DE20201418U1 - Vorrichtung zum Abtrennen von Verunreinigungen aus dem Schmieröl einer Brennkraftmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Abtrennen von Verunreinigungen aus dem Schmieröl einer BrennkraftmaschineInfo
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Description
Vorrichtung zum Abtrennen von Verunreinigungen aus dem Schmieröl einer Brennkraftmaschine
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abtrennen von Verunreinigungen aus dem Schmieröl einer Brennkraftmaschine, wobei die Vorrichtung unten einen Filtereinsatz und darüber eine Zentrifuge mit einem mittels durchströmenden Schmieröls antreibbaren Rotor aufweist, wobei der Filtereinsatz und die Zentrifuge übereinander in einem gemeinsamen, zweiteiligen Gehäuse mit einem abnehmbaren oberen und einem festen unteren Gehäuseteil angeordnet sind, welches im Betrieb der Vorrichtung verschlossen ist und aus dem im geöffneten Zustand der Filtereinsatz und die Zentrifuge herausnehmbar sind, und wobei in dem Gehäuse zwischen Filtereinsatz und Zentrifuge ein herausnehmbarer Zwischendeckel angeordnet ist, der unterseitig Mittel zur oberseitigen Zentrierung und Halterung des Filtereinsatzes aufweist und der mit mindestens einer zentralen Durchlaßöffnung für der Zentrifuge zuzuführendes Schmieröl ausgebildet ist
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 43 06 431 Cl bekannt. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist der Zwischendeckel in Form einer Glocke ausgebildet, die den Filtereinsatz oberseitig sowie umfangsseitig umgibt. Oberseitig ist in dem Zwischendeckel eine Lagerbuchse vorgesehen, die einen unteren Lagerzapfen des Rotors der oben im Gehäuse angeordneten Zentrifuge
aufnimmt. Mit dieser bekannten Vorrichtung wird zwar eine kompakte Bauweise erzielt, jedoch hat sich in der Praxis als nachteilig herausgestellt, daß bei der Fertigung sehr hohe Maßgenauigkeit erforderlich ist, um eine gewünschte Leichtgängigkeit der Drehung des Rotors zu gewährleisten. Wenn diese Maßgenauigkeit nicht eingehalten wird und es zu einer nicht-fluchtenden Ausrichtung der Mittelachsen des Zentrifugenrotors und des Zwischendekkels kommt, wird die Lagerung mit unerwünschten Kräften beaufschlagt, die zu einer erhöhten Reibung in mindestens einem der Lager des Zentrifugenrotors führen und dadurch dessen Drehgeschwindigkeit und Wirksamkeit herabsetzen.
Aus der DE 199 11 212 Al ist eine Wellenlagerung mit Lagerkalotte für die Lagerung eines Zentrifugenrotors bekannt. Hier ist aber im Gehäuse nur die Zentrifuge angeordnet, so daß die untere Lagerung des Rotors unmittelbar in einem problemlos mit der nötigen Genauigkeit herstellbaren Teil des Gehäuses liegt. Maßungenauigkeiten treten bei dieser Zentrifuge höchstens in der Weise auf, daß die obere Lagerung des Zentrifugenrotors nicht exakt konzentrisch oberhalb des unteren Lagers liegt, sondern davon in Radialrichtung abweicht, also eine leichte Verschwenkung der Drehachse des Zentrifugenrotors vorliegt. Um hierdurch verursachte erhöhte Lagerreibungen auszuschließen, ist das untere Lager mit einer Lagerkalotte ausgeführt, die eine Verschwenkung der Drehachse des Zentrifugenrotors relativ zum das untere Lager aufnehmenden Gehäuse erlaubt, wodurch Richtungsfehler ausgeglichen werden können. Diese Lagerkalotte ist allerdings keine ausreichende Lösung, wenn nicht nur eine Verschwenkung der Rotationsachse des Zentrifugenrotors um einen im unteren Lager liegenden gedachten Schwenkpunkt vorliegt, sondern zusätzlich oder ausschließlich ein seitlicher Versatz der Drehachse des Zentrifugenrotors relativ zur Mittelachse des Zwischendeckels vorliegt. Solche Abwei-
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chungen können aufgrund von Fertigungstoleranzen bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art auftreten, weil der Zwischendeckel ein separates Bauteil ist, das nicht einstückig mit dem übrigen Gehäuse gefertigt werden kann, sondern nachträglich in dieses eingesetzt werden muß.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die dargelegten Nachteile vermeidet und bei der ein leichtgängiger Lauf des Zentrifugenrotors auch bei allen in der Praxis auftretenden Maßabweichungen und Fertigungs- sowie Montage-Ungenauigkeiten gewährleistet ist.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist,
- daß die Zentrifuge mit einem durchbrochenen, einen Durchfluß von aus dem Rotor austretenden Schmieröl gestattenden Zentrifugenboden ausgeführt ist,
- daß der Zentrifugenboden in seinem Zentrum eine Aufnahme für ein unteres Drehlager des Rotors aufweist und
- daß der Zentrifugenboden an seinem Außenumfang zumindest in dessen oberem Teil ringförmig mit einem Außengewinde ausgeführt ist, das in ein Gegen-Innengewinde im Inneren des oberen Gehäuseteils einschraubbar ist.
