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DE202009012303U1 - Kunststoff-Rahmen mit integriertem Bügel - Google Patents

Kunststoff-Rahmen mit integriertem Bügel Download PDF

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DE202009012303U1
DE202009012303U1 DE200920012303 DE202009012303U DE202009012303U1 DE 202009012303 U1 DE202009012303 U1 DE 202009012303U1 DE 200920012303 DE200920012303 DE 200920012303 DE 202009012303 U DE202009012303 U DE 202009012303U DE 202009012303 U1 DE202009012303 U1 DE 202009012303U1
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container
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DE200920012303
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Saier Verpackungstechnik GmbH and Co KG
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    • B65D2543/00435Lids secured to an intermediate ring or like annular member fixed to the container mouth

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Abstract

Rahmen (1) aus Kunststoff mit einem Grundkörper (2) zur Anbringung im Randbereich einer Öffnung (15) eines Behälters (10), insbesondere einer Dose zur Aufbewahrung von Farben, Lacken oder dergleichen, gekennzeichnet durch einen Bügel (3), der über Filmscharniere (4a, 4b) an den Grundkörper (2) angebunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rahmen aus Kunststoff mit einem Grundkörper zur Anbringung im Randbereich einer Öffnung eines Behälters, insbesondere einer Dose zur Aufbewahrung von Farben, Lacken oder dergleichen.
  • Ein solcher Rahmen ist aus der DE 10 2007 007 171 A1 bekannt geworden. Der umlaufende Rahmen steht dort über die Seitenwand des Behälters, z. B. einer Lackdose, nach innen vor und ist auf den Randbereich der Behälteröffnung aufschnappbar. Der Rahmen soll verhindern, dass das in dem Behälter befindliche flüssige Füllgut bei der Bewegung des Behälters ohne weiteres durch die Behälteröffnung austreten kann. Auch ermöglicht der Rahmen ein einfaches Abstreifen von Farbe oder Lack von einem Werkzeug, z. B. von einem Pinsel. Zum Verschließen des Behälters kann ein Deckel an der Innenseite des Rahmens eingeschnappt oder eingeklemmt werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rahmen der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass ein mit diesem Rahmen versehener Behälter einfacher und damit kostengünstiger herzustellen ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Rahmen, bei dem ein Bügel über Filmscharniere an den Grundkörper angebunden ist. Die Herstellung eines solchen Rahmens mit integriertem Bügel ist besonders einfach möglich und kann beim Spritzgießen mit einem Schuss hergestellt werden. Auch hat die Anbringung des Bügels an dem Rahmen den Vorteil, dass der Behälter in beliebiger Orientierung befüllt bzw. etikettiert werden kann. Eine Anbindung des Bügels an der Seitenwand, wie sie z. B. in der eingangs genannten DE 10 2007 007 171 A1 beschrieben ist, ist diesbezüglich ungünstig, da diese Art der Anbindung eine Orientierung des Behälters beim Etikettieren zwingend erforderlich macht.
  • Für die Anbindung des Bügels an dem in der Regel profilierten Rahmen bestehen mehrere Möglichkeiten. So kann der profilierte Grundkörper des Rahmens beispielsweise eine (umlaufende) Senke aufweisen, an der die Filmscharniere zur Anbindung des Bügels angebracht sind, wobei die Anbindung der Filmscharniere längs und/oder quer zur Senke verlaufen kann. Durch das Vorsehen der Filmscharniere in der Senke kann der Bügel z. B. beim Stapeln mehrerer Behälter aufeinander oder beim Verschweißen des Rahmens an einer Seitenwand des Behälters in die Senke abtauchen. Auch ist der Bügel in der Senke gegen mögliche Beschädigungen von außen geschützt.
