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DE202009011206U1 - SWATH-Schiff mit austauschbarer Sektion - Google Patents

SWATH-Schiff mit austauschbarer Sektion Download PDF

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DE202009011206U1
DE202009011206U1 DE200920011206 DE202009011206U DE202009011206U1 DE 202009011206 U1 DE202009011206 U1 DE 202009011206U1 DE 200920011206 DE200920011206 DE 200920011206 DE 202009011206 U DE202009011206 U DE 202009011206U DE 202009011206 U1 DE202009011206 U1 DE 202009011206U1
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Abeking & Rasmussen Schiffs und Yachtwerft AG
Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft AG
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Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft AG
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Abstract

Schiff mit einem einen Aufbau (14) o. dgl. aufnehmenden Rumpfkörper (10), an dessen Unterseite (10d) sich über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers (10) im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes mindestens zwei quer zur Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen (6, 8) erstrecken, von denen mindestens eine erste Stütze (6) auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers (10) erstreckenden ersten Auftriebskörper (2) und mindestens eine quer zur Fahrtrichtung des Schiffes beabstandete zweite Stütze (8) auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers (10) erstreckenden zweiten Auftriebskörper (4) sitzt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Auftriebskörper (2) mindestens einen Abschnitt aufweist, der als herausnehmbare Sektion (2a) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schiff mit einem einen Aufbau o. dgl. aufnehmenden Rumpfkörper, an dessen Unterseite sich über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes mindestens zwei quer zur Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen erstrecken, von denen mindestens eine erste Stütze auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers erstreckenden ersten Auftriebskörper und mindestens eine quer zur Fahrtrichtung des Schiffes beabstandete zweite Stütze auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers erstreckenden zweiten Auftriebskörper sitzt.
  • Ein solcher Schiffstyp wird in der Fachwelt auch als ”SWATH” bezeichnet, wobei ”SWATH” als Abkürzung für den englischen Begriff Small Waterplane Area Twin Hull steht. Ein solches Schiff erhält seinen Auftrieb durch die Auftriebskörper, die im allgemeinen eine längliche Form nach Art einer Zigarre besitzen und sich unterhalb der Wasseroberfläche befinden, während der die Aufbauten o. dgl. aufnehmende Rumpfkörper von auf den Auftriebskörper befestigten Stützen getragen wird und sich oberhalb der Wasseroberfläche befindet. Üblicherweise sind bei derartigen Schiffen zwei voneinander beabstandete, parallel zueinander verlaufende und in Fahrtrichtung des Schiffes gerichtete längliche Auftriebskörper vorgesehen, die symmetrisch zur Schiffsmittelachse angeordnet sind. In den Auftriebskörpern ist regelmäßig auch der Antrieb enthalten, dessen Antriebsachse aus dem Heck des jeweiligen Auftriebskörpers herausgeführt ist und den Propeller trägt. Üblicherweise ist in jedem Auftriebskörper ein Antrieb vorgesehen. Die den Rumpf tragenden Stützen können sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Auftriebskörper erstrecken; alternativ können sie aber auch unterbrochen sein bzw. mehrere hintereinanderliegende Stützen auf den Auftriebskörpern befestigt sein.
  • Das Charakteristische an der SWATH-Konstruktion besteht darin, dass der Auftrieb des Schiffes überwiegend von den Auftriebskörpern unter Wasser erzeugt wird und die Verdrängungsänderung im Bereich der Wasserlinie nur gering ist, während der von den Stützen getragene Rumpfkörper soweit über der Wasseroberfläche schwebt, dass er vom Seegang im Wesentlichen nicht berührt wird. Dadurch ist es möglich, dass die Fahrt eines solchen Schiffes durch das Wasser und somit dessen Schwimmlage vom Seegang im Wesentlichen unbeeinflusst bleibt. Bei der Konstruktion eines solchen Schiffes wird demnach die Höhe der Stützen an die im fraglichen Fahrtgebiet vorkommende Wellenhöhe entsprechend angepasst. Dabei können die Auftriebskörper teilweise geflutet werden und dienen insoweit auch als Ballasttanks, um unabhängig vom Beladungszustand des Schiffes dessen Schwimmlage und somit auch dessen Tiefgang im Wesentlichen konstant zu halten, so dass der zuvor beschriebene Effekt unabhängig vom Beladungszustand genutzt werden kann. Als weiteren Vorteil erhält man einen verhältnismäßigen geringen Fahrtwiderstand, den die SWATH-Konstruktion aufgrund der Formgebung der sich unter Wasser befindlichen Teile bietet; denn sowohl die langgestreckten und eine relativ geringe Querschnittsfläche aufweisenden Auftriebskörper als auch die sehr schmalen Stützen besitzen einen geringen hydrodynamischen Widerstand.
