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Die vorliegende Erfindung bezieht sich sich auf Vorrichtungen zum Pumpen, Transportieren, Ausbringen und zur chemischen Analyse von flüssigem Abfall, insbesondere von Gülle.
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Im Rahmen der heutigen Umweltgesetzgebung ist in der Landwirtschaft aufgrund der Düngeverordnung eine genaue Dokumentation erforderlich. Dies bedeutet, dass der Landwirt ein Messprotokoll erstellen muss, worin exakt registriert wird, welche Inhaltsstoffe sich in der Gülle befinden, insbesondere hinsichtlich der Phosphat- und Stickstoff-Inhaltsanteile, aber auch die Kalium- und Ammoniak-Anteile müssen dokumentiert werden. Zusätzlich spielt obendrein der Trockenstoffgehalt eine wichtige Rolle. Die Gesetzgebung fordert insbesondere die Klarstellung der Zuverlässigkeit der durchgeführten chemischen Messungen. Viele Landwirte nehmen einmal im Jahr eine Probe aus der Güllegrube und versenden diese an ein Labor zur Untersuchung. Die gewonnenen Laborwerte sind also wenige Stichproben aus riesigen Güllelagerstätten, welche lediglich den Zustand der Gülle zum Zeitpunkt der Entnahme darstellen. Aus der Praxis hat sich darüber hinaus ergeben, dass hinsichtlich der Ausführung dieser Methoden zur Gülleanalyse gewisse Probleme bestehen, wodurch große Abweichungen in den gemessenen chemischen Bestandteilen, insbesondere in den Phosphat- und Stickstoffgehalten, vorkommen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Probleme hauptsächlich darauf zurückzuführen sind, dass die Probeentnahme oftmals nicht zuverlässig ist, da die flüssigen Abfälle, insbesondere Gülle, über eine sehr inhomogene Zusammensetzung verfügen. Es gestaltet sich für den Landwirt daher schwierig, eine qualitativ hochwertige und präzise Dokumentation über die Inhaltsstoffe der Gülle seines Betriebs zu führen. Hinzukommend ist es unmöglich, im Voraus eine Schätzung darüber abzugeben, wie hoch der zu erwartende jeweilige Anteil an Inhaltsstoffen in einer bestimmten Menge Gülle ist. Der letztgenannte Aspekt kann für einen Landwirt besonders nachteilig sein, da dies in einem erheblichen, durch die Düngeverordnung auferlegten Bußgeld resultieren kann, wenn der Landwirt das zulässige Expositionslimit überschreiten sollte. Infolge dessen werden die Landwirte beim Ausbringen von Gülle auf ihren Äckern vorsichtig umgehen, um die gesetzlich zulässigen Expositionslimits nicht zu überschreiten. Dies bedeutet in der Praxis oft, dass die Absatzmöglichkeiten für Gülle abnehmen und die Äcker in der Praxis deutlich unterhalb der gesetzlich zulässigen Norm gedüngt werden, da sich die Landwirte eine sogenannte Sicherheitsmarge auferlegen, wenn sie nicht das Risiko eines Bußgelds auf sich nehmen wollen. Eine solche Unterdüngung ist obendrein nachteilig, da diese später oftmals mit teurem Kunstdünger ausgeglichen werden muss. Ein weiterer Aspekt dieser zurückhaltenden Düngung besteht darin, dass die in reichlichem Maße vorhandene Gülle über größere Strecken transportiert werden muss, was wiederum zu beträchtlichen Kostenerhöhungen führt.
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Zu diesem Themenkreis sind bereits zahlreiche Dokumente veröffentlicht worden, hier sei beispielsweise auf ein Patent (
DE 103 18 942 B4 ) und eine Gebrauchsmusterschrift (
DE 20 2006 015 589 U1 ) des Anmelders hingewiesen. In dem Patent wird ein Verfahren beschrieben, bei dem die während der Ausbringung fließende Gülle analysiert und bezüglich ihrer Inhaltsstoffe mit in einer Datei hinterlegten Inhaltsstoff-Soll-Daten verglichen wird. Aus dem Vergleich lassen sich Steuerdaten herleiten, anhand derer die Güllemenge mittels einer Verteilervorrichtung reguliert wird. In dem zitierten Gebrauchsmuster werden unterschiedliche Bauformen zur Realisierung der Analyse und Ausbringoptimierung gezeigt und beschrieben.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht gegenüber diesen Ansätzen darin, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der die Dokumentationspflicht für den Landwirt erleichtert wird, die Ausbringung von Gülle optimiert werden kann, und die Absatzprobleme und Entsorgungskosten für Gülle minimiert werden.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung entnimmt man den abhängigen Ansprüchen.
