DE202009011006U1 - Mehrfunktionales Heizelement - Google Patents
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Abstract
Mehrfunktionales Heizelement mit einem in Form eines Halteelementes, eines Ständers oder einer Wandmontagevorrichtung ausgebildetem Träger (1) und zumindest einem, an dem Träger (1) angeordneten, Wärme emittierenden Heizelement (3) und einem, an dem Träger (1) angeordneten zusätzlichen Funktionselement, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein zusätzliches Funktionselement als hintergrundbeleuchtete Fläche, als Sprühvorrichtung für Wasserdampf oder fein vernebeltes Wasser, als Leuchtelement (2) oder als Lautsprecher ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein mehrfunktionales Heizelement mit einem Heizelement in Form eines in einem Gehäuse oder in einem Gehäuseteil integrierten Wärmestrahlers und zumindest einem weiteren Funktionselement in Form eines Lautsprechers, eine Wasserabgebenden Kühlelementes oder eines Leuchtelements.
- Kombinierte Funktionselemente dieser Art sind aus der
EP 1 530 404 A2 bekannt. Bei diesem kombiniertem Licht-Wärmestrahler ist ein mittiges Gehäuse vorgesehen, das einen Infrarotstrahler in Form eines lang gezogenen Stabes enthält. Auf beiden Seiten dieses Gehäuses ist, schwenkbar mit dem Gehäuse verbunden, ein Lampengehäuse vorgesehen, das jeweils einen Halogenstrahler aufweist. Diese kombinierten Licht-Wärmestrahler haben den Vorzug, dass nicht nur Wärme sondern auch gleichzeitig Licht mit einer Installation angeschlossen werden kann, wobei solche Licht-Wärmestrahlerkombinationen bevorzugt im Bereich der Gastronomie, im häuslichen Terrassenbereich oder auf Balkonen eingesetzt werden. - Trotz dieser Vorzüge weisen die bekannten Licht-Wärmestrahler doch einen gewissen Nachteil hinsichtlich ihres Montageortes auf. So muss im Wesentlichen eine Fläche oder gerade Kante vorhanden sein, längs derer der lang gezogene Licht-Wärmestrahler montiert werden kann. Dieses Erfordernis macht den Einsatz des kombinierten Licht-Wärmestrahlers an einigen Stellen schwierig, beispielsweise in Zelten oder runden Pavillons, in denen der kombinierte Licht-Wärmestrahler mittig angeordnet werden soll. Auch ist es oft wünschenswert, dass Licht und Wärmequelle eher mittig, radial nach außen abstrahlend in einem Raum platziert werden können.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein mehrfunktionales Heizelement der eingangs genannten Art zu schaffen, das flexibel in einem Raum oder im Freien angeordnet werden kann und eine möglichst große Funktionsvielfalt aufweist.
- Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch ein mehrfunktionales Heizelement nach Anspruch 1 bzw. einem der Unteransprüche gelöst.
- Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des mehrfunktionalen Heizelements kann nun der Träger in einem Raum aufgehängt oder an einer Wand oder Mast befestigt werden. Nachfolgend wird das System anhand einer Kombination aus einem Leuchtelement und einem Heizelement beschrieben, die in Form einer Heizampel ausgebildet sind. Diese Kombination stellt allerdings nur ein Beispiel dar, es sind auch Kombinationen mit allen anderen Arten von Funktionselementen untereinander zum Aufbau eines mehrfunktionalen Elementes, insbesondere auf Basis der Heizfunktion verwendbar.
- Insbesondere kann der Wärmestrahler mit einem Element zum Versprühen von vernebeltem Wasser, das über die Verdunstungsentahlpie für eine Kühlung sorgt, und/oder mit einem Lautsprecher und/oder einem Beleuchtungselement verbunden werden.
