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Aus dem Stand der Technik sind sogenannte Rasterleuchten bekannt, welche zur Aufnahme eines oder mehrerer Leuchtmittel ausgebildet sind, Eine Rasterleuchte kann einen Einbaurahmen aufweisen, welcher in eine Öffnung einer Decke einsetzbar ist. Üblicherweise korrespondiert die Form bzw. die Geometrie des Einbaurahmens hierbei zu der Form bzw. der Geometrie der Öffnung der Decke.
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Eine Decke wird mitunter auch als eine Raumdecke oder eine Abhangdecke bezeichnet. Die Decke weist eine bestimmte Deckenstärke auf. Oberhalb der Decke ist üblicherweise noch ein Hohlraum hin zu einer abschließenden Decke vorhanden. Die Öffnung der Decke, insbesondere der Raumdecke oder der Abhangdecke, kann auch als eine Ausnehmung bezeichnet werden.
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Zur Fixierung bzw. Befestigung des Einbaurahmens der Rasterleuchte in der Deckenöffnung sind Lösungen bekannt, bei welchen sich an dem Einbaurahmen elastisch verformbare Klammern befinden, welche aufgrund einer materialbedingten Vorspannung von dem Einbaurahmen abstehen und im Zuge eines Einsetzens des Einbaurahmens in die Deckenöffnung während eines Passierens der Deckenöffnung aus Ihrer Ursprungsform hin zu dem Einbaurahmen verformt werden. Nach abgeschlossenem Einbau bzw. abgeschlossenem Einsetzen des Einbaurahmens in die Deckenöffnung weiten sich die Klammern dann materialbedingt elastisch wieder in ihre Ursprungsform aus und liegen zumindest mit einem Teilabschnitt auf einer oberseitigen bzw. rückseitigen Oberfläche der Decke auf.
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Während des Einsetzens des Einbaurahmens oder daraufhin kann es noch möglich sein, eine vom Material her flexibel gestaltete Halteklammer derart plastisch zu verformen, dass diese weit genug an dem Einbaurahmen anliegt. Derartige Einbaurahmen weisen jedoch den Nachteil auf, dass – wenn die Rasterleuchte z. B. zum Zwecke einer Wartung wieder aus der Öffnung der Decke zu entnehmen ist – die von der Rückseite der Decke her schwer zugängliche Halteklammer wieder zu dem Einbaurahmen hin verformt werden muss. Diese Verformung ist jedoch sehr aufwendig, da hierzu spezielles Werkzeug notwendig ist.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung kann deshalb darin gesehen werden, einen Einbaurahmen zum Einsetzen in eine Öffnung einer Decke vorzuschlagen, wobei eine Fixierung des Einbaurahmens in der Decken in effizienter Weise und reversibel möglich ist.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zum Einsetzen in eine Öffnung einer Decke nach dem Anspruch 1. Ferner wird die erfindungsgemäße Aufgabe gelöst durch ein System nach dem Anspruch 14. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Vorgeschlagen wird eine Vorrichtung zum Einsetzen in eine Öffnung einer Decke. Die Vorrichtung weist einen umlaufenden und mehreckigen Einbaurahmen auf. Der Einbaurahmen ist zu einer direkten oder indirekten Aufnahme eines Leuchtmittels ausgebildet. Ferner weist die Vorrichtung ein erstes, plattenförmiges Schiebeelement auf, welches in einer ersten Anordnung mittels einer ersten Linearführung derart an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt ist, dass das erste Schiebeelement in Richtung einer Linearführungsachse der ersten Linearführung zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position verschiebbar ist. Das erste, plattenförmige Schiebeelement wird auch als erstes Schiebeelement bezeichnet. Das erste Schiebeelement ragt in der ersten Position der ersten Anordnung über den Einbaurahmen in Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung hinaus, sodass eine erste, außenseitige Kante des ersten Schiebeelements eine Auflagekante zum Aufliegen auf einer Rückseite der Decke bildet. Das Schiebeelement ragt in der zweiten Position der ersten Anordnung nicht über den Einbaurahmen in Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung hinaus.
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Die erste Anordnung des ersten Schiebeelements ist insbesondere eine erste Anordnung des ersten Schiebeelements gegenüber dem Einbaurahmen. Die erste Anordnung des ersten Schiebeelements kann auch als eine erste Ausrichtung des ersten Schiebeelements gegenüber dem Einbaurahmen aufgefasst werden. Insbesondere ist diese erste Ausrichtung eine erste horizontale und/oder eine erste vertikale Ausrichtung des ersten Schiebeelements gegenüber dem Einbaurahmen.
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Das erste Schiebeelement ist plattenförmig, da es insbesondere einen Grundkörper mit einer im Wesentlichen flächigen und/oder flachen Ausdehnung aufweist. Diese flächige und/oder flache Ausdehnung des Grundkörpers kann in der ersten Anordnung parallel zu einer flächigen Ausdehnung jenes Bereiches des Einbaurahmens, an welchem das Schiebeelement bzw. der Grundkörper gelagert befestigt ist.
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Mit dem Einsetzen der Vorrichtung kann vorzugsweise ein teilweises Einsetzen der Vorrichtung bzw. des zugehörigen Einbaurahmens gemeint sein. Die Decke, in deren Öffnung die Vorrichtung eingesetzt werden kann, hat vorzugsweise eine ebene bzw. eine flächige Rückseite, welche insbesondere entlang einer zweidimensionalen Ebene verläuft. Der Einbaurahmen weist vorzugsweise vier Ecken auf, wobei der Einbaurahmen insbesondere eine rechteckige Grundfläche aufweist. Die Öffnung in der Decke kann zu der Grundfläche des Einbaurahmes zumindest im Wesentlichen korrespondieren.
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Wenn im Weiteren auf das Schiebeelement Bezug genommen wird, ist damit vorzugsweise das erste Schiebeelement gemeint. Außerdem ist es bevorzugt vorgesehen, dass, wenn im Weiteren auf die Linearführung Bezug genommen wird, das damit vorzugsweise die erste Linearführung gemeint ist.
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Das Schiebeelement kann mittels der Linearführung in der ersten Anordnung an dem Einbaurahmen gelagert befestigt sein. Vorzugsweise ist diese Anordnung jedoch nicht auf eine Position in Richtung der Linearführungsachse der Linearführung beschränkt. Vielmehr kann die erste Anordnung des Schiebeelements auch dann bestehen, wenn das Schiebeelement mittels der ersten Linearführung in Richtung der zugehörigen Linearführungsachse verschoben wird. Durch das Verschieben kann das Schiebeelement in die erste Position oder die zweite Position gebracht werden. Außerdem kann das Schiebeelement mittels der Linearführung von der ersten Position zu der zweiten Position verschoben werden, oder umgekehrt, wobei die erste Anordnung des Schiebeelements gegenüber dem Einbaurahmen erhalten bleibt. Wenn also im Weiteren von einer ersten Position der ersten Anordnung des Schiebeelements gesprochen wird, ist damit vorzugsweise gemeint, dass das Schiebeelement in der ersten Anordnung gegenüber dem Einbaurahmen ist, wobei das Schiebeelement (außerdem) in der ersten Position ist. Für die zweite Position der ersten Anordnung kann entsprechendes gelten. Wenn also im Weiteren von einer zweiten Position der ersten Anordnung des Schiebeelements gesprochen wird, ist damit vorzugsweise gemeint, dass das Schiebeelement in der ersten Anordnung gegenüber dem Einbaurahmen ist, wobei das Schiebeelement (außerdem) in der zweiten Position ist.
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Das Schiebeelement kann eine Vorderseite und eine Rückseite aufweisen. Die Vorderseite und die Rückseite können jeweils eine Fläche aufweisen, die zu einer Grundfläche des Schiebeelements korrespondieren. Die Vorderseite und die Rückseite können also jeweils die gleiche Fläche haben. Die weiteren Seiten des Schiebeelements können von einem umlaufenden Rand gebildet sein. Der Rand kann mehrere Kanten des Schiebeelements ausbilden. So kann der Rand des Schiebeelements eine erste, außenseitige Kante ausbilden. Die erste, außenseitige Kante ist vorzugsweise, zumindest abschnittweise, parallel oder schräg zu der Richtung der Linearführungsachse ausgerichtet und/oder ausgebildet. Alternativ oder ergänzend kann es vorgesehen sein, dass die erste, außenseitige Kante, zumindest abschnittweise, parallel oder schräg zu einer Grundfläche des Einbaurahmens ausgerichtet und/oder ausgebildet ist. Die erste, außenseitige Kante kann integral mit dem übrigen Rand des Schiebeelements ausgebildet sein.
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Das Schiebeelement ragt mit seiner ersten, außenseitigen Kante in der ersten Position der ersten Anordnung in Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung vorzugsweise derart über den Einbaurahmen hinaus, dass die erste, außenseitige Kante des Schiebeelements über eine Eckkante des Einbaurahmens hinausragt. Jedoch ragt das Schiebeelement mit seiner ersten, außenseitigen Kante in der zweiten Position der ersten Anordnung nicht über diese Eckkante des Einbaurahmens in der Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung hinaus. Vorzugsweise verläuft die Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung parallel zu einer unterseitigen Umlaufkante des Einbaurahmens.
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Die vorgeschlagene Vorrichtung zum Einsetzen in eine Öffnung einer Decke, die auch als Deckenöffnung bezeichnet wird, ist insbesondere deshalb vorteilhaft, da das Schiebeelement für einen Arbeitsschritt des Einführens des Einbaurahmens in die Deckenöffnung in der zweiten Position verweilen kann, in welcher das Schiebeelement eben nicht über den Einbaurahmen hinausragt, und zwar zumindest in Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung. Ist der Arbeitsschritt des Einführens des Einbaurahmens in die Öffnung der Decke abgeschlossen, so kann das Schiebelement aus der zweiten Position in die erste Position verschoben werden, wodurch eine Fixierung des Einbaurahmens an der Decke erreicht werden kann. In dieser ersten Position bildet das Schiebeelement mit seiner außenseitigen Kante die Auflagekante zum Aufliegen auf der Rückseite der Decke. Denn wie die erste, außenseitige Kante ist folgerichtig auch die Auflagekante vorzugsweise, zumindest abschnittweise, parallel oder schräg zu der Richtung der Linearführungsachse bzw. der Grundfläche des Einbaurahmens ausgerichtet und/oder ausgebildet. Die Ausrichtung des Schiebeelements bleibt bei der Verschiebung vorzugsweise erhalten. Deshalb kann die Auflagekante parallel oder schräg über die Rückseite der Decke greifen. Somit wird also eine Haltekraft an der Auflagekante zwischen der außenseitigen Kante des Schiebeelements und der Rückseite der Decke erreicht. Mit anderen Worten kann die Öffnung der Decke zu der Grundfläche des Rahmens korrespondieren, ohne dass es in der Decke einer weiteren Ausnehmung bedarf, durch die eine Befestigung vorgenommen werden kann. Außerdem kann auf einen, insbesondere aufwendig herstellbaren, Zugang zu der Rückseite der Decke verzichtet werden, um die Vorrichtung an der Decke zu befestigen. Vielmehr kann dies aus dem, von dem Einbaurahmen gebildeten Innenraum heraus erfolgen, was die Montage der Vorrichtung bzw. des Einbaurahmens an der Decke erleichtert und/oder beschleunigt.
