Weise der Ausbildung des Abstützmittels 34 kann der Schlitten 28 den kreissektorförmigen zweiten Abschnitt 20 der Führungssäule 14 nahezu komplett durchlaufen, wobei der Schlitten 28 und folglich der Adapter 501 auf der vom zweiten Abschnitt 20 der Führungssäule 14 vorgegebenen Bahn um die y-Achse gedreht werden. Der Drehwinkel α ist in 1 gekennzeichnet und beträgt dort 150°. Bei einer entsprechenden Gestaltung des kreissektorförmigen zweiten Abschnitts 20 kann er aber auch bis zu 180° betragen. Das im Ladungsträger 12 enthaltene Ladegut wird auf diese Weise schonend ausgeschüttet und vom Leitblech 52 so geleitet, dass es in einen nicht dargestellten Aufnahmebehälter überführt werden kann.
  • In 4A ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Adapters 501 anhand einer prinzipiellen Vorderansicht und in 4B anhand einer prinzipiellen Seitenansicht gezeigt. Der Adapter 501 weist eine erste Seitenwand 74 und eine zweite Seitenwand 76 auf, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Weiterhin umfasst der Adapter 501 einen Auflageabschnitt 78, auf welchem zumindest ein Ladungsträger 12 auflegbar ist. Der Auflageabschnitt 78 ist im ersten Ausführungsbeispiel des Adapters 501 als ein Plattenboden 80 ausgeführt, in welchem eine Fuge 82 eingelassen ist, entlang welcher die erste Seitenwand 74 verschoben werden kann. Zudem weist der Adapter 501 eine Verstelleinrichtung 84 auf, die beispielsweise eine Spindel umfasst, mit welcher die erste Seitenwand 74 zur zweiten Seitenwand 76 hin und von dieser wieder weg geschoben werden kann. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen den beiden Seitenwänden 74, 76 an die Breite oder die Länge des Ladungsträgers 12 angepasst werden.
  • Wie aus 4B erkennbar, schließt der Plattenboden 80 nach vorne und nach hinten mit den Seitenwänden 74, 76 bündig ab. Zudem umfasst der Adapter 501 zwischen den Seitenwänden 74, 76 verlaufende eine Rückwand 86, an welcher ein Sensor 88 zum Erkennen der Präsenz eines Ladungsträgers 12 im Adapter 501 und/oder in der unmittelbaren Umgebung des Adapters 501 sowie ein Lesekopf 90 zum Identifizieren und Dokumentieren der aufgenommenen Ladungsträger 12 befestigt sind. Die Rückwand 86 weist eine etwas geringere Höhe als die Seitenwände 74, 76 auf.
  • Die zweite Seitenwand 76 weist einen Wandabschnitt 92 auf, der mit einer Vorspanneinrichtung 94 vorgespannt werden kann. Der Abstand zwischen der ersten Seitenwand 74 und dem Wandabschnitt 92 wird so gewählt, dass dieser etwas geringer ist als die Länge oder die Breite des Ladungsträgers 12. Wenn der Ladungsträger 12 in den Adapter 501 eingebracht wird, tritt dieser in Kontakt mit dem Wandabschnitt 92, so dass der Wandabschnitt 92 zur zweiten Seitenwand 76 hin bewegt wird und die Vorspanneinrichtung 94 vorgespannt, so dass der Ladungsträger 12 zur ersten Seitenwand 74 geschoben wird. Die von der Vorspanneinrichtung 94 bereitgestellte Vorspannkraft erzeugt eine Reibkraft zwischen dem Ladungsträger 12 und der ersten Seitenwand 74 und dem Wandabschnitt 92, so dass der Ladungsträger 12 einerseits eindeutig in seiner Lage bezüglich der Seitenwände 74, 76 im Adapter 501 positioniert und andererseits aufgrund der Reibkraft im Ladungsträger 12 gehalten und gegen Herausrutschen gesichert wird.
  • Wie erläutert, kann der Adapter 501 mit dem Schlitten 28 verbunden werden, wozu der Schlitten 28 den bereits erwähnten Anschlussflansch 48 aufweist. In 4B ist erkennbar, dass die Seitenwände 74, 76 eine erste Gruppe Q1 von rautenförmig angeordneten Durchgangslöchern 96 aufweisen. Die Durchgangslöcher 96 der ersten Gruppe Q1 dienen zum Befestigen des Adapters 501 am Anschlussflansch 48 (vgl. 1).
