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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem an der Außenwand
eines Körpers, insbesondere eines Gebäudes, anordbaren,
horizontal verschiebbaren Balkon, der einen Balkonboden umfasst.
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Aus
der
DE 36 11 232 A1 ist
eine derartige Vorrichtung bekannt, bei welcher der Balkon mittels teleskopartig
ausgebildeten Trägern horizontal von der Außenwand
eines Gebäudes weggeschoben oder wieder zu dieser hingeschoben
werden kann. Hierzu sind die teleskopartig ausgebildeten Träger mit
ihrem ersten Ende an der Außenwand des Gebäudes
und mit ihrem zweiten Ende an einem vorderen Balkongitter befestigt.
Der Balkonboden ist vorderseitig an dem Balkongitter klappbar angeordnet und
wird erst in seine bestimmungsgemäße Position geklappt,
wenn die Träger vollständig ausgefahren sind.
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Die
Verwendung der bekannten Vorrichtung, etwa bei einem nachträglichen
Einbau vor einer Balkontüröffnung, setzt voraus,
dass das Gebäude statisch für derartige Vorrichtungen
ausgelegt ist und die Baubehörde eine entsprechende Baugenehmigung erteilt
hat. Außerdem bleiben die an der Außenwand montierten
Träger auch sichtbar, wenn sich der Balkon in der an das
Gebäude herangezogenen Position befindet. Schließlich
lässt sich der Balkon aufgrund der endlichen Länge
des Trägers in seiner eingeschobenen Position nicht direkt
an die Außenwand des Gebäudes heranziehen, und
es sind in der Regel zusätzliche Abstützelemente
erforderlich, die den Balkon in seiner herausgeschobenen Position
halten.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
erwähnten Art anzugeben, die einfach und kompakt aufgebaut
ist und die einen möglichst geringen Einfluss auf die Statik
der Außenwand besitzt, auch wenn die Vorrichtung erst nachträglich
mit einem entsprechenden Körper (Gebäude, Schiffskörper
etc.) verbunden wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
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Die
Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, den Balkonboden
in einem relativ flachen (kassettenförmigen) Gehäuse
von einer Ruheposition, bei der er sich im wesentlichen innerhalb des
Gehäuses befindet, in eine Betriebsposition, bei der er
mindestens teilweise aus der stirnseitigen Öffnung des
Gehäuses herausgeschoben ist, axial verschiebbar anzuordnen.
Dabei ist das kassettenförmige Gehäuse bei der
bestimmungsgemäßen Verwendung der Vorrichtung
im Wesentlichen innerhalb eines mit der Außenwand versehenen
Körpers (beispielsweise Gebäudes) kraftschlüssig
mit diesem verbunden.
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Die
Verschiebung des Balkonbodens kann mittels eines in dem Gehäuse
angeordneten manuellen oder motorischen Antriebes erfolgen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung kann auf einfache
Weise innerhalb eines Gebäudes (beispielsweise auf dem
Geschossboden des entsprechenden Raumes, der mit einem Balkon versehen
werden soll) befestigt werden. Dabei kann die stirnseitige Öffnung des
Gehäuses, aus welcher der Balkonboden bei seiner Verschiebung
in seine Betriebsposition austritt, außenseitig bündig
mit der Außenwand abschließen, so dass auch das
stirnseitige Ende des Balkonbodens in seiner Ruheposition bündig
an der Außenwand anliegt. Durch die Befestigung des Gehäuses innerhalb
des Gebäudes und deren entsprechend gewählte Auslegung
kann ferner erreicht werden, dass statische Probleme durch eine
zusätzliche Belastung der Außenwand des Gebäudes
weitgehend entfallen.
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Das
kassettenförmige Gehäuse muss nicht notwendigerweise
geschlossen ausgebildet sein, sondern kann auch durch ein Metallgestell
gebildet werden, welches, falls erforderlich, durch entsprechende
Wandteile abdeckbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung, bei der es sich
vorzugsweise um ein vorgefertigtes Balkon-Modul handelt, weist überdies
eine Reihe weiterer Vorteile auf. So ist es bei der Verwendung von Neubauten
auf einfache Weise möglich, ohne konstruktive Änderungen
die Balkone derart anzuordnen, dass sie beispielsweise in Abhängigkeit
von der Höhe des jeweiligen Stockwerkes unterschiedlich weit
aus der Außenwand des Gebäudes ragen. Dabei können
die Balkone in der herausgeschobenen Position fest fixiert werden,
so dass später nur vorbestimmte Personen eine Veränderung
der Balkonposition vornehmen können.
