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DE202015007560U1 - Sanitäranordnung - Google Patents

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DE202015007560U1
DE202015007560U1 DE202015007560.6U DE202015007560U DE202015007560U1 DE 202015007560 U1 DE202015007560 U1 DE 202015007560U1 DE 202015007560 U DE202015007560 U DE 202015007560U DE 202015007560 U1 DE202015007560 U1 DE 202015007560U1
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Abstract

Sanitäranordnung mit einer ersten Sanitärvorrichtung (3), insbesondere einer einen freien Abschluss aufweisenden Duschwand o. dgl., einer zweiten Sanitärvorrichtung (4), insbesondere einem eine Stange aufweisenden Heizkörper o. dgl., und einem Haken (2), welcher in einem ersten Einsatzfall an der ersten Sanitärvorrichtung (3) und in einem zweiten Einsatzfall an der zweiten Sanitärvorrichtung (4) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (2) ein Verbindungsstück (5) aufweist, welches ein erstes Profil (6) mit einem von dem ersten Profil (6) unterschiedlichen, zweiten Profil (7) verbindet und dass wechselweise je nach Einsatzfall das erste Profil (6) mit der ersten Sanitärvorrichtung (3) und das zweite Profil (7) mit der zweiten Sanitärvorrichtung (4) lösbar formschlüssig in Eingriff gebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sanitäranordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie einen Haken einer solchen Sanitäranordnung gemäß Anspruch 12.
  • Eine in Rede stehende Sanitäranordnung ist beispielsweise eine Badezimmerausstattung mit Sanitärvorrichtungen wie einer Duschwand, einem Heizkörper, o. dgl.. Meist ist die Sanitäranordnung auch mit Haken ausgestattet, an denen Badeutensilien anbringbar sind. Eine solche Sanitäranordnung ist in der DE 20 2006 007 835 U1 beschrieben. Der dortige Haken zum Aufhängen von Badeutensilien ist an einer einen freien oberen Abschluss aufweisenden Wand, etwa einer Duschwand, über ein Klemmelement in Form einer Klemmschraube festgelegt.
  • Nachteilig bei der bekannten Sanitäranordnung ist, dass der dortige Haken lediglich an Wänden mit einem freien oberen Abschluss vorbestimmter Breite installierbar ist. Dieser Mangel an Flexibilität ist als Einschränkung des Benutzungskomforts zu verstehen.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannte Sanitäranordnung derart auszugestalten und weiterzubilden, dass der Benutzungskomfort der Sanitäranordnung insgesamt erhöht wird.
  • Das obige Problem wird bei einer Sanitäranordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Wesentlich ist die grundsätzliche Überlegung, die Sanitäranordnung mit einem Haken auszustatten, welcher in einem ersten Einsatzfall an einer ersten Sanitärvorrichtung und in einem zweiten Einsatzfall an einer zweiten Sanitärvorrichtung angebracht werden kann. Hierfür weist der Haken ein erstes Profil und ein von dem ersten Profil unterschiedliches zweites Profil auf, wobei wechselweise je nach Einsatzfall das erste Profil mit der ersten Sanitärvorrichtung und das zweite Profil mit der zweiten Sanitärvorrichtung lösbar formschlüssig in Eingriff gebracht ist.
  • Der Begriff „Sanitärvorrichtung” ist vorliegend weit zu verstehen. Unter Sanitärvorrichtung ist eine beliebige Vorrichtung einer Sanitäranordnung im Bereich des Badezimmers zu verstehen, welche zum Anbringen eines Hakens für die Aufnahme eines Handtuchs, einer Ablage o. dgl. geeignet ist.
  • Die vorschlagsgemäße Sanitäranordnung ist, wie oben angedeutet, mit einer ersten Sanitärvorrichtung, insbesondere einer einen freien Abschluss aufweisenden Duschwand o. dgl., einer zweiten Sanitärvorrichtung, insbesondere einem eine Stange aufweisenden Heizkörper o. dgl., und einem Haken, welcher in einem ersten Einsatzfall an der ersten Sanitärrvorichtung und in einem zweiten Einsatzfall an der zweiten Sanitärvorrichtung angebracht ist, ausgestattet. Der Haken weist ein Verbindungsstück auf, welches das erste Profil mit dem zweiten Profil verbindet. Wechselweise ist das erste Profil mit der ersten Sanitärvorrichtung und das zweite Profil mit der zweiten Sanitärvorrichtung lösbar formschlüssig in Eingriff gebracht. Dies bedeutet, dass je nach Einsatzfall das erste oder das zweite Profil in Eingriff mit der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung ist, wobei das jeweils freie zweite oder erste Profil, welches nicht mit einer der Sanitärvorrichtungen in Eingriff gebracht ist, dann ein Badeutensil wie ein Handtuch o. dgl. aufnehmen kann.
