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Die
Erfindung betrifft eine Schärfvorrichtung für
Messerklingen, umfassend eine Grundplatte mit einem als Einschnitt
in der Grundplatte ausgebildeten Führungsschlitz für
eine zu schärfende Messerklinge und beidseitig des Führungsschlitzes
gegen eine elastisch federnde Rückstellkraft schwenkbar gelagerte
Schärfstäbe, wobei sich die Schärfstäbe
in einem Kreuzungspunkt im Bereich des Führungsschlitzes
kreuzen.
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Mithilfe
einer derartigen Schärfvorrichtung, wie sie beispielsweise
aus der
US 68 66 569
B2 oder der
DE
10 2006 041 538 B3 bekannt geworden ist, können
durch Gebrauch abgestumpfte Messerklingen geschärft und
wieder in Form gebracht werden. Um Beschädigungen der in
der Regel aus Kunststoff hergestellten Grundplatte und eine Verunreinigung der
Messerklinge sowie einem mit der Messerklinge durchschnittenen Material,
beispielsweise Fleisch, mit abgetrennten Kunststoffteilen zu vermeiden,
können im Eintrittsbereich des Führungsschlitzes Schneidschutzelemente
aus Metall vorgesehen sein. Der Schärfvorgang findet durch
eine Anlage der Messerklinge an den Schärfstäben
und einem Abziehen der Messerklinge entlang der Schärfstäbe,
welche der Bewegung der Messerklinge längs des Führungsschlitzes
folgen, statt. Um beim Schärfen einer Messerklinge die
gewünschte Schneidengüte und Formgenauigkeit zu
erreichen, muss die Messerklinge in der Regel wiederholt durch die
Schärfvorrichtung geführt werden.
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Um
das Einführen der Messerklinge eines Messers in den Führungsschlitz
rasch zu ermöglichen, ist der Führungsschlitz,
zumindest in einem Eintrittsbereich an dessen Einführöffnung,
wesentlich breiter als die zu schleifende Messerklinge ausgeführt.
Daraus resultiert eine nicht vollständig stabil definierte
Führung der Messerklinge in dem Führungsschlitz.
Dies kann das Schleifergebnis beeinträchtigen. Weiter bilden
die Schärfstäbe nur einen geringen Widerstand
für die Messerklinge aus. Dadurch kann für die
das Messer beim Schleifen führende Person der Eindruck
(Schleifeindruck) entstehen, dass nur ein geringer Schärfeffekt
vorhanden ist, so dass die Messerklinge unnötig häufig
durch die Schärfvorrichtung geführt wird. Dadurch
wird ein erhöhter Verschleiß der Messerklinge
verursacht.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schärfvorrichtung
für Messerklingen bereitzustellen, welche die Nachteile
des Standes der Technik vermeiden und insbesondere eine stabilere
Führung der Messerklinge beim Schleifen ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch die Schärfvorrichtung für Messerklingen
des unabhängigen Anspruchs gelöst. Die abhängigen
Ansprüche stellen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung dar.
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Die
erfindungsgemäße Schärfvorrichtung für Messerklingen
umfasst eine Grundplatte mit einem als Einschnitt in der Grundplatte
ausgebildeten Führungsschlitz für eine zu schärfende
Messerklinge und beidseitig des Führungsschlitzes gegen
eine elastisch federnde Rückstellkraft schwenkbar gelagerte Schärfstäbe.
Die Schärfstäbe kreuzen sich in einem Kreuzungspunkt
im Bereich des Führungsschlitzes.
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Erfindungsgemäß ist
mindestens eine der beiden den Führungsschlitz ausbildenden
sich gegenüberliegenden Wandungen der Grundplatte als eine
Messeranlagefläche ausbildet und im Bereich der Messeranlagefläche
ist mindestens ein Magnet an der Grundplatte befestigt. Der Magnet
kann z. B. vorteilhaft als ein quaderförmiger Magnet ausgebildet sein
und mit seiner Längsachse parallel zur Messeranlagefläche
verlaufend an der Grundplatte befestigt sein. Es können
z. B. auch mehrere bandartig parallel zur Messeranlagefläche
verlaufend hintereinander angeordnete Magnete an der Grundplatte
befestigt sein. Für die Verwendung bei der erfindungsgemäßen
Schärfvorrichtung eignen sich selbstverständlich insbesondere
Permanentmagnete als Magnete.
