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Die Neuerung betrifft eine mobile Transformatorstation mit Mast nach dem Oberbegriff der Schutzansprüche 1 und 2.
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Aus dem Stand der Technik sind bereits ortsfeste Transformatorenstationen bekannt, welche auch als Umspannstation, Netzstation, Ortsnetzstation oder Trafostation bezeichnet werden. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem Gebäude, mindestens einem Transformator, einer Mittelspannungsschaltanlage und mindestens einer Niederspannungsverteilung.
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Es sind ferner Masttransformatoren bekannt, wobei im oberen Bereich eines Freileitungsmastes ein Transformator angeordnet ist. Wegen des hohen Gewichts des Transformators werden solche Masttransformatoren nur bis elektrische Spannungen von etwa 30 kV eingesetzt.
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Mittlerweile besteht immer mehr eine Nachfrage nach einer mobilen Transformatorstation mit höheren Nennleistungen. Diese können beispielsweise für die Dauer einer Baustelle schnell und flexibel eingesetzt werden. Auch kann bei einer Beschädigung oder bei einer Revision an der ortsfesten Transformatorstation, vorübergehend solch eine mobile Transformatorstation zum Einsatz kommen.
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Eine mobile Transformatorstation wird beispielsweise bereits mit der deutschen Patentschrift
DE 195 20 603 C1 offenbart. Dies beschreibt eine fahrbare Station zur Bereitstellung von elektrischer Energie, welche beispielsweise als selbstfahrendes Auto oder als Anhänger ausgebildet ist. Die fahrbare Station weist einen Transformator auf und ist mit einer Hochspannungsleitung koppelbar.
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Ein wesentlicher Nachteil der Ausführungsform ist, dass die Kopplung ausgehend von dem Transformator an die Hochspannungsleitung über eine fahrzeugseitige Kabeltrommel stattfindet, wobei das Kabel an eine vorhandene Hochspannungskoppeleinheit am Mast angeschlossen wird. Es muss somit stets ein Anschluss im Bereich des Freileitungsmastfußes vorliegen. Des Weiteren ist man bei dieser Anschlussart an die vorgegeben Freileitungsmastabstände gebunden – ein Abgreifen der Energie zwischen den Masten ist somit nicht möglich.
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Mit der Druckschrift
DE 738 247 wird eine fahrbare Transformatorstation offenbart, welche aus einem fahrbaren Gestell, dem Gehäuse mit Transformator und elektrischen Geräten, sowie dem Gerüstaufbau besteht. Die Ausführungsform sieht vor, dass stets alle Bauteile gemeinsamen auf dem Rahmen angeordnet sind. Insbesondere durch die Anordnung des Gerüstaufbaues (
1 und
2) auf dem Transformatorgehäuse besteht der Nachteil, dass dadurch nicht einzelne Bauteile modulartige auf dem Rahmen angeordnet werden können. Wird beispielsweise für einen Einsatz nur ein Gerüstaufbau benötigt, so muss bei der vorliegenden Ausführungsform stets das gesamte Transformatorgehäuse mitgeführt werden. Des Weiteren besteht der Nachteil, dass stets der gleiche Transformator mit dem gleichen Hubgerüst vorhanden ist. Ein modulartiges Zusammenstellen von beispielsweise einem Transformator für eine Mittelspannungsanlage bzw. einer Niederspannungsverteilung ist nicht offenbart.
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Die
DE 1 977 858 offenbart eine Allzweck-Umspannstation, welche zur Umspannung von Hoch- und Niederspannung dient. Die Umspannstation weist an ihrer Unterseite Gleitkufen auf, um einen leichteren Transport der gesamten Trafostation zu ermöglichen. Auf der Oberseite des Transformators befindet sich ein klappbar ausgebildetes Abspanngerüst, mit welchem eine Verbindung zu einer Freileitung hergestellt werden kann. Die Anordnung des Abspanngerüstes auf dem Transformator hat jedoch den Nachteil, dass die gesamte Umspannstation selbst bei eingeklapptem Abspanngerüst sehr hoch ausgebildet ist. Die Abmaße der Umstation entsprechen damit nicht den standardisierten ISO-Containermaßen, so dass die Umspannstation nur sehr aufwändig mit einem (Auto-)Kran verladen werden kann.
