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DE202009017911U1 - System für die Herstellung eines Getränkes aus einer Wegwerf-Kapsel - Google Patents

System für die Herstellung eines Getränkes aus einer Wegwerf-Kapsel Download PDF

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DE202009017911U1
DE202009017911U1 DE202009017911U DE202009017911U DE202009017911U1 DE 202009017911 U1 DE202009017911 U1 DE 202009017911U1 DE 202009017911 U DE202009017911 U DE 202009017911U DE 202009017911 U DE202009017911 U DE 202009017911U DE 202009017911 U1 DE202009017911 U1 DE 202009017911U1
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capsule
edge
sealing
flange
pressing
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DE202009017911U
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Nestec SA
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Abstract

System für die Herstellung eines Getränks aus einer Wegwerf-Kapsel, die eine Getränkezutat enthält, wobei das System aufweist:
eine Wegwerf-Kapsel (8) mit einer Getränkezutat und einem dichtenden flanschartigen Rand (9), und
eine Brüheinheit (1) zur Aufnahme der Kapsel nach einer relativen Schließbewegung des ersten und eines zweiten Eingriffselements (6, 7), die einen Hohlraum (16) zum Umschließen der Kapsel bilden und die Kapsel an dem flanschartigen Rand (9) in einer flüssigkeitsdichten Weise zusammenpressen,
wobei wenigstens eines des ersten und zweiten Eingriffselements (6, 7) einen ringförmigen Pressabschnitt (14) zur Ausübung eines Abdichtdrucks auf den dichtenden flanschartigen Rand (9) der Kapsel (8) aufweist,
wobei das erste und das zweite Eingriffselement (6, 7) dazu ausgebildet sind, dass in der relativen Schließstellung in den Hohlraum (16) eingespritzte Flüssigkeit an der Schnittstelle (50) auslaufen kann, wenn keine Kapsel vorliegt,
wobei wenigstens eines des ersten und zweiten Eingriffselements (6, 7) Flussführungsmittel aufweist, die...

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein System für die Herstellung eines Getränks aus einer Wegwerf-Kapsel, die eine Getränkezutat enthält.
  • Der Hintergrund der vorliegenden Erfindung ist das Gebiet der Systeme für die Herstellung eines Getränkes unter Verwendung von Kapseln, welche Getränkeingredienzen oder andere Lebensmittelingredienzen (zum Beispiel Suppeningredienzen) enthalten. Mittels einer Zusammenwirkung dieser Ingredienzien mit einer Flüssigkeit kann ein Getränk, wie beispielsweise Kaffee oder Tee, erzeugt werden. Die Zusammenwirkung kann beispielsweise ein Extraktions-Prozess, Brau-Prozess, Auflöse-Prozess und so weiter sein. Eine solche Kapsel ist insbesondere dazu geeignet, gemahlenen Kaffee zu enthalten, um ein Kaffeegetränk herzustellen, indem heißes Wasser unter Druck in die Kapsel eingeleitet wird, und das Kaffeegetränk aus der Kapsel abgelassen wird.
  • Systeme und Verfahren zur Herstellung flüssiger Lebensmitteln bzw. Getränke aus Kapseln, die entsprechende Substanzen enthalten, sind zum Beispiel aus der EP 0 512 470 A (Gegenstück zu US 5,402,707 ) bekannt.
  • Die Offenlegungsschrift EP 1 654 966 schlägt hierfür eine Verbesserung vor, um eine bessere Abdichtung nach dem Schließen des Extraktionssystems zu erzielen, so dass die Extraktionscharakteristika, insbesondere die Drucke zum Öffnen und Extrahieren, besser reguliert werden können. Um dies zu tun, ist die Kapsel ausgestattet mit einer daran angebrachten Abdichtung oder einer Abdichtung, die einen integralen Teil der Kapsel bildet, so dass jede neue aufzubrühende Kapsel perfekt in dem Extraktionssystem abdichtet, wodurch die Gefahr eines Wasseraustritts und des Beipassabflusses durch die Schnittstelle der Kapsel zu der Umgebung vermieden wird. Ein Vorteil dieser Erfindung ist, dass sie jedes Mal, wenn eine Kapsel verwendet wird, eine neue Abdichtung vorgesehen wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kapsel einfacher ausgegeben werden kann, in dem verhindert wird, dass die Kapsel aufgrund des Effektes der Saugwirkung oder des Vakuums in dem Kapselkäfig „haften” bleibt. Um dies zu erreichen schlägt die Erfindung beispielsweise vor, Luftkanäle, wie beispielsweise Nute oder Rillen, auf der Presskante des Kapselkäfigs vorzusehen.
  • Ein Problem der Vorrichtung besteht dennoch darin, dass in dem Fall, in dem Wasser in die Brüheinheit eingespritzt wird, während keine Kapsel eingelegt ist, und da dann die Brüheinheit nicht in einer wasserdichten Weise geschlossen ist, somit die Einheit in unkontrollierbarer Weise an ihrer Schnittstelle undicht ist.
  • Die vorliegende Erfindung zielt dementsprechend auf eine Lösung der vorgenannten Probleme sowie andere mögliche zusätzliche Vorteile ab.
  • Hierfür bezieht sich die Erfindung auf eine Getränkeherstellungsvorrichtung, die Teil des erfindungsgemäßen Systems ist, für die Herstellung eines Getränkes aus einer Wegwerf-Kapsel, die eine Getränkezutat enthält. Die Vorrichtung weist auf:
    eine Brüheinheit zur Aufnahme der Kapsel nach einer relativen Schließbewegung des ersten und eines zweiten Eingriffselements, die einen Hohlraum zum Umschließen der Kapsel bilden und die Kapsel an dem flanschartigen Rand in einer flüssigkeitsdichten Weise zusammenpressen,
    wobei wenigstens eines des ersten und zweiten Eingriffselements einen ringförmigen Pressabschnitt zur Ausübung eines Abdichtdrucks auf den dichtenden flanschartigen Rand der Kapsel aufweist,
    wobei das erste und das zweite Eingriffselement dazu ausgebildet sind, dass in der relativen Schließstellung in den Hohlraum eingespritzte Flüssigkeit an der Schnittstelle auslaufen kann, wenn keine Kapsel vorliegt,
    wobei wenigstens eines des ersten und zweiten Eingriffselements Flussführungsmittel aufweist, die wenigstens einen Durchlass an dem ringförmigen Pressabschnitt aufweisen, der zur Steuerung des Flüssigkeitsaustritts in radialer Richtung innerhalb eines begrenzten Winkelbereichs ausgebildet ist, wenn das erste und das zweite Eingriffselement an der Schnittstelle geschlossen sind.
