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Hintergrund der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft einen elektrischen Gerätestecker zum
Anschließen elektrischer Geräte, insbesondere
Haushaltsgeräte, an eine Steckdose eines Wechselstromnetzes,
wobei der Gerätestecker als montierte Einheit durch zwei
Halbschalen aus Kunststoff gebildet ist, wobei die erste Halbschale
mit dem Endstück eines dreiadrigen Anschlusskabels für das
Gerät verbunden und aus einem formstabilen Isolierkörper
zur Aufnahme und Fixierung eines Erdleiterstiftes, eines Phasenleiterstiftes
und eines Nullleiterstiftes aufgebaut ist, wobei die Stifte einerseits gegenüber
der Außenseite der ersten Halbschale weit genug vorstehen,
um in die Steckdose eingeführt zu werden, und andererseits
an ihrem mit dem Anschlusskabel des Gerätes zu verbindenden,
im Inneren der Kontur des Gerätesteckers liegenden Anschlussstellen
mit den entsprechenden Leitungsanschlüssen des Anschlusskabels
verbunden sind, und wobei der Erdleiterstift einen rechteckigen
Querschnitt der Maße 3,975 mm × 7,93 mm × 22,73
mm ± 0,08 mm × 0,13 mm × 0,5 mm und der
Phasen- und Nullleiterstift jeweils einen rechteckigen Querschnitt der
Maße 3,98 mm × 6,35 mm × 17,7 mm ± 0,08
mm × 0,13 mm × 0,5 mm und aufweisen.
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Derartige
Gerätestecker sind beispielsweise beschrieben in
GB 2 092 836 A .
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Sie
werden insbesondere in Großbritannien und im englischsprachigen
Raum verwendet. Das besondere Merkmal dieser Stecker liegt darin,
dass der Erdleiterstift als mechanische Entriegelung beim Einstecken
des Gerätesteckers in die Steckdose des Strom- bzw. Spannungsversorgungsnetzes
dient. Dieser Erdleiterstift ist länger ausgebildet als
die Phasen- und Nulleiterstifte, und erst mit dem Einstecken dieses
Erdleiterstiftes ist es möglich, dass auch die beiden anderen
Stifte funktionsgerecht eingeführt werden können.
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Gemäß der
britischen Norm BS 1363 sind Phasenleiter- und
Nullleiter rechteckig mit den Maßen 3,98 mm × 6,35
mm × 17,7 mm ± 0,08 mm × 0,13 mm × 0,5
mm auszuführen, wobei steckerseitig 9,35 mm ± 0,15
mm isoliert sein müssen. Der Erdleiterstift ist in der
Mitte über den beiden anderen Stiften anzubringen in einem
Abstand von 22,23 mm ± 0,13 mm. Dieser Stift ist ebenfalls
rechteckig auszuführen, in den Maßen 3,975 mm × 7,93
mm × 22,73 mm ± 0,08 mm × 0,13 mm × 0,5
mm jedoch ohne Isolierung.
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Zusätzlich
zu der oben beschriebenen mechanischen Sicherung bestehen die heutigen
Gerätestecker aus Gründen der elektrischen Sicherheit aus
gegossenen bzw. gespritzten Steckkörpern, in deren Inneren
die elektrische Verbindung zwischen dem Anschlusskabel für
das anzuschließende Gerät einerseits und den Anschluss-
bzw. Steckerstiften für die Steckdose andererseits eingekapselt
sind. Im Allgemeinen kann das Kabel nicht vom Stecker getrennt werden.
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Vollständig
umspritzte Gerätestecker, wie etwa in
DE 198 01 896 C1 und
DE 100 51 348 C2 beschrieben,
finden in manchen Ländern mit englischem Steckersystem
jedoch nur geringen Absatz.
