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Die Erfindung betrifft eine Möbelfrontplatte mit einer Grifföffnung, insbesondere eine Möbelfrontplatte, die an einer Vorderseite eine Grifföffnung in der Möbelfrontplatte aufweist. Weiter betrifft die Erfindung einen Griffeinleger für eine Möbelfrontplatte.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen neuartigen Aufbau für einen Griff in einer Möbelfrontplatte sowie einen Griffeinleger für einen derartigen Griff zur Verfügung zu stellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Möbelfrontplatte gelöst, die an einer Vorderseite eine Grifföffnung in der Möbelfrontplatte aufweist und dahinter an einer Rückseite eine Aufnahmeöffnung aufweist, in welcher ein Einsatz angeordnet ist, der einen Boden der Grifföffnung bildet.
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Dies erlaubt es, dass der Boden der Grifföffnung ein anderes Dekor und/oder ein anderes Material aufweist als der Rand der Grifföffnung in der Vorderseite der Möbelfrontplatte. Außerdem kann eine Fuge zwischen der Möbelfrontplatte und dem Einsatz beispielsweise im Inneren einer Griffmulde hinter der Grifföffnung verborgen sein, da die Aufnahmeöffnung einen größeren Querschnitt aufweisen kann als die Grifföffnung. Besonders vorteilhaft ist zudem, dass sich dabei bessere Bearbeitungsmöglichkeiten für den einzelnen Einsatz ergeben, verglichen etwa mit einer aus einer Möbelfrontplatte herauszuarbeitenden Griffmulde.
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Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Vorzugsweise ist der Einsatz rückseitig in die Aufnahmeöffnung eingesetzt. Dadurch kann, wie bereits beschrieben, eine sichtbare Fuge an der Vorderseite der Möbelfrontplatte vermieden werden.
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Vorzugsweise ist ein Übergang zwischen der freiliegenden Außenseite der Möbelfrontplatte und der freiliegenden Außenseite des Einsatzes hinter der Vorderseite der Möbelfrontplatte verborgen. Beispielsweise kann so eine am Übergang vorhandene Fuge verborgen sein. Dadurch ergibt sich ein besonders ansprechendes Erscheinungsbild.
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Vorzugsweise verläuft ein vorderseitiger äußerer Umfangsrand des Einsatzes außerhalb der Grifföffnung und ist verdeckt. Der Übergang zwischen dem Einsatz, der beispielsweise ein anderes Dekor aufweisen kann, und der Vorderseite der Möbelfrontplatte kann dadurch beispielsweise in einem verborgenen Bereich im Inneren der Griffmulde liegen.
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Vorzugsweise wird die Aufnahmeöffnung an einem inneren Umfangsrand durch eine nach innen vorstehende Umrandung vorderseitig begrenzt. Beispielsweise kann der Einsatz an der Umrandung anliegen oder sich an dieser Umrandung abstützen. Die Umrandung kann beispielsweise den Übergang zwischen der freiliegenden Außenseite der Möbelfrontplatte und der freiliegenden Außenseite des Einsatzes verbergen. So kann beispielsweise ein vorderseitiger äußerer Umfangsrand des Einsatzes hinter der Umrandung liegen. Beispielsweise kann der Einsatz eine Umfangswand und einen Boden aufweisen. In diesem Falle erstreckt sich beispielsweise die Umrandung von einem vorderseitigen äußeren Umfangsrand an der Umfangswand des Einsatzes nach innen mindestens bis zu einem vorderseitigen inneren Umfangsrand der Umfangswand des Einsatzes. Auf diese Weise kann eine vorderseitige Stirnfläche der Umfangswand durch die Umrandung verdeckt sein. Beispielsweise stützt sich der Einsatz an einer von der Umrandung gebildeten Stützfläche ab.
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Vorzugsweise bildet der Einsatz eine Griffmulde. Eine Griffmulde im Einsatz läßt sich einfacher herstellen als eine Griffmulde unmittelbar in dem Material der Möbelfrontplatte.
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Beispielsweise weist der Einsatz am Boden der Grifföffnung ein anderes Dekor auf als ein Dekor der Möbelfrontplatte am Rand der Grifföffnung, und/oder der Einsatz weist am Boden der Grifföffnung ein anderes Material auf als en Material der Möbelfrontplatte am Rand der Grifföffnung. Dadurch ergeben sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Möbelfrontplatte. Beispielsweise kann die Grifföffnung optisch hervorgehoben werden.