  • Weiterhin ist aus der 4A zu erkennen, dass an der ersten Seitenwand 74 ein erster Anschlag 98 und an der zweiten Seitenwand 76 ein zweiter Anschlag 100 befestigt ist. Mit diesen Anschlägen 98, 100 wird der Ladungsträger 12 zwischen dem Plattenboden 80 und den Anschlägen 98, 100 fixiert, so dass der Ladungsträger 12 insbesondere dann nicht aus dem Adapter 501 herausfallen kann, wenn der Adapter 501 entlang des kreissektorförmigen zweiten Abschnitts 20 der Führungssäule 14 bewegt wird.
  • In 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Adapters 502 anhand einer Seitenansicht gezeigt. Der Adapter 502 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel gleicht weitgehend dem des ersten Ausführungsbeispiels, allerdings kann ein Erweiterungsabschnitt 102 mit dem Plattenboden 80 verbunden werden, wodurch auch längere Ladungsträger 12 sicher im Adapter 502 aufgenommen werden können.
  • In 6 ist ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Adapters 503 anhand einer prinzipiellen Vorderansicht gezeigt. Im Gegensatz zum ersten und zum zweiten Ausführungsbeispiel wird der Auflageabschnitt 78 nicht von einem Plattenboden 80, sondern von einer ersten Rolle 104, die an der ersten Seitenwand 74 angeordnet ist, und einer zweiten Rolle 106 gebildet, die an der zweiten Seitenwand 76 angeordnet ist. Die Rollen 104, 106 können mittels einer nicht dargestellten Antriebseinheit angetrieben werden, so dass ein Ladungsträger 12 in den Adapter 503 hineingezogen und wieder aus ihm herausgeschoben werden kann. Im dritten Ausführungsbeispiel ist die Rückwand 86 mit den Fugen 82 versehen, entlang welcher die Seitenwände 74, 76 aufeinander zu und voneinander weg verschoben werden können.
  • In 7 ist ein viertes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Adapters 504 anhand einer prinzipiellen Seitenansicht dargestellt. Der Adapter 504 nach dem vierten Ausführungsbeispiel gleicht weitgehend dem des ersten Ausführungsbeispiels (siehe 4A und 4B), wobei der Plattenboden 80 ohne Erweiterungsabschnitt 102 nach vorne über die Seitenwände 74, 76 vorsteht. Zudem ist an der ersten Seitenwand 74 und an der zweiten Seitenwand 76 je eine Verlängerungskufe 108 unter Verwendung einer zweiten Gruppe Q2 von Durchgangslöchern 96 verbunden. In diesem Ausführungsbeispiel sind der erste Anschlag 98 und der zweite Anschlag 100 nicht an den Seitenwänden 74, 76, sondern an den Verlängerungskufen 108 befestigt. Wie aus 7 ersichtlich, weisen die Verlängerungskufen 108 zwei zweite Gruppen Q2 der Durchgangslöcher 96 auf, so dass noch weitere Verlängerungskufen 108 an die gezeigten Verlängerungskufen 108 befestigt werden können. Mit den Verlängerungskufen 108 kann der Abstand zwischen dem Auflageabschnitt 78 und den Anschlägen 98, 100 vergrößert werden, so dass auch höhere Ladungsträger 12 im Adapter 504 aufgenommen werden können.
  • Das in 8 dargestellte fünfte Ausführungsbeispiel des Adapters 505 weist eine Schütteinrichtung 110 zum Führen des Ladeguts beim Entleeren des Ladungsträgers 12 auf. Im fünften Ausführungsbeispiel weist die Rückwand 86 eine größere Höhe als die Seitenwände 74, 76 auf und steht daher nach oben über die Seitenwände 74, 76 über. Der überstehende Teil der Rückwand 86 ist Teil der Schütteinrichtung 110. Weiterhin umfasst die Schütteinrichtung 110 zwei beweglich an den Seitenwänden 74, 76 befestigte Führungsabschnitte 112, mit denen eine Schüttverjüngung 114 eingestellt werden kann. Auf dem überstehenden Teil der Rückwand 86 sind bogenförmige Langlöcher 116 vorgesehen, die von Befestigungsmitteln 118 durchdrungen werden. Die einmal eingestellte Position der Führungsabschnitte 112 relativ zu der Rückwand 86 kann mit den Befestigungsmitteln 118 fixiert werden.