  • Der Bügel kann alternativ auch durch einen Randbereich eines umlaufenden, stegförmigen Randes des Grundkörpers gebildet sein, der durch eine entlang der Umfangsrichtung des Randes verlaufende Freisparung, z. B. einen Spalt, vom Grundkörper getrennt ist. Der stegförmige, umlaufende Rand kann z. B. an der Innen- oder der Außenseite des Rahmens angebracht sein. Ein stegförmiger Außenrand kann z. B. beim Stapeln mehrerer Behälter aufeinander den Bodenbereich eines auf dem Rahmen aufliegenden Behälters umschließen und so einer seitlichen Fixierung der Behälter beim Stapeln dienen.
  • Der Bügel kann in seiner Grundstellung, d. h. in derjenigen Stellung, die der Bügel ohne eine Auslenkung durch einen Bediener einnimmt, unter einem von Null verschiedenen Anstellwinkel zum Grundkörper ausgerichtet sein, damit der Bediener den Bügel leichter greifen kann. Bei der Anbringung des Bügels am Außenrand des Rahmens ist es aber günstig, den Bügel in seiner Grundstellung parallel zum Grundkörper auszurichten, da bei solchen Anbringungen der Bügel auch in einer horizontalen Grundstellung problemlos erfasst werden kann.
  • In einer alternativen Ausgestaltung sind die Filmscharniere am Außenrand des Grundkörpers angebracht und der Bügel steht über den Grundkörper nach außen über. Auch in diesem Fall kann der Bügel in seiner Grundstellung parallel zur Ebene des ringförmigen Grundkörpers ausgerichtet sein. Es ist aber selbstverständlich auch bei dieser Art der Anbindung möglich, den Bügel in seiner Grundstellung unter einem Anstellwinkel zum Grundkörper auszurichten.
  • Für den Anstellwinkel des Bügels zum Grundkörper haben sich Winkelwerte zwischen 5° und 40°, bevorzugt zwischen 10° und 30° als günstig erwiesen. Die Wahl eines Anstellwinkels in diesem Winkelbereich ermöglicht ein leichtes Greifen des Bügels durch einen Bediener. Der Anstellwinkel des Bügels kann hierbei über eine geeignete Formgebung der Filmscharniere bzw. der Anbindung des Bügels an den Filmscharnieren vorgegeben werden.
  • Insbesondere bei Verwendung eines Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens bei der Herstellung des Rahmens können der Bügel und der Grundkörper auch aus unterschiedlichen Kunststoffmaterialien bestehen. In diesem Fall können der Bügel und der Grundkörper unterschiedliche Eigenschaften z. B. in Bezug auf ihre Farbe, Festigkeit, etc. aufweisen. Es versteht sich, dass darauf geachtet werden sollte, dass zwei kompatible Kunststoff-Materialien gewählt werden, d. h. zwei Materialien, die sich an einer Fließfront im Bereich der Filmscharniere miteinander verbinden können.
  • Auch kann der Rahmen eine Originalitätssicherung aufweisen, die beim Bewegen des Bügels aus seiner Grundstellung aufgebrochen wird. Die Originalitätssicherung kann insbesondere durch einen Steg zwischen Bügel und Grundkörper gebildet sein. Es versteht sich, dass es für die Originalitätssicherung günstig ist, wenn der Abstand zwischen Bügel und Grundkörper in der Grundstellung des Bügels klein ist, d. h. die Originalitätssicherung kann insbesondere in den Fällen auf besonders einfache Weise angebracht werden, in denen der Anstellwinkel klein ist. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn der Bügel parallel zur Ebene des Grundkörpers ausgerichtet ist.
  • Der oben beschriebene Rahmen kann insbesondere durch Spritzgießen hergestellt sein, wobei der gesamte Rahmen bei Verwendung nur eines Kunststoffmaterials durch einen einzigen Schuss hergestellt werden kann. Die Herstellung des Rahmens aus Kunststoff erlaubt es insbesondere auch, den Bügel mit einer gewünschten Geometrie oder Formgebung, z. B. mit einer Profilierung, auszustatten.
