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DE202017102818U1 - Ampullarium mit Federclips - Google Patents

Ampullarium mit Federclips Download PDF

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DE202017102818U1
DE202017102818U1 DE202017102818.6U DE202017102818U DE202017102818U1 DE 202017102818 U1 DE202017102818 U1 DE 202017102818U1 DE 202017102818 U DE202017102818 U DE 202017102818U DE 202017102818 U1 DE202017102818 U1 DE 202017102818U1
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jaw
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    • A61J1/00Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes
    • A61J1/14Details; Accessories therefor
    • A61J1/16Holders for containers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
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Abstract

Ampullarium zur Halterung einer Mehrzahl von Behältern, mit einer Schiene (1), die zwei Enden, zwei Längsseiten (2), eine Oberseite (3) und eine Unterseite (4) aufweist, und mit an der Schiene (1) festlegbaren, quer zur Schiene (1) verlaufenden Haltebacken (5), wobei jeweils zwei Haltebacken (5) zur Halterung eines Behälters dienen und zueinander ausgerichtete Innenseiten sowie voneinander abgewandte Außenseiten aufweisen, und wobei die Haltebacken (5) jeweils wahlweise gegen ein Verschieben in Längsrichtung der Schiene (1) gesichert an der Schiene (1) festlegbar sind, wobei eine Haltebacke (5) einen Fuß aufweist, der relativ zur Schiene (1) beweglich ist, derart, dass die Haltebacke (5) in einer ersten Haltestellung an der Schiene (1) festliegt und in einer zweiten Freigabestellung von der Schiene (1) entfernbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Haltebacke (5) einen im Wesentlichen Hförmigen Querschnitt aufweist, mit einem mittleren, quer zur Schiene (1) verlaufenden Quersteg (11), und mit zwei Fußstegen (14) als Teile des Fußes, die vom Quersteg (11) abwärts zur Schiene (1) verlaufen und die beiden Längsseiten (2) der Schiene (1) umgreifen, und mit zwei Kopfstegen (12), die vom Quersteg (11) aufwärts verlaufen und mit den Fußstegen (14) in der Art verbunden sind, dass bei zueinander gedrückten Kopfstegen (12) die Fußstege (14) auseinander gespreizt sind und die Haltebacke (5) ihre Freigabestellung einnimmt.

Description

  • Die Neuerung betrifft ein Ampullarium nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 20 2016 104 809 U1 ist ein gattungsgemäßes Ampullarium bekannt.
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Ampullarium dahingehend zu verbessern, dass es eine besonders einfache Handhabung der Haltebacken ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Ampullarium nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die Neuerung geht dabei von der Überlegung aus, dass eine Haltebacke die Schiene an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten der Schiene umgreift. Vorschlagsgemäß können diese beiden Abschnitte der Haltebacke die vorschlagsgemäß als Fußstege bezeichnet sind, ähnlich wie bei einer Zange geöffnet, also in ihre Freigabestellung gespreizt, oder in ihre Haltestellung geschlossen werden, so dass die Haltebacke in der Freigabestellung von der Schiene abgenommen werden kann und in der Haltestellung verschiebesicher an der Schiene festgelegt ist.
  • Dazu ist vorschlagsgemäß vorgesehen, dass die Haltebacke einen im Wesentlichen H-förmigen Querschnitt aufweist. Bei dieser H-förmigen Ausgestaltung verläuft ein mittlerer Quersteg der Haltebacke quer zur Schiene, und zwar oberhalb von der Schiene, so dass sich von dem Quersteg nach unten zwei Fußstege erstrecken, welche die beiden Längsseiten der Schiene umgreifen. Nach oben hin erstrecken sich von dem Quersteg aus zwei Kopfstege aufwärts. Diese Kopfstege sind mit den Fußstegen in der Art verbunden, dass eine Bewegung der Kopfstege auf die Fußstege übertragen wird. Werden die beiden Kopfstege zueinander gedrückt, werden durch diese Bewegung die beiden Fußstege auseinander gespreizt. Durch diese sehr einfache Handhabung der Haltebacke kann die Haltebacke relativ zur Schiene bewegt werden. Wenn die Kopfstege losgelassen werden, kehrt die Haltebacke federelastisch automatisch wieder in ihre Haltestellung zurück und ist nun verschiebesicher an der Schiene festgelegt, beispielsweise durch einen Reibschluss oder vorzugsweise durch einen Formschluss.