  • Auf diese Weise ist die Vorrichtung nunmehr an der Schnittstelle der Eingriffselemente derart ausgebildet, dass die Austrittsrichtung des Wassers oder der Flüssigkeit gesteuert werden kann, welches aus der Brüheinheit kommt, wenn keine Kapsel in der Einheit vorhanden ist und die Einheit geschlossen ist.
  • Insbesondere weist das erste Eingriffselement einen Pressabschnitt auf, der wenigstens eine ringförmige Presskante aufweist, die mit wenigstens einem Austrittsdurchlass ausgebildet ist, vorzugsweise einer Reihe von Durchlässen, die innerhalb eines begrenzten Winkelbereichs des ringförmigen Abschnitts angeordnet sind, wobei die Presskante außerhalb des besagten Winkelbereichs frei von Austrittsdurchlässen ist.
  • In einer besonderen Ausführungsform weist das erste Eingriffselement einen Pressabschnitt auf, der wenigstens eine äußerste ringförmige Presskante aufweist, die wenigstens einen Durchlass aufweist, vorzugsweise eine Reihe von Durchlässen, die nur innerhalb eines begrenzten Winkelbereichs der Presskante angeordnet sind. Flüssigkeiten oder Wasser werden daher gezwungen, innerhalb eines begrenzten Winkeldurchflussbereichs aus der Brüheinheit zu fließen und nicht mehr in Richtung von 360° bezüglich der Brüheinheit. Als Ergebnis kann die Flüssigkeit einfacher gesammelt und abgelassen werden, zum Beispiel zu einem Getränkeauslass und/oder einer Sammelschale in der Vorrichtung.
  • Vorzugsweise sind eine Reihe von Austrittsdurchlässen in dem Winkelbereich der Presskante vorhanden, wobei der Winkelbereich weniger als 90° aufweist, vorzugsweise zwischen ungefähr 1° und 50°.
  • Vorzugsweise weist die erste äußere ringförmige Presskante auf ihrem Umfang verteilt eine Reihe von Auszackungen auf, um Durchflüsse zwischen ihnen zu begrenzen, und einen im Wesentlichen flachen Bereich der Kante außerhalb des begrenzten Winkelbereichs.
  • In der bevorzugten Ausführungsform weist das erste Eingriffselement eine zweite Kante auf, d. h. eine innerste Presskante aufweisend eine Reihe von Auszackungen, die radiale Flüssigkeitsaustrittsausnehmungen bilden zwischen jeder der benachbarten Auszackungen, und eine ringförmige Flüssigkeitssammelausnehmung erstreckt sich zwischen der ersten und zweiten Presskante. Wenn keine Kapsel in der Brüheinheit vorhanden ist, wird somit das Sammeln von Wasser durch die Flüssigkeitssammelausnehmung verbessert, welche zwischen der innersten und äußersten ringförmigen Presskante angeordnet ist. Dies ermöglicht es, dass der Wasserfluss in die bevorzugte Richtung am Ausgang der Brüheinheit geleitet wird und somit einfach gesammelt werden kann.
  • Insbesondere können die Auszackungen an der innersten Presskante im Wesentlichen über den gesamten Umfang der Kante verteilt sein. Dies hat den Vorteil, dass das Vakuum nach dem Aufbrühen einer Kapsel in der Brüheinheit einwandfrei entlastet wird, da die Luft in den Hohlraum über alle möglichen Richtungen eindringen kann. Einerseits kann auf diese Weise das Entfernen der Kapsel erleichtert werden. Andererseits wird das Aufsammeln des Wassers weiterhin durch die intermediäre ringförmige Ausnehmung (also die Flüssigkeitssammelausnehmung) übernommen und durch die äußerste Presskante des Eingriffselements in den begrenzten Winkelbereich abgelenkt.
  • Vorzugsweise hat das erste Eingriffselement eine nach innen ausgesparte Oberfläche, die sich nach innen erstreckt, um einen inneren Hohlraum zur Aufnahme eines Kapselkörpers zu begrenzen. Mit anderen Worten bildet das erste Eingriffselement einen „Kapselkäfig”, der die obere Wand und die Seitenwand des Kapselkörpers abdeckt und am Pressabschnitt endet, um Klemmkräfte auf den flanschartigen Rand der Kapsel auszuüben. Das erste Eingriffselement kann als Einzelteil geformt sein oder aus verschiedenen Teilen bestehen, welche als Hydraulikkolbenvorrichtung zum Bereitstellen eines verstärken Schließdrucks gebildet ist, wie dies auch in der anhängigen internationalen Patentanmeldung PCT/EP07/059930 beschrieben ist.
  • In einer bestimmten Ausführungsform können innere Rippen auf der Oberfläche des Haupthohlraumes vorgesehen sein. Mehrere innere Rippen sind vorzugsweise gleichmäßig auf der Oberfläche des Hohlraums verteilt, um als eine Art Zentrierung der Kapsel in dem Hohlraum zu dienen, um sicherzustellen, dass das Dichtelement der Kapsel präzise zwischen den Pressabschnitten der Schließelemente platziert ist. Es können zum Beispiel drei Rippen mit einem Winkelabstand von 120° oder vier Rippen mit einem Winkelabstand von 90° zueinander vorgesehen sein.
  • Zusätzlich können mehrere Nuten oder Rillen in dem Hohlraum vorgesehen sein, welche aus der Oberfläche des Hohlraumes ausgespart sind. Die Nuten erstrecken sich dabei wenigstens über 20% der Länge des Hohlraums und in der Längsrichtung des Hohlraums. Die Nuten ermöglichen eine Reduktion des Vakuumeffekts zwischen der Kapsel und dem Kapselkäfig und fördern somit die Ausgabe der gebrauchten Kapsel nach dem Brühvorgang, wenn die Vorrichtung wieder geöffnet wird, d. h. wenn die Eingriffselemente relativ voneinander weg bewegt werden.