  • Gewöhnlich sitzt die Antriebsanlage zumindest teilweise oder sogar vollständig in mindestens einem der unter der Wasseroberfläche befindlichen Auftriebskörper.
  • Der Zugang zu der Antriebsanlage erfolgt durch die schiffstypbedingt schlanken Stützen im Wesentlichen vertikal nach unten in die Auftriebskörper und dann horizontal durch den Auftriebskörper zu den jeweiligen Aggregaten. Durch die begrenzten räumlichen Verhältnisse ist in vielen Fällen die Zugänglichkeit mehr oder minder stark eingeschränkt, was insbesondere für kleinere SWATH-Schiffe gilt. Dieses Problem trifft im Übrigen auch auf sämtliche anderen Komponenten zu, die in den Auftriebskörpern eingebaut sind und den Zugang von Monteur- und Wartungspersonal erfordern.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit vorzuschlagen, die eine wesentlich einfachere Zugänglichkeit in das Innere eines Auftriebskörpers bietet.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Schiff mit einem einen Aufbau o. dgl. aufnehmenden Rumpfkörper, an dessen Unterseite sich über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes mindestens zwei quer zur Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen erstrecken, von denen mindestens eine erste Stütze auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers erstreckenden ersten Auftriebskörper und mindestens eine quer zur Fahrtrichtung des Schiffes beabstandete zweite Stütze auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers erstreckenden zweiten Auftriebskörper sitzt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Auftriebskörper mindestens einen Abschnitt aufweist, der als herausnehmbare Sektion ausgebildet ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht gerade in begrenzten räumlichen Verhältnissen eine gute Zugänglichkeit zu relevanten Komponenten in einem Auftriebskörper. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass der Auftriebskörper mit mindestens einer herausnehmbaren Sektion versehen ist. Diese herausnehmbare Sektion enthält beispielsweise relevante Komponenten der Maschinenanlage oder der sonstigen Ausrüstung des Schiffes, welche zusammen mit der herausnehmbaren Sektion ausgebaut werden. Im ausgebauten Zustand sind die Komponenten gut zugänglich und können deshalb an diesen Komponenten Arbeiten einfach und ungehindert durchgeführt werden. Ebenso sind im ausgebauten Zustand der Sektion die angrenzenden Bereiche des Auftriebskörpers durch die entstandene Öffnung ebenfalls gut zugänglich. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass die herausnehmbare Sektion komplett als Austauschteil vorgehalten werden kann, so dass unmittelbar nach dem Ausbau der einen Sektion der Einbau einer entsprechend anderen Sektion möglich ist, um das Schiff nach kurzer Zeit wieder einsatzfähig zu haben.
  • Bevorzugte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • So erstreckt sich bevorzugt die herausnehmbare Sektion über die gesamte Querschnittsfläche des Auftriebskörpers, so dass nach Ausbau einer solchen Sektion der Auftriebskörper an derjenigen Stelle im Wesentlichen vollständig unterbrochen ist, wo die herausnehmbare Sektion eingebaut ist.
  • Wenn sich mindestens ein Auftriebskörper mit einem Bereich über eine Stütze hinaus erstreckt, sollte bevorzugt in diesem Bereich die herausnehmbare Sektion angeordnet sein. Sofern auf mindestens einem Auftriebskörper mindestens zwei in Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen sitzen, sollte bevorzugt in einem Bereich dieses Auftriebskörpers zwischen jenen Stützen die herausnehmbare Sektion angeordnet sein. Die Ausbildung und Anordnung der herausnehmbaren Sektion in den genannten Bereichen zwischen den Stützen oder außerhalb der Stützen bedingt nur eine konstruktiv relativ einfache Verbindung der herausnehmbaren Sektion mit dem übrigen Teil des Auftriebskörpers.
