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Die Erfindung betrifft ein Bade- und Saunatuch, das aber auch für andere Zwecke, zum Beispiel als Strandtuch oder als Auflage für eine Liege verwendbar ist.
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Bade- und Saunatücher werden auf sehr vielfältige Art und Weise weiterentwickelt. So wird die Verwendung unterschiedlicher wasseraufnahmefähiger Materialarten oder die Ausbildung des Tuches als Tragetasche vorgeschlagen. Beispielsweise beschreibt
DE 79 07 818 U1 ein Handtuch, das eine verschließbare Tasche aufweist, die wahlweise mit einem Reißverschluss, einem Klettbandverschluss oder einem Druckknopfverschluss verschließbar ist.
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Aus
DE 20 2005 014 466 U1 geht ein Hand- oder Badetuch hervor, das aus zwei nahtlos miteinander verbundenen Teilen besteht von denen ein Teil ein größeres Flächengewicht aufweist als das andere Teil.
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DE 202 02 949 U1 offenbart ein Dusch- und Badetuch welches im Bereich des oberen Randes auf der einen Seite vorderseitig ein Halteelement, beispielsweise den Schlingenteil eines Klettverschlussbandes aufweist. Auf der anderen Seite ist rückseitig ein korrespondierendes Halteelement, beispielsweise der Hakenteil des Klettverschlussbandes aufgebracht. Das Dusch- und Badetuch kann bei Benutzung um den Körper gelegt werden und nachdem es etwas straffgezogen wurde, können die Klettstreifen gegeneinandergedrückt werden und so dem Tuch in der gewünschten Position Halt geben.
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All den genannten Bade- und Saunatüchern ist gemeinsam, dass sie rechteckig ausgebildet sind und die Längsseite eine Abmessung aufweist, die mehr als das Zweifache der Abmessung der schmalen Seite des Bade- und Saunatuches beträgt und das Tuch an einer der schmalen Seiten eine Möglichkeit zum Aufhängen des Tuches besitzt. Nun ist allgemein bekannt, dass in Bade- und Saunabereichen zum Aufhängen der Bade- und Saunatücher Haken vorgesehen sind, die sich in einer Höhe von ca. 1,40 m bis 1,60 m befinden. Das ist zwangsläufig mit der unangenehmen Konsequenz verbunden, dass das auf den Haken gehängte Bade- und Saunatuch mit dem anderen Ende auf dem Boden liegt und Wasser aufnimmt und schmutzig wird. Das ist aus diesen Gründen und auch aus hygienischer Sicht für den Benutzer nicht hinnehmbar.
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An diesem Punkt setzt die Erfindung an, deren Aufgabe darin besteht, ein Bade- und Saunatuch bereitzustellen, das bei Benutzung hygienischen Ansprüchen gerecht wird.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Bade- und Saunatuch bestehend aus einem wasseraufnehmenden Material gelöst, wobei das Tuch an mindestens einer Längsseite mindestens ein Halteelement zum Aufhängen an einem Haken oder an einem zu diesem Zweck geeigneten Mittel aufweist und das Halteelement so angebracht ist, dass keine der schmalen Seiten an ihrem Ende im aufgehängten Zustand des Tuches den Boden berührt.
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Typischerweise ist das Halteelement mittig an der Längsseite des Tuches vorgesehen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das Halteelement eine Öse oder ein Aufhänger, auch Schlaufe genannt.
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Vorzugsweis ist die Öse nahe der Längsseite in das Tuch eingearbeitet.
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Optional sieht eine Ausführungsform der Erfindung vor, dass der Aufhänger entlang der Längsseite oder in einem Winkel von annähernd 90° zur Längsseite des Bade- und Saunatuches angeordnet ist.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Enden des Aufhängers in ihrem Abstand zueinander so an der Längsseite des Bade- und Saunatuches angebracht sind, dass der zwischen den Enden des Aufhängers freie Abschnitt unmittelbar an der Längsseite des Bade- und Saunatuches anliegt.
