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Die Erfindung betrifft eine Blechspeichereinrichtung nach Anspruch 1 sowie eine Biegevorrichtung nach Anspruch 18.
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Das Bearbeiten von Blechen mit Biegepressen, auch Abkantpressen oder Biegemaschinen genannt, ist traditionell wenig automatisiert.
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Der Bediener führt die zu bearbeitenden Bleche manuell zu und legt das bearbeitete Biegeteil (Werkstück) selbst ab. Als Blechspeichereinrichtungen bedient sich der Bediener typischerweise mit betriebseigenen Speichereinrichtungen, wie z. B. Hubwagen, Paletten, Kisten usw. Diese Speichereinrichtung mit den vorbereiteten Blechen wird vor der Biegepresse abgestellt. Jedes Blech muss nun vom Bediener entnommen und vor bzw. an der Biegepresse positioniert werden. Dabei nimmt die Entnahmehöhe des Stapels der zu bearbeitenden Bleche fortlaufend ab.
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Nachteilig an der bekannten Lösung ist, dass das Handling der Bleche und auch der Biegeteile aufwändig und für den Bediener mühsam ist. Der Bediener muss sich daher für die Entnahme der Bleche oder der Biegeteile von Biegevorgang zu Biegevorgang immer stärker bücken, was ihm kein ergonomisches Arbeiten erlaubt. Diese bekannte Vorgehensweise lässt sich zudem weder in eine Prozesskette integrieren noch optimal automatisieren. Je nach Art der verwendeten betriebseigenen Speichereinrichtung stellt diese zudem eine Stolpergefahr für den Bediener und andere Mitarbeiter dar.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Blechspeichereinrichtung sowie eine Biegevorrichtung zu schaffen, welche die vorgenannten Nachteile nicht aufweist und insbesondere einen höheren als den bisherigen Automatisierungsgrad ermöglicht sowie für den Bediener zusätzliche Vorteile bietet.
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Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Figuren und in den abhängigen Patentansprüchen dargelegt.
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Gemäss der Erfindung weist eine Blechspeichereinrichtung ein Gehäuse, das eine Gehäuseoberseite aufweist, und zumindest eine Auflageplatte für die Auflage von Blechen oder Biegeteilen auf, wobei die zumindest eine Auflageplatte relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung versetzbar ist.
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Mit einer derartigen Blechspeichereinrichtung lässt sich ein ergonomisches Arbeiten gewährleisten. Bleche (Rohteile) oder Blechteile (Halbfabrikate) können immer in einer für den Bediener optimalen Entnahmehöhe bereitgestellt werden. Auch lassen sich in einer solchen Blechspeichereinrichtung hergestellte Biegeteile (Fertigteile oder Halbfabrikate) in einer für den Bediener optimalen Ablagehöhe ablegen. Die Entnahmehöhe und/oder die Ablagehöhe werden vorteilhaft konstant auf einem beispielsweise vorab definierten Höhenniveau gehalten, wobei dieses Höhenniveau weiter vorteilhaft auf den jeweiligen Bediener einstellbar ist.
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Die zumindest eine Auflageplatte ist vorteilhaft im Gehäuse der Blechspeichereinrichtung angeordnet, womit diese kompakt ausgebildet werden kann.
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Die erfindungsgemässe Blechspeichereinrichtung stellt ein vorteilhaft mobiles System dar, wobei die Blechspeichereinrichtung beispielsweise in einem vorderen Bereich der Biegepresse anordnenbar ist und gegebenenfalls über Fixiermittel daran fixierbar ist.
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Weiter ermöglicht die erfindungsgemässe Blechspeichereinrichtung durch die definierte Entnahmehöhe und/oder die definierte Ablagehöhe eine einfachere Automatisierung in der Blechbearbeitung, da jeweils eine definierte Entnahmeposition beziehungsweise Ablageposition gegeben ist.
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Die Grösse der zumindest einen Auflageplatte wird durch die maximal einzunehmende Fläche der grössten aufgelegten Bleche und/oder Biegeteile definiert. Die Ausgestaltung, insbesondere die Form, der zumindest einen Auflageplatte wird vorteilhaft auf die Ausgestaltung der aufgelegten Bleche und/oder Biegeteile abgestimmt.
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Vorzugsweise ist die zumindest eine Auflageplatte geführt, womit ein Verkanten oder Verkippen der zumindest einen Auflageplatte beim Versetzen derselben vermieden wird. Vorteilhaft ist die zumindest eine Auflageplatte vertikal geführt, womit ein unabsichtliches Abrutschen von auf der zumindest einen Auflageplatte aufgelegten Blechen und/oder Biegeteilen auf einfache Art und Weise verhindert wird.
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Bevorzugt ist zumindest eine Justiereinrichtung für die zumindest eine Auflageplatte vorgesehen, so dass die Position der zumindest einen Auflageplatte relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung einstellbar ist.
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Die Höhe des Blechstapels definiert sich durch die Anzahl der Bleche beziehungsweise Blechteile und deren Dicke sowie durch die erforderliche Entnahmehöhe, auch Bereitstellungshöhe genannt. Bei den zugeführten Blechen oder Biegeteilen nimmt die Entnahmehöhe von Blech oder Biegeteil zu Blech oder Biegeteil fortlaufend ab. Da die Entnahmehöhe meist konstant für eine Biegeteilart beziehungsweise für einen Bediener ist, wird eine Anpassung der Höhe der zumindest einen Auflageplatte erforderlich, welche mit der zumindest einen Justiereinrichtung einfach durchführbar ist. Bei der Ablage der gebogenen Biegeteile nimmt die Ablagehöhe fortlaufend von Biegeteil zu Biegeteil zu. Mittels der zumindest einen Justiereinrichtung kann die zumindest eine Auflageplatte entsprechend relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung positioniert werden, so dass sich die Ablagehöhe immer auf der für den Bediener optimalen Höhe befindet. Somit gewährleistet eine Blechspeichereinrichtung mit zumindest einer Justiereinrichtung dem Bediener ein besonders vorteilhaftes, ergonomisches Arbeiten.
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Die Ausgangshöhe der zumindest einen Auflageplatte relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung wird entsprechend der Anzahl, Dicke oder Ausgestaltung der Bleche und/oder Blechteile justiert und mittels der zumindest einen Justiereinrichtung entsprechend nachgeführt. Vorteilhaft wird die zumindest eine Auflageplatte von der zumindest einen Justiereinrichtung fortlaufend nachgeführt. Beispielsweise bei flachen Blechen entspricht der Vorschub pro Blech genau dessen Blechdicke.
