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Die
Erfindung betrifft ein Schiff mit einem einen Aufbau o. dgl. aufnehmenden
Rumpfkörper,
an dessen Unterseite sich über
mindestens einen Teil des Rumpfkörpers
im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes mindestens zwei quer
zur Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen erstrecken,
von denen mindestens eine erste Stütze auf einem sich im Wesentlichen
in Fahrtrichtung des Schiffes über
mindestens einen Teil des Rumpfkörpers
erstreckenden ersten Auftriebskörper
und mindestens eine quer zur Fahrtrichtung des Schiffes beabstandete
zweite Stütze
auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen
Teil des Rumpfkörpers
erstreckenden zweiten Auftriebskörper
sitzt.
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Ein
solcher Schiffstyp wird in der Fachwelt auch als ”SWATH” bezeichnet,
wobei ”SWATH” als Abkürzung für den englischen
Begriff Small Waterplane Area Twin Hull steht. Ein solches Schiff
erhält seinen
Auftrieb durch die Auftriebskörper,
die im allgemeinen eine längliche
Form nach Art einer Zigarre besitzen und sich unterhalb der Wasseroberfläche befinden,
während
der die Aufbauten o. dgl. aufnehmende Rumpfkörper von auf den Auftriebskörper befestigten
Stützen getragen
wird und sich oberhalb der Wasseroberfläche befindet. Üblicherweise
sind bei derartigen Schiffen zwei voneinander beabstandete, parallel
zueinander verlaufende und in Fahrtrichtung des Schiffes gerichtete
längliche
Auftriebskörper
vorgesehen, die symmetrisch zur Schiffsmittelachse angeordnet sind.
In den Auftriebskörpern
ist regelmäßig auch
der Antrieb enthalten, dessen Antriebsachse aus dem Heck des jeweiligen
Auftriebskörpers
herausgeführt
ist und den Propeller trägt. Üblicherweise ist
in jedem Auftriebskörper
ein Antrieb vorgesehen. Die den Rumpf tragenden Stützen können sich
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
der Auftriebskörper
erstrecken; alternativ können
sie aber auch unterbrochen sein bzw. mehrere hintereinanderliegende
Stützen
auf den Auftriebskörpern
befestigt sein.
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Das
Charakteristische an der SWATH-Konstruktion besteht darin, dass
der Auftrieb des Schiffes überwiegend
von den Auftriebskörpern
unter Wasser erzeugt wird und die Verdrängungsänderung im Bereich der Wasserlinie
nur gering ist, während
der von den Stützen
getragene Rumpfkörper
soweit über
der Wasseroberfläche
schwebt, dass er vom Seegang im Wesentlichen nicht berührt wird.
Dadurch ist es möglich,
dass die Fahrt eines solchen Schiffes durch das Wasser und somit
dessen Schwimmlage vom Seegang im Wesentlichen unbeeinflusst bleibt.
Bei der Konstruktion eines solchen Schiffes wird demnach die Höhe der Stützen an
die im fraglichen Fahrtgebiet vorkommende Wellenhöhe entsprechend
angepasst. Dabei können
die Auftriebskörper
teilweise geflutet werden und dienen insoweit auch als Ballasttanks, um
unabhängig
vom Beladungszustand des Schiffes dessen Schwimmlage und somit auch
dessen Tiefgang im Wesentlichen konstant zu halten, so dass der
zuvor beschriebene Effekt unabhängig
vom Beladungszustand genutzt werden kann. Als weiteren Vorteil erhält man einen
verhältnismäßigen geringen Fahrtwiderstand,
den die SWATH-Konstruktion aufgrund der Formgebung der sich unter
Wasser befindlichen Teile bietet; denn sowohl die langgestreckten und
eine relativ geringe Querschnittsfläche aufweisenden Auftriebskörper als
auch die sehr schmalen Stützen
besitzen einen geringen hydrodynamischen Widerstand.
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Gewöhnlich sitzt
die Antriebsanlage zumindest teilweise oder sogar vollständig in
mindestens einem der unter der Wasseroberfläche befindlichen Auftriebskörper.
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Der
Zugang zu der Antriebsanlage erfolgt durch die schiffstypbedingt
schlanken Stützen
im Wesentlichen vertikal nach unten in die Auftriebskörper und
dann horizontal durch den Auftriebskörper zu den jeweiligen Aggregaten.
