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DE202016104819U1 - Handstaubsauger mit einem Zyklonabscheider - Google Patents

Handstaubsauger mit einem Zyklonabscheider Download PDF

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DE202016104819U1
DE202016104819U1 DE202016104819.2U DE202016104819U DE202016104819U1 DE 202016104819 U1 DE202016104819 U1 DE 202016104819U1 DE 202016104819 U DE202016104819 U DE 202016104819U DE 202016104819 U1 DE202016104819 U1 DE 202016104819U1
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vacuum cleaner
hand vacuum
cleaner according
bridge element
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DE202016104819.2U
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47L5/12Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum
    • A47L5/22Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum with rotary fans
    • A47L5/24Hand-supported suction cleaners
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47L9/248Parts, details or accessories of hoses or pipes

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Abstract

Handstaubsauger mit einem Zyklonabscheider (1), in dem zu reinigende Luft um eine Rotationsachse (2) rotiert, und mit einem länglichen Saugrohr (3), das an einem Ende zum Anschließen einer Saugdüse (33) ausgebildet ist, sowie mit einem Handgriff (7) nach Art eines Pistolengriffs, dadurch gekennzeichnet, dass a. die Rotationsachse (2) und die Handgriff-Längserstreckungsachse (9) des Handgriffs (7) einen ersten Winkel (10) zueinander aufweisen, der größer als 30 Grad ist, und/oder dass b. die Rotationsachse (2) und die Saugrohr-Längserstreckungsachse (11) des Saugrohrs (3) einen zweiten Winkel (12) zueinander aufweisen, der kleiner als 90 Grad (rechter Winkel) ist.

Description

  • Die Erfindung bet*rifft einen Handstaubsauger mit einem Zyklonabscheider, in dem zu reinigende Luft um eine Rotationsachse rotiert, und mit einem länglichen Saugrohr, das an einem Ende zum Anschließen einer Saugdüse ausgebildet ist, sowie mit einem Handgriff nach Art eines Pistolengriffs.
  • Aus EP 2 043 493 B1 ist ein Handstaubsauger bekannt, der einen Hauptkörper, einen Schmutzlufteinlass, einen Reinluftauslass und eine Zyklon-Abscheidevorrichtung zum Abscheiden von Schmutz aus einem Luftstrom aufweist, wobei die Zyklon-Abscheidevorrichtung in einer im Allgemeinen aufrechten Ausrichtung angeordnet ist, wobei eine Grundfläche des Hauptkörpers und eine Grundfläche der Zyklon-Abscheidevorrichtung zusammen eine Grundfläche des Gerätes bilden, um das Gerät auf einer Oberfläche zu tragen, wobei die Grundfläche des Hauptkörpers im Wesentlichen eben ist und die Grundfläche der Zyklon-Abscheidevorrichtung ebenfalls im Wesentlichen eben ist und wobei die Grundfläche des Hauptkörpers in der Ebene der Grundfläche der Zyklon-Abscheidevorrichtung liegt.
  • Aus EP 2 043 492 B1 ist ein ähnlicher Handstaubsauger bekannt, der einen Saugkanal mit einer Längsachse, einen Luftstromerzeuger zum Erzeugen eines Luftstroms längs des Saugkanals und eine Zyklon-Abscheidevorrichtung aufweist. Die Zyklon-Abscheidevorrichtung steht in Verbindung mit dem Saugkanal, um Schmutz und Staub aus dem Luftstrom abzuscheiden. Außerdem weist der Handstaubsauger eine Energiequelle auf, um den Luftstromerzeuger mit Energie zu versorgen. Darüber hinaus weist der Handstaubsauger einen länglichen Griff auf, der zwischen dem Luftstromerzeuger und der Energiequelle angeordnet und dafür bemessen und angeordnet ist, durch eine Hand eines Benutzers ergriffen zu werden, wobei der längliche Griff quer zu der Längsachse des Saugkanals liegt und die Zyklon-Abscheidevorrichtung zwischen dem Saugkanal und dem länglichen Griff angeordnet ist.
  • Aus EP 2 040 597 B1 ist ebenfalls ein ähnlicher Handstaubsauger bekannt, der einen Ansaugkanal, einen Luftstromerzeuger, eine Abscheidevorrichtung und einen Handgriff aufweist, wobei der Handgriff ein erstes Ende, ein zweites Ende und eine Längsachse aufweist, wobei der Luftstromerzeuger direkt benachbart zu dem ersten Ende des Handgriffes angeordnet ist. Darüber hinaus ist eine Stromquelle benachbart zu dem zweiten Ende des Handgriffes für das Zuführen von Strom zum Luftstromerzeuger angeordnet, wobei die Längsachse durch mindestens einen Teil des Luftstromerzeugers verläuft und der Handgriff zwischen dem Luftstromerzeuger und der Stromquelle liegt.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Handstaubsauger sind nachteiliger Weise zum Teil sehr klobig ausgebildet und/oder sind nur mit hohem Kraftaufwand zu halten, wenn es darum geht, einhändig eine Wand oder eine Decke zu reinigen.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Handstaubsauger mit einem Zyklonabscheider anzugeben, der kompakt ausbildbar ist und der auch mit einer Hand sicher und mit verringerter Anstrengung handhabbar ist.