- Das Befestigungsmittel kann bei einer bevorzugten, besonders hochwertig anmutenden Ausgestaltung des kombinierten Licht-Wärmestrahlers eine Edelstahlstange oder auch eine Stange aus einem sonstigen Material sein. Die Stange kann als Teleskopstange ausgebildet sein, so dass der Licht-Wärmestrahler vertikal verstellbar ist. Diese Teleskopstangenfunktion kann auch elektromotorisch angetrieben sein, so dass auch bei hohen Räumen, beispielsweise über eine Funkfernbedienung, eine Höheneinstellung erfolgen kann.
- Eine einfachere oder rustikale anmutende Ausgestaltung des kombinierten Licht-Wärmestrahlers kann dagegen auch an üblichen Zugmitteln, beispielsweise einer Kette oder einem Drahtseil aufgehängt sein. Die Stromzufuhr für die Stromversorgung des Leuchtelementes oder des Heizelementes mit der notwendigen Spannung verläuft bevorzugt längs des lang gezogenen Befestigungsmittels, an dem der Träger befestigt ist. Natürlich kann das Befestigungsmittel auch von mehreren Stangen oder Zugmitteln gebildet sein, die beispielsweise v-förmig oder nach Art eines umgekehrten Dreibeins von der Decke herabhängen. Letztere Ausgestaltung kommt bevorzugt dann in Betracht, wenn entweder keine Decke vorhanden ist oder die Decke nicht geeignet ist, entsprechende Kräfte aufzunehmen.
- Bevorzugt ist der Träger mehreckig ausgebildet und weist dann drei oder mehr Eckbereiche als „Ecken” im Sinne dieser Erfindung auf, wobei diese Ecken natürlich auch gerundet sein können. An diesen Ecken könnten dann Funktionselemente angeordnet werden, wobei hier erfindungsgemäß an zumindest einigen der Ecken die Leuchtelemente vorgesehen werden. Bei einer besonders attraktiven Ausgestaltung des kombinierten Licht-Wärmestrahlers sind an allen Ecken des beispielsweise 3-eckigen Trägers Leuchtelemente angeordnet, die ein separates Lampengehäuse aufweisen können. Das Lampengehäuse kann beispielsweise einen Halogenstrahler oder auch mehrere Halogenstrahler aufweisen, wobei die Strahler selbst oder auch das Lampengehäuse selbst dreh- oder schwenkbar ausgebildet sein können. Die Leuchtstärke kann natürlich über einen entsprechenden Dimmer verstellbar ausgebildet sein, sofern eine solche Funktion gewünscht ist.
- Längs der Ränder des Trägers zwischen zwei gegenüberliegenden Ecken ist dann das Heizelement angeordnet. Auch hier können alle Ränder mit einem Heizelement versehen sein oder auch nur an einigen Stellen Heizelemente angeordnet werden. Heizelemente weisen bevorzugt ein Gehäuse auf, das in seinem Inneren infrarotstrahlungemittierende Heizstangen aufweist. Diese Gehäuse sind allgemein bekannt und sind üblicherweise als Reflektor ausgebildet, der die in dem Reflektor angeordneten Stangen trägt, wobei der Reflektor selbst über Schutzgitter abgedeckt ist, so dass sich ein Berühren der Heizstangen durch Personen oder auch umherflatternden Stoff vermeiden lässt. Diese Gehäuse können entweder an dem Träger selbst befestigt sein oder auch, sofern sie zwischen zwei Leuchtelementen angeordnet sind, an den Leuchtelementen selbst befestigt sein, die dann wiederum an dem Träger befestigt sind.