Vorteilhaft wird mit der Erfindung eine höhere Genauigkeit der Lagetoleranz der Rotationsachse des Rotors der Zentrifuge erreicht. Diese verbesserte Genauigkeit der Lagetoleranz ist hier insbesondere darauf zurückzuführen, daß nur noch eine Schnittstelle zwischen verschiedenen Bauteilen gibt, die die Genauigkeit der Lagetoleranz bestimmt, nämlich hier die Schnittstelle zwischen dem abnehmbaren, oberen Gehäuseteil und dem Zentrifugenboden der Zentrifuge. Der Zentrifugenboden ist in den
oberen Gehäuseteil einschraubbar, so daß nur noch die Maßtoleranzen der beiden Gewinde von Zentrifugenboden und oberem Gehäuseteil als Quelle von Lageabweichungen der Drehachse des Zentrifugenrotors auftreten können. Damit weist die erfindungsgemäße Vorrichtung im Vergleich zu aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zumindest eine derartige Schnittstelle weniger auf, so daß eine entsprechend erhöhte Genauigkeit der Lage und des Verlaufs der Rotationsachse des Zentrifugenrotors erreicht wird. Diese höhere Genauigkeit gewährleistet einen sehr reibungsarmen Lauf des Zentrifugenrotors, so daß die von den Rückstrahldüsen des Rotors aufgebrachte Antriebsenergie zum weitaus größten Teil für die Rotation des Zentrifugenrotors genutzt werden kann und nicht durch Lagerreibung ungenutzt aufgezehrt wird. Auf diese Weise wird ein hoher Wirkungsgrad der Zentrifuge gewährleistet, ohne daß der Durchsatz durch die Zentrifuge erhöht werden muß.
In weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung können der Zenterifugenboden und der Zwischendeckel miteinander einstückig ausgeführt sein. Mit dieser Ausführung wird insbesondere eine vereinfachte und beschleunigte Montage der Vorrichtung bei deren Zusammenbau erreicht. Dem steht ein relativ kompliziertes und deshalb in seiner Fertigung etwas aufwendigeres kombiniertes Bauteil, in dem der Zentrifugenboden und der Zwischendeckel zusammengefaßt sind, gegenüber.
Alternativ können der Zentrifugenboden und der Zwischendeckel jeweils als separates Bauteil ausgeführt und miteinander in Axialrichtung in eine dichtende Steck- oder Schraubverbindung bringbar sein. In dieser Ausführung sind die einzelnen Bauteile aufgrund ihrer weniger komplexen Form einfacher herstellbar, jedoch ist dann ein zusätzlicher Montageschritt beim Zusammenbau der Vorrichtung nötig.
Für die Ausführung der Vorrichtung, bei der der Zentrifugenboden und der Zwischendeckel jeweils als separates Bauteil ausgeführt sind, ist weiter vorgesehen, daß zwischen dem Zentrifugenboden und dem Zwischendeckel ein in seiner Axialrichtung hohles Adapterstück eingefügt ist, dessen unterer Teil in zentriertem Eingriff mit dem Zwischendeckel und dessen oberer Teil in zentriertem Eingriff mit dem Zentrifugenboden steht, wobei der Außenumfang des Adapterstücks in dessen oberem und/oder unterem Teil eine ballige Kontur hat, die eine begrenzte Verschwenkung des Adapterstücks relativ zur Axialrichtung erlaubt. Das erfindungsgemäß vorgesehene Adapterstück bildet ein Ausgleichselement, das in der Lage ist, sowohl eine Verschwenkung als auch einen seitlichen Versatz der Mittelachse des Zwischendeckels und der Mittelachse der Zentrifuge relativ zueinander auszugleichen. Auch mit dieser Gestaltung der Vorrichtung wird immer ein leichtgängiger Lauf des Rotors der Zentrifuge gewährleistet, so daß die Antriebskraft des Rotors in gewünschter Weise zur Erzeugung der Rotation eingesetzt wird und nur zu einem geringen Teil zur Überwindung der Lagerreibung verbraucht wird. Hierdurch wird ein hoher Wirkungsgrad der Zentrifuge gewährleistet, auch wenn gewis5se Fertigungs- und Montagetoleranzen bei den einzelnen Bauteilen der Vorrichtung auftreten. Sofern das Adapterstück nur in seinem oberen Teil eine ballige Kontur hat, ist eine Verschwenkung nur relativ zur Axialrichtung der Zentrifuge möglich; bei dieser Ausführung ist dann zweckmäßig das untere Lager der Zentrifuge mit einer gewissen Gelenkigkeit ausgeführt, wie beispielsweise in der oben zitierten DE 199 11 212 Al beschrieben. Wenn das Adapterstück sowohl in seinem oberen wie in seinem unteren Teil eine ballige Kontur hat, ist eine Verschwenkung des Adapterstücks sowohl relativ zur Axialrichtung des Filtereinsatzes als auch relativ zur Axialrichtung der Zentrifuge möglich, so daß allein mittels des Adapterstücks alle Richtungsabweichungen und -Versätze ausgeglichen werden
können. Das untere Rotorlager der Zentrifuge braucht dann keine Gelenkigkeit aufzuweisen und kann entsprechend einfacher ausgeführt sein.
