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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft einen Einlippenbohrer nach der Gattung der unabhängigen
Ansprüche 1 und 2.
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Einlippenbohrer
werden eingesetzt, um Bohrungen in Werkstücke einzubringen.
Verschiedene Arten von Einlippenbohrern sind in den VDI-Richtlinien VDI
3210 und VDI 3208 dargestellt. Einlippenbohrer
werden hauptsächlich zur Herstellung von Bohrungen mit
vergleichsweise kleinem Durchmesser eingesetzt, der vorwiegend im
Bereich von 0,5 mm bis 50 mm liegt, wobei die Bohrtiefe jedoch ein
Vielfaches des Bohrdurchmessers betragen kann. Übliche
Werte für die Bohrtiefe liegen im Bereich des 20-fachen
bis 100-fachen des Bohrdurchmessers, können jedoch auch
darüber oder darunter liegen.
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Allgemein
bestehen Einlippenbohrer aus einem Bohrkopf und einem Bohrerschaft
mit einem Einspann-Ende. Am Bohrkopf ist zumindest eine Schneide
ausgebildet, die sich von der Bohrermittelachse bis zum Bohrerumfang
erstreckt. Weiterhin können am Umfang des Bohrkopfes angeordnete Führungselemente
vorgesehen sein. Der Bohrkopf und der Bohrerschaft sind entweder
form- oder stoffschlüssig miteinander verbunden oder sie
sind aus einem Stück hergestellt. Vorhanden ist wenigstens ein
im Bohrerschaft und Bohrkopf verlaufender Kanal, der am Bohrkopf
und am Einspann-Ende Öffnungen aufweist. Durch diesen Kanal
wird vom Einspann-Ende ausgehend Kühlmittel unter Druck
zugeführt, das am Bohrkopf austritt und neben der Kühlung
der Schneide und der Führungselemente insbesondere die
Aufgabe hat, die beim Bohren entstehenden Späne durch eine
im Bohrkopf und im Bohrerschaft vorhandene V-förmige Spanabfuhrnut
herauszuspülen.
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Einlippenbohrer
werden üblicherweise maschinenseitig an ihrem Einspannende
in einer dafür vorgesehenen Aufnahme in einer Spindel aufgenommen
und von der Spindel um die Bohrermittelachse in Rotation versetzt.
Gleichzeitig wird das Werkzeug entlang seiner Mittelachse mit einem
definierten Vorschub pro Umdrehung auf ein Werkstück zu
bewegt. Dabei dringt der Einlippenbohrer in das Werkstück ein
und an der am Bohrkopf angeordneten Schneide wird das Material des
Werkstücks abgespant und in Form von Spänen vom
Werkstück abgetrennt. Die dabei entstehenden Späne
werden durch das Kühlmittel, welches durch wenigstens einen
innenliegenden Kanal über die Spindel zugeführt
wird, entlang einer Spanabfuhrnut aus der Bohrung ausgespült.
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Es
ist auch möglich, das Werkstück die Rotation und/oder
die Vorschubbewegung ausführen zu lassen oder die Rotation
und/oder die Vorschubbewegung zum Teil durch das Werkzeug und zum
Teil durch das Werkstück auszuführen.
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Einlippenbohrer
werden vorzugsweise eingesetzt, um Bohrungen in Werkstücke
einzubringen, die mit anderen Fertigungsverfahren nicht oder nicht wirtschaftlich
herstellbar sind. Oft werden diese Werkstücke in großen
Serien gefertigt. Verbesserungen, die zu einer Steigerung der Fertigungsgeschwindigkeit
führen, sind deshalb generell wünschenswert und
selbst kleine Verbesserungen führen zu signifikanten Einsparungen
bei den Fertigungskosten.
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Die
Fertigungsgeschwindigkeit ist bei Bohrwerkzeugen durch das Produkt
aus Vorschub pro Umdrehung des Werkzeuges und der Anzahl der Umdrehungen
pro Minute definiert und wird allgemein als Vorschubgeschwindigkeit
bezeichnet.