- Bevorzugt sind die Heizelemente dreh- oder schwenkbar an dem Träger bzw. zwischen den beiden Leuchtelementen angeordnet. Auf diese Weise kann der Abstrahlwinkel der Heizelemente eingestellte werden, so dass sich beispielsweise je nach Größe des zu bestrahlenden Raumes unterschiedliche Winkel einstellen lassen. Die Verstellbarkeit des Abstrahlwinkels ist besonders dann praktisch, wenn auch im Falle der Heizelemente über eine Leistungsregelung die Wärmemenge eingestellt werden kann, so dass beispielsweise nach stärker nach unten abstrahlenden Heizelementen in kleinen Räumen eine kleine Heizleistung gewählt wird, während bei Verwendung des gleichen kombinierten Licht-Wärmestrahlers in einem vergleichsweise größeren Raum mit weiter gespreizten Abstrahlwinkeln der Wärmestrahlung eine größere Leistung eingestellt werden kann. Diese Einstellbarkeit des Abstrahlwinkels sowohl der Wärmestrahlung als auch des Lichtes in Verbindung mit der Regulierbarkeit der jeweiligen Leistungen macht den kombinierten Licht-Wärmestrahler universell einsetzbar, so dass er an die jeweiligen Einsetzorte angepasst werden kann.
- Üblicherweise wird der kombinierte Licht-Wärmestrahler in einem Raum eingehängt, d. h. er hängt von oben von der Decke oder den Rändern der Wandungen herab. Alternativ kann natürlich auch das Befestigungsmittel nach unten verlängert sein, so dass sich dieses auf dem Boden abstützen kann. In diesem Fall hat der kombinierte Licht-Wärmestrahler im Wesentlichen die Form eines Heizpilzes, wobei hier, wie bei üblichen Gasheizpilzen bekannt, ein zusätzliches Deckelelement das den kombinierten Licht-Wärmestrahler vor Witterungseinflüssen schützen kann, das weiterhin als Reflektor für die nach oben abstrahlende Wärme dienen kann.
- Bei aufwendigen Anlagen kann sowohl die Einstellbarkeit der Heizelemente als auch der Leuchtelemente elektromotorisch angetrieben sein. Hier bietet sich insbesondere eine Funkfernbedienung an, über die der Abstrahlwinkel des Lichtes bzw. der Wärmestrahlung eingestellt werden kann, was besonders dann empfehlenswert ist, wenn der kombinierte Licht-Wärmestrahler in einer Höhe positioniert wird, die ein manuelles Verstellen verhindert oder wenn die Gefahr besteht, dass auf Grund des aufgeheizten Gerätes der Abstrahlwinkel ohne die Gefahr einer Verbrennung verändert werden kann.
- Die Leuchtelemente können übliche Lampen sein. Hierbei können sämtliche Formen von Lampen Anwendung finden, sowohl die oben bereits genannten Halogenscheinwerfer als auch klassische Energiesparlampen können eingesetzt werden. Auch können die Leuchtelemente jeder Art von Reflektoren aufweisen, insbesondere können die Reflektoren zusätzlich auch eine Schutzfunktion vor Wärmestrahlung übernehmen, wenn die Leuchtelemente sehr nahe an Heizelementen angeordnet sind. Diese Schutzfunktion kann alternativ allerdings auch von dem Gehäuse des Heizelementes übernommen werden.
- Alternativ kann als Leuchtelement auch ein Werbeträger verwendet werden, der eine hintergrundbeleuchtete, lichttransparente Fläche aufweist, auf der beispielsweise Werbung angebracht werden kann. Solche Werbeträger können in Kombination mit normalen Lampen einsetzt werden, so dass der kombinierte Licht-Wärmestrahler sowohl eine Werbefunktion als auch eine Leuchtfunktion übernehmen kann. Sofern die Beleuchtung des Raumes anderweitig sichergestellt ist können auch nur Werbeelemente verwendet werden, die beispielsweise eine besonders effektive Platzierung einer Brauereiwerbung innerhalb eines Gastronomiebetriebes ermöglichen. Auf diese Weise erhält der kombinierte Licht-Wärmestrahler eine zusätzliche Werbefunktion, die es manchem Anwender erlaubt, die Anschaffung des Gerätes zu finanzie ren. Gleichzeitig ist eine Funktion während der Zeit, in der eine Heizung auf Grund der Außenwärme nicht benötigt wird, gewährleistet.
