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DE202009015056U1 - Klemmvorrichtung für plattenförmige Elemente - Google Patents

Klemmvorrichtung für plattenförmige Elemente Download PDF

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DE202009015056U1
DE202009015056U1 DE202009015056U DE202009015056U DE202009015056U1 DE 202009015056 U1 DE202009015056 U1 DE 202009015056U1 DE 202009015056 U DE202009015056 U DE 202009015056U DE 202009015056 U DE202009015056 U DE 202009015056U DE 202009015056 U1 DE202009015056 U1 DE 202009015056U1
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clamping device
elastic body
plate
clamping
shaped elements
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DE202009015056U
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VM Edelstahltechnik GmbH
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16B5/0004Joining sheets, plates or panels in abutting relationship
    • F16B5/0008Joining sheets, plates or panels in abutting relationship by moving the sheets, plates or panels substantially in their own plane, perpendicular to the abutting edge
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24SSOLAR HEAT COLLECTORS; SOLAR HEAT SYSTEMS
    • F24S25/00Arrangement of stationary mountings or supports for solar heat collector modules
    • F24S25/60Fixation means, e.g. fasteners, specially adapted for supporting solar heat collector modules
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Abstract

Klemmvorrichtung (10; 50) zur Befestigung von plattenförmigen Elementen auf einem Träger (81), wobei die Klemmvorrichtung (10; 50) einen im Wesentlichen starren Grundkörper (11; 51) mit ein- oder beidseitigen Klemmflügeln (12, 12'; 52) und einen elastischen Körper (13; 53), der ein- oder beidseitig Aufnahmebereiche mit einer oberen Flanke (14, 14'; 54), einer unteren Flanke (15, 15'; 55) und einer rückwärtigen Seite (16, 16'; 56) für die plattenförmigen Elemente bereitstellt, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Körper (13; 53) eine den im Wesentlichen starren Grundkörper (11; 51) aufnehmende Basis bildet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung für plattenförmige Elemente nach der Gattung des Anspruchs 1.
  • Schon lange wird die thermische Energie der Sonnenstrahlen nutzbar gemacht. Bei aktiver Nutzung der thermischen Energie der Sonnenstrahlen wird die Sonnenwärme auf Absorberflächen gesammelt und zur Erwärmung eines Mediums genutzt oder beispielsweise in elektrische Energie umgewandelt. Die Umwandlung in elektrische Energie (Photovoltaik) erfolgt mittels sogenannter Solarzellen, die zu Solarmodulen zusammengefasst werden. Die Befestigung von Solarmodulen erfolgt üblicherweise auf einem Trägergerüst, das direkt oder indirekt an einer Gebäudefassade oder einer Dachkonstruktion befestigt oder freistehend aufgestellt ist. Die Montage der Solarmodule selbst erfolgt in der Regel durch Einklemmen in geeignete Halte- bzw. Klemmvorrichtungen.
  • Da Solarmodule im Allgemeinen sehr empfindlich und insbesondere sehr druckempfindlich sind, ist die Montage der Solarmodule nicht unproblematisch. Oftmals erfolgt die Montage in schwierigen Arbeitspositionen für den Monteur, beispielsweise wenn die Anbringung der Solarmodule auf einer Dachschräge erfolgt. Somit sollte die Montage der Solarmodule einfach und mit wenigen Handgriffen erfolgen können.
