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Die Erfindung betrifft eine Bauabdichtung für Ständerwerke.
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Derartige Bauabdichtungen werden beim Bau von Gebäuden in Holzständer-Bauweise benötigt. Die Bauabdichtung befindet sich zum Beispiel in Form einer Sockelabdichtung zwischen dem Fundament bzw. Sockel aus Mauerwerk bzw. Beton und dem aufgesetzten Holzständerwerk. Bislang wird hierzu eine Dichtungsbahn aus Teer, Pappe oder Bitumen verwendet. Beispielsweise kann ein Gewebe mit Bitumen oder Asphalt beschichtet sein. Diese Art der Abdichtung hat zum einen den Nachteil, dass sie sich bei niedrigen Temperaturen kaum noch verarbeiten lässt, da das Material spröde wird. Darüber hinaus ist das Material nicht dauerelastisch und versprödet im Laufe der Zeit, was zu einer nachlassenden Abdichtung führt. Ferner können eine unzureichende Abdichtung zwischen Holzständerwerk und Fundament im Laufe der Zeit Wärmebrücken und eine Kapillarbildung auftreten lassen, welche Feuchtigkeit eindringen lässt.
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Im Hinblick auf diese Probleme ist es Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Bauabdichtung für die Abdichtung zwischen Fundament und Holzständerwerk bei Gebäuden bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Bauabdichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie der beigefügten Figuren.
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Die erfindungsgemäße Bauabdichtung ist aus einem flächigen Trägermaterial gebildet, auf welches zumindest drei Streifen aus einem Dichtungsmaterial aufgebracht sind. Dabei sind die Streifen aus dem Dichtungsmaterial so ausgebildet, dass sie sich in Längsrichtung des Trägermaterials erstrecken. Dabei ist die Längsrichtung des Trägermaterials die lange Erstreckungsrichtung, welche sich parallel zu einer aufgesetzten Wand erstreckt. Die Streifen aus dem Dichtungsmaterial sind quer zu dieser Längsrichtung voneinander beabstandet, so dass zwischen den einzelnen Streifen zumindest zwei Freiräume gebildet werden.
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Zur Abdichtung zwischen Sockel und Holzständerwerk wird diese Bauabdichtung als Sockelabdichtung so auf den Sockel bzw. das Fundament aufgelegt, dass die Streifen des Dichtungsmaterials direkt auf dem Sockel zu liegen kommen. Das Trägermaterial ist dann auf der dem Sockel abgewandten Seite der Streifen gelegen. Auf das Trägermaterial wird das Holzständerwerk aufgesetzt. Diese Art der Bauabdichtung hat den Vorteil, dass das deformierbare Dichtungsmaterial so direkt auf das Material des Sockels aufgepresst wird und in Poren bzw. Unebenheiten an der Sockeloberfläche eindringen kann und somit dichtend an dem Sockel zur Anlage kommt. Durch die Anordnung von zumindest drei Streifen von Dichtungsmaterial wird ein Mehrkammersystem der Dichtung geschaffen. Zwischen den Streifen von Dichtungsmaterial bilden sich abgeschlossene Luftkammern, welche Wärmebrücken durch die Bauabdichtung hindurch unterbinden. Durch die Anordnung von zumindest zwei Kammern, d. h. mindestens drei Streifen von Dichtungsmaterial wird eine zuverlässige Abdichtung auch langfristig sichergestellt. Sollte eine der Dichtungen, welche durch die Streifen von Dichtungsmaterial gebildet werden, versagen, so würde maximal eine der Kammern undicht werden, die andere Kammer, eingegrenzt durch zwei Streifen von Dichtungsmaterial würde weiterhin eine ausreichende Abdichtung sicherstellen können.
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Es ist zu verstehen, dass anstatt von drei Streifen von Dichtungsmaterial auch mehr als drei voneinander beabstandete Streifen von Dichtungsmaterial eingesetzt werden können, wobei dann entsprechend mehr Kammern gebildet werden. Bei Anordnung von vier Streifen von Dichtungsmaterial würden beispielsweise drei Kammern zwischen diesen Streifen ausgebildet.
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Das Trägermaterial ist vorzugsweise als Windbarriere ausgebildet. Derartige Windbarrieren sind beispielsweise zur Abdichtung von Wänden aus Holzständerbauwerk am Markt erhältlich.
