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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für Konsumgüter, mit zumindest einem Schalenteil,
welches mindestens ein Aufnahmefach für das Konsumgut aufweist, und
mit einem das Aufnahmefach des Schalenteiles verschließenden Deckel, der
mit einem um das Aufnahmefach umlaufend ausgebildeten Auflagebereich
des Schalenteiles stoffschlüssig
verbunden ist, und mit einer im Randbereich der Verpackung mittels
des Deckels ausgebildeten Öffnungslasche.
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Bekannte
Verpackungen sind beispielsweise Schalen- bzw. Tiefziehverpackungen
oder aus einer Weichfolie bestehende Beutelverpackung, welche eingesetzt
werden, um verschiedenartigste Konsumgüter, wie z. B. Nahrungsmittel
oder Waren des täglichen
Bedarfs, einzeln oder in vorbestimmter Stückzahl aufzunehmen. Mit Hilfe
der Verpackungen lassen sich die Konsumgüter entsprechend transportieren
und insbesondere zum Kauf für
einen Endverbraucher anbieten.
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Verpackungen
vorbekannter Gattung weisen dazu ein üblicherweise das Unterteil
der Verpackung ausbildendes, relativ steifes oder auch weiches Schalenteil
auf, welches mindestens ein Aufnahmefach für das gegebenenfalls unter
Schutzatmosphäre zu
verpackende Konsumgut hat. Umlaufend um das Aufnahmefach des Schalenteiles
ist ein insbesondere in einer Ebene liegender Auflagebereich für einen das
Aufnahmefach verschließenden
Deckel vorgesehen. Der beispielsweise folienartig ausgebildete Deckel
wird nach Einlegen des Konsumgutes in das Aufnahmefach über eine
Stoffschlussverbindung mit dem Auflagebereich des Schalenteiles
verbunden. Um das Öffnen
derartiger Verpackungen zu erleichtern, weist der Deckel im Randbereich
der Verpackung wenigstens eine Öffnungslasche
auf, mit Hilfe der der Deckel vom Schalenteil abgezogen wird.
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Insbesondere
bei Tiefziehverpackungen, wo in einer abrollenden Folienbahn in
der Regel mehrere Schalenteile gleichzeitig nebeneinander tiefgezogen werden,
erfolgt jeweils nach Eingabe der Konsumgüter und dem Verschluss der
noch untereinander verbundenen Verpackungen das Trennen zu einzelnen Verpackungen.
Das Trennen der Verpackungen wird dabei mit Hilfe einer Schneideinrichtung
vorgenommen, welche z. B. nacheinander Längs- und Querschnitte durchführt. Mit
zunehmender Abnutzung deren Schneidmesser kann im Bereich der häufig frei auf
dem Schalenteil aufliegenden Öffnungslasche des
Deckels eine Kaltverschweißung
der aufeinander liegenden Lagen auftreten, wodurch das Ergreifen
der Öffnungslasche
erschwert ist oder gar unmöglich
wird.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der vorbezeichneten
Gattung dahin gehend zu verbessern, dass stets ein einfaches Ergreifen
der Öffnungslasche
gewährleistet
ist.
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Die
Lösung
der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch eine Verpackung mit
den Merkmalen des Schutzanspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen
und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis
7 angegeben.
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Bei
einer Verpackung für
Konsumgüter,
mit zumindest einem Schalenteil, welches mindestens ein Aufnahmefach
für das
Konsumgut aufweist, um mit einem das Aufnahmefach des Schalenteiles
verschließenden
Deckel, der mit einem um das Aufnahmefach umlaufend ausgebildeten
Auflagebereich des Schalenteiles stoffschlüssig verbunden ist, und mit
einer im Randbereich der Verpackung mittels des Deckels ausgebildeten Öffnungslasche,
ist nach der Erfindung vorgesehen, dass im Randbereich des Schalenteiles
eine Vertiefung ausgebildet ist, dass die Vertiefung unterhalb der Öffnungslasche
angeordnet ist, wobei die Öffnungslasche
lose auf dem Schalenteil aufliegt.
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Mit
Hilfe einer derartig erfindungsgemäß ausgebildeten Schalen-, Tiefzieh- oder Beutelverpackung
ist ein vorteilhaft einfaches Ergreifen der Öffnungslasche des Deckels ermöglicht.
Durch das beispielsweise Hineindrücken der Öffnungslasche in die Vertiefung
hebt sich der Rand der Öffnungslasche
an und kann somit durch einen sich darunter schiebenden Finger einer
Hand ergriffen werden. Ein stets häufig mehrfach zu wiederholendes
und somit relativ aufwendiges Überwegstreichen über den
Randkantenbereich der Verpackung, mittels dem die Öffnungslasche
vom Randbereich des Schalenteiles üblicherweise abgehoben werden
soll, kann mit Vorteil unterbleiben. Die Vertiefung im Randbereich
des Schalenteiles weist, ausgehend vom Auflagebereich, ebenfalls
die gleiche Erstreckungsrichtung wie das Aufnahmefach auf, was ein
vorteilhaft einfaches Einbringen der Vertiefung bei der Herstellung
ermöglicht.
