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DE202009002800U1 - Brandschutzverglasung - Google Patents

Brandschutzverglasung Download PDF

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DE202009002800U1
DE202009002800U1 DE200920002800 DE202009002800U DE202009002800U1 DE 202009002800 U1 DE202009002800 U1 DE 202009002800U1 DE 200920002800 DE200920002800 DE 200920002800 DE 202009002800 U DE202009002800 U DE 202009002800U DE 202009002800 U1 DE202009002800 U1 DE 202009002800U1
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Abstract

Brandschutzverglasung zur Vermeidung des Durchtritts von Feuer und Rauch im Brandfall aus einem Raum in einen anderen, mit mindestens zwei horizontal und/oder vertikal fluchtend unter Belassung einer Fuge zueinander angeordneten Brandschutzscheiben, die jeweils aus zwei auf Abstand gehaltenen, parallelen Glasscheiben aufgebaut sind, deren geschlossener Innenraum mit einem insbesondere gelartigen Brandschutzmittel gefüllt ist, wobei in der zwischen den Stoßflächen der Brandschutzscheiben ausgebildeten Fuge ein feuerhemmendes Isoliermittel angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandschutzscheiben zu beiden Seiten im Randbereich durch jeweils ein Profil gehalten sind, dass die einander gegenüberliegenden Profile die zwischen den Brandschutzscheiben bzw. der Brandschutzscheibe und einer benachbarten raumbegrenzenden Struktur gebildete Fuge überdecken und dass die einander gegenüberliegenden Profile thermisch getrennt ausschließlich über die als Isolierschicht dienenden Brandschutzscheiben miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Brandschutzverglasung zur Vermeidung des Durchtritts von Feuer und Rauch im Brandfall aus einem Raum in einen anderen, mit mindestens zwei horizontal und/oder vertikal fluchtend unter Belassung einer Fuge zueinander angeordneten Brandschutzscheiben, die jeweils aus zwei auf Abstand gehaltenen, parallelen Glasscheiben aufgebaut sind, deren geschlossener Innenraum mit einem insbesondere gelartigen Brandschutzmittel gefüllt ist, wobei in der zwischen den Stoßflächen der Brandschutzscheiben ausgebildeten Fuge ein feuerhemmendes Isoliermittel angeordnet ist.
  • Brandschutzverglasungen sind lichtdurchlässige Bauteile, die dazu bestimmt sind, entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer nicht nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch, sondern zusätzlich auch den unzulässigen Übergang von Wärme zu verhindern. Hierzu werden Brandschutzscheiben verwendet, die mehrlagig aus Glasscheiben mit einer jeweils dazwischen angeordneten Brandschutzschicht (Intumeszenzmaterial) aufgebaut sind. Im Brandfall wird diese Brandschutzschicht aktiviert. Sie absorbiert die Wärmestrahlung und bildet eine hochwirksame Dämmschicht. Das aufschäumende Brandschutzmaterial tritt dabei aus den Stoßflächen der Brandschutzscheibe aus und verschließt die jeweils zur angrenzenden Brandschutzscheibe belassene Fuge, so dass Flammen, Rauch und Wärme nicht mehr durchtreten können. Nachteiligerweise funktioniert bei aus solchen Brandschutzscheiben aufgebauten Brandschutzverglasungen der Rauch- und Feuerverschluß nur aufgrund des Austritts des intumeszierenden Brandschutzmaterials in die Fugenbereiche.
  • Es ist ferner aus der EP 1 194 673 B1 eine prinzipiell anders aufgebaute Brandschutzverglasung bekannt, bei der Brandschutz-Glasplatteneinheiten verwendet werden, die aus mehreren Floatglasscheiben mit dazwischen angeordneter Brandschutzschicht aus einer gelartigen, wasserhaltigen Alkalimetallsilikatmasse aufgebaut sind. Diese Gelschichten schäumen im Brandfall nicht auf. Vielmehr sind derartige Brandschutzschichten glaswandseitig mit einer Nut versehen, in die ein Sperrmaterial zur feuchtigkeits- und luftdichten Abdichtung des verwendeten Brandschutzmittels eingesetzt ist. Nachteiligerweise werden hierbei eine Vielzahl von Glasscheiben und eine Vielzahl dazwischen angeordneter Brandschutzmittelschichten mit aufwändiger wandseitiger Absperrung zur Stoßfuge hin verwendet.