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Die Vorteile des erfindungsgemäßen Gegenstands liegen in seinen universellen Anwendungsmöglichkeiten sowie in der einfachen Anwendung der Erfindung.
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Vorrichtungen zum handhaben von Gülle, wie pumpen, transportieren, ausbringen und analysieren mittels Pumpvorrichtungen, Transportvorrichtungen, Ausbringvorrichtungen und Analysevorrichtungen sind dann besonders vorteilhaft, wenn an der jeweiligen Vorrichtung eine Druckeinrichtung zum Ausdrucken der Analyseergebnisse angeordnet ist.
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Darüber hinaus sind Vorrichtungen vorteilhaft, wenn die Pumpvorrichtung als Andockstation ausgebildet ist.
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Eine Vorrichtung ist vorteilhaft ausgestaltet, wenn die Transportvorrichtung als sogenannter Selbstfahrer oder als Zugmaschine mit Anhänger ausgebildet ist.
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Ebenso vorteilhaft ist eine Vorrichtung gestaltet, wenn die Ausbringvorrichtung als sogenannter Selbstfahrer oder als Anhänger ausgebildet ist.
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Besonders günstig lässt sich die Druckeinrichtung mit einer Positionserfassungs-Einrichtung kombinieren.
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Auch die Kombination der Vorrichtung mit einer Zeit- und/oder Datumserfassungs-Einrichtung ist sehr vorteilhaft.
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Mit Hilfe von Ausführungsbeispielen wird die Erfindung nachstehend anhand der Zeichnungen noch näher erläutert. Dabei werden zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche oder gleichwirkende Komponenten mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Es zeigt
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1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit Andockstation;
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2 eine Vorrichtung mit Zugmaschine und Anhänger;
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3 eine Vorrichtung mit einem Selbstfahrer;
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4 eine Vorrichtung an einem selbstfahrenden Ausbringfahrzeug und
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5 eine Vorrichtung an einem Anhänger als Ausbringfahrzeug.
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In 1 ist eine Andockstation 1 dargestellt, mit deren Hilfe Gülle G aus einem unterirdischen Vorratsbehälter 2 in einen Transportanhänger 3 umgefüllt wird. Der Transportanhänger 3 wird als Zubringerfahrzeug zum Transport der Gülle G vom landwirtschaftlichen Betrieb zum Acker genutzt, wo die Gülle G in ein Ausbringfahrzeug umgefüllt und entsprechend der Vorschriften auf dem Acker ausgebracht wird. Bei der Umfüllung aus dem unterirdischen Vorratsbehälter 2 in den Transportanhänger 3 wird die Gülle G in an sich bekannter Weise durch eine Analysevorrichtung 4 hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe analysiert und das Analyseergebnis wird zur Dokumentation von einer Druckeinrichtung 5 auf einem Papierstreifen oder ähnlichem ausgedruckt, damit es dem Landwirt beispielsweise zu Dokumentationszwecken zur Verfügung steht.
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In 2 ist ein Transportanhänger 3 im Verband mit einer Zugmaschine 6 gezeigt, wobei der Transportanhänger 3 ähnlich dem in 1 gezeigten aufgebaut ist. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt eine Variante des erfindungsgemäßen Gegenstands dahingehend, dass die Analysevorrichtung 4 und die Druckeinrichtung 5 am Transportanhänger 3 angeordnet sind. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich entsprechend von Ausführungsbeispiel gemäß 1, bei dem diese Elemente an der Andockstation 1 angeordnet sind. Vorteilhaft ist es, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung über eine GPS-Ausrüstung verfügt, so dass die Position bei der Umfüllung erfasst und ebenso dokumentiert werden kann, wie der Zeitpunkt der Gülle-Übernahme respektive die Gülle-Abgabe.
