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DE202014009404U1 - Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut aus einer Verteilmaschine sowie pneumatische Verteilmaschine und Aufnahmeeinrichtung einer solchen Einheit - Google Patents

Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut aus einer Verteilmaschine sowie pneumatische Verteilmaschine und Aufnahmeeinrichtung einer solchen Einheit Download PDF

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DE202014009404U1
DE202014009404U1 DE202014009404.7U DE202014009404U DE202014009404U1 DE 202014009404 U1 DE202014009404 U1 DE 202014009404U1 DE 202014009404 U DE202014009404 U DE 202014009404U DE 202014009404 U1 DE202014009404 U1 DE 202014009404U1
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diffuser
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RAUCH Landmaschinenfabrik GmbH
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C7/00Sowing
    • A01C7/08Broadcast seeders; Seeders depositing seeds in rows
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    • A01C7/107Calibration of the seed rate
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
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Abstract

Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut, wie Saatgut und/oder Dünger, aus einer Verteilmaschine (100), umfassend (a) eine pneumatische Verteilmaschine (100) mit wenigstens einem Dosierorgan (104) und einer unterhalb des Dosierorgans (104) angeordneten Übergabekammer (109), in welche einerseits eine an ein Gebläse anschließbare Düse (112), andererseits ein an wenigstens eine Verteilerleitung (115) anschließbarer Diffusor (113) mündet, wobei die Mündung der Düse (112) mit Abstand von der Mündung des Diffusors (114) angeordnet ist, und wobei die Übergabekammer (109) eine mittels wenigstens einer Abdeckung (121) zu öffnende und zu verschließende Zugangsöffnung (120) aufweist; und (b) wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung (200) zur Aufnahme der Probe des mittels des wenigstens einen Dosierorgans (104) der Verteilmaschine (100) dosierten Verteilgutes, wobei die Aufnahmeeinrichtung (200) wenigstens einen Einlassabschnitt (201) mit einer Einlassöffnung (202) für das Verteilgut aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass – der Einlassabschnitt (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) zwei entgegengesetzte, nahe ihrer Einlassöffnung (202) angeordnete Wandungen (203a, 203b) aufweist, deren Abstand höchstens dem Abstand zwischen der Mündung der Düse (112) und der Mündung des Diffusors (113) der Verteilmaschine (100) entspricht, und – die mittels der Abdeckung (121) zu öffnende und zu verschließende Zugangsöffnung (120) der Übergabekammer (109) einen Querschnitt aufweist, welcher wenigstens einem Querschnitt (Q) des Einlassabschnittes (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) entspricht, so dass der Einlassabschnitt (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) bei geöffneter Abdeckung (121) der Übergabekammer (109) der Verteilmaschine (100) zwischen die Mündungen einerseits der Düse (112), andererseits des Diffusors (113) einschiebbar ist, um das von dem Dosierorgan (104) der Verteilmaschine (100) dosierte Verteilgut anlässlich einer Probennahme unter Überbrückung der Mündungen sowohl der Düse (112) als auch des Diffusors (113) aufzunehmen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut, wie Saatgut und/oder Dünger, aus einer Verteilmaschine, umfassend
    • (a) eine pneumatische Verteilmaschine mit wenigstens einem Dosierorgan und einer unterhalb des Dosierorgans angeordneten Übergabekammer, in welche einerseits eine an ein Gebläse anschließbare Düse, andererseits ein an wenigstens eine Verteilerleitung anschließbarer Diffuser mündet, wobei die Mündung der Düse mit Abstand von der Mündung des Diffusors angeordnet ist, und wobei die Übergabekammer eine mittels wenigstens einer Abdeckung zu öffnende und zu verschließende Zugangsöffnung aufweist; und
    • (b) wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme der Probe des mittels des wenigstens einen Dosierorgans der Verteilmaschine dosierten Verteilgutes, wobei die Aufnahmeeinrichtung wenigstens einen Einlassabschnitt mit einer Einlassöffnung für das Verteilgut aufweist.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine zur Entnahme einer Probe an Verteilgut, wie Saatgut und/oder Dünger, ausgebildete pneumatische Verteilmaschine, insbesondere einer Einheit der vorgenannten Art, mit wenigstens einem Dosierorgan und einer unterhalb des Dosierorgans angeordneten Übergabekammer, in welche einerseits eine an ein Gebläse anschließbare Düse, andererseits ein an wenigstens eine Verteilerleitung anschließbarer Diffusor mündet, wobei die Mündung der Düse mit Abstand von der Mündung des Diffusors angeordnet ist, und wobei die Übergabekammer eine mittels wenigstens einer Abdeckung zu öffnende und zu verschließende Zugangsöffnung aufweist. Schließlich betrifft die Erfindung eine Aufnahmeeinrichtung einer Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut, wie Saatgut und/oder Dünger, der vorgenannten Art aus einer Verteilmaschine.
  • Pneumatische Verteilmaschinen der eingangs genannten Art finden in der Landwirtschaft zum Ausbringen von vornehmlich pulver- oder partikelförmigem Verteilgut, wie insbesondere Saatgut und/oder Dünger, verbreitet Verwendung. Dabei wird das in der Regel in einem Behälter auf Vorrat gehaltene Verteilgut mittels des üblicherweise unterhalb einer Auslauföffnung des Behälters angeordneten Dosierorgans dosiert und wird der dosierte Massenstrom an Verteilgut an eine Mehrzahl an dem Dosierorgan nachgeordneten Verteilorganen überführt. Zur Überführung des Verteilgutes an die Verteilorgane dient das Gebläse, welches die erzeugte Förderluft über die Düse der Übergabekammer zuführt, wo der mittels des Dosierorgans dosierte Verteilgutstrom in den Förderluftstrom eindispergiert wird, wonach dieser über einen Diffusor bzw. über eine Expansionsdüse von der Übergabekammer an eine Förderleitung übergeben wird, welche in einen Verteilerkopf mündet. Die aus der Düse und dem üblicherweise nach Art einer Expansionsdüse ausgestalteten Diffusor gebildete Baugruppe wird auch als ”Injektor” bezeichnet. Der Verteilerkopf weist eine Mehrzahl an Abgängen auf, welche üblicherweise um dessen Umfang verteilt angeordnet sind und an welche sich je eine Verteilerleitung anschließt, welche dazu dient, den Verteilgutstrom in der Anzahl an Verteilerleitungen entsprechende Teilströme je einer Verteileinrichtung zuzuführen, welche je nach gewünschter Arbeitsbreite mit unterschiedlichem Seitenabstand von der Verteilmaschine angeordnet sind.
  • Handelt es sich bei der pneumatischen Verteilmaschine beispielsweise um einen Düngerstreuer, so können die Verteileinrichtungen z. B. von am Ende der Verteilerleitungen befindlichen Prallplatten gebildet sein. Handelt es sich hingehen bei der pneumatischen Verteilmaschine beispielsweise um eine Sämaschine, so können die Verteileinrichtungen z. B. Säscharen umfassen, um das Saatgut in den Boden einzubringen. Derartige Verteilmaschinen sind unter anderem aus den DE 44 34 963 A1 , DE 197 47 029 A1 oder DE 10 2010 053 883 A1 bekannt.
  • Der insbesondere in seinem mit dem Verteilgut befüllten Zustand schwere Behälter ist bei bekannten pneumatischen Verteilmaschinen üblicherweise an einer Tragkonstruktion angeordnet, welche sich unterhalb des Behälters erstreckt und diesen abstützt. Die Tragkonstruktion kann dabei entweder von einem Dreipunkt-Kraftheber einer Zugmaschine, wie eines Traktors, aufgenommen werden, oder die Verteilmaschine ist als gezogene Maschine ausgebildet, welche sich ihrerseits während des Betriebs auf dem Boden abstützt. Die Übergabekammer mit der jeweils in diese einmündenden und üblicherweise koaxial angeordneten Düse und Diffusor sind aus Platzgründen häufig quer zur Fahrtrichtung angeordnet (d. h. die Mittelachse von Düse und Diffusor erstreckt sich senkrecht zur Fahrtrichtung). Darüber hinaus sind insbesondere für große Arbeitsbreiten sogenannte Zwillingsausführungen bekannt, welche je einen zur Aufnahme des Verteilgutes dienenden Behälter sowie je ein pneumatisches Transportsystem der oben beschriebenen Art umfassen. Die Übergabekammer ist in diesem Fall in der Regel parallel zur Fahrtrichtung angeordnet.
