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DE202018006208U1 - Gerüstanordnung - Google Patents

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DE202018006208U1
DE202018006208U1 DE202018006208.1U DE202018006208U DE202018006208U1 DE 202018006208 U1 DE202018006208 U1 DE 202018006208U1 DE 202018006208 U DE202018006208 U DE 202018006208U DE 202018006208 U1 DE202018006208 U1 DE 202018006208U1
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Abstract

Gerüstanordnung (10) bestehend aus mehreren aneinandergereihten jeweils eine Arbeitsplattform (20, 22, 24, 26) aufweisenden Einzelgerüsten (12, 14, 16, 18), wobei die Arbeitsplattformen stufenförmig zueinander versetzt verlaufen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Gerüstanordnung, insbesondere zur Durchführung von Arbeiten in einem Tunnel.
  • Der DE 12 24 235 B ist ein verfahrbares Bohrgerüst zum Vortreiben von einem Tunnel bekannt, bei dem an einem Hubrahmen Werkzeuge für horizontale Bohrungen höhenverstellbar befestigt sind.
  • Ein fahrbares Arbeitsgerüst mit einem auf das Fahrwerk tragenden Grundrahmen sowie einem auf diesem höhenverstellbar angeordneten Tragrahmen für Arbeitsgeräte ist aus der DE 34 41 299 A1 bekannt.
  • Sollen Arbeiten z.B. in einem Tunnel durchgeführt werden, so ist es häufig erforderlich, sowohl im Wand- als auch im Deckenbereich tätig zu werden. Hierzu ist es grundsätzlich erforderlich, dass unterschiedliche Gerüste zum Einsatz gelangen, wobei dann, wenn z.B. Arbeiten von einem Schienenfahrzeug ausgehend durchgeführt werden sollen, ein häufiges Anhalten erforderlich ist, um in verschiedenen Höhen Tätigkeiten auszuüben, die auch Wartungs- und Kontrollarbeiten einschließen können.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gerüstanordnung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass problemlos Tätigkeiten in verschiedenen Höhen ausgeübt werden können, auch dann, wenn seitlich oder oberhalb der Gerüstanordnung zu agieren ist und die Abstände variieren.
  • Zur Lösung der Aufgabe sieht die Erfindung im Wesentlichen vor, dass die Gerüstanordnung aus mehreren aneinandergereihten jeweils eine Arbeitsplattform aufweisenden Einzelgerüsten besteht, wobei die Arbeitsplattformen in der Höhe stufenförmig zueinander versetzt verlaufen.
  • Erfindungsgemäß werden mehrere dem Grunde nach eigenständige Gerüste aneinandergereiht, die in ihrer Höhe voneinander abweichende Arbeitsplattformen aufweisen, so dass sich ein gestuftes aus einzelnen Gerüsten zusammengesetztes Gesamtgerüst ergibt mit der Folge, dass problemlos in verschiedenen Höhen Arbeiten durchgeführt werden können. Hierzu ist es nur erforderlich, dass das Gerüst mit der Arbeitsplattform genutzt wird, das in Bezug auf den Arbeitsort einen optimalen Zugang ermöglicht.
  • In hervorzuhebender eigenerfinderischer Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, dass die Arbeitsplattform einen Basisabschnitt sowie zumindest einen Längsseitenabschnitt aufweist, der zu dem Basisabschnitt ausschiebbar ausgebildet ist. Durch die seitliche Verschiebbarkeit des Abschnitts der Arbeitsplattform ist die Möglichkeit gegeben, in voneinander abweichenden seitlichen Abständen Tätigkeiten durchzuführen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn z.B. Arbeiten in einem Tunnel durchgeführt werden und die Gerüstanordnung auf einem Gleis verfahren wird, also sich z.B. auf einem Tiefladewagen befindet. Anwendungsfall kann jedoch auch das Positionieren einer erfindungsgemäßen Gerüstanordnung auf einem Kraftfahrzeugauflieger sein.
  • Insbesondere gehen von einem Basisabschnitt zwei ausschiebbare Längsseitenabschnitte aus.
  • Die in der Höhe zueinander beabstandeten aneinandergrenzenden Arbeitsplattformen sind über Leitern oder Treppen verbunden, wobei letztere zu bevorzugen sind. Seitlich der Treppen sind sodann Geländer angebracht, die insbesondere einsteckbar in den Wangenbereichen der Treppe mit dieser verbunden sind.
