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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Ausgabe und Annahme von Gegenständen wie Schlüssel oder Dokumente an eine autorisierte Person nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der
DE 203 02 458 U1 bekannt. Ein Schlüsselsicherungs- und Ausgabedepot weist als umgebendes Gehäuse einen sicheren Tresorschrank mit einer gepanzerten Systemöffnung auf. Durch die Systemöffnung kann eine gesicherte Systemschublade rausgezogen und eingeschoben werden, wobei die Schublade zwei Funktionen erfüllt, nämlich den Abwurf von vorzugsweise Autoschlüsseln in den sicheren Tresorschrankbereich und auch die berechtigte Entnahme von Autoschlüsseln aus dem sicheren Tresorschrankbereich nach Vereinzelung.
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Die Schublade hat ein einziges Fach mit einem nach unten wegklappbarem Boden, der beim “Bring-Vorgang“ nach oben geklappt ist und das Fach zum Einlegen bildet. Nach dem Einschieben der Schublade klappt der Boden nach unten und der eingelegte Schlüssel fällt in den gesicherten Tresorschrankbereich. In der eingeschobenen Position verbleibt der Boden in der geöffneten Stellung.
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Durch Verwendung nur eines einzigen Faches in der Schublade ist es zwingend erforderlich, dass der Boden geschlossen wird, um den Gegenstand aufzunehmen. Bei der beschriebenen Ausführungsform ist vorgesehen, dass der wegklappbare Boden nach Eingabe eines Codes mittels einer Motorspindel oder eines Magneten oder eines hydraulischen oder pneumatischen Zylinders geschlossen wird. Anschließend wird der Gegenstand in das geschlossene Fach abgelegt und die Schublade kann herausgezogen werden. Diese Ausführungsform ist mit erhöhten Kosten für Herstellung und Instandhaltung verbunden.
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Die
DE 298 06 298 U1 betrifft eine Vorrichtung zur gesicherten Aufbewahrung und für individueller Ausgabe einer Mehrzahl von Gegenständen. Um ohne zusätzlichen Personalaufwand einen Übergabeservice für zum Beispiel Fahrzeugschlüssel und -papiere an Fahrzeughalter zu verwirklichen, bei dem aus einer Mehrzahl von Kunden einem speziellen Kunden seine speziellen Fahrzeugschlüssel und -papiere übergeben werden sollen, sind nach der
DE 298 06 298 U1 eine Mehrzahl von Behältern zur Einzelaufnahme einzelner oder mehrere Gegenstände vorgesehen. Die Behälter sind jeweils mit einer Schließeinrichtung versehen und die Schließeinrichtungen sind über eine programmierbare Zentraleinheit einzeln adressierbar sind. Die Behälter sind als Fächer in einem Schrank angeordnet und mittels Einzeltüren verschließbar, die mit den Ihnen zugeordneten Schließeinrichtungen zusammenwirken. Die Behälter können jeweils Schubladen aufweisen.
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Des Weiteren ist eine Einwurfeinrichtung für Gegenstände in Form einer Schublade vorgesehen Diese ist mit einem Sammelraum gekoppelt, der seinerseits mit einer weiteren Sicherheitstüre versehen und deren Verschließeinrichtung ebenfalls über die Zentraleinheit adressierbar ist.
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Da bei der bekannten Vorrichtung eine Mehrzahl von Fächern und zusätzlich eine Schublade zur Einzelaufnahme von Gegenständen vorgesehen sind, ist die Handhabung und die Herstellung mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
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Die
DE 101 01 342 A1 betrifft ein Verfahren zur Einreichung und zum Umtausch von Geld. Dabei wird die umzutauschende Geldmenge einer ersten Währung von einem Bankangestellten in einem Umschlag in einen Einzahlbehälter gegeben. Beim Schließen des Einzahlbehälters fällt dieser Umschlag automatisch und unter Einwirkung der Gravitationskraft durch eine Abgabeöffnung in einen Tresor, aus dem er auch später entnommen werden kann. Nach dem Hineinfallen wird eine Geldmenge einer zweiten Währung von dem Bankangestellten aus einem Auszahlungsbehälter entnommen und dem Bankkunden ausgehändigt, und/oder es erfolgt eine Gutschrift auf einem Konto, dass in der zweiten Währung geführt wird.