  • Die Aufgabe wird durch einen Handstaubsauger gelöst, der dadurch gekennzeichnet ist, dass
    • a. die Rotationsachse und die Längserstreckungsachse des Handgriffs einen ersten Winkel zueinander aufweisen, der größer als 30 Grad ist, und/oder dass
    • b. die Rotationsachse und die Längserstreckungsachse des Saugrohrs einen zweiten Winkel zueinander aufweisen, der kleiner als 90 Grad (rechter Winkel) ist.
  • Der erfindungsgemäße Handstaubsauger hat den Vorteil, dass der zur Verfügung stehende Bauraum besonders gut ausgenutzt wird und der Handstaubsauger daher besonders kompakt und handlich realisiert werden kann. Der erfindungsgemäße Handstaubsauger hat außerdem den besonderen Vorteil, dass die besondere Ausrichtung des Zyklonabscheiders relativ zum Handgriff ebenso wie die besondere Ausrichtung des Zyklonabscheiders relativ zum Saugrohr, eine besonders günstige Schwerpunktlage, nämlich eine Schwerpunktlage nahe dem Handgriff, ermöglicht, was dem Benutzer die Handhabung erheblich erleichtert, wenn er beispielsweise Wände oder Decken absaugen möchte.
  • Darüber hinaus hat die Erfindung den ganz besonderen Vorteil, dass die Rotationsachse des Zyklonabscheiders beim Absaugen eines Fußbodens vorteilhaft lotrecht ausgerichtet sein kann, was weiter unten im Detail erläutert ist.
  • Hinsichtlich des ersten Winkels kann vorteilhaft insbesondere vorgesehen sein, dass der erste Winkel größer als 40 Grad ist oder größer als 50 ist oder im Bereich von 30 bis 80 Grad liegt oder im Bereich von 40 bis 70 Grad liegt oder im Bereich von 50 bis 60 Grad liegt oder 55 Grad beträgt.
  • Hinsichtlich des ersten Winkels kann vorteilhaft insbesondere vorgesehen sein, dass der zweite Winkel kleiner als 80 Grad ist oder kleiner als 70 Grad ist oder kleiner als 60 Grad ist oder im Bereich von 30 bis 70 Grad liegt oder im Bereich von 40 bis 60 Grad liegt oder 50 Grad beträgt.
  • Zur Klarstellung wird hinsichtlich der genannten Winkel auf folgendes hingewiesen:
    Der erste Winkel wird zwischen dem durch den Zyklonabscheider bis zu einem ersten Schnittpunkt verlaufenden Abschnitt der Rotationsachse und dem durch den Handgriff bis zum ersten Schnittpunkt verlaufenden Abschnitt der Handgriff-Längserstreckungsachse gemessen, wobei der erste Schnittpunkt der Ort ist, an dem sich die Rotationsachse mit der Handgriff-Längserstreckungsachse schneidet.
  • Der zweite Winkel wird zwischen dem durch den Zyklonabscheider bis zu einem zweiten Schnittpunkt verlaufenden Abschnitt der Rotationsachse und dem durch das Saugrohr bis zum zweiten Schnittpunkt verlaufenden Abschnitt der Saugrohr-Längserstreckungsachse gemessen, wobei der zweite Schnittpunkt der Ort ist, an dem sich die Rotationsachse mit der Saugrohr-Längserstreckungsachse schneidet.
  • Bei einer besonderen Ausführung ist ein Anschlussrohr vorhanden, das das Saugrohr mit dem Zyklonabscheider verbindet. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass das, vorzugsweise gerade verlaufende, Saugrohr werkzeugfrei an das Anschlussrohr angekoppelt und werkzeugfrei wieder von dem Anschlussrohr gelöst werden kann. Beispielsweise kann ein Rastmechanismus vorhanden sein, mittels dem das Saugrohr an dem Anschlussrohr gehalten wird. Der Rastmechanismus ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass er werkzeugfrei wieder gelöst werden kann, wenn das Saugrohr abgenommen werden soll. Eine solche Ausführung hat den besonderen Vorteil, dass anstelle des Saugrohres bei Bedarf auch eine Saugdüse unmittelbar an das Anschlussrohr angekoppelt werden kann. Es ist bei einer solchen Ausführung beispielsweise auch möglich, bei Bedarf ein langes Saugrohr gegen ein kurzes Saugrohr auszutauschen, oder umgekehrt.
  • Alternativ ist es jedoch ebenfalls möglich, dass das Anschlussrohr und das Saugrohr gemeinsam einstückig hergestellt sind. Eine solche Ausführung ist besonders kostengünstig herstellbar.
