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Die
Erfindung betrifft einen Rahmen aus Kunststoff mit einem Grundkörper
zur Anbringung im Randbereich einer Öffnung eines Behälters,
insbesondere einer Dose zur Aufbewahrung von Farben, Lacken oder
dergleichen.
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Ein
solcher Rahmen ist aus der
DE 10 2007 007 171 A1 bekannt geworden. Der
umlaufende Rahmen steht dort über die Seitenwand des Behälters,
z. B. einer Lackdose, nach innen vor und ist auf den Randbereich
der Behälteröffnung aufschnappbar. Der Rahmen
soll verhindern, dass das in dem Behälter befindliche flüssige
Füllgut bei der Bewegung des Behälters ohne weiteres
durch die Behälteröffnung austreten kann. Auch
ermöglicht der Rahmen ein einfaches Abstreifen von Farbe
oder Lack von einem Werkzeug, z. B. von einem Pinsel. Zum Verschließen des
Behälters kann ein Deckel an der Innenseite des Rahmens
eingeschnappt oder eingeklemmt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rahmen der eingangs
genannten Art derart weiterzubilden, dass ein mit diesem Rahmen
versehener Behälter einfacher und damit kostengünstiger
herzustellen ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch einen Rahmen, bei dem ein Bügel über
Filmscharniere an den Grundkörper angebunden ist. Die Herstellung
eines solchen Rahmens mit integriertem Bügel ist besonders
einfach möglich und kann beim Spritzgießen mit einem
Schuss hergestellt werden. Auch hat die Anbringung des Bügels
an dem Rahmen den Vorteil, dass der Behälter in beliebiger
Orientierung befüllt bzw. etikettiert werden kann. Eine
Anbindung des Bügels an der Seitenwand, wie sie z. B. in
der eingangs genannten
DE
10 2007 007 171 A1 beschrieben ist, ist diesbezüglich
ungünstig, da diese Art der Anbindung eine Orientierung
des Behälters beim Etikettieren zwingend erforderlich macht.
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Für
die Anbindung des Bügels an dem in der Regel profilierten
Rahmen bestehen mehrere Möglichkeiten. So kann der profilierte
Grundkörper des Rahmens beispielsweise eine (umlaufende)
Senke aufweisen, an der die Filmscharniere zur Anbindung des Bügels
angebracht sind, wobei die Anbindung der Filmscharniere längs
und/oder quer zur Senke verlaufen kann. Durch das Vorsehen der Filmscharniere
in der Senke kann der Bügel z. B. beim Stapeln mehrerer
Behälter aufeinander oder beim Verschweißen des
Rahmens an einer Seitenwand des Behälters in die Senke
abtauchen. Auch ist der Bügel in der Senke gegen mögliche
Beschädigungen von außen geschützt.
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Der
Bügel kann alternativ auch durch einen Randbereich eines
umlaufenden, stegförmigen Randes des Grundkörpers
gebildet sein, der durch eine entlang der Umfangsrichtung des Randes
verlaufende Freisparung, z. B. einen Spalt, vom Grundkörper getrennt
ist. Der stegförmige, umlaufende Rand kann z. B. an der
Innen- oder der Außenseite des Rahmens angebracht sein.
Ein stegförmiger Außenrand kann z. B. beim Stapeln
mehrerer Behälter aufeinander den Bodenbereich eines auf
dem Rahmen aufliegenden Behälters umschließen
und so einer seitlichen Fixierung der Behälter beim Stapeln
dienen.
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Der
Bügel kann in seiner Grundstellung, d. h. in derjenigen
Stellung, die der Bügel ohne eine Auslenkung durch einen
Bediener einnimmt, unter einem von Null verschiedenen Anstellwinkel
zum Grundkörper ausgerichtet sein, damit der Bediener den
Bügel leichter greifen kann. Bei der Anbringung des Bügels am
Außenrand des Rahmens ist es aber günstig, den Bügel
in seiner Grundstellung parallel zum Grundkörper auszurichten,
da bei solchen Anbringungen der Bügel auch in einer horizontalen
Grundstellung problemlos erfasst werden kann.