  • Die Kapsel der vorliegenden Erfindung kann eine gas- bzw. luftdichte Kapsel sein, welche ein Durchbohren mittels einer Wassereinspritzvorrichtung erfordern, um Wasser in die Kapsel einspritzen zu können. Dafür können ein Wassereinlass sowie wenigstens ein Schneidelement im Boden des Hohlraums vorgesehen sein, um Wasser in die Kapsel einzuspritzen. Wenn die Eingriffselemente um die Kapsel geschlossen sind, wird die Kapsel automatisch mittels des Schneidelements bzw. der Schneidelemente durchbohrt als Folge des Schließens der Eingriffselemente. Die Schneidelemente können Schneiden, Nadeln oder andere geeignete scharfe Schneidelemente sein. Der Wassereinspritzeinlass des Hohlraums kann separat von dem Schneidelement sein oder mit diesen in Verbindung stehen. Die Schneidelemente können zum Beispiel eine Reihe von Klingen aufweisen, welche um einen zentral angeordneten Wassereinspritzeinlass angeordnet sind.
  • Wie hinlänglich bekannt, basiert das Öffnungsprinzip auf dem Druck der Flüssigkeit, der in der Kapsel während des Brühprozesses ansteigt, was ein Aufschneiden oder Aufreißen einer Abflussfläche der Kapsel, wie zum Beispiel einer durchstechbaren Membran oder einer Reißmembran, gegen Perforierungselemente des zweiten Eingriffselements bedingt. Daher kann das zweite Eingriffselement, auf dem die Kapsel ebenfalls gelagert ist, mit einer transversalen Oberfläche vorgesehen sein, welche eine Reihe von Perforierungselementen aufweist, die geeignet sind, die Abflussfläche der Kapsel zu perforieren.
  • Üblicherweise weist das zweite Eingriffselement ebenfalls einen Getränkeabfluss auf, der derart ausgebildet ist, dass er ein Getränk zu einer Serviceablage leitet, auf welcher eine Tasse oder ein Glas platziert ist, wenn ein Getränk mittels der Vorrichtung hergestellt wird.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist die Brüheinheit in einem geschlossenen Zustand der Eingriffselemente derart ausgerichtet, dass ein Flussführungsmittel derart ausgerichtet ist, dass der Flüssigkeitsfluss nach unten gerichtet ist. Auf diese Weise kann die Flüssigkeit oder das Wasser gesammelt werden und kann zum Beispiel zu einem Sammelreservoir in der Vorrichtung abgelassen werden. Insbesondere können die Eingriffselemente in einem geschlossenen Zustand entlang einer horizontalen Achse ausgerichtet sein. Dies hat zudem den Vorteil, dass das Einführen der Kapsel zwischen die Eingriffselemente sowie das Herausholen der Kapsel nach dem Öffnen der Eingriffselemente durch Einfluss der Gravitation erleichtert wird.
  • Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf ein System für die Herstellung eines Getränkes aus einer Wegwerf-Kapsel, die eine Getränkezutat enthält, wobei das System aufweist:
    • – eine Wegwerf-Kapsel mit einer Getränkezutat und einem dichtenden flanschartigen Rand, und
    • – einer Brüheinheit zur Aufnahme der Kapsel nach einer relativen Schließbewegung des ersten und eines zweiten Eingriffselements, die einen Hohlraum zum Umschließen der Kapsel bilden und die Kapsel an dem flanschartigen Rand in einer flüssigkeitsdichtenden Weise zusammenpressen, wobei wenigstens eines des ersten und zweiten Eingriffselements einen ringförmigen Pressabschnitt zur Ausübung eines Abdichtdrucks auf den dichtenden flanschartigen Rand der Kapsel aufweist, wobei das erste und das zweite Eingriffselement dazu ausgebildet sind, dass in der relativen Schließstellung in den Hohlraum eingespritzte Flüssigkeit an der Schnittstelle auslaufen kann, wenn keine Kapsel vorliegt, wobei wenigstens eines des ersten und zweiten Eingriffselements Flussführungsmittel aufweist, die wenigstens einen Durchlass an dem Pressabschnitt aufweisen, der zur Steuerung des Flüssigkeitsaustritts in radialer Richtung innerhalb eines begrenzten Winkelbereichs ausgebildet ist, wenn keine Kapsel in der Vorrichtung vorliegt und das erste und das zweite Eingriffselement an der Schnittstelle geschlossen sind.
  • Die Kapsel kann an ihrem flanschartigen Rand eine Dicke eines verformbaren Dichtmaterials aufweisen. Die Dicke der Dichtung kann ein Dichtelement sein, welches auf den flanschartigen Rand angefügt ist oder welches integral mit dem flanschartigen Rand ausgebildet ist. Das Dichtelement kann z. B. ein gummielastisches Material oder ein Kunststoffmaterial sein. Das Dichtelement ist beispielsweise ein kleiner Ring aus Silikongummi, welcher mit dem flanschartigen Rand verbunden ist.
  • Unter Beachtung der Beziehung zwischen der Brüheinheit und der Kapsel, wenn diese in die Vorrichtung eingelegt ist, so kann der Pressabschnitt des ersten Eingriffselements, z. B. der Kapselkäfig, fest auf die Dicke des Dichtelements der Kapsel drücken, um eine flüssigkeitsdichte Anordnung während des Brühens bereitzustellen. Insbesondere können die Dicke des Dichtmaterials sowie sein Härtegrad derart bestimmt werden, dass das Dichtmaterial die Lücken zwischen den Auszackungen der innersten Presskante ausfüllt, wenn die Vorrichtung um die Kapsel geschlossen ist. Die Dicke des Dichtelements ist beispielsweise im Wesentlichen maximal in dem Bereich der innersten Presskante. Die maximale Dicke des Dichtelementes kann in einem Bereich von 0,1 bis 2,0 mm, besonders vorzugsweise in einem Bereich von 0,2 bis 1 mm liegen. Sein Härtegrad kann ebenfalls vorteilhafterweise unterhalb einer Shore A-Härte von 61 liegen.
  • Die Kapsel gemäß der vorliegenden Erfindung kann eine gas- bzw. luftdichte Kapsel sein, die eine Portion einer Substanz, wie zum Beispiel gemahlenem Kaffeepulver, enthält. Die Kapsel kann von einer einfachen Struktur sein und einen Basiskörper sowie eine Aufreißmembran umfassen, welche auf den Rand des Basiskörpers geschweißt ist. Die Aufreißmembran ist üblicherweise aus Aluminium und/oder Kunststoff mit einer Dicke von mehreren Mikrometern. Bei Aluminium ist die Dicke der Aufreißmembran vorzugsweise in einem Bereich zwischen 10 und 100 Mikrometern. Um die Frische in der Kapsel aufrechtzuerhalten, ist aus der Kapsel im Wesentlichen der gesamte Sauerstoff entfernt worden, und ein Schutzgas, wie zum Beispiel Stickstoff oder ein anderes geeignetes Schutzgas, kann in der Kapsel enthalten sein.