  • Bevorzugt enthält die herausnehmbare Sektion wartungsintensive Komponenten.
  • Da gewöhnlich mindestens ein Auftriebskörper einen Antrieb aufweist, sollte vorzugsweise zumindest ein Teil des Antriebes in der herausnehmbaren Sektion enthalten sein, da es sich hierbei um technisch besonders kritische und wartungsintensive Komponenten handelt. Da der Antriebsmotor besonders wartungsintensiv ist, sollte bevorzugt mindestens ein Antriebsmotor in der herausnehmbaren Sektion angeordnet sein.
  • Zum trennbaren Anschluss von in der herausnehmbaren Sektion enthaltenen Komponenten an Komponenten im übrigen Bereich des Schiffes oder Auftriebskörpers sollten entsprechend geeignete lösbare Anschlussmittel vorgesehen sein, die bevorzugt als Steckverbindungen ausgebildet sein können. Denn für den Ausbau der herausnehmbaren Sektion sind die Verbindungen der in der Sektion enthaltenen Komponenten zu anderen Teilen oder Komponenten im Schiff, wie beispielsweise Leitungen und Schläuche, zu trennen, wozu vorteilhaft hierzu leicht lösbare und wieder zusammensteckbare Verbindungselemente wie beispielsweise Stecker verwendet werden sollten. Ähnliches gilt auch für mechanische Verbindungen wie beispielsweise die Kopplung einer Antriebswelle mit einem Antriebsmotor z. B. über einen trennbaren Kupplungsflansch.
  • Zur lösbaren Verbindung der herausnehmbaren Sektion mit dem angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers sollten ebenfalls entsprechend geeignete lösbare Verbindungsmittel vorgesehen sein, welche bevorzugt als Flanschverbindung ausgebildet sind. Da sich der Auftriebskörper und somit auch die herausnehmbare Sektion überwiegend oder vollständig unter der Wasserlinie befindet, sollten die lösbaren Verbindungsmittel im eingebauten Zustand der herausnehmbaren Sektion eine dichtende Verbindung zwischen der herausnehmbaren Sektion und dem angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers bilden und deshalb bevorzugt mindestens ein Dichtungsmittel aufweisen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Verbindung den Auftriebskörper und somit auch den Rumpf gegen eindringendes Wasser schützt.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung eine Prinzipskizze eines SWATH-Schiffes;
  • 2 im Querschnitt schematisch ein SWATH-Schiff;
  • 3 in Seitenansicht ein SWATH-Schiff gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung;
  • 4 im Längsschnitt einen Teil eines Auftriebskörpers des SWATH-Schiffes mit einer herausnehmbaren Sektion; und
  • 5 eine Ansicht auf die offene Stirnseite der herausnehmbaren Sektion im ausgebauten Zustand.
  • Zunächst wird der prinzipielle Aufbau eines SWATH-Schiffes anhand der 1 und 2 erläutert. Das SWATH-Schiff ist dabei in 1 so dargestellt, dass der Bug zum Betrachter hin zeigt.
  • Die dargestellte SWATH-Konstruktion weist zwei längliche, zigarrenförmige Auftriebskörper 2, 4 auf, die parallel zueinander und im Abstand voneinander sowie symmetrisch zur in den Figuren nicht dargestellten Schiffsmittelachse angeordnet und ausgerichtet sind. Wie insbesondere 2 erkennen lässt, haben die Auftriebskörper 2, 4 im dargestellten Ausführungsbeispiel einen kreisförmigen Querschnitt und somit im Wesentlichen die Form eines Zylinders. Die beiden Auftriebskörper 2, 4 erstrecken sich in Fahrtrichtung des Schiffes und enthalten in den 1 und 2 nicht dargestellte Antriebseinrichtungen. Diese Antriebseinrichtungen treiben jeweils eine Antriebswelle 20 an, die am hinteren Ende bzw. am Heck der Auftriebskörper 2, 4 austreten und jeweils einen Propeller 22 tragen; selbstverständlich verlaufen die Antriebswellen 20 ebenfalls in Fahrtrichtung des Schiffes. Ferner enthalten die Auftriebskörper 2, 4 in den Figuren nicht dargestellte Ballasttanks, die mit Wasser geflutet werden können, um die Schwimmlage des Schiffes und somit dessen Tiefgang unabhängig vom Beladungszustand im Wesentlichen konstant zu halten.
