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DE202017007297U1 - Kabelbinder - Google Patents

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DE202017007297U1
DE202017007297U1 DE202017007297.1U DE202017007297U DE202017007297U1 DE 202017007297 U1 DE202017007297 U1 DE 202017007297U1 DE 202017007297 U DE202017007297 U DE 202017007297U DE 202017007297 U1 DE202017007297 U1 DE 202017007297U1
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Abstract

Kabelbinder (1) mit einem Kopf (2) sowie zumindest einem Kabelband (3), wobei der Kopf (2) an einem Kopfende (4) des Kabelbands (3) festgelegt ist, wobei in einer den Kopf (2) durchdringenden Ausnehmung (5) zumindest ein Sperrmittel (6) sowie eine dem Sperrmittel (6) gegenüberliegende Anlagefläche (7) angeordnet sind, wobei das Kabelband (3) einen Einführabschnitt (9) sowie ein dem Kopfende (4) des Kabelbands (3) gegenüberliegendes Bandende (11) aufweist, wobei das Kabelband (3) mit dem Einführabschnitt (9) voran in die Ausnehmung (5) einführbar ist und durch das eingeführte Kabelband (3) eine Schlinge gebildet wird, wobei bei einem Einführen des Kabelbands (3) in die Ausnehmung (5) eine einer Sperrseite (8) des Kabelbands (3) gegenüberliegende Anlageseite (12) des Kabelbands (3) mit der Anlagefläche (7) in Anlage sowie das Sperrmittel (6) mit der Sperrseite (8) in Wirkverbindung bringbar ist, sodass ein Verlagern des Kabelbands (3) entgegen einer Einführrichtung (14) durch die Sperrseite (8), das Sperrmittel (6) und die Anlagefläche (7) verhindert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabelband (3) eine Krümmung aufweist, wobei das Bandende (11) des Kabelbands (3) durch die Krümmung maximal 20 mm, bevorzugt maximal 10 mm und besonders bevorzugt maximal 5 mm von einer Einführöffnung (13) der Ausnehmung (5) beabstandet ist, wobei eine an dem Bandende (11) des Kabelbands (3) an das Kabelband (3) angelegte Tangente in Richtung der Einführöffnung (13) gerichtet ist, sodass durch ein Zusammendrücken des gekrümmten Kabelbands (3) der Einführabschnitt (9) des Kabelbands (3) zwischen die Anlagefläche (7) und das Sperrmittel (6) in der Ausnehmung (5) eingeführt wird und wobei der Kabelbinder (1) durch ein weiteres Zusammendrücken des Kabelbands (3) und ein dadurch bewirktes in Wirkverbindung bringen der Sperrseite (8) mit dem Sperrmittel (6) verriegelbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kabelbinder mit einem Kopf sowie zumindest einem Kabelband, wobei der Kopf an einem Kopfende des Kabelbands festgelegt ist, wobei in einer den Kopf durchdringenden Ausnehmung zumindest ein Sperrmittel sowie eine dem Sperrmittel gegenüberliegende Anlagefläche angeordnet sind, wobei das Kabelband einen Einführabschnitt sowie ein dem Kopfende des Kabelbands gegenüberliegendes Bandende aufweist, wobei das Kabelband mit dem Einführabschnitt voran in die Ausnehmung einführbar ist und durch das eingeführte Kabelband eine Schlinge gebildet wird, wobei bei einem Einführen des Kabelbands in die Ausnehmung eine einer Sperrseite des Kabelbands gegenüberliegende Anlageseite des Kabelbands mit der Anlagefläche in Anlage sowie das Sperrmittel mit der Sperrseite in Wirkverbindung bringbar ist, sodass ein Verlagern des Kabelbands entgegen einer Einführrichtung durch die Sperrseite, das Sperrmittel und die Anlagefläche verhindert ist.
  • Kabelbinder wurden ursprünglich dazu entwickelt um beispielsweise in Kabelbäumen von Flugzeugen angeordnete Kabel auf einfache Art und Weise aneinander festlegen zu können. Vor der Erfindung des Kabelbinders war es üblich, dass die einzelnen Kabel eines Kabelbaums mittels eines handwerklich anspruchsvollen Verfahrens mit Draht oder Wachsband abgebunden oder verschnürt wurden. Heutzutage sind Kabelbinder ein weit verbreitetes Verbindungselement, um beispielsweise Kabel, Schläuche oder ähnliches provisorisch oder dauerhaft an einem Verlegeort zu fixieren.
  • Sowohl im privaten Bereich, als auch in einer Vielzahl professioneller Anwendungsfelder, beispielsweise im Maschinenbau, in der Elektroindustrie, aber auch im Baugewerbe, kommen Kabelbinder bei der Lösung einer Vielzahl konstruktiver Probleme zum Einsatz. Aufgrund des sehr breiten Anwendungsspektrums der Kabelbinder, wurden diese zu einer Vielzahl von Ausführungsformen weiterentwickelt.
  • Trotz der großen Vielfalt an Kabelbindern für unterschiedlichste Anwendungsgebiete weisen die bekannten Ausführungsformen von Kabelbindern dennoch einige gravierende Unzulänglichkeiten auf. Eine Vielzahl an Kabelbindern weist ein gerades Kabelband auf, das durch einen Nutzer umgebogen werden muss, bevor das Kabelband durch den Kopf des Kabelbinders geführt werden kann. Damit eine korrekte Verriegelung erfolgen kann, muss das Kabelband bei einem überwiegenden Teil der bekannten Kabelbinder in eine bestimmte Richtung gebogen werden, da andernfalls kein Sperrmittel mit der Sperrseite des Kabelbandes in Wirkverbindung gebracht werden kann. Allerdings ist es aufgrund der äußeren Gestaltung der bekannten Kabelbinder für den Nutzer häufig schwierig zu erkennen, in welche Richtung das Kabelband korrekterweise umgebogen werden muss, sodass eine Vielzahl an Kabelbindern von den Nutzern zunächst falsch umgebogen wird und keine korrekte Verriegelung erfolgen kann.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Kabelbinder ist, dass sie nicht auf eine einhändige Bedienung hin optimiert sind. Insbesondere bei der Verwendung von Kabelbindern an schwer zugänglichen Stellen, beispielsweise in Kabelschächten oder Serverschränken, erfordert die Verwendung der aus dem Stand der Technik bekannten Kabelbinder meistens deren Handhabung mit zwei Händen und stets ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und/oder Erfahrung.