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In
einer alternativen Ausgestaltung sind die Filmscharniere am Außenrand
des Grundkörpers angebracht und der Bügel steht über
den Grundkörper nach außen über. Auch
in diesem Fall kann der Bügel in seiner Grundstellung parallel
zur Ebene des ringförmigen Grundkörpers ausgerichtet
sein. Es ist aber selbstverständlich auch bei dieser Art
der Anbindung möglich, den Bügel in seiner Grundstellung
unter einem Anstellwinkel zum Grundkörper auszurichten.
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Für
den Anstellwinkel des Bügels zum Grundkörper haben
sich Winkelwerte zwischen 5° und 40°, bevorzugt
zwischen 10° und 30° als günstig erwiesen.
Die Wahl eines Anstellwinkels in diesem Winkelbereich ermöglicht
ein leichtes Greifen des Bügels durch einen Bediener. Der
Anstellwinkel des Bügels kann hierbei über eine
geeignete Formgebung der Filmscharniere bzw. der Anbindung des Bügels
an den Filmscharnieren vorgegeben werden.
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Insbesondere
bei Verwendung eines Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens
bei der Herstellung des Rahmens können der Bügel
und der Grundkörper auch aus unterschiedlichen Kunststoffmaterialien
bestehen. In diesem Fall können der Bügel und
der Grundkörper unterschiedliche Eigenschaften z. B. in
Bezug auf ihre Farbe, Festigkeit, etc. aufweisen. Es versteht sich,
dass darauf geachtet werden sollte, dass zwei kompatible Kunststoff-Materialien
gewählt werden, d. h. zwei Materialien, die sich an einer
Fließfront im Bereich der Filmscharniere miteinander verbinden
können.
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Auch
kann der Rahmen eine Originalitätssicherung aufweisen,
die beim Bewegen des Bügels aus seiner Grundstellung aufgebrochen
wird. Die Originalitätssicherung kann insbesondere durch
einen Steg zwischen Bügel und Grundkörper gebildet
sein. Es versteht sich, dass es für die Originalitätssicherung
günstig ist, wenn der Abstand zwischen Bügel und
Grundkörper in der Grundstellung des Bügels klein
ist, d. h. die Originalitätssicherung kann insbesondere
in den Fällen auf besonders einfache Weise angebracht werden,
in denen der Anstellwinkel klein ist. Letzteres ist z. B. der Fall,
wenn der Bügel parallel zur Ebene des Grundkörpers
ausgerichtet ist.
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Der
oben beschriebene Rahmen kann insbesondere durch Spritzgießen
hergestellt sein, wobei der gesamte Rahmen bei Verwendung nur eines Kunststoffmaterials
durch einen einzigen Schuss hergestellt werden kann. Die Herstellung
des Rahmens aus Kunststoff erlaubt es insbesondere auch, den Bügel
mit einer gewünschten Geometrie oder Formgebung, z. B.
mit einer Profilierung, auszustatten.
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An
dem Rahmenprofil können zusätzlich oder alternativ
zu dem Bügel weitere Formelemente ausgebildet werden, beispielsweise
Querrippen zur Verstärkung an der Unter- und/oder an der
Oberseite des Rahmens. Allerdings hat sich gezeigt, dass für die
Aufbewahrung von Lacken oder Farben die Verwendung einer rippenlosen
Rahmenkontur in der Regel günstiger ist, da sich z. B.
bei der Anbringung von Querrippen entlang der Oberseite des Rahmens
Farbe oder Lack in den Zwischenräumen zwischen den Rippen
sammeln und nur schwer wieder entfernt werden kann.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen Behälter,
insbesondere eine Dose zur Aufbewahrung von Lacken, Farben oder
dergleichen, mit einem Boden, einer umlaufenden Seitenwand und einer
dem Boden gegenüberliegenden Öffnung, die einen
Rahmen aufweist, der wie oben beschrieben ausgebildet ist. Der Rahmen
ist im Bereich der Öffnung entlang des Behälterumfangs
an der Seitenwand angebracht. Durch die Integration des Bügels in
den Rahmen kann auf die Anbringung des Bügels an der umlaufenden
Seitenwand des Behälters verzichtet werden. Dies ist insbesondere
bei Behältern mit rundem Querschnitt günstig,
da der runde Behälter in diesem Fall bei der Etikettierung
nicht orientiert werden muss.