  • Auf der Oberseite der Auftriebskörper 2, 4, die vollständig ins Wasser eingetaucht sind und sich somit unterhalb der Wasserlinie bzw. Wasseroberfläche W befinden (vgl. 2), sind Stützen 6, 8 angeordnet. Die Stützen 6, 8 bilden im Querschnitt schmale Stege, erstrecken sich im Wesentlichen in gleicher Weise wie die Auftriebskörper 2, 4 in Fahrtrichtung des Schiffes im Wesentlichen parallel zueinander und sind dementsprechend voneinander bzw. von der Schiffsmittelachse beabstandet. Die Stützen 6, 8 können sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Auftriebskörper 2, 4 erstrecken. Bei vielen Konstruktionen enden die Stützen 6, 8 aber in einem Abstand hinter dem Bug sowie vor dem Heck der Auftriebskörper 2, 4, wie aus den 1 und 3 erkennbar ist. Außerdem zeigt 1 eine Ausführung, bei welcher die Stützen 6 und 8 jeweils in zwei (Teil-)Stützen 6', 6'' bzw. 8', 8'' mit einem dazwischen gebildeten Zwischenraum unterteilt sind; eine solche Ausführung bietet insbesondere gewichtsmäßige, bauliche und strömungstechnische Vorteile.
  • Bei der in den 1 und 2 dargestellten SWATH-Konstruktion sind die Stützen 6, 8 im Wesentlichen vertikal angeordnet und enden oberhalb der Wasserlinie bzw. Wasseroberfläche W an der Unterseite 10d eines Rumpfkörpers 10, so dass dieser von den Stützen 6, 8 getragen wird, wie insbesondere 2 erkennen lässt.
  • Der Rumpfkörper 10 trägt einen Aufbau, der in den 1 und 2 nicht dargestellt, jedoch in 3 gezeigt und dort mit dem Bezugszeichen ”14” gekennzeichnet ist. Gemäß dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel weist der Rumpfkörper 10 zwei seitliche Längskörper 10a, 10b auf, die jeweils etwa die Form eines herkömmlichen Monohull-Rumpfes haben und über eine plattenförmige Brücke 10c miteinander verbunden sind.
  • Die Stützen 6, 8 enden an der Unterseite 10d des Rumpfkörpers 10 jeweils im Bereich der seitlichen Längskörper 10a, 10b, wie 1 erkennen lässt. Wie 1 ferner zu entnehmen ist, ist am Heck jeder Stütze 6 bzw. 8, also am hinteren Ende jeder entsprechenden (Teil-)Stütze 6'' bzw. 8'' ein Ruderblatt 14 bzw. 15 angelenkt.
  • Aus der schematischen Darstellung von 3 ist besonders gut erkennbar, dass im gezeigten Ausführungsbeispiel die Antriebsanlage im Auftriebskörper 2 sitzt, wobei gewöhnlich in beiden Auftriebskörpern 2, 4 eine solche Antriebsanlage vorhanden ist. Ferner lässt 3 erkennen, dass die Antriebsanlage nicht nur die bereits erwähnte Antriebswelle 20 und den bereits erwähnten Propeller 22 umfasst, sondern zusätzlich auch noch einen Antriebsmotor 24, an welchem ferner ein Getriebe 24a (4) angeordnet ist, dessen im Einzelnen nicht dargestellte Ausgangswelle über einen Kupplungsflansch 26 mit der Antriebswelle 20 gekoppelt ist.
  • Bei herkömmlichen SWATH-Konstruktionen erfolgte der Zugang zu der Antriebsanlage durch die schiffstypbedingt schlanken Stützen im Wesentlichen vertikal in die Auftriebskörper und dann horizontal durch den Auftriebskörper zu den jeweiligen Aggregaten. Durch die begrenzten räumlichen Verhältnisse ist in vielen Fällen die Zugänglichkeit mehr oder minder stark eingeschränkt, was insbesondere für kleine SWATH-Schiffe gilt.
