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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft einen Bausatz zur Herstellung von Dekorationselementen,
insbesondere für den Objekt- und Messebau.
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Stand der Technik
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Kaum
ein Veranstaltungsort entspricht ungeschmückt allen Anforderungen
an Ambiente, Stil, Unternehmenserscheinung (Corporate Design) oder dem
Geschmack der Veranstalter, was aber jeder Veranstaltungsort erfüllen
soll.
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Aus
dem Stand der Technik sind Bausätze und entsprechende Bauelemente
bekannt, aus denen sich Dekorations- und/oder Einrichtungsgegenstände
herstellen lassen. Diese bestehen aus für die vielfältigsten
Anwendungen unterschiedlichen, aber für die Verbindung
untereinander in ihrer Form zweckmäßig aufeinander
abgestimmten Profilelementen, die bspw. den schnellen Zusammenbau
von Rahmenkonstruktionen, z. B. für Messestände,
und die Erstellung von Skeletten für Kleingebäude
aus leichten Materialien, etc. erlauben. Die Profilelemente werden
dabei durch Nuten, Schienen, Bohrungen und Zapfen zusammengefügt
und die Verbindung vielfach mit zusätzlichen Befestigungselementen
wie Schrauben bzw. Bolzen gesichert. Die zusätzliche Sicherung
durch Befestigungselemente ist zum einen aufwändig und
erfordert zum anderen den Einsatz von entsprechendem Werkzeug.
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Um
diesen Aufwand zu vermeiden, ist es bekannt, die Profilelemente
in ihrer Form so auszubilden, dass sie form- und/oder kraftschlüssig
ohne Verwendung weiterer Befestigungselemente stabil miteinander
zu verbinden sind. Dies wird bspw. durch eine entsprechende Ausbildung
der Form der Nuten eines Profilelements und eine an die Form der
Nut angepasste Ausformung eines zugehörigen Profilelements
erreicht. Weit verbreitet sind hierbei sogenannte Schwalbenschwanzführungen
oder ähnlich geformte ineinandergleitende Führungen.
Beispiele für solche Profilelemente sind bspw. in der
DE 32 24 711 und der
DE 44 03 675 offenbart,
wobei die letztere ein Profilelement aus stranggepresstem Aluminium
offenbart.
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Solchermaßen
ausgebildete Profile lassen sich zwar für viele Anwendungen
sehr zweckmäßig einsetzen, weisen jedoch den Nachteil
auf, dass sie ineinander geschoben werden müssen, was ihre Handhabung
bei länger bzw. größer ausgebildeten Profilsträngen
erheblich erschwert.
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Es
sind daher bereits Profilelemente bekannt geworden, die zusammengesteckt
und rastend miteinander verbunden werden. Solche Profilelemente sind
bspw. in der
DE 20 65 900 und
der
DE 195 08 949 offenbart.
Diese Lösungen haben jedoch den Nachteil, dass sie entweder
ein zusätzliches Element wie eine Blattfeder benötigen,
oder aber zu instabil sind, um bspw. Flächenelemente aufnehmen
zu können.
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Die
DE 296 19 597 U1 offenbart
einen Bausatz miteinander verbindbarer Profilelemente, welcher ein
als universell verwendbares Stützelement ausgebildetes
Grundelement und Funktionselemente umfasst, wobei die Funktionselemente
mit dem Grundelement rastend zusammensteckbar und gegebenenfalls
mit Zusatzelementen verbindbar sind. Das Grundelement weist mindestens
eine, in ihrem Verlauf in das Innere des Grundelementes sich erweiternde
Nut auf, welcher beidseitig ihrer äußeren Öffnung
jeweils mindestens eine Ausnehmung in der Oberfläche des
Grundelementes zugeordnet ist. Die mit dem Grundelement verbindbaren
Funktionselemente bestehen aus einem Funktionsteil mit Anlagewülsten
und einem mit dem Funktionsteil unmittelbar oder über einen
Steg verbundenen Halteorgan, wobei das im wesentlichen U-förmige
Halteorgan durch federnde an ihren Enden auskragende Schenkel bei seinem
rastenden Eingriff in eine Nut des Grundelementes eine Zugkraft
auf den Funktionsteil des Funktionselementes ausübt, so
dass die an der dem Halteorgan zugewandten Seite des Funktionsteils
ausgebildeten Anlagewülste in der betreffenden Nut zugeordneten
Ausnehmungen in der Oberfläche des Grundelementes sich
an die Oberfläche des Grundelementes anpressend und das
Funktionselement am Grundelement arretierend, zur Anlage kommen.
