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Die Erfindung betrifft einen Staubfilterbeutel für den Einsatz in einem Industrie- oder Haushaltsstaubsauger mit einem aus einem flexiblen Material gebildeten Staubbeutel, einer Einströmöffnung und einer um die Einströmöffnung angeordneten und am Staubbeutel befestigten Halteplatte.
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Derartige Staubfilterbeutel sind im Stand der Technik bekannt. Der Staubbeutel wird bei den bekannten Staubfilterbeuteln aus einem ein- oder mehrlagigen Filtermaterial gebildet, das luftdurchlässig ist und die abgefilterten Staubpartikel im Staubsammelraum einschließt. Als Filtermaterialien sind insbesondere Papier und gesponnene Vliese aus Kunststoffmaterial bekannt. Dabei wird der vollständige Staubbeutel aus einem oder mehreren Filtermaterialien gebildet.
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Die Staubfilterbeutel weisen eine Einströmöffnung im Filtermaterial auf, durch den der vom Staubsaugermotor erzeugte Saugstrom in den Staubsammelraum des Staubfilterbeutels geführt wird. Im Saugstrom mitgeführte Staubpartikel werden im Staubsammelraum durch das Filtermaterial zurückgehalten, während die gefilterte Luft durch das Filtermaterial des Staubfilterbeutels entweicht. Eine Auslassöffnung ist bei Staubfilterbeuteln nicht bekannt.
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Die Staubfilterbeutel werden durch eine um die Einströmöffnung angeordnete und am Staubbeutel befestigte Halteplatte so im Inneren des Staubsaugers lösbar befestigt, dass der Saugstrom unmittelbar in die Einströmöffnung des Staubfilterbeutels geleitet wird.
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Sobald der Staubfilterbeutel den vorgesehenen Füllstand erreicht hat, wird die Halteplatte vom Staubsauger gelöst, der Staubfilterbeutel aus dem Staubsauger entnommen und anschließend entsorgt. Der Anwender kommt dabei im Wesentlichen mit dem im Staubfilterbeutel eingeschlossenen Staub nicht in unmittelbaren Kontakt, insbesondere wenn die Einströmöffnung sich bei Entnahme des Staubfilterbeutels aus dem Staubsauger durch eine Membran und/oder Klappe verschließt bzw. durch Aufsetzen einer Kappe oder eines Stopfen verschlossen werden kann.
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Bei üblichen Hausstäuben reichen in zahlreichen Anwendungsfällen derartige Staubfilterbeutel aus. Allerdings kann bei der Entnahme des Staubfilterbeutels aus dem Staubsaugergehäuse noch Feinstaub aus dem Filtermaterial und/oder der Einströmöffnung austreten, wenn der Staubfilterbeutel vom Anwender gegriffen, gestaucht oder in sonstiger Weise in seiner Form verändert wird.
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Insbesondere bei Hausstauballergikern ist es erforderlich, dass der Staubfilterbeutel sicher entsorgt werden kann, ohne dass der Anwender in Kontakt mit dem im Staubfilterbeutel eingeschlossenen Sauggut gelangt. Gleiches gilt für Industriestaubsauger, insbesondere Werkstatt- und Baustellenstaubsauger, die kontaminierte Stäube oder sonstige toxische Stoffe bestimmungsgemäß aufnehmen sollen.
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Bei Werkstatt- und Baustellen-Sauggeräten ist es teilweise sogar immer noch üblich, dass auf den Einsatz von Staubfilterbeuteln verzichtet und das Sauggut lediglich in einem Staubsammelraum des Staubsaugers eingeschlossen wird. Bei der Leerung des Staubsammelraumes wird ein Deckel geöffnet und das Sauggerät direkt in ein Entsorgungsgefäß, wie z. B. eine Mülltonne, entleert. Dieser Entleerungsvorgang ist allerdings mit erheblichem Schmutz und Staub für den Anwender verbunden, da das Sauggut bei der Entleerung erneut aufgewirbelt wird, der Anwender einer Staubwolke ausgesetzt und das Sauggut teilweise wieder in die Atmosphäre entweicht.
