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Die Erfindung betrifft eine Verbundglas-Seitenscheibe für Fahrzeuge sowie ein die Verbundglas-Seitenscheibe umfassendes Fahrzeug.
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Kraftfahrzeuge verfügen typischerweise über öffenbare Seitenfenster. Solche Seitenfenster sind mit einer Seitenscheibe versehen, welche sich durch im Wesentlichen vertikale Verschiebung bewegen lässt, wodurch das Seitenfenster geöffnet und geschlossen werden kann.
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Seitenscheiben für Kraftfahrzeuge bestehen häufig aus Temperglas bzw. Einscheiben-Sicherheitsglas, das gegenüber normalem Glas eine erhöhte Bruchfestigkeit aufweist und darüber hinaus in kleine, stumpfkantige Scherben zerbricht, was die Verletzungsgefahr bei Glasbruch reduziert.
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Verbundglasscheiben bestehen aus mindestens einer Außenscheibe, einer Innenscheibe und einer polymeren Zwischenschicht, die die Außenscheibe mit der Innenscheibe verbindet. Typische Zwischenschichten sind dabei Polyvinylbutyralfolien, die neben ihren Klebeeigenschaften eine hohe Zähigkeit und eine hohe akustische Dämpfung aufweisen. Die Zwischenschicht verhindert den Zerfall der Verbundglasscheibe bei einer Beschädigung. Die Verbundscheibe bekommt lediglich Sprünge, bleibt aber formstabil.
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Verbundscheiben haben gegenüber Einscheibensicherheitsgläsern deutliche Vorteile. So weist eine Verbundscheibe eine höhere Durchbruchshemmung als ein Einscheibensicherheitsglas auf. Durch eine Verbundglasscheibe kann auch eine hohe akustische Isolation erzielt werden, was beispielsweise zur akustischen Abtrennung von Fahrzeuginnenräumen vorteilhaft ist. Durch die polymere Zwischenschicht können je nach Ausführung auch weitere Funktionen erfüllt werden, z.B. Wärmeschutz durch IR-reflektierende Schichten.
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Deshalb werden neben Windschutzscheiben auch zunehmend Seitenscheiben von Kraftfahrzeugen aus Verbundglas gefertigt.
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Seitenscheiben, insbesondere solche für öffenbare Seitenfenster, benötigen im allgemeinen ein oder zwei Durchgangslöcher für die Aufnahme der Scheibenhalterung oder der Verschlüsse am Fahrzeug, um die Seitenscheibe sicher und einfach an das Fahrzeug montieren zu können.
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Temperglas kann ohne Probleme mit Durchgangslöchern versehen werden, z.B. durch Bohren. Bei Verbundglasscheiben ist dies aber praktisch nicht möglich, insbesondere wegen der vorhandenen polymeren Zwischenschicht. Daher werden bei Verbundglasscheiben, die als Seitenscheiben vorgesehen sind, gewöhnlich ein oder meist zwei Halter angeklebt, die ein Durchgangsloch aufweisen. Dieses Verfahren ist aber deutlich aufwändiger, da zum einem zusätzliche Komponenten angeklebt werden müssen und zum anderen Wartezeiten für die Härtung des Klebstoffs entstehen. Zudem stören die anklebten Halter beim Transport in einem Gestell, erhöhen das Gewicht und erfordern eine größere Menge an Glas.
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Bei einem alternativen Verfahren nach dem Stand der Technik für die Bereitstellung von Verbundglasscheiben mit Durchgangslöchern werden sowohl Außenscheibe als auch Innenscheibe vor der Laminierung mit Durchgangslöchern versehen und anschließend mit der polymeren Schicht zu einem laminierten Glas so verbunden, dass die Durchgangslöcher in Außenscheibe und Innenscheibe übereinander liegen und ein durchgehendes Loch bilden. Bei diesem Verfahren ist es aber schwierig, die Toleranzen für die beiden Löcher nach der Laminierung einzuhalten, insbesondere wenn die Verbundglasscheibe zwei Durchgangslöcher aufweisen soll. Auch die Laminierung selbst ist bei diesem Verfahren beschwerlich.
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Daher werden in der Praxis derzeit in der Regel Verbundglasscheiben mit angeklebten Haltern verwendet, wenn Verbundglasscheiben als Seitenfenster eingesetzt werden sollen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die vorstehend beschriebenen Nachteile im Stand der Technik zu verbessern. Insbesondere liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Verbundglas-Seitenscheibe mit Durchgangslöchern bereitzustellen, wobei die Durchgangslöcher auf ähnlich einfache und preiswerte Weise wie bei Temperglas eingebracht werden können. Der Einsatz zusätzlicher Komponenten soll möglichst vermieden werden.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Verbundglas-Seitenscheibe nach Anspruch 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung betreffen ein die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe enthaltendes Fahrzeug. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den abhängigen Ansprüchen hervor.