  • Insbesondere im Hinblick darauf, den oben genannten ersten Winkel zu realisieren, den die Rotationsachse und die Handgriff-Längserstreckungsachse zueinander aufweisen, kann das Anschlussrohr vorteilhaft gewinkelt oder gebogen ausgebildet sein. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass das Anschlussrohr zwei, insbesondere gerade verlaufende, Anschlussrohrabschnitte aufweist, die einen dritten Winkel zueinander aufweisen. Der dritte Winkel kann vorteilhaft insbesondere kleiner als 170 Grad sein oder kleiner als 160 Grad sein oder kleiner als 150 Grad sein. Insbesondere kann vorteilhaft auch vorgesehen sein, dass der dritte Winkel im Bereich von 120 Grad bis 160 Grad liegt oder dass der dritte Winkel im Bereich von 130 Grad bis 150 Grad liegt oder dass der dritte Winkel 140 Grad beträgt. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung beträgt der dritte Winkel 90 Grad plus dem zweiten Winkel.
  • Bei einer besonders kompakten und robusten Ausführung ist ein unteres Ende des Handgriffs mittels eines unteren Brückenelements mit dem Zyklonabscheider verbunden. Das untere Ende des Handgriffs ist das Ende, das dem kleinen Finger näher ist, wenn der Handgriff in der vorgesehenen Weise von dem Benutzer umgriffen ist.
  • Insbesondere zur Realisierung eines ersten Winkels zwischen der Rotationsachse und der Handgriff-Längserstreckungsachse, der größer als 30 Grad ist, kann das untere Brückenelement vorteilhaft gewinkelt oder gebogen ausgebildet sein. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass das untere Brückenelement zwei, insbesondere gerade verlaufende, untere Brückenelementabschnitte aufweist, die einen vierten Winkel zueinander aufweisen, der größer als 110 Grad ist oder der größer als 120 Grad ist oder der größer als 130 Grad ist. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der vierte Winkel im Bereich von 120 Grad bis 160 Grad liegt oder im Bereich von 130 bis 150 Grad liegt oder 140 Grad beträgt. Besonders vorteilhaft ist eine Ausführung, bei der der vierte Winkel 90 Grad plus dem zweiten Winkel beträgt.
  • Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung sind sowohl das Anschlussrohr, als auch das untere Brückenelement gewinkelt oder gebogen ausgebildet. Insbesondere kann voreilhaft vorgesehen sein, dass das Anschlussrohr gewinkelt oder gebogen ist, wobei das Anschlussrohr zwei, insbesondere gerade verlaufende, Anschlussrohrabschnitte aufweist, und auch das untere Brückenelement gewinkelt oder gebogen ist, wobei das untere Brückenelement zwei, insbesondere gerade verlaufende, untere Brückenelementabschnitte aufweist. Das Anschlussrohr und das untere Brückenelement können hierbei vorteilhaft derart angeordnet und ausgerichtet sein, dass einer der Anschlussrohrabschnitte und einer der Brückenelementabschnitte koaxial zueinander ausgerichtet sind. Insbesondere können die koaxial zueinander ausgerichteten Bauelemente, nämlich einer der Anschlussrohrabschnitte und einer der Brückenelementabschnitte, derart ausgerichtet und angeordnet sein, dass sie gemeinsam mit dem Zyklonabscheider und/oder der Rotationsachse ein X bilden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführung weist das untere Brückenelement eine Aufnahme für einen Energiespeicher, insbesondere für einen Akku, auf. Der Energiespeicher kann insbesondere dazu dienen, einen Antriebsmotor des Zyklonabscheiders mit Energie, insbesondere mit elektrischer Energie, zu versorgen. Dies insbesondere in der Weise, dass der Handstaubsauger kabellos betrieben werden kann. Eine Anordnung eines Energiespeichers, insbesondere in Form eines Akkus, im unteren Brückenelement wirkt sich vorteilhaft auf die Schwerpunktlage des Handstaubsaugers aus. Die Aufnahme kann insbesondere als Aufnahmefach ausgebildet sein, in der ein Akku, insbesondere werkzeugfrei und/oder zerstörungsfrei wieder entnehmbar, angeordnet werden kann. Insbesondere kann der Handstaubsauger vorteilhaft derart ausgebildet sein, dass der Energiespeicher von einem Benutzer mit einer Hand in die Aufnahme eingefügt werden kann oder aus der Aufnahme entnommen werden kann, während der Benutzer den Handgriff mit der anderen Hand umgriffen hält. Eine solche Ausführung hat den besonderen Vorteil, dass der Benutzer den Energiespeicher für einen Akkuwechsel nicht aus der Hand legen und/oder abstellen muss.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführung ist ein oberes Ende des Handgriffs mittels eines oberen Brückenelements mit dem Zyklonabscheider verbunden. Das obere Ende des Handgriffs ist das Ende, das dem Zeigerfinger und dem Daumen am nächsten ist, wenn der Benutzer den Handgriff in der vorgesehenen Weise umgreift. In vorteilhafter Weise kann in dem oberen Brückenelement ein Luftauslass vorhanden sein. Alternativ oder zusätzlich kann das obere Brückenelement eine, insbesondere werkzeugfrei und/oder zerstörungsfrei entnehmbare, Filteranordnung, beispielsweise eine Filterkartusche, aufweisen. Die Filteranordnung kann beispielsweise ein Feinfilter sein, der Partikel aus der Abluft herausfiltert, die von dem Zyklonabscheider nicht abgeschieden wurden.
  • Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung weist der Zyklonabscheider einen Antriebsmotor auf, der derart angeordnet ist, dass die Rotationsachse durch den Antriebsmotor verläuft. Eine solche Ausführung hat den ganz besonderen Vorteil eines unkomplizierten und kompakten Aufbaus. Darüber hinaus ermöglicht eine derartige Anordnung die Platzierung des Antriebsmotors nahe dem Handgriff, was sich vorteilhaft auf die Schwerpunktlage auswirkt. Für den Benutzer ist es nämlich von Vorteil, wenn der Schwerpunkt möglichst nahe an dem Handgriff liegt, weil auf diese Weise ein möglichst geringes Kippmoment auf die Hand des Benutzers wirkt, wenn dieser den Handstaubsauger frei im Raum hält. Insoweit wirkt sich eine günstige Schwerpunktlage positiv auf die Handhabbarkeit aus.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführung verlaufen die Mittelachse einer Abtriebswelle des Antriebsmotors und/oder eine Ventilatorrotationsachse eines von dem Antriebsmotor angetriebenen Ventilators koaxial zur Rotationsachse. Eine solche Ausführung erlaubt es, eine von dem Antriebsmotor erzeugte Rotationsbewegung effizient und ohne aufwendige Umlenkgetriebe zu dem Ventilator zu übertragen, wobei der Ventilator selbst vorteilhaft unmittelbar an oder in den Zyklonabscheider angeordnet sein kann.
  • Insbesondere ist es alternativ auch möglich, einen von dem Antriebsmotor erzeugte Rotationsbewegung in einfacher Weise auf den Ventilator zu übertragen, wenn eine Mittelachse der Abtriebswelle des Antriebsmotors und/oder eine Ventilatorrotationsachse des Ventilators parallel zur Rotationsachse angeordnet sind. Unter einem Ventilator wird im Sinne dieser Anmeldung jegliche Vorrichtung verstanden, die von dem Antriebsmotor angetrieben eine Luftströmung erzeugt. Beispielsweise kann der Ventilator einen Propeller aufweisen oder als Propeller ausgebildet sein.
  • Der Ventilator des Zyklonabscheiders kann vorteilhaft räumlich zwischen dem Antriebsmotor und dem Partikelauffangbehälter angeordnet sein. Dies ist besonders einfach realisierbar, wenn die Mittelachse eine Abtriebswelle des Antriebsmotors und/oder eine Ventilatorrotationsachse des Ventilators koaxial zur Rotationsachse angeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist der Antriebsmotor nicht als bürstenloser Elektromotor ausgebildet. Elektromotoren mit Bürsten haben nämlich – im Gegensatz zu den häufig bei Handstaubsaugern eingesetzten bürstenlosen Elektromotoren – den Vorteil, dass sie ohne eine zusätzliche Kühlung durch den Luftstrom der durch den Handstaubsauger strömenden, zu reinigenden oder gereinigten Luft auskommen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführung ist an dem Handgriff ein Einschaltknopf angeordnet. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der Einschaltknopf derart angeordnet ist, bei umgriffenen Handgriff mit dem Zeigefinger der den Handgriff umgreifenden Hand bedient zu werden. Insbesondere kann der Einschaltknopf als Regler ausgebildet sein. Beispielsweise kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Drehzahl des Zyklonabscheiderantriebsmotors umso mehr zunimmt, je weiter der Einschaltknopf von dem Benutzer gedrückt wird. Auf diese Weise kann der Benutzer einfach und ohne einen separaten Regelknopf bedienen zu müssen, die Saugkraft regulieren.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführung weist der Zyklonabscheider einen, insbesondere abnehmbaren, Partikelauffangbehälter auf. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der Partikelauffangbehälter einen aufklappbaren Boden aufweist. Dies ermöglicht es, den Partikelauffangbehälter zu entleeren, ohne diesen abnehmen zu müssen. Insoweit hat eine solche Ausführung den besonderen Vorteil, dass der Partikelauffangbehälter zwischendurch einfach entleert werden kann und lediglich für eine gründliche Reinigung, beispielsweise zum Ausspülen, abgenommen werden muss.
  • Zur gelenkigen Ankopplung des Bodens kann der Partikelauffangbehälter ein Scharnier, insbesondere ein Klappscharnier, aufweisen. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der Partikelauffangbehälter im Bereich des Scharniers als Standfuß ausgebildet ist oder dass das Scharnier selbst als Standfuß ausgebildet ist. Eine solche Ausführung hat den besonderen Vorteil, dass der Handstaubsauger sicher und zuverlässig abgestellt werden kann, wobei ein versehentliches Aufklappen des Bodens vermieden ist.