  • Die Übergabekammer von pneumatischen Verteilmaschinen ist einerseits aus Platzgründen, andererseits zur Erzielung eines möglichst geringen Schwerpunktes der Maschine und den Bestrebungen dahingehend, dem Behälter ein möglichst großes Fassungsvermögen zu verleihen, üblicherweise auf einem sehr tiefen Höhenniveau unterhalb des Dosierorgans angeordnet, welches seinerseits unterhalb der Auslauföffnung des das Verteilgut aufnehmenden Behälters positioniert ist. Folglich ist der für eine Probenahme anlässlich einer Abdrehprobe zur Verfügung stehende Raum in der Regel begrenzt, zumal für die Abdrehprobe eine Aufnahmeeinrichtung, wie beispielsweise eine Auffangschale, unterhalb des Dosierorgans bzw. unterhalb der Übergabekammer angeordnet werden muss, um das über einen vorgegebenen Zeitraum mit einer vorgegebenen Einstellung des Dosierorgans auffangen und dessen Masse ermitteln zu können. Um die Arbeitsgänge des Düngens und/oder Säens mit Arbeitsgängen der Bodenbearbeitung platzsparend miteinander kombinieren zu können, sind pneumatische Verteilmaschinen, insbesondere in Form sogenannter Drillmaschinen, zudem häufig mit aktiven oder passiven Bodenbearbeitungsgeräten, wie z. B. Packerwalzen, Kreiseleggen und dergleichen, ausgestattet, was den für eine Abdrehprobe zur Verfügung stehenden Raum zusätzlich einschränkt. Indes ist es für die Abdrehprobe essentiell, dass das gesamte, während ihrer Durchführung dosierte Verteilgut aufgefangen werden kann und nicht etwa Teile desselben in der Übergabekammer und/oder im Mündungsbereich der Düse oder des Diffusors zurückbleiben, um für eine hohe Genauigkeit der Einstellung des Dosierorgans beim späteren Arbeitsgang des Düngens/Säens zu sorgen und auch als ”Abdrehfehler” bezeichnete Fehldosierungen, insbesondere Überdosierungen, infolge nur teilweise aufgefangenen Verteilgutes, sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch aus Umweltschutzgründen zu vermeiden.
  • Die EP 0 635 195 A1 beschreibt eine pneumatische Verteilmaschine in Form einer Sämaschine, deren sich schräg nach unten erstreckende Übergabekammer im unmittelbaren Anschluss an das Dosierorgan einen nach unten abklappbaren, geneigten Boden aufweist. Der Boden ist in einen Auslaufstutzen einschwenkbar angelenkt, durch welchen das dosierte Verteilgut anlässlich der Durchführung einer Abdrehprobe nach unten in eine untergestellte Aufnahmeeinrichtung in Form eines Auffanggefäßes fallen kann. Nachteilig ist einerseits der für den im Innern des Stutzens angeordneten, schwenkbaren Boden erforderliche konstruktive Aufwand, welcher zudem einer einwandfreien Gasdichtigkeit während des Verteilbetriebs gewährleisten muss; andererseits besitzt die bekannte Ausgestaltung einen erhöhten Raumbedarf, weil die Übergabekammer, über deren Ausgestaltung die Druckschrift im Übrigen nichts offenbart, nicht unmittelbar unterhalb des Dosierorgans, sondern seitlich versetzt zu diesem angeordnet werden muss, um für die Zwischenanordnung des mittels des schwenkbaren Bodens verschließbaren Auslaufstutzens für die Probennahme zu sorgen.
  • Der DE 44 31 288 A1 ist eine weitere pneumatische Verteilmaschine zu entnehmen, bei welcher die Übergabekammer im Wesentlichen unterhalb des Dosierorgans angeordnet ist und insoweit eine relativ raumsparende Anordnung gegeben ist. Die Übergabekammer ist nach unten hin offen ausgestaltet und mittels einer konzentrisch zu der Mittelachse einerseits der in die Übergabekammer mündenden Düse, andererseits des in die Übergabekammer mündenden Diffusors drehbaren Halbschale, welche sich um etwa ein Drittel bis ein Viertel des Umfangs von Düse bzw. Diffusor erstreckt, verschließbar. Während die Übergabekammer anlässlich der Säarbeit mittels der Halbschale verschlossen ist, welche sich in ihrer Schließstellung um die untere Zugangsöffnung der Übergabekammer herum erstreckt und diese verschließt, wird die Halbschale anlässlich der Durchführung einer Abdrehprobe um die Mittelachse von Düse und Diffusor gedreht, so dass sie die untere Zugangsöffnung der Übergabekammer freigibt und ein ausreichender Freiraum verbleibt, damit das bei der Abdrehprobe dosierte Verteilgut zunächst durch den zwischen den Mündungen der Düse und des Diffusors gebildeten Zwischenraum innerhalb der Übergabekammer hindurch und sodann durch die freigegebene Zugangsöffnung in eine unterhalb derselben abgestellte Aufnahmeeinrichtung, wie ein Auffanggefäß, überführt werden kann. Während auch diese Ausgestaltung einen hinreichenden Freiraum unterhalb des Injektors bzw. unterhalb der Übergabekammer zur Probennahme erfordert, besteht ein weiterer Nachteil insbesondere darin, dass ein Teil des während der Abdrehprobe dosierten Verteilgutes in die Mündungen der Düse sowie des Diffusors hineinfallen kann und die aufgefangene Verteilgutmenge folglich nicht der tatsächlich dosierten Verteilgutmenge entspricht, was zu Fehldosierungen – insbesondere zu Überdosierungen – bei der späteren Streu- bzw. Säarbeit führt. Darüber hinaus ist die bekannte Ausgestaltung sowohl in konstruktiver als auch in handhabungstechnischer Hinsicht relativ aufwändig, zumal die drehbare Halbschale während des Betriebs eine einwandfreie Gasdichtigkeit zu gewährleisten hat.
  • Die EP 2 022 308 A1 sieht bei einer gattungsgemäßen pneumatischen Verteilmaschine zur Durchführung einer Abdrehprobe vor, dass die Übergabekammer an ihrer Unterseite von einer Abdeckung verschlossen ist, welche anlässlich der Abdrehprobe geöffnet werden kann, um das dosierte Verteilgut in eine Aufnahmeeinrichtung, wie ein Auffanggefäß, zu überführen. Um dabei zu verhindern, dass das dosierte Verteilgut in die Mündungen einerseits der Düse, andererseits des Diffusors fällt, ist ein Leitblech vorgesehen, welches in die Übergabekammer derart eingeschoben werden kann, dass es sich oberhalb des Zwischenraumes zwischen der Düse und dem Diffusor sowie unterhalb des Dosierorgans befindet, so dass das dosierte Verteilgut von oben auf das Leitblech und von dort an dem Zwischenraum vorbei durch die geöffnete Abdeckung hindurch in das Auffanggefäß fallen kann. Zu diesem Zweck kann das Leitblech entweder in Axialrichtung von Düse und Diffusor in die Übergabekammer hinein und aus dieser heraus oder wiederum um den Umfang von Düse und Diffusor herum hin und her verschoben werden. Wenngleich sich eine Akkumulation von Verteilgut in den Mündungsbereichen von Düse und Diffusor während der Abdrehprobe auf diese Weise vermeiden lässt, gilt für die Nachteile im Wesentlichen das oben zur DE 44 31 288 A1 gesagte, wobei zunächst auch hier ein hinreichender Freiraum unterhalb des Injektors bzw. unterhalb der Übergabekammer zur Probennahme vonnöten ist. Insbesondere besteht jedoch auch bei dieser Ausgestaltung die Gefahr von Abdrehfehlern, weil ein Teil des während der Abdrehprobe dosierten Verteilgutes auf der Oberseite des Leitblechs liegenbleibt und die aufgefangene Verteilgutmenge folglich wiederum nicht der tatsächlich dosierten Verteilgutmenge entspricht, so dass es zu Fehldosierungen kommen kann. Entsprechend ist auch die in der EP 2 022 308 A1 vorgeschlagene Ausgestaltung sowohl in konstruktiver als auch in handhabungstechnischer Hinsicht relativ aufwändig, zumal das Leitblech in der Betriebsstellung (wenn es also nicht zur Überbrückung des Zwischenraumes zwischen Düse und Diffusor dient) wiederum eine einwandfreie Gasdichtigkeit zu gewährleisten hat.
