-
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Träger für Pipettenspitzen, insbesondere für Automatenspitzen. Ferner bezieht sich die Erfindung auf einen Abstandshalter zum Halten einer oberen Platte mit einer Vielzahl Löcher auf Abstand von einer unteren Platte mit einer Vielzahl Löcher, wobei Pipettenspitzen in die Löcher der oberen Platte und der unteren Platte eingesetzt sind.
-
Träger für Pipettenspitzen dienen der Aufbewahrung und der Bereitstellung von Pipettenspitzen aus Kunststoff für den Gebrauch. Sie haben einen Rahmen mit vier empor stehenden Seitenwänden und eine am oberen Rand des Rahmens angeordnete Platte mit einer Vielzahl Löcher in Matrix-Anordnung. Pipettenspitzen werden von oben in die Löcher eingesteckt, wobei sie aufgrund eines sich nach oben verbreiternden Durchmessers oder eines Kragens nicht hindurch fallen. Der Rahmen ist mit dem unteren Rand oder einem Boden auf eine Unterlage aufsetzbar. Die Pipettenspitzen werden vom Träger im Abstand von der Unterlage gehalten. Eine oder mehrere Pipettenspitzen können aus dem Träger mittels einer Pipettier- bzw. Dosiervorrichtung entnommen werden. Hierfür wird die Dosiervorrichtung mit einem oder mehreren Ansätzen in die obere Öffnung einer oder mehrerer Pipettenspitzen eingepresst. Nach dem Gebrauch werden die Pipettenspitzen mit Hilfe einer Abwerfeinrichtung der Dosiervorrichtung für gewöhnlich in einen Träger eingesetzt oder in ein Behältnis abgegeben, um entsorgt zu werden.
-
Bekannt sind Träger für Pipettenspitzen, bei denen der Rahmen unten durch einen Boden und oben durch einen lösbaren Deckel abgedeckt ist. In diesen kastenartigen Trägern sind die Pipettenspitzen vor Verunreinigungen geschützt. Vor der Entnahme von Pipettenspitzen muss der Deckel abgenommen werden.
-
Aus der
WO 00/51899 A1 ist eine Nachfüllpackung für wieder verwendbare Träger für Pipettenspitzen bekannt. Die Nachfüllpackung umfasst eine Platte mit Löchern in Matrix-Anordnung, in die Pipettenspitzen eingesetzt sind, und einen flexiblen Deckel, in dem die Platte gehalten ist. Beim Aufsetzen des Deckels auf den oberen Rand eines Trägers werden die Seitenwände des Deckels seitlich ausgelenkt, sodass die dazwischen eingeklemmte Platte freigegeben wird. Infolgedessen fällt die Platte mit den Pipettenspitzen in eine von einer Einfassung umgebene Aufnahme des Trägers hinein. Das Nachfüllen von Pipettenspitzen in den Träger und die Entnahme der Platte mit Pipettenspitzen aus dem Träger erfolgen manuell.
-
In Dosierautomaten und Dosiervorrichtungen aufweisenden Laborautomaten („Workstations“), werden vielfach Pipettenspitzen aus Kunststoff eingesetzt. Dosierautomaten und Laborautomaten werden nachfolgend als „Automaten“ bezeichnet. Die bekannte Nachfüllpackung ist für den Einsatz in Automaten nicht gut geeignet. Eine Verlagerung des Deckels durch einen Automaten zum Zweck der Trennung von Platte und Deckel wäre wegen seiner Flexibilität problematisch. Wenn die Platte in dem Träger angeordnet ist, behindert die seitliche Einfassung die Entnahme durch einen Automaten.
-
Aus der
US 6,221,317 B1 ist eine Pipettenspitzenbox bekannt, die ein Unterteil mit einem Boden und Seitenwänden aufweist, die oben in Stützflächen enden. Eine Mehrzahl Verriegelungselemente ist auf den Stützflächen asymmetrisch angeordnet. Eine Mehrzahl vom Boden hochstehender, innerer Wände begrenzt eine Mehrzahl innerer Aufnahmen. Ein Plattenteil weist einen ersten Satz Löcher auf, in die die Verriegelungselemente eingesetzt sind. Ferner hat es einen zweiten Satz Löcher zum Einsetzen von Pipettenspitzen. Die Verriegelungselemente sind als Verriegelungsstifte ausgebildet, die reibschlüssig in den ersten Satz Löcher der Platte eingreifen. Platte und Unterteil sind somit mittels der Stifte und der Bohrungen lösbar aneinander befestigt. Eine Loslösung der Platte vom Unterteil ist jedoch nur unter Kraftaufwand, der größer als die Gewichtskraft von Unterteil und Platte ist, möglich. Der Benutzer kann unter Platten mit 96, 384 und 1.536 Löchern zum Einsetzen von Pipettenspitzen auswählen. Die ausgewählte Platte kann er mittels der Verriegelungsstifte und der Löcher am Unterteil befestigen. Danach kann er die Pipettenspitzen in die Löcher einsetzen und über der Platte einen Deckel platzieren.
-
Die gitterartige Unterteilung des Innenraums verleiht der Box eine hinreichende Steifigkeit für ein Automatenhandling. Ein automatisches Nachfüllen von Pipettenspitzen in die Box wäre problematisch. Insbesondere wäre ein Austausch einer Platte durch eine mit frischen Spritzen bestückte Platte mittels eines Automaten schwer durchführbar. Dies erforderte nämlich eine hochgenaue Positionierung der Löcher über den einzupressenden Verriegelungsstiften und ein exaktes Einführen der Pipettenspitze in den durch innere Wände unterteilten Innenraum. Mit herkömmlichen Automaten wäre dies nicht beherrschbar. Nachteilig ist somit bei einer derartig ausgestalteten Box, dass die Pipettenspitzen beim Einsetzten auf die gitterartige Unterteilung stoßen, und aus der Platte herausfallen. Aus diesem Dokument ist auch bekannt, mehrere Pipettenspitzenboxen übereinander zu stapeln, um eine größere Menge Pipettenspitzen zusammenzufassen. Diese Anordnung hat einen hohen Platzbedarf und einen hohen Materialeinsatz.
-
Die Verkaufseinheit mit Nachfüllpackungen für nestbare Pipettenspitzen Tip One® der Firma USA Scientific umfasst Pipettenspitzen, die in übereinandergestapelten Platten angeordnet sind, wobei die Pipettenspitzen ineinandergesteckt sind. Die unterste Platte ist in eine Box eingesetzt und die oberste Platte mit einem Deckel abgedeckt. Zum Entnehmen von Pipettenspitzen mittels einer Pipette wird eine Platte vom Stapel abgenommen und in eine Box eingesetzt. Dieses System ist platz- und materialsparend. Es ist jedoch nur für nestbare Pipettenspitzen geeignet. Nestbare Pipettenspitzen sind solche Pipettenspitzen, die aufgrund komplementärer innerer und äußerer Formen, insbesondere innen und außen konischer Formen mit gleichem Öffnungswinkel, nestbar sind. Das System ist für nicht nestbare Pipettenspitzen ungeeignet, insbesondere für Pipettenspitzen mit einem zylindrischen Abschnitt und für Filterpipettenspitzen, weil diese nur teilweise ineinandersteckbar sind und hierbei leicht miteinander verkeilen oder gegen den Filter stoßen. Infolgedessen würden beim Abnehmen einer oberen Platte Pipettenspitzen von einer unteren Platte mitgenommen bzw. die Funktion der Filterpipttenspitzen beeinträchtigt.
