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Die
Erfindung betrifft einen Meißel, insbesondere Rundschaftmeißel,
mit einem Meißelkopf und einem Meißelschaft, wobei
im Bereich des Meißelschaftes eine Befestigungshülse
gehalten ist, und mit einem Stützelement, das einen Führungsbereich
aufweist.
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Ein
derartiger Meißel ist aus der
DE 37 01 905 C1 bekannt.
Dabei ist die Befestigungshülse als Spannhülse
ausgebildet, die aus einem federelastischen Material, beispielsweise
Stahlblech, gebildet ist. Sie weist einen Längsschlitz
auf, der von Hülsenrändern begrenzt ist. Mittels
des Längsschlitzes kann der Befestigungshülsendurchmesser
variiert werden, wobei sich die Hülsenränder aufeinander
zu bewegen (geringer Durchmesser) oder voneinander weiter beabstandet
sind (großer Hülsendurchmesser). Auf diese Weise
lassen sich unterschiedliche Spannzustände erreichen. Auf
die Befestigungshülse ist das als Verschleißschutzscheibe
ausgebildete Stützelement aufgezogen. Dieses Stützelement
weist einen kreisrunden Querschnitt auf und ist von einer Bohrung
durchdrungen. Dabei ist die Bohrung so bemessen, dass die Befestigungshülse
gegenüber ihrem entspannten Zustand in einem Vorspannzustand
mit verringertem Außendurchmesser gehalten ist. Der so erzeugte
Außendurchmesser ist derart gewählt, dass die
Spannhülse mit geringem oder keinem Kraftaufwand in eine
Meißelaufnahme eines Meißelhalters eingeschoben
werden kann. Die Einschiebbewegung wird mittels des Stützelementes
begrenzt. Beim weiteren Einsetzen des Meißelschaftes in
die Bohrung wird das Stützelement in einen nicht von der
Spannhülse umfassten Bereich des Meißelschaftes
bewegt. Dann springt die Befestigungshülse radial auf und
verspannt sich in der Bohrung des Meißelhalters. Auf diese
Weise ist der Rundschaftmeißel axial unverlierbar, jedoch
in Umfangsrichtung frei drehbar gehalten. Zur Demontage des Meißels
wird dieser mittels eines rückseitig auf den Meißelschaft
einwirkenden Dornes aus der Meißelaufnahme ausgetrieben.
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Es
gibt nun Anwendungsfälle, bei denen der Meißel,
dann, wenn er teilverschlissen ist, nicht mehr für bestimmte
Fräsaufgaben verwendet werden kann. Dann wird er ausgebaut
und es werden neue unverschlissene Meißel eingebaut. Die
teilverschlissenen Meißel eignen sich dann aber noch für
grobe Bearbeitungsaufgaben. Da das Stützelement aber bereits
von der Befestigungshülse abgeschoben ist, gestaltet sich
die Montage dann komplizierter. Es kommen separate Spannwerkzeuge
zum Einsatz, mit denen die Spannhülse zangenartig vorgespannt werden
kann. Der Meißel lässt sich dann ohne Kraftaufwand
in die Meißelaufnahme einsetzen. Das Spannwerkzeug wird
in einem teileingesetzten Zustand des Meißels abgenommen
und der Meißel dann mit einem Hammer komplett in die Meißelaufnahme
eingeschlagen.
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Aus
der
DE 10 2005
042 663 A1 ist ein weiterer Meißel bekannt. Hierbei
ist ebenfalls eine Verschleißschutzscheibe als Stützelement
verwendet, das die Befestigungshülse in einem Vorspannzustand
hält. Das Stützelement kann in Richtung auf den
Meißelkopf hin verschoben werden bis die Befestigungshülse
radial auffedert. Dann greift das Stützelement mit Vorsprüngen
in Aufnahmen der Befestigungshülse ein, wodurch eine nicht
verdrehbare Lagerung zwischen der Befestigungshülse und
dem Stützelement entsteht. Solche unverdrehbaren Lagerungen
haben sich als nachteilig erwiesen, da sie einen verstärkten
und ungleichmäßigen Verschleiß bewirken.