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Vor
allem im asiatischen Raum werden viele Stecker in der sogenannten
Halbschalenausführung gefertigt. Dabei besteht der Gerätestecker
aus zwei Halbschalen aus Kunststoff, wobei eine Halbschale einen
Isolierkörper bildet, der die Erd-, Phasen-, und Nulleiterstifte
und die kabelseitigen Anschlussvorrichtungen aufnimmt und die andere
Halbschale als Deckel dient, der die stromführenden Vorrichtungen nach
außen abschirmt. Die handelsüblichen Ausführungen
weisen jedoch erhebliche Nachteile auf.
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So
sind bei Gerätesteckern der eingangs beschriebenen Art
die Erd-, Phasen-, und Nulleiterstifte in massiver Bauweise ausgeführt.
Da für diese Stifte üblicherweise Messing aufgrund
seiner mechanischen Stabilität und guten elektrischen Eigenschaften
gewählt wird, sind massive Stifte wegen des hohen Marktwertes
von Messing relativ kostspielig.
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Außerdem
sind bei Gerätesteckern nach dem Stand der Technik meist
die kabelseitigen Anschlussvorrichtungen als Schraubanschlüsse
ausgeführt. Derartige Schraubanschlüsse haben
den Nachteil, dass sie zunächst aus einem massiven Bauteil
gefertigt werden und die Schraubgewinde und die Löcher
zur Aufnahme der Kabellitzen nachträglich gefräst
werden müssen. Dieses Herstellungsverfahren ist wegen der
vielen erforderlichen Schritte und des Materialverbrauchs kostenintensiv. Die
Schraubanschlüsse verkomplizieren außerdem das
Montageverfahren, da jeweils eine Litze in ein Aufnahmeloch gesteckt
und dann die zugehörige Klemmschraube festgezogen werden
muss.
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Zusätzlich
sind die Erd-, Phasen-, und Nulleiterstifte als Montagestifte ausgeführt,
die erst durch vorgeformte Löcher in der als Halterung
dienenden Halbschale gesteckt werden müssen und erst bei
der Montage der als Deckel dienenden Halbschale fixiert werden.
Während der Montage können die Stifte noch herausfallen,
was eine Montage mit nach unten weisenden dosenseitigen Kontaktflächen
erfordert.
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Die
Anschlusskabel werden bei derartigen Gerätesteckern mittels
Kunststoffteilen eingeklemmt, welche ebenfalls erst durch das Anbringen
der als Deckel dienenden Halbschale fixiert werden.
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Die
aufwändige Montage mit vielen Kleinteilen, die erst mit
Anbringen des Deckels fixiert werden, führt sehr leicht
zu Fertigungsfehlern.
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Diese
und ähnliche Steckerbrücken werden bei der Produktion
von Gerätesteckern in sehr großen Stückzahlen
verbaut. Da sich auf dem stark umkämpften Markt bereits
relativ kleine Preisunterschiede erheblich auf die Konkurrenzfähigkeit
auswirken, haben Entwicklungen zur Einsparung von Kosten bzw. Material
und Verbesserungen der Produktionsgeschwindigkeit in diesem technischen
Gebiet einen besonders großen Stellenwert.
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So
wird in
GB 2 092 836
A ein Stecker beschrieben, der aus Stanzteilen gefaltete
Steckerstifte verwendet. Dies führt zweifellos zu einer
erheblichen Materialeinsparung. Es handelt sich hierbei jedoch um
ein Montagesystem, bei dem die Steckerstifte und steckerseitigen
Kontakte nicht, wie heute üblich, im Gussverfahren eingekapselt
werden. Dadurch ist bei dieser Konstruktion, im Gegensatz zu modernen Steckersystemen,
nicht ausgeschlossen, dass einzelne Leitungsdrähte aus
dem Gehäuseinneren nach außen ragen. Darüber
hinaus sind diese Faltstifte aufgrund ihrer Hohl-Bauweise mechanisch
instabil. Des Weiteren kann durch die relativ großen Hohlräume
Feuchtigkeit in das Steckerinnere gelangen und dort zu Korrosion
und Kurzschlüssen führen. Hinzukommt, dass dieses
System aufgrund seiner Bauweise nicht für die Massenproduktion
geeignet ist, da sich hier auch die in oben genannter
Norm
BS 1363 vorgeschriebene Teilisolierung des Phasenleiter-
und Nullleiters nicht auf einfache Weise realisieren lässt.