  • Den Sicherheitsanforderungen entsprechend sind die Arbeitsplattformen längs- und querseitig von Geländern begrenzt, die insbesondere gleichfalls durch Stecken mit der Arbeitsplattform, d.h. mit dem Basisabschnitt bzw. den Seitenabschnitten verbunden sind.
  • Dabei besteht insbesondere die Möglichkeit, dass die Geländer aus einem unteren und einem oberen Abschnitt bestehen, die um eine horizontale Achse zueinander verschwenkbar ist, wobei das obere Teil nach innen geschwenkt werden kann.
  • In Weiterbildung ist vorgesehen, dass die zueinander verschwenkbaren horizontalen Geländerabschnitte über Rastgelenke verbunden sind.
  • Um eine Sicherung der Querseiten der Arbeitsplattform unabhängig von der Stellung des oder der Seitenabschnitte zu gewährleisten, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass von der Querseite des Basisabschnitts ein erstes Geländer oder ein erster Geländerabschnitt ausgeht, der sich entlang Querseite des Seitenabschnitts in seiner unverschobenen Stellung, also Grundposition, erstreckt, und dass von der Querseite des Seitenabschnitts ein zweites Geländer oder ein zweiter Geländerabschnitt ausgeht, so dass infolgedessen unabhängig von der Stellung des Seitenabschnitts die Querseite der Arbeitsplattform stets durch ein Geländer oder einem Geländerabschnitt gesichert ist.
  • Jedes einzelne für das Gesamtgerüst genutzte Gerüst weist in bekannter Weise zumindest Längs- und Querstreben sowie Vertikalstreben auf, wobei die Querstreben bei aneinandergereihten Gerüsten in einer Ebene verlaufen. Bodenseitig gehen von den Querstreben Gleitelemente, wie Gleitbleche, aus, so dass ein problemloses Verschieben der Gerüstanordnung ermöglicht wird.
  • Des Weiteren verlaufen zwischen Längsstreben Staplertaschen, so dass problemlos ein Gerüst mittels eines Gabelstaplers auf z.B. einem Auflieger oder Tiefladewagen oder sonstiges Transportmittel positioniert werden kann.
  • Die aneinanderzureihenden Gerüste sollten insbesondere über Verbindungselemente wie Verschlussspanner miteinander verbunden sein, die von unmittelbar aneinandergrenzenden Vertikalstreben ausgehen. Ferner können diese Ösen zur Aufnahme von Verbindungselementen, wie Zurrgurten, aufweisen.
  • Bezüglich der verstellbaren Seitenabschnitte ist anzumerken, dass diese insbesondere gerastet fixierbar sind, wobei insbesondere Steckbolzen zum Einsatz gelangen.
  • Ferner können in der Arbeitsplattform versenkbare Kranösen vorgesehen sein, um anstelle von Gabelstaplern die Gerüste mit einem Kran transportieren zu können.
  • Die Anzahl der aneinanderreihbaren und zu verbindenden Einzelgerüste hängt von dem Einsatzgebiet und insbesondere von der zu verfahrenden Standfläche ab. Vorzugsweise 3 bis 5 Gerüste werden aneinandergereiht, ohne dass hierdurch eine Beschränkung erfolgt.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnungen zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiels.
  • Es zeigen:
    • 1 eine erfindungsgemäße Gerüstanordnung in Seitenansicht mit eingefahrenen Seitenabschnitten,
    • 2 die Gerüstanordnung gem. 1 in Rückansicht,
    • 3 die Gerüstanordnung gem. 1 und 2 in perspektivischer Darstellung,
    • 4 die Gerüstanordnung gem. 1 in Seitenansicht mit ausgefahrenen Seitenabschnitten,
    • 5 die Gerüstanordnung gem. 4 in Rückansicht,
    • 6 die Gerüstanordnung gem. 5 in perspektivischer Darstellung,
    • 7 ein Detail von Querstreben der Gerüstanordnung,
    • 8 ein Detail von Geländergelenken,
    • 9 ein Detail des Basisabschnitts eines Gerüstes der Gerüstanordnung,
    • 10 eine erste Verbindungseinrichtung,
    • 11 Elemente einer zweiten Verbindungseinrichtung und
    • 12 eine perspektivische Darstellung einer im Einsatz sich befindenden Gerüstanordnung.