- Der kombinierte Licht-Wärmestrahler kann zur Erhöhung der Funktionalität zusätzliche Bauelemente aufweisen. Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung beispielsweise ist im Bereich der Misse des Trägers ein Lautsprecher angeordnet, über den entweder Hintergrundmusik oder Durchsagen in den Raum übertragen werden können. Auch die Signalübertragung für diesen Lautsprecher erfolgt bevorzugt über eine parallel zum Befestigungsmittel des Trägers verlaufenden Zuführleitung. Alternativ zu dem Lautsprecher können auch Ventilatoren eingesetzt werden, die im Sommer eine Ventilatorfunktion bieten, während im Winter die Heizelemente den Raum aufheizen.
- Eventuelle Ventilatoren können zusätzlich auch genutzt werden, um die aufsteigende, warme Luft im Raum wieder nach unten strömen zu lassen, so dass ein kontinuierlicher Austausch zwischen der kälteren Raumluft im unteren Bereich des Raumes und der aufgeheizten Luft im oberen Teil des Raumes erfolgen kann. Sofern die Rotorblätter der Ventilatoren den Bereich der Heizelemente überdecken, muss natürlich über entsprechenden Abstand bzw. entsprechende Materialien sichergestellt werden, dass diese durch die Heizstrahlung nicht beschädigt werden.
- Alternativ oder ergänzend zu den oben genannten weiteren Funktionselementen kann der Licht-Wärmestrahler auch ein Wasserkühlgerät aufweisen. Insbesondere in Regionen, in denen hohe Außentemperaturen herrschen, kann bei hoher Außentemperatur eine Kühlleistung gefragt sein. Hierzu kann ein Wassersprühgerät vorgesehen sein, das wie der Lautsprecher im mittleren Bereich des Trägers vorgesehen werden kann. Ein solches Wassersprühgerät kann dann Wassernebel oder feine Wassertröpfchen versprühen, die in der warmen Außenluft verdunsten, so dass die Verdunstungskälte im Raum absenkt und so für eine Raumkühlung sorgt.
- Schließlich kann mit einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung der Träger selbst ein Gelenk mit dem Befestigungsmittel verbunden sein. Dieses Gelenk kann es zum einen ermöglichen, dass der Träger in seiner Neigung einstellbar und feststellbar ist, so dass der Licht-Wärmestrahler an verschiedene Winkel des Befestigungsmittels anpassbar ist bzw. der Abstrahlwinkel des Gesamtsystems einstellbar ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Träger, beispielsweise über einen Elektromotor, in Drehung versetzt wird, so dass insbesondere dann, wenn die Wärmestrahlung den vollständigen Raum umfangsmäßig abzudecken vermag, kontinuierlich über den Winkelbereich verteilt werden kann.
- Ein modulares System mit einem Heizstrahler und einem weiteren Funktionselement kann ebenfalls mit dem erfindungsgemäßen System leicht und einfach umgesetzt werden: Hierzu wird zumindest eine Modulreihe (1) aufgebaut, die von wenigstens zwei, hintereinander in einer Reihe angeordneten als Funktionsmodul ausgebildeten Funktionselementen mit bevorzugt einer, zueinander unterschiedlichen Funktion gebildet ist, wobei die Funktionsmodule aus der folgenden Typenliste ausgewählt sind:
- • Heizmodule mit zumindest einem Wärme abgebenden Wärmestrahler,
- • Beleuchtungsmodule mit zumindest einem Licht abgebenden Leuchtelement,
- • Beschallungsmodule mit zumindest einem Lautsprecher,
- • Anzeigemodule mit zumindest einer hintergrundbeleuchteten Informationsfläche oder
- • Multifunktionsmodule mit einer Kombination einzelner oder sämtlicher Funktionen der übrigen Funktionsmodule.
- Die Modulreihe weist hier zum Beispiel einen zentralen Versorgungsanschluss auf und über den ausgehend von diesem Versorgungsanschuss die Funktionsmodule mit den für ihre Funktion notwendigen Eingängen über Versorgungsleitungen gespeist sind.