  • Kurze Beschreibung der Figuren:
  • 1 ist eine perspektivische Teilansicht von einer Getränkeherstellungsvorrichtung gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung in einem geschlossenen Zustand.
  • 2 ist eine Querschnittsteilansicht der Getränkeherstellungsvorrichtung aus 1 in einem geöffneten Zustand und bevor eine Kapsel in die Vorrichtung eingesetzt ist,
  • 3 zeigt eine Querschnittsteilansicht der Getränkeherstellungsvorrichtung aus 1 in einem geschlossenen Zustand und mit keiner eingelegten Kapsel,
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Kapselkäfigs gemäß einem ersten möglichen Aspekt der Erfindung,
  • 5 zeigt eine Detailansicht des Kapselkäfigs aus 4,
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht des Kapselkäfigs gemäß einem möglichen zweiten Aspekt der Erfindung,
  • 7 zeigt eine Detailansicht des Kapselkäfigs aus 6,
  • 8 zeigt ein Detail einer austrittsdichten Dichtanordnung der Kapsel in der Brüheinheit an der Schnittstelle.
  • 1 und 2 zeigen eine Teilansicht der Getränkeherstellungsvorrichtung. Aus Gründen der Vereinfachung ist lediglich die Brüheinheit 1 der gesamten Vorrichtung gezeigt. Eine solche Einheit ist jedoch integriert in oder kombiniert mit einer weitaus komplexeren Vorrichtung, zum Beispiel einer Kaffeemaschine, welche zusätzliche Komponenten enthält, insbesondere eine Wasserversorgung, Wasserfördermittel wie zum Beispiel eine Pumpe, eine Heizvorrichtung, eine elektronische Bedienungstafel, eine Tropfschale, einen Kapselauffangbehälter, usw.
  • In der vorliegenden Beschreibung wird der Begriff „System für die Herstellung eines Getränks” bzw. „Getränkeherstellungssystem” oder „System” verwendet, um die Kombination einer Getränkeherstellungsvorrichtung und einer Kapsel, die dafür geeignet ist, um in der Vorrichtung aufgebrüht zu werden, zu definieren.
  • Im Allgemeinen umfasst die Brüheinheit 1 ein Gehäuse 2 sowie eine Getränkeauslassanordnung 3, die eine Flussführung für das Getränk bildet. Die Auslassanordnung umfasst eine Abdeckung 4, welche in einem Auslass 5 endet, der nach unten gerichtet ist.
  • Die Brüheinheit 1 ist zur Aufnahme einer Wegwerf-Kapsel 8, die eine zu brühende Getränkezutat enthält, ausgebildet. Der Begriff „Kapsel” umfasst jeden flexiblen, halb starren und/oder starren Behälter. Vorzugsweise ist die Kapsel ein gas- bzw. luftdichter Behälter, hergestellt aus Aluminium und/oder Kunststoff, welcher durch geeignete Öffnungsmittel der Vorrichtung geöffnet werden kann, um Wasser in die Kapsel aufzunehmen.
  • Dafür umfasst die Brüheinheit 1 ein erstes Eingriffselement 6 und ein zweites Eingriffselement 7 welche relativ zueinander um eine Kapsel 8 schließbar sind, um ein Brühgehäuse um die Kapsel zu bilden. Die Eingriffselemente 6, 7 können aus mehreren Elementen hergestellt sein, welche fixiert oder relativ zueinander beweglich sind. Wie in 2 gezeigt, kann die Kapsel 8 mittels Gravitation in eine obere Öffnung 50 und entlang von seitlichen Führungskanälen 51 der Brüheinheit 1 eingesetzt werden und dann in einer Zwischenposition gehalten werden, bevor die Eingriffselemente 6, 7 mittels eines geeigneten Führungs-/Haltesystems geschlossen werden, welches in der EP 1 646 305 B1 oder der EP 1 757 212 B1 beschrieben ist.
  • Die Kapsel 8 des bevorzugten Getränkeherstellungssystems weist üblicherweise einen flanschartigen Rand 9 auf, mittels dem die Kapsel 8 entlang der Führungskanäle 51 der Brüheinheit 1 gleiten kann und die dafür vorgesehen sind, dass der Schließdruck der Eingriffselemente in ihrer geschlossenen Position um die Kapsel 8 herum auf sie ausgeübt wird. Die Kapsel weist einen kegelstumpfartigen Basiskörper 10 und eine Reißmembran 11 auf, welche auf den Rand 9 angebracht ist. Ein Dichtelement 13 kann des Weiteren ein Teil der Kapsel sein, um Wasserdichtheit an dem flanschartigen Rand 9 zu gewährleisten, wenn das Dichtelement an der Schnittstelle mittels der Eingriffselemente eingeklemmt ist.
