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DE202014007636U1 - Trampolin mit demontierbarem Haltegriff - Google Patents

Trampolin mit demontierbarem Haltegriff Download PDF

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Abstract

Anordnung aus einem Trampolin und einer Griffvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffvorrichtung separat demontierbar befestigt werden kann;

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist eine Anordnung aus einem Trampolin und einer Griffvorrichtung, welche vollständig demontierbar ist.
  • Trampoline sind im Sport- und Freizeitbereich aus offenkundiger Vorbenutzung bekannt. Es handelt sich dabei in der Regel um eine Vorrichtung bestehend aus einem Rahmen auf Stelzen, an dem ein Sprungtuch federnd befestigt ist. Neben der Nutzung für akrobatische oder athletische Übungen und Vorführungen auf großen, mehrere Meter durchmessenden Trampolinen haben sich auch große Trampoline als Spielgeräte für den Garten etabliert; daneben existieren aber auch zahlreiche kleinere Varianten (Mini-Trampoline), welche als Trainingsgerät für den Hausgebrauch geeignet sind.
  • Ebenfalls vorbekannt ist, ein derartiges Mini-Trampolin mit einer Griffvorrichtung zu versehen, um den Nutzer bei der Verwendung des Trampolins Halt zu bieten. Diese Griffvorrichtung kann in Form eines Bügels ausgestaltet sein, welcher den Rand oder einen Teil der Sprungfläche überragt. Auch sind Ausführungen bekannt, in denen am Rahmen eine einzelne vertikale Stange befestigt ist an deren oberen Ende ein horizontaler Griff befestigt ist, der als gerades T-Stück oder gebogen ähnlich einem Fahrradlenker gestaltet ist. Die Griffstange kann in jedem Falle zur Sprungfläche hin leicht angewinkelt sein, um bei Verwendung des Trampolins leichter erreichbar zu sein.
  • All diese Griffvarianten weisen jedoch das Problem auf, dass die Befestigung für den Griff notwendigerweise sehr stabil sein muss, um die auftretende Zugkraft bei Nutzung durch den Anwender auszuhalten. Gerade im Falle von Griffstangen, die aus einem einzelnen Rohrelement bestehen, ist die Belastung durch die auftretende Hebelwirkung am Befestigungspunkt besonders groß. Bekannt sind daher Befestigungen, bei denen die Griffstange oder die Griffstangen oder deren Aufnahmen fest mit dem Rahmen und/oder den Stelzen verbunden sind, beispielsweise durch verschweißen. Zwar kann der Griff meist noch verstellt und in begrenztem Umfang auch demontiert werden, es bleibt jedoch auch nach Demontage stets eine Rohraufnahme oder eine Anschlussstelle zurück, welche beim Absteigen von dem Trampolin oder auch bei versehentlichen Fehlsprüngen und -tritten ein Verletzungsrisiko darstellt, da sich Körperteile, insbesondere Zehen, daran verfangen können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Trainingsgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, welches mit montiertem Haltegriff volle Funktionalität und strukturelle Integrität bietet, aber auch mit demontiertem Haltegriff ohne Einschränkungen in Funktionalität und Produktsicherheit genutzt werden kann.
  • Zunächst seien einige im Rahmen der Erfindung verwendete Begriffe erläutert.
  • Der Begriff Trampolin meint im Rahmen dieser Erfindung stets ein Mini-Trampolin. Es handelt sich dabei um eine Konstruktion bestehend aus mehreren Stelzen, auf denen einen runder oder mehreckiger Rahmen gelagert ist, an welchem beispielsweise Spiralfedern, Gummizüge oder Latexstränge als federnde Komponente zur Befestigung eines nicht oder nur geringfügig elastischen Sprungtuches genutzt werden. Derartige Trampoline sind für den Hausgebrauch bestimmt und können sowohl im Außenbereich als auch im gebäudeinneren und in Wohnräumen mit regulärer Deckenhöhe benutzt werden, da die Sprungkraft die Sprünge des Anwenders nur in begrenztem Maße verstärkt. Die Sprungfläche weist einen Durchmesser von einem halben bis etwa anderthalb Meter auf, die Länge der Stelzen liegt zumeist zwischen 20–50 cm. Die Stelzen sind dabei für gewöhnlich so angebracht, dass sie orthogonal vom Rahmen zum Boden weisen. Die Anbringung auf dem Rahmen oder am äußeren Radius des Rahmens gewährleistet eine optimale Stabilität.