  • Als Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird es daher angesehen, einen Kabelbinder zur Verfügung zu stellen, dessen Bedienung vereinfacht ist und der auch eine einhändige Verwendung ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Kabelband eine Krümmung aufweist, wobei das Bandende des Kabelbands durch die Krümmung maximal 20 mm, bevorzugt maximal 10 mm und besonders bevorzugt maximal 5 mm von einer Einführöffnung der Ausnehmung beabstandet ist, wobei eine an dem Bandende des Kabelbands an das Kabelband angelegte Tangente in Richtung der Einführöffnung gerichtet ist, sodass durch ein Zusammendrücken des gekrümmten Kabelbands der Einführabschnitt des Kabelbands zwischen die Anlagefläche und das Sperrmittel in der Ausnehmung eingeführt wird und wobei der Kabelbinder durch ein weiteres Zusammendrücken des Kabelbands und ein dadurch bewirktes in Wirkverbindung bringen der Sperrseite mit dem Sperrmittel verriegelbar ist. Es ist vorgesehen, dass bei dem erfindungsgemäßen Kabelbinder durch die Krümmung des Kabelbands der Einführabschnitt derart zu der Einführöffnung angeordnet und ausgerichtet ist, dass bei einem Zusammendrücken des Kabelbands der Einführabschnitt in die Einführöffnung eingeführt wird. Um den Kabelbinder an unterschiedliche Verwendungen anpassen zu können, ist es auch möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Kabelband eine Vielzahl unterschiedlicher gekrümmter Formen aufweisen kann, beispielsweise die einer im Wesentlichen kreisförmigen Schlinge. Es ist darüber hinaus auch möglich und vorgesehen, dass die Form der Schlinge an durch die Schlinge zu umgreifende und durch den Kabelbinder aneinander festzulegende Objekte, beispielsweise Kabel eines Kabelbündels, angepasst sein kann, etwa indem durch das Kabelband eine äußere Kontur der Objekte nachgeformt ist.
  • Die Erfindung nutzt die Erkenntnis aus, dass die handelsüblich erhältlichen Kabelbinder hinsichtlich ihrer Formgebung nicht darauf ausgelegt sind, möglichst einfach verwendet werden zu können. Die meisten Kabelbinder weisen ein ebenflächiges Kabelband auf, welches zunächst verbogen werden muss, um dann üblicherweise mit zwei Händen das freie Ende des Kabelbands in die Einführöffnung am Kabelkopf einzufädeln. Eine Verwendung derartiger Kabelbinder an unzugänglichen Orten oder in Verbindung mit Objekten, die während der angestrebten Befestigung mit einem Kabelbinder gehalten oder positioniert werden müssen, wird dadurch erheblich erschwert, sodass der für die Montage anfallende Aufwand vergleichsweise hoch ist und eine Befestigung des Kabelbinders manchmal sogar mit zwei Händen nicht ohne weiteres durchgeführt werden kann. Selbst diejenigen Kabelbinder, die ein gekrümmtes Kabelband aufweisen, erleichtern oftmals das Einführen des freien Endes des Kabelbandes in die Einführöffnung am Kabelkopf nicht und lassen sich nicht ohne weiteres einfach montieren.
  • Um die Nutzung und Montage eines Kabelbinders zu erleichtern ist erfindungsgemäß vor allem vorgesehen, dass das Kabelband so gekrümmt und im Bereich des freien Bandendes so ausgerichtet ist, dass das Bandende lediglich einen geringen Abstand zu der Einführöffnung in dem Kabelkopf aufweist und bei einem Zusammendrücken der mit dem gekrümmten Kabelband geformten und fast schon geschlossenen Schlinge das Bandende nahezu automatisch in die Einführöffnung des Kabelkopfes eingedrückt wird und darin festgelegt werden kann. Auf diese Weise wird eine besonders einfache Betätigung des Kabelbinders ermöglicht, wobei oftmals der Kabelbinder mit nur einer Hand gehalten und anschließend zunächst zusammengedrückt und dann zugezogen werden kann.
  • Für die Ausgestaltung des Sperrmittels und der Anlagefläche sind verschiedene Varianten und Ausgestaltungen denkbar. Die Anlagefläche kann ihrerseits auch ein Sperrmittel aufweisen und das Kabelband auf gegenüberliegenden Seiten so ausgestaltet sein, sodass das Bandende des Kabelbands in einer beliebigen Ausrichtung in die Einführöffnung eingeführt und darin festgelegt werden kann. Gleichwohl ist das Kabelband zweckmäßigerweise so geformt, dass das Bandende mit einer für die angestrebte Sperrwirkung vorteilhaften Ausrichtung in die Einführöffnung eingeführt wird, falls das Bandende in Richtung der Einführöffnung verlagert wird.
  • Der erfindungsgemäße Kabelbinder erlaubt eine besonders einfache und rasche Montage des Kabelbinders, um beispielsweise ein Objekt wie ein Kabel an einem Kabelstrang oder Kabelschrank festzulegen oder auch um ein großformatiges Plakat an einem Mast zu befestigen. In vielen Fällen kann durch eine geeignete Vorgabe einer Größe oder Krümmung des Kabelbandes auch eine einhändige Benutzung und Festlegung des Kabelbinders ermöglicht werden. Dadurch wird die Benutzung des Kabelbinders an unzugänglichen Orten oder in Verbindung mit großen oder schweren Objekten erheblich erleichtert.
  • Unabhängig von der Form des Kabelbands ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Bandende maximal 20 mm von der Einführöffnung entfernt angeordnet ist, wenn der Kabelbinder lastfrei und nicht verriegelt ist. Um eine möglichst einfache Bedienung des erfindungsgemäßen Kabelbinders zu ermöglichen, ist es vorgesehen, dass ein Abstand zwischen dem Bandende und der Einführöffnung möglichst gering sein soll. Abhängig von der geplanten Verwendung des Kabelbinders kann es aber auch sinnvoll sein, dass ein verwendungsabhängiger Mindestabstand zwischen dem Bandende und der Einführöffnung nicht unterschritten wird, beispielsweise um bei einem Positionieren des Kabelbinders ausreichend Spiel zu haben, damit ein Risiko eines unbeabsichtigten Verriegelns des Kabelbinders reduziert ist. Insgesamt wird durch eine derartige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kabelbinders erreicht, dass der Kabelbinder nach einem Vorpositionieren, beispielsweise um ein zusammenzubindendes Kabelbündel herum, einhändig verriegelbar ist.
  • Der erfindungsgemäße Kabelbinder ist insbesondere auch zur Verwendung als Einwegfessel vorgesehen und geeignet, beispielsweise durch Sicherheitskräfte wie etwa Polizei, Zoll oder Justizbehörden. Hierzu ist es möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Kabelbinder auch einen Kopf mit einer Mehrzahl an Ausnehmungen und dazugehörigen Kabelbändern aufweisen kann, um so beispielsweise mittels eines einzelnen erfindungsgemäßen Kabelbinders die Arme einer Person aneinander festzulegen und die Person so zu fesseln, oder um die Person an einem Objekt, beispielsweise einem Zaun, anbinden zu können und so zu immobilisieren.
  • Es ist auch möglich, dass der erfindungsgemäße Kabelbinder eine einzelne Ausnehmung mit einander gegenüberliegend angeordneten Sperrmitteln aufweisen kann. Bei einem derart ausgestalteten erfindungsgemäßen Kabelbinder ist es vorgesehen, dass die Kabelbänder bei verriegeltem Kabelbinder aneinander anliegen, sodass durch die Anlageseite des ersten Kabelbands die Anlagefläche für das zweite Kabelband gebildet ist und umgekehrt, wobei die Sperrseite des ersten Kabelbandes mit einem ersten Sperrmittel in Wirkverbindung gebracht ist und wobei die Sperrseite des zweiten Kabelbandes mit einem zweiten Sperrmittel, das dem ersten Sperrmittel gegenüberliegt, in Wirkverbindung gebracht ist.