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Der
Rahmen kann mit der umlaufenden Seitenwand des Behälters
auf unterschiedliche Weise verbunden werden. Neben einer irreversiblen,
stoffschlüssigen Verbindung, z. B. durch Verschweißen, Verkleben
oder dergleichen ist auch eine kraft- und/oder formschlüssige
Verbindung z. B. durch Aufprellen (Reibschluss), Verschrauben, Verrasten
oder Aufschnappen des Rahmens an der Seitenwand möglich.
Eine stoffschlüssige Verbindung des Rahmens mit der Seitenwand,
insbesondere durch Schweißen, hat sich als besonders günstig
erwiesen.
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Um
eine Befüllung des Behälters auf konventionellen,
für die Befüllung von Blech-Behältern
ausgelegten Abfüll- bzw. Etikettieranlagen zu ermöglichen,
kann im Bereich des Bodens und am Außenrand des Rahmens
jeweils ein umlaufender Bördelrand gebildet sein, der über
die Seitenwand nach außen übersteht. Während
bei Blechbehältern Bördelränder eine
notwendige Folge des Herstellungsprozesses sind, um die Einzelteile
des Behälters (Boden, Seitenwand, ringförmiger
Rahmen) miteinander zu verbinden, werden bei Kunststoff-Behältern
herstellungsbedingt keine Bördelränder benötigt.
Die Bördelränder erlauben es aber, die Rüstzeiten
und Rüstkosten für das Umrüsten einer
Abfüllanlage von Blechbehältern auf Kunststoffbehälter
(und umgekehrt) zu minimieren.
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Der
Bördelrand im Bereich des Bodens und/oder der Bördelrand
im Bereich der Öffnung können stegförmig
ausgebildet sein. Dies ist günstig, um die Behälter
besser aufeinander stapeln zu können. Insbesondere kann
hierbei die Innenseite des stegförmigen Bördelrands
im Bereich der Öffnung weiter nach außen vorstehen
als die Außenseite des Bördelrands im Bereich
des Bodens (oder umgekehrt) um eine seitliche Fixierung mehrerer
aufeinander gestapelter Behälter zu erreichen.
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Zur
Transportsicherung kann der Bördelrand im Bereich der Öffnung
und/oder der Bördelrand im Bereich des Bodens Noppen aufweisen.
Werden benachbart angeordnete Behälter miteinander in Anlage
gebracht, greifen die Noppen der Behälter ineinander ein
und fixieren deren relative Lage zueinander. Durch die Noppen kann
somit eine seitliche Sicherung von mehreren Behältern relativ
zueinander erfolgen. Für Einzelheiten im Zusammenhang mit
der Ausgestaltung der Noppen sei auf die
DE 20 2009 001 356 U1 der
Anmelderin verwiesen.
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Der
Behälter kann, wie bei Dosen üblich, eine Seitenwand
mit zylindrischer Grundform aufweisen, d. h. die Querschnittsfläche
des Behälters bleibt über seine gesamte Höhe
konstant. Dies ist u. a. für das Etikettieren des Behälters
günstig. Es versteht sich, dass Behälter mit zylindrischer
Grundform unterschiedliche Querschnittsgeometrien aufweisen können.
Neben einem Kreis oder einem Oval als Querschnittsform können
auch vieleckige, insbesondere quadratische oder rechteckige Querschnittsformen verwendet
werden. Auch kann der Behälter ggf. eine von einer zylindrischen
Grundform abweichende, z. B. konische Grundform aufweisen.