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So kann das Trägermaterial beispielsweise eine vorzugsweise mehrlagige Kunststofffolie sein, welche eine derartige Windbarriere bilden kann. Die Kunststofffolie kann beispielsweise aus zwei oder drei Lagen ausgebildet sein. Beispielsweise können zwei äußere Polypropylen-Schichten mit einer zwischengelagerten dampfdurchlässigen Kunststofffolie Verwendung finden. Ein solches Trägermaterial bietet zum einen eine ausreichende Festigkeit und Winddichtigkeit, ist zum anderen jedoch vorzugsweise dampfdurchlässig. Auf ein solches Trägermaterial kann das Dichtungsmaterial aufgelegt oder aufgeklebt sein. Vorteilhaft ist das Trägermaterial in dem Bereich, in dem das Dichtungsmaterial aufgelegt oder aufgeklebt ist, mit einer wasserdichten Beschichtung versehen, beispielsweise mit einer dauerelastischen Beschichtung, zum Beispiel einer Gummibeschichtung. Das Trägermaterial weist also dann an seiner in Einbaulage Unterseite eine dauerelastische Beschichtung auf, die sich vorteilhaft nur in den Bereichen erstreckt, in denen das Dichtungsmaterial angeordnet ist, sodass in den übrigen Bereichen die Dampfdurchlässigkeit erhalten bleibt. Diese wasserdichte Beschichtung ist also in den Bereichen zwischen Sockel und Holzständerwerk vorgesehen, um in diesem Bereich eine Sperre gegen insbesondere durch Kapillarwirkung aufsteigendes Wasser zu bilden.
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Das Dichtungsmaterial ist bevorzugt so gewählt, dass es elastisch und/oder plastisch verformbar ist. Insbesondere sollte das Dichtungsmaterial dauerhaft elastisch und/oder plastisch verformbar sein. So kann sich das Dichtungsmaterial beim Aufsetzen des Holzständerwerkes auf den Sockel an diesen anlegen bzw. in die Poren oder Unebenheiten der Sockeloberfläche dichtend eingedrückt werden. Durch die dauerhaft gegebene Verformbarkeit wird auch bei Bewegung von Holzständerwerk und Sockel zueinander dauerhaft eine ausreichende Dichtigkeit sichergestellt. Darüber hinaus ist es bevorzugt, dass das Dichtungsmaterial so gewählt ist, dass es auch bei tiefen Temperaturen, insbesondere bei Minusgraden, entsprechend elastisch und plastisch verformbar ist, so dass es ohne Einschränkungen auch bei tiefen Temperaturen verarbeitbar ist.
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Weiter bevorzugt ist das Dichtungsmaterial selbsthaftend. Dies hat zum einen den Vorteil, dass es leicht auf das Trägermaterial aufgebracht werden kann. So kann das Dichtungsmaterial auf das Trägermaterial aufgelegt werden und haftet dann selbsttätig an diesem. Zum anderen haftet das Dichtungsmaterial dann beim Auflegen auf den Sockel auch an dem Sockelmaterial an. Zum Schutz, beispielsweise beim Transport und vor der Verarbeitung der Bauabdichtung, ist es bevorzugt, eine abziehbare Abdeckfolie auf die dem Trägermaterial abgewandte Seite des Dichtungsmaterials aufzulegen. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Dichtungsmaterial unbeabsichtigt an anderen Gegenständen anhaftet oder anklebt.
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Das Dichtungsmaterial ist vorzugsweise ein Elastomer oder ein Kautschuk. Wichtig ist, dass es so gewählt wird, dass es vorzugsweise dauerhaft elastisch oder plastisch verformbar ist und auch bei niedrigen Temperaturen seine Verformbarkeit erhält.
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Ein bevorzugtes Dichtungsmaterial ist beispielsweise Butyl. Dieses Material weist die vorgenannten zweckmäßigen Eigenschaften auf.
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Die Streifen des Dichtungsmaterials weisen bevorzugt einen kreisförmigen, ovalen oder rechteckigen Querschnitt auf. Diese Formen können beispielsweise durch Extrudieren des Materials erzeugt werden. Auch ist es denkbar, die Streifen des Dichtungsmaterials als Hohlprofile auszubilden, d. h. beispielsweise mit einem ringförmigen Querschnitt und einem zentralen Freiraum. Das Dichtungsmaterial sollte eine solche Dicke haben, dass es beim Auflegen auf den Sockel in alle Unebenheiten der Sockeloberfläche eindringen kann und diese Unebenheiten vollständig dichtend ausfüllen kann.
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Die erfindungsgemäße Bauabdichtung kann, wie beschrieben, als Sockelabdichtung eingesetzt werden, aber auch in anderen Bereichen zur Abdichtung aneinander angrenzender Wand- bzw. Gebäudeabschnitte verwendet werden.
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Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Figuren beschrieben. In diesen zeigt:
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1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Bauabdichtung vor dem Einbau,
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2 eine Querschnittansicht der Bauabdichtung vor dem Einbau und
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3 schematisch den Einsatz der Bauabdichtung gemäß 1 und 2.