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Die zumindest eine Justiereinrichtung kann manuell oder maschinell betätigbar beziehungsweise gesteuert sein sowie als Maschinenachse mit typischen, z. B. elektromechanischen oder hydraulischen Antrieben ausgebildet sein.
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Weiter kann die zumindest eine Justiereinrichtung z. B. motorische Stellglieder, eine oder mehrere Federanordnungen (z. B. einstellbare Gasfedern) sowie hydraulische oder pneumatische Einrichtungen umfassen. Bei Federanordnungen wird vorteilhaft ein Anschlag vorgesehen, um die maximale Versetzung der zumindest einen Auflageplatte, insbesondere in die federbeaufschlagte Richtung, zu begrenzen.
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Vorzugsweise ist zumindest ein Aufsatzelement vorgesehen, womit die zumindest eine Auflageplatte an eine Kontur eines Blechs oder eines Biegeteils anpassbar ist. Beispielsweise ist das zumindest eine Aufsatzelement als Negativform der Bleche oder Biegeteile und damit werkstückspezifisch ausgebildet, was sich besonders vorteilhaft bei grossen Stückzahlen erweist. Das zumindest eine Aufsatzelement ist vorteilhaft geometrisch justierbar, womit auch häufig wechselnde Blechkonturen oder Biegeteilkonturen schnell und ökonomisch auf der zumindest einen Auflageplatte aufgelegt beziehungsweise gegebenenfalls fixiert und gestapelt werden können.
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Das zumindest eine Aufsatzelement wird vorteilhaft in einem, besonders vorteilhaft einstellbaren, Winkel – nach dem Prinzip der schiefen Ebene – auf der zumindest einen Auflageplatte fixiert, um die gestapelten Bleche oder Biegeteile z. B. zum Rutschen zu bringen. Die Neigung des zumindest einen Aufsatzelements wird dafür entsprechend dem Verhältnis von Hangabtriebskraft zu Haftreibungskraft eingestellt. Auf diese Weise rutschen die gestapelten Bleche oder Biegeteile beispielsweise gegen eine Anschlagsseite oder Anschlagsfläche – z. B. im Inneren der Blechspeichereinrichtung – und werden dort gehalten. Eine solche Anschlagsseite oder Anschlagsfläche erstreckt sich vorteilhaft bis zu einem Übergabepunkt an dem das Blech oder das Biegeteil an den Bediener übergeben wird. Beispielsweise wird eine entsprechende Aussparung an der Blechspeichereinrichtung vorgesehen, durch welche das Blech oder das Biegeteil des Stapels entnommen werden bzw. herausrutschen kann. Die Anschlagsseite oder Anschlagsfläche ist vorteilhaft dem Bediener zugewandt, damit das Blech oder das Biegeteil dem Bediener direkt übergeben werden kann. Zusätzlich oder alternativ kann ein justierbarer Anschlag oder eine rutschhemmende Oberfläche vorgesehen sein, um das Blech oder das Blechteil in einer bedienerfreundlichen Lage zu fixieren beziehungsweise ihm zur Verfügung zu stellen.
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Vorteilhaft ist das zumindest eine Aufsatzelement bedarfsweise an oder auf der zumindest einen höhenjustierbaren Auflageplatte anordnenbar. Das zumindest eine Aufsatzelement ist beispielsweise steckbar an der zumindest einen Auflageplatte, wobei die zumindest eine Auflageplatte dann vorteilhaft zumindest bereichsweise entsprechende Steckaufnahmen aufweist. Die zumindest eine Auflageplatte kann beispielsweise zumindest bereichsweise eine Lochplatten-Struktur aufweisen, mit einem vorteilhaft gleichmässigen Lochbild. Alternativ ist das zumindest eine Aufsatzelement klemmbar oder anderweitig mechanisch mit der zumindest einen Auflageplatte verbindbar ausgebildet. Eine weitere Variante stellt beispielsweise ein Aufsatzelement dar, das magnetisch oder temporär haftbar mit der zumindest einen Auflageplatte verbindbar ist.
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Bevorzugt ist zumindest eine Vereinzelungseinrichtung zur Vereinzelung der Bleche oder Blechteile vorgesehen, womit eine effiziente Abarbeitung von Biegeplänen gewährleistet wird. Insbesondere gefettete Bleche oder Blechteile erschweren das Handling zusätzlich, da sie teilweise zusammenkleben und mühsam von Hand getrennt werden müssen. Mittels der zumindest einen Vereinzelungseinrichtung können auch solche Bleche oder Blechteile einfach vereinzelt werden.
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Beispielsweise umfasst die zumindest eine Vereinzelungseinrichtung eine Verschiebevorrichtung, die z. B. über dem zu separierenden Blech oder Blechteil angeordnet ist. Eine solche Verschiebevorrichtung weist z. B. eine lineare Führung mit einem daran angebrachten Anschlag auf. Dieser Anschlag ist vorteilhaft an die Dicke des Blechs oder des Blechteils angepasst oder anpassbar. Der Bediener bewegt den Anschlag entlang der linearen Führung, wobei dieser beispielsweise die hintere Kante des obersten Blechs oder Blechteils berührt und bei der weiteren Bewegung dieses Blech oder Blechteil vom Stapel trennt. Dieser Vereinzelungsvorgang kann gegebenenfalls automatisiert werden.
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Eine weitere, nicht abschliessende Variante zum Bereitstellen und Trennen des obersten Blechs oder Blechteils von einem Stapel kann die Nutzung von Spreizmagneten sein. Das oberste Blech beziehungsweise Blechteil stösst sich dabei vom darunterliegenden Blech beziehungsweise Blechteil durch die Verwendung zweier, gleichgepolter Magnete ab und kann dann einfach vom Bediener entnommen werden. Diese Variante der Vereinzelung ist besonders vorteilhaft bei gefetteten und stark haftenden Blechen oder Biegeteilen.
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Vorzugsweise ist ein Arbeitsbereichsabschnitt mit einer Auflageebene vorgesehen, die als Blechauflage oder Zuführtisch dient. Ein nach oben geführtes Blech oder Blechteil wird dem Bediener beispielsweise an einer Seite des Arbeitsbereichsabschnitts zur Verfügung gestellt und die Auflageebene dient dem Bediener als Arbeitsbereich beziehungsweise Ablage.