-
Aus der
US 5 366 088 ist ein Träger für Pipettenspitzen bekannt, der fünf übereinander gestapelte Racks aufweist. Jedes Rack umfasst eine Platte mit einer Vielzahl Löcher zur Aufnahme von Pipettenspitzen. Von den Rändern jeder Platte stehen Seitenwände weiter nach unten vor, als die darin eingesetzten Pipettenspitzen. In einer Stapelanordnung ist das unterste Rack in eine Box eingesetzt, wobei die Seitenwände in eine Aufnahme der Box eingreifen und sich über eine Bodenplatte am Boden der Box abstützen. Fünf Racks sind übereinandergestapelt, wobei sich jeweils die unteren Ränder der Seitenwände eines oberen Racks am oberen Rand der Seitenwände eines unteren Racks abstützen. Dabei greifen in übereinandergestapelte Racks eingesetzte Pipettenspitzen ineinander ein. Ein haubenförmiges Abdeckelement deckt das oberste Rack ab. Hierdurch wird eine Vielzahl Pipettenspitzen platzsparend zusammengefasst. Für die Entnahme von Pipettenspitzen mittels einer Pipette können einzelne Racks aus dem Stapel entnommen und in der Box bereitgestellt werden. Dieser Träger eignet sich für nestbare Pipettenspitzen. Das Stapeln mehrerer Racks aufeinander ist schwierig, weil kleine Auslenkungen von Pipettenspitzen dazu führen können, dass sie nicht korrekt ineinandergreifen. Die fest mit der Platte verbundene Schürze gibt ein starres Stapelraster vor und verdeckt die Sicht auf den Inhalt. Zudem verhindert die Schürze weitgehend eine ausreichende Sterilisation.
-
Nicht nestbare Pipettenspitzen werden in übereinandergestapelten Boxen zusammengefasst, wie in der
US 6 221 317 B1 beschrieben.
-
Bei der Verkaufseinheit mit Nachfüllpackungen für nicht nestbare Pipettenspitzen Tip One® der Firma USA Scientific sind in tiefgezogene Doppelschalen jeweils zwei Platten mit jeweils 96 Pipettenspitzen eingesetzt. Jede Doppelschale ist von einem Deckel verschlossen. Fünf Doppelschalen sind zu einer Einheit mit insgesamt 960 Pipettenspitzen übereinandergestapelt. Auch diese Anordnung ist raumgreifend und erfordert hohen Materialeinsatz.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum platz- und materialsparenden Stapeln von nicht nestbaren, nur teilweise ineinandersteckbaren Pipettenspitzen in mehreren Platten übereinander zu schaffen.
-
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Der erfindungsgemäße Abstandshalter zum Halten einer oberen Platte mit einer Vielzahl Löcher zum Einsetzen von Pipettenspitzen auf Abstand von einer unteren Platte mit einer Vielzahl Löcher zum Halten von Pipettenspitzen ist rahmenförmig, weist einen Zwischenboden mit einer Vielzahl weiterer Löcher zum seitlichen Führen von Pipettenspitzen auf, ist mit seiner Oberseite außerhalb der Löcher auf die Unterseite der oberen Platte aufsetzbar und ist mit seiner Unterseite auf die Oberseite der unteren Platte oder von in der unteren Platte gehaltenen Pipettenspitzen aufsetzbar.
-
Der Abstandshalter überbrückt die Distanz zwischen einer oberen und einer unteren Platte, die erforderlich ist, um in die obere und die untere Platte eingesetzte, nicht nestbare und teilweise ineinandersteckbare Pipettenspitzen teilweise ineinander zu stecken. Hierbei kann der Abstandshalter sicherstellen, dass die Pipettenspitzen nur lose ineinandergesteckt werden und nicht miteinander verklemmen bzw. sich auf den Filtern abstützen, sodass die obere Platte leicht vom Abstandshalter abgenommen werden kann, ohne Pipettenspitzen aus der unteren Platte mitzunehmen bzw. Filter zu beschädigen.
-
Der Abstandshalter ist zum Halten von Platten verwendbar, die auch zum Halten konischer Pipettenspitzen einsetzbar sind. Infolgedessen sind einheitliche Platten für nestbare und für nicht nestbare Pipettenspitzen verwendbar. Zudem schützt der rahmenförmige Abstandshalter die Pipettenspitzen vor Verunreinigung. Der Zwischenboden mit den weiteren Löchern zum seitlichen Führen von Pipettenspitzen hält die Pipettenspitzen in vertikaler Ausrichtung. Deshalb ist die Anordnung aus Platte und Abstandshalter mit eingesetzen Pipettenspitzen leicht stapelbar und in eine Box zum Aufnehmen von Pipettenspitzen umsetzbar. Da die Bauhöhe des Abstandshalters so bemessen ist, dass die Pipettenspitzen teilweise ineinander steckbar sind, ohne ineinander zu verklemmen bzw. einen Filter zu belasten, wird im Vergleich zu übereinandergestapelten Boxen und zu übereinandergestapelten Racks mit tief heruntergezogenen Seitenwänden Material eingespart. Bei der Entnahme von Pipettenspitzen muss der Abstandshalter die Platte nicht abstützen, sodass seine Abstandshalter-Seitenwände besonders dünn und materialsparend ausgeführt werden können.
-
Die mit Hilfe der Abstandshalter übereinandergestapelten Platten sind in einer entsprechend kleinen Umverpackung unterbringbar. Hierdurch wird weiteres Material eingespart. In einem Stapel sind die nicht nestbaren Pipettenspitzen auf engstem Raum übereinander untergebracht.
-
Gemäß einer Ausgestaltung weist der Abstandshalter sich nach oben öffnende Abstandshalter-Seitenwände auf, sodass mehrere gleiche Abstandshalter ineinander stapelbar sind. Die Stapelbarkeit ist vorteilhaft für die platzsparende Lagerung vor der Verwendung des Abstandshalters und für die Reduzierung des Abfallvolumens nach dem Abarbeiten der Pipettenspitzen von der oberen Platte.