  • Bei einer besonderen Ausführung ist der Boden des Partikelauffangbehälters als Standfläche zum Abstellen des Handstaubsaugers auf einer waagerechten Fläche ausgebildet.
  • Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung ist an das freie Ende des Saugrohres eine Saugdüse angekoppelt. Die Saugdüse kann insbesondere als Bodendüse ausgebildet sein. Insbesondere kann alternativ oder zusätzlich auch vorgesehen sein, dass die Saugdüse wenigstens eine zur Rotation angetriebene Bürstenwalze aufweist. Insbesondere kann – alternativ oder zusätzlich – vorgesehen sein, dass die Saugdüse gelenkig angekoppelt ist.
  • Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung ist die, insbesondere als Bodendüse ausgebildete, Saugdüse zusätzlich zu ihrer eigentlichen Funktion als Ständer zum Abstellen des Handstaubsaugers ausgebildet. Hierzu kann insbesondere vorteilhaft vorgesehen sei, dass die Saugdüse in eine relativ zum Saugrohr arretierte Position, insbesondere Rastposition, überführbar ist, in der die Saugdüse als Ständer zum Abstellen des Handstaubsaugers fungiert.
  • Der erfindungsgemäße Handstaubsauger kann vorteilhaft dazu ausgebildet sein, während eines Saugvorgangs ausschließlich mit einer einzigen Hand, nämlich an dem Handgriff, gehalten und bedient zu werden. Eine solche Ausführung hat den besonderen Vorteil, dass der Benutzer die andere Hand frei hat, um während des Saugvorganges die abzusaugenden Gegenstände zu halten und/oder passend auszurichten.
  • In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielhaft und schematisch dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend beschrieben, wobei gleiche oder gleich wirkende Elemente auch in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen zumeist mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigen:
  • 1 eine Detailansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Handstaubsaugers,
  • 2 eine das Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Handstaubsaugers in einer Bodensaugstellung, und
  • 3 eine das Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Handstaubsaugers in einer Aufbewahrungsstellung.
  • 1 zeigt eine Detailansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Handstaubsaugers, der einen Zyklonabscheider 1 aufweist. In dem Zyklonabscheider 1 rotiert zu reinigende Luft um eine Rotationsachse 2.
  • Der Handstaubsauger weist außerdem ein längliches Saugrohr 3 auf, das mit einem Ende an ein gewinkeltes Anschlussrohr 5 angeschlossen ist, das das Saugrohr 3 mit dem Zyklonabscheider 1 verbindet. Zur, insbesondere werkzeugfreien, Ankopplung des Saugrohrs 3 ist eine Rastvorrichtung 6 an dem Anschlussrohr 5 angeordnet. An dem (in 1 nicht dargestellten) anderen Ende des Saugrohres kann eine Saugdüse angeschlossen werden. Der Handstaubsauger weist einen Handgriff 7 nach Art eines Pistolengriffs auf. An dem Handgriff 7 ist ein Einschaltknopf 8 angeordnet, der von dem Benutzer mit dem Zeigefinger bedient werden kann, wenn er den Handgriff 7 umgriffen hat. Der Einschaltknopf 8 kann insbesondere als Regler ausgebildet sein, mit dem der Benutzer die Saugleistung wählen kann. Es kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Saugleistung, insbesondere durch Erhöhung der Abtriebsdrehzahl eines Antriebsmotors 26, umso höher ist, je weiter der Einschaltknopf 8 gedrückt wird.
  • Die Rotationsachse 2 und die Handgriff-Längserstreckungsachse 9 des Handgriffs 7 weisen einen ersten Winkel 10 zueinander auf, der größer als 30 Grad ist und der ca. 55 Grad beträgt. Darüber hinaus weisen die Rotationsachse 2 und die Saugrohr-Längserstreckungsachse 11 des Saugrohrs 3 einen zweiten Winkel 12 zueinander auf, der kleiner als 90 Grad ist und der ca. 50 Grad beträgt.
  • Das Anschlussrohr 5, das das Saugrohr 3 mit dem Zyklonabscheider 1 verbindet, weist einen ersten Anschlussrohrabschnitt 13 und einen zweiten Anschlussrohrabschnitt 14 auf, die einen dritten Winkel 15 zueinander haben. Der dritte Winkel 15 ist kleiner als 170 Grad. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der dritte Winkel 15 der Summe aus 90 Grad (rechter Winkel) und dem zweiten Winkel 12 entspricht.
  • Die Mittelachse des ersten Anschlussrohrabschnitts 13 verläuft koaxial zur Saugrohr-Längserstreckungsachse 11 des Saugrohres 3. Die Mittelachse 16 des zweiten Anschlussrohrabschnitts 14 kann vorteilhaft senkrecht zu der Rotationsachse ausgerichtet sein.