  • Die Richtungsangaben wie oben und unten beziehen sich unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung der Schiene auf deren Montage: als Unterseite ist die Seite der Schiene bezeichnet, welche einem Untergrund zugewandt ist, an dem die Schiene befestigt wird. Die Oberseite der Schiene liegt der Unterseite gegenüber und ist den Behältern zugewandt, wenn das Ampullarium mit Behältern bestückt ist. Die beiden Längsseiten verbinden Ober- und Unterseite der Schiene. Die einfachste Querschnittsgeometrie der Schiene kann daher in einem Viereck bestehen, aber in der Praxis können insbesondere auch andere Querschnittsgeometrien verwendet werden, beispielsweise auch gebogene, bei denen Ober-, Unter- oder Längsseiten fließend ineinander übergehen.
  • In einer ersten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass auch bei gespreizten Fußstegen nach wie vor ein Formschluss zwischen der Haltebacke und der Schiene besteht, so dass die Haltebacke in ihrer Freigabestellung ausschließlich in Längsrichtung entlang der Schiene beweglich ist. Die Haltebacke ist somit zwar entlang der Schiene verstellbar, gleichzeitig jedoch verliersicher an der Schiene gehalten. Für die Montage der Haltebacke bedeutet dies, dass diese von einer Stirnseite her, also von einem Ende der Schiene her, auf die Schiene aufgefädelt wird und in Längsrichtung auf der Schiene an die gewünschte Position verschoben werden kann. Wenn die beiden Kopfstege entlastet werden, so dass sie sich wieder auseinander und zurück in ihre Normalstellung bewegen, legen sich dabei die Fußstege an die Schiene an, so dass entweder der Reibschluss hergestellt oder mittels einer geeigneten Profilierung dort eine Verrastung bewirkt wird und die Haltebacke jedenfalls verschiebesicher an der Schiene festgelegt ist.
  • In einer zweiten, besonders vorteilhaften Ausgestaltung kann die Spreizung der beiden Fußstege so weit erfolgen, dass die Haltebacke nicht nur in Längsrichtung entlang der Schiene beweglich ist, sondern auch quer zur Schiene beweglich ist und in dieser Bewegungsrichtung von der Schiene abgenommen werden kann. Die Bewegung kann als Schwenkbewegung ausführbar sein, so dass die Haltebacke von der Schiene zur Seite abgekippt werden kann, oder als Linearbewegung, so dass die Haltebacke von der Schiene nach oben abgehoben werden kann. Die Haltebacken können durch die Beweglichkeit quer zur Schiene auch zwischen benachbarten Haltebacken auf die Schiene aufgesetzt bzw. von der Schiene abgenommen werden. Beschädigte Haltebacken können somit problemlos ausgetauscht werden, ohne dass zuvor sämtliche benachbarten Haltebacken von der Schiene abgezogen werden müssen, um dann anschließend die neue Haltebacke im Austausch auf die Schiene aufschieben zu können. Dies betrifft nicht nur beschädigte Haltebacken, sondern beispielsweise auch die Bestückung der Schiene mit unterschiedlich geformten bzw. unterschiedlich großen Gegenständen, für die dann dementsprechend unterschiedlich geformte Haltebacken erforderlich sind. Durch die Beweglichkeit quer zur Schiene können die Haltebacken einzeln oder paarweise zwischen den übrigen Haltebacken entnommen und gegen anders geformte Haltebacken ausgetauscht werden.
  • Unabhängig davon, ob die Haltebacken in ihrer Freigabestellung längs und/oder quer zur Schiene beweglich sind, wird in jedem Fall aufgrund der Federbeweglichkeit der Kopf- und Fußstege eine sichere Festlegung der Haltebacken an der Schiene bewirkt und eine versehentliche Verstellung der Haltebacken an der Schiene ausgeschlossen, denn um die Haltebacke relativ zur Schiene bewegen zu können, müssen beide Kopfstege zueinander gedrückt werden, so dass in der Praxis nahezu ausgeschlossen ist, dass eine Halterung versehentlich oder zufällig in ihre Freigabestellung verbracht wird.
