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Die Erfindung geht aus von einem Steckverbindermodul nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 1.
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Steckverbindermodule sind ein wesentlicher Bestandteil von Steckverbindermodularsystemen, innerhalb derer sie mit anderen Steckverbindermodulen kombiniert werden können, um einen modularen Steckverbinder, in den sie gemeinsam integriert sind, zur Lösung mehrerer verschiedener Aufgaben zu befähigen. Einige Steckverbindermodule werden dabei benötigt, um einen modularen Steckverbinder mit zusätzlicher Elektronik z.B. zu Mess-, Steuer- und/oder Datenverarbeitungsfunktionen zu befähigen.
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Stand der Technik
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Im Stand der Technik sind modulare Steckverbinder mit Steckverbindermodularsystemen sowie dazu gehörige Steckverbindermodule bekannt.
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Steckverbindermodularsysteme unter Verwendung eines Modulrahmens, auch als Halterahmen oder Modularrahmen bekannt, wurden in zahlreichen Druckschriften und Veröffentlichungen offenbart, auf Messen gezeigt und befinden sich insbesondere im industriellen Umfeld in Form von Schwerlaststeckverbindern im Einsatz. Beispielsweise werden sie in den Druckschriften
DE 10 2013 106 279 A1 ,
DE 10 2012 110 907 A1 ,
DE 10 2012 107 270 A1 ,
DE 20 2013 103 611 U1 ,
EP 2 510 590 A1 ,
EP 2 510 589 A1 ,
DE 20 2011 050 643 U1 ,
EP 860 906 A2 ,
DE 296 01 998 U1 ,
EP 1 353 412 A2 ,
DE 10 2015 104 562 A1 ,
EP 3 067 993 A1 ,
EP 1 026 788 A1 ,
EP 2 979 326 A1 ,
EP 2 917 974 A1 beschrieben.
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Insbesondere schlägt die Druckschrift
EP 1 353 412 A2 für die elektrische Verbindung einer zumindest teilweise dezentral ausgelegte Anlagen- oder Maschinensteuerung einen modular aufgebauten Steckverbinder vor. Dieser besitzt einen aus zwei Hälften bestehenden aufklappbaren Modulrahmen, in den unterschiedliche und auswechselbare Module einfügbar sind. In den Modulrahmen wird mindestens ein als umschlossenes Gehäuse ausgebildetes Modul eingesetzt, in dem entsprechende Schaltmittel vorgesehen sind, die eine Signalveränderung für weitere Steuerungsaufgaben generieren können.
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Die Druckschrift
DE 198 51 473 A1 offenbart beispielsweise ein Verfahren zur elektronischen Kodierung von mechanisch verbindbaren Teilen. Dazu wird vorgeschlagen, in einem Steckverbinder eine Kodiereinrichtung vorzusehen und einen Gegenstecker mit einer elektronischen Schaltung zu verbinden, wobei beim Zusammenfügen der beiden Steckverbinder ein Signal der elektronischen Schaltung über den einen Steckverbinder zum anderen Steckverbinder übertragen und der Kodiereinrichtung zugeleitet wird. Davon abhängig wird ein Signal mittels der Kodiereinrichtung erzeugt, das an die elektronische Schaltung weitergeleitet wird, wobei durch das Signal in der elektronischen Schaltung ein Ausgangssignal generiert wird, und wobei das Ausgangssignal zur Erkennung des angefügten Teiles dient.
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In der Praxis hat sich gezeigt, dass immer anspruchsvollere Anwendungen in solche Steckverbindermodule integriert werden und damit auch die entsprechenden elektronischen Schaltungen immer anspruchsvoller und komplexer werden.
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Nachteilig bei diesem Stand der Technik ist, dass der dieser Elektronik zur Verfügung stehender Bauraum im Steckverbinder und insbesondere im jeweiligen Steckverbindermodul naturgemäß begrenzt ist. Es besteht daher ein Bedarf an einer Verbesserung der Ausnutzung dieses Bauraums.