- Der Versorgungsanschluss ist dabei bevorzugt mit einem externen Modulanschluss verbunden und es erstreckt sich längs der Modulreihe ein Versorgungsstrang, der parallel zueinander die Versorgungsleitungen zur Versorgung aller in der Modulreihe vorsehbarer, zumindest aber der konkret vorgesehenen Funktionsmodule aufweist. Der Versorgungsstrang weist dabei Ausgangsschnittstellen zum Anschluss der jeweiligen Funktionsmodule auf.
- Bei einer bevorzugten Weiterentwicklung dieses modularen jede Ausgangsschnittstelle so ausgebildet, dass sie eine Verbindung mit allen Versorgungsleitungen des Versorgungsstrangs ermöglicht, so dass jeder Typ der Funktionsmodule an jede Ausgangsschnittstelle anschließbar ist. Die Ausgangsschnittstellen können neben- oder übereinander angeordnet sein und/oder eine Teilschnittstelle für den Anschluss der unterschiedlichen Typen von Funktionsmodulen aufweisen, wobei die Funktionsmodule jeweils eine, in die Teilschnittstelle einsteckbare Anschlussschnittstelle aufweisen können. Die Funktionsmodule wiederum können ein Gehäuse aufweisen, wobei das Gehäuse unmittelbar oder über einen Montageträger drehfest oder gelenkig mit einer Wand oder einem Modulreihenträger verbindbar sein kann.
- Die Modulreihen können an Ständern oder Wandhaltern befestigt sein. Wie die sich durch einen Garten oder längs einer Wand erstreckenden Modulreihen gemäß der
deutschen Patentanmeldung 10 2008 055 585.1 können sie mit den busartigen Versorgungsleitungen versehen sein. Die Merkmale aus dieser Patentanmeldung sollen daher in Verbindung mit „kleinen” Modulreihen an dem Träger oder über mehrere Träger und auch unabhängig hiervon Bestandteil der Offenbarung der vorliegenden Erfindung sein. - Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung, die in
1 ein exemplarisches Beispiel des erfindungsgemäßen Licht-Wärmestrahlers zeigt. - Der in
1 dargestellte kombinierte Licht-Wärmestrahler weist einen drei-eckigen Träger1 auf, der an einem Befestigungsmittel5 angeordnet ist. Dieses Befestigungsmittel5 ist hier als hohlzylindrische Stange ausgebildet, die wie die übrigen Teile des Licht-Wärmestrahlers aus Edelstahl gefertigt ist. In der hohlzylindrischen Stange des Befestigungsmittels5 sind die Versorgungsleitungen für die Anbauteile des kombinierten Licht-Wärmestrahlers untergebracht, so dass diese unsichtbar nach oben geführt sind. Das Befestigungsmittel5 wird hier beispielsweise an der Decke eines Raumes befestigt, wobei der Träger1 am unteren Ende des Befestigungsmittels5 angebracht ist. Der Träger1 weist eine drei-eckige Grundform auf, hier in Form einer Platte. Anstelle einer solchen Platte kann natürlich auch ein Gestänge oder jede andere Trägerform verwendet werden. - Der drei-eckige Träger
1 weist an seinen drei Ecken jeweils ein Leuchtelement2 auf, das hier von einem Lampengehäuse gebildet ist, das nach oben und nach unten abstrahlend, in einem gewissen Winkel zur Vertikalen und zur Horizontalen, jeweils einen hier durch Kreise angedeuteten Halogenscheinwerfer aufweist. Auf diese Weise kann der kombinierte Licht-Wärmestrahler sowohl die Decke als auch den Bodenbereich des Raumes beleuchten. Durch die Verwendung von Halogenscheinwerfern mit entsprechend großen Abstrahlwinkeln kann eine weitgehend gleichmäßige Raumausleuchtung erfolgen. Hier kann jedoch über die Wahl der jeweiligen Leuchtmittel und auch des Leuchtelementes2 selbst beinahe jeder Kundenwunsch erfüllt werden. Auch die Verwendung farbiger Lampen ist möglich, um zusätzliche optische Effekte bei Bedarf zu erzielen. - Sofern der hier dargestellte Licht-Wärmestrahler im Freien in Verbindung mit Vergnügungsveranstaltung verwendet werden soll, ist es ferner möglich, dass über entsprechende Funktionen die Funktion einer Lichtorgel über die Leuchtelemente