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Da
Messerklingen üblicherweise aus einem magnetischen, d.
h. einem von einem Magneten angezogenen Stahl hergestellt sind,
wird eine zum Schleifen in den Führungsschlitz eingeführte
Messerklinge von dem Magneten in Richtung zur Messeranlagefläche
angezogen und mit einer Magnetkraft daran festgehalten. Dadurch
wird beim Schleifvorgang die Messerklinge immer definiert an der
Messeranlagefläche geführt. Ungleichmäßigkeiten
der Führung des Bewegungsablaufes beim Schleifen werden
minimiert und dadurch das Schleifergebnis verbessert. Die das Messer,
dessen Messerklinge geschliffen wird, beim Schleifen führende
Person spürt die Anziehungskraft des Magneten auf die Messerklinge und
eine zwischen der Messeranlagefläche und der Messerklinge
auftretende Reibungskraft. Der dabei bei der Person entstehende
Eindruck entspricht dem Eindruck beim Schleifen einer Klinge an
einem Wetzstahl. Letztere sind ebenfalls in magnetischer Ausführung
bekannt. Die Person wird deshalb die Anzahl der Durchführungen
der Messerklinge durch den Führungsschlitz tendenziell
auf das notwendige Maß reduzieren, so dass ein unnötiger
Verschleiß der Messerklinge vermieden werden kann. Der
Schleifeindruck wird verbessert. Die Magneten halten weiter entstehenden
Schleifstaub und Schleifstäbe an der Schärfvorrichtung
fest, so dass diese nicht zu einer Kontaminierung von Lebensmitteln
führen können.
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Vorteilhaft
ist im Bereich beider den Führungsschlitz ausbildenden
sich gegenüberliegenden Wandungen der Grundplatte jeweils
mindestens ein Magnet an der Grundplatte befestigt. Dabei sind der oder
die im Bereich der einen Wandung befestigte/n Magnet/e mit einer
gegen den oder die im Bereich der anderen Wandung befestigten Magnete
abstoßenden Polorientierung angeordnet. Die Messerklinge
wird beim Einführen in den Führungsschlitz weiterhin
in Richtung einer der Wandungen gezogen, da zwischen den sich abstoßenden
Feldern lediglich eine instabile Gleichgewichtslage möglich
wäre. Durch das in die Messerklinge induzierte Feld wird die
Messerklinge dann jedoch zusätzlich von den an der jeweils
gegenüberliegenden Wandung befestigten Magneten abgestoßen.
Insgesamt ergibt sich also eine erhöhte Kraft auf die Messerklinge
in Richtung einer der Wandungen. Dadurch kann der erfindungsgemäß erreichte
positive Effekt durch kleinere, d. h. schwächere Magnete
erreicht werden.
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Dabei
vorteilhaft ist, wenn der oder die im Bereich der einen Wandung
befestigte/n Magnet/e in Summe eine geringere Feldstärke
als der oder die im Bereich der anderen Wandung befestigte/n Magnet/e aufweisen.
Die Messerklinge wird dann zuverlässig an die Wandung,
an der die in Summe höhere Feldstärke vorhanden
ist, angezogen.
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Bevorzugt
sind zumindest im Bereich einer der Wandungen mehrere Magnete nebeneinander entlang
des Führungsschlitzes angeordnet und/oder es ist ein quaderförmiger
Magnet mit seiner Längsachse parallel entlang des Führungsschlitzes
verlaufend an der Grundplatte befestigt. Derart kann eine stetige
Anziehungskraft entlang des Führungsschlitzes erreicht
werden.
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Wenn
dabei die Feldstärke der Magnete von einer Einführöffnung
hin zu einem im Bereich eines einführöffnungsabgewandten
Endes des Führungsschlitzes zunimmt, kann die messerführende
Person beim Durchziehen der Messerklinge durch den Führungsschlitz
spüren, wenn die Messerklinge bereits das einführöffnungsabgewandte
Ende des Führungsschlitzes erreicht hat. Die Person wird
dann die Messerklinge nicht mehr weiter nach unten in den Führungsschlitz
drücken. Beschädigungen des einführöffnungsabgewandten
Endes des Führungsschlitzes durch die Messerklinge werden
so vermindert. Die Lebensdauer der erfindungsgemäßen Schärfvorrichtung
kann so gegenüber bekannten gattungsgemäßen
Schärfvorrichtungen erhöht sein.
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Sehr
vorteilhaft sind an der Basisplatte Vorpositioniermittel vorgesehen,
die zur Befestigung von mindestens einem der Magnete eingerichtet
sind. Diese Vorpositioniermittel können als einfache Einrastöffnungen
für die oder den Magneten ausgeführt sein. Es
kann jedoch auch eine bevorzugt verrastbare Vorrichtung zum Verschieben
eines Magneten entlang des Führungsschlitzes vorgesehen
sein. Dadurch kann jeder Anwender flexibel die Magnete derart positionieren,
dass für ihn ein optimaler Schleifeindruck entsteht. Z.