  • Im Rahmen dieser Erfindung ist zudem ausschließlich von einem Trampolin mit einer Griffvorrichtung die Rede. Diese Griffvorrichtung kann als Bügel ausgestaltet sein, so dass ein Benutzer die Querstange ergreifen kann, alternativ ist auch ein Haltegriff möglich, bei dem eine einzelne Stange vertikal emporragt, an deren Ende sich ein T-Griff oder gebogene Griffe etwa in Form eines Fahrradlenkers befinden. Die Griffteile, die zum angreifen bestimmt sind, können für einen besseren Grip gummiert oder mit Leder, Stoff oder Schaumstoff umhüllt sein.
  • Üblicherweise werden die federnden Komponenten aus Gründen der Produktsicherheit derart mit einer Polsterfläche abgedeckt, dass sich ein Nutzer im Falle eines Fehltrittes oder -sprunges nicht mit dem Fuß oder einzelnen Zehen in der Federung verfangen kann, was zu unkontrollierten Stürzen und Knochenbrüchen führen kann.
  • Aus dem gleichen Grunde schlägt die vorliegende Erfindung eine Lösung vor, um zu vermeiden, dass nach Demontage der Griffvorrichtung ein offenes Rohr oder dergleichen hervorsteht. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine vollständig demontierbare Befestigungsmöglichkeit für die Griffvorrichtung zu schaffen, die trotzdem die nötige Stabilität bietet.
  • Im Rahmen dieser Erfindung ist vorgesehen, eine Griffvorrichtung, vorzugsweise in der Ausführungsform mittels einer einzelnen vertikalen Stange mit abschließenden Griffelementen zu verwenden. Dies ist jedoch nicht zwingend, denkbar ist auch die Befestigung eines Bügels oder einer mehrteiligen Rahmenkonstruktion.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung sieht vor, die Griffstange derart zu montieren, dass ein Hohlrohr mit einem bestimmten Durchmesser an einer ersten Stelze montiert wird. Das Hohlrohr hat aus Gründen der Stabilität vorzugsweise einen Außendurchmesser von 2,5–4 cm und eine Wandstärke von 0,6–1,5 mm, weiter vorzugsweise einen Außendurchmesser von 2,5–3,2 cm und eine Wandstärke von 0,6–1,1 mm. Ein runder Querschnitt wird hierbei bevorzugt, es ist aber auch die Verwendung eines quadratischen oder mehreckigen Rohres denkbar. Ferner verfügt das Hohlrohr über ein oberes erstes und ein unteres zweites Ende. Das untere zweite Ende ist dadurch gekennzeichnet, dass es bündig mit der ersten Stelze auf dem Boden abschließt. Dabei kann das Hohlrohre am unteren zweiten Ende L-Form annehmen, um eine zusätzliche Druckstabilität gegen Stöße von der Trampolinmittelachse weg zu bieten. Alternativ kann das Hohlrohr an seinem unteren zweiten Ende mittels eines Gummistopfens verschlossen werden, um den Boden vor Beschädigungen zu schützen. In einer alternativen und im Rahmen dieser Erfindung gleichwertigen Gestaltung ist das Hohlrohr mehrteilig ausgestaltet, wobei die verschiedenen Teile mittels Steckverbindungen oder über Befestigungsmittel aneinander fixiert werden können. Als Befestigung für die Teile des Hohlrohres kann auch die nachfolgend beschriebene Verbindung genutzt werden.
  • Das Hohlrohr und die erste Stelze müssen über mindestens zwei geeignete Vorrichtungen verfügen, um reversibel miteinander verbunden werden zu können. Dies kann mittels einer Steckverbindung geschehen oder mittels Bolzen und Splinten, bevorzugt aber mittels Bohrungen und der Verbindung mittels Gewindeschrauben und Muttern.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform verfügt das Hohlrohr am oberen ersten Ende über eine Bohrung mit einem Gewinde zur Aufnahme einer Feststellschraube, welche orthogonal zur Mittelachse des Hohlrohres eindrehbar ist.