  • Die Kopfstege sind biegesteif mit den Fußstegen verbunden, so dass eine Bewegung der Kopfstege auf die Fußstege übertragen wird. In einer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der Quersteg biegsam ausgestaltet ist und verformt werden kann, um die Beweglichkeit der Kopf- und Fußstege zwischen der jeweiligen Haltestellung und der Freigabestellung der Haltebacke zu ermöglichen. Alternativ bzw. ergänzend zu einer biegsamen Ausgestaltung des Querstegs kann vorgesehen sein, dass an den beiden Enden des Querstegs jeweils ein Gelenkpunkt vorgesehen ist, so dass dort jeweils ein Kopfsteg und der damit verbundene Fußsteg gemeinsam gelenkig an den Quersteg anschließen. Bei einer Fertigung aus Kunststoff kann beispielsweise die Haltebacke in einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren hergestellt werden, so dass die unterschiedlichen Stege aus vergleichsweise härterem, biegesteiferem Material bestehen können und an den beiden Enden des Querstegs Gelenkpunkte aus einem demgegenüber weicheren, biegsamerem Material bestehen können.
  • Die beiden Kopfstege können sich ggf. überlappen, indem sie in Längsrichtung der Schiene gesehen versetzt zueinander angeordnet sind. Wenn die beiden Kopfstege von außen erfasst und zusammengedrückt werden, erhöht sich somit der Überdeckungs- bzw. Überlappungsgrad der Kopfstege. Diese Zueinander-Bewegung der Kopfstege kann durch angeformte Anschläge begrenzt werden oder dadurch, dass die Finger des Benutzers zwangsläufig die Bewegungen der beiden Kopfstege begrenzen, wenn diese so weit wie möglich zusammengedrückt sind und dabei beidseitig durch die Finger an einer weiteren Bewegung gehindert sind.
  • Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass die Kopfstege jedoch nicht dementsprechend versetzt angeordnet sind, sondern quer zur Schiene miteinander fluchten, und dass zwischen den Kopfstegen ein Zwischenraum verbleibt, welcher dementsprechend die Beweglichkeit der Kopfstege zueinander begrenzt. Durch die Bemessung dieses Zwischenraums kann einerseits der Spreizgrad der Fußstege bestimmt werden, so dass die Halterung bei gespreizten Fußstegen problemlos entlang der Schiene verschiebbar oder sogar quer von der Schiene abnehmbar ist. Gleichzeitig bewirken die Breite des Zwischenraums und die miteinander fluchtende Anordnung der Kopfstege, dass die Kopfstege einander berühren, wenn sie maximal weit zusammengedrückt worden sind und der Zwischenraum auf diese Weise geschlossen worden ist. Eine Überlastung der Haltebacke beispielsweise bis zum Bruch eines Kopfstegs kann auf diese Weise zuverlässig vermieden werden.
  • Vorteilhaft kann die Haltebacke als einteiliges Bauteil ausgestaltet sein. Selbst wenn die Haltebacke aus mehreren Werkstoffen besteht, wie anhand des Zweikomponenten-Spritzgussbauteils beschrieben, wird durch die Ausgestaltung als einteiliges Bauteil die Herstellung der Haltebacke vereinfacht, da beispielsweise nicht mehrere separat hergestellte Bauteile zur Schaffung einer Haltebacke montiert werden müssen. Auch können im praktischen Betrieb des Ampullariums keine separaten Bauteile der Haltebacken verloren gehen.
  • Insbesondere vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass die einteilige Haltebacke durchgängig aus einem einzigen Werkstoff besteht, so dass das Herstellungsverfahren besonders einfach und die Haltebacken dementsprechend besonders preisgünstig ausgestaltet werden können. Auch wird ein späteres Recycling der Haltebacken dadurch vereinfacht, dass diese ausschließlich einen einzigen Werkstoff aufweisen. Der Werkstoff kann seinerseits mehrere Zuschlagsstoffe enthalten, beispielsweise einen Kunststoff, der mit Füllstoffen und Verstärkungsstoffen bzw. Verstärkungsfasern sowie mit Farbpigmenten oder anderen Zuschlagsstoffen versehen ist.
