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Die Erfindung betrifft eine Schraubvorrichtung zur Verbindung mit einem Schraubgewinde gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Befestigungsvorrichtung.
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Derartige Schraubvorrichtungen umfassen einen Innenkörper und einen Außenkörper. Der Innenkörper weist ein Gewinde auf, das zum Anschluss an das Schraubgewinde ausgebildet ist. Der Außenkörper weist eine Aufnahme auf, die dazu ausgebildet und eingerichtet ist, den Innenkörper zumindest teilweise in sich aufzunehmen.
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Bei dem Schraubgewinde handelt es sich beispielsweise um ein Außengewinde einer Schraube oder eines Gewindebolzens, insbesondere um ein Außengewinde einer Steckachse, oder alternativ um ein Innengewinde einer Schraubmutter.
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Die beschriebenen Schraubvorrichtungen werden regelmäßig dazu verwendet, um diebstahlhemmende oder diebstahlsichere Verschraubungen bereitzustellen. Insbesondere besteht ein Bedarf, Teile von Fahrrädern möglichst gut gegen einen Diebstahl und eine damit verbundene unbefugte Manipulation der Schraubvorrichtung zu sichern.
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Aus der Praxis sind Schraubvorrichtungen bekannt, bei denen zur Verbindung mit dem Schraubgewinde zunächst der Innenkörper in eine Aufnahme im Außenkörper eingesetzt wird. Daraufhin wird der Innenkörper mit dem Schraubgewinde in Eingriff gebracht und verschraubt. Dabei drängt der Innenkörper gegen eine Rückwand des Außenkörpers und diese wiederum gegen das zu verschraubende Bauteil, z.B. eine Achshalterung eines Fahrrads. Der Außenkörper schützt somit zwar den die eigentliche Verschraubung herstellenden Innenkörper in der Aufnahme vor einer unbefugten Manipulation. Die bekannten Schraubvorrichtungen weisen aber den Nachteil auf, dass eine Haltekraft des Innenkörpers an das zu verschraubende Bauteil über einen Abschnitt des Außenkörpers wirkt, der auf diese Weise am Innenkörper gehalten ist. Dadurch ist die bekannte Schraubvorrichtung durch Einwirkung unbefugter Manipulationen auf den Außenkörper angreifbar. Selbst wenn ein Lösen der Schraubvorrichtung nicht gelingt, kann eine Manipulation des Außenkörpers das verschraubte Bauteil, z.B. die Achshalterung des Fahrrads, beschädigen.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannten Schraubvorrichtungen zu verbessern.
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Dieses Problem wird durch eine Schraubvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Danach ist eine Rastverbindung vorgesehen, die derart verrastbar oder verrastet ist, dass der Innenkörper mittels der Rastverbindung rotierbar in der Aufnahme des Außenkörpers gehalten ist.
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Durch die Halterung des Außenkörpers am Innenkörper mittels der Rastverbindung entfällt eine Notwendigkeit, die von dem Innenkörper auf das zu verschraubenden Bauteil ausgeübte Haltekraft zur Halterung des Außenkörpers über einen Abschnitt des Außenkörpers wirken zu lassen. Es ist somit möglich, am Innenkörper selbst eine Anlagefläche bereitzustellen, die mit dem zu verschraubenden Bauteil in Anlage bringbar ist. Hierdurch ist eine Verbesserung der Diebstahlhemmung möglich. Die Rastverbindung ermöglicht auch eine besonders einfache Montage des Außenkörpers am Innenkörper.
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Die Rastverbindung ist insbesondere zwischen dem Außenkörper und dem Innenkörper ausgebildet. Die Rastverbindung umfasst Formschlussmittel am Außenkörper und am Innenkörper, die durch Verrasten der Rastverbindung zum Aufbau einer formschlüssigen Verbindung zusammenwirken. Die Rastverbindung kann derart ausgebildet sein, dass sie aus einem verrasteten Zustand nicht zerstörungsfrei lösbar ist. Hierdurch ist eine besonders sichere Verbindung des Außenkörpers am Innenkörper möglich.