  • Um den Kabelbinder an verschiedenste Anforderungen anpassen zu können ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Kabelbinder aus einer Vielzahl unterschiedlicher Materialien hergestellt sein kann. Wie die bekannten Kabelbinder, so kann auch der erfindungsgemäße Kabelbinder aus einem Kunststoff, beispielsweise Polyamid, insbesondere Polyamid 6.6 oder Polyurethan gefertigt sein. Darüber hinaus kann der erfindungsgemäße Kabelbinder auch aus einem Metall, beispielsweise einem Edelstahl, aber auch aus einer Kombination verschiedener Materialien gefertigt sein. Um speziellen Anforderungen zu genügen und auch außergewöhnlichen Belastungen und/oder Umwelteinflüssen widerstehen zu können, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Kabelbinder aus einer Vielzahl unterschiedlicher Materialien gefertigt sein kann, beispielsweise auch aus einem Kunststoff, aus Fasermaterialen, aus Glasfasern, aus Metallen, aus Naturstoffen, aus kompostierbaren Materialien und aus Recyclingmaterialien.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass auf der Sperrseite des Kabelbands zumindest ein Verriegelungsmittel ausgebildet ist, wobei zumindest ein Sperrmittel als eine Sperrzunge ausgebildet ist und wobei das Verriegelungsmittel bei dem Einführen des Kabelbands in die Ausnehmung mit der Sperrzunge in Eingriff bringbar ist, sodass eine Verlagerung des Kabelbands entgegen der Einführrichtung durch die Sperrzunge, das Verriegelungsmittel und die Anlagefläche verhindert ist. Um mittels des erfindungsgemäßen Kabelbinders Schlingen mit unterschiedlichen Durchmessern zu bilden und den Kabelbinder zum aneinander festlegen einer möglichst weiten Bandbreite an Objekten verwenden zu können, ist es vorgesehen, dass auf der Sperrseite des Kabelbandes eine Vielzahl gleichartiger Verriegelungsmittel angeordnet sein kann. Je nachdem wie weit der Kabelbinder zugezogen wird, hält das jeweils letzte mit der Sperrzunge in Eingriff getretene Verriegelungsmittel das Kabelband in Position und verhindert eine Verlagerung des Kabelbands entgegen der Einführrichtung.
  • Ein derartig ausgestalteter erfindungsgemäßer Kabelbinder kann besonders kostengünstig aus einem Kunststoff hergestellt werden. Um die Belastbarkeit und Widerstandsfähigkeit des erfindungsgemäßen Kabelbinders zu erhöhen kann dieser auch vollständig oder teilweise aus einem Metall gefertigt sein. Um eine optimale Zugfestigkeit bei möglichst geringen Herstellungskosten zu erreichen, ist es möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Kabelband und der Kopf des Kabelbinders aus einem Kunststoff gefertigt sein können, wobei das als Sperrzunge ausgebildete Sperrmittel aus einem metallischen Werkstoff, beispielsweise Edelstahl gefertigt sein kann.
  • Eine vorteilhafte Umsetzung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass zumindest eines der Sperrmittel als ein Klemmelement ausgebildet ist, wobei das Klemmelement eine Klemmkraft auf das in die Ausnehmung eingeführte und zwischen dem Klemmelement und der Anlagefläche angeordnete Kabelband ausübt, sobald dieses entgegen der Einführrichtung verlagert wird, sodass eine Verlagerung des Kabelbands entgegen der Einführrichtung durch das Klemmelement und die Anlagefläche verhindert und das Kabelband klemmend in der Ausnehmung festgelegt ist. Durch eine derartige Ausgestaltung des Kabelbinders wird es ermöglicht, dass die Sperrseite des Kabelbands im Wesentlichen glatt ausgebildet sein kann und dass keine separaten Verriegelungsmittel auf der Sperrseite des Kabelbands angeordnet sein müssen. Eine glatte Ausgestaltung der Sperrseite ist insbesondere vorteilhaft, wenn der erfindungsgemäße Kabelbinder zur Montage durch Engstellen geführt werden muss, oder wenn mittels des Kabelbinders besonders empfindliche Objekte aneinander festgelegt werden sollen, beispielsweise besonders druckempfindliche Kabel. Darüber hinaus ist ein Kabelband mit einer glatten Sperrseite vorteilhaft, wenn der erfindungsgemäße Kabelbinder als Einwegfessel verwendet wird, da hierdurch ein Verletzungsrisiko bei einer gefesselten Person im Bereich einer mittels des Kabelbinders hergestellten Fesselung verringert ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kabelbinders ist vorgesehen, dass das Klemmelement einen im Wesentlichen kugel- oder zylinderförmig ausgebildeten Klemmkörper aufweist. Es ist vorgesehen, dass der Klemmkörper derart innerhalb der Ausnehmung angeordnet ist, dass durch den Klemmkörper eine Klemmkraft auf das zwischen dem Klemmkörper und der Anlagefläche in die Ausnehmung eingeführte Kabelband ausgeübt wird, sobald das Kabelband entgegen der Einführrichtung verlagert wird. Hierzu ist es vorgesehen, dass der kugel- oder zylinderförmige Klemmkörper bei dem Einführen des Kabelbands in die Ausnehmung mit der Sperrseite des Kabelbands kontaktierbar ist, wobei der Klemmkörper bei einer Verlagerung des Kabelbands entgegen der Einführrichtung durch das Kabelband in Richtung der Anlagefläche verlagert wird, sodass das Kabelband durch den Klemmkörper gegen die Anlagefläche gepresst wird.
  • Bei allen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Kabelbinders ist vorgesehen, dass das Sperrmittel auch eine Entsperrvorrichtung aufweisen kann, mittels derer eine Sperrung des Kabelbands gelöst werden kann. Bei einem als Sperrzunge ausgebildeten Sperrmittel ist es vorgesehen, dass die Entsperrvorrichtung beispielsweise einen Hebel umfassen kann, mittels dessen der Eingriff zwischen der Sperrzunge und dem Verriegelungsmittel lösbar ist. Bei einem als Klemmelement ausgebildeten Sperrmittel ist es vorgesehen, dass die Entsperrvorrichtung derart ausgebildet sein kann, dass eine Kontaktierung zwischen dem Klemmkörper und der Sperrseite des Kabelbands aufgehoben werden kann, sodass durch das Klemmelement keine Klemmkraft mehr auf das Kabelband des erfindungsgemäßen Kabelbinders aufgebracht wird.
  • Es ist vorgesehen, dass der Einführungsabschnitt des Kabelbands des erfindungsgemäßen Kabelbinders sowohl gekrümmt als auch krümmungsfrei ausgebildet sein kann. Eine geringe Krümmung oder eine krümmungsfreie Ausgestaltung des Einführungsabschnitts erleichtert die manuelle Einführung des Einführungsabschnitts in die Ausnehmung des Kabelbinders.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Kabelband keinen sich sprunghaft verändernden Krümmungsradius aufweist. Durch eine derartige Ausgestaltung des Kabelbands wird erreicht, dass das Kabelband keine Ecken oder Knicke aufweist, sodass bei dem Einführen des Kabelbands in den Kopf des Kabelbinders kein „Geradebiegen“ des Kabelbands erforderlich ist. Gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten Kabelbindern mit abschnittsweise abgewinkeltem Kabelband ist eine Bedienung des erfindungsgemäßen Kabelbinders dadurch erleichtert.