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In
der
EP 1 427 913 B1 ist
ein Meißel offenbart, bei dem ebenfalls ein Stützelement
von einer Befestigungshülse abgeschoben werden kann. Das Stützelement
kommt zwischen den Meißelkopf und dem freien Ende der Befestigungshülse
zum liegen. Das Stützelement weist auf seiner der Befestigungshülse
zugewandten Seite einen umlaufenden Vorsprung auf. Beim Austreiben
des Meißels kann sich die Spannhülse an diesem
Ansatz verkeilen, wodurch die Spannhülse unbeabsichtigt
gespreizt wird. Dann gestaltet sich die Demontage schwierig und kraftaufwändig.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Meißel der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, der nach seiner Demontage aus einem Meißelhalter
eine einfache Wiederverwendung ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Stützelement
im Bereich seiner dem Meißelkopf abgewandten Unterseite
einen Auslenkabschnitt aufweist.
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Bei
der Demontage des Meißels aus der Meißelaufnahme
kann die Befestigungshülse mit dem Auslenkabschnitt in
Wirkverbindung gebracht werden. Dadurch wird die Befestigungshülse
in den durch den Führungsbereich gebildeten Befestigungshülsenabschnitt
gebracht. Die Befestigungshülse liegt dann wieder in einem
Spannzustand vor, der eine erleichterte Demontage des Meißels
aus der Meißelaufnahme ermöglicht. Dieser Spannzustand erlaubt
es aber dann auch, den Meißel bei einer Wiederverwendung
ohne oder mit geringem Kraftaufwand in eine Meißelaufnahme
einzusetzen. Bevorzugterweise ist der Meißel für
die Erstmontage bereits derart konfiguriert, dass der Führungsbereich die
Befestigungshülse in einem Spannzustand hält.
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Gemäß einer
Erfindungsalternative kann die Befestigungshülse mittels
des Auslenkabschnittes aus einer entspannten Stellung in eine Spannstellung verbracht
werden. Dies ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn das Stützelement
von der Befesti gungshülse unbeabsichtigt abgeschoben wurde
und in seiner dem Meißelkopf zugewandten Arbeitsstellung
steht. Dann lässt sich mittels des Auslenkabschnittes einfach
wieder eine Montageposition herstellen, indem das Stützelement
auf die Befestigungshülse aufgeschoben wird. Der Auslenkabschnitt
kann auch dazu dienen, die Befestigungshülse aus einer
Teil-Spannstellung in eine Spannstellung zu bringen. Die Teil-Spannstellung
liegt üblicherweise dann vor, wenn der Meißel
in der Meißelaufnahme montiert ist und mit einer Restspannkraft
auf die Bohrungswandung der Meißelaufnahme einwirkt.
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Um
ein sicheres Überleiten der Befestigungshülse
in den Auslenkabschnitt zu gewährleisten, ist eine denkbare
Erfindungsvariante derart, dass das Stützelement einen
Einführbereich aufweist, der mittelbar oder unmittelbar
in den Auslenkabschnitt übergeleitet ist. Die Befestigungshülse kann
mit einem dem Stützelement zugewandten Abschnitt dann in
den Einführbereich eingefädelt und über
diesen in den Auslenkabschnitt gebracht werden. Hierbei hat es sich
als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn vorgesehen ist, dass die
Befestigungshülse eine Führung aufweist, die im
Bereich des Einführbereiches gehalten ist. Dann ist bereits
in der Montagestellung eine räumliche Zuordnung der Befestigungshülse
zu dem Stützelement getroffen. Aufgrund dieser Überdeckung
zwischen Befestigungshülse und Stützelement entsteht
ein labyrinthartiger Verschluss, der die Gefahr des Eindringens
von Schmutz verringert. Auf diese Weise wird das Drehverhalten zwischen
dem Meißel und dem Stützelement verbessert. Denkbar
ist es auch, dass die Führung in Achsrichtung des Meißels
im Abstand zum Einführbereich steht. Dann sollte der Einführbereich so
dimensioniert sein, dass die Führung der Befestigungshülse
bei der Demontage zuverlässig eingeführt werden
kann. Insbesondere sind dabei auch verschleißbedingte Verformungen
beispielsweise der Befestigungshülse in ihrem dem Stützelement
zugewandten Bereich zu berücksichtigen.