  • Vorteilhaft kann die Schiene an einem ihrer beiden Enden eine angeformte Befestigungsöse aufweisen. Die Befestigungsöse ermöglicht es, die Schiene beispielsweise mittels eines Niets oder einer Schraube an einem Untergrund fest anzuordnen, beispielsweise an einer Facheinteilung in einem tragbaren Behälter, oder an der Rückwand eines Wandschranks. Dadurch, dass die Befestigungsöse unmittelbar an die Schiene angeformt ist, wird die Montage des Ampullariums vereinfacht und die Anzahl der handzuhabenden Teile verringert. Daher kann vorteilhaft die Schiene an beiden Enden eine angeformte Befestigungsöse aufweisen.
  • Alternativ dazu kann jedoch ebenfalls vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Schiene an einem ihrer beiden Enden eine Befestigungsöse aufweist, die als separates Bauteil ausgestaltet ist. Dies ermöglicht eine besonders preisgünstige Bestückung, beispielsweise eines Notfallkoffers mit Schienen in Sondermaßen. Die Schiene kann beispielsweise in einer standardisierten Maximallänge hergestellt werden und an einem oder auch an beiden Enden beispielsweise eine serienmäßig angeformte Befestigungsöse aufweisen. Wenn die Schiene nicht mit dieser Maximallänge verbaut werden soll, kann sie in Anpassung an das jeweils gewünschte Sondermaß passend abgelängt werden, wobei das gekürzte Ende mittels der separaten Befestigungsöse an dem Untergrund montiert werden kann.
  • Die erwähnte separate Befestigungsöse kann vorteilhaft mit einer Aufnahmetasche versehen sein, in welche die Schiene eingesteckt ist. Durch diese Ausgestaltung ist es nicht erforderlich, die separate Befestigungsöse mit Hilfe von zusätzlichen Montageelemente, wie Schrauben o. dgl., an der Schiene zu befestigen. Vielmehr ist die Aufnahmetasche so ausgestaltet, dass die Schiene in ihr gegen Bewegungen gesichert ist, welche zu den beiden Seiten, also quer zur Längsrichtung der Schiene, und nach oben gerichtet sind, indem die Aufnahmetasche die Schiene dementsprechend formschlüssig umgreift. Ein vorteilhaft spielfreier Halt der Schiene in der Aufnahmetasche kann dadurch bewirkt werden, dass die Aufnahmetasche die Schiene auch nach unten hin formschlüssig sichert.
  • Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass die Schiene und wenigstens einer der beiden Fußstege einer Haltebacke formschlüssig miteinander verbunden sind, wenn sich die Haltebacke in ihrer Haltestellung befindet. Die Festlegung der Haltebacke an der Schiene kann zwar ausschließlich durch Friktion gesichert werden, jedoch ermöglicht ein Formschluss nicht nur eine besonders sichere Festlegung einer Haltebacke an der Schiene, sondern auch die Verwendung von vergleichsweise harten Materialien mit vergleichsweise glatten Oberflächen, so dass das Ampullarium besonders einfach hygienisch sauber gehalten werden kann.
  • Zur Herstellung des erwähnten Formschlusses zwischen Haltebacke und Schiene kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Oberseite der Schiene frei von einer Profilierung ist, die diesen Formschluss mit der Haltebacke ermöglicht. Der Formschluss kann vielmehr im Bereich der beiden Längsseiten der Schiene vorgesehen sein, so dass die Oberseite glatt und dementsprechend leicht zu reinigen ausgestaltet ist. Die den Formschluss bewirkende Profilierung im Bereich der Seitenkante kann in einer seitlichen oder in einer nach unten gerichteten Fläche der Schiene bewirkt werden, was eine vergleichsweise einfache Geometrie des zur Herstellung der Schiene verwendeten Werkzeugs ermöglicht und somit eine möglichst wirtschaftliche Herstellung der Schiene unterstützt.
  • Vorteilhaft kann die Schiene im Bereich ihrer beiden Längsseiten, denen die Fußstege der Haltebacke anliegen, so ausgestaltet sein, dass die Haltebacke, wenn sie sich in ihrer Freigabestellung befindet, in Längsrichtung der Schiene beweglich ist. Es wird also bei dieser Ausgestaltung auf Vorsprünge verzichtet, die an der Schiene nach außen ragen und eine derartige Längsverschiebung einer Haltebacke verhindern würden. Selbst wenn die Haltebacke in ihrer Freigabestellung quer von der Schiene abnehmbar ist, kann die Möglichkeit, die Haltebacke entlang der Schiene zu verschieben, vorteilhaft genutzt werden, um besonders schnell und unkompliziert Lagekorrekturen der Haltebacke zu ermöglichen, so dass eine besonders schnelle Einrichtung des Ampullariums in Anpassung an die jeweils aufzunehmenden Behälter ermöglicht wird.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird anhand der rein schematischen Darstellungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf eine Schiene, die mit zwei Haltebacken bestückt ist, wobei ein erstes Ende dieser Schiene in 1 ersichtlich ist,
  • 2 eine perspektivische Ansicht auf die Schiene von 1, insbesondere im Bereich ihres gegenüber liegenden zweiten Endes, und
  • 3 einen Blick auf den Bereich der Schiene von 1, jedoch aus einem anderen Blickwinkel und in auseinander gezogener Darstellung.