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Kurze Beschreibung der Erfindung
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, einen gattungsgemäßen
Gerätestecker der eingangs beschriebenen Art mit möglichst einfachen
technischen Mitteln unaufwändig und kostengünstig
dahin gehend zu verbessern, dass die Montage des Gerätesteckers
stark vereinfacht wird, und dass der Gerätestecker in Qualität,
Sicherheit und Höhe der Produktionskosten dem Stand der Technik
gegenüber wesentlich verbessert wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß auf ebenso überraschend
einfache wie wirkungsvolle Weise dadurch gelöst, dass der
Erd-, der Null- und der Phasenleiterstift in ihrem Querschnitt entsprechenden
Durchbrüchen des Isolierkörpers in ein- und demselben
Arbeitsgang mit dem Spritzen des Isolierkörpers form- und
kraftschlüssig mit an- bzw. eingespritzt sind, und dass
jeweils zwischen dem Erd-, dem Null- und dem Phasenleiterstift sowie
dem jeweils zugehörigen Leitungsanschluss des Anschlusskabels
ein Kontaktelement vorgesehen ist, welches ein Federelement zur
elektrisch leitenden mechanischen Aufnahme des jeweiligen Leitungsanschlusses
umfasst.
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Durch
das automatisierte An- bzw. Einspritzen der Erd-, Null- und Phasenleiterstifte
können diese bei der Montage der Anschlusskabel nicht mehr herausfallen
und sind auch ohne die als Deckel dienende Halbschale stabil befestigt.
Die erforderliche Handarbeit und damit die Produktionskosten werden deutlich
reduziert.
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Die
Federelemente der Kontaktelemente garantieren eine sichere Aufnahme
der Litze des Anschlusskabels, unabhängig vom Durchmesser
der Litze. Zusätzlich vereinfacht das Federelement die Montage
erheblich, da die Kabellitze nur noch mit einer Handbewegung in
das Federelement eingeklemmt wird.
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Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gerätesteckers sind die Kontaktelemente einteilig ausgeführt.
Dies ist besonders vorteilhaft bei der Herstellung aus Stanzteilen,
da auf diese Weise Herstellungsschritte eingespart werden.
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Bei
einer Weiterbildung dieser Ausführungsform sind die Kontaktelemente
jeweils einstückig mit dem Erd-, Null- und Phasenleiterstift
ausgeführt. Auf diese Weise lassen sich die Stifte und
die zugehörigen Kontaktelemente in nur einem Arbeitsschritt
fertigen.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gerätesteckers sind die Kontaktelemente baugleich für
Erd-, Null- und Phasenleiterstift ausgeführt. Dadurch ist
nur ein einziges Fertigungswerkzeug für alle drei Kontaktelemente
notwendig und es müssen bei der Montage nicht unterschiedliche
Kontaktelemente für unterschiedliche Stift-Anschlüsse
verwendet werden, was wiederum das Fertigungstempo erhöht.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gerätesteckers umfasst das Federelement einen ersten Federschenkel,
der unter Spannung gegen einen zweiten Federschenkel drückt,
wobei die Federschenkel vorzugsweise aus Blechstreifen, insbesondere
Stanzteilen, eines elektrisch gut leitfähigen Metalls,
insbesondere aus Messingblech bestehen. Dies ist vorteilhaft, da sich
derartige Fertigungsstücke besonders schnell und kostengünstig
herstellen lassen.
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Bei
einer Weiterbildung dieser Ausführungsform ist innerhalb
des Gehäuses des Gerätesteckers, vorzugsweise
von der zweiten Halbschale ausgehend in das Innere des Gerätesteckers
ragend, für mindestens eines der Kontaktelemente, vorzugsweise
jeweils für sämtliche Kontaktelemente, eine Drucknocke
vorgesehen, gegen welche sich das Federelement des jeweiligen Kontaktelements
unter Druck einseitig abstützt. Dies garantiert auch bei nachlassender
Federkraft der Federelemente einen konstanten Anpressdruck auf die
abisolierten Litzen der Adern des Anschlusskabels.