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Eine
Grenze für die Steigerung der Vorschubgeschwindigkeit ist
bei Einlippenbohrern oftmals dadurch gegeben, dass sich die Späne
nicht mehr durch die Spanabfuhrnut abführen lassen und es
zu einem Spänestau kommt.
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Übliche
und verbreitet verwendete Schneidengeometrien, auch Standardanschliffe
genannt sind, sind beispielsweise in der VDI-Richtlinie VDI 3208 dargestellt.
Bei diesen Standardanschliffen ist die Schneide in zwei gerade Teil-Schneiden
aufgeteilt, wobei die äußere, an den Umfang des
Bohrkopfes angrenzende, Teil-Schneide einen Einstellwinkel größer
90° aufweist. Üblicherweise liegt der Einstellwinkel
im Bereich von 110° bis 130°. Die innere, der Bohrermittelachse
am nächsten liegende, Teil-Schneide weist dagegen einen
Einstellwinkel kleiner 90° auf. Dieser Einstellwinkel liegt üblicherweise
im Bereich von 75° bis 60°. Der Einstellwinkel ist
dabei als Winkel zwischen der Bohrermittelachse und der Tangente
an die Schneide definiert. Die Teil-Schneiden treffen an der Bohrerspitze
in einem Abstand vom Umfang des Bohrers aufeinander, der üblicherweise
1/5 bis 1/3 des Bohrerdurchmessers entspricht. Diese Standardanschliffe
sind durch die geraden Teil-Schneiden besonders einfach herzustellen
und können durch Variation der Einstellwinkel und des Abstandes
der Bohrerspitze vom Umfang des Bohrkopfes an viele verschiedene
Bearbeitungssituationen angepasst werden.
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Bei
der Bearbeitung von besonders zähen Werkstoffen kann mit
diesen Standardanschliffen jedoch ein gewisser Vorschub pro Umdrehung
nicht überschritten werden. Bei weiterer Erhöhung
des Vorschubes wird die Formung der Späne immer ungünstiger,
da diese nicht mehr brechen und immer länger werden und
damit nicht mehr sicher aus der Bohrung abgeführt werden
können. Durch die ungünstige Form der Späne
können sich die Späne zwischen Spanabfuhrnut und
Bohrungswand verklemmen und es kommt zu einem Spänestau,
wodurch das Werkzeug brechen und dabei das Werkstück beschädigt
oder zerstört werden kann.
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Es
wurde deshalb versucht, die entstehenden Späne dergestalt
zu beeinflussen, dass sie sicherer abgeführt werden können.
So wurde beispielsweise versucht, die Späne in ihrer Breite
aufzuteilen. Dazu wurden beispielsweise Spanteiler eingesetzt.
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Eine
in der
JP 59 196108
A1 beschriebene Schneide eines Bohrers weist gemäß einem
dort beschriebenen Ausführungsbeispiel eine Kerbe auf,
die als Spanteiler wirken soll. In einem anderen Ausführungsbeispiel
ist eine Stufe in der geradlinigen Schneide vorgesehen, welche einen
Hinterschnitt mit einem vorgegebenen Winkel aufweist.
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Weiters
wurde versucht, durch den Einsatz von Spanbrechern oder Spanformern
einen definierten Spanbruch zu erzielen, um die Späne in
ihrer Länge zu begrenzen.
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Eine
in der
DE 203 21 368
U1 beschriebene Schneide eines Bohrers weist gemäß einem
Ausführungsbeispiel einen Spanformer mit einem positiven Spanwinkel
auf, der zum Bruch der Späne führen soll.