-
Der Abstandshalter weist am oberen Rand Rastelemente auf, die mit Rastelementen an der Unterseite der oberen Platte verrastbar sind. Durch die Verrastung wird die obere Platte mit dem Abstandshalter zu einer Einheit zusammengefasst, die leicht vom Stapel abgenommen und in eine Box für die Abarbeitung von Pipettenspitzen umgesetzt werden kann. Hierbei richtet der Abstandshalter die Pipettenspitzen aus und schützt sie vor Verschmutzung. Vorzugsweise ist die Verrastung des Abstandshalters mit der oberen Platte lösbar, sodass nach dem Abarbeiten der Pipettenspitzen der Abstandshalter von der Platte gelöst werden kann. Anschließend kann er mit weiteren Abstandshaltern platzsparend gestapelt werden. Ferner ist dies vorteilhaft für eine getrennte Entsorgung von Abstandshalter und Platte, falls diese aus verschiedenen Materialien bestehen.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der Abstandshalter am oberen Rand von mindestens zwei einander gegenüberliegenden Abstandshalter-Seitenwänden nach außen vorstehende Rastlaschen mit Einführschrägen zum Verrasten hinter Rastkanten an einem schürzenartig nach unten vorstehenden Randbereich der oberen Platte auf. Hierdurch wird eine einfache und sichere Verrastung von Abstandshalter und Platte begünstigt, die in der Produktion auch durch einen Automaten hergestellt werden kann.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind zwischen den Rastlaschen und Abstandshalter-Seitenwänden Aussteifungsrippen vorhanden. Die Aussteifungsrippen schützen die Rastlaschen vor Beschädigung.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung trägt der Zwischenboden auf der Oberseite zwischen den Löchern Rippen, die sich von einer Abstandshalter-Seitenwand zur gegenüberliegenden Abstandshalter-Seitenwand erstrecken. Die Rippen versteifen den Abstandshalter, sodass dieser mit verringertem Materialeinsatz produziert werden kann. Außerdem erleichtern sie das Einsetzen von Pipettenspitzen bei der Produktion.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung trägt der Zwischenboden einander kreuzende Rippen. Hierdurch wird eine weiter erhöhte Steifigkeit und verbesserte Materialeinsparung erreicht.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der Abstandshalter vom Zwischenboden nach unten und/oder oben vorstehende Führungselemente zum seitlichen Führen an Pipettenspitzen auf, die von einer unteren und/oder von einer oberen Platte gehalten sind. Die Führungselemente stabilisieren einen Stapel aus mehreren Platten und mindestens einem Abstandshalter, indem sie den Abstandshalter an den Pipettenspitzen seitlich führen.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfassen die Führungselemente untere und/oder obere Abschnitte von Abstandshalter-Seitenwänden, die nach unten und/oder nach oben vom Zwischenboden vorstehen, um sich auf der Oberseite und/oder der Unterseite einer unteren und/oder oberen Platte abzustützen und am Umfang von Pipettenspitzen geführt zu werden, die in Randnähe in die untere und/oder obere Platte eingesetzt sind. Die Erfindung umfasst Ausführungsformen, bei denen vom Zwischenboden ausschließlich nach oben oder ausschließlich nach unten Abschnitte von Abstandshalter-Seitenwänden vorstehen. Ferner umfasst sie Ausführungen, bei denen vom Zwischenboden sowohl nach oben als auch nach unten Abschnitte von Abstandshalter-Seitenwänden vorstehen. Die vorstehenden Abschnitte von Abstandshalter-Seitenwänden stützen sich seitlich an den Pipettenspitzen ab, die in Randnähe in die Platte eingesetzt sind, an der sich diese Abschnitte der Abstandshalter-Seitenwände abstützen.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung trägt der Zwischenboden auf der Unterseite zwischen den weiteren Löchern vorstehende Führungselemente. Der Zwischenboden stützt sich mit dem Rand seiner weiteren Löcher auf den Köpfen der Pipettenspitzen ab, die in die untere Platte eingesetzt sind. Die Durchmesser der weiteren Löcher sind so bemessen, dass die in der oberen Platte gehaltenen Pipettenspitzen frei eintauchen können und sich die Rundbereiche der weiteren Löcher auf den Köpfen der in der unteren Platte gehaltenen Pipettenspitzen abstützen können. Die zwischen den weiteren Löchern vorstehenden Führungselemente stützen den Abstandshalter seitlich an den Köpfen von Pipettenspitzen ab, die in Randnähe oder in einem weiteren Abstand vom Rand angeordnet sind. Diese Führungselemente sind gemäß einer Ausgestaltung als leistenförmige Vorsprünge ausgebildet. Andere Geometrien dieser Führungselemente sind möglich. Beispielsweise kann sich jedes Führungselement kreisringförmig um ein Loch erstrecken, um sich am oberen Umfang eines Pipettenspitzenkopfes seitlich abzustützen. Zwischen den Löchern vorstehende Führungselemente eröffnen die Möglichkeit, auf schürzenartig nach unten vorstehende Führungselemente zu verzichten. Bei dieser Ausgestaltung ist der Zwischenboden mit dem unteren Rand der Seitenwände verbunden. Hierdurch kann weiteres Material eingespart werden. Ferner begünstigt diese Ausführung die Sicht von der Seite auf die Pipettenspitzen im Stapel und Sterilisation der Spitzen.
-
Der Abstandshalter ist bevorzugt aus Kunststoff hergestellt Vorzugsweise ist er spritzgegossen. Vorzugsweise ist er einteilig. Bevorzugt besteht er aus Polypropylen (PP).
-
Ferner wird die Aufgabe durch einen Träger mit den Merkmalen von Anspruch 11 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Trägers sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Ferner umfasst die Erfindung einen Träger für Pipettenspitzen mit
- - einem vier Seitenwände aufweisenden Rahmen oder Kasten,
- - mehreren Platten mit einer Vielzahl Löcher zum Einsetzen von Pipettenspitzen,
- - in die Löcher der Platten eingesetzten Pipettenspitzen,
- - Mitteln zum lösbaren Verbinden des Rahmens oder des Kastens mit einer Platte,
- - einer unteren Platte, die über die Mittel zum lösbaren Verbinden lösbar mit dem Rahmen oder dem Kasten verbunden ist,
- - einem mit der Unterseite auf die untere Platte oder auf die Pipettenspitzen in der Platte aufgesetzten Abstandshalter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 und
- - einer oberen Platte, die mit der Unterseite auf die Oberseite des Abstandshalters abgestützt ist.
-
Der Träger ermöglicht eine raum- und materialsparende Unterbringung von mindestens zwei mit Pipettenspitzen bestückten Platten. Nach Umsetzung der oberen Platte in eine Box können die darin eingesetzten Pipettenspitzen mittels einer Pipette abgearbeitet werden.
-
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind mehrere Anordnungen aus Abstandshalter und Platte aufeinander gestapelt.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weisen die oberen Platten an einem schürzenartig nach unten vorstehenden Randbereich nach innen vorstehende Rastlaschen auf und sind die Rastelemente des Abstandshalters mit den Rastlaschen der oberen Platte verrastet. Die Verrastung ist leicht unter Biegen des schürzenartig nach unten vorstehenden Randes der oberen Platten nach außen herstellbar und unter Aufweitung dieses Randes lösbar. Zudem stabilisiert der schürzenartig nach unten vorstehende Rand die Platte.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist oben auf die oberste Platte eine haubenartige, die Pipettenspitzen oben und seitlich abdeckende Abdeckung aufgesetzt. Hierdurch werden die Pipettenspitzen in der obersten Platte zusätzlich vor Kontamination geschützt.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weisen die Platten eine nach außen vorstehende, umlaufende Stufe auf und ist die Abdeckung auf die Oberseite der Stufe der obersten Platte aufgesetzt. Hierdurch wird die Abdeckung vorteilhaft an der obersten Platte geführt.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind die Durchmesser der weiteren Löcher des Zwischenbodens gleich groß oder kleiner als die Durchmesser der Löcher der Platte und kleiner als die Außendurchmesser der Köpfe der Pipettenspitzen.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfasst der Träger mehrere gleiche Platten und/oder mehrere gleiche Abstandshalter. Der Träger kann somit aus einheitlichen Bauteilen zusammengesetzt werden.
