DE20200200U1 - Beckenbefestigung - Google Patents
BeckenbefestigungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf die Befestigung eines in eine Trägerplatte eingelassenen Beckens.
Aus der DE 83 08 945 U1 ist eine Befestigungsvorrichtung für ein in eine Platte eingelassenes Becken bekannt, welches an seinem oberen Rand einen Auflageflansch aufweist. Unterhalb des Auflageflansches an der Beckenaußenseite ist ein in den Beckenwerkstoff eingelassener und mit einer Spannmutter versehener Gewindebolzen befestigt, auf dem eine auslegerartige Spannpratze drehbar und verschiebbar angeordnet ist. Der Auflageflansch, welcher den Ausschnittsrand übergreift, liegt unter Zwischenschaltung einer Dichtung auf der Oberseite der Platte auf. Diese Befestigungsvorrichtung ist wegen der Notwendigkeit einer besonderen Spannvorrichtung aufwendig und zum Teil auch schwierig in der Montage, weil dafür die Trägerplatte von unten zugänglich sein muss.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer einfach montierbaren und lösbaren Beckenbefestigung in einer Trägerplatte.
Die Befestigung eines Beckens, z. B. einer Spüle oder Wanne, in einer Aussparung einer Trägerplatte, insbesondere einer Arbeitsplatte, bei welcher ein nach außen vorspringender Beckenrand auf einem die Aussparung begrenzenden Plattenbereich unter Zwischenlager einer Dichtung anliegt, ist erfindungsgemäß
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PATENTANWÄLTE
dahingehend ausgebildet, dass sie einen einfachen, dichten Einbau erlaubt, aber auch ein schadloses Wiederlösen zulässt.
Zu diesem Zweck läuft ein elastisch nachgiebiges Band an oder benachbart der Umfangskante der Aussparung unter Freihaltung einer sich an das Band außen anschließenden und bis zur Außenumfangskontur des Beckenrandes erstreckenden Fuge um und in der verbleibenden Fuge zwischen der Unterseite des Beckenrandes und der Trägerplatte ist eine Dichtmasse eingebracht. Auf diese Weise kann die Dichtmasse bei Bedarf einfach, z. B. mit einem Spatel, aufgetrennt und das Becken aus der Aussparung der Trägerplatte wieder herausgehoben werden, wenn ein Beckenaustausch erfolgen soll. Nach dem Einbau ist das Becken gegen die Trägerplatte abgepolstert und Schleiftoleranzen werden zuverlässig ausgeglichen.
Wenn das vorzugsweise wasserabweisende elastisch nachgiebige Band und die Dichtmasse, jedenfalls hinsichtlich ihrer aneinander grenzenden Oberflächen, aus Materialien bestehen, welche keine Verbindung miteinander eingehen, braucht bei einer Neumontage das vorhandene nachgiebige elastische Band nicht ausgetauscht zu werden, da es bei der Demontage nicht beschädigt wird.
Zu dem gleichen Zweck kann vorgesehen sein, dass das elastisch nachgiebige Band auf seiner Oberseite eine klebabweisende Beschichtung aufweist, so dass der Beckenrand lediglich auf der Oberseite des elastisch nachgiebigen Bandes aufliegt, ohne mit diesem zu verkleben.
Als Dichtmasse kann bspw. eine aus einem nicht-aushärtenden viskosen Material, wie Silikon, bestehen.
Für das elastisch nachgiebige Band wird als Material insbesondere ein Schaumstoff, wie Ethylen-Propylen-Dien-Monomer (EPDM), vorgeschlagen.
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Ein weiteres Erfindungsmerkmal kann darin bestehen, dass das elastisch nachgiebige Band auf seiner Unterseite einen Kleber, z. B. einen alterungsbeständigen und wasserabweisenden Kleber, wie Acrylat-Klebstoff, aufweist.
Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
In der Zeichnung sind schematisch die Einbausituation eines erfindungsgemäßen Beckens, also die Beckenbefestigung, einzelne Einbauschritte sowie die Ausbausituation der erfundenen Beckenbefestigung dargestellt.
Gemäß Zeichnungsabschnitt A ist das Becken 1 in eine Aussparung 5 einer Trägerplatte 2 eingesetzt, so dass das Becken 1 mit einem flanschartig nach außen vorspringenden Beckenrand 6 auf einem die Aussparung 5 begrenzenden Plattenbereich 7 aufliegt. Zwischen der Unterseite 11 des Beckenrandes 6 und der Trägerplatte 2, welche bspw. die Arbeitsplatte einer Küchenspüle sein kann, befindet sich ein elastisch nachgiebiges Band 3, welches an oder benachbart der Umfangskante 8 der Aussparung 5 unter Freihaltung einer sich an das Band 3 außen anschließenden und bis zur Außenumfangskontur des Beckenrandes 6 erstreckenden Fuge 4 umläuft. In diese freibleibende Fuge 4 zwisehen der Unterseite 11 des Beckenrandes 6 und der Trägerplatte 2 ist eine Dichtmasse 10 eingebracht. Die Dichtmasse 10 besteht bspw. aus einem nichtaushärtenden viskosen Material, wie Silikon, und das elastisch nachgiebige Band 3 aus einem Schaumstoff, wie Ethylen-Propylen-Dien-Monomer, welche keine Verbindung miteinander eingehen. Das elastisch nachgiebige Band 3 hat bspw. auf seiner Oberseite eine klebabweisende (nicht dargestellte) Beschich-
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patentanwälte
tung, um zu verhindern, dass bei dem Ausbau des Beckens 1 der Beckenrand 6 das Band 3 beschädigt. Umgekehrt ist das elastisch nachgiebige Band 3 auf seiner Unterseite mit einem Kleber, z. B. einem alterungsbeständigen und wasserabweisenden Kleber, wie Acrylat-Klebstoff, auf der Trägerplatte 2 festgelegt. Auch andere Befestigungsmöglichkeiten sind natürlich möglich. Auf diese Weise wird eine sichere Lage des elastisch nachgiebigen Bandes 3 in geringem Abstand von der Umfangskontur des Beckenrandes 6 gewährleistet.