  • Aus der DE 10 2007 044 178 A1 ist schließlich eine mit einer zwischen einer Schließstellung und einer Probenahmestellung hin und her verschwenkbaren Leitklappe versehene Übergabekammer einer gattungsgemäßen pneumatischen Verteilmaschine bekannt, welche in ihrer Schließstellung als Außenwand der Übergabekammer dient und in ihrer Probenahmestellung in den Zwischenraum zwischen der Düse und dem Diffusor hineingeklappt wird, so dass das dosierte Verteilgut über den von oben in die Übergabekammer mündenden Auslass des Dosierorgans über die Außenseite der Leitklappe hinweg und von dort in eine Auffangschale fallen kann. Die letztgenannte Lösung erweist sich zwar sowohl konstruktiv als auch handhabungstechnisch als einfach, bequem und kostengünstig und ermöglicht zudem eine fast optimale Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Raumes, weil das Verteilgut nicht durch die Unterseite, sondern durch eine der Seitenwände der Übergabekammer herausgeführt wird. Allerdings besteht auch hier die Gefahr einer Anreicherung von dosiertem Verteilgut in den Mündungen von Düse und Diffusor, welche mit den oben beschriebenen Dosierfehlern einhergehen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, auf konstruktiv einfache und kostengünstige Weise unter zumindest weitestgehender Vermeidung der vorgenannten Nachteile und insbesondere unter zuverlässiger Verhinderung von Abdrehfehlern infolge von während der Abdrehprobe in der Übergabekammer zurückbleibenden Streu- bzw. Saatgutes für eine zuverlässige und reproduzierbare Durchführung von Abdrehproben bei gattungsgemäßen pneumatischen Verteilmaschinen zu sorgen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer einerseits aus einer pneumatischen Verteilmaschine, andererseits aus einer Aufnahmeeinrichtung gebildeten Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass
    • – der Einlassabschnitt der Aufnahmeeinrichtung zwei entgegengesetzte, nahe ihrer Einlassöffnung angeordnete Wandungen aufweist, deren Abstand höchstens dem Abstand zwischen der Mündung der Düse und der Mündung des Diffusors der Verteilmaschine entspricht, und
    • – die mittels der Abdeckung zu öffnende und zu verschließende Zugangsöffnung der Übergabekammer einen Querschnitt aufweist, welcher wenigstens einem Querschnitt des Einlassabschnittes der Aufnahmeeinrichtung entspricht,
    so dass der Einlassabschnitt der Aufnahmeeinrichtung bei geöffneter Abdeckung der Übergabekammer der Verteilmaschine zwischen die Mündungen einerseits der Düse, andererseits des Diffusors einschiebbar ist, um das von dem Dosierorgan der Verteilmaschine dosierte Verteilgut anlässlich einer Probennahme unter Überbrückung der Mündungen sowohl der Düse als auch des Diffusors aufzunehmen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung bei einer pneumatischen Verteilmaschine der eingangs genannten Art ferner vor, dass sich die mittels der Abdeckung verschließbare, mit dem freien Zwischenraum zwischen der Düse und dem Diffusor fluchtende Zugangsöffnung um einen Umfangsabschnitt einerseits der Mündung der Düse, andererseits der Mündung des Diffusors von wenigstens 150° um den freien Zwischenraum zwischen der Düse und dem Diffusor herum erstreckt, so dass bei geöffneter Abdeckung im Wesentlichen der gesamte Zwischenraum zwischen der Mündung der Düse und der Mündung des Diffusors von außen zugänglich ist.
  • Schließlich schlägt die Erfindung zur Lösung dieser Aufgabe eine Aufnahmeeinrichtung einer Einheit der eingangs genannten Art vor.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung macht zunächst etwaige, in der Übergabekammer angeordnete, bewegliche Elemente, wie hin und her schwenk- oder schiebbare Leitbleche, Leitklappen und dergleichen entbehrlich, so dass sich die Übergabekammer einer erfindungsgemäßen pneumatischen Verteilmaschine sehr einfach und kostengünstig ausbilden lässt und keinerlei Probleme hinsichtlich der geforderten Gasdichtigkeit solcher beweglicher Elemente auftreten. Darüber hinaus stellt die erfindungsgemäße Ausgestaltung insbesondere sicher, dass bei der Durchführung einer Abdrehprobe keine – auch keine sehr geringen – Mengen an dosiertem Verteilgut, wie Dünger und/oder Saatgut, in der Übergabekammer zurückbleiben, sei es an Gehäuseteilen der Übergabekammer selbst oder sei es insbesondere in den Mündungsbereichen der in diese einmündenden Düse oder des in diese einmündenden Diffusors. Dies wird dadurch gewährleistet, dass sich die Aufnahmeeinrichtung für das dosierte Verteilgut mit ihren nahe ihrer Einlassöffnung angeordneten und an den Zwischenraum zwischen der Düse und dem Diffusor angepassten Wandungen durch die gegenüber dem Stand der Technik ”große” Zugangsöffnung der Übergabekammer in die Übergabekammer hineinschieben lässt, so dass diese parallelen Wandungen der Aufnahmeeinrichtung einerseits die Mündung der Düse, andererseits die Mündung des Diffusors abdecken, bis die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung unterhalb des Auslasses des von oben in die Übergabekammer einmündenden Dosierorgans positioniert worden ist, so dass das dosierte Verteilgut direkt in die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung hinein fallen kann. Auch geringe Abdrehfehler werden folglich sicher und zuverlässig vermieden.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung bietet auch eine sehr einfache und bequeme Durchführung einer Abdrehprobe unter Sicherstellung eines Auffangens des gesamten, probeweise dosierten Verteilgutes, indem die folgenden Maßnahmen vorgenommen werden:
    • – Öffnen der die Übergabekammer der Verteilmaschine verschließende Abdeckung;
    • – Einführen der Aufnahmeeinrichtung mit ihren nahe ihrer Einlassöffnung angeordneten, entgegengesetzten Wandungen ihres Einlassabschnittes zwischen die Düse und den Diffusor, so dass die entgegengesetzten Wandungen einerseits die Düse, andererseits den Diffusor abdecken und die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung unterhalb des in die Übergabekammer mündenden Auslasses des Dosierorgans der Verteilmaschine angeordnet ist; und
    • – Betätigen des Dosierorgans der Verteilmaschine entsprechend dem für die Abdrehprobe gewünschten Massenstrom und Einleiten des dosierten Verteilgutes in die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung.
  • Um für eine einwandfreie Zugänglichkeit der Übergabekammer der pneumatischen Verteilmaschine und somit für ein einfaches und bequemes Einführen des Einlassabschnittes der Aufnahmeeinrichtung in diese zu sorgen, erstreckt sich die mittels der Abdeckung verschließbare Zugangsöffnung der Übergabekammer der pneumatischen Verteilmaschine, welche mit dem Zwischenraum zwischen der Düse und dem Diffusor fluchet, zweckmäßigerweise um einen Umfangsabschnitt der Mündungen von Düse und Diffusor von wenigstens etwa 150°, vorzugsweise von wenigstens etwa 180° und höchst vorzugsweise von mehr als 180°, wie beispielsweise um wenigstens etwa 210° oder bevorzugt um wenigstens etwa 240°, wobei die Abdeckung in ihrer Schließstellung vorzugsweise im Wesentlichen den gesamten – in Vertikalrichtung betrachtet – Durchmesser von Düse und Diffusor umgreift, so dass der zwischen der Düse und dem Diffusor vorhandene, freie Zwischenraum praktisch allseitig von außen zugänglich ist. Dies gibt insbesondere die Möglichkeit eines Einführens der Aufnahmeeinrichtung von der Seite her bzw. etwa in der Waagrechten, so dass die Übergabekammer mangels einer erforderlichen Zugänglichkeit von unten an einer tiefsmöglichen Stelle der pneumatischen Verteilmaschine angeordnet werden kann und somit ein größtmöglicher Bauraum zur Verfügung gestellt wird.
  • In konstruktiver Hinsicht kann zu diesem Zweck beispielsweise vorgesehen sein, dass die Übergabekammer zwei im Wesentlichen parallele Stirnwände aufweist, von welchen eine von der Düse und die andere von dem Diffusor durchsetzt sind, und dass sich die Abdeckung um zumindest einen Teil, d. h. um ein Bogenmaß von wenigstens etwa 150°, vorzugsweise von wenigstens etwa 180°, des Außenumfangs der Stirnwände erstreckt.
  • Dabei kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass
    • – die Abdeckung oberhalb der Mittelachse sowohl der Düse als auch des Diffusors, insbesondere oberhalb des Umfangs sowohl der Düse als auch des Diffusors, festgelegt ist; und/oder
    • – sich das freie Ende der Abdeckung in deren Schließstellung bis oberhalb der Mittelachse sowohl der Düse als auch des Diffusors, insbesondere bis oberhalb des Umfangs sowohl der Düse als auch des Diffusors, erstreckt.
  • Sofern die Abdeckung aus einem im Wesentlichen starren, formhaltigen Material gebildet ist, kann sie beispielsweise an oder im Bereich der Bodenplatte des Dosierorgans oder einem dieser nahen Rahmenteil der Verteilmaschine angelenkt sein. Ist die Abdeckung hingegen aus einem nachgiebigen oder elastischen Material gefertigt, so kann sie an einer entsprechenden Position starr befestigt sein. In vorteilhafter Ausgestaltung kann in diesem Zusammenhang folglich vorgesehen sein, dass
    • – die Abdeckung auf einem Höhenniveau etwa des in die Übergabekammer mündenden Auslasses des Dosierorgans festgelegt ist; und/oder
    • – das freie Ende der Abdeckung in deren Schließstellung auf einem Höhenniveau etwa des in die Übergabekammer mündenden Auslasses des Dosierorgans angeordnet ist.