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Die Druckschrift
CH 236167 zeigt eine Transformatorstation, welcher auf einem Anhänger angeordnet ist und über einen schwenkbaren Klappmast mit einer Freileitung in Verbindung bringbar ist. Wesentlicher Nachteil der vorliegenden Ausführungsform ist, dass jeder Transformator ein eigenes anhängerartiges Fahrgestell benötigt, welches aufgrund der Teilnahme im Straßenverkehr regelmäßig zur Hauptuntersuchung (TÜV) muss. Des Weiteren muss je nach Gewicht der Transformatorstation der Anhänger eine eigene Bremsanlage aufweisen, wodurch die Ausführungsform sehr aufwändig und teuer ist.
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Der Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde eine mobile Transformatorstation so weiterzubilden, dass diese kompakt ausgebildet ist und mit einfachen Mitteln, betriebssicher und flexibel an eine Freileitung angeschlossen werden kann.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Neuerung durch die technische Lehre der Ansprüche 1 und 2 gekennzeichnet.
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Wesentliches Merkmal der Neuerung ist, dass der Transformator und ein teleskopierbarer Mast als Module ausgebildet sind, welche von einem Transportmittel transportierbar sind und dass an dem Mast ein Stromabnehmer angeordnet ist, wodurch eine leitende Verbindung zwischen der Freileitung und dem Transformator herstellbar ist.
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Unter einem Modul versteht die vorliegende Neuerung, dass die einzelnen Komponenten bzw. Bauelemente, welche beispielsweise der Transformator oder der Mast sind, aufgrund Ihrer Form und Funktion zusammengefügt werden können und über entsprechende Schnittstellen interagieren. Weitere Module können beispielsweise Zaunelemente zum Absperren der Transformatorstation, sowie Prüfgeräte sein.
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In einer ersten bevorzugten Ausführungsform sind die beiden Module, d. h. der Transformator und der Mast, auf einem gemeinsamen Rahmen angeordnet. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass durch die kompakte, auf einem Rahmen angeordnete Transformatorstation, diese leicht zu dem jeweiligen Einsatzort transportierbar ist und über den teleskopierbaren Mast eine Abnahme des Stroms an jeder beliebigen Stelle einer Freileitung möglich ist.
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Unter einem Rahmen versteht die vorliegende Neuerung im Folgenden sämtliche Konstruktionen, welche zur Anordnung einer Transformatorstation und zur Anordnung eines Mastes geeignet sind.
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Der Rahmen kann hierzu offen, geschlossen oder auch nur teilweise geschlossen ausgebildet sein. Als Seitenwände für den Rahmen können entweder Kunststoff-, Stahl- oder Aluminiumwände eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass der Rahmen so stark ausgebildet ist, dass damit die Transformatorstation zusammen mit dem Mast transportiert werden kann.
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So kann beispielsweise der Rahmen als (flache) rechteckige Plattform ausgebildet sein, auf welcher die Transformatorstation angeordnet ist. Der Mast mit dem Stromabnehmer ist dann über den Mastfuß mit der Plattform verbunden.
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Bevorzugt ist der Rahmen als rechteckförmiger Behälter ausgebildet. Der Behälter kann die genormte Form eines Containers aufweisen. Je nach Bedarf kann somit der Rahmen die Größe eines 10-, 20- oder 40-Fuß-Containers aufweisen. Es ist sogar möglich, dass der Rahmen als High Cube Container ausgebildet ist. Durch die genormte Form ist der Rahmen sogar stapelbar. Der Aufbau des Rahmens erlaubt es die notwendigen Mittel- und Niederspannungskabel im Rahmen selbst oder unter der Rahmenkonstruktion zu verlegen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Rahmen ringsum mit einem entsprechenden Wandaufbau geschlossen. Dies können beispielsweise Gitter oder geschlossene Platten sein. Der Zugang zum Mittelspannungs- oder Niederspannungsanschlussraum erfolgt über entsprechende abschließbar Türen, welche beispielsweise 1-, 2 oder mehrflüglig ausgebildet sein können.
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Der Zugang in diesen Bereich ist nur für Fachpersonal oder eingewiesene Personen erlaubt. Der Bereich ist als Gefahrenbereich gekennzeichnet.
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Es ist jedoch nicht zwingend notwendig, dass der Transformator und der mobile Mast gemeinsam auf einem Rahmen angeordnet sind. Vielmehr können die Module einzeln oder gemeinsam, je nach Anforderung zusammengestellt werden.
