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Die Erfindung betrifft ein Verbindungssystem zum Verbinden eines einreihigen Gehäuses mit einem Anschlusselement.
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Ein einreihiges Gehäuse ist beispielsweise aus der
DE 10 2006 057 604 A1 bekannt, wobei das einreihige Gehäuse als eine elektrische Baueinheit für die industrielle Steuerungstechnik zur Anordnung in Schaltschränken ausgebildet ist. Das einreihige Gehäuse ist auf einer Tragschiene, z. B. einer Hutschiene, befestigbar. Das einreihige Gehäuse weist eine wesentlich größere Länge als Breite auf, wobei sich die entlang der Länge des einreihigen Gehäuses ausgebildete Längsachse des einreihigen Gehäuses im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Tragschiene erstreckt. Das einreihige Gehäuse weist mehrere Ebenen entlang seiner Längsachse auf, wobei die Ebenen senkrecht zur Längsachse verlaufen. Die Breite des einreihigen Gehäuses ist dabei derart ausgebildet, dass jeweils ein Anschlussbereich pro Ebene an einer Breitseite des einreihigen Gehäuses ausgebildet ist. Der Anschlussbereich ist der Bereich, an dem ein Anschlusselement an dem einreihigen Gehäuses befestigbar ist. Üblicherweise weist der Anschlussbereich eine Anschlussklemme in Form einer Schraubklemme oder einer Federkraftklemme auf, über welche das Anschlusselement oder ein Leiter an dem Gehäuse befestigbar ist.
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Nachteilig hierbei ist es jedoch, das aufgrund des Vorsehens einer Anschlussklemme in Form einer Schraubklemme oder einer Federkraftklemme das Anschlusselement auf aufwendige Art und Weise nur unter Zuhilfenahme eines Werkzeugs an dem Anschlussbereich befestigbar ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Verbindungssystem zum Verbinden eines einreihigen Gehäuses mit einem Anschlusselement zur Verfügung zu stellen, welches sich durch eine vereinfachte Handhabbarkeit auszeichnet.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Das erfindungsgemäße Verbindungssystem zum Verbinden eine einreihigen Gehäuses mit einem Anschlusselement weist einen an dem einreihigen Gehäuse vorgesehenen Anschlussbereich zum Verbinden des Anschlusselements mit dem einreihigen Gehäuse auf, wobei der Anschlussbereich mit einer in dem Gehäuse vorgesehenen Leiterplatte verbunden ist. Erfindungsgemäß ist dabei das Anschlusselement mittels eines Steckkontakts an dem Anschlussbereich befestigbar.
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Dadurch, dass das Anschlusselement mittels eines Steckkontakts an dem Anschlussbereich befestigbar ist, kann das Anschlusselement in kurzer Zeit ohne die Zuhilfenahme eines Werkzeugs an dem einreihigen Gehäuse bzw. an dem Anschlussbereich des einreihigen Gehäuses befestigt werden. Der Steckkontakt ist dabei vorzugsweise als ein leitfähiger elektromechanischer Kontakt ausgebildet, welcher mit einem ersten Enden mit der innerhalb des Gehäuses angeordneten Elektronik, beispielsweise einer Leiterplatte, verbunden ist. Mit einem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende ist der Steckkontakt mit dem Anschlusselement verbunden. Das Anschlusselement kann vorzugsweise mit einem Leiter verbunden sein, welcher beispielsweise über eine Schraubverbindung, eine Federkraftverbindung oder eine Direct-Push-In-Verbindung an dem Anschlusselement befestigbar ist. Die Leiter ist damit nicht mehr, wie bei dem bekannten Stand der Technik vorgesehenen, unmittelbar an dem Anschlussbereich des einreihigen Gehäuses befestigbar, sondern über ein zusätzliches Anschlusselement, welches einfach an den Anschlussbereich des einreihigen Gehäuses aufgesteckt werden kann, um eine elektrische Kontaktierung herzustellen. Ein aufwendiges Einführen des Leiters in das vorzugsweise mit einer sehr geringen Breite ausgebildete einreihige Gehäuse an der Breitseite des Gehäuses und die Befestigung an einer dort vorgesehenen Anschlussklemme entfällt damit.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Steckkontakt stiftförmig ausgebildet. Der Steckkontakt kann dabei beispielsweise eine kreisrunde oder eine rechteckförmige Querschnittsfläche aufweisen. Dadurch, dass der Steckkontakt stiftförmig ausgebildet ist, ist eine besonders einfache und schnelle Befestigung bzw. Verbindung des Anschlusselements an dem Anschlussbereich ermöglicht.