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Vorzugsweise sitzt der Einsatz flächenbündig mit der Rückseite der Möbelfrontplatte in der Aufnahmeöffnung. Eine funktionelle, ebene Oberfläche der Rückseite der Möbelfrontplatte wird somit durch den Einsatz nicht gestört.
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Die Erfindung betrifft weiter einen Griffeinleger zum rückseitigen Einbringen in eine rückseitige Aufnahmeöffnung einer Möbelfrontplatte, welche Aufnahmeöffnung mit einer vorderseitigen Grifföffnung in Verbindung steht, wobei der Griffeinleger eine vorderseitige Griffmulde aufweist, die von einer Umfangswand und einem Boden begrenzt wird, und wobei ein maximaler Außenquerschnitt nahe der Rückseite des Griffeinlegers größer oder gleich dem Außenquerschnitt an jeder anderen Position ist. Dadurch kann der Griffeinleger in eine den maximalen rückseitigen Außenquerschnitt entsprechende rückseitige Aufnahmeöffnung der Möbelfrontplatte mit der vorderseitigen Griffmulde voran eingeschoben werden. Bei dem Griffeinleger kann es sich insbesondere um den oben genannten Einsatz handeln.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 einen Querschnitt durch eine Möbelfrontplatte mit einem Einsatz in Form eines Griffeinlegers; und
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2 eine Vorderansicht eines Griffeinlegers.
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Die in 1 gezeigte Möbelfrontplatte 10 hat an einer Vorderseite 12 ein erstes Dekor 14. In der Vorderseite 12 ist eine Grifföffnung 16 gebildet. Am Rand der Grifföffnung 16 ist die Möbelfrontplatte 10 beispielsweise abgerundet, wobei sich das Dekor 14 auf den Rand der Grifföffnung 16 erstreckt.
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Hinter der Grifföffnung 16 ist rückseitig in der Möbelfrontplatte 10 eine beispielsweise topfförmige Aufnahmeöffnung 18 gebildet, die beispielsweise eine gerade, rechtwinklig zur Rückseite 20 der Möbelfrontplatte 10 verlaufende Umfangswand 22 und eine am Boden der topfförmigen Aufnahmeöffnung 18 von der Umfangswand 22 nach innen vorstehende Umrandung 24 bildet. Die Umrandung 24 begrenzt somit den von der Umfangswand 22 gebildeten inneren Umfangsrand der Aufnahmeöffnung 18 am vorderseitigen Ende der Aufnahmeöffnung. Die Aufnahmeöffnung 18 steht mit der Grifföffnung 16 in Verbindung. Insbesondere umfaßt beispielsweise ein Öffnungsquerschnitt einer von der nach innen vorstehenden Umrandung 24 begrenzten Öffnung am Boden der Aufnahmeöffnung 18 einen Querschnitt der Grifföffnung 16.
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In die Aufnahmeöffnung 18 ist von der Rückseite 20 her ein Einsatz 26 in Form eines Griffeinlegers eingeschoben und fest mit der Möbelfrontplatte 10 verbunden. Beispielsweise ist der Einsatz 26 an einer von der Umrandung 24 gebildeten Stützfläche 28 für den Einsatz 26 und/oder an der Umfangswand 22 mit der Möbelfrontplatte 10 verklebt oder verleimt.
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Der Einsatz 26 weist einen Boden 30 auf, der einen gegenüber der Grifföffnung 16 nach hinten versetzten Boden für die Grifföffnung 16 bildet. Der Boden 30 ist beispielsweise rückseitig flächenbündig mit der Rückseite 20 der Möbelfrontplatte 10.
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Weiter weist im gezeigten Ausführungsbeispiel der Einsatz 26 eine vom Boden 30 nach vorne vorstehende Umfangswand 32 auf. Vorderseitig endet der Einsatz 26 an einer Stirnfläche 34 der Umfangswand 32. Der Einsatz 26 stützt sich mit der Stirnfläche 34 an der Stützfläche 28 ab. Die Stützfläche umgibt eine in dem Einsatz 26 gebildete Griffmulde 36. Die Griffmulde 36 hintergreift beispielsweise einen inneren Umfangsrand 38 der Stirnfläche 34 des Einsatzes 26. Der Boden 30 bildet den Boden der Griffmulde 36.