  • An dem Rahmenprofil können zusätzlich oder alternativ zu dem Bügel weitere Formelemente ausgebildet werden, beispielsweise Querrippen zur Verstärkung an der Unter- und/oder an der Oberseite des Rahmens. Allerdings hat sich gezeigt, dass für die Aufbewahrung von Lacken oder Farben die Verwendung einer rippenlosen Rahmenkontur in der Regel günstiger ist, da sich z. B. bei der Anbringung von Querrippen entlang der Oberseite des Rahmens Farbe oder Lack in den Zwischenräumen zwischen den Rippen sammeln und nur schwer wieder entfernt werden kann.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen Behälter, insbesondere eine Dose zur Aufbewahrung von Lacken, Farben oder dergleichen, mit einem Boden, einer umlaufenden Seitenwand und einer dem Boden gegenüberliegenden Öffnung, die einen Rahmen aufweist, der wie oben beschrieben ausgebildet ist. Der Rahmen ist im Bereich der Öffnung entlang des Behälterumfangs an der Seitenwand angebracht. Durch die Integration des Bügels in den Rahmen kann auf die Anbringung des Bügels an der umlaufenden Seitenwand des Behälters verzichtet werden. Dies ist insbesondere bei Behältern mit rundem Querschnitt günstig, da der runde Behälter in diesem Fall bei der Etikettierung nicht orientiert werden muss.
  • Der Rahmen kann mit der umlaufenden Seitenwand des Behälters auf unterschiedliche Weise verbunden werden. Neben einer irreversiblen, stoffschlüssigen Verbindung, z. B. durch Verschweißen, Verkleben oder dergleichen ist auch eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung z. B. durch Aufprellen (Reibschluss), Verschrauben, Verrasten oder Aufschnappen des Rahmens an der Seitenwand möglich. Eine stoffschlüssige Verbindung des Rahmens mit der Seitenwand, insbesondere durch Schweißen, hat sich als besonders günstig erwiesen.
  • Um eine Befüllung des Behälters auf konventionellen, für die Befüllung von Blech-Behältern ausgelegten Abfüll- bzw. Etikettieranlagen zu ermöglichen, kann im Bereich des Bodens und am Außenrand des Rahmens jeweils ein umlaufender Bördelrand gebildet sein, der über die Seitenwand nach außen übersteht. Während bei Blechbehältern Bördelränder eine notwendige Folge des Herstellungsprozesses sind, um die Einzelteile des Behälters (Boden, Seitenwand, ringförmiger Rahmen) miteinander zu verbinden, werden bei Kunststoff-Behältern herstellungsbedingt keine Bördelränder benötigt. Die Bördelränder erlauben es aber, die Rüstzeiten und Rüstkosten für das Umrüsten einer Abfüllanlage von Blechbehältern auf Kunststoffbehälter (und umgekehrt) zu minimieren.
  • Der Bördelrand im Bereich des Bodens und/oder der Bördelrand im Bereich der Öffnung können stegförmig ausgebildet sein. Dies ist günstig, um die Behälter besser aufeinander stapeln zu können. Insbesondere kann hierbei die Innenseite des stegförmigen Bördelrands im Bereich der Öffnung weiter nach außen vorstehen als die Außenseite des Bördelrands im Bereich des Bodens (oder umgekehrt) um eine seitliche Fixierung mehrerer aufeinander gestapelter Behälter zu erreichen.
  • Zur Transportsicherung kann der Bördelrand im Bereich der Öffnung und/oder der Bördelrand im Bereich des Bodens Noppen aufweisen. Werden benachbart angeordnete Behälter miteinander in Anlage gebracht, greifen die Noppen der Behälter ineinander ein und fixieren deren relative Lage zueinander. Durch die Noppen kann somit eine seitliche Sicherung von mehreren Behältern relativ zueinander erfolgen. Für Einzelheiten im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Noppen sei auf die DE 20 2009 001 356 U1 der Anmelderin verwiesen.