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Durch die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe können Durchgangslöcher auf ähnlich einfache und preiswerte Weise wie bei Temperglas eingebracht werden. Der Einsatz zusätzlicher Komponenten und die damit verbundenen erhöhten Herstellungskosten und Probleme beim Transport werden vermieden.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass in der zweiten Scheibe durch die Verkürzung bzw. Rückversatz relativ viel Glasmaterial eingespart werden kann. Neben den niedrigeren Materialkosten wird die Verbundglasscheibe dadurch zudem leichter. Desweiteren kann die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe mit den üblichen Befestigungseinrichtungen an das Fahrzeug angebracht werden, die auch für Seitenscheiben für Einscheiben-Sicherheitsglas Einsatz finden, so dass die Montage leicht und ohne technische Änderung möglich ist.
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Dementsprechend betrifft die Erfindung eine Verbundglas-Seitenscheibe 1 für ein Fahrzeug, umfassend ein Laminat aus einer ersten Scheibe 4, einer zweiten Scheibe 2 und mindestens einer polymeren Zwischenschicht 3 zwischen der ersten und zweiten Scheibe, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Teilfläche 6 der ersten Scheibe 4 an einer Seite des Laminats übersteht und die überstehende Teilfläche 6 mindestens ein Durchgangsloch 5 aufweist.
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Die Verbundglas-Seitenscheibe ist insbesondere eine laminierte Seitenscheibe. Die Verbundglas-Seitenscheibe ist für Fahrzeuge, bevorzugt Kraftfahrzeuge, vorgesehen. In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe für ein öffenbares Seitenfenster eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, vorgesehen. Unter einem öffenbaren Seitenfenster wird ein Seitenfenster verstanden, welches sich durch im Wesentlichen vertikale Verschiebung der Seitenscheibe in die Karosserietür hinein öffnen und wieder schließen lässt.
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Bei Verwendung einer Verbundscheibe als Fahrzeugscheibe wird die Scheibe der Verbundscheibe, die dem Außenraum des Fahrzeugs zugewandt ist, als Außenscheibe bezeichnet, und die Scheibe der Verbundscheibe, die dem Innenraum des Fahrzeugs zugewandt ist, als Innenscheibe bezeichnet. Bei der erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe kann die erste Scheibe die Außenscheibe darstellen und die zweite Scheibe die Innenscheibe und umgekehrt. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die erste Scheibe die Innenscheibe und die zweite Scheibe ist die Außenscheibe. Dies erleichtert die Befestigung der Seitenscheibe an das Fahrzeug.
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Die Verbundglas-Seitenscheibe ist bevorzugt in einer oder in mehreren Richtungen des Raumes gebogen, wie es für Kraftfahrzeugscheiben üblich ist, wobei typische Krümmungsradien im Bereich von etwa 10 mm bis etwa 40 m, bevorzugt 10 mm bis 30 m, liegen. Die Verbundscheibe kann aber auch plan sein, beispielsweise wenn sie als Scheibe für Busse, Züge oder Traktoren vorgesehen ist.
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Die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe ist dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Teilfläche der ersten Scheibe an einer Seite des Laminats übersteht und die überstehende Teilfläche mindestens ein Durchgangsloch aufweist.
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Eine Verbundglas-Seitenscheibe weist bezüglich des Fahrzeugs, in das sie einzubauen ist, eine obere Seite in Richtung des Fahrzeugdachs, eine untere Seite in Richtung des Bodens sowie eine vordere Seite und hintere Seite in Richtung der Front bzw. des Hecks des Fahrzeugs auf. Ein unterer Teil der Verbundglas-Seitenscheibe befindet sich im eingebauten Zustand auch bei geschlossenem Fenster in der Karosserie bzw. Verkleidung unterhalb der Sichtlinie und dient der Befestigung an das Fahrzeug. Aus Gründen der Gewichts- und Materialeinsparung weist der untere Teil der Verbundglas-Seitenscheibe in der Regel Aussparungen auf, so dass die untere Seite der Verbundglas-Seitenscheibe bzw. des Laminats eine relative komplexe Form mit Einbuchtungen und Vorsprüngen annehmen kann. Diesbezüglich steht die mindestens eine Teilfläche der ersten Scheibe mit mindestens einem Durchgangsloch insbesondere an der unteren Seite des Laminats der erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe über. Insofern kann die mindestens eine überstehende Teilfläche die Kontur der Unterkante der Seitenscheibe oder einen Teil dieser Kontur ausbilden.