  • Es werden bereits verschiedene Klemmen für Solarmodule angeboten, die aus einem oberen und einem unteren Grundkörper bestehen, die jeweils beidseitige Klemmflügel aufweisen. Zwischen den Klemmflügeln werden die Solarmodule eingeschoben. Die Laminatklemme mit den eingeschobenen Solarmodulen wird auf dem Trägergerüst befestigt, wobei die Solarmodule zwischen den Klemmflügeln klemmend gehalten und fixiert werden. So beschreibt das Gebrauchsmuster DE 20 2008 002 264 U1 eine Klemme, die aus einem oberen und einem unteren Grundkörper zusammengesetzt ist. Beide Grundkörper sind bereits vor der eigentlichen Montage der Solarmodule zusammengefügt und durch einen komprimierbaren Block, der zwischen Stützstegen der beiden Grundkörper angeordnet ist, miteinander verbunden. Der Block ist hierbei so gestaltet, dass er zum einen beide Grundkörper zusammen hält und zum anderen die Laminatklemme in einer Offenposition hält. Beim Fixieren der Solarmodule durch beispielsweise eine Schraube, die sich durch beide Grundkörper hindurch in einer entsprechenden Aussparung erstreckt, wird der Block komprimiert, das heißt also zusammengedrückt, so dass die Solarmodule zwischen den Klemmflügeln klemmend gehalten werden können. Um eine ausreichende Stabilität der Klemme zu gewährleisten, sind die beiden Grundkörper aus Aluminium gefertigt. Der hierfür erforderliche Aluminiumverbrauch bei der Herstellung der Klemme ist jedoch nicht unerheblich, sodass die Kosten für eine solche Klemme verhältnismäßig hoch sind.
  • Zur Reduktion der Kosten für eine Solarmodulklemme existieren bereits Ansätze, die Klemme aus Kunststoff herzustellen. Beispielsweise beschreibt die Gebrauchmusterschrift DE 20 2007 016 861 U1 eine Klemmvorrichtung für Solarmodule, die einen oberen und einen unteren Grundkörper umfasst, die jeweils aus elastischen und biegesteifen Kunststoffanteilen als koextrudierte Kunststoffprofile hergestellt sind. Um eine ausreichende Stabilität der Klemmvorrichtung zu gewährleisten, auch im Hinblick auf eine Erweichung des Materials bei Sonneneinstrahlung, ist als obere Begrenzung des oberen Grundkörpers ein Sicherungsblech vorgesehen. Die Verwendung von Kunststoffmaterial als hauptsächliche Komponente der Klemmvorrichtung ist dennoch insbesondere bei erhöhter Sonneneinstrahlung problematisch, da eine Erweichung des Materials zu einer veränderten bzw. sich verringernden Klemmwirkung führt, sodass der sichere Halt der eingeklemmten Solarmodule nicht mehr gewährleistet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Klemmvorrichtung für plattenförmige Elemente, insbesondere für Solarmodule, bereitzustellen, die einerseits kostengünstig herstellbar ist und andererseits die erforderliche Stabilität der Klemme und den Halt der eingeklemmten Solarmodule jederzeit, auch unter extremen Bedingungen, gewährleistet. Weiterhin soll die Klemmvorrichtung die Montage der plattenförmigen Elemente weiter vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Klemmvorrichtung für plattenförmige Elemente gelöst, wie sie Gegenstand des Anspruchs 1 ist. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen
  • Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung ist zur Befestigung von plattenförmigen Elementen, insbesondere von Solarmodulen, auf einem Träger vorgesehen, wobei die Klemmvorrichtung einen im Wesentlichen starren Grundkörper mit ein- oder beiseitigen Klemmflügeln und einen elastischen Körper, der ein- oder beidseitig Aufnahmebereiche für die plattenförmigen Elemente bereitstellt, aufweist. Die Aufnahmebereiche umfassen jeweils eine obere Flanke, eine untere Flanke und eine rückwärtige Seite und bilden ein Profil, in das die plattenförmigen Elemente eingeschoben werden können. Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Körper eine Basis für den im Wesentlichen starren Grundkörper bildet. Der Vorteil hierbei ist, dass der elastische Körper zunächst auf einem Träger, beispielsweise einer Trägerprofilschiene, aufgelegt werden kann. Anschließend wird der im Wesentlichen starre Grundkörper in den elastischen Körper eingelegt, sodass die Klemmvorrichtung zur Aufnahme der plattenförmigen Elemente bereitsteht. Der elastische Körper, der die aufnehmende Basis für den starren Grundkörper bildet, kann als Rahmen oder Einfassung für den im Wesentlichen starren Grundkörper vorgesehen sein. Hierbei lässt sich der Grundkörper derart in den elastischen Grundkörper einsetzen, dass die Klemmflügel des Grundkörpers auf den oberen Flanken der Aufnahmebereiche des elastischen Körpers aufliegen und hiervon getragen werden. Unterhalb der Klemmflügel befinden sich die Aufnahmebereiche des elastischen Profils, sodass die Aufnahmebereiche von oben durch die Klemmflügel des Grundkörpers begrenzt werden. Die Schmalseiten des Grundkörpers werden von dem elastischen Körper eingerahmt. Der Grundkörper liegt jedoch nur mit den Klemmflügeln auf dem elastischen Körper auf. Über den Klemmflügel des starren Grundkörpers kann beim Festklemmen eines plattenförmigen Elements ein Druck von oben ausgeübt werden, sodass das plattenförmige Element klemmend gehalten wird.