  • Eine vorteilhafte Umsetzung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass bei einer Verlagerung des Kabelbands aus einer Ruheposition heraus, entgegen der Einführrichtung, durch das Kabelband eine Rückstellkraft ausgeübt wird, wobei die Rückstellkraft eine Verlagerung des Bandendes in Richtung der Einführöffnung bewirkt. Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Rückstellkraft einer auf das Kabelband ausgeübten Verlagerungskraft entgegen gerichtet ist, wobei die Rückstellkraft ab einer Verlagerung des Kabelbands aus der Ruheposition heraus, entgegen der Einführrichtung von mindestens 20 mm, bevorzugt von mindestens 10 mm und besonders bevorzugt von mindestens 5 mm, ausreichend ist, dass bei einem schlagartigen Wegfall der Verlagerungskraft, eine selbsttätige Verlagerung des Kabelbands, in Einführrichtung, über die Ruheposition hinaus, ermöglicht ist, sodass durch das Verlagern des Kabelbands entgegen der Einführrichtung und ein plötzliches Entfernen der Verlagerungskraft das Kabelband so weit in die Ausnehmung einführbar ist, dass das Sperrmittel mit der Sperrseite in Wirkverbindung bringbar ist. Es ist möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass sich das Kabelband bei kleinen Auslenkungen von maximal 20 mm, bevorzugt von maximal 40 mm und besonders bevorzugt von maximal 60 mm entsprechend des Hookeschen Gesetzes wie eine Feder verhält, sodass die Rückstellkraft proportional zu der Verlagerung ist. Es ist auch möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Rückstellkraft überproportional zu der Verlagerung sein kann. Um dem Kabelband federartige Eigenschaften zu verleihen, ist es vorgesehen, dass das Kabelband ein- oder mehrstückig hergestellt sein kann, wobei das Kabelband bereits bei seiner Herstellung mit einer erfindungsgemäßen Krümmung versehen werden kann.
  • Bei einer vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kabelbinders ist vorgesehen, dass der Kopf des Kabelbinders einen Kopfmagnetbereich und das Kabelband einen Bandmagnetbereich aufweist, wobei der Kopfmagnetbereich und der Bandmagnetbereich magnetisch sind und wobei der Kopfmagnetbereich und der Bandmagnetbereich derart zueinander angeordnet und aneinander angepasst sind, dass das Einführen des Kabelbands in den Kopf durch den Kopfmagnetbereich und den Bandmagnetbereich unterstützt ist. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelbinders ist der Bandmagnetbereich benachbart zu dem Bandende des Kabelbands angeordnet, wobei der Kopfmagnetbereich in Einführrichtung hinter der Sperrzunge in dem Kopf des Kabelbinders angeordnet ist. Es ist darüber hinaus möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Kopfmagnetbereich in dem Kopf des Kabelbinders in Einführrichtung vor dem Sperrmittel, im Bereich des Sperrmittels oder in dem Sperrmittel selbst angeordnet sein kann. Der Bandmagnetbereich kann auch beabstandet zu dem Bandende des Kabelbands auf dem Kabelband angeordnet sein. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass der erfindungsgemäße Kabelbinder mehrere Kopf- sowie Bandmagnetbereiche aufweisen kann.
  • Eine vorteilhafte Umsetzung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass der Kabelbinder zumindest eine Positionierungshilfe aufweist, wobei die Positionierungshilfe zumindest eine Führungsfläche aufweist, wobei zumindest das Bandende des Kabelbands bei dem Einführen des Kabelbinders in den Kopf des Kabelbinders entlang der Führungsfläche gleiten kann und in die Ausnehmung geführt wird. Durch eine derartige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kabelbinders wird erreicht, dass das Einführen des Kabelbands in den Kopf, insbesondere bei einem Vorpositionieren des Kabelbinders in einem nicht einsehbaren Bereich, erleichtert ist. Es ist auch möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Positionierungshilfe an eine vorgesehene Einbaulage des Kabelbinders angepasst sein kann, beispielsweise indem die Positionierungshilfe an einen Spalt und/ oder Hohlraum angepasst ist, durch den das Kabelband des Kabelbinders geführt werden muss, um beispielsweise Kabel eines Kabelbaums aneinander festzulegen. Es ist darüber hinaus möglich und vorgesehen, dass bei einem erfindungsgemäßen Kabelbinder mit der Positionierungshilfe der Abstand zwischen dem Bandende und der Einführöffnung auch größer als 20 mm sein kann, wobei dann der Abstand in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Positionierungshilfe anzupassen ist.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Positionierungshilfe in einem Ausnehmungsrandbereich der den Kopf des Kabelbinders durchdringenden Ausnehmung angeordneten ist, wobei sich die Positionierungshilfe von der Einführöffnung der Ausnehmung aus entgegen der Einführrichtung erstreckt. Durch eine derartige Ausgestaltung der Positionierungshilfe wird erreicht, dass durch die Positionierungshilfe zumindest abschnittsweise eine Art Rampe gebildet ist, durch die das Einführen des Kabelbands in den Kopf des Kabelbinders erleichtert ist. Es ist auch möglich und erfindungsgemäß optional vorgesehen, dass die Positionierungshilfe als eine sich entgegen der Einführrichtung erstreckende Verlängerung der Ausnehmung ausgebildet sein kann. Die Positionierungshilfe kann an den Kopf des Kabelbinders angeformt, an dem Kopf des Kabelbinders festgelegt oder bei der Herstellung des Kabelbinders zusammen mit dem Kopf und dem Kabelband ein- oder mehrstückig hergestellt sein. Es ist darüber hinaus vorgesehen, dass die Positionierungshilfe aus dem gleichen Material hergestellt sein kann, wie zumindest eines der übrigen Elemente des Kabelbinders.
  • Eine besonders vorteilhafte Umsetzung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass die Positionierungshilfe trichterartig ausgebildet ist, wobei die Führungsfläche zumindest Abschnittsweise annähernd der Form der Mantelfläche eines Kegelstumpfes oder eines Pyramidenstumpfes entspricht. Durch die trichterartige Ausgestaltung der Positionierungshilfe wird es ermöglicht, dass auch bei einer Verdrehung des Kabelbinders oder einer Verschiebung des Bandendes in Relation zu dem Kopf des Kabelbinders, ein Einführen des Kabelbands in den Kopf des Kabelbinders vereinfacht ist. Es ist auch möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Führungsfläche sowohl kegelstumpfförmige als auch pyramidenstumpfförmige Abschnitte aufweisen kann. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass die Positionierungshilfe an spezifische Verwendungen des erfindungsgemäßen Kabelbinders angepasst sein kann, beispielsweise indem die Positionierungshilfe derart ausgestaltet ist, dass sie in eine in der Nähe eines Einbauortes des Kabelbinders angeordnete Ausnehmung einführbar ist, sodass der Kabelbinder an dem Einbauort vorpositioniert werden kann.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Positionierungshilfe zumindest eine Führungsfläche mit einem entlang der Einführrichtung verlaufenden Querschnitt mit zumindest abschnittsweise konkavem Verlauf aufweist. Durch eine derartige Ausgestaltung der Positionierungshilfe ist ein Entlanggleiten des Bandendes des Kabelbands in Richtung der Einführöffnung erleichtert sowie ein Risiko eines Verkantens der Kabelbands bei dem Entlanggleiten an der Führungsfläche der Positionierungshilfe verringert.