2 erfüllt werden kann oder dass sonstige Lichteffekte, bei elektromotorisch angetriebenen, schwenkbaren Leuchtmitteln z. B. auch einer Lasershow oder ähnliches ermöglicht werden kann. Ferner kann der Licht-Wärmestrahler in diesem Fall auch mit einem Nebelgenerator versehen werden, der für die entsprechenden Effekte, beispielsweise bei einer Tanzveranstaltung, sorgen kann. - Zwischen den Leuchtelementen
2 ist auf einem hier dargestellten kombinierten Licht-Wärmestrahler jeweils ein Heizelement3 vorgesehen. Dieses Heizelement3 ist über zwei Lager mit den Gehäusen der Leuchtelemente2 verbunden wobei die Lager einerseits mit dem Reflektorgehäuse des Heizelementes3 und andererseits mit dem Gehäuse der Leuchtelemente2 verbunden sind. Dies ermöglicht eine drehbare Lagerung der Heizelemente3 zwischen den beiden Leuchtelementen2 . Der so aufgebaute kombinierte Licht-Wärmestrahler weist also drei Leuchtelemente und drei Heizelemente auf, so dass hier eine besonders effektive Raumausleuchtung möglich ist. - In der Mitte des kombinierten Licht-Wärmestrahlers ist im gezeigten Ausführungsbeispiel ein Lautsprecher
4 angeordnet. Dieser Lautsprecher4 wird ebenfalls über eine Versorgungsleitung, die nach oben durch das Befestigungsmittel5 hindurchgeführt ist, mit den notwendigen Signalen versorgt. Anstelle eines solchen Lautsprechers können auch weitere Lampen, Kühlelemente oder Nebelgeneratoren für die Erzeugung der oben bereits genannten Effekte vorgesehen sein. - Erfindungsgemäß ist der Träger nicht auf die Verwendung eines 3-eckigen oder eckigen Elementes beschränkt, es sind grundsätzlich alle Ausgestaltungen eines Trägers, bis hin zu einer runden oder ovalen Scheibe denkbar. Auch die Grundformen der Leuchtelemente oder der Heizelemente kann natürlich im Bereich des üblichen variieren.
-
- 1
- Träger
- 2
- Leuchtelement
- 3
- Heizelement
- 4
- Lautsprecher
- 5
- Befestigungsmittel
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1530404 A2 [0002]
- - DE 102008055585 [0025]
Claims (23)
- Mehrfunktionales Heizelement mit einem in Form eines Halteelementes, eines Ständers oder einer Wandmontagevorrichtung ausgebildetem Träger (
1 ) und zumindest einem, an dem Träger (1 ) angeordneten, Wärme emittierenden Heizelement (3 ) und einem, an dem Träger (1 ) angeordneten zusätzlichen Funktionselement, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein zusätzliches Funktionselement als hintergrundbeleuchtete Fläche, als Sprühvorrichtung für Wasserdampf oder fein vernebeltes Wasser, als Leuchtelement (2 ) oder als Lautsprecher ausgebildet ist. - Mehrfunktionales Heizelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
1 ) unteren Ende eines Befestigungsmittels (5 ) zur hängenden Befestigung des Heizelementes angeordnet ist. - Mehrfunktionales Heizelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
1 ) an einem Standfuss oder einem Wandhalter angeordnet ist. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement und wenigstens eines der zusätzlichen Funktionselemente fest oder schwenkbar innerhalb eines gemeinsamen Gehäuses angeordnet sind, das mit dem Träger (
1 ) verbunden ist bzw. von diesem gehalten ist. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiteres Heizelement und/oder wenigstens eines der zusätzlichen Funktionselemente innerhalb eines separaten Teilgehäuses angeordnet ist, das dreh- oder schwenkbar mit dem Träger (
1 ) und/oder dem Träger (1 ) verbunden ist. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