  • Der Handgriff 7 ist mittels eines unteren Brückenelements 17 mit dem Zyklonabscheider 1 verbunden. Das untere Brückenelement 17 ist gewinkelt ausgebildet und weist einen ersten unteren Brückenelementabschnitt 18 und einen zweiten unteren Brückenabschnitt 19 auf, die einen vierten Winkel 20 zueinander aufweisen. Der vierte Winkel 20 ist größer als 110 Grad. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der vierte Winkel 20 der Summe aus 90 Grad und dem zweiten Winkel 12 entspricht.
  • Die Mittelachse 21 des ersten unteren Brückenelementabschnitts 18 ist parallel zur Saugrohr-Längserstreckungsachse 11 des Saugrohres 3 angeordnet.
  • Die Mittelachse 22 des zweiten unteren Brückenelementabschnitts 19 ist koaxial zur Mittelachse 16 des zweiten Anschlussrohrabschnitts 14 und senkrecht zur Rotationsachse 2 ausgerichtet.
  • Das erste untere Brückenelement 17 weist eine Aufnahme 23 für einen Energiespeicher 24, insbesondere in Form eines Akkus, auf. Der Energiespeicher 24 kann werkzeugfrei in die Aufnahme 23 eingefügt und nach Drücken eines Auslöseknopfs 25 wieder aus der Aufnahme 23 entnommen werden.
  • Der Handstaubsauger weist außerdem einen Antriebsmotor 26 auf, der einen Ventilator 27 antreibt. Der Antriebsmotor 26 ist derart angeordnet, dass die Rotationsachse 2 durch den Antriebsmotor 26 verläuft.
  • Der Zyklonabscheider 1 weist einen, insbesondere abnehmbaren, Partikelauffangbehälter 28 mit einem aufklappbaren Boden 29 auf. Der Boden 29 ist mittels eines Scharniers 30 angekoppelt, das zusätzlich zu seiner Scharnierfunktion auch als Standfuß dient, um den Handstaubsauger abstellen zu können. Außer diesem Standfuß können forteilhaft weitere Standfüße, beispielsweise am unteren Ende des Handgriffs 7, vorhanden sein.
  • Das obere Ende des Handgriffs 7 ist mittels eines oberen Brückenelements 31 mit dem Zyklonabscheider 1 verbunden. In dem oberen Brückenelement 31 ist eine werkzeugfrei entnehmbare Filterkartusche 32 angeordnet.
  • 2 zeigt das Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Handstaubsaugers in einer Bodensaugstellung. Es ist zu erkennen, dass an das freie Ende des Saugrohrs 3 eine als Bodendüse ausgebildete Saugdüse 33 gelenkig angekoppelt ist.
  • Die Länge des Saugrohrs 3 liegt im Bereich von 50 cm bis 100 cm und beträgt vorzugsweise 57 cm bis 60 cm, insbesondere 60 cm. Sie ist so gewählt, dass das Saugrohr 3 unter einem Anstellwinkel 4 von ca. 40 Grad zum abzusaugenden Boden ausgerichtet ist, wenn eine erwachsene Person den Handstaubsauger bei herabhängendem, leicht angewinkeltem Arm an einer Hand hält.
  • Der besonders gewählte zweite Winkel 12, der insbesondere 50 Grad betragen kann, ist ursächlich dafür, dass die Rotationsachse 2 in dieser Stellung weitgehend senkrecht zum Boden ausgerichtet ist. Dies hat den besonderen Vorteil, dass der Zyklonabscheider 1 besonders gut funktioniert und die abgeschiedenen Partikel unmittelbar in Richtung Boden 29 fallen. Durch die besondere Wahl des ersten Winkels 10, der insbesondere 55 Grad betragen kann, kann der Benutzer den Handstaubsauger in der gezeigten Bodensaugstellung besonders ergonomisch halten.