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Um einen unmittelbaren Kontakt des Anwenders mit dem Sauggut bei der Entleerung eines Werkstatt- oder Baustellen-Sauggerätes zu vermeiden, ist aus der
DE 10 2013 012 215 A1 ein aus dem Staubsaugergehäuse entnehmbarer Schmutzsammelbehälter bekannt, in den der Staubfilterbeutel eingesetzt ist und der vom Anwender zum Entsorgungsort getragen werden kann. Insbesondere dann, wenn das Sauggerät nicht auf Rollen auf einem Untergrund verfahrbar ist, ist es vorteilhaft, wenn der Anwender das Sauggerät nicht als Ganzes zum Entsorgungsort bringen muss, sondern lediglich den relativ leichten und kompakt gestalteten Schmutzsammelbehälter zum Entsorgungsort bringen kann. Allerdings muss auch bei dieser Ausführungsform der Staubfilterbeutel vom Anwender aus dem transportablen Schmutzsammelbehälter entnommen und in eine Mülltonne entsorgt werden. Der transportable Schmutzsammelbehälter erleichtert somit zwar die Durchführung des Entsorgungsvorgangs, verhindert jedoch nicht, dass der Anwender weiterhin unmittelbar in Kontakt mit dem Sauggut gelangt.
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Aus der
DE 19911407 A1 ist ein Verfahren zum Entleeren eines mit dem Gehäuse eines Staubsaugers lösbar verbundenen Behältnisses bekannt, bei welchem das Behältnis vor dem Entleerungsvorgang mit seiner Entleerungsöffnung dicht an die Einfüllöffnung eines Entsorgungsbehälters angekoppelt und der im Behältnis angesammelte Schmutz danach in den Entsorgungsbehälter entleert wird. Durch dieses Verfahren kann zwar das Entleeren des Behältnisses in den Entsorgungsbehälter ohne Staubfreisetzung erfolgen. Von Nachteil ist jedoch, dass der Entsorgungsvorgang kompliziert und zeitaufwendig ist und eine besondere Gestaltung des Entsorgungsbehälters erfordert, um diesen an dem Staubbehältnis des Staubsaugers ankoppeln zu können. Zudem liegt das Staubgut nach Durchführung des Entleerungsvorganges im Entleerungsbehältnis frei und kann dort, wenn das Entsorgungsbehältnis geleert oder weiteres Entsorgungsgut eingefüllt wird, wieder aufgewirbelt und in Kontakt mit dem Anwender geraten.
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Schließlich ist im Stand der Technik ein Staubfilterbeutel der Firma Festool mit der Bestellnummer 487482 für Staubsauger der Typen FIS-SR202/212 bekannt, bei dem über einen Staubfilterbeutel aus Papier eine Schutzhülle aus einem Kunststoffmaterial derartig angeordnet ist, dass die Einströmöffnung der Schutzhülle am Rand der Einströmöffnung des Staubfilterbeutels befestigt ist. Die Schutzhülle ist an drei Seiten geschlossen und an der vierten Seite durchgehend geöffnet. Zudem weist sie auf der der Einströmöffnung gegenüberliegenden Seitenfläche vier Entlüftungslöcher auf. Die Schutzhülle ist gegenüber dem Staubfilterbeutel aus Papier deutlich überdimensioniert, so dass die geöffnete Seite der Schutzhülle auch bei einem vollständig gefüllten Staubfilterbeutel noch mit einem mitgelieferten Kabelbinder vor der Durchführung des Entsorgungsvorganges verschlossen werden kann. Durch die Schutzhülle wird der Kontakt zwischen den Anwender und den im Staubfilterbeutel eingeschlossenen Sauggut bereits stark eingeschränkt. Allerdings kann auch bei dieser Ausführungsform noch durch die vier, in der Seitenfläche der Schutzhülle angeordneten Auslassöffnungen und die vollständig offene Seite der Schutzhülle noch Staubgut entweichen, wenn der Staubfilterbeutel gestaucht wird oder reißt.