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Bei
einer bevorzugten Weiterbildung dieser Weiterbildung weist der erste
Federschenkel einen rundgebogenen, insbesondere zylindrischen, freien Endabschnitt
auf, mit welchem er sich gegen die Drucknocke abstützt.
Durch die Rundung wird das Aufsetzen der zweiten Halbschale erleichtert
und eine Abnutzung durch mechanische Bewegung, wie etwa Kratzen,
minimiert.
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Bei
einer weiteren Weiterbildung der letztgenannten Ausführungsformen
weist der zweite Federschenkel einen vom ersten Federschenkel weggebogenen,
insbesondere schräg verlaufenden freien Endabschnitt auf,
wodurch das Einführen der abisolierten Litzen der Adern
des Anschlusskabels erleichtert wird.
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Bei
einer zu bevorzugende Weiterbildung der vier letztgenannten Ausführungsformen
weist der zweite Federschenkel eine Aufnahmerundung auf, deren Innendurchmesser
ungefähr dem Außendurchmesser des aufzunehmenden
Leitungsanschlusses entspricht. Eine derartige Rundung garantiert
eine sichere Aufnahme des aufzunehmenden Kabels und verhindert ein
herausrutschen in Richtung der Endabschnitte der Federschenkel.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform
weist der erste Federschenkel eine in die gleiche Richtung wie die
Aufnahmerundung des zweiten Federschenkels ausgebauchte Rundung
auf, deren Innendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser
des zweiten Federschenkels. Diese Rundung bildet das Gegenstück zur
oben erwähnten Aufnahmerundung und garantiert ein sicheres
einklemmen des aufzunehmenden Kabels und somit ein Herausrutschen
aus dem Federelement.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist am Durchtrittsort
des Anschlusskabels in den Gerätestecker eine Kabeltülle
mit mehreren untereinander parallelen, quer zur Richtung des Kabels
verlaufenden Lamellen, vorzugsweise mit Abknicksicherung und Zugentlastung
für das Anschlusskabel vorgesehen. Dadurch wird eine Krafteinwirkung
auf die eingeklemmten, abisolierten Litzen durch Ziehen am Anschlusskabel
minimiert.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform
ist die Kabeltülle für alle Anschlusskabelgrößen
baugleich. Dadurch wird in der Produktion und Montage nur ein Bauteil
benötigt, was Kosten und Fehlerquoten bei der Montage senkt.
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Bei
ganz besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
sind der Erdleiterstift, der Phasenleiterstift und der Nullleiterstift
jeweils als Faltstifte ausgeführt, welche aus einem zunächst
flachen Stanzteil aus Metallblech in ihre endgültige Raumform
aufgefaltet und beim Spritzprozess der ersten Halbschale in ihren
Hohl- und Zwischenräumen mit Kunststoff derart aufgefüllt
sind, dass nach dem Spritzprozess der Erd-, der Null- und der Phasenleiterstift
ihre endgültige Kontur besitzen. Durch die Herstellung
aus einem Stanzteil wird gegenüber der massiven Bauweise
in erheblichem Maße Material und Gewicht eingespart. Aufgrund
der maschinellen Faltung und der dafür verfügbaren
Maschinen kann zudem auf diese Weise die Produktionsgeschwindigkeit
deutlich erhöht werden. Die notwendige Stabilität und
Hohlraumversiegelung der Faltstifte erfolgt hier auf besonders einfache
und kostengünstige Weise in einem Schritt mit dem Gussverfahren,
mit dem die Halbschale, in der die Faltstifte sitzen, ohnehin eingegossen
wird.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform
besitzen die flachen Stanzteile, aus denen der Erdleiterstift, der
Phasenleiterstift und der Nullleiterstift in ihre endgültigen
Raumformen aufgefaltet sind, vor dem Auffalten die Form eines länglichen
Rechtecks mit einer langen Mittelachse und einer kurzen Mittelachse,
und an den langen Flankenseiten der Stanzteile sind zwei spiegelsymmetrisch zur
langen und zur kurzen Mittelachse angeordnete, ungefähr
U- oder V-förmige Ausschnitte vorgesehen, die nach dem
Auffalten der Stanzteile Einführschrägen am steckdosenseitigen
Ende des Erdleiterstifts, des Phasenleiterstifts und des Nullleiterstifts
formen. Derartige Einführschrägen sind in der
oben genannten britischen Norm BS 1363 zwingend
vorgeschrieben und lassen sich auf diese Weise besonders einfach
realisieren.