  • Weiterhin weist der Adapter 505 nach dem fünften Ausführungsbeispiel eine Auffangwanne 120 auf, mit welcher insbesondere Flüssigkeiten aufgefangen werden können. Derartige Flüssigkeiten können Schmier- oder Kühlstoffe sein, welche bei der Herstellung des Ladeguts verwendet werden und sich erst langsam vom Ladegut lösen. Der Plattenboden 80 ist mit Abflusslöchern 122 versehen, so dass die vom Ladegut abgegebene Flüssigkeit in die Auffangwanne 120 fließen kann. Die Auffangwanne 120 ist schnell lösbar mit dem Adapter 505 verbunden, so dass sie auf einfache Weise vom Adapter 505 getrennt, entleert und wieder mit dem Adapter 505 verbunden werden kann.
  • In den 9A ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Transportwagens 1241 anhand einer prinzipiellen Seitenansicht und in 9B anhand einer prinzipiellen Vorderansicht dargestellt. Der Transportwagen 1241 weist im ersten Ausführungsbeispiel eine Trägereinrichtung 125 mit zwei ersten Seitenträgern 126 und zwei zweiten Seitenträgern 128 auf. Jeweils verteilt auf vier Etagen sind am ersten Seitenträger 126 pro Etage sechs erste Trägerrollen 132 und am zweiten Seitenträger 128 pro Etage sechs zweite Trägerrollen 132 befestigt, wobei die Anzahl der Etagen und die Anzahl der ersten und zweiten Trägerrollen 132 weitgehend frei gewählt werden kann.
  • Der Transportwagen 1241 dient zur Aufnahme der Ladungsträger 12. Die Trägerrollen 132 können mit einer nicht dargestellten Antriebseinheit angetrieben sein, so dass die Ladungsträger 12 an einem Ende einer Etage auf die Trägerrollen 132 aufgelegt und innerhalb dieser Etage weiterbewegt werden können, bis dass sie sich in der gewünschten Position befinden.
  • Wie insbesondere aus der 9B hervorgeht, sind die ersten und zweiten Trägerrollen 132 beabstandet zueinander angeordnet. Der Transportwagen 1241 weist demnach keine durchgehenden Trägerrollen auf. Zumindest einer der Seitenträger 126, 128 ist zum anderen der Seitenträger 126, 128 hin und von diesem weg bewegbar. Hierzu weist der Transportwagen 1241 Führungsstangen 134 auf, die so angeordnet sind, dass sie nicht mit den Ladungsträgern 12 kollidieren. Der Abstand zwischen den Seitenträgern 126, 128 wird so gewählt, dass er im Wesentlichen der Länge oder der Breite der Ladungsträger 12 entspricht. Die Seitenträger 126, 128 führen die Ladungsträger 12 innerhalb des Transportwagens 1241 und sorgen so für eine entsprechende Ausrichtung und Sicherung. Auch wenn es hierfür ausreicht, nur einen der Seitenträger 126, 128 bewegbar auszugestalten, bietet es sich an, die beiden Seitenträger 126, 128 synchronisiert aufeinander zu und voneinander weg zu bewegen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Transportwagen 1241 gleichmäßig beladen und die Gefahr des Umkippens aufgrund einer einseitigen Beladung gering gehalten wird.
  • Der Transportwagen 1241 ist mit Rädern 136 ausgestattet, so dass der Transportwagen 1241 von einem Mitarbeiter bewegt werden kann. Darüber hinaus weist der Transportwagen 1241 eine Verfahreinheit 138 auf, mit welcher der Transportwagen 1241 ohne die Mithilfe eines Mitarbeiters insbesondere innerhalb der Werkhalle und damit für den innerbetrieblichen Transport verfahrbar ist. Hierzu umfasst der Transportwagen 1241 eine Antriebseinheit 140. Weiterhin können Induktionsschleifen oder dergleichen im Boden der Werkhalle verlegt sein, um den Weg, entlang welchem der Transportwagen 1241 verfahren wird, vorzugeben.