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Eine
besonders bevorzugte Erfindungsausgestaltung ist derart, dass im Übergangsbereich
des Meißelkopfes in den Meißelschaft ein Zentrierabschnitt
angeordnet ist, der an seinem Außenumfang derart ausgebildet
ist, dass er zusammen mit dem Führungsbereich eine Drehlagerung
bildet. Die Drehlagerung ermöglicht, dass das Stützelement
unabhängig von der Befestigungshülse rotieren
kann. Dadurch wird eine verschleißoptimierte Auslegung des
Gesamtmeißels erreicht. Darüber hinaus entsteht
mit dieser Drehlagerung eine zentrierte Ausrichtung des Meißels
gegenüber dem Stützelement, was zur Verbesserung
des Fräsergebnisses und zur Verringerung von Drehverschleiß führt.
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Ein
erfindungsgemäßer Meißel kann derart sein,
dass das Stützelement auf seiner dem Meißelkopf
zugewandten Oberseite eine Einführerweiterung aufweist,
die mittelbar oder unmittelbar in den Führungsbereich übergeht.
Diese Einführerweiterung vereinfacht die Erstmontage des
Meißels. Dabei wird zunächst die Befestigungshülse
auf den Meißelschaft aufgesetzt. Dann wird das Stützelement
auf die entspannte Befestigungshülse aufgeschoben, wobei
die Einführerweiterung als Einfädelhilfe dient.
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Eine
besonders einfache Konstruktion ergibt sich dadurch, dass der Führungsbereich
und der Einführbereich jeweils von einer Bohrung gebildet
sind, und dass die den Einführbereich bildende Bohrung einen
größeren Durchmesser aufweist als die den Führungsbereich
bildende Bohrung.
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Ein
wesentliches Konstruktionskriterium bei Meißeln ist, wie
bereits vorstehend erwähnt, die verschleißoptimierte
Auslegung. Dabei soll ein möglichst geringer Verschleiß an
dem kostenintensiven Meißelhalter auftreten, in den der
Meißel eingesetzt ist. Daher ist es vorteilhaft, wenn das
Stützelement gegenüber dem Meißelhalter
möglichst wenig drehenden Verschleiß ausübt.
Gleichzeitig soll jedoch der Meißel möglichst
gut drehen, damit er über seinem Gesamtumfang gleichmäßig
abgenutzt wird. Um dies zu gewährleisten, kann es nach
einer Konstruktionsvariante der Erfindung vorgesehen sein, dass
das Stützelement an seiner Oberseite eine Ausnehmung aufweist,
in der ein zugewandter Bereich des Meißelkopfes aufgenommen
ist, und dass sich der Meißelkopf mit einer Auflagefläche
auf einer Stützfläche der Ausnehmung abstützt.
