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Die Erfindung betrifft ein Feststellgestänge für eine Türschließvorrichtung, mit einem ersten Gestängearm und einem zweiten Gestängearm, wobei der erste Gestängearm und der zweite Gestängearm mittels eines Hauptgelenks gelenkig aneinander gelagert sind.
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Feststellgestänge sind aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise aus
JP 2014 - 218 775 A oder aus
JP 2015 - 068 160 A . Mit diesen Feststellgestängen kann der erste Gestängearm gegen den zweiten Gestängearm festgestellt werden, so dass ein mittels eines Türschließers erfolgender Antrieb des Feststellgestänges blockiert ist. Auf diese Weise kann ein Türflügel relativ zu einem Türrahmen in einer offenen Stellung gehalten werden, beispielsweise um eine Feststellung in Offenlage, beispielsweise zu Lüftungszwecken, zu erzielen.
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Bei den bekannten Feststellgestängen ist problematisch, dass diese in der Konstruktion sowie in der Handhabung aufwändig sind, da beispielsweise ein zusätzliches Werkzeug erforderlich ist, um über Kopf eine Blockierstange an den Gestängearmen anzubringen oder davon zu lösen. Zudem ist die Feststellfunktion oftmals nicht hinreichend sicher, da ein einrastbarer Schwenkarm versehentlich außer Eingriff gelangen kann, so dass sich die Feststellung ungewollt löst.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, an einem Feststellgestänge mit einfachen konstruktiven Mitteln eine zuverlässige Feststellung zu ermöglichen. Eine kostengünstige Lösung ist von Vorteil. Eine Nachrüstlösung ist wünschenswert.
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Die Erfindung löst die voranstehende Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Danach zeichnet sich das Feststellgestänge dadurch aus, dass ein Zusatzlenker vorgesehen ist, der über einen ersten Gelenkpunkt gelenkig an dem ersten Gestängearm oder dem zweiten Gestängearm gelagert ist und dass der Zusatzlenker über einen zweiten Gelenkpunkt an dem jeweils anderen Gestängearm gelenkig und entlang der Längsrichtung des Zusatzlenkers relativ zu dem zweiten Gelenkpunkt verschieblich gelagert ist, wobei durch Zusammenwirken des ersten Gelenkpunkts oder des zweiten Gelenkpunkts mit dem Zusatzlenker der erste Gestängearm und der zweite Gestängearm relativ zueinander feststellbar sind.
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Durch den Zusatzlenker kann das Hauptgelenk blockiert werden, indem der erste Gestängearm und der zweite Gestängearm relativ zu einander festgestellt sind. Dabei ist durch die Kopplung des Zusatzlenkers mit den Gestängearmen an zwei Gelenkpunkten eine zuverlässige Anbindung erreicht, wobei versehentliches Lösen des festgestellten Zustands weitestgehend vermieden ist. Zudem ist die Handhabung vereinfacht, da der Zusatzlenker im festgestellten sowie im nicht festgestellten Zustand an den Gestängearmen verbleiben kann. Eine Feststellung erfolgt durch Zusammenwirken des ersten Gelenkpunktes oder des zweiten Gelenkpunktes mit dem Zusatzlenker, wobei der erste oder der zweite Gelenkpunkt im festgestellten Zustand derart auf den Zusatzlenker wirkt, dass dieser auf Grund der Wirkung des Türschließers nicht mehr relativ zum ersten oder zweiten Gelenkpunkt verschoben werden kann und daher festgestellt ist. Erst durch Aufbringen einer zusätzlichen Kraft durch eine Bedienperson, beispielsweise durch Betätigen eines Türflügels, wird diese Feststellung überwunden und die Gestängearme können sich relativ zueinander bewegen. Indem der erste Gestängearm und der zweite Gestängearm jeweils einen Gelenkpunkt aufweisen oder zur Aufnahme eines solchen Gelenkpunktes vorbereitet sind, beispielsweise durch eine Ausnehmung, insbesondere eine Bohrung mit Innengewinde oder eine Nut, ist auch eine spätere Nachrüstung eines Zusatzlenkers ermöglicht.