B. können die Magnete unterschiedlich von Links- bzw. Rechtshändern
positioniert werden.
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Weiter
können in zumindest einem Abschnitt des Führungsschlitzes
Vorschärfelemente angeordnet sein, die zumindest an der
die Messeranlagefläche ausbildenden Wandung der Grundplatte
dem Verlauf des Führungsschlitzes folgen. Durch diese Vorschärfelemente
kann auch der zwischen der Messeranlagefläche und der zu
schleifenden Messerklinge entstehende Reibkontakt zum Schleifen
der Messerklinge ausgenutzt werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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Die 1 zeigt
eine Vorderseite einer erfindungsgemäßen Schärfvorrichtung.
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Die 2a und 2b zeigen
die den Schärfstäben abgewandte Rückseite
von erfindungsgemäßen Schärfvorrichtungen.
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Die
Figuren der Zeichnungen zeigen den erfindungsgemäßen
Gegenstand stark schematisiert und sind nicht maßstäblich
zu verstehen. Die einzelnen Bestandteile des erfindungsgemäßen
Gegenstandes sind so dargestellt, dass ihr Aufbau gut gezeigt werden
kann.
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Schärfvorrichtung 1 mit
einer im Wesentlichen ovalförmigen Grundplatte 2 und
einem als Handgriff ausgebildeten Griff 3 mit einer Ausnehmung 4 dargestellt.
Die Ausmaße und das Material, hier ein Kunststoff, der Schärfvorrichtung 1 sind
derart gewählt, dass die Schärfvorrichtung 1 von
einem Benutzer in einer Hand gehalten werden kann. Zum Schutz einer
die Schärfvorrichtung 1 haltenden Hand ist zwischen
der Grundplatte 2 und dem Griff 3 eine Schutzplatte 5 vorgesehen.
In die Grundplatte 2 ist nahezu über ihre gesamte
Längenerstreckung ein spaltartiger Führungsschlitz 6 eingeschnitten.
Der Führungsschlitz wird von zwei sich gegenüberliegenden
Wandungen der Grundplatte 2 ausgebildet. Diese Wandungen
bilden jeweils eine Messeranlagefläche 7a und 7b aus. Dazu
können die Wandungen gegenüber der Stärke der
Grundplatte 2 verbreitert sein.
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In
einem Eintrittsbereich ist der Führungsschlitz 6 aufgeweitet
bzw. verbreitert und bildet eine Einführöffnung 8 für
die Messerklinge aus. Beiderseits des Führungsschlitzes 6 sind
Befestigungsmittel 9a und 9b angeordnet, in denen
Schärfstäbe 10a und 10b schwenkbar
gelagert sind. Die Schärfstäbe 10a und 10b sind
spiegelbildlich zum Führungsschlitz 6 angeordnet
und kreuzen sich in einem Kreuzungspunkt 11.
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Die
Haupschärfstäbe 10a, 10b können
jeweils als zueinander parallel verlaufende Stäbe ausgeführt
sein, so dass diese ineinander greifen und sich in der gezeigten
Ausgangsstellung im Bereich des Führungsschlitzes 6 kreuzen.
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In
der gezeigten Ausgangsstellung liegen die gekrümmten Schärfstäbe 10a und 10b an
oberen Anschlägen 12a und 12b an. Bei
einer Eintrittsbewegung 13 einer entlang des Führungsschlitzes 6 geführten
Messerklinge trifft diese am Kreuzungspunkt 11 auf die
Schärfstäbe 10a und 10b und
führt diese in eine nicht gezeigte Endstellung. Dabei führen
die Schärfstäbe 10a und 10b Schwenkbewegungen 14a und 14b gegen
eine Rückstellkraft, welche durch ein Federelement in den
Befestigungsmitteln 9a und 9b erzeugt wird, aus.
In der Endstellung liegen die Schärfstäbe 10a und 10b an
einem unteren Anschlag 15 an, und die bearbeitete bzw.
behandelte Messerklinge befindet sich am unteren, d. h. einem einführungsöffnungsabgewandten,
Ende 16 des Führungsschlitzes 6.
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Im
Bereich einer der Messeranlageflächen 7a und 7b sind
mehrere Magnete 20, 21 an der Grundplatte 2 befestigt.
Diese Magnete 20, 21 sind nebeneinander entlang
des Führungsschlitzes 6 angeordnet. Beim Einführen
einer zu schleifenden Messerklinge wird diese durch die anziehende
Kraft des im Eintrittsbereich an der Einführöffnung 8 angeordneten
Magneten 20 an die zugehörige Messeranlagefläche 7b angezogen.