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Bei
einer vorteilhaften Variante dieser Weiterbildung weisen die länglichen
rechteckigen Stanzteile an ihrem einen Längsende zwei L-förmige,
bezüglich der langen Mittelachse des Rechtecks spiegelsymmetrisch
angeordnete Freischnitte und an dem entgegengesetzten Ende einen
von der langen Mittelachse ausgehenden, nach beiden Seiten der langen
Mittelachse symmetrisch sich erstreckenden konturierten Ausschnitt
auf. Die L-förmigen Freischnitte erlauben es auf erstaunlich
einfache Weise, eine Niethülse bzw. eine Crimphülse
zu formen, die dann in der endgültigen Form von dem konturierten Ausschnitt
aufgenommen wird, was ein seitliches Verrutschen verhindert.
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Weiter
ist von Vorteil, wenn der konturierte Ausschnitt zwei spiegelsymmetrisch
zur langen Mittelachse angeordnete Nocken aufweist. Diese dienen
dann in der endgültigen Form als Riegel, die ein Zurückfedern
der geschlossenen Biegekontur auf besonders effektive und einfache
Weise verhindert.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Variante der beiden letztgenannten Weiterbildungen
weist der konturierte Ausschnitt eine spiegelsymmetrisch zur langen
Mittelachse freigeschnittene Zunge auf, die nach dem Auffalten des
Stanzteils eine Stützrippe des Erdleiterstifts, des Phasenleiterstifts
oder des Nullleiterstift bildet. Diese Ausführung ist zu
bevorzugen, da diese Stützrippe die beim Nieten bzw. Crimpen
auftretenden Prozesskräfte aufnimmt und so ein ungewolltes
verbiegen der Biegekontur während des Bearbeitungsvorgangs
verhindert.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung weist das flache Stanzteil für
den Phasenleiterstift oder den Nullleiterstift spiegelsymmetrisch
zur langen und zur kurzen Mittelachse verlaufende, von der kurzen
Mittelachse beabstandete Langlöcher auf, welche später
beim Gussprozess den Kunststoff auf besonders optimale Weise um
die zu isolierenden Stellen fließen lassen. Ein weiterer
vorteilhafter Effekt dieser Ausführung ist eine zusätzliche
Materialeinsparung.
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Vorteilhafterweise
weisen bei dieser Weiterbildung der Phasenleiterstift und der Nullleiterstift seitliche
Ausschnitte in ihrem anschlusskabelseitigen Abschnitt und auf mindestens
einer seitlichen Flanke eine Abprägung, vorzugsweise von
0,5 mm auf 0,3 mm, auf. Diese Ausschnitte und Abprägungen
dienen bei späteren Gussverfahren zur Aufnahme der Teilisolierung
nach BS 1363.
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Zu
bevorzugen sind auch Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Gerätesteckers, bei denen eine elektrische Sicherung gegen
zu hohen Stromdurchfluss vorgesehen ist. Diese ist in der erwähnten
britischen Norm BS 1363 vorgeschrieben. Daher ist
diese Ausführungsform bei Steckerbrücken, die
zum Einsatz in Großbritannien bestimmt sind, obligatorisch.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der
Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die
weiter aufgeführten Merkmale je für sich oder
zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten
und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende
Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften
Charakter für die Schilderung der Erfindung.