Wie aus dem Zeichnungsabschnitt C ersichtlich, kann ein Ausbau des Beckens 1 bei Bedarf einfach dadurch bewerkstelligt werden, dass die von außen zugängliche Schicht an Dichtmasse 10 durch Einführen eines Werkzeuges, wie eines Spatels SP, in die Fuge 4 aufgetrennt wird. Danach lässt sich das Becken 1 nach oben aus der Aussparung 5 herausheben.
Im Zeichnungsabschnitt B sind die einzelnen Einbauschritte des erfindungsgemäßen Befestigungsverfahrens veranschaulicht. Zunächst wird die erforderliche Aussparung 5, z. B. mit einer Säge S, aus der Trägerplatte 2 so ausgeschnitten, dass sie der Außenumfangskontur des Beckens 1 unmittelbar unterhalb des oberen nach außen vorspringenden Beckenrandes 6 entspricht (Schritt I). Danach wird das Becken 1 in die Aussparung 5 eingesetzt, bis der Beckenrand 6, auf einem die Aussparung 5 begrenzenden Plattenbereich 7 der Trägerplatte 2 aufliegt (Schritt II). Dann kann die Außenumfangskontur des Beckenrandes 6 durch Herumführen eines Werkzeuges, z. B. eines Bleistiftes B, in Form einer Außenumfangskonturlinie 9 auf die Oberseite der Trägerplatte 2 gezeichnet werden (Schritt III). Nach dem Wiederherausnehmen des Beckens 1 aus der Aussparung 5 wird das elastisch nachgiebige Band 3 so auf den Plattenbereich 7 aufgeklebt, dass es an bzw. benachbart der Umfangskante 8 der Aussparung 5 und in gleichem Abstand von der Außenumfangskonturlinie 9 umläuft und einen gleichbleibenden Abstand a von der Außenumfangskonturlinie 9 einhält.
(Schritt IV). Danach wird angrenzend an das elastisch nachgiebige Band 3 in
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dem vorbestimmten Plattenbereich 7 die Dichtmasse 10 aufgetragen, und zwar vorzugsweise im Überschuss zu dem Volumen der freibleibenden Fuge 4 zwischen dem elastisch nachgiebigen Band 3 und der Außenumfangskontur des Beckenrandes 6 (Schritt V). Anschließend wird das Becken 1 wieder in die Aussparung 5 gesetzt, bis der Beckenrand 6 auf dem elastisch nachgiebigen Band 3 aufliegt. Unter dem Gewicht des Beckens 1 kann das elastisch nachgiebige Band 3 geringfügig zusammengedrückt werden. Es verbleibt jedenfalls außerhalb des elastisch nachgiebigen Bandes 3 eine Fuge 4 der Breite a bei einer geringen Höhe von ca. einem Millimeter. Die überschüssige Dichtmasse 10 wird nach außen weggedrückt (Schritt Vl). Danach wird die übergequollene Dichtmasse 10 mit einem Werkzeug, bspw. mittels eines Messers M, entfernt (Schritt VII). Damit ist der Einbau des Beckens 1 in der Aussparung 5 der Trägerplatte 2 fertiggestellt.
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-6- KHL&SCHAAFHAUSEN
PATENTANWÄLTE
| 1 | Becken |
| 2 | Trägerplatte, Arbeitsplatte |
| 3 | elastisch nachgiebiges Band, Schaumstoffband |
| 4 | Fuge |
| 5 | Aussparung |
| 6 | Beckenrand |
| 7 | Plattenbereich |
| 8 | Umfangskante |
| 9 | Außenumfangskonturlinie |
| 10 | Dichtmasse |
| 11 | Unterseite |
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Claims (6)
1. Befestigung eines Beckens (1), z. B. einer Spüle oder Wanne, in einer Aussparung (5) einer Trägerplatte (2), insbesondere einer Arbeitsplatte, bei welcher ein nach außen vorspringender Beckenrand (6) auf einem die Aussparung (5) begrenzenden Plattenbereich (7) unter Zwischenlage einer Dichtung aufliegt, dadurch gekennzeichnet, dass ein elastisch nachgiebiges Band (3) an oder benachbart der Umfangskante (8) der Aussparung (5) unter Freihaltung einer sich an das Band (3) außen anschließenden und bis zur Außenumfangskontur des Beckenrandes (6) erstreckenden Fuge (4) umläuft und dass in der verbleibenden Fuge (4) zwischen der Unterseite (11) des Beckenrandes (6) und der Trägerplatte (2) eine Dichtmasse (10) eingebracht ist.
2. Befestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das, vorzugsweise wasserabweisende, elastisch nachgiebige Band (3) und die Dichtmasse (10) ebenfalls hinsichtlich ihrer aneinandergrenzenden Oberflächen, aus Materialien bestehen, welche keine Verbindung miteinander eingehen.
3. Befestigung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmasse (10) aus einem nicht-aushärtenden viskosen Material, wie Silikon, besteht.
4. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch nachgiebige Band (3) aus einem Schaumstoff, wie Ethylen-Propylen-Dien-Monomer (EPDM), besteht.
5. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch nachgiebige Band (3) auf seiner Oberseite eine klebabweisende Beschichtung aufweist.
6. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch nachgiebige Band (3) auf seiner Unterseite einen Kleber, z. B. einen alterungsbeständigen und wasserabweisenden Kleber, wie Acrylat-Klebstoff, aufweist.
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