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Aufgabenstellung
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung anzugeben, welche die Ausnutzung des der Elektronik zur Verfügung stehenden Bauraums in einem Steckverbindermodul optimiert.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst.
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Bei der Erfindung handelt es sich um ein Steckverbindermodul mit einem Isolierkörper, wobei das Steckverbindermodul zur Integration elekrtonischer Bauelemente eine Leiterkarte aufweist, die in dem Isolierkörper angeordnet ist.
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Auf der Leiterkarte können somit elektronische Bauelemente, z.B. Sensoren und/oder Mikroprozessoren und/oder Datenspeicher und/oder A/D-Wandler etc. angeordnet und gegebenenfalls miteinander elektronisch verschaltet sein.
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Elektronische Bauelemente können dabei jeweils ein oder mehrere der folgenden Gegenstände in jedweder Kombination miteinander sein, sind aber nicht beschränkt auf: Kondensatoren und/oder Spulen und/oder Widerstände und/oder Dioden und/oder Transistoren und/oder Thyristoren und/oder Integrierte Schaltkreise und/oder RFID-Chips und/oder Analog/Digital-Wandler und/oder Mikroprozessoren und/oder Speicherbausteine, insbesondere RAM- und/oder ROM- und/oder EPROM- und/oder EEPROM- und/oder Flash- Datenspeicher und/oder dergleichen und/oder Antennen und/oder Funkempfänger und/oder Sensoren zur Messung von z.B. Feuchte und/oder Luftdruck und/oder Temperatur elektrischem Strom und/oder elektrischer Spannung und/oder ohmschem Widerstand und/oder mechanischer Spannung und/oder Krafteinwirkung, z.B. auf der Basis piezzoelektrischer Effekte und/oder Kapazitäten und/oder insbesondere zur Messung des Zustands von elektrischen Pin- und/oder Buchsenkontakten des Steckverbinders und/oder Helligkeit und/oder optoelektronische Bauelemente und/oder Netzwerkschnittstellen und/oder insbesondere WLAN- und/oder USB und/oder I2C Schnittstellen und/oder dergleichen.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, dass im Steckverbindermodul der Bauraum, welcher der Elektronik, insbesondere einigen elektronischen Bauelementen zur Verfügung steht, besser genutzt wird.
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Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Fertigung eines solchen Steckverbindermoduls erheblich vereinfacht wird.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass auf diese Weise die Elektronik im Steckverbindermodul wesentlich komplexer sein kann, als dies im Stand der Technik der Fall ist.
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Erfindungsgemäß ist zumindest ein Teil der elektronischen Bauelemente des Steckverbindermoduls auf einer Leiterkarte angeordnet. Einzelne dieser Bauelemente können je nach Bedarf entsprechend der jeweiligen Schaltung über Leiterbahnen der Leiterkarte elektrisch leitend miteinander verbunden sein. Bei der Leiterkarte kann es sich vorteilhafterweise um eine sogenannte „gefaltete Leiterkarte“ handeln, d.h., die Leiterkarte ist zumindest an einer Kante, bevorzugt an zwei Kanten, abgebogen, insbesondere rechtwinklig gefaltet. Dies ist von besonderem Vorteil, wenn die geometrische Größe der elektronischen Schaltung auf der Leiterkarte die entsprechenden Abmessungen des Moduls überschreitet. Bevorzugt besitzt die gefaltete, im Steckverbindermodul angeordnete Leiterkarte einen U-förmigen Querschnitt.
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Die gefaltete Leiterkarte kann dazu mehrere starre Segmente, insbesondere einzelne starre Leiterkarten, aufweisen, von denen jeweils zwei mechanisch und elektrisch über einen gemeinsamen, sie verbindenden flexiblen Biegebereich miteinander verbunden sind. Dieser flexible Biegebereich besitzt dazu elektrisch leitende Verbindungsleitungen/Verbindungsleiterbahnen, über welche einzelne Leiterbahnen der jeweils an ihn angrenzenden starren Leiterkarten elektrisch miteinander verbunden sind. Bei dem flexiblen Biegebereich kann es sich insbesondere um eine flexible Leiterkarte handeln.