  • Um auf eine sowohl in konstruktiver als auch handhabungstechnischer Hinsicht einfachen und bequemen Weise für die notwendige Gasdichtigkeit der Abdeckung während der Streu- bzw. Säarbeit der pneumatischen Verteilmaschine zu sorgen, sieht eine bevorzugte Ausführungsform eine Verspannbarkeit der Abdeckung gegen die Übergabekammer vor, indem beispielsweise das freie Ende der Abdeckung wenigstens ein Widerlagerelement aufweist, welches mit einer hierzu komplementären – z. B. stationär an der Außenwand des Dosierorgans oder eines dieser nahen Trägers des Rahmens der Verteilmaschine angeordneten – Spanneinrichtung zusammenwirkt, um die Abdeckung in ihrer Schließstellung gegen die Übergabekammer zu verspannen. Die Widerlagerelemente können dabei beispielsweise von Haken oder Klauen gebildet sein, in welche ein mittels eines Hebels betätigbarer Spannbügel der Spanneinrichtung in der Schließstellung der Abdeckung eingreift.
  • Wie bereits erwähnt, kann die Abdeckung der Übergabekammer der pneumatischen Verteilmaschine einerseits aus einem im Wesentlichen starren bzw. formstabilen Material, wie beispielsweise einem etwa U-förmigen Blechteil, gefertigt sein, oder die Abdeckung kann insbesondere auch aus einem nachgiebigen, insbesondere elastischen, Kunststoff, wie beispielsweise gegebenenfalls mit Metallarmierungen versehenem Gummi, Silikon oder dergleichen, gefertigt oder zumindest innenseitig mit einem solchen beschichtet sein.
  • Bei der einerseits aus der pneumatischen Verteilmaschine, andererseits aus der Aufnahmeeinrichtung gebildeten erfindungsgemäßen Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut kann in vorteilhafter Ausgestaltung vorgesehen sein, dass die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung einen Querschnitt aufweist, welcher etwa dem Querschnitt des in die Übergabekammer mündenden Auslasses des Dosierorgans der Verteilmaschine entspricht oder demgegenüber auch etwas kleiner sein kann, so lange eine praktisch vollständige Überführung des Verteilgutes von dem Auslass der Dosierorgans in die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung sichergestellt ist, wenn letztere in die Zugangsöffnung der Übergabekammer der Verteilmaschine eingeschoben worden ist. Auf diese Weise lassen sich die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung und der Auslass des Dosierorgans während der Durchführung einer Abdrehprobe im Wesentlichen fluchtend oder insbesondere etwa deckungsgleich anordnen, so dass der gesamte dosierte Verteilgutstrom direkt in die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung überführt wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einheit kann vorgesehen sein, dass in der Übergabekammer der Verteilmaschine eine Schiebeführung angeordnet ist, und dass der Einlassabschnitt der Aufnahmeeinrichtung wenigstens einen zu der Schiebeführung komplementären Führungsabschnitt aufweist, um die Aufnahmeeinrichtung entlang der Schiebeführung in die Übergabekammer hinein und aus dieser heraus zu schieben. Die zueinander komplementären Elemente der Schiebeführung der Verteilmaschine und des Führungsabschnittes der Aufnahmeeinrichtung gewährleisten eine sehr einfache Ein- und Ausführung der Aufnahmeeinrichtung in die Übergabekammer hinein und aus dieser heraus, wobei sie ferner die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung automatisch in die gewünschte Probenahmeposition zu leiten vermögen, in welcher sich die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung unterhalb dem Auslass des Dosierorgans befindet und die beiden entgegengesetzten Wandungen der Aufnahmeeinrichtung die Mündungen der Düse sowie des Diffusors überdecken.
  • Eine erfindungsgemäße Verteilmaschine ist folglich vorzugsweise mit einer in deren Übergabekammer angeordneten Schiebeführung ausgestattet, wobei sich die Schiebeführung zweckmäßigerweise im Wesentlichen senkrecht zur Mittelachse sowohl der Düse als auch des Diffusors, aber seitlich versetzt zu dieser erstreckt. Wie bereits angedeutet, kann die Schiebeführung insbesondere in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet sein, um ein seitliches Ein- und Ausschieben der Aufnahmeeinrichtung in die bzw. aus der Übergabekammer zu ermöglichen und dabei einen zusätzlichen Bauraum unterhalb der Übergabekammer weitestgehend entbehrlich zu machen. Die Schiebeführung kann dabei beispielsweise an der Unterseite des Dosierorgans im Bereich dessen in die Übergabekammer mündenden Auslasses, wie z. B. an zwei entgegengesetzten Seiten desselben, angeordnet sein.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einheit kann alternativ oder insbesondere zusätzlich zu einer Führung der vorgenannten Art vorgesehen sein, dass in der Übergabekammer der Verteilmaschine eine Befestigungseinrichtung angeordnet ist, und dass der Einlassabschnitt der Aufnahmeeinrichtung wenigstens einen zu der Befestigungseinrichtung komplementären Befestigungsabschnitt aufweist, um die Aufnahmeeinrichtung in ihrer in die Übergabekammer eingeschobenen Position an der Befestigungseinrichtung lösbar festzulegen. Auf diese Weise muss die Aufnahmeeinrichtung während der Durchführung der Abdrehprobe nicht manuell festgehalten oder abgestellt werden, sondern lässt sich in der für die Abdrehprobe vorgesehene Position, insbesondere mit ihrer Einlassöffnung unmittelbar unterhalb des in die Übergabekammer mündenden Auslasses des Dosierorgans, lösbar festlegen, so dass sichergestellt ist, dass das gesamte dosierte Verteilgut aufgefangen wird.
  • Eine erfindungsgemäße Verteilmaschine ist folglich vorzugsweise mit einer in deren Übergabekammer angeordneten Befestigungseinrichtung ausgestattet, wobei die Befestigungseinrichtung aus den vorgenannten Gründen mit Vorteil an der Unterseite des Dosierorgans im Bereich dessen in die Übergabekammer mündenden Auslasses angeordnet ist.
  • Während die Befestigungseinrichtung grundsätzlich von praktisch beliebiger bekannter Bauart sein kann, welche ein lösbares Festlegen des Befestigungsabschnittes der Aufnahmeeinrichtung an ihr ermöglicht, und beispielsweise nach Art von Haken, Klemmen, Klammern, Rastelementen, Magnethalterungen oder dergleichen ausgebildet sein kann, kann bei einer erfindungsgemäßen Einheit in vorteilhafter Ausgestaltung vorgesehen sein, dass
    • – die Schiebeführung der Verteilmaschine zugleich als Befestigungseinrichtung ausgebildet ist; und/oder
    • – der Führungsabschnitt der Aufnahmeeinrichtung zugleich als Befestigungsabschnitt ausgebildet ist.
  • Die Schiebeführung ist folglich zur Befestigung des Einlassabschnittes der Aufnahmeeinrichtung ausgebildet, so dass sie diese ohne zusätzlichen Hilfsmittel zu tragen vermag, wobei der mit der Schiebeführung zusammenwirkende Führungsabschnitt der Aufnahmeeinrichtung zugleich zu deren Befestigung während der Durchführung einer Abdrehprobe dient.
  • Gemäß einer in konstruktiver Hinsicht vorteilhaften Ausgestaltung kann zu diesem Zweck beispielsweise vorgesehen sein, dass die zugleich als Befestigungseinrichtung ausgebildete Schiebeführung der Verteilmaschine zwei parallele Profilabschnitte aufweist, welche in Richtung ihrer einander zugewandten Seiten öffnen, und dass der Einlassabschnitt der Aufnahmeeinrichtung zwei zu den Profilabschnitten im Wesentlichen komplementäre Eingriffabschnitte aufweist, deren Abstand etwa dem Abstand der Profilabschnitte entspricht und welche zum Eingriff in die Profilabschnitte ausgebildet sind.
  • Die Schiebeführung einer erfindungsgemäßen Verteilmaschine ist folglich vorzugsweise zugleich als Befestigungseinrichtung ausgebildet ist, wobei die zugleich als Befestigungseinrichtung ausgebildete Schiebeführung der Verteilmaschine insbesondere zwei parallele Profilabschnitte aufweisen kann, welche in Richtung ihrer einander zugewandten Seiten öffnen. Die Profilabschnitte können hierbei beispielsweise einen etwa dreieckigen Querschnitt besitzen, welcher sich nach oben in Richtung des Dosierorgans, insbesondere im Wesentlichen trichterförmig, erweitert. Stattdessen ist es freilich auch grundsätzlich denkbar, dass die Profilabschnitte z. B. jeweils einen etwa U-förmigen (d. h. in Form je eines liegenden ”U”, deren Öffnungen einander zugewandt sind) oder andersartigen Querschnitt besitzen, welche zum Untergreifen der in diese eingeführten Eingriffabschnitte der Aufnahmeeinrichtung in der Lage sind.
