-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung für
plattenförmige Elemente nach der Gattung des Anspruchs
1.
-
Schon
lange wird die thermische Energie der Sonnenstrahlen nutzbar gemacht.
Bei aktiver Nutzung der thermischen Energie der Sonnenstrahlen wird
die Sonnenwärme auf Absorberflächen gesammelt
und zur Erwärmung eines Mediums genutzt oder beispielsweise
in elektrische Energie umgewandelt. Die Umwandlung in elektrische
Energie (Photovoltaik) erfolgt mittels sogenannter Solarzellen,
die zu Solarmodulen zusammengefasst werden. Die Befestigung von
Solarmodulen erfolgt üblicherweise auf einem Trägergerüst,
das direkt oder indirekt an einer Gebäudefassade oder einer
Dachkonstruktion befestigt oder freistehend aufgestellt ist. Die
Montage der Solarmodule selbst erfolgt in der Regel durch Einklemmen
in geeignete Halte- bzw. Klemmvorrichtungen.
-
Da
Solarmodule im Allgemeinen sehr empfindlich und insbesondere sehr
druckempfindlich sind, ist die Montage der Solarmodule nicht unproblematisch.
Oftmals erfolgt die Montage in schwierigen Arbeitspositionen für
den Monteur, beispielsweise wenn die Anbringung der Solarmodule
auf einer Dachschräge erfolgt. Somit sollte die Montage
der Solarmodule einfach und mit wenigen Handgriffen erfolgen können.
-
Es
werden bereits verschiedene Klemmen für Solarmodule angeboten,
die aus einem oberen und einem unteren Grundkörper bestehen,
die jeweils beidseitige Klemmflügel aufweisen. Zwischen den
Klemmflügeln werden die Solarmodule eingeschoben. Die Laminatklemme
mit den eingeschobenen Solarmodulen wird auf dem Trägergerüst
befestigt, wobei die Solarmodule zwischen den Klemmflügeln
klemmend gehalten und fixiert werden. So beschreibt das Gebrauchsmuster
DE 20 2008 002 264 U1 eine
Klemme, die aus einem oberen und einem unteren Grundkörper
zusammengesetzt ist. Beide Grundkörper sind bereits vor
der eigentlichen Montage der Solarmodule zusammengefügt
und durch einen komprimierbaren Block, der zwischen Stützstegen
der beiden Grundkörper angeordnet ist, miteinander verbunden.
Der Block ist hierbei so gestaltet, dass er zum einen beide Grundkörper
zusammen hält und zum anderen die Laminatklemme in einer Offenposition
hält. Beim Fixieren der Solarmodule durch beispielsweise
eine Schraube, die sich durch beide Grundkörper hindurch
in einer entsprechenden Aussparung erstreckt, wird der Block komprimiert, das
heißt also zusammengedrückt, so dass die Solarmodule
zwischen den Klemmflügeln klemmend gehalten werden können.
Um eine ausreichende Stabilität der Klemme zu gewährleisten,
sind die beiden Grundkörper aus Aluminium gefertigt. Der
hierfür erforderliche Aluminiumverbrauch bei der Herstellung der
Klemme ist jedoch nicht unerheblich, sodass die Kosten für
eine solche Klemme verhältnismäßig hoch sind.
-
Zur
Reduktion der Kosten für eine Solarmodulklemme existieren
bereits Ansätze, die Klemme aus Kunststoff herzustellen.
Beispielsweise beschreibt die Gebrauchmusterschrift
DE 20 2007 016 861 U1 eine
Klemmvorrichtung für Solarmodule, die einen oberen und
einen unteren Grundkörper umfasst, die jeweils aus elastischen
und biegesteifen Kunststoffanteilen als koextrudierte Kunststoffprofile hergestellt
sind. Um eine ausreichende Stabilität der Klemmvorrichtung
zu gewährleisten, auch im Hinblick auf eine Erweichung
des Materials bei Sonneneinstrahlung, ist als obere Begrenzung des
oberen Grundkörpers ein Sicherungsblech vorgesehen. Die Verwendung
von Kunststoffmaterial als hauptsächliche Komponente der
Klemmvorrichtung ist dennoch insbesondere bei erhöhter
Sonneneinstrahlung problematisch, da eine Erweichung des Materials
zu einer veränderten bzw. sich verringernden Klemmwirkung
führt, sodass der sichere Halt der eingeklemmten Solarmodule
nicht mehr gewährleistet ist.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Klemmvorrichtung
für plattenförmige Elemente, insbesondere für
Solarmodule, bereitzustellen, die einerseits kostengünstig
herstellbar ist und andererseits die erforderliche Stabilität
der Klemme und den Halt der eingeklemmten Solarmodule jederzeit,
auch unter extremen Bedingungen, gewährleistet. Weiterhin
soll die Klemmvorrichtung die Montage der plattenförmigen
Elemente weiter vereinfachen.
