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DE202018006607U1 - Schwerlastauszug - Google Patents

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DE202018006607U1
DE202018006607U1 DE202018006607.9U DE202018006607U DE202018006607U1 DE 202018006607 U1 DE202018006607 U1 DE 202018006607U1 DE 202018006607 U DE202018006607 U DE 202018006607U DE 202018006607 U1 DE202018006607 U1 DE 202018006607U1
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Bott GmbH and Co KG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B88/00Drawers for tables, cabinets or like furniture; Guides for drawers
    • A47B88/40Sliding drawers; Slides or guides therefor
    • A47B88/423Fastening devices for slides or guides
    • A47B88/427Fastening devices for slides or guides at drawer side
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/003Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading vehicles with loading gates

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Abstract

Auszug, insbesondere Schwerlastauszug zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, mit zwei parallel und beabstandet zueinander angeordneten, sich entlang einer Auszugsrichtung (A) erstreckenden, ortsfesten Führungsschienen (2), jeweils einer zu den beiden Führungsschienen (2) in einem vertikalen Abstand parallel angeordneten Auszugsschiene (3), die gegenüber der jeweiligen Führungsschiene (2) in Auszugsrichtung (A) beweglich ist, mit einer sich quer zur Auszugsrichtung (A) erstreckenden, die Auszugsschienen (3) miteinander verbindenden ersten und zweiten Verbindungsstrebe (16, 17) und einer die Führungsschienen (2) miteinander verbindenden ersten und zweiten Basisstrebe (18, 19), dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (2) und/oder die Auszugsschienen (3) ein Nutensystem aufweisen, welches- Nuten (7) zur Aufnahme einer Transportplatte (8) oder einer Transportwanne und- Verbindungsnuten (45) zur Befestigung der Verbindungsstreben (16,17) und- Sicherungsnuten (6) zur Ladungssicherung umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Auszug, insbesondere einen Schwerlastauszug zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, mit zwei parallel und beabstandet zueinander angeordneten, sich entlang einer Auszugsrichtung erstreckenden, ortsfesten bzw. fahrzeugfesten Führungsschienen.
  • Auszugssysteme für schwere Lasten, die auf zwei- oder dreiteiligen Schienensystemen basieren, sind aus dem Stand der Technik bekannt. Aufgrund des mechanisch relativ komplexen Aufbaus mangelt es diesen Systemen häufig an einer flexiblen Anpassbarkeit an Kundenwünsche, insbesondere hinsichtlich der ausziehbaren Länge des Auszugs. Ferner ist auch die Anpassung der bekannten Schienensysteme an unterschiedliche Breiten des Auszugs nicht oder nur aufwändig möglich.
  • Derartige Auszugssysteme werden beispielsweise in Innenräume von Fahrzeugen eingebaut, zum Beispiel in Nutzfahrzeugen, Werkstattfahrzeugen oder in Kombis. Ferner werden die Auszugssysteme auch auf die Ladeflächen von Pickup-Fahrzeugen montiert. Wichtig ist dabei, dass die Systeme aufgrund der beim Fahren auftretenden Vibrationen und Erschütterungen zuverlässig gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sind. Insbesondere für den Fall, dass schwere Lasten oder Gegenstände in bzw. auf einem solchen Auszug gelagert sind, ist es von besonderer Bedeutung den Auszug vor einem ungewollten Öffnen bei z.B. während der Fahrt verrutschenden Gegenständen zu schützen.
  • Aus der DE 94 07 734 U1 ist ein Schubladen-Verschluss für Werkstattfahrzeuge oder Lagerschränke bekannt, der zwei quer zur Verschieberichtung der Schublade bewegbare Verriegelungsstäbe aufweist. Die Verriegelungsstäbe sind über Schlaufen an zwei Umlenkarmen angehängt, an die gemeinsam ein Betätigungselement angreift. Bei einem Verschwenken des Betätigungselements werden die beiden Umlenkarme jeweils nach innen gedreht, wodurch die daran angehängten Verriegelungsstäbe gleichzeitig entgegen der Wirkung zweier Federn nach innen gezogen werden und damit die Verriegelung aufheben. An den nach au-ßen weisenden Enden der Verriegelungsstäbe sind mit Schrägflächen versehene Einrastteile angehängt, so dass beim Schließen der Schublade die Verriegelungsstäbe selbsttätig verriegeln. Vorrichtungen dieser Art lassen sich nur relativ kostenaufwendig herstellen. Aufgrund des komplexen Verriegelungsmechanismus lassen sich solche Systeme nur schwer an die Kundenwünsche anpassen.
  • Aus der DE 100 05 042 C1 ist eine Verriegelungsvorrichtung für eine in einem Gehäuse laufende Schublade oder dergleichen bekannt, insbesondere zum Einbau in ein Kraftfahrzeug. Die dortige Vorrichtung umfasst mindestens einen quer zu einer Verschieberichtung der Schublade bewegbaren Verriegelungsstab, der mittels eines elastischen Andrückmittels in einer Verriegelungsstellung haltbar ist, in der ein freies Ende des Verriegelungsstabes in eine Ausnehmung des Gehäuses eingreift. Ein Betätigungselement dient zum Bewegen des Verriegelungsstabes. Ferner weist die dortige Konstruktion eine Umlenkeinrichtung auf, mit der die Bewegung des Betätigungselementes derart auf den Verriegelungsstab umlenkbar ist, dass dieser entgegen der von den Andrückmitteln ausgeübten Kraft aus der Ausnehmung heraus in eine Entriegelungsstellung bewegbar ist. Die Umlenkeinrichtung umfasst einen Umlenkarm, dessen eines Ende vom Betätigungselement auslenkbar ist und dessen anderes Ende formschlüssig an dem Verriegelungsstab angreift, wobei die Verbindung zwischen dem anderen Ende und dem Verriegelungsstab als Schnappverbindung ausgebildet ist. Aufgrund des komplexen Aufbaus der in der DE 100 05 042 C1 beschriebenen Verriegelungsvorrichtung, eignen sich auch mit einer solchen Verriegelungsvorrichtung ausgerüstete Lastauszüge nur schwerlich zur flexiblen Anpassung an Kundenerfordernisse.
  • Entsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Auszug, insbesondere einen Schwerlastauszug insbesondere zum Einbau in ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, der robust aufgebaut ist, eine flexible Anpassung an Kundenwünsche ermöglicht und der kostengünstig herstellbar ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Auszug, insbesondere ein Schwerlastauszug zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Auszug handelt es sich insbesondere um einen Schwerlastauszug insbesondere zum Einbau in ein Kraftfahrzeug. Beispielsweise kann sich der Auszug zum Einbau in Transport- und Nutzfahrzeuge, Werkstattfahrzeuge, Kombis, Caddys und insbesondere auch zum Einbau auf Ladeflächen von Pickup-Trucks bzw. Pritschenwagen, etc. eignen. Auch kann der Auszug im Rahmen von in anderen Transportmitteln verwendeten Auszugssystemen zum Einsatz kommen. Nur beispielhaft sei eine mögliche Verwendung in Transportflugzeugen oder Transportschiffen erwähnt. Prinzipiell ist auch ein stationärer Einsatz, z.B. auf einer Hebebühne in einer Werkstatt oder auf einem Gerüst denkbar. Der erfindungsgemäße Auszug ist nicht auf eine alleinige Verwendung beschränkt, vielmehr kann der Auszug in ein aus mehreren derartiger oder ähnlicher Auszüge bestehendes Auszugssystem, z.B. nach Art einer Mehrfachschublade, integriert werden.
  • Der erfindungsgemäße Auszug eignet sich insbesondere zur Befestigung schwerer Gegenstände, wie zum Beispiel Kompressoren.
  • Erfindungsgemäß handelt es sich um einen Auszug mit zwei parallel und beabstandet zueinander angeordneten, sich entlang einer Auszugsrichtung erstreckenden, ortsfesten Führungsschienen. Insofern der Auszug in einem Kraftfahrzeug montiert ist, werden die Führungsschienen fahrzeugfest festgelegt. Bei den Führungsschienen handelt es sich vorzugsweise um Profile, vorzugsweise um Metallprofile oder Kunststoffprofile. Eine Ausbildung der Profile als Strangpressprofile eignet sich in besonderer Weise. Vorzugsweise sind die Profile aus Aluminium gefertigt, besonders bevorzugt handelt es sich um Aluminiumstrangpressprofile.
  • Die Führungsschienen können über geeignete Befestigungsmittel fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, beispielsweise durch Verschrauben. Dazu können die Führungsschienen Öffnungen aufweisen, durch die geeignete Befestigungsschrauben bzw. Befestigungsbolzen in Richtung eines Befestigungspartners (z.B. dem Fahrzeugboden oder einem Metallgestell) hindurchragen. Die Öffnungen können mit einem Innengewinde versehen sein, welches zu einem an den Befestigungsschrauben oder Befestigungsbolzen vorgesehen Außengewinde korrespondiert. Alternativ können an den Führungsschienen Befestigungsflansche vorgesehen sein, durch welche eine fahrzeugfeste Befestigung gewährleistet wird, z.B. durch Verschrauben. In einer weiteren Alternative ist vorstellbar, die Führungsschienen an ein fahrzeugfestes Bauteil anzuschweißen.
  • Erfindungsgemäß ist der Auszug mit jeweils einer zu den beiden Führungsschienen in einem vertikalen Abstand parallel angeordneten Auszugsschiene versehen, die gegenüber der jeweiligen Führungsschiene in Auszugsrichtung beweglich ist.
  • Der Auszug umfasst ferner eine sich quer zur Auszugsrichtung erstreckende, die Auszugsschienen miteinander verbindende erste und zweite Verbindungsstrebe. Durch die Verbindung der parallel angeordneten Auszugsschienen über die Verbindungsstreben ist ein gleichzeitiger Auszug der Auszugsschienen gewährleistet. Zudem stabilisieren die Verbindungsstreben den Gesamtaufbau des Auszugs.
  • Die erste und die zweite Verbindungsstrebe sind vorzugsweise als voneinander getrennte Bauteile ausgebildet. Es ist im Rahmen der Erfindung jedoch auch möglich, die erste und die zweite Verbindungsstrebe einstückig auszuführen oder die beiden Verbindungsstreben miteinander zu verbinden, wozu Querverbindungsteile oder dergleichen vorgesehen sein können. Möglich ist auch die Ausbildung von weiteren Verbindungsstreben, um die Auszugsschienen miteinander zu verbinden.
  • Insofern eine einteilige Ausführung der beiden Verbindungsstreben (oder von mehreren Verbindungsstreben) vorgesehen ist, ist das Merkmal erste Verbindungsstrebe bzw. zweite Verbindungsstrebe derart zu verstehen, dass diese durch einen Bereich bzw. einen Teil der Verbindungsstrebe entsprechend analog ausgebildet werden.
  • Der erfindungsgemäße Auszug umfasst ferner eine die Führungsschienen miteinander verbindende erste und zweite Basisstrebe.
  • Die erste und die zweite Basisstrebe sind vorzugsweise als voneinander getrennte Bauteile ausgebildet und direkt oder indirekt fahrzeugfest festgelegt. Es ist im Rahmen der Erfindung jedoch auch möglich, die erste und die zweite Basisstrebe einstückig auszuführen oder die beiden Basisstreben miteinander zu verbinden, wozu Querverbindungsteile oder dergleichen vorgesehen sein können. Möglich ist auch die Ausbildung von weiteren Basisstreben, um die Auszugsschienen miteinander zu verbinden.