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Mit anderen Worten kann die gefaltete Leiterkarte mehrere, insbesondere drei einzelne, miteinander mechanisch flexibel und elektrisch leitfähig verbundene starre Leiterkarten aufweisen. Jeweils zwei einzelne starre Leiterkarten können dabei über je eine flexible Leiterplatte mechanisch und elektrisch miteinander verbunden sein.
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Beispielsweise kann es sich bei der gefalteten Leiterkarte um eine sogenannte „Star-Flex-Leiterkarte“ handeln.
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Zunächst kann die Leiterkarte auf ihrer Bestückungsseite mit elektronischen Bauteilen bestückt werden. Insbesondere werden dazu die besagten einzelnen starren Leiterkarten auf ihren Bestückungsseiten mit den elektronischen Bauteilen bestückt. Diese Bestückung der Leiterkarte kann im nicht gefalteten Zustand der Leiterkarte erfolgen. Insbesondere können die besagten einzelnen starren Leiterkarten dazu parallel zueinander ausgerichtet sein. Daraufhin kann die Leiterkarte gefaltet werden, d.h. die einzelnen starren Leiterkarten können entsprechend, z.B. rechtwinklig und/oder parallel, zueinander ausgerichtet werden.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung besitzt das Steckverbindermodul einen Platinenträger.
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Insbesondere weist der Platinenträger einen U-förmigen Querschnitt auf, d.h. er besitzt eine insbesondere rechteckiges Frontseite und zwei rechtwinklig damit verbundene Seitenteile, die einander parallel gegenüberliegen.
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Somit kann die gefaltete, insbesondere U-förmig gefaltete Leiterkarte, in den insbesondere U-förmigen Platinenträger eingebracht werden, wobei ihre Bestückungsseite nach innen gerichtet ist. Insbesondere sind somit die Bestückungsseiten der einzelnen starren Leiterkarten jeweils nach innen gerichtet.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung besitzt der bevorzugt U-förmige Platinenträger an zumindest einer, vorteilhafterweise jeder, seiner Innenseiten eine bevorzugt rechteckige Vertiefung zum insbesondere form- und/oder kraftschlüssigen Einfügen jeweils einer einzelnen starren Leiterkarte und somit zur Fixierung der gesamten insbesondere U-förmig gefalteten Leiterkarte im Platinenträger.
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Alternativ oder ergänzend können die einzelnen starren Leiterkarten in den Platinenträger geklebt oder anderweitig daran befestigt sein.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung kann der Platinenträger daraufhin seitlich in den Isolierkörper eingeschoben werden. Vorteilhafterweise kann der Platinenträger, wenn er in den Isolierkörper eingeschoben ist, zumindest einen Teil einer oder mehrerer Außenwände, insbesondere drei der Außenwände, des Isolierkörpers des Steckverbindermoduls bilden. Insbesondere weist der Platinenträger zu seiner Fixierung im oder am Isolierkörper ein oder mehrere Befestigungselemente, insbesondere einen Zapfen und/oder eine Feder, auf, welche mit Befestigungsmitteln des Isolierkörpers zusammen wirken können. Beispielsweise kann der besagte Zapfen und/oder die besagte Feder in eine Ausnehmung im Isolierkörpergehäuse eingeschoben werden und den Platinenträger so an dem Isolierkörper fixieren.
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Der Platinenträger kann also mit der bestückten Leiterkarte seitlich in das Isolierkörpergehäuse des Steckverbindermoduls eingeschoben und im eingeschobenen Zustand daran befestigt werden.
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Der Isolierköper kann dazu mehrere Führungselemente mit Führungsnuten besitzen und der Platinenträger kann an zwei einander gegenüberliegenden Kanten zweier einander gegenüberliegenden Seitenteile jeweils einen Kragen aufweisen, der beim Einschieben in den Isolierkörper in jeweils eine dieser Nuten greift, um so beim Einschieben für eine Führung sowie im eingeschobenen Zustand für eine Stabilisierung des Platinenträgers zu sorgen.