-
Diese
Aufgabe wird durch eine Klemmvorrichtung für plattenförmige
Elemente gelöst, wie sie Gegenstand des Anspruchs 1 ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen
-
Die
erfindungsgemäße Klemmvorrichtung ist zur Befestigung
von plattenförmigen Elementen, insbesondere von Solarmodulen,
auf einem Träger vorgesehen, wobei die Klemmvorrichtung
einen im Wesentlichen starren Grundkörper mit ein- oder
beiseitigen Klemmflügeln und einen elastischen Körper,
der ein- oder beidseitig Aufnahmebereiche für die plattenförmigen
Elemente bereitstellt, aufweist. Die Aufnahmebereiche umfassen jeweils
eine obere Flanke, eine untere Flanke und eine rückwärtige
Seite und bilden ein Profil, in das die plattenförmigen
Elemente eingeschoben werden können. Die erfindungsgemäße
Klemmvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der elastische
Körper eine Basis für den im Wesentlichen starren
Grundkörper bildet. Der Vorteil hierbei ist, dass der elastische
Körper zunächst auf einem Träger, beispielsweise
einer Trägerprofilschiene, aufgelegt werden kann. Anschließend
wird der im Wesentlichen starre Grundkörper in den elastischen Körper
eingelegt, sodass die Klemmvorrichtung zur Aufnahme der plattenförmigen
Elemente bereitsteht. Der elastische Körper, der die aufnehmende
Basis für den starren Grundkörper bildet, kann
als Rahmen oder Einfassung für den im Wesentlichen starren Grundkörper
vorgesehen sein. Hierbei lässt sich der Grundkörper
derart in den elastischen Grundkörper einsetzen, dass die
Klemmflügel des Grundkörpers auf den oberen Flanken
der Aufnahmebereiche des elastischen Körpers aufliegen
und hiervon getragen werden. Unterhalb der Klemmflügel
befinden sich die Aufnahmebereiche des elastischen Profils, sodass die
Aufnahmebereiche von oben durch die Klemmflügel des Grundkörpers
begrenzt werden. Die Schmalseiten des Grundkörpers werden
von dem elastischen Körper eingerahmt. Der Grundkörper
liegt jedoch nur mit den Klemmflügeln auf dem elastischen Körper
auf. Über den Klemmflügel des starren Grundkörpers
kann beim Festklemmen eines plattenförmigen Elements ein
Druck von oben ausgeübt werden, sodass das plattenförmige
Element klemmend gehalten wird.
-
Der
starre Grundkörper weist ein- oder beidseitige Klemmflügel
auf und ist hierbei vorzugsweise so gestaltet, dass der oder die
Klemmflügel nach außen abragen und der Grundkörper
eine rechtwinklige Abwinklung nach unten und eine weitere rechtwinklige
Abwinklung zur Verbindung der beiden Klemmflügel bzw. des
Klemmflügels mit der gegenüberliegenden Seite
aufweist. Die erste Abwinklung des Grundkörpers bildet
vorzugsweise eine Abstützung für die rückwärtige
Seite der Aufnahmebereiche des elastischen Körpers.
-
Die
erfindungsgemäße Klemmvorrichtung kann als Mittelklemme
mit beidseitigen Klemmflügeln zur Fixierung von zwei nebeneinanderliegenden
plattenförmigen Elementen ausgeführt sein. Weiterhin kann
die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung als Randklemme
gestaltet sein, die nur auf einer Seite einen Klemmflügel
aufweist und somit zum Einklemmen nur eines plattenförmigen
Elements vorgesehen ist.
-
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung weist der elastische Körper an den Schmalseiten
der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung Fortsätze
auf, die zur Positionierung der Klemmvorrichtung auf dem Träger
vorgesehen sind. Bei diesen Fortsätzen handelt es sich
beispielsweise um nach unten abragende rechteckförmige
Verlängerungen des rahmenartigen elastischen Körpers.