Die Ausnehmung und der zugewandte Bereich des Meißelkopfes bilden
einen labyrinthartigen Verschluss, der ein Eindringen von Abraummaterial
behindert. Auf diese Weise bleibt eine gute Drehbarkeit des Meißels
gegenüber dem Stützelement erhalten. Es hat sich
gezeigt, dass es unvorteilhaft ist, wenn das Stützelement
gegenüber dem Meißelhalter drehfest fixiert ist, da
sich dieses dann aufgrund von Stoßbeanspruchungen ungleichmäßig
in die zugewandte Auflagefläche des Meißelhalters
einarbeiten kann. Aus diesem Grunde soll eine relative Beweglichkeit
des Stützelementes gegenüber dem Meißelhalter
erhalten bleiben. Um dies zu gewährleisten, ist das Stützelement
an seinem radial außenliegenden Umfangsbereich gemäß einer
Erfindungsvariante mit Ausnehmungen versehen. Diese Ausnehmungen
bilden Angriffbereiche für abgetragenes Abraummaterial,
das dann eine Umfangskraft in das Stützelement einbringt.
Es induziert somit eine Drehbewegung des Stützelementes.
Eine zentrierte Ausrichtung des Stützelementes gegenüber
dem Meißelhalter kann dadurch erreicht werden, dass das
Stützelement an seiner Unterseite einen vorstehenden Zentrieransatz aufweist.
Dieser kann in eine Zentrieraufnahme des Meißelhalters
eingreifen. Zwischen Zentrieransatz und Zentrieraufnahme ist wieder
eine Art Dichtung gebildet, die ein Eindringen von Abraummaterial
verhindert. Eine weitere verschleißoptimierte Meißelauslegung
wird dabei dann erreicht, wenn vorgesehen ist, dass der Zentrieransatz
eine zur Mittellängsachse des Meißels geneigt
verlaufende Zentrierfläche aufweist, die über
eine zurückversetzte Ausnehmung in eine radial zur Mittellängsachse
verlaufende, umlaufende Sitzfläche übergeht. Die
zurückversetzte Ausnehmung bildet eine Art spannungsentlastende Kehle.
Zudem stellt diese Ausnehmung den zugeordneten Kantenbereich des
Meißelhalters frei, was zu einer verbesserten freien Drehbarkeit
führt.
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Ein
erfindungsgemäßer Meißel kann dadurch
gekennzeichnet sein, dass die Befestigungshülse ein oder
mehrere Halteelemente aufweist, die in eine umlaufende Nut des Meißelschaftes
zur Bildung einer Drehlagerung eingreifen. Auf diese Weise wird
die freie Drehbarkeit des Meißels gegenüber der Befestigungshülse
in Umfangsrichtung garantiert. Besonders vorteilhaft ist es dabei,
wenn vorgesehen ist, dass die Halteelemente aus der Befestigungshülse
längs zweier, in Umfangsrichtung verlaufender, Trennkanten
abgeteilt sind, und dass die Trennkanten der Halteelemente jeweils
den Nutseitenwänden der Nut gegenüberliegen. Die
Halteelemente lassen sich sehr maßgenau aus dem Hülsenmaterial
ausstanzen und auf die Nutbreite abstimmen. Dabei wird ein geringes
Axialspiel des Meißelschaftes gegenüber der Be festigungshülse
zugelassen. Die Trennkanten bilden je nach Lage des Meißels
linienförmige Anlagekanten an den zugewandten Nutseitenwänden.
Diese Ausgestaltung ermöglicht eine exakte Führung
des Meißelschaftes, was zu einer verbesserten Dreheigenschaft
führt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigen:
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1 einen
Meißel in einer vorbereiteten Ausgangsstellung,
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2 in
Seitenansicht den in 1 dargestellten Meißel
in einer Montagestellung,
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3 ein
in der 2 mit III. markiertes Detail,
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4 in
perspektivischer Ansicht ein in den 1 bis 3 gezeigtes
Stützelement,
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5 in
Seitenansicht den in den 1 bis 3 gezeigten
Meißel in seiner Montagestellung an einem Meißelhalter,
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6 ein
in der 5 mit VI markiertes Detail.