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Bei dem ersten Gestängearm kann es sich um einen Gestängeunterarm handeln. Bei dem zweiten Gestängearm kann es sich um einen Gestängeoberarm handeln. Das Hauptgelenk kann derart ausgebildet sein, dass die Gestängearme jeweils endseitig (an einem freien Ende) gelenkig miteinander verbunden sind.
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Der Zusatzlenker kann stabförmig ausgebildet sein. Die verschiebliche Lagerung des Zusatzlenkers am zweiten Gelenkpunkt kann derart ausgebildet sein, dass der Zusatzlenker bezüglich des zweiten Gelenkpunkts axial verlagerbar, beispielsweise axial verschieblich ist (Verlagerung entlang der Längsachse des Zusatzlenkers).
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Bei dem Feststellgestänge handelt es sich um ein Hebelgestänge, welches zur Kraftübertragung zwischen einem Türschließer und einem Türflügel oder Türrahmen geeignet ist und in zumindest einer bestimmten Stellung durch den Zusatzlenker feststellbar oder blockierbar ist. Der erste und der zweite Gestängearm können jeweils an dem von dem Hauptgelenk abgewandten Ende einen Anschluss oder eine Aufnahme für eine Schließerwelle eines Türschließers oder eine Achse eines Lagerbocks aufweisen, der beispielsweise zur schwenkbaren Lagerung eines Gestängearms an einem Türrahmen dient.
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Im Rahmen einer bevorzugten Ausgestaltung können einer der zwei Gelenkpunkte und/oder der Zusatzlenker derart eingerichtet sein, dass der Zusatzlenker im festgestellten Zustand an dem einen der zwei Gelenkpunkte rastet oder klemmt. Mit anderen Worten rastet oder klemmt der Zusatzlenker mit seinem axial verlagerbaren Abschnitt am oder in dem einen der zwei Gelenkpunkte. Damit ist eine konstruktiv einfache und technisch zuverlässige Feststellung der Gestängearme des Feststellgestänges und damit eines Türflügels ermöglicht.
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In vorteilhafter Weise kann die Rastfunktion einschaltbar und ausschaltbar sein. Hiermit lässt sich die Feststellfunktion entsprechend der Benutzeranforderungen gezielt aktivieren und deaktivieren. Somit kann ein Türflügel abhängig von den vorliegenden Türdurchgangsanforderungen oder den Witterungsbedingungen in geöffneter Stellung festgestellt oder nach einem Öffnen des Türflügels in Schließlage verbracht werden. Dies hat anwendungsbezogene und energetische Vorteile (Raumtemperierung). Das Ein- und Ausschalten kann durch einen auf den Zusatzlenker und/oder auf einen der zwei Gelenkpunkte wirkenden Taster oder Hebel erfolgen.
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In zweckmäßiger Weise kann die eine Klemmung bewirkende Haltekraft zwischen dem einen der zwei Gelenkpunkte und dem Zusatzlenker einstellbar sein. Somit lässt sich die Feststellfunktion an Umgebungsbedingungen (zum Beispiel Windverhältnisse) sowie an einen Türflügel (Größe und Gewicht) anpassen, so dass einerseits eine zuverlässige Feststellung und andererseits ein Lösen der Feststellung durch Aufbringen einer angemessenen Kraft auf den Türflügel durch eine Bedienperson ermöglicht ist. Eine Einstellung der Haltekraft kann durch eine Rändelschraube oder durch eine einstellbare Vorspannung zwischen Zusatzlenker und Gelenkpunkt erfolgen (z.B. durch ein verlagerbares Klemmstück).
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Im Rahmen einer bevorzugten Ausgestaltung kann der erste Gelenkpunkt um 5 bis 35 Prozent, vorzugsweise um 10 bis 30 Prozent, weiter vorzugsweise um 15 bis 25 Prozent, der Länge des Gestängearms, an dem der erste Gelenkpunkt angeordnet ist - entlang der Längsrichtung dieses Gestängearms - von der Achse des Hauptgelenks beabstandet sein. Durch Vergrößerung dieses Abstands (Drehpunktabstand) reduzieren sich die für eine Feststellung benötigten Haltekräfte, so dass bedingt durch geringeren Materialeinsatz und/oder Wahl eines leichter verarbeitbaren Materials eine kostengünstige Konstruktion eines Zusatzlenkers ermöglicht ist.