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Bei
diesen bekannten Ausführungsformen soll durch eine Begrenzung
des Spanes hinsichtlich seiner Breite oder Länge eine günstigere
Abfuhr der Späne erzielt werden. Besonders bei Werkstoffen
mit hoher Zähigkeit und bei hohem Vorschub weisen aber
auch Späne, die beim Einsatz solcher Werkzeugen entstehen,
oftmals eine ungünstige Form auf, wodurch wiederum die
vorstehend beschriebenen Nachteile entstehen, nämlich ein
Spänestau in der Spanabfuhrnut mit all den oben geschilderten
Nachteilen. Des Weiteren erfordert die Herstellung solcher Spanteiler
oder Spanbrecher einen erheblichen Mehraufwand bei der Herstellung,
da für die Herstellung solcher Nuten oder Kerben oftmals
zusätzliche Schleifscheiben eingesetzt werden müssen,
die auf Schleifmaschinen zum Anschleifen oder Nachschleifen dieser
Werkzeuge üblicherweise nicht vorhanden sind.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Einlippenbohrer
zu vermitteln, der eine hohe Vorschubrate bei gleichzeitig unproblematischer
Abfuhr der Späne durch die Spanabfuhrnuten ermöglicht
und der gleichzeitig besonders einfach herzustellen ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die in den unabhängigen Ansprüchen
1 und 2 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Offenbarung der Erfindung
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Grundidee
der Erfindung ist es, bei einem Einlippenbohrer eine Schneidengeometrie
anzuordnen, die besonders einfach herzustellen ist und gleichzeitig
zu einer besonders günstigen Formung der Späne
führt, wodurch sich diese besonders günstig aus
der Bohrung abführen lassen.
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Die
erfindungsgemäßen Einlippenbohrer ermöglichen
insbesondere eine gegenüber den bekannten Einlippenbohrern
wesentlich höhere Vorschubrate, die in einer industriellen
Fertigung eine entsprechend höhere Fertigungsgeschwindigkeit
gestattet. Hierdurch können mehr als doppelt so hohe Vorschubraten
wie mit bekannten Einlippenbohrern erzielt werden.
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Die
Verbesserungen werden durch die vorteilhafte Formung der beim Bohren
entstehenden Späne erreicht. Durch die Geometrie der Schneide werden
beim Abspanen Spannungen in die Späne eingebracht, so dass
diese auch bei zähen Werkstoffen brechen und kurze Späne
entstehen. Hierdurch wird mit dem erfindungsgemäßen
Einlippenbohrer eine hohe Prozesssicherheit erzielt. Insbesondere wird
ein Bohrerbruch, der die Zerstörung des zu bohrenden Werkstücks
zur Folge hätte, durch das Vermeiden einer Verstopfung
der Spanabfuhrnut zuverlässig vermieden.
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Die
erfindungsgemäßen Einlippenbohrer weisen daher
insgesamt erhebliche Vorteile beim Einsatz insbesondere in der industriellen
Serienfertigung auf, die durch einen Einlippenbohrer mit nur zwei
Teil-Schneiden nicht realisierbar sind.
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Vereinfachend
wird bei der weiteren Betrachtung davon ausgegangen, dass die Flussrichtung des
abgespanten Werkstoffes an jedem Punkt der Schneide lotrecht zum
Einstellwinkel an dieser Stelle der Schneide ist und dabei vom Werkstück
weg in Richtung der Spanabfuhrnut gerichtet ist.
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Die
Schneiden werden erfindungsgemäß dergestalt ausgeformt,
dass durch die unterschiedliche Flussrichtung des Spanes an den
verschiedenen Abschnitten der Schneide Spannungen in die Späne eingebracht
werden und durch die konvex ausgeformte Schneide bzw. die konvex
angeordneten Teilschneiden ein möglichst steifer Span erzielt
wird. Die eingebrachten Spannungen bei gleichzeitiger Versteifung
der Späne führen zur Überschreitung der Reißfestigkeit
des Werkstoffes und damit zum Bruch der Späne. Damit wird
ein Abtrennen der Späne erzielt, wodurch die Späne
in ihrer Länge begrenzt werden.
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Eine
erste erfindungsgemäße Ausbildung sieht vor, dass
die Schneide eine streng konvex gekrümmte Kontur aufweist.