  • Eine vorteilhafte Umsetzung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass das Kopfende des Kabelbands auf der Positionierungshilfe angeordnet ist und der Kopf des Kabelbands mittels der Positionierungshilfe an dem Kabelband festgelegt ist. Dabei ist es möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass eine Position des Kopfendes des Kabelbands auf der Positionierungshilfe an einen speziellen Einbauort des Kabelbinders angepasst sein kann, sodass durch die angepasste Positionierungshilfe eine Verwendung des Kabelbinders an dem speziellen Einbauort besonders erleichtert ist. Beispielsweise sind im Bereich der Luft- und Raumfahrt Träger zur Aufnahme statischer und dynamischer Belastungen bekannt, die durch das Einbringen von Ausnehmungen gewichtsoptimiert sind. Die Positionierungshilfe sowie der Kopf des erfindungsgemäßen Kabelbinders können derart an eine solche Ausnehmung angepasst sein, dass ein Durchführen der Positionierungshilfe und des Kabelbandes durch die Ausnehmung ermöglicht ist, wobei ein Durchführen des Kopfes durch die Ausnehmung hindurch verhindert ist, sodass beispielsweise ein Kabelstrang an dem Träger festgelegt werden kann, wenn durch das durch die Ausnehmung geführte Kabelband der Kabelstrang umgriffen und der Kabelbinder verriegelt ist.
  • Eine vorteilhafte Umsetzung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass an dem Kabelband eine Betätigungshilfe angeordnet ist, wobei mittels der Betätigungshilfe das Kabelband in den Kopf des Kabelbinders einführbar ist. Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Betätigungshilfe durch eine Person mit der Hand ergreifbar ist und dass durch die Person das Kabelband des Kabelbinders mittels der Betätigungshilfe geführt werden kann. Es ist ebenfalls möglich, dass die Betätigungshilfe an besondere Verwendungsmöglichkeiten und/oder Einbauorte des Kabelbinders angepasst sein kann, beispielsweise indem die Betätigungshilfe derart ausgestaltet ist, dass sie von der Person auch mit behandschuhten Händen ergriffen werden kann. Es ist darüber hinaus auch möglich und vorgesehen, dass die Betätigungshilfe des erfindungsgemäßen Kabelbinders derart ausgestaltet sein kann, dass sie mit einem Werkzeug, beispielsweise einer Zange oder einem Haken, bedienbar ist.
  • Es ist erfindungsgemäß auch vorgesehen, dass die Betätigungshilfe in dem Einführabschnitt und/oder dem Zungenabschnitt an dem Kabelband des Kabelbinders festgelegt sein kann. Durch eine derartige Ausgestaltung der Betätigungshilfe wird erreicht, dass mittels der Betätigungshilfe auf das Kabelband übertragene Bewegungen eine möglichst unmittelbare Auswirkung auf das Zungenende haben, sodass eine Betätigung des Kabelbands bei dem Einführen des Kabelbands in den Kopf des Kabelbinders erleichtert ist.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Betätigungshilfe im Wesentlichen streifenförmig ausgebildet ist und sich entgegen der Einführrichtung entlang des Kabelbands erstreckt. Eine besonders vorteilhafte Umsetzung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass die streifenförmige Einführhilfe in das Kabelband eingebracht ist, indem eine im Wesentlichen U-förmige Fuge in das Kabelband eingebracht ist, wobei eine Öffnung des U in die Einführrichtung gerichtet ist.
  • Eine ebenfalls mögliche Ausgestaltung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass die Betätigungshilfe und das Kabelband derart an die Ausnehmung angepasst sind, dass die Betätigungshilfe zusammen mit dem Kabelband durch die Ausnehmung durchführbar ist, sodass die bestimmungsgemäße Verwendung des Kabelbinders durch die Betätigungshilfe nicht behindert ist. Hierzu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Kabelband eine Ausnehmung für die Betätigungshilfe aufweisen kann, die derart zu der Betätigungshilfe auf dem Kabelband angeordnet und an die Betätigungshilfe angepasst ist, dass die Betätigungshilfe in der Ausnehmung für die Betätigungshilfe angeordnet werden kann, ohne dass eine Dicke des Kabelbands im Bereich der Betätigungshilfe so weit erhöht ist, dass das Einführen des Kabelbands in den Kopf behindert wäre.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Betätigungshilfe als ein Teil eines geschlitzten Abschnitts des Kabelbands ausgebildet ist, wobei die Betätigungshilfe von dem Kabelband absteht und ergriffen werden kann und wobei die Betätigungshilfe sich bei dem Einführen des Kabelbands in den Kopf des Kabelbinders selbsttätig an das Kabelband anlegt. Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der geschlitzte Abschnitt des Kabelbands beispielsweise mittels Stanzen oder Schneiden in das Kabelband eingebracht sein kann. Darüber hinaus ist es auch möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass der geschlitzte Abschnitt bereits bei der Herstellung des Kabelbands, beispielsweise durch ein urformendes Fertigungsverfahren, in das Kabelband eingebracht werden kann.
  • Eine vorteilhafte Umsetzung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass die Betätigungshilfe lösbar an dem Kabelband angeordnet ist, sodass die Betätigungshilfe vor dem Einführen des Einführabschnitts in die Ausnehmung entfernt werden kann. Es ist möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Betätigungshilfe beispielsweise mittels eines Klebstoffs oder einer mechanischen Verbindung, beispielsweise einer Kombination aus Haken und Öse, lösbar an dem Kabelband festgelegt sein kann.
  • Eine vorteilhafte Umsetzung der Erfindung sieht vor, dass das Kabelband einen Griff aufweist wobei das Kabelband zusammen mit dem Griff durch den Kopf hindurchführbar ist und wobei der Griff nach einem Hindurchführen des Kabelbands und des Griffs durch den Kopf ergriffen werden kann, sodass die durch das Kabelband gebildete Schlinge mittels des Griffs zugezogen werden kann. Es ist auch möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Griff lösbar an dem Kabelband festgelegt sein kann. Um ein optimales Zuziehen der durch das Kabelband gebildeten Schlinge zu unterstützen und/ oder um ein Risiko von Beschädigungen an von dem Kabelband umgriffenen Objekten zu verringern, ist es auch möglich, dass der Griff an dem erfindungsgemäßen Kabelbinder derart angeordnet und festgelegt ist, dass er mittels einer definierten Zugkraft von dem Kabelband lösbar ist, beispielsweise indem eine Verbindung zwischen dem Kabelband und dem Griff eine Sollbruchstelle aufweist.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Griff als eine sowohl von dem Kopfende als auch von dem Bandende beabstandeten Eingriffsausnehmung ausgestaltet ist, wobei die Eingriffsausnehmung nach einem Hindurchführen des Kabelbands und der Eingriffsausnehmung durch den Kopf er- oder durchgriffen werden kann und die durch das Kabelband gebildete Schlinge mittels der Eingriffsausnehmung zugezogen werden kann. Es ist möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Eingriffsausnehmung sowohl mittelbar, als auch unmittelbar durch einen Nutzer eines erfindungsgemäßen Kabelbinders er- und/ oder durchgriffen werden kann. Unmittelbar meint im Zusammenhang mit der Erfindung das unmittelbare Ergreifen mit einem Körperteil des Nutzers. Im Zusammenhang mit dem Ergreifen ist es darüber hinaus auch möglich, dass der Griff oder die Eingriffsausnehmung derart angepasst sein können, dass das Ergreifen für Nutzer mit zumindest einer körperlichen Beeinträchtigung erleichtert ist, beispielsweise indem die Eingriffsausnehmung derart ausgestaltet ist, dass sie auch mit einer Fußzehe durchgriffen werden kann, umso einem Nutzer mit beeinträchtigten oberen Extremitäten die Bedienung des erfindungsgemäßen Kabelbinders zu erleichtern. Mittelbar meint im Zusammenhang mit der Erfindung, dass das Ergreifen mit einem Werkzeug, beispielsweise einem Haken oder einer Zange erfolgt.