  • Der Behälter kann, wie bei Dosen üblich, eine Seitenwand mit zylindrischer Grundform aufweisen, d. h. die Querschnittsfläche des Behälters bleibt über seine gesamte Höhe konstant. Dies ist u. a. für das Etikettieren des Behälters günstig. Es versteht sich, dass Behälter mit zylindrischer Grundform unterschiedliche Querschnittsgeometrien aufweisen können. Neben einem Kreis oder einem Oval als Querschnittsform können auch vieleckige, insbesondere quadratische oder rechteckige Querschnittsformen verwendet werden. Auch kann der Behälter ggf. eine von einer zylindrischen Grundform abweichende, z. B. konische Grundform aufweisen.
  • Der Behälter kann insbesondere auch einen Deckel zum Verschließen der Öffnung aufweisen, der einen Seitenrand zur dichtenden Verbindung mit einem Innenrand des Rahmens besitzt. Der Deckel kann an dem Rahmen beispielsweise durch Verrasten oder durch Aufprellen angebracht werden. Hierbei kann der Innenrand des Rahmens durch einen axialen Steg gebildet sein, der mit der Außenseite des Seitenrands am Deckel dichtend abschließt.
  • Der Deckel kann auch einen über den Innenrand des Rahmens überstehenden Vorsprung aufweisen, an dem bevorzugt eine Versteifung, insbesondere in Form von Querrippen vorgesehen ist. Typischer Weise verbleibt bei aufgesetztem Deckel zwischen dem Vorsprung und einer Abstützfläche an dem Rahmen eine Zwischenraum, in den ein Werkzeug, z. B. ein Schraubenzieher, eingeführt werden kann, um den Deckel vom Behälter abzuheben. Es versteht sich, dass zum Abheben des Deckels nicht zwingend ein Vorsprung vorgesehen werden muss. Auch kann an dem Deckel und/oder an dem Rahmen eine Öffnungshilfe, z. B. in Form einer Nut, zum Eingriff für ein Werkzeug vorgesehen sein. Es versteht sich, dass der Deckel und/oder der Rahmen ggf. auch mit einem Originalitätsverschluss versehen werden können, der es ermöglicht, einen geöffneten und nachträglich wieder verschlossenen Behälter zu erkennen. Es versteht sich weiterhin, dass der Deckel nicht notwendiger Weise aus einem Kunststoff-Material bestehen muss und z. B. auch aus Blech, Glas, etc. hergestellt werden kann.
  • Der Behälter oder Teile des Behälters können z. B. aus Polyethylen oder Polypropylen hergestellt sein. Es versteht sich, dass unterschiedliche Teile des Behälters aus unterschiedlichen Kunststoff-Materialien bestehen können. So kann z. B. der Rahmen oder der Deckel aus einem anderen Kunststoff hergestellt werden als der Grundkörper (Seitenwand und Boden) des Behälters. Typischer Weise wird der vorliegend beschriebene Behälter im Spritzgussverfahren hergestellt. Es versteht sich aber, dass insbesondere bei klein dimensionierten Behältern einzelne Teile des Behälters, z. B. der Grundkörper (Seitenwand und Boden) auch auf andere Weise, z. B. durch Tiefziehen, hergestellt werden können.
  • Ausführungsbeispiele sind in den schematischen Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigen:
  • 1a, b schematische Darstellungen einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rahmens mit einem ringförmigen Grundkörper und einem Bügel, der in einer umlaufenden Senke des Rahmens angebunden ist,
  • 2a, b schematische Darstellungen der Anbindung des Bügels an der Senke in Längsrichtung,
  • 3a, b schematische Darstellungen der Anbindung des Bügels an der Senke in Querrichtung,
  • 4a, b schematische Darstellungen einer zweiten Ausführungsform des Rahmens mit einem umlaufenden Außenrand, in den der Bügel integriert ist,
  • 5a, b schematische Darstellungen einer dritten Ausführungsform des Rahmens mit nach außen überstehendem Bügel,
  • 6a, b schematische Darstellungen einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters, an dem ein Rahmen vom in 1a, b gezeigten Typ angebracht ist, sowie
  • 7 einen Längsschnitt durch zwei aufeinander gestapelte Behälter vom in 6a, b gezeigten Typ.