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Zeichnung und detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Es
zeigen:
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1 eine
räumliche Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen
Gerätestecker in montierte Form mit beiden Halbschalen;
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2 eine
räumliche Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen
Gerätestecker mit entfernter zweiter Halbschale;
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3 eine
vergrößerte Ansicht von 2 (Zoom)
um 90° gedreht
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4 eine
Detailansicht des Anschlusskabels mit Kabeltülle;
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5 eine
räumliche Ansicht eines erfindungsgemäßen
Gerätesteckers, teilweise aufgeschnitten;
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6 eine
räumliche Ansicht des Zuschnitts für einen als
Faltstift ausgeführten Erdleiterstift; und
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7 eine
räumliche Darstellung eines als Faltstift ausgeführten
Phasen- oder Nulleiterstifts in aufgefalteter Form.
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1 zeigt
die räumliche Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen
Gerätestecker 1. Der Gerätestecker 1 besteht
aus einer ersten Halbschale 2', die als Aufnahmeschale
für die Anschlussvorrichtungen und Isolierkörper
dient und einer zweiten Halbschale 2'', die als Deckel
dient. In die erste Halbschale 2' sind die Erd-, Phasen-
und Nuilleiterstifte 3a, 3b, 3c in einem
Verfahren mit eingespritzt, wobei auch die kabelseitigen Teilisolierungen 4 mit
angespritzt werden. Zwischen die beiden Halbschalen 2', 2'' ist eine
Kabeltülle 5 eingesetzt, die als Haltevorrichtung, Knickschutz
und Zugentlastung für das Anschlusskabel 6 dient.
Handelsüblich sind Anschlusskabel 6 mit drei voneinander
isolierten Adern 7.
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In 2 ist
ein erfindungsgemäßer Gerätestecker 1 abgebildet,
bei welchem der Deckel 2'' entfernt wurde, um einen Blick
in Innere des Gerätesteckers 1 zu ermöglichen.
In dieser Darstellung ist zu sehen, wie die Federelemente der Kontaktelemente 8a, 8b, 8c,
bestehend aus jeweils zwei Federschenkeln 9', 9'' die
abisolierten Litzen 12a, 12b, 12c der
Adern 7 des Anschlusskabels 6 festklemmen. Dabei
bildet der Endabschnitt 10'' des zweiten Federschenkels 9'' eine
Einführschräge, um das Einführen der
abisolierten Litze 12a, 12b, 12c in die
Aufnahmerundung 11'' des zweiten Federschenkels 9'' zu vereinfachen.
Die ausgebuchtete Rundung 11' des ersten Federschenkels 9' drückt
dabei die abisolierte Litze 12a, 12b, 12c fest
in die Aufnahmerundung 11'' des zweiten Federschenkels 9''.
Der Endabschnitt 10' des ersten Federschenkels 9' bildet
eine Rundung, mit der sich der erste Federschenkel 9' an
einer zum Deckel 2b gehörenden Drucknocke 16a, 16b, 16c (siehe 5)
abstützt, um auch bei nachlassender Federkraft einen konstanten
Anpressdruck auf die abisolierte Litze 12a, 12b, 12c zu
gewährleisten. Zum Schutz gegen hohe Ströme ist
eine Sicherung 14 in den erfindungsgemäßen
Gerätestecker 1 eingebaut.
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3 stellt
eine Vergrößerung von 2 dar.
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In 4 sieht
man eine Detailansicht des Anschlusskabels 6, welches durch
die Kabeltülle 5 geführt wird. Die Lamellen 13 der
Kabeltülle 5 dienen als Knickschutz, während
die Haltekanten 15 einerseits als Halterung des Kabels
als auch als Zugentlastung vorgesehen sind.
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Die
räumliche Ansicht eines erfindungsgemäßen
Gerätesteckers 1, teilweise aufgeschnitten ist in 5 dargestellt.