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Mit
Vorteil ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass
die Vertiefung im Schalenteil und die jeweils zugeordnete Öffnungslasche des
Deckels in einem Eckbereich der Verpackung ausgebildet sind. Die
Ausbildung bzw. die Anordnung der Vertiefung in einem Eckbereich
ermöglicht
eine vorteilhaft einfache Ausgestaltung der Verpackung, ohne das
insbesondere eine komplizierte Formgebung von Aufnahmefach und Vertiefung
bei der Herstellung der Verpackung zu berücksichtigen ist. Mit Vorteil
kann die Vertiefung im Schalenteil gleichzeitig mit dem Aufnahmefach
z. B. tiefgezogen werden. Es ist selbstverständlich auch möglich, ein
derartiges Schalenteil mit Hilfe eines Spritzgussverfahrens herzustellen.
Zudem ist durch die Anordnung der Vertiefung im Eckbereich der Verpackung
beim Eindrücken der Öffnungslasche
in die Vertiefung eine verbesserte Relativbewegung der Öffnungslasche
zum das Unterteil der Verpackung ausbildenden Schalenteil bewirkt.
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Zwischen
der Vertiefung und dem Aufnahmefach des Schalenteiles ist ein Abschnitt
der den Deckel am Schalenteil festlegenden Stoffschlussverbindung,
wie z. B. einer Schweiß-
oder Siegelnaht, ausgebildet. Über
eine Stoffschlussverbindung ist insbesondere beim Eindrücken der Öffnungslasche des
vorzugsweise aus einer Kunststofffolie bestehenden Deckels und ebenfalls
aus Kunststoff ausgebildeten Schalenteil eine ausreichend feste
Verbindung geschaffen, mittels der ein versehentliches Öffnen des
Aufnahmefaches verhindert ist.
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Des
weiteren kann vorgesehen sein, dass die Stoffschlussverbindung im
Bereich der Öffnungslasche
mindestens eine Anreißecke
ausbildende, unter vorgegebenem Winkel zueinander verlaufende Teilabschnitte
aufweist. Der Verlauf der Stoffschlussverbindung im Bereich zwischen
der Vertiefung und des Aufnahmefaches ist derart gestaltet, dass
nach dem Eindrücken
der Öffnungslasche
und dem Überwinden
einer sich möglicherweise
zwischen Öffnungslasche
und Schalenteil gebildeten Kaltverschweißung beim Abziehen des Deckels
wenigstens eine bevorzugt einen spitzen Winkel aufweisende Anreißecke vorhanden
ist. Darüber
lässt sich
insbesondere der sich oft relativ schwierig gestaltende Vorgang
des Anreißens
der Stoffschlussverbindung mit Vorteil verbessern bzw. vereinfachen.
Die dabei beispielsweise zur Anwendung kommende, den Deckel ausbildende
mehrlagige Kunststofffolie erfährt
gegebenenfalls dabei eine Trennung ihrer verschiedenen Lagen, so
dass Bereiche der untersten Lage auf dem Schalenteil zurückbleiben. Bevorzugt
sind zu beiden Seiten der im Eckbereich der Verpackung ausgebildeten
Vertiefung zwei solcher Anreißecken
vorgesehen.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Vertiefung die Form
eines Kugelsegmentes aufweist, was eine vorteilhaft einfache Form
der Ausgestaltung darstellt. Insbesondere mittels der üblicherweise
zum Öffnen
der Verpackung verwendeten Finger- oder Daumenspitze einer Hand
kann die Öffnungslasche
stets relativ großflächig in
die kugelsegmentartige Vertiefung des Schalenteiles eingedrückt werden.
Die dabei erzeugten bzw. entstehenden Kräfte genügen, um ausreichend große Scherkräfte im Kaltschweißbereich
zwischen Öffnungslasche und
Schalenteil zu bewirken und somit eine problemlose Trennung zu erzielen.
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Darüber hinaus
ist vorgesehen, dass der Werkstoff für das Schalenteil ein hartelastische
Eigenschaften aufweisender Kunststoff ist. Der beispielsweise bei
Traysealern zum Einsatz kommende hartelastische Kunststoff wird
beispielsweise mit Hilfe des Prozesses des Spritzgießens verarbeitet,
mit dem Vorteil, dass das hergestellte Schalenteil nahezu keiner
Nachbearbeitung bedarf.