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Es ist vorgesehen, dass der Boden des Einzahlbehälters eine verschließbare Abgabeöffnung besitzt, wobei unterhalb des Einzahlbehälters ein Tresor mit deckelseitiger Eingangsöffnung angeordnet ist. Ferner sind Mittel zum Verschließen der Abgabeöffnung des Einzahlbehälters nach Eingabe der Geldmenge der ersten Währung vorgesehen, die Mittel zum Verschließen mindestens eine schwenkbare Klappe umfassen. Der Einzahlbehälter umfasst eine Schublade mit Handgriff, wobei die Oberseite der Schublade eine Einzahlöffnung bildet. In dem Boden der Schublade ist die Ausgabeöffnung in Form einer verschwenkbaren Klappe angeordnet. Bei dem Auszahlbehälter handelt es sich ebenfalls um eine Schublade, so dass die Vorrichtung sowohl zur Einzahlung als auch zur Auszahlung jeweils eine Schublade aufweist, was mit erhöhtem Aufwand verbunden ist.
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Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass die Ausgabe und Annahme von Gegenständen vereinfacht wird.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Behältnis ein separates zweites Fach zur Entgegennahme des zumindest einen Gegenstandes in der geschlossenen Position und zur Ausgabe des Gegenstandes in einer zweiten geöffneten Position aufweist, wobei der bodenseitige Verschluss des ersten Faches durch Verschieben oder Verschwenken des Behältnisses aus der ersten oder zweiten geöffneten Position in die geschlossene Position und umgekehrt mechanisch auf und zu steuerbar ist.
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Durch das separate zweite Fach (Ausgabefach) wird gegenüber dem Stand der Technik der Vorteil erreicht, dass die bodenseitige Klappe des ersten Faches (Annahmefach) in geschlossener Position nicht durch aktive elektromechanische oder pneumatisch/hydraulische Mittel geschlossen werden muss. Vielmehr kann die bodenseitige Klappe auch in geschlossener Position des Behältnisses in einem geöffneten Zustand verbleiben, da der Gegenstand in der geschlossenen Position des Behältnisses in das separate zweite Fach (Ausgabefach) abgelegt wird.
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In bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Verschluss als eine in einer Austrittsöffnung des ersten Faches gelenkig angeordnete Klappe ausgebildet ist. Dabei ist vorgehsehen, dass die Klappe schwerkraftbedingt auf einer rampenförmigen Führung gleitet, wobei die Führung einen horizontalen Abschnitt und einen in eine Eintrittsöffnung der Annahmeeinrichtung schräg verlaufenen Abschnitt aufweist.
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Durch die Ausführungsform ist sichergestellt, dass die Klappe z.B. beim Herausziehen des Behältnisses aus der Vorrichtung in eine geschlossene Stellung bewegt wird und dass die Klappe beim Hineinschieben des Behältnisses in die Vorrichtung entlang des schräg verlaufenden Abschnitts der Führung schwerkraftbedingt in eine offene Stellung bewegt wird.
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Um ein einfaches Gleiten der Klappe auf der Oberfläche der Führung zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass auf einer Unterseite der Klappe ein Gleitelement wir Dorn ausgebildet ist.
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Zur Sicherstellung, dass die bodenseitige Austrittsöffnung des Faches in der ersten bzw. zweiten geöffneten Position sicher geschlossen ist, ist vorgesehen, dass die Klappe eine Länge aufweist, die länger ist als eine Länge der bodenseitige Austrittsöffnung des ersten Faches.
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Des Weiteren ist vorgesehen, dass das zweite Fach als Ausgabefach in einer Oberseite der Schublade angeordnet ist und zwar in Auszugsrichtung der Schublade hinter dem ersten Fach als Annahmefach.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Annahmefach zwischen einer Annahmeöffnung in der Oberseite der Schublade und der bodenseitigen Austrittsöffnung schräg verläuft, wobei die Annahmeöffnung in Auszugsrichtung vor dem Ausgabefach und die Austrittsöffnung in vertikaler Richtung unterhalb des Ausgabefachs positioniert ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass in der ersten geöffneten Position, in der das Annahmefach für die autorisierte Person frei zugänglich ist, sowohl das Ausgabefach als auch die bodenseitige Austrittsöffnung des Annahmefachs in einem gesicherten Bereich einer Einschuböffnung für die Schublade liegen, der von außen nicht zugänglich ist.