  • Insofern eine einteilige Ausführung der beiden Basisstreben (oder von mehreren Basisstreben) vorgesehen ist, ist das Merkmal erste Basisstrebe bzw. zweite Basisstrebe derart zu verstehen, dass diese durch einen Bereich bzw. einen Teil der Basisstrebe entsprechend analog ausgebildet werden.
  • Die erste Verbindungs- bzw. Basisstrebe ist vorzugsweise an einem ersten Ende und die zweite Verbindungs- bzw. Basisstrebe vorzugsweise an einem zweiten Ende der Führungs- bzw. Auszugsschiene angeordnet. Es muss sich dabei jedoch nicht unmittelbar um das Ende handeln, sondern es kann sich im Rahmen der Erfindung auch jeweils um einen Endbereich handeln.
  • Wie später noch genauer erläutert wird, können sowohl die Verbindungsstreben, als auch die Basisstreben Bestandteil eines dem Auszug zugehörigen Verriegelungsmechanismus sein.
  • Erfindungsgemäß weisen die Führungsschienen und/oder die Auszugsschienen ein Nutensystem auf, welches
    • - Nuten zur Aufnahme einer Transportplatte oder einer Transportwanne und/oder
    • - Verbindungsnuten zur Befestigung der Verbindungsstreben und/oder
    • - Sicherungsnuten zur Ladungssicherung und/oder
    • - Verbindungsnuten zur Befestigung der Basisstreben und/oder zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen und/oder
    • - Verbindungsnuten zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen und/oder
    • - Befestigungsschienen zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen umfasst.
  • Das erfindungsgemäße Nutensystem ermöglicht es in einfacher und kostengünstiger Weise flexibel auf Kundenwünsche einzugehen, insbesondere auch in einfacher Weise Auszüge mit unterschiedlichen Längen und/oder unterschiedlichen Breiten zur Verfügung zu stellen, ohne dass größere Änderungen oder überhaupt Änderungen an den Führungsschienen und den Auszugsschienen vorgenommen werden müssen.
  • Dadurch, dass das Nutensystem Nuten zur Aufnahme einer Transportplatte oder einer Transportwanne aufweisen kann, können, ohne dass die Führungsschienen oder die Auszugsschienen verändert werden müssen, unterschiedlich breite Transportplatten oder Transportwannen eingesetzt werden. Hierzu ist es lediglich erforderlich, den Abstand zwischen zwei Führungsschienen bzw. den Abstand zwischen zwei Auszugsschienen entsprechend zu wählen. Auch unterschiedliche Längen lassen sich in einfacher Weise dadurch realisieren, dass die Auszugsschienen bzw. die Führungsschienen entsprechend abgelängt werden. Weitere Änderungen sind hier nicht notwendig.
  • Dadurch, dass das Nutensystem Verbindungsnuten zur Befestigung der Verbindungsstreben aufweisen kann, ist es möglich, die Verbindungsstreben in beliebigen geeigneten Positionen zu positionieren. Somit können auch unterschiedliche Längen und Breiten des Auszugs realisiert werden, ohne dass konstruktive Änderungen notwendig sind. Die Befestigung der Verbindungsstreben kann dabei mit bekannten Mitteln, beispielsweise auch unter Verwendung von Nutensteinen, die in die Verbindungsnuten eingesetzt werden, erfolgen.
  • Dadurch, dass das erfindungsgemäße Nutensystem Sicherungsnuten zur Ladungssicherung aufweisen kann, lässt sich die zu transportierende Ladung, beispielsweise eine Ladung, die auf der Transportplatte oder der Transportwanne aufgebracht ist, in einfacher Weise sichern, ohne dass weitere Maßnahmen an der Transportplatte oder der Transportwanne notwendig sind. Die Ladungssicherung kann durch das Nutensystem der Führungsschienen bzw. der Auszugsschienen erfolgen.
  • Dadurch, dass das erfindungsgemäße Nutensystem Verbindungsnuten zur Befestigung der Basisstreben aufweisen kann, lassen sich die Basisstreben, ähnlich wie dies bezüglich der Verbindungsstreben dargestellt wurde, in einfacher und beliebiger Weise, unabhängig von der Länge oder der Breite des Auszugs, festlegen, ohne dass die Führungsschienen hierzu konstruktiv verändert werden müssen. Alternativ oder ergänzend dazu können die Verbindungsnuten auch zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen Verwendung finden. Hierzu können entsprechende Verbindungselemente in die Verbindungsnuten eingesetzt werden, welche dann ortsfest bzw. fahrzeugfest, beispielsweise unmittelbar mit einem Fahrzeug oder einem Rahmen verbunden, vorzugsweise verschraubt werden. Die Verbindungsnuten ermöglichen es dabei, dass die Verbindungselemente unabhängig von der Länge oder der Breite des Auszugs an einer geeigneten Position innerhalb der Verbindungsnuten angebracht werden können, wozu wiederum gegebenenfalls Nutsteine oder dergleichen verwendet werden können.
  • Dadurch, dass das erfindungsgemäße Nutensystem Verbindungsnuten zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen aufweisen kann, ist es möglich, die Führungsschienen unabhängig von der Länge und der Breite des Auszugs an geeigneten Stellen festzulegen, ohne dass Änderungen an den Führungsschienen notwendig wären. Die Festlegung kann, wie bereits beschrieben, ortsfest bzw. fahrzeugfest, beispielsweise an einem Fahrzeug oder einem Rahmen und gegebenenfalls mit Hilfe von Nutsteinen oder anderweitigen Verbindungs- bzw. Befestigungselementen erfolgen.
  • Das erfindungsgemäße Nutensystem kann ferner Befestigungsnuten zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen umfassen. Auch durch die Ausbildung von Befestigungsnuten, die zur ortsfesten bzw. fahrzeugfesten Festlegung der Führungsschienen vorgesehen sind, wird erreicht, dass die Führungsschienen in einfacher Weise, unabhängig von der Länge und der Breite des Auszugs, geeignet festgelegt werden können, ohne dass Änderungen an den Führungsschienen notwendig sind.
  • Das erfindungsgemäße Nutensystem ist bereits dann von Vorteil, wenn nur eine der vorbeschriebenen Nuten (Nuten, Verbindungsnuten, Sicherungsnuten, Befestigungsnuten) vorgesehen sind. Das erfindungsgemä-ße Nutensystem führt jedoch insbesondere dann zu einem besonders vorteilhaften Auszug, wenn das Nutensystem eine, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben oder mehr der vorbeschriebenen Nuten aufweist.
  • Das erfindungsgemäße Nutensystem kann sich aus einer beliebigen Kombination der vorgenannten Nuten zusammensetzen.
  • Vorzugsweise erstrecken sich die Nuten des Nutensystems jeweils über die volle Länge der Führungsschienen bzw. der Auszugsschienen, wozu es sich in besonderer Weise eignet, wenn die Führungsschienen und/oder die Auszugschienen als Profile ausgebildet sind.
  • Die Führungsschienen und/oder die Auszugschienen können baugleich ausgebildet sein, dies ist im Rahmen der Erfindung jedoch nicht notwendig. Es kann vorgesehen sein, dass die Auszugsschienen und die Führungsschienen unterschiedlich ausgebildet sind. Beispielsweise ist es möglich, dass nur die Auszugsschienen oder die Führungsschienen als Profile ausgebildet sind. Ferner können die Auszugsschienen und die Führungsschienen aus unterschiedlichen Profilen hergestellt sein. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass die beiden Führungsschienen des Auszugs unterschiedlich ausgebildet sind, beispielsweise aus unterschiedlichen Profilen, insbesondere auch mit voneinander abweichenden Nuten ausgebildet sind. Das Gleiche gilt auch für die Auszugsschienen.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Auszugsschienen die Nuten und/oder die Sicherungsnuten und/oder die Verbindungsnuten zur Befestigung der Verbindungsstreben aufweisen.
  • Eine derartige Ausgestaltung hat sich als vorteilhaft herausgestellt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn jeweils wenigstens zwei, vorzugsweise alle drei der genannten Nuten bei den Auszugsschienen vorgesehen sind.
  • Von Vorteil ist es ferner, wenn die Führungsschienen die Verbindungsnuten zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen und/oder die Verbindungsnuten zur Befestigung der Basisstreben und/oder zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen und/oder die Befestigungsnuten aufweisen.
  • Diese Ausgestaltung hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt. Vorzugsweise weisen die Führungsschienen dabei wenigstens zwei, vorzugsweise alle drei der genannten Nuten auf.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Führungsschienen und die Auszugsschienen aus baugleichen Profilen gefertigt.
  • Dadurch werden der Produktionsaufwand und sogleich die Produktionskosten deutlich reduziert. Zudem ermöglicht die baugleiche Ausbildung der Führungsschienen und der Auszugsschienen eine schnelle und flexible Anpassung an Kundenwünsche. Denn durch die baugleiche Ausbildung können hinsichtlich ihrer Funktion unterschiedliche Bauteile des Auszugs in einem gemeinsamen Fertigungsprozess hergestellt werden. Ferner ermöglicht dies einen modularen Aufbau des Auszugs bzw. des Schwerlastauszugs.
  • Die Führungsschienen und Auszugsschienen sind modulartig mit weiteren Bauteilen verbindbar. Soll der Auszug beispielsweise quer zur Auszugsrichtung, also in seiner Breite größer ausgebildet werden, z. B. nach einer Anfrage eines Kunden, so können die modulartig ausgebildeten Führungs- und Auszugsschienen mit dem erfindungsgemäßen Nutensystem ohne Weiteres mit Basisstreben und Verbindungsstreben bzw. einer Transportplatte oder einer Transportwanne von größerer Breite kombiniert werden. In Breitenrichtung lassen sich damit eine Vielzahl von Grö-ßen verwirklichen.
  • Ähnliches gilt für die Dimensionierung des Auszugs bzw. Schwerlastauszugs in Längsrichtung, d.h. in Auszugsrichtung. Hier profitiert das System von seinem erfindungsgemäßen Nutensystem dahingehend, dass die Führungsschienen und die Auszugsschienen bei konstanter Breite des Auszugs in ihrer Länge variiert werden können. Die konstante Breite des Auszugs wird durch die mit den Schienen kombinierbaren modulartig aufgebauten Basisstreben und Verbindungsstreben ermöglicht. Auch kann der Auszug sowohl in Längsrichtung, als auch in Breitenrichtung in seiner Größe angepasst werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwischen der jeweiligen Führungs- und Auszugsschiene eine Mittelschiene angeordnet ist, die über Laufrollen in der Führungs- und Auszugsschiene geführt und in Auszugsrichtung gegenüber der Führungs- und Auszugsschiene beweglich ist.
  • Zwischen der jeweiligen Führungs- und Auszugsschiene ist vorzugsweise eine Mittelschiene angeordnet, die über Laufrollen in der Führungs- und Auszugsschiene geführt und in Auszugsrichtung gegenüber der Führungs- und Auszugsschiene beweglich ist. In Längsrichtung der Mittelschiene, also entlang der Auszugsrichtung, können mehrere Laufrollen an der Mittelschiene befestigt bzw. gelagert sein, beispielsweise über Lagerwellen oder Rollenlager. Die Mittelschienen können beidseitig, d.h. auf einander gegenüberliegenden Seiten mit Laufrollen versehen sein. Die Laufrollen sind vorzugsweise aus Kunststoff, Gummi oder einem sonstigen (teil)-elastischen Material gefertigt. Die Laufrollen können an den Mittelschienen in Vertikalrichtung übereinander angeordnet sein, wobei die jeweils in ein und derselben vertikalen Höhenposition angeordneten Laufrollen in der Führungs- bzw. der Auszugsschiene geführt sind.