  • 1a, b zeigen einen Rahmen 1, der einen ringförmigen, profilierten Grundkörper 2 aufweist, an dem ein Bügel 3 über zwei Filmscharniere 4a, 4b angebunden ist. Die Filmscharniere 4a, 4b sind hierbei in einer Senke 5 angebracht, so dass der Bügel 3 in die Senke 5 eintauchen kann und auf diese Weise vor Beschädigungen geschützt wird.
  • Wie in 1b zu erkennen ist, ist die Anbindung des Bügels 3 an die Filmscharniere 4a, 4b so ausgelegt, dass der Bügel 3 in seiner Grundstellung unter einem Anstellwinkel α von ca. 5° zu der durch den Grundkörper 2 gebildeten Ebene ausgerichtet ist. Die Ausrichtung des Bügels 3 unter einem Anstellwinkel ermöglicht ein einfaches Greifen des Bügels durch einen Bediener. Von der Grundstellung aus kann der Bügel in eine im Wesentlichen vertikale Stellung verbracht werden, wie in 1b gestrichelt angedeutet ist. Selbstverständlich kann der Bügel 3 in seiner Grundstellung auch unter einem anderen Anstellwinkel α bezüglich des Grundkörpers 2 ausgerichtet werden, wobei sich insbesondere Anstellwinkel α zwischen ca. 5° und ca. 40° als besonders günstig erwiesen haben.
  • Für die Anbindung des Bügels 3 an den Grundkörper 2 bzw. an die Senke 5 bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise können die Filmscharniere 4a, 4b des Bügels 3 wie in 2a, b gezeigt ist in Längsrichtung an der Senke 5 angebunden sein. Alternativ ist es auch möglich, die Filmscharniere 4a, 4b quer zur Senke 5 anzubinden, wie in 3a, b dargestellt ist. In jedem Fall kann zwischen dem Bügel 3 und dem Grundkörper 2 eine Originalitätssicherung z. B. in Form eines (nicht gezeigten) Steges vorgesehen werden.
  • 4a, b zeigen eine alternative Ausgestaltung des Rahmens 1, bei dem der Bügel 3 in einen umlaufenden, stegförmigen Außenrand 6 des Grundkörpers 2 integriert ist. Der Bügel 3 wird hierbei durch einen Randbereich des stegförmigen Randes 6 gebildet, der vom Grundkörper 2 durch eine umlaufende, halbkreisförmige Freisparung (Schlitz) 7 getrennt ist. Die Filmscharniere 4a, 4b sind hierbei am Übergang zwischen dem den Bügel 3 bildenden Randbereich und dem Teil des stegförmigen Randes 6 angebracht, der nicht mit einer Freisparung versehen ist.
  • Bei der in 4a, b gezeigten Ausführung ist der den Bügel bildende Randbereich 3 parallel zur Ebene des Grundkörpers 2 ausgerichtet. Dies ermöglicht es, einen kurzen Steg 8 zwischen dem Randbereich 3 und dem Grundkörper 2 vorzusehen, der als Sollbruchstelle dient und eine Originalitätssicherung bildet. Wird der von außen leicht zugängliche Randbereich 3 von einem Bediener erfasst und nach oben angehoben, bricht der Steg 8 und ermöglicht es, das Anheben des Bügels 3 zu erkennen. Selbstverständlich kann auch bei dem in 4a, b gezeigten Rahmen 1 durch geeignete Ausgestaltung der Filmscharniere 4a, 4b ein von Null verschiedener Anstellwinkel des Randbereichs 3 eingestellt werden. Auch kann der Bügel ggf. auf analoge Weise an einem stegförmigen, weiter innen liegenden Rand des Rahmens 1 angebracht werden.