  • Der starre Grundkörper weist ein- oder beidseitige Klemmflügel auf und ist hierbei vorzugsweise so gestaltet, dass der oder die Klemmflügel nach außen abragen und der Grundkörper eine rechtwinklige Abwinklung nach unten und eine weitere rechtwinklige Abwinklung zur Verbindung der beiden Klemmflügel bzw. des Klemmflügels mit der gegenüberliegenden Seite aufweist. Die erste Abwinklung des Grundkörpers bildet vorzugsweise eine Abstützung für die rückwärtige Seite der Aufnahmebereiche des elastischen Körpers.
  • Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung kann als Mittelklemme mit beidseitigen Klemmflügeln zur Fixierung von zwei nebeneinanderliegenden plattenförmigen Elementen ausgeführt sein. Weiterhin kann die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung als Randklemme gestaltet sein, die nur auf einer Seite einen Klemmflügel aufweist und somit zum Einklemmen nur eines plattenförmigen Elements vorgesehen ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung weist der elastische Körper an den Schmalseiten der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung Fortsätze auf, die zur Positionierung der Klemmvorrichtung auf dem Träger vorgesehen sind. Bei diesen Fortsätzen handelt es sich beispielsweise um nach unten abragende rechteckförmige Verlängerungen des rahmenartigen elastischen Körpers. Beim Auflegen der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung und insbesondere des elastischen Körpers auf einer Trägerprofilschiene ragen diese Vorsprünge in den offenen Raum einer Profilschiene hinein und fixieren damit den elastischen Körper in der richtigen Position auf der Profilschiene. Hierdurch wird die Montage und die richtige Anbringung der Klemmvorrichtung auf einer Profilschiene wesentlich verbessert und erleichtert.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung ist die rückwärtige Seite des Aufnahmebereiches des elastischen Körpers auf der dem plattenförmigen Element abgewandten Seite, also auf der inneren Seite, mit wenigstens einer Aussparung, insbesondere einer keilförmigen Aussparung, in der Längsrichtung versehen. Hierdurch wird die Materialstärke des elastischen Körpers im Bereich der rückwärtigen Seite des Aufnahmebereiches partiell verringert, sodass die Flexibilität und Elastizität der Aufnahmebereiche erhöht wird. Das Material des elastischen Körpers ist zwar flexibel, jedoch in seiner Komprimierbarkeit möglicherweise begrenzt. Durch die keilförmige Aussparung wird die Komprimierbarkeit des elastischen Körpers beim Einklemmen der plattenförmigen Elemente in vorteilhafter Weise erhöht. Weiterhin erlaubt die keilförmige Aussparung eine Erweiterung bzw. Öffnung der Aufnahmebereiche, wenn die plattenförmigen Elemente eingeschoben werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung besteht der im Wesentlichen starre Grundkörper aus Metall, insbesondere aus Aluminium und/oder Edelstahl. Metall gewährleistet eine sehr vorteilhafte Stabilität und Beständigkeit der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung. Im Vergleich mit anderen Materialien ist Metall wesentlich langlebiger, sodass die üblicherweise geplanten Laufzeiten bei einer Solaranlage von cirka 20 Jahren ohne weiteres überdauert werden. Weiterhin zeichnet sich Metall durch eine sehr gute Temperaturbeständigkeit sowohl bei niedrigen als auch bei hohen Temperaturen aus. Diese Eigenschaft kommt beispielsweise bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung in Gegenden mit erheblicher Sonneneinstrahlung zum Tragen. Der Materialbedarf für den einen starren Grundkörper ist im Vergleich mit herkömmlichen Klemmvorrichtungen cirka um die Hälfte reduziert. Dies erlaubt eine wesentlich kostengünstigere Herstellung der Klemmvorrichtung bei gleichzeitiger Schonung von Rohstoff-Ressourcen. Die Verwendung von Aluminium für den Grundkörper hat den Vorteil, dass Aluminium sehr leicht ist und gut zu verarbeiten ist, und dennoch eine ausreichende Stabilität und Beständigkeit gewährleistet. In anderen Ausführungsformen kann Edelstahl verwendet werden, der ebenfalls sehr geeignete Materialeigenschaften aufweist.