  • Die vertikale Griffstange verfügt ebenfalls über ein oberes erstes Ende und ein unteres zweites Ende. Das obere erste Ende dient der Aufnahme der Griffquerstange bzw. der Griffquerstangen. Der Außendurchmesser der vertikalen Griffstange kann dem Innendurchmesser des Hohlrohres entsprechen, sodass es komplett in dieses einsteckbar ist, alternativ kann der Außendurchmesser der vertikale Griffstange aber auch dem Außendurchmesser des Hohlrohrs entsprechen, mit einer Verjüngung des Außendurchmessers der vertikalen Griffstange am unteren zweiten Ende auf den Innendurchmesser des Hohlrohres.
  • Die vertikale Griffstange verfügt vorzugsweise über mehrere Aussparungen, Mulden oder Bohrungen, die mit der Feststellschraube in dem Hohlrohr korrespondieren, um eine sichere Arretierung auf verschiedenen Höhen zu ermöglichen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Griffstange nach der letzten Aussparung oder Bohrung zur vertikalen Mittelachse der Trampolinsprungfläche hin angewinkelt, um eine gute Erreichbarkeit des Griffes durch den Verwender zu ermöglichen. Der Neigungswinkel beträgt vorzugsweise zwischen 5–45°, weiter vorzugsweise 5–25°, weiter vorzugsweise 10–20°.
  • Die vertikale Griffstange kann in einer alternativen Ausgestaltung auch derart gestaltet sein, dass die Arretierung in dem Hohlrohr nur mittels einer einfachen Feststellschraube stets in derselben Höhe erfolgt, jedoch ein Höhenverstellmechanismus vorgesehen ist, der über ein weiteres Teleskoprohr und eine weitere Stellschraube verstellbar ist. Diese alternative Höhenverstellung kann vor dem Scheitel des Winkels oder hinter dem Scheitel des Winkels verortet sein.
  • Das horizontale Griffteil kann separat anschraubbar ausgestaltet werden, für eine leichtere komplette Demontage und bessere Verstaubarkeit.
  • Das Hohlrohr kann an die erste Stelze entweder direkt verschraubt werden, bevorzugt ist jedoch aus Stabilitätsgründen die Arretierung unter Zuhilfenahme eines Profilstückes, um eine vertikale Verwindungsstabilität zu gewährleisten. Das Profilstück sollte sich vorzugsweise über einen Großteil der Höhe der Stelze erstrecken und beiderseitig über die gesamte Länge über vertikale Aussparungen für die Stelze und das Hohlrohr verfügen. Ebenfalls müssen Bohrungen in dem Profilstück vorgesehen sein, die mit den Bohrungen in der ersten Stelze und dem Hohlrohr korrespondieren, welche für die Aufnahme der Befestigungsmittel geeignet sind.
  • Um eine horizontale Verwindung der Stelze mit dem Hohlrohr zu vermeiden, sieht die Erfindung vor, dass Stützelemente in Form von Querverstrebungen von der ersten Stelze zu jeweils in und gegen den Uhrzeigersinn mindestens einer weiteren Stelze gezogen werden. Die Querverstrebungen sind vorzugsweise als Rohrverstrebung ausgestaltet, mit durchbohrten Laschen an den Enden. Es ist vorgesehen, dass diese Querverstrebungen an einem ersten Ende jeweils zusammen mit der Hohlstange an der ersten Stelze befestigt werden und mit dem jeweils anderen Ende mittels eines weiteren Befestigungselementes, vorzugsweise einer Gewindeschraube, an den benachbarten jeweils weiteren Stelzen befestigt werden. Um eine maximale Verwindungsstabilität zu erreichen ist es vorteilhaft, die Streben mit ihrem jeweils ersten Ende an der untersten Bohrung des Hohlrohres zu befestigen und mit dem jeweils zweiten Ende möglichst dicht am jeweiligen oberen Ende der jeweiligen weiteren Stelzen, also nah zum Rahmen hin, damit Kraftausübung bei Verwendung nicht zu einer Deformation über die Länge der weiteren Stelzen führt.
  • Für den demontierten Zustand der Griffvorrichtung ist ferner vorgesehen, die Bohrungen in der ersten Stelze und in den weiteren Stelzen mittels Plastik- oder Gummistopfen abzudecken bzw. zu verschließen.