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Unter einem Transportmittel versteht die Neuerung eine technische Einrichtung, welche zur Beförderung von Gütern dient. Das Transportmittel kann somit entweder ein Fahrzeug, ein Schiff, ein Flugzeug oder beispielsweise ein Anhänger sein.
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In einer ersten Ausführungsform ist das Transportmittel als Nutzfahrzeug ausgebildet. Nutzfahrzeuge für die Lastenbeförderung gibt es in vielen verschiedenen Formen, wobei für den Transport der neuerungsgemäßen mobilen Transformatorstation bevorzugt ein Lastkraftwagen eingesetzt wird.
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Der LKW kann beispielsweise als Wechselladerfahrzeug (WLF), Abrollkipper, Absetzkipper oder Lastkraftwagen mit Ladefläche und Ladekran ausgebildet sein. Es ist jedoch auch möglich, dass die neuerungsgemäße mobile Transformatorstation mit dem teleskopierbaren Mast auf einem Anhänger (Wechselbrückenanhänger) angeordnet ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Rahmen als Wechselpritsche (auch Wechselaufbau, Wechselbehälter oder Wechselbrücke genannt) ausgebildet, welcher sich von dem eigentlichen Transportmittel trennen lässt. Ein wesentlicher Vorteil der Wechselpritsche besteht darin, dass diese sowohl vom Fahrgestell eines Lkw, als auch vom Fahrgestell eines Anhängers aufgenommen werden kann. Durch seitlich, ausklappbare Stützen kann der neuerungsgemäße Rahmen freistehend am Bestimmungsort abgestellt werden, sodass der LKW oder der Anhänger wieder für die Aufnahme eines neuen Wechselbehälters zur Verfügung steht.
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Durch die genormte Größe der Wechselpritsche und die genormten Greifkanten lässt sich darüber hinaus der Rahmen mit einem Kran eines Containerterminals aufnehmen und beispielsweise auf ein Schiff oder einen Güterwagon verladen. Dadurch entsteht eine hochflexible Transformatorstation, welche leicht von einem Transportmittel an jeden Ort transportierbar ist.
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Ein weiterer Vorteil der Ausbildung des Rahmens als Wechselpritsche ist, dass das Wechselladerfahrzeug häufig durch einen Allradantrieb angetrieben wird. Dadurch kann der aufgenommene Rahmen, welcher beispielsweise als Abrollbehälter ausgebildet ist, auch abseits von befestigten Wegen transportiert werden.
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Ferner besteht der Vorteil bei der Ausbildung des Rahmens als Abrollbehälter, dass dieser in circa 90 Sekunden auf- und abgeladen werden kann.
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Des Weiteren können mit dem Wechselladerfahrzeug schwere, mobile Transformatorstation mit hohen Leistungen transportiert werden, da die Wechselladereinrichtung so ausgestaltet ist, dass sie das 1,1-fache der Nutzlast des Fahrzeugs aufnehmen können.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Rahmen als Absetzcontainer ausgebildet, welcher vom einem Absetzkipper(-Fahrzeug) an Halteketten befestigt und durch zwei Hebearme abgesetzt bzw. aufgenommen werden kann. Der Absetzcontainer kann beispielsweise wie ein Behälter nach DIN 30720 bis 20 m3 ausgebildet sein.
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Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass der Rahmen jederzeit von einem genormten Absetzkipper aufgenommen werden kann. Darüber hinaus kann der Absetzcontainer zusammen mit der darauf angeordneten Transformatorstation und dem Mast auf einem passenden Behältertransportanhänger transportiert werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der Rahmen im Bereich des Bodens Aufnahmen aufweisen, welche mit der hydraulischen Behälter-Klemmeinrichtung oder der hydraulischen Containerverriegelung des LKW zusammenwirken. Durch die stufenlose Verstellbarkeit der Anschläge auf dem LKW kann der Rahmen formschlüssig gesichert werden.
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Der neuerungsgemäße Mast ist bevorzugt als teleskopierbarer Mast ausgebildet. Unter einem teleskopierbarer Mast versteht die Neuerung sämtliche aus- und einfahrbare Mastarten. Diese können beispielsweise Teleskopmasten, Kurbelmasten, höhenverstellbaren Tragwerke und Teleskoptürme sein. Das Mastprofil kann beispielsweise oval, rund oder eckig ausgebildet sein.