  • Deshalb ist im dargestellten Ausführungsbeispiel der Auftriebskörper 2 mit einer herausnehmbaren Sektion 2a versehen, wie die 3 und 4 erkennen lassen. Diese herausnehmbare Sektion 2a, welche somit einen Teil des Auftriebskörpers 2 bildet, beinhaltet im dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß den 3 bis 5 den Antriebsmotor 24. Auf diese Weise ist es möglich, den Antriebsmotor 24 zusammen mit der herausnehmbaren Sektion 2a auszubauen, wodurch im ausgebauten Zustand durch die dann an den Stirnseiten entstandenen Öffnungen in der Sektion 2a eine gute Zugänglichkeit für Monteur- und Wartungspersonal zu dem Antriebsmotor 24 geschaffen wird, was 5 gut erkennen lässt. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass die herausnehmbare Sektion 2a andere Aggregate und Komponenten enthalten kann, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn derartige Aggregate und Komponenten von technisch erhöhter Bedeutung und insbesondere wartungsintensiv sind.
  • Wie bereits erwähnt, können im ausgebauten Zustand der Sektion 2a auf einfache und zugleich effektive Weise Arbeiten an den Komponenten in der Sektion 2a durchgeführt werden, wobei aber ebenso die benachbarten Bereiche im übrigen Teil des Auftriebskörpers 2 durch die dort ebenfalls entstandene Öffnung gut zugänglich sind, was auch dort für Wartungsarbeiten und sonstige Arbeiten von Vorteil ist.
  • Die ausgebaute Sektion 2a, wie sie in 5 gezeigt ist, kann auch komplett als Austauschteil vorgehalten werden, um direkt nach dem Ausbau der alten Sektion eine neue einzubauen und dadurch das Schiff nach kürzester Zeit wieder einsatzfähig zu haben.
  • Zur lösbaren Verbindung der herausnehmbaren Sektion 2a mit dem angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers 2 sind lösbare Verbindungsmittel vorgesehen, welche insbesondere flanschartige Ränder an den Stirnseiten der herausnehmbaren Sektion 2a, gegenüberliegende flanschartige Ränder an den angrenzenden Bereichen des Auftriebskörpers 2 sowie lösbare Schraubverbindungen 28 umfassen. In 5 ist an der dem Betrachter zugewandten Stirnseite der Sektion 2a ein umlaufender flanschartiger Rand 2b erkennbar. Mithilfe der lösbaren Schraubverbindungen 28 wird im eingebauten Zustand an beiden Stirnseiten der herausnehmbaren Sektion 2a eine feste und kraftschlüssige Verbindung mit dem jeweils angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers 2 geschaffen. Da sich der Auftriebskörper 2 und somit auch die herausnehmbare Sektion 2a überwiegend oder vollständig unter der Wasserlinie W (vgl. 2) befindet, sind ferner Dichtungsmittel vorgesehen, um im eingebauten Zustand eine dichtende Verbindung zwischen der herausnehmbaren Sektion 2a und dem angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers 2 zu bilden. Bevorzugt ist das Dichtungsmittel, welches in den Figuren nicht dargestellt ist, als Dichtungsring ausgebildet, welcher auf dem flanschartigen Rand 2b der Sektion 2a angeordnet ist. Da in der Regel Kräfte aus der globalen Beanspruchung des Rumpfkörpers 10 übertragen werden, sind die Verbindungen entsprechend ausreichend zu dimensionieren.
  • Die Verbindungen der Komponenten und Aggregate in der Sektion 2a zu anderen Teilen im Schiff oder Auftriebskörper 2, wie z. B. in den Figuren nicht dargestellten Leitungen und Schläuche, müssen zum Ausbau der herausnehmbaren Sektion 2a entsprechend getrennt werden. Forteilhaft werden hierzu leicht lösbare und wieder zusammenbaubare Verbindungselemente, wie z. B. in den Figuren nicht dargestellte Steckverbindungen, verwendet. Dies gilt auch für mechanische Verbindungen. So bildet der in den 3 bis 5 gezeigte Kupplungsflansch 26 eine lösbare Verbindung zwischen der Antriebswelle 20 und der nicht dargestellten Ausgangswelle des Getriebes 24a. Zum Ausbau der herausnehmbaren Sektion 2a wird demnach der Kupplungsflansch 26 gelöst, wodurch die ansonsten starre Verbindung zwischen der Ausgangswelle des Getriebes 24a und der Antriebswelle aufgetrennt wird.