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Es
kann aber auch vorgesehen werden, dass bei Gebäuden ohne
Balkone nachträglich Vorrichtungen durch entsprechende
Wandöffnungen (z. B. Türöffnungen) hindurchgeführt
werden, wobei das Gehäuse innerhalb des Gebäudes
beispielsweise mit dem Geschossboden des Gebäudes verbunden wird.
In diesem Fall wird man den entsprechenden Fußboden im
Bereich der Vorrichtung etwas erhöhen, was durchaus zu
einer reizvollen Zimmergestaltung führen kann.
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Insbesondere
bei denkmalgeschützten Gebäuden kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung vorteilhaft verwendet werden, weil durch die Balkone
die Fassadenfläche der Gebäude bei in der Ruheposition
befindlichen Balkonböden nur geringfügig verändert
wird.
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Ferner
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auf einfache
Weise für Notfälle in entsprechende Gebäude
eingebaut werden. So kann beispielsweise vorgesehen werden, dass
bei einem Gebäudebrand die Notbalkone etwa stockwerksweise
automatisch aus der Außenwand ausfahren, an denen dann
beispielsweise Rettungselemente (Seile, Leitern etc.) angebracht
werden können.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst
das kassettenförmige Gehäuse ein flaches Metallgestell
mit seitlich angeordneten Führungsprofilen, in denen seitlich
angeordnete Randprofile des Balkonbodens axial verschiebbar gelagert
sind.
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Bei
den Führungsprofilen des Gehäuses kann es sich
um im Wesentlichen U-förmig ausgebildete Profile handeln,
wobei die Öffnungen der beiden U-Profile einander zugewandt
angeordnet sind.
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Dabei
können sich die Randprofile des Balkonbodens über
innenseitig in den Führungsprofilen des kassettenförmigen
Gehäuses angeordnete Gleitleisten abstützen.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei den Randprofilen des Balkonbodens um Hohlprofile
eines Metallrahmens, die über mehrere, parallel zueinander angeordnete
Tragprofile miteinander verbunden sind. An diesen Tragprofilen kann
dann auf einfache Weise der Bodenbelag des Balkonbodens befestigt
werden. Dabei kann der Bodenbelag beispielsweise aus Holzbrettern,
aber auch aus einem gitterförmig ausgestalteten Metallrahmen
bestehen.
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Die
die Führungsprofile des Balkonbodens bildenden Hohlprofile
können vorteilhafterweise vorderseitig durch ein Abschlussprofil
miteinander verbunden sein, welches in der Ruheposition des Balkonbodens
die stirnseitige Öffnung des kassettenförmigen
Gehäuses mindestens teilweise verschließt.
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Damit
die Vorrichtung möglichst witterungsunabhängig
ist, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn
die Rahmenprofile des kassettenförmigen Gehäuses
und/oder die Rahmenprofile des Balkonbodens aus Edelstahl bestehen.
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Bei
dem zur Verschiebung des Balkonbodens und damit auch des gesamten
Balkons benötigten Antriebes kann es sich beispielsweise
um einen Spindelantrieb handeln, welcher etwa direkt auf eine mit
dem Balkon verbundene Spindelmutter wirkt oder der auf das eine
Ende eines scherenförmigen Antriebselementes wirkt, dessen
zweites Ende mit dem dem Gebäude zugewandten Ende des Balkonbodens
in Wirkverbindung steht. Dabei kann die Spindel manuell oder motorisch
angetrieben werden.