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Bei üblichen Verbundglasscheiben ist die Gestalt der ersten und zweiten Scheibe aufeinander abgestimmt, so dass die Seiten der übereinander gelegten Scheiben im Rahmen der Fehlertoleranz bündig abschließen. Bei den erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheiben weist die erste Scheibe die für die Seitenscheibe gewünschte Gestalt auf. Die zweite Scheibe weist eine mit einer zur ersten Scheibe passenden Gestalt auf, außer dass die zweite Scheibe bezüglich einer Seite der ersten Scheibe mit dem Randbereich mit mindestens einem Durchgangsloch zumindest abschnittsweise verkürzt bzw. rückversetzt ist. Auf diese Weise können die Seiten der übereinander gelegten ersten und zweiten Scheibe im Rahmen der Fehlertoleranz bündig abschließen, außer an den Stellen der überstehenden Teilflächen der ersten Scheibe.
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Unter Rückversatz ist hier die zumindest abschnittsweise Verkürzung der zweiten Scheibe zur Scheibenkante, insbesondere der unteren Scheibenkante, der ersten Scheibe zu verstehen. Das heißt insbesondere auch eine zweite Scheibe, die fertigungstechnisch derart gefertigt wird, dass sie einen Rückversatz zur Scheibenkante der ersten Scheibe aufweist. Ein solcher Rückversatz wird auch als Rückschnitt bezeichnet. Es versteht sich, dass dies nicht notwendigerweise bedeutet, dass zweite Scheibe entsprechend gekürzt bzw. (zurück)geschnitten werden muss. In einer vorteilhaften Ausführungsform wird die zweite Scheibe bereits in der gewünschten Form mit Rückversatz gefertigt.
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Die Verbundglas-Seitenscheibe ist bevorzugt so gestaltet, dass die eine oder die mehreren überstehenden Teilflächen der ersten Scheibe mit mindestens einem Durchgangsloch sich immer vollständig unterhalb der Sichtlinie befinden, also in der Karosserie bzw. Verkleidung, wenn sie in das Fahrzeug eingebaut ist.
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Es können ein, zwei oder mehr Teilflächen der ersten Scheibe an einer Seite des Laminats der Verbundglas-Seitenscheibe überstehen, die jeweils mindestens ein Durchgangsloch aufweisen. Bei einer überstehenden Teilfläche handelt es sich um einen zusammenhängenden überstehenden Teil der ersten Scheibe. Dementsprechend beziehen sich zwei oder mehr überstehenden Teilflächen um zwei oder mehr nicht miteinander zusammenhängende überstehende Teile der ersten Scheibe. Es versteht sich, dass sich dies auf den oder die überstehenden Teile der ersten Scheibe bezieht und den Teil der ersten Scheibe nicht einbezieht, der Bestandteil des Laminats darstellt.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung weist die Verbundglas-Seitenscheibe eine oder zwei überstehende Teilflächen mit mindestens einem Durchgangsloch auf. Ferner ist es bevorzugt, dass die Verbundglas-Seitenscheibe insgesamt ein oder zwei Durchgangslöcher in der oder den überstehenden Teilflächen der ersten Scheibe aufweist, wobei am meisten bevorzugt zwei Durchgangslöcher vorhanden sind. Die zweite Scheibe weist kein Durchgangsloch auf.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe eine überstehende Teilfläche der ersten Scheibe auf, die ein oder zwei Durchgangslöcher, bevorzugt zwei Durchgangslöcher, aufweist. In der Regel werden die Seitenscheiben mithilfe von zwei Durchgangslöchern an dem Fahrzeug fixiert. Bei relativ kleinen Seitenfenstern kann gegebenenfalls auch ein Durchgangsloch für die Fixierung genügen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe zwei überstehende Teilflächen der ersten Scheibe auf, wobei jede überstehende Teilfläche ein Durchgangsloch aufweist. Diese Ausführungsform weist somit zwei Durchgangslöcher auf.
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Das Durchgangsloch kann jede beliebige Form annehmen, ist aber bevorzugt kreisförmig. Der Vorteil kreisförmiger Durchgangslöcher liegt in einer einfachen Fertigung, der geringeren Empfindlichkeit gegenüber Beschädigung und ist mit der üblichen Geometrie für die Aufnahme der hierfür vorgesehenen gängigen Befestigungseinrichtungen bzw. Verschlüsse am Fahrzeug abgestimmt.
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Vorzugsweise weist das Durchgangsloch einen Durchmesser von 10 bis 25 mm, bevorzugter von 15 bis 20 mm auf. Sofern zwei oder mehr Durchgangslöcher vorhanden sind, können sie einen unterschiedlichen oder bevorzugt den gleichen Durchmesser aufweisen. Es versteht sich, dass sich diese Angaben auf kreisförmige Durchgangslöcher beziehen. Nicht kreisförmige Durchgangslöcher weisen bevorzugt einen Flächeninhalt auf, der einem Flächeninhalt eines kreisförmigen Durchgangslochs mit den vorstehend genannten Durchmessern entspricht.