Dabei weist die Schneide am äußersten Teil, der
dem Umfang des Bohrkopfes am nächsten ist, einen Ein stellwinkel
größer 90° auf, während sie
am innersten Teil, der der Bohrermittelachse am nächsten
ist, einen Einstellwinkel kleiner 90° aufweist. Weiterhin
ist vorgesehen, dass ein Punkt der streng konvex gekrümmten
Kontur, der am weitesten in Vorschubrichtung liegt, in einem Abstand
zum Umfang des Bohrkopfes angeordnet ist, der 1/5 bis 1/3 des Bohrdurchmessers
entspricht. Konvex bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Einlippenbohrer
an seinem unteren Ende von vorn betrachtet konvex ausgebildet ist
und zwar derart, dass die zunehmende Steigung beginnend von einem
negativen Wert über einen Nulldurchgang hin zu einem positiven
Wert streng monoton zunimmt und damit ein tiefster Punkt der konvexen
Ausbildung existiert, nämlich der Punkt, der am weitesten
in Vorschubrichtung angeordnet ist. Dieser Punkt weist den genannten
Abstand vom Bohrdurchmesser auf.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Lösung sieht
vor, dass die Schneide eine im wesentlichen konvexe Kontur aufweist,
die durch drei oder mehr Teil-Schneiden in Form von geraden Abschnitten
angenähert ist, wobei wenigstens eine erste Teil-Schneide
am äußersten Teil, der dem Umfang des Bohrkopfes
am nächsten ist, einen Einstellwinkel größer
90° aufweist, und wenigstens eine zweite Teil-Schneide
am innersten Teil, der der Bohrermittelachse am nächsten
ist, einen Einstellwinkel kleiner 90° aufweist, und wobei
zwischen der ersten und der zweiten Teilschneide S1, S2 wenigstens
eine dritte Teilschneide S3 angeordnet ist.
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Weitere
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Einlippenbohrer sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass die Schneide eine im
wesentlichen konvexe Kontur aufweist, die durch genau drei Teil-Schneiden angenähert
ist.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform, die insbesondere
auf einfache Weise herzustellen ist, sieht vor, dass die drei Teil-Schneiden
gerade ausgebildet sind.
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Dabei
ist besonders vorteilhaft vorgesehen, dass die wenigstens drei Teil-Schneiden
Tangenten an eine streng konvex gekrümmte Kontur sind,
wobei die streng konvexe Kontur so ausgebildet ist, dass ein Punkt
der Kontur, der am weitesten in Vorschubrichtung gelegen ist, in
einem Abstand zum Umfang des Bohrkopfs angeordnet ist, der einem
Fünftel bis einem Drittel des Bohrdurchmessers entspricht.
In diesem Falle wird die streng konvexe Kontur gemäß der
ersten erfindungsgemäßen Ausgestaltung gewissermaßen
durch Tangenten an diese Kontur angenähert, wobei hier
drei Tangenten, d. h. drei Teil-Schneiden, oder auch mehr als drei
Tangenten, also mehr als drei Teil-Schneiden, vorgesehen sein können. Auch
hier ist die konvexe Kontur so ausgebildet, dass ihre Steigung vom
innersten zum äußersten Punkt streng monoton zunimmt,
d. h. beginnend von einem negativen Wert an einem der Rotationsachse
am nächsten gelegenen Punkt hin zu einem positiven Wert
an einem dem Umfang am nächsten liegenden Punkt zunimmt,
wobei die Steigung einen Nulldurchgang durchläuft. Der
Nulldurchgang markiert den Punkt der gedachten Kontur, der am weitesten
in Vorschubrichtung gelegen ist.
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Gemäß einer
sehr vorteilhaften Ausführungsform, bei der drei Teil-Schneiden
vorgesehen sind, ist vorgesehen, dass die erste Teil-Schneide am äußersten
Teil, der dem Umfang des Bohrkopfes am nächsten ist, einen
Einstellwinkel größer 90° aufweist, und
die zweite Teil-Schneide am innersten Teil, der der Bohrermittelachse
am nächsten ist, einen Einstellwinkel kleiner 90° aufweist.