  • Vorzugsweise ist wechselweise im ersten oder im zweiten Einsatzfall das erste oder zweite Profil an mindestens einem Anlagepunkt, vorzugsweise zwei Anlagepunkten, mit der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung zur Anlage gebracht und das zweite oder erste Profil ist an einem Anlagepunkt mit der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung zur Anlage gebracht und dient zur Aufnahme eines Handtuchs o. dgl. (Anspruch 2).
  • Weiter vorzugsweise ist das erste Profil und/oder das zweite Profil mindestens teilweise, insbesondere vollständig, von einer Polymerschicht zum Vorbeugen eines Verkratzens und/oder zum rutschsicheren Anordnen des Hakens an einer der Sanitärvorrichtungen umgeben (Anspruch 3). Die Polymerschicht ist eine einfache Maßnahme, um einerseits ein Verkratzen beim Anbringen des Hakens und andererseits das Verrutschen des Hakens an einer der Sanitärvorrichtung zu vermeiden.
  • Die zuvor beschriebenen bevorzugten Ausgestaltungen des Hakens der Sanitäranordnung dienen jeweils dem formschlüssigen Eingriff zwischen Haken und Sanitärvorrichtung.
  • Bevorzugte strukturelle Ausgestaltungen des Hakens sowie des ersten und zweiten Profils sowie des zwischen den Profilen angeordneten Verbindungsstückes sind in den Ansprüchen 5 bis 7 zusammengefasst.
  • Bei einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des Hakens nach Anspruch 8 sind mindestens zwei Haken über eine Verbindungsstrebe, welche insbesondere am Verbindungsstück angeordnet ist, verbunden. Insbesondere können mehrere Verbindungsstreben zum Verbinden mehrerer Haken miteinander, insbesondere in Reihe oder auch parallel zueinander, vorgesehen sein.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung gemäß Ansprüchen 9 bis 11 ist ein Zusatzelement vorgesehen, welches wechselweise im ersten oder zweiten Einsatzfall verwendbar ist. Unter dem Begriff „Zusatzelement” ist vorzugsweise eine Seifenschale oder eine Ablage oder ein Flaschenhalter oder ein Korb o. dgl. zu verstehen. Hierdurch kann der Benutzungsumfang der Sanitäranordnung nutzerabhängig beliebig erweitert werden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine vorschlagsgemäße Sanitäranordnung a) in einem ersten Einsatzfall und b) in einem zweiten Einsatzfall, jeweils in einer perspektivischen Ansicht,
  • 2 die vorschlagsgemäße Sanitäranordnung a) in einem ersten Einsatzfall und b) in dem zweiten Einsatzfall, jeweils in einer Seitenansicht.
  • In Zusammenschau der 1 und 2 wird der Aufbau und die Funktionsweise der vorschlagsgemäßen Sanitäranordnung für ein Badezimmer nachfolgend erläutert. Hierbei zeigt 1 eine perspektivische Ansicht, während 2 eine Seitenansicht der Sanitäranordnung, jeweils in dem ersten (1a, 2a) und dem zweiten Einsatzfall (1b, 2b), wiedergibt.
  • Die dargestellte Sanitäranordnung 1 gemäß den 1 und 2 zeigt, wie ein Haken 2 an einer ersten Sanitärvorrichtung 3 (1a) bzw. an einer zweiten Sanitärvorrichtung 4 (1b) angebracht ist. Die Sanitäranordnung 1 ist also mit einer ersten Sanitärvorrichtung 3, insbesondere einer einen freien Abschluss aufweisenden Duschwand o. dgl., und einer zweiten Sanitärvorrichtung 4, insbesondere einen eine Stange aufweisenden Heizkörper o. dgl., und einem Haken 2, ausgestattet. Der Haken 2 kann gemäß 1a in einem ersten Einsatzfall an der ersten Sanitärvorrichtung 3 oder gemäß 1b in einem zweiten Einsatzfall an der zweiten Sanitärvorrichtung 4 angebracht sein. Der Haken 2 weist ein Verbindungsstück 5 auf, welches ein erstes Profil 6 mit einem von dem ersten Profil 6 unterschiedlichen, zweiten Profil 7 verbindet. Das erste Profil 6 zeigt in eine erste Richtung und das zweite Profil 7 zeigt in eine unterschiedliche, insbesondere zur ersten Richtung im Wesentlichen entgegengesetzte, zweite Richtung.