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Der kürzeste Abstand von einer Seitenkante der ersten Scheibe, insbesondere der unteren Seite, zum Umfang des Durchgangslochs kann z.B. mindestens 10 mm, bevorzugt mindestens 20 mm, betragen, und/oder höchstens 60 mm, bevorzugt höchstens 50 mm, betragen.
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Die erste Scheibe wird vor dem Einsatz für die Herstellung der Verbundglasscheibe mit dem mindestens einen Durchgangsloch versehen. Da es sich bei der ersten Scheibe insbesondere um eine Einzelscheibe bzw. Flachglas handelt, kann die erste Scheibe wie Pressglas in einfacher Weise mit den gängigen Verfahren mit einem Durchgangsloch versehen werden, z.B. mittels Lochbohrung, wobei Lochbohrung mittels mit Diamanten versehenen Werkzeugen üblich ist.
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Es ist bevorzugt, dass die erste Scheibe als flache Scheibe mit dem oder den Durchgangslöchern versehen wird. Bei einer gebogenen Verbundglasscheibe wird die erste Scheibe daher bevorzugt mit dem oder den Durchgangslöchern versehen, bevor sie gebogen wird.
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Die folgenden Angaben zum Flächeninhalt der Teilflächen beziehen sich auf die gesamte Teilfläche, d.h. der Flächeninhalt des oder der Durchgangslöcher ist mit einbezogen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Verbundglas-Seitenscheibe weisen der oder die überstehenden Teilflächen der ersten Scheibe mit mindestens einem Durchgangsloch eine Gesamtfläche im Bereich von 20 bis 900 cm2, bevorzugter 40 bis 900 cm2, auf. Es versteht sich, dass bei zwei oder mehr überstehenden Teilflächen die Gesamtfläche die Summe der Flächeninhalte der überstehenden Teilflächen darstellt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Verbundglas-Seitenscheibe eine überstehende Teilfläche der ersten Scheibe mit einem oder bevorzugt zwei Durchgangslöchern auf, wobei die überstehende Teilfläche eine Fläche im Bereich von 480 bis 900 cm2 aufweist. Bei dieser Ausführungsform ist der Rückschnitt der zweiten Scheibe relativ groß. Diese Ausführungsform ergibt eine besonders große Material- und Gewichtseinsparung. Ein Beispiel für diese Ausgestaltung ist in 2 gezeigt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Verbundglas-Seitenscheibe zwei überstehende Teilflächen mit jeweils einem Durchgangsloch auf, wobei beide Teilflächen jeweils eine Fläche im Bereich von 10 bis 150 cm2, bevorzugt 20 bis 50 cm2, aufweisen. Die Gesamtfläche der beiden Flächen liegt somit im Bereich von 20 bis 300 cm2, bevorzugt 40 bis 100 cm2. Bei dieser Ausführungsform ist der Rückschnitt der zweiten Scheibe relativ klein. Diese Ausführungsform ergibt eine besonders gute Stabilität der Verbundscheibe und eine verbesserte Fixierbarkeit an die Befestigungseinrichtung. Ein Beispiel für diese Ausführungsform ist in 3 gezeigt. Die beiden Teilflächen können zueinander symmetrisch oder nicht symmetrisch sein, d.h. der Flächeninhalt der beiden Teilflächen kann gleich oder verschieden sein.
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Die Grenze zwischen dem aus der ersten Scheibe, der mindestens einen polymeren Zwischenschicht und der zweiten Scheibe gebildeten Laminat und der oder den überstehenden Teilflächen der ersten Scheibe bilden eine Grenzlinie. Je nach Ausführungsform kann sich wie in 2 eine Grenzlinie über die Breite der Seitenscheibe ergeben oder wie in 3 zwei oder mehr Grenzlinien ergeben. Die Endpunkte der Grenzlinien werden in den Figuren mit G1 und G2 bezeichnet. Die Grenzlinie kann eine gerade Linie zwischen den beiden Endpunkten darstellen oder gebogen sein, ist aber zweckmäßigerweise im wesentlichen gerade, weil dies in der Herstellung einfacher ist.
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Die maximale Breite einer überstehenden Teilfläche der ersten Scheibe stellt entsprechend die maximale Breite der überstehenden Teilfläche senkrecht zu der Geraden zwischen den Endpunkten G1, G2 der Grenzlinie dar. Die maximale Breite stellt ein Maß für die Breite des Rückschnitts der zweiten Scheibe dar.
