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DE202009010816U1 - Verpackung mit Öffnungshilfe - Google Patents

Verpackung mit Öffnungshilfe Download PDF

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DE202009010816U1
DE202009010816U1 DE200920010816 DE202009010816U DE202009010816U1 DE 202009010816 U1 DE202009010816 U1 DE 202009010816U1 DE 200920010816 DE200920010816 DE 200920010816 DE 202009010816 U DE202009010816 U DE 202009010816U DE 202009010816 U1 DE202009010816 U1 DE 202009010816U1
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Verpackung für Konsumgüter, mit zumindest einem Schalenteil, welches mindestens ein Aufnahmefach für das Konsumgut aufweist, und mit einem das Aufnahmefach des Schalenteiles verschließenden Deckel, der mit einem um das Aufnahmefach umlaufend ausgebildeten Auflagebereich des Schalenteiles stoffschlüssig verbunden ist, und mit einer im Randbereich der Verpackung mittels des Deckels ausgebildeten Öffnungslasche, dadurch gekennzeichnet, dass im Randbereich des Schalenteiles (2, 12) eine Vertiefung (9, 19) ausgebildet ist, dass die Vertiefung (9, 19) unterhalb der Öffnungslasche (8, 18) angeordnet ist, wobei die Öffnungslasche (8, 18) lose auf dem Schalenteil (2, 12) aufliegt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für Konsumgüter, mit zumindest einem Schalenteil, welches mindestens ein Aufnahmefach für das Konsumgut aufweist, und mit einem das Aufnahmefach des Schalenteiles verschließenden Deckel, der mit einem um das Aufnahmefach umlaufend ausgebildeten Auflagebereich des Schalenteiles stoffschlüssig verbunden ist, und mit einer im Randbereich der Verpackung mittels des Deckels ausgebildeten Öffnungslasche.
  • Bekannte Verpackungen sind beispielsweise Schalen- bzw. Tiefziehverpackungen oder aus einer Weichfolie bestehende Beutelverpackung, welche eingesetzt werden, um verschiedenartigste Konsumgüter, wie z. B. Nahrungsmittel oder Waren des täglichen Bedarfs, einzeln oder in vorbestimmter Stückzahl aufzunehmen. Mit Hilfe der Verpackungen lassen sich die Konsumgüter entsprechend transportieren und insbesondere zum Kauf für einen Endverbraucher anbieten.
  • Verpackungen vorbekannter Gattung weisen dazu ein üblicherweise das Unterteil der Verpackung ausbildendes, relativ steifes oder auch weiches Schalenteil auf, welches mindestens ein Aufnahmefach für das gegebenenfalls unter Schutzatmosphäre zu verpackende Konsumgut hat. Umlaufend um das Aufnahmefach des Schalenteiles ist ein insbesondere in einer Ebene liegender Auflagebereich für einen das Aufnahmefach verschließenden Deckel vorgesehen. Der beispielsweise folienartig ausgebildete Deckel wird nach Einlegen des Konsumgutes in das Aufnahmefach über eine Stoffschlussverbindung mit dem Auflagebereich des Schalenteiles verbunden. Um das Öffnen derartiger Verpackungen zu erleichtern, weist der Deckel im Randbereich der Verpackung wenigstens eine Öffnungslasche auf, mit Hilfe der der Deckel vom Schalenteil abgezogen wird.
  • Insbesondere bei Tiefziehverpackungen, wo in einer abrollenden Folienbahn in der Regel mehrere Schalenteile gleichzeitig nebeneinander tiefgezogen werden, erfolgt jeweils nach Eingabe der Konsumgüter und dem Verschluss der noch untereinander verbundenen Verpackungen das Trennen zu einzelnen Verpackungen. Das Trennen der Verpackungen wird dabei mit Hilfe einer Schneideinrichtung vorgenommen, welche z. B. nacheinander Längs- und Querschnitte durchführt. Mit zunehmender Abnutzung deren Schneidmesser kann im Bereich der häufig frei auf dem Schalenteil aufliegenden Öffnungslasche des Deckels eine Kaltverschweißung der aufeinander liegenden Lagen auftreten, wodurch das Ergreifen der Öffnungslasche erschwert ist oder gar unmöglich wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der vorbezeichneten Gattung dahin gehend zu verbessern, dass stets ein einfaches Ergreifen der Öffnungslasche gewährleistet ist.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch eine Verpackung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 7 angegeben.