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Der Außenkörper ist rotierbar am Innenkörper gelagert, insbesondere auch in einem verschraubten Zustand des Innenkörpers mit dem Schraubgewinde. Hierdurch kann verhindert werden, dass eine unbefugte Manipulation des Außenkörpers zu einer Beschädigung des verschraubten Bauteils führt.
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Rotierbar kann bedeuten, dass eine Kraft, die nötig ist, den Außenkörper gegenüber dem Innenkörper zu rotieren, geringer ist, als eine Kraft, die typischerweise zum Lösen der Schraubvorrichtung aus einem bestimmungsgemäß verschraubten Zustand mit dem Schraubgewinde nötig ist.
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Ein weiterer Vorteil, der durch die Halterung des Außenkörpers am Innenkörper ermöglicht wird, ist, dass der Außenkörper auch in einem nicht verschraubten Zustand verliersicher am Innenkörper gehalten ist.
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Die Rastverbindung kann so ausgebildet sein, dass der Außenkörper auch dann mit dem Innenkörper verrastbar ist, wenn der Innenkörper bereits mit einem Schraubgewinde verschraubt ist.
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Die Rastverbindung kann zumindest jeweils eine am Außenkörper und/oder am Innenkörper ausgebildete, umlaufende, insbesondere in sich geschlossene Nut umfassen.
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Mit der Nut kann ein Vorsprung der Rastverbindung, der am jeweils anderen vom Außenkörper und Innenkörper ausgebildet ist, insbesondere formschlüssig in Eingriff gebracht werden oder in Eingriff stehen. Beim Einsetzen des Innenkörpers in die Aufnahme des Außenkörpers rastet der Vorsprung in die Nut ein.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Rastverbindung eine am Außenkörper ausgebildete Nut sowie eine zugeordnete, am Innenkörper ausgebildete Nut umfassen. Beide Nuten stehen mit einem zwischen dem Außenkörper und dem Innenkörper anordenbaren oder angeordneten Zwischenkörper formschlüssig in Eingriff. Hierdurch ist es möglich, für den Außenkörper und/oder den Innenkörper ein besonders hartes Material zu verwenden, z.B. einen besonders harten Stahl, während der Zwischenkörper aus einem im Vergleich dazu weicheren Material gefertigt wird.
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Der Zwischenkörper ist beispielsweise ringförmig ausgebildet, insbesondere als Federring, z.B. mit rechteckigem Querschnitt. Bei dem Federring kann es sich um einen handelsüblichen Federring zum Vorspannen einer Schraube gegen eine Mutter handeln. Beim Aufbau der Rastverbindung des Außenkörpers mit dem Innenkörper kann der Federring radial komprimiert oder geweitet werden und so eine besonders einfache und dennoch sichere Verbindung des Außenkörpers mit dem Innenkörper bereitstellen.
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Das Gewinde des Innenkörpers ist z.B. als Innengewinde ausgebildet. Die Schraubvorrichtung ist dann auf ein als Außengewinde ausgebildetes Schraubgewinde aufschraubbar. Die Schraubvorrichtung kann eine Schraubmutter ausbilden. Das Innengewinde des Innenkörpers kann als Sacklochgewinde ausgebildet sein. Alternativ ist das Gewinde des Innenkörpers als Außengewinde ausgebildet. Die Schraubvorrichtung ist dann in ein als Innengewinde ausgebildetes Schraubgewinde einschraubbar.
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Der Außenkörper ist um eine Rotationsachse bezüglich dem Innenkörper rotierbar. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass sich das Gewinde des Innenkörpers koaxial zur Rotationsachse um die Rotationsachse windet.
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Der Außenkörper kann den Innenkörper vollständig oder im Wesentlichen vollständig in seiner Aufnahme aufnahmen aufnehmen. Dadurch ist der Innenkörper besonders gut durch den Außenkörper geschützt. Die Aufnahme umfasst z.B. einen Endanschlag für den Innenkörper beim Einsetzen in die Aufnahme.