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In einer bevorzugten Ausführungsform im Fall von zwei überstehenden Teilflächen ist der Abstand zwischen den beiden Endpunkten G1, G2 der Grenzlinie zwischen dem Laminat und einer überstehenden Teilfläche jeweils im Bereich von 20 bis 100 mm, bevorzugter 40 bis 80 mm. In dieser Ausführungsform liegt die maximale Breite einer überstehenden Teilfläche bevorzugt im Bereich von 10 bis 60 mm, bevorzugter 20 bis 50 mm, besonders bevorzugter 30 bis 40 mm.
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Die erste Scheibe weist z.B. eine Dicke im Bereich von 0,3 bis 4 mm, bevorzugt 0,5 bis 4 mm, bevorzugter 1,1 bis 2,1 mm, auf. Die zweite Scheibe weist z.B. eine Dicke im Bereich von 0,3 bis 2,1 mm, bevorzugt 0,5 bis 2,1 mm, bevorzugter 1,1 bis 2,1 mm. In diesen Dickenbereichen weist die Verbundglas-Seitenscheibe eine gute Bruchfestigkeit und Lärmabschirmung bei gleichzeitig niedrigem Materialverbrauch und geringem Gewicht auf.
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Die mindestens eine polymere Zwischenschicht enthält bevorzugt ein thermoplastisches Polymer. Die mindestens eine polymere Zwischenschicht ist bevorzugt durch eine oder mehrere Polymerfolien, z.B. 1, 2 oder 3 Polymerfolien, insbesondere eine oder mehrere thermoplastische Polymerfolien, gebildet. Die polymere Zwischenschicht bzw. die Polymerfolie, z.B. eine PVB-Folie, weisen z.B. eine Dicke von 0,1 bis 1,5 mm und bevorzugter von 0,3 bis 0,9 mm auf typischerweise 0,38 mm oder 0,76 mm. Die Dickenangaben beziehen sich auf jeweils eine polymere Zwischenschicht bzw. Polymerfolie. Die polymere Zwischenschicht bzw. Polymerfolie ist bevorzugt transparent.
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Die polymere Zwischenschicht bzw. die Polymerfolie kann nach einer Laminierung die erste Scheibe, die zweite Scheibe und gegebenenfalls weitere Zwischenschichten durch Verkleben miteinander verbinden.
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In einer Ausführungsform ist das Polymer der mindestens einen polymeren Zwischenschicht bzw. Polymerfolie Polyvinylbutyral, Ethylenvinylacetat, Polyurethan, Polypropylen, Polyacrylat, Polyethylen, Polycarbonat, Polymethylmetacrylat, Polyvinylchlorid, Polyacetatharz, Gießharz, Acrylat, fluoriniertes Ethylen-Propylen, Polyvinylfluorid und/oder Ethylen-Tetrafluorethylen und/oder ein Gemisch und/oder ein Copolymer davon. Bevorzugt ist das Polymer Polyvinylbutyral, Ethylenvinylacetat und/oder Polyethylenterephthalat und/oder ein Copolymer davon.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist oder umfasst die mindestens eine polymere Zwischenschicht eine oder mehrere Polymerfolien, wobei das Polymer der Polymerfolie bevorzugt Polyvinylbutyral (PVB), Ethylenvinylacetat (EVA), Polyurethan (PU) und/oder Gemische davon und/oder Copolymere davon ist. Die Polymerfolie ist am meisten bevorzugt eine Polyvinylbutyralfolie.
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Die Eigenschaften der Verbundglasscheibe lassen sich durch die Wahl des Polymers der Polymerfolie und ggf. weiterer funktioneller polymerer Zwischenschichten vorteilhaft beeinflussen. Polyvinylbutyral und Ethylenvinylacetat zeigen z.B. stabilitätsgebende und lärmreduzierende Eigenschaften, so dass solche Polymerfolien vorteilhaft sind.
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Geeignet als mindestens eine polymere Zwischenschicht ist z.B. eine sogenannte akustischen Folie, welche eine geräuschdämpfende Wirkung hat, und mindestens drei Polymerfolien (z.B. drei PVB-Folien) enthalten, wobei die mittlere Lage eine höhere Plastizität oder Elastizität aufweist als die sie umgebenden, äußeren Polymerfolien, beispielsweise infolge eines höheren Anteils an Weichmachern.
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Eine weitere Funktionalisierung der Seitenscheibe kann mittels zusätzlicher polymerer Zwischenschichten erfolgen, z.B. durch zusätzlichen Einsatz infrarotreflektierender Polymerfolien, z.B. Polyesterfolien, insbesondere Polyethylenterephthalat, wobei eine solche Folie z.B. zwischen zwei der vorstehend genannten Polymerfolien, z.B. PVB-Folien, angeordnet wird. Die infrarotreflektierende Polymerfolie kann gegebenenfalls eine Beschichtung, z.B. aus Ag, aufweisen. Dies trägt zu geringerer Blendung des Fahrers und einer langsameren Erwärmung des Fahrzeuginnenraumes bei.