  • Bei einer erfindungsgemäß ausgestalteten Anordnung eines Trampolins mit Griffvorrichtung ist es danach möglich, mit einfacher Montage mittels des Hohlrohres und des Profilstückes sowie mittels mindestens zweier weiterer Querverstrebungen die vertikale und horizontale Stabilisierung der Griffvorrichtung zu erreichen. Alternativ kann das Trampolin auch ohne Griffstange ohne funktionale Einschränkung und ohne Einbußen bei der Produktsicherheit genutzt werden, da in demontiertem Zustand lediglich (reversibel verschließbare) Bohrungen in den Stelzen verbleiben.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen
  • 1: ein Trampolin gemäß der erfindungsgemäßen Anordnung mit Griffvorrichtung;
  • 2: ein Querschnitt durch den Rahmen, zur Veranschaulichung der Anbringung eines Profilstückes;
  • 3: ein Profilstück zur Verbindung von Hohlrohr und erster Stelze;
  • 4: eine Detailansicht der Befestigung des Hohlrohres an der ersten Stelze unter Verwendung von Querstreben zur Befestigung an benachbarten weiteren Streben;
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Anordnung eines Trampolins mit Griffvorrichtung (10) in vereinfachter Darstellung, bestehend aus einem Mini-Trampolin (11) und einer Griffvorrichtung (12).
  • 2 zeigt die Verbindung von Hohlrohr (21) mit einer ersten Stelze (22a). Die Ansicht erfolgt tangential zum Rahmen (23), der im Querschnitt erkennbar ist. Hohlrohr und Stelze sind zur Bodenseite hin mit einem Gummifuß (26) versehen und schließen auf gleicher Höhe ab. Zwischen Hohlrohr (21) und erster Stelze (22a) ist ein Profilstück (20) angebracht. Hohlrohr (21), erste Stelze (22a) und Profilstück (20) verfügen über drei korrespondierende Bohrungen (nicht abgebildet) zur Aufnahme der Befestigungsmittel (24). Am oberen Ende des Hohlrohres ist eine Feststellschraube (25) zur Fixierung einer vertikalen Griffstange (nicht abgebildet) angebracht.
  • 3 gibt das Profilstück (20) wieder, wie es zur Verbindung von erster Stelze (22a) und Hohlstange (21) nutzbar ist. Die halbkreisförmigen Aussparungen (30) in lateraler Erstreckung korrespondieren mit den Krümmungen von Hohlrohr (21) und erster Stelze (22a). Erkennbar ist eine bevorzugte Anordnung der Bohrungen (31) zur Aufnahme der Befestigungsmittel (24) in gleichmäßigen Abständen über die gesamte Länge des Profilstückes (20).
  • 4 zeigt eine Detailansicht der gesamten Befestigung der Griffvorrichtung (12) samt Querverstrebungen (30a, 30b). Neben der ersten Stelze (22a) sind die im und gegen den Uhrzeigersinn nächstgelegenen weiteren Stelzen (22b, 22c) erkennbar. Wiedergegeben ist die besonders vorteilhafte Befestigung der Querverstrebungen (30a, 30b) am untersten Befestigungsmittel (24) sowie an den oberen Enden der weiteren Stelzen (22b, 22c).

Claims (10)

  1. Anordnung aus einem Trampolin und einer Griffvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffvorrichtung separat demontierbar befestigt werden kann;
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffvorrichtung aus einer einzelnen vertikalen Stange nebst Griffelement besteht;
  3. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffvorrichtung höhenverstellbar ist;
  4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffvorrichtung mittels eines Hohlrohres und mindestens zwei Querverstrebungen befestigt wird;
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlrohr mehrteilig ist und über Steckverbindungen oder die Befestigungsmittel des Profilstückes zusammengehalten wird;
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlrohr mittels eines Profilstückes an einer ersten Stelze arretiert wird;
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Querverstrebungen an ihrem jeweils ersten Ende an dem untersten Befestigungsmittel des Hohlrohres montiert werden;
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Querverstrebungen an den weiteren Stelzen mit ihrem jeweils zweiten Ende im oberen Stelzendrittel zum Rahmen hin befestigt werden.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zur Aufnahme der Befestigungsmittel bestimmten Löcher in den Stelzen im demontierten Zustand der Griffvorrichtung mittels Stopfen oder Blenden verschließen bzw. verbergen lassen.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlrohr am unteren zweiten Ende eine L-Form aufweist;
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