Eine Weiterbildung der mit dem Adapterstück ausgestatteten Vorrichtung sieht vor, daß das Adapterstück an seinem Außenumfang zwischen seinem unteren Teil und seinem oberen Teil einen vorragenden Bund oder Kragen aufweist. Dieser Bund oder Kragen dient insbesondere zur Fixierung einer vorgesehenen Montageposition des Adapterstücks, so daß spezielle Hilfsmittel zur Fixierung des Adapterstücks in £5einer Soll-Position nicht benötigt werden.
Weiterhin ist für das Adapterstück vorgesehen, daß es in seinem unteren Teil mehrere in Axialrichtung weisende federnde Rastarme mit Rastnasen aufweist, mit denen das Adapterstück in die Durchlaßöffnung im Zwischendeckel rastend einsetzbar ist. Durch die mit Rastnasen versehenen Rastarme ist die Montage des Adapterstücks am Zwischendeckel sehr einfach, da ein einfaches Einstecken genügt. Nach dem Einstecken ist das Adapterstück ausreichend sicher im Zwischendeckel festgelegt.
Für alle vorstehend beschriebenen Ausführungen der Vorrichtung ist bevorzugt vorgesehen, daß zur lösbaren Verbindung &ngr; &eegr; oberem und unterem Gehäuseteil miteinander der untere Gehäuseteil mit einem Innengewinde und der obere Gehäuseteil mit einem Gegen-Außengewinde ausgeführt ist. Dadurch, daß am oberen Gehäuseteil ein Außengewinde vorgesehen ist, bleibt der Innenumfang des oberen Gehäuseteils frei für die Anordnung des Innengewindes zur Verschraubung mit dem Zentrifugenboden.
Damit der Zentrifugenboden einerseits ausreichend stabil und belastbar wird und damit er andererseits die Ableitung des aus dem Zentrifugenrotors austretenden Schmieröls nicht behindert, weist der Zentrifugenboden bevor-
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zugt mehrere radial von der Aufnahme zu seinem Außenumfang mit dem dort vorgesehenen Außengewinde varlaufende, in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Arme auf.
Bevorzugt sind dabei in weiterer Ausgestaltung die Arme flächig ausgebildet, wobei deren Flächenebenen jeweils in Radial- und Axialrichtung liegen.
Um den unterhalb der Zentrifuge im Gehäuse liegenden Filtereinsatz möglichst einfach und bequem aus dem Gehäuse herausnehmen zu können, bilden bevorzugt der Zwischendekkel und der Filtereinsatz eine lösbar miteinander verbundene, vorzugsweise miteinander verrastete, gemeinsam aus dem Gehäuse entnehmbare Einheit. Somit wird beim Herausnehmen des Zwischendeckels aus dem Gehäuse zugleich der Filtereinsatz mit aus dem Gehäuse herausgenommen und kann dann außerhalb des Gehäuses von dem Zwischendeckel getrennt und durch einen frischen Filtereinsatz ersetzt werden. Der Einbau erfolgt dann umgekehrt ebenfalls als Einheit, so daß auch das Einsetzen des frischen Filtereinsatzes einfach ist.
Da der Zwischendeckel den Raum, in dem der Filtereinsatz innerhalb des Gehäuses angeordnet ist, von dem Raum des Filtergehäuses, in dem die Zentrifuge angeordnet ist, trennt und da in diesen beiden Räumen unterschiedliche Druckverhältnisse des Schmieröls vorliegen, muß oine sichere Abdichtung der beiden Gehäuseräume durch den Zwischendeckel gewährleistet sein. Zur Gewährleistung dieser Abdichtung ist zweckmäßig der Zwischendeckel in den unteren Teil des Gehäuses unter Zwischenlage einer Radialdichtung eingesteckt. Zweckmäßig ist dabei die Anordnung und Ausgestaltung dieser Radialdichtung so gewählt, daß der im unteren Gehäuseteil im Bereich des Filtereinsatzes herrschende höhere Druck des Schmieröls die Dichtwirkung der Radialdichtung fördert und verstärkt. Zugleich wird dennoch eine einfache Montage beibehalten,
da der Zwischendeckel einfach in den unteren Teil des Gehäuses eingesteckt ist.