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Auch
diese Lösung hat den Nachteil, dass durch das einfache
"Einklicken" der Halteorgane in die Nuten keine extrem stabilen
Konstruktionen entstehen und Belastungen hoher mechanischer Art
sowie große Temperaturschwankungen nicht zugelassen werden.
Außerdem sind für diesen Bausatz Grundelemente
und der eigentlichen Funktion dienende Funktionselemente notwendig,
so dass der Bausatz den Möglichkeiten bzgl. der Herstellung
von Dekorationselementen enge Grenzen setzt. Die Grundelemente lassen
sich untereinander lediglich über den einen im Wesentlichen
quadratischen oder kreisförmigen Querschnitt aufweisenden
Zentralkörper verbinden. Ein dreidimensionaler Aufbau ist
daher nur über zusätzliche Elemente mit weiteren
Verstrebungen und zusätzlichen Verbindern realisierbar. So
ist z. B. eine Verwindung eines Stabes nicht machbar.
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Aufgabe der Erfindung
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, einen Bausatz zur Herstellung von Dekorationselementen,
insbesondere für den Objekt- und Messebau, bereitzustellen,
der es erlaubt, beliebige zwei- und dreidimensionale Objekte auszubilden,
die leicht sind, eine extreme Stabilität aufweisen und
Belastungen hoher mechanischer Art sowie große Temperaturschwankungen
zulassen.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Bausatz mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
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Dazu
besteht der erfindungsgemäße Bausatz aus zweidimensionale
(2-D-) Verbindungselementen und Steckverbindern, wobei die 2-D-Verbindungselemente
die Steckverbinder zur Ausbildung von dreidimensionalen (3-D-) Verbindungselementen aufnehmen
können, sowie aus in die 2D- und/oder 3D-Verbindungselemente
einsteckbaren Stabelementen und einem Material zum Überziehen
der Dekorationselemente. Vorzugsweise lassen sich die auf einfache
Art und Weise mit einem Stretchstoff überziehen, der der
gesamten Struktur gleichzeitig eine zusätzlich Stabilität
gibt.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines in den beigefügten
Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigen:
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1 ein
2-D-Verbindungselement in X-Form,
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2 ein
Teilstück eines Stabelements,
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3A und 3B ein
2-D-Verbindungselement in T-Form,
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4 einen
Steckverbinder,
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5A bis 5E Verbindungselemente
für verschiedene Winkel,
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6A bis 6D ein
Element zum Aufhängen der Dekorationselemente in zwei Ansichten,
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7 eine
Halterung für Beleuchtungsröhren,
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8A und 8B ein
erstes mit dem Bausatz hergestelltes Dekorationselement,
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9A und 9B ein
zweites mit dem Bausatz hergestelltes Dekorationselement,
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10A bis 10C Bauteile
zur Befestigung eines Überzugmaterials,
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11 Einschubhülsen,
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12 ein
Reduzierstück,
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13 einen
Dübel, und
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14A bis 14D Darstellungen
von zwei Kombination von 2-D-Verbindungselementen und Steckverbindern
für 3-D-Verbindungselemente.
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Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
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Bevor
die Erfindung im Detail beschrieben wird, ist darauf hinzuweisen,
dass sie nicht auf die jeweiligen Bauteile der Vorrichtung beschränkt
ist, da diese Bauteile variieren können. Die hier verwendeten
Begriffe sind lediglich dafür bestimmt, besondere Ausführungsformen
zu beschreiben und werden nicht einschränkend verwendet.