  • Vorschlagsgemäß wird wechselweise je nach Einsatzfall das erste Profil 6 mit der ersten Sanitärvorrichtung 3 und das zweite Profil 7 mit der zweiten Sanitärvorrichtung 4 lösbar formschlüssig in Eingriff gebracht. Hierfür sind die Abmessungen des ersten Profils 6 und des zweiten Profils 7 entsprechend an die Abmessungen der ersten Sanitärvorrichtung 3 und der zweiten Sanitärvorrichtung 4 angepasst. Vorzugsweise lassen sich das erste Profil 6 auf die erste Sanitärvorrichtung 3 und das zweite Profil 7 auf die zweite Sanitärvorrichtung 4 formschlüssig aufschieben. Dabei geht der Formschluss auf ein zumindest teilweises Umgreifen der jeweiligen Sanitärvorrichtung 3, 4 durch das jeweilige Profil 6, 7 zurück. Dann sind die Profile 6, 7 insoweit unterschiedlich, als sie für das Umgreifen Aufnahmebereiche unterschiedlicher, an die jeweilige Sanitärvorrichtung angepasster Breite aufweisen. Andere Arten des formschlüssigen Eingriffs sind denkbar.
  • Vorzugsweise sind das erste und das zweite Profil 6, 7 an im Wesentlichen gegenüberliegenden Enden des Verbindungsstücks 5 angeordnet. 1a und 2a zeigen den Haken 2 im ersten Einsatzfall, in dem das erste Profil 6 an der ersten Sanitärvorrichtung 3, insbesondere an einer einen freien Abschluss aufweisenden Duschwand, angebracht ist. Die 1b und die 2b zeigen den zweiten Einsatzfall, in dem das zweite Profil 7 an der zweiten Sanitärvorrichtung 4, insbesondere an einem eine Stange aufweisenden Heizkörper, angebracht ist.
  • Vorzugsweise ist wechselweise im ersten oder im zweiten Einsatzfall das erste Profil 6 oder das zweite Profil 7 in mindestens einem Anlagepunkt 8, vorzugsweise in zwei Anlagepunkten 8, mit der ersten Sanitärvorrichtung 3 oder der zweiten Sanitärvorrichtung 4 zur Anlage gebracht, während das entsprechend zweite oder erste Profil 7, 6 an einem Anlagepunkt 9 mit der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung 3, 4 zur Anlage gebracht ist und zur Aufnahme eines Handtuchs o. dgl. dient. In dem ersten Einsatzfall liegt vorzugsweise das zweite Profil 7 frei und dient zur Aufnahme des Handtuchs, während im zweiten Einsatzfall das erste Profil 6 freiliegt und zur Aufnahme des Handtuchs dient. Bei der vorschlagsgemäßen Sanitäranordnung 1 kann also der Haken 2 entweder z. B. an einer Duschwand oder z. B. an einen Heizkörper lösbar und formschlüssig in Eingriff gebracht werden. Hierbei ist keine aufwändige Montage des Hakens 2 erforderlich.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Sanitäranordnung ist bzw. sind das erste Profil 6 und/oder das zweite Profil 7 mindestens teilweise, insbesondere vollständig, von einer Polymerschicht 10 zum Vorbeugen eines Verkratzens und/oder zum rutschsicheren Anordnen des Hakens 2 an einer der Sanitärvorrichtungen 3, 4 umgeben. Vorzugsweise erstreckt sich die Polymerschicht von dem ersten und/oder zweiten Profil 6, 7 bis zum Verbindungsstück 5. Weiter vorzugsweise erstreckt sich die Polymerschicht 10 teilweise, insbesondere vollständig, über das Verbindungsstück 5. Die Polymerschicht 10 dient einerseits dazu, ein Verkratzen der Sanitärvorrichtungen 3, 4 im Falle einer Anordnung des Hakens 2 an einer der Sanitärvorrichtungen 3, 4 zu vermeiden und andererseits dazu, den Haken 2 rutschsicher an einer der Sanitärvorrichtungen 3, 4 anzubringen. Der Haken 2 der Sanitäranordnung 1 kann folglich in einfacher Weise demontiert und an einer anderen Position montiert werden. Hierdurch ist ein Wechsel zwischen dem ersten Einsatzfall und dem zweiten Einsatzfall ohne großen Aufwand möglich.