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Das Material für die erste und zweite Scheibe können gleich oder verschieden sein. Die erste und/oder die zweite Glasscheibe können aus Glas und/oder Polymeren gebildet sein. Bei dem Glas handelt es sich bevorzugt um Flachglas, Floatglas, Quarzglas, Borosilikatglas, Kalk-Natron-Glas, Alkali-Aluminosilikatglas. Bei den Polymeren handelt es sich bevorzugt um Polycarbonat, Polyethylen, Polypropylen, Polymethylmethacrylat, Polystyrol, Polyamid, Polyester, Polyvinylchlorid, Polymethacrylat und/oder Gemische und/oder Copolymere davon.
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Bei den ersten und zweiten Scheiben handelt es sich insbesondere um Glasscheiben. Es kann sich um anorganisches Glas oder organisches Glas (Polymere) handeln, wobei im allgemeinen anorganisches Glas bevorzugt ist.
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Die erste Scheibe und die zweite Scheibe sind bevorzugt unabhängig voneinander aus Flachglas, Quarzglas, Borosilikatglas, Kalk-Natron-Glas, Alkalialuminosilikatglas, Polycarbonat und/oder Polymethacrylat gebildet.
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Die Erfindung betrifft auch ein Fahrzeug, das eine erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe wie vorstehend beschrieben aufweist. Das Fahrzeug ist bevorzugt ein Kraftfahrzeug. Das die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe umfassende Seitenfenster ist bevorzugt ein öffenbares Seitenfenster.
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Die Verbundglas-Seitenscheibe wird insbesondere mittels einer oder mehrerer in das oder die Durchgangslöcher der ersten Scheibe eingreifende Befestigungseinrichtungen an das Fahrzeug befestigt.
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Die erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe kann mit den gängigen Befestigungseinrichtungen von Fahrzeugen für Seitenscheiben in einfacher Weise in das Fahrzeug eingebaut werden, z.B. werden als „Snapper“ bezeichnete Befestigungseinrichtungen verwendet, die mit einem Schnappmechanismus versehen sind und in ein Durchgangsloch eingreifen. Eine solche Befestigungsvorrichtung ist in der Regel U-förmig und weist einen Zapfen oder eine Rastnase auf. Bei Einschieben der Seitenscheibe wird die Befestigungsvorrichtung durch Aufklappen der einen Backe der U-Form geweitet. Beim Einrasten wird die Seitenscheibe durch den Boden der U-förmigen Befestigungseinrichtung abgestützt und die aufgeklappte Backe klappt wieder ein, wobei die daran befindliche Rastnase bzw. der daran befindliche Zapfen in das Durchgangsloch der Seitenscheibe eingreift. Auf diese Weise ist eine sichere Fixierung der Seitenscheibe gewährleistet.
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Für öffenbare Seitenfenster sind die Befestigungseinrichtungen an Hebelschienen befestigt, die im Fahrzeug, gewöhnlich im Türrahmen, eingebaut sind. In einer typischen Ausführungsform sind für eine erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe mit zwei Durchgangslöchern zwei Hebelschienen vorgesehen, wobei an jede Hebelschiene eine Befestigungseinrichtung zur Aufnahme der Seitenscheibe montiert ist.
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Eine erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe kann als Seitenscheibe eines Fahrzeugs, insbesondere für öffenbare Seitenfenster, verwendet werden. Das Fahrzeug kann ein Land-, Schiffs- oder Luftfahrzeug sein und ist vorzugsweise eine Kraftfahrzeug, besonderes bevorzugt ein Personenkraftwagen.
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Eine erfindungsgemäße Verbundglas-Seitenscheibe kann über ein Verfahren hergestellt werden, welches folgende Schritte umfasst:
- a) Bereitstellen einer ersten Scheibe mit der für die Seitenscheibe gewünschten Gestalt und mindestens einem Durchgangsloch in einem Randbereich einer Seite und einer zweiten Scheibe mit einer zur ersten Scheibe passenden Gestalt, außer dass die zweite Scheibe bezüglich der Seite der ersten Scheibe mit dem Randbereich mit mindestens einem Durchgangsloch zumindest abschnittsweise rückversetzt ist,
- b) Anordnen der mindestens einen polymeren Zwischenschicht zwischen der ersten Scheibe und der zweiten Scheibe, so dass mindestens eine Teilfläche der ersten Scheibe mit mindestens einem Durchgangsloch an einer Seite der aus der ersten und zweiten Scheibe und der dazwischenliegenden mindestens einen Zwischenschicht gebildeten Anordnung übersteht; und
- c) Verbinden der ersten Scheibe mit der zweiten Scheibe mittels der mindestens einen polymeren Zwischenschicht durch Laminierung.