  • In den Figuren, in den grundsätzlich gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist eine Gerüstanordnung 10 rein prinzipiell dargestellt, die im Ausführungsbeispiel aus vier eigenständigen Gerüsten 12, 14, 16, 18 besteht, die aneinandergereiht und miteinander verbunden sind. Dabei weisen die einzelnen Gerüste 12, 14, 16, 18 Arbeitsplattformen 20, 22, 24, 26 auf, die in verschiedenen Höhen verlaufen, d. h. die Arbeitsplattformen 20, 22, 24, 26 verlaufen stufenförmig zueinander versetzt. Somit kann in Abhängigkeit von der Position eines zu bearbeitenden Ortes diejenige Arbeitsplattform 20, 22, 24, 26 genutzt werden, die eine optimale Ausführung von Tätigkeiten erlaubt.
  • Aus der Rückansicht der 2 wird noch einmal erkennbar, dass die Arbeitsplattformen 20, 22, 24, 26 in verschiedenen Höhen verlaufen.
  • Jede Arbeitsplattform 20, 22, 24, 26 der Gerüstanordnung 10 besteht aus einem Basisabschnitt und zu diesem seitlich verschiebbaren Seitenabschnitten. Dies sei anhand der Arbeitsplattform 20 näher erläutert.
  • Der Basisabschnitt ist mit dem Bezugszeichen 26 gekennzeichnet, zu dem die Seitenabschnitte 28, 30 nach außen verschiebbar und wieder einschiebbar sind, wie ein Vergleich der 1 - 3 mit den 4 - 6 verdeutlicht. Entsprechend sind die weiteren Arbeitsplattformen 22, 24, 26 ausgebildet. Somit können in unterschiedlichen seitlichen Abständen Arbeiten durchgeführt werden. Entsprechend des Abstandes zum Bearbeitungsort werden die Seitenabschnitte 28, 30 seitlich herausgeschoben oder zurückgezogen.
  • Ungeachtet dessen sind die Arbeitsplattformen 20, 22, 24, 26 unabhängig von der Stellung der Seitenabschnitte 28, 30 umlaufend gesichert, und zwar über Geländer, von denen die Geländer, die die Arbeitsplattform 20 umgeben, mit dem Bezugszeichen 32, 34, 36, 38 gekennzeichnet sind.
  • Die Geländer bestehen dabei aus einem unteren und einem oberen Abschnitt, die bezüglich des Geländers 32 mit dem Bezugszeichen 40 und 42 gekennzeichnet sind. Die Abschnitte 40, 42 sind um eine horizontale Achse schwenkbar, also eine Achse, die parallel zur Arbeitsplattform 20 verläuft. Dabei ist der obere Abschnitt 32 in Richtung der Arbeitsplattform 20, also zum Inneren des Gerüstes 12 hin verschwenkbar. Als Gelenk kann ein Rastgelenk 44, 46 benutzt werden, wie dies anhand der 8 rein prinzipiell verdeutlicht wird.
  • Die einzelnen Plattformen 20, 22, 24, 26 sind im Ausführungsbeispiel durch Treppen 46, 48, 50 miteinander verbunden, die von den Querseiten der Plattformen 20, 22, 24 ausgehen. Seitlich sind die Treppen 46, 48, 50 von Geländern 52, 54 begrenzt, die lösbar mit den Treppen 46, 48, 50 verbunden sind, und zwar insbesondere durch Steckverbindungen. Entsprechend sind auch die die Plattformen 20, 22, 24, 26 umgebenden Geländer mit den Arbeitsplattformen 20, 22, 24, 26 verbunden.
  • Damit unabhängig von der Stellung der Seitenabschnitte 28, 30 die Arbeitsplattform umlaufend durch ein Geländer gesichert ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass von dem Basisabschnitt - verdeutlicht an dem Basisabschnitt 26 - ein erstes Gitter oder ein erster Gitterabschnitt 56 ausgeht, der die Querseite des Seitenabschnitts 28 in dessen nicht herausgeschobener Stellung abdeckt. Von der Querseite und parallel zu dem Geländer 56 geht von dem Seitenabschnitt 28 ein zweites Geländer 58 aus, so dass dann, wenn der Seitenabschnitt 28 herausgeschoben wird, die querseitige Arbeitsplattform weiterhin durch die Geländer 56, 58 gesichert ist. Entsprechendes gilt für die anderen Seitenabschnitte, ohne dass auf diese näher einzugehen ist.