  • Die Laufrollen sind an der Mittelschiene vorzugsweise in horizontal verlaufenden Reihen angeordnet. Es können mehrere Reihen vorgesehen sein. Vorzugsweise ist beidseits der Mittelschiene jeweils eine Reihe von Laufrollen vorgesehen, besonders bevorzugt sind beidseits der Mittelschiene jeweils zwei Reihen von Laufrollen übereinander angeordnet.
  • Die Laufrollen einer Laufrollen-Reihe sind vorzugsweise auf Abstand zueinander angeordnet. Vorzugsweise weisen die Laufrollen einen Abstand zueinander auf, der wenigstens dem Durchmesser der Laufrollen, vorzugsweise dem Drei- bis Zwanzigfachen, bevorzugt dem Vier- bis Zehnfachen und besonders bevorzugt dem Fünf- bis Achtfachen des Durchmessers der Laufrolle entspricht. Es kann dabei vorgesehen sein, dass einzelne Laufrollen näher aneinander angeordnet sind. Es hat sich jedoch als vorteilhaft herausgestellt, wenn zumindest drei Laufrollen derart angeordnet sind, dass sich zwischen der mittleren der drei Laufrollen und den seitlich dazu angeordneten Laufrollen der vordefinierte Abstand ergibt, wobei auch in diesem Fall mehr als drei Laufrollen pro Reihe vorgesehen sein können. Es kann - insofern eine Mittelschiene vorgesehen ist - ausreichend sein, wenn eine der Laufrollenreihen hinsichtlich des Abstands der Laufrollen die vorgenannte, vorzugsweise vorgesehene Gestaltung aufweist.
  • Vorteilhaft ist es, wie bereits erwähnt, wenn die Mittelschiene an beiden Seiten jeweils zwei übereinander angeordnete Reihen von Laufrollen aufweist. Vorzugsweise sind dabei die beiden oberen Reihen von Laufrollen der Auszugsschiene und die beiden unteren Reihen von Laufrollen der Führungsschiene zugeordnet bzw. werden in diesen geführt.
  • Die Führungsschiene und/oder die Auszugsschiene weisen vorzugsweise zwei Laufflächen bzw. Laufbahnen auf, in denen die Laufrollen geführt sind. Die Mittelschiene ist dabei vorzugsweise derart positioniert, dass sich die Mittelschiene zwischen zwei Laufflächen der Auszugsschiene und auch zwischen zwei Laufflächen der Führungsschiene befindet. Die Führungsschiene bzw. die Auszugsschiene und die Mittelschiene sind vorzugsweise derart positioniert und ausgebildet, dass eine obere Reihe von Laufrollen in einer ersten Lauffläche bzw. Laufbahn der Auszugsschiene und eine zweite, auf einer gegenüberliegenden Seite der Mittelschiene ausgebildete Reihe von Laufrollen in einer zweiten Lauffläche bzw. Laufbahn der Ausziehschiene geführt ist. Entsprechend gestaltet ist die Führungsschiene, welche die beiden unteren Reihen der Laufrollen der Mittelschiene entsprechend aufnimmt.
  • Die Ausbildung des erfindungsgemäßen Auszugs mit einer Mittelschiene ermöglicht einen besonders vorteilhaften dreiteiligen Aufbau des Auszugs (Führungsschiene, Mittelschiene, Auszugsschiene), wodurch sich der Auszug besonders weit ausziehen lässt und gleichzeitig eine hohe Stabilität aufweist.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Befestigungsnuten baugleich bzw. identisch mit den Sicherungsnuten und/oder die Verbindungsnuten zur Befestigung der Verbindungsstreben baugleich bzw. identisch mit den Verbindungsnuten zur Befestigung der Basisstreben ausgebildet sind.
  • Dadurch, dass die Befestigungsnuten und die Sicherungsnuten identisch ausgebildet sind, ergibt sich ein besonders vorteilhafter Aufbau des Auszugs. Ferner ist es von Vorteil, wenn die Verbindungsnuten zur Befestigung der Verbindungsstreben und die Verbindungsnuten zur Befestigung der Basisstreben identisch ausgebildet sind. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Befestigungsnuten und die Sicherungsnuten einerseits und die beiden Verbindungsnuten andererseits identisch ausgebildet sind. Dies ermöglicht es, die Auszugsschienen und die Führungsschienen, zumindest hinsichtlich eines Teils ihrer Merkmale, identisch auszubilden.
  • Die Führungsschienen und die Auszugsschienen sind vorzugsweise aus identischen Profilen, insbesondere Metallprofilen, gefertigt. Die Profile müssen jedoch im Rahmen der Erfindung nicht in ihren Merkmalen übereinstimmen. Gleichwohl ist dies im Rahmen der Erfindung, insbesondere um die Teilevielfalt zu reduzieren und eine flexible und einfach Konstruktion zu ermöglichen, von Vorteil.
  • Vorzugsweise sind die Führungsschienen und die Auszugsschienen soweit baugleich, dass die Laufrollen der Mittelschiene entsprechend identisch aufgenommen werden können.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Mittelschiene gegenüber den Führungsschienen in Auszugsrichtung aus einer Verschlussposition bis zu einer ersten Auszugsposition bewegbar sind. Die Auszugsschienen sind in dieser bevorzugten Ausführung gegenüber den Führungs- und Mittelschienen bis zu einer der ersten Auszugsposition in Auszugsrichtung nachgeordneten maximalen Auszugsposition bewegbar. Dadurch ist ein nahezu vollständiger Auszug der Auszugsschienen gewährleistet. Auch in der maximalen Auszugsposition ist der Auszug zuverlässig mit einer hohen Last beaufschlagbar.
  • Die optionale dreiteilige Zusammensetzung der Schienenpaare aus Führungsschiene, Mittelschiene und Auszugsschiene ermöglicht eine optimale Lastverteilung, auch bei maximaler Auszugsposition.
  • Dadurch, dass die Mittelschiene gemeinsam mit der Auszugsschiene bis zur ersten Auszugsposition ausfährt, ergibt sich eine besonders gute Aufnahme der Lasten, die auf dem Auszug aufliegen. Selbstverständlich kann jedoch in einer alternativen Ausführungsform auch vorgesehen sein, dass die Auszugsschienen bis zu der ersten Auszugsposition zunächst alleine ausfahren und erst nach Erreichen der ersten Auszugsposition die Mittelschienen aus den Führungsschienen ausfahren. Beide Varianten oder auch Mischungen hieraus bzw. anders abgestufte Auszugsvarianten sind grundsätzlich im Rahmen der Erfindung möglich.
  • Von Vorteil ist es, wenn der Auszug in der Verschlussposition und der maximalen Auszugsposition über einen an der ersten und/oder der zweiten Verbindungs- und Basisstrebe ausgebildeten Verriegelungsmechanismus arretierbar ist. Damit ist der Auszug gegen ein ungewolltes Herausfahren aus der Verschlussposition bzw. ein ungewolltes Einschieben aus der maximalen Auszugsposition gesichert.
  • Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn der Auszug, insbesondere wenn dieser in einem Kraftfahrzeug verwendet wird, gegen ein ungewolltes bzw. selbständiges Herausfahren aus der Verschlussposition gesichert ist. Entsprechend hat es sich auch als vorteilhaft herausgestellt, wenn der Auszug gegen ein ungewolltes bzw. selbständiges Einschieben aus der maximalen Auszugsposition gesichert ist. Dies vereinfacht es dem Benutzer, das auf dem Auszug positionierte Geräte zu bedienen oder das Gerät oder die auf dem Auszug aufgebrachte Last zu entnehmen.
  • Die Ausbildung eines Verriegelungsmechanismus derart, dass hierfür die ersten und/oder die zweiten Verbindungs- und Basisstreben mit einbezogen werden, hat sich als besonders geeignet herausgestellt. Eine besonders vorteilhafte diesbezügliche Ausbildung wird nachfolgend noch näher dargestellt. Grundsätzlich sind aus dem Stand der Technik jedoch auch andere Verriegelungsmechanismen gegen ein ungewolltes Ausziehen oder Einschieben bekannt, die auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung angewendet werden können.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Führungsschienen sowie die Auszugsschienen eine sich in Auszugsrichtung über die gesamte Länge der Führungsschienen erstreckende Lauffläche bzw. Laufbahn auf. Alternativ kann sich die Lauffläche bzw. die Laufbahn auch nur über eine Teillänge der Führungsschienen bzw. Auszugsschienen erstrecken.
  • In diesem Zusammenhang ist eine Ausgestaltung vorteilhaft, wonach die Mittelschienen Laufrollen oder dergleichen aufweisen, durch welche die Mittelschienen in den Laufflächen bzw. den Laufbahnen der Führungs- und Auszugsschienen geführt sind, also entlang der Laufflächen bzw. der Laufbahnen rollen können.
  • Beim Ausziehen des Auszugs in Auszugsrichtung werden die Auszugsschienen vorzugsweise simultan mit den Mittelschienen aus einer Verschlussposition bis zu einer ersten Auszugsposition gegenüber den Führungsschienen bewegt. Vorzugsweise werden die Mittelschienen dabei durch ein an den jeweiligen Auszugsschienen angeordnetes erstes Mitnehmerelement mitgenommen, wobei das erste Mitnehmerelement beim Auszug mit einem dazu korrespondierenden zweiten Mitnehmerelement, welches an den jeweiligen Mittelschienen ausgebildet ist, zusammenwirkt. Dabei laufen die an den Mittelschienen angeordneten Laufrollen entlang der an den Führungsschienen ausgebildeten Laufflächen bzw. Laufbahnen.
  • Bei Erreichen der ersten Auszugsposition ist zur Ausbildung eines Anschlags vorzugsweise vorgesehen, dass zumindest eine der an jeder Mittelschiene angeordneten Laufrollen oder ein beliebiges Anschlagglied der Mittelschiene auf ein an der jeweiligen Führungsschiene ausgebildetes Anschlagelement aufläuft bzw. anschlägt. In Auszugsrichtung lassen sich die Mittelschienen somit nicht weiter als bis zur ersten Auszugsposition bewegen.
  • Die Auszugsschienen hingegen lassen sich vorzugsweise bei Erreichen der ersten Auszugsposition gegenüber den Mittelschienen und den Führungsschienen in Auszugsrichtung weiter ausziehen. Da die Mittelschienen in dieser Position gegenüber den Führungsschienen festgelegt sind, lösen sich die zusammenwirkenden ersten und zweiten Mitnehmerelemente unter Aufwendung einer Zugkraft in Auszugsrichtung. Vorzugsweise wird dabei ein Rastmechanismus zwischen den ersten und zweiten Mitnehmerelementen gelöst. Auch beim Einschieben der Auszugsschienen in Richtung der Verschlussposition - also in jener der Auszugsrichtung entgegengesetzten Richtung - lassen sich die Mittelschienen durch die zusammenwirkenden Mitnehmerelemente bewegen.