  • In 10 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des Transportwagens 1242 anhand einer prinzipiellen Darstellung illustriert. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Transportwagen 1242 mit einer Auffangwanne 142 ausgestattet, mit welchem Flüssigkeiten oder Feststoffe, die bei der Herstellung der Ladegüter verwendet werden und sich erst langsam vom Ladegut trennen, aufgefangen werden können. Darüber hinaus weist der Transportwagen 1242 zumindest einen Verlängerungsabschnitt 144 auf, welches im dargestellten Ausführungsbeispiel in der dritten Etage angeordnet ist. Auf diese Weise kann die Kapazität des Transportwagens 1242 vergrößert werden. Es ist aber auch möglich, den Verlängerungsabschnitt 144 insbesondere für die Auflage der Ladungsträger 12 bei der Übergabe zu verwenden. Die Übergabe der Ladungsträger 12 auf den Transportwagen 1242 kann aufgrund einer besseren Zugänglichkeit vereinfacht werden. Dabei kann der Verlängerungsabschnitt 144 in die Seitenträger 126, 128 gesteckt werden. Es kann vorgesehen sein, dass der Verlängerungsabschnitt 144 zwischen den verschiedenen Etagen des Transportwagens 1242 bewegbar ist.
  • Weiterhin ist der Transportwagen 1242 mit einer Kupplungseinrichtung 146 ausgerüstet. Mit der Kupplungseinrichtung 146 kann der Transportwagen 1242 mit einem Kupplungspartner gekuppelt werden. Ein Kupplungspartner kann beispielsweise die in 1 gezeigte Vorrichtung 10 zum Bewegen von Ladungsträgern 12 oder ein nicht dargestellter weiterer Transportwagen 124 sein. Wie erwähnt, weist die Vorrichtung 10 das Kupplungselement 54 auf, welche allein infolge eines entsprechenden Positionierens des Transportwagens 1242 mit der Kupplungseinrichtung 146 gekuppelt werden kann. Die Kupplungseinrichtung 146 und das Kupplungselement 54 können so ausgebildet sein, dass der Transportwagen 1242 im gekuppelten Zustand in seiner Position fixiert wird und nicht wegrollen kann. Darüber hinaus kann ein elektrisch leitender Kontakt zwischen dem Kupplungselement 54 und der Kupplungseinrichtung 146 im gekuppelten Zustand hergestellt werden, so dass elektrische Energie und elektrische Signale zwischen der Vorrichtung 10 und dem Transportwagen 1242 ausgetauscht werden können. Darüber hinaus sind pneumatische, elektromagnetische und/oder hydraulische Anschlüsse 152 in der Kupplungseinrichtung 146 und dem Kupplungselement 54 integriert, so dass Druckluft und/oder Hydraulikflüssigkeit und/oder elektrische Energie übertragen werden können.
  • In den 13A und 13B ist eine Ausführungsform des Kupplungselements 54 und der Kupplungseinrichtung 146 anhand einer prinzipiellen Draufsicht näher gezeigt. Das Kupplungselement 54 ist mit der Bodenplatte 16 der Vorrichtung 10 verbunden und weist an einer linken Kante 154 und einer rechten Kante 156 jeweils zwei Ausnehmungen 158 auf, in welche zwei korrespondierende Vorsprünge 160 der Kupplungseinrichtung 146 einbringbar sind. Wenn die Vorsprünge 160 in die Ausnehmungen 158 eingebracht sind, ist der Transportwagen 124 gegenüber der Vorrichtung 10 eindeutig positioniert und ausgerichtet.
  • Wie aus 10 hervorgeht, weist der Transportwagen 1242 eine Anzahl von Aufnahmeabschnitten 162 auf. An diesen Aufnahmeabschnitten 162 kann ein hier nicht dargestellter Gabelstapler den Transportwagen 1242 ergreifen, anheben und durch die Werkhalle fahren. Die Gabelstapler können selbst autonom fahren, so dass auf diese Weise der Transportwagen 1242 automatisch verfahren werden kann, ohne dass hierfür eine Verfahreinheit 138 oder eine Antriebseinheit 140 benötigt werden. Mit dem Anheben kann auch eine 360°-Rundumsicht für nicht gezeigte, am Transportwagen 1242 angeordnete Positionssensoren bereitgestellt werden, die für den reibungslosen Betrieb von fahrerlosen Transportsystemen (FTS) entscheidend ist.