  • In den Zeichnungen ist jeweils mit 1 eine Schiene eines Ampullariums bezeichnet, die zwei Längsseiten 2 aufweist, eine Oberseite 3 sowie eine Unterseite 4, die einer Befestigungsfläche zugewandt werden kann. In 1 sind zwei Haltebacken 5 dargestellt sowie eine Befestigungsöse 6, die als separates Bauteil ausgestaltet ist und eine Aufnahmetasche 7 aufweist, in welche die Schiene 1 mit ihrem dortigen Ende eingesteckt ist. Eine Profilierung 8 ist in der Längsseite 2 der Schiene 1 ersichtlich.
  • In 2 ist das im Vergleich zu 1 gegenüberliegende Ende der Schiene 1 dargestellt. Die Schiene 1 weist dort keine separate, sondern eine angeformte Befestigungsöse 9 auf.
  • 3 zeigt die Profilierung 8, die aus einer Vielzahl von Zähnen 10 besteht. Die Haltebacken 5 sind jeweils im Wesentlichen Hförmig ausgestaltet und weisen einen Quersteg 11 auf, an den sich nach oben zwei Kopfstege 12 und nach unten zwei Fußstege 14 anschließen. Die Fußstege 14 umgreifen die Schiene 1 im Bereich ihrer beiden Längsseiten 2 und weisen ihrerseits Zähne 15 auf, die mit den Zähnen 10 der Schiene 1 zusammenwirken und einen Formschluss bewirken, der die Haltebacke 5 verschiebesicher an der Schiene 1 festlegt.
  • Zwischen den beiden Kopfstegen 12 einer Haltebacke 5 ist ein Zwischenraum 16 vorgesehen. Dabei sind die beiden Kopfstege 12 einer Haltebacke 5 miteinander fluchtend angeordnet und weisen jeweils außen, auf ihrer vom Zwischenraum 16 entfernten Seite eine Druckfläche 17 auf.
  • Ein Benutzer kann die Haltebacke 5 an ihren beiden gegenüberliegenden Druckflächen 17 erfassen und die beiden Kopfstege 12 zueinander biegen, bis der Zwischenraum 16 geschlossen ist und die beiden Kopfstege 12 aneinander anstoßen, so dass auf diese Weise die maximal mögliche Verbiegung der Haltebacke 5 begrenzt ist.
  • Durch die zueinander gerichtete Verbiegung der beiden Kopfstege 12 werden die beiden Fußstege 14 der Haltebacke 5 auseinander gespreizt, so dass die Zähne 15 der beiden Fußstege 14 außer Eingriff mit den Zähnen 10 der Profilierung 8 der Schiene 1 geraten und auf diese Weise die Haltebacke 5 in Längsrichtung an der Schiene 1 entlang verschoben werden kann. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist zudem vorgesehen, dass nicht nur der Formschluss zwischen den Zähnen 10 und 15 aufgehoben wird, sondern auch insgesamt der Formschluss zwischen der Schiene 1 und der Haltebacke 5 aufgehoben wird, wenn die beiden Fußstege 14 gespreizt sind und sich die Haltebacke 5 auf diese Weise in ihrer Freigabestellung befindet. Die Haltebacke 5 kann daher quer von der Schiene 1 abgenommen werden, z. B. nach oben von der Schiene 1 abgezogen werden. In umgekehrter Bewegungsrichtung kann eine in ihrer Freigabestellung befindliche Haltebacke 5 von oben auf die Halteschiene 1 aufgesetzt werden und muss nicht in Längsrichtung der Schiene 1 bis zu ihrem gewünschten Montageort auf die Schiene 1 aufgefädelt und auf der Schiene 1 verschoben werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schiene
    2
    Längsseiten
    3
    Oberseite
    4
    Unterseite
    5
    Haltebacke
    6
    Befestigungsöse, separat
    7
    Aufnahmetasche
    8
    Profilierung
    9
    Befestigungsöse, an die Schiene angeformt
    10
    Zähne – an 1
    11
    Quersteg
    12
    Kopfsteg
    14
    Fußsteg
    15
    Zahn – an 14
    16
    Zwischenraum
    17
    Druckfläche
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202016104809 U1 [0002]

Claims (13)