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In einer vorteilhaften Variante dazu wird ein nach oben geführtes Blech oder Blechteil dem Bediener beispielsweise an einer Seite des Arbeitsbereichsabschnitts zur Verfügung gestellt, während an der gegenüberliegenden Seite die fertigen Biegeteile abgelegt und gelagert werden. Die Auflageebene liegt somit zwischen diesen Seiten und bildet eine dazwischen liegende Zone als ein Arbeitsbereich für den Bediener.
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Vorteilhaft liegt die Auflageebene in der gleichen Ebene wie die Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung, so dass ein Blech oder ein Blechteil in der gleichen Ebene bewegbar ist und somit ein einfaches Handling derselben gewährleistet wird.
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Bevorzugt ist zumindest eine Fördereinrichtung zur Förderung der Bleche und/oder Blechteile in, an oder bei der Auflageebene vorgesehen, womit das Drehen und Zuführen der Bleche und/oder der Biegeteile, insbesondere für den Bediener, wesentlich vereinfacht wird. Die zumindest eine Fördereinrichtung umfasst beispielsweise eine Gleitfläche, eine Rolle oder mehrere Rollen.
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Vorzugsweise weist die Auflageebene zumindest bereichsweise einen transparenten Bereich auf, der einen Durchblick des Bedieners ermöglicht. Beispielsweise wird der transparente Bereich von einem Glas oder Kunststoff gebildet. Der transparente Bereich wird beispielsweise mit einem geeigneten Leuchtmittel hinterleuchtet, so dass auf dem transparenten Bereich angeordnete Blechteile einfach vom Bediener z. B. auf deren korrekte Ausgestaltung überprüfbar sind.
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Bevorzugt ist ein Bildschirm zur Anzeige von Informationen vorgesehen. Der Bildschirm ist vorteilhaft hinter dem transparenten Bereich der Auflageebene angeordnet, so dass dieser von diesem vor Verschmutzung und Abnutzung geschützt ist. Dabei kommt der Bildschirm direkt in den Sichtbereich des Bedieners zu liegen. Alternativ ist der Bildschirm direkt in der Auflageebene eingelassen und bildet einen Teil der Auflageebene.
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Dieser Bildschirm stellt beispielsweise hilfreiche Informationen dar und kann dem Bediener zusätzlich der Bedienerführung dienen. Beispielsweise werden auf dem Bildschirm dem Bediener
- – die noch herzustellenden Teile angezeigt;
- – die nächste Charge angezeigt;
- – eine aktuelle Drehrichtung des Bleches visualisiert;
- – ein aktueller Biegewinkel sowie gegebenenfalls dessen Richtigkeit angezeigt (Diese Anzeige kann auch in Verbindung mit einer Winkelmesseinrichtung erfolgen);
- – Umrüsten der Biegepresse angezeigt, z. B. Art, Anzahl und Position der Werkzeuge;
- – Biegepressensteuerung dargestellt;
- – Informationen dargestellt, welche den internen Firmenablauf betreffen können, z. B. Eingang eines dringenden Auftrages, sofortiger Stopp und Umbau der Maschine usw., Kommunikation mit anderen Fertigungsstellen usw.;
- – Wartungsintervalle oder Störungen der Biegepresse oder der Blechspendereinrichtung angezeigt;
- – Lagerposition des fertigen Auftrags innerhalb des Unternehmens angezeigt,
wobei die vorgenannte Aufzählung nicht abschliessend ist.
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Der Bildschirm weist beispielsweise eine berührungsempfindliche Oberfläche auf (Touchscreen, usw.) auf, so dass vom Bildschirm Befehle direkt zur Steuerung der Biegepresse, der Blechspendereinrichtung oder zu einer sonstigen Kommunikation übertragbar sind.
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Eine Visualisierung von Informationen kann alternativ auch über eine Projektion (z. B. eine Laserprojektion) beispielsweise auf die Auflageebene erfolgen.
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Vorzugsweise ist zumindest eine Aussparung für den Bediener an der Blechspeichereinrichtung vorgesehen, womit der Bediener bedarfsweise nahe an die Blechspeichereinrichtung herantreten und dadurch ergonomisch arbeiten kann. Die zumindest eine Aussparung kann in einer vertikaler Ebene oder in einer horizontaler Ebene an der Blechspeichereinrichtung vorgesehen sein. Weiter können mehrere Aussparungen in vertikalen sowie horizontalen Ebene angeordnet sein. Die geometrische Form der Blechspeichereinrichtung wird mit der zumindest einen Aussparung vorteilhaft auf ergonomische Gesichtspunkte abgestimmt und ermöglicht eine effiziente Benutzung der Biegepresse. Aus Sicht der Ergonomie wird besonders vorteilhaft die zumindest eine Aussparung im Auflagebereich vorgesehen.
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Bevorzugt ist zumindest eine Nachbearbeitungseinrichtung zur Nachbearbeitung der Bleche und/oder Biegeteile vorgesehen, womit hergestellte Biegeteile geschützt werden. Einige Biegeteile, insbesondere solche mit einer empfindlichen Oberfläche, müssen vor Kratzern und anderen Beschädigungen geschützt werden.
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Beispielsweise umfasst die zumindest eine Nachbearbeitungseinrichtung eine Folienvorrichtung mit z. B. zumindest einer Folienrolle, von der die Schutzfolie einfach ablängbar und einfach an dem Biegeteil anbringbar ist. Eine derartige Folienvorrichtung kann beispielsweise direkt über eine Öffnung zur Aufnahme der hergestellten Biegeteile angebracht sein. Zur Ablängung eines Folienabschnitts wird vorteilhaft eine Ablängeinrichtung (z. B. ein Messer) vorgesehen, die vom Bediener manuell bedienbar oder automatisiert ist. Weiter vorteilhaft ist eine Führung für die Folie vorgesehen, die dem Bediener das manuelle Aufbringen auf das Biegeteil ermöglicht. Besonders vorteilhaft werden dem Bediener Justiermöglichkeiten zur Verfügung gestellt, welche eine Anpassung an verschiedene Geometrien erlauben. Eine derartige Folienvorrichtung ermöglicht zudem eine vollständige Automatisierung zum Aufbringen der Schutzfolie.