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Das insbesondere als Innengewinde ausgebildete Gewinde des Innenkörpers mündet z.B. an einer Stirnfläche des Innenkörpers. Die Stirnfläche des Innenkörpers kann gegenüber einer benachbarten, insbesondere parallel verlaufenden, Stirnfläche des Außenkörpers um einen Überstand vorstehen. Hierdurch kann ein Spiel zwischen dem Außenkörper und einer ebenen Montagefläche des zu verschraubenden Bauteils verbleiben, wodurch die Rotierbarkeit des Außenköpers gegenüber dem Innenkörper nicht behindert wird.
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Der Außenkörper weist gemäß einer Ausgestaltung eine konische Innenfläche auf. Alternativ oder zusätzlich weist der Innenkörper eine konische Außenfläche auf. Die konische Innenfläche des Außenkörpers liegt z.B. in flächiger Anlage mit der konischen Außenfläche des Innenkörpers. Hierdurch kann der Endanschlag ausgebildet werden, der eine Bewegung des Innenkörpers im Außenkörper begrenzt, insbesondere in einer Richtung entlang der Rotationsachse.
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Der Außenkörper kann ferner eine konische Außenfläche aufweisen. Hierdurch wird eine unbefugte Manipulation erschwert, da z.B. eine Zange an der konischen Außenfläche abrutscht. In einer Weiterbildung ist eine umlaufende Außenfläche vollständig oder im Wesentlichen vollständig konisch ausgebildet. Ferner kann der Außenkörper eine konvexe, insbesondere kalottenförmige Außenfläche aufweisen.
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Der Außenkörper und/oder der Innenkörper können jeweils einstückig ausgebildet sein. Dies ermöglicht eine besonders einfache Herstellung. Auch können einstückig ausgebildete Teile eine besonders hohe Stabilität aufweisen.
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Am Innenkörper ist eine Werkzeugschnittstelle ausgebildet. Mit der Werkzeugschnittstelle ist ein Werkzeug in Eingriff bringbar, um die Schraubvorrichtung mit dem Schraubgewinde zu verschrauben und/oder wieder davon zu lösen. Die Werkzeugschnittstelle wird durch den Außenkörper geschützt. Die Werkzeugschnittstelle ist z.B. koaxial zum Gewinde des Innenkörpers ausgebildet. Beispielsweise ist die Werkzeugschnittstelle an einem axialen Ende des Innenkörpers ausgebildet.
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Die Werkzeugschnittstelle kann als normierte Schnittstelle ausgebildet sein, insbesondere als Innensechskant, z.B. mit einer Schlüsselweite von 6 mm oder 8 mm. Die Werkzeugschnittstelle kann eine Aufnahme aufweisen, in die das Werkzeug einführbar ist. Es ist auch möglich, dass die Werkzeugschnittstelle als Spezialschnittstelle ausgebildet ist, die nur mit einem nur für Sicherheitsanwendungen bestimmten Werkzeug betätigbar ist, z.B. einem Fünfkantschlüssel, oder mit einem kodierten oder einem einzigartigen Schlüssel.
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Gemäß einer Weiterbildung umfasst die Schraubvorrichtung einen Einsatz auf, der derart an oder in der Werkzeugschnittstelle anordenbar ist, dass die Werkzeugschnittstelle durch das zur Werkzeugschnittstelle passende Werkzeug nicht betätigt werden kann, insbesondere nicht mit der Werkzeugschnittstelle in Eingriff bringbar ist. Der Einsatz ist z.B. nur mit einem Spezialschlüssel entfernbar, insbesondere nur mit einem kodierten Schlüssel oder nur mit einem einzigartigen Schlüssel.
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Am Außenkörper kann eine Öffnung vorgesehen sein, durch die hindurch die Werkzeugschnittstelle für das Werkzeug zugänglich ist. Die Öffnung kann senkrecht zur Rotationsachse gesehen einen kleineren Durchmesser aufweisen als der Innenkörper. Hierdurch wird der Innenkörper besonders gut durch den Außenkörper vor einer unbefugten Manipulation geschützt.