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Auf diese Weise ist die Leiterkarte bei der Herstellung des Steckverbindermoduls besonders vorteilhaft in das Steckverbindermodul einbringbar, nämlich seitlich in den Isolierkörper einschiebbar, wobei die Bestückungsseiten der gefalteten Leiterkarte dem Inneren des Steckverbindermoduls zugewandt sind und wobei die Außenfläche des Platinenträgers zumindest einen Teil der Außenwand des Isolierkörpers und damit der Außenwand des Steckverbindermoduls bildet.
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In einer alternativen Ausgestaltung kann es sich bei dem Platinenträger auch um einen dreidimensionalen Schaltungsträger handeln, auf dessen Innenseite direkt Leiterbahnen aufgebracht sind, wodurch die Leiterkarte, insbesondere die gefaltete Leiterkarte, durch den Platinenträger gebildet ist. Beispielsweise kann es sich bei dem Platinenträger, oder zumindest bei einem Teil davon, um ein sogenanntes „MID“ (Molded Interconnect Device) Bauteil, insbesondere ein sogenanntes „LDS“ (Laser Direct Structuriing) Bauteil handeln. Dies hat den Vorteil, dass eine weitgehend automatisierte Herstellung der Steckverbindermodule auch bei geringen Stückzahlen in speziellen Ausführungen möglich ist.
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Ausführungsbeispiel
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Explosionsdarstellung eines Steckverbindermoduls mit einem Platinenträger, einer U-förmig gefalteten Leiterkarte und einem Isolierkörper;
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2 den Platinenträger und die U-förmig gefaltete Leiterkarte;
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3 den Platinenträger mit der eingelegten U-förmig gefalteten Leiterkarte;
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4 das zusammengefügte Steckverbindermodul;
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5a einen Modulrahmen mit einem Steckverbindermodul;
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5b ein Steckverbindergehäuse mit dem eingebauten Modulrahmen.
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Die Figuren enthalten teilweise vereinfachte, schematische Darstellungen. Zum Teil werden für gleiche, aber gegebenenfalls nicht identische Elemente identische Bezugszeichen verwendet. Verschiedene Ansichten gleicher Elemente könnten unterschiedlich skaliert sein.
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Die 1 zeigt ein Steckverbindermodul 1 mit einem U-förmigen Platinenträger 11, einer U-förmig gefalteten Leiterkarte 12 und einen Isolierkörper 13 in einer Explosionsdarstellung.
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Der Platinenträger 11 ist einstückig und im Querschnitt U-Förmig ausgeführt und besitzt eine im Wesentlichen rechteckige Frontseite 113 sowie zwei an deren kurzen Seiten jeweils rechtwinklig dazu angeordnete Seitenteile 111, 112, die eine rechteckige Form besitzen und von denen jedes an seinen beiden langen Kanten jeweils einen Kragen K aufweist. An ihrer von der Frontseite 113 weg gerichteten kurzen Kante besitzt jedes Seitenteil einen Befestigungszapfen 115. An der Frontseite 113 des Platinenträges 11 sind zwei nach außen gerichtete erste Rastzapfen 114 angeformt. Diese dienen zur Fixierung des Steckverbindermoduls 1 in einem Modulrahmen.