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Der Antrieb erfolgt des Mastes erfolgt entweder von Hand oder hydraulisch bzw. elektrisch, wobei bevorzugt eine selbst hemmender Seilwinde oder eine Gewindespindel angetrieben wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Mast als Teleskopausleger ausgebildet. Der Teleskopausleger ist eine hydraulisch teleskopierbare Stahlkonstruktion, welche aus einem Auslegergrundkörper und zahlreichen ineinander gelagerten Teleskopstufen besteht. Die Teleskopstufen werden vom eingebauten Teleskopiersystem durch innenliegende Hydraulikzylinder entweder gleichzeitig oder nacheinander aus- und eingeschoben.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Mast als Kurbelmast ausgebildet, welcher sich besonders für den mobilen Einsatz an Fahrzeugen eignet. Die einzelnen Profilelemente werden vertikal aus- und eingefahren und bestehen beispielsweise aus Aluminium, wobei im Inneren des Mastens geschützt ein Spindel-Seil-System untergebracht ist. Zwischen den Profilen befinden sind Gleitlager.
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Bei allen Ausführungsformen ist es selbstverständlich möglich, dass der Mastfuß um bis zu 360° drehbar auf dem Rahmen angeordnet ist.
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Folgende Ausstattungsvarianten sind ferner möglich:
- • Der Mast ist mit einem Mittel- und Niederspannungskabel bestückt, eine entsprechende Anschlusstraverse ist am Mast-Ende vorhanden.
- • Der Mittel- und Niederspannungsanlagenteil und z. B. der Bereich des Masts ist über ein Dach geschützt.
- • Die elektrischen Einbauteile sind insbesondere für das Betreiben im Freien geeignet.
- • Die eingesetzten Mittel- und Niederspannungskabel sind von der Bauart so ausgeführt, dass ein Betrieb mit engen Radien und schwerer mechanischer Beanspruchung möglich ist.
- • Der modulartige Mast weist eigene Abstützfüße auf, welche für den Transport im Innern des geschlossenen Rahmens untergebracht und verstaut werden können.
- • Die Stützfüße können einzeln in der Höhe verstellt werden.
- • Der Rahmen weist Ausnehmungen für die Anordnung der Mast-Stützfüße auf. Hierbei können die Ausnehmungen nur als Halterungen dienen oder sogar den gesamten Stützfuß für den Transport aufnehmen.
- • Der Rahmen ist so aufgebaut, dass er über eine Kabelgraben gestellt werden kann
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Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass auf dem neuerungsgemäßen Rahmen neben der Transformatorstation und dem Mast noch weitere Vorrichtung modulartig angeordnet werden können. So lässt sich beispielsweise noch eine weiterer Kasten für Wartungswerkzeuge oder ein weiterer Mast auf dem Rahmen anordnen.
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Die Neuerung ist daher nicht auf eine feste Anordnung der Transformatorstation oder des Mastes beschränkt, vielmehr können über geeignete Verriegelungsvorrichtungen die einzelnen Module lösbar mit dem Rahmen verbunden werden. Somit ist es möglich, dass z. B. eine Transformatorstation mit geringer Leistung gegen eine Station mit höherer Leistung auf dem Rahmen ausgetauscht wird.
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Alle Module, d. h. insbesondere die Transformatorstation, sowie der Mast weisen für ein leichtes Austauschen geeignete Aufnahmen an mindestens einer Seitenfläche auf, mit welcher ein Anheben bzw. Absetzen mit beispielsweise einem Gabelstapler oder einem Kran möglich ist.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Mast ein oder mehrere Knickarme auf, welche durch mindestens ein Gelenk verbunden sind. Der Mast ist dann wie ein Ladekran eines Nutzfahrzeuges ausgebildet. Durch die Gelenkanordnung ist der Mast vielseitig einsetzbar, wobei beispielsweise folgende Faltungen möglich sind: Z-Faltung, Überkopf-Rollfaltung, Unterkopf-Rollfaltung oder Multi-Z-Faltung.
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Der Antrieb der Mastvorrichtung mit Knickarmen erfolgt entweder per Hand oder durch einen elektrischen oder hydraulischen Antrieb. Die notwendige Energie kann entweder von dem Transportmittel oder einer mitgeführten Energiequelle bereitgestellt werden. So kann beispielsweise auf dem Rahmen ein Notstromaggregat anordnet sein, welches die notwendige Energie für den Antrieb der Mastvorrichtung erzeugt.