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Im Gegensatz zu der rein beispielhaft aus dem Stand der Technik genannten Lösung (siehe oben), bei welcher darauf vertraut werden muss, dass eine Klammer aufgrund ihrer Materialeigenschaften sich von selber ausdehnt und dann mit zumindest einem Teilbereich zum Aufliegen auf der Rückseite der Decke kommt, ist es durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Vorrichtung möglich, dass nur das Schiebeelement verschoben werden muss. Die Verschiebungsrichtung ist dabei durch die Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung vorgegeben, sodass ein Anwender nur eine Verschiebung des Schiebeelements zwischen der zweiten und der ersten Position bewirken muss. Diese Verschiebung wird durch die Linearführung dann quasi automatisch gelenkt. Es wird also das Schiebeelement aufgrund der ersten Linearführung in vorgegebener Weise so geführt, dass durch den Anwender nur noch die Verschiebung des Schiebeelements bewirkt werden muss, nicht aber eine prinzipielle Ausrichtung des Schiebeelements gegenüber dem Einbaurahmen. Durch die Linearführung ergibt sich also ein bevorzugter Freiheitsgrad für eine Verschiebung des Schiebelementes parallel zu der unteren Umlaufkante des Einbaurahmens. Außerdem erhält der Anwender eine haptische Rückmeldung durch das Verschieben des Schiebelements, was einerseits durch die spürbare Bewegung des Schiebeelements und andererseits durch das Erreichen der zweiten Position verursacht wird. Die haptische Rückmeldung gibt dem Anwender also deterministisch und sicher darüber Aufschluss, ob die Befestigung an der Decke tatsächlich erfolgt ist.
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Die Linearführung ist vorzugsweise dadurch ausgestaltet, dass wenigstens ein Führungselement in eine Führungsöffnung eingreift und in der Führungsöffnung in Richtung der Linearführungsachse verschiebbar ist. Die Führungsöffnung hat hierbei vorzugsweise eine Längenausdehnung in Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung. Vorzugsweise ist die Führungsöffnung ein Langloch mit einer Ausdehnung in Richtung der Linearführungsachse. Die Ausdehnung des Langlochs ist vorzugsweise größer als eine Breite des Führungselements, und zwar in Richtung der Linearführungsachse. Somit kann das Führungselement in dem Langloch in Richtung der Linearführungsachse geführt sein. Die gegenüberliegenden Enden des Langlochs, und zwar in Richtung der Linearführungsachse, können Anschläge für das Führungselement bilden. Liegt das Führungselement an einem der beiden Anschläge an, kann das Schiebeelement in der ersten Position sein. Liegt das Führungselement an einem anderen der beiden Anschläge an, kann das Schiebeelement in der zweiten Position sein. Mit anderen Worten kann die Linearführung Anschläge für die erste und/oder die zweite Position aufweisen. Vorzugsweise ist das Führungselement an dem Schiebeelement, insbesondere lösbar, befestigt und die Führungsöffnung an dem Einbaurahmen ausgebildet. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Führungsöffnung an dem Schiebeelement ausgebildet und das Führungselement an dem Einbaurahmen, insbesondere lösbar, befestigt ist.
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In einem Beispiel ist das Führungselement mehrteilig ausgebildet. So kann das Führungselement zwei voneinander beabstandete Führungsstifte aufweisen, welche parallel verschiebbar in die Führungsöffnung eingreifen. Die Führungsstifte können dabei an einem Grundkörper des Schiebeelements, insbesondere lösbar, befestigt sein. Insbesondere sind die Führungsstifte in Öffnungen des Grundelementes, insbesondere lösbar, befestigt. Dies kann mittels einer jeweiligen Schraubverbindung erfolgen. Vorzugsweise weisen die Führungsstifte jeweilige Gewinde auf, wobei durch ein Drehen der Führungsstifte oder ein Drehen von an dem Führungsstift befindlicher Gewindeelemente eine Klemmung des Schiebeelements an dem Einbaurahmen bewirkt werden kann. Vorzugsweise sind die Führungsstifte Schrauben.
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Diese können mit ihren Gewindeenden in die Öffnungen des Grundkörpers einschraubbar sein, wobei die Öffnungen des Grundköpers jeweils ein Innengewinde aufweisen. Ein Festziehen der Schrauben kann deshalb eine Klemmung des Schiebeelements an dem Einbaurahmen bewirken. Die Klemmung kann dabei als eine Klemmfixierung bezeichnet werden. Sie bringt eine Klemmkraft in reibschlüssiger Weise auf, sodass das Schiebeelement gegenüber dem Einbaurahmen fixiert ist, was ein ungewolltes, eigenständiges Verschieben verhindert.
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Vorzugsweise weist das erste Schiebeelement eine zweite, außenseitige Kante auf, wobei das erste Schiebeelement und die erste Linearführung derart ausgebildet sind, dass das erste Schiebeelement anstatt in der ersten Anordnung in einer zweiten Anordnung mittels der ersten Linearführung derart an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt ist, dass das erste Schiebeelement in Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung zwischen einer ersten Position der zweiten Anordnung und einer zweiten Position der zweiten Anordnung verschiebbar ist. In der ersten Position der zweiten Anordnung ragt das erste Schiebeelement über den Einbaurahmen in der Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung hinaus, sodass die zweite, außenseitige Kante des ersten Schiebeelements die Auflagekante zum Aufliegen auf der Rückseite der Decke bildet. Ferner ragt das Schiebeelement in der zweiten Position der zweiten Anordnung nicht über den Einbaurahmen in der Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung hinaus.
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Soweit es sinnvoll ist, wird vorzugsweise auf die Erläuterungen, vorteilhaften Ausgestaltungen, Vorteile und/oder Effekte, die im Zusammenhang mit der ersten, außenseitigen Kante erörtert wurden sind in analoger Weise für die zweite, außenseitige Kante Bezug genommen. Soweit es sinnvoll ist, wird vorzugsweise auf die Erläuterungen, vorteilhaften Ausgestaltungen, Vorteile und/oder Effekte, die im Zusammenhang mit der ersten Anordnung und/oder der zugehörigen Positionen erörtert wurden sind in analoger Weise für die zweite Anordnung und/oder der zugehörigen Positionen Bezug genommen.
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Diese zweite Anordnung des ersten Schiebeelements gegenüber dem Einbaurahmen ergibt sich vorzugsweise durch eine Rotation des Schiebeelements aus der ersten Anordnung heraus um die Linearführungsachse der ersten Linearführung um vorzugsweise 180°. Mit anderen Worten kann das Schiebeelement um 180° um die Linearführungsachse gedreht und/oder „geklappt” werden, um das Schiebeelement von der ersten Anordnung in die zweite Anordnung zu überführen. Diese Ausbildung der Vorrichtung ist vorteilhaft, da durch eine Rotation des Schiebeelements um die Linearführungsachse der ersten Linearführung verschiedene Anordnungen des Schiebeelements gegenüber dem Einbaurahmen mit unterschiedlichen, außenseitigen Kanten als Auflagekanten zum Aufliegen auf der Rückseite der Decke erlangt werden können.
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Es ist also möglich, dass das Schiebeelement bzw. der plattenförmige Grundkörper des Schiebeelements mehrere, unterschiedliche außenseitige Kanten aufweist, sodass sich durch ein und dasselbe Schiebeelement unterschiedliche Auflagekanten zum Aufliegen auf der Rückseite der Decke ausbilden lassen, je nachdem, welche außenseitige Kante die Auflagekante bildet. Mit anderen Worten ist es bevorzugt vorgesehen, dass die Auflagekante in der ersten Anordnung des ersten Schiebeelements von der ersten, außenseitigen Kante gebildet wird, wohingegen die Auflagekante in der zweiten Anordnung des ersten Schiebeelements von der zweiten, außenseitigen Kante gebildet wird. In der zweiten Anordnung wird die Auflagekante also folglich nicht von der ersten, außenseitigen Kante gebildet.
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Vorzugsweise sind die erste Linearführung und das erste Schiebeelement derart ausgebildet, dass das erste Schiebeelement in der ersten oder zweiten Anordnung mittels der ersten Linearführung an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt werden kann. Dies kann mittels des gleichen Führungselements und der gleichen Führungsöffnung erfolgen. So kann das erste Schiebeelement beispielsweise derart ausgebildet sein, dass das Führungselement über eine Seitenfläche oder eine gegenüberliegende Seitenfläche des Schiebeelements hervorragt. Dies kann vorzugsweise wahlweise angepasst werden. So kann das Führungselement beispielsweise für die erste Anordnung über eine der beiden Seitenfläche hervorragen, wohin das Führungselement für die zweite Anordnung über die andere Seitenfläche hervorragt.
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Vorzugsweise ist die zweite, außenseitige Kante eine zu der ersten außenseitigen Kante gegenüberliegende, parallele, außenseitige Kante. Diese Ausgestaltung ist vorteilhaft, da sich hierdurch, insbesondere gleichartige, außenseitige Kanten gleicher Verlaufsrichtung, aber unterschiedlichen Abstandes zu einer Unterseite bzw. einer unteren Umlaufkante des Einbaurahmens herstellen lassen. Die sich bei unterschiedlichen Anordnungen des Schiebeelements ergebenden unterschiedlichen Abstände der außenseitigen Kanten (bzw. hiervor jeweils gebildeten Auflagekante) hin zu der unteren Umlaufkante des Einbaurahmens können dann zur Adaption der Vorrichtung an unterschiedliche Deckenstärken verwendet werden.
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Für den Fall, dass die Auflagekante durch eine außenseitige Kante ausgebildet wird, welche parallel zu der Umlaufkante des Einbaurahmens und/oder parallel zu der Linearführungsachse der ersten Linearführung ausgerichtet ist, ergibt sich ein weiterer Vorteil. In diesem Fall ist es möglich, die Auflagekante plan auf einer flächigen Ebene der Rückseite der Decke aufliegen zu lassen.