  • Aus der 3 ergibt sich des Weiteren, dass dann, wenn eine der Arbeitsplattformen nicht benutzt werden soll, die zu dieser führende Treppe mit einem diese abdeckenden Blech 60 abgedeckt ist.
  • Die 4 - 6 zeigen die Gerüstanordnung 10 mit herausgefahrenen bzw. herausgeschobenen Seitenabschnitten 28, 30. Man erkennt auch, dass die Querseite der Arbeitsplattform 20 über die ganze Länge von Geländern bzw. Geländersegmenten gesichert ist. In der Darstellung der 4 - 6 sind die die Längsabschnitte 26, 28, 30 seitlich sichernden Geländersegmente heruntergeklappt, also der jeweilige obere Abschnitt nach innen geklappt.
  • Jedes Gerüst 12, 14, 16, 18 weist Längs-, Quer- und Vertikal- sowie Diagonalstreben auf, ohne dass dies näher erläutert werden muss. In den Fig. ist eine der Querstreben mit dem Bezugszeichen 62 gekennzeichnet. Ein Abschnitt ist in 7 gezeichnet. Die Querstreben weisen bodenseitig Gleitelement 64, wie Gleitbleche, auf, um die Gerüstanordnung problemlos verschieben zu können. Von den Längsstreben, von denen eine mit dem Bezugszeichen 66 gekennzeichnet ist, gehen Stapplertaschen 68, 70 aus.
  • Die Gerüste 12, 14, 16, 18 können über aneinandergrenzende Vertikalstreben z. B. mittels Verschlussspanner 70 verbunden werden, die im Ausführungsbeispiel von den unmittelbar aneinandergrenzenden Querstreben 72, 74 der Gerüste 14, 16 ausgehen. Entsprechend sind die Querstreben der weiteren Gerüste 12, 14 bzw. 16, 18 miteinander verbunden.
  • Ferner können von den Außenflächen der Vertikalstreben, wiederum anhand der Vertikalstreben 72, 74 erläutert, Ösen 76, 78 ausgehen, durch die Zurrgurte gezogen werden, um die Gerüste 14, 16 miteinander zu verbinden.
  • Der 9 ist ein weiteres Detail zu entnehmen. So können die einzelnen Gerüste 12, 14, 16, 18 auch mittels eines Krans transportiert werden. Hierzu sind in den Arbeitsplattformen 20, 22, 24, 26 entsprechend versenkbare Kranösen 80 vorgesehen.
  • Zu den ausschiebbaren und zurückziehbaren Längsseitenabschnitten 28, 30 ist ergänzend zu bemerken, dass diese vorzugsweise gerastet fixierbar sind. Um in der gewünschten Rastposition den Längsseitenabschnitt 28, 30 zu arretieren, können Steckbolzen benutzt werden.
  • Die Gerüstanordnung 10 kann eine Breite von z. B. 250 cm bis 300 cm bei nicht herausgeschobenen Längsabschnitten 28, 30 aufweisen. Sind diese herausgeschoben, so können Breiten zwischen 350 cm und 450 cm erreicht werden, um rein beispielhaft einige Zahlenwerte zu nennen.
  • Die Arbeitsplattform 20, also die vierte Ebene kann zur Abstützfläche einen Abstand von z. B. 300 cm bis 350 cm aufweisen. Der Abstand zwischen den einzelnen Arbeitsplattformen 20, 22, 24, 26 kann zwischen 90 cm und 100 cm variieren, um gleichfalls rein beispielhaft Zahlenwerte zu nennen.
  • In der 12 ist ein Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Gerüstanordnung 10 rein prinzipiell dargestellt. Die Gerüstanordnung 10 ist auf einem auf einem Gleis verfahrbaren Flachwagen angeordnet, um Arbeiten in einem Tunnel durchzuführen. In Abhängigkeit vom Abstand zwischen der Gerüstanordnung 10 und den Wandungen des Tunnels bzw. dessen Decke wird die entsprechende Plattform benutzt bzw. es werden erforderlichenfalls Seitenabschnitte herausgefahren.
  • Dadurch, dass die Geländer klappbar sind, sind Arbeiten im Seitenbereich problemlos durchführbar. Außerdem ist der Vorteil gegeben, dass Oberleitungen unterfahren werden können, auch dann, wenn das Gerüst mit der höchsten Plattform bei aufgestelltem Geländer Gefahr laufen würde, eine Oberleitung zu berühren.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 1224235 B [0002]
    • DE 3441299 A1 [0003]

Claims (17)

  1. Gerüstanordnung (10) bestehend aus mehreren aneinandergereihten jeweils eine Arbeitsplattform (20, 22, 24, 26) aufweisenden Einzelgerüsten (12, 14, 16, 18), wobei die Arbeitsplattformen stufenförmig zueinander versetzt verlaufen.