  • Ein dreieckiger Querschnitt der Profilabschnitte der Verteilmaschine kann insbesondere dann günstig sein, wenn die Eingriffabschnitte der Aufnahmeeinrichtung von den endständigen Rändern zweier paralleler, die Einlassöffnung begrenzender Wandteile gebildet sind, welche sich von den entgegengesetzten, zwischen die Mündungen der Düse und des Diffusors der Verteilmaschine einschiebbaren Wandungen der Aufnahmeeinrichtung im Wesentlichen trichterförmig – insbesondere mit einem der Dreieckwinkel etwa entsprechenden Winkel – nach außen erweitern, um einerseits einfach zwischen die Mündungen der Düse und des Diffusors in die Übergabekammer eingeführt werden zu können, andererseits aber gleichwohl die Einlassöffnung der Aufnahmeeinrichtung mit einem praktisch dem gesamten Querschnitt des in die Übergabekammer mündenden Auslasses des Dosierorgans etwa entsprechenden Querschnitt ausbilden zu können.
  • Was schließlich die Aufnahmeeinrichtung betrifft, so kann an dem der Einlassöffnung entgegengesetzten Ende ihres Einlassabschnittes zweckmäßigweise eine Sammeleinrichtung für das Verteilgut, wie beispielsweise ein Auffangsack, ein Behälterteil oder dergleichen, insbesondere lösbar, befestigt sein.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Teilansicht einer Ausführungsform einer pneumatischen Verteilmaschine, welche im vorliegenden Fall als eine zum Anbau auf einem aktiven oder passiven Bodenbearbeitungsgerät vorgesehenen pneumatischen Sämaschine ausgebildet ist;
  • 2 eine schematische perspektivische Detailansicht der unterhalb des Dosierorgans angeordneten Übergabekammer der Verteilmaschine gemäß 1 mit den in diese einmündenden Düse und Diffusor im Betriebszustand, d. h. mit geschlossener Abdeckung der Zugangsöffnung der Übergabekammer;
  • 3 eine der 2 entsprechende Detailansicht mit geöffneter Abdeckung der Zugangsöffnung der Übergabekammer, um eine Abdrehprobe vornehmen zu können;
  • 4 eine schematische, teilweise geschnitten dargestellte Seitenansicht der unterhalb des Dosierorgans angeordneten Übergabekammer der Verteilmaschine bei geöffneter Abdeckung entsprechend des Pfeils IV gemäß 3;
  • 5 einen schematischen Querschnitt durch die unterhalb des Dosier angeordneten Übergabekammer der Verteilmaschine bei geöffneter Abdeckung entsprechend der Schnittebene V-V gemäß 3;
  • 6 eine schematische perspektivische Detailansicht nur der Übergabekammer der Verteilmaschine gemäß 1 von schräg unten mit den in diese einmündenden Düse und Diffusor im Betriebszustand, d. h. mit geschlossener Abdeckung der Zugangsöffnung der Übergabekammer;
  • 7 eine der 6 entsprechende Detailansicht mit geöffneter Abdeckung der Zugangsöffnung der Übergabekammer, um eine Abdrehprobe vornehmen zu können;
  • 8 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme des anlässlich einer Abdrehprobe dosierten Verteilgutes;
  • 9 eine schematische Seitenansicht der Aufnahmeeinrichtung gemäß 8 in Richtung des Pfeils IX betrachtet;
  • 10 eine im Wesentlichen der 3 entsprechende, schematische Detailansicht der unterhalb des Dosierorgans angeordneten Übergabekammer der Verteilmaschine mit geöffneter Abdeckung deren Zugangsöffnung mit der Aufnahmeeinrichtung gemäß 8 und 9 vor dem Einschieben derselben in die Übergabekammer;
  • 11 eine der 10 entsprechende Detailansicht, nachdem die Aufnahmeeinrichtung in die Übergabekammer eingeschoben worden ist und sich in ihrer zur Durchführung einer Abdrehprobe vorgesehenen Position befindet;
  • 12 eine der 11 entsprechende Detailansicht ohne das oberhalb der Übergabekammer befindliche Dosierorgan;
  • 13 eine schematische Schnittansicht durch die in die Übergabekammer eingeschobene Aufnahmeeinrichtung entsprechend deren in 11 und 12 wiedergegebenen, zur Durchführung einer Abdrehprobe vorgesehenen Position entlang der Schnittebene XIII-XIII gemäß 12; und
  • 14 eine schematische Schnittansicht durch die in die Übergabekammer eingeschobene Aufnahmeeinrichtung entsprechend deren in 11 und 12 wiedergegebenen, zur Durchführung einer Abdrehprobe vorgesehenen Position entlang der Schnittebene XIV-XIV gemäß 12.
  • In 1 ist eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 100 versehene pneumatische Verteilmaschine schematisch wiedergegeben, welche beim vorliegenden Ausführungsbeispiel von einer pneumatischen Sämaschine gebildet und beispielsweise an den Dreipunkt-Kraftheber am Heck einer Zugmaschine (nicht dargestellt), wie eines Traktors, ankoppelbar ist. Die Verteilmaschine 100 umfasst einen Behälter 101 zur Aufnahme von Verteilgut, wie z. B. Dünger oder insbesondere Saatgut, welcher von einem Rahmen 102 getragen ist. Der Behälter 101 umfasst sich etwa trichterförmig nach unten verjüngende Seitenwände, an deren unterem, in 1 nicht erkennbarem Ende ein Auslaufschacht 103 angeordnet ist, welcher beispielsweise mit einem in 1 ebenfalls nicht erkennbaren Rührwerk ausgestattet ist und von oben in ein Dosierorgan 104 führt. Mittels des Rahmens 102 einschließlich einer oder mehrerer Quertraversen 102a desselben ist der Behälter 101 auf einem nicht wiedergegebenen, aktiven oder passiven Bodenbearbeitungsgerät aufgesetzt.
  • Wie insbesondere den 2 bis 5 sowie 10 und 11 zu entnehmen ist, umfasst das Dosierorgan 104 im vorliegenden Fall ein – hier um eine Achse senkrecht zur Fahrtrichtung umlaufendes – Zellenrad 105, welches in einem Dosiergehäuse 106 gelagert ist, dessen (oberer) Einlass 107 mit dem Auslaufschacht 103 des Behälters 101 (1) und dessen (unterer) Auslass 108 in eine weiter unten im Einzelnen erläuterten Übergabekammer 109 mündet. Das Zellenrad 105 des Dosierorgans 104 sitzt auf einer Antriebswelle 110, welche über einen Getriebemotor 111 mit einer dem gewünschten Verteilgutstrom entsprechenden Drehzahl steuer- und/oder regelbar angetrieben ist.
  • Wie weiterhin den 1 und insbesondere den 2 bis 5, 10 und 11 zu entnehmen ist, befindet sich in der unterhalb des Dosierorgans 104 angeordneten Übergabekammer 109 der Injektor der Verteilmaschine 100, welcher im vorliegenden Fall quer zur Fahrtrichtung angeordnet ist und einerseits eine Düse 112, andererseits eine nach Art einer Expansionsdüse ausgestalteten Diffusor 113 umfasst, welche koaxial und senkrecht zur Fahrtrichtung der Verteilmaschine 100 am tiefsten Punkt derselben angeordnet sind. Während die Düse 112 über eine Versorgungsleitung 114 an ein aus Veranschaulichungsgründen in 1 nicht dargestelltes Gebläse angeschlossen ist, schließt sich an den Diffusor 113 eine Verteilerleitung 115 an, so dass das Verteilgut in der Übergabekammer 109 mittels des über die Düse 112 einströmenden Gasstroms in den Diffusor 113 überführt wird und von dort in die Verteilerleitung 115 gelangt. Letztere führt an einen in 1 wiederum aus Veranschaulichungsgründen gleichfalls nicht wiedergegebenen Verteilerkopf mit einer Mehrzahl an um seinen Umfang verteilt angeordneten Anschlüssen, an welche je eine Verteilerleitung (ebenfalls nicht gezeigt) angeschlossen ist. Jede Verteilerleitung ist im Wesentlichen zur Seite sowie nach unten und hinten geführt und führt an ihrem freien, dem Verteilerkopf 9 abgewandten Ende zu je einem Verteilorgan 116, von welchen nur eines exemplarisch gezeigt ist. Im Falle der in 1 beispielhaft wiedergegebenen pneumatischen Sämaschine handelt es sich bei den Verteilorganen 116 um Säscharen, welche beispielsweise in Form von Scheibenscharen ausgebildet sind und in als solcher bekannter Weise ein Traggestänge 117 aufweisen, welches mittels geeigneter Befestigungseinrichtungen lösbar an dem Rahmen 192 der Verteilmaschine 100 festlegbar ist. Die Säscharen 116 umfassen beispielsweise in üblicher Weise je eine Scharscheibe sowie eine dieser nachgeordnete Andruckrolle, welche sich – in Fahrtrichtung der Verteilmaschine 100 betrachtet – etwa in Flucht mit der Scharscheibe befindet. Den Säscharen 116 können darüber hinaus Zustreicheinrichtungen 118 nachgeordnet sein, welche eine Mehrzahl an Zustreichwerkzeugen – die sogenannten Striegel – umfassen.