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Der
Behälter kann insbesondere auch einen Deckel zum Verschließen
der Öffnung aufweisen, der einen Seitenrand zur dichtenden
Verbindung mit einem Innenrand des Rahmens besitzt. Der Deckel kann
an dem Rahmen beispielsweise durch Verrasten oder durch Aufprellen
angebracht werden. Hierbei kann der Innenrand des Rahmens durch
einen axialen Steg gebildet sein, der mit der Außenseite des
Seitenrands am Deckel dichtend abschließt.
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Der
Deckel kann auch einen über den Innenrand des Rahmens überstehenden
Vorsprung aufweisen, an dem bevorzugt eine Versteifung, insbesondere
in Form von Querrippen vorgesehen ist. Typischer Weise verbleibt
bei aufgesetztem Deckel zwischen dem Vorsprung und einer Abstützfläche
an dem Rahmen eine Zwischenraum, in den ein Werkzeug, z. B. ein
Schraubenzieher, eingeführt werden kann, um den Deckel
vom Behälter abzuheben. Es versteht sich, dass zum Abheben
des Deckels nicht zwingend ein Vorsprung vorgesehen werden muss. Auch
kann an dem Deckel und/oder an dem Rahmen eine Öffnungshilfe,
z. B. in Form einer Nut, zum Eingriff für ein Werkzeug
vorgesehen sein. Es versteht sich, dass der Deckel und/oder der
Rahmen ggf. auch mit einem Originalitätsverschluss versehen werden
können, der es ermöglicht, einen geöffneten und
nachträglich wieder verschlossenen Behälter zu erkennen.
Es versteht sich weiterhin, dass der Deckel nicht notwendiger Weise
aus einem Kunststoff-Material bestehen muss und z. B. auch aus Blech,
Glas, etc. hergestellt werden kann.
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Der
Behälter oder Teile des Behälters können
z. B. aus Polyethylen oder Polypropylen hergestellt sein. Es versteht
sich, dass unterschiedliche Teile des Behälters aus unterschiedlichen
Kunststoff-Materialien bestehen können. So kann z. B. der Rahmen
oder der Deckel aus einem anderen Kunststoff hergestellt werden
als der Grundkörper (Seitenwand und Boden) des Behälters.
Typischer Weise wird der vorliegend beschriebene Behälter
im Spritzgussverfahren hergestellt. Es versteht sich aber, dass
insbesondere bei klein dimensionierten Behältern einzelne
Teile des Behälters, z. B. der Grundkörper (Seitenwand
und Boden) auch auf andere Weise, z. B. durch Tiefziehen, hergestellt
werden können.
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Ausführungsbeispiele
sind in den schematischen Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigen:
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1a,
b schematische Darstellungen einer ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Rahmens mit einem ringförmigen
Grundkörper und einem Bügel, der in einer umlaufenden
Senke des Rahmens angebunden ist,
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2a,
b schematische Darstellungen der Anbindung des Bügels an
der Senke in Längsrichtung,
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3a,
b schematische Darstellungen der Anbindung des Bügels an
der Senke in Querrichtung,
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4a,
b schematische Darstellungen einer zweiten Ausführungsform
des Rahmens mit einem umlaufenden Außenrand, in den der
Bügel integriert ist,
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5a,
b schematische Darstellungen einer dritten Ausführungsform
des Rahmens mit nach außen überstehendem Bügel,
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6a,
b schematische Darstellungen einer Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Behälters, an dem ein
Rahmen vom in 1a, b gezeigten Typ angebracht
ist, sowie
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7 einen
Längsschnitt durch zwei aufeinander gestapelte Behälter
vom in 6a, b gezeigten Typ.
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1a,
b zeigen einen Rahmen 1, der einen ringförmigen,
profilierten Grundkörper 2 aufweist, an dem ein
Bügel 3 über zwei Filmscharniere 4a, 4b angebunden
ist. Die Filmscharniere 4a, 4b sind hierbei in
einer Senke 5 angebracht, so dass der Bügel 3 in die
Senke 5 eintauchen kann und auf diese Weise vor Beschädigungen
geschützt wird.