Die dritte Teil-Schneide, die zwischen den beiden anderen Teil-Schneiden
angeordnet ist, weist einen Einstellwinkel von 80° bis
100°, insbesondere annähernd 90° auf.
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Die
Länge der dritten Teil-Schneide ist dabei bevorzugt so
bemessen, dass sie 5% bis 20% des Bohrdurchmessers entspricht.
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Eine
besonders günstige Formung der Späne wurde in
praktischen Versuchen beobachtet, wenn die Länge der dritten
Teil-Schneide 8% bis 10% des Bohrdurchmessers entspricht.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung kann die dreiteilige Schneide so gestaltet
werden, dass die Differenz der Einstellwinkel der jeweils äußersten
ersten und innersten zweiten Teil-Schneide 15° bis 90° beträgt.
Im Bereich eines Winkels von 30° bis 70° ergibt
sich bei dieser Anordnung eine besonders günstige Beeinflussung
der Späne, die zum Spanbruch führt.
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Die
Position des Schnittpunktes der Tangenten an die Schneide am jeweils äußersten
und innersten Teil der Schneide, sowie die Größe
der Einstellwinkel des jeweils äußersten und innersten
Teils der Schneide sind abhängig vom zu bearbeitenden Werkstoff
und seinem Umformungsvermögen, den Prozessparametern, dem
verwendeten Kühlschmierstoff und anderen Faktoren festzulegen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der Einlippenbohrer
aus einem Bohrkopf und einem Bohrerschaft zusammengesetzt ist oder
dass der Bohrkopf und der Bohrerschaft aus einem Stück
hergestellt sind. Alternativ kann ein auswechselbarer Bohrkopf vorgesehen sein.
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Weitere
Ausgestaltungen betreffen den Bohrkopf, der aus Hartmetall hergestellt
sein kann und/oder mit einer Beschichtung, beispielsweise einer
Hartstoffschicht, versehen sein kann. Mit diesen Maßnahmen
kann die Standzeit des Einlippenbohrers erheblich verlängert
werden.
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Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Einlippenbohrers sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung.
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Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 einen
Einlippenbohrer gemäß dem Stand der Technik;
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2 einen
Standardanschliff eines Einlippenbohrers gemäß dem
Stand der Technik;
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3 eine
erste Ausgestaltung der Schneide eines erfindungsgemäßen
Einlippenbohrers;
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4 eine
weitere Ausgestaltung der Schneide eines erfindungsgemäßen
Einlippenbohrers und
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5 eine
weitere Ausgestaltung der Schneide eines erfindungsgemäßen
Einlippenbohrers.
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Beschreibung von Ausführungsbeispielen
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1 zeigt
einen Einlippenbohrer 10 mit einer Schneide, wie er aus
dem Stand der Technik bekannt ist. Der Einlippenbohrer 10 enthält
ein Einspann-Ende 11 zur Aufnahme des Einlippenbohrers 10 in
ein in 1 nicht näher gezeigtes Bohrfutter, und
einen Bohrerschaft 12 mit einem Bohrkopf 13, sowie
eine Rotationsachse A. Der Bohrerschaft 12 und der Bohrkopf 13 sind
einstückig realisiert. Im Bohrerschaft 12 ist
wenigstens ein Kühlmittelkanal 14 vorgesehen,
der am vorderen Ende des Bohrkopfes 13 mündet.
Das durch den Kühlmittelkanal 14 gepumpte Kühlmittel
hat nicht nur die Aufgabe, den Bohrkopf 13 zu kühlen,
sondern dient auch zum Abtransport der beim Bohren entstehenden
Späne durch eine V-förmige Spanabfuhrnut 15,
die an der Schneide 16 des Einlippenbohrers 10 beginnt
und sich nahezu über die gesamte Länge des Bohrerschafts 12 erstreckt.