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Der Isolierkörper 13 besitzt eine hohlzylindrische Kontaktkammer 132, durch die eine in Steckrichtung verlaufenden zylindrische Durchgangsöffnung 131 zur Aufnahme eines elektrischen Steckkontakts, z.B. eines Pin- oder Buchsenkontakts, verläuft. Weiterhin besitzt der Isolierkörper eine parallel zur Steckrichtung verlaufende, rechteckige Rückwand 130. Diese rechteckige Rückwand 130 besitzt zwei einander gegenüberliegende kurze Kanten, welche in Steckrichtung verlaufen, und rechtwinklig dazu zwei einander gegenüber liegende langen Kanten, die senkrecht zur Steckrichtung verlaufen und die kurzen Kanten miteinander verbinden. An ihrer der Kontaktkammer 132 abgewandten Außenseite besitzt die Rückwand 130 zwei vom Isolierkörper 13 weg gerichtete zweite Rastzapfen 134 zur Fixierung des Steckverbindermoduls 1 in dem Modulrahmen. Die ersten 114 und zweiten 134 Rastzapfen können unterschiedlich, z.B. unterschiedlich groß, insbesondere unterschiedlich breit, ausgeführt sein, um die Polarisation, d.h. die Ausrichtung, des Steckverbindermoduls 1 im Modulrahmen festzulegen.
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Weiterhin besitzt der Isolierkörper 13 zwei im Wesentlichen flächige, senkrecht zur Steckrichtung verlaufende Führungselemente 133, 133´, durch welche die Durchgangsöffnung 131 verläuft. Die Führungselemente 133, 133´ sind an den beiden langen, rechtwinklig zur Steckrichtung verlaufenden Kanten der rechteckigen Rückwand 130 angeformt.
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Die Führungselemente 133, 133´ besitzen einen im Wesentlichen rechteckigen Umriss sowie eine zentrale kreisrunde Ausnehmung in Form der Durchgangsöffnung 131 und besitzen weiterhin an ihren beiden von der Rückwand 130 wegführenden, einander gegenüberliegenden Kanten je zwei Führungsmittel in Form je einer geradlinigen Nut N zum Einschieben jeweils eines Kragens K des Platinenträgers 11.
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Weiterhin besitzt der Isolierköper 13 an den kurzen Kanten seiner Rückwand 130 Befestigungsausnehmungen 135, in welche die Befestigungszapfen 115 des Platinenträgers 11 bei seinem endgültigen Einschieben greifen.
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Die 2 zeigt den Platinenträger 11 und eine darin einzubringende U-förmig gefaltete Leiterkarte 12 in einer vergrößerten Darstellung.
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Die U-förmig gefaltete Leiterkarte 12 besitzt drei einzelne starre Leiterarten 121, 122 und 123. Eine der starren Leiterkarten 123 ist an ihren kurzen Kanten mit den beiden anderen starren Leiterkarten 121, 122 über je einen Biegebereich 120, 120´, der jeweils als flexible Leiterkarte ausgeführt ist, elektrisch und mechanisch verbunden.
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Der Platinenträger 11 ist einstückig und im Querschnitt U-Förmig ausgeführt und besitzt eine im Wesentlichen rechteckige Frontseite 113 sowie zwei an deren kurzen Seiten jeweils rechtwinklig davon abgehende Seitenteile 111, 112, die ihrerseits eine rechteckige Form aufweisen. An der Innenseite der Frontseite 113 sowie jedes Seitenteils 111, 112 ist eine rechteckige Vertiefung 118 vorgesehen, wobei in der Zeichnung aufgrund des Blickwinkels nur die Vertiefung 118 des aus Blickrichtung gegenüber liegenden Seitenteils 112 zu sehen ist.
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Jede dieser Vertiefungen 118 weist die Abmessungen je einer der starren Leiterkarten 121, 122, 123 auf und ist dafür vorgesehen, dass die jeweilige einzelne starre Leiterkarte 121, 122, 123 darin eingefügt wird. Dabei kann es sich um eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung handeln.
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Alternativ oder ergänzend können die einzelnen starren Leiterkarten 121, 122, 123 auch in oder an den Platinenträger ein- oder angeklebt und/oder anderweitig an dem Platinenträger 11 befestigt sein. An den beiden langen Kanten jedes Seitenteils 111, 112 ist jeweils der besagte Kragen K angeformt, wobei in der Zeichnung nur die beiden oberen Kragen K zu sehen sind, weil die unteren, spiegelsymmetrisch dazu angeordneten Kragen in der Zeichnung durch die Seitenteile in der Zeichnung 111, 112 optisch verdeckt sind. Diese Kragen K sind dafür vorgesehen, beim Einschieben des Platinenträgers 11 in die Nut N des Isolierkörpers 13 eingeschoben zu werden, und so für die Führung des in den Isolierkörper 13 einzuschiebenden Platinenträgers 11 zu sorgen.