-
Die Platten sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt. Vorzugsweise sind sie spritzgegossen. Vorzugsweise sind sie einteilig. Vorzugsweise bestehen sie aus Polypropylen (PP).
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist der Träger mit einem Band umreift und/oder mit einer Folie umschrumpft. Hierdurch wird eine stabile und vor Verschmutzung geschützte Handelseinheit bereitgestellt. Die Umverpackung ist alternativ eine Faltschachtel. Vorzugsweise besteht das Band und/oder die Folie und/oder die Faltschachtel aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen oder einem anderen Kunststoff, der eine Autoklavierung zulässt.
-
Schließlich betrifft die Erfindung eine Anordnung aus mehreren Trägern gemäß einem der Ansprüche 11 bis 16, die jeweils mit einem Rand umreift sind und insgesamt mit einer Folie umschrumpft sind. Hierdurch wird eine stabile und vor Kontamination geschützte Handelseinheit mit einer besonders großen Anzahl Pipettenspitzen bereitgestellt.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfasst der Träger einen rahmenförmigen Abstandshalter, der mit dem unteren Rand außerhalb der Löcher auf die Oberseite einer Platte und mit dem oberen Rand außerhalb der Löcher auf die Unterseite einer Platte aufsetzbar ist. Der Abstandshalter ermöglicht eine Stapelung mehrerer mit Pipettenspitzen befüllter Platten auf einem einzigen Rahmen. Dabei ist die unterste mit Pipettenspitzen befüllte Platte direkt auf dem Rahmen angeordnet. Darauf ist ein Abstandshalter und darauf wiederum eine mit Pipettenspitzen befüllte Platte angeordnet. Gegebenenfalls sind darauf abwechselnd weitere Abstandshalter und Platten angeordnet. Der Abstandshalter verhindert, dass in verschiedenen Platten angeordnete Pipettenspitzen ineinander gepresst werden und beim Abheben einer Platte die Pipettenspitzen aus einer darunter angeordneten Platte mit abgehoben werden.
-
Der Abstandshalter hat gemäß einer Ausgestaltung einen Zwischenboden mit weiteren Löchern.. Wenn eine Platte mit eingesetzten Pipettenspitzen auf den Abstandshalter aufgesetzt wird, werden die Pipettenspitzen von den weiteren Löchern geführt, sodass sie sicher in die oberen Öffnungen von Pipettenspitzen hineingeführt werden, die in eine darunter angeordnete Platte eingesetzt sind. Bevorzugt sind die weiteren Löcher so bemessen, dass sie beim Abheben einer Platte mit eingesetzten Pipettenspitzen verhindern, dass Pipettenspitzen aus einer darunter angeordneten Platte mit angehoben werden. Die Pipettenspitzen aus der tiefer angeordneten Platte werden an den Löchern zurückgehalten und fallen in die tiefer angeordnete Platte zurück. Der Stapel wird durch die teilweise ineinander greifende Pipettenspitzen in übereinander angeordneten Platten positioniert. Auf der obersten Platte ist ein Deckel lose positionierbar.
-
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
- 1 einen mit Boden versehenen Rahmen des Trägers in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 2 eine Platte des Trägers in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 3 dieselbe Platte in einer Perspektivansicht schräg von unten und von der Seite;
- 4 die Platte aufgesetzt auf den Rahmen in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 5 den Rahmen mit aufgesetzter Platte und aufgesetztem Deckel in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 6 dieselbe Anordnung in einer Perspektivansicht schräg von unten und von der Seite;
- 7 einen Abstandshalter des Trägers in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 8 den Abstandshalter aufgesetzt auf eine Anordnung aus Rahmen und aufgesetzter Platte in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 9 einen Rahmen mit mehreren aufgesetzten Platten und Abstandshaltern in einer Perspektivansicht von der Seite;
- 10 einen Rahmen mit mehreren aufgesetzten Platten und Abstandshaltern, wobei die Platte mit Spitzen gefüllt ist und auf der obersten Platte ein Deckel aufliegt, in einer Perspektivansicht von der Seite;
- 11 dieselbe Anordnung wie 5 und 6 in einem Vertikalschnitt;
- 12 dieselbe Anordnung mit geschwenktem und verkeiltem Deckel in einem Vertikalschnitt;
- 13 eine vergrößerte Einzelheit von 12;
- 14 übereinander gestapelte Anordnungen gemäß 5 und 6 in Seitenansicht;
- 15 einen Abstandshalter mit beidseitig von der Zwischenwand vorstehenden Abstandshalter-Seitenwänden in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 16 derselbe Abstandshalter in einer Perspektivansicht schräg von unten und von der Seite;
- 17 eine Platte verrastet mit demselben Abstandshalter in einem Vertikalschnitt durch die Rastelemente;
- 18 die Verrastung von Platte und Abstandshalter in einem vergrößerten Detailschnitt;
- 19 eine Handelseinheit umfassend zwei Stapel mit jeweils einer Box, Abstandshaltern, Platten und Pipettenspitzen und ein beide Stapel umschließendes Band in einer geschnittenen Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 20 eine Platte mit einer Pipettenspitze und einem damit verrasteten Abstandshalter eingesetzt in eine Arbeitsbox in einer geschnittenen Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 21 einen anderen Abstandshalter mit dem Zwischenboden an der Unterseite in einer Perspektivansicht schräg von oben und von der Seite;
- 22 denselben Abstandshalter in einer Perspektivansicht schräg von unten und von der Seite;
- 23 eine Handelseinheit umfassend zwei Stapel mit jeweils einer Box, Abstandshaltern Gemäß 21 und 22, Platten und Pipettenspitzen und ein beide Stapel umschließendes Band in einer perspektivischen Schnittansicht schräg von oben und von der Seite.
-
In der vorliegenden Anmeldung beziehen sich die Angaben „oben“ und „unten“ sowie „vertikal“ und „horizontal“ auf Anordnungen des Trägers, bei denen dieser mit einem unteren Rand oder einem Boden des Rahmens auf einen Untergrund aufgesetzt ist und in einer auf den Rahmen aufgesetzten Platte eingesetzte Pipettenspitzen in einem Abstand von dem Untergrund gehalten sind.
-
Die Ausführungsbeispiele der 1 bis 14 sind keine Ausgestaltungen der Erfindung, sondern nur Beispiele zum besseren Verständnis der Erfindung.