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Zwischen dem Außenkörper und dem Innenkörper kann eine Hülse angeordnet sein, z.B. in einem umlaufenden Spalt zwischen Außenkörper und Innenkörper. Die Hülse umfasst beispielsweise Nylon oder besteht aus Nylon. Hierdurch kann ein Klappern des Außenkörpers am Innenkörper durch Erschütterungen oder Vibrationen verringert oder vermieden werden. Darüber hinaus dient die Hülse der Sicherheit. Denn durch die Hülse ist es weitaus schwieriger, den Außenkörper so zusammenzudrücken, dass durch eine Bewegung des Außenkörpers gleichzeitig eine Bewegung des Innenkörpers erfolgt. Durch die Hülse kann auch ein (gewaltsames) Entfernen des Außenkörpers vom Innenkörper erschwert oder verhindert werden, da die Hülse das Spiel zwischen dem Außenkörper und dem Innenkörper verringert.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Befestigungsvorrichtung bereitgestellt. Die Befestigungsvorrichtung umfasst ein Schraubgewinde und eine Schraubvorrichtung in einer beliebigen hierin beschriebenen Ausgestaltung. Bei der Befestigungsvorrichtung kann es sich um eine Befestigungsvorrichtung für ein Fahrrad handeln, z.B. um eine Sattelklemme des Fahrrads. Die Befestigungsvorrichtung kann als Steckachse ausgebildet sein, insbesondere als Steckachse für ein Fahrrad, z.B. eine Steckachse für ein Laufrad.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
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1 ein Ausführungsbeispiel einer Schraubvorrichtung mit einem Außenkörper, einer Hülse und einem Innenkörper in einer Explosionsdarstellung;
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2A–2D mehrere verschiedene Ansichten der Schraubvorrichtung gemäß 1;
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3 eine Querschnittsansicht der Schraubvorrichtung gemäß 1–2D entlang der in 2D eingezeichneten Schnittebene A-A;
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4 ein Ausführungsbeispiel einer Schraubvorrichtung mit einem Außenkörper, einem Zwischenkörper und einem Innenkörper in einer Explosionsdarstellung;
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5A und 5B mehrere verschiedene Ansichten der Schraubvorrichtung gemäß 4;
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6 eine Querschnittsansicht der Schraubvorrichtung gemäß 4–5B entlang der in 5B eingezeichneten Schnittebene B-B.
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7 ein Ausführungsbeispiel einer Schraubvorrichtung mit einem Außenkörper, einem Zwischenkörper, einer Hülse, einem Innenkörper und mehreren Unterlegscheiben in einer Querschnittsansicht; und
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8 eine Befestigungsvorrichtung mit einer Schraubvorrichtung und einer Schraube.
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1–3 zeigen eine Schraubvorrichtung 1 mit einem Innenkörper 12 und einem daran gelagerten Außenkörper 10.
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Der Außenkörper 10 und der Innenkörper 12 sind durch eine Rastverbindung 13 um eine Rotationsachse R zueinander drehbar formschlüssig miteinander verbunden.
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Der Innenkörper 12 weist einen Abschnitt mit einer kreiszylindrischen Mantelfläche 120 auf. Innerhalb der Mantelfläche 120 erstreckt sich koaxial dazu ein Innengewinde 124, z.B. in M6, M8 oder M10. Das Innengewinde 124 ist auf ein dazu passendes Außengewinde aufschraubbar, z.B. auf das Außengewinde einer Steckachse eines Laufrades eines Fahrrads.
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Das Innengewinde 124 erstreckt sich von einer Stirnfläche 125 des Innenkörpers 12 in den Innenkörper 12 hinein und ist als Sacklochgewinde ausgebildet. Die Stirnfläche 125 des Innenkörpers 12 dient als Anlage- oder Kontaktfläche und ist ausgebildet, bei der Verwendung der Schraubvorrichtung 1 mit einem zu verschraubenden Bauteil kontaktiert zu werden, z.B. mit einer Achshalterung für ein Laufrad eines Fahrrads.
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An seinem der Stirnfläche 125 (von der aus sich das Innengewinde 124 erstreckt) gegenüberliegenden Seite weist der Innenkörper 12 eine Werkzeugschnittstelle auf. Die Werkzeugschnittstelle ist vorliegend beispielhaft in Form einer Innensechskantaufnahme 123 ausgebildet. In die Innensechskantaufnahme 123 ist ein Werkzeug, vorliegend ein Sechskantschlüssel passender Größe einsetzbar. Mit Hilfe des Werkzeugs ist die Schraubvorrichtung 1 auf ein entsprechendes Außengewinde aufschraubbar.