Durch die begrenzten räumlichen
Verhältnisse
ist in vielen Fällen
die Zugänglichkeit
mehr oder minder stark eingeschränkt, was
insbesondere für
kleinere SWATH-Schiffe gilt. Dieses Problem trifft im Übrigen auch
auf sämtliche anderen
Komponenten zu, die in den Auftriebskörpern eingebaut sind und den
Zugang von Monteur- und Wartungspersonal erfordern.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit vorzuschlagen, die
eine wesentlich einfachere Zugänglichkeit
in das Innere eines Auftriebskörpers
bietet.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch ein Schiff mit einem einen Aufbau o. dgl. aufnehmenden Rumpfkörper, an
dessen Unterseite sich über
mindestens einen Teil des Rumpfkörpers
im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes mindestens zwei quer
zur Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen erstrecken,
von denen mindestens eine erste Stütze auf einem sich im Wesentlichen
in Fahrtrichtung des Schiffes über
mindestens einen Teil des Rumpfkörpers
erstreckenden ersten Auftriebskörper
und mindestens eine quer zur Fahrtrichtung des Schiffes beabstandete
zweite Stütze
auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens
einen Teil des Rumpfkörpers
erstreckenden zweiten Auftriebskörper
sitzt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Auftriebskörper mindestens
einen Abschnitt aufweist, der als herausnehmbare Sektion ausgebildet
ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ermöglicht gerade
in begrenzten räumlichen
Verhältnissen
eine gute Zugänglichkeit
zu relevanten Komponenten in einem Auftriebskörper. Dies wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass der Auftriebskörper
mit mindestens einer herausnehmbaren Sektion versehen ist. Diese
herausnehmbare Sektion enthält
beispielsweise relevante Komponenten der Maschinenanlage oder der
sonstigen Ausrüstung
des Schiffes, welche zusammen mit der herausnehmbaren Sektion ausgebaut
werden. Im ausgebauten Zustand sind die Komponenten gut zugänglich und
können
deshalb an diesen Komponenten Arbeiten einfach und ungehindert durchgeführt werden.
Ebenso sind im ausgebauten Zustand der Sektion die angrenzenden
Bereiche des Auftriebskörpers
durch die entstandene Öffnung ebenfalls
gut zugänglich.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass die
herausnehmbare Sektion komplett als Austauschteil vorgehalten werden
kann, so dass unmittelbar nach dem Ausbau der einen Sektion der
Einbau einer entsprechend anderen Sektion möglich ist, um das Schiff nach
kurzer Zeit wieder einsatzfähig
zu haben.
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Bevorzugte
Ausführungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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So
erstreckt sich bevorzugt die herausnehmbare Sektion über die
gesamte Querschnittsfläche des
Auftriebskörpers,
so dass nach Ausbau einer solchen Sektion der Auftriebskörper an
derjenigen Stelle im Wesentlichen vollständig unterbrochen ist, wo die
herausnehmbare Sektion eingebaut ist.
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Wenn
sich mindestens ein Auftriebskörper mit
einem Bereich über
eine Stütze
hinaus erstreckt, sollte bevorzugt in diesem Bereich die herausnehmbare
Sektion angeordnet sein. Sofern auf mindestens einem Auftriebskörper mindestens
zwei in Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen sitzen,
sollte bevorzugt in einem Bereich dieses Auftriebskörpers zwischen
jenen Stützen
die herausnehmbare Sektion angeordnet sein. Die Ausbildung und Anordnung
der herausnehmbaren Sektion in den genannten Bereichen zwischen
den Stützen
oder außerhalb
der Stützen
bedingt nur eine konstruktiv relativ einfache Verbindung der herausnehmbaren
Sektion mit dem übrigen
Teil des Auftriebskörpers.
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Bevorzugt
enthält
die herausnehmbare Sektion wartungsintensive Komponenten.
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Da
gewöhnlich
mindestens ein Auftriebskörper
einen Antrieb aufweist, sollte vorzugsweise zumindest ein Teil des
Antriebes in der herausnehmbaren Sektion enthalten sein, da es sich
hierbei um technisch besonders kritische und wartungsintensive Komponenten
handelt. Da der Antriebsmotor besonders wartungsintensiv ist, sollte
bevorzugt mindestens ein Antriebsmotor in der herausnehmbaren Sektion
angeordnet sein.
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Zum
trennbaren Anschluss von in der herausnehmbaren Sektion enthaltenen
Komponenten an Komponenten im übrigen
Bereich des Schiffes oder Auftriebskörpers sollten entsprechend
geeignete lösbare
Anschlussmittel vorgesehen sein, die bevorzugt als Steckverbindungen
ausgebildet sein können.