Wenn zudem in der Beschreibung oder in den Ansprüchen die
Einzahl oder unbestimmte Artikel verwendet werden, bezieht sich
dies auch auf die Mehrzahl die ser Elemente, solange nicht der Gesamtzusammenhang
eindeutig etwas Anderes deutlich macht.
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Wie
bereits erwähnt, umfasst der erfindungsgemäße
Bausatz zweidimensionale (2-D-) Verbindungselemente. 1 zeigt
ein erstes 2-D-Verbindungselement 10 in X-Form. Das Verbindungselement
weist vier Abgänge 11 auf, die jeweils um 90° zueinander
versetzt sind. Die Abgänge 11 können
jeweils ein Stabelement 12 (vgl. 2) aufnehmen. Andere
Formen mit mehr oder weniger als vier Abgängen und z. B.
Sternform sind denkbar. Die Stabelemente 12 gemäß 2 können
je nach den jeweiligen Biegsamkeitsanforderungen der zu erstellenden
Dekorationselemente, Vollstab- und/oder Hohlstabelemente sein. Vorzugsweise
bestehen die Stabelemente 12 aus glasfaserverstärktem
Kunststoff, es ist jedoch auch möglich, solche aus Aluminium,
Holz, etc. zu verwenden. Die Stabelemente 12 weisen bevorzugt
eine runde Form auf, andere Formen sind jedoch bei Anpassung der
entsprechenden Verbindungselemente ebenfalls möglich. Der
Durchmesser der Stabelemente 12 kann beliebig sein, zum
Aufbau der meisten Dekorationselemente sind jedoch Durchmesser von
6, 8 oder 10 mm bevorzugt. Vorzugsweise werden in der Regel Stäbe
mit 10 bis 150 cm Länge verwendet. Als Höchstmaß sind
Stäbe mit 6 Meter Länge bei diesem System machbar.
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Das
X-förmige Verbindungselement weist in seinem Zentrum eine
Bohrung 14 zur Aufnahme eines erfindungsgemäßen
Steckverbinders 16 auf, wie er in 4 gezeigt
ist. Durch Einsetzen dieses Steckverbinders 14 ist es möglich,
3-D-Verbindungselemente auszubilden, so dass räumliche
Dekorationselemente aufgebaut werden können. Der Steckverbinder 16 besteht
aus einem Steckkörper 18, der an seinem unteren
Ende einen, im Durchmesser gegenüber dem Steckkörper 18 verringerten
Einsteckteil 20 zum Einführen in die zentrische
Bohrung 14 des 2-D-Verbindungselements aufweist. An seinem
oberen Ende weist der Steckverbinder 16 eine Bohrung 22 zur
Aufnahme eines Stabelements 12 auf. An den Steckkörper 18 seitlich
angeformt ist ein Flügelelement 24 mit einer Einbuchtung 26,
das dazu dient, den Steckkörper gegenüber anderen
Elementen abzustützen. Des weiteren kann das Flügelelement 24 eine
weitere Bohrung 28 zur Aufnahme eines weiteren Stabelements 12 aufweisen.
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In
den 3A und 3B ist
ein weiteres erfindungsgemäßes 2-D-Verbindungselement 30 in T-Form
dargestellt. Dieses T-Stück stellt ein Verbindungselement
für drei Stabelemente 12 dar. Dabei weist auch
das T-Element 30 der 2A eine
Bohrung 32 zur Aufnahme des erfindungsgemäßen Steckverbinders 16 auf,
so dass auch mit Hilfe dieses Elementes 3-D-Verbindungselemente
ausgebildet werden können. 3B zeigt
ein solches Verbindungselement ohne zusätzliche Versteifungen
(vgl. weiter unten).