  • Wie 3 erkennen lässt, sitzt die herausnehmbare Sektion 2a an einer Stelle zwischen zwei (Teil-)Stützen 6', 6''. Eine solche Anordnung bedingt nur eine relativ einfache technische Konstruktion. Das Gleiche gilt auch für eventuelle andere Bereiche des Auftriebskörpers 2, welche außerhalb einer (Teil-)Stütze 6' bzw. 6'' liegen. Selbstverständlich kann alternativ aber auch die herausnehmbare Sektion 2a in einem Bereich unter einer der (Teil-)Stützen 6', 6'' angeordnet werden, was in der Regel aber zu einer etwas aufwändigeren Konstruktion und ferner auch zu einer etwas aufwändigeren Verbindung mit dem übrigen Bereich des Auftriebskörpers 2 führen dürfte.
  • Abschließend sei noch der guten Vollständigkeit halber angemerkt, dass selbstverständlich auch der andere Auftriebskörper 4 mit einer herausnehmbaren Sektion ähnlich der in den Figuren gezeigten herausnehmbaren Sektion 2a versehen sein kann.

Claims (13)

  1. Schiff mit einem einen Aufbau (14) o. dgl. aufnehmenden Rumpfkörper (10), an dessen Unterseite (10d) sich über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers (10) im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes mindestens zwei quer zur Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen (6, 8) erstrecken, von denen mindestens eine erste Stütze (6) auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers (10) erstreckenden ersten Auftriebskörper (2) und mindestens eine quer zur Fahrtrichtung des Schiffes beabstandete zweite Stütze (8) auf einem sich im Wesentlichen in Fahrtrichtung des Schiffes über mindestens einen Teil des Rumpfkörpers (10) erstreckenden zweiten Auftriebskörper (4) sitzt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Auftriebskörper (2) mindestens einen Abschnitt aufweist, der als herausnehmbare Sektion (2a) ausgebildet ist.
  2. Schiff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die herausnehmbare Sektion (2a) über die gesamte Querschnittsfläche des Auftriebskörpers (2) erstreckt.
  3. Schiff nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem sich mindestens ein Auftriebskörper (2) mit einem Bereich über eine Stütze (6) hinaus erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass in diesem Bereich die herausnehmbare Sektion (2a) angeordnet ist.
  4. Schiff nach Anspruch 3, bei welchem auf mindestens einem Auftriebskörper (2) mindestens zwei in Fahrtrichtung des Schiffes voneinander beabstandete Stützen (6, 6) sitzen, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bereich dieses Auftriebskörpers (2) zwischen den Stützen (6, 6) die herausnehmbare Sektion (2a) angeordnet ist.
  5. Schiff nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die herausnehmbare Sektion (2a) wartungsintensive Komponenten enthält.
  6. Schiff nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, bei welchem mindestens ein Auftriebskörper (2) einen Antrieb (24) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des Antriebes (24) in der herausnehmbaren Sektion (2a) enthalten ist.
  7. Schiff nach Anspruch 6, bei welchem der Antrieb mindestens einen Antriebsmotor (24) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Antriebsmotor (24) in der herausnehmbaren Sektion (2a) angeordnet ist.
  8. Schiff nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch lösbare Anschlussmittel (26) zum trennbaren Anschluss von in der herausnehmbaren Sektion (2a) enthaltenen Komponenten an Komponenten im übrigen Bereich des Schiffes oder Auftriebskörpers (2).
  9. Schiff nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die trennbaren Anschlussmittel als Steckverbindungen ausgebildet sind.
  10. Schiff nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch lösbare Verbindungsmittel (2b, 28) zur lösbaren Verbindung der herausnehmbaren Sektion (2a) mit dem angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers (2).
  11. Schiff nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbaren Verbindungsmittel als Flanschverbindung ausgebildet sind.
  12. Schiff nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbaren Verbindungsmittel im eingebauten Zustand der herausnehmbaren Sektion (2a) eine dichtende Verbindung zwischen der herausnehmbaren Sektion (2a) und dem angrenzenden Bereich des Auftriebskörpers (2) bilden.
  13. Schiff nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbaren Verbindungsmittel mindestens ein Dichtungsmittel aufweisen.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2022118185A2 (de) 2020-12-04 2022-06-09 Eo-Y Ag Wasserfahrzeug

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