  • Wie insbesondere aus den 3 und 4, aber auch aus den 7, 10 und 13 hervorgeht, sind die innerhalb der Übergabekammer 109 angeordneten Mündungen einerseits der Düse 112, andererseits des Diffusors 113 mit Abstand voneinander angeordnet, wobei der gesamte Querschnitt zwischen der Düse 112 und dem Diffusor 113 frei zugänglich ist. Wie am besten den 2 bis 7 zu entnehmen ist, umfasst die Übergabekammer 109 zwei parallele, sich senkrecht zu der Düse 112 sowie zu dem Diffusor 113 erstreckende Stirnwände 119a, 119b auf, von welchen eine 119a von der Düse 112 und die andere 119b von dem Diffusor 113 durchsetzt sind. Eine mit dem freien Zwischenraum zwischen der Düse 112 und dem Diffusor 113 fluchtende und sich um die freien (unteren) Enden der Stirnwände 119a, 119b sowie um einen Umfangsabschnitt α der Mündungen von Düse 112 und Diffusor 113 von im vorliegenden Fall etwa 270° erstreckende Zugangsöffnung 120 der Übergabekammer 109 sorgt für eine sowohl seitliche als auch untere Zugänglichkeit der Übergabekammer 109 von außen, so dass der Zwischenraum zwischen der Düse 112 und dem Diffusor durch die Zugangsöffnung 120 im Wesentlichen frei von außen zugänglich ist (siehe insbesondere die 5). Die Zugangsöffnung 120 ist mittels einer Abdeckung 121 verschließbar, deren eines Ende insbesondere oberhalb des Umfangs von Düse 112 und Diffusor 113 und im vorliegenden Fall beispielsweise an der Unterseite der mit dem Auslass 108 versehenen Grundplatte des Dosierorgans 104 parallel zur Erstreckungsrichtung von Düse 112 und Diffusor 113 festgelegt ist. Das entgegengesetzte, freie Ende der Abdeckung 121 ist in deren Schließstellung auf einem entsprechenden Höhenniveau angeordnet und gleichfalls im Bereich der Unterseite der mit dem Auslass 108 versehenen Grundplatte des Dosierorgans 104 lösbar befestigbar.
  • Wie insbesondere den Detailansichten gemäß 5 und 6 (ohne das Dosierorgan 104) zu entnehmen ist, ist die Abdeckung 121 beim gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem nachgiebigen Material, wie beispielsweise aus gegebenenfalls faserverstärktem und/oder armiertem Kunststoffmaterial, z. B. Gummi, gefertigt und etwa rechteckförmig ausgestaltet, wobei sich die langen Seiten dieses Rechteckes entlang der freien Enden der parallelen Stirnwände 119a, 119b der Übergabekammer 109 erstrecken, welche zwischen sich die Zugangsöffnung 120 begrenzen, während das eine kurze Ende dieses Rechteckes, wie oben erwähnt, an der Unterseite der Grundplatte des Dosierorgans 104 befestigt ist. Das entgegengesetzte kurze – freie – Ende der Abdeckung 121 ist mit Widerlagerelementen 122 in Form von Haken versehen, welche mit einer hierzu komplementären Spanneinrichtung 123 zusammenwirken, welche z. B. gleichfalls an der Unterseite der Grundplatte des Dosierorgans 104 angeordnet ist und zum Verspannen der Abdeckung 121 in der Schließstellung gegen die die Zugangsöffnung 120 begrenzenden Stirnwände 119a, 119b der Übergabekammer 109 dient, um für eine einwandfreie Gasdichtigkeit derselben während des Betriebs zu sorgen. Die Spanneinrichtung 123 umfasst beispielsweise einen mittels eines Hebels 124 manuell betätigbaren Spannbügel 125, welcher eine etwa U-förmige Ausgestaltung besitzt und im Bereich der dessen U-Steg abgewandten Enden seiner U-Schenkel exzentrisch drehbar gelagert ist, wobei der U-Steg des Spannbügels 125 mit den hakenförmigen Widerlagerelementen 122 in Eingriff bringbar und durch Betätigen des Hebels 124 von seiner in 7 gezeigten Öffnungsstellung in die in 6 wiedergegebene Schließstellung überführbar ist (sowie umgekehrt). Wie gleichfalls in 6 und 7 erkennbar, ist dem Spannbügel 125 eine stationäre Rasteinrichtung 126 zugeordnet, um ihn in der Schließstellung der Abdeckung 121 (6) hieran lösbar festlegen bzw. verrasten zu können und die Abdeckung 121 dadurch in ihrer Schließstellung gegen die Zugangsöffnung 120 der Übergabekammer 109 zu verspannen. Zum einfachen manuellen Ergreifen der Abdeckung 121 kann diese ferner mit einer Handhabe 127 ausgestattet sein, welche z. B. einstückig mit den Widerlagerelementen 122 gebildet sein kann.
  • Im Innern der Übergabekammer 109 – hier: an deren oberen Ende unmittelbar unterhalb der mit dem Auslass 108 versehenen Grundplatte des Dosierorgans 104 – sind zwei parallel angeordnete Profilabschnitte 130a, 130b gebildet, welche sich in einer zu der Grundplatte des Dosierorgans 104 parallelen, horizontalen Ebene im Wesentlichen über die gesamte (senkrecht zu der Düse 112 und zu dem Diffusor 113 angeordneten) Länge der Übergabekammer 109 erstrecken und sowohl senkrecht zur Mittelachse der Düse 112 und des Diffusors 113 als auch parallel zu den beiden Stirnwänden 119a, 119b der Übergabekammer 109 angeordnet sind (vgl. insbesondere die 7 sowie auch 3 bis 5 und 13). Die Profilabschnitte 130a, 130b, welche in Richtung ihrer einander zugewandten Seite offen ausgebildet sind und einen Eingriff in dieselben gewährleisten, sind beim vorliegenden Ausführungsbeispiel einerseits von den oberen, an der Unterseite der Grundplatte des Dosierorgans 104 befestigten Endabschnitten der beiden Stirnwände 119a, 119b der Übergabekammer 109, andererseits von der Unterseite der Grundplatte des Dosierorgans 104 selbst gebildet und besitzen aufgrund dessen, dass sich die oberen Endabschnitte der Stirnwände 119a, 119b etwa trichterförmig schräg nach außen – d. h. voneinander fort – erstrecken, einen im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt, welcher sich nach oben in Richtung des Dosierorgans 104 verbreitert. Wie weiter unten unter Bezugnahme auf die 10 bis 14 noch näher erläutert, dienen die Profilabschnitte 130a, 130b zugleich einerseits als Schiebeführung, andererseits als Befestigungseinrichtung für eine bei geöffneter Abdeckung 121 durch die Zugangsöffnung 120 in die Übergabekammer 109 hinein zwischen die Mündungen der Düse 112 und des Diffusors 113 einschiebbare Aufnahmeeinrichtung 200 zum Auffangen des gesamten, anlässlich einer Abdrehprobe mittels des Dosierorgans 104 dosierten Streu- bzw. Saatgutes unmittelbar stromab des Auslasses 108 des Dosierorgans 104.