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Die 5A bis 5E zeigen
erfindungsgemäße Verbindungselemente 34 für
verschiedene Winkel, bspw. 60° (5A und 5C),
120° (5B) oder 180° (5D und 5E).
Es ist selbstverständlich auch möglich, Verbindungselemente
vorzusehen, die andere Winkel, wie z. B. 30°, 45°,
135° und dgl. aufweisen. Auch diese Winkel-Verbindungselemente
weisen bevorzugt eine zusätzliche Bohrung 36 zur
Aufnahme eines erfindungsgemäßen Steckverbinders 16 auf.
Es ist jedoch auch möglich, diese Winkel-Verbindungselemente
ohne zusätzliche Bohrung auszubilden (vgl. 5E,
wo beispielhaft ein 180°-Verbindungselement ohne zusätzliche
Bohrung gezeigt ist).
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Alle
Verbindungselemente 10, 30, 34 können sowohl
aus flexiblem, elastischem oder gummielastischem als auch aus festem
Kunststoff gefertigt werden. Die Stabelemente 12 können
durch die Verbindungselemente auch mittels einer Gummischnur verbunden
werden.
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Die
Bohrungen der Verbinder zur Aufnahme der Stabelemente 12 sind
an ihrem inneren Ende vorteilhafterweise mit einem konischen Zulauf
(nicht gezeigt) ausgestattet, dadurch werden die gesteckten Stabelemente
selbstklemmend gehalten und müssen nicht zusätzlich
verschraubt werden.
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Die
Formen der Verbindungselemente 10, 30, 34 wurden
auf bionischen Grundlagen erstellt, d. h., sie weisen an Ecken und
Kanten Übergangsradien auf, um einen Ermüdungsbruch
zu vermeiden. Alle 2-D-Verbindungselemente können mit seitlichen Versteifungen
(Spanten) 38 in bionischer Form versehen werden, um sie
zusätzlich zu stabilisieren. Die Verbindungselemente weisen
eine bionische Grundform in Form eines konischen Verlaufes an ihrer
Außenkontur auf. Durch diese konische Außenform
sind die Verbindungselemente an den Stellen der höchsten
Belastung besonders dick und laufen zu ihrem äußeren
Ende hin dünner zu. Die Spanten 38 weisen zusätzliche
Bohrungen 40 zur Aufnahme von Stellfüßen,
weiteren Verbindungselementen, Stabelementen, Haken und weiteren
Befestigungsmöglichkeiten auf. Es ist natürlich
auch möglich, Verbindungselemente ohne seitliche Versteifungen
vorzusehen, wie bspw. in 3B gezeigt.
Bei Verwendung eines solchen Verbindungselements aus einem flexiblem Kunststoffmaterial
kann der Winkel durch Biegen auch in gewissen Grenzen variiert werden.
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Der
erfindungsgemäße Bausatz kann neben den genannten
2-D-Verbindungselementen 10, 30, 34,
den Steckverbindern 16 und den Stabelementen 12 noch
weitere Elemente umfassen. So zeigen bspw. die 6A bis 6C ein
Element 42 zum Aufhängen erfindungsgemäßer
Dekorationselemente (vgl. auch 8A und 9A).
Wie aus 6A, die eine Ansicht des Aufhängeelements 42 von
oben zeigt, ersichtlich, weist dieses Element zwei Löcher 44 für
eine evtl. Stromkabeldurchführung auf. Zwischen den Löchern 44 ist
ein schraubbarer Haken 46 angeordnet, an dem das Dekorationselement
aufgehängt werden kann. Auf der Unterseite des Aufhängeelements 42 (6C)
sind (im vorliegenden Fall sechs) schräge Bohrungen 48 zur
Aufnahme von erfindungsgemäßen Stabelementen 12 angeordnet. Selbstverständlich
kann auch jede beliebige andere Anzahl von Bohrungen vorgesehen
sein. Ohne den Schraubhaken 46 kann das Aufhängeelement 42 als entsprechendes
Unterteil 50 (6D) beim Aufbau räumlicher
Dekorationselemente verwendet werden (vgl. 8A), wobei
auf dessen Oberseite ebenfalls Bohrungen (nicht gezeigt) entsprechend
denen in dem Aufhängeelement 42 angeordnet sind.