  • Die als Bodendüse ausgebildete Saugdüse 33 fungiert auch als Ständer zum Abstellen des Handstaubsaugers, was in 3 gezeigt ist. Hierfür werden der Saugkopf 34, der insbesondere den Zyklonabscheider 1 und den Handgriff 7 umfasst, und das Saugrohr 3 relativ zu der Saugdüse 33 über eine lotrechte Position der Saugrohr-Längserstreckungsachse 11 hinausbewegt, bis sich die Saugrohr-Längserstreckungsachse 11 in einem Anstellwinkel 4 von ca. 95 Grad befindet. Es ist ein Anschlag vorhanden, der verhindert, dass das Saugrohr 3 relativ zur Saugdüse 33 über die 95 Grad-Stellung hinaus gelangen kann. Um zu verhindern, dass der Handstaubsauger versehentlich aus der Aufbewahrungsstellung gelangt, kann eine, insbesondere werkzeugfrei wieder lösbare, Rastvorrichtung vorhanden sein, die die 95 Grad-Stellung arretiert.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Zyklonabscheider
    2
    Rotationsachse
    3
    Saugrohr
    4
    Anstellwinkel
    5
    Anschlussrohr
    6
    Rastvorrichtung
    7
    Handgriff
    8
    Einschaltknopf
    9
    Handgriff-Längserstreckungsachse
    10
    Erster Winkel
    11
    Saugrohr-Längserstreckungsachse
    12
    Zweiter Winkel
    13
    Erster Anschlussrohrabschnitt
    14
    Zweiter Anschlussrohrabschnitt
    15
    Dritter Winkel
    16
    Mittelachse
    17
    Unteres Brückenelement
    18
    Erster unterer Brückenelementabschnitt
    19
    Zweiter unterer Brückenelementabschnitt
    20
    Vierter Winkel
    21
    Mittelachse des ersten unteren Brückenelementabschnitts
    22
    Mittelachse des zweiten unteren Brückenelementabschnitts
    23
    Aufnahme
    24
    Energiespeicher
    25
    Auslöseknopf
    26
    Antriebsmotor
    27
    Ventilator
    28
    Partikelauffangbehälter
    29
    Boden
    30
    Scharnier
    31
    Oberes Brückenelement
    32
    Filterkartusche
    33
    Saugdüse
    34
    Saugkopf
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2043493 B1 [0002]
    • EP 2043492 B1 [0003]
    • EP 2040597 B1 [0004]

Claims (24)

  1. Handstaubsauger mit einem Zyklonabscheider (1), in dem zu reinigende Luft um eine Rotationsachse (2) rotiert, und mit einem länglichen Saugrohr (3), das an einem Ende zum Anschließen einer Saugdüse (33) ausgebildet ist, sowie mit einem Handgriff (7) nach Art eines Pistolengriffs, dadurch gekennzeichnet, dass a. die Rotationsachse (2) und die Handgriff-Längserstreckungsachse (9) des Handgriffs (7) einen ersten Winkel (10) zueinander aufweisen, der größer als 30 Grad ist, und/oder dass b. die Rotationsachse (2) und die Saugrohr-Längserstreckungsachse (11) des Saugrohrs (3) einen zweiten Winkel (12) zueinander aufweisen, der kleiner als 90 Grad (rechter Winkel) ist.
  2. Handstaubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Winkel (10) größer als 40 Grad ist oder größer als 50 ist oder im Bereich von 30 bis 80 Grad liegt oder im Bereich von 40 bis 70 Grad liegt oder im Bereich von 50 bis 60 Grad liegt oder 55 Grad beträgt.
  3. Handstaubsauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Winkel (12) kleiner als 80 Grad ist oder kleiner als 70 Grad ist oder kleiner als 60 Grad ist oder im Bereich von 30 bis 70 Grad liegt oder im Bereich von 40 bis 60 Grad liegt oder 50 Grad beträgt.
  4. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlussrohr (5) vorhanden ist, das das Saugrohr (3) mit dem Zyklonabscheider (1) verbindet und/oder dass ein Anschlussrohr (5) vorhanden ist, mittels dem das Saugrohr (3) mit dem Zyklonabscheider (1) verbindbar ist.
  5. Handstaubsauger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass a. das Anschlussrohr (5) gewinkelt oder gebogen ist und/oder dass b. das Anschlussrohr (5) gewinkelt oder gebogen ist, wobei das Anschlussrohr (5) zwei, insbesondere gerade verlaufende, Anschlussrohrabschnitte (13, 14) aufweist, die einen dritten Winkel zueinander aufweisen, der kleiner als 170 Grad ist oder der kleiner als 160 Grad ist oder der kleiner als 150 Grad ist oder der im Bereich von 120 bis 160 Grad liegt oder der im Bereich von 130 bis 150 Grad liegt oder der 140 Grad beträgt oder der 90 Grad plus dem zweiten Winkel (12) beträgt.
  6. Handstaubsauger nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass Anschlussrohr (5) und das Saugrohr (3) zerstörungsfrei und/oder werkzeugfrei lösbar miteinander verbunden sind oder verbindbar sind.
  7. Handstaubsauger nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass Anschlussrohr (5) und das Saugrohr (3) gemeinsam einstückig hergestellt sind.
  8. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein unteres Ende des Handgriffs (7) mittels eines unteren Brückenelements (17) mit dem Zyklonabscheider (1) verbunden ist.