1 ) mehreckig mit drei oder mehr Ecken ausgebildet ist, wobei die Heizelemente (3 ) zwischen Ecken des Trägers (1 ) und die zusätzlichen Funktionselemente an den Ecken des Trägers (1 ) angeordnet sind. - Mehrfunktionales Heizelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Ecke des Trägers (
1 ) ein Leuchtelement (2 ) angeordnet und der Träger (1 ) zwischen den Ecken geradlinige Abschnitte aufweist, längs derer die Funktionselemente angeordnet sind. - Mehrfunktionales Heizelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionselemente an den benachbarten Heizelementen (
3 ) oder zu beiden Seiten eines Heizelementes (3 ) gelagert sind. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionselemente und/oder die Heizelemente (
3 ) zumindest teilweise dreh- oder schwenkbar gelagert sind. - Mehrfunktionales Heizelement nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionselemente und/oder die Heizelemente (
3 ) elektromotorisch angetrieben und verstellbar ausgebildet sind. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizelemente (
3 ) ein Gehäuse mit darin gelagerten Infrarotheizstäben aufweisen, wobei das Gehäuse an seinen Enden oder längs der Rückseite gehalten ist. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtelemente (
2 ) ein Lampengehäuse und wenigstens eine Lampe oder einen Lichtstrahler zur Umfeldbeleuchtung aufweisen. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersprühvorrichtungen oder die Vernebelungsvorrichtungen ein Gehäuse und wenigstens eine Austrittsdüse und Lampe und einen Wasser- oder Dampfanschluss aufweisen.
- Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass hintergrundbeleuchten Flächen ein Lampengehäuse und wenigstens eine Lichtquelle Hintergrundbeleuchtung aufweisen.
- Mehrfunktionales Heizelement nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die hintergundbeleuchtete Fläche eine durchscheinende, lichtdurchlässige Fläche zur Anzeige von Werbung oder sonstigen Mitteilungen aufweisen, wobei die anzuzeigende Information in Form einer lichtdurchlässigen Folie aufgelegt ist.
- Mehrfunktionales Heizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die hintergundbeleuchtete ein über einen Computer oder einen Fernsehempfänger ansteuerbares, elektronisches Display ist.
- Mehrfunktionales Heizelement nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das als Lautsprecher (
4 ) ausgebildete Funktionselement in der Mitte des Trägers (1 ) angeordnet ist. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die von den Heiz- und/oder Leuchtelementen verschiedenen Funktionselemente innerhalb eines wärmeabweisenden oder -isolierenden Teilgehäuses angeordnet ist.
- Mehrfunktionales Heizelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lautsprecher oder mehrere, über den Umfang des Trägers (
1 ) verteilte Lautsprecher vorgesehen sind. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussleitungen der Funktionselemente, insbesondere des Leuchtelementes (
2 ), des Heizelementes (3 ) und des Lautsprechers (4 ) längs des Befestigungsmittels (5 ) zu einem Aufhängepunkt oder Befestigungspunkt bzw. der Standfläche des Leuchtelements geführt sind. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussleitungen in einem gemeinsamen Bussystem kombiniert sind, dass alle Zuleitungen und Anschlüsse für die verwendeten Funktionselemente aufweist.
- Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
3 ) von einer hohlzylindrischen Stange gebildet ist, die am unteren Ende fest oder drehbar mit dem Träger (1 ) verbunden ist. - Mehrfunktionales Heizelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
3 ) drehbar mit dem Träger (1 ) verbunden ist und elektromotorisch zur permanenten Rotation oder zur Drehwinkelverstellung antreibbar ist.
Priority Applications (22)
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