Bei einer weiteren, in 6D nur für das Unterteil 50 gezeigten erfindungsgemäßen
Ausgestaltung des Aufhängeelements 42 und des
dazugehörigen Unterteils 50 sind an der Peripherie
weitere Bohrungen 52 zur Aufnahme von Stabelementen 12 angeordnet.
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In
diesem Zusammenhang zeigt 7 eine ebenfalls
zu dem erfindungsgemäßen Bausatz gehörende
Halterung 54 für eine LED-Beleuchtung bzw. für
Beleuchtungsröhren allgemein (nicht gezeigt). Das Loch 56 in
der Mitte der Halterung 54 dient dem Einsatz eines Mittelstabes 58 (vgl. 8A und 9A),
an dem das Aufhängeelement 42 verklebt bzw. befestigt
wird.
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Die 8A und 8B sowie
die 9A und 9B zeigen
verschiedene, mit dem erfindungsgemäßen Bausatz
hergestellte Dekorationselemente. In 8A ist
eine aus den Elementen des erfindungsgemäßen Bausatzes
erstellte Kugel 60 gezeigt, die sich aus acht Feldern zusammensetzt.
Gebildet wird die Kugel 60 aus dem in 6A gezeigten Aufhängeelement 42,
das über einen Mittelstabelement 58 mit dem am
gegenüberliegenden Ende des Mittelstabes angeordneten entsprechenden
Unterteil 50 (vgl. 6D) verbunden
ist. An dem Mittelstabelement 58 sind zwei Halterungen 54 (vgl. 6) angeordnet. In die an der Peripherie
des Aufhängeelements 42 und des dazugehörigen
Unterteils 50 angeordneten Bohrungen 62 sind jeweils
biegsame Stabelemente 12 eingesetzt, die miteinander durch 180°-Verbindungselemente 64,
wie sie in 5A gezeigt sind, verbunden sind. 8B zeigt
die so erzeugte Konstruktion mit einem Überzug aus einem Überzugsmaterial 66,
so dass die Unterkonstruktion selbst nicht mehr sichtbar ist.
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Ein
weiteres mit dem erfindungsgemäßen Bausatz hergestelltes
Dekorationselement ist in 9A gezeigt.
dabei handelt es sich um einen zapfenförmigen Dekorationskörper 68,
der wie das Element in 8A aus einem Aufhängeelement 42 mit dem
dazugehörigen Unterteil 50 besteht. In der Mitte des
Zapfens 68 ist ein X-förmiges 2-D-Verbindungselement 10 angeordnet,
das in seinen vier Abgängen jeweils ein, in diesem Falle
nicht flexibles Stabelement 12 aufnimmt. Durch die zentrale
Bohrung 14 in dem X-förmigen Verbindungselement 10 führt
ein weiteres nicht flexibles Mittelstabelement 70, das
mit seinen Enden jeweils mit dem Aufhängeelement 42 bzw.