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Wie
in 1b zu erkennen ist, ist die Anbindung des Bügels 3 an
die Filmscharniere 4a, 4b so ausgelegt, dass der
Bügel 3 in seiner Grundstellung unter einem Anstellwinkel α von
ca. 5° zu der durch den Grundkörper 2 gebildeten
Ebene ausgerichtet ist. Die Ausrichtung des Bügels 3 unter
einem Anstellwinkel ermöglicht ein einfaches Greifen des
Bügels durch einen Bediener. Von der Grundstellung aus
kann der Bügel in eine im Wesentlichen vertikale Stellung
verbracht werden, wie in 1b gestrichelt angedeutet
ist. Selbstverständlich kann der Bügel 3 in
seiner Grundstellung auch unter einem anderen Anstellwinkel α bezüglich
des Grundkörpers 2 ausgerichtet werden, wobei
sich insbesondere Anstellwinkel α zwischen ca. 5° und
ca. 40° als besonders günstig erwiesen haben.
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Für
die Anbindung des Bügels 3 an den Grundkörper 2 bzw.
an die Senke 5 bestehen unterschiedliche Möglichkeiten.
Beispielsweise können die Filmscharniere 4a, 4b des
Bügels 3 wie in 2a, b
gezeigt ist in Längsrichtung an der Senke 5 angebunden
sein. Alternativ ist es auch möglich, die Filmscharniere 4a, 4b quer
zur Senke 5 anzubinden, wie in 3a, b
dargestellt ist. In jedem Fall kann zwischen dem Bügel 3 und
dem Grundkörper 2 eine Originalitätssicherung
z. B. in Form eines (nicht gezeigten) Steges vorgesehen werden.
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4a,
b zeigen eine alternative Ausgestaltung des Rahmens 1,
bei dem der Bügel 3 in einen umlaufenden, stegförmigen
Außenrand 6 des Grundkörpers 2 integriert
ist. Der Bügel 3 wird hierbei durch einen Randbereich
des stegförmigen Randes 6 gebildet, der vom Grundkörper 2 durch
eine umlaufende, halbkreisförmige Freisparung (Schlitz) 7 getrennt
ist. Die Filmscharniere 4a, 4b sind hierbei am Übergang zwischen
dem den Bügel 3 bildenden Randbereich und dem
Teil des stegförmigen Randes 6 angebracht, der
nicht mit einer Freisparung versehen ist.
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Bei
der in 4a, b gezeigten Ausführung
ist der den Bügel bildende Randbereich 3 parallel
zur Ebene des Grundkörpers 2 ausgerichtet. Dies
ermöglicht es, einen kurzen Steg 8 zwischen dem Randbereich 3 und
dem Grundkörper 2 vorzusehen, der als Sollbruchstelle
dient und eine Originalitätssicherung bildet. Wird der
von außen leicht zugängliche Randbereich 3 von
einem Bediener erfasst und nach oben angehoben, bricht der Steg 8 und
ermöglicht es, das Anheben des Bügels 3 zu
erkennen. Selbstverständlich kann auch bei dem in 4a,
b gezeigten Rahmen 1 durch geeignete Ausgestaltung der
Filmscharniere 4a, 4b ein von Null verschiedener Anstellwinkel
des Randbereichs 3 eingestellt werden. Auch kann der Bügel
ggf. auf analoge Weise an einem stegförmigen, weiter innen
liegenden Rand des Rahmens 1 angebracht werden.
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In 5a,
b ist eine weitere Ausgestaltung des Rahmens 1 gezeigt,
bei welcher der Bügel 3 über den Umfang
des ringförmigen Grundkörpers 2 übersteht.
Die Filmscharniere 4a, 4b sind in diesem Fall am äußeren
Umfang des Grundkörpers 2 angebracht und stehen über
den Grundkörper 2 über, um den Bügel 3 beabstandet
vom Grundkörper 2 anbinden zu können.