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Die 3 zeigt den Platinenträger 11 mit der darin eingefügten gefalteten Leiterkarte 12, deren Bestückungsseite nach innen gerichtet ist. Die einzelnen starren Leiterkarten 121, 122, 123, von denen in dieser Ansicht nur zwei 122, 123 zu sehen sind, sind in die jeweilige Vertiefung 118 form und kraftschlüssig eingesetzt und/oder darin verklebt.
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Die 4 zeigt den Isolierkörper 1 mit dem eingeschobenen Platinenträger 11. Die Durchgangöffnung steht bereit zum Einsetzen eines Kontaktes, beispielsweise eines Pin- oder Buchsenkontaktes. Die Rastzapfen 114 der Frontseite sind vom Steckverbindermodul 1 weggerichtet und befinden sich gegenüber denjenigen Rastzapfen 134, die an der aus dieser Sicht verdeckten Rückseite 130 angeordnet sind. Der Platinenträger 11 bildet einen Teil der Außenwand des Isolierkörpers 13 und damit des Steckverbindermoduls 1. Die elektronischen Bauelemente, die in der Zeichnung aus Übersichtlichkeitsgründen nicht gezeigt sind, befinden sich gut geschützt im Inneren des Steckverbindermoduls 1 und können so beispielsweise den Stromfluss durch die Kontaktkammer, z.B. durch den durch sie verlaufenden Kontaktpin, oder dessen Verscheiß oder dergleichen messen. Es ist leicht erkennbar, dass auf diese Weise der Elektronik ein gegenüber dem bekannten Stand der Technik stark vergrößerter Bauraum zur Verfügung steht.
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In den
5a und
5b ist vollständigkeitshalber ein dem Stand der Technik entsprechendes Modularsystem gezeigt, das beispielhaft einen Modulrahmen
22 umfasst, der als Gelenkrahmen ausgeführt ist, wie er unter anderem aus der oben genannten gattungsbildenden Patentanmeldung
EP 860 906 A2 aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Der Steckverbinder 2 umfasst ein Steckverbindergehäuse 21 und einen Modulrahmen 22.
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Der Modulrahmen 22 ist nach dem Einfügen von Steckverbindermodulen 1, 23 zum Einbau in das Steckverbindergehäuse 2 oder z.B. auch zum Befestigen über einem Durchbruch einer Befestigungsfläche/ Montagewand geeignet.
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Dabei ist in der Zeichnung ein konventionelles Steckverbindermodul 23 gezeigt, das ausschließlich für die Übertragung von elektrischen Strom durch einen oder mehrere darin einzufügende Kontaktpins oder Kontaktbuchsen vorgesehen ist. Für das o.g. Steckverbindermodul 1 mit der gefalteten Leiterkarte 12 gilt bezüglich seines mechanischen Einbaus in den Gelenkrahmen 22 und des Gelenkrahmens 22 in das Steckverbindergehäuse 21 selbstverständlich das gleiche.
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Der Modulrahmen 22 besteht aus zwei über Gelenke 223 verbundene Rahmenhälften 221, 222 mit Befestigungsenden 225, die mit Befestigungsschrauben 226 versehen sind. Die Gelenke sind dabei an den Befestigungsenden 225 des Modulrahmens 22 vorgesehen, wobei die Schwenkmöglichkeit der Rahmenhälften quer zu den Seitenteilen 8 des Modulrahmens 22 vorgesehen ist.
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Zur Bildung der Gelenke 223 sind an den Befestigungsenden 225 des Modulrahmens 22 bzw. der Seitenteile jeweils puzzleteilartige Anformungen vorgesehen, die in entsprechende Ausnehmungen eingreifen. Dabei werden diese Anformungen durch seitliches Verschieben der Seitenteile in die Ausnehmungen eingeschoben, wobei anschließend die Seitenteile um die Längsachse A schwenkbar (drehbar) sind.