Denn für
den Ausbau der herausnehmbaren Sektion sind die Verbindungen der
in der Sektion enthaltenen Komponenten zu anderen Teilen oder Komponenten
im Schiff, wie beispielsweise Leitungen und Schläuche, zu trennen, wozu vorteilhaft
hierzu leicht lösbare
und wieder zusammensteckbare Verbindungselemente wie beispielsweise
Stecker verwendet werden sollten. Ähnliches gilt auch für mechanische
Verbindungen wie beispielsweise die Kopplung einer Antriebswelle
mit einem Antriebsmotor z. B. über
einen trennbaren Kupplungsflansch.
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Zur
lösbaren
Verbindung der herausnehmbaren Sektion mit dem angrenzenden Bereich
des Auftriebskörpers
sollten ebenfalls entsprechend geeignete lösbare Verbindungsmittel vorgesehen
sein, welche bevorzugt als Flanschverbindung ausgebildet sind. Da
sich der Auftriebskörper
und somit auch die herausnehmbare Sektion überwiegend oder vollständig unter
der Wasserlinie befindet, sollten die lösbaren Verbindungsmittel im
eingebauten Zustand der herausnehmbaren Sektion eine dichtende Verbindung
zwischen der herausnehmbaren Sektion und dem angrenzenden Bereich
des Auftriebskörpers
bilden und deshalb bevorzugt mindestens ein Dichtungsmittel aufweisen.
Dadurch wird gewährleistet, dass
die Verbindung den Auftriebskörper
und somit auch den Rumpf gegen eindringendes Wasser schützt.
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Nachfolgend
wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
perspektivischer Darstellung eine Prinzipskizze eines SWATH-Schiffes;
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2 im
Querschnitt schematisch ein SWATH-Schiff;
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3 in
Seitenansicht ein SWATH-Schiff gemäß einer bevorzugten Ausführung der
Erfindung;
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4 im
Längsschnitt
einen Teil eines Auftriebskörpers
des SWATH-Schiffes mit einer herausnehmbaren Sektion; und
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5 eine
Ansicht auf die offene Stirnseite der herausnehmbaren Sektion im
ausgebauten Zustand.
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Zunächst wird
der prinzipielle Aufbau eines SWATH-Schiffes anhand der 1 und 2 erläutert. Das
SWATH-Schiff ist dabei in 1 so dargestellt,
dass der Bug zum Betrachter hin zeigt.
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Die
dargestellte SWATH-Konstruktion weist zwei längliche, zigarrenförmige Auftriebskörper 2, 4 auf,
die parallel zueinander und im Abstand voneinander sowie symmetrisch
zur in den Figuren nicht dargestellten Schiffsmittelachse angeordnet
und ausgerichtet sind. Wie insbesondere 2 erkennen lässt, haben
die Auftriebskörper 2, 4 im
dargestellten Ausführungsbeispiel
einen kreisförmigen
Querschnitt und somit im Wesentlichen die Form eines Zylinders. Die
beiden Auftriebskörper 2, 4 erstrecken
sich in Fahrtrichtung des Schiffes und enthalten in den 1 und 2 nicht
dargestellte Antriebseinrichtungen. Diese Antriebseinrichtungen
treiben jeweils eine Antriebswelle 20 an, die am hinteren
Ende bzw. am Heck der Auftriebskörper 2, 4 austreten
und jeweils einen Propeller 22 tragen; selbstverständlich verlaufen
die Antriebswellen 20 ebenfalls in Fahrtrichtung des Schiffes.
Ferner enthalten die Auftriebskörper 2, 4 in
den Figuren nicht dargestellte Ballasttanks, die mit Wasser geflutet
werden können,
um die Schwimmlage des Schiffes und somit dessen Tiefgang unabhängig vom
Beladungszustand im Wesentlichen konstant zu halten.
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Auf
der Oberseite der Auftriebskörper 2, 4, die
vollständig
ins Wasser eingetaucht sind und sich somit unterhalb der Wasserlinie
bzw. Wasseroberfläche
W befinden (vgl. 2), sind Stützen 6, 8 angeordnet.
Die Stützen 6, 8 bilden
im Querschnitt schmale Stege, erstrecken sich im Wesentlichen in
gleicher Weise wie die Auftriebskörper 2, 4 in
Fahrtrichtung des Schiffes im Wesentlichen parallel zueinander und
sind dementsprechend voneinander bzw. von der Schiffsmittelachse
beabstandet. Die Stützen 6, 8 können sich
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
der Auftriebskörper 2, 4 erstrecken.