  • Das erste und das zweite Mitnehmerelement bilden vorzugsweise eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung aus. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das erste Mitnehmerelement federbelastet in eine Aufnahme beispielsweise in eine Vertiefung des zweiten Mitnehmerelements eindringt bzw. einrastet derart, dass das erste Mitnehmerelement bei einer definierten Kraft wieder aus dem zweiten Mitnehmerelement ausfährt, vorzugsweise entgegen der Kraft der Feder. Vorgesehen sein kann dabei auch, dass die Federkraft in eine Richtung orthogonal zur Auszugskraft wirkt und das zweite Mitnehmerelement eine sich in Auszugsrichtung erstreckende Schräge aufweist, entlang der das erste Mitnehmerelement entgegen der Kraft der Feder ausgefahren werden kann und gegebenenfalls wieder einfährt, wenn der Auszug wieder eingeschoben wird.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Auszugsschienen beim weiteren Ausziehen mit ihren Laufflächen entlang der an den Mittelschienen angeordneten Laufrollen gleiten bzw. rollen bis eine maximale Auszugsposition erreicht ist. In dieser Position laufen die Auszugsschienen vorzugsweise mit einem an den Auszugsschienen angeordneten Anschlagelement auf zumindest einer Laufrolle oder ein Anschlagglied der jeweiligen Mittelschiene auf. Dadurch wird in einfacher Weise ein zweiter Anschlag gebildet, um die Auszugsschienen an einer weiteren Bewegung in Auszugsrichtung zu hindern.
  • Eine über die maximale Auszugsposition hinausgehende Bewegung der Auszugsschienen wird vorzugsweise insbesondere dadurch vermieden, dass die Mittelschienen in der ersten Auszugsposition hinsichtlich einer Bewegung in Auszugsrichtung gegenüber den Führungsschienen festgelegt sind. Durch das Auflaufen der Auszugsschienen auf die Laufrollen der Mittelschienen in der maximalen Auszugsposition sind auch die Auszugsschienen indirekt - nämlich vermittelt über die Mittelschienen - gegenüber den Führungsschienen festgelegt.
  • Von Vorteil ist es, wenn sich die Nut zur Aufnahme der Transportplatte oder der Transportwanne entlang der Auszugsschiene erstreckt.
  • Die Platte oder Wanne wird somit zuverlässig in die Nuten der beiden Auszugsschienen aufgenommen. In diese Nut kann die Transportplatte oder die Transportwanne mit ihren in Auszugsrichtung verlaufenden Randbereichen oder Kanten eingesetzt werden. Die Randbereiche der Platte oder Wanne können in ihrer Kontur an die Kontur der Nut angepasst sein. Die Transportplatte bzw. die Transportwanne kann aus einem beliebigen Material gefertigt sein, vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff, aber auch aus Metall.
  • Die Nuten und die Kontur der Platte oder Wanne sind vorzugsweise derart gestaltet, dass die Oberflächen der Auszugsschienen planparallel mit der Oberfläche der Platte bzw. einem Randbereich der Wanne verlaufen, so dass eine zu transportieren Last auch auf den Oberflächen der Auszugsschienen aufliegen kann.
  • Von Vorteil ist es, wenn sich die Sicherungsnut zur Ladungssicherung entlang der Auszugsschiene erstreckt.
  • In der Sicherungsnut können beispielsweise Halte- oder Spannelemente angeordnet werden, mit welchen die auf der Transportplatte oder in der Transportwanne befindliche Ladung gesichert werden kann. Als Spannelemente kommen beispielsweise Spann- oder Zurrgurte in Betracht.
  • Die Sicherungsnut ist vorzugsweise an der Oberseite der Auszugsschienen ausgebildet bzw. in die Oberseite der Auszugsschienen eingelassen. Vorzugsweise handelt es sich bei der Sicherungsnut um ein Airlineprofil bzw. eine Airlineschiene, wodurch eine Standardlösung zur Aufnahme von normierten Zurrelementen, beispielsweise Zurrgurten, zur Verfügung gestellt wird.
  • Von Vorteil ist es ferner, wenn sich die Befestigungsnut zur ortsfesten Montage des Auszugs entlang der Führungsschiene erstreckt.
  • Bei der Befestigungsnut der Führungsschienen kann es sich vorzugsweise um eine Nut handeln, die mit der Sicherungsnut der Auszugsschiene identisch ausgeführt ist. Vorzugsweise ist die Auszugsschiene derart positioniert, dass deren Sicherungsnut an der Oberseite des Auszugs ausgebildet ist, während die Führungsschiene derart angrenzend an die Auszugsschiene positioniert ist, dass deren mit der Sicherungsnut identische Befestigungsnut an der Unterseite der Führungsschiene bzw. des Auszugs positioniert ist. Vorzugsweise sind die Führungsschiene und die Auszugsschiene derart positioniert, dass sich die Sicherungsnut bzw. die Befestigungsnut in vertikaler Richtung übereinander befinden. Die Sicherungsnut und die Befestigungsnut verlaufen vorzugsweise jeweils im Bereich der Seitenkanten des Auszugs an der Ober- bzw. Unterseite.
  • Wenn die Führungsschienen und die Auszugsschienen baugleich ausgebildet sind, entspricht die Befestigungsnut in Ihrer Kontur und Anordnung der Sicherungsnut.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung schlagen die Mittelschienen in der ersten Auszugsposition mit jeweils einer der Laufrollen an einem an der Führungsschiene angeordneten Anschlagelement an.
  • Wie bereits zuvor erwähnt, schlagen die Auszugsschienen nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung in der maximalen Auszugsposition mit einem an der jeweiligen Auszugsschiene angeordneten Anschlagelement an einer der Laufrollen der Mittelschiene an. Das Anschlagelement kann nach Art einer C-förmigen Halbschale ausgebildet sein. Beim Anschlagen kann das Anschlagelement die Laufrolle aufnehmen. Vorzugsweise ist es in seiner Größe und Kontur an die Laufrollen angepasst.
  • Wie bereits erwähnt, ist nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass an den Auszugsschienen jeweils ein erstes Mitnehmerelement angeordnet ist, durch welches die Mittelschiene bei Bewegung der Auszugsschiene in Auszugsrichtung von der Verschlussposition in Richtung der, vorzugsweise bis zur, ersten Auszugsposition verbringbar ist. Das erste Mitnehmerelement korrespondiert hierzu mit dem zweiten Mitnehmerelement. Das zweite Mitnehmerelement ist an der Mittelschiene, vorzugsweise im Bereich eines vorderen Endes der Mittelschiene, ausgebildet.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die Mitnehmerelemente verwendet werden, um die Mittelschiene bei einer Bewegung der Auszugsschiene entgegen der Auszugsrichtung in Richtung der Verschlussposition zu verbringen. Dazu wirkt das erste Mitnehmerelement mit dem korrespondierenden zweiten Mitnehmerelement zusammen, vorzugsweise verrasten die Mitnehmerelemente miteinander.
  • Alternativ oder ergänzend dazu, dass die Mitnehmerelemente die Mittelschiene in Richtung der Verschlussposition verbringen, wenn die Auszugsschiene wieder eingeschoben wird, kann auch ein hiervon unabhängiges Einschub-Mitnehmerelement vorgesehen sein, welches gegebenenfalls auch in der Art ausgebildet sein kann, wie die vorgenannten Anschlagelemente, die ein Ausziehen der Mittelschiene bzw. der Auszugsschiene begrenzen. Das Einschub-Mitnehmerelement kann vorzugsweise C-förmig gestaltet und an die Kontur einer Laufrolle der Mittelschiene angepasst sein. Beim Einschieben der Auszugsschiene schlägt das Einschub-Mitnehmerelement an einer entsprechend angeordneten Laufrolle oder einem beliebigen Anschlagglied der Mitnehmerschiene an und nimmt die Mitnehmerschiene dadurch mit.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Auszugsschiene an einer ihrer beiden Laufflächen bzw. Laufbahnen, vorzugsweise jeweils am vorderen Ende, ein Einschub-Mitnehmerelement und an der anderen Lauffläche bzw. Laufbahn das erste Mitnehmerelement aufweist. Das erste Mitnehmerelement korrespondiert dabei mit dem zweiten Mitnehmerelement der Mittelschiene, während das Einschub-Mitnehmerelement mit einer entsprechend positionierten Laufrolle oder einem Anschlagglied der Mittelschiene zusammenwirkt.
  • Dadurch wird die Mittelschiene zuverlässig sowohl ausgezogen als auch eingeschoben.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass der Verriegelungsmechanismus durch eine nach oben gerichtete Bewegung des Handgriffs entriegelbar ist.
  • Dies hat den Vorteil, dass sich der Handgriff nicht zufällig, beispielsweise dadurch, dass ein Gegenstand auf den Handgriff fällt, derart bewegt, dass die Verriegelung gelöst wird. Ein Lösen der Verriegelung durch eine Bewegung des Hebels nach oben hat sich, insbesondere für die Verwendung des Auszugs an einem Kraftfahrzeug, als besonders geeignet herausgestellt.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Verriegelungsmechanismus gebildet aus einer an der zweiten Verbindungsstrebe über ein Quergestänge längsbeweglich gelagerten, sich entlang der Auszugsschienen erstreckenden Längsstange, einem mit dem Quergestänge verbundenen Handgriff und einem an der ersten Verbindungsstrebe ausgebildeten, mit der Längsstange über ein Verbindungselement verbundenen Riegel, der in der Verschlussposition und/oder der maximalen Auszugsposition eine Querkante der ersten bzw. zweiten Basisstrebe hintergreift.
  • Über den Handgriff, insbesondere über eine Vertikalbewegung des Handgriffs in einer zu den Führungsschienen abgewandten Richtung, also in einer Richtung nach oben, lässt sich die Längsstange - mediiert über das Quergestänge - in Auszugsrichtung bewegen. Der Riegel ist vertikal, d.h. in Richtung der ersten bzw. zweiten Basisstrebe vorzugsweise durch die Kraft von zumindest einer Feder, insbesondere einer Druck- und/oder Zugfeder, vorgespannt. Durch die Längsbewegung der Längsstange nach dem Betätigen des Handgriffs wird der Riegel vorzugsweise durch ein gelenkig angeordnetes Verbindungselement entgegen die Kraft der Feder bewegt, vorzugsweise vertikal nach oben. Dadurch wird die die Querkante hintergreifende Position des Riegels gelöst, woraufhin die Auszugsschienen samt Mittelschienen in oder entgegen der Auszugsrichtung bewegbar sind.
  • Der vorbeschriebene und der nachfolgend beschriebene Aufbau des Verriegelungsmechanismus ist nicht darauf beschränkt, dass der Handgriff zum Öffnen vertikal bzw. nach oben bewegt wird. Zum Lösen des Verriegelungsmechanismus ist auch eine andere Bewegung des Handgriffs möglich.
  • Im Rahmen der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der beschriebene Verriegelungsmechanismus nur zum Lösen der Verriegelung in der Verschlussposition oder zum Lösen der Verriegelung in der maximalen Auszugsposition, wie vorstehend beschrieben, ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Verriegelungsmechanismus jedoch sowohl zum Lösen des Riegels in der Verschlussposition als auch zum Lösen des Riegels in der Auszugsposition entsprechend vorgesehen.