  • Der elastische Körper ist vorzugsweise aus Gummi gefertigt. Die Aufnahmebereiche des elastischen Körpers bilden die Auflagefläche für die einzuklemmenden plattenförmigen Elemente, beispielsweise für die empfindlichen Solarmodule. Die Verwendung von Gummi erlaubt eine sehr bruchsichere und schonende Halterung der Module, beispielsweise auch bei rahmenlosen Modulen. In anderen Ausführungsformen kann der elastische Grundkörper beispielsweise aus Kunststoff, insbesondere aus weichem Kunststoffmaterial, gefertigt sein, das ähnliche Eigenschaften wie Gummi aufweist und dessen Verwendung gegebenenfalls kostengünstiger ist. Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass der elastische Körper aus verschiedenen Materialien gefertigt ist, beispielsweise aus einer Kombination von Kunststoff und Gummi. So kann beispielsweise der elastische Körper größtenteils aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein, wobei die Innenflächen der Aufnahmebereiche aus Gummi gefertigt sind und beispielsweise in die Aufnahmebereiche des elastischen Körpers eingeklebt sind.
  • Zur weiteren Verbesserung der bruchsicheren Halterung und des Sitzes der plattenförmigen Elemente in der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung können die Innenseiten der oberen und unteren Flanke der Aufnahmebereiche des elastischen Körpers profiliert sein, beispielsweise können hierfür parallel verlaufende Oberflächenstrukturierungen in Form von Riffelungen oder Ähnlichem vorgesehen sein.
  • Mit besonderem Vorteil weist der Grundkörper der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung eine Aussparung, insbesondere eine zentrale Bohrung, zur Aufnahme eines Befestigungsmittels auf. Dieses Befestigungsmittel ist zur Fixierung der Klemmvorrichtung auf einem Träger, beispielsweise einer C-Profilschiene vorgesehen. Mit Hilfe des Befestigungsmittels, beispielsweise einer Schraube, kann die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung zusammen mit dem oder den plattenförmigen Elementen, insbesondere den Solarmodulen, auf der Trägerschiene befestigt und fixiert werden. Als Widerlager für das Befestigungsmittel kann beispielsweise eine Gewindeplatte eingesetzt werden, die innerhalb der Profilschiene angeordnet wird und die ein Innengewinde aufweist, in das ein Gewindebolzen des Befestigungsmittels eingedreht werden kann. Hierdurch wird zum einen die Klemmvorrichtung auf dem Träger fixiert, zum anderen wird hierdurch eine Klemmwirkung ausgeübt, durch die die plattenförmigen Elemente befestigt werden. Die plattenförmigen Elemente werden von den Aufnahmebereichen des elastischen Körpers umgriffen. Die obere Seite des plattenförmigen Elements wird hierbei durch die Klemmflügel des Grundkörpers stabilisiert. Die untere Seite des plattenförmigen Elements erhält ihre Stabilisierung dadurch, dass die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung auf einer Profilschiene montiert wird, die auf ihrer der Klemmvorrichtung zugewandten Seite flächige Abschnitte aufweist. Die flächigen Abschnitte bilden eine Aufnahmefläche, die zur Unterstützung und Stabilisierung der unteren Flanke des elastischen Körpers und damit zur Stabilisierung des plattenförmigen Elements im montierten Zustand beiträgt. Durch diese Anordnung kann ein unterer Klemmkörper bzw. Grundkörper eingespart werden, sodass der Materialverbrauch für die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung in sehr ökonomischer Weise gesenkt werden kann.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit den Zeichnungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich oder in Kombination miteinander verwirklicht sein.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine isometrische Darstellung einer erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung als Mittelklemme;
  • 2 eine isometrische Darstellung des starren Grundkörpers als Element der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung aus 1;
  • 3 eine isometrische Darstellung des elastischen Körpers als Element der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung aus 1;
  • 4 der elastische Körper aus 3 in einer isometrischen Ansicht schräg von unten;
  • 5 eine isometrische Darstellung einer erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung als Randklemme;
  • 6 eine isometrische Darstellung des starren Grundkörpers als Element der Klemmvorrichtung aus 5;
  • 7 eine isometrische Darstellung des elastischen Körpers als Element der Klemmvorrichtung aus 5 und
  • 8 eine isometrische Darstellung einer erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung, die auf einer Trägerprofilschiene angebracht ist.