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Die 1 zeigt
einen Meißel 10, der als Rundschaftmeißel
ausgebildet ist. Er weist einen Meißelschaft 11 auf,
der im Wesentlichen eine zylindrische Geometrie bildet. In den Meißelschaft
ist eine umlaufende Nut 15 eingebracht. Der Meißelschaft 11 ist über
einen Zentrierabschnitt 12 an einen Meißelkopf 13 angeschlossen.
Der Meißelkopf 13 weist an seinem dem Meißelschaft 11 abgewandten
Ende eine Meißelspitze 14 bestehend aus Hartmaterial, beispielsweise
Hartmetall, auf. Hierzu ist endseitig in den Meißelkopf 13 ein
Napf eingearbeitet, in den die Meißelspitze 14 eingelötet
ist. Wie die 1 erkennen lässt, besitzt
der Meißelkopf 13 im Anschlussbereich zu dem Zentrierabschnitt 12 einen
Bund 13.2. Der Bund 13.2 bildet eine nach unten
ge richtete Auflagefläche 13.1. Der Meißel 10 ist
mit seinem Meißelschaft 11, seinem Meißelkopf 13 und
seiner Meißelspitze 14 rotationssymmetrisch zu
der durch die Meißelspitze 14 verlaufenden Mittellängsachse
ausgebildet. Im Bereich des Meißelschaftes 11 ist
eine Befestigungshülse 20 angeordnet. Die Befestigungshülse 20 ist
aus einem flächigen Material, beispielsweise Stahlblech,
gefertigt. Dabei sind aus dem flächigen Material Halteelemente 21 frei
gestanzt und in den von der Befestigungshülse 20 umschlossenen
Bereich ausgedrückt. Die Halteelemente 21 werden
dabei entlang zweier Stanzkanten freigeschnitten, die in Umfangsrichtung
der Befestigungshülse 20 verlaufen. Die Befestigungshülse 20 wird
derart eingerollt, dass sich ein kreisförmiger Querschnitt
unter Belassung eines Spannschlitzes 23 ergibt.
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Auf
die Befestigungshülse 20 ist ein Stützelement 30 aufgeschoben.
Das Stützelement 30 ist scheibenförmig
ausgebildet. Im Folgenden wird die Gestaltung des Stützelementes 30 unter
Bezugnahme auf die 3 näher erläutert.
Wie diese Zeichnung zeigt, weist das Stützelement 30 an
seiner in Richtung Meißelkopf gekehrten Seite eine napfförmige
Ausnehmung 31 auf, in die der Meißelkopf 13 mit seinem
Bund 13.2 eingestellt werden kann. Dabei liegt der Meißelkopf 13 mit
seiner Auflagefläche 13.1 auf einer zugewandten
Stützfläche 31.1 der Ausnehmung 31 plan
auf. Der Ausnehmung 31 abgekehrt weist das Stützelement 30 eine
Sitzfläche 33 auf, die plan parallel zu der Stützfläche 31.1 angeordnet
ist. Diese Sitzfläche 33 geht über eine
Ausnehmung 35 in einen Zentrierabsatz 34 über.
Die Ausnehmung 35 ist dabei hohlkehlförmig ausgebildet,
um einen spannungsoptimierten Übergang zu erreichen. Die
an die Ausnehmung 35 anschließende Zentrierfläche
des Zentrieransatzes 34 ist zur Mittellängsachse
des Meißels 10 geneigt angeordnet und verläuft
ebenso wie die Sitzfläche 33 ringförmig
um die Mittellängsachse des Meißels 10 um.
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Wie 3 weiter
erkennen lässt, ist in das Stützelement 30 zentrisch
eine Bohrung eingearbeitet, die einen Führungsbereich 36 bildet.
Dabei geht der Einführbereich 36 über
eine gerundet ausgearbeitete Einführerweiterung 36.3 in
die Stützfläche 31.1 über. An
den Führungsbereich 36 schließt sich, der
Einführerweiterung 36.3 abgewandt, ein Auslenkabschnitt 36.1 an.