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Vorzugsweise weist die erste, außenseitige Kante in der ersten Anordnung des Schiebeelements gegenüber der Linearführungsachse der Linearführung und/oder zu der unteren Umlaufkante des Einbaurahmens, zumindest abschnittweise, einen Winkel zwischen 3° und 15°, vorzugsweise von 4°, auf. Dieses ist vorteilhaft, da hierdurch die erste, außenseitige Kante je nach Verschiebungsweite des Schiebeelements gegenüber der ersten Position unterschiedliche Abstände der Auflagekante zu der unteren Umlaufkante des Einbaurahmens ausbildet. Der Abstand ist hierbei vorzugsweise auf einen Abstand unmittelbar an der lateralen Außenseite des Einbaurahmens bezogen. Durch den veränderlichen Abstand können z. B. Toleranzabweichungen der Deckenstärke, des Schiebeelements oder des Einbaurahmens kompensiert werden.
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Vorzugsweise weist auch die zweite, außenseitige Kante in der zweiten Anordnung des Schiebeelements gegenüber der Linearführungsachse der Linearführung und/oder zu der unteren Umlaufkante des Einbaurahmens einen Winkel von 4° auf. Für die zweite, außenseitige Kante ergeben sich die analogen Vorteile und/oder Effekte, wie sie zuvor für die erste, außenseitige Kante beschrieben worden sind.
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Vorzugsweise weist die erste, außenseitige Kante einen ersten Abstand zu der Linearführungsachse der ersten Linearführung auf. Ferner weist vorzugsweise die zweite, außenseitige Kante einen zweiten Abstand zu der Linearführungsachse der ersten Linearführung auf, wobei sich der zweite Abstand von dem ersten Abstand unterscheidet. Mit anderen Worten ist es bevorzugt vorgesehen, dass die Auflagekante in der ersten Anordnung des Schiebeelements einen ersten Abstand zu der Linearführungsachse der ersten Linearführung und/oder zu der unteren Umlaufkante des Einbaurahmens aufweist, wobei die Auflagekante in der zweiten Anordnung des ersten Schiebeelements einen zweiten Abstand zu der Linearführungsachse der ersten Linearführung und/oder der unteren Umlaufkante des Einbaurahmens aufweist, wobei sich der erste Abstand von dem zweiten Abstand unterscheidet. Vorzugsweise ist der erste Abstand kleiner als der zweite Abstand, oder umgekehrt. Hierdurch wird es ermöglicht, durch Wahl der Anordnung als die erste oder die zweite Anordnung, die Auflagekante so auszubilden, dass sich ein jeweils unterschiedlicher Abstand zwischen Auflagekante und der Linearführungsachse bzw. der unteren Umlaufkante des Einbaurahmens ergibt. Dieses ist vorteilhaft, da hierdurch im Falle unterschiedlicher Deckenstärken der Decke eine gleiche Einbauhöhe des Einbaurahmens im Verhältnis zur Decke erreicht werden kann. Es kann also durch eine einfache Rotation bzw. Drehung des Schiebeelements um die Linearführungsachse der ersten Linearführung eine Anpassung des Abstandes zwischen Auflagekante und unterer Umlaufkante des Einbaurahmens hinsichtlich unterschiedlicher Deckenstärken erreicht werden.
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Vorzugsweise weist das erste Schiebeelement eine dritte außenseitige Kante auf, wobei das erste Schiebeelement und die erste Linearführung derart ausgebildet sind, dass das erste Schiebeelement anstatt in der ersten oder der zweiten Anordnung in einer dritten Anordnung mittels der ersten Linearführung derart an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt ist, dass das erste Schiebeelement in Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung zwischen einer ersten Position der dritten Anordnung und einer zweiten Position der dritten Anordnung verschiebbar ist. Hierbei ragt das erste Schiebeelement in der ersten Position der dritten Anordnung über den Einbaurahmen in der Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung hinaus, sodass die dritte außenseitige Kante des ersten Schiebeelements die Auflagekante zum Aufliegen auf der Rückseite der Decke bildet. In der zweiten Position der dritten Anordnung ragt das erste Schiebeelement über den Einbaurahmen in der Richtung der Linearführungsachse der ersten Linearführung nicht hinaus.
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Soweit es sinnvoll ist, wird vorzugsweise auf die Erläuterungen, vorteilhaften Ausgestaltungen, Vorteile und/oder Effekte, die im Zusammenhang mit der ersten und/oder zweiten, außenseitigen Kante erörtert wurden sind in analoger Weise für die dritte, außenseitige Kante Bezug genommen. Soweit es sinnvoll ist, wird vorzugsweise auf die Erläuterungen, vorteilhaften Ausgestaltungen, Vorteile und/oder Effekte, die im Zusammenhang mit der ersten und/oder zweiten Anordnung und/oder der zugehörigen Positionen erörtert wurden sind in analoger Weise für die dritte Anordnung und/oder der zugehörigen Positionen Bezug genommen.
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Die dritte Anordnung des Schiebeelements bzw. des Grundkörpers des Schiebeelements gegenüber dem Einbaurahmen ergibt sich vorzugsweise durch eine Rotation bzw. Drehung des Schiebeelements um eine vertikale Achse aus der ersten Anordnung heraus. Diese vertikale Achse verläuft vorzugsweise senkrecht zu der Linearführungsachse der ersten Linearführung.
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Vorzugsweise sind die erste Linearführung und das erste Schiebeelement derart ausgebildet, dass das erste Schiebeelement in der ersten, zweiten oder dritten Anordnung mittels der ersten Linearführung an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt werden kann. Die kann mittels des gleichen Führungselements und der gleichen Führungsöffnung erfolgen.
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Das Vorsehen der dritten Anordnung ist vorteilhaft, da sich hierdurch eine weitere, dritte Variante einer Auflagekante ausbilden lässt. Mit anderen Worten ist es bevorzugt vorgesehen, dass die Auflagekante in der ersten Anordnung des ersten Schiebeelements von der ersten, außenseitigen Kante, in der zweiten Anordnung des ersten Schiebeelements von der zweiten, außenseitigen Kante, und in der dritten Anordnung des ersten Schiebeelements von der dritten, außenseitigen Kante ausgebildet ist. In der ersten Anordnung wird die Auflagekante also folglich nicht von der zweiten oder dritten, außenseitigen Kante gebildet. In der zweiten Anordnung wird die Auflagekante also folglich nicht von der ersten oder dritten, außenseitigen Kante gebildet. In der dritten Anordnung wird die Auflagekante also folglich nicht von der ersten oder zweiten, außenseitigen Kante gebildet. Mit anderen Worten wird die Auflagekante vorzugsweise exklusiv nur von einer der außenseitigen Kanten gebildet.
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Vorzugsweise ist die dritte außenseitige Kante schräg zu der Linearführungsachse der ersten Linearführung ausgerichtet bzw. ausgebildet. So kann die dritte Kante beispielsweise in einem Winkel zwischen 10° und 70° zu der Linearführungsachse der ersten Linearführung ausgerichtet bzw. ausgebildet sein. Dieses ermöglicht eine Verwendung der dritten, außenseitigen Kante zum Einbau für verschiedene bzw. unterschiedliche Einbauhöhen. Dazu kann das Schiebeelement aus der zweiten Position heraus in eine solche erste Position gebracht werden, in welcher die dritte, außenseitige Kante als Auflagekante auf einer Rückseite der Decke aufliegt. Vorzugsweise liegt die dritte Kante als Auflagekante bei erfolgtem Einbau des Einbaurahmens in die Decke schräg auf der Deckenrückseite auf. Je nachdem wie weit das Schiebeelement dabei von der zweiten Position weg verschoben ist, desto kleiner wird der Abstand der Auflagekante zu dem unterseitigen Rand des Einbaurahmens. Dies erlaubt eine flexible Anpassung an eine Dicke der Decke.
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Vorzugsweise ist die Vorrichtung derart ausgebildet, dass das erste Schiebeelement in der ersten Position der ersten, der zweiten und/oder der dritten Anordnung arretierbar ist. Diese Arretierung erfolgt vorzugsweise gegenüber dem Einbaurahmen. Diese Arretierung kann vorzugsweise mittels einer lösbaren Schraubverbindung erfolgen. Wie bereits zuvor erwähnt, weisen vorzugsweise die Führungsstifte jeweilige Gewinde auf, wobei durch ein Drehen der Führungsstifte oder ein Drehen von an dem Führungsstift befindlicher Gewindeelemente eine Klemmung des Schiebeelements an dem Einbaurahmen bewirkt werden kann. Vorzugsweise sind die Führungsstifte Schrauben. Diese können mit ihren Gewindeenden in die Öffnungen des Grundkörpers einschraubbar sein, wobei die Öffnungen des Grundköpers jeweils ein Innengewinde aufweisen. Ein Festziehen der Schrauben kann deshalb eine Klemmung des Schiebeelements an dem Einbaurahmen bewirken. Die Klemmung kann dabei als eine Klemmfixierung bezeichnet werden. Sie bringt eine Klemmkraft in reibschlüssiger Weise auf, sodass das erste Schiebeelement gegenüber dem Einbaurahmen fixiert ist, was ein ungewolltes, eigenständiges Verschieben verhindert.
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Vorzugsweise weist die Vorrichtung mindestens ein weiteres Schiebeelement sowie eine jeweils zugehörige Linearführung auf, die jeweils nach Art des ersten Schiebeelements bzw. der ersten Linearführung ausgebildet ist bzw. sind. So kann die Vorrichtung beispielsweise ein zweites, plattenförmiges Schiebeelement aufweisen, das in einer ersten, zugehörigen Anordnung mittels einer zweiten Linearführung derart an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt ist, dass das zweite Schiebeelement in Richtung einer Linearführungsachse der zweiten Linearführung zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position verschiebbar ist, wobei das zweite Schiebeelement in der ersten Position der ersten Anordnung über den Einbaurahmen in Richtung der Linearführungsachse der zweiten Linearführung hinausragt, sodass eine erste, außenseitige Kante des zweiten Schiebeelements eine Auflagekante zum Aufliegen auf einer Rückseite der Decke bildet, und wobei das zweite Schiebeelement in der zweiten Position der ersten Anordnung nicht über den Einbaurahmen in Richtung der Linearführungsachse der zweiten Linearführung hinausragt. Soweit es sinnvoll ist, wird vorzugsweise auf die Erläuterungen, vorteilhaften Ausgestaltungen, Vorteile und/oder Effekte, die im Zusammenhang mit dem ersten Schiebeelement und/oder der ersten Linearführung erörtert wurden sind in analoger Weise für das zweite Schiebeelement und/oder die zweite Linearführung Bezug genommen. So könnten das zweite Schiebeelement und die zweite Linearführung beispielsweise derart ausgebildet sein, dass das zweite Schiebeelement anstatt in der ersten, zugehörigen Anordnung in einer zweiten, zugehörigen Anordnung – oder vorzugsweise sogar in einer dritten, zugehörigen Anordnung – mittels der zweiten Linearführung an dem Einbaurahmen derart gelagert und lösbar befestigt sein, dass das zweite Schiebeelement in Richtung der Linearführungsachse der zweiten Linearführung zwischen einer ersten Position der jeweiligen Anordnung und einer zweiten Position der jeweiligen Anordnung verschiebbar ist.