  • Die in 1 gezeigte erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 ist als Mittelklemme zur beidseitigen Fixierung von plattenförmigen Elementen, insbesondere von Solarmodulen (nicht dargestellt), vorgesehen. Die Klemmvorrichtung 10 umfasst einen im Wesentlichen starren Grundkörper 11 mit beidseitigen Klemmflügeln 12 und 12' sowie einen elastischen Körper 13. Der elastische Körper 13 bildet eine aufnehmende Basis für den starren Grundkörper 11. Der elastische Körper 13 umfasst an beiden Seiten Aufnahmebereiche für die plattenförmigen Elemente. Die Aufnahmebereiche des elastischen Körpers 13 werden von einer oberen Flanke 14, 14', einer unteren Flanke 15, 15' und einer rückwärtigen Seite 16, 16' gebildet. Die hiervon umgrenzten Aufnahmebereiche der Klemmvorrichtung 10 sind zum Einschieben der plattenförmigen Elemente (nicht dargestellt) vorgesehen. Die Klemmflügel 12, 12' des Grundkörpers 11 liegen auf den seitlichen Bereichen des elastischen Körpers 13 auf, sodass der starre Grundkörper 11 von dem elastischen Körper 13 getragen wird. Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 ist dafür vorgesehen, auf einem Träger, beispielsweise einer C-Profilschiene, befestigt zu werden. Hierfür ist ein Befestigungsmittel 17, insbesondere eine Schraube, vorgesehen, mittels derer die Klemmvorrichtung 10 auf einem Träger befestigt werden kann. Durch Anziehen der Schraube 17 wird über die Klemmflügel 12, 12' des starren Grundkörpers 11 ein Druck auf die von den oberen und unteren Flanken 14, 15 und 14', 15' umgrenzten Aufnahmebereiche ausgeübt, sodass ein hierin eingeschobenes plattenförmiges Element festgeklemmt wird. Hierbei wird die untere Flanke 15, 15' von einem flächigen Abschnitt einer Trägerprofilschiene (nicht dargestellt) gestützt.
  • 2 zeigt den starren Grundkörper 11 der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung 10. Die Klemmflügel 12 und 12' werden durch Abwinklungen im rechten Winkel realisiert. Eine zentrale Bohrung 21 ist zur Durchführung des Befestigungsmittels 17 vorgesehen, mit dem die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 auf einem Träger fixiert und die Klemmwirkung ausgeübt werden kann.
  • 3 zeigt den elastischen Körper 13 der Klemmvorrichtung 10. Die Oberseite der oberen Flanken 14, 14' wird auf beiden Seiten jeweils von hochstehenden Stegen 31, 31' begrenzt. Diese Stege 31, 31' bilden eine seitliche Umrandung für den starren Grundkörper 11, der in den elastischen Körper 13 eingefügt wird.
  • An beiden Schmalseiten des elastischen Körpers 13 sind rechteckförmige Fortsätze 32 vorgesehen. Diese Fortsätze 32 ragen nach unten ab und dienen dazu, die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 oder vorab den elastischen Körper 13 auf einer Trägerschiene zu positionieren. Als Trägerschiene ist insbesondere eine C-Profilschiene (gezeigt in 8) geeignet, die zwei parallel verlaufende seitliche Schenkel umfasst. Weiterhin weist eine geeignete Trägerschiene an ihrer Oberseite zwei im rechten Winkel nach außen abragende flächige Abschnitte auf, die als Unterlage und Abstützung für die unteren Flanken 15, 15' der Aufnahmebereiche der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung dienen. Die Fortsätze 32 des elastischen Körpers 13 sind vorzugsweise in ihren Abmessungen an den Abstand der zwei Schenkel der Profilschiene angepasst, sodass die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 mit Hilfe dieser Fortsätze 32 korrekt aufgelegt und positioniert werden kann.