-
Gemäß 1 weist ein Rahmen 1 vier Seitenwände 2, 3, 4, 5 auf. Davon sind zwei einander gegenüberliegende Seitenwände 2, 4 länger als zwei weitere einander gegenüberliegende Seitenwände 3, 5. Die Seitenwände 2 bis 5 stehen von einem Boden 6 hoch. Der Boden 6 hat eine etwa rechteckige Form. Außen steht er etwas über die Seitenwände 2 bis 5 vor. Seine Länge und Breite entsprechen den Abmessungen der Grundfläche gemäß SBS-Standard.
-
Der Rahmen 1 hat am oberen Rand 7 eine ebene Kontaktfläche 8, die entlang der Seitenwände 2 bis 5 parallel zum Boden 6 bzw. horizontal umläuft. An den Ecken zwischen den Seitenwänden 2 bis 5 ist die Kontaktfläche 8 etwas verbreitert. In jeder Ecke steht senkrecht von der Kontaktfläche 8 eine Säule 9 vor, die einen konischen Basisabschnitt 10, einen zylindrischen Mittelabschnitt 11 und einen konischen Endabschnitt 12 aufweist.
-
Außen läuft am oberen Rand 7 an der Oberseite eines oberen Vorsprunges 13 eine Stufe 14 um, die ebenfalls eben und parallel zum Boden 6 ausgebildet ist. Der obere Vorsprung 13 ist etwas unterhalb der Kontaktfläche 8 angeordnet. Außen ist die Stufe 14 durch eine umlaufende, vertikal ausgerichtete Randfläche 15 des oberen Vorsprunges 13 begrenzt. Zwischen oberem Vorsprung 13 und Kontaktfläche 8 stehen vom Rahmen 1 Positionierungsnasen 16 nach außen vor.
-
Der obere Vorsprung 13 und der unten vorspringende Boden 6 begrenzen eine umlaufende Taille 17 des Rahmens 1. Auf den Innenseiten weisen die Seitenwände 2 bis 5 Rippen 18 auf. Diese erstrecken sich vom Boden 6 bis zum oberen Rand 7.
-
Der Boden 6 ist ein Hohlboden mit einer nach unten vorstehenden, umlaufenden Einfassung 19, deren Unterseite eben ist und eine Standfläche bildet. Ferner stehen von der Unterseite des Bodens 6 parallel zu seinen querseitigen Rändern verlaufende Rippen 20 vor (vgl. 6).
-
Der Rahmen 1 kann aus mehreren Teilen hergestellt sein. Bevorzugt ist er einteilig hergestellt. Weiterhin bevorzugt ist er aus Kunststoff hergestellt. Bevorzugt ist er spritzgegossen. Zur Erzeugung der Taille 17 muss der Rahmen 1 mittels eines Schieberwerkzeugs spritzgegossen werden.
-
Als Materialien kommen insbesondere Polypropylen (PP), Polycarbonat (PC), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), Polystyrol (PS) oder ein Metall (z.B. Aluminium, ggfs. eloxiert) in Betracht. Polypropylen ist besonders kostengünstig. Polycarbonat und Metall haben den Vorteil der Autoklavierbarkeit und damit Wiederverwendbarkeit. Bevorzugt ist der Rahmen aus Polypropylen hergestellt. Es kann ungefülltes oder gefülltes (z.B. mit Glasfasern) Polypropylen zum Einsatz kommen. Gefülltes Polypropylen weist eine höhere Festigkeit als ungefülltes Polypropylen auf.
-
Gemäß 2 und 3 hat eine Platte 21 einen im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper 22 mit einer Vielzahl Löcher 23, die sich von der Unterseite 24 zur Oberseite 25 des Grundkörpers 22 erstrecken.
-
Die Löcher 23 sind regelmäßig in Reihen und Spalten einer Matrix angeordnet. Im Beispiel sind es 96.
-
Die Platte 21 hat zwei kurze Ränder 26, 27 und zwei lange Ränder 28, 29. An den langen Rändern 28, 29 weist sie jeweils einen über die Oberseite 25 hochstehenden, plattenförmigen Greifrand 30, 31 auf.
-
Der plattenförmige Grundkörper 22 hat an der Unterseite 24 eine weitere ebene Kontaktfläche 32, die am Rand umläuft. Die weitere Kontaktfläche 32 ist etwas oberhalb der unteren Öffnungen der Löcher 23 angeordnet. In den Ecken des plattenförmigen Grundkörpers 22 hat sie Verbreiterungen, in denen durchgehende Bohrungen 33 angeordnet sind.
-
Jede Bohrung 33 hat unten einen konischen Abschnitt 34 und daran angrenzend einen zylindrischen Abschnitt 35. Die Abmessungen der Bohrungen 33 sind so gewählt, dass die Säulen 9 mit Spiel einsetzbar sind. Die konischen Abschnitte 34 bilden Einführschrägen, die das Einführen der Säulen 9 in die Bohrungen 33 erleichtern. Zudem erleichtern die konischen Endabschnitte 12 der Säulen 9 das Einführen in die Bohrungen 33.
-
Im Beispiel ist der plattenförmige Grundkörper 22 als Köcherplatte ausgestaltet. Bei dieser sind die Löcher 23 in köcher- bzw. hülsenförmigen Strukturen ausgebildet, die seitlich durch Stege und am oberen Rand durch eine Platte miteinander verbunden und von einem umlaufenden Rand eingefasst sind. Stattdessen kann die Platte 21 auch als Stegplatte ausgebildet sein, wobei eine dünne Platte mit einer Vielzahl an Löchern 23 an der Unterseite die Löcher einfassende Stege aufweist. Ausführungen als Köcher- oder Stegplatte sind materialsparend und stabil und stützen in die in Löcher eingesetzten Pipettenspitzen seitlich ab. Stattdessen kann die Platte 21 auch massiv ausgeführt sein, d.h. ohne Hohlräume außerhalb der Löcher 23 und Bohrungen 33.
-
Die Platte 21 wird bevorzugt einteilig hergestellt. Weiterhin bevorzugt wird sie aus Kunststoff hergestellt. Bevorzugt ist sie spritzgegossen. Zum Einsatz kommen können insbesondere die Kunststoffe Polypropylen (PP), Polycarbonat (PC), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), Polystyrol (PS). Der Rahmen 1 und die Platte 21 können aus denselben oder aus verschiedenen Materialien bestehen. Beispielsweise kann der Rahmen 1 kostengünstig aus Polypropylen und die Platte 21 aus Polycarbonat hergestellt sein, damit die Platte besonders stabil ist. Ein weiteres Beispiel ist ein autoklavierbarer Rahmen 1 aus Polycarbonat und eine kostengünstige Platte 21 aus Polypropylen, wobei durch die Struktur der Platte 21 eine hinreichende Stabilität sichergestellt werden kann. Bevorzugt kommt Polypropylen für die Platte 21 zum Einsatz.