Bei der in 5a, b gezeigten Ausführung ist
der Bügel 3 ebenso wie bei der in 4a,
b gezeigten Ausführung parallel zur Ebene des Grundkörpers 2 ausgerichet
und ein zwischen Grundkörper 2 und Bügel 3 angeordneter
Steg 8 dient als Originalitätssicherung. Selbstverständlich
kann auch bei der in 5a, b gezeigten Ausführung
durch geeignete Formgebung der Filmscharniere 4a, 4b ein
von Null verschiedener Anstellwinkel des Bügels 3 eingestellt werden.
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Es
versteht sich, dass der Bügel 3 anders als oben
dargestellt nicht zwingend glatt sein muss. Beispielsweise kann
der Kunststoff-Bügel 3 mit einer Profilierung,
z. B. mit Zacken, Wellen oder Fähnchen, versehen werden.
Insbesondere bei der Verwendung eines Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens
ist es auch möglich, für den Grundkörper 2 und
den Bügel 3 unterschiedliche Kunststoff-Materialien
zu wählen, die sich entlang einer Fließkante im
Bereich der Filmscharniere 4a, 4b vereinigen.
Beispielsweise kann hierbei eine unterschiedliche Farbgestaltung des
Bügels 3 im Vergleich zum Grundkörper 2 erfolgen
oder es können Materialien mit unterschiedlicher Steifigkeit
für Bügel 3 und Grundkörper 2 gewählt werden.
Für den Fall, dass der Rahmen 1 nur aus einem
einzigen Kunststoff-Material hergestellt werden soll, kann dieser
in einem Spritzgießverfahren mit einem einzigen Schuss
hergestellt werden.
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Der
oben beschriebene Rahmen 1 kann an einem Behälter 10 aus
Kunststoff angebracht werden, wie er in 6a, b
dargestellt ist. Der Behälter 10 kann z. B. zur
Aufbewahrung von Lacken, Farben oder dergleichen dienen und weist
einen Boden 11, eine umlaufende Seitenwand 12 und
eine dem Boden 11 gegenüberliegende Öffnung
auf, die in der in 6a, b gezeigten Darstellung
von einem Deckel 13 verschlossen ist.
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Am
oberen Rand des Behälters 10 sowie am unteren
Rand des Behälters 10 ist jeweils ein umlaufender,
nach außen über die Seitenwand 12 überstehender
Rand 14a, 14b vorgesehen. Die Ränder 14a, 14b sind
hierbei den Bördelrändern eines Blech-Behälters
nachempfunden und werden daher im Folgenden mit dem Begriff „Bördelränder” bezeichnet. Die
Bördelränder 14a, 14b des Behälters 10 ermöglichen
dessen Befüllung auf konventionellen, für die Befüllung
von Blech-Behältern ausgelegten Abfüllanlagen.
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7 zeigt
den Behälter 10 ohne Deckel, so dass die dem Boden 2 gegenüber
liegende Öffnung 15 zu erkennen ist. Im Bereich
der Öffnung 15 ist an der Seitenwand 12 der
profilierte Rahmen 1 in der Ausgestaltung von 1a,
b angebracht. An der Außenseite des Rahmens 1 ist
der obere Bördelrand 14a gebildet. Der Rahmen 1 ist
mit der Seitenwand 12 im vorliegenden Beispiel durch Verschweißen
verbunden, es versteht sich aber, dass die Verbindung zwischen dem
Rahmen 1 und der Seitenwand 12 auch auf andere
Weise erfolgen kann, z. B. über einen Formschluss und/oder über
einen Reibschluss, d. h. der Rahmen 1 kann insbesondere
auch über eine lösbare (Schnapp- oder Rast-)Verbindung
an dem Behälter 10 angebracht werden.
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Wie
in 7 ebenfalls zu erkennen ist, sind der obere und
der untere Bördelrand 14a, 14b stegförmig
ausgebildet, wobei die Innenseite des stegförmigen oberen
Bördelrands 14a weiter nach außen vorsteht
als die Außenseite des stegförmigen unteren Bördelrands 14b.