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In vorteilhafter Weise kann der Gestängearm, an dem der erste Gelenkpunkt angeordnet ist, mehrere Durchgänge oder eine Führung aufweisen, so dass die Position des ersten Gelenkpunkts an diesem Gestängearm einstellbar ist. Somit kann der Türoffenhaltewinkel zumindest grob eingestellt werden. Dies kann durch Anordnen des ersten Gelenkpunkts in einem der mehreren Durchgänge, die als Bohrungen ausgebildet sein können, in Stufen erfolgen. Im Falle einer Führung, die als Nut oder Langloch in diesem Gestängearm ausgebildet sein kann, ist eine stufenlose Einstellung des Türoffenhaltewinkels ermöglicht. Durch Einstellung der Position des ersten Gelenkpunkts an diesem Gestängearm lassen sich die Haltekraft des Türflügels und damit auch die Kraft einstellen, die durch einen Benutzer zum Lösen der festgestellten Lage auf den Türflügel aufgebracht werden muss.
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In zweckmäßiger Weise kann der Gestängearm, an dem der zweite Gelenkpunkt angeordnet ist, mehrere Durchgänge oder eine Führung aufweisen, so dass die Position des zweiten Gelenkpunkts an diesem Gestängearm einstellbar ist. Auch hiermit lässt sich der Türoffenhaltewinkel zumindest grob einstellen. Wie im Zusammenhang mit dem ersten Gelenkpunkt beschrieben, kann die Einstellung im Falle mehrerer Durchgänge (Bohrungen) in Stufen oder im Falle einer Führung (Nut oder Langloch in diesem Gestängearm) stufenlos erfolgen.
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Im Rahmen einer bevorzugten Ausgestaltung kann durch Fixieren des Zusatzlenkers an dem ersten Gelenkpunkt in der gewünschten Position der Winkel zwischen dem ersten Gestängearm und dem zweiten Gestängearm justierbar sein. Hiermit ist eine alternative Einstellung oder eine Feineinstellung des Türoffenhaltewinkels ermöglicht. Die Justierung kann erfolgen, indem der Zusatzlenker am ersten Gelenkpunkt fixiert, insbesondere geklemmt, wird.
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Im Konkreten kann der Zusatzlenker als Stab mit Rundquerschnitt ausgebildet sein und der zweite Gelenkpunkt kann einen mit dem Stab korrespondierenden Durchgang aufweisen. Aufgrund des geringen Materialeinsatzes kann auf diese Weise ein konstruktiv einfacher und kostengünstiger Zusatzlenker und damit ein insgesamt kostengünstiges Feststellgestänge bereitgestellt werden. Auf den Durchgang des zweiten Gelenkpunkts kann ein Rastelement oder ein Klemmelement wirken, beispielsweise ein Taster, Hebel oder eine Rändelschraube.
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Alternativ hierzu kann der Zusatzlenker als Stab mit rechteckigem Querschnitt ausgebildet sein und ein Langloch aufweisen und der zweite Gelenkpunkt kann ein mit dem Langloch korrespondierendes Führungselement aufweisen. Durch den Stab mit rechteckigem Querschnitt können auf Grund der vergleichsweise großen Fläche, auf die ein Klemmelement, beispielsweise eine Rändelschraube, wirken kann, hohe Kräfte übertragen werden (Klemmkraft). Das Führungselement kann als Bolzen, Stift oder Schraube ausgebildet sein.
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Im Rahmen einer bevorzugten Ausgestaltung kann der Zusatzlenker an einer Raststelle und/oder an einer Klemmstelle jeweils eine Materialverdickung aufweisen, die mit dem zweiten Gelenkpunkt zusammenwirkt. Auf diese Weise ist eine konstruktiv einfache und technisch zuverlässige Rast- oder Klemmwirkung geschaffen.