-
Gemäß 4 und 11 ist die Platte 21 auf den oberen Rand 7 des Rahmens 1 aufgesetzt. Die weitere Kontaktfläche 32 (siehe 2) ruht auf der Kontaktfläche 8 (siehe 1) und die Säulen 9 greifen in die Bohrungen 33 ein. Zur Veranschaulichung ist in 4 eine Pipettenspitze 36 von oben in ein Loch 23 der Platte 21 eingesetzt. Die Pipettenspitze 36 hat oben eine Aufweitung 37, die ein Hindurchfallen durch das Loch 23 verhindert.
-
Die Platte 21 wird beim Einpressen der Ansätze eines Dosierwerkzeuges in die oberen Öffnungen von acht Pipettenspitzen mit einer Kraft von etwa 100 bis 400 Newton, vorzugsweise 200 bis 300, insbesondere etwa 240 Newton, belastet. Sogar bei Ausführung aus Polypropylen hält die Platte 21 dieser Belastung aufgrund ihrer Struktur und ihrer Abstützung über umlaufende Kontaktflächen 32 ohne nachteilige Durchbiegung stand. Auch wird der Rahmen 1 selbst bei Ausführung aus Polypropylen hierbei nicht überlastet.
-
Wenn bei Entnahme von Pipettenspitzen 36 die Platte 21 durch sich verhakende Pipettenspitzen 36 angehoben wird, verkantet sich die Platte 21 bzw. stellt sich schräg. Dies beruht auf der unsymmetrischen Gewichtsverteilung der Platte 21 bezüglich der verhakten Pipettenspitzen 36. Infolgedessen verkeilen sich die Säulen 9 in den Bohrungen 33 (vgl. 12 und 13). Hierdurch wird die Platte 21 von den angehobenen Pipettenspitzen 36 abgestreift und fällt in die Ausgangslage zurück.
-
Die Form der Säulen 9 und der Bohrungen 33 sowie das Spiel dazwischen erleichtern das Aufsetzen der Platte 21 auf den Rahmen 1. Dennoch ist die Platte 21 sicher am Rahmen 1 gehalten. Ein sicherer Transport kann mittels eines Greifwerkzeuges eines Automaten durchgeführt werden. Das Greifwerkzeug kann den Rahmen 1 an den Außenseiten einander gegenüberliegender Seitenwände 2, 4 oder 3, 5 an der Taille 17 umfassen. Ein Abrutschen des Greifwerkzeuges wird durch den nach außen vorspringenden oberen Vorsprung 13 und den Boden 6 vermieden.
-
Die Ränder 26 bis 29 der Platte 21 sind von außen zugänglich und können leicht mit einem Greifwerkzeug gegriffen werden. Das Greifwerkzeug greift vorzugsweise an den längeren Rändern 28, 29 an, die mit dem nach oben vorspringenden Greifrand 30, 31 versehen sind. Zusätzlich kann ein Greifrand noch weitere Elemente aufweisen, wie Durchbrüche, Vertiefungen, Erhebengen etc., die ein formschlüssiges Greifen, insbesondere durch Greifarme, ermöglichen.
-
Ferner kann die Platte 21 insbesondere an den mit dem vorspringenden Greifrand 30, 31 versehenen Rändern 28, 29 manuell gegriffen werden. Hierbei verhindert der über die Oberseite der Pipettenspitzen 36 vorstehende Greifrand 30, 31 Verschmutzungen eingesetzter Pipettenspitzen 36.
-
Gemäß 5 und 6 weist ein Deckel 38 einen ebenen Deckelboden 39 und senkrecht davon nach unten vorspringende Deckelseitenwände 40 bis 43 auf. Die einander gegenüberliegenden, kurzen Deckelseitenwände 41, 42 haben jeweils eine Vertiefung 44, 45. Die Deckelseitenwände 40 bis 43 sitzen mit ihrem unteren Rand 46 auf der Stufe 14 auf. An ihren Innenseiten sind an den Positionierungsnasen 16 geführt. Der Deckel 38 überdeckt eine auf den Rahmen 1 aufgesetzte Platte 21 mit eingesetzten Pipettenspitzen 36. Die Außenseiten der Deckelseitenwände 40 bis 43 und die Randfläche 15 fluchten miteinander und können für die Anbringung eines Klebebandes genutzt werden, das den Deckel 38 dicht mit dem Rahmen 1 verbindet.
-
In die Vertiefungen 44, 45 kann ein Greifwerkzeug eingreifen um den Deckel 38 automatisch vom Rahmen 1 abzuziehen. Ferner ist durch die Vertiefungen hindurch eine Kennzeichnung an einer Schmalseite 26, 27 der Platte 21 von außen lesbar. Hierfür ist der Deckel 38 vorzugsweise aus einem transparenten Material hergestellt.
-
Der Deckel 38 hat an der Oberseite seines Bodens 39 im Eckenbereich nach oben vorstehende Rippen 39.1 bis 39.4. Ferner weist er an den oberen Rändern seiner Deckelseitenwände 41, 43 Rücksprünge 41.1, 43.1 auf. Auf die Oberseite eines Deckels 38 ist ein Rahmen 4 mit seinem Boden 6 aufsetzbar. Die Einfassung 19 des Bodens 6 wird innen an den Rippen 39.1 bis 39.4 geführt. In die Rücksprünge 41.1, 43.1 sind schneidenförmige Trennwerkzeuge 43.2 einsetzbar, um in einem Stapel übereinander angeordnete Rahmen 4 und Deckel 38 voneinander zu trennen (vgl. 14).
-
Der Deckel 38 ist vorzugsweise einteilig hergestellt. Bevorzugt kommen Kunststoffe zum Einsatz. Bevorzugt wird er spritzgegossen. Beispielsweise können die Kunststoffe Polycarbonat (PC), Polystyrol (PS), Polypropylen (PP) oder Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) verwendet werden. Bevorzugt wird Polycarbonat oder Polystyrol verwendet, da diese Materialien die Herstellung eines glasklaren Deckels 38 ermöglichen.
-
Gemäß 7 weist der Träger einen rahmenförmigen Abstandshalter 47 auf. Dieser hat vier vertikale Abstandshalter-Seitenwände 48 bis 51, die an den Ecken miteinander verbunden sind. Ferner hat der Abstandshalter einen Zwischenboden 52 mit 24, 48, 96, 384 oder 1.536 durchgehenden weiteren Löchern 53, die entsprechend den Löcher 23 der Platte 21 eine Matrix-Anordnung haben.
-
Der Abstandshalter 47 ist vorzugsweise einteilig hergestellt. Bevorzugt kommen dabei Kunststoffe eingesetzt. Bevorzugt wird er spritzgegossen. Er kann aber auch als Tiefziehteil hergestellt werden. Beispielsweise können die Kunststoffe Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polycarbonat (PC), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) oder Polystyrol (PS) verwendet werden. Bevorzugt kommt Polypropylen zum Einsatz, da es besonders kostengünstig ist.
-
Gemäß 8 ist der Abstandshalter 47 mit seinem unteren Rand 54 auf die Oberseite einer Platte 21 aufgesetzt, die auf einen Rahmen 1 aufgesetzt ist.