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Zusätzlich zu dem ersten Schiebeelement und dem zweiten Schiebeelement kann die Vorrichtung vorzugsweise ein drittes Schiebeelement und ein viertes Schiebeelement aufweisen. Für das dritte Schiebeelement weist die Vorrichtung dabei vorzugsweise eine dritte Linearführung auf. Für das vierte Schiebeelement weist die Vorrichtung dabei vorzugsweise eine vierte Linearführung auf. Soweit es sinnvoll ist, wird vorzugsweise auf die Erläuterungen, vorteilhaften Ausgestaltungen, Vorteile und/oder Effekte, die im Zusammenhang mit dem zweiten Schiebeelement und/oder der zweiten Linearführung erörtert wurden sind (inkl. der Bezugnahme) in analoger Weise für das dritte Schiebeelement und/oder die dritte Linearführung Bezug genommen. Soweit es sinnvoll ist, wird vorzugsweise auf die Erläuterungen, vorteilhaften Ausgestaltungen, Vorteile und/oder Effekte, die im Zusammenhang mit dem zweiten Schiebeelement und/oder der zweiten Linearführung erörtert wurden sind (inkl. der Bezugnahme) in analoger Weise für das vierte Schiebeelement und/oder die vierte Linearführung Bezug genommen.
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Wenn im Weiteren von mehreren Schiebeelementen gesprochen wird, soll damit vorzugsweise das erste Schiebeelement und das zweite Schiebeelement gemeint sein. Es können damit jedoch auch zusätzlich das dritte und vierte Schiebeelement gemeint sein.
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Eine Ausgestaltung der Vorrichtung mit mehreren Schiebeelemente ist vorteilhaft, da hierdurch eine Fixierung der Vorrichtung bzw. des Einbaurahmens in der Deckenöffnung nicht nur durch ein einzelnes Schiebeelement geleistet werden muss, sondern auf verschiedene Schiebeelemente verlagert werden kann.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das erste Schiebeelement und das weitere Schiebeelement bzw. eines der weiteren Schiebeelemente an jeweiligen gegenüberliegenden Außenseiten des Einbaurahmens mittels der jeweiligen Linearführungen gelagert und lösbar befestigt sind. Mit anderen Worten können zwei der Schiebeelemente an gegenüberliegenden Außenseiten des Einbaurahmens mittels einer jeweiligen Linearführung gelagert und lösbar befestigt sein. Die beiden Schiebeelemente sind vorzugsweise das erste Schiebeelement und das zweite Schiebeelement. Die Außenseiten sind vorzugsweise parallel zueinander, sodass die Schiebeelemente in dem Sinne parallel zueinander angeordnet sein können. Außerdem können dabei auch ihre jeweiligen Linearführungsachsen der Linearführungen parallel zueinander verlaufen.
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Vorzugsweise weist der Einbaurahmen einen rechteckförmigen, insbesondere quadratischen, Querschnitt auf. In diesem Fall kann der Einbaurahmen zwei parallel verlaufende Längsseiten und zwei parallel verlaufende Querseiten aufweisen. Die Seiten des Einbaurahmens sind dabei vorzugsweise umlaufend ausgestaltet, so dass der Einbaurahmen vier Ecken bzw. vier Eckkanten aufweisen kann, an dem jeweils eine Längsseite auf eine Querseite, oder umgekehrt, trifft. Für jede Ecke des Einbaurahmens kann, insbesondere genau, eines der Schiebeelemente vorgesehen sein. Vorzugsweise sind die Schiebeelemente mittels der jeweils zugehörigen Linearführung an dem längsseitigen oder querseitigen Bereich des Einbaurahmens gelagert und lösbar befestigt.
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Vorzugsweise sind die Auflagekanten der Schiebeelemente in einer gemeinsamen zweidimensionalen Ebene angeordnet. Diese zweidimensionale Ebene fällt vorzugsweise nach der Montage des Einbaurahmens in der Decke mit einer flächigen Rückseite der Decke zusammen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die Auflagekanten der Schiebeelemente zumindest im Wesentlichen plan auf der Rückseite der Decke aufliegen können.
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Vorzugsweise weist der Einbaurahmen eine oder mehrere Aufnahmevorrichtungen zu einer direkten oder indirekten Aufnahme des mindestens einen Leuchtmittels auf. So kann die Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme einer Leuchte ausgebildet sein. Die Leuchte kann die Leuchtmittel aufweisen. Außerdem kann die Leuchte andere Mittel aufweisen, um die Leuchtmittel zu halten. Außerdem kann die Leuchte Befestigungsmittel aufweisen, die mit der Aufnahmevorrichtung derart zusammenwirken können, dass die Leuchte an dem Einbaurahmen befestigbar ist. In diesem Fall kann die mindestens eine Aufnahmevorrichtung zur indirekten Aufnahme des mindestens einen Leuchtmittels dienen und/oder ausgestaltet sein. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass die mindestens eine Aufnahmevorrichtung des Einbaurahmens zur direkten Aufnahme des mindestens einen Leuchtmittels ausgebildet ist. In diesem Fall kann die Vorrichtung von einer Leuchte zumindest mitgebildet sein. Mit anderen Worten kann die Vorrichtung eine Leuchte sein. Die mindestens eine Aufnahmevorrichtung des Einbaurahmes der Leuchte kann dabei weiterhin zur direkten oder indirekten Aufnahme von Leuchtmitteln ausgebildet sein. So können für die Leuchte weitere Mittel vorgesehen sein, die zur Herstellung einer Verbindung zwischen den Leuchtmitteln und der Aufnahmevorrichtung ausgebildet sind und/oder dienen.
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Die eingangs genannte Aufgabe wird außerdem durch ein System gelöst. Das System weist die erläuterte Vorrichtung zum Einsetzen in eine Öffnung einer Decke, wobei wenigstens ein Leuchtmittel in dem Einbaurahmen der Vorrichtung aufgenommen ist. Auf die Erläuterungen, vorteilhaften Ausgestaltungen, Vorteile und/oder Effekte, die im Zusammenhang mit der Vorrichtung erörtert wurden sind in analoger Weise für das System Bezug genommen.
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Die Erfindung wird im Folgenden ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine Decke in einer schematischen Perspektivansicht.
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2 eine erste vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Perspektivansicht.
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3 eine zweite vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Perspektivansicht.
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4 die zweite vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Seitenansicht.
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5 eine dritte vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Perspektivansicht.
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6 die dritte vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Seitenansicht.
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7 eine vierte vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Perspektivansicht.
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8 die vierte vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Seitenansicht.
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9 eine fünfte vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Perspektivansicht.
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10 die fünfte vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung in einer schematischen Seitenansicht.
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11 eine vorteilhafte Ausgestaltung des Schiebeelements in einer schematischen Seitenansicht.
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In der 1 ist schematisch ein Teil einer Decke 6 in einer perspektivischen Ansicht wiedergegeben. Die Decke 6 ist vorzugsweise die Decke 6 eines Raums. Die Decke 6 kann deshalb auch als Raumdecke bezeichnet sein. Vorzugsweise ist die Decke 6 eine sogenannte Abhangdecke. Die Decke 6 weist eine Dicke bzw. Deckenstärke E auf. Die Decke 6 weist außerdem eine Rückseite 20 auf, die von dem Innenbereich des Raums abgewandt ist. Gegenüberliegend zu der Rückseite 20 weist die Decke 6 eine Unterseite 22 auf. Mit der Unterseite 22 begrenzt die Decke 6 den Innenbereich des Raums. In der Praxis hat es sich als vorteilhaft erwiesen, Leuchten in eine Decke 6 zu integrieren. Derartige Leuchten können beispielsweise Rasterleuchten sein. Um die Integration einer Leuchte in die Decke 6 zu ermöglichen, weist die Decke 6 eine Öffnung 4 auf. Die Öffnung 4 hat vorzugsweise einen rechteckförmigen oder quaderförmigen Querschnitt. Zur Befestigung einer Leuchte 4 an der Decke 6 hat es sich außerdem als vorteilhaft erwiesen, wenn die Leuchte mittels eines Einbaurahmens 8 an der Decke 6 befestigt wird.
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In der 2 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung 2 mit einem Einbaurahmen 8 schematisch in einer perspektivischen Ansicht wiedergegeben. Die Vorrichtung 2 kann einen Teil einer Leuchte bilden. Außerdem kann es vorgesehen sein, dass die Vorrichtung 2 als Basis dient, um daran eine Leuchte zu befestigen. Hierzu kann die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 ausgebildet sein.