  • In 5a, b ist eine weitere Ausgestaltung des Rahmens 1 gezeigt, bei welcher der Bügel 3 über den Umfang des ringförmigen Grundkörpers 2 übersteht. Die Filmscharniere 4a, 4b sind in diesem Fall am äußeren Umfang des Grundkörpers 2 angebracht und stehen über den Grundkörper 2 über, um den Bügel 3 beabstandet vom Grundkörper 2 anbinden zu können. Bei der in 5a, b gezeigten Ausführung ist der Bügel 3 ebenso wie bei der in 4a, b gezeigten Ausführung parallel zur Ebene des Grundkörpers 2 ausgerichet und ein zwischen Grundkörper 2 und Bügel 3 angeordneter Steg 8 dient als Originalitätssicherung. Selbstverständlich kann auch bei der in 5a, b gezeigten Ausführung durch geeignete Formgebung der Filmscharniere 4a, 4b ein von Null verschiedener Anstellwinkel des Bügels 3 eingestellt werden.
  • Es versteht sich, dass der Bügel 3 anders als oben dargestellt nicht zwingend glatt sein muss. Beispielsweise kann der Kunststoff-Bügel 3 mit einer Profilierung, z. B. mit Zacken, Wellen oder Fähnchen, versehen werden. Insbesondere bei der Verwendung eines Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens ist es auch möglich, für den Grundkörper 2 und den Bügel 3 unterschiedliche Kunststoff-Materialien zu wählen, die sich entlang einer Fließkante im Bereich der Filmscharniere 4a, 4b vereinigen. Beispielsweise kann hierbei eine unterschiedliche Farbgestaltung des Bügels 3 im Vergleich zum Grundkörper 2 erfolgen oder es können Materialien mit unterschiedlicher Steifigkeit für Bügel 3 und Grundkörper 2 gewählt werden. Für den Fall, dass der Rahmen 1 nur aus einem einzigen Kunststoff-Material hergestellt werden soll, kann dieser in einem Spritzgießverfahren mit einem einzigen Schuss hergestellt werden.
  • Der oben beschriebene Rahmen 1 kann an einem Behälter 10 aus Kunststoff angebracht werden, wie er in 6a, b dargestellt ist. Der Behälter 10 kann z. B. zur Aufbewahrung von Lacken, Farben oder dergleichen dienen und weist einen Boden 11, eine umlaufende Seitenwand 12 und eine dem Boden 11 gegenüberliegende Öffnung auf, die in der in 6a, b gezeigten Darstellung von einem Deckel 13 verschlossen ist.
  • Am oberen Rand des Behälters 10 sowie am unteren Rand des Behälters 10 ist jeweils ein umlaufender, nach außen über die Seitenwand 12 überstehender Rand 14a, 14b vorgesehen. Die Ränder 14a, 14b sind hierbei den Bördelrändern eines Blech-Behälters nachempfunden und werden daher im Folgenden mit dem Begriff „Bördelränder” bezeichnet. Die Bördelränder 14a, 14b des Behälters 10 ermöglichen dessen Befüllung auf konventionellen, für die Befüllung von Blech-Behältern ausgelegten Abfüllanlagen.
  • 7 zeigt den Behälter 10 ohne Deckel, so dass die dem Boden 2 gegenüber liegende Öffnung 15 zu erkennen ist. Im Bereich der Öffnung 15 ist an der Seitenwand 12 der profilierte Rahmen 1 in der Ausgestaltung von 1a, b angebracht. An der Außenseite des Rahmens 1 ist der obere Bördelrand 14a gebildet. Der Rahmen 1 ist mit der Seitenwand 12 im vorliegenden Beispiel durch Verschweißen verbunden, es versteht sich aber, dass die Verbindung zwischen dem Rahmen 1 und der Seitenwand 12 auch auf andere Weise erfolgen kann, z. B. über einen Formschluss und/oder über einen Reibschluss, d. h. der Rahmen 1 kann insbesondere auch über eine lösbare (Schnapp- oder Rast-)Verbindung an dem Behälter 10 angebracht werden.