dem dazu gehörigen Unterteil 50 verbunden ist. An
dem Mittelstabelement 70 sind rechts und links des X-förmigen
Verbindungselements 10 Halterungen 54 angebracht
(vgl. 7). Die in das X-förmige Verbindungselement 10 eingebrachten
Stabelemente 12 sowie das sich durch die zentrale Bohrung 14 des
X-förmigen Verbindungselements 10 erstreckende
Stabelement 12 bilden die starre Innenkonstruktion des
Zapfens 68. Die senkrecht zu dem Mittelstabelement 70 angeordneten
Stabelemente 12 sind an ihren Enden jeweils mit einem T-förmigen,
flexiblen Verbindungselement 30 (vgl. 3A)
ausgestattet, von wo aus sich flexible Stabele mente 12 jeweils
zu dem Aufhängelement 42 bzw. dem zugehörigen
Unterteil 50 erstrecken. 9B zeigt
die so erzeugte Konstruktion mit einem Überzug aus einem Überzugsmaterial
wie z. B. einem Stretchstoff 66, vorzugsweise einem bielastischen
Stretchstoff, so dass die Unterkonstruktion selbst nicht mehr sichtbar
ist. An Stelle des Stretchstoffes kann grundsätzlich jedes Material
verwendet werden, das einen Überzug der Unterkonstruktion
erlaubt. Je nachdem wie dieses Überzugsmaterial 66 der
Unterkonstruktion angepasst ist, kann z. B. mit einem Baumwollstoff
oder auch Papier gearbeitete werden. Ein Stretchstoff hat den Vorteil,
dass er, sofern er unter Spannung ist, die Unterkonstruktion zusammenhält
und noch stabiler macht. Z. B. kann man bei einem Würfel
ohne Probleme ein anderes Material verwenden wie Stretchfolie, normalen
Stoff, Papierbahnen, etc., das vorzugsweise aus Stoff, Kunststoffen
und/oder Zellulosematerialien wie Papier besteht.
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Zur
Befestigung des Überzugsmaterials oder Stretchstoffes 66 an
der Unterkonstruktion dient das in den 10A und 10B gezeigte Bauteil 72, das über
die Stabelemente 12 geschoben werden kann. 10B zeigt eine Ansicht entlang der Linie A-A in 10A. Das Bauteil 72 weist an seinem oberen
Ende eine Durchführhülse 74 auf, durch
die das Stabelement (nicht gezeigt) geschoben werden kann. Die Durchführhülse 74 ist
wie ein Poller ausgebildet, so dass daran der Stretchstoff 66 mittels
einer Öse oder einem einfachen Loch befestigt werden kann.
An seinem unteren Ende weist das Bauteil 72 eine Ausnehmung 76 auf,
in die der in 10C gezeigte Haken 78 ("Pagodenverschluss")
befestigt werden kann. Bei dem Haken 78 handelt es sich
um einen Haken mit zwei Seiten. Mit der abgerundeten Seite 80 kann
der Haken in eine Öse bzw. ein Ausnehmung, bspw. die Ausnehmung 76 des
Bauteils 72 eingeklickt werden. Die andere, verbreiterte
Seite 82 des Hakens 78 weist eine Verbreiterung 84 auf,
mittels der sich der Haken 78 in alle gängigen
Zeltprofilschienen und in Aluminiumprofile einsetzen lässt. Dabei
wird der Haken 78 in das jeweilige Profil eingeführt,
wobei die Verbreiterung in Längsrichtung der Schiene angeordnet
ist. Anschließend wird der Haken um 90° gedreht,
wobei er in dem Profil einrastet.
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Zu
den erfindungsgemäßen 2-D-Verbindungselementen
und Steckverbindern wurden weiterhin Rohrstabilisatoren in Form
von Einschub- oder Abschlusshülsen bzw. -stopfen 86 entwickelt,
wie sie in 11 gezeigt sind. Diese schützen
die hohlen Stabelemente durch eine Schutzkappe 88 gegen
Abnutzung am Stabende und das Stabelement 12 selbst gegen
Scherbeanspruchung im Bereich der Steckverbindung. Die Einschubhülsen
bzw. -stopfen 86 können selbstverständlich
dem jeweiligen Durchmesser der hohlen Stabelemente 12 angepasst
werden.
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Alle
2-D-Verbindungselemente 10, 30, 34 und
Steckverbinder 16 können mit Reduzierstücken 90,
wie in 12 gezeigt, ausgerüstet
werden. Diese Reduzierstücke 90 werden in das
Ende der hohlen Stabelemente 12 eingeschoben und erlauben
auf diese Weise eine Reduzierung des Stabdurchmessers, bspw. von
10 mm auf 8 oder 6 mm. Auch diese Reduzierstücke können
selbstverständlich an den jeweiligen Innendurchmesser der
hohlen Stabelemente 12 angepasst werden.