  • In den 11A und 11B ist ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Transportwagens 1243 jeweils in einer Vorderansicht gezeigt. In diesem Ausführungsbeispiel weist der Transportwagen 1243 eine Verriegelungseinrichtung 148 auf, mit welcher die Ladungsträger 12, die im Transportwagen 1243 angeordnet sind, gesichert werden können. Die Verriegelungseinrichtung 148 weist eine Anzahl von Sperrbalken 15 auf, welche an den Seitenträgern 126, 128 verstellbar befestigt sind. In 11A befindet sich die Verriegelungseinrichtung 148 in einer Offenstellung, in welcher die Sperrbalken 150 vertikal ausgerichtet sind, so dass die Ladungsträger 12 von vorne oder von hinten auf den Transportwagen 1243 befördert und von diesem wieder entnommen werden können. In 11B befindet sich die Verriegelungseinrichtung 148 in der Verriegelungsstellung, in welcher die Sperrbalken 150 horizontal ausgerichtet sind, so dass sie die Ladungsträger 12 im Transportwagen 1243 sichern. Das Verstellen der Sperrbalken 150 zwischen der Offenstellung und der Verriegelungsstellung kann mittels eines zentralen, hier nicht dargestellten Hebels erfolgen, so dass das Verstellen schnell und einfach erfolgen kann. Alternativ oder kumulativ kann das Verstellen auch mittels eines nicht dargestellten Motors oder Stellzylinders erfolgen.
  • In 12 ist ein als Mecanum-Rad 164 ausgeführtes Rad 136 anhand einer perspektivischen Darstellung gezeigt. Auf dem Umfang des Mecanum-Rads 164 sind mehrere, in diesem Fall tonnenförmige Rollen 166 in einem Winkel von 45 Grad zur Drehachse T des gesamten Mecanum-Rads 164 angeordnet und an Befestigungsabschnitten 168 drehbar gelagert. Ausschließlich diese Rollen 166 stellen den Kontakt zum Boden her. Diese Rollen 166 haben keinen direkten Antrieb und können sich frei um ihre schräge Lagerachse drehen. Mittels der Mecanum-Räder 164 kann der Transportwagen 124, ob mit eigenem Antrieb oder von einem Mitarbeiter, omnidirektional bewegt werden, ohne dass eine Lenkvorrichtung benötigt wird.
  • Bezugnehmend auf die 13B sind die Räder 136 der Verfahreinheit 138 als Mecanum-Räder 164 ausgeführt. Zudem ist aus der 13B zu erkennen, dass der Transportwagen 1242 ein Speicherregal 170 aufweist, welches separat von der Verfahreinheit 138 ausgeführt ist. Das Speicherregal 170 umfasst die Seitenträger 126, 126, die hieran befestigten Trägerrollen 132 und die Auffangwanne 142. Das Speicherregal 170 kann beispielsweise mittels eines nicht dargestellten Gabelstaplers unter Verwendung der Aufnahmeabschnitte 162 auf die insbesondere autonom fahrende Verfahreinheit 138 abgestellt werden. Die Verfahreinheit 138 kann daher für verschiedene Speicherregale 166 verwendet werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Vorrichtung
    12
    Ladungsträger
    14
    Führungssäule
    16
    Bodenplatte
    18
    erster Abschnitt
    20
    zweiter Abschnitt
    22
    Unterabschnitt
    24
    Ausleger
    26
    Gehäuse
    28
    Schlitten
    30
    Räder
    32
    Antriebseinrichtung
    34
    Abstützmittel
    36
    Kette, Riemen
    38
    erstes Ende
    40
    erste Umlenkrolle
    42
    zweite Umlenkrolle
    44
    zweites Ende
    46
    elastisches Element
    48
    Anschlussflansch
    49
    freies Ende
    50,
    501 bis 505 Adapter
    52
    Leitblech
    54
    Kupplungselement
    56
    Gehäusekasten
    57
    Abrollflächen
    58
    Schenkel
    60
    Sicherungsbolzen
    62
    Ritzel
    64
    Abstützmittel-Umlenkrolle
    66
    Sicherheitseinrichtung
    68
    Sicherungselement
    70
    Vorspannmittel
    72
    Gegenhalter
    74
    erste Seitenwand
    76
    zweite Seitenwand
    78
    Auflageabschnitt
    80
    Plattenboden
    82
    Fuge
    84
    Verstelleinrichtung
    86
    Rückwand
    88
    Sensor
    90
    Lesekopf
    92
    Wandabschnitt
    94
    Vorspanneinrichtung
    96
    Durchgangsloch
    98
    erster Anschlag
    100
    zweiter Anschlag
    102
    Erweiterungsabschnitt
    104
    erste Rolle
    106
    zweite Rolle
    108