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Die zumindest eine Nachbearbeitungseinrichtung umfasst beispielsweise einen Drucker, um die Bleche und/oder die hergestellten Biegeteile z. B. mit Labeln oder Codes beispielsweise für die weitere Produktion zu kennzeichnen. Ein solcher Drucker wird für einen optimalen Arbeitsablauf vorteilhaft beim Auflagebereich vorgesehen.
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Die zumindest eine Nachbearbeitungseinrichtung umfasst beispielsweise zumindest eine Kontrolleinrichtung, z. B. zur Überprüfung der hergestellten Biegeteile. Mit der zumindest einen Kontrolleinrichtung lassen sich direkt an der Biegepresse einfach erste Qualitätskontrollen am hergestellten Biegeteil durchführen und gegebenenfalls dokumentieren.
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Die zumindest eine Nachbearbeitungseinrichtung ist vorteilhaft in, an oder bei der Auflageebene angeordnet, womit diese vom Bediener einfach bedienbar ist.
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Vorzugsweise sind zumindest eine erste Auflageplatte zur Auflage von Blechen oder Biegeteilen sowie zumindest eine zweite Auflageplatte zur Auflage von Blechen oder Biegeteilen vorgesehen sind, wobei die erste Auflageplatte und die zweite Auflageplatte jeweils relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung versetzbar sind. Die zumindest eine erste Auflageplatte bildet beispielsweise einen Bereich der Blechzuführung und die zumindest eine zweite Auflageplatte bildet beispielsweise einen Bereich der Biegeteilabführung der Blechspeichereinrichtung. Alternativ sind mehr als zwei Auflageplatten vorgesehen, die entsprechend des Biegeplans oder des internen Prozessablaufs zur Zuführung und/oder zur Abführung der Bleche und/oder Biegeteile ausgebildet sind beziehungsweise dazu dienen.
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Besonders vorteilhaft ist zwischen der zumindest einen ersten Auflageplatte sowie der zumindest einen zweiten Auflageplatte ein Arbeitsbereichsabschnitt vorgesehen, so dass die Blechspeichereinrichtung drei Zonenbereiche vorteilhaft an der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung aufweist, die dem Bediener ein einfaches und effizientes Arbeiten ermöglichen.
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Bevorzugt sind die zumindest eine erste Auflageplatte und die zumindest eine zweite Auflageplatte separat voneinander relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung versetzbar. Bei der Entnahme von Blechen oder Biegeteilen bewegt sich die eine Auflageplatte in Richtung relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung. Bei der Ablage der hergestellten Biegeteile bewegt sich die eine weitere Auflageplatte in Richtung relativ von der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung weg. Die Bewegung der zumindest einen ersten Auflageplatte und/oder der zumindest einen zweiten Auflageplatte erfolgt vorteilhaft gesteuert.
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Alternativ sind die zumindest eine erste Auflageplatte und die zumindest eine zweite Auflageplatte miteinander gekoppelt, womit deren Position relativ zueinander direkt voneinander abhängig sind. Vorteilhaft sind die zumindest eine erste Auflageplatte und die zumindest eine zweite Auflageplatte gegenläufig relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung versetzbar, um in der Blechspeichereinrichtung einerseits Bleche oder Biegeteile zuzuführen und hergestellte Biegeteile ablegen zu können.
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Eine einfache Kopplung, die ohne besondere Steuerelemente, Motoren oder Ähnlichem auskommt, ist beispielsweise eine vorteilhaft mechanische Verbindung zwischen der zumindest einen ersten Auflageplatte (z. B. als Blechzuführung oder Biegeteilzuführung) und der zumindest einen zweiten Auflageplatte (z. B. Biegeteilabführung), vorteilhaft als System einer Balkenwaage ausgebildet. Das Gewicht des Blechs oder Biegeteils ändert sich durch den Arbeitsschritt des Biegens nicht und bleibt somit konstant. Dadurch erlaubt diese Lösung die fortwährende Anpassung der Position der Auflageplatten relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung
basierend auf die sich verändernden Gewichte der Stapel und deren Höhen, Vorteilhaft sind die Ausleger der mechanischen Verbindung über ein Drehgelenk an der zumindest einen ersten Auflageplatte und der zumindest einen zweiten Auflageplatte angelenkt, so dass im Verbindungsbereich eine drehbare Verbindung gegeben ist. Weiter vorteilhaft ist die beispielsweise mechanische Verbindung, insbesondere bei geführten Auflageplatten, in ihrer Länge anpassbar. Vorteilhaft erfolgt eine Anpassung der Länge, insbesondere bei geführten Auflageplatten, automatisch, z. B, durch eine entsprechende Steuerung oder konstruktive Ausgestaltung. Die Ausleger der Verbindung gestatten einen ständigen Gewichts- und Höhenausgleich der zumindest zwei Auflageplatten. Zu Beginn eines Fertigungsauftrages befindet sich die zumindest eine erste Auflageplatte in einer untersten Stellung z. B. aufgrund des hohen Gewichts des Stapels mit den Blechen oder den zu bearbeitenden Biegeteilen. Die zumindest eine erste Auflageplatte wird relativ zu der Gehäuseoberseite des Gehäuses der Blechspeichereinrichtung so positioniert, dass das oberste Blech oder Biegeteil auf Höhe des Arbeitsbereichs liegt. Die zumindest eine zweite Auflageplatte befindet sich hingegen in ihrer obersten Stellung und kann daher auch bedienerfreundlich die in der Biegepresse hergestellten Biegeteile aufnehmen. Sobald der Bediener das oberste Blech oder Biegeteil entnimmt, an der Biegepresse bearbeitet und das hergestellte Biegeteil auf der zumindest einen zweiten Auflageplatte ablegt, senkt sich die zumindest eine zweite Auflageplatte, während sich die zumindest eine erste Auflageplatte anhebt, so dass das nächste Blech oder Biegeteil wieder auf der gewünschten Entnahmehöhe zur Verfügung steht. Somit ist beim Bearbeiten des Fertigungsauftrages eine ständige, gleichbleibende Arbeitshöhe für den Bediener gegeben.
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Vorteilhaft ist eine Justiermöglichkeit des Drehpunkts der, vorteilhaft mechanischen, Verbindung vorgesehen, womit das System einfach optimierbar ist.
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Das System des Gleichgewichts kann alternativ beispielsweise auch über eine Seilanordnung oder über eine Hydraulikanordnung erreicht werden.