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Ebenfalls denkbar ist, dass der Zusatzlenker als Formteil ausgebildet ist, welches zumindest im Bereich des zweiten Gelenkpunkts mindestens abschnittsweise parallele Formteilabschnitte aufweist und dass der zweite Gelenkpunkt ein mit den Formteilabschnitten korrespondierendes Führungselement aufweist. Auf diese Weise lässt sich ein konstruktiv einfacher Zusatzlenker realisieren, da dieser durch einen Umformvorgang hergestellt werden kann. Das Formteil kann als Drahtformteil ausgebildet sein, welches durch Umformen eines Drahtes insbesondere mit Rundquerschnitt ausgebildet ist. Der zweite Gelenkpunkt kann einen Stift mit Führungen für Formteilabschnitte aufweisen. Zudem kann ein Klemmstück vorgesehen sein, welches die Formteilabschnitte umgreift oder von diesen an Durchgängen im Klemmstück durchdrungen wird. Durch Verschieben des Klemmstücks entlang der Längsrichtung des Zusatzlenkers lässt sich die auf den Stift wirkende Vorspannung einstellen.
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Im Konkreten kann der Zusatzlenker an einer Raststelle und/oder an einer Klemmstelle eine Verjüngung aufweisen. Dadurch kann mit einfachen konstruktiven Mitteln eine Feststellfunktion realisiert werden. Dabei kann die Verjüngung durch Formteilabschnitte ausgebildet sein, die im Vergleich zu anderen Formteilabschnitten einen reduzierten Abstand voneinander aufweisen. Zum Ein- und Ausschalten der Rastfunktion kann der zweite Gelenkpunkt einen relativ zu dem Gestängearm, an dem der zweite Gelenkpunkt gelagert ist, drehbaren Hebel mit drehfest mit dem Hebel verbundenen Kontaktabschnitten aufweisen, wobei die Kontaktabschnitte zumindest in einer ersten Stellung ein Verlagern des Zusatzlenkers blockieren und zumindest in einer zweiten Stellung ein Verlagern des Zusatzlenkers ermöglichen.
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Die eingangs genannte Aufgabe wird auch durch eine Türschließvorrichtung mit den Merkmalen des nebengeordneten Anspruchs gelöst. Hinsichtlich der Vorteile wird auf die Ausführungen zum Feststellgestänge verwiesen.
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Zur vorteilhaften Ausgestaltung der Türschließvorrichtung können die im Rahmen mit dem Feststellgestänge beschriebenen Maßnahmen dienen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren näher erläutert, wobei gleiche oder funktional gleiche Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen sind. Es zeigen:
- 1 eine Ausführungsform eines Feststellgestänges sowie einer Türschließvorrichtung;
- 2 das Feststellgestänge aus 1 in einer Draufsicht;
- 3 eine Ausgestaltungsmöglichkeit des Zusatzlenkers des Feststellgestänges aus 1;
- 4 eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit des Zusatzlenkers des Feststellgestänges aus 1 mit einer Rastung am ersten Gelenkpunkt;
- 5 eine Ausgestaltungsmöglichkeit des Zusatzlenkers aus 4 mit einer Rastung am zweiten Gelenkpunkt; und
- 6 eine Ausgestaltungsmöglichkeit des Zusatzlenkers aus 6 mit einem Hebel zum Ein- und Ausschalten der Rastung.
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1 zeigt ein Feststellgestänge 10 für eine Türschließvorrichtung 100. Das Feststellgestänge 10 weist einen ersten Gestängearm 12 und einen zweiten Gestängearm 14 auf. Der erste Gestängearm 12 und der zweite Gestängearm 14 sind mittels eines Hauptgelenks 16 gelenkig aneinander gelagert (Gelenk endseitig an den Gestängearmen angeordnet). Im vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem ersten Gestängearm 12 um einen Gestängeunterarm und bei dem zweiten Gestängearm 14 um einen Gestängeoberarm.