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Für das sichere Absetzen und Aufnehmen des gesamten Rahmens weist dieser sämtliche Vorrichtungen bzw. Verriegelungen auf. Diese können beispielsweise Ösen, ISO Containerverriegelung zur Containerbefestigung, Containertraversen für LKW Rahmenmontage oder Halterungen für die Aufnahme der Ketten-Ösen des Absetzkippers sein.
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Bei der Erfindung handelt es sich um einen frei bewegliche, mobile, in einem speziellen Rahmen eingebaute Trafostation, die je nach Kundenwunsch mit elektrischen Komponenten bestückt werden kann.
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In diesem Fall ist der Schwerpunkt auf die Mittel- und Niederspannungsebene gelegt.
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Solche Trafostationen (ohne Rahmenkonstruktion) sind in der Regel aus Beton, Stahlblech oder Kunststoff bzw. mit einer Kombination aus diesen Materialien aufgebaut. Wir haben uns bei der Auslegung auf den Aufbau mit Stahlblech und Kunststoff und dessen Kombination konzentriert.
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Solche Trafostationen werden hauptsächlich von Energieversorgungsunternehmen verwendet um aus der Mittelspannungsebene die notwendige Niederspannungsebene u. a. Spannungsebene zu generieren. Dabei werden diese Stationen aber im Erdreich eingegraben.
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Der angegebenen Erfindung liegt das Problem, der Vorteil zugrunde, dass z. B. im Störfall (z. B. Brand/Blitzschlag/Kurzschluss) solch Trafostationen nicht kurzfristig zur Verfügung stehen.
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Der entwickelte Aufbau erlaubt zudem, dass die mobile Trafostation vor allem im Baugewerbe eingesetzt werden kann. Es ist keine Baugrube und keine befestigte Fläche zum Aufstellen der Trafostation notwendig.
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Zudem ist der Aufbau so ausgeführt, dass WHG19 eingehalten wird.
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Der Aufbau des Rahmens ist so konzipiert, dass die komplette Einheit mit einem Stapler, einem Kran aufgestellt werden kann.
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Zudem kann der Rahmen vor allem mit einem handelsüblichen Absetzcontainerfahrzeug – Ausführung mit Teleskop-Haken und Ausführung mit Teleskop-Doppelschwanenhals und Kette an extra dafür angebauten und genormten Vorkehrungen aufgenommen und abgesetzt werden.
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Die Ausführung mit angebauten Kufen erlaubt es zudem, dass die Station mit einem entsprechenden Zugfahrzeug, wie einen Schlitten auf dem Boden gezogen werden kann.
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Zudem hätte man mit in Verbindung des mobilen Mastes die Möglichkeit die mobile Trafostation über einen ggfl. in der Nähe befindliches Freileitungsnetz an das Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz anzuschließen, um die Verbraucher mit elektrischer Energie zu versorgen.
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Aus Platzgründen könnten diese speziell gefertigten Rahmen gestapelt werden.
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Mit Hilfe von verstellbaren Stützbeinen kann die Trafostation in die Waagrechte gestellt werden.
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Die Stützbeine können so ausgeführt werden, dass der Rahmen als Wechselpritsche verwendet werden kann, somit ist das Unterfahren mit einem, extra dafür geplanten Anhänger möglich.
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Der Rahmen ist so aufgebaut, dass die notwendigen Niederspannungs-/Mittelspannungs- oder beide Nieder- und Mittelspannungskabel von unten, den Seiten zu entsprechenden elektrische Einbauteilen (z. B. Mittelspannungsschaltanlage und Niederspannungsverteilung u. a.) im Anschlussbereich der Trafostation geführt und angeschlossen werden können.
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Der komplette Aufbau ist für die Verwendung im Freien geeignet.
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Die verwendeten elektrischen Einbauteile sind nach neusten Normen ausgeführt und geprüft.
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Die elektrischen Komponenten können je nach Kundenwunsch ausgelegt und eingebaut werden.
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Bei der Erfindung handelt es sich um einen frei bewegliche, mobilen Masten, der mit elektrischen Komponenten und Kabeln für Mittel-, Nieder- u. a. Spannungsebenen bestückt werden kann.
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In diesem Fall wurde ein Schwerpunkt auf die Mittel- und Niederspannungsebene gelegt.
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Mittel- oder Niederspannungs-Masten sind in der Regel aus Holz oder Stahl. Diese sind im Boden eingegraben oder auf einem eigens dafür gefertigtem Fundament aufgebaut.