Um den Zwischendeckel in Axialrichtung der Vorrichtung gesehen in einer gewünschten Position zu fixieren, ist weiter vorgesehen, daß bei geschlossenem Gehäuse der Zwischendeckel an seinem Außenumfang an der Oberseite einer Stufe im Innenumfang des unteren Gehäuseteils axial abgestützt ist. Auf diese Weise wird mit einfachen Mitteln, aber sehr zuverlässig, die gewünschte Fixierung der Lage des Zwischendeckels in Axialrichtung gewährleistet.
Aufgrund der vorstehend erläuterten Ausgestaltung der Vorrichtung besteht die vorteilhafte Möglichkeit, daß die Zentrifuge einschließlich ihres Zentrifugenlbodens mit dem oberen Gehäuseteil eine vormontierte Einheit bildet, die mit dem unteren Gehäuseteil verschraubbar ist. Hierdurch wird die vorteilhafte Möglichkeit geschaffen, daß die Vormontage beispielsweise schon bei eineim Zulieferer vorgenommen werden kann, wo auch schon die vormontierte Einheit mit der Zentrifuge für sich geprüirt werden kann. In einem weiteren Montageschritt muß dann lediglich noch der Filtereinsatz in den unteren Teil des Gehäuses eingesetzt werden, gegebenenfalls der Zwischendeckel eingesetzt werden und dann die vormontierte Einheit mit dem unteren Gehäuseteil verschraubt werden. Danach ist die Vorrichtung, bestehend aus Filtereinsatz und Zentrifuge, einsatzfertig.
Um die Vorrichtung möglichst einfach und kostengünstig in großen Stückzahlen und mit einem geringen Gewicht herstellen zu können, wird schließlich noch vorgeschlagen, daß das Gehäuse, der Zentrifugenboden, der Zwischendekkel und ggf. das Adapterstück spritztechnisch hergestellte Teile aus Kunststoff sind.
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Im folgenden werden Ausführungsbeispiele d<r Erfindung anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Vorrichtung in einer ersten Ausführung im Längsschnitt, teils in Ansicht,
Figur 2 die Vorrichtung aus Figur 1 im Querschnitt gemäß der Linie II - II in Figur 1,
Figur 3 die Vorrichtung in einer zweiten Ausführung, in gleicher Darstellung wie in Figur 1 und
Figur 4 die Vorrichtung in einer dritten Ausführung, in gleicher Darstellung wie in Figur 1.
Die Figur 1 der Zeichnung zeigt eine erste Ausführung einer Vorrichtung 1 zum Abtrennen von Verunreinigungen aus dem Schmieröl einer Brennkraftmaschine. Die Vorrichtung 1 umfaßt als wesentliche Teile in ihrem unteren Bereich einen Filtereinsatz 2 und in ihrem oberen Berei^h eine Zentrifuge 3. Von dem Filtereinsatz 2 ist nur der obere Endbereich sichtbar. Der Filtereinsatz 2 und die Zentrifuge 3 sind in einem gemeinsamen Gehäuse 4 übereinander angeordnet, wobei das Gehäuse 4 einen oberen Gehäuseteil
41 und einen unteren Gehäuseteil 42 umfaßt. Der untere Gehäuseteil besitzt an seinem oberen Ende ein Innengewinde 44; der obere Gehäuseteil 41 besitzt . &eegr; seinem unteren Ende ein Außengewinde 44'. Mittels dieser beiden Gewinde 44, 44' sind der obere und untere Gehäuseteil 41, 42 dichtend miteinander verschraubt, wie in Figur 1 dargestellt. Für Wartungszwecke, insbesondere zum Austauschen des Filtereinsatzes 2 und/oder eines Rotors 31 der Zentrifuge 3, kann der obere Gehäuseteil 41 vom unteren Gehäuseteil 42 abgeschraubt werden. Im Einatz der Vorrichtung 1 ist diese mittels des unteren Gehäuseteils
42 in hier nicht dargestellter Art und Weise mit einer
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Brennkraftmaschine, insbesondere deren Motorblock, verbunden .
Die im oberen Teil 41 des Gehäuses 4 untergebrachte Zentrifuge 3 umfaßt neben dem Rotor 31 einen Zentrifugenboden 33, der sternförmig mit mehreren flachen Armen 33' ausgebildet ist. An seinem oberen, äußeren Bereich besitzt der Zentrifugenboden 33 einen ringförmigen Abschluß mit einem Außengewinde 34, das in ein passendes Gegen-Innengewinde 43 am Innenumfang des oberen Gehäuseteils 41 eingeschraubt ist. Im Zentrum des Zentrifugenbodens 33 befindet sich eine Lageraufnahme 35 für ein hier nicht, eingezeichnetes unteres Drehlager des Zentrifugenrotors 31. Ein zweites, oberes Drehlager des Zentrifugenrotors 31 befindet sich oben im Zentrum des oberen Gehäuseteils 41 und ist durch diesen verdeckt.