Der Auslenkabschnitt 36.1 wird dabei von einer Formschräge
gebildet, die gegenüber der Mittellängsachse des
Meißels 10 bezie hungsweise der Mittellängsachse
des Stützelementes 30 geneigt verläuft.
Diese Neigung kann dabei von einem Linearabschnitt oder von einem
Kurvenabschnitt gebildet sein. An den Auslenkabschnitt 36.1 schließt
sich ein Einführbereich 36.2 an. Der Einführbereich 36.2 ist
wiederum von einer Bohrung gebildet, wobei der Bohrungsdurchmesser
größer ist als der Durchmesser der den Führungsbereich 36 erzeugenden
Bohrung. Über den Auslenkabschnitt 36.1 wird der
Einführbereich 36.2 in den Führungsbereich 36 übergeleitet.
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In
der Montagestellung, die in den 2 und 3 veranschaulicht
ist, ist der Meißelkopf 13 mit seinem Bund 13.2 in
die Ausnehmung 31 des Stützelementes 30 eingesetzt.
Dabei ist der Zentrierabschnitt 12 des Meißelschaftes 11 dem
Führungsbereich 36 zugeordnet. Auf diese Weise
entsteht zwischen dem Führungsbereich 36 und dem
Zentrierabschnitt 12 eine Drehlagerung. Hierbei ist darauf
zu achten, dass der Außendurchmesser des zylindrischen
Zentrierabschnittes 12 so auf den Innendurchmesser des
Führungsbereiches 36 abgestimmt ist, dass eine
freie Drehbarkeit zwischen dem Stützelement 30 und
dem Zentrierabschnitt 12 erhalten bleibt. Das Spiel zwischen
diesen beiden Bauteilen sollte so gewählt werden, dass
ein möglichst geringer seitlicher Versatz (quer zur Mittellängsachse
des Meißels (10)) entsteht.
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Die 3 zeigt,
dass der Meißelschaft 11 einen Verrundungsbereich 12.1 aufweist,
der von einem durchmesserverringerten Schaftbereich in den durchmesservergrößerten
Bereich des Zentrierabschnittes 12 überleitet.
In den durchmesserverringerten Bereich ist die Befestigungshülse 20 angeordnet. In
ihrem, dem Stützelement 30 zugewandten Endbereich
bildet die Befestigungshülse 20 eine endseitige Führung 22.
Diese Führung 22 ist mit einer Fase 22.1 abgeschlossen.
In der Montagestellung ist die Führung 22 im Bereich
des Einführbereiches 36.2 angeordnet. Dabei ist
die Zuordnung derart getroffen, dass zwischen der Außenwandung
der Befestigungshülse 20 und dem Einführbereich 36.2 ein
Spiel verbleibt. Dieses Spiel sollte größer gewählt
werden als das Spiel zwischen dem Zentrierabschnitt 12 und dem
Führungsbereich 36, sodass ein Kontakt zwischen
der Befestigungshülse 20 und dem Stützelement 30 in
der Montagestellung vermieden ist. Damit übernimmt dann
der Zentrierabschnitt 12 und der Führungsbereich 36 die
eindeutige Drehlagerung.
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In
der 4 ist das Stützelement 30 nochmals
in Alleindarstellung gezeigt. Wie diese Darstellung veranschaulicht,
ist die Ausnehmung 31 von einem umlaufenden Rand 31.2 begrenzt,
in den Ausnehmungen 32 eingearbeitet sind. Dabei sind die Ausnehmungen 32 als
radial verlaufende Nuten ausgeführt. Die Darstellung nach 4 lässt
auch erkennen, dass das Stützelement 30 rotationssymmetrisch zu
seiner Mittellängsachse ausgebildet ist.