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Solche Masten werden hauptsächlich von Energieversorgungsunternehmen verwendet um die benötigte Energie über mehrere Meter und Kilometer über zu den jeweiligen Verbrauchern zu transportieren.
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Der angegebenen Erfindung liegt das Problem, der Vorteil zugrunde, dass z. B. in unmittelbarer Nähe stehende und von der jeweiligen Leitung aus gespeiste Kabelverteilerschränke, Trafostationen oder andere zur Verteilung von Energie notwendige Gerätschaften im Störfall am Masten über einen daneben aufgebauten mobilen Masten wieder mit Energie versorgt werden können.
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Zudem hat man mit diesen mobilen Masten die Möglichkeit das entsprechende Freileitungsnetz an (Niederspannung- oder Mittelspannung u. a.) nahezu beliebiger Stelle abzugreifen und dem gewünschten Verbraucher direkt vom Niederspannungsnetz oder in Mittelspannungsnetz mit Energie zu versorgen.
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Der Mast incl. einer eingebauten Mittelspannungsanlage und einer Niederspannungsverteilung ist in einem speziell gefertigten Grundrahmen aus Stahl aufgebaut.
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Der Aufbau des Rahmens ist so konzipiert, dass die komplette Einheit mit einem Stapler, einem Kran, auf Grund der angebauten Kufen mit entsprechenden Fahrzeugen, wie ein Schlitten auf dem Boden gezogen werden kann.
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Zudem kann der Rahmen vor allem mit einem handelsüblichen Absetzcontainerfahrzeug Ausführung mit Teleskop-Haken und Ausführung mit Teleskop-Doppelschwanenhals und Kette an extra dafür angebauten und genormten Vorkehrungen aufgenommen und abgesetzt werden.
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Aus Platzgründen könnten diese speziell gefertigten Rahmen gestapelt werden.
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Auf Wunsch können die Stützbeine so ausgeführt werden, dass der Rahmen als Wechselpritsche verwendet werden kann, somit ist das Unterfahren mit einem, extra dafür geplanten Anhänger möglich.
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Der Rahmen ist so aufgebaut, dass die notwendigen Niederspannungs-/Mittelspannungs- oder beide Nieder- und Mittelspannungskabel von unten, den Seiten und vom Mast zu den entsprechenden elektrischen Einbauteilen (Mittelspannungsschaltanlage und Niederspannungsverteilung) im abgedeckten Boden geführt und angeschlossen werden können.
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Passende und spezielle Mittel- und Niederspannungskabel wurden dafür ausgewählt. Der Zugang in den Innenbereich des Rahmens erfolgt über verschließbaren Türen. Die Wände und Türen sind mit Gitter ausgekleidet. Der Zugang von oben ist nur im Bereich des Mastsockels mit großem Aufwand möglich. Schilder über den Gefahrenbereich des elektrischen Stromes etc. sind leserlich angebracht. Das Betreten des Innenraumes erfolgt mutwillig.
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Die ebenfalls von BEFRA entworfene und dazu passende mobile Trafostation kann mit diesem Mast kombiniert werden.
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Das Aufstellen des Mastens erfolgt hydraulisch. Das Drehen des Mastens kann hydraulisch oder per Hand vorgenommen werden. Auf Kundenwunsch können auch andere z. B. elektrische Antriebe angeboten werden.
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Der komplette Aufbau ist für die Verwendung im Freien geeignet.
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Die verwendeten elektrischen Einbauteile sind nach neusten Normen ausgeführt und geprüft.
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Die elektrischen Komponenten können je nach Kundenwunsch ausgelegt und eingebaut werden. Diese sind größten Teils durch ein Dach geschützt.
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Die Verbindung Mast-Freileitung, ob Nieder- oder Mittelspannung erfolgt über eine extra dafür entwickelte Drehtraverse am Mast-Ende und den entsprechenden Nieder- und Mittelspannungsanschlüssen.
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Die NS- und MS-Kabelverbindungen zwischen Mast-Ende und Freileitung erfolgt mit geeigneten Verbindungen.
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Die elektrischen Verbindungen von der Masttraverse bis zu den eingebauten Komponenten sind betriebsfertig verkabelt.