  • Es ist aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt, wie eine Längsbewegung, vorliegend die Längsbewegung der Längsstange in eine vorzugsweise orthogonal hierzu verlaufende Bewegung, vorliegend um den Riegel anzuheben, umgewandelt werden kann. Vorzugsweise ist hierzu ein gelenkig angeordnetes Verbindungselement vorgesehen, welches durch die Längsbewegung der Längsstange in eine Drehung versetzt wird, wobei eine Auskragung bzw. ein Hebel des Verbindungselements einen Teil des Riegels untergreift, derart, dass eine Drehbewegung des Verbindungselements zu einem Anheben des Riegels aufgrund des Hebels, der den Riegel untergreift, führt.
  • Im Rahmen der Erfindung ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Riegel in der Verschlussposition und/oder der maximalen Auszugsposition eine Querkante der ersten bzw. der zweiten Basisstrebe hintergreift. Hier ist jedoch auch eine andere Ausgestaltung möglich, beispielsweise können auch von der Basisstrebe unabhängige Elemente vorgesehen sein, die ein Einrasten bzw. ein Hintergreifen des Riegels in der jeweiligen Position ermöglichen. Ferner kann am Ende der jeweiligen Bewegungsrichtung, das heißt in Richtung auf die Verschlussposition bzw. in Richtung auf die maximale Auszugsposition, auch vorgesehen sein, dass der Riegel hinter einer Querkante der ersten bzw. der zweiten Basisstrebe einrastet.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Handgriff über Verbindungsglieder mit dem Quergestänge verbunden, wobei die Verbindungsglieder durch einen im Bereich der zweiten Verbindungsstrebe an den stirnseitigen Enden der Auszugsschienen befestigten Frontbeschlag hindurchragen. Die Verbindungsglieder leiten die Betätigung des Handgriffs an das Quergestänge weiter.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die erste Basisstrebe eine Auflaufschräge auf, über welche der Riegel beim Verschieben der Auszugsschienen entgegen der Auszugsrichtung bzw. in Auszugsrichtung gleitet. Insbesondere gleitet der Riegel entlang der Auflaufschräge, nachdem dieser durch Betätigung des Handgriffs entgegen der Kraft der Feder gelöst wurde und die Auszugsschienen in Auszugsrichtung oder entgegen der Auszugsrichtung, also in Richtung der Verschlussposition, bewegt werden.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung schließen die Auflaufschrägen mit der Querkante der ersten bzw. zweiten Basisstrebe ab. Dadurch rastet der Riegel unmittelbar nach der Auflaufbewegung unter der Kraft der Feder in die Verriegelungsposition ein. Sodann rastet der Riegel unmittelbar nach der Auflaufbewegung hinter der Querkante der jeweiligen Basisstrebe ein bzw. hintergreift diese.
  • Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass Begriffe, wie „umfassend“ „aufweisen“ oder „mit“ keine anderen Merkmale oder Schritte ausschließen. Ferner schließen Begriffe „ein“ oder „das“, die auf einer Einzahl von Schritten oder Merkmalen hinweisen, keine Mehrzahl von Merkmalen oder Schritten aus und umgekehrt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung sowie aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die vorliegende Patentanmeldung beinhaltet eine zweite Erfindung, die sich durch die Merkmale der Ansprüche 1, 6, 7, 8 und 19 charakterisiert, wobei bei dieser zweiten Erfindung nicht zwingend vorgesehen sein muss, dass die Führungsschienen und die Auszugsschienen ein Nutensystem aufweisen. Die zweite Erfindung lautet somit wie folgt:
    • Auszug, insbesondere Schwerlastauszug zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, mit zwei parallel und beabstandet zueinander angeordneten, sich entlang einer Auszugsrichtung erstreckenden, ortsfesten Führungsschienen, jeweils einer zu den beiden Führungsschienen in einem vertikalen Abstand parallel angeordneten Auszugsschiene, die gegenüber der jeweiligen Führungsschiene in Auszugsrichtung beweglich ist, einer zwischen der jeweiligen Führungs- und Auszugsschiene angeordneten Mittelschiene, die über Laufrollen in der Führungs- und Auszugsschiene geführt und in Auszugsrichtung gegenüber der Führungs- und Auszugsschiene beweglich ist, mit einer sich quer zur Auszugsrichtung erstreckenden, die Auszugsschienen miteinander verbindenden ersten und zweiten Verbindungsstrebe und einer die Führungsschienen miteinander verbindenden ersten und zweiten fahrzeugfesten Basisstrebe, wobei die erste Verbindungs- bzw. Basisstrebe an einem ersten Ende und die zweite Verbindungs- bzw. Basisstrebe an einem zweiten Ende der Führungs- bzw. Auszugsschiene angeordnet ist, wobei die Mittelschienen gegenüber den Führungsschienen in Auszugsrichtung aus einer Verschlussposition bis zu einer ersten Auszugsposition bewegbar sind und die Auszugsschienen gegenüber den Führungs- und Mittelschienen bis zu einer der ersten Auszugsposition in Auszugsrichtung nachgeordneten maximalen Auszugsposition bewegbar sind, wobei der Auszug in der Verschlussposition und/oder der maximalen Auszugsposition über einen an der ersten und/oder der zweiten Verbindungs- und Basisstrebe ausgebildeten Verriegelungsmechanismus arretierbar ist.
  • Die Vorteile dieser Erfindung ergeben sich aus den vorstehenden und den nachfolgenden Ausführungen analog. Die zweite Erfindung kann mit allen Merkmalen, die bereits bezüglich der ersten Erfindung beschrieben wurden, beliebig kombiniert werden. Ein Nutensystem und/oder eine baugleiche Ausbildung der Führungsschienen und der Auszugsschienen ist zwar auch in diesem Fall sinnvoll, die Erfinder haben jedoch erkannt, dass sich ein vorteilhafter Auszug auch dadurch realisieren lässt, dass auf das Nutensystem verzichtet wird, da die Merkmale des Gegenstands der zweiten Erfindung ebenfalls zu einem sehr vorteilhaften Auszug führen, der insbesondere eine zuverlässige Verriegelung ermöglicht, die einfach lösbar ist und der geeignet ist, schwere Lasten aufzunehmen.
  • Die Erfindung ist nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher beschrieben. Die Figuren zeigen mehrere Merkmale der Erfindung in Kombination miteinander. Selbstverständlich vermag der Fachmann diese jedoch auch losgelöst voneinander zu betrachten und gegebenenfalls zu weiteren sinnvollen Unterkombinationen zu kombinieren, ohne dass er hierfür erfinderisch tätig werden müsste.
  • Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Auszugs in seiner Verschlussposition;
    • 2 eine perspektivische Darstellung eines Ausschnitts eines Metallprofils, welches im Rahmen der Erfindung als Führungsschiene und/oder Auszugsschiene eingesetzt werden kann;
    • 3 eine perspektivische Darstellung von vorne auf eine Führungsschiene, eine Auszugsschiene und eine Mittelschiene in der Verschlussposition des Auszugs;
    • 4 eine perspektivische Darstellung der Führungsschiene, der Auszugsschiene und der Mittelschiene in einer ersten Auszugsposition;
    • 5 eine perspektivische Darstellung auf eine erste von der Mittelschiene abgewandten Seite der Führungsschiene und der Auszugsschiene in einer maximalen Auszugsposition sowie eine Darstellung der Mittelschiene;
    • 6 eine weitere perspektivische Darstellung auf eine zweite der Mittelschiene zugewandten Seite der Führungsschiene und der Auszugsschiene, sowie eine Darstellung der Mittelschiene in einer ersten Auszugsposition gemäß der Auszugsposition nach 4;
    • 7 eine perspektivische Darstellung eines Längsschnitts durch die Auszugsschiene und die Führungsschiene zur Darstellung der in 5 verdeckten Laufrollen, Anschlags- und Mitnehmerelemente gemäß der Auszugsposition nach 5;
    • 8 eine weitere perspektivische Darstellung des Auszugs mit einem Längsschnitt im Bereich und entlang der Längsstange;
    • 9 eine perspektivische Darstellung mit Blick auf die Längsstange und das Quergestänge als Teil des Verriegelungsmechanismus des Auszugs;
    • 10 eine perspektivische Darstellung des vorderen Bereichs des Auszugs, insbesondere mit Blick auf den Handgriff;
    • 11 eine perspektivische Darstellung des Verriegelungsmechanismus am hinteren Ende des Auszugs im verriegelten Zustand;
    • 12 eine weitere perspektivische Darstellung des Verriegelungsmechanismus am hinteren Ende des Auszugs in verriegelten Zustand;
    • 13 eine perspektivische Darstellung des Verriegelungsmechanismus am hinteren Ende des Auszugs in gelösten Zustand;
    • 14 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Auszugs mit Befestigungsmitteln zur Befestigung der Führungsschienen in einer ersten Ausführungsform;
    • 15 eine Detaildarstellung auf die Befestigungsmittel nach 14;
    • 16 eine weitere Detaildarstellung auf die Befestigungsmittel nach 14;
    • 17 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Auszugs mit Befestigungsmitteln zur Befestigung der Führungsschienen in einer zweiten Ausführungsform;
    • 18 eine Detaildarstellung auf die Befestigungsmittel nach 17;
    • 19 eine weitere Detaildarstellung auf die Befestigungsmittel nach 17;
    • 20 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Auszugs mit Befestigungsmitteln zur Befestigung der Führungsschienen in einer dritten Ausführungsform;
    • 21 eine Detaildarstellung auf die Befestigungsmittel nach 20; und
    • 22 eine exemplarische Darstellung des erfindungsgemäßen Auszugs mit Befestigungsmitteln gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform.
  • Die 1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung den erfindungsgemäßen Auszug in seiner Verschlussposition. Der Auszug eignet sich insbesondere zum Einbau in ein Kraftfahrzeug. In der Verschlussposition, wie auch in seiner maximalen Auszugsposition ist der Auszug über einen Verriegelungsmechanismus gegenüber Längsbewegungen in oder entgegen der Auszugsrichtung A arretiert. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Wie später noch genauer erläutert wird, kann der Verriegelungsmechanismus durch die Betätigung eines Handgriffs 1 gelöst werden, insbesondere indem der Handgriff 1 vertikal nach oben bewegt bzw. gezogen wird (siehe 10). Erst dann ist ein Ausziehen des Auszugs aus seiner Verschlussposition ermöglicht, analog gilt dies für den Vorgang des Zurückschiebens des Auszugs aus seiner maximalen Auszugsposition in die Verschlussposition.
  • Wie die 3 bis 7 zu erkennen geben, umfasst der Auszug zwei parallel und beabstandet zueinander angeordnete, sich entlang einer Auszugsrichtung A erstreckende, fahrzeugfeste Führungsschienen 2 sowie gegenüber den Führungsschienen 2 in der Auszugsrichtung A längsbewegliche Auszugsschienen 3.
  • Bei den Führungsschienen 2 und den Auszugsschienen 3 handelt es sich vorzugsweise um Profile 4, vorzugsweise um Metallprofile 4, möglich sind jedoch auch Kunststoffprofile. Die 2 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt eines solchen Metallprofils 4. Bei den Profilen 4 handelt es sich vorzugsweise um Aluminiumstrangpressprofile.
  • Im Ausführungsbeispiel sind die Führungsschienen 2 und die Auszugsschienen 3 baugleich ausgebildet. Hierauf ist das Ausführungsbeispiel jedoch nicht beschränkt.