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Die Vorrichtung 2 weist den Einbaurahmen 8 auf. Somit dient die Vorrichtung 2 zum Einsetzen in die Öffnung 4 der Decke 6. Dabei kann der Einbaurahmen 8 von unten – also von der Unterseite 22 der Decke 6 aus – in die Öffnung 4 der Decke 6 eingesetzt werden. Der Einbaurahmen 8 ist vorzugsweise als ein umlaufender und mehreckiger Rahmen ausgestaltet. Dazu kann der Einbaurahmen 8 ein erstes, längsseitiges Rahmenelement 24 und ein zweites, längsseitiges Rahmenelement 26 aufweisen. Die beiden längsseitigen Rahmenelemente 24, 26 sind vorzugsweise parallel und beabstandet zueinander angeordnet. Zwischen den Enden der längsseitigen Rahmenelemente 24, 26 erstrecken sich ein erstes bzw. ein zweites querseitiges Rahmenelement 28, 30, so dass von den Rahmenelementen 24 bis 30 ein rechteckförmiger Rahmen gebildet wird, der vorzugsweise den Einbaurahmen 8 bildet oder zumindest mitbildet. Der Einbaurahmen hat vorzugsweise einen rechteckförmigen oder quaderförmigen Querschnitt. Von dem Einbaurahmen 8 wird deshalb eine unterseitige Rahmenöffnung 32 umgrenzt und/oder gebildet. Die Rahmenelemente 24 bis 30 können einteilig ausgebildet sein oder als integrale Rahmenelemente 24 bis 30 ausgebildet sein. Der Einbaurahmen 8 bildet ein stabiles und/oder handhabbares Bauteil. Die Grundfläche des Einbaurahmens 8 bzw. der Rahmenöffnung 32 korrespondiert zumindest im Wesentlichen zu der Fläche der Öffnung 4 der Decke 6. Somit kann der Einbaurahmen 8 von unten in die Öffnung 4 eingeschoben werden. Damit der Einbaurahmen 8 an der Decke 6 hält, wenn der Einbaurahmen 8 in die Öffnung 4 der Decke eingeschoben ist, sind in dem Stand der Technik unterschiedliche Mittel bekannt, um die Befestigung des Einbaurahmens 8 an der Decke 6 zu gewährleisten. Diese Mittel müssen jedoch jeweils auf die Deckenstärke E der Decke 6 individuell angepasst sein.
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Bevor im Weiteren die Vorteile und/oder Vorzüge der Vorrichtung 2 erläutert werden, soll zuvor noch ausgeführt werden, dass der Einbaurahmen 8 eine Blende 34 aufweisen kann. Die Blende 34 kann die Form eines umlaufenden, mehreckigen Rings oder flache Rahmenbauteils aufweisen. Die Blende 34 erstreckt sich vorzugsweise senkrecht zu dem Einbaurahmen 8 bzw. den zugehörigen Rahmenelementen 24 bis 30. Die Blende 34 kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. Außerdem schließt die Blende 34 vorzugsweise an eine umlaufende, unterseitige Kante 35 des Einbaurahmens 8 an. Auch wenn vorteilhaft ausgeführt wurde, dass die Blende 34 dem Einbaurahmen 8 zugeordnet ist, soll im Weiteren, wenn von dem Einbaurahmen 8 gesprochen wird, zumindest beispielhaft nur der umlaufende Rahmen gemeint sein, der von den Rahmenelementen 24 bis 30 gebildet ist.
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Außerdem kann der Einbaurahmen 8 eine oder mehrere Aufnahmevorrichtungen 36 aufweisen. Die mindestens eine Aufnahmevorrichtung 36 kann dazu ausgebildet sein, um daran direkt oder indirekt Leuchtmittel 10 zu befestigen. So kann die mindestens eine Aufnahmevorrichtung 36 zur direkten Befestigung von Leuchtmitteln 10 ausgebildet sein. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Aufnahmevorrichtung 36 zur Aufnahme einer Leuchtvorrichtung ausgebildet ist, die auch als Leuchte bezeichnet sein kann. Die Leuchtvorrichtung ist nicht dargestellt. Die Leuchtvorrichtung kann ebenfalls eine Rahmenkonstruktion aufweisen, die zur Aufnahme von Leuchtmitteln 10 ausgebildet ist. Somit kann der Einbaurahmen 8 beispielsweise zur Aufnahme einer Leuchte ausgebildet sein, wobei die Aufnahmevorrichtungen 36 zur Befestigung der Leuchte dienen und/oder ausgebildet sind. Um die Erläuterungen im Weiteren zu vereinfachen, werden im Folgenden die Blende 34, die mindestens eine Aufnahmevorrichtung 36 sowie die Leuchtmittel 10 nicht dargestellt.
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In 3 ist die Vorrichtung 2 schematisch dargestellt, wie sie zuvor in 2 eingeführt und erläutert wurde. Die Vorrichtung 2 weist ein erstes, plattenförmiges Schiebeelement 12 auf, das auch als erstes Schiebeelement 12 bezeichnet wird. Das erste Schiebeelement 12 kann also nach Art einer, insbesondere flachen, Platte ausgebildet sein. Das erste Schiebeelement 12 weist eine Vorderseite 38 und eine gegenüberliegende (nicht sichtbare) Rückseite 40 auf. Die Vorderseite 38 und die Rückseite 40 weisen die gleiche Fläche auf. Diese Fläche korrespondiert auch zu der plattenförmigen Grundfläche des ersten Schiebeelements 12. Obwohl das erste Schiebeelement 12 flach bzw. plattenförmig ausgebildet ist, weist es eine – wenn auch geringe – Dicke auf. Zwischen der Vorderseite 38 und der Rückseite 40 erstreckt sich deshalb ein umlaufender Rand 42. Der umlaufende Rand 42 kann mehrere Kanten des ersten Schiebeelements 12 ausbilden. So bildet der umlaufende Rand 42 eine erste, außenseitige Kante 16 des ersten Schiebeelements 12 aus. Gegenüberliegend zu der ersten, außenseitigen Kante 16 bildet der umlaufende Rand 42 eine zweite, außenseitige Kante 44 aus. Die erste, außenseitige Kante 16 und die zweite, außenseitige Kante 44 können dem gleichen Endabschnitt 46 des ersten Schiebeelements 12 zugeordnet sein. In einem gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt 48 des ersten Schiebeelements 12 können von dem ersten Schiebeelement 12 bzw. von dem umlaufenden Rand 42 zwei weitere außenseitige Kanten 48, 50 ausgebildet sein. Eine dieser Kanten wird als dritte, außenseitige Kante 48 bezeichnet. Die verbleibende Kante wird als vierte, außenseitige Kante 50 bezeichnet. Die vierte, außenseitige Kante 50 ist gegenüberliegend zu der dritten, außenseitigen Kante 48.
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Für die weitere Erörterung soll zunächst auf die erste, außenseitige Kante 16 des ersten Schiebeelements 12 eingegangen werden. Das erste Schiebeelement 12 ist in einer ersten Anordnung A1 mittels einer ersten Linearführung 14 derart an dem Einbaurahmen 8 gelagert und lösbar befestigt, so dass das erste Schiebeelement 12 in Richtung einer Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 zwischen einer ersten Position P1 und einer zweiten Position P2 verschiebbar ist. Die erste Linearführung 14 ist zumindest teilweise von dem ersten Schiebeelement 12 und dem Einbaurahmen 8 gebildet. Dazu kann der Einbaurahmen 8 ein Langloch 52 aufweisen. Die Längserstreckung des Langlochs 52 ist in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14. Das Langloch 52 kann somit eine Führungsöffnung für die erste Linearführung 14 bilden. Bevorzugt ist das erste Schiebeelement 12 außenseitig an dem Einbaurahmen 8 angeordnet. Deshalb ist das Langloch 52 in 3 gestrichelt dargestellt. Der Einbaurahmen 8 umschließt einen Rahmeninnenraum 54. Von dem Rahmeninnenraum 54 greifen zwei Führungsbolzen 56 durch das Langloch 52. Jeder der Führungsbolzen 56 ist nach Art einer Schraube ausgebildet. Mit dem Gewindeende greift jeder der Führungsbolzen 56 in eine Gewindebohrung 58 des ersten Schiebeelements 12. Die Gewindebohrungen 58 sind voneinander beabstandet. Wie aus der 3 hervorgeht, sind die Gewindebohrungen 58 in Richtung der Linearführungsachse L1 voneinander beabstandet. Durch das Langloch 52, die Gewindebohrungen 58 und die Führungsbolzen 56 wird die erste Linearführung 14 gebildet. Der Abstand zwischen den Gewindebohrungen 58 ist kleiner als die Längserstreckung des Langlochs 52 in Richtung der Linearführungsachse L1. Somit kann das erste Schiebeelement 12 in Richtung der Linearführungsachse L1 verschoben werden, wobei die Führungsbolzen 56 hierzu noch nicht vollständig angezogen sind. Die Enden des Langlochs 52, die in Richtung der Linearführungsachse L1 gegenüberliegend sind, bilden Anschläge für die Gewindebolzen 56, so dass mittels der Gewindebolzen 56 und des Langlochs 52 eine Verschiebung des ersten Schiebeelements 12 begrenzt ist, und zwar zwischen der zweiten Position P2, wie es in 3 dargestellt ist, und der ersten Position P1, wie es beispielhaft in der Querschnittsansicht aus 4 – die zu 3 korrespondiert – dargestellt ist. In beiden Positionen P1, P2 befindet sich das erste Schiebeelement 12 in einer ersten Anordnung A1 relativ zu dem Einbaurahmen 8. Denn die Grundausrichtung des ersten Schiebeelements 12 bleibt auch während des Verschiebens des ersten Schiebeelements 12 zwischen der genannten ersten Position P1 und der genannten zweiten Position P2, oder umgekehrt, im Wesentlichen erhalten.
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Die 4 zeigt die Vorrichtung 2, während der Einbaurahmen 8 in die Öffnung 4 der Decke 6 eingeschoben ist. Dabei wurde das erste Schiebeelement 12 in die erste Position P1 der ersten Anordnung A1 verschoben. In der ersten Position P1 der ersten Anordnung A1 ragt das erste Schiebeelement 12 über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse L1 hinaus, und zwar mit dem ersten Endabschnitt 46, so dass die erste, außenseitige Kante 16 des ersten Schiebeelements 12 eine Auflagekante 18 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke 6 bildet. Die Auflagekante 18 zeichnet sich vorzugsweise dadurch aus, dass sie zu der Unterseite 84 des Einbaurahmens 8 weist. Somit weist die Auflagekante 18 auch in Richtung der Rückseite 20 der Decke 6. Zwischen der Rückseite 20 der Decke 6 und der von der ersten, außenseitigen Kante 16 gebildeten Auflagekante 18 bildet sich eine Haltekraft aus. Diese Haltekraft trägt dazu bei, dass die Vorrichtung 2 an der Decke 6 befestigt oder gehalten ist. Mit anderen Worten liegt die Vorrichtung 2 unter Zuhilfenahme des ersten Schiebeelements 12 auf der Rückseite 20 der Decke 6 auf.