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Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Neuerung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
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Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Im Folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
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Es zeigen:
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1: schematische Seitenansicht der neuerungsgemäßen Transformatorstation
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2: schematische Rückansicht der Transformatorstation
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3: schematische Seitenansicht der neuerungsgemäßen Transformatorstation mit ausgefahrenem Mast
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4: Vorderansicht der Transformatorstation mit Mast
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5: schematische Darstellung der Transformatorstation mit eingeklapptem Mast
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6: schematische Darstellung der Transformatorstation mit eingeklapptem Mast
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7: schematische Seitenansicht der Transformatorstation und eingeklapptem Mast
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8: perspektivische Ansicht der Transformatorstation und ausgefahrenen Mast
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8: schematische Draufsicht der Transformatorstation und Mast
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Die 1 zeigt die mobile Transformatorstation 1, welche auf einem Rahmen 2 angeordnet ist. Der Rahmen 2 besteht bevorzugt aus einem Stahlgerüst. Der Bodenbereich 7 kann als Plattform ausgebildet sein und mindestens zwei Ausnehmungen 8 aufweisen.
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Die Ausnehmungen 8 sind so ausgebildet, dass sie als Aufnahmen für die Gabeln eines Gabelstaplers dienen. Dadurch ist es möglich, dass der gesamte Rahmen 2 zusammen mit dem darauf angeordneten Transformator 3 leicht angehoben und wieder an einem anderen Ort abgesetzt werden.
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Der Rahmen 2 ist bevorzugt rechteckig ausgebildet, wobei im Innenraum der Transformator 3 angeordnet ist. Der Rahmen 2 weist ferner mindestens zwei Stützen 6 auf, mit welchen er sich gegenüber dem Boden abstützen kann. Die Stützen 6 sind klappbar ausgebildet.
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Die Abstützung des Rahmens 2 mit den Stützen 6 findet immer dann statt, wenn die mobile Transformatorstation 1 an Ihrem Einsatzort ist und der Mast 4 ausgefahren wird.
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Es ist jedoch auch möglich, dass die Stützen 6 ausgefahren werden, um den Rahmen 2 von dem darunterliegenden Transportmittel zu beabstanden, damit dieses herausgefahren bzw. von dem Rahmen 2 entfernt werden kann.
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Der Rahmen 2 weist ferner im oberen Bereich mindesten zwei Aufnahmen 9 auf, welche beispielsweise als Einhängeösen oder dergleichen ausgebildet sind. Mit Hilfe der Aufnahmen 9 lässt somit der Rahmen 2 zusammen mit zumindest der Transformatorstation 2 leicht mit z. B. Ketten oder einem Stahlseil anheben. Zum Anheben kann beispielsweise ein Kran oder ein Bagger eingesetzt werden.
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Dadurch, dass der Rahmen 2 keine Wände aufweist, ist der darauf angeordnete Transformator 3 leicht von allen Seiten zugänglich. Gemäß der 1 weist der Transformator 3 beispielsweise Türen 10 auf.
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Des Weiteren weist der Rahmen 2 an mindestens zwei gegenüberliegenden Seitenflächen mindestens zwei Befestigungseinrichtungen 25 auf, an welche die Ketten des Absetzkippers eingehängt werden können. Die Befestigungseinrichtungen 25 sind bevorzugt in spezielle Ausnehmungen eingeschraubt, wobei sich zahlreiche Ausnehmungen in horizontaler Richtung erstrecken, was eine lastsymmetrische Verteilung ermöglicht.
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Mit der 2 wird die mobile Transformatorstation 1 auf dem Rahmen 2 in einer Stirnansicht gezeigt. Der Bodenbereich 7 ist hierbei durch zwei Kufen gebildet, wodurch der Rahmen 2 leicht über den Boden gezogen bzw. geschoben werden kann.
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3 zeigt die mobile Transformatorstation 1 mit ausgefahrenen Mast 4, wobei der Mast 4 im Bereich seines Mastkopfes 23 mindestens einen Stromabnehmer 13 aufweist, mit welchem eine leitende Verbindung zwischen der Freileitung 12 und dem darunter angeordneten Transformator 3 hergestellt wird.
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Mit der mobilen Transformatorstation 1 ist es somit erstmals möglich zwischen zwei Freileitungsmasten 11 mit Hilfe des teleskopierbaren Mastes 4 einen Strom für den Transformator 3 abzugreifen. Dies war bisher nur schwer möglich, da die Freileitung 12 über Isolatoren 14 mit dem Freileitungsmast 11 verbunden ist, wodurch nur mit hohen technischem Aufwand eine Abnehmerleitung zum Erdboden geführt werden konnte.