Beim Auflegen der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung
und insbesondere des elastischen Körpers auf einer Trägerprofilschiene
ragen diese Vorsprünge in den offenen Raum einer Profilschiene
hinein und fixieren damit den elastischen Körper in der
richtigen Position auf der Profilschiene. Hierdurch wird die Montage und
die richtige Anbringung der Klemmvorrichtung auf einer Profilschiene
wesentlich verbessert und erleichtert.
-
Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung ist die rückwärtige Seite des
Aufnahmebereiches des elastischen Körpers auf der dem plattenförmigen
Element abgewandten Seite, also auf der inneren Seite, mit wenigstens
einer Aussparung, insbesondere einer keilförmigen Aussparung,
in der Längsrichtung versehen. Hierdurch wird die Materialstärke
des elastischen Körpers im Bereich der rückwärtigen
Seite des Aufnahmebereiches partiell verringert, sodass die Flexibilität
und Elastizität der Aufnahmebereiche erhöht wird.
Das Material des elastischen Körpers ist zwar flexibel,
jedoch in seiner Komprimierbarkeit möglicherweise begrenzt.
Durch die keilförmige Aussparung wird die Komprimierbarkeit des
elastischen Körpers beim Einklemmen der plattenförmigen
Elemente in vorteilhafter Weise erhöht. Weiterhin erlaubt
die keilförmige Aussparung eine Erweiterung bzw. Öffnung der
Aufnahmebereiche, wenn die plattenförmigen Elemente eingeschoben werden.
-
In
einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung besteht der im Wesentlichen starre Grundkörper
aus Metall, insbesondere aus Aluminium und/oder Edelstahl. Metall gewährleistet
eine sehr vorteilhafte Stabilität und Beständigkeit
der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung. Im Vergleich
mit anderen Materialien ist Metall wesentlich langlebiger, sodass
die üblicherweise geplanten Laufzeiten bei einer Solaranlage
von cirka 20 Jahren ohne weiteres überdauert werden. Weiterhin zeichnet
sich Metall durch eine sehr gute Temperaturbeständigkeit
sowohl bei niedrigen als auch bei hohen Temperaturen aus. Diese
Eigenschaft kommt beispielsweise bei der Verwendung der erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung in Gegenden mit erheblicher Sonneneinstrahlung
zum Tragen. Der Materialbedarf für den einen starren Grundkörper
ist im Vergleich mit herkömmlichen Klemmvorrichtungen cirka um
die Hälfte reduziert. Dies erlaubt eine wesentlich kostengünstigere
Herstellung der Klemmvorrichtung bei gleichzeitiger Schonung von
Rohstoff-Ressourcen. Die Verwendung von Aluminium für den
Grundkörper hat den Vorteil, dass Aluminium sehr leicht
ist und gut zu verarbeiten ist, und dennoch eine ausreichende Stabilität
und Beständigkeit gewährleistet. In anderen Ausführungsformen
kann Edelstahl verwendet werden, der ebenfalls sehr geeignete Materialeigenschaften
aufweist.
-
Der
elastische Körper ist vorzugsweise aus Gummi gefertigt.
Die Aufnahmebereiche des elastischen Körpers bilden die
Auflagefläche für die einzuklemmenden plattenförmigen
Elemente, beispielsweise für die empfindlichen Solarmodule.
Die Verwendung von Gummi erlaubt eine sehr bruchsichere und schonende
Halterung der Module, beispielsweise auch bei rahmenlosen Modulen.
In anderen Ausführungsformen kann der elastische Grundkörper beispielsweise
aus Kunststoff, insbesondere aus weichem Kunststoffmaterial, gefertigt
sein, das ähnliche Eigenschaften wie Gummi aufweist und
dessen Verwendung gegebenenfalls kostengünstiger ist. Weiterhin
kann es vorgesehen sein, dass der elastische Körper aus
verschiedenen Materialien gefertigt ist, beispielsweise aus einer
Kombination von Kunststoff und Gummi. So kann beispielsweise der
elastische Körper größtenteils aus einem
Kunststoffmaterial gefertigt sein, wobei die Innenflächen
der Aufnahmebereiche aus Gummi gefertigt sind und beispielsweise in
die Aufnahmebereiche des elastischen Körpers eingeklebt
sind.
-
Zur
weiteren Verbesserung der bruchsicheren Halterung und des Sitzes
der plattenförmigen Elemente in der erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung können die Innenseiten der oberen und
unteren Flanke der Aufnahmebereiche des elastischen Körpers
profiliert sein, beispielsweise können hierfür
parallel verlaufende Oberflächenstrukturierungen in Form
von Riffelungen oder Ähnlichem vorgesehen sein.