  2. Gerüstanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplattform (20, 22, 24, 26) aus einem Basisabschnitt (26) und zumindest einem Längsseitenabschnitt (28, 30) besteht, der seitenverschiebbar zu dem Basisabschnitt ausgebildet ist.
  3. Gerüstanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplattformen (20, 22, 24, 26) aneinandergrenzender Gerüste (12, 14, 16, 18) über eine Treppe (46, 48, 50) oder Leiter begehbar verbunden sind.
  4. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest von den Längsseiten, vorzugsweise sowohl von den Längs- und Querseiten der Arbeitsplattform (20, 22, 24, 26) Geländer (32, 34, 36, 38) ausgehen, von denen zumindest einige, insbesondere sämtliche, um eine parallel zur Arbeitsplattform verlaufende Achse in Richtung der Arbeitsplattform schwenkbar ausgebildet sind.
  5. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zueinander verschwenkbaren Abschnitte (40, 42) der Geländer (32, 34, 36, 38) über Rastgelenke (44, 46) verbunden sind.
  6. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Geländer (32, 34, 26, 38) lösbar mit der Arbeitsplattform (20, 22, 24, 26) verbunden sind, insbesondere durch Stecken in Aufnahmen der Arbeitsplattformen bzw. Abschnitten dieser oder mit diesen verbundenen Aufnahmen.
  7. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass entlang jeder Seite der Treppe (46, 48, 50) ein lösbar mit dieser verbundenes Geländer (52, 54) verläuft.
  8. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplattform (20, 22, 24, 26) zwei quer zu dessen Längsrichtung verlaufende verschiebbare Seitenabschnitte (28, 30) aufweist.
  9. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplattform (20, 22, 24, 26) unabhängig von der Stellung des oder der Seitenabschnitte (28, 30) durch einen oder mehrere Geländer (32, 34, 36, 38, 56, 58) gesichert ist.
  10. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei seitlich unverschobenem Seitenabschnitt (28, 30) sich dieser in einer Grundstellung befindet, dass von der Querseite des Basisabschnitts ein erstes Geländer (56) oder ein erster Geländerabschnitt ausgeht, das bzw. der sich entlang Querseite des verschiebbaren Seitenabschnitts in seiner Grundstellung erstreckt, und dass von Querseite des Seitenabschnitts ein zweites Geländer (58) oder ein zweiter Geländerabschnitt ausgeht.
  11. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Gerüst (12, 14, 16, 18) bodenseitig verlaufende Längs- und Querstreben (62, 66) sowie Vertikalstreben (76, 78) aufweist, dass die Querstreben bei aneinandergrenzenden Gerüsten in einer Ebene verlaufen, und dass die Querstreben bodenseitig vorzugsweise mit Gleitelementen (64) wie Gleitblechen versehen sind.
  12. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bodenseitig von Längsstreben (66) Staplertaschen (68, 70) ausgehen.
  13. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aneinandergrenzende Vertikalstreben (76, 78) von Gerüsten (12, 14, 16, 18) vorzugsweise über Verschlussspanner lösbar miteinander verbunden sind.
  14. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von Vertikalstreben (70, 72) Ösen (76, 78) zur Aufnahme von aneinandergrenzende Gerüste (12, 14, 16, 18) verbindenden Elementen, wie Zurrgurten, ausgehen.
  15. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der verschiebbare Seitenabschnitt (28, 30) gerastet zu dem Basisabschnitt (26) fixierbar ist, insbesondere mittels Steckbolzen.
  16. Gerüstanordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerüstanordnung (10) aus zumindest drei, vorzugsweise vier Einzelgerüsten (12, 14, 16, 18) zusammengesetzt ist.
  17. Verwendung der Gerüstanordnung nach zumindest Anspruch 1 als auf einem Auflieger oder schienengebundenen Wagen positionierter Arbeitsplatz.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1224235B (de) 1963-05-25 1966-09-08 Hoelter H Fahrbarer Bohrrahmen
DE3441299A1 (de) 1984-11-12 1986-05-15 Siemens AG, 1000 Berlin und 8000 München Fahrbares arbeitsgeruest

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