  • Die rückwärtigen Seiten 16, 16' der Aufnahmebereiche für die plattenförmigen Elemente sind auf der den plattenförmigen Elementen abgewandten Seite mit längsverlaufenden keilförmigen Aussparungen 33, 33' versehen. Diese keilförmigen Aussparungen 33, 33' verringern die Materialstärke der rückwärtigen Seiten 16, 16' partiell, sodass die Flexibilität der Aufnahmebereiche erhöht wird. Die keilförmigen Aussparungen 33, 33' erlauben ein Öffnen bzw. Aufklappen der Aufnahmebereiche, wobei die keilförmigen Aussparungen 33, 33' in gelenkartiger Weise wirken. Dieses Aufklappen der Aufnahmebereiche erleichtert das Einschieben der plattenförmigen Elemente und deren korrekte Positionierung und Fixierung innerhalb der Klemmvorrichtung.
  • Der elastische Körper 13 ist vorzugsweise aus Gummi oder aus einem weichen aber formstabilen Kunststoff gefertigt. Der im Wesentlichen starre Grundkörper 11 besteht vorzugsweise aus Metall, beispielsweise aus Aluminium oder Edelstahl. Der elastische Körper 13 und/oder der starre Grundkörper 11 sind vorzugsweise einteilig gebildet, sodass beispielsweise keine Kleb- oder Schweißnähte vorhanden sind, die die Stabilität der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung 10 beeinträchtigen könnten.
  • Die Innenseiten der Flanken 14, 14' und 15, 15' sind mit längsverlaufenden Riffelungen versehen, sodass der Griff und der Halt für die plattenförmigen Elemente beim Einklemmen in die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 10 weiter verbessert wird.
  • 4 zeigt den elastischen Körper 13 in einer isometrischen Ansicht schräg von unten. Diese Ansicht verdeutlicht die Form des elastischen Körpers 13, der die aufnehmende Basis für den starren Grundkörper 11 bildet. Deutlich zu erkennen sind die beiden auf den Schmalseiten des elastischen Körpers 13 angeordneten Fortsätze 32, die zur Positionierung der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung 10 auf einer Trägerschiene dienen. Die rahmenartige Struktur des Grundkörpers 13 wird im Wesentlichen von den beiden Aufnahmebereichen für die plattenförmigen Elemente, die von der oberen und unteren Flanke 14, 14', 15, 15' sowie der rückwärtigen Seite 16, 16' gebildet wird, realisiert, wobei die beiden sich gegenüberliegenden Aufnahmebereiche durch Querstege 41 verbunden sind, die sich nach unten hin in den Fortsätzen 32 verbreitern.
  • 5 zeigt eine erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 50, die als Randklemme gestaltet ist. Eine solche Randklemme 50 kann beispielsweise in den Randbereichen eines Solarmodulfeldes eingesetzt werden, wobei die Klemmvorrichtung 50 zur Fixierung nur eines plattenförmigen Elements, insbesondere eines Solarmoduls (nicht dargestellt), beispielsweise auf einem Trägergerüst vorgesehen ist. Der starre Grundkörper 51 der Klemmvorrichtung 50 weist lediglich einen Klemmflügel 52 auf. Entsprechend weist der elastische Körper 53 lediglich einen Aufnahmebereich auf. Bis auf den zweiten Klemmflügel entspricht die Randklemme 50 der in den 1 bis 4 illustrierten Mittelklemme 10.
  • 6 zeigt den starren Grundkörper 51 mit dem einen Klemmflügel 52 als Element der Klemmvorrichtung 50.
  • 7 zeigt den elastischen Körper 53 als Element der Klemmvorrichtung 50. Der einseitige Aufnahmebereich für die plattenförmigen Elemente wird von der oberen Flanke 54, der unteren Flanke 55 und der rückwärtigen Seite 56 umgrenzt.