-
Mit
besonderem Vorteil weist der Grundkörper der erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung eine Aussparung, insbesondere eine zentrale Bohrung, zur
Aufnahme eines Befestigungsmittels auf. Dieses Befestigungsmittel
ist zur Fixierung der Klemmvorrichtung auf einem Träger,
beispielsweise einer C-Profilschiene vorgesehen. Mit Hilfe des Befestigungsmittels,
beispielsweise einer Schraube, kann die erfindungsgemäße
Klemmvorrichtung zusammen mit dem oder den plattenförmigen
Elementen, insbesondere den Solarmodulen, auf der Trägerschiene befestigt
und fixiert werden. Als Widerlager für das Befestigungsmittel
kann beispielsweise eine Gewindeplatte eingesetzt werden, die innerhalb
der Profilschiene angeordnet wird und die ein Innengewinde aufweist,
in das ein Gewindebolzen des Befestigungsmittels eingedreht werden
kann. Hierdurch wird zum einen die Klemmvorrichtung auf dem Träger
fixiert, zum anderen wird hierdurch eine Klemmwirkung ausgeübt,
durch die die plattenförmigen Elemente befestigt werden.
Die plattenförmigen Elemente werden von den Aufnahmebereichen
des elastischen Körpers umgriffen. Die obere Seite des plattenförmigen Elements
wird hierbei durch die Klemmflügel des Grundkörpers
stabilisiert. Die untere Seite des plattenförmigen Elements
erhält ihre Stabilisierung dadurch, dass die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung
auf einer Profilschiene montiert wird, die auf ihrer der Klemmvorrichtung
zugewandten Seite flächige Abschnitte aufweist. Die flächigen Abschnitte
bilden eine Aufnahmefläche, die zur Unterstützung
und Stabilisierung der unteren Flanke des elastischen Körpers
und damit zur Stabilisierung des plattenförmigen Elements
im montierten Zustand beiträgt. Durch diese Anordnung kann
ein unterer Klemmkörper bzw. Grundkörper eingespart
werden, sodass der Materialverbrauch für die erfindungsgemäße
Klemmvorrichtung in sehr ökonomischer Weise gesenkt werden
kann.
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang
mit den Zeichnungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale
jeweils für sich oder in Kombination miteinander verwirklicht
sein.
-
In
den Zeichnungen zeigen:
-
1 eine
isometrische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung als Mittelklemme;
-
2 eine
isometrische Darstellung des starren Grundkörpers als Element
der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung aus 1;
-
3 eine
isometrische Darstellung des elastischen Körpers als Element
der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung aus 1;
-
4 der
elastische Körper aus 3 in einer
isometrischen Ansicht schräg von unten;
-
5 eine
isometrische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung als Randklemme;
-
6 eine
isometrische Darstellung des starren Grundkörpers als Element
der Klemmvorrichtung aus 5;
-
7 eine
isometrische Darstellung des elastischen Körpers als Element
der Klemmvorrichtung aus 5 und
-
8 eine
isometrische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung, die auf einer Trägerprofilschiene angebracht
ist.
-
Die
in 1 gezeigte erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 ist
als Mittelklemme zur beidseitigen Fixierung von plattenförmigen
Elementen, insbesondere von Solarmodulen (nicht dargestellt), vorgesehen.
Die Klemmvorrichtung 10 umfasst einen im Wesentlichen starren
Grundkörper 11 mit beidseitigen Klemmflügeln 12 und 12' sowie
einen elastischen Körper 13. Der elastische Körper 13 bildet
eine aufnehmende Basis für den starren Grundkörper 11. Der
elastische Körper 13 umfasst an beiden Seiten Aufnahmebereiche
für die plattenförmigen Elemente. Die Aufnahmebereiche
des elastischen Körpers 13 werden von einer oberen
Flanke 14, 14', einer unteren Flanke 15, 15' und
einer rückwärtigen Seite 16, 16' gebildet.
Die hiervon umgrenzten Aufnahmebereiche der Klemmvorrichtung 10 sind
zum Einschieben der plattenförmigen Elemente (nicht dargestellt) vorgesehen.