  • Die im Ausführungsbeispiel dargestellten Führungsschienen 2 und die Auszugsschienen 3 weisen das erfindungsgemäße Nutensystem auf. Das erfindungsgemäße Nutensystem kann über eine oder mehrere der im Anspruch 1 definierten Nuten verfügen. Im Ausführungsbeispiel ist ein Nutensystem dargestellt, welches über eine Mehrzahl von Nuten verfügt, die nachfolgend noch näher dargestellt werden. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Die Erfindung kann auch mit einem Nutensystem realisiert werden, welches nur über eine Nut oder über zwei oder drei oder mehrere Nuten (in beliebiger Kombination) verfügt. Entsprechend ist das Ausführungsbeispiel zu verstehen.
  • Die Führungsschienen 2 können über - nachfolgend anhand der 14 bis 22 noch näher dargestellte - geeignete Befestigungsmittel fest mit dem Kraftfahrzeug oder einem fahrzeugfest angeordneten Rahmengestell verbunden sein, beispielsweise durch Verschrauben. Dazu können die Führungsschienen 2 Öffnungen (nicht dargestellt) oder alternativ bzw. ergänzend eine Befestigungsnut 5 (als Teil des Nutensystems) oder alternativ oder ergänzend Verbindungsnuten 31, 32 (als Teil des Nutensystems) aufweisen, die zur Verbindung mit geeigneten Befestigungsschrauben bzw. Befestigungsbolzen vorgesehen sind, welche dann mit einem Befestigungspartner (z. B. mit dem Fahrzeugboden oder mit einem Metallgestell) verbindbar sind. Auch kann in die Befestigungsnut 5 eine fahrzeugfeste Befestigungsleiste (nicht dargestellt) eingesetzt werden. Da es sich bei den Führungsschienen 2 und den Auszugsschienen 3 im Ausführungsbeispiel vorzugsweise um baugleiche Metallprofile 4 handelt, kann jener Nut der bei Verwendung eines Profils 4 als Führungsschienen 2 die Funktion einer Befestigungsnut 5 zukommt, bei Verwendung des Profils 4 als Auszugsschiene 3, eine andere Aufgabe zugeordnet werden. Vorzugsweise unterliegt der genannten Nut dann die Funktion einer Sicherungsnut 6 (als Teil des Nutensystems), insbesondere zur Ladungssicherung.
  • Die 14 bis 22 zeigen für ansonsten identisch aufgebaute erfindungsgemäße Auszüge verschiedene Befestigungsvarianten, um die Führungsschienen 2 fest mit einem Kraftfahrzeug oder einem fahrzeugfest angeordneten Rahmengestell (jeweils nicht dargestellt) zu verbinden. Die dargestellten Befestigungsvarianten eignen sich jedoch auch zur Festlegung der Führungsschienen 2 an beliebigen anderen Befestigungspartnern bzw. ortsfesten Elementen. Die Erfindung ist nicht auf den Einbau in ein Kraftfahrzeug beschränkt.
  • Die 14, 15 und 16 zeigen eine erste Ausführungsform der Befestigungsmittel. Dabei ist vorgesehen, dass erste Befestigungsmittel 33 mit der Befestigungsnut 5 der Führungsschiene 2 verbunden, vorzugsweise verschraubt sind. Im Ausführungsbeispiel ist hierzu vorgesehen, dass in die Befestigungsnut 5 jeweils ein Nutstein 34 eingesetzt ist, der mit einer Befestigungsplatte, beispielsweise einem Halteblech 35, verschraubt ist. Das Halteblech 35 kann dabei derart gestaltet sein, dass dieses, vorzugsweise mittels einem Schraubelement 36 oder dergleichen an einem fahrzeugfesten Rahmen, einem Kraftfahrzeug oder anderweitig ortsfest verschraubt ist. Wesentlich bei der ersten Befestigungsvariante ist, dass die Befestigungsmittel 33 in der Befestigungsnut 5 festgelegt bzw. angeschraubt sind. Vorgesehen ist, dass in die Befestigungsnut 5 einer Führungsschiene 2 wenigstens ein, vorzugsweise zwei, drei oder mehrere Befestigungsmittel 33 festgelegt sind. Im Ausführungsbeispiel gemäß den 14 bis 16 ist vorgesehen, dass das Halteblech 35 nach außen übersteht. Grundsätzlich kann das Halteblech 35 jedoch auch nach innen überstehen. Das Halteblech 35 kann auch gewinkelt ausgebildet sein, je nach Einbausituation.
  • Die 17, 18 und 19 zeigen eine zweite Ausführungsform der Befestigungsmittel. Hierbei ist vorgesehen, dass die Führungsschienen 2 jeweils über deren nach außen gerichtete Verbindungsnut 31 mit einem Befestigungspartner, z. B. einem fahrzeugfesten Rahmen, verbunden sind. Hierzu sind in dem Ausführungsbeispiel nach den 17 bis 19 zweite Befestigungsmittel 37 vorgesehen, die mit der jeweiligen Verbindungsnut 31 verbunden, vorzugsweise verschraubt werden. Die zweiten Befestigungsmittel 37 weisen hierzu vorzugsweise seitliche Haltewinkel 38 auf, die außen an der Verbindungsnut 31 befestigt werden. In die Verbindungsnut 31 kann hierzu ein Nutstein 39 eingesetzt werden, mit dem der Haltewinkel 38 verschraubt wird. Der Haltewinkel 38 kann gegebenenfalls auch direkt in die Verbindungsnut 31 eingeschraubt oder anderweitig, beispielsweise durch Nieten, befestigt werden.
  • Das zweite Befestigungsmittel 37 weist ferner jeweils ein Schraubelement 40 oder dergleichen auf, um den Haltewinkel 38 an einem fahrzeugfest angeordneten Rahmen, einem Kraftfahrzeug oder anderweitig ortsfest festzulegen.
  • Der in den 17 bis 19 dargestellte Haltewinkel 38 kann auch anderweitig winklig geformt oder gegebenenfalls auch gerade verlaufen, so wie in den 14 bis 16 dargestellt. Wesentlich ist bei der zweiten Befestigungsvariante, dass die Verbindungsnut 31 zur Festlegung verwendet wird. In einer alternativen Ausgestaltung kann auch vorgesehen sein, dass die zweiten Befestigungsmittel 37 an der nach innen gerichteten Verbindungsnut 32 der Führungsschienen 2 festgelegt sind. Die zweiten Befestigungsmittel 37 können dabei entsprechend ausgestaltet sein, grundsätzlich können hierfür identische Haltewinkel 38 verwendet werden. Grundsätzlich sind auch Mischformen möglich, d. h. es kann vorgesehen sein, dass die zweiten Befestigungsmittel 37 sowohl in der Verbindungsnut 31 als auch in der Verbindungsnut 32 festgelegt sind.
  • Vorzugsweise ist in der Verbindungsnut 31 und/oder in der Verbindungsnut 32 wenigstens ein Befestigungsmittel 37, vorzugsweise zwei, drei oder mehrere Befestigungsmittel 37, festgelegt.
  • Die 20, 21 und 22 zeigen eine dritte Ausführungsform der Befestigungsmittel. Hierbei ist vorgesehen, dass nachfolgend noch näher dargestellte erste und zweite Basisstreben 18, 19 als Befestigungsmittel dienen, um die Führungsschienen 2 mit einem Befestigungspartner, z. B. dem Kraftfahrzeug oder einem fahrzeugfest angeordneten Rahmengestell, zu verbinden. Die ersten und zweiten Basisstreben 18, 19 sind dabei vorzugsweise an der nach innen gerichteten Verbindungsnut 32 festgelegt. Grundsätzlich können die ersten und die zweiten Basisstreben 18, 19 jedoch auch in anderer Weise an den Führungsschienen 2 festgelegt sein. Die Festlegung der ersten und der zweiten Basisstrebe 18, 19 an den nach innen gerichteten Verbindungsnuten 32 der Führungsschienen 2 eignet sich jedoch in besonderer Weise.
  • Zur Festlegung der ersten und der zweiten Basisstrebe 18, 19 ist vorzugsweise vorgesehen, dass in die jeweilige Verbindungsnut 32 ein Nutstein 41 eingesetzt wird und die erste und die zweite Basisstrebe 18, 19 vorzugsweise eine Abwinklung 42 aufweisen, welche über Befestigungsschrauben 43 mit dem Nutstein 41 oder alternativ direkt mit der Verbindungsnut 32 verschraubt werden können. Ferner weisen die erste und zweite Basisstrebe 18, 19 Schraubelemente 44 und/oder Bohrungen auf, die dazu dienen, die erste und die zweite Basisstrebe 18, 19 und somit auch die Führungsschiene 2 an einem Kraftfahrzeug, einem fahrzeugfest angeordneten Rahmengestell oder anderweitig ortsfest festzulegen.
  • Grundsätzlich können auch mehr als zwei Basisstreben, beispielsweise drei Basisstreben, wie in 20 dargestellt, vorgesehen sein, wobei nicht alle Basisstreben auch als Befestigungsmittel ausgebildet sein müssen. In 20 sind zwar Bohrungen in der dritten, nicht bezeichneten mittleren Basisstrebe, die sich zwischen der ersten und der zweiten Basisstrebe 18, 19 befindet, vorgesehen, jedoch keine Schrauben. Grundsätzlich ist aber auch an dieser Stelle eine Verschraubung möglich. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, dass im Rahmen der dritten Befestigungsvariante nur die erste Befestigungsstrebe 18 oder nur die zweite Befestigungsstrebe 19 als Befestigungsmittel ausgebildet ist, gegebenenfalls in Kombination mit weiteren Befestigungsmitteln der ersten oder zweiten Art.
  • Die 22 zeigt, abweichend von den 20 und 21, ergänzend auch noch das zweite Befestigungsmittel 37, welches in der Verbindungsnut 31 festgelegt ist.
  • Grundsätzlich ist es möglich, alle drei Befestigungsvarianten beliebig miteinander zu kombinieren.
  • Wie in 2 zu erkennen ist, weist das Metallprofil 4, insbesondere bei Verwendung als Auszugsschiene 3, eine sich entlang des Profils 4 erstreckende Nut 7 zur Befestigung einer eine Ladung aufnehmenden Transportplatte 8 auf (1). Die Nut 7 ist Teil des erfindungsgemäßen Nutensystems. In die Nut 7 kann eine Transportplatte 8 mit ihren in Auszugsrichtung verlaufenden Randbereichen oder Kanten eingesetzt werden. Die Randbereiche sind in ihrer Kontur an die Kontur der Nut 7 angepasst. Vorzugsweise verläuft die Oberfläche der Transportplatte 8 planparallel mit der Oberfläche der Auszugsschiene 3.
  • Der Auszug ist mit jeweils einer zu den beiden Führungsschienen 2 in einem vertikalen Abstand parallel angeordneten Auszugsschiene 3 versehen, die gegenüber der jeweiligen Führungsschiene 2 in Auszugsrichtung A beweglich ist (siehe 3 bis 7). Zwischen der jeweiligen Führungsschiene 2 und der Auszugsschiene 3 ist im Ausführungsbeispiel (optional) eine Mittelschiene 9 angeordnet, die über Laufrollen 10 in der Führungsschiene 2 und Auszugsschiene 3 geführt und in Auszugsrichtung A gegenüber der Führungsschiene 2 und Auszugsschiene 3 beweglich ist. In Längsrichtung der Mittelschiene 9, also entlang der Auszugsrichtung A, können mehrere Laufrollen 10 an der Mittelschiene 9 befestigt bzw. gelagert sein, beispielsweise über Lagerwellen oder Rollenlager. Die Mittelschienen 9 sind beidseitig, d. h. auf einander gegenüberliegenden Seiten, mit Laufrollen 10 versehen.
  • Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Mittelschiene 9 an beiden Seiten jeweils zwei vertikal zueinander versetzte Reihen von Laufrollen 10 aufweist. Die Führungsschienen 2 und die Auszugsschienen 3 nehmen dabei jeweils zwei Reihen von Laufrollen auf, wobei die Auszugsschiene 3 die beiden oberen Reihen von Laufrollen 10 aufnimmt und die Führungsschiene 2 die beiden unteren Reihen von Laufrollen 10.
  • Wie in den 3 bis 5 wiedergegeben, werden die Auszugsschienen 3 beim Ausziehen des Auszugs in Auszugsrichtung A simultan mit den Mittelschienen 9 aus einer Verschlussposition (3) bis zu einer ersten Auszugsposition (4) gegenüber den Führungsschienen 2 bewegt.
  • Vorzugsweise werden die Mittelschienen 9 dabei durch ein an den jeweiligen Auszugsschienen 3 angeordnetes erstes Mitnehmerelement 11 (dargestellt in 3, 4, 5 und 6) mitgenommen, wobei das erste Mitnehmerelement 11 beim Auszug mit einem dazu korrespondierenden zweiten Mitnehmerelement 12 (dargestellt in 3, 4 und 7), welches an den jeweiligen Mittelschienen 9 ausgebildet ist, zusammenwirkt. Beim Ausziehen laufen die an den Mittelschienen 9 angeordneten Laufrollen 10 entlang einer an den Führungsschienen 2 ausgebildeten Lauffläche 13.
  • Bei Erreichen der ersten Auszugsposition (4, 6) läuft zumindest eine der an jeder Mittelschiene 9 angeordneten Laufrollen 10 auf ein an der jeweiligen Führungsschiene 2 ausgebildetes Anschlagelement 14 auf bzw. schlägt an diesem an, siehe insbesondere 6. In Auszugsrichtung A lassen sich die Mittelschienen 9 nicht weiter als bis zur ersten Auszugsposition bewegen.
  • Die Auszugsschienen 3 hingegen lassen sich bei Erreichen der ersten Auszugsposition gegenüber den Mittelschienen 9 und den Führungsschienen 2 in Auszugsrichtung A weiter ausziehen (5, 7). Da die Mittelschienen 9 in dieser Position gegenüber den Führungsschienen 2 festgelegt sind, lösen sich die zusammenwirkenden ersten und zweiten Mitnehmerelemente 11, 12 unter Aufwendung einer Zugkraft in Auszugsrichtung A. Auch beim Einschieben der Auszugsschienen 3 in Richtung der Verschlussposition ist es grundsätzlich möglich, dass sich die Mittelschienen 9 durch die zusammenwirkenden Mitnehmerelemente 11, 12 bewegen lassen. Im Ausführungsbeispiel ist jedoch vorgesehen, dass beim Einschieben der Auszugsschiene 3 ein Einschub-Mitnehmerelement 29, welches an einem vorderen Ende der Auszugsschiene befestigt ist die Aufgabe übernimmt, die Mittelschiene mit einzuschieben, sobald die Auszugsschiene soweit eingeschoben ist, dass diese die erste Auszugsposition erreicht hat. Wie aus den 3 bis 6 grundsätzlich ersichtlich ist, schlägt das Einschub-Mitnehmerelement 29 an einer Laufrolle 10 der Mittelschiene 9 an und schiebt somit die Mittelschiene 9 mit ein. Das Einschub-Mitnehmerelement 29 ist derart gestaltet, dass dieses an die Form der Laufrolle 10 angepasst und vorzugsweise eine gebogene Form aufweist, die an die Laufrolle 10 angepasst ist. Im Ausführungsbeispiel ist das Einschub-Mitnehmerelement 29 am vorderen Ende einer der beiden Laufflächen 13 der Auszugsschiene 3 montiert. Vorzugsweise ist dabei am vorderen Ende der anderen Lauffläche 13 der Auszugsschiene 3 das erste Mitnehmerelement 11 montiert, welches mit dem zweiten Mitnehmerelement 12 der Mittelschiene 9 zusammenwirkt. Dargestellt ist dies in einer Zusammenschau auch in der 3. Der 3 lässt sich entnehmen, dass an dem vorderen Ende einer der Laufflächen 13 der Auszugsschiene 3 das Einschub-Mitnehmerelement 29 befestigt ist, während an der anderen Lauffläche 13 der Auszugsschiene 3, ebenfalls am vorderen Ende, das erste Mitnehmerelement 11, welches in der Darstellung gemäß 3 in das zweite Mitnehmerelement 12 eingreift, positioniert ist.
  • Dargestellt ist in der 3 auch, dass am vorderen Ende der Führungsschiene 2, unterhalb des Einschub-Mitnehmerelementes 29 in der Lauffläche 13 der Führungsschiene 2 das Anschlagelement 14 positioniert ist, welches, im Zusammenspiel mit einer Laufrolle 10 (siehe 6) verhindert, dass die Mittelschiene 9 weiter ausgezogen werden kann als bis zur ersten Auszugsposition.
  • Beim weiteren Ausziehen, d.h. über die erste Auszugsposition hinaus, gleiten, bzw. „rollen“ die Auszugsschienen 3 mit ihren Laufflächen 13 entlang der an den Mittelschienen 9 angeordneten Laufrollen 10 bis eine maximale Auszugsposition erreicht ist (siehe 7). In dieser Position laufen die Auszugsschienen 3 mit einem an den Auszugsschienen 3 angeordneten Anschlagelement 15 auf zumindest einer Laufrolle 10 der jeweiligen Mittelschiene 9 auf. Damit sind die Auszugsschienen 3 an einer weiteren Bewegung in Auszugsrichtung A gehindert. Um dies zu verdeutlichen ist die 7 mit einem Längsschnitt dargestellt, sodass das in 5 aufgrund der seitlichen Abdeckung der Auszugsschiene 3 nicht erkennbare Anschlagelement 15 ersichtlich ist. Ferner sind in der 7 aufgrund der fehlenden seitlichen Abdeckung auch die Laufrollen 10 ersichtlich, die in der Lauffläche 13 bzw. der Laufbahn der Auszugsschiene 3 verlaufen. Ferner ist in der 7 aufgrund des Längsschnittes auch das zweite Mitnehmerelement 12, welches auf der Mittelschiene 9 befestigt ist, ersichtlich. Des Weiteren zeigt 7, verglichen mit der 5, auch die Laufrollen 10 der Mittelschiene 9, die ansonsten von der Seitenfläche der Führungsschiene 2 verdeckt sind.
  • Der Auszug umfasst ferner sich quer zur Auszugsrichtung A erstreckende, die Auszugsschienen 3 miteinander verbindende erste und zweite Verbindungsstrebe 16, 17 (siehe z. B. 8, 9, 11, 12, 14, 21 und 22). Durch die Verbindung der Auszugsschienen 3 über die Verbindungsstreben 16, 17 ist ein gleichzeitiger Auszug der parallelen Auszugsschienen 3 gewährleistet. Zudem stabilisieren die Verbindungsstreben 16, 17 den Gesamtaufbau des Auszugs.
  • Die erste und die zweite Verbindungsstrebe 16, 17 oder gegebenenfalls auch weitere Verbindungsstreben, die sich vorzugsweise zwischen der ersten und der zweiten Verbindungsstrebe 16, 17 befinden können (in 14 ohne Bezugszeichen dargestellt), sind vorzugsweise in einer Verbindungsnut 45 der Auszugsschiene 3 festgelegt. Die Verbindungsnut 45 ist Teil des erfindungsgemäßen Nutensystems. Die Verbindungsnut 45 der Auszugsschiene 3 entspricht dabei, aufgrund des im Ausführungsbeispiel vorzugsweise vorgesehenen identischen Aufbaus der Führungsschiene 2 und der Auszugsschiene 3, der Verbindungsnut 31 der Führungsschiene 2. Die erste und die zweite Verbindungsstrebe 16, 17 sind vorzugsweise dadurch in der entsprechenden Verbindungsnut 45 der Auszugsschienen 3 festgelegt, dass die Verbindungsnut 45 mit einem nicht näher dargestellten Nutstein versehen ist und die Verbindungsstreben 16, 17 eine Gestaltung aufweisen, die eine Verschraubung in dem Nutstein ermöglicht. Grundsätzlich können die Verbindungsstreben 16, 17 aber auch direkt in die Verbindungsnut 45 eingeschraubt werden, so dass die Verbindungsstreben 16, 17 zwischen den Verbindungsnuten 45 der beiden Auszugsschienen 3 festgelegt sind.
  • Grundsätzlich können die Verbindungsstreben 16, 17 auch in anderer Art und Weise zwischen den Auszugsschienen 3 festgelegt sein.
  • Der Auszug umfasst ferner die Führungsschienen 2 miteinander verbindende erste und zweite fahrzeugfeste Basisstrebe 18, 19. Die erste und die zweite fahrzeugfeste Basisstrebe 18, 19 können grundsätzlich in der Art und Weise aufgebaut sein, wie dies bereits vorstehend dargestellt wurde. Insbesondere kann eine Verschraubung mit den Verbindungsnuten 32 der Führungsschiene 2 vorgesehen sein.
  • Die Basisstreben 18, 19 können zwischen den Verbindungsnuten 32 der beiden Auszugsschienen 3 festgelegt sein.
  • Es können grundsätzlich auch mehr oder weniger Verbindungsstreben 16, 17 bzw. Basisstreben 18, 19 vorgesehen sein.
  • In der Verschlussposition und der maximalen Auszugsposition ist der Auszug über einen an der ersten und zweiten Verbindungsstrebe 16, 17 und der ersten und zweiten Basisstrebe 18, 19 ausgebildeten Verriegelungsmechanismus arretierbar. Damit ist der Auszug gegen ein ungewolltes Herausziehen oder Zurückschieben aus der Verschlussposition bzw. der maximalen Auszugsposition gesichert.
  • Wie insbesondere in den 8, 9 und 11 dargestellt, setzt sich der Verriegelungsmechanismus zusammen aus einer an der zweiten Verbindungsstrebe 17 über ein Quergestänge 20 längsbeweglich gelagerten, sich entlang der Auszugsschienen 3 erstreckenden Längsstange 21, einem mit dem Quergestänge 20 verbundenen Handgriff 1 und einem an der ersten Verbindungsstrebe 17 ausgebildeten, mit der Längsstange 21 über ein Verbindungselement 22 verbundenen Riegel 23. In der Verschlussposition rastet der Riegel 23 hinter eine Querkante 24 der ersten bzw. zweiten Basisstrebe 18, 19, dargestellt in den 11 und 12, ein.