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Bevorzugt ist zumindest eine Energieversorgungseinrichtung vorgesehen, womit eine autarke und mobile Blechspeichereinrichtung geschaffen wird. Somit lassen sich Störkonturen und sonstige Stolperquellen vermeiden, welche beispielsweise den Betrieb hemmen oder insbesondere für den Bediener Gefahrenpotential bergen.
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Beispielsweise umfasst die zumindest eine Energieversorgungseinrichtung einen Energiespeicher, der vorteilhaft aufladbar ist. Der Energiespeicher kann beispielsweise an der Energieversorgung der Biegepresse oder an einem entsprechenden Lagerplatz aufgeladen werden.
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Vorzugsweise ist zumindest eine Erfassungseinrichtung für ein Blech und/oder ein Biegeteil vorgesehen, wobei die Art der zumindest einen Erfassungseinrichtung entsprechend der zu erfassenden Informationen gewählt wird.
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Beispielsweise wird eine optische Einheit, wie z. B. eine Kamera, als zumindest eine Erfassungseinrichtung vorgesehen, um das Blech vor dem Biegevorgang und/oder das Biegeteil nach dem Biegevorgang zu überprüfen.
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Die zumindest eine Erfassungseinrichtung kann auch zur Ermittlung des Gewichts der Bleche beziehungsweise der Biegeteile ausgebildet sein, womit beispielsweise eine einfache Kontrolle der Anzahl bei der Herstellung mehrerer Biegeteile erfolgen kann. Alternativ ist die zumindest eine Erfassungseinrichtung zur Ermittlung der Anzahl der Bleche oder Biegeteile ausgebildet. Derartige Erfassungseinrichtungen ermöglichen es, dem Bediener oder einer Einrichtung frühzeitig zu signalisieren, dass ein rechtzeitiger Nachschub an Blechen oder Biegeteilen beziehungsweise eine rechtzeitige Abführung von Biegeteilen sichergestellt und somit ein reibungsloser Ablauf auch von grösseren Fabrikationslosen gewährleistet werden.
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Bevorzugt ist die Arbeitshöhe zumindest eines Teils der Blechspeichereinrichtung einstellbar, womit die Blechspeichereinrichtung zumindest bereichsweise an wechselnde Arbeitshöhen der Biegepresse angepasst werden kann und somit für eine Vielzahl von Bedienern eine ergonomische Arbeitshöhe gewährleistet wird. Dieser Einstellvorgang kann mittels einer manuellen Vorrichtung oder auch über eine gesteuerte Achse sowie beispielsweise motorisch oder hydraulisch durchgeführt werden.
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Vorzugsweise ist zumindest eine Verfahreinrichtung für die Blechspeichereinrichtung vorgesehen, womit die Blechspeichereinrichtung bedarfsweise einfach umpositioniert werden kann. Die zumindest eine Verfahreinrichtung umfasst beispielsweise Rollen oder Räder, die vorteilhaft an der Unterseite der Blechspeichereinrichtung angeordnet sind.
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Eine erfindungsgemässe Biegevorrichtung umfasst eine Biegepresse, beziehungsweise eine Abkantpresse oder Biegemaschine, und eine Blechspeichereinrichtung, die zumindest eines der vorgenannten Merkmale aufweist.
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Eine derartige erfindungsgemässe Biegevorrichtung zeichnet sich durch eine hohe Effizienz bei Gewährleistung ergonomischer Arbeitsbedingungen für den Bediener der Biegevorrichtung aus.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
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Die Bezugszeichenliste ist wie auch der technische Inhalt der Patentansprüche und Figuren Bestandteil der Offenbarung. Die Figuren werden zusammenhängend und übergreifend beschrieben. Gleiche Bezugszeichen bedeuten gleiche Bauteile, Bezugszeichen mit unterschiedlichen Indices geben funktionsgleiche oder ähnliche Bauteile an.
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Es zeigen dabei:
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1 eine erfindungsgemässe Biegevorrichtung mit einer Biegepresse und einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemässen Blechspeichereinrichtung in einer perspektivischen Darstellung,
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2 die Blechspeichereinrichtung gem. 1 in einer Draufsicht,
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3 die Blechspeichereinrichtung gem. 1 ohne Gehäuse in einer perspektivischen Darstellung,
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4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemässen Blechspeichereinrichtung in einer perspektivischen Darstellung,
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5 eine schematische Skizze eines Prinzips einer Nachführeinrichtung für eine Blechspeichereinrichtung,
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6 eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemässen Blechspeichereinrichtung mit einer Biegepresse in einer perspektivischen Darstellung, und
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7 eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemässen Blechspeichereinrichtung mit einer Biegepresse in einer perspektivischen Darstellung.
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Die in der 1 gezeigte Biegevorrichtung 11 umfasst eine Biegepresse 16 und eine Blechspeichereinrichtung 21.
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Die Blechspeichereinrichtung 21 weist ein Gehäuse 22 mit einer Gehäuseoberseite 23 auf. An der Unterseite der Blechspeichereinrichtung 21 sind mehrere Rollen 26 als Verfahreinrichtung vorgesehen, die eine einfache Umpositionierung der Blechspeichereinrichtung 21 ermöglichen. Die Blechspeichereinrichtung 21 ist vorteilhaft mit der Biegepresse 16 lösbar gekoppelt.
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Wie insbesondere aus den 2 und 3 ersichtlich, weist die Blechspeichereinrichtung 21 – bezogen auf die Zeichnungen links – einen ersten kastenförmigen Raum 31 auf, der entsprechend auf die zu bearbeitenden Bleche 17 oder Biegeteile abgestimmte Abmessungen aufweist. In dem ersten Raum 31 ist eine erste Auflageplatte 32 für die Auflage eines Stapels 18 der zu bearbeitenden Bleche 17 oder Biegeteilen vorgesehen. Die erste Auflageplatte 32 ist relativ zu der Gehäuseoberseite 23 des Gehäuses 22 der Blechspeichereinrichtung 21 versetzbar und vertikal geführt. Weiter ist eine steuerbare Maschinenachse als Justiereinrichtung 34 für die erste Auflageplatte 32 vorgesehen, welche die erste Auflageplatte 32 nach jeder Entnahme eines Blechs 17 um die Blechdicke desselben in Richtung zu der Gehäuseoberseite 23 des Gehäuses 22 der Blechspeichereinrichtung 21 nachführt.