  • Bei einer Verpackung für Konsumgüter, mit zumindest einem Schalenteil, welches mindestens ein Aufnahmefach für das Konsumgut aufweist, um mit einem das Aufnahmefach des Schalenteiles verschließenden Deckel, der mit einem um das Aufnahmefach umlaufend ausgebildeten Auflagebereich des Schalenteiles stoffschlüssig verbunden ist, und mit einer im Randbereich der Verpackung mittels des Deckels ausgebildeten Öffnungslasche, ist nach der Erfindung vorgesehen, dass im Randbereich des Schalenteiles eine Vertiefung ausgebildet ist, dass die Vertiefung unterhalb der Öffnungslasche angeordnet ist, wobei die Öffnungslasche lose auf dem Schalenteil aufliegt.
  • Mit Hilfe einer derartig erfindungsgemäß ausgebildeten Schalen-, Tiefzieh- oder Beutelverpackung ist ein vorteilhaft einfaches Ergreifen der Öffnungslasche des Deckels ermöglicht. Durch das beispielsweise Hineindrücken der Öffnungslasche in die Vertiefung hebt sich der Rand der Öffnungslasche an und kann somit durch einen sich darunter schiebenden Finger einer Hand ergriffen werden. Ein stets häufig mehrfach zu wiederholendes und somit relativ aufwendiges Überwegstreichen über den Randkantenbereich der Verpackung, mittels dem die Öffnungslasche vom Randbereich des Schalenteiles üblicherweise abgehoben werden soll, kann mit Vorteil unterbleiben. Die Vertiefung im Randbereich des Schalenteiles weist, ausgehend vom Auflagebereich, ebenfalls die gleiche Erstreckungsrichtung wie das Aufnahmefach auf, was ein vorteilhaft einfaches Einbringen der Vertiefung bei der Herstellung ermöglicht.
  • Mit Vorteil ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Vertiefung im Schalenteil und die jeweils zugeordnete Öffnungslasche des Deckels in einem Eckbereich der Verpackung ausgebildet sind. Die Ausbildung bzw. die Anordnung der Vertiefung in einem Eckbereich ermöglicht eine vorteilhaft einfache Ausgestaltung der Verpackung, ohne das insbesondere eine komplizierte Formgebung von Aufnahmefach und Vertiefung bei der Herstellung der Verpackung zu berücksichtigen ist. Mit Vorteil kann die Vertiefung im Schalenteil gleichzeitig mit dem Aufnahmefach z. B. tiefgezogen werden. Es ist selbstverständlich auch möglich, ein derartiges Schalenteil mit Hilfe eines Spritzgussverfahrens herzustellen. Zudem ist durch die Anordnung der Vertiefung im Eckbereich der Verpackung beim Eindrücken der Öffnungslasche in die Vertiefung eine verbesserte Relativbewegung der Öffnungslasche zum das Unterteil der Verpackung ausbildenden Schalenteil bewirkt.
  • Zwischen der Vertiefung und dem Aufnahmefach des Schalenteiles ist ein Abschnitt der den Deckel am Schalenteil festlegenden Stoffschlussverbindung, wie z. B. einer Schweiß- oder Siegelnaht, ausgebildet. Über eine Stoffschlussverbindung ist insbesondere beim Eindrücken der Öffnungslasche des vorzugsweise aus einer Kunststofffolie bestehenden Deckels und ebenfalls aus Kunststoff ausgebildeten Schalenteil eine ausreichend feste Verbindung geschaffen, mittels der ein versehentliches Öffnen des Aufnahmefaches verhindert ist.