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Gerade beim Saugen von krebserzeugenden und/oder sonstigen gesundheitsgefährlichen Stäuben (z. B. Asbest) bietet dieser Staubfilterbeutel folglich noch keine hinreichende Sicherheit für den Anwender, um sich vor dem Kontakt mit dem Sauggut vollständig zu schützen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen wegwerfbaren Staubfilterbeutel zu schaffen, der aus dem Staubsauger entfernt und entsorgt werden kann, ohne dass im Staubfilterbeutel eingeschlossenes Sauggut wieder in die Atmosphäre austreten und/oder in Kontakt mit dem Anwender gelangen kann und somit eine sichere, abschließende und wirkungsvolle Entsorgung insbesondere von krebserzeugenden und/oder sonstigen gesundheitsgefährdenden Stäuben und Materialien erfolgen kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein Staubbeutel für den Einsatz in einem Industrie- oder Haushaltsstaubsauger mit einem aus einem flexiblen Material gebildeten Staubbeutel, einer Einströmöffnung und einer um die Einströmöffnung eingeordneten und am Staubbeutel befestigten Halteplatte bereitgestellt wird, bei dem das Material des Staubbeutels luftundurchlässig ist und der Staubbeutel eine Auslassöffnung aufweist, die durch ein Filterelement abgedeckt ist.
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Der erfindungsgemäße Staubfilterbeutel stellt somit ein vollständig geschlossenes/verschließbares System bereit, aus dem das eingesaugte Sauggut bei Durchführung des Entsorgungsvorganges nicht aus dem Staubfilterbeutel entweichen kann. Der Staubbeutel besteht aus einem luftundurchlässigem Material, das das Sauggut im Staubsammelraum im Inneren des Staubbeutels fest einschließt. Der Staubbeutel ist an seinen Seiten, beispielsweise durch Verschweißungen, vollständig geschlossen und weist auch – vorbehaltlich der Einström- und Auslassöffnung keine weiteren Öffnungen oder Löcher auf. Aufgrund der Luftundurchlässigkeit des Staubbeutelmaterials kann – anders als bei einem bekannten Staubfilterbeutel – durch das Material kein Staub oder sonstige Stoffe aus der Staubsammelkammer entweichen. Der erfindungsgemäße Staubfilterbeutel hat lediglich eine Einström- und mindestens eine Auslassöffnung.
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Der erfindungsgemäße Staubfilterbeutel weist eine Einströmöffnung auf, durch die der Saugstrom in den Staubsammelraum geführt wird. Zur Abdeckung der Einströmöffnung kann eine sich über die Einströmöffnung erstreckende, elastische Membran verwendet wird, die ein die Einströmöffnung überdeckendes Loch mit kleinerem Durchmesser aufweist, das bei Einführung des Zuleitungsstutzens und/oder Anliegens des Saugstromes aufweitbar ist und sich beim Zurückziehen des Einleitungsstutzens und/oder Abfallen des Saugstromes wieder in die ursprüngliche geschlossene Form zurückzieht, so dass ein Staubaustritt durch die Einströmöffnung während des Entsorgungsvorganges ausgeschlossen wird.
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Alternativ oder auch kumulativ dazu kann die Einströmöffnung auch durch eine Klappe verschlossen werden, die mit Federkraft in Richtung auf die Verschlussstellung beaufschlagt ist oder vom Anwender eine Kappe auf oder ein Stopfen in die Einströmöffnung eingesetzt werden, sobald der Staubfilterbeutel aus dem Staubsauger entfernt wird.
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Die Auslassöffnung des Staubfilterbeutels wird vollflächig durch ein Filterelement abgedeckt, das wahlweise innen oder außen auf dem luftundurchlässigen Material des Staubfilterbeutels befestigt ist. Als Filterelement kommen alle feinmaschigen bzw. -porigen Materialien, wie beispielsweise Papier und/oder Vliese aus Kunststoff in Betracht, die luftdurchlässig sind und dazu geeignet sind, auch kleinste Staubpartikel zurückzuhalten. Es sollen insbesondere Faltenfilter aus Papier oder hochdichte Vliese zur Anwendung kommen, die selbst bei Druckausübung auf den Staubfilterbeutel die eingeschlossenen Staubpartikel und/oder das sonstige Sauggut nicht aus dem Staubsammelraum im Inneren des Staubfilterbeutels wieder herauslassen.