  • Wie in 7 ebenfalls zu erkennen ist, sind der obere und der untere Bördelrand 14a, 14b stegförmig ausgebildet, wobei die Innenseite des stegförmigen oberen Bördelrands 14a weiter nach außen vorsteht als die Außenseite des stegförmigen unteren Bördelrands 14b. Beim Stapeln eines weiteren Behälters 10' auf den Behälter 10 dient der stegförmige untere Bördelrand 14b' des weiteren Behälters 10' als Stehrand und liegt auf einer umlaufenden radialen Auflagefläche 16 des Rahmens 1 des unteren Behälters 10 auf. Der obere stegförmige Bördelrand 14a des Behälters 10 umschließt hierbei den unteren stegförmigen Bördelrand 14b des weiteren Behälters 10' mit geringem Spiel, so dass die beiden Behälter 10, 10' bei der Stapelung in ihrer relativen Lage zueinander fixiert werden.
  • Zusätzlich können an den Bördelrändern 14a, 14b (nicht gezeigte) Noppen vorgesehen werden, die über den jeweiligen Bördelrand 14a, 14b nach außen überstehen. Werden benachbart zueinander angeordneten Behälter miteinander in Anlage gebracht, greifen die Noppen an den Behältern ineinander ein und fixieren deren relative Lage. Durch die Noppen kann somit eine seitliche Sicherung von mehreren nebeneinander angeordneten Behältern relativ zueinander erfolgen, um diese beim Transport geeignet zu fixieren, wie in der DE 20 2009 001 356 U1 der Anmelderin ausführlich dargestellt ist.
  • Wie in 7 gezeigt ist, kann der Bügel 3 aus der Grundstellung heraus nach unten in eine im Wesentlichen horizontale Stellung parallel zur Ebene des ringförmigen Rahmens 1 verbracht werden. Beim Stapeln wird der Bügel 3 hierbei von einem ringförmigen, erhöhten Abschnitt des Bodens 11' des weiteren Behälters 10' niedergehalten. Auch kann der Bügel 3 über die horizontale Lage weiter nach unten bewegt werden, um den Bügel 3 in der zwischen der Auflagefläche 8 und einer Abstützfläche 17 gebildeten Senke 5 des Rahmens 1 aufzunehmen.
  • Zur Befestigung des Deckels 13 weist der Rahmen 1 einen in axialer Richtung verlaufenden inneren Steg 18 auf, der mit einer (nicht gezeigten) Seitenwand des Deckels 13 dichtend in Anlage gebracht werden kann, so dass der Deckel 13 die Öffnung 15 dichtend verschließt.
  • Der Deckel 13 weist an seinem Außenrand einen in 6a gezeigten Vorsprung 19 auf, der den axialen Steg 18 des Rahmens 1 übergreift und den Deckel 13 über eine Presspassung an dem Rahmen 1 fixiert. Der an dem Deckel 13 gebildete Vorsprung 19 kann eine Versteifung z. B. in Form von Querrippen aufweisen. Dies ist günstig, wenn zum Aufhebeln des Deckels 13 ein Werkzeug, z. B. ein Schraubenzieher, in den zwischen dem Vorsprung 19 des Deckels 13 und der Abstützfläche 17 des Rahmens 1 gebildeten Zwischenraum eingebracht wird, um den Deckel 13 vom Rahmen 1 abzuheben.
  • Es versteht sich, dass der Rahmen mit integriertem Bügel nicht zwingend kreisringförmig ausgestaltet sein muss. Vielmehr kann der Rahmen eine an die jeweilige Behältergeometrie angepasste Form aufweisen und z. B. oval oder mehreckig ausgestaltet sein. Auch können gegebenenfalls zusätzliche Formelemente, beispielsweise in Form von Verstärkungsrippen, an dem Rahmen vorgesehen werden. Selbstverständlich kann der Rahmen mit integriertem Bügel auch an Behältern angebracht werden, die keinen zylindrischen, über die Höhe des Behälters konstanten Querschnitt aufweisen, beispielsweise an konischen Behältern. In jedem Fall können die Herstellungskosten für den Behälter durch die die Integration des Bügels in den Rahmen gesenkt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007007171 A1 [0002, 0004]
    • - DE 202009001356 U1 [0018, 0042]

Claims (18)

  1. Rahmen (1) aus Kunststoff mit einem Grundkörper (2) zur Anbringung im Randbereich einer Öffnung (15) eines Behälters (10), insbesondere einer Dose zur Aufbewahrung von Farben, Lacken oder dergleichen, gekennzeichnet durch einen Bügel (3), der über Filmscharniere (4a, 4b) an den Grundkörper (2) angebunden ist.