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Als
Antrieb zum Verschieben des Balkonbodens kann aber beispielsweise
auch ein hydraulischer Antrieb verwendet werden, wobei die hydraulischen
Stellzylinder direkt oder indirekt auf das rückseitige
Ende des Balkons wirken.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden,
anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
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1 die
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit einem kassettenförmigen Gehäuse(gestell)
und einem in seiner Ruheposition befindlichen Balkonboden mit daran
befestigtem vorderen Balkongitter;
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2 die
Darstellung eines vergrößerten Querschnittes durch
die in 1 dargestellte Vorrichtung entlang der dort mit
II-II bezeichneten Schnittlinie;
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3 und 4 die
perspektivische Ansicht der Außenwand eines ersten Gebäudes
mit der in 1 dargestellten Vorrichtung,
wobei sich der Balkonboden einmal in seiner Ruheposition (3)
und einmal in seiner Betriebsposition (4) befindet;
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5 eine
Draufsicht auf die in 1 dargestellte Vorrichtung,
wobei sich der Balkonboden in seiner Betriebsposition befindet;
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6 eine
Ansicht von unten auf die in 1 dargestellte
Vorrichtung mit dem in seiner Betriebsposition befindlichen Balkonboden
und
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7 die
perspektivische Ansicht der Außenwand eines zweiten Gebäudes
mit der in 1 dargestellten Vorrichtung,
wobei sich der Balkonboden in seiner Betriebsposition befindet.
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In 1 ist
mit 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung
bezeichnet, die vorzugsweise mit einem Gebäude 2 (vgl.
auch 3 und 4) verbunden werden kann.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst ein kassettenförmiges Gehäuse 3,
welches im Wesentlichen aus einem flachen Metallgestell 4 mit
gegenüberliegenden, seitlich angeordneten Führungsprofilen 5, 6 besteht. Die
Führungsprofile 5, 6 des Gehäuses 3 sind
im Wesentlichen U-förmig ausgebildet, wobei die Öffnungen 7, 8 der
beiden Führungsprofile 5, 6 einander
zugewandt angeordnet sind (2).
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Die
beiden Führungsprofile 5, 6 sind außerdem über
Streben 9 miteinander verbunden, wobei zur oberseitigen
Abdeckung des Metallgestells 4 auf den Streben 9 Abdeckelemente 100 befestigt
sind (die Abdeckelemente wurden aus Übersichtlichkeitsgründen
nur in 2 dargestellt).
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In
dem kassettenförmigen Gehäuse 3 ist der Balkonboden 10 eines
Balkons 11 von einer Ruheposition, bei der er sich innerhalb
des Gehäuses 3 befindet (1, 2 und 3),
in eine Betriebsposition, bei der er stirnseitig, mindestens teilweise,
aus dem Gehäuse 3 herausgeschoben ist (4, 5 und 6),
axial verschiebbar gelagert. Hierzu weist der Balkonboden 10 aus
Hohlprofilen bestehende Randprofile 12, 13 (beispielsweise
aus Edelstahl) auf, die innerhalb der Führungsprofile 5, 6 des Gehäuses 3 auf
mit den Führungsprofilen 5, 6 verbundenen
Gleitleisten 14 gelagert sind.
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Die
Randprofile 12, 13 des Balkonbodens 10 sind über
mehrere, parallel zueinander angeordnete, stegförmige Tragprofile 15 miteinander
verbunden, an denen der Bodenbelag 16 des Balkonbodens 10 befestigt
ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt
es sich bei dem Bodenbelag 16 um Holzbretter, die mit einer
Riffelung versehen sind, um ein Rutschen beim Betreten des in seiner
Betriebsposition befindlichen Balkonbodens 10 zu vermeiden.
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Die
Randprofile 12, 13 des Balkonbodens 10 sind
vorderseitig durch ein Abschlussprofil 17 miteinander verbunden,
welches in der Ruheposition des Balkonbodens 10 die stirnseitige Öffnung 18 der
Außenwand 19 des Gebäudes 2 (4),
durch die der Balkonboden 10 hindurchgeführt wird,
mindestens teilweise verschließt.
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An
diesem Abschlussprofil 17 ist außerdem ein Balkongeländer 20 befestigt,
welches derart ausgestaltet sein kann, dass es zusätzlich
zu seiner Sicherheitsfunktion durch eine entsprechende Formgestaltung
auch eine Zierfunktion übernimmt.
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Zur
seitlichen Sicherung der den Balkon 11 betretenden Personen
können vorzugsweise aus Drähten bestehende Sicherheitseinrichtungen
vorgesehen werden (nicht dargestellt), die mit dem Balkongeländer 20 und
der Außenwand 19 verbunden sind.