  • Nachfolgend werden einige Ausführungsbeispiele des Erfindungsgedankens näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigen:
    • 1 eine schematisch dargestellte Schnittansicht eines Kabelbinders,
    • 2 eine schematisch dargestellte Schnittansicht eines verriegelten Kabelbinders,
    • 3 eine schematisch dargestellte Schnittansicht eines Kabelbinders mit einem Kopf- sowie einem Bandmagnetbereich,
    • 4 eine schematisch dargestellte Schnittansicht eines Kabelbinders mit einer Positionierungshilfe,
    • 5 eine schematisch dargestellte Schnittansicht eines Kabelbinders mit einer Positionierungshilfe sowie einer Betätigungshilfe,
    • 6 eine schematisch dargestellte Schnittansicht eines Kabelbinders mit einer Positionierungshilfe, einer Betätigungshilfe sowie einem an der Positionierungshilfe festgelegten Kabelband,
    • 7 eine schematisch dargestellte Schnittansicht eines Kabelbinders mit als Klemmelement ausgebildetem Sperrmittel,
    • 8 eine schematisch dargestellte Ansicht eines Kabelbinders mit Griff, und
    • 9 eine schematisch dargestellte Schnittansicht eines Kabelbinders mit paarweise angeordneten Sperrmitteln.
  • In 1 ist eine schematisch dargestellte Schnittansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kabelbinders 1 gezeigt. Der Kabelbinder weist einen Kopf 2 sowie ein Kabelband 3 auf. Der Kopf 2 ist an einem Kopfende 4 des Kabelbands 3 festgelegt und von einer Ausnehmung 5 durchdrungen. In der Ausnehmung 5 sind ein als eine Sperrzunge ausgebildetes Sperrmittel 6 sowie eine dem Sperrmittel 6 gegenüberliegende Anlagefläche 7 angeordnet. Das Kabelband 3 weist unter anderem eine Sperrseite 8 und einen Einführabschnitt 9 auf. Auf der Sperrseite 8 des Kabelbands 3 sind Verriegelungsmittel 10 angeordnet. Der Einführabschnitt 9 erstreckt sich von einem dem Kopfende 4 des Kabelbands 3 gegenüberliegenden Bandende 11 des Kabelbands 3 in Richtung des Kopfendes 4. Der Einführabschnitt 9 der dargestellten Ausführungsform eines Kabelbinders 1 ist nicht gekrümmt und im Bereich des Einführabschnitts 9 sind auf der Sperrseite 8 des Kabelbands 3 keine Verriegelungsmittel 10 angeordnet.
  • Das Kabelband 3 der dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelbinders 1 ist mit dem Einführabschnitt 9 voran in die Ausnehmung 5 einführbar.
  • Das Kabelband 3 weist auch eine der Sperrseite 8 des Kabelbands 3 gegenüberliegende Anlageseite 12 auf. Bei einem Einführen des Kabelbands 3 in die Ausnehmung 5 wird die Anlageseite 12 des Kabelbands 3 mit der Anlagefläche 7 in Anlage sowie das als Sperrzunge ausgebildete Sperrmittel 6 mit den Verriegelungsmitteln 10 in Eingriff gebracht.
  • Das Kabelband 3 des dargestellten Kabelbinders 1 weist außerhalb des Einführabschnitts 9 eine stetige Krümmung auf. Das Bandende 11 des Kabelbands 3 ist durch die Krümmung 5 mm von einer Einführöffnung 13 der Ausnehmung 5 beabstandet. Der Einführabschnitt 9 ist dabei im Wesentlichen parallel zu der Anlagefläche 7 angeordnet, sodass durch ein Zusammendrücken des Kabelbands 3 der Einführabschnitt 9 zwischen die Anlagefläche 7 und das als Sperrzunge ausgebildete Sperrmittel 6 in der Ausnehmung 5 eingeführt wird. Durch ein weiteres Zusammendrücken des Kabelbands 3 und einen dadurch bewirkten Eingriff mindestens eines Verriegelungsmittels 10 mit dem Sperrmittel 6 ist der Kabelbinder 1 verriegelbar.
  • Anders als der in 1 dargestellte Kabelbinder 1 ist der in 2 dargestellte Kabelbinder 1 verriegelt. Ein Verriegelungsmittel 10 ist mit dem als Sperrzunge ausgebildeten Sperrmittel 6 in Eingriff gebracht. Dadurch ist ein Verlagern des Kabelbands 3 entgegen einer Einführrichtung 14 durch das Verriegelungsmittel 10, das Sperrmittel 6 und die Anlagefläche 7 verhindert.
  • Sowohl der in 1, als auch der in 2 dargestellte Kabelbinder 1 weisen ein Kabelband 3 auf, das keinen sich sprunghaft verändernden Krümmungsradius aufweist. Das Kabelband 3 der dargestellten Kabelbinder 1 ist derart ausgestaltet, dass bei einer Verlagerung des Kabelbands 3 aus einer Ruheposition heraus entgegen der Einführrichtung 14 durch das Kabelband 3 eine Rückstellkraft ausgeübt wird, wobei die Rückstellkraft eine Verlagerung des Einführabschnitts 9 in Richtung der Ausnehmung 5 des Kopfs 2 bewirkt. Der in 1 gezeigte Kabelbinder 1 befindet sich in der Ruheposition.
  • Anders als die in den 1 und 2 gezeigten Kabelbinder 1, weist der Kopf 2 der in 3 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelbinders 1 einen Kopfmagnetbereich 15 auf. Der Kopfmagnetbereich 15 ist in Einführrichtung 14 hinter dem als Sperrzunge ausgebildeten Sperrmittel 6 angeordnet. Darüber hinaus weist das Kabelband 3 des Kabelbinders 1 einen Bandmagnetbereich 16 auf. Sowohl der Kopfmagnetbereich 15, als auch der Bandmagnetbereich 16 sind magnetisch. Der Kopfmagnetbereich 15 und der Bandmagnetbereich 16 sind derart aneinander angepasst, dass das Einführen des Kabelbands 3 in den Kopf 2 durch den Kopfmagnetbereich 15 und den Bandmagnetbereich 16 durch eine magnetische Kraft unterstützt ist. Die Verriegelungsmittel 10 erstrecken sich bei der dargestellten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kabelbinders 1 bis in den Einführabschnitt 9, sodass das als Sperrzunge ausgebildete Sperrmittel bei dem Einführen des Kabelbands 3 in den Kopf 2 nach einem möglichst kurzen Einführweg mit einem der Verriegelungsmittel 10 in Wirkverbindung gebracht werden kann.
  • Anders als die in den 1 bis 3 dargestellten Kabelbinder 1, weist der in 4 dargestellte Kabelbinder 1 eine Positionierungshilfe 17 auf. Die Positionierungshilfe 17 ist in einem Ausnehmungsrandbereich der den Kopf 2 des Kabelbinders 1 durchdringenden Ausnehmung 5 angeordnet und erstreckt sich von der Einführöffnung 13 der Ausnehmung 5 aus entgegen der Einführrichtung 14. Die Positionierungshilfe 17 weist Führungsflächen 18 auf, an denen das Bandende 11 des Kabelbands 3 bei der Einführung des Kabelbands 3 in den Kopf 2 des Kabelbinders 1 entlang gleiten kann und in die Ausnehmung 5 geführt wird. Die Positionierungshilfe 17 ist trichterartig ausgebildet.