Beim Stapeln eines weiteren Behälters 10' auf
den Behälter 10 dient der stegförmige
untere Bördelrand 14b' des weiteren Behälters 10' als
Stehrand und liegt auf einer umlaufenden radialen Auflagefläche 16 des
Rahmens 1 des unteren Behälters 10 auf.
Der obere stegförmige Bördelrand 14a des
Behälters 10 umschließt hierbei den unteren stegförmigen
Bördelrand 14b des weiteren Behälters 10' mit
geringem Spiel, so dass die beiden Behälter 10, 10' bei
der Stapelung in ihrer relativen Lage zueinander fixiert werden.
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Zusätzlich
können an den Bördelrändern
14a,
14b (nicht
gezeigte) Noppen vorgesehen werden, die über den jeweiligen
Bördelrand
14a,
14b nach außen überstehen.
Werden benachbart zueinander angeordneten Behälter miteinander
in Anlage gebracht, greifen die Noppen an den Behältern
ineinander ein und fixieren deren relative Lage. Durch die Noppen
kann somit eine seitliche Sicherung von mehreren nebeneinander angeordneten
Behältern relativ zueinander erfolgen, um diese beim Transport geeignet
zu fixieren, wie in der
DE 20 2009 001 356 U1 der Anmelderin ausführlich
dargestellt ist.
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Wie
in 7 gezeigt ist, kann der Bügel 3 aus
der Grundstellung heraus nach unten in eine im Wesentlichen horizontale
Stellung parallel zur Ebene des ringförmigen Rahmens 1 verbracht
werden. Beim Stapeln wird der Bügel 3 hierbei
von einem ringförmigen, erhöhten Abschnitt des
Bodens 11' des weiteren Behälters 10' niedergehalten.
Auch kann der Bügel 3 über die horizontale
Lage weiter nach unten bewegt werden, um den Bügel 3 in
der zwischen der Auflagefläche 8 und einer Abstützfläche 17 gebildeten
Senke 5 des Rahmens 1 aufzunehmen.
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Zur
Befestigung des Deckels 13 weist der Rahmen 1 einen
in axialer Richtung verlaufenden inneren Steg 18 auf, der
mit einer (nicht gezeigten) Seitenwand des Deckels 13 dichtend
in Anlage gebracht werden kann, so dass der Deckel 13 die Öffnung 15 dichtend
verschließt.
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Der
Deckel 13 weist an seinem Außenrand einen in 6a gezeigten
Vorsprung 19 auf, der den axialen Steg 18 des
Rahmens 1 übergreift und den Deckel 13 über
eine Presspassung an dem Rahmen 1 fixiert. Der an dem Deckel 13 gebildete
Vorsprung 19 kann eine Versteifung z. B. in Form von Querrippen
aufweisen. Dies ist günstig, wenn zum Aufhebeln des Deckels 13 ein
Werkzeug, z. B. ein Schraubenzieher, in den zwischen dem Vorsprung 19 des
Deckels 13 und der Abstützfläche 17 des
Rahmens 1 gebildeten Zwischenraum eingebracht wird, um
den Deckel 13 vom Rahmen 1 abzuheben.
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Es
versteht sich, dass der Rahmen mit integriertem Bügel nicht
zwingend kreisringförmig ausgestaltet sein muss. Vielmehr
kann der Rahmen eine an die jeweilige Behältergeometrie
angepasste Form aufweisen und z. B. oval oder mehreckig ausgestaltet sein.
Auch können gegebenenfalls zusätzliche Formelemente,
beispielsweise in Form von Verstärkungsrippen, an dem Rahmen
vorgesehen werden. Selbstverständlich kann der Rahmen mit
integriertem Bügel auch an Behältern angebracht
werden, die keinen zylindrischen, über die Höhe
des Behälters konstanten Querschnitt aufweisen, beispielsweise
an konischen Behältern. In jedem Fall können die
Herstellungskosten für den Behälter durch die
die Integration des Bügels in den Rahmen gesenkt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007007171
A1 [0002, 0004]
- - DE 202009001356 U1 [0018, 0042]