  • Des weiteren kann vorgesehen sein, dass die Stoffschlussverbindung im Bereich der Öffnungslasche mindestens eine Anreißecke ausbildende, unter vorgegebenem Winkel zueinander verlaufende Teilabschnitte aufweist. Der Verlauf der Stoffschlussverbindung im Bereich zwischen der Vertiefung und des Aufnahmefaches ist derart gestaltet, dass nach dem Eindrücken der Öffnungslasche und dem Überwinden einer sich möglicherweise zwischen Öffnungslasche und Schalenteil gebildeten Kaltverschweißung beim Abziehen des Deckels wenigstens eine bevorzugt einen spitzen Winkel aufweisende Anreißecke vorhanden ist. Darüber lässt sich insbesondere der sich oft relativ schwierig gestaltende Vorgang des Anreißens der Stoffschlussverbindung mit Vorteil verbessern bzw. vereinfachen. Die dabei beispielsweise zur Anwendung kommende, den Deckel ausbildende mehrlagige Kunststofffolie erfährt gegebenenfalls dabei eine Trennung ihrer verschiedenen Lagen, so dass Bereiche der untersten Lage auf dem Schalenteil zurückbleiben. Bevorzugt sind zu beiden Seiten der im Eckbereich der Verpackung ausgebildeten Vertiefung zwei solcher Anreißecken vorgesehen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Vertiefung die Form eines Kugelsegmentes aufweist, was eine vorteilhaft einfache Form der Ausgestaltung darstellt. Insbesondere mittels der üblicherweise zum Öffnen der Verpackung verwendeten Finger- oder Daumenspitze einer Hand kann die Öffnungslasche stets relativ großflächig in die kugelsegmentartige Vertiefung des Schalenteiles eingedrückt werden. Die dabei erzeugten bzw. entstehenden Kräfte genügen, um ausreichend große Scherkräfte im Kaltschweißbereich zwischen Öffnungslasche und Schalenteil zu bewirken und somit eine problemlose Trennung zu erzielen.
  • Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Werkstoff für das Schalenteil ein hartelastische Eigenschaften aufweisender Kunststoff ist. Der beispielsweise bei Traysealern zum Einsatz kommende hartelastische Kunststoff wird beispielsweise mit Hilfe des Prozesses des Spritzgießens verarbeitet, mit dem Vorteil, dass das hergestellte Schalenteil nahezu keiner Nachbearbeitung bedarf.
  • Alternativ kann nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass der Werkstoff für das Schalenteil ein weichelastische Eigenschaften aufweisender Kunststoff ist. Speziell im Zusammenhang mit den aus einer abrollbaren Folienbahn herstellbaren Schalenteilen, findet hier bevorzugt ein weichelastischer Kunststoff Anwendung, wobei sowohl die Vertiefung als auch das Aufnahmefach über den Prozess des Tiefziehens hergestellt werden. Durch Einsatz eines weichelastischen Kunststoffes für das Schalenteil besteht zudem die Möglichkeit, entgegen dem Eindrücken der Öffnungslasche in die Vertiefung, dass die Vertiefung ausbildende Kunststoffmaterial nach oben zu bewegen. Das kann beispielsweise in Form des Zusammendrückens der Öffnungslasche und der Vertiefung erfolgen oder durch das vollständige nach oben Drücken des die Vertiefung ausbildende Materials, sodass das Material eine nach oben gewölbte Erhebung ausbildet. Die Öffnungslasche steht demzufolge schräg nach oben ab. Dadurch ist ein vorteilhaft vereinfachtes Greifen der Öffnungslasche gegeben.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1: eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Verpackung;
  • 2: eine Seitenansicht der Verpackung nach 1 im Schnitt;
  • 3: eine Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Verpackung, und
  • 4: eine weitere Ansicht, welche darstellt, wie die Verpackung nach
  • 3 ebenfalls geöffnet werden kann.
  • Mit 1 ist eine Verpackung für Konsumgüter bezeichnet, welche ein Schalenteil 2 mit einem Aufnahmefach 3 und einen Deckel 4 aufweist, der mit einem um das Aufnahmefach 3 umlaufend ausgebildeten Auflagebereich 5 über eine Stoffschlussverbindung 6 verbunden ist. In einem Eckbereich 7 der Verpackung 1 ist mittels des Deckels 4 eine Öffnungslasche 8 (2) ausgebildet, über die ein einfaches Öffnen der Verpackung vorgenommen werden soll. Um das Greifen der Öffnungs- oder Ziehlasche 8 zu verbessern, ist im Randbereich des beispielsweise aus einem hartelastischen Kunststoff gefertigten Schalenteiles 2, unterhalb der Öffnungslasche 8, eine Vertiefung 9 ausgebildet, wobei die Öffnungslasche stets lose auf dem Schalenteil 2 aufliegt. Die den Deckel 4 auf dem Auflagebereich 5 festlegende Stoffschlussverbindung 6 weist mindestens einen um die Vertiefung 9 herum verlaufenden Teilabschnitt 6', der zusammen mit zwei weiteren unter vorgegebenem Winkel dazu verlaufenden Teilabschnitten 6'', 6''' entsprechende, das Anreißen der Stoffschlussverbindung vereinfachende Anreißecken 10, 10' ausbildet.