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Die Werkzeugschnittstelle 123 steht mit einem durch das Innengewinde 124 definierten Hohlraum des Innenkörpers 12 durch eine Entlüftung in Fluidverbindung.
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Die Werkzeugschnittstelle 123 ist innerhalb einer Stirnfläche 126 des Innenkörpers 12 ausgebildet, die der als Kontaktfläche dienenden Stirnfläche 125 gegenüberliegt. Die Stirnflächen 125, 126 verlaufen im Wesentlichen parallel zueinander.
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Angrenzend an die Stirnfläche 126 mit der Werkzeugschnittstelle 123 ist eine konische Außenfläche 122 ausgebildet. Die konische Außenfläche 122 verjüngt sich zur angrenzenden Stirnfläche 126 hin.
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An die konische Außenfläche 122 schließt sich eine Nut 130 an. Die Nut 130 ist um die Rotationsachse R umlaufend am Innenkörper 12 ausgebildet. Die Nut 130 ist in sich geschlossen. Die Nut 130 ist über eine konische Anschlagfläche 127 mit der Mantelfläche 120 verbunden.
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Der Außenkörper 10 bildet eine Aufnahme 100 aus, in die der Innenkörper 12 eingesetzt ist. Die Aufnahme 100 weist eine der äußeren Form des Innenkörpers 12 entsprechende innere Form auf. Hierzu umfasst der Außenkörper 10 einen die kreiszylindrische Mantelfläche 120 des Innenkörpers 12 umschließenden kreiszylindrischen Abschnitt 109. An den kreiszylindrischen Abschnitt 109 schließt sich eine konische Einführschräge 106 an, welche die konische Anschlagfläche 127 des Innenkörpers 12 umgibt. Die Einführschräge 106 geht in einen nach innen gerichteten, umlaufenden Vorsprung 131 über. Der Vorsprung 131 greift in die Nut 130 des Innenkörpers 12. Um die endseitige konische Außenfläche 122 des Innenkörpers 12 herum erstreckt sich eine konische Innenfläche 124 des Außenkörpers.
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Die Nut 130 und der Vorsprung 131 bilden zusammen die Rastverbindung 13 aus. Bei der Montage des Außenkörpers 10 am Innenkörper 12 wird der Innenkörper 12 in die Aufnahme 100 des Außenkörpers eingesetzt. Dabei rastet der Vorsprung 131 in die Nut 130 ein, wobei die Einführschräge 106 und die konische Anschlagfläche 127, sowie die konische Innenfläche 104 des Außenkörpers 10 und die konische Außenfläche des Innenkörpers 12 aneinander anschlagen.
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Bei der Montage ist der Außenkörper 10 so mit dem Innenkörper 12 verbindbar, dass der Innenkörper 12 mit der Werkzeugschnittstelle 123 voran in den Außenkörper 10 eingeschoben wird. Hierdurch ist es möglich, den Außenkörper 10 erst dann am Innenkörper 12 zu montieren, wenn der Innenkörper 12 bereits fest mit einem Schraubgewinde verschraubt ist. Eine Verschraubung mit einem Innenkörper 12 kann somit nachträglich und ohne gelöst zu werden, zu einer diebstahlgehemmten oder -gesicherten Schraubvorrichtung 1 nachgerüstet werden.
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Die Stirnfläche 126 des Innenkörpers 12 mit der Werkzeugschnittstelle 123 ist gegenüber einem Stirnbereich 108 des Außenkörpers 10 leicht zurückversetzt. Hierdurch die die Werkzeugschnittstelle 123 besonders gut geschützt. Am Stirnbereich 108 ist eine kreisförmige Öffnung 103 des Außenkörpers 10 ausgebildet. Durch die Öffnung 103 hindurch ist die Werkzeugschnittstelle 123 für das Werkzeug zugänglich. An der Öffnung 103 kann z.B. eine nicht dargestellte Kappe angebracht werden, die die Werkzeugschnittstelle z.B. vor Staub schützt.