  • Über den Handgriff 1, insbesondere über eine Vertikalbewegung des Handgriffs 1 in einer zu den Führungsschienen 2 abgewandten Richtung, also in einer Richtung nach oben (vgl. 10), lässt sich die Längsstange 21 in Auszugsrichtung A bewegen. Das Verbindungselement 22 wird dadurch um den Drehpunkt 22a gedreht, wodurch ein Hebel 22b ein mit dem Riegel 23 verbundenes Bedienteil 30 anhebt. Der Riegel 23 ist vertikal nach unten, d.h. in Richtung der ersten bzw. zweiten Basisstrebe 18, 19 durch die Kraft einer Feder 25, z.B. eine Druck- oder Zugfeder, vorgespannt. Durch die Längsbewegung der Längsstange 21 nach dem Betätigen des Handgriffs 1 wird der Riegel 23 entgegen der Kraft der Feder 25 vertikal nach oben bewegt (13). Dadurch wird die hinter der Querkante 24 eingerastete Position des Riegels 23 gelöst, woraufhin die Auszugsschienen 3 samt Mittelschienen 9 in oder entgegen der Auszugsrichtung A bewegbar sind.
  • Wie in 9 und 10 angedeutet ist der Handgriff 1 über Verbindungsglieder 26 mit dem Quergestänge 20 verbunden, wobei die Verbindungsglieder 26 durch einen im Bereich der zweiten Verbindungsstrebe 17 an den stirnseitigen Enden der Auszugsschienen 3 befestigten Frontbeschlag 27 hindurchragen. Die Verbindungsglieder 26 leiten die Betätigung des Handgriffs 1 an das Quergestänge 20 weiter.
  • Wie insbesondere aus der 8 und 11 hervorgeht, weist die erste Basisstrebe 18 eine Auflaufschräge 28 auf, über welche der Riegel 23 beim Verschieben der Auszugsschienen 3 entgegen der Auszugsrichtung A bzw. in Auszugsrichtung A gleitet. Insbesondere gleitet der Riegel 23 entlang der Auflaufschräge 28, nachdem dieser durch Betätigung des Handgriffs 1 entgegen der Kraft der Feder 25 gelöst wurde und die Auszugsschienen 3 in Auszugsrichtung A oder entgegen der Auszugsrichtung bewegt werden.
  • Eine entsprechend gestaltete Auflaufschräge 28 ist auch bei der zweiten Basisstrebe 19 analog vorgesehen, sodass auch in dieser Position der Riegel 23 bei einem Verschieben der Auszugsschienen 3 in bzw. entgegen der Auszugsrichtung A auf der Auflaufschräge 28 gleitet.
  • Die Auflaufschrägen 28 schließen mit der Querkante 24 der ersten Basisstrebe 18 bzw. zweiten Basisstrebe 19 ab. Dadurch rastet der Riegel 23 unmittelbar nach der Auflaufbewegung unter der Kraft der Feder 25 in die Verriegelungsposition ein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Handgriff
    2
    Führungsschiene
    3
    Auszugsschiene
    4
    Metallprofil
    5
    Befestigungsnut
    6
    Sicherungsnut
    7
    Nut
    8
    Transportpatte
    9
    Mittelschiene
    10
    Laufrolle
    11
    Erstes Mitnehmerelement
    12
    Zweites Mitnehmerelement
    13
    Lauffläche
    14
    Anschlagelement
    15
    Anschlagelement
    16
    Erste Verbindungsstrebe
    17
    Zweite Verbindungsstrebe
    18
    Erste Basisstrebe
    19
    Zweite Basisstrebe
    20
    Quergestänge
    21
    Längsstange
    22
    Verbindungselement
    23
    Riegel
    24
    Querkante
    25
    Feder
    26
    Verbindungsglied
    27
    Frontbeschlag
    28
    Auflaufschräge
    29
    Einschub-Mitnehmerelement
    30
    Bedienteil
    31
    Verbindungsnut (nach außen gerichtet)
    32
    Verbindungsnut (nach innen gerichtet)
    33
    erste Befestigungsmittel
    34
    Nutstein
    35
    Halteblech
    36
    Schraubelement
    37
    zweite Befestigungsmittel
    38
    Haltewinkel
    39
    Nutstein
    40
    Schraubelement
    41
    Nutstein
    42
    Abwinklung
    43
    Befestigungsschraube
    44
    Schraubelement
    45
    Verbindungsnut der Auszugsschiene
    A
    Auszugsrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 9407734 U1 [0004]
    • DE 10005042 C1 [0005]

Claims (19)

  1. Auszug, insbesondere Schwerlastauszug zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, mit zwei parallel und beabstandet zueinander angeordneten, sich entlang einer Auszugsrichtung (A) erstreckenden, ortsfesten Führungsschienen (2), jeweils einer zu den beiden Führungsschienen (2) in einem vertikalen Abstand parallel angeordneten Auszugsschiene (3), die gegenüber der jeweiligen Führungsschiene (2) in Auszugsrichtung (A) beweglich ist, mit einer sich quer zur Auszugsrichtung (A) erstreckenden, die Auszugsschienen (3) miteinander verbindenden ersten und zweiten Verbindungsstrebe (16, 17) und einer die Führungsschienen (2) miteinander verbindenden ersten und zweiten Basisstrebe (18, 19), dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (2) und/oder die Auszugsschienen (3) ein Nutensystem aufweisen, welches - Nuten (7) zur Aufnahme einer Transportplatte (8) oder einer Transportwanne und - Verbindungsnuten (45) zur Befestigung der Verbindungsstreben (16,17) und - Sicherungsnuten (6) zur Ladungssicherung umfasst.
  2. Auszug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsschienen (3) die Nuten (7) und/oder die Sicherungsnuten (6) und/oder die Verbindungsnuten (45) zur Befestigung der Verbindungsstreben (16,17) aufweisen.
  3. Auszug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Nutensystem - Verbindungsnuten (32) zur Befestigung der Basisstreben (18,19) und/oder zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen (2) und/oder - Verbindungsnuten (31) zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen (2) und/oder - Befestigungsnuten (5) zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen (2) umfasst.
  4. Auszug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (2) die Verbindungsnuten (31) zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen (2) und/oder die Verbindungsnuten (32) zur Befestigung der Basisstreben (18,19) und/oder zur ortsfesten Festlegung der Führungsschienen (2) und/oder die Befestigungsnuten (5) aufweisen.
  5. Auszug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (2) und die Auszugsschienen (3) aus baugleichen Profilen (4) gefertigt sind.
  6. Auszug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der jeweiligen Führungs- und Auszugsschiene (2, 3) eine Mittelschiene (9) angeordnet ist, die über Laufrollen (10) in der Führungs- und Auszugsschiene (2, 3) geführt und in Auszugsrichtung (A) gegenüber der Führungs- und Auszugsschiene (2, 3) beweglich ist.
  7. Auszug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelschienen (9) gegenüber den Führungsschienen (2) in Auszugsrichtung (A) aus einer Verschlussposition bis zu einer ersten Auszugsposition bewegbar sind und die Auszugsschienen (3) gegenüber den Führungs- und Mittelschienen (2, 9) bis zu einer der ersten Auszugsposition in Auszugsrichtung (A) nachgeordneten maximalen Auszugsposition bewegbar sind
  8. Auszug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auszug in der Verschlussposition und/oder der maximalen Auszugsposition über einen an der ersten und/oder der zweiten Verbindungs- und Basisstrebe (16, 17, 18, 19) ausgebildeten Verriegelungsmechanismus arretierbar ist.
  9. Auszug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (2) sowie die Auszugsschienen (3) eine sich in Auszugsrichtung (A) über die gesamte Länge der Führungsschienen (2) erstreckende Lauffläche (13) aufweisen.
  10. Auszug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Nut (7) zur Aufnahme der Transportplatte (8) oder der Transportwanne entlang der Auszugsschiene (3) erstreckt.
  11. Auszug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Sicherungsnut (6) zur Ladungssicherung entlang der Auszugsschiene (3) erstreckt.
  12. Auszug nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Befestigungsnut (5) zur ortsfesten Montage des Auszugs entlang der Führungsschiene (2) erstreckt.
  13. Auszug nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelschienen (9) in der ersten Auszugsposition mit jeweils einer der Laufrollen (10) an einem an der Führungsschiene (2) angeordneten Anschlagelement (14) anschlagen.
  14. Auszug nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsschienen (3) in der maximalen Auszugsposition mit einem an der jeweiligen Auszugsschiene (3) angeordneten Anschlagelement (15) an einer der Laufrollen (10) oder einem Anschlagglied der Mittelschiene (9) anschlagen.
  15. Auszug nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass an den Auszugsschienen (3) jeweils ein erstes Mitnehmerelement (11) angeordnet ist, durch welches die Mittelschiene (9) bei Bewegung der Auszugsschiene (3) in Auszugsrichtung (A) von der Verschlussposition in Richtung der ersten Auszugsposition verbringbar ist.
  16. Auszug nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsmechanismus durch eine nach oben gerichtete Bewegung eines Handgriffs (1) entriegelbar ist.
  17. Auszug nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsmechanismus gebildet ist aus einer an der zweiten Verbindungsstrebe (17) über ein Quergestänge (20) längsbeweglich gelagerten, sich entlang der Auszugsschienen (3) erstreckenden Längsstange (21), dem Handgriff (1), welcher mit dem Quergestänge (20) verbundenen ist, und einem an der ersten Verbindungsstrebe (16) ausgebildeten, mit der Längsstange (21) über ein Verbindungselement (22) verbundenen Riegel (23), der in der Verschlussposition und/oder der maximalen Auszugsposition am Ende der jeweiligen Bewegungsrichtung hinter einer Querkante (24) der ersten bzw. der zweiten Basisstrebe (18, 19) einrastet und/oder eine Querkante (24) der ersten bzw. zweiten Basisstrebe (18, 19) hintergreift.
  18. Auszug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Basisstrebe (18) eine Auflaufschräge (28) aufweist, über welche der Riegel (23) beim Verschieben der Auszugsschienen (3) entgegen der Auszugsrichtung (A) gleitet und/oder die zweite Basisstrebe (19) eine Auflaufschräge (28) aufweist, über welche der Riegel (23) beim Verschieben der Auszugsschienen (3) in Auszugsrichtung (A) gleitet.
  19. Auszug nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungs- bzw. Basisstrebe (16, 18) an einem ersten Ende und/oder die zweite Verbindungs- bzw. Basisstrebe (17, 19) an einem zweiten Ende der Führungs- bzw. Auszugsschiene (2, 3) angeordnet ist.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE9407734U1 (de) 1994-05-10 1994-10-20 Kögl, Adolf, 89347 Bubesheim Schubladen-Verschluß
DE10005042C1 (de) 2000-02-04 2001-09-06 Wilhelm Bott Gmbh & Co Kg Verriegelungsvorrichtung für eine in einem Gehäuse laufende Schublade oder dergleichen, insbesondere zum Einbau in eine Werkstatteinrichtung an Bord eines Kraftfahrzeuges, Schublade sowie Verschlußklappe dafür und Werkstatteinrichtung für ein Fahrzeug

Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9407734U1 (de) 1994-05-10 1994-10-20 Kögl, Adolf, 89347 Bubesheim Schubladen-Verschluß
DE10005042C1 (de) 2000-02-04 2001-09-06 Wilhelm Bott Gmbh & Co Kg Verriegelungsvorrichtung für eine in einem Gehäuse laufende Schublade oder dergleichen, insbesondere zum Einbau in eine Werkstatteinrichtung an Bord eines Kraftfahrzeuges, Schublade sowie Verschlußklappe dafür und Werkstatteinrichtung für ein Fahrzeug

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