-
Gemäß 9 ist auf den oberen Rand 55 des Abstandshalters 47 eine weitere Platte 21 und darauf ein weiterer Abstandshalter 47 usw. aufgesetzt.
-
In die Platte 21 eingesetzte Pipettenspitzen 36 werden von den weiteren Löchern 33 in den Zwischenböden darunter angeordneter Abstandshalter 47 seitlich geführt. Hierdurch werden Fehlausrichtungen von Pipettenspitzen 36 beim automatischen oder manuellen Aufeinanderstapeln von befüllten Platten 21 vermieden. Beim Anheben der Platte 21 verhindert der Zwischenboden 52, dass Pipettenspitzen 36 aus einer darunter angeordneten Platte 21 mitgenommen werden. Zur Abdeckung der Anordnung kann auf die oberste Platte 21 lose ein Deckel 38 aufgesetzt werden (vgl. 10).
-
Gemäß 15 und 16 weist ein weiterer erfindungsgemäßer Abstandshalter 56 vier rahmenförmig angeordnete Abstandshalter-Seitenwände 57, 58, 59, 60 auf. Diese sind an den Ecken miteinander verbunden und öffnen sich nach oben.
-
Ferner umfasst der Abstandshalter 56 einen Zwischenboden 61, der eine Vielzahl weiterer Löcher 62 aufweist, die in Reihen und Spalten angeordnet sind. Insgesamt sind vorzugsweise 96 weitere Löcher in 8 Reihen und 12 Spalten vorhanden. Der Zwischenboden ist an seinem äußeren Rand einteilig mit den Seitenwänden 57, 58, 59, 60 verbunden. Die Grundfläche des Zwischenbodens 61 entspricht vorzugsweise der Grundfläche einer Mikrotiterplatte nach dem SBS-Standard.
-
Der Zwischenboden 61 ist in einem Abstand sowohl vom unteren Rand 63 als auch vom oberen Rand 64 der Seitenwände 57 bis 60 angeordnet.
-
Der Zwischenboden 61 trägt ein Gitter einander kreuzender Rippen 65, 66, die sich jeweils von einer Seitenwand 57, 58 zur gegenüberliegenden Seitenwand 59, 60 erstrecken.
-
Parallel zu den Reihen mit weiteren Löchern 62 verläuft zwischen den weiteren Löchern 62 eine einzige Rippe 65 mittig über den Zwischenboden 61. Parallel zu den Spalten mit weiteren Löchern 62 verlaufen in gleichen Abständen drei Rippen 66 zwischen den weiteren Löchern 62 über den Zwischenboden.
-
Neben dem oberen Rand der Rippen 65, 66 haben die Abstandshalter-Seitenwände 57 bis 60 oben eine Aufweitung 67. Dort läuft innen eine Stufe 68 um. In die Aufweitung 67 ist ein gleicher Abstandshalter 56 mit dem unteren Randbereich seiner Abstandshalter-Seitenwände 57 bis 60 einsetzbar.
-
Der Abstandshalter 56 hat am oberen Rand 64 an den langen Seitenwänden 57, 59 jeweils zwei nach außen vorstehende Rastlaschen 69, 70, 71, 72. Diese Rastlaschen haben in der Horizontalebene eine trapezförmige Kontur, wobei sie sich nach außen verjüngen. Auf der Oberseite tragen die Rastlaschen Einführschrägen 73, die jeweils nach oben und zur Mitte des Abstandshalters hin geneigt sind. Auf der Unterseite befinden sich zwischen den Rastlaschen und den langen Seitenwänden Aussteifungsrippen 74.
-
Die beiden kurzen Seitenwände 58, 60 haben am oberen Rand 64 im Bereich der Aufweitung 67 nach außen vorspringende Taschen 75, 76.
-
Gemäß 17 und 18 weist eine Platte 77 einen im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper 78 mit einer Vielzahl Löcher 79 auf, die sich von der Unterseite 80 zur Oberseite 81 des Grundkörpers 78 erstrecken.
-
Die Löcher 79 sind ebenfalls regelmäßig in Reihen und Spalten angeordnet. Im Beispiel sind es 96 Löcher in acht Reihen und zwölf Spalten. Die Grundfläche der Platte 77 entspricht der Grundfläche einer Mikrotiterplatte nach dem SBS-Standard.
-
Vom unteren Rand des plattenförmigen Grundkörpers 78 steht ein umlaufender Randbereich 82 schürzenartig zur Seite und nach unten vor. Ausgehend vom unteren Rand erstreckt sich der Randbereich 82 zunächst in horizontaler Richtung zur Seite und daran anschließend vertikal nach unten. Die Oberseite des Randbereichs 82 bildet eine Stufe 83, auf die von oben eine haubenartige Abdeckung aufsetzbar ist.
-
Von der Innenseite des nach unten vorstehenden Teils des Randbereichs 82 stehen weitere Rastlaschen 84 nach innen vor. Die weiteren Rastlaschen 84 befinden sich aus herstellungstechnischen Gründen unterhalb bzw. neben Ausbrüchen 85 im Verbindungsbereich des horizontalen und vertikalen Abschnittes des Randbereichs 82.
-
Die weiteren Rastlaschen 84 sind mit den Rastlaschen 69, 70, 71, 72 des Abstandshalters 56 verrastbar. Hierfür werden die weiteren Rastlaschen auf die Einführschrägen 73 der Rastlaschen 69 bis 72 gedrückt, bis sie über den äußeren Rand der Rastlaschen 69 bis 72 schnappen und diese untergreifen. In dieser Lage liegt der obere Rand 64 der Seitenwände 57 bis 60 an der Unterseite 80 des plattenförmigen Grundkörpers 78 an und stützt sich daran ab. Die Rastverbindung ist leicht gezielt durch Biegen des Randbereiches 82 nach außen aufhebbar.
-
Pipettenspitzen sind in die verrastete Einheit aus Platte 77 und Abstandshalter 56 einsetzbar, wobei jede Pipettenspitze 86 sich oben mit einem Kopf 87 am Rand eines Loches 79 der Platte 77 abstützt und unten am Umfang in einem darunter angeordneten weiteren Loch 62 des Abstandshalters 56 geführt ist.
-
19 zeigt eine Anordnung von zwei Stapeln mit insgesamt 960 Pipettenspitzen, wobei der Übersicht wegen nur wenige Pipettenspitzen 89 beispielhaft gezeigt sind. Jede Pipettenspitze 86 hat zylindrische und konische Abschnitte. Infolgedessen ist nur ein kurzer unterer Abschnitt einer Pipettenspitze 86 in einen kurzen oberen Abschnitt einer gleichen Pipettenspitze 86 einschiebbar.
-
Jeder Stapel 88.1, 88.2 hat unten einen Kasten oder Box 89 mit einer Bodenwand 90 und vier Seitenwänden 91. Am oberen Rand hat jede Box 99 einen umlaufenden Auflagerand 92. Eine Platte 77 ist mit dem Randbereich 82 auf den Auflagerand 92 aufgesetzt, sodass sie den Auflagerand 92 an den Außenseiten übergreift.