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In den Seitenteilen 221, 222 der Rahmenhälften sind Fenster 224 vorgesehen, in welche die Rastzapfen 114, 134, 234 der jeweiligen Module 1, 23 bei deren Einfügen in den Modulrahmen 22 eintauchen.
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Zum Einfügen der Steckverbindermodule wird der Modulrahmen 1 aufgeklappt, d. h. geöffnet, wobei die Rahmenhälften 221, 222 um die Gelenke 223 so weit aufgeklappt werden, dass die Module 1, 23 eingesetzt werden können.
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Zur Fixierung werden die Rahmenhälften 221, 222 zusammengekappt, d. h. der Modulrahmen wird geschlossen, wobei die jeweiligen Rastzapfen 234 in die Fenster 224 gelangen und ein sicherer, formschlüssiger Halt der Module 1, 23 in dem Modulrahmen 22 bewirkt wird.
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Schließlich ist in der 5b ein solcher Modulrahmen 22, gegenüber der vorangegangenen Darstellung um 180° um seine Längsachse gedreht, in ein Steckverbindergehäuse 21 eingesetzt und exemplarisch mit zwei Schrauben 226 darin verschraubt.
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Durch das Aufschrauben des Modulrahmens auf die in einer Befestigungsebene liegenden Befestigungsaugen 221 in den Gehäuseecken wird die geschlossene Stellung des Modulrahmens 22 endgültig fixiert.
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Mittlerweile ist im Stand der Technik eine Vielzahl von aus erfindungsgemäßer Sicht gleichwirkenden Modulrahmen bekannt, bei denen sich die Seitenteile. Beispielsweise in Form einer Translationsbewegung zusammenführen lassen, oder bei denen federelastische Seitenteile die Module im Rahmen fixieren. Die hier angeführte Variante eines Modulrahmens ist daher nicht bindend, sondern beispielhaft für die Anwendung eines Steckverbindermoduls erwähnt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Steckverbindermodul
- 11
- Platinenträger
- 111, 112
- Seitenteile
- 113
- Frontteil
- 114
- erste Rastzapfen
- 115
- Befestigungszapfen
- 118
- Vertiefungen
- K
- Kragen
- 12
- gefaltete Leiterkarte
- 120, 120´
- Biegebereich/flexible Leiterkarten
- 121, 122, 123
- starre Leiterkarten
- 13
- Isolierkörper
- 130
- Rückwand
- 131
- Durchgangsöffnung
- 132
- Kontaktkammer
- 133, 133´
- Führungselemente
- 134
- zweite Rastzapfen
- N
- Nut
- 2, 2´, 2´´
- Steckverbinder mit Modularsystem
- 21
- Steckverbindergehäuse
- 211
- Befestigungsaugen
- 212
- Befestigungsflansch
- 22
- Modulrahmen
- 221, 222
- Rahmenhälften
- 223
- Gelenk
- 224
- Fenster
- 225
- Befestigungsenden
- 226
- Befestigungsschrauben
- 23
- Steckverbindermodul
- 234
- Rastzapfen des Steckverbindermoduls
- A
- Längsachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013106279 A1 [0004]
- DE 102012110907 A1 [0004]
- DE 102012107270 A1 [0004]
- DE 202013103611 U1 [0004]
- EP 2510590 A1 [0004]
- EP 2510589 A1 [0004]
- DE 202011050643 U1 [0004]
- EP 860906 A2 [0004, 0054]
- DE 29601998 U1 [0004]
- EP 1353412 A2 [0004, 0005]
- DE 102015104562 A1 [0004]
- EP 3067993 A1 [0004]
- EP 1026788 A1 [0004]
- EP 2979326 A1 [0004]
- EP 2917974 A1 [0004]
- DE 19851473 A1 [0006]