Dadurch, daß der Zentrifugenboden 33 in den oberen Gehäuseteil 41 eingeschraubt ist, wird die Position der Lageraufnahme 35 und damit die Position der Drehachse 30 des Zentrifugenrotors 31 nur durch die Toleranz der Gewindeverbindung mit den Gewinden 34, 43 bestimmt. Hierdurch wird eine sehr genaue Positionierung des unteren Lagers des Zentrifugenrotors 31 gewährleistet, so daß dieser sehr reibungsarm gelagert wird.
Im unteren Gehäuseteil 42 ist der Filtereinsatz 2 angeordnet. Über dem Filtereinsatz 2 liegt ein Zwischendekkel 5, der einen unteren Raum des Gehäuses 4, in dem der Filtereinsatz 2 liegt, und einen obren Raum des Filtergehäuses 4 für die Zentrifuge 3 voneinander trennt. Bei dem in Figur 1 gezeigten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 sind der Zentrifugenboden 33 und der Zwischendekkel 5 zu einem einstückigen Bauteil zusammengefaßt. An seinem Außenumfang besitzt der Zwischendeckel 5 eine Radialdichtung 55, die für die gewünschte schmieröldichte Trennung von unterem und oberem Raum des Gehäuses 4
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sorgt. Oberhalb der Radialdichtung 55 ist der Zwischendeckel
5 mit seinem Außenumfang über einen radial nach
außen vorspringenden Vorsprung 57 auf einer nach oben
weisenden Stufe 47 am Innenumfang des unteren Gehäuseteils
42 amgestützt, so daß die Position des Zwischendekkels 5 in Axialrichtung fixiert ist.
5 mit seinem Außenumfang über einen radial nach
außen vorspringenden Vorsprung 57 auf einer nach oben
weisenden Stufe 47 am Innenumfang des unteren Gehäuseteils
42 amgestützt, so daß die Position des Zwischendekkels 5 in Axialrichtung fixiert ist.
An seiner Unterseite besitzt der Zwischendeck;el 5 mehrere Rastarme 52, die mit passend angeordneten Gegen-Rastarmen 25 in Eingriff stehen, die von einer oberen Stirnscheibe 22 des Filtereinsatzes 2 aufragen. Der Filtereinsatz 2 besteht, wie üblich, aus einem zickzacvikförmig gefalteten, zu einem Hohlzylinder gebogenen Fi''.terstoffkörper 21, der unten und oben mit je einer Stirrischeibe 22
abgedeckt ist.
abgedeckt ist.
Die Axialrichtung 20 des Filtereinsatzes 2 fluchtet hier mit der Axialrichtung 30 der Zentrifuge 3.
Zur Zuführung von Schmieröl zum Rotor 31 der Zentrifuge 3 dient eine Durchlaßöffnung 53 im Zentrum des Zwischendeckels 5. Durch diese Durchlaßöffnung 53 gelangt unter Druck stehendes Schmieröl zum hier nicht sichtbaren Einlaß des Zentrifugenrotors 31. Durch zwei oder mehr Rückstrahldüsen 32 strömt das Schmieröl aus dem Zentrifugenrotor 31 aus und versetzt diesen in eine Rotati um die Achse 30. Das aus den Rückstrahldüsen 32 austretende
Schmieröl strömt drucklos unter Schwerkraftwirkung zwischen
den Armen 33' des Zentrifugenbodens 33 &eegr;&egr;-;h unten
hin ab und gelangt durch einen hier nur zu einem geringen
Teil sichtbaren Ableitungskanal 46 beispielsweise in den Ölsumpf der zugehörigen Brenkraftmaschine. Damit die Schmierölversorgung der Brennkraftmaschine mit Priorität vor einer ölreinigung durch die Zentrifuge gewährleistet bleibt, kann in einer quer zur Durchlaßöffnung 53 verlaufenden Aussparung 53' ein Ventil angeordnet sein, das eine Ölzuführung zur Zentrifuge 3 erst freigibt, wenn ein
Schmieröl strömt drucklos unter Schwerkraftwirkung zwischen
den Armen 33' des Zentrifugenbodens 33 &eegr;&egr;-;h unten
hin ab und gelangt durch einen hier nur zu einem geringen
Teil sichtbaren Ableitungskanal 46 beispielsweise in den Ölsumpf der zugehörigen Brenkraftmaschine. Damit die Schmierölversorgung der Brennkraftmaschine mit Priorität vor einer ölreinigung durch die Zentrifuge gewährleistet bleibt, kann in einer quer zur Durchlaßöffnung 53 verlaufenden Aussparung 53' ein Ventil angeordnet sein, das eine Ölzuführung zur Zentrifuge 3 erst freigibt, wenn ein
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vorgegebener Mindest-Schmieröldruck im Bereich des Filtereinsatzes 2 überschritten wird.