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Die Stirnfläche 34 erstreckt sich beispielsweise in einer zum Boden 30 parallelen Ebene vom inneren Umfangsrand 38 zu einem äußeren Umfangsrand 40, dessen Querschnitt dem äußeren Umfangsrand der Umfangswand 32 entspricht.
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Hinter der Grifföffnung 16 ist der Übergang zwischen der freiliegenden Außenseite der Möbelfrontplatte und der in der Griffmulde 36 freiliegenden Außenseite des Einsatzes 26 hinter der Umrandung 24 verborgen. Der Einsatz 26 weist beispielsweise in der Griffmulde 36 ein zweites Dekor 42 auf, das sich von dem ersten Dekor 14 unterscheidet. Der Übergang zwischen den Dekoren, der entlang des inneren Umfangsrandes 38 verläuft, ist somit verborgen. Auch der äußere Umfangsrand 40, der hinter dem Rand der Grifföffnung 16 zurückliegt, ist verborgen.
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Ein maximaler Außenquerschnitt des Einsatzes 26 am rückseitigen äußeren Umfangsrand 44 der Umfangswand 32 ist größer oder gleich dem Außenquerschnitt des Einsatzes 26 an jeder anderen Position. Verglichen mit dem maximalen Außenquerschnitt nahe der Rückseite des Einsatzes 26 verjüngt sich der Außenquerschnitt des Einsatzes nach vorne oder bleibt allenfalls im wesentlichen gleich. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Außenquerschnitt vom rückseitigen äußeren Umfangsrand 44 bis zum vorderseitigen äußeren Umfangsrand 40 im wesentlichen konstant und an die Umfangswand 22 der topfförmigen Aufnahmeöffnung 18 angepaßt. Der Umfangsrand des Einsatzes ist somit an die Aufnahmeöffnung 18 angepaßt, und der Umfangsrand des Einsatzes 26 ist in der Aufnahmeöffnung eingefaßt.
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2 zeigt beispielhaft in einer Draufsicht auf die Vorderseite des Einsatzes 26 einen möglichen Außenquerschnitt des Einsatzes 26 für einen entsprechenden Querschnitt der Aufnahmeöffnung 18. In 2 ist die Stirnfläche 34 der Umfangswand 32 schraffiert dargestellt. Der Öffnungsquerschnitt der Griffmulde 36 am inneren Umfangsrand 38 ist, ebenso wie der Außenquerschnitt des Einsatzes 26, im dargestellten Beispiel länglich mit abgerundeten Ecken, insbesondere mit einem geraden Abschnitt und zwei daran anschließenden, halbkreisförmig begrenzten Abschnitten.
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Die Aufnahmeöffnung 18, die Umrandung 24 und die Grifföffnung 16 sind beispielsweise entsprechend geformt, so daß die Stirnfläche 34 hinter der Umrandung 24 verborgen ist, wenn der Einsatz 26 rückseitig in die Aufnahmeöffnung 18 eingeschoben wird.
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Im gezeigten Beispiel hat die Umfangswand 32 des Einsatzes 26 einen geraden Verlauf rechtwinklig zur Ebene des Bodens 30, so daß in 2 der vorderseitige äußere Umfangsrand 40 auf den rückseitigen äußeren Umfangsrand 44 fällt.
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Der Einsatz 26 in Form des beschriebenen Griffelements kann gegenüber der Möbelfrontplatte 10 im Material und/oder insbesondere im Dekor variieren.
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Bei der Möbelfrontplatte 10 handelt es sich beispielsweise um eine mitteldichte Faserplatte (MDF-Platte).
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Der Einsatz 26 kann beispielsweise aus Holzwerkstoffen, aus Metall, Kunststoff, Glas, Stein, einem Mineralwerkstoff oder Quarzwerkstoff hergestellt sein.
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Das beschriebene Ausführungsbeispiel ist lediglich ein mögliches Beispiel für die Gestaltung des Einsatzes und der Möbelfrontplatte.
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Abweichend hiervon kann beispielsweise der Einsatz aus dem Boden 30 bestehen, und die Griffmulde kann in der Möbelfrontplatte vor der den Boden 30 aufnehmenden Aufnahmeöffnung gebildet sein.
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Die Umfangswand 22 kann beispielsweise auch schräg verlaufen, d. h. nicht rechtwinklig zur Rückseite 20 sein.