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Weiter bevorzugt ist es vorgesehen, dass der Steckkontakt an dem Anschlussbereich des einreihigen Gehäuses befestigt ist und das Anschlusselement eine Öffnung zur Aufnahme des Steckkontakts aufweist oder dass der Steckkontakt an dem Anschlusselement befestigt ist und der Anschlussbereich des einreihigen Gehäuses eine Öffnung zur Aufnahme des Steckkontakts aufweist. Bei der Befestigung des Anschlusselements an dem Anschlussbereich kann der Steckkontakt auf einfache Art und Weise in die entsprechende Öffnung eingeführt werden, wobei die Länge der Öffnung vorzugsweise im Wesentlichen der Länge des Steckkontakts entspricht, so dass der Steckkontakt vollständig in der Öffnung aufgenommen werden kann. Der Steckkontakt ist dadurch gegenüber der Umgebung vollständig abgeschirmt, so dass eine sichere Kontaktierung gewährleistet werden kann.
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Ferner ist es bevorzugt vorgesehen, dass ein Befestigungselement zur Sicherung des Anschlusselements an dem einreihigen Gehäuse vorgesehen ist. Das Befestigungselement ist vorzugsweise in Form eines Rasthakens ausgebildet, welcher in eine entsprechende dafür vorgesehen Ausnehmung einhakbar ist. Vorzugsweise ist das Befestigungselement derart ausgelegt, dass Auszugskräfte > 15 N erforderlich sind, um die Verbindung mit dem Befestigungselement lösen zu können. Es können dabei mehrere Befestigungselemente zur Sicherung des Anschlusselements an dem einreihigen Gehäuse vorgesehen sein. Das Befestigungselement kann dabei beispielsweise an dem Anschlussbereich des einreihigen Gehäuses angeordnet sein, wobei die dazu korrespondierende Ausnehmung dann an dem Anschlusselement vorgesehen ist. Alternativ ist es aber auch möglich, dass das Befestigungselement an dem Anschlusselement angeordnet ist, wobei die dazu korrespondierende Ausnehmung an dem Anschlussbereich des einreihigen Gehäuses vorgesehen ist. Das Befestigungselement ermöglicht eine zusätzliche Sicherung der Verbindung des Anschlusselements an dem Anschlussbereich.
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Gemäß einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das einreihige Gehäuse an einer Tragschiene befestigbar, wobei der Steckkontakt mit seiner Längsachse im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Tragschiene vorgesehen ist. Das Anschlusselement kann dadurch seitlich an der Breitseite des einreihigen Gehäuses befestigt werden, welche sich über die Breite des einreihigen Gehäuses erstreckt. Sind mehrere einreihige Gehäuse hintereinander an der Tragschiene befestigt, können dadurch die Anschlusselemente auch im befestigten Zustand des einreihigen Gehäuses an der Tragschiene einfach an dem Anschlussbereich befestigt werden, ohne, dass die Tragschiene dabei die Handhabung erschwert. Die Steckrichtung zum Verbinden des einreihigen Gehäuses mit dem Anschlusselement ist dadurch vertikal zur Längsachse der Tragschiene ausgebildet.
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Vorzugsweise ist an dem einreihigen Gehäuse mehr als ein Anschlussbereich vorgesehen, wobei die mehr als einen Anschlussbereiche an einer Seitenfläche des Gehäuses übereinander angeordnet sind. Dadurch, dass mehrere Anschlussbereiche übereinander angeordnet sind, können über die gesamte Länge des einreihigen Gehäuses entlang der Seitenfläche, insbesondere der Breitseite, des einreihigen Gehäuses Anschlussbereiche vorgesehen sein, wodurch mehrere Anschlusselemente über die Länge des einreihigen Gehäuses an seinen beiden Breitseiten mittels jeweils eines Steckkontakts mit dem Gehäuse verbindbar sind.
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Dabei ist es besonders bevorzugt vorgesehen, dass mindestens ein Anschlusselement derart ausgestaltet ist, das es an mindestens zwei entlang einer Breitseite des einreihigen Gehäuses übereinander angeordneten Anschlussbereichen befestigbar ist. Das Anschlusselement weist dafür vorzugsweise zwei oder mehr übereinander angeordnete Steckkontakte oder Öffnungen auf, so dass eine Mehrfachkontaktierung über ein Anschlusselement erfolgen kann.