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Alternativ
kann nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass
der Werkstoff für das
Schalenteil ein weichelastische Eigenschaften aufweisender Kunststoff
ist. Speziell im Zusammenhang mit den aus einer abrollbaren Folienbahn
herstellbaren Schalenteilen, findet hier bevorzugt ein weichelastischer
Kunststoff Anwendung, wobei sowohl die Vertiefung als auch das Aufnahmefach über den
Prozess des Tiefziehens hergestellt werden. Durch Einsatz eines
weichelastischen Kunststoffes für
das Schalenteil besteht zudem die Möglichkeit, entgegen dem Eindrücken der Öffnungslasche
in die Vertiefung, dass die Vertiefung ausbildende Kunststoffmaterial
nach oben zu bewegen. Das kann beispielsweise in Form des Zusammendrückens der Öffnungslasche
und der Vertiefung erfolgen oder durch das vollständige nach
oben Drücken
des die Vertiefung ausbildende Materials, sodass das Material eine nach
oben gewölbte
Erhebung ausbildet. Die Öffnungslasche
steht demzufolge schräg
nach oben ab. Dadurch ist ein vorteilhaft vereinfachtes Greifen
der Öffnungslasche
gegeben.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind
in der Zeichnung dargestellt.
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Es
zeigen:
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1:
eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Verpackung;
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2:
eine Seitenansicht der Verpackung nach 1 im Schnitt;
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3:
eine Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles
einer erfindungsgemäßen Verpackung,
und
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4:
eine weitere Ansicht, welche darstellt, wie die Verpackung nach
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3 ebenfalls
geöffnet
werden kann.
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Mit 1 ist
eine Verpackung für
Konsumgüter bezeichnet,
welche ein Schalenteil 2 mit einem Aufnahmefach 3 und
einen Deckel 4 aufweist, der mit einem um das Aufnahmefach 3 umlaufend
ausgebildeten Auflagebereich 5 über eine Stoffschlussverbindung 6 verbunden
ist. In einem Eckbereich 7 der Verpackung 1 ist
mittels des Deckels 4 eine Öffnungslasche 8 (2)
ausgebildet, über
die ein einfaches Öffnen
der Verpackung vorgenommen werden soll. Um das Greifen der Öffnungs-
oder Ziehlasche 8 zu verbessern, ist im Randbereich des
beispielsweise aus einem hartelastischen Kunststoff gefertigten Schalenteiles 2,
unterhalb der Öffnungslasche 8, eine
Vertiefung 9 ausgebildet, wobei die Öffnungslasche stets lose auf
dem Schalenteil 2 aufliegt. Die den Deckel 4 auf
dem Auflagebereich 5 festlegende Stoffschlussverbindung 6 weist
mindestens einen um die Vertiefung 9 herum verlaufenden
Teilabschnitt 6', der
zusammen mit zwei weiteren unter vorgegebenem Winkel dazu verlaufenden
Teilabschnitten 6'', 6''' entsprechende,
das Anreißen
der Stoffschlussverbindung vereinfachende Anreißecken 10, 10' ausbildet.
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In 2 ist
gezeigt, wie durch Eindrücken der Öffnungslasche 8 in
die Vertiefung 9 sich der Rand der Öffnungslasche 8 nach
oben wölbt,
wodurch das Ergreifen der Öffnungslasche
vorteilhaft einfach möglich
ist. Wie aus den 1 und 2 ersichtlich
weist die Vertiefung 9 beispielsweise die Form eines Kugelsegmentes
auf, wodurch speziell das Eindrücken
der Öffnungslasche
in die Vertiefung 9 mit Vorteil durch die Spitze eines
Fingers bzw. des Daumens einer Hand vorgenommen werden kann. Selbstverständlich sind
auch andere Ausgestaltungsformen denkbar, wie z. B. eine Ellipsenform
oder eine Pyramidenform.
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Die 3 und 4 zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Verpackung 11,
wobei hier zur Ausbildung des Schalenteiles 12 mit zumindest
einem Aufnahmefach 13 ein weichelastischer Eigenschaften
aufweisender Kunststoff eingesetzt ist, sodass sich das üblicherweise
die Vertiefung 19 ausformende Material auch vorteilhaft nach
oben drücken
lässt und
eine Erhebung entsteht, wodurch die Öffnungslasche 18 des
Deckels 14 dann vom Auflagebereich 15 nach oben
angehoben wird. Insbesondere eine möglicherweise beim Zuschneiden
der Verpackung 11 im Eckbereich 17 entstehende
Kaltverschweißung
am Rand zwischen Öffnungslasche 18 und
Vertiefung 19 lässt
sich über
die darüber
erzielte Relativbewegung der Teile zueinander aufheben. Auch in
dieser Ausgestaltung kann die Vertiefung 19 z. B. als Kugelsegment
vorliegen.