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Auf der ersten Auflageplatte 32 ist ein Aufsatzelement 36 vorgesehen, das bedarfsweise auf der ersten Auflageplatte 32 angeordnet ist. Die erste Auflageplatte 32 ist bereichsweise mit einem Lochbild 33 versehen, so dass das Aufsatzelement 36 über entsprechende Steckverbindungen an der ersten Auflageplatte 32 festlegbar ist. Mit Hilfe dieses Aufsatzelements 36, wird der Stapel 18 der zu bearbeitenden Bleche 17 oder Biegeteile einem Bediener zugewandt geneigt, wodurch das oberste Blech 17 eines Stapels 18 in Richtung des Bedieners rutscht, sobald dieses ausserhalb des ersten kastenförmigen Raums 31 zu liegen kommt. Zur Begrenzung des Rutschens des obersten Blechs 17 ist eine Anschlagsfläche 38 vorgesehen.
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Die Blechspeichereinrichtung 21 weist – bezogen auf die Zeichnungen rechts – einen zweiten kastenförmigen Raum 41 auf, der entsprechend auf die hergestellten Biegeteile 19 abgestimmte Abmessungen aufweist. In dem zweiten Raum 41 ist eine zweite Auflageplatte 42 für die Auflage der zu bearbeitenden hergestellten Biegeteile 19 vorgesehen. Die zweite Auflageplatte 42 ist ebenfalls relativ zu der Gehäuseoberseite 23 des Gehäuses 22 der Blechspeichereinrichtung 21 versetzbar und vertikal geführt. Weiter ist eine Federanordnung als Justiereinrichtung 44 für die zweite Auflageplatte 42 vorgesehen, welche die zweite Auflageplatte 42 in Richtung zu der Gehäuseoberseite 23 des Gehäuses 22 der Blechspeichereinrichtung 21 federbeaufschlagt. Die Federkraft dieser Justiereinrichtung 44 ist derart eingestellt, dass bei Auflage eines hergestellten Biegeteils 19 auf zweite Auflageplatte 42 diese – in dieser Darstellung – nach unten bewegt wird, so dass der Bediener die hergestellten Biegeteile 19 immer auf der gleichen Arbeitshöhe ablegen kann.
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Die erste Auflageplatte 32 und die zweite Auflageplatte 42 sind bei der Blechspeichereinrichtung 21 separat voneinander relativ zu der Gehäuseoberseite 23 des Gehäuses 22 der Blechspeichereinrichtung 21 versetzbar.
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Die Arbeitshöhe der Blechspeichereinrichtung 21 ist einstellbar, beispielsweise über die Rollen 26, die zur Justierung versetzbar, z. B. einschraubbar und ausschraubbar sind. Damit kann die Blechspeichereinrichtung 21 an den Bediener für ein optimales ergonomisches Arbeiten angepasst werden.
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Die zweite Auflageplatte 42 ist ebenfalls bereichsweise mit einem Lochbild versehen, so dass auch auf dieser ein oder mehrere Aufsatzelemente über entsprechende Steckverbindungen festlegbar sind. Mittels dieser Aufsatzelemente wird ein geordnetes Ablegen beziehungsweise platzsparendes Stapeln der hergestellten Biegeteile 19 sichergestellt. Ein solches Aufsatzelement ist beispielsweise als Negativform des hergestellten Biegeteils ausgebildet.
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Zwischen dem ersten Raum 31 und dem zweiten Raum 41 ist ein Arbeitsbereichsabschnitt 51 mit einer Auflageebene 52 vorgesehen. Die Auflageebene 52 liegt in der gleichen Ebene wie die Gehäuseoberseite 23 des Gehäuses 22 der Blechspeichereinrichtung 21. An der dem Bediener zugewandten Seite ist im Bereich des Arbeitsbereichsabschnitts 51 eine Aussparung 54 für den Bediener vorgesehen.
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Bei der Auflageebene 52 sind weiter Fördereinrichtungen 56 zur Förderung der Bleche 17 oder Blechteile vorgesehen, die hier als parallel verlaufende Förderbänder oder Rollen ausgebildet sind. Über diese kann der Bediener das aus dem ersten Raum 31 entnommene Blech 17 oder Biegeteil beziehungsweise das hergestellte Biegeteil 19 einfach über die Auflageebene 52 ziehen. Die Fördereinrichtungen 56 können auch angetrieben sein, so dass das Blech 17 oder Biegeteil beziehungsweise das hergestellte Biegeteil 19 ohne ein manuelles Zutun des Bedieners über die Auflageebene 52 bewegt wird.
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Die Auflageebene 52 weist bereichsweise einen transparenten Bereich 58 auf. Hinter dem transparenten Bereich 58 ist ein Bildschirm 59 zur Anzeige von Informationen vorgesehen.
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Im Bereich des Arbeitsbereichsabschnitts 51 ist weiter eine Energieversorgungseinrichtung 46 für die Blechspeichereinrichtung 21 vorgesehen. Die Energieversorgungseinrichtung 46 ist beispielsweise als eine wiederaufladbare Batterie ausgebildet und dient insbesondere der Energieversorgung für den Bildschirm 59 und/oder die Justiereinrichtung 34 für die erste Auflageplatte 32.
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Die in der 4 dargestellte Blechspeichereinrichtung 61 unterscheidet sich von der zuvor dargelegten Blechspeichereinrichtung 21 im Wesentlichen dadurch, dass beim ersten Raum 71 eine Vereinzelungseinrichtung 76 zur Vereinzelung der zu bearbeitenden Bleche 17 vorgesehen ist. Die Vereinzelungseinrichtung 76 umfasst einen Schieber 77, der manuell betätigbar und seitlich geführt ist. Der Bediener zieht den Schieber 77 – bezogen auf die Darstellung – zuerst ganz nach links und schiebt diesen dann wieder nach rechts, wobei der Scheiber 77 mit einer Anschlagskante 78 mit einer Seitenkante des obersten der zu bearbeitenden Bleche 17 in Anlage kommt. Dabei wird das mitgenommene Blech 17 von dem Stapel vereinzelt und auf die Auflageebene 92 geschoben.