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Vorzugsweise ist eine Auszugsstellung der Schublade in die erste geöffnete Position (Annahmeposition) oder in die zweite geöffnete Position (Ausgabeposition) mittels einer durch eine Code-Eingabeeinheit steuerbaren Verriegelung einstellbar.
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Eine Ausgabeeinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Gegenstände hängend fixiert und durch Eingabe eines Codes durch eine autorisierte Person in die Code-Eingabeeinheit individuell freigebbar sind, wobei die Gegenstände schwerkraftbedingt in das zweite Fach fallen.
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In bevorzugter Ausführungsform sind die Gegenstände über jeweils einen Magnetbolzen fixiert, wobei die Stellung des Magnetbolzens mittels der Code-Eingabeeinheit steuerbar ist.
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Zur Führung der Gegenstände in der Ausgabeeinrichtung sind Leitbleche sowie ein Ausgabetrichter vorgesehen.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen den diesen zu entnehmenden Merkmalen – für sich/oder in Kombination –, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines den Zeichnungen zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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Es zeigen:
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1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zur Ausgabe und Annahme von Gegenständen, teilweise geschnitten, wobei sich eine Schublade in einer ersten geschlossenen Position befindet,
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2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 1, wobei sich die Schublade in einer zweiten geöffneten Position (Ausgabeposition) befindet,
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3 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 1, wobei sich die Schublade in einer geöffneten Position (Annahmeposition) befindet,
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4 eine Seitenansicht einer Ausgabeeinrichtung in Schnittdarstellung und
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5 eine Vorderansicht der Ausgabeeinrichtung in Schnittdarstellung
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1 zeigt rein schematisch eine Seitenansicht, teilweise geschnitten, einer Vorrichtung 10 zur Ausgabe und Annahme von Gegenständen 11 wie Schlüssel oder Dokumente an eine autorisierte Person. Die Gegenstände 11 sind in einer Ausgabeeinrichtung 12 bevorratet. Durch Eingabe eines Codes der autorisierten Person mittels einer Code-Eingabeeinheit 14 wird der Gegenstand 11 wie Schlüssel freigegeben und fällt schwerkraftbedingt durch eine vorzugsweise trichterförmige Austrittsöffnung 16 in ein unterhalb der Austrittsöffnung 16 angeordnetes vorzugsweise wannenförmiges Ausgabefach 18, welches in einer Oberseite 20 einer Schublade 22 angeordnet ist.
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Die Schublade 22 ist in einer Führungsaufnahme 24 verschiebbar gelagert. Die Führungsaufnahme 24 ist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in einem Wandabschnitt 26 angeordnet. Im eingeschobenen Zustand der Schublade 22 liegt eine Frontseite 28 dieser in einer von der Vorderseite des Wandabschnitts 26 aufgespannten Ebene, wobei das wannenförmige Ausgabefach 18 vertikal unterhalb der Austrittsöffnung 16 von außen unzugänglich positioniert ist.
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Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schublade 22 sowohl das Ausgabefach 18 als auch ein Annahmefach 30 aufweist. Das Annahmefach 30 erstreckt sich von einer Annahmeöffnung 32 in der Oberseite 20 der Schublade bis zu einer bodenseitigen Austrittsöffnung 34. Die Annahmeöffnung 32 ist in Auszugsrichtung gemäß Pfeil 36 vor dem Ausgabefach 18 angeordnet, während die Austrittsöffnung 34 in vertikaler Richtung unterhalb des Ausgabefaches 18 positioniert ist. Die Austrittsöffnung 34 des Annahmefaches 30 ist mittels eines bodenseitigen Verschlusses 38 verschließbar. Der Verschluss ist als Klappe 38 ausgebildet, die über eine Gelenk 40 gelenkig mit einem Boden 42 der Schublade verbunden ist.
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In der in 1 dargestellten Stellung der Schublade 22, das heißt dann, wenn die Schublade 22 vollständig in der Führungsaufnahme 24 aufgenommen ist, erstreckt sich die Klappe 38 schwerkraftbedingt in einen Schacht 44, der das Aufnahmefach 30 über die Austrittsöffnung 34 mit einer gesicherten Annahmeeinrichtung wie Tresor 46 verbindet, in dem die Gegenstände 11 sicher gelagert werden.