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Um eine eindeutige Zuordnung des Anschlusselements an den jeweiligen Anschlussbereich zu ermöglichen, weist nach einer weiter bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung der Anschlussbereich eine Kodierung auf. Die Kodierung kann beispielsweise in Form einer farbigen Kodierung und/oder einer zahlenförmigen und/oder buchstabenförmigen Kodierung und/oder einer mechanischen Kodierung vorgesehen sein. Durch die Kodierung kann zum Beispiel nach dem Lösen der Verbindung eine eindeutige Zuordnung des entsprechenden Anschlusselements an den dafür vorgesehenen Anschlussbereich gewährleistet werden, so dass Fehlverdrahtungen vermieden werden können.
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Ferner ist es bevorzugt vorgesehen, dass mindestens ein erstes einreihiges Gehäuse in Reihe hinter einem zweiten einreihigen Gehäuse angeordnet ist, wobei ein Anschlusselement vorgesehen ist, welches in einem ersten Anschlussbereich des ersten Gehäuses und in einem zweiten Anschlussbereich des zweiten Gehäuses gleichzeitig befestigbar ist. Dadurch ist es möglich mit einem Anschlusselement mehrere Anschlussbereiche an verschiedenen Gehäusen zu kontaktieren, wobei vorzugsweise mehrere in einer entlang der Querachse der Gehäuse ausgebildeten Ebene vorgesehene Anschlussbereiche mehrerer Gehäuse mittels eines Anschlusselements kontaktiert werden können.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung anhand einer bevorzugten Ausführungsform näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 ein Verbindungssystem gemäß einer erfindungsgemäßen Ausführungsform.
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In 1 ist ein erfindungsgemäßes Verbindungssystem zum Verbinden mehrerer Anschlusselemente 10 mit einem einreihigen Gehäuse 12 gezeigt. Das einreihige Gehäuse 12 ist an seiner Unterseite 14 an einer Tragschiene, hier nicht dargestellt, befestigbar, wobei die Längsachse 16 des einreihigen Gehäuses 12 senkrecht zur Längsachse der Tragschiene ausgebildet ist. Das einreihige Gehäuse 12 weist mehrere Ebenen 18 auf, welche senkrecht zur Längsachse 16 des einreihigen Gehäuses 12 ausgebildet sind. Pro Ebene 18 sind jeweils zwei sich gegenüberliegende Anschlusselemente 10 seitlich an den Breitseiten 20 des einreihigen Gehäuses 12 angeordnet. Einreihiges Gehäuse 12 bedeutet hierbei, dass pro Ebene 18 und pro Breitseite 20 jeweils nur ein Anschlusselement 10 anordbar ist. Das einreihige Gehäuse 12 weist dabei vorzugsweise eine Breite entlang einer Breitseite 20 von 5 bis 7 mm auf.
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In 1 sind sieben Anschlusselemente 10 mit dem einreihigen Gehäuse 12 verbunden dargestellt, wobei ein Anschlusselement 10 in einem von dem einreihigen Gehäuse 12 gelösten Zustand gezeigt ist. Die Anschlusselemente 10 sind an jeweils einem an dem einreihigen Gehäuse 12 vorgesehenen Anschlussbereich 22 befestigbar, wobei der Anschlussbereich 22 an der Breitseite 20 des Gehäuses 10 vorgesehen ist. An dem Anschlussbereich 22 ist ein stiftförmiger Steckkontakt 24 vorgesehen, an welchem das Anschlusselement 10 aufsteckbar ist, um eine Kontaktierung zwischen dem Anschlusselement 10 und einer in dem einreihigen Gehäuse 12 angeordneten Leiterplatte, hier nicht dargestellt, herzustellen, wobei der Steckkontakt 26 und/oder der Anschlussbereich 22 innerhalb des einreihigen Gehäuses 12 mit der Leiterplatte verbunden ist. Der Steckkontakt 26 ist vorzugsweise mit seiner Längsachse senkrecht zur Längsachse 16 einreihigen Gehäuses 12 ausgebildet, so dass die Anschlusselemente 10 seitlich an der Breitseite 20 des einreihigen Gehäuses 12 ohne die Zuhilfenahme von Werkzeug befestigbar sind. An den Anschlusselementen 10 selber ist wiederum vorzugsweise ein Leiter 26 über eine Schraubverbindung, eine Klemmkraftverbindung oder eine Direct-Push-In-Verbindung befestigbar.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Anschlusselement
- 12
- Einreihiges Gehäuse
- 14
- Unterseite
- 16
- Längsachse
- 18
- Ebene
- 20
- Breitseite
- 22
- Anschlussbereich
- 24
- Steckkontakt
- 26
- Leiter
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006057604 A1 [0002]