    Verlängerungskufe
    110
    Schütteinrichtung
    112
    Führungsabschnitt
    114
    Schüttverjüngung
    116
    Langloch
    118
    Befestigungsmittel
    120
    Auffangwanne
    122
    Abflussloch
    124,
    1241 bis 1242 Transportwagen
    125
    Trägereinrichtung
    126
    erster Seitenträger
    128
    zweiter Seitenträger
    132
    Trägerrolle
    134
    Führungsstange
    136
    Rad
    138
    Verfahreinheit
    140
    Antriebseinheit
    142
    Auffangwanne
    144
    Verlängerungsabschnitt
    146
    Kupplungseinrichtung
    148
    Verriegelungseinrichtung
    150
    Sperrbalken
    152
    Anschlüsse
    154
    linke Kante
    156
    rechte Kante
    158
    Ausnehmung
    160
    Vorsprung
    162
    Aufnahmeabschnitt
    164
    Mecano-Rad
    166
    Rollen
    168
    Befestigungsabschnitt
    170
    Speicherregal
    G1
    erste Gruppe
    G2
    zweite Gruppe
    G3
    dritte Gruppe
    Q1
    erste Gruppe
    Q2
    zweite Gruppe
    α
    Drehwinkel
    P
    Pfeil
    T
    Drehachse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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Claims (32)

  1. Vorrichtung zum Bewegen von Ladungsträgern (12), in welchem ein Ladegut einbringbar ist, umfassend - eine Führungssäule (14), - einen Schlitten (28), welcher entlang der Führungssäule (14) bewegbar ist und mit welchem zumindest ein Adapter (50) zum Aufnehmen von Ladungsträgern (12) verbindbar ist, - zumindest ein entlang der Führungssäule (14) verlaufendes Abstützmittel (34), und - ein im Schlitten (28) angeordnetes oder mit dem Schlitten zusammenwirkendes und mittels einer Antriebseinrichtung (32) antreibbares Ritzel (62), welches zum Bewegen des Schlittens (28) entlang der Führungssäule (14) formschlüssig in das Abstützmittel (34) eingreift.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützmittel (34) flexibel und insbesondere als eine Kette (36) oder als ein Riemen (36) ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kette (36) oder der Riemen an einem ersten Ende (38) fest mit der Vorrichtung (10) verbunden ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kette (36) oder der Riemen an einem zweiten Ende (44) mittels eines elastischen Elements (46) mit der Vorrichtung (10) verbunden ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungssäule (14) einen im Wesentlichen senkrecht verlaufenden ersten Abschnitt (18) und einen kreisringsektorförmigen zweiten Abschnitt (20) aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (20) ein freies Ende (49) aufweist, wobei im Bereich des freien Endes (49) ein Leitblech (52) zum Führen des Ladeguts beim Entleeren aus dem Ladungsträger (12) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der erste Abschnitt (18) der Führungssäule (14) eine Anzahl von identischen Unterabschnitten (22) umfasst.
  8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungssäule (14) im Querschnitt H-förmig, T-förmig oder halb-H-förmig ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die H-förmig oder halb-H-förmig ausgestaltete Führungssäule (14) zumindest zwei parallel zueinander verlaufende Schenkel (58) aufweist, zwischen denen eine Anzahl von Sicherungsbolzen (60) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) eine mit dem Schlitten (28) zusammenwirkende oder im Schlitten (28) angeordnete Sicherheitseinrichtung (66) aufweist, die ein Sicherungselement (68) umfasst, welches für den Fall, dass sich der Schlitten (28) nicht mehr am Abstützmittel (34) abstützen kann, den Schlitten (28) an der Führungssäule (14) feststellt.
  11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2, 9 und 10 oder nach den Ansprüchen 3, 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (68) gegenüber der Kette (36) oder dem Riemen mittels eines Vorspannmittels (70) vorgespannt ist und für den Fall, dass die Kette (36) oder der Riemen reißt, das Sicherungselement (68) zum Feststellen des Schlittens (28) an der Führungssäule (14) mit zumindest einem der Sicherungsbolzen (60) zusammenwirkt.