Am Umfang des Bohrkopfes 13 kann wenigstens ein Führungselement 17 vorgesehen
sein.
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2 zeigt
eine Schneide S eines Einlippenbohrers nach dem Stand der Technik
mit einem bekannten Standardanschliff. Die Schneide ist in zwei gerade
Teil-Schneiden S1, S2 aufgeteilt, wobei die äußere
Teil-Schneide S1 einen Einstellwinkel κr1 größer
90° aufweist und die innere Teil-Schneide S2 einen Einstellwinkel κr2 kleiner 90° aufweist. Die Teil-Schneiden
treffen an der Bohrerspitze SP in einem Abstand E vom Umfang des
Bohrers aufeinander, der etwa einem Viertel des Bohrerdurchmessers D
entspricht.
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3 zeigt
eine Schneide eines ersten erfindungsgemäßen Einlippenbohrers,
die eine streng konvex gekrümmte Kontur K aufweist. Der
Einstellwinkel κr1 am äußersten
Punkt P1 der Kontur, der dem Umfang des Bohrkopfes am nächsten
ist, ist größer 90°. Der Einstellwinkel κr2 am innersten Punkt P2 der Kontur, der
der Bohrermittelachse A am nächsten ist, ist kleiner als
90°. Der Punkt P3 der streng konvex gekrümmten
Kontur, der am weitesten in Vorschubrichtung gelegen ist, ist in
einem Abstand E vom Umfang des Bohrkopfes angeordnet, der etwa einem
Viertel des Bohrerdurchmessers D entspricht. Konvexe Kontur bedeutet
dabei eine konvexe Kontur des Bohrers von vorne her gesehen. Die
streng konvexe Kontur weist an allen Umfangspunkten eine vom innersten,
der Rotationsachse benachbarten, zum äußersten
Punkt hin streng monoton zunehmende Steigung auf, wobei die Steigung
im Bereich der Rotationsachse A negativ ist (Winkel κr2) und streng monoton zunimmt bis zu einem
positiven Wert am äußersten Punkt, d. h. am äußeren
Durchmesser des Bohrers (Winkel κr1).
Dabei durchläuft die Steigung einen Nulldurchgang, der
am Punkt P3 gelegen ist. In diesem Punkt ist die Steigung 0, das
bedeutet, dass der Winkel, den die Tangente an diesem Punkt mit der
Rotationsachse A einschließt, 90° beträgt.
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Bei
der in 4 gezeigten zweiten erfindungsgemäßen
Schneide S eines Einlippenbohrers sind vier im Wesentlichen gerade
Teil-Schneiden S1, S2, S3, S4 vorgesehen. Der Einstellwinkel κr1 am äußersten Punkt P1
der Kontur, der dem Umfang des Bohrkopfes am nächsten ist,
ist dabei größer als 90°. Der Einstellwinkel κr2 am innersten Punkt P2 der Kontur, der
der Bohrermittelachse A am nächsten ist, ist kleiner als
90°. Der Punkt P3 der konvex gekrümmten Kontur,
der am weitesten in Vorschubrichtung liegt, ist in einem Abstand
E zum Umfang des Bohrkopfes angeordnet, der einem Viertel des Bohrerdurchmessers
D entspricht.
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In 4 ist
die Kontur K als strichpunktierte Linie gezeichnet. Die Schneiden
bilden in diesem Falle Tangenten an diese Kontur K, wobei die konvexe
Kontur sich wiederum dadurch auszeichnet, dass ihre Steigung von
einem negativen Wert im Bereich der Rotationsachse A (Punkt P2)
streng monoton zunimmt bis zu einem positiven Wert am Punkt P1,
der am Außendurchmesser des Bohrers gelegen ist. Die Steigung
durchläuft auch in diesem Falle demnach einen Nulldurchgang.
Dieser Nulldurchgang liegt an der gedachten Kontur K am Punkt P3.