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Gemäß der 3 steht der Rahmen 2 auf dem Boden unterhalb der Freileitung 12. Auf dem Rahmen 2 ist sowohl der Transformator 3, als auch der teleskopierbare Mast 4 angeordnet. Um einen sicheren Stand des gesamten Rahmens 2 bei ausgefahrenen Mast 4 zu gewährleisten, besitzt der Rahmen 2 seitliche Stützen 6.
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Der Rahmen 2 weist eine Länge 15; Breite 22 und eine Höhe 16 auf, welche bevorzugt den gängigen Containerabmaßen entsprechen.
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Der Mast 4 ist klappbar ausgebildet und weist einen ersten Knickarm 18 und einen zweiten Knickarm 19 auf. Der erste Knickarm 18 ist über ein Gelenk 17 mit dem Mastfuß 5 verbunden. Der Mastfuß 5 ist drehbar auf dem Rahmen 2 angeordnet, so dass der gesamte Mast 4 um bis zu 360° gegenüber dem Rahmen 2 gedreht werden kann.
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Die Knickarme 18 und 19 sind ferner mit einem weiteren Gelenk 24 verbunden und werden bevorzugt über mehrere Antriebe 19 und 20 bewegt. Als Antrieb 19, 20 kann beispielsweise ein Hydraulikzylinder oder eine Gewindespindel eingesetzt werden.
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4 zeigt die mobile Transformatorstation 1 mit einem ausgefahrenen Mast 4, welche zwei Knickarme 18, 19 aufweist. Im bodennahen Bereich weist der Rahmen 2 zwei ausklappbare- bzw. ausfahrbare Stützen 6 auf, welche den Rahmen 2 gegenüber dem Boden abstützen.
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Mit den 5, 6 und 7 werden unterschiedliche Ansichten der neuerungsgemäßen mobilen Transformatorstation 1 gezeigt. Während bei den 5 und 6 nur der Mast 4 mit dem Mastfuß 5 auf dem Rahmen 2 angeordnet ist, so ist bei der 7 zusätzlich noch der Transformator 3 auf dem Rahmen 2 angeordnet.
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Die 8 und 9 zeigen den Rahmen 2 mit insgesamt vier seitlichen Stützen 6. Die Stützen 6 können entweder von Hand oder mit Hilfe eines elektrischen oder hydraulischen Antriebs aus- und wieder eingefahren werden.
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Am Mastkopf 23 ist bevorzugt eine Aufnahme für mindestens einen Stromabnehmer 13 angeordnet. Es ist jedoch auch möglich, dass am Mast 4 eine Vorrichtung zum Anheben des Transformators 3 oder eines weiteren Moduls angeordnet ist.
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Der Rahmen 2 weist im Bodenbereich 7 zwei Kufen auf, wodurch die gesamte mobile Transformatorstation 1 gegenüber dem Boden bewegbar ist.
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Entscheidend ist, dass durch die Anordnung des Mastes 4 und der Transformatorstation 3 auf einem gemeinsamen Rahmen 2 nur eine Einheit an den Einsatzort transportiert werden muss, was Zeit und Geld spart. Darüber hinaus wird durch die genormten Aufnahmen 9 und/oder Befestigungseinrichtungen 25 eine hohe Flexibilität erreicht, weil das System von beispielsweise einem Absetzkipper oder einem Wechselladerfahrzeug aufgenommen werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Transformatorstation
- 2
- Rahmen
- 3
- Transformator
- 4
- Mast
- 5
- Mastfuß
- 6
- Stütze
- 7
- Bodenbereich
- 8
- Ausnehmung
- 9
- Aufnahmen
- 10
- Tür
- 11
- Freileitungsmast
- 12
- Freileitung
- 13
- Stromabnehmer
- 14
- Isolator
- 15
- Länge
- 16
- Höhe
- 17
- Gelenk
- 18
- 1. Knickarm
- 19
- 1. Antrieb
- 20
- 2. Antrieb
- 21
- 2. Knickarm
- 22
- Breite
- 23
- Mastkopf
- 24
- Gelenk
- 25
- Befestigungseinrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19520603 C1 [0005]
- DE 738247 [0007]
- DE 1977858 [0008]
- CH 236167 [0009]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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