  9. Handstaubsauger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass a. das untere Brückenelement (17) gewinkelt oder gebogen ist und/oder dass b. das untere Brückenelement (17) gewinkelt oder gebogen ist, wobei das untere Brückenelement (17) zwei, insbesondere gerade verlaufende, untere Brückenelementabschnitte (18, 19) aufweist, die einen vierten Winkel zueinander aufweisen, der größer als 110 Grad ist oder der größer als 120 Grad ist oder der größer als 130 Grad ist oder der im Bereich von 120 bis 160 Grad liegt oder der im Bereich von 130 bis 150 Grad liegt oder der 140 Grad beträgt oder der 90 Grad plus dem zweiten Winkel (12) beträgt, und/oder dass c. das Anschlussrohr (5) gewinkelt oder gebogen ist, wobei das Anschlussrohr (5) zwei, insbesondere gerade verlaufende, Anschlussrohrabschnitte (13, 14) aufweist und das untere Brückenelement (17) gewinkelt oder gebogen ist, wobei das untere Brückenelement (17) zwei, insbesondere gerade verlaufende, untere Brückenelementabschnitte (18, 19) aufweist, und wobei einer der Anschlussrohrabschnitte (13, 14) und einer der Brückenelementabschnitte (18, 19) koaxial zueinander angeordnet sind und/oder miteinander verbunden sind und/oder ineinander übergehen, und/oder dass d. das Anschlussrohr (5) gewinkelt oder gebogen ist, wobei das Anschlussrohr (5) zwei, insbesondere gerade verlaufende, Anschlussrohrabschnitte (13, 14) aufweist und das untere Brückenelement (17) gewinkelt oder gebogen ist, wobei das untere Brückenelement (17) zwei, insbesondere gerade verlaufende, untere Brückenelementabschnitte (18, 19) aufweist, wobei einer der Anschlussrohrabschnitte (18, 19) und einer der Brückenelementabschnitte koaxial zueinander angeordnet sind und gemeinsam mit dem Zyklonabscheider (1) ein X bilden.
  10. Handstaubsauger nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Brückenelement (17) eine Aufnahme (23) für einen Energiespeicher (24), insbesondere für einen Akku, aufweist und/oder dass in dem unteren Brückenelement (17) ein Energiespeicher (24), insbesondere ein Akku, angeordnet ist.
  11. Handstaubsauger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (24) von einem Benutzer mit einer Hand in die Aufnahme einfügbar oder aus dem Aufnahme (23) entnehmbar ist, während der Benutzer den Handgriff (7) mit der anderen Hand umgriffen hält.
  12. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein oberes Ende des Handgriffs (7) mittels eines oberen Brückenelements (31) mit dem Zyklonabscheider (1) verbunden ist.
  13. Handstaubsauger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass in dem oberen Brückenelement (31) ein Luftauslass und/oder eine, insbesondere werkzeugfrei und/oder zerstörungsfrei entnehmbare, Filteranordnung angeordnet ist.
  14. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass a. ein Antriebsmotor (26) vorhanden ist, der derart angeordnet ist, dass die Rotationsachse (2) durch den Antriebsmotor verläuft, und/oder dass b. ein Antriebsmotor (26) vorhanden ist, der einen Ventilator (27) antreibt, wobei eine Mittelachse einer Abtriebswelle des Antriebsmotors (26) und/oder eine Ventilatorrotationsachse des Ventilators koaxial zur Rotationsachse (2) angeordnet sind.
  15. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Zyklonabscheider (1) einen Partikelauffangbehälter (28) mit einem mittels eines Scharniers (30) angekoppelten, aufklappbarem Boden (29) aufweist.
  16. Handstaubsauger nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Partikelauffangbehälter (28) im Bereich des Scharniers (30) als Standfuß ausgebildet ist oder dass das Scharnier (30) als Standfuß ausgebildet ist.
  17. Handstaubsauger nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (29) des Partikelauffangbehälters (28) als Standfläche zum Abstellen des Handstaubsaugers auf einer waagerechten Fläche ausgebildet ist.
  18. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (26) nicht als bürstenloser Elektromotor ausgebildet ist.
  19. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Handgriff (7) ein Einschaltknopf (8) angeordnet ist und/oder dass an dem Handgriff (7) ein Einschaltknopf (8) angeordnet ist, der dazu ausgebildet und angeordnet ist, bei umgriffenem Handgriff (7) mit dem Zeigefinger bedient zu werden.
  20. Handstaubsauger nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschaltknopf (8) als Regler ausgebildet ist und/oder dass die Drehzahl des Zyklonabscheiderantriebsmotors umso mehr zunimmt, je weiter der Einschaltknopf (8) gedrückt wird.
  21. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass a. an das Saugrohr (3) eine Saugdüse (33) angekoppelt ist und/oder dass b. an das Saugrohr (3) eine als Bodendüse ausgebildete Saugdüse (33) angekoppelt ist und/oder dass c. an das Saugrohr (3) eine Saugdüse (33) gelenkig angekoppelt ist.
  22. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugrohr eine Länge im Bereich von 50 cm bis 100 cm oder eine Länge im Bereich von 57 cm bis 60 cm oder eine Länge von 60 cm aufweist.
  23. Handstaubsauger nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass a. die Saugdüse (33) als Ständer zum Abstellen des Handstaubsaugers ausgebildet ist, und/oder dass b. die Saugdüse (33) in eine relativ zum Saugrohr (3) arretierte Position überführbar ist, in der die Saugdüse (33) als Ständer zum Abstellen des Handstaubsaugers fungiert.
  24. Handstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 23 dadurch gekennzeichnet, dass der Handstaubsauger dazu ausgebildet und geeignet ist, während eines Saugvorganges ausschließlich mit einer Hand an dem Handgriff (7) gehalten und bedient zu werden.
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