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Um die Vorrichtung 2 bzw. den Einbaurahmen 8 zuvor in die Öffnung 4 der Decke 6 einzuschieben, ist das erste Schiebeelement 12 in der zweiten Position P2 der ersten Anordnung A1, wie es beispielhaft in 3 gezeigt ist. In der zweiten Position P2 der ersten Anordnung A1 ragt das erste Schiebeelement 12 nicht über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 hinaus. Die Vorrichtung 3 kann sodann zunächst in die Öffnung 4 der Decke 6 eingeschoben werden. Daraufhin erfolgt das Verschieben des ersten Schiebeelements 12 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14. Dadurch ändert sich die Position des ersten Schiebeelements 12, nämlich von der zweiten Position P2 der ersten Anordnung A1 zu der ersten Position P1 der ersten Anordnung A1. Der entsprechende Halteeffekt wurde zuvor erläutert. In der ersten Position der ersten Anordnung können daraufhin die Führungsbolzen 56 angezogen werden, so dass ein Kraftschlüssige Verbindung zwischen dem ersten Schiebeelement 12 und dem Einbaurahmen 8 entsteht. Mit anderen Worten kann das Schiebeelement 12 in der ersten Position P1 der ersten Anordnung A1 fixiert und/oder arretiert werden. Dies verhindert, dass sich das Schiebeelement selbstständig verschiebt, was eine sichere Montage gewährleistet.
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Da die Führungsbolzen 56 aus dem Rahmeninnenraum 54 des Einbaurahmens 8 zugänglich sind, bedarf es keines weiteren Zugangs durch die Decke 6, um die Montage der Vorrichtung 2 bzw. des Einbaurahmens 8 an der Decke 6 bzw. der Öffnung 4 der Decke 6 zu gewährleisten. Vielmehr kann der Anwender durch den Rahmeninnenraum 54 des Einbaurahmens 8 zu den Führungsbolzen 56 greifen, um mittels der Führungsbolzen 56 das Verschieben des ersten Schiebeelements 12 und/oder um anschließend das Anziehen der Führungsbolzen 56 vorzunehmen. Ergänzend kann es vorgesehen sein, dass ein Griffelement vorgesehen ist, das ebenfalls durch das Langloch 52 oder ein weiteres Loch im Einbaurahmen 8 fasst, so dass mit dem Griffelement ein Verschieben des ersten Schiebeelements 12 zwischen der ersten Position P1 der ersten Anordnung A1 und der zweiten Position P2 der ersten Anordnung A1, oder umgekehrt, hervorgerufen werden kann.
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Für die Vorrichtung 2 sind mehrere, weitere Schiebeelemente 60, 62, 64 vorgesehen, die jeweils analog zu dem ersten Schiebeelement 12 ausgebildet sind. So kann die Vorrichtung 2 außerdem ein zweites Schiebeelement 60, ein drittes Schiebeelement 62 und ein viertes Schiebeelement 64 aufweisen. Für jedes der weiteren Schiebeelemente 60, 62, 64 kann eine entsprechende Linearführung 66, 68, 70 vorgesehen sein, die jeweils analog zu der ersten Linearführung 14 ausgebildet sind. Mittels der entsprechenden Linearführungen 66, 68, 70 kann das das jeweilige Schiebeelement 12, 60, 62, 64 entlang einer entsprechenden Linearführungsachse M1, N1, O1 verschoben werden.
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So ist das zweite, plattenförmige Schiebeelement 60 in einer ersten Anordnung B1 mittels der zweiten Linearführung 66 derart an dem Einbaurahmen 8 gelagert und lösbar befestigt, dass das zweite Schiebeelement 60 in Richtung einer Linearführungsachse M1 der zweiten Linearführung 66 zwischen einer ersten Position Q1 und einer zweiten Position Q2 verschiebbar ist. Dabei ragt das zweite Schiebeelement 60 in der ersten Position Q1 der ersten Anordnung B1 über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse M1 der zweiten Linearführung 66 hinaus, so dass eine erste, außenseitige Kante 72 des zweiten Schiebeelements 60 eine weitere, also zweite Auflagekante 74 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke 6 bildet. Das zweite Schiebeelement 60 ragt in der zweiten Position Q2 der ersten Anordnung B1 nicht über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse M1 der zweiten Linearführung 66 hinaus.
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Bezüglich der weiteren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit dem zweiten Schiebeelement 60 wird auf die vorherigen Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte des ersten Schiebeelements 12 in analoger Weise Bezug genommen. Außerdem wird bereits an dieser Stelle für weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, Effekte und/oder Vorteile des zweiten Schiebeelements 60 auf die noch folgenden Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte in analoger Weise Bezug genommen, die im Zusammenhang mit dem ersten Schiebeelement 12 erläutert werden.
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So ist beispielsweise in 4 auch das zweite Schiebeelement 60 dargestellt, wobei das zweite Schiebeelement 60 in der ersten Position Q1 der ersten Anordnung B1 des zweiten Schiebeelements 60 ist. Dabei ragt das zweite Schiebeelement 60 über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse M1 der zweiten Linearführung 66 hinaus, so dass die erste, außenseitige Kante 72 des zweiten Schiebeelements 60 die weitere bzw. zweite Auflagekante 74 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke bildet. Somit liegt die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 mittels des ersten Schiebeelements 12 und des zweiten Schiebeelements 60 auf der Rückseite 20 der Decke 6 auf.
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Wie zuvor erläutert, weist die Vorrichtung 2 vorzugsweise auch das dritte, plattenförmige Schiebeelement 62 auf. Das dritte Schiebeelement 62 ist in einer ersten Anordnung C1 mittels einer dritten Linearführung 68 derart an dem Einbaurahmen 8 gelagert und lösbar befestigt, dass das dritte Schiebeelement 62 in Richtung einer Linearführungsachse N1 der dritten Linearführung 68 zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position R2 verschiebbar ist. Dabei ragt das dritte Schiebeelement 62 in der ersten Position der ersten Anordnung C1 über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse N1 der dritten Linearführung 68 hinaus, so dass eine erste, außenseitige Kante 76 des dritten Schiebeelements 62 eine weitere, insbesondere dritte Auflagekante 78 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke 6 bildet. Das dritte Schiebeelement 62 ragt in der zweiten Position R2 der ersten Anordnung C1 nicht über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse N1 der dritten Linearführung 68 hinaus.
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Bezüglich der weiteren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit dem dritten Schiebeelement 62 wird auf die vorherigen Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte des ersten Schiebeelements 12 in analoger Weise Bezug genommen. Außerdem wird bereits an dieser Stelle für weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, Effekte und/oder Vorteile des dritten Schiebeelements 62 auf die noch folgenden Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte in analoger Weise Bezug genommen, die im Zusammenhang mit dem ersten Schiebeelement 12 erläutert werden.
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Schließlich weist die Vorrichtung 2 das vierte, plattenförmige Schiebeelement 64 auf. Das vierte Schiebeelement 64 ist in einer ersten Anordnung D1 mittels einer vierten Linearführung 70 derart an dem Einbaurahmen 8 gelagert und lösbar befestigt, dass das vierte Schiebeelement 64 in Richtung einer Linearführungsachse O1 der vierten Linearführung 70 zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position S2 verschiebbar ist. Dabei ragt das vierte Schiebeelement 64 in der ersten Position der ersten Anordnung D1 über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse O1 der vierten Linearführung 70 hinaus, so dass eine erste, außenseitige Kante 80 des vierten Schiebeelements 64 eine weitere, insbesondere vierte Auflagekante 82 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke 6 bildet. Das vierte Schiebeelement 64 ragt in der zweiten Position S2 der ersten Anordnung D1 nicht über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse O1 der vierten Linearführung 70 hinaus.
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Bezüglich der weiteren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit dem vierten Schiebeelement 64 wird auf die vorherigen Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte des ersten Schiebeelements 12 in analoger Weise Bezug genommen. Außerdem wird bereits an dieser Stelle für weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, Effekte und/oder Vorteile des vierten Schiebeelements 64 auf die noch folgenden Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte in analoger Weise Bezug genommen, die im Zusammenhang mit dem ersten Schiebeelement 12 erläutert werden.
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Somit sind die zweite Linearführung 66, die dritte Linearführung 68 und die vierte Linearführung 70 jeweils analog zu der ersten Linearführung 14 ausgebildet. Außerdem kann der Einbaurahmen 8 für jede der Linearführungen 14, 66, 68, 70 ein Langloch 52 ausbilden. Darüber hinaus kann jedes der Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 Gewindebohrungen 58 aufweisen. Für jede der Gewindebohrungen 58 kann ein Führungsbolzen 56 vorgesehen sein, der durch das entsprechende Langloch 52 greift, um mit einem entsprechenden Außengewinde in die Gewindebohrung 58 kraft- und/oder formschlüssig einzufassen.
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Zur einfacheren Darstellung und/oder Erörterung wird auf separate Figuren verzichtet, die das dritte Schiebeelement 62 und/oder das vierte Schiebeelement 64 in der jeweiligen ersten Position der jeweiligen ersten Anordnung C1 bzw. D1 zeigen. Es wird jedoch darauf Bezug genommen, dass das zweite Schiebeelement 60 und die zweite Linearführung 66, das dritte Schiebeelement 62 und die dritte Linearführung 68 sowie das vierte Schiebeelement 64 und die vierte Linearführung 70 analog zu dem ersten Schiebeelement 12 und der ersten Linearführung 14 ausgebildet sind.
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Wenn nun also die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 in die Öffnung 4 der Decke 6 eingesetzt werden soll, ist jedes der Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 in die jeweilige zweite Position P2, Q2, R2, S2 der jeweiligen ersten Anordnung A1, B1, C1, D1 zu bringen, so dass keines der Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 in Richtung der jeweiligen Linearführungsachse L1, M1, N1, O1 der jeweiligen Linearführung 14, 66, 68, 70 hinausragt.
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Ist die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 in die Öffnung 4 der Decke eingesetzt, kann jedes der Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 derart verschoben werden, dass das jeweilige Schiebeelement 12, 60, 62, 64 in der jeweiligen ersten Position P1, Q1 ist. Dadurch ragt die erste, außenseitige Kante 16, 72, 76, 80 des jeweiligen Schiebeelements 12, 60, 62, 64 in Richtung der jeweiligen Linearführungsachse L1, M1, N1, O1 über den Einbaurahmen 8 hinaus. Dadurch bildet jede erste, außenseitige Kante 16, 72, 76, 80 eine jeweilige Auflagekante 18, 74, 78, 82 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke 6. Damit liegt die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 mittels der Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 auf der Rückseite 20 der Decke 6 auf.