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Das Feststellgestänge 10 weist einen Zusatzlenker 18 auf, der über einen ersten Gelenkpunkt 20 gelenkig an dem zweiten Gestängearm 14 gelagert ist (siehe 2). Weiter ist der Zusatzlenker 18 über einen zweiten Gelenkpunkt 22 an dem ersten Gestängearm 12 gelenkig gelagert und entlang der Längsrichtung 24 des Zusatzlenkers 18 relativ zu dem zweiten Gelenkpunkt 22 verschieblich gelagert (Zusatzlenker 18 entlang seiner Längsrichtung relativ zu Gelenkpunkt 22 verschiebbar). Durch Zusammenwirken des zweiten Gelenkpunkts 22 mit dem Zusatzlenker 18 sind der erste Gestängearm 12 und der zweite Gestängearm 14 relativ zueinander feststellbar. Hierdurch wird das Hauptgelenk 16 blockiert.
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Der zweite Gelenkpunkt 22 und/oder der Zusatzlenker 18 sind derart eingerichtet, dass der Zusatzlenker 18 im festgestellten Zustand rastet oder klemmt. Die eine Klemmung bewirkende Haltekraft zwischen dem zweiten Gelenkpunkt 22 und dem Zusatzlenker 18 ist einstellbar, beispielsweise durch eine Rändelschraube 26 (siehe 2 und 3).
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Der zweite Gestängearm 14 ist an dem vom Hauptgelenk 16 abgewandten Ende an einem Lagerbock 25 schwenkbar gelagert. Der erste Gestängearm 12 weist an dem vom Hauptgelenk 16 abgewandten Ende eine Ausnehmung 27 zur Aufnahme einer Schließerwelle eines Türschließers auf. Der zweite Gestängearm 14 ist zur Einstellung eines Türüberschlags längenverstellbar ausgebildet (Schiene 21 und in Schiene 21 verlagerbarer und fixierbarer Armabschnitt 23).
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Ebenfalls denkbar ist, dass die Rastfunktion einschaltbar und ausschaltbar ist, und zwar durch ein entsprechendes Schaltelement, beispielsweise durch einen Hebel 28 (siehe 6).
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Der erste Gelenkpunkt 20 ist um 15 bis 25 Prozent der Länge des zweiten Gestängearms 14, an dem der erste Gelenkpunkt 20 angeordnet ist, entlang der Längsrichtung des Gestängearms 14 von der Achse des Hauptgelenks 16 beabstandet (Maß A; siehe 2). Das Maß B beschreibt den Abstand zwischen der Achse des ersten Gelenkpunkts 20 und der Achse des zweiten Gelenkpunkts 22.
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Der zweite Gestängearm 14, an dem der erste Gelenkpunkt 20 angeordnet ist, kann mehrere Durchgänge 30 oder eine Führung (nicht dargestellt) aufweisen, so dass die Position des ersten Gelenkpunkts 20 an dem zweiten Gestängearm 14 einstellbar ist (zumindest grobe Einstellung).
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Der erste Gestängearm 12, an dem der zweite Gelenkpunkt 22 angeordnet ist, kann mehrere Durchgänge oder eine Führung aufweisen (nicht dargestellt), so dass die Position des zweiten Gelenkpunkts 22 an dem ersten Gestängearm 12 einstellbar ist (zumindest grobe Einstellung).
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Durch Fixieren des Zusatzlenkers 18 an dem ersten Gelenkpunkt 20 in der gewünschten Position ist der Winkel zwischen dem ersten Gestängearm 12 und dem zweiten Gestängearm 14 justierbar (Feineinstellung).
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Der Zusatzlenker 18 ist als Stab 32 mit Rundquerschnitt ausgebildet und der zweite Gelenkpunkt 22 weist einen mit dem Stab 32 korrespondierenden Durchgang (nicht dargestellt) aufweisen.
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Im Rahmen einer Ausgestaltungsmöglichkeit kann der Zusatzlenker 18 als Stab 34 mit rechteckigem Querschnitt (Flachmaterial) ausgebildet sein und ein Langloch 36 aufweisen und der zweiten Gelenkpunkt 22 weist einen mit dem Langloch 36 korrespondierendes Führungselement 38 auf (siehe 3). Das Führungselement kann als Abschnitt der Rändelschraube 26 ausgebildet sein (Gewindeabschnitt oder gewindeloser Schaftabschnitt).
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Der Zusatzlenker 18 weist an einer Raststelle und/oder an einer Klemmstelle jeweils eine Materialverdickung 40 auf (siehe 2 und 3).