-
Eine verrastete Anordnung aus Platte 77 und Abstandshalter 56 gemäß 17 und 18 ist auf die untere Platte 77 aufgesetzt, wobei sich der Abstandshalter 56 mit den unteren Rändern 63 seiner Seitenwände 57 bis 60 auf der Oberseite 81 der unteren Platte 77 abstützt. Die Innenseiten der Seitenwände 57 bis 60 des Abstandshalters 56 sind seitlich an den Köpfen 87 der äußeren Pipettenspitzen 86 geführt. Die in der oberen Platte 77 gehaltenen Pipettenspitzen 86 greifen mit ihren unteren Enden in die oberen Enden der in der unteren Platte 77 gehaltenen Pipettenspitzen 86 ein.
-
Weitere Anordnungen aus miteinander verrasteten Platten 77 und Abstandshaltern 56 sind auf die vorbeschriebene Anordnung aufgesetzt, wobei jeweils der untere Rand 63 des Abstandshalters 56 auf der Oberseite 81 einer unteren Platte 77 aufgestützt und innen an den Köpfen 87 der Pipettenspitzen 86 in der unteren Platte 77 geführt ist. Auf die oberste Platte 77 jedes Stapels 88.1, 88.2 ist eine haubenartige Abdeckung 93 aufgesetzt. Diese stützt sich mit den unteren Rändern ihrer umlaufenden Seitenwände auf der Stufe 83 der obersten Platte 77 ab. Zwei Stapel 88.1, 88.2 sind nebeneinander platziert und von einem Band 94 umschlungen, um diese Anordnung zusammenzuhalten. Im Beispiel sind die beiden Boxen 89 ursprünglich getrennt. Es ist aber auch möglich, zwei einteilig miteinander verbundene Boxen 89 vorzusehen, um die Anordnung weiter zu stabilisieren.
-
Ferner ist die gesamte Anordnung von einer Schrumpffolie umhüllt, die den Zusammenhalt weiter verstärkt und vor Verschmutzung schützt.
-
Für das Abarbeiten von Pipettenspitzen wird diese Verpackungseinheit 95 geöffnet. Eine einzelne Nachfüllpackung bestehend aus Platte 77, damit verrastetem Abstandshalter 56 und Pipettenspitzen 86 wird von oben abgenommen und in eine Arbeitsbox 96 umgesetzt. Dies ist in 20 gezeigt.
-
Die Arbeitsbox 96 weist ebenfalls eine Bodenwand 97 und vier hochstehende Seitenwände 98 auf. Am Innenumfang der Seitenwände läuft in kurzem Abstand von der oberen Öffnung einer Aufnahme 99 der Arbeitsbox 96 ein Auflagerand 100 um. Die Platte 77 stützt sich mit dem unteren Randbereich 82 auf dem Auflagerand 100 ab. Der Abstandshalter 56 ragt in die Aufnahme 99 der Arbeitsbox 96 hinein.
-
Die Pipettenspitzen 86 sind einzeln oder gruppenweise mittels einer Pipette von dieser Anordnung abnehmbar. Hierfür wird die Pipette mit mindestens einem konischen oder zylindrischen Ansatz in die obere Öffnung mindestens einer Pipettenspitze 86 eingepresst und die aufgepresste Pipettenspitze 86 mittels der Pipette angehoben. Nach dem Abarbeiten sämtlicher Pipettenspitzen 86 können Platte 77 und Abstandshalter 56 aus der Arbeitsbox 96 entnommen und voneinander getrennt der Entsorgung zugeführt werden.
-
Der Abstandshalter 101 von 21 und 22 weist im Unterschied zu dem vorbeschriebenen Abstandshalter 56 einen Zwischenboden 61 auf, der mit dem unteren Rand 63 der Seitenwände 57 bis 60 verbunden ist. Folglich stehen die Seitenwände 57 bis 60 nicht nach unten von dem Zwischenboden 61 vor.
-
Die Oberseite des Zwischenbodens 61 ist wiederum mit Rippen 65, 66 zur Aussteifung versehen. Eine Aufweitung 67 oberhalb des oberen Randes der Rippe 66 weisen nur die kurzen Seitenwände 58, 60 auf.
-
Der Zwischenboden 61 hat an der Unterseite zwischen den weiteren Löchern 62 nach unten vorstehende Führungselemente 102 in Form leistenförmiger Vorsprünge. Diese erstrecken sich jeweils ausgehend vom Rand des Zwischenbodens 61 entlang von drei benachbarten weiteren Löchern 62. Eine Erstreckung entlang einer größeren oder geringeren Anzahl weiterer Löcher 62 ist ebenfalls möglich. Von jeder Seite gehen zwei Führungselemente 102 aus. Diese dienen der Führung am Rand der Köpfe 87 von Pipettenspitzen 86, die in einer Platte 77 unterhalb des Abstandshalters 56 bereitgestellt werden.
-
23 zeigt eine Verpackungseinheit mit zwei Stapeln 87, 88. Jeder Stapel 88.1, 88.2 umfasst eine Box 82, auf die eine Platte 77 mit dem Randbereich 82 aufgesetzt ist. In der Platte 77 sind Pipettenspitzen 86 gehalten, die in die Aufnahme der Box 89 eingreifen. Auf dieser Anordnung sind mehrere Anordnungen aus dem Abstandshalter 101 gemäß 21 und 22 und einer damit verrasteten Platte 77 aufgesetzt. Der Abstandshalter 101 stützt sich jeweils mit dem unteren Rand seiner weiteren Löcher 62 auf der Oberseite einer der Köpfe 87 von Pipettenspitzen 86, die auf einer unteren Platte 77 gehalten sind, ab. In der oberen Platte 77 sind jeweils Pipettenspitzen 86 gehalten, die teilweise in die Pipettenspitzen 86 eingreifen, die in der unteren Platte 77 gehalten sind. Jeder Stapel 87, 88 umfasst Abstandshalter 56 und fünf Platten 77. Auf die oberste Platte 77 ist ein haubenartiger Deckel 93 aufgesetzt, der sich auf der Stufe 83 der obersten Platte abstützt.
-
Beide Stapel 88.1, 88.2 sind durch ein Band 94 zusammengehalten und stabilisiert. Die untersten Boxen 89 können wiederum voneinander getrennte oder einteilig miteinander verbundene Boxen sein. Die gesamte Anordnung ist mit Schrumpffolie umhüllt.
-
Nach Öffnen der Verpackung und Abnehmen des Deckels 93 können wiederum von oben einzelne Anordnungen aus Platte 77 und Abstandshalter 56 abgenommen und in eine Arbeitsbox 96 eingesetzt werden. Aus der Arbeitsbox 96 werden einzelne Pipettenspitzen 86 entnommen. Nach dem Abarbeiten einer Platte 77 kann diese wiederum vom Abstandshalter 56 getrennt und sind die beiden Teile einer gesonderten Entsorgung zuführbar.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- WO 0051899 A1 [0004]
- US 6221317 B1 [0006, 0010]
- US 5366088 [0009]