  12. Adapter (50) zum Aufnehmen von Ladungsträgern (12), welcher insbesondere mit einem Schlitten (28) einer Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 verbindbar ist, umfassend - eine erste Seitenwand (74) und eine zweite Seitenwand (76), die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, sowie - einen Auflageabschnitt (78), auf welchen zumindest ein Ladungsträger (12) auflegbar ist, wobei - zumindest eine der Seitenwände (74, 76) zur anderen der Seitenwände (74, 76) hin und von dieser weg bewegbar ist.
  13. Adapter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (50) eine Verstelleinrichtung (84) aufweist, mit welcher zumindest eine der Seitenwände (74, 76) relativ zur anderen der Seitenwände (74, 76) bewegbar ist.
  14. Adapter nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (50) einen Sensor (88) zum Erkennen der Präsenz eines Ladungsträgers (12) im Adapter (50) und/oder in der unmittelbaren Umgebung des Adapters (50) umfasst.
  15. Adapter nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (50) einen Lesekopf (90) zum Identifizieren und Dokumentieren der aufgenommenen Ladungsträger (12) umfasst.
  16. Adapter nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflageabschnitt (78) von zumindest einer ersten Rolle (104), die an der ersten Seitenwand (74) angeordnet ist, und zumindest einer zweiten Rolle (106) gebildet wird, die an der zweiten Seitenwand (76) angeordnet ist.
  17. Adapter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Rolle (104) und/oder die zweite Rolle (106) angetrieben sind.
  18. Adapter nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflageabschnitt (78) von einem Plattenboden (80) gebildet wird.
  19. Adapter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Erweiterungsabschnitt (102) mit dem Plattenboden (80) verbindbar ist.
  20. Adapter nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein erster Anschlag (98) an der ersten Seitenwand (74) und zumindest ein zweiter Anschlag (100) an der zweiten Seitenwand (76) befestigbar ist.
  21. Adapter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Verlängerungskufe (108) an der ersten Seitenwand (74) und an der zweiten Seitenwand (76) befestigbar sind, wobei der erste Anschlag (98) an der ersten Verlängerungskufe (108) und der zweite Anschlag (100) an der zweiten Verlängerungskufe (108) befestigbar sind.
  22. Adapter insbesondere nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (50) eine Schütteinrichtung (110) zum Führen des Ladeguts beim Entleeren aus dem Ladungsträger (12) aufweist.
  23. Adapter nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Schütteinrichtung (110) eine einstellbare und feststellbare Schüttverjüngung (114) aufweist.
  24. Adapter insbesondere nach einem der Ansprüche 12 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (50) eine Auffangwanne (120) zum Auffangen von Flüssigkeiten oder Feststoffen aufweist.
  25. Transportwagen zum Aufnehmen und Transportieren von Ladungsträgern (12), umfassend - eine Trägereinrichtung (125) mit zumindest einem ersten Seitenträger (126) und einem zweiten Seitenträger (128), und - zumindest zwei erste Trägerrollen (132), die am ersten Seitenträger (126) befestigt sind und zumindest zwei zweite Trägerrollen (132), die am zweiten Seitenträger (128) befestigt sind, wobei - zumindest einer der Seitenträger (126, 128) zum anderen der Seitenträger (126, 128) hin und von diesem weg bewegbar ist.
  26. Transportwagen nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Trägerrollen (132) antreibbar ist.
  27. Transportwagen insbesondere nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportwagen (124) eine Verfahreinheit (138) aufweist, mit welcher der Transportwagen (124) verfahrbar ist.
  28. Transportwagen nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportwagen (124) und insbesondere die Verfahreinheit (138) eine Anzahl von Rädern (136) aufweist, welche als Mecanum-Räder (164) ausgebildet sind.
  29. Transportwagen insbesondere nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportwagen (124) eine Auffangwanne (142) zum Auffangen von Flüssigkeiten oder Feststoffen aufweist.
  30. Transportwagen insbesondere nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Verlängerungsabschnitt (144) an den Transportwagen (124) anschließbar ist.
  31. Transportwagen insbesondere nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportwagen (124) eine Kupplungseinrichtung (146) zum Kuppeln des Transportwagens (124) mit einem Kupplungspartner aufweist.
  32. Transportwagen insbesondere nach einem der Ansprüche 25 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportwagen (124) eine Verriegelungseinrichtung (148) zum Sichern der Ladungsträger (12) im Transportwagen (124) aufweist.
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