Dadurch, dass mehrere Magnete 20, 21 an dieser
Messeranlagefläche 7b vorgesehen sind, wird im
weiteren Verlauf der Eintrittsbewegung 13 wiederholt an
die Messeranlagefläche 7b angezogen. Beim Durchlaufen
des kompletten Führungsschlitzes 6, vom Eintrittsbereich
bis zum unteren Ende 16, streift die Messerklinge daher
entlang der Messeranlagefläche 7b und entlang
der Schärfstäbe 10a und 10b.
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Der
am unteren Ende des Führungschlitzes 6 positionierte
Magnet 21 ist etwas größer als die beiden
anderen Magnete 20 dargestellt. Letzteres soll symbolisch
zeigen, dass der untere Magnet 21 eine höhere
Magnetfeldstärke als die beiden anderen Magnete 20 aufweist.
Die Feldstärke der Magnete 20, 21 nimmt
also von der Einführöffnung, also vom Eintrittsbereich 8,
hin zu einem im Bereich eines einführöffnungsabgewandten
Endes 16 des Führungsschlitzes 6 zu.
Die Magnete 20, 21 werden selbstverständlich derart
positioniert, dass sie räumlich nicht mit den Schärfstäben 10a und 10b kollidieren.
Dazu ist es vorteilhaft die Magnete 20, 21 auf
der den Schärfstäben 10a und 10b abgewandten
Seite der Grundplatte 2 zu befestigen.
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Die 2a und 2b zeigen
die den Schärfstäben abgewandte Rückseite
von erfindungsgemäßen Schärfvorrichtungen
mit verschiedenen Anordnungen von Magneten.
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In 2a sind
im Bereich beider, von dem Führungsschlitz 6 ausbildenden,
sich gegenüberliegenden Wandungen der Grundplatte 2 jeweils
mehrere Magnete 20, 21, 22 an der Grundplatte 2 befestigt.
Dabei sind an der Messeranlagefläche 7a lediglich
zwei Magnete 22 und an der Messeranlagefläche 7b vier
Magnete 20, 21 angeordnet. Die zwei Magnete 22 der
Messeranlagefläche 7a sind mit sich abstoßender
Polorientierung zu den vier Magneten 20, 21 der
Messeranlagefläche 7b orientiert. Letzteres ist durch
die eingezeichneten Symbole + und – symbolisch dargestellt.
Da es sich bei den Magneten 20, 22 um identische
Magnete handelt, weisen die im Bereich der Wandung der Messeranlagefläche 7a befestigten
Magnete 22 in Summe eine geringere Feldstärke
auf als die im Bereich der Wandung der Messeranlagefläche 7b befestigten
Magnete 20, 21. Der unterste Magnet 21 ist
zur Darstellung seiner größeren Magnetfeldstärke
größer dargestellt.
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In 2b sind
an der Basisplatte als Aufnahmelöcher 40 ausgebildete
Vorpositioniermittel vorgesehen, die zur Befestigung von mindestens
einem der Magnete 41 eingerichtet sind. Die Aufnahmelöcher 40 für
jeweils einen Magneten sind in der Grundplatte 2 zu beiden
Seiten des Führungsschlitzes 6 jeweils im Bereich
der Messeranlageflächen 7a und 7b symmetrisch
angeordnet. Im Bereich der in der Figur rechten Messeranlagefläche 7b ist
in drei der Aufnahmelöcher 40 jeweils ein Magnet 41 eingesteckt.
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Vorgeschlagen
wird Schärfvorrichtung 1 für Messerklingen,
umfassend eine Grundplatte 2 mit einem als Einschnitt in
der Grundplatte 2 ausgebildeten Führungsschlitz 6 für
eine zu schärfende Messerklinge und beidseitig des Führungsschlitzes 6 gegen eine
elastisch federnde Rückstellkraft schwenkbar gelagerte
Schärfstäbe 10a, 10b, wobei
sich die Schärfstäbe 10a, 10b in
einem Kreuzungspunkt 11 im Bereich des Führungsschlitzes 6 kreuzen.
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Dabei
bildet mindestens eine der beiden den Führungschlitz 6 ausbildenden,
sich gegenüberliegenden Wandungen der Grundplatte 2 eine
Messeranlagefläche 7a, 7b aus und im
Bereich der Messeranlagefläche 7a, 7b ist
mindestens ein Magnet 20, 21, 22, 41 an
der Grundplatte 2 befestigt.
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Die
Erfindung beschränkt sich nicht auf die vorstehend angegebenen
Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten
denkbar, welche auch bei grundsätzlich anders gearteter
Ausführung von den Merkmalen der Erfindung Gebrauch machen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 6866569
B2 [0002]
- - DE 102006041538 B3 [0002]