  • In den 8 und 9 ist eine solche Aufnahmeeinrichtung 200 zur Aufnahme einer Probe an Streu- bzw. Saatgut schematisch wiedergegeben. Wie dort erkennbar, weist die Aufnahmeeinrichtung 200 einen Einlassabschnitt 201 auf, dessen oberen, freies Ende mit einer Einlassöffnung 202 für das anlässlich einer Abdrehprobe dosierte Verteilgut versehen ist. Der Einlassabschnitt 201 umfasst zwei entgegengesetzte, parallel angeordnete und nahe der Einlassöffnung 202 angeordnete Wandungen 202a, 202b, deren Abstand etwas kleiner ist als der Abstand zwischen der Mündung der Düse 112 und des Diffusors 113 des Injektors der Verteilmaschine 100 (vgl. insbesondere die 13) und welche z. B. von zwei hierzu senkrechten, ihrerseits gleichfalls parallelen Querwandungen 204a, 204b unter Bildung eines Einlassschachtes für das Verteilgut miteinander verbunden sind. Der in 9 strichliniert dargestellte und mit dem Bezugszeichen Q versehene Querschnitt des Einlassabschnittes 201 der Aufnahmeeinrichtung 200 ist zumindest geringfügig kleiner als der Querschnitt der Zugangsöffnung 120 der Übergabekammer 109 der Verteilmaschine 100, wenn sich die Abdeckung 121 in ihrer Öffnungsstellung befindet (vgl. z. B. 3 bis 5, 7 sowie insbesondere 10 bis 14). Wie den 10 bis 14 zu entnehmen ist, lässt sich der Einlassabschnitt 201 der Aufnahmeeinrichtung 200 auf diese Weise bei geöffneter Abdeckung 121 in die Übergabekammer 109 derart einschieben, dass die Wandungen 202a, 202b zwischen den Mündungen der Düse 112 und des Diffusors 113 angeordnet sind und diese folglich überdecken bzw. überbrücken. Folglich gelangt das Verteilgut während der Durchführung einer Abdrehprobe aus dem Auslass 108 des Dosierorgans 104 direkt in die unterhalb desselben angeordnete Einlassöffnung 202 des Einlassabschnittes 201 der Aufnahmeeinrichtung 200, ohne dass auch nur ein kleiner Teil des dosierten Verteilgutes in die Übergabekammer oder insbesondere in die Mündungen der Düse 112 bzw. des Diffusors 113 zu fallen vermag und es hierdurch zu Abdrehfehlern kommt. Der Querschnitt der Einlassöffnung 202 der Aufnahmeeinrichtung 200 ist zu diesem Zweck vorteilhafterweise an den Querschnitt des von oben in die Übergabekammer 109 der Verteilmaschine 100 mündenden Auslasses 108 des Dosierorgans 104 angepasst, wobei der Querschnitt der Einlassöffnung 202 im vorliegenden Fall etwa dem Querschnitt des Auslasses 108 entspricht bzw. demgegenüber nur geringfügig kleiner ist, so dass sich die Einlassöffnung 202 in der in die Übergabekammer 109 eingeschobenen Position der Aufnahmeeinrichtung gemäß 11 bis 14 etwa in Flucht mit dem Auslass 108 des Dosierorgans 104 befindet und das gesamt, von dem Dosierorgan 104 dosierte Verteilgut aufzunehmen vermag.
  • Die beiden entgegengesetzten Wandungen 203a, 203b des Einlassabschnittes 201 der Aufnahmeeinrichtung, welche in den Zwischenraum zwischen der Düse 112 und dem Diffusor 113 eingeschoben werden können, erweitern sich bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel – in der in die Übergabekammer 109 eingeschobenen Position der Aufnahmeeinrichtung 200 gemäß den 11 bis 14 oberhalb des aus Düse 112 und Diffusor 113 gebildeten Injektors – mittels je eines, sich nach oben an die Wandungen 2013a, 203b anschließender Wandteile 205a, 205b (vgl. 8, 9 und 12 bis 14) im Wesentlichen trichterförmig nach außen und oben in Richtung der Einlassöffnung 202, so dass die Einlassöffnung 202 an den Querschnitt des Auslasses 108 des Dosierorgans 104 angepasst werden kann, ohne den strömungsdynamisch optimalen Abstand zwischen der Düse 112 und dem Diffusor 113 verändern zu müssen.
  • Dabei bilden die die Einlassöffnung 202 an zwei entgegengesetzten Seiten begrenzenden, endständigen Randbereiche der sich trichterförmig nach außen und oben erstreckenden Wandteile 205a, 205b je einen Eingriffabschnitt 206a, 206b der Aufnahmeeinrichtung 200 (vgl. 8, 9 und 12 bis 14), wobei die Eingriffabschnitte 206a, 206b unter einem dem Abstand der in der Übergabekammer 109 der Verteilmaschine 100 vorgesehenen Profilabschnitte 130a, 130b etwa entsprechenden Abstand voneinander angeordnet sind und welche in Bezug auf die Profilabschnitte 130a, 130b etwa komplementär sind, so dass sie mit letzteren in Eingriff gebracht werden können, um die Aufnahmeeinrichtung 100 von der Seite her – oder genauer: horizontal und senkrecht zur Mittelachse der Düse 112 und des Diffusors 113 – in die Übergabekammer 109 der Verteilmaschine 100 einschieben zu können, wie dies in den 10 bis 14 gezeigt ist. Die Eingriffabschnitte 206a, 206b dienen folglich einerseits als Führungsabschnitte der Aufnahmeeinrichtung 100, um sie in die Übergabekammer 109 hinein und aus dieser heraus zu schieben, andererseits aber auch zugleich als Befestigungsabschnitte, indem sie in die Profilabschnitte 130a, 130b eingreifen, so dass die Aufnahmeeinrichtung 100 in ihrer in die Übergabekammer 109 eingeschobenen Position (11 bis 14) selbsttätig an den Profilabschnitten 130a, 130b gehalten ist, ohne dass sie während einer Abdrehprobe manuell festgehalten oder abgestellt werden muss. Zu diesem Zweck entspricht der Winkel, unter welchem die Wandteile 205a, 205b in Bezug auf die (waagrechte) Ebene der Einlassöffnung 202 der Aufnahmeeinrichtung 100 angeordnet sind, vorzugsweise etwa dem Winkel zwischen der Ebene der mit dem Auslass 108 versehenen Grundplatte des Dosierorgans 104 der Verteilmaschine 100 und den oberen, an der Unterseite der Grundplatte des Dosierorgans 104 befestigten Endabschnitten der beiden Stirnwände 119a, 119b der Übergabekammer 109, welche die Profilabschnitte 130a, 130b bilden.
  • Die Aufnahmeeinrichtung 200 kann im Übrigen zweckmäßigerweise an ihrem der Einlassöffnung 202 entgegengesetzten (unteren) Ende des Einlassabschnittes 201 mit einer Sammeleinrichtung 207 für das anlässlich einer Abdrehprobe dosierte Verteilgut ausgestattet sein, wie beispielsweise einem formhaltigen Behälter, einem Sack oder dergleichen, welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel an dem sich trichterförmig nach außen und unten erweiternden, unteren Ende des Einlassabschnittes 201, insbesondere lösbar, festgelegt ist. Ferner können Handgriffe 208 vorgesehen sein, um die Handhabung der Aufnahmeeinrichtung 200 zu erleichtern und sie insbesondere einfach und bequem entlang der in der Übergabekammer 109 der Verteilmaschine 100 angeordneten, sowohl als Schiebeführung als auch als Befestigungseinrichtung ausgestalteten Profilabschnitte 130a, 130b festzulegen und sie in die Übergabekammer 109 hinein bzw. aus dieser heraus zu schieben.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4434963 A1 [0004]
    • DE 19747029 A1 [0004]
    • DE 102010053883 A1 [0004]
    • EP 0635195 A1 [0007]
    • DE 4431288 A1 [0008, 0009]
    • EP 2022308 A1 [0009, 0009]
    • DE 102007044178 A1 [0010]

Claims (25)

  1. Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut, wie Saatgut und/oder Dünger, aus einer Verteilmaschine (100), umfassend (a) eine pneumatische Verteilmaschine (100) mit wenigstens einem Dosierorgan (104) und einer unterhalb des Dosierorgans (104) angeordneten Übergabekammer (109), in welche einerseits eine an ein Gebläse anschließbare Düse (112), andererseits ein an wenigstens eine Verteilerleitung (115) anschließbarer Diffusor (113) mündet, wobei die Mündung der Düse (112) mit Abstand von der Mündung des Diffusors (114) angeordnet ist, und wobei die Übergabekammer (109) eine mittels wenigstens einer Abdeckung (121) zu öffnende und zu verschließende Zugangsöffnung (120) aufweist; und (b) wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung (200) zur Aufnahme der Probe des mittels des wenigstens einen Dosierorgans (104) der Verteilmaschine (100) dosierten Verteilgutes, wobei die Aufnahmeeinrichtung (200) wenigstens einen Einlassabschnitt (201) mit einer Einlassöffnung (202) für das Verteilgut aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass – der Einlassabschnitt (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) zwei entgegengesetzte, nahe ihrer Einlassöffnung (202) angeordnete Wandungen (203a, 203b) aufweist, deren Abstand höchstens dem Abstand zwischen der Mündung der Düse (112) und der Mündung des Diffusors (113) der Verteilmaschine (100) entspricht, und – die mittels der Abdeckung (121) zu öffnende und zu verschließende Zugangsöffnung (120) der Übergabekammer (109) einen Querschnitt aufweist, welcher wenigstens einem Querschnitt (Q) des Einlassabschnittes (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) entspricht, so dass der Einlassabschnitt (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) bei geöffneter Abdeckung (121) der Übergabekammer (109) der Verteilmaschine (100) zwischen die Mündungen einerseits der Düse (112), andererseits des Diffusors (113) einschiebbar ist, um das von dem Dosierorgan (104) der Verteilmaschine (100) dosierte Verteilgut anlässlich einer Probennahme unter Überbrückung der Mündungen sowohl der Düse (112) als auch des Diffusors (113) aufzunehmen.