  • Das Dichtelement 13 kann ein separates Element sein, hergestellt aus einem gummielastischen Material oder weichem Kunststoff, einem Schaum, Papier oder einem Textil oder jedem anderen geeigneten kompressiblen Dichtelement, welches geeignet ist, einen effektiven Dichteffekt zu erzielen. Das Dichtelement kann auch ein eingebauter Teil des flanschartigen Randes selbst sein, zum Beispiel aus einem verhältnismäßig weichen Kunststoff, wenn der Körper der Kapsel selbst aus Kunststoff hergestellt ist.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt, dargestellt in den 2 und 3 umfasst ein erstes Eingriffselement 6 einen speziell ausgebildeten, ringförmigen Pressabschnitt 14, welcher dafür vorgesehen ist, einen Schließdruck auf den flanschartigen Rand 9 der Kapsel auszuüben. Der Pressabschnitt 14 kann Teil des Kapselkäfigs 15 sein, wobei der Kapselkäfig 15 einen großen Hohlraum 16 umfasst, der zur Aufnahme des Körpers der Kapsel nach dem Schließen ausgelegt ist. Das erste Eingriffselement 6 ist derart in dem Gehäuse ausgelegt, dass es in einer Bewegung, wie zum Beispiel einer translatorischen Bewegung, von einer offenen Position zu einer geschlossenen Position und umgekehrt geführt wird, d. h. also entgegen der Kapsel und/oder dem zweiten Eingriffselement 7. Hierfür umfasst der Kapselkäfig diametral entgegengesetzte seitliche Vorsprünge 17 (4), die in längs gerichtete Führungsschienen oder Führungsnute 18 eingreifen, wobei die Führungsschienen oder Führungsnute 18 in dem Gehäuse vorgesehen sind. Die Bewegung des ersten Eingriffselements 6 in die offene und geschlossene Position wird bewerkstelligt mittels einer Betätigungsanordnung 19, welche entweder manuell oder motorisch angetrieben werden kann. In der gezeigten Ausführungsform umfasst die Betätigungsanordnung Kraftverringerungsmittel 20, aufweisend einen Kniegelenkmechanismus und einen manuellen Hebel 21. Eine genaue Beschreibung des Getränkeherstellungsmoduls, aufweisend die vorgenannten Betätigungsmittel, ist in der EP 1 859 713 A1 gegeben. Andere mögliche Mechanismen, wie ein Nocken- bzw. Exzentersystem oder ein hydraulisches Schließsystem, können ebenso zur Betätigung der Eingriffselemente relativ zueinander zum Verschließen verwendet werden. Ein Schließsystem in einer anderen bevorzugten Weise ist zum Beispiel ebenfalls beschrieben in der anhängigen europäischen Patentanmeldung EP 07 117 853.7 .
  • Das zweite Eingriffselement 7 kann bezüglich des Gehäuses fixiert werden. Gemäß einem bevorzugten Aspekt umfasst das zweite Eingriffselement einen Kapselhalter 22 aufweisend eine transversale Oberfläche, auf die die Kapsel gedrückt wird. Genauer umfasst die Oberfläche eine im Wesentlichen flache oder leicht konkave, ringförmige Pressoberfläche 23, auf welche der flanschartige Rand der Kapsel gepresst werden kann. Der Kapselhalter kann fest in einen vorderen Rahmen 26 der Einheit eingeführt sein. In der Mitte des Kapselhalters sind mehrere Perforierungselemente 24 platziert, die geeignet sind, die Aufreißmembran 11 der Kapsel zu perforieren. Die Perforierungselemente dienen zum Öffnen der Aufreißmembran der Kapsel, wenn ein ausreichender Druck der Flüssigkeit in der Kapsel erreicht worden ist. Die Perforierungselemente können ein Netzwerk von kleinen Vorsprüngen, wie zum Beispiel Pyramiden oder Kegel, bilden, welche voneinander beabstandet sind, um zwischen ihnen Kanäle 25 zu begrenzen. Die Kanäle 25 ermöglichen es der Getränkeflüssigkeit, gesammelt zu werden und durch den Kapselhalter via die Durchgangsöffnungen (nicht gezeigt) und in die Auslassanordnung 3 abzufließen. Die Auslassanordnung 3 ist zum Beispiel an dem vorderen Rahmen 26 mittels geeigneter Verbindungsmittel angebracht. Ein Haupthohlraum 27 verjüngt sich in Richtung der Getränkeauslassanordnung, um das Getränk zu sammeln und zu dem Auslass 5 zu leiten. Beispiele für bestimmte Anordnungen eines Kapselhalters sind beschrieben in der EP 0 512 470 B1 . Selbstverständlich können auch andere mögliche Perforierungsstrukturen für die Aufreißmembran vorgesehen sein, wie beispielsweise Nadeln, umlaufende oder radiale gerichtet Rippen oder Klingen bzw. Schneiden. Ebenso kann ein einziges Perforierungselement verwendet werden, wie z. B. eine zentrale Spitze.
  • Das erste Eingriffselement kann des Weiteren Schneidelemente 28 aufweisen, um Öffnungen in eine erste Wassereinführseite der Kapsel zu stechen. Die Schneidelemente sind vorzugsweise in dem Hohlraum 16 des Kapselkäfigs positioniert. Vorzugsweise sind mehrere Schneidelemente in dem Hohlraum vorgesehen, zum Beispiel 2 bis 8 Schneiden oder Nadeln. Beispielsweise zeigt die EP 1 299 022 B1 einen Kapselkäfig aufweisend eine bevorzugte Anordnung von Schneidelementen in dem Käfig. Der Hohlraum steht des Weiteren in Fluid- bzw. Wasserkommunikation mit einer Wasserzuführleitung 29, welche durch das erste Eingriffselement hindurch angeordnet ist. Die Wasserzuführleitung 29 endet in dem Hohlraum mittels eines Wassereinlasses 30, welcher wahlweise mittels eines Feder vorgespannten Ventils 31 geschlossen werden kann, um zu verhindern, dass Restwasser in der Wasserleitung in den Hohlraum tropft, wenn die Wasserpumpe stoppt, während Wasser in der Wasserleitung verbleibt, um eine Selbstansaugung der Pumpe zu erleichtern. Die Wasserleitung kann in einer dezentralen Konfiguration in dem Hohlraum angeordnet sein (wie dargestellt) oder alternativ fluchtend zu der Längsachse des Hohlraums innerhalb des Musters definiert durch die Schneidelemente 28, wie auch beschrieben in der EP 1 299 022 B1 .
  • Des Weiteren kann das erste Eingriffselement 6 aus einem Kapselkäfig mit mehreren Teilen gebildet sein, umfassend einen Kolbenteil 32, der ein hydraulikverstärktes Schließsystem bildet, wie auch beschrieben in der anhängigen internationalen Patentanmeldung PCT/EP07/059930 . Dafür umfasst der Kapselkäfig den Kolbenteil 32 und eine hintere Aufnahme 33, welche mit einer dazwischenliegenden Dichtung 34 zusammenmontiert sind, um den Pressabschnitt 14 des Kolbenteils auf die Kapsel und/oder den Kapselhalter zu drücken, unter dem Einfluss des mit Druck beaufschlagten Wassers, welches in den Käfig eingespritzt wird.