  • Vorzugsweise verbindet das Verbindungsstück 5 das erste und das zweite Profil 6, 7 derart, dass das erste Profil 6 dem zweiten Profil 7 direkt oder diametral versetzt gegenüber angeordnet ist. Vorzugsweise weisen wie oben angesprochen das erste Profil 6 und das zweite Profil 7 in unterschiedliche Richtungen. Insbesondere können die unterschiedlichen Richtungen im Wesentlichen entgegengesetzt zueinander sein. Hierbei ist „im Wesentlichen entgegengesetzt” insbesondere so zu verstehen, dass die unterschiedlichen Richtungen einen Winkel zueinander von 180° ± Δ aufweisen, wobei Δ einem Winkel von insbesondere kleiner als 45° entspricht.
  • Vorzugsweise weist der Haken 2 im Wesentlichen eine S-Form o. dgl. auf. Hierbei ist unter dem Begriff S-Form insbesondere eine Hakenform zu verstehen, welche an ihren Enden jeweils ein gebogenes Profil 6, 7 aufweist und die Profile 6, 7 über ein, insbesondere im Wesentlichen entlang seiner Erstreckung geradliniges, Verbindungsstück 5 verbunden sind. Eine solche S-Form ist insbesondere dazu geeignet, die obigen Anlagepunkte 8, 9 an den Sanitärvorrichtungen 3, 4 auszubilden. Es ist aber auch denkbar, den Haken 2 mit einer von der S-Form abweichenden Form auszugestalten. Der Haken 2 weist jedoch in jedem Falle eine Form auf, welche den formschlüssigen Eingriff mit den Sanitärvorrichtungen 3, 4 begünstigt.
  • Vorzugsweise ist das Verbindungsstück 5 X-förmig, H-förmig o. dgl. ausgebildet. Weiter vorzugsweise weist das Verbindungsstück 5 an einer Seite 11 zwei Enden auf, an denen sich jeweils ein erstes Profil 6 erstreckt, und an der gegenüberliegenden Seite 12 zwei weitere Enden, an denen sich jeweils ein zweites Profil 7 erstreckt. Bspw. können also zwei Haken 2 durch ein X-förmiges oder H-förmiges Verbindungsstück 5 o. dgl. als Doppelhaken ausgebildet sein. Insbesondere kann das Verbindungsstück 5 Y-förmig oder T-förmig o. dgl. ausgebildet sein.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Hakens 2 sind mindestens zwei Haken 2 über eine Verbindungsstrebe 13, welche insbesondere am Verbindungsstück 5 angeordnet ist, verbunden. Ein solcher Haken 2 ist beispielhaft in 1 und 2 dargestellt. Insbesondere können zwei Haken 2 über mindestens eine Verbindungsstrebe 13, welche vorzugsweise einen geradlinigen oder einen von dem geradlinigen Verlauf abweichenden Verlauf aufweist, miteinander verbunden sein.