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13 zeigt
einen Dübel 92, der in die 2-D-Verbindungselemente 10, 30, 34 und
die Steckverbinder 16 eingeschoben werden kann, um auf
diese Weise eine Verschraubung an einer Wand, einer Decke oder mit
weiteren Bauteilen, auch solchen, die nicht zu dem erfindungsgemäßen
Bausatz gehören, mittels entsprechender Befestigungsmittel,
wie z. B. einer Blechschraube, zu ermöglichen.
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Die 14A bis 14D zeigen
den Aufbau für ein 3-D-Verbindungselement. Beispielhaft
werden dafür ein 2-D-Verbindungselement 34 in
Winkelform (14A, 14B)
und ein 2-D-Verbindungselement 30 in T-Form (14C, 14D)
verwendet. In deren Loch 36 bzw. 32 ist der Steckverbinder 16 eingesteckt.
Der Flügel 24 stützt sich insofern je
nach seiner Ausrichtung auf den Spanten 38 ab. In die Abgänge 11 und
die Bohrungen 22 können Stäbe 12 eingesteckt
werden, um das Dekorationselement zu formen.
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Mit
Hilfe des erfindungsgemäßen Bausatzes ist es aufgrund
der Tatsache, dass alle Verbindungselemente und Steckverbinder in
sich kompatibel sind, somit möglich, durch die bevorzugte
Verwendung von glasfaserverstärkten Stabelementen und 2-D-Verbindungselementen
bzw. Steckelementen beliebige Dekorationselemente mit einer leichten
Unterkonstruktion herzustellen, die in einfacher Weise mit einem Überzugsmaterial überzogen
werden können. Zum Aufbau dieser Dekorationselemen te wird kein
zusätzliches Werkzeug benötigt. Durch die bevorzugte
Verwendung von glasfaserverstärktem Kunststoff sind die
2-D-Verbindungselemente und Steckverbinder, insbesondere in Verbindung
mit den bereits erwähnten bionischen Grundlagen an den Verbindungsstellen
extrem stabil. Der Kunststoff lässt somit hohe mechanische
Belastungen und große Temperaturschwankungen zu.
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- 10
- 2-D-Verbindungselement
(X-Form)
- 11
- Abgang
- 12
- Stabelemente
- 14
- zentrale
Bohrung
- 16
- Steckverbinder
- 18
- Steckkörper
- 20
- Einsteckteil
- 22
- Bohrung
- 24
- Flügelelement
- 26
- Einbuchtung
- 28
- Bohrung
- 30
- 2-D-Verbindungselement
(T-Form)
- 32
- Bohrung
- 34
- 2-D-Verbindungselement
- 36
- Bohrung
- 38
- Spanten
- 40
- Bohrung
- 42
- Aufhängeelement
- 44
- Löcher
- 46
- Haken
- 48
- Schrägbohrungen
- 50
- Unterteil
- 52
- Bohrungen
- 54
- Halterung
- 56
- Loch
- 58
- Mittelstab
- 60
- Kugel
- 62
- Bohrungen
- 64
- 180°-Verbindungselement
- 66
- Überzugsmaterial/Stretchstoff
- 68
- zapfenförmiger
Körper
- 70
- Mittelstab
- 72
- Bauteil
- 74
- Durchführhülse
- 76
- Ausnehmung
- 78
- Pagodenhaken
- 80
- abgerundete
Hakenseite
- 82
- verbreiterte
Hakenseite
- 84
- Verbreiterung
- 86
- Einschubhülse
- 88
- Schutzkappe
- 90
- Reduzierstück
- 92
- Dübel
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3224711 [0004]
- - DE 4403675 [0004]
- - DE 2065900 [0006]
- - DE 19508949 [0006]
- - DE 29619597 U1 [0007]