  2. Rahmen nach Anspruch 1, bei dem der profilierte Grundkörper (2) eine Senke (5) aufweist, an der die Filmscharniere (4a, 4b) zur Anbindung des Bügels (3) angebracht sind.
  3. Rahmen nach Anspruch 2, bei dem die Filmscharniere (4a, 4b) längs und/oder quer zur Senke (2) verlaufen.
  4. Rahmen nach Anspruch 1, bei dem der Bügel (3) durch einen Randbereich eines umlaufenden, stegförmigen Randes (6) des Grundkörpers (2) gebildet ist, der durch einen entlang der Umfangsrichtung des stegförmigen Randes (6) verlaufende Freisparung (7) vom Grundkörper (2) getrennt ist.
  5. Rahmen nach Anspruch 1, bei dem die Filmscharniere (4a, 4b) am Außenrand des Grundkörpers (2) angebracht sind und der Bügel (3) über den Grundkörper (2) nach außen übersteht.
  6. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Bügel (3) in seiner Grundstellung unter einem von Null verschiedenen Anstellwinkel (α), bevorzugt zwischen 5° und 40°, insbesondere zwischen 10° und 30°, zum Grundkörper (2) ausgerichtet ist.
  7. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Bügel (3) und der Grundkörper (2) aus unterschiedlichen Kunststoffmaterialien bestehen.
  8. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiter umfassend eine Originalitätssicherung, die beim Bewegen des Bügels (3) aus seiner Grundstellung aufgebrochen wird.
  9. Rahmen nach Anspruch 9, bei der die Originalitätssicherung durch einen Steg (8) zwischen Bügel (3) und Grundkörper (2) gebildet ist.
  10. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der durch Spritzgießen hergestellt ist.
  11. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Grundkörper (2) ein rippenloses Profil aufweist.
  12. Behälter (10), insbesondere Dose zur Aufbewahrung von Lacken, Farben oder dergleichen, mit einem Boden (11), einer umlaufenden Seitenwand (12) und einer dem Boden (11) gegenüberliegenden Öffnung (15), gekennzeichnet durch einen Rahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der im Bereich der Öffnung (15) an der Seitenwand (12) angebracht ist.
  13. Behälter nach Anspruch 12, bei dem der Rahmen (1) stoffschlüssig, insbesondere durch Verschweißen, an der Seitenwand (12) befestigt ist.
  14. Behälter nach Anspruch 12 oder 13, bei dem im Bereich des Bodens (11) und am Außenrand des Rahmens (1) jeweils ein umlaufender Bördelrand (14a, 14b) gebildet ist, der über die Seitenwand (12) nach außen übersteht.
  15. Behälter nach einem der Ansprüche 12 bis 14, bei dem die Seitenwand (12) eine zylindrische Grundform aufweist.
  16. Behälter nach einem der Ansprüche 12 bis 15, weiter umfassend einen Deckel (13) zum Verschließen der Öffnung (15), wobei der Deckel (13) einen Seitenrand zur dichtenden Verbindung mit einem Innenrand (18) des Rahmens (1) aufweist.
  17. Behälter nach einem der Ansprüche 12 bis 16, bei dem der Deckel (13) an seinem Außenrand einen über den Innenrand (18) des Rahmens (1) überstehenden Vorsprung (19) aufweist, an dem bevorzugt eine Versteifung, insbesondere in Form von Querrippen, vorgesehen ist.
  18. Behälter nach einem der Ansprüche 12 bis 17, der aus Polyethylen oder Polypropylen gefertigt ist.
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