  • 8 zeigt schließlich die erfindungsgemäße Mittelklemme 10, die auf einer Trägerschiene 81 befestigt ist. Die Trägerschiene 81 umfasst zwei seitliche Schenkel 82 und 82', die im oberen Bereich im rechten Winkel nach außen abgewinkelt sind, sodass im oberen Bereich der Trägerschiene 81 zwei seitliche Auflageflächen 83 und 83' gebildet werden. Die unteren Flanken 15 und 15' der Aufnahmebereiche der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung 10 liegen auf diesen seitlichen Abschnitten 83 und 83' auf. Die seitlichen Abschnitte 83, 83' bilden eine stabile Basis für die Aufnahmebereiche. In den Zwischenraum zwischen den seitlichen Schenkeln 82 und 82' der Trägerschiene 81 ragen die Fortsätze 32 der Klemmvorrichtung 10 hinein. Hierbei sind die Fortsätze 32 an den Abstand zwischen den seitlichen Schenkeln 82 und 82' der Trägerschiene in ihren Abmessungen angepasst, sodass die Fortsätze 32 der Klemmvorrichtung 10 eine genaue Positionierung der Klemmvorrichtung 10 innerhalb der Trägerschiene 81 erlauben und somit die Montage wesentlich erleichtern. Die Klemmvorrichtung 10 ist mit einem Befestigungsmittel 17, insbesondere einer Schraube, sowie einer Gewindeplatte 84 auf der Trägerschiene 81 fixiert. Hierbei ist der Gewindebolzen der Schraube 17 in ein Innengewinde der Gewindeplatte 84 eingedreht. Das Eindrehen der Schraube 17 in die Gewindeplatte 84 bewirkt ein Zusammendrücken der Klemmvorrichtung 10 in den Aufnahmebereichen, sodass plattenförmige Elemente, beispielsweise Solarmodule (nicht gezeigt), die in den Aufnahmebereichen einzufügen sind, von der Klemmvorrichtung 10 klemmend gehalten werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202008002264 U1 [0004]
    • - DE 202007016861 U1 [0005]

Claims (8)

  1. Klemmvorrichtung (10; 50) zur Befestigung von plattenförmigen Elementen auf einem Träger (81), wobei die Klemmvorrichtung (10; 50) einen im Wesentlichen starren Grundkörper (11; 51) mit ein- oder beidseitigen Klemmflügeln (12, 12'; 52) und einen elastischen Körper (13; 53), der ein- oder beidseitig Aufnahmebereiche mit einer oberen Flanke (14, 14'; 54), einer unteren Flanke (15, 15'; 55) und einer rückwärtigen Seite (16, 16'; 56) für die plattenförmigen Elemente bereitstellt, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Körper (13; 53) eine den im Wesentlichen starren Grundkörper (11; 51) aufnehmende Basis bildet.
  2. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der starre Grundkörper (11; 51) eine Abstützung für die rückwärtige Seite (16, 16'; 56) der Aufnahmebereiche des elastischen Körpers (13; 53) bildet.
  3. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Körper (13; 53) Fortsätze (32) zur Positionierung der Klemmvorrichtung (10; 50) auf dem Träger (81) aufweist.
  4. Klemmvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die rückwärtige Seite (16, 16'; 56) des Aufnahmebereiches des elastischen Körpers (13; 53) auf der dem plattenförmigen Element abgewandten Seite wenigstens eine Aussparung (33, 33'), insbesondere einer keilförmigen Aussparung, in der Längsrichtung aufweist.
  5. Klemmvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der im Wesentlichen starre Grundkörper (11; 51) aus Metall, insbesondere aus Aluminium und/oder Edelstahl, besteht.
  6. Klemmvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Körper (13; 53) aus Gummi und/oder Kunststoff besteht.
  7. Klemmvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseiten der oberen und unteren Flanken (14, 14', 15, 15'; 54, 55) des Aufnahmebereiches des elastischen Körpers (13; 53) Profilierungen aufweisen.
  8. Klemmvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der starre Grundkörper (11; 51) eine Aussparung (21), insbesondere eine zentrale Bohrung, zur Aufnahme eines Befestigungsmittels (17) aufweist.
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