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In der Praxis kann es vorkommen, dass für unterschiedliche Decken 6 unterschiedliche Materialien verwendet werden. Es kann deshalb auch vorkommen, dass die Deckenstärke E der Decke 6 nicht immer gleich ist. Eine übliche Deckenstärke E ist beispielsweise 25 mm. Eine entsprechende Decke 6 kann beispielsweise durch die Deckenstärke E in 4 repräsentiert sein. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Decke 6 eine kleinere Deckenstärke E aufweist. So kann die Deckenstärke E beispielsweise 12,5 mm betragen. Um die Vorrichtung 2 bzw. den Einbaurahmen 8 an einer Decke 6 mit einer Deckenstärke E von 12,5 mm befestigen zu können als auch den gleichen Einbaurahmen 8 bzw. die gleiche Vorrichtung 2 zur Befestigung an einer Decke 6 mit einer Deckenstärke von 25 mm verwenden zu können, ist es vorgesehen, dass die Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 nicht nur in der jeweiligen ersten Anordnung A1, B1, C1, D1 mittels der jeweiligen Linearführung 14, 66, 68, 82 gelagert und lösbar befestigt ist, sondern dass die Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 außerdem in einer weiteren, insbesondere zweiten Anordnung A2, B2, C2, D2 mittels der jeweiligen Linearführung 14, 66, 68, 72 gelagert und lösbar an dem Einbaurahmen 8 befestigt werden können. Dies soll beispielhaft anhand des ersten Schiebeelements 12 erörtert werden. Analoges gilt jedoch auch für das zweite Schiebeelement 60, das dritte Schiebeelement 62 und das vierte Schiebeelement 64 bzw. die zugehörigen Linearführungen 66, 68, 70.
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So ist es vorgesehen, dass das erste Schiebeelement 12 und die erste Linearführung 14 derart ausgebildet sind, dass das erste Schiebeelement anstatt in der ersten Anordnung A1 in einer zweiten Anordnung A2 mittels der ersten Linearführung 14 derart an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt ist, dass das erste Schiebeelement 12 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 zwischen einer ersten Position P3 der zweiten Anordnung A2 und einer zweiten Position P4 der zweiten Anordnung A2 verschiebbar ist. Die erste Linearführung 14 ist also zum wechselseitigen Lager und lösbaren Befestigen des ersten Schiebeelements 12 an dem Einbaurahmen 8 ausgebildet. Die weiteren Linearführungen 66, 68, 70 können analog ausgebildet sein. Für die weiteren Erläuterungen wird auf die 5 und 6 verwiesen.
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Um das erste Schiebeelement 12 in die zweite Anordnung A2 zu überführen, werden die Führungsbolzen 56 aus den Gewindebohrungen 58 gelöst, so dass das erste Schiebeelement 12 von dem Einbaurahmen 8 getrennt werden kann. Daraufhin wird das erste Schiebeelement um 180° um die Linearführungsachse L1 (oder eine Längsachse G, wie sie in 10 dargestellt ist) gedreht. Daraufhin wird das erste Schiebeelement 12 wieder derart an dem Einbaurahmen 8 platziert, dass die zuvor gelösten Führungsbolzen 56 in die Gewindebohrung 58 einfassen können, um das erste Schiebeelement 12 zu halten. Dabei werden die Führungsbolzen 56 noch nicht fest angezogen, so dass das Schiebeelement 12 verschiebbar ist. Aus der Zusammenschau der 3 und 5 ist ersichtlich, dass das erste Schiebeelement 12 zumindest im Wesentlichen um 180° um die Linearführungsachse L1 gedreht an dem Einbaurahmen 8 positioniert ist. Da die Führungsbolzen 56 nunmehr wieder in die Gewindebohrungen 58 eingreifen, ist auch die erste Linearführung 14 erneut hergestellt. Somit kann das erste Schiebeelement 12 in Richtung der Linearführungsachse L1 verschoben werden. Durch das Drehen des ersten Schiebeelements 12 und der erneuten lösbaren Befestigung an dem Einbaurahmen 8 ist das erste Schiebeelement in der zweiten Anordnung A2, wie es in 5 beispielhaft gezeigt ist. Dabei kann das erste Schiebeelement 12 zwischen der zweiten Position P4 der zweiten Anordnung A2, wie es in 5 dargestellt ist, und der ersten Position P3 der zweiten Anordnung A2, wie es beispielhaft in 6 dargestellt ist, verschoben werden, oder in entgegengesetzter Richtung zwischen der ersten Position P3 und der zweiten Position P4 der jeweiligen Anordnung A2. Wie aus der 6 hervorgeht, ragt das erste Schiebeelement 12 in der ersten Position P3 der zweiten Anordnung A2 über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 hinaus, so dass die zweite, außenseitige Kante 44 des ersten Schiebeelements 12 (nun) die Auflagekante 18 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke bildet. Mit anderen Worten liegt die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 mit der zweiten, außenseitigen Kante 44 als die Auflagekante 18 auf der Rückseite 20 der Decke 6 auf und nicht mit der ersten, außenseitigen Kante 16 des ersten Schiebeelements 12.
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Die erste Anordnung A1 des ersten Schiebeelements 12 und die zweite Anordnung A2 des ersten Schiebeelements 12 unterscheidet sich also insbesondere dadurch, dass nunmehr eine andere, nämlich die zweite, außenseitige Kante 44 die Auflagekante 18 bildet. Aus der Zusammenschau der 4 und 6 ist zu entnehmen, dass der Abstand K1 zwischen der Auflagekante 18 und der Unterseite 84 des Einbaurahmens 8 kleiner ist als der Abstand K2 zwischen der Auflagekante 18 und der Unterseite 84, wenn das erste Schiebeelement 12 in der zweiten Anordnung A2 ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die erste Auflagekante 16 einen geringeren Abstand K2 zu der Linearführungsachse L1 aufweist als die zweite Auflagekante 44 zu der gleichen Linearführungsachse L1. Korrespondierend verringert sich der Abstand K1 auf den Abstand K2, wenn die zweite, außenseitige Kante 44 die Auflagekante 18 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke 6 bildet. Ist das erste Schiebeelement 12 also in der zweiten Anordnung A2, so kann die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 auch in einer Öffnung 4 der Decke 6 mit einer geringeren Deckenstärke E eingesetzt werden und daraufhin mittels des ersten Schiebeelements 12 an der Rückseite 20 der Decke befestigt werden, ohne dass der Einbaurahmen 8 mit der Unterseite 84 über die Unterseite 22 der Decke 6 hinausragt. Mit anderen Worten kann in Abhängigkeit der Deckenstärke E die Anordnung A1, A2 des ersten Schiebeelements 12 derart gewählt werden, so dass die Auflagekante 18 derart auf der Rückseite 20 der Decke 6 zum Aufliegen kommt, dass die Unterseite 84 des Einbaurahmens 8 und die Unterseite 22 der Decke 6 zueinander fluchtend angeordnet sind.
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Wie zuvor erläutert, sind die weiteren Schiebeelemente 60, 62, 64 sowie die zugehörigen Linearführungen 66, 68, 70 analog zu dem ersten Schiebeelement 12 bzw. der zugehörigen Linearführung 14 ausgebildet. Deshalb können auch die weiteren Schiebeelemente 60, 62, 64 analog zu dem ersten Schiebeelement 12 in die jeweilige erste Anordnung B2, C2, D2 überführt werden. Deshalb gelten für die weiteren Schiebeelemente 60, 62, 64 die zuvor erörterten Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte in analoger Weise.
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In der 7 sind die Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 in einer jeweiligen weiteren Anordnung, nämlich einer jeweiligen dritten Anordnung A3, B3, C3, D3 gezeigt. Rein beispielhaft und als Grundlage für das Verständnis der weiteren Schiebeelemente 60, 62, 70 soll im Weiteren erläutert werden, wie das erste Schiebeelement 12 in die dritte Anordnung A3 überführt werden kann. Ausgangspunkt bildet beispielsweise die erste Anordnung A1 des ersten Schiebeelements 12, wie es beispielsweise in 3 gezeigt ist. Werden hierbei die Führungsbolzen 56 von den Gewindebohrungen 58 gelöst, so kann das erste Schiebeelement 12 gelöst oder getrennt werden. Daraufhin wird das erste Schiebeelement 12 um eine Achse F um 180° gedreht, wobei die Achse F senkrecht zu der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 ist. Vorzugsweise verläuft die Achse F durch das erste Schiebeelement. Daraufhin wird das erste Schiebeelement 12 wieder derart an dem Einbaurahmen 8 angeordnet, dass die Führungsbolzen 56 mit den zugehörigen Außengewinden in die Gewindebohrungen 58 einfassen. Dabei werden die Führungsbolzen 56 noch nicht vollständig fest angezogen, so dass das erste Schiebeelement 12 entlang der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 verschiebbar ist. Wie bereits aus der 7 ersichtlich ist, dient nunmehr jedoch weder die erste, außenseitige Kante 16 noch die zweite, außenseitige Kante 44 als Auflagekante 18. Vielmehr dient nunmehr die dritte, außenseitige Kante 48 des ersten Schiebeelements 12 dazu, um die Auflagekante 18 zu bilden.
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Mit Blick auf die 7 und 8 sind das erste Schiebeelement 12 und die erste Linearführung 14 derart ausgebildet, dass das erste Schiebeelement 12 anstatt in der ersten oder zweiten Anordnung A1, A2 nunmehr in der dritten Anordnung A3 mittels der ersten Linearführung 14 derart an dem Einbaurahmen 8 gelagert und lösbar befestigt ist, dass das erste Schiebeelement 12 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 zwischen einer ersten Position P5 der dritten Anordnung A3 und einer zweiten Position P6 der dritten Anordnung A3 verschiebbar ist. Die zweite Position P6 der dritten Anordnung A3 des ersten Schiebeelements 12 ist in 7 dargestellt. Dabei ragt das erste Schiebeelement 12 in der genannten, zweiten Position P6 der dritten Anordnung A3 nicht über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 hinaus. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird für das vierte Schiebeelement 64 und die vierte Linearführung 70 auf die vorherigen Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte in analoger Weise Bezug genommen.
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Somit ragen alle Schiebeelemente 12, 60, 62, 64 aus 7 nicht über den Einbaurahmen 8 in der Richtung der Linearführungsachse L1, M1, N1, O1 ihrer jeweiligen Linearführung 14, 66, 68, 70 hinaus. Die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 kann somit in die Öffnung 4 der Decke 6 eingesetzt werden.
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Rein beispielhaft soll nun das Verschieben des ersten Schiebeelements 12 erörtert werden. Dabei wird das Schiebeelement 12 aus der zweiten Position P6 der dritten Anordnung A3, wie es beispielhaft in 7 dargestellt ist, in die erste Position P5 der dritten Anordnung A3 geschoben, wie es beispielhaft in 8 gezeigt ist. Sodann ragt das erste Schiebeelement 12 in der ersten Position P5 der dritten Anordnung A3 über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 hinaus, und zwar nunmehr mit dem zweiten Endabschnitt 86, so dass die dritte, außenseitige Kante 48 des ersten Schiebeelements 12 die Auflagekante 18 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke bildet.