  • Anders als die in den 1 bis 4 dargestellten Kabelbinder 1, weist der in 5 dargestellte erfindungsgemäße Kabelbinder 1 neben der Positionierungshilfe 17 zusätzlich eine Betätigungshilfe 19 auf. Mittels der Betätigungshilfe 19 ist das Kabelband 3 in den Kopf 2 des Kabelbinders 1 einführbar. Die Betätigungshilfe 19 ist in dem Einführabschnitt 9 an dem Kabelbinder 1 festgelegt und streifenförmig ausgebildet. Die Betätigungshilfe 19 erstreckt sich entgegen der Einführrichtung 14 entlang des Kabelbands 1 und ist derart an die Ausnehmung 5 angepasst, dass sie zusammen mit dem Kabelband 3 durch die Ausnehmung 5 durchführbar ist und die bestimmungsgemäße Verwendung des Kabelbinders 1 durch die Betätigungshilfe 19 nicht behindert ist. Um eine Bedienung der Betätigungshilfe 19 zu erleichtern, steht die Betätigungshilfe 19 von dem Kabelband 3 ab und legt sich bei dem Einführen des Kabelbands 3 in den Kopf 2 des Kabelbinders 1 selbsttätig an das Kabelband 3 an.
  • Bei der in 6 dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelbinders 1 ist das Kopfende des Kabelbands 3, anders als bei der in 5 dargestellten Ausführungsform, auf der Positionierungshilfe 17 angeordnet und der Kopf 2 des Kabelbinders 1 mittels der Positionierungshilfe 17 an dem Kabelband 3 festgelegt.
  • Anders als bei den in den 1 bis 6 dargestellten Kabelbindern 1 weist der in 7 dargestellte erfindungsgemäße Kabelbinder 1 ein als ein Klemmelement ausgebildetes Sperrmittel 6 auf. Das Klemmelement ist als eine zylindrische Sperrwalze ausgebildet und mittels eines Abstandselements 20 federnd gelagert. Die Anlagefläche 7 ist derart innerhalb der Ausnehmung 5 des Kopfs 2 des Kabelbinders 1 angeordnet, dass das Klemmelement eine Klemmkraft auf das in die Ausnehmung 5 eingeführte und zwischen dem als Klemmelement ausgebildeten Sperrmittel 6 und der Anlagefläche 7 angeordnete Kabelband 3 ausübt sobald dieses entgegen der Einführrichtung 14 verlagert wird. Eine Verlagerung des Kabelbands 3 entgegen der Einführrichtung 14 ist durch das Klemmelement und die Anlagefläche 7 verhindert und das Kabelband 3 ist klemmend in der Ausnehmung 5 festgelegt. Aufgrund der klemmenden Festlegung des Kabelbands 3 des erfindungsgemäßen Kabelbinders 1 weist das Kabelband 3 keine Verriegelungsmittel auf.
  • In 8 ist ein erfindungsgemäßer Kabelbinder 1 gezeigt, dessen Kabelband 3 einen Griff 21 aufweist. Der Griff 21 ist als eine sowohl von dem Kopfende 4 als auch von dem Bandende 11 beabstandeten Eingriffsausnehmung ausgestaltet. Das Kabelband 3 ist zusammen mit dem Griff 21 durch den Kopf 2 hindurchführbar und der Griff 21 nach einem Hindurchführen des Kabelbands 3 mit dem Griff 21 durch den Kopf 2 ergreifbar, sodass mittels des Griffs 21 die durch das Kabelband 3 gebildete Schlinge zugezogen werden kann.
  • In 9 ist ein erfindungsgemäßer Kabelbinder 1 gezeigt, der eine einzelne Ausnehmung 5 mit einander gegenüberliegend angeordneten Sperrmitteln 6 aufweist. In die Ausnehmung 5 sind ein erstes und ein zweites Kabelband 3 eingeführt und der Kabelbinder 1 ist verriegelt. Die Kabelbänder 3 liegen mit ihren Anlageseiten 12 aneinander an und bilden jeweils die Anlagefläche 7 füreinander. Die Sperrseiten 8 der Kabelbänder 3 befinden sich bei dem dargestellten Kabelbinder 1 in Wirkverbindung mit jeweils einem Sperrmittel 6, wobei die Sperrmittel 6 einander gegenüberliegend in der Ausnehmung 5 des Kabelbinders 1 angeordnet sind.
  • Die in den 1 bis 9 dargestellten Ausführungsformen von erfindungsgemäßen Kabelbindern 1 sind lediglich beispielhaft und dienen der Veranschaulichung des Erfindungsgedankens. Insbesondere Lage, Anzahl und Ausgestaltung der Verriegelungsmittel 10, eine Länge des Einführabschnitts 9 sowie eine Größe und Form des Kabelbandes 3 und des Kopfes 2 können im Rahmen des Erfindungsgedankens vielfältig variiert werden um den erfindungsgemäßen Kabelbinder 1 an unterschiedliche Verwendungen anzupassen.
  • In den Darstellungen der 1 bis 9 sind jeweils einzelne mehrerer gleichartiger Elemente exemplarisch mit einem Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • Bezugszeichenliste
  • 1.
    Kabelbinder
    2.
    Kopf
    3.
    Kabelband
    4.
    Kopfende
    5.
    Ausnehmung
    6.
    Sperrmittel
    7.
    Anlagefläche
    8.
    Sperrseite
    9.
    Einführabschnitt
    10.
    Verriegelungsmittel
    11.
    Bandende
    12.
    Anlageseite
    13.
    Einführöffnung
    14.
    Einführrichtung
    15.
    Kopfmagnetbereich
    16.
    Bandmagnetbereich
    17.
    Positionierungshilfe
    18.
    Führungsfläche
    19.
    Betätigungshilfe
    20.
    Abstandselement
    21.
    Griff

Claims (20)

  1. Kabelbinder (1) mit einem Kopf (2) sowie zumindest einem Kabelband (3), wobei der Kopf (2) an einem Kopfende (4) des Kabelbands (3) festgelegt ist, wobei in einer den Kopf (2) durchdringenden Ausnehmung (5) zumindest ein Sperrmittel (6) sowie eine dem Sperrmittel (6) gegenüberliegende Anlagefläche (7) angeordnet sind, wobei das Kabelband (3) einen Einführabschnitt (9) sowie ein dem Kopfende (4) des Kabelbands (3) gegenüberliegendes Bandende (11) aufweist, wobei das Kabelband (3) mit dem Einführabschnitt (9) voran in die Ausnehmung (5) einführbar ist und durch das eingeführte Kabelband (3) eine Schlinge gebildet wird, wobei bei einem Einführen des Kabelbands (3) in die Ausnehmung (5) eine einer Sperrseite (8) des Kabelbands (3) gegenüberliegende Anlageseite (12) des Kabelbands (3) mit der Anlagefläche (7) in Anlage sowie das Sperrmittel (6) mit der Sperrseite (8) in Wirkverbindung bringbar ist, sodass ein Verlagern des Kabelbands (3) entgegen einer Einführrichtung (14) durch die Sperrseite (8), das Sperrmittel (6) und die Anlagefläche (7) verhindert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabelband (3) eine Krümmung aufweist, wobei das Bandende (11) des Kabelbands (3) durch die Krümmung maximal 20 mm, bevorzugt maximal 10 mm und besonders bevorzugt maximal 5 mm von einer Einführöffnung (13) der Ausnehmung (5) beabstandet ist, wobei eine an dem Bandende (11) des Kabelbands (3) an das Kabelband (3) angelegte Tangente in Richtung der Einführöffnung (13) gerichtet ist, sodass durch ein Zusammendrücken des gekrümmten Kabelbands (3) der Einführabschnitt (9) des Kabelbands (3) zwischen die Anlagefläche (7) und das Sperrmittel (6) in der Ausnehmung (5) eingeführt wird und wobei der Kabelbinder (1) durch ein weiteres Zusammendrücken des Kabelbands (3) und ein dadurch bewirktes in Wirkverbindung bringen der Sperrseite (8) mit dem Sperrmittel (6) verriegelbar ist.