Figur 2 der Zeichnung zeigt die Vorrichtung 1 aus Figur 1 im Querschnitt entlang der Linie II -II in Figur 1. Dabei verdeutlicht die Figur 2 besonders, daß das Gehäuse 4 der Vorrichtung 1 im wesentlichen einen kreisrunden Querschnitt aufweist. Oben links in Figur 2 ist ein Teil des Schmieröl-Ableitungskanals 46 erkennbar, der z.B. zum Ölsumpf der Brennkraftmaschine führt.
Im Zentrum der Figur 2 ist die Durchlaßöffnung 53 erkennbar. Quer zu dieser Durchlaßöffnung 53 erstreckt sich die hohlzylindrische Aussparung 53', die zur Aufnahme des vorstehend erwähnten Ventils dient, das die Schmierölzuführung zur Zentrifuge 3 erst nach Überschreiten eines bestimmten Mindest-Schmieröldrucks freigibt. Nach links, rechts, oben und unten erstrecken sich die Arme 33' des Zentrifugenbodens 33 in Radialrichtung von innen nach außen. Hier wird deutlich sichtbar, daß ein sehr großer Strömungsquerschnitt für das drucklos eibströmende Schmieröl nach dessen Austritt aus dem Rotor 31 der Zentrifuge 3 vorliegt, so daß ein rasches Abströmen des Schmieröls allein unter Schwerkraftwirkung gewährleistet ist.
Im Hintergrund liegt innerhalb des unteren Gehäuseteils 42 der Zwischendeckel 5.
Die Vorrichtung 1 in der Ausführung gemäß Fiqur 3 dient ebenfalls zum Abtrennen von Verunreinigungen aus dem Schmieröl einer Brennkraftmaschine. Auch diese Vorrichtung 1 umfaßt als wesentliche Teile in ihrem unteren Bereich einen Filtereinsatz 2 und in ihrem oberen Bereich eine Zentrifuge 3. Von dem Filtereinsatz 2 ist nur der obere Endbereich dargestellt. Der Filtereinsatz 2 und die Zentrifuge 3 sind auch hier in einem gemeinsamen
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Gehäuse 4 übereinander angeordnet, wobei das Gehäuse 4 einen oberen Gehäuseteil 41 und einen unteren Gehäuseteil 42 umfaßt. Die beiden Gehäuseteile 41, 42 sind mittels je eines Schraubgewindes 44, 44' dichtend miteinander verschraubt. Für Wartungszwecke kann der obere Gehäuseteil 41 vom unteren, mit einer zugehörigen, nicht dargestellten Brennkraftmaschine verbundenen Gehäuseteil 42 abgeschraubt werden.
Im Inneren des Gehäuses 4 ist oberhalb des Filtereinsatzes 2 auch hier ein Zwischendeckel 5 angeordnet, der in dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 3 mittels eines Außengewindes 54 in ein passendes Innengewinde 45 am Innenumfang des unteren Gehäuseteils 42 eingeschraubt ist. An seiner Unterseite besitzt der Zwischendeckel 5 einen nach unten vorragenden Rastkragen 52, der in Eingriff mit nach oben vorstehenden Rastarmen 25 einer oberen Stirnscheibe 22 des Filtereinsatzes 2 steht. An ihrer Unterseite ist die obere Stirnscheibe 22 flüssigkeitsdicht mit einem Filterstoffkörper 21 in bekannter Art und Weise verbunden.
In seinem Zentrum besitzt der Zwischendeckel 5 eine Durchlaßöffnung 53, die als Ölkanal zur Überleitung von Öl aus dem unteren Bereich des Gehäuseinneren nach oben zur Zentrifuge 3 dient. In die Durchbrechung 53 ist ein Adapterstück 6 eingesetzt, das in Axialrichtung einen Hohlkanal 66 bildet, der eine Fortsetzung des Ölkanals darstellt. Über etwa die Hälfte seiner Höhe sitzt das Adapterstück 6 mit seinem unteren Teil 62 im Zwischendekkel 5 und ist in dessen zentraler Durchlaßöffnung 53 festgelegt. Zur Festlegung des Adapterstücks 6 dienen mehrere von dessen Unterseite nach unten vorragende federnde Rastarme 65 mit nach außen weisenden Rastnasen 65'. Mit den Rastarmen 65 voran kann das Adapterstück 6 von oben her in die zentrale Durchlaßöffnung 53 des Zwischendeckels 5 eingesteckt werden und rastet dann nach
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dem Ausfedern der Rastarme 65 darin ein. Ein etwa in der Mitte der Höhe des Adapterstücks 6 vorgesehender, nach außen vorspringender kleiner Kragen 64 dient dabei als Einschubbegrenzung oder -anschlag.