Hier ist insbesondere die Funktion der Drucknocke 16a, 16b, 16c zu
sehen, an der sich der Endabschnitt 10' des ersten Federschenkels 9' abstützt,
um eine sichere Verklemmung des aufzunehmenden Leitungsanschlusses
zu gewährleisten. Die Einführschrägen 17 der
Erd-, Phasen- und Nullleiterstifte 3a, 3b, 3c sind
ebenfalls dargestellt.
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Der
Erdleiterstift 3a, aber auch der Phasen- und Nulleiterstift 3b, 3c,
werden vorzugsweise als Faltstifte aus rechteckigen Zuschnitten
gefertigt. 6 zeigt einen solchen Zuschnitt
für den Erdleiterstift. Letzterer weist V-förmige
Ausschnitte 18 auf, die nach dem Biegevorgang die Einführschrägen 17 bilden,
sowie L-förmige Freischnitte 19, die das Formen einer
Niethülse bzw. Crimphülse ermöglichen.
Ferner ist auf der Stirnseite ein konturierter Ausschnitt 20 vorgesehen,
der später die Niethülse bzw. Crimphülse
aufnehmen soll. Innerhalb dieses Ausschnitts liegen die Nocken 21,
die später ein Zurückfedern der fertigen Biegeform
verhindern sollen. Um die beim Nieten oder Crimpen entstehenden
Prozesskräfte aufzufangen, wird ein Stützrippe 22 für
die spätere Niethülse bzw. Crimphülse
eingeschnitten.
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In 7 ist
ein in die endgültige Raumform aufgebogener Zuschnitt für
einen Phasen- oder Nullleiterstift 3b, 3c dargestellt,
wobei sich der Zuschnitt auch dadurch von der Form des Zuschnittes
des Erdleiterstiftes 3a unterscheidet, dass der Zuschnitt Langlöcher 23,
Aussparungen 24 und Abprägungen 25 aufweist,
die im späteren Gussprozess für die Herstellung
der vorgeschriebenen Isolierung 4 von besonderem Vorteil
sind. Zusätzlich wird durch diese Maßnahmen weiteres
Material eingespart.
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- 1
- Gerätestecker
- 2'
- erste
Halbschale (Aufnahme-Halbschale)
- 2''
- zweite
Halbschale (Deckel)
- 3a
- Erdleiterstift
- 3b
- Phasenleiterstift
- 3c
- Nullleiterstift
- 4
- Teilisolierung
nach BS 1363
- 5
- Kabeltülle
- 6
- Anschlusskabel
- 7
- Adern
des Anschlusskabels
- 8a–c
- Kontaktelemente
- 9'
- erster
Federschenkel
- 9''
- zweiter
Federschenkel
- 10'
- Endabschnitt
des ersten Federschenkels
- 10''
- Endabschnitt
des zweiten Federschenkels
- 11'
- Ausgebauchte
Rundung des ersten Federschenkels
- 11''
- Aufnahmerundung
des zweiten Federschenkels
- 12a–c
- aufzunehmende
Leitungsanschlüsse (Litzen)
- 13
- Lamellen
der Kabeltülle
- 14
- Sicherung
- 15
- Haltekanten
zur Zugentlastung
- 16a–c
- Drucknocken
- 17
- Einführschräge
- 18
- V-förmige
Ausschnitte
- 19
- L-förmige
Freischnitte
- 20
- Konturierter
Ausschnitt
- 21
- Nocken
- 22
- Stützrippe
- 23
- Langlöcher
- 24
- seitliche
Ausschnitte
- 25
- Abprägungen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - GB 2092836
A [0002, 0014]
- - DE 19801896 C1 [0006]
- - DE 10051348 C2 [0006]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Norm BS 1363 [0004]
- - Norm BS 1363 [0014]
- - Norm BS 1363 [0031]
- - BS 1363. [0036]
- - Norm BS 1363 [0037]
- - BS 1363 [0053]