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Die erfindungsgemäße Bauabdichtung ist aus einem Trägermaterial 2 gebildet. Das Trägermaterial 2 ist dabei ein Textil- oder Kunststoffmaterial oder vorzugsweise als Windbarriere ausgebildet. Hierzu können herkömmliche am Markt verfügbare Windbarrieren verwendet werden. Für den Einsatz auf streifenförmigen Fundamenten ist das Trägermaterial länglich bzw. streifenförmig ausgebildet. Auf das Trägermaterial sind drei Streifen 4 aus Dichtungsmaterial aufgebracht. Als Dichtungsmaterial kommt ein Elastomer oder Kautschuk zum Einsatz, welches dauerhaft verformbar, insbesondere plastisch oder elastisch verformbar ist. Die drei Streifen 4 sind in Richtung quer zur Längsrichtung X voneinander beabstandet, so dass zwischen den Streifen 4 zwei Kammern 6 gebildet werden. Im gezeigten Beispiel sind die Streifen 4 nicht mittig auf das Trägermaterial 2 aufgebracht, sondern zum Rand hin versetzt. Auf diese Weise wird ein Überstand 8 des Trägermaterials 2 gebildet, welcher später an eine auf die Bauabdichtung aufzusetzende Wand angelegt wird und so eine durchgängige Abdichtung mit der Windbarriere der Wand bilden kann. Das Trägermaterial 2 ist an seiner Unterseite zusätzlich mit einer wasserdichten dauerelastischen Beschichtung versehen, und zwar im Bereich der Streifen 4 und der dazwischen gebildeten Kammern 6, nicht jedoch im übrigen Bereich, insbesondere auch nicht im Bereich des Überstands 8.
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Bei der Fertigung wird das Dichtungsmaterial 4 vorzugsweise streifenförmig auf das Trägermaterial 2 aufextrudiert. Das Dichtungsmaterial 4 ist dabei bevorzugt selbsthaftend, so dass es auf dem Trägermaterial 4 haftet. Um ein Anhaften vor der Montage an anderen Gegenständen zu verhindern, wird auf die dem Trägermaterial 2 abgewandten Seite der Streifen 4 eine entfernbare Abdeckung 10 aufgelegt. Die Abdeckung kann beispielsweise auf Kunststoff oder beschichtetem Papier ausgebildet sein. Dabei weist die Abdeckung 10 bevorzugt eine derart glatte Oberfläche auf, dass das Dichtungsmaterial an der Abdeckung 10 schlechter haftet als an dem Trägermaterial 2, so dass beim Abziehen der Abdeckung 10 von den Streifen 4 des Dichtungsmaterials diese nicht von dem Trägermaterial 2 gelöst werden, sondern lediglich die Abdeckung 10 entfernt wird.
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3 zeigt nun den Einsatz der erfindungsgemäßen Bauabdichtung als Sockelabdichtung. Nach dem Entfernen der Abdeckung 10 wird die Bauabdichtung so auf das Fundament bzw. den Sockel 12 aufgelegt, dass die dem Trägermaterial 2 abgewandten Oberseiten der Streifen 4 auf der Oberfläche des Sockels 12 zu liegen kommen. D. h. das Trägermaterial 2 ist an der dem Sockel 12 abgewandten Seite der Streifen 4 gelegen. Auf das Trägermaterial 2 wird dann der Grundbalken 14 des Holzständerwerkes 16 aufgelegt. Der Überstand 8 des Trägermaterials 2 wird dann hoch geklappt, so dass er an der aus dem Trägerwerk 16 gebildeten Wand zur Anlage kommt und dort mit weiteren Dichtungsbahnen, beispielsweise Windbarrieren, in Überlappung treten kann, um eine optimale Wandabdichtung zu schaffen. Wenn ein Keller vorgesehen ist, kann es zusätzlich vorgesehen sein, an der entgegengesetzten Querseite des Trägermaterials 2 ebenfalls einen Überstand 8 vorzusehen, welcher dann nach unten umgeklappt wird, so dass er an der Innenseite des Sockels 12 zur Anlage kommt.
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In 3 ist zu sehen, dass auch bei aufgesetztem Holzständerwerk 16 zwischen den Streifen 4 zwei Luftkammern 6 gebildet sind, welche für eine gute Isolation sorgen und Wärmebrücken verhindern. Sollte einer der Streifen 4 nicht vollständig abdichten, wird immer noch durch die zwei anderen Streifen eine Luftkammer 6 eingeschlossen und eine ausreichende Dichtwirkung gewährleistet. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Abdichtung durch die dauerelastische wasserdichte Beschichtung des Trägermaterials in diesem Bereich.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Trägermaterial
- 4
- Streifen aus Dichtungsmaterial
- 6
- Kammern
- 8
- Überstand
- 10
- Abdeckung
- 12
- Sockel
- 14
- Grundbalken
- 16
- Holzständerwerk
- X
- Längsrichtung