  • Im Rahmen einer Weiterentwicklung dieser bekannten Brandschutzverglasung zur Behebung der genannten Nachteile ist gemäß 02 070 234 eine alternative Brandschutzverglasung vorgeschlagen worden, die weniger Glasscheiben benötigt, einfacher aufgebaut ist und in der Stoßfuge eine höhere Sicherheit gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch bietet. Die bekannte Brandschutzverglasung weist mindestens zwei transparente Brandschutzglasplatteneinheiten auf, die an den Seitenkanten mittelbar aneinanderstoßen und deren übrige Seitenkanten an einem Bauteil gehalten sind, wobei jede Brandschutz-Glasplatteneinheit aus auf Abstand gehaltenen, parallelen Glasscheiben aufgebaut ist, zwischen denen ein Brandschutzmittel angeordnet ist. Dabei ist zwischen den über die Stoßfuge einander gegenüberliegenden Seitenkanten der Brandschutz-Glasplatteneinheiten eine feuerhemmende Isoliermittelanordnung eingebracht. Jede Brandschutz-Glasplatteneinheit ist aus zwei nach Art einer Isolierglasscheibenanordnung mittels Abstandshalter und einem PU-Randverbund auf Abstand und aneinandergehaltenen ESG-Scheiben aufgebaut, deren Innenraum mit einem Gel als Brandschutzmittel ausgefüllt ist, wobei im Bereich der Fuge zwischen den mindestens zwei Brandschutz-Glasplatteneinheiten als Isoliermittelanordnung feuerhemmendes keramisches Isolierband eingelegt ist. Da bei dieser bekannten Brandschutzverglasung nur die senkrechten inneren Seitenkanten der mindestens zwei Glasplatteneinheiten mittelbar aneinanderstoßen und alle übrigen Seiten durch einen umlaufenden Rahmen gehalten sind, lässt sich eine breitere oder höhere Verglasung, die nach der Seite und/oder der Höhe weitere mittelbar aneinanderstoßende Glasplatteneinheiten aufweist, mit der bekannten Haltekonstruktion (Rahmen) nicht verwirklichen. Durch die Verwendung des Rahmens ist die konstruktive Freiheit für die Bereitstellung großflächiger Brandschutzverglasungen eingeschränkt.
  • Der Erfindung liegt in Anbetracht dieses Standes der Technik die Aufgabe zugrunde, eine Brandschutzverglasung unter Verwendung der beschriebenen Brandschutz-Glasplatteneinheiten zu entwickeln, die einfach aufgebaut ist, eine weiter erhöhte Sicherheit gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch gewährleistet und eine derart verstärkte Stabilität auch im Brandfall bietet, dass größere Breiten, wie auch insbesondere größere Höhen für großflächige Brandschutzverglasungen erzielt werden können und hierdurch eine erweiterte konstruktive Freiheit erzielt wird.
  • Die Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Brandschutzscheiben im Randbereich zu beiden Seiten durch jeweils ein Profil gehalten sind, dass die einander gegenüberliegenden Profile die zwischen den Brandschutzscheiben bzw. der Brandschutzscheibe und der benachbarten raumbegrenzenden Struktur gebildete Fuge überdecken und dass die einander gegenüberliegenden Profile thermisch getrennt ausschließlich über die als Isolierschicht dienenden Brandschutzscheiben miteinander verbunden sind. Durch die all- und beidseitige Halterung der Brandschutzscheiben im Randbereich unter Überdeckung der jeweiligen Fuge wird eine außerordentliche Verbesserung der Stabilität der Brandschutzverglasung erreicht und damit der Aufbau großflächiger Verglasungen ermöglicht. Es ist ohne weiteres möglich, in Abhängigkeit von der Stärke der verwendeten Profile Verglasungen mit 5 m, 6 m und größer 7 m Höhe aufzubauen, obwohl keine rahmenartige Einfassung der einzelnen Brandschutzscheiben gegeben ist, diese vielmehr einfach übereinander angeordnet werden. Dabei können so viele Brandschutzscheiben aufeinandergestellt werden, wie deren Eigen-Tragfähigkeit es zulässt.
  