Um das Adapterstück 6 herum verläuft ein als Teil des Zwischendeckels 5 ausgeführter Sechskantkragen 51, der zum Ansetzen eines Schraubwerkzeugs zum Fest- und Losdrehen des Zwischendeckels 5 dient.
Der obere Teil 61 des Adapterstücks 6 besitzt eine ballige Kontur an seinem Außenumfang 60, wodurch erreicht wird, daß ein auf dem Adapterstück 6 sitzender Zentrifugenboden 33 relativ zum Adapterstück 6 begrenzt verschwenkbar ist. Hiermit besteht die Möglichkeit, die Mittelachse 30 der Zentrifuge 3 relativ zur Mittelachse 20 des Filtereinsatzes 2 und des Zwischendeckels 5 zwecks Toleranzausgleichs zu verschwenken. Dabei bleibt die sichere Abdichtung des Adapterstücks 6 über seine Dichtringe 63, 63' sowohl gegen den Zwischendeckel 5 als auch gegen den Zentrifugenboden 3 3 erhalten.
Ergänzend kann auch der untere Teil 62 des Adapterstücks 6 an seinem Außenumfang eine ballige Kontur aufweisen, so daß dann auch das Adapterstück 6 relativ zum Zwischendeckel 5 in gewissem Maße verschwenkbar wird, falls dies zum Toleranzausgleich erforderlich ist.
Der Zentrifugenboden 33 hat, auscfehend von seinem mittleren, auf das Adapterstück 6 aufgesetzten Teil, die Form von mehreren nach außen und oben verlaufenden Armen 33', die zwischen sich ausreichend große Strömungsquerschnitte für aus der Zentrifuge 3 abfließendes Schmieröl freilassen. Oberhalb des Zwischendeckels 5 ist im rechten Teil des Inneren des Gehäuses 4 ein Ölableitungskanal 46 erkennbar, durch den das in der Zentrifuge 3 gereinigte Schmieröl drucklos abfließt, beispielsweise in den Öl-
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sumpf der zugehörigen Brennkraftmaschine.
Die Zentrifuge 3 ist auch hier von an sich bekannter Bauart mit einem Zentrifugenrotor 31, an dessen Boden zwei Rückstrahldüsen 3 2 vorgesehen sind. Die Zuführung des Schmieröls zur Zentrifuge erfolgt durch die zentrale Durchlaßöffnung 53 und das hohle Innere 66 des Adapterstücks 6 in das Innere des Zentrifugenrotors 31. Das untere Lager des Zentrifugenrotors 31, das hier nicht eigens eingezeichnet ist, wird in einer Lageraufnahme 35 aufgenommen, die ein Teil des Zentrifugenbodens 33 ist und die oberhalb des Adapterstücks 6 im Abstand von diesem liegt.
Der obere Gehäuseteil 41 bildet zugleich den äußeren Teil der Zentrifuge 3. Um den Zentrifugenrotor 31 für Wartungszwecke aus der Zentrifuge 3 entnehmen z;u können, wird zunächst der obere Teil 41 des Gehäuses 4 von dessen unterem Teil 42 abgeschraubt. Anschließend kann der Zentrifugenboden 33, der über ein Außengewinde 34 in ein Innengewinde 43 im oberen Gehäuseteil 41 eingeschraubt ist, herausgedreht werden. Danach kann ein verbrauchter Zentrifugenrotor 31 ersetzt werden.