  • In 2 ist gezeigt, wie durch Eindrücken der Öffnungslasche 8 in die Vertiefung 9 sich der Rand der Öffnungslasche 8 nach oben wölbt, wodurch das Ergreifen der Öffnungslasche vorteilhaft einfach möglich ist. Wie aus den 1 und 2 ersichtlich weist die Vertiefung 9 beispielsweise die Form eines Kugelsegmentes auf, wodurch speziell das Eindrücken der Öffnungslasche in die Vertiefung 9 mit Vorteil durch die Spitze eines Fingers bzw. des Daumens einer Hand vorgenommen werden kann. Selbstverständlich sind auch andere Ausgestaltungsformen denkbar, wie z. B. eine Ellipsenform oder eine Pyramidenform.
  • Die 3 und 4 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackung 11, wobei hier zur Ausbildung des Schalenteiles 12 mit zumindest einem Aufnahmefach 13 ein weichelastischer Eigenschaften aufweisender Kunststoff eingesetzt ist, sodass sich das üblicherweise die Vertiefung 19 ausformende Material auch vorteilhaft nach oben drücken lässt und eine Erhebung entsteht, wodurch die Öffnungslasche 18 des Deckels 14 dann vom Auflagebereich 15 nach oben angehoben wird. Insbesondere eine möglicherweise beim Zuschneiden der Verpackung 11 im Eckbereich 17 entstehende Kaltverschweißung am Rand zwischen Öffnungslasche 18 und Vertiefung 19 lässt sich über die darüber erzielte Relativbewegung der Teile zueinander aufheben. Auch in dieser Ausgestaltung kann die Vertiefung 19 z. B. als Kugelsegment vorliegen.

Claims (7)

  1. Verpackung für Konsumgüter, mit zumindest einem Schalenteil, welches mindestens ein Aufnahmefach für das Konsumgut aufweist, und mit einem das Aufnahmefach des Schalenteiles verschließenden Deckel, der mit einem um das Aufnahmefach umlaufend ausgebildeten Auflagebereich des Schalenteiles stoffschlüssig verbunden ist, und mit einer im Randbereich der Verpackung mittels des Deckels ausgebildeten Öffnungslasche, dadurch gekennzeichnet, dass im Randbereich des Schalenteiles (2, 12) eine Vertiefung (9, 19) ausgebildet ist, dass die Vertiefung (9, 19) unterhalb der Öffnungslasche (8, 18) angeordnet ist, wobei die Öffnungslasche (8, 18) lose auf dem Schalenteil (2, 12) aufliegt.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungslasche (8, 18) des Deckels und die jeweils zugeordnete Vertiefung (9, 19) im Schalenteil in einem Eckbereich (17) der Verpackung ausgebildet sind.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Vertiefung (9, 19) und dem Aufnahmefach (3, 13) des Schalenteiles (2, 12) ein Abschnitt (6') der den Deckel am Schalenteil festlegenden Stoffschlussverbindung (6) ausgebildet ist.
  4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffschlussverbindung (6) im Bereich der Öffnungslasche (8) mindestens eine Anreißecke (10, 10') ausbildende, unter vorgegebenem Winkel zueinander verlaufende Teilabschnitte (6', 6'', 6''') aufweist.
  5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (9, 19) die Form eines Kugelsegmentes aufweist.
  6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstoff für das Schalenteil (2) ein hartelastische Eigenschaften aufweisender Kunststoff ist.
  7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstoff für das Schalenteil (12) ein weichelastische Eigenschaften aufweisender Kunststoff ist.
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