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Die der Öffnung 103 gegenüberliegende Stirnfläche 107 des Außenkörpers 10 ist parallel zur benachbart dazu angeordneten Stirnfläche 125 des Innenkörpers 12 ausgebildet. Die als Kontaktfläche dienende Stirnfläche 125 des Innenkörpers 12 steht um einen Überstand U gegenüber der benachbarten Stirnfläche 107 des Außenkörpers hervor. Hierdurch ist die Stirnfläche 107 des Außenkörpers 10 auch dann nicht in flächigem Kontakt mit dem (ebenen) zu verschraubenden Bauteil, wenn die als Kontaktfläche dienende Stirnfläche 125 des Innenkörpers 12 damit kontaktiert ist. Somit wird die Drehbarkeit des Außenkörpers 10 gegenüber dem Innenkörper 12 nicht verhindert.
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An seiner um die Rotationsachse R umlaufenden Außenfläche weist der Außenkörper 10 eine erste und eine zweite konische Außenfläche 101, 102 auf. Die erste konische Außenfläche 101 grenzt an die der Öffnung 103 gegenüberliegende Stirnfläche 107 an. Die zweite konische Außenfläche 102 erstreckt sich zwischen der ersten konischen Außenfläche 101 und der Öffnung 103. Die zweite konische Außenfläche 102 weist eine stärkere Konizität auf als die erste konische Außenfläche 101.
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Beide konischen Außenflächen 101, 102 sind zur Öffnung 103 hin verjüngt. Hierdurch rutscht ein an der Außenfläche des Außenkörpers 10 angreifendes Werkzeug, welches z.B. bei einer unbefugten Manipulation eingesetzt wird, z.B. eine Zange, von der Schraubvorrichtung 1 ab. Doch selbst wenn das Werkzeug den Außenkörper 10 ergreift, führt eine Drehung des Außenkörpers 10 durch das Werkzeug nur zu einer Drehung bezüglich dem Innenkörper 12 und führt nicht dazu, dass die Schraubvorrichtung 1 von einem damit verbundenen Schraubgewinde gelöst wird.
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Zwischen dem kreiszylindrischen Abschnitt 109 des Außenkörpers 10 und der Mantelfläche 120 des Innenkörpers 10 ist ein umlaufender (kreiszylindrischer) Spalt ausgebildet. in den Spalt ist eine Hülse 11 eingesetzt.
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Die Hülse 11 weist eine kreiszylindrische Form auf. Um sich möglichst genau in den Spalt zwischen Außenkörper 10 und Innenkörper 12 einzupassen, ist in der Hülse 11 ein Schlitz 110 ausgebildet. Der Schlitz 110 erstreckt sich parallel zur Rotationsachse R über die gesamte Länge der Hülse 11.
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Die Hülse 11 dämpft oder verhindert ein Klappern des Außenkörpers 10 am Innenkörper 12. Sie dient darüber hinaus der Sicherheit, da sie es erschwert, den Außenkörper 10 so zusammenzudrücken, dass durch eine Bewegung des Außenkörpers 10 gleichzeitig eine Bewegung des Innenkörpers 12 erfolgt. Die Hülse 11 kann so ausgebildet sein, dass sie eine Rotation des Außenkörpers gegenüber dem Innenkörper 12 erschwert. Die Hülse 11 ist so ausgebildet, dass eine Kraft, die zur Rotation des Außenkörpers 10 gegenüber dem Innenkörper 12 nötig ist, geringer ist, als die Kraft, die nötig ist, um die bestimmungsgemäß mit einem Schraubgewinde, z.B. dem Schraubgewinde einer Fahrrad-Steckachse verschraubte Schraubvorrichtung 1 zu lösen.
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Der Außenkörper 10 ist z.B. aus Aluminium oder Stahl, insbesondere einem Edelstahl wie 303-oder 304-Edelstahl hergestellt. Die Hülse 11 ist vorliegend aus Nylon hergestellt. Der Innenkörper 12 ist aus Aluminium oder Stahl, insbesondere aus Chrom-Molybdän-Stahl hergestellt.