Die Klemmflügel 12, 12' des Grundkörpers 11 liegen
auf den seitlichen Bereichen des elastischen Körpers 13 auf,
sodass der starre Grundkörper 11 von dem elastischen
Körper 13 getragen wird. Die erfindungsgemäße
Klemmvorrichtung 10 ist dafür vorgesehen, auf
einem Träger, beispielsweise einer C-Profilschiene, befestigt
zu werden. Hierfür ist ein Befestigungsmittel 17,
insbesondere eine Schraube, vorgesehen, mittels derer die Klemmvorrichtung 10 auf
einem Träger befestigt werden kann. Durch Anziehen der
Schraube 17 wird über die Klemmflügel 12, 12' des
starren Grundkörpers 11 ein Druck auf die von
den oberen und unteren Flanken 14, 15 und 14', 15' umgrenzten
Aufnahmebereiche ausgeübt, sodass ein hierin eingeschobenes
plattenförmiges Element festgeklemmt wird. Hierbei wird
die untere Flanke 15, 15' von einem flächigen
Abschnitt einer Trägerprofilschiene (nicht dargestellt)
gestützt.
-
2 zeigt
den starren Grundkörper 11 der erfindungsgemäßen
Klemmvorrichtung 10. Die Klemmflügel 12 und 12' werden
durch Abwinklungen im rechten Winkel realisiert. Eine zentrale Bohrung 21 ist
zur Durchführung des Befestigungsmittels 17 vorgesehen,
mit dem die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 auf
einem Träger fixiert und die Klemmwirkung ausgeübt
werden kann.
-
3 zeigt
den elastischen Körper 13 der Klemmvorrichtung 10.
Die Oberseite der oberen Flanken 14, 14' wird
auf beiden Seiten jeweils von hochstehenden Stegen 31, 31' begrenzt.
Diese Stege 31, 31' bilden eine seitliche Umrandung
für den starren Grundkörper 11, der in
den elastischen Körper 13 eingefügt wird.
-
An
beiden Schmalseiten des elastischen Körpers 13 sind
rechteckförmige Fortsätze 32 vorgesehen.
Diese Fortsätze 32 ragen nach unten ab und dienen
dazu, die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 oder
vorab den elastischen Körper 13 auf einer Trägerschiene
zu positionieren. Als Trägerschiene ist insbesondere eine
C-Profilschiene (gezeigt in 8) geeignet,
die zwei parallel verlaufende seitliche Schenkel umfasst. Weiterhin
weist eine geeignete Trägerschiene an ihrer Oberseite zwei
im rechten Winkel nach außen abragende flächige
Abschnitte auf, die als Unterlage und Abstützung für
die unteren Flanken 15, 15' der Aufnahmebereiche
der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung dienen.
Die Fortsätze 32 des elastischen Körpers 13 sind
vorzugsweise in ihren Abmessungen an den Abstand der zwei Schenkel
der Profilschiene angepasst, sodass die erfindungsgemäße
Klemmvorrichtung 10 mit Hilfe dieser Fortsätze 32 korrekt
aufgelegt und positioniert werden kann.
-
Die
rückwärtigen Seiten 16, 16' der
Aufnahmebereiche für die plattenförmigen Elemente
sind auf der den plattenförmigen Elementen abgewandten Seite
mit längsverlaufenden keilförmigen Aussparungen 33, 33' versehen.
Diese keilförmigen Aussparungen 33, 33' verringern
die Materialstärke der rückwärtigen Seiten 16, 16' partiell,
sodass die Flexibilität der Aufnahmebereiche erhöht
wird. Die keilförmigen Aussparungen 33, 33' erlauben
ein Öffnen bzw. Aufklappen der Aufnahmebereiche, wobei
die keilförmigen Aussparungen 33, 33' in
gelenkartiger Weise wirken. Dieses Aufklappen der Aufnahmebereiche
erleichtert das Einschieben der plattenförmigen Elemente
und deren korrekte Positionierung und Fixierung innerhalb der Klemmvorrichtung.
-
Der
elastische Körper 13 ist vorzugsweise aus Gummi
oder aus einem weichen aber formstabilen Kunststoff gefertigt. Der
im Wesentlichen starre Grundkörper 11 besteht
vorzugsweise aus Metall, beispielsweise aus Aluminium oder Edelstahl.
Der elastische Körper 13 und/oder der starre Grundkörper 11 sind
vorzugsweise einteilig gebildet, sodass beispielsweise keine Kleb-
oder Schweißnähte vorhanden sind, die die Stabilität
der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung 10 beeinträchtigen
könnten.
-
Die
Innenseiten der Flanken 14, 14' und 15, 15' sind
mit längsverlaufenden Riffelungen versehen, sodass der
Griff und der Halt für die plattenförmigen Elemente
beim Einklemmen in die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 weiter
verbessert wird.