  • Die innere Oberfläche des Hohlraums 16 des Kapselkäfigs umfasst mehrere innere Nuten oder Rillen 12, welche sich im Wesentlichen in Längsrichtung in dem Hohlraum erstrecken, um ein Anhaften der Kapsel an dem Kapselkäfig aufgrund der Vakuumkräfte zu verhindern. Vorzugsweise erstrecken sich die Rillen über die gesamte Länge des Kolbenteils 32.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist ein Flussführungsmittel an dem ringförmigen Pressabschnitt 14 vorgesehen, um den Flüssigkeitsaustritt zu steuern, insbesondere in einem geschlossenen Zustand der Eingriffselemente, wenn eine geeignete Kapsel 8 nicht in die Vorrichtung eingelegt ist.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform in welcher die Eingriffselemente 6, 7 geschlossen sind, während keine Kapsel in der Vorrichtung vorliegt. Die Eingriffselemente 6, 7 drücken daher an der Schnittstelle 50 gegeneinander.
  • 4 zeigt eine mögliche Konfiguration des Kolbenteils 32 von dem ersten Eingriffselement mit einer bestimmten Ausgestaltung des Pressabschnitts 14. In diesem Beispiel umfasst der Pressabschnitt 14 eine erste äußere ringförmige Presskante 36, aufweisend eine Reihe von Flüssigkeitsdurchlässen 37, die entlang eines begrenzten Winkelbereichs 35 der ringförmigen Kante 36 vorgesehen sind. Vorzugsweise sind die Durchlässe innerhalb eines Winkelbereichs von weniger als 130 Grad, besonders vorzugsweise weniger als 90 Grad, vorgesehen. Vorzugsweise sind die Durchlässe unterhalb der Mittelhorizontalebene P des Käfigs ausgerichtet, wenn der Käfig in einer im Wesentlichen horizontalen Position in der Brüheinheit installiert ist. Es kann beispielsweise zwischen 1 und 20 individueller Durchlässe vorgesehen sein. Die Durchlässe sind vorzugsweise begrenzt durch mehrere Auszackungen 38, welche innerhalb des Winkelbereichs der Presskante verteilt sind. Die Presskante weist eine im Wesentlichen flache Kante 39 außerhalb des die Durchlässe aufweisenden Winkelbereichs auf. Die flache Kante ist dafür vorgesehen, direkt auf die ringförmige Pressoberfläche 23 zu drücken, um eine dichte Schnittstellendichtanordnung zu bilden, wenn die zwei Eingriffselemente geschlossen sind, wenn keine Kapsel darin eingelegt ist (3). Da sich die flache Kante lediglich über einen Teil der ringförmigen Peripherie der Kante erstreckt, so sorgen die Durchlässe 37 an der Kante dennoch für einen gesteuerten Austritt der Flüssigkeit, wenn die Eingriffselemente geschlossen sind und wenn keine geeignete Kapsel in der Vorrichtung vorliegt. Insbesondere leiten die Durchlässe den Fluss in einen begrenzten Winkelfließbereich oder Durchflussbereich 35. Vorzugsweise wird der Fluss der Flüssigkeit, die den Hohlraum verlässt, daher in eine nach unten gerichtete Richtung an der Schnittstelle 50 geleitet.
  • Der Pressabschnitt 14 umfasst des Weiteren eine innere ringförmige Presskante 40, welche detaillierter in 5 gezeigt ist. Die innere Kante 40 umfasst ebenfalls eine Reihe von Auszackungen 41, die einen Durchfluss 42 zwischen ihnen begrenzen. Vorzugsweise ist eine mittige ringförmige Ausnehmung 43 zwischen der äußeren Kante 36 und der inneren Kante 40 gebildet. Die mittige Ausnehmung 43 ermöglicht die Ansammlung von Flüssigkeit, die durch die innere Kante gelaufen ist und bevor sie durch die äußere Kante läuft. In dem gezeigten Beispiel sind die Auszackungen auf der inneren Kante lediglich entlang eines begrenzten Winkelbereichs auf dieser vorgesehen. Beispielsweise sind die Auszackungen im Wesentlichen in dem gleichen Winkelbereich vorgesehen, sie müssen aber nicht zwangsläufig entlang des gleichen Winkelbereichs verteilt sein. Wie in 4 gezeigt ist, kann ein Fließableitteil 44 in einer dezentralen Position an dem Umfang des Pressabschnitts 14 vorgesehen sein. Genauer ist das Fließableitteil 44 unterhalb der Durchlässe 37 der äußeren Presskante platziert, um den Flüssigkeitsfluss aufzunehmen und diesen in der geschlossenen Position der Eingriffselemente in die Auslassanordnung 3 zu leiten. In 3 kann man beispielsweise sehen, dass das Fließableitteil 44 in eine hintere Öffnung 45 der Abdeckung der Auslassanordnung eingreift. Das Teil 44 dient dazu, den Flüssigkeitsfluss in einen Hohlraum 46 der Auslassanordnung 3 zu leiten und dann direkt zu dem Getränkeauslass 5. Der Hohlraum 46 kann von dem Haupthohlraum 27 durch eine Trennwand 47 abgegrenzt werden, oder alternativ kann es auch der gleiche Hohlraum wie der Hohlraum 27 sein. Es ist ferner anzumerken, dass die Flüssigkeit ebenso zu einem anderen Ort hin abgelassen werden kann, wie z. B. in ein Abflussreservoir, welches direkt unterhalb der Schnittstelle platziert ist. In diesem Fall würde ein Fließableitteil nicht mehr notwendig sein. Das Fließableitteil 44 kann unterschiedliche Formen haben, wie z. B. eine geneigte Oberfläche mit oder ohne einem Trichterteil und/oder einem Kanal.
  • 6 und 7 zeigen ein anderes Ausführungsbeispiel des Flussführungsmittels des Pressabschnitts. Der Pressabschnitt 14 umfasst hier eine äußere Kante 36 und eine innere Kante 40, welche über eine ringförmige Ausnehmung 43 getrennt sind. Die äußere Kante hat eine Reihe von Auszackungen 38, welche zwischen ihnen Flüssigkeitsaustrittsdurchlässe 37 bilden, die in einem begrenzten Winkelbereich oder Durchlassbereich 35 der Kante angeordnet sind. Außerhalb des Durchlassbereiches ist die Kante dann flach, d. h. sie ist in der Umfangsrichtung nicht geriffelt, um eine kontinuierliche Presskantenoberfläche oder Kantenlinie 39 zu erhalten. Die innere Kante 40 hat dann Auszackungen 48, welche im Wesentlichen entlang ihrer gesamten Umfangslänge verteilt sind. Gemäß diesem Prinzip ist ein Austrittsbereich über den gesamten Umfang der inneren Kante durch kleine Ausnehmungen 49, die zwischen den Auszackungen 48 gebildet sind, begünstigt. Die Flüssigkeit kann dann in der ringförmigen Ausnehmung 43 gesammelt werden, welche den Flüssigkeitsfluss zu dem örtlich begrenzten Durchflussbereich 35 der äußeren Kante leitet. Die Auszackungen 48 können derart geformt sein, dass jede von Ihnen in einem Scheitelpunkt endet und jeder Durchlass 49 eine konkave Kurve bildet, um eine bessere Abdichtung auf dem flanschartigen Rand der Kapsel zu begünstigen.