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Der Außenkörper 10 ist 10 bis 30 mm, insbesondere 15 bis 20 mm, insbesondere 18,2 mm lang (entlang der Rotationsachse R) und hat an seiner breitesten Stelle einen Durchmesser (quer zur Rotationsachse R) von 10 bis 30 mm, insbesondere etwa 20 mm, insbesondere 20,9 mm.
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Die Hülse hat z.B. eine Länge von bis zu 20 mm, insbesondere etwa 12 mm und eine Materialstärke von unter 1 mm, insbesondere etwa 0,35 mm.
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Der Innenkörper 12 hat z.B. eine Länge von 10 bis 30 mm, insbesondere 15 bis 20 mm, insbesondere 17,5 mm und hat an seiner breitesten Stelle einen Durchmesser von 5 bis 20 mm, insbesondere 10 bis 15 mm, insbesondere 12,6 mm.
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Der Überstand U beträgt z.B. weniger als 1 mm, insbesondere etwa 0,2 mm. Die 4–6 zeigen eine Schraubvorrichtung 1 mit einem Außenkörper 10 und einem Innenkörper 12. Die Schraubvorrichtung 1 gemäß 4–6 unterscheidet sich von der Schraubvorrichtung 1 gemäß 1–3 durch die Ausbildung der Rastverbindung.
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Die Rastverbindung 13‘ der Schraubvorrichtung 1 gemäß 4–6 umfasst eine am Innenkörper 12 ausgebildete umlaufende Nut 132 sowie eine am Außenkörper 10 ausgebildete umlaufende Nut 133. Die Nuten 132, 133 sind jeweils in sich geschlossen.
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Die Nut 132 des Innenkörpers 12 grenzt direkt an den Mantelabschnitt 120 des Innenkörpers 12 an. Die Nut 133 des Außenkörpers 10 erstreckt sich benachbart zu und radial außerhalb der Nut 132 des Innenkörpers 12. Beide Nuten 132, 133 sind so ausgebildet, dass sie gemeinsam eine ringförmige Aufnahme ausbilden. In der durch die Nuten 132, 133 ausgebildeten Aufnahme ist ein Zwischenkörper der Rastverbindung 13 eingesetzt, hier in Form eines Federrings 134.
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Die Nuten 132, 133 bilden gemeinsam mit dem Federring 134 eine formschlüssige Verbindung, durch die der Außenkörper 10 am Innenkörper 12 drehbar gehalten ist.
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Der Federring 134 ist durch einen Schlitz 135 durchbrochen und radial komprimierbar. Zur Montage des Außenkörpers 10 am Innenkörper 12 wird der Federring 134 z.B. in die Nut 132 des Innenkörpers 12 eingesetzt. Daraufhin wird der Innenkörper 12 mit dem Federring 134 in die Aufnahme 100 des Außenkörpers 10 eingeschoben, wobei der Federring 134 beim Einführen in den kreiszylindrischen Abschnitt 109 des Außenkörpers 10 komprimiert wird. Zur Erleichterung dieser Komprimierung ist zwischen der die Aufnahme 100 begrenzenden Stirnfläche 107 und dem kreiszylindrischen Abschnitt 109 eine konische Einführschräge ausgebildet. Beim Einschieben des Innenkörpers 12 in den Außenkörper 10 verrastet der Federring 134 mit der Nut 133 des Außenkörpers 10, wodurch der Außenkörper 10 und der Innenkörper 12 drehbar zueinander und formschlüssig aneinander gehalten sind.
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Der Federring 134 ist leicht vorgespannt, sodass er dem Abschnitt einer Helix folgt. Hierdurch spannen die am Schlitz 135 gegenüberliegenden Enden des Federrings 134 den Innenkörper 12 gegen den Außenkörper 10 vor. Durch diese Vorspannung wird ein Klappern des Außenkörpers 10 am Innenkörper 12 geschwächt oder vermieden. Auf eine Hülse 11 kann daher verzichtet werden. Alternativ kann aber auch bei der Schraubvorrichtung 1 gemäß 4–6 eine Hülse 11 eingesetzt werden.
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7 zeigt eine Schraubvorrichtung 1 mit einem Außenkörper 10, einer Hülse 11, einem Innenkörper 12 und einem Federring 134. Zusätzlich umfasst die Schraubvorrichtung gemäß 7 zwei Unterlegscheiben 14, z.B. zum Ausgleich von Unebenheiten.