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Typischerweise beträgt die Abmessung der Längsseite mindestens das Zweifache der Abmessung der schmalen Seite des Bade- und Saunatuches.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass an der Längsseite des Bade- und Saunatuches zwei Halteelemente angebracht sind.
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Zum Zweck der individuellen Zuordnung und Wiedererkennung des Bade- und Saunatuches erweist es sich erfindungsgemäß als Vorzug, wenn auf dem Aufhänger sich unterscheidende ausgefallene Motive, Buchstaben oder Namen aufgebracht sind.
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Im Folgenden soll die Erfindung an Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen die 1 bis 3 in schematischer Darstellung die Draufsicht auf verschiedene Ausführungsformen der Erfindung.
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1 zeigt in Draufsicht ein Badetuch 1 in den Abmessungen 80 cm × 180 cm. Es besteht aus 100% Baumwolle und ist als Frottier verarbeitet mit einem Flächengewicht von 350 g/m2. Erfindungsgemäß ist an der Längsseite, ungefähr mittig der Aufhänger 2 angeordnet. Er ist mit seinen Enden 5 und 6 am Badetuch 1 angenäht. Um den optischen Eindruck einer rechteckigen Fläche zu erhalten ist der Aufhänger 2 so am Badetuch 1 angenäht, dass er unmittelbar an der Längsseite anliegt und bei flüchtiger Betrachtung vermutlich übersehen wird. Wird nun dieses Tuch in Benutzung genommen kann es mit dem Aufhänger 2 zum Beispiel an einem Haken aufgehängt werden. Da es dann nur noch in einer Länge von ca. 90 cm senkrecht nach unten hängt, ist ein Kontakt mit der Bodenfläche ausgeschlossen. Es wird so dem hygienischen Anspruch des Benutzers gerecht, da es dadurch weder verschmutzt werden noch Feuchtigkeit vom Boden aufnehmen kann. An Stelle des Aufhängers 2 kann eine nahe und mittig an der Längsseite 7 in das Badetuch 1 eingearbeitete Öse die gleiche Funktion erfüllen.
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In 2 ist in Draufsicht ein Saunatuch 1 in den Abmessungen 90 cm × 200 cm schematisch dargestellt. Durch einen sehr hohen Baumwollanteil ist es ebenfalls weich und sehr saugfähig. Erfindungsgemäß ist an jeder Längsseite 7 des Tuches 1 ein Aufhänger 3 angebracht und zwar in einem Winkel von annähernd 90° zur Längsseite 7. Der Aufhänger 7 kann zum Beispiel als Schlaufe auf das Tuch 1 aufgenäht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das für die Schlaufe verwendete schmale Band durch das Tuch 1 zu stechen und dann die Enden des Bandes miteinander zu vernähen.
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Bei besonders großen Saunatüchern, z. B. in den Abmessungen von 100 cm × 220 cm, kann es von Vorteil sein, zwei Aufhänger 4, wie in 3 dargestellt, an einer der Längsseiten 7 oder an beiden anzubringen. Es ist nicht unüblich, bei der Benutzung einer Sauna zwei Saunatücher zu verwenden. So kann ein Saunatuch, das während eines Saunaganges schon viel Wasser aufgenommen hat, durch das Aufhängen an zwei Haken sozusagen flächenhaft an einer Wand ausgebreitet und der Umgebungsluft ausgesetzt werden.
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Bei Saunabesuchen stehen die Benutzer nicht selten vor dem Problem, die Verwechslungsgefahr mit anderen ggf. ähnlich aussehenden Saunatüchern auszuschließen. Dieser Gefahr kann wirkungsvoll begegnet werden, indem der Aufhänger 2, 3, 4 mit sich unterscheidenden ausgefallenen Motiven, Buchstaben oder Namen versehen wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 7907818 U1 [0002]
- DE 202005014466 U1 [0003]
- DE 20202949 U1 [0004]