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Im Rahmen einer Ausgestaltungsmöglichkeit kann der Zusatzlenker 18 als Formteil 42 in Form eines Drahtformteils ausgebildet sein, welches zumindest im Bereich des zweiten Gelenkpunkts 22 mindestens abschnittsweise parallele Formteilabschnitte 44 aufweist und der zweite Gelenkpunkt 22 kann ein mit den Formteilabschnitten 44 korrespondierendes Führungselement 46 aufweisen (siehe 3 bis 6).
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Das Führungselement 46 kann als Stift 48 (siehe 4 und 5) oder Stiftabschnitt 50 eines Hebels 28 (siehe 6) ausgebildet sein. Der Stift 48 oder der Stiftabschnitt 50 kann Ausnehmungen oder Durchgänge für die Formteilabschnitte 44 aufweisen (nicht dargestellt).
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Der Zusatzlenker 18 kann an einer Raststelle und/oder an einer Klemmstelle eine Verjüngung 52 aufweisen, an der die Formteilabschnitte 44 einen geringeren Abstand voneinander aufweisen.
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Die Verjüngung 52 des Zusatzlenkers 18 kann im Bereich des ersten Gelenkpunkts 20 (siehe 4) ausgebildet sein, wobei eine Feststellung der Gestängearme 12, 14 dann durch Zusammenwirken von Zusatzlenker 18 in Form des Drahtformteils 42 und des ersten Gelenkpunktes 20 erfolgt.
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Die Verjüngung 52 des Zusatzlenkers 18 kann auch im Bereich des zweiten Gelenkpunkts 22 (siehe 5 und 6) ausgebildet sein, wobei eine Feststellung der Gestängearme 12, 14 dann durch Zusammenwirken von Zusatzlenker 18 in Form des Drahtformteils 42 und des zweiten Gelenkpunktes 22 erfolgt.
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Zur Einstellung der zwischen dem zweiten Gelenkpunkt 22 und den Formteilabschnitten 44 wirkenden Kraft kann ein Klemmstück 54 vorgesehen sein, welches die Formteilabschnitte 44 umgreift oder von diesen an im Klemmstück 54 ausgebildeten Durchgängen (nicht dargestellt) im Klemmstück 54 durchdrungen wird (siehe 4 und 6). Durch Verschieben des Klemmstücks 54 entlang der Längsrichtung 24 des Zusatzlenkers 18 lässt sich die auf den Stift 48 oder auf den Stiftabschnitt 50 wirkende Vorspannung einstellen.
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Zum Ein- und Ausschalten der Rastfunktion kann am zweiten Gelenkpunkt 22 ein Hebel 26 vorgesehen sein, der relativ zu dem ersten Gestängearm 12 drehbar gelagert ist (siehe 6). Der Hebel 26 weist drehfest mit dem Hebel 26 verbundene Kontaktabschnitte auf (nicht dargestellt), die zumindest in einer ersten Stellung ein Verlagern des Zusatzlenkers 18 blockieren und zumindest in einer zweiten Stellung ein Verlagern des Zusatzlenkers 18 ermöglichen.
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Die Kontaktabschnitte wirken mit Formteilabschnitten 44 und insbesondere mit einer Verjüngung 52 der Formteilabschnitte 44 zusammen. Die Kontaktabschnitte können zum Erzielen der Sperr- und Freigabefunktion (erste und zweite Stellung) beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt aufweisen.
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Die Türschließvorrichtung 100 dient zum Schließen eines relativ zu einem Türrahmen 102 verschwenkbaren Türflügels 104 mit einer am Türflügel 104 oder am Türrahmen 102 anordenbaren Schließereinheit 106 und einem zur Kraftübertragung zwischen Schließereinheit 106 und Türrahmen 102 oder Türflügel 104 dienenden Feststellgestänge 10 (siehe 1).
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Schließereinheit 106 am Türflügel 104 und der Lagerbock 108, an dem das Feststellgestänge 10 gelagert ist, ist am Türrahmen 102 angeordnet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- JP 2014218775 A [0002]
- JP 2015068160 A [0002]