  • Es ist anzumerken, dass der Pressabschnitt aus einer äußeren und einer inneren Kante gebildet ist, welche integral aus demselben Element ausgebildet sind. Dennoch kann die äußere Kante alternativ aus einem anderen Element gebildet sein. Die äußere Kante kann beispielsweise aus einem elastischeren Material, wie zum Beispiel thermoplastische Elastomere (TPE), gebildet sein, im Vergleich zu der inneren Kante, welche aus einem harten Kunststoff oder Metall gebildet sein kann.
  • In der inneren Oberfläche des Hohlraums 16 des Kapselkäfigs können des Weiteren innere Rillen oder Nuten 12 vorgesehen sein, die sich im Wesentlichen längs erstrecken, um ein Anhaften der Kapsel an dem Kapselkäfig aufgrund von Vakuumkräften zu vermeiden.
  • Zusätzlich können mehrere Rippen 52 in einem regelmäßigen Intervall in dem Kapselkäfig platziert sein, um ein Zentriermittel für die Kapsel in dem Kapselkäfig vorzusehen. Die Zentrierung der Kapsel in dem Kapselkäfig ermöglicht es, dass der flanschartige Rand der Kapsel präzise an der Schnittstelle zwischen den Pressabschnitten der Eingriffselemente platziert wird.
  • Wie in 3 dargestellt, wird ein gesteuerter Flüssigkeitsaustritt ausgeführt, wenn keine Kapsel in die Vorrichtung eingelegt ist (oder in bestimmten möglichen Umständen, wenn eine nicht erwünschte Kapsel eingelegt ist, welche nicht dazu geeignet ist, einen flüssigkeitsdichten Abdichteingriff zu erzielen). Dieser Flüssigkeitsaustritt wird, wie beschrieben, durch die Flussführungsmittel erzeugt, insbesondere durch die entsprechend platzierten Durchlässe in dem Pressabschnitt der Eingriffselemente. Insbesondere sind die Flussführungsmittel derart ausgebildet, so dass Wasser, welches in den Hohlraum eingespritzt wird, durch die Durchlässe zu dem Abfluss fließt, zum Beispiel zu dem Fließableitteil, und dann zu dem Hohlraum des Getränkeauslasses. Diese Anordnung ermöglicht das Aufsammeln des gesamten Wassers, wenn keine Kapsel in der Vorrichtung vorgesehen ist (z. B. während der Spülung des Kapselkäfigs).
  • 8 zeigt eine Kapsel, die in der Brüheinheit eingeschlossen ist, wobei ihr Dichtelement 13 an der Schnittstelle 35 eingeklemmt ist. Die Kapsel weist ein Dichtelement auf, welches durch die innerste Presskante 40 eingeklemmt ist, um eine austrittsdichte Dichtanordnung zu erhalten. Insbesondere wird das Material des Dichtelements, wie z. B. Silikongummi, durch die Auszackungen 41 eingeklemmt, während das Material die Durchlässe oder Ausnehmungen, welche zwischen den Auszackungen vorgesehen sind, ausfüllt. Daraus resultierend entsteht eine effektive Flüssigkeitsschranke an der innersten Presskante 40, und ein Flüssigkeitsbeipass kann an der Schnittstelle verhindert werden, wodurch ein hoher Druck in der Kapsel erzeugt werden kann, wenn Wasser in die Kapsel eingespritzt wird, und folglich die Aufreißmembran 11 gegen die Perforierungselemente 24 als Resultat des Anstiegs des Druckes in der Kapsel aufreißen. Die äußerste Presskante 36 kann ebenfalls auf den flanschartigen Rand 9 der Kapsel an oder in der Nähe des Dichtelementes drücken. Die äußerste Presskante 36 und die ringförmige Ausnehmung 43 können die Effektivität der Flüssigkeitsdichtheit des Pressabschnitts 14 durch Erzeugen einer zweiten physikalischen Hürde für die Flüssigkeit noch weiter verstärken.
  • Die Effektivität der Dichtung hängt ebenso von der Dimensionierung, der Geometrie und des Grads (Härtegrad) des Materials von dem Dichtelement ab, und sie sollten daher angepasst werden, um Lücken zu kompensieren, die aufgrund der Durchlässe in dem Pressabschnitt bleiben, insbesondere die der Durchlässe 42, 49 an der innersten Presskante 40. Insbesondere ist die Dicke des Dichtelements in dem Bereich von der innersten Presskante höher als die Höhe des Durchlasses 42, 49. Der Härtegrad des Dichtmaterials ist vorzugsweise nicht höher als die Shore A-Härte 60, besonders vorzugsweise beträgt der Härtegrad ungefähr Shore A-Härte 30 +/– 5, um ausreichend kompressibel zu bleiben. Lediglich als Beispiel kann die Dicke des Dichtelementes zwischen 0,4 und 1 mm liegen. Die Durchlässe 42 können zwischen 0,2 und 0,7 mm liegen. Diese numerischen Parameter sind selbstverständlich nicht beschränkend für die Erfindung, sondern dienen lediglich zu Illustrationszwecken eines Arbeitsbeispiels.
  • Das Dichtelement kann ebenfalls integral mit dem Basiskörper 10 ausgebildet sein, und sein Material kann dasselbe sein wie das Material des Basiskörpers der Kapsel, wie beispielsweise ein vergleichsweise weiches Kunststoffmaterial. In diesem Fall kann das Dichtelement beispielsweise durch eine erhöhte Dicke des flanschartigen Randes in dem Bereich des Pressabschnitts 14 ausgebildet sein.