Es wird – anders ausgedrückt – gewissermaßen
die in 3 dargestellte Kontur K durch gerade Teil-Schneiden „angenähert”,
wobei die Teil-Schneiden Tangenten an die gedachte Kontur K darstellen.
Die geraden Teil-Schneiden nehmen also die Position von Tangenten
an die Kontur K gemäß der erfindungsgemäßen
Ausgestaltung, wie sie in 3 dargestellt
ist, ein.
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5 zeigt
eine dritte erfindungsgemäße Schneide S eines
Einlippenbohrers, die eine konvexe gekrümmte Kontur K aufweist,
die durch drei im wesentlichen gerade Teil-Schneiden S1, S2, S3
angenähert ist. Der Einstellwinkel κr1 am äußersten
Punkt P1 der Kontur, der dem Umfang des Bohrkopfes am nächsten
ist, ist größer 90°. Der Einstellwinkel κr2 am innersten Punkt P2 der Kontur, der
der Bohrermittelachse am nächsten ist, ist kleiner als
90°. Die Länge F der Teil-Schneide S3 ist so bemessen,
dass sie annähernd 8% bis 10% des Bohrerdurchmessers D
entspricht. In der Figur ist zur Verdeutlichung eine Länge F
dargestellt, die 20% des Bohrerdurchmessers D entspricht. Der Punkt
P3 der konvexen gekrümmten Kontur, der am weitesten in
Vorschubrichtung liegt, ist in einem Abstand E zum Umfang des Bohrkopfes angeordnet,
der einem Viertel des Bohrerdurchmessers D entspricht. Dieses Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem in 4 dargestellten
dadurch, dass die Kontur K, in diesem Falle wiederum eine gedachte
Kontur K, die durch eine strichpunktierte Linie in 5 dargestellt
ist, durch drei Teil-Schneiden gewissermaßen approximiert
ist, wobei diese drei Teil-Schneiden S1, S2, S3 wiederum die Tangenten
an die Kontur K darstellen. Auch in diesem Falle liegt der Punkt
P3, der am weitesten in Vorschubrichtung gelegen ist, d. h. in 5 unten,
in einem Abstand E von dem Bohreraußendurchmesser entfernt.
Auch in diesem Fall ist die gedachte, strichpunktiert gezeichnete
Kontur K der Schneide streng konvex ausgebildet, d. h. die Steigung
nimmt streng monoton zu von einem Punkt P2, der der Rotationsachse
A am nächsten liegt, hin zu einem Punkt P1, der am Außendurchmesser
des Bohrers gelegen ist. Die Steigung durchläuft auch hier
einen Nulldurchgang, der in einem Punkt P3 angeordnet ist. Dieser
Punkt P3 ist der am weitesten in Vorschubrichtung angeordnete Punkt,
er befindet sich in dem Abstand E von dem Bohreraußendurchmesser
entfernt.
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Die
Erfindung ist nicht auf drei oder vier Teil-Schneiden beschränkt.
Vielmehr kann vorgesehen sein, dass die streng konvexe Kontur K
der Schneide des Einlippenbohrers durch mehr als vier Teil-Schneiden,
insbesondere mehr als vier gerade Teil-Schneiden, angenähert
ist. Auch in diesem Falle gelten die oben genannten Bedingungen
entsprechend.
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Der
Bohrkopf und der Bohrerschaft des Einlippenbohrers können
aus einem Stück hergestellt sein.
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Alternativ
kann der Einlippenbohrer auch so gestaltet sein, dass der Bohrkopf
und der Bohrerschaft zusammengesetzt sind. Insbesondere kann der
Bohrkopf auswechselbar sein. Darüber hinaus kann zumindest
der Bohrkopf aus einem verschleißbeständigen Metall,
insbesondere Hartmetall, hergestellt sein. Darüber hinaus
kann der Bohrkopf wenigstens teilweise mit einer Beschichtung versehen
sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 59196108
A1 [0012]
- - DE 20321368 U1 [0014]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - VDI 3210 [0002]
- - VDI 3208 [0002]
- - VDI 3208 [0009]