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Wie
insbesondere den 1, 5 und 6 entnehmbar
ist, weist das kassettenartige Gehäuse 3 welches
sich bei seiner bestimmungsgemäßen Verwendung
praktisch vollständig innerhalb des Gebäudes 2 befindet,
eine Länge auf, die größer ist als die
doppelte Länge des Balkonbodens 10. Dadurch wird
erreicht, dass die durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung 1 auf das Gebäude 2 wirkenden Kräfte
von diesem problemlos aufgenommen werden, ohne dass es einer zusätzlichen Abstützung
an der Außenwand 19 des Gebäudes 2 bedarf.
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Zum
Verschieben des Balkonbodens 10, und damit auch des gesamten
Balkons 11, von seiner Ruhe- in seine Betriebsposition
sowie von seiner Betriebs- in seine Ruheposition ist in dem kassettenförmigen
Gehäuse 3 ein Spindelantrieb 21 angeordnet, der
auf das erste Ende 22 eines scherenförmigen Antriebselementes 23 wirkt,
dessen zweites Ende 24 mit dem Balkon 11 in Wirkverbindung
steht.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Spindelantrieb 21 manuell
betätigbar. Hierzu ist an dem entsprechenden Ende des Führungsprofiles 5 eine
Bohrung 25 vorgesehen, durch welche eine entsprechende
Kurbel (nicht dargestellt) mit dem Spindelantrieb 21 verbindbar
ist.
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Bei
der in 7 dargestellten Anordnung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 entspricht die Breite des Gehäuses 3 der
Vorrichtung 1 im wesentlichen der Breite einer bis zum
Boden reichenden Balkontüröffnung 110 eines
Gebäudes 2, so dass die Vorrichtung 1 auch
nachträglich auf einfache Weise mit dem Gebäude 2 verbunden
werden kann. Denn in diesem Fall brauchen keine zusätzlichen
Maueröffnungen in die Außenwand des Gebäudes 2 eingebracht
zu werden. Vielmehr wird das Gehäuse 3 mit dem
darin befindlichen Balkonboden 10 durch die Balkontüröffnung 110 in
das Innere des entsprechenden Wohnraumes eingebracht und dort an
dem Fußboden befestigt und beispielsweise mittels Fußbodendielen
verkleidet.
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Bei
der in 7 dargestellten Vorrichtung 1 wurden
entsprechende seitliche Sicherheitseinrichtungen 120 gestrichelt
angedeutet.
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Die
Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
So kann es sich bei dem Antrieb 21 zum axialen Verschieben
des Balkonbodens 10 statt um einen Spindelantrieb beispielsweise
auch um einen hydraulischen Antrieb handeln.
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Die
Führungsprofile 5, 6 des Gehäuses 3 können
statt einer U-förmigen Form auch eine andere Form besitzen,
wobei dann die Randprofile 12, 13 des Balkonbodens 10 entsprechend
an die Führungsprofile 5, 6 angepasst
ausgebildet sein müssen.
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Als
Sicherheitseinrichtungen können statt Drähten
oder Seilen auch Teleskoprohre oder auch Scherengitter verwendet
werden.
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Ferner
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur
in Gebäuden eingebaut werden, sondern es ist beispielsweise
auch eine Verwendung bei Schiffen denkbar. Insbesondere bei Kreuzfahrtschiffen
mit Außenbordkajüten besteht häufig der
Wunsch bei den Passagieren, bei schönem Wetter einen Balkon
zur Verfügung zu haben.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Körper,
Gebäude
- 3
- Gehäuse
- 4
- Metallgestell
- 5,
6
- Führungsprofile
- 7,
8
- Öffnungen
- 9
- Strebe
- 10
- Balkonboden
- 11
- Balkon
- 12,
13
- Randprofile
- 14
- Gleitleiste
- 15
- Tragprofil
- 16
- Bodenbelag
- 17
- Abschlussprofil
- 18
- Öffnung
(Außenwand)
- 19
- Außenwand
- 20
- Balkongeländer
- 21
- Antrieb,
Spindelantrieb
- 22
- erstes
Ende
- 23
- Antriebselement
- 24
- zweites
Ende
- 25
- Bohrung
- 100
- Abdeckelement
- 110
- Balkontüröffnung
- 120
- Sicherheitseinrichtungen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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