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Die Auslassöffnung entspricht von ihrem Durchmesser vorzugsweise dem Durchmesser der Einströmöffnung. Somit kann ein hochwirksames Filterelement auf einer kleinen Fläche eingesetzt werden, um einerseits die Staubpartikel aus dem Saugstrom auszufiltern und diese gesichert im Staubsammelraum der Staubfiltertüte zu halten. Anders als bei einem bekannten Staubfilterbeutel wird folglich nicht die vollständige Fläche des Staubbeutels zu Filterzwecken genutzt, sondern die Filtration ausschließlich an der Auslassöffnung des Staubfilterbeutels durch ein Filterelement durchgeführt. Es können daher wesentlich hochwertigere und hocheffektivere Filterelemente verwendet werden, ohne den Staubfilterbeutel in seiner Herstellung wesentlich zu verteuern. Zudem wird die Fläche eines möglichen Austritts des Sauggutes wesentlich reduziert, so dass das Risiko eines ungewollten Austritts des Sauggutes in gleichem Maße verringert wird.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Staubfilterbeutels ist im Bereich der Auslassöffnung ein Abstandselement angeordnet, dass am Staubbeutel befestigt ist. In praktischen Versuchen hat sich ergeben, dass sich bei ungünstiger Lage des Staubfilterbeutels im Staubsaugergehäuse die Auslassöffnung an die Wandung des Staubsaugergehäuses anlegen und dergestalt die Auslassöffnung verschließen kann. Um einen ausreichenden Luftdurchsatz durch die Auslassöffnung zu gewährleisten, sorgt das im Bereich der Auslassöffnung angeordnete Abstandselement dafür, dass zwischen der Wandung des Staubsaugergehäuses und der Auslassöffnung jederzeit ein ausreichender Abstand gewahrt wird. Das Abstandselement ragt aus der Fläche des Staubbeutels hervor, so dass sich die Auslassöffnung nicht an der Wandung des Staubsaugergehäuses anlegen kann.
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Besonders bevorzugt wird dabei eine Ausführungsform, bei der das Abstandselement eine konische Form aufweist und um die Auslassöffnung herum am Staubbeutel befestigt ist. Das Abstandselement überragt bei dieser Ausführungsform die Auslassöffnung. Die kegelförmige Gestaltung stellt sicher, dass sich lediglich eine Teilfläche des Abstandselementes an der Wandung des Staubsaugergehäuses anlegen kann und somit die übrigen Flächen des Abstandselementes von der Wandung des Staubsaugergehäuses beabstandet sind. Um den erforderlichen Luftdurchlass zu ermöglichen, weist das Abstandselement umlaufende Luftaustrittsöffnungen auf. Das Abstandselement kann bei dieser Ausführungsform bevorzugt aus Kunststoff bestehen.
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Um den erfindungsgemäßen Staubfilterbeutel auf unterschiedliche Anwendungsfälle anpassen zu können, hat es sich bei einer weiterentwickelten Ausführungsform als günstig erwiesen, wenn das Filterelement und/oder das Abstandselement lösbar am Staubbeutel befestigt sind. Bei dieser Ausführungsform kann das Filterelement je nach zu filtrierenden Stäuben/Gasen angepasst und ausgetauscht werden. Der Anwender kann aus einer Vielzahl von Filtermaterialien wählen, die von einfachen Filterelementen für Hausstauballergiker bis zu hochwirksamen Filterelementen für krebserzeugende/gesundheitsschädliche Stäube reichen. Das Filterelement kann bei dieser Ausführungsform in einen Filterelementhalter eingelegt werden, der fest am Staubbeutel befestigt ist und der durch ein am Filterelementhalter lösbar befestigten Deckel gehalten wird. Alternativ kann das Filterelement auch vom Anwender am Rand der Auslassöffnung aufgeklebt werden. Um den Wechsel des Filterelementes zu ermöglichen, ist bei der Ausführungsform mit Abstandselement auch das Abstandselement lösbar am Staubbeutel befestigt.