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Die Stirnfläche 126, an der die Werkzeugschnittstelle 123 ausgebildet ist, schließt bündig mit dem benachbarten Stirnbereich 108 ab.
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8 zeigt eine Schraubvorrichtung 1 gemäß einer beliebigen hierin beschriebenen Ausführungsform und eine Schraube 2 mit einem Schraubgewinde 20. Die Schraubvorrichtung 1 ist mit Hilfe des hier als Sechskantschlüssel ausgeführten Werkzeugs 3 auf das Schraubgewinde 20 aufschraubbar und wieder davon abschraubbar. Die Schraubvorrichtung 1 und die Schraube 2 mit dem Schraubgewinde 20 bilden gemeinsam eine Befestigungsvorrichtung.
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Die Befestigungsvorrichtung stellt z.B. eine Steckachse eines Laufrades eines Fahrrads dar, eine Sattelbefestigung oder eine Bremsenbefestigung eines Fahrrads, eine Befestigungsvorrichtung eines Boots- oder Schiffsmotors, oder eine Befestigungsvorrichtung für Auto- oder Motorradräder.
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Der Innenkörper 12 der Schraubvorrichtung 1 kann anstelle eines Innengewindes auch ein Außengewinde aufweisen, z.B. an einem aus dem Außenkörper 10 hervorstehenden Gewindebolzen.
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Die Schraubvorrichtung 1 ist durch Betätigung des Außenkörpers 10 nicht von einem Schraubgewinde 20 lösbar und somit diebstahlgehemmt.
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Die Werkzeugschnittstelle 123 kann als normierte Schnittstelle ausgebildet sein, insbesondere als Innensechskantaufnahme, z.B. mit einer Schlüsselweite von 6 mm oder 8 mm, als Schlitz, Kreuzschlitz oder Torx. Alternativ ist die Werkzeugschnittstelle 123 als Spezialschnittstelle ausgebildet und nur mit einem nur für Sicherheitsanwendungen bestimmten Werkzeug betätigbar ist, z.B. einem Fünfkantschlüssel, oder mit einem kodierten oder einem einzigartigen Schlüssel.
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Ferner kann in die Werkzeugschnittstelle 123 ein nicht dargestellter Einsatz eingesetzt werden, der derart an oder in der Werkzeugschnittstelle anordenbar ist, dass die Werkzeugschnittstelle durch das zur Werkzeugschnittstelle passende Werkzeug nicht betätigt werden kann, insbesondere nicht mit der Werkzeugschnittstelle in Eingriff bringbar ist. Der Einsatz weist z.B. eine einer Innenkontur der Werkzeugschnittstelle entsprechende Außenkontur auf. Der Einsatz ist z.B. nur mit einem Spezialschlüssel entfernbar, insbesondere nur mit einem kodierten Schlüssel oder nur mit einem einzigartigen Schlüssel.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schraubvorrichtung
- 10
- Außenkörper
- 100
- Aufnahme
- 101
- erste konische Außenfläche
- 102
- zweite konische Außenfläche
- 103
- Öffnung
- 104
- konische Innenfläche
- 106
- Einführschräge
- 107
- Stirnfläche
- 108
- Stirnbereich
- 109
- kreiszylindrischer Abschnitt
- 11
- Hülse
- 110
- Schlitz
- 12
- Innenkörper
- 120
- Mantelfläche
- 122
- konische Außenfläche
- 123
- Innensechskantaufnahme (Werkzeugschnittstelle)
- 124
- Innengewinde (Gewinde)
- 125
- Stirnfläche
- 126
- Stirnfläche
- 127
- konische Anschlagfläche
- 13, 13‘
- Rastverbindung
- 130
- Nut
- 131
- Vorsprung
- 132
- Nut
- 133
- Nut
- 134
- Federring (Zwischenkörper)
- 135
- Schlitz
- 14
- Unterlegscheibe
- 15
- Einsatz
- 2
- Schraube
- 3
- Werkzeug
- R
- Rotationsachse
- U
- Überstand