Bei vielen Konstruktionen enden die Stützen 6, 8 aber
in einem Abstand hinter dem Bug sowie vor dem Heck der Auftriebskörper 2, 4,
wie aus den 1 und 3 erkennbar
ist. Außerdem
zeigt 1 eine Ausführung, bei
welcher die Stützen 6 und 8 jeweils
in zwei (Teil-)Stützen 6', 6'' bzw. 8', 8'' mit
einem dazwischen gebildeten Zwischenraum unterteilt sind; eine solche Ausführung bietet
insbesondere gewichtsmäßige, bauliche
und strömungstechnische
Vorteile.
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Bei
der in den 1 und 2 dargestellten SWATH-Konstruktion
sind die Stützen 6, 8 im
Wesentlichen vertikal angeordnet und enden oberhalb der Wasserlinie
bzw. Wasseroberfläche
W an der Unterseite 10d eines Rumpfkörpers 10, so dass
dieser von den Stützen 6, 8 getragen
wird, wie insbesondere 2 erkennen lässt.
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Der
Rumpfkörper 10 trägt einen
Aufbau, der in den 1 und 2 nicht
dargestellt, jedoch in 3 gezeigt und dort mit dem Bezugszeichen ”14” gekennzeichnet
ist. Gemäß dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
weist der Rumpfkörper 10 zwei seitliche
Längskörper 10a, 10b auf,
die jeweils etwa die Form eines herkömmlichen Monohull-Rumpfes haben
und über
eine plattenförmige
Brücke 10c miteinander
verbunden sind.
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Die
Stützen 6, 8 enden
an der Unterseite 10d des Rumpfkörpers 10 jeweils im
Bereich der seitlichen Längskörper 10a, 10b,
wie 1 erkennen lässt.
Wie 1 ferner zu entnehmen ist, ist am Heck jeder Stütze 6 bzw. 8,
also am hinteren Ende jeder entsprechenden (Teil-)Stütze 6'' bzw. 8'' ein
Ruderblatt 14 bzw. 15 angelenkt.
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Aus
der schematischen Darstellung von 3 ist besonders
gut erkennbar, dass im gezeigten Ausführungsbeispiel die Antriebsanlage
im Auftriebskörper 2 sitzt,
wobei gewöhnlich
in beiden Auftriebskörpern 2, 4 eine
solche Antriebsanlage vorhanden ist. Ferner lässt 3 erkennen,
dass die Antriebsanlage nicht nur die bereits erwähnte Antriebswelle 20 und
den bereits erwähnten
Propeller 22 umfasst, sondern zusätzlich auch noch einen Antriebsmotor 24,
an welchem ferner ein Getriebe 24a (4) angeordnet
ist, dessen im Einzelnen nicht dargestellte Ausgangswelle über einen
Kupplungsflansch 26 mit der Antriebswelle 20 gekoppelt
ist.
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Bei
herkömmlichen
SWATH-Konstruktionen erfolgte der Zugang zu der Antriebsanlage durch
die schiffstypbedingt schlanken Stützen im Wesentlichen vertikal
in die Auftriebskörper
und dann horizontal durch den Auftriebskörper zu den jeweiligen Aggregaten.
Durch die begrenzten räumlichen
Verhältnisse ist
in vielen Fällen
die Zugänglichkeit
mehr oder minder stark eingeschränkt,
was insbesondere für
kleine SWATH-Schiffe gilt.
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Deshalb
ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
der Auftriebskörper 2 mit
einer herausnehmbaren Sektion 2a versehen, wie die 3 und 4 erkennen
lassen. Diese herausnehmbare Sektion 2a, welche somit einen
Teil des Auftriebskörpers 2 bildet, beinhaltet
im dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß den 3 bis 5 den
Antriebsmotor 24. Auf diese Weise ist es möglich, den
Antriebsmotor 24 zusammen mit der herausnehmbaren Sektion 2a auszubauen,
wodurch im ausgebauten Zustand durch die dann an den Stirnseiten
entstandenen Öffnungen in
der Sektion 2a eine gute Zugänglichkeit für Monteur- und Wartungspersonal
zu dem Antriebsmotor 24 geschaffen wird, was 5 gut
erkennen lässt. Selbstverständlich ist
es auch denkbar, dass die herausnehmbare Sektion 2a andere
Aggregate und Komponenten enthalten kann, was insbesondere dann
von Vorteil ist, wenn derartige Aggregate und Komponenten von technisch
erhöhter
Bedeutung und insbesondere wartungsintensiv sind.