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Die dritte, außenseitige Kante 48 des ersten Schiebeelements 12 ist schräg zu der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 ausgerichtet und/oder ausgebildet. Dies bietet den Vorteil, dass eine Höhenposition des Einbaurahmens 8 verstellbar ist, indem das erste Schiebeelement 12 ausgehend von der zweiten Position P6 der dritten Anordnung A3 in Richtung der ersten Position P5 der Anordnung A3 verschoben wird. Je weiter das erste Schiebeelement 12 dabei geschoben wird, desto weiter schiebt sich der Einbaurahmen 8 in die Decke 6 bzw. die zugehörige Öffnung 4 hinein. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Deckenstärke E im Vorhinein nicht bekannt ist. In diesem Fall kann das erste Schiebeelement 12 beispielsweise derart verschoben werden, bis die Unterseite 48 mit der Unterseite 22 der Decke 6 fluchtend angeordnet ist. Außerdem lassen sich lokale Abweichungen von einer Deckenstärke E mittels des zuvor genannten Ablaufs ausgleichen.
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Weiterhin ist es vorgesehen, dass das erste Schiebeelement 12 in einer vierten Anordnung A4 an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt sein kann. Die erste Linearführung 14 ist also zum wechselseitigen Lagern und lösbaren Befestigen des ersten Schiebeelements 12 an dem Einbaurahmen 8 in der ersten Anordnung A1, der zweiten Anordnung A2 oder der dritten Anordnung A1, und gegebenenfalls sogar in der der vierten Anordnung A4 ausgebildet. Die weiteren Linearführungen 66, 68, 70 können analog ausgebildet sein. Für die weiteren Erläuterungen wird auf die 9 und 10 verwiesen.
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So ist es vorgesehen, dass das erste Schiebeelement 12 und die erste Linearführung 14 derart ausgebildet sind, dass das erste Schiebeelement 12 anstatt in der ersten, zweiten oder dritten Anordnung A1, A2, A3 in einer vierten Anordnung A2 mittels der ersten Linearführung 14 derart an dem Einbaurahmen gelagert und lösbar befestigt ist, dass das erste Schiebeelement 12 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 zwischen einer ersten Position P7 der vierten Anordnung A4 und einer zweiten Position P8 der vierten Anordnung A4 verschiebbar ist. Um das erste Schiebeelement 12 in die vierte Anordnung A4 zu überführen, werden die Führungsbolzen 56 aus den Gewindebohrungen 58 gelöst, so dass das erste Schiebeelement 12 von dem Einbaurahmen 8 getrennt werden kann. Daraufhin wird das erste Schiebeelement – ausgehend von der dritten Anordnung A3 – um 180° um die Linearführungsachse L1 (oder eine Längsachse G, wie sie in 10 dargestellt ist) gedreht. Daraufhin wird das erste Schiebeelement 12 wieder derart an dem Einbaurahmen 8 platziert, dass die zuvor gelösten Führungsbolzen 56 in die Gewindebohrung 58 einfassen können, um das erste Schiebeelement 12 zu halten. Dabei werden die Führungsbolzen 56 noch nicht fest angezogen, so dass das Schiebeelement 12 verschiebbar ist. Da die Führungsbolzen 56 nunmehr wieder in die Gewindebohrungen 58 eingreifen, ist auch die erste Linearführung 14 erneut hergestellt. Somit kann das erste Schiebeelement 12 in Richtung der Linearführungsachse L1 verschoben werden. Durch das Drehen des ersten Schiebeelements 12 und der erneuten lösbaren Befestigung an dem Einbaurahmen 8 ist das erste Schiebeelement 12 in der vierten Anordnung A4, wie es in 9 beispielhaft gezeigt ist. Dabei kann das erste Schiebeelement 12 zwischen der zweiten Position P8 der vierten Anordnung A4, wie es in 9 dargestellt ist, und der ersten Position P7 der vierten Anordnung A4, wie es beispielhaft in 10 dargestellt ist, verschoben werden, oder in entgegengesetzter Richtung zwischen der ersten Position P7 und der zweiten Position P8. Wie aus der 10 hervorgeht, ragt das erste Schiebeelement 12 in der ersten Position P7 der vierten Anordnung A4 über den Einbaurahmen 8 in Richtung der Linearführungsachse L1 der ersten Linearführung 14 hinaus, und zwar wieder mit dem zweiten Endabschnitt 86, so dass die vierte, außenseitige Kante 50 des ersten Schiebeelements 12 (nun) die Auflagekante 18 zum Aufliegen auf der Rückseite 20 der Decke bildet. Mit anderen Worten liegt die Vorrichtung 2 bzw. der Einbaurahmen 8 mit der vierten, außenseitigen Kante 50 als die Auflagekante 18 auf der Rückseite 20 der Decke 6 auf und nicht mit einer der anderen, außenseitigen Kante 16, 44, 48 des ersten Schiebeelements 12.
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Die vierte Anordnung A4 des ersten Schiebeelements 12 und die dritte Anordnung A3 des ersten Schiebeelements 12 unterscheidet sich insbesondere dadurch, dass nunmehr eine andere, nämlich die vierte, außenseitige Kante 50 die Auflagekante 18 bildet. Dabei weist die vierte, außenseitige Kante 50 einen kleineren Winkel zu der Linearführungsachse L1 auf als die dritte, außenseitige Kante 48. Ansonsten gelten die zuvor genannten vorteilhaften Ausgestaltungen, Effekte und Vorteile in analoger Weise.
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Wie zuvor erläutert, sind die weiteren Schiebeelemente 60, 62, 64 sowie die zugehörigen Linearführungen 66, 68, 70 analog zu dem ersten Schiebeelement 12 bzw. der zugehörigen Linearführung 14 ausgebildet. Deshalb können auch die weiteren Schiebeelemente 60, 62, 64 analog zu dem ersten Schiebeelement 12 in die jeweilige zweite Anordnung B2, C2, D2, dritte Anordnung B3, C3, D3 oder vierte Anordnung B4, C4, D4 überführt werden. Deshalb gelten für die weiteren Schiebeelemente 60, 62, 64 die zuvor erörterten Erläuterungen, Vorteile und/oder Effekte in analoger Weise.
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In der 11 ist eine beispielhafte Ausgestaltung des ersten Schiebeelements 12 einzeln und schematisch dargestellt. Die folgenden Erläuterungen gelten beispielhaft für die weiteren Schiebeelemente 60, 62, 64 in analoger Weise. Das Schiebeelement 12 weist zwei Gewindebohrungen 58 auf. Die beiden Gewindebohrungen 58 sind voneinander beabstandet. Vorzugsweise sind die beiden Gewindebohrungen 58 entlang einer Längsachse G des ersten Schiebeelements 12 voneinander beabstandet angeordnet.
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Das erste Schiebeelement 12 weist einen ersten Endabschnitt 46 auf. Der erste Endabschnitt 46 verjüngt sich vorzugsweise in Richtung der Längsachse G. Der erste Endabschnitt 46 des ersten Schiebeelements 12 kann vorzugsweise keilförmig oder keilstumpfförmig ausgebildet sein. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass der erste Endabschnitt 46 des ersten Schiebeelements 12 gegenüber dem weiteren Bereich des ersten Schiebeelements 12 hervorspringt oder hervorragt. Von dem ersten Endabschnitt 46 des ersten Schiebeelements 12 wird die erste, außenseitige Kante 16 und die zweite, außenseitige Kante 44 gebildet. Die erste, außenseitige Kante 16 kann einen Teilabschnitt 88 aufweisen, der parallel zu der Längsachse G des ersten Schiebeelements 12 ausgebildet ist. Außerdem kann die erste, außenseitige Kante 16 einen zweiten Abschnitt 90 aufweisen, der schräg zu der Längsachse G des ersten Schiebeelements 12 ausgebildet ist. Der zweite Abschnitt 90 der ersten, außenseitigen Kante 16 bildet vorzugsweise einen Winkel β zu der Längsachse G, wobei der Winkel β vorzugsweise zwischen 2° und 10°, besonders bevorzugt zwischen 3° und 5°, ist.
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Die zweite, außenseitige Auflagekante 44 wird ebenfalls von dem ersten Endabschnitt 46 des ersten Schiebeelements 12 gebildet. Die zweite, außenseitige Auflagekante 44 ist gegenüberliegend, und zwar vorzugsweise in Richtung einer Achse F, die orthogonal zu der Längsachse G und in dem Schiebeelement 12 liegt, angeordnet. Vorzugsweise sind die erste Auflagekante 16 und die zweite Auflagekante 44 spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildet.
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Die zweite, außenseitige Kante 44 weist einen ersten Endabschnitt 92 auf, der parallel zu der Längsachse G ausgerichtet und/oder ausgebildet ist. Außerdem kann die zweite, außenseitige Kante 44 einen zweiten Abschnitt 94 aufweisen, der schräg zu der Längsachse G des ersten Schiebeelements 12 ausgebildet ist. Dabei kann der zweite Abschnitt 94 in einem Winkel zwischen 2° und 10°, besonders bevorzugt zwischen 3° und 5°, zu der Längsachse G ausgebildet sein.
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Gegenüberliegend zu dem ersten Endabschnitt 46 weist das erste Schiebeelement 12 einen zweiten Endabschnitt 86 auf. Der erste Endabschnitt 46 und der zweite Endabschnitt 86 sind vorzugsweise in Richtung der Längsachse G voneinander beabstandet und/oder zueinander gegenüberliegend.
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Von dem zweiten Endabschnitt 86 des ersten Schiebeelements 12 wird die dritte, außenseitige Kante 48 sowie die vierte, außenseitige Kante 50 des ersten Schiebeelements 12 gebildet. Die dritte, außenseitige Kante 48 und die vierte, außenseitige Kante 50 sind jeweils schräg zu der Längsachse G des ersten Schiebeelements 12 ausgebildet. Dabei ist der zweite Endabschnitt 86 in Richtung der Längsachse G keilförmig, keilstumpfförmig und/oder nasenförmig ausgebildet.
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Die dritte, außenseitige Kante 48 ist vorzugsweise in einem Winkel zwischen 20° und 30° zu der Längsachse G ausgebildet. Die vierte, außenseitige Kante 50 ist vorzugsweise in einem Winkel zwischen 10° und 20° zu der Längsachse G ausgebildet.