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2 zeigt eine erste geöffnete Position (Ausgabeposition) der Schublade 22, in die die Schublade mittels eines Griffes 48 zur Abgabe eines Gegenstandes ohne Eingabe eines Codes herausgezogen werden kann. In dieser Position ist die Annahmeöffnung 32 für den autorisierten Benutzer frei zugänglich und wird durch die Verriegelungseinrichtung 50 gegen einen Anschlag 52 arretiert, um ein weiteres Herausziehen der Schublade 22 zu verhindern. Des Weiteren ist in dieser Position die Austrittsöffnung 34 durch die Klappe 36 verschlossen, so dass Gegenstände 11 angenommen werden kann.
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Beim Einschieben der Schublade 22 aus der in 2 dargestellten Position in die Führungsaufnahme 24 gleitet die geschlossene Klappe 38 mittels eines Dorns 54 zunächst über einen horizontalen Führungsabschnitt 56 gefolgt von einem schrägen Führungsabschnitt 58 in die in 1 dargestellte Endposition. Dabei wird die Klappe entlang der des schrägen Führungsabschnitts 58 schwerkraftbedingt in den Schacht 44 geführt und die Austrittsöffnung 34 wird freigegeben, so dass der Gegenstand 11 schwerkraftbedingt in die Annahmevorrichtung 46 fällt.
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Zur Entnahme eines Gegenstandes muss eine auotrisierte Person einen Code in die Codeeingabe 14 eingeben. Nach Eingabe des Codes durch die autorisierte Person fällt der Gegenstand 11 schwerkraftbedingt aus der Ausgabeeinrichtung 12 in das Ausgabefach 18. Gleichzeitig wird die Verriegelung 50 der Schublade 22 derart angesteuert, dass die Schublade 22 an dem Griff 48 herausgezogen werden kann.
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3 zeigt die Schublade 22 in einer zweiten geöffneten Position (Ausgabeposition), in der der Gegenstand 11 entnommen werden kann. In der dargestellten Ausgabeposition liegen seitliche Vorsprünge 60 der Schublade 22 gegen einen Anschlag 62 der Führungsaufnahme 24 an und begrenzen den Auszug. In dieser Position kann der Gegenstand 11 aus dem Ausgabefach 18 entnommen werden.
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Des Weiteren weist die Schublade 22 ein Magazinfach 64 auf, beispielsweise zur Aufnahme von Umschlägen, in welche die aufzunehmenden Gegenstände 11 wie Schlüssel und Dokumente aufgenommen werden können. Der Umschlag mit dem Gegenstand kann sodann in das Annahmefach 30 abgelegt und durch Einschieben der Schublade 22 über den Schacht 44 in das Auffangbehältnis abgelegt werden.
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4 und 5 zeigen die Ausgabeeinrichtung 12, die im dargestellten Ausführungsbeispiel als Schlüsselausgabe ausgebildet ist. In der Ausgabeeinrichtung 12 sind in unterschiedlichen Ebenen und zueinander versetzt Magazine 66, 68, 70 angeordnet, wobei ein Schlüssel 11 durch jeweils einen Magnetbolzen 72 fixiert ist. Ferner ist eine Steuereinheit 74 vorgesehen, welche durch die Code-Eingabe 14 ansteuerbar ist. Durch Eingabe eines Codes durch die autorisierte Person kann individuell ein Magnetbolzen 72 angesteuert werden, um einen der Schlüssel 11 freizugeben. Schwerkraftbedingt fällt der Schlüssel 11 vorzugsweise über Leitbleche 72, 74, 76 geführt in den Ausgabetrichter 16 und schließlich in das Ausgabefach 18. Dabei ist vorgesehen, dass der Ausgabetrichter 16 vertikal oberhalb des Schachtes 44 angeordnet ist, so dass sichergestellt ist, dass bei einer Fehlstellung der Schublade 22 beziehungsweise Fehlfunktion der Ausgabeeinrichtung 12 der Schlüssel 11 in das Auffangbehältnis 46 fällt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20302458 U1 [0002]
- DE 29806298 U1 [0005, 0005]
- DE 10101342 A1 [0008]