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In
den 5 und 6 ist die Zuordnung des Meißels 10 zu
einem Meißelhalter 40 dargestellt. Wie diese Zeichnungen
veranschaulichen, weist der Meißelhalter 40 ein
Basisteil 41 auf, an das ein unterseitig vorstehender Steckansatz 42 angeformt
ist. Das Basisteil 41 trägt weiterhin einen einteilig
angeformten Halteansatz 43, in den als zylindrische Bohrung
eine Meißelaufnahme 46 eingebracht ist. Dabei ist
die Meißelaufnahme 46 als Durchgangsbohrung ausgeführt,
die an ihren beiden längsseitigen Enden offen ist. Durch
das dem Steckansatz 42 zugekehrte Ende der Meißelaufnahme 46 kann
ein Austreibdorn (nicht dargestellt) eines Austreibwerkzeuges eingeführt
werden. Dieser Austreibdorn wirkt dann auf das freie Ende des Meißelschaftes 11 ein.
Das dem Steckansatz 42 abgewandte Ende der Meißelaufnahme 46 mündet
in einem zylindrischen Abschnitt 44 des Halteansatzes 43.
Dieser zylindrische Abschnitt 44 weist eine ringförmige
Auflagefläche auf, auf die die Sitzfläche 33 des
Stützelementes 30 aufgelegt ist. Wie 6 deutlich
veranschaulicht, ist der Zentrieransatz 34 des Stützelementes 30 in
eine entsprechend ausgeformte Zentrieraufnahme des Meißelhalters 40 eingesetzt.
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6 zeigt
weiter, dass die Einführerweiterung 36.3 des Stützelementes 30 derart
ausgebildet ist, dass der zugeordnete Kantenbereich zwischen dem
Bund 13.2 und dem Zentrierabschnitt 12 freigestellt
ist (Kehle 12.2), sodass eine gute Drehbarkeit des Meißels 10 gegenüber
dem Stützelement 30 erhalten bleibt. Weiterhin
lässt die 6 erkennen, dass die Ausnehmung 35 den
zugeordneten Kantenbereich des Meißelhalters 40 freistellt,
sodass die plane Auflage der Sitzfläche 33 auf
der zugeordneten Stützfläche des Meißelhalters 40 garantiert
ist.
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Zur
Demontage des Meißels 10 aus dem Meißelhalter 40 kann
ein Demontagewerkzeug, wie bereits vorstehend erwähnt,
verwendet werden. Dieses Demontagewerkzeug weist einen Stützabschnitt auf,
der frontseitig auf dem Rand 31.2 des Stützelementes 30 abgestützt
ist. Ein Austreibdorn dieses Werkzeuges kann rückseitig
durch die Meißelaufnahme 46 hindurch bewegt werden,
sodass er auf das freie Ende des Meißelschaftes 11 einwirkt
und diesen aus der Meißelaufnahme 46 herausschiebt.
Der Stützabschnitt des Austreibwerkzeuges hält
das Stützelement 30 in seiner Lage. Dadurch wird
die Führung 22 der Befestigungshülse 20 in
den Bereich des Auslenkabschnittes 36.1 des Stützelementes 30 geschoben.
Der Auslenkabschnitt 36.1 spannt dann das durch die Führung 22 gebildete
Ende der Befestigungshülse 20 radial nach innen,
wobei eine Durchmesserverringerung der Befestigungshülse 20 zumindest
in diesem Bereich erreicht wird. Infolge einer weiteren Verschiebung
des Meißels 10 gelangt die Befestigungshülse 20 mit
ihrem Mantelbereich in den Führungsbereich 36 des
Stützelementes 30. Diese Schiebebewegung kann
so lange fortgesetzt werden, bis beispielsweise die in der 1 erreichte
Stellung des Stützelementes 30 hergestellt ist.
Dann kann der Meißel 10 mit geringem oder ohne
Kraftaufwand aus der Meißelaufnahme 46 herausgehoben
werden. Er steht dann für eine erneute Montage zur Verfügung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3701905
C1 [0002]
- - DE 102005042663 A1 [0004]
- - EP 1427913 B1 [0005]