-
4 zeigt
den elastischen Körper 13 in einer isometrischen
Ansicht schräg von unten. Diese Ansicht verdeutlicht die
Form des elastischen Körpers 13, der die aufnehmende
Basis für den starren Grundkörper 11 bildet.
Deutlich zu erkennen sind die beiden auf den Schmalseiten des elastischen
Körpers 13 angeordneten Fortsätze 32,
die zur Positionierung der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung 10 auf
einer Trägerschiene dienen. Die rahmenartige Struktur des
Grundkörpers 13 wird im Wesentlichen von den beiden
Aufnahmebereichen für die plattenförmigen Elemente,
die von der oberen und unteren Flanke 14, 14', 15, 15' sowie
der rückwärtigen Seite 16, 16' gebildet
wird, realisiert, wobei die beiden sich gegenüberliegenden
Aufnahmebereiche durch Querstege 41 verbunden sind, die
sich nach unten hin in den Fortsätzen 32 verbreitern.
-
5 zeigt
eine erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 50,
die als Randklemme gestaltet ist. Eine solche Randklemme 50 kann
beispielsweise in den Randbereichen eines Solarmodulfeldes eingesetzt
werden, wobei die Klemmvorrichtung 50 zur Fixierung nur
eines plattenförmigen Elements, insbesondere eines Solarmoduls
(nicht dargestellt), beispielsweise auf einem Trägergerüst
vorgesehen ist. Der starre Grundkörper 51 der
Klemmvorrichtung 50 weist lediglich einen Klemmflügel 52 auf.
Entsprechend weist der elastische Körper 53 lediglich
einen Aufnahmebereich auf. Bis auf den zweiten Klemmflügel
entspricht die Randklemme 50 der in den 1 bis 4 illustrierten
Mittelklemme 10.
-
6 zeigt
den starren Grundkörper 51 mit dem einen Klemmflügel 52 als
Element der Klemmvorrichtung 50.
-
7 zeigt
den elastischen Körper 53 als Element der Klemmvorrichtung 50.
Der einseitige Aufnahmebereich für die plattenförmigen
Elemente wird von der oberen Flanke 54, der unteren Flanke 55 und
der rückwärtigen Seite 56 umgrenzt.
-
8 zeigt
schließlich die erfindungsgemäße Mittelklemme 10,
die auf einer Trägerschiene 81 befestigt ist.
Die Trägerschiene 81 umfasst zwei seitliche Schenkel 82 und 82',
die im oberen Bereich im rechten Winkel nach außen abgewinkelt
sind, sodass im oberen Bereich der Trägerschiene 81 zwei
seitliche Auflageflächen 83 und 83' gebildet
werden. Die unteren Flanken 15 und 15' der Aufnahmebereiche der
erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung 10 liegen auf
diesen seitlichen Abschnitten 83 und 83' auf.
Die seitlichen Abschnitte 83, 83' bilden eine
stabile Basis für die Aufnahmebereiche. In den Zwischenraum
zwischen den seitlichen Schenkeln 82 und 82' der
Trägerschiene 81 ragen die Fortsätze 32 der
Klemmvorrichtung 10 hinein. Hierbei sind die Fortsätze 32 an den
Abstand zwischen den seitlichen Schenkeln 82 und 82' der
Trägerschiene in ihren Abmessungen angepasst, sodass die
Fortsätze 32 der Klemmvorrichtung 10 eine
genaue Positionierung der Klemmvorrichtung 10 innerhalb
der Trägerschiene 81 erlauben und somit die Montage
wesentlich erleichtern. Die Klemmvorrichtung 10 ist mit
einem Befestigungsmittel 17, insbesondere einer Schraube,
sowie einer Gewindeplatte 84 auf der Trägerschiene 81 fixiert.
Hierbei ist der Gewindebolzen der Schraube 17 in ein Innengewinde
der Gewindeplatte 84 eingedreht. Das Eindrehen der Schraube 17 in
die Gewindeplatte 84 bewirkt ein Zusammendrücken
der Klemmvorrichtung 10 in den Aufnahmebereichen, sodass
plattenförmige Elemente, beispielsweise Solarmodule (nicht gezeigt),
die in den Aufnahmebereichen einzufügen sind, von der Klemmvorrichtung 10 klemmend
gehalten werden.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202008002264
U1 [0004]
- - DE 202007016861 U1 [0005]