  1. Ampullarium zur Halterung einer Mehrzahl von Behältern, mit einer Schiene (1), die zwei Enden, zwei Längsseiten (2), eine Oberseite (3) und eine Unterseite (4) aufweist, und mit an der Schiene (1) festlegbaren, quer zur Schiene (1) verlaufenden Haltebacken (5), wobei jeweils zwei Haltebacken (5) zur Halterung eines Behälters dienen und zueinander ausgerichtete Innenseiten sowie voneinander abgewandte Außenseiten aufweisen, und wobei die Haltebacken (5) jeweils wahlweise gegen ein Verschieben in Längsrichtung der Schiene (1) gesichert an der Schiene (1) festlegbar sind, wobei eine Haltebacke (5) einen Fuß aufweist, der relativ zur Schiene (1) beweglich ist, derart, dass die Haltebacke (5) in einer ersten Haltestellung an der Schiene (1) festliegt und in einer zweiten Freigabestellung von der Schiene (1) entfernbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Haltebacke (5) einen im Wesentlichen Hförmigen Querschnitt aufweist, mit einem mittleren, quer zur Schiene (1) verlaufenden Quersteg (11), und mit zwei Fußstegen (14) als Teile des Fußes, die vom Quersteg (11) abwärts zur Schiene (1) verlaufen und die beiden Längsseiten (2) der Schiene (1) umgreifen, und mit zwei Kopfstegen (12), die vom Quersteg (11) aufwärts verlaufen und mit den Fußstegen (14) in der Art verbunden sind, dass bei zueinander gedrückten Kopfstegen (12) die Fußstege (14) auseinander gespreizt sind und die Haltebacke (5) ihre Freigabestellung einnimmt.
  2. Ampullarium nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Quersteg (11) biegsam ist.
  3. Ampullarium nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kopfsteg (12) und der damit verbundene Fußsteg (14) gemeinsam gelenkig an den Quersteg (11) anschließen.
  4. Ampullarium nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstege (12) quer zur Schiene (1) miteinander fluchtend angeordnet sind und zwischen den Kopfstegen (12) ein Zwischenraum (16) verbleibt, welcher die Beweglichkeit der Kopfstege (12) zueinander begrenzt.
  5. Ampullarium nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Haltebacke (5) als einteiliges Bauteil ausgestaltet ist.
  6. Ampullarium nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die einteilige Haltebacke (5) durchgängig aus einem einzigen Werkstoff besteht.
  7. Ampullarium nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) an einem ihrer beiden Enden eine angeformte Befestigungsöse (9) aufweist.
  8. Ampullarium nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) an einem ihrer beiden Enden eine Befestigungsöse (6) aufweist, die als separates Bauteil ausgestaltet ist.
  9. Ampullarium nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die separate Befestigungsöse (6) mit einer Aufnahmetasche (7) versehen ist, in welche die Schiene (1) eingesteckt ist, und in welcher die Schiene (1) gegen Bewegungen quer zu ihrer Längsrichtung und nach oben gesichert formschlüssig gehalten ist.
  10. Ampullarium nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) und wenigstens einer der beiden Fußstege (14) einer Haltebacke (5) formschlüssig miteinander verbunden sind, wenn sich die Haltebacke (5) in ihrer Haltestellung befindet.
  11. Ampullarium nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (3) der Schiene (1) frei von einer den Formschluss mit der Haltebacke (5) bewirkenden Profilierung (8) ist.
  12. Ampullarium nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltebacke (5) in ihrer Freigabestellung in Längsrichtung der Schiene (1) beweglich ist.
  13. Ampullarium nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußstege (14) in der Freigabestellung so weit auseinander gespreizt sind, dass die Haltebacke (5) quer von der Schiene (1) abnehmbar ist.
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