  • Vorzugsweise ist für die Sanitäranordnung 1 ein Zusatzelement vorgesehen, welches wechselweise im ersten oder zweiten Einsatzfall verwendbar ist. Das Zusatzelement weist hierfür mindestens eine Ausnehmung für einen haltenden Eingriff desselben an dem jeweils ersten oder zweiten Profil 6, 7 des an der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung 3, 4 angebrachten Hakens 2 auf. Vorzugsweise sind mindestens zwei Haken 2 an der ersten Sanitärvorrichtung 3, 4 derart beabstandet angeordnet, dass jeweils ihr freies erstes oder zweites Profil 6, 7 in Eingriff mit einer Ausnehmung des Zusatzelements gelangt. Beispielsweise ist ein solches Zusatzelement eine Seifenschale oder eine Ablage oder ein Flaschenhalter oder ein Korb o. dgl. Das Zusatzelement dient also vorzugsweise zur Aufnahme üblicher Badeutensilien im Badezimmerbereich. Dies hat den Vorteil, dass die Sanitäranordnung 1 durch Anordnen mehrerer Haken 2 individuell ausgestaltet werden kann.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung, welchem eine eigenständige Bedeutung zukommt, wird ein Haken 2 einer vorschlagsgemäßen Sanitäranordnung 1 als solcher beansprucht. Der vorschlagsgemäße Haken 2 einer Sanitäranordnung 1 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass der 2 Haken wechselweise lösbar und formschlüssig in Eingriff mit der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung 6, 7 in Eingriff bringbar ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202006007835 U1 [0002]

Claims (12)

  1. Sanitäranordnung mit einer ersten Sanitärvorrichtung (3), insbesondere einer einen freien Abschluss aufweisenden Duschwand o. dgl., einer zweiten Sanitärvorrichtung (4), insbesondere einem eine Stange aufweisenden Heizkörper o. dgl., und einem Haken (2), welcher in einem ersten Einsatzfall an der ersten Sanitärvorrichtung (3) und in einem zweiten Einsatzfall an der zweiten Sanitärvorrichtung (4) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (2) ein Verbindungsstück (5) aufweist, welches ein erstes Profil (6) mit einem von dem ersten Profil (6) unterschiedlichen, zweiten Profil (7) verbindet und dass wechselweise je nach Einsatzfall das erste Profil (6) mit der ersten Sanitärvorrichtung (3) und das zweite Profil (7) mit der zweiten Sanitärvorrichtung (4) lösbar formschlüssig in Eingriff gebracht ist.
  2. Sanitäranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wechselweise im ersten Einsatzfall oder im zweiten Einsatzfall das erste Profil (6) oder das zweite Profil (7) an mindestens einem Anlagepunkt (8), vorzugsweise zwei Anlagepunkten (8), mit der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung (3, 4) zur Anlage gebracht ist und das zweite oder erste Profil (7, 6) an einem Anlagepunkt (9) mit der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung (3, 4) zur Anlage gebracht ist und zur Aufnahme eines Handtuchs o. dgl. dient.
  3. Sanitäranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Profil (6) und/oder das zweite Profil (7) mindestens teilweise, insbesondere vollständig, von einer Polymerschicht (10) zum Vorbeugen eines Verkratzens und/oder zum rutschsicheren Anordnen des Hakens (2) an einer der Sanitärvorrichtungen (3, 4) umgeben ist.
  4. Sanitäranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerschicht (10) sich von dem ersten Profil (6) und/oder dem zweiten Profil (7) bis zum Verbindungsstück (5) erstreckt, vorzugsweise, dass die Polymerschicht (10) sich teilweise, insbesondere vollständig, über das Verbindungstück, erstreckt.
  5. Sanitäranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (5) das erste und das zweite Profil (6, 7) derart verbindet, dass das erste Profil (6) dem zweiten Profil (7) direkt oder diametral versetzt gegenüber angeordnet ist.
  6. Sanitäranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (2) im Wesentlichen eine S-Form o. dgl. aufweist.
  7. Sanitäranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (5) X-förmig, H-förmig o. dgl. ausgebildet ist, vorzugsweise, dass das Verbindungsstück (5) an einer Seite (11) zwei Enden aufweist, an denen sich jeweils ein erstes Profil (6) erstreckt und an der gegenüberliegenden Seite (12) zwei weitere Enden aufweist, an denen sich jeweils ein zweites Profil (7) erstreckt.
  8. Sanitäranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Haken (2) über eine Verbindungsstrebe (13), welche insbesondere am Verbindungstück (5) angeordnet ist, verbunden sind.
  9. Sanitäranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Sanitäranordnung ein Zusatzelement vorgesehen ist, welches wechselweise im ersten Einsatzfall oder im zweiten Einsatzfall verwendbar ist, wobei das Zusatzelement mindestens eine Ausnehmung für einen haltenden Eingriff desselben an dem jeweils ersten oder zweiten Profil (6, 7) des an der ersten oder zweiten Sanitärvorrichtung (3, 4) angebrachten Hakens (2) aufweist.
  10. Sanitäranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Haken (2) an der ersten Sanitärvorrichtung (3) oder an der zweiten Sanitärvorrichtung (4) derart beabstandet angeordnet sind, dass jeweils ihr freies erstes Profil (6) oder zweites Profil (6) in Eingriff mit einer Ausnehmung des Zusatzelements gelangt.
  11. Sanitäranordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzelement eine Seifenschale, eine Ablage, ein Flaschenhalter, ein Korb o. dgl. ist.
  12. Haken einer Sanitäranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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