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Die Laminierung zum Bilden des Verbunds kann durch übliche Verfahren durchgeführt werden, z.B. durch Vakuumsackverfahren, Vakuumringverfahren, Kalanderverfahren, Vakuumlaminatoren, Autoklavverfahren oder Kombinationen davon. Die Verbindung von erster Scheibe und zweiter Scheibe mittels der mindestens einen polymeren Zwischenschicht erfolgt dabei üblicherweise unter Einwirkung von Hitze, Vakuum und/oder Druck.
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Die erste Glasscheibe, die zweite Glasscheibe und die mindestens eine polymere Zwischenschicht können klar und farblos, aber auch getönt oder gefärbt sein.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
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In diesen zeigen:
- 1 schematisch eine 3d-Darstellung einer erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe bzw. einen Teilausschnitt der erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe;
- 2 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe;
- 3 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe;
- 4 einen Teilausschnitt von einer Verbundglas-Seitenscheibe gemäß dem Stand der Technik.
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1 zeigt schematisch eine Schrägansicht von einer erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe 1 bzw. eines Teilausschnitts davon mit einer ersten Scheibe 4, einer zweiten Scheibe 2 und einer dazwischenliegenden polymeren Zwischenschicht 3, die z.B. durch eine PVB-Folie gebildet ist. Die erste Scheibe 4 ist hier z.B. die Außenscheibe, die zweite Scheibe 2 ist die Innenscheibe. Die Anordnung von erster Scheibe 4, zweiter Scheibe 2 und dazwischenliegender Zwischenschicht 3 bildet das Laminat. Aus dem Laminat steht mindestens eine Teilfläche 6 der ersten Scheibe 4 über. Die Grenzlinie 7 mit den Endpunkten G1 und G2 zeigt die Grenze oder Kante zwischen Laminat und überstehender Teilfläche 6. In der überstehenden Teilfläche 6 befindet sich das kreisförmige Durchgangsloch 5. Die Distanz zwischen der Grenzlinie 7 und der breitesten Ausdehnung der überstehenden Teilfläche stellt die maximale Breite 8 der Teilfläche dar. Seitenscheiben mit einer überstehenden Teilfläche mit einem Durchgangsloch sind erfindungsgemäß, die schematische Darstellung zeigt aber insbesondere auch einen Ausschnitt aus einer erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe 1, der auf eine Teilfläche fokussiert ist. Wie erläutert weist die Seitenscheibe bevorzugt zwei Durchganglöcher auf, wie z.B. in 2 und 3 gezeigt.
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2 zeigt eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe 1 mit einer überstehenden Teilfläche 6 der ersten Scheibe mit zwei Durchgangslöchern 5 in der Draufsicht. In dieser Draufsicht befindet sich die zweite Scheibe 2 oben, von der ersten Scheibe 4 ist nur die überstehende Teilfläche 6 sichtbar. Die polymere Zwischenschicht ist nicht sichtbar. Die Grenzlinie 7 mit den Endpunkten G1 und G2 zeigt die Grenze zwischen Laminat und überstehender Teilfläche 6 der ersten Scheibe. Die Teilfläche 6 weist zwei Abschnitte oder Ausbuchtungen mit jeweils einem Durchgangsloch 5 auf, die über einen schmalen Steg der überstehenden Teilfläche 6 zusammenhängen und daher eine (zusammenhängende) überstehende Teilfläche bilden. Die überstehende Teilfläche 6 kann bevorzugt eine Fläche von etwa 480 bis 900 cm2 aufweisen. Der Durchmesser der beiden Durchgangslöcher 5 kann z.B. im Bereich von 10 bis 25 mm, bevorzugt 15 bis 20 mm, liegen. Die maximale Breite 8 der überstehenden Teilfläche 6 wird durch den Abstand der Grenzlinie 7 von der am weitesten entfernten Stelle der Teilfläche 6 bestimmt.
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3 zeigt eine weitere besonders bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verbundglas-Seitenscheibe 1 mit zwei überstehenden Teilflächen 6 der ersten Scheibe, wobei beide überstehende Teilflächen 6 jeweils ein Durchgangsloch 5 aufweisen, in der Draufsicht. In dieser Draufsicht befindet sich die zweite Scheibe 2 oben, von der ersten Scheibe 4 sind nur die beiden überstehenden Teilflächen 6 sichtbar. Die beiden überstehenden Teilflächen sind voneinander isoliert. Die polymere Zwischenschicht ist nicht sichtbar. Die beiden Grenzlinien 7 mit den Endpunkten G1 und G2 zeigen für jede Teilfläche die Grenze zwischen Laminat und überstehender Teilfläche 6 der ersten Scheibe. Jede überstehende Teilfläche 6 kann bevorzugt eine Fläche von etwa 10 bis 150 cm2, bevorzugt 20 bis 50 cm2 aufweisen. Damit ergibt sich eine Gesamtfläche im Bereich von etwa 20 bis 300 cm2 für beide Teilflächen. Der Durchmesser der beiden Durchgangslöcher 5 kann z.B. im Bereich von 10 bis 25 mm, bevorzugt 15 bis 20 mm, liegen. Die maximale Breite 8 der überstehenden Teilfläche 6 wird durch den Abstand der Grenzlinie 7 von der am weitesten entfernten Stelle der Teilfläche 6 bestimmt.