  • Die Erfindung kann viele mögliche Varianten umfassen. Zum Beispiel kann die Brüheinheit zwei Eingriffselemente umfassen, welche beide in die Schließstellung verfahrbar sind. In einer anderen möglichen Ausführungsform kann der Pressabschnitt lediglich aus einer einzigen Presskante gebildet sein, welche einen Austrittsdurchlass oder Austrittsdurchlässe in einem begrenzten Winkelbereich aufweist. In einer weiteren möglichen Ausführungsform kann das System derart ausgebildet sein, dass es Kapseln mit symmetrischer Form aufnimmt, wie z. B. die Kapseln beschrieben in der EP 0 606 203 B1 . Das heißt, dass die Eingriffselemente Aufnahmehohlräume mit im Wesentlichen der gleichen Form aufweisen, um die Kapsel aufzunehmen und auf den flexiblen flanschartigen Rand zu drücken.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (17)

  1. System für die Herstellung eines Getränks aus einer Wegwerf-Kapsel, die eine Getränkezutat enthält, wobei das System aufweist: eine Wegwerf-Kapsel (8) mit einer Getränkezutat und einem dichtenden flanschartigen Rand (9), und eine Brüheinheit (1) zur Aufnahme der Kapsel nach einer relativen Schließbewegung des ersten und eines zweiten Eingriffselements (6, 7), die einen Hohlraum (16) zum Umschließen der Kapsel bilden und die Kapsel an dem flanschartigen Rand (9) in einer flüssigkeitsdichten Weise zusammenpressen, wobei wenigstens eines des ersten und zweiten Eingriffselements (6, 7) einen ringförmigen Pressabschnitt (14) zur Ausübung eines Abdichtdrucks auf den dichtenden flanschartigen Rand (9) der Kapsel (8) aufweist, wobei das erste und das zweite Eingriffselement (6, 7) dazu ausgebildet sind, dass in der relativen Schließstellung in den Hohlraum (16) eingespritzte Flüssigkeit an der Schnittstelle (50) auslaufen kann, wenn keine Kapsel vorliegt, wobei wenigstens eines des ersten und zweiten Eingriffselements (6, 7) Flussführungsmittel aufweist, die wenigstens einen Durchlass an dem Pressabschnitt (14) aufweisen, der zur Steuerung des Flüssigkeitsaustritts in radialer Richtung innerhalb eines begrenzten Winkelbereichs ausgebildet ist, wenn keine Kapsel (8) in der Vorrichtung vorliegt und das erste und das zweite Eingriffselement (6, 7) an der Schnittstelle (50) geschlossen sind, wobei die Kapsel an ihrem flanschartigen Rand (9) eine Dicke eines verformbaren Dichtmaterials aufweist, so dass bei in die Brüheinheit eingesetzter Kapsel (8) der Pressabschnitt (14) des ersten Eingriffselements fest auf die Dicke des Dichtmaterials der Kapsel (8) drückt, um während des Brühvorgangs eine flüssigkeitsdichte Anordnung zwischen dem Pressabschnitt (14) und der Kapsel zu schaffen.
  2. System nach Anspruch 1, wobei die Kapsel (8) an ihrem flanschartigen Rand (9) ein Dichtelement (13) aufweist, welches an den flanschartigen Rand (9) angefügt oder integral mit dem flanschartigen Rand (9) ausgebildet ist.
  3. System nach Anspruch 2, wobei das Dichtelement (13) ein gummielastisches Material aufweist.
  4. System nach Anspruch 2, wobei das Dichtelement (13) ein Kunststoffmaterial aufweist.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Dicke des Dichtmaterials sowie sein Härtegrad derart bestimmt werden, dass das Dichtmaterial die Lücken zwischen den Auszackungen (41, 48) an der innersten Presskante (40) des Pressabschnitts (14) ausfüllt, wenn das erste und das zweite Eingriffselement (6, 7) um die Kapsel (8) geschlossen sind.
  6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die maximale Dicke des Dichtmaterials in einem Bereich von 0,1 bis 2,0 mm, vorzugsweise in einem Bereich von 0,2 bis 1 mm liegt, und der Härtegrad des Dichtmaterials unterhalb einer Shore A-Härte von 61 liegt.
  7. System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Kapsel (8) eine gas- bzw. luftdichte Kapsel ist, die eine Portion eines gemahlenen Kaffeepulvers enthält.
  8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Pressabschnitt (14) eine äußere Kante (36) und eine innere Kante (40) umfasst, welche über eine ringförmige Ausnehmung (43) getrennt sind; die äußere Kante hat eine Reihe von Auszackungen (38), welche Flüssigkeitsaustrittsdurchlässe oder Flüssigkeitsaustrittsausnehmungen (37) begrenzen, die in einem begrenzten Winkelbereich oder Durchlassbereich (35) der inneren Kante (40) angeordnet sind.
  9. System nach Anspruch 8, wobei das Dichtelement der Kapsel durch die innere Presskante (40) eingeklemmt ist, um eine flüssigkeitsdichte Dichtanordnung zu erhalten.
  10. System nach Anspruch 9, wobei das Material des Dichtelements durch die Auszackungen (41, 48) der inneren Presskante (40) eingeklemmt ist, während das Material die Durchlässe oder Aussparungen (42, 49), welche zwischen den Auszackungen (41, 48) vorgesehen sind, ausfüllt.
  11. System nach Anspruch 10, wobei die Dicke des Dichtelements in dem Bereich von der inneren Presskante (40) höher ist als die Höhe des Durchlasses oder der Ausnehmung (42, 49).
  12. System nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das Dichtmaterial einen Shore A-Härtegrad von nicht mehr als 60 hat.
  13. System nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei das Dichtelement aus demselben Material besteht wie das Material des Basiskörpers (10) der Kapsel (8).
  14. System nach Anspruch 1, wobei das Dichtelement durch eine erhöhte Dicke des flanschartigen Randes (9) in dem Bereich des Pressabschnitts (14) ausgebildet ist.
  15. System nach Anspruch 13, wobei das Dichtelement durch eine erhöhte Dicke des flanschartigen Randes (9) in dem Bereich des Pressabschnitts (14) ausgebildet ist.
  16. System nach Anspruch 9, wobei die Dicke des Dichtelements im Wesentlichen maximal in dem Bereich der innersten Presskante (40) ist.
  17. System nach Anspruch 2, wobei das Dichtelement (13) Papier oder ein Textil ist.
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