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3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem ein sogenannter Selbstfahrer 7 als Transportvorrichtung realisiert ist. Der Selbstfahrer 7 trägt einen Tank-Behälter 8 als Behälter für die Gülle G. Die Analysevorrichtung 4 befindet sich im oder am Tank-Behälter 8 des Selbstfahrers 7. Die Druckeinrichtung 5 kann sich ebenfalls am Tank-Behälter 8 befinden, ist in diesem Ausführungsbeispiel jedoch vorteilhaft in der Fahrerkabine 9 des Selbstfahrers 7 angeordnet. Wenn die Analysevorrichtung 4 und die Druckeinrichtung 5 – wie das hier der Fall ist – nicht in einem Gehäuse untergebracht sind, besteht eine Wirkverbindung 10 zwischen diesen beiden Komponenten.
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Bei den vorbeschriebenen Ausführungsformen gemäß der 2 und 3 ist es ein großer Vorteil, dass die Analyse und der Dokumentationsdruck sowohl bei der Umfüllung aus dem unterirdischen Vorratsbehälter 2 gemäß 1 als auch beim Umfüllen in ein Ausbringfahrzeug gemäß der nachfolgenden 4 oder 5 erfolgen kann. Es muss also weder im Betrieb des Besitzers des unterirdischen Vorratsbehälters noch beim Betreiber der Ausbringfahrzeuge eine Analysevorrichtung und eine Druckeinrichtung vorhanden sein. Dennoch lässt sich jede einzelne Tankladung dokumentieren und nach Lieferort und Zeitpunkt zurück verfolgen.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in 4 dargestellt. Eine Ausbringvorrichtung ist in Form eines variierten Selbstfahrers als Transportfahrzeug 11 realisiert. Der Selbstfahrer 11 weist – wie sein Pendant aus 3 – einen Tank-Behälter 8 und eine Fahrerkabine 9 auf. Am oder im Tank-Behälter 8 befindet sich die Analysevorrichtung 4 und die Fahrerkabine enthält die Druckeinrichtung 5. Diese beiden Komponenten sind mittels eines Kabels als Wirkverbindung 10 miteinander verbunden. Am hintern Ende des Selbstfahrers 11 ist schematisch eine Ausbringeinrichtung 12 angeordnet, mittels der die Gülle G aus dem Transportfahrzeug 11 auf den Acker ausgebracht wird. Die Menge der auszubringenden Gülle G richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben für deren Inhaltsstoffe und dem Ergebnis der Inhaltsstoff-Analyse durch die Analysevorrichtung 4.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gegenstands ist in
5 veranschaulicht. Ein Transportanhänger
13 für Gülle G weist eine Ausbringeinrichtung
12 auf, die sich an seinem rückseitigen Ende befindet und nach Art eines Pralltellers ausgebildet ist. Die Bauart der Ausbringeinrichtung
12 ist bei der gegenständlichen Erfindung unerheblich, es sind alle Bauarten und Bauformen geeignet, um bei dem Gegenstand der Erfindung Verwendung finden zu können. Die bereits in den vorstehenden Figuren gezeigten und beschriebenen Analysevorrichtungen
4 und Druckeinrichtungen
5 sind bei diesem Ausführungsbeispiel am Tank-Behälter
8 des Transportanhängers
13 angeordnet. Es versteht sich, dass die Gülle G zum analysieren von der Analysevorrichtung
4 erfasst werden muss, aber auch dies ist nicht Gegenstand der Erfindung sondern Stand der Technik, wie er bereits in der Beschreibungseinleitung und beispielsweise in einem Dokument (
DE 20 2008 000 955 U1 ) des Anmelders ausführlich erörtert worden ist.
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Die Dokumentation der analysierten Gülle-Inhaltsstoffe kann durch Kombination mit einer Positionserfassung und einer Zeit- und/Datumserfassung vorteilhaft ergänzt werden, so dass der Ort der Gülleanalyse und deren Zeitpunkt ebenfalls dokumentiert ist.
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Der erfindungsgemäße Gegenstand hat den weiteren Vorteil, dass die Inhaltsstoffe der Gülle in einzelnen Tranchen erfasst und unmittelbar dokumentiert werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Andockstation
- 2
- Vorratsbehälter
- 3
- Transportanhänger
- 4
- Analysevorrichtung
- 5
- Druckeinrichtung
- 6
- Zugmaschine
- 7
- Selbstfahrer
- 8
- Tank-Behälter
- 9
- Fahrerkabine
- 10
- Wirkverbindung
- 11
- Selbstfahrer
- 12
- Ausbringeinrichtung
- 13
- Transportanhänger
- GPS
- Positionserfassungs-Einrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10318942 B4 [0003]
- DE 202006015589 U1 [0003]
- DE 202008000955 U1 [0025]