Das Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 gemäß Figur 4 stimmt in weiten Teilen mit der Vorrichtung 1 gemäß Figur 3 überein; der Unterschied besteht darin, daß bei der Vorrichtung 1 nach Figur 4 der Zwischendeckel 5 nicht eingeschraubt, sondern einfach in den unteren Gehäuseteil 42 eingesteckt ist. Auch hier erfolgt die Abdichtung mittels eines umlaufenden Dichtringes 55 am äußeren Umfang des Zwischendeckels 5. Um den Zwischendekkel 5 in geschlossenem Zustand des Gehäuses 4 in seiner Lage zu arretieren und zu sichern, besitzt der Zwischendeckel 5 an seiner Oberseite einen Kranz von nach oben hin vorstehenden Abstützstegen 56. In einer passend gegenüberliegenden Position ist an dem Zentrifugenboden
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ein umlaufender Abstützring 3 6 vorgesehen, dessen Unterseite mit der Oberkante der Abstützstege 56 in Anlage steht, wenn die Vorrichtung 1 zusammengebaut ist. Damit kann der Zwischendeckel 5 seine vorgesehene Lag.e nicht mehr verlassen. Hierdurch wird ein besonders einfacher Zusammenbau der Vorrichtung 1 erreicht, da nun eine Schraubverbindung weniger hergestellt und, z.'*\. bei einem Filtereinsatzwechsel, gelöst werden muß.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Abtrennen von Verunreinigungen aus dem Schmieröl einer Brennkraftmaschine, wobei die Vorrichtung (1) unten einen Filtereinsatz (2) und darüber eine Zentrifuge (3) mit einem mittels durchströmenden Schmieröls antreibbaren Rotor (31) aufweist, wobei der Filtereinsatz (2) und die Zentrifuge (3) übereinander in einem gemeinsamen, zweiteiligen Gehäuse (4) mit einem abnehmbaren oberen und einem festen unteren Gehäuseteil (41, 42) an geordnet sind, welches im Betrieb der Vorrichtung (1) verschlossen ist und aus dem im geöffneten Zustand der Filtereinsatz (2) und die Zentrifuge (3) herausnehmbar sind, und wobei in dem Gehäuse (4) zwischen Filtereinsatz (2) und Zentrifuge (3) ein herausnehmbarer Zwischendeckel (5) angeordnet ist, der unterseitig Mittel zur oberseitigen Zentrierung und Halterung des Filtereinsatzes (2) aufweist und der mit mindestens einer zentralen Durchlaßöffnung (53) für der Zentrifuge (3) zuzuführendes Schmieröl ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Zentrifuge (3) mit einem durchbrochenen, einen Durchfluß von aus dem Rotor (31) austretenden Schmieröl gestattenden Zentrifugenboden (33) ausgeführt ist,
- daß der Zentrifugenboden (33) in seinem Zentrum eine Aufnahme (35) für ein unteres Drehlager des Rotors (31) aufweist und
- daß der Zentrifugenboden (33) an seinem Außenumfang zumindest in dessen oberem Teil ringförmig mit einem Außengewinde (34) ausgeführt ist, das in ein Gegen-Innengewinde (43) im Inneren des oberen Gehäuseteils (41) einschraubbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrifugenboden (33) und der Zwischendeckel (5) miteinander einstückig ausgeführt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrifugenboden (33) und der Zwischendeckel (5) jeweils als separates Bauteil ausgeführt und miteinander in Axialrichtung in eine dichtende Steck- oder Schraubverbindung bringbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zentrifugenboden (33) und dem Zwischendeckel (5) ein in seiner Axialrichtung hohles Adapterstück (6) eingefügt ist, dessen unterer Teil (62) in zentriertem Eingriff mit dem Zwischendeckel (5) und dessen oberer Teil (61) in zentriertem Eingriff mit dem Zentrifugenboden (33) steht, wobei der Außenumfang (60) des Adapterstücks (6) in dessen oberem und/oder unterem Teil (61, 62) eine ballige Kontur hat, die eine begrenzte Verschwenkung des Adapterstücks (6) relativ zur Axialrichtung erlaubt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Adapterstück (6) an seinem Außenumfang (60) zwischen seinem unteren Teil (62) und seinem oberen Teil (61) einen vorragenden Bund oder Kragen (64) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Adapterstück (6) in seinem unteren Teil (62) mehrere in Axialrichtung weisende federnde Rastarme (65) mit Rastnasen (65') aufweist, mit denen das Adapterstück (6) in die Durchlaßöffnung (53) im Zwischendeckel (5) rastend einsetzbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur lösbaren Verbindung von oberem und unterem Gehäuseteil (41, 42) miteinander der untere Gehäuseteil (42) mit einem Innengewinde (44) und der obere Gehäuseteil (41) mit einem Gegen-Außengewinde (44') ausgeführt ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrifugenboden (33) mehrere radial von der Aufnahme (35) zu seinem Außenumfang mit dem Außengewinde (34) verlaufende, in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Arme (33') aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (33') flächig ausgebildet sind, wobei deren Flächenebenen jeweils in Radial- und Axialrichtung liegen.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischendeckel (5) und der Filtereinsatz (2) eine lösbar miteinander verbundene, vorzugsweise miteinander verrastete, gemeinsam aus dem Gehäuse (4) entnehmbare Einheit bilden.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischendeckel (5) in den unteren Teil (42) des Gehäuses (4) unter Zwischenlage einer Radialdichtung (55) eingesteckt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei geschlossenem Gehäuse (4) der Zwischendeckel (5) an seinem Außenumfang (57) an der Oberseite einer Stufe (47) im Innenumfang des unteren Gehäuseteils (42) axial abgestützt ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrifuge (3) einschließlich ihres Zentrifugenbodens (33) mit dem oberen Gehäuseteil (41) eine vormontierte Einheit bildet, die mit dem unteren Gehäuseteil (42) verschraubbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4), der Zentrifugenboden (33), der Zwischendeckel (5) und ggf. das Adapterstück (6) spritztechnisch hergestellte Teile aus Kunststoff sind.
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