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Wie
bereits erwähnt,
können
im ausgebauten Zustand der Sektion 2a auf einfache und
zugleich effektive Weise Arbeiten an den Komponenten in der Sektion 2a durchgeführt werden,
wobei aber ebenso die benachbarten Bereiche im übrigen Teil des Auftriebskörpers 2 durch
die dort ebenfalls entstandene Öffnung
gut zugänglich
sind, was auch dort für
Wartungsarbeiten und sonstige Arbeiten von Vorteil ist.
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Die
ausgebaute Sektion 2a, wie sie in 5 gezeigt
ist, kann auch komplett als Austauschteil vorgehalten werden, um
direkt nach dem Ausbau der alten Sektion eine neue einzubauen und
dadurch das Schiff nach kürzester
Zeit wieder einsatzfähig
zu haben.
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Zur
lösbaren
Verbindung der herausnehmbaren Sektion 2a mit dem angrenzenden
Bereich des Auftriebskörpers 2 sind
lösbare
Verbindungsmittel vorgesehen, welche insbesondere flanschartige Ränder an
den Stirnseiten der herausnehmbaren Sektion 2a, gegenüberliegende
flanschartige Ränder an
den angrenzenden Bereichen des Auftriebskörpers 2 sowie lösbare Schraubverbindungen 28 umfassen.
In 5 ist an der dem Betrachter zugewandten Stirnseite
der Sektion 2a ein umlaufender flanschartiger Rand 2b erkennbar.
Mithilfe der lösbaren
Schraubverbindungen 28 wird im eingebauten Zustand an beiden
Stirnseiten der herausnehmbaren Sektion 2a eine feste und
kraftschlüssige
Verbindung mit dem jeweils angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers 2 geschaffen.
Da sich der Auftriebskörper 2 und
somit auch die herausnehmbare Sektion 2a überwiegend
oder vollständig
unter der Wasserlinie W (vgl. 2) befindet,
sind ferner Dichtungsmittel vorgesehen, um im eingebauten Zustand
eine dichtende Verbindung zwischen der herausnehmbaren Sektion 2a und
dem angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers 2 zu bilden.
Bevorzugt ist das Dichtungsmittel, welches in den Figuren nicht
dargestellt ist, als Dichtungsring ausgebildet, welcher auf dem flanschartigen
Rand 2b der Sektion 2a angeordnet ist. Da in der
Regel Kräfte
aus der globalen Beanspruchung des Rumpfkörpers 10 übertragen
werden, sind die Verbindungen entsprechend ausreichend zu dimensionieren.
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Die
Verbindungen der Komponenten und Aggregate in der Sektion 2a zu
anderen Teilen im Schiff oder Auftriebskörper 2, wie z. B.
in den Figuren nicht dargestellten Leitungen und Schläuche, müssen zum Ausbau
der herausnehmbaren Sektion 2a entsprechend getrennt werden.
Forteilhaft werden hierzu leicht lösbare und wieder zusammenbaubare
Verbindungselemente, wie z. B. in den Figuren nicht dargestellte
Steckverbindungen, verwendet. Dies gilt auch für mechanische Verbindungen.
So bildet der in den 3 bis 5 gezeigte
Kupplungsflansch 26 eine lösbare Verbindung zwischen der
Antriebswelle 20 und der nicht dargestellten Ausgangswelle
des Getriebes 24a. Zum Ausbau der herausnehmbaren Sektion 2a wird
demnach der Kupplungsflansch 26 gelöst, wodurch die ansonsten starre
Verbindung zwischen der Ausgangswelle des Getriebes 24a und
der Antriebswelle aufgetrennt wird.
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Wie 3 erkennen
lässt,
sitzt die herausnehmbare Sektion 2a an einer Stelle zwischen
zwei (Teil-)Stützen 6', 6''. Eine solche Anordnung bedingt nur
eine relativ einfache technische Konstruktion. Das Gleiche gilt
auch für
eventuelle andere Bereiche des Auftriebskörpers 2, welche außerhalb
einer (Teil-)Stütze 6' bzw. 6'' liegen. Selbstverständlich kann
alternativ aber auch die herausnehmbare Sektion 2a in einem
Bereich unter einer der (Teil-)Stützen 6', 6'' angeordnet
werden, was in der Regel aber zu einer etwas aufwändigeren
Konstruktion und ferner auch zu einer etwas aufwändigeren Verbindung mit dem übrigen Bereich
des Auftriebskörpers 2 führen dürfte.
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Abschließend sei
noch der guten Vollständigkeit
halber angemerkt, dass selbstverständlich auch der andere Auftriebskörper 4 mit
einer herausnehmbaren Sektion ähnlich
der in den Figuren gezeigten herausnehmbaren Sektion 2a versehen
sein kann.