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Weiter weist die Blechspeichereinrichtung 61 über dem zweiten Raum 81 eine Nachbearbeitungseinrichtung 96 zur Nachbearbeitung insbesondere der hergestellten Biegeteile 19, aber gegebenenfalls auch für die Bleche 17 auf. Diese Nachbearbeitungseinrichtung 96 umfasst eine Folienvorrichtung mit zumindest einer Folienrolle 97. Ein Folienabschnitt ist einfach mit einer als Messer ausgebildeten Ablängeinrichtung 98 ablängbar. Der abgelängte Folienabschnitt wird anschliessend z. B. auf das hergestellte Biegeteil 19 aufgebracht, um dieses vor äusseren Einflüssen und insbesondere Beschädigungen, wie z. B. Kratzer, zu schützen.
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Als eine weitere Nachbearbeitungseinrichtung 94 ist im Bereich der Auflageebene 92 ein Drucker vorgesehen, mit dem beispielsweise das zu bearbeitende Blech 17 oder Biegeteil beziehungsweise das hergestellte Biegeteil 19 mit einem Code versehen werden kann.
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Weiter ist eine Erfassungseinrichtung 95 für ein zu bearbeitendes Blech 17 und/oder ein Biegeteil beziehungsweise ein hergestelltes Biegeteil 19 vorgesehen ist. Die Erfassungseinrichtung 95 umfasst beispielsweise einen Scanner mit dem der IST-Wert eines zu bearbeitenden Blechs 17 und/oder eines Biegeteils beziehungsweise eines hergestellten Biegeteils 19 erfasst und beispielsweise mit einem SOLL-Wert verglichen werden kann.
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Registriert die Erfassungseinrichtung 95 auch die Anzahl der erfassten Biegeteile 19 kann, z. B. über eine Steuerung der Blechspeichereinrichtung 61 oder einer Steuerung der Biegepresse, automatisch Nachschub an zu bearbeitenden Blechen 17 oder Biegeteilen angefordert werden, bevor die in der Blechspeichereinrichtung 61 zur Verfügung stehende Anzahl der zu bearbeitenden Blechen 17 oder Biegeteile aufgebraucht ist. Alternativ wird die verbrauchte Menge an zu bearbeitenden Blechen 17 oder Biegeteilen über das in dem ersten Raum 71 oder in dem zweiten Raum 81 erfasste Gewicht der entsprechenden Teile bestimmt.
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Die Biegevorrichtung 101 gemäss 6 umfasst eine Biegepresse 106, eine Blechspeichereinrichtung 111 und eine Lagereinheit 116 für die hergestellten Biegeteile 19. Die Blechspeichereinrichtung 111 entspricht in der Ausgestaltung des ersten Raums 121 und des Arbeitsbereichsabschnitt 126 weitgehend der Blechspeichereinrichtung 61, jedoch ist kein zweiter Raum für die Aufnahme der hergestellten Biegeteile 19 vorgesehen. Diese werden auf der Lagereinheit 116 zwischengelagert. An den Arbeitsbereichsabschnitt 126 schliesst sich ein Übergabeabschnitt 128 der Blechspeichereinrichtung 111 an. Eine derartige Ausgestaltung ist beispielsweise bei umfangreichen Losgrössen oder bei Biegeteilen 19 vorteilhaft, die nach der Herstellung ein grosses Volumen einnehmen. Diese Lösung ist insbesondere auch besonders gut geeignet für mehrfach gebogene Biegeteile, die z. B. nicht ineinander stapelbar sind.
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Als weiteres, jedoch nicht abschliessendes Beispiel, zweigt die 7 eine Biegevorrichtung 131 mit einer Biegepresse 136 und einer Blechspeichereinrichtung 141. Die Blechspeichereinrichtung 141 ist einerseits wie die zuvor beschriebene Blechspeichereinrichtung 21 ausgebildet. Um jedoch einen grösseren Aufnahmeraum für die hergestellten Biegeteile 19 zur Verfügung zu stellen ist ein weiteres, hier separates Blechspeichereinrichtungselement 151 vorgesehen, dass einen zweiten Raum 161 aufweist, der analog des zweiten Raums 41 der Blechspeichereinrichtung 21 ausgebildet ist. Alternativ kann das Blechspeichereinrichtungselement 151 ein integrierter Bestandteil der Blechspeichereinrichtung 141 sein.
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Zur Abführung der hergestellten Biegeteile 19 wird beispielsweise ein Paletten-Hubwagen 171 verwendet. Für einen einfachen Transport werden die gestapelten, hergestellten Biegeteile 19 vorteilhaft samt der zweiten Auflageplatte 42 und den darauf angeordneten Aufsatzelementen 46 aus dem zweiten Raum 41 bzw. 161 entnommen. Für die weitere Ablage von hergestellten Biegeteilen wird nach der Entnahme eine neue Auflageplatte 42 mit gegebenenfalls darauf angeordneten Aufsatzelementen 46 in den entsprechenden zweiten Raum 41 bzw. 161 eingesetzt.
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5 zeigt schematisch das Prinzip, wenn die erste Auflageplatte 182 und die zweite Auflageplatte 187 miteinander gekoppelt sind. Somit sind die Positionen der ersten Auflageplatte 182 und der zweiten Auflageplatte 186 voneinander abhängig. Das Gewicht der zu bearbeitenden Bleche 17 oder Biegeteile und das Gewicht der hergestellten, d. h. gebogenen, Biegeteile 19 bleibt konstant. Unter diesem Gesichtspunkt kann bei einer gekoppelten Anordnung über das Hebelgesetz trotzdem eine optimale und gleichmässige Arbeitshöhe 13 realisiert werden. Ein gesteuerter Antrieb bleibt davon jedoch unabhängig, ist jedoch nicht erforderlich.
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Der erste Ausleger 192 der mechanischen Verbindung 191 ist über ein Auflageplatten-Drehgelenk 193 an der ersten Auflageplatte 182 angelenkt. Der zweite Ausleger 197 ist über ein Auflageplatten-Drehgelenk 198 an der zweiten Auflageplatte 187 angelenkt. Der erste Ausleger 192 und der zweite Ausleger 197 sind über ein Ausleger-Drehgelenk 195 verschwenkbar, womit ein ständiger Gewichtsausgleich und Höhenausgleich der beiden Auflageplatten 182 und 187 gegeben ist. Das Ausleger-Drehgelenk 195 und/oder zumindest eines der Auflageplatten-Drehgelenke 193 bzw. 198 ist zur Optimierung des Systems justierbar. Weiter sind der erste Ausleger 192 und der zweite Ausleger 197 in ihrer Länge anpassbar.