  2. Kabelbinder (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Sperrseite (8) des Kabelbands (3) zumindest ein Verriegelungsmittel (10) ausgebildet ist, wobei zumindest ein Sperrmittel (6) als eine Sperrzunge ausgebildet ist und wobei das Verriegelungsmittel (10) bei dem Einführen des Kabelbands (3) in die Ausnehmung (5) mit der Sperrzunge in Eingriff bringbar ist, sodass eine Verlagerung des Kabelbands (3) entgegen der Einführrichtung (14) durch die Sperrzunge, das Verriegelungsmittel (10) und die Anlagefläche (7) verhindert ist.
  3. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Sperrmittel (6) als ein Klemmelement ausgebildet ist, wobei das Klemmelement eine Klemmkraft auf das in die Ausnehmung (5) eingeführte und zwischen dem Klemmelement und der Anlagefläche (7) angeordnete Kabelband (3) ausübt, sobald dieses entgegen der Einführrichtung (14) verlagert wird, sodass eine Verlagerung des Kabelbands (3) entgegen der Einführrichtung (14) durch das Klemmelement und die Anlagefläche (7) verhindert und das Kabelband (3) klemmend in der Ausnehmung (5) festgelegt ist.
  4. Kabelbinder (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement im Wesentlichen kugel- oder zylinderförmig ausgebildet ist.
  5. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Einführabschnitt (9) des Kabelbands (3) keine Krümmung aufweist.
  6. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabelband (3) keinen sich sprunghaft verändernden Krümmungsradius aufweist.
  7. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Verlagerung des Kabelbands (3) aus einer Ruheposition heraus entgegen der Einführrichtung (14) durch das Kabelband (3) eine Rückstellkraft ausgeübt wird, wobei die Rückstellkraft eine Verlagerung des Bandendes (11) in Richtung der Einführöffnung (13) bewirkt.
  8. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (2) des Kabelbinders (1) einen Kopfmagnetbereich (15) und das Kabelband (3) einen Bandmagnetbereich (16) aufweist, wobei der Kopfmagnetbereich (15) und der Bandmagnetbereich (16) magnetisch sind und wobei der Kopfmagnetbereich (15) und der Bandmagnetbereich (16) derart zueinander angeordnet und aneinander angepasst sind, dass das Einführen des Kabelbands (3) in den Kopf (2) durch den Kopfmagnetbereich (15) und den Bandmagnetbereich (16) unterstützt ist.
  9. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelbinder (1) zumindest eine Positionierungshilfe (17) aufweist, wobei die Positionierungshilfe (17) zumindest eine Führungsfläche (18) aufweist, wobei zumindest das Bandende (11) des Kabelbands (3) bei der Einführung des Kabelbands (3) in den Kopf (2) des Kabelbinders (1) entlang der Führungsfläche (18) gleiten kann und in die Ausnehmung (5) geführt wird.
  10. Kabelbinder (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungshilfe (17) in einem Ausnehmungsrandbereich der den Kopf (2) des Kabelbinders (1) durchdringenden Ausnehmung (5) angeordnet ist, wobei sich die Positionierungshilfe (17) von der Einführöffnung (13) der Ausnehmung (5) aus entgegen der Einführrichtung (14) erstreckt.
  11. Kabelbinder (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungshilfe (17) trichterartig ausgebildet ist, wobei die Führungsfläche (18) zumindest abschnittsweise annähernd der Form der Mantelfläche eines Kegelstumpfes oder eines Pyramidenstumpfes entspricht.
  12. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungshilfe (17) zumindest eine Führungsfläche (18) mit einem entlang der Einführrichtung (14) verlaufenden Querschnitt mit zumindest abschnittsweise konkavem Verlauf aufweist.
  13. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfende (4) des Kabelbands (3) auf der Positionierungshilfe (17) angeordnet ist und der Kopf (2) des Kabelbinders (1) mittels der Positionierungshilfe (17) an dem Kabelband (3) festgelegt ist.
  14. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Kabelband (3) eine Betätigungshilfe (19) angeordnet ist, wobei mittels der Betätigungshilfe (19) das Kabelband (3) in den Kopf (2) des Kabelbinders (1) einführbar ist.
  15. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungshilfe (19) im Wesentlichen streifenförmig ausgebildet ist und sich entgegen der Einführrichtung (14) entlang des Kabelbands (3) erstreckt.
  16. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungshilfe (19) und das Kabelband (3) derart an die Ausnehmung (5) angepasst sind, dass die Betätigungshilfe (19) zusammen mit dem Kabelband (3) durch die Ausnehmung (5) durchführbar ist, sodass die bestimmungsgemäße Verwendung des Kabelbinders (1) durch die Betätigungshilfe (19) nicht behindert ist.
  17. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungshilfe (19) als ein Teil eines geschlitzten Abschnitts des Kabelbands (3) ausgebildet ist, wobei die Betätigungshilfe (19) von dem Kabelband (3) absteht und ergriffen werden kann und wobei die Betätigungshilfe (19) sich bei dem Einführen des Kabelbands (3) in den Kopf (2) des Kabelbinders (1) selbsttätig an das Kabelband (3) anlegt.
  18. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungshilfe (19) lösbar an dem Kabelband (3) angeordnet ist, sodass die Betätigungshilfe (19) vor dem Einführen des Einführabschnitts (9) in die Ausnehmung (5) entfernt werden kann.
  19. Kabelbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabelband (3) einen Griff (21) aufweist wobei das Kabelband (3) zusammen mit dem Griff (21) durch die Ausnehmung (5) hindurchführbar ist und wobei der Griff (21) nach einem Hindurchführen des Kabelbands (3) und des Griffs (21) durch die Ausnehmung (5) ergriffen werden kann, sodass die durch das Kabelband () gebildete Schlinge mittels des Griffs (21) zugezogen werden kann.
  20. Kabelbinder (1) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (21) als eine sowohl von dem Kopfende (4) als auch von dem Bandende (11) beabstandeten Eingriffausnehmung ausgestaltet ist, wobei die Eingriffausnehmung nach einem Hindurchführen des Kabelbands (3) und der Eingriffausnehmung durch den Kopf (2) er- oder durchgriffen werden kann und die durch das Kabelband (3) gebildete Schlinge mittels der Eingriffausnehung zugezogen werden kann.
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