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Es versteht sich, dass die spezielle Form der in den Figuren gezeigten Seitenscheibe nur der Veranschaulichung dient und die Erfindung nicht auf die dargestellten Formen beschränkt ist. Die spezielle Form der Seitenscheibe hängt naturgemäß von der gewünschten Gestaltung des Seitenfensters etwa hinsichtlich der Kontur der Unterkante ab, für das sie gedacht ist. So sind z.B. die Ausbuchtungen in den schematischen 2 und 3 im wesentlichen symmetrisch dargestellt. Diese können ebenso gut unsymmetrisch ausgebildet sein.
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4 zeigt den Ausschnitt von einer Verbundglas-Seitenscheibe nach dem Stand der Technik, die selbst keine Durchgangslöcher aufweist, weswegen separate Halter mit Durchgangsloch 9 anklebt werden müssen. Typischerweise ist ein zweiter Halter 9 an die Seitenscheibe angeklebt, der in dem abgebildeten Ausschnitt nicht gezeigt ist.
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Beispiel
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Eine Scheibe wie schematisch in 3 dargestellt wurde hergestellt. Hierfür wurden folgende Ausgangsmaterialien verwendet:
- Erste Scheibe:
- Glas Kalk-Natron-Glas mit einer Dicke von 2,1mm,
- Polymerfolie:
- PVB-Folie mit einer Dicke von 0,76 mm,
- Zweite Scheibe:
- Glas Kalk-Natron-Glas mit einer Dicke von 2,1mm.
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Die erste Scheibe wird als Innenscheibe und die zweite Scheibe als Außenscheibe verwendet. Innen- und Außenscheibe werden in 2D Form geschnitten wobei die Außenscheibe einen Rückschnitt im unteren nicht sichtbaren Bereich aufweist. Die Scheiben werden gesäumt und in die Innenscheibe werden zwei kreisförmige Löcher gebohrt. Die Außenscheibe wird nicht gebohrt.
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Die Scheiben werden gebogen und im Reinraum mit PVB-Folie zusammengelegt. Das Scheibenpärchen mit dazwischenliegender PVB-Folie wird durch eine Kalanderwalze vorverbunden und nachher im Autoklav durch Autoklavieren final verbunden.
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Der Rückschnitt und die Bohrungen sind dergestalt, dass bei Übereinanderlegen eine Verbundglasscheibe ähnlich der in 3 gezeigten Form mit folgenden Werten erhalten wird: Lochdurchmesser: 20 mm, Einzelfläche überstehenden Teile: etwa 20 cm2, max Breite (8) etwa 5 cm und Länge Grenzlinie bzw. Kante (7) etwa 5cm.
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Eine Verbundglasscheibe nach dem Stand der Technik wird in gleicher Weise hergestellt, außer dass die zweite Scheibe keinen Rückschnitt aufweist und in die erste Scheibe keine Durchgangslöcher gebohrt werden. Da die gebildete Verbundscheibe keine Durchgangslöcher aufweist, müssen zusätzlich zwei Halter mit Durchgangsloch angeklebt werden.
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Beim Transport bzw. Handling der fertigen Scheiben ist die erfindungsgemäße Verbundglasscheibe im Vergleich zur der nach dem Stand der Technik besser, da keine störenden Anbauteile montiert sind und kein zusätzlicher Schritt für das Ankleben der Anbauteile benötigt wird.
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Beim Einsetzen der Scheibe selber besteht zwischen dem Stand der Technik und der Erfindung kein Unterschied. Die Scheibe wird in den Türschacht eingeführt und dann rastet der „Snapper“ in das vorgesehene Loch, dieses ist dann entweder in der Scheibe oder im angeklebten Halter.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verbundglas-Seitenscheibe
- 2
- zweite Scheibe
- 3
- polymere Zwischenschicht
- 4
- erste Scheibe
- 5
- Durchgangsloch
- 6
- überstehende Teilfläche der ersten Scheibe
- 7
- Grenze bzw. Grenzlinie zwischen Laminat und überstehender Teilfläche
- 8
- maximale Breite der überstehenden Teilfläche
- 9
- angeklebter Halter mit Durchgangsloch
- G1, G2
- Endpunkte der Grenzlinien zwischen Laminat und Teilfläche