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Zu Beginn eines Fertigungsauftrages befindet sich die erste Auflageplatte 182 in einer untersten Stellung aufgrund des hohen Gewichts des Stapels 18 mit den zu bearbeitenden Blechen 17 oder den Biegeteilen. Die erste Auflageplatte 182 wird relativ zu der Gehäuseoberseite 23 des Gehäuses 22 positioniert, so dass das oberste zu bearbeitende Blech 17 oder Biegeteil auf Höhe des Arbeitsbereichs, d. h. auf der gewünschten Arbeitshöhe 13, zu liegen kommt. Die dann noch leere zweite Auflageplatte 187 befindet sich hingegen in ihrer obersten Stellung und kann daher auch bedienerfreundlich die hergestellten Biegeteile 19 aufnehmen. Sobald der Bediener das oberste der zu bearbeitenden Bleche 17 oder Biegeteile entnimmt, an der Biegepresse bearbeitet und das hergestellte Biegeteil 19 auf der zweiten Auflageplatte 187 ablegt, senkt sich die zweite Auflageplatte 187 und die erste Auflageplatte 182 hebt sich entsprechend. Somit steht dem Bediener das nächste zu bearbeitende Blech 17 oder Biegeteil wieder auf der gewünschten Arbeitshöhe 13 zur Verfügung.
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Nachfolgend sind weitere, nicht abschliessende Varianten der Blechspeichereinrichtung angeführt.
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Die gesamte Blechspeichereinrichtung oder zumindest einzelne Elemente davon sind vorzugsweise in der Höhe verstellbar, womit sich diese an wechselnde Arbeitshöhen der Biegepresse anpassen lassen und dadurch eine ergonomische Arbeitshöhe gewährleistet wird. Die Höhenverstellung kann beispielsweise mittels einer manuellen Vorrichtung oder auch über eine gesteuerte Achse durchgeführt werden.
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Bei der Verwendung von besonders grossen, zu bearbeitenden Blechen oder Biegeteilen können die einzelnen Elemente der Blechspeichereinrichtung auch getrennt ausgeführt werden. Die Blechzuführung, der Arbeitsbereich und/oder die Fertigteilabführung sind jeweils als separate, vorteilhaft miteinander koppelbare Teileinrichtungen ausgebildet. Eine solche Lösung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Ergonomie des Arbeitsplatzes aufgrund dieser Grösse sonst eingeschränkt wird.
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Ebenso kann eine Hebevorrichtung, vorteilhaft befestigt im oder beim Arbeitsbereich, die Arbeit, insbesondere mit übergrossen Blechen, für den Bediener ermöglichen und erleichtern.
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Der grösste Teil der genannten Merkmale lassen sich vollständig automatisieren. Dabei kann beispielsweise anstelle des Bedieners oder ergänzend zu ihm ein Roboter eingesetzt werden.
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Die Blechspeichereinrichtung ist einfach in innerbetriebliche Abläufe einbindbar, womit sich Durchlaufzeiten bei der Produktion und der erforderliche Lagerplatz minimieren lassen.
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Beispielsweise wird die Mobilität der Blechspeichereinrichtung durch Stapleraufnahme oder fahrerlosen Transport vereinfacht.
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Weiter umfasst die Blechspeichereinrichtung vorteilhaft Kommunikationsmittel, womit die Blechspeichereinrichtung mit anderen Produktionsteilen des Unternehmens kommunizieren kann. Beispielsweise übermittelt die Blechspeichereinrichtung eine Information an eine Blechbereitstellungseinrichtung, wie z. B. eine Laserschneidanlage oder eine Wasserstrahlanlage, dass für einen reibungslosen weiteren Herstellungsprozess Nachschub an Blechen erforderlich ist, die daraufhin entsprechende Bleche als Nachschub für die Blechspeichereinrichtung herstellt.
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Die Blechspeichereinrichtung kann an ein Werkzeuglager (Stempel und Matrizen) für die Biegepresse gekoppelt sein, womit eine genaue Zuordnung der produktspezifischen Werkzeuge zum jeweiligen Biegeplan erfolgen kann und gleichzeitig den Abtransport und die Wiedereinlagerung der Werkzeuge nach Beendigung der Aufgabe ermöglicht ist.
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Bezugszeichenliste
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- 11
- Biegevorrichtung
- 13
- Arbeitshöhe
- 16
- Biegepresse
- 17
- Blech
- 18
- (Blech-)Stapel
- 19
- hergestelltes Biegeteil
- 21
- Blechspeichereinrichtung
- 22
- Gehäuse
- 23
- Gehäuseoberseite
- 26
- Rollen
- 31
- 1. Raum
- 32
- 1. Auflageplatte
- 33
- Lochbild v. 32
- 34
- Justiereinrichtung v. 32
- 36
- Aufsatzelement
- 38
- Anschlagsfläche
- 41
- 2. Raum
- 42
- 2. Auflageplatte
- 44
- Justiereinrichtung v. 42
- 46
- Energieversorgungseinrichtung
- 51
- Arbeitsbereichsabschnitt
- 52
- Auflageebene
- 54
- Aussparung
- 56
- Fördereinrichtung
- 58
- transparenter Bereich
- 59
- Bildschirm
- 61
- Blechspeichereinrichtung
- 71
- 1. Raum
- 76
- Vereinzelungseinrichtung
- 77
- Schieber
- 81
- 2. Raum
- 92
- Auflageebene
- 94
- Nachbearbeitungseinrichtung (Drucker)
- 95
- Erfassungseinrichtung
- 96
- Nachbearbeitungseinrichtung
- 97
- Folienrolle
- 98
- Ablängeinrichtung
- 101
- Biegevorrichtung
- 106
- Biegepresse
- 111
- Blechspeichereinrichtung
- 116
- Lagereinheit
- 121
- 1. Raum
- 126
- Arbeitsbereichsabschnitt
- 128
- Übergabeabschnitt
- 131
- Biegevorrichtung
- 136
- Biegepresse
- 141
- Blechspeichereinrichtung
- 151
- Blechspeichereinrichtungselement
- 161
- 2. Raum
- 171
- Paletten-Hubwagen
- 182
- 1. Auflageplatte
- 187
- 2. Auflageplatte
- 191
- mech. Verbindung
- 192
- 1. Ausleger
- 193
- Auflageplatten-Drehgelenk
- 195
- Ausleger-Drehgelenk
- 197
- 2. Ausleger
- 198
- Auflageplatten-Drehgelenk