  2. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlassöffnung (202) der Aufnahmeeinrichtung (200) einen Querschnitt aufweist, welcher etwa dem Querschnitt des in die Übergabekammer (109) mündenden Auslasses (108) des Dosierorgans (104) der Verteilmaschine (100) entspricht.
  3. Einheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Übergabekammer (109) der Verteilmaschine (100) eine Schiebeführung angeordnet ist, und dass der Einlassabschnitt (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) wenigstens einen zu der Schiebeführung komplementären Führungsabschnitt aufweist, um die Aufnahmeeinrichtung (100) entlang der Schiebeführung in die Übergabekammer (109) hinein und aus dieser heraus zu schieben.
  4. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Übergabekammer (109) der Verteilmaschine (100) eine Befestigungseinrichtung angeordnet ist, und dass der Einlassabschnitt (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) wenigstens einen zu der Befestigungseinrichtung komplementären Befestigungsabschnitt aufweist, um die Aufnahmeeinrichtung (200) in ihrer in die Übergabekammer (109) eingeschobenen Position an der Befestigungseinrichtung lösbar festzulegen.
  5. Einheit nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass – die Schiebeführung der Verteilmaschine (100) zugleich als Befestigungseinrichtung ausgebildet ist; und/oder – der Führungsabschnitt der Aufnahmeeinrichtung (100) zugleich als Befestigungsabschnitt ausgebildet ist.
  6. Einheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zugleich als Befestigungseinrichtung ausgebildete Schiebeführung der Verteilmaschine (100) zwei parallele Profilabschnitte (130a, 130b) aufweist, welche in Richtung ihrer einander zugewandten Seiten öffnen, und dass der Einlassabschnitt (201) der Aufnahmeeinrichtung (200) zwei zu den Profilabschnitten (130a, 130b) im Wesentlichen komplementäre Eingriffabschnitte (206a, 206b) aufweist, deren Abstand etwa dem Abstand der Profilabschnitte (130a, 130b) entspricht und welche zum Eingriff in die Profilabschnitte (130a, 130b) ausgebildet sind.
  7. Einheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffabschnitte (206a, 206b) der Aufnahmeeinrichtung (200) von den endständigen Rändern zweier paralleler, die Einlassöffnung (202) begrenzender Wandteile (205a, 205b) gebildet sind, welche sich insbesondere von den entgegengesetzten, zwischen die Mündungen der Düse (112) und des Diffusors (113) der Verteilmaschine (100) einschiebbaren Wandungen (203a, 203b) der Aufnahmeeinrichtung (200) im Wesentlichen trichterförmig nach außen erweitern.
  8. Pneumatische Verteilmaschine (100), welche zur Entnahme einer Probe an Verteilgut, wie Saatgut und/oder Dünger, ausgebildet ist, insbesondere einer Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, mit wenigstens einem Dosierorgan (104) und einer unterhalb des Dosierorgans (104) angeordneten Übergabekammer (109), in welche einerseits eine an ein Gebläse anschließbare Düse (112), andererseits ein an wenigstens eine Verteilerleitung (115) anschließbarer Diffusor (113) mündet, wobei die Mündung der Düse (112) mit Abstand von der Mündung des Diffusors (113) angeordnet ist, und wobei die Übergabekammer (109) eine mittels wenigstens einer Abdeckung (121) zu öffnende und zu verschließende Zugangsöffnung (120) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die mittels der Abdeckung (121) verschließbare, mit dem freien Zwischenraum zwischen der Düse (112) und dem Diffusor (113) fluchtende Zugangsöffnung (120) um einen Umfangsabschnitt (α) einerseits der Mündung der Düse (112), andererseits der Mündung des Diffusors (113) von wenigstens 150° um den Zwischenraum zwischen der Düse (112) und dem Diffusor (113) herum erstreckt, so dass bei geöffneter Abdeckung (121) im Wesentlichen der gesamte Zwischenraum zwischen der Mündung der Düse (112) und der Mündung des Diffusors (113) von außen zugänglich ist.
  9. Verteilmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die mittels der Abdeckung (121) verschließbare, mit dem freien Zwischenraum zwischen der Düse (112) und dem Diffusor (113) fluchtende Zugangsöffnung (120) um einen Umfangsabschnitt (α) einerseits der Mündung der Düse (112), andererseits der Mündung des Diffusors (113) von wenigstens 180° um den Zwischenraum zwischen der Düse (112) und dem Diffusor (113) herum erstreckt.
  10. Verteilmaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabekammer (109) zwei im Wesentlichen parallele Stirnwände (119a, 119b) aufweist, von welchen eine (119a) von der Düse (112) und die andere (119b) von dem Diffusor (113) durchsetzt sind, und dass sich die Abdeckung (121) um zumindest einen Teil des Außenumfangs der Stirnwände (119a, 119b) erstreckt.
  11. Verteilmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass – die Abdeckung (121) oberhalb der Mittelachse sowohl der Düse (112) als auch des Diffusors (113), insbesondere oberhalb des Umfangs sowohl der Düse (112) als auch des Diffusors (113), festgelegt ist; und/oder – sich das freie Ende der Abdeckung (121) in deren Schließstellung bis oberhalb der Mittelachse sowohl der Düse (112) als auch des Diffusors (113), insbesondere bis oberhalb des Umfangs sowohl der Düse (112) als auch des Diffusors (113), erstreckt.
  12. Verteilmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass – die Abdeckung (121) auf einem Höhenniveau etwa des in die Übergabekammer (109) mündenden Auslasses (108) des Dosierorgans (104) festgelegt ist; und/oder – das freie Ende der Abdeckung (121) in deren Schließstellung auf einem Höhenniveau etwa des in die Übergabekammer (109) mündenden Auslasses (108) des Dosierorgans (104) angeordnet ist.
  13. Verteilmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende der Abdeckung (121) wenigstens ein Widerlagerelement (122) aufweist, welches mit einer hierzu komplementären Spanneinrichtung (123) zusammenwirkt, um die Abdeckung (121) in ihrer Schließstellung gegen die Übergabekammer (109) zu verspannen.
  14. Verteilmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (121) aus einem nachgiebigen, insbesondere elastischen, Kunststoff gefertigt oder zumindest innenseitig mit einem solchen beschichtet ist.
  15. Verteilmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in der Übergabekammer (109) der Verteilmaschine (100) eine Schiebeführung angeordnet ist.
  16. Verteilmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schiebeführung im Wesentlichen senkrecht zur Mittelachse sowohl der Düse (112) als auch des Diffusors (113) erstreckt.
  17. Verteilmaschine nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeführung in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet ist.
  18. Verteilmaschine nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeführung an der Unterseite des Dosierorgans (104) im Bereich dessen in die Übergabekammer (109) mündenden Auslasses (108) angeordnet ist.
  19. Verteilmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass in der Übergabekammer (109) eine Befestigungseinrichtung angeordnet ist.
  20. Verteilmaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung an der Unterseite des Dosierorgans (104) im Bereich dessen in die Übergabekammer (109) mündenden Auslasses (108) angeordnet ist.
  21. Verteilmaschine nach einem der Ansprüche 15 bis 18 und 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeführung der Verteilmaschine (100) zugleich als Befestigungseinrichtung ausgebildet ist.
  22. Verteilmaschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die zugleich als Befestigungseinrichtung ausgebildete Schiebeführung der Verteilmaschine (100) zwei parallele Profilabschnitte (130a, 130b) aufweist, welche in Richtung ihrer einander zugewandten Seiten öffnen.
  23. Verteilmaschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilabschnitte (130a, 130b) einen etwa dreieckigen Querschnitt besitzen, welcher sich nach oben in Richtung des Dosierorgans (104), insbesondere im Wesentlichen trichterförmig, erweitert.
  24. Aufnahmeeinrichtung (200) einer Einheit zur Entnahme einer Probe an Verteilgut, wie Saatgut und/oder Dünger, aus einer Verteilmaschine (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 7.
  25. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass an dem der Einlassöffnung (202) entgegengesetzten Ende des Einlassabschnittes (210) eine Sammeleinrichtung (207) für das Verteilgut, insbesondere lösbar, befestigt ist.
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