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Bei einer weiteren, erfindungsgemäßen Ausführungsform ist innerhalb des durch das luftundurchlässige Material gebildeten Staubsammelraums im Inneren des Staubbeutels ein zweiter Staubbeutel angeordnet, dessen Einströmöffnung am Rand der Einströmöffnung des Staubfilterbeutels befestigt ist. Durch die Befestigung ist gewährleistet, dass der Saugstrom durch die Einströmöffnung ungehindert in den zweiten Staubbeutel gelangt. Der zweite Staubbeutel ist bevorzugt nur an dieser Stelle im ersten Staubfilterbeutel befestigt, damit er sich ungehindert innerhalb des Staubsammelraums des ersten Staubbeutels ausdehnen und bewegen kann. Der zweite Staubbeutel dient als weiteres Filterelement, so dass sich das Sauggut an den Wandungen des zweiten Staubbeutels gleichmäßig verteilen kann und somit das Filterelement im Bereich der Auslassöffnung entlastet wird. Diese Ausführungsform sorgt für eine verbesserte Filtration und eine längere Standzeit des Staubfilterbeutels.
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Alternativ oder auch kumulativ zu dieser Ausführungsform kann bei einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Staubfilterbeutels das Filtermaterial des zweiten Staubbeutels auch um den Rand der Auslassöffnung des Staubfilters herum befestigt werden. Bei dieser Ausführungsform kann das Filtermaterial des zweiten Staubbeutels das Filterelement bilden, wenn es luftdicht am Rand der Auslassöffnung des Staubbeutels befestigt ist. Bei dieser Ausführungsform kann auf ein weiteres Filterelement verzichtet werden.
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Alternativ dazu kann jedoch die Auslassöffnung auch noch durch ein weiteres Filterelement abgedeckt werden. Bei dieser Ausführungsform kann ein günstigeres Filtermaterial eingesetzt werden, da sich die Filtrationsleistung durch das zusätzliche Filtermaterial des zweiten Staubbeutels erhöht.
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Um die Filtrationsleistung des Staubfilterbeutels weiter zu erhöhen, ist bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform vorgesehen, dass der zweite Staubbeutel aus mehreren Lagen gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform können sowohl gleiche als auch unterschiedliche Filtermaterialien zur Bildung des zweiten Staubbeutels eingesetzt werden. Der Saugstrom wird bei dieser Ausführungsform somit mindestens durch zwei Lagen des Filtermaterials geführt, auch wenn auf ein zusätzliches Filterelement im Bereich der Auslassöffnung verzichtet wird. Der Auswahl und der Anzahl von Filtermaterialien sind keine Grenzen gesetzt. Die Filtration kann somit genauestens auf den vorgesehenen Anwendungsfall abgestimmt werden.
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Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform des Staubfilterbeutels ist neben der Lage aus einem herkömmlichen Filtermaterial eine weitere Lage des zweiten Staubbeutels vorgesehen, die aus einem mit Karbonpartikeln beschichteten Trägermaterial besteht. Die Karbonpartikel können bei dieser Ausgestaltung unmittelbar auf das im zweiten Staubbeutel enthaltene Sauggut einwirken und insbesondere dessen Gerüche neutralisieren. Die eingesaugten Stäube/Stoffe werden in der mit Karbonpartikeln beschichteten Lage aus Trägermaterial eingeschlossen, so dass die Karbonpartikel als Absorbens von allen Seiten gleichmäßig auf die eintretenden Gase und die im Staubfilterbeutel eingeschlossenen Stäube/Stoffe einwirken können. Somit werden beim Betrieb des Staubsaugergebläses zusätzlich auch im Saugstrom befindliche Gase mit den Karbonpartikeln behandelt. Dies ist insbesondere im Bereich von Industriestaubsaugern vorteilhaft, wenn – wie beispielsweise bei Brandschadensanierern – toxische Stoffe und Gase eingesaugt werden. Der erfindungsgemäße Staubfilterbeutel trägt insoweit nicht nur zum Wohlbefinden des Benutzers, sondern auch zum Arbeit- und Gesundheitsschutz bei.
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Außerdem erhöht das mit Karbonpartikeln beschichtete Trägermaterial die Festigkeit des zweiten Staubbeutels. Ein Reißen oder Platzen des zweiten Staubbeutels wird somit vermieden und somit die Lebensdauer des erfindungsgemäßen Staubfilterbeutels deutlich erhöht.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform besteht der zweiten Staubbeutel aus einer ersten Lage aus einem gesponnenen Vlies (Spund-Bond), einer zweiten Lage aus einem Heißluft gezogenen (meltblown) Fasern aus Polypropylen gebildeten Vlies, einer dritten Lage aus einem gesponnenen Vlies (Spund-Bond), das mit Karbonpartikeln beschichtet ist, einer vierten Lage aus einem Heißluft gezogenen (meltblown) Fasern aus Polypropylen gebildeten Vlies und einer fünften Lage aus einem gesponnenen Vlies (Spund-Bond). Spund-Bond-Vlieslagen weisen eine höhere Luftdurchlässigkeit auf und können daher in besonders geeignetem Maße bei der Beschichtung mit Karbonpartikeln zum Einsatz kommen. Die Karbonpartikel können in Spund-Bond-Vliesen gut anhaften, ohne die Luftdurchlässigkeit dieser Lage des Staubbeutels wesentlich zu beeinträchtigen. Zudem weisen Spund-Bond-Vlieslagen eine hohe Widerstandsfestigkeit auf, um dem Staubbeutel die erforderliche Stabilität zu geben und die weiteren Lagen des Staubbeutels, insbesondere das Filtermaterial, vor Beschädigungen zu schützen. Spund-Bond-Vliese haben üblicherweise ein Flächengewicht zwischen 5 g/m2 bis 100 g/m2. Bevorzugt wird eine Lage mit 40 g/m2.
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In Kombination mit weiteren Lagen aus einem gesponnenen Vlies (Spund-Bond) und Lagen aus einem aus Heißluft gezogenen (meltblown) Fasern aus Polypropylen gebildeten Vlies entsteht ein Staubbeutel mit hoher Filterwirkung und extremer Festigkeit.
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Schließlich ist bei einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass zwischen den Lagen des zweiten Staubbeutels ein Magnetstreifen angeordnet ist. Durch den Magnetstreifen werden im Saugstrom mittransportierte Eisenpartikel abgelenkt und im Bereich des Magnetstreifens im Inneren des Staubfilterbeutels angelagert. Die Karbonpartikel und das Filtermaterial werden somit durch eingesaugte Eisenpartikel in ihrer Einwirkung auf das übrigen Sauggut nicht behindert.
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Zudem wird durch das Magnetelement die elektrostatische Aufladung in dem Staubsammelraum abgeleitet. Die elektrostatische Aufladung des Staubbeutels wirkt sich negativ auf die Lebensdauer und Effizienz der Filterleistung aus, da die eingesaugten Stäube/Stoffe sich im Inneren des Staubfilterbeutels an der Innenlage des Staubbeutels anlagern und dort die Poren des Staubbeutels verstopfen. Das Filtermaterial des Staubbeutels setzt sich infolge der elektrostatischen Aufladung schneller zu, so dass der Staubbeutel vor Erreichen der üblichen Füllmenge bereits ausgewechselt werden muss. In Ausnahmefällen kann es sogar zu einem Reißen oder Platzen des Staubfilterbeutels und einer Verunreinigung des ersten Staubbeutels oder sogar zu eine m Austritt des Staubgutes aus dem Staubfilterbeutel kommen.
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Bei der Anordnung des Magnetstreifes zwischen den Lagen des zweiten Staubbeutels wird der Magnetstreifen in einer geschützten Position gehalten. Der Magnetstreifen wird sowohl vor äußeren Einflüssen geschützt als auch vor eingesaugten Elementen, die den Staubbeutel von innen beschädigen können. Die Ausführungsform mit einem Magnetstreifen bietet den weiteren Vorteil, dass das Magnetelement flächig, dünn und schmal ausgestaltet werden kann, so dass es über die vorständige Seitenlänge des zweiten Staubbeutels wirken kann.
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Darüber hinaus wird nur ein geringer Bereich der Oberfläche des Staubfilterbeutels durch den Magnetstreifen verdeckt. Eisenpartikel lagern sich somit konzentriert nur im Verlauf dieses Streifens an. Darüber hinaus kann das Magnetelement so dünn ausgestaltet werden, dass es nicht wesentlich dicker als eine der übrigen Lagen des Staubbeutels ist. Zeitgleich erhöht der Magnetstreifen auch die Festigkeit und Haltbarkeit des Staubfilterbeutels, da er dessen Konstruktion stabilisiert. Dies ist insbesondere bei einer Verwendung in Industrie-Staubsaugern, bei der auch Großpartikel eingesaugt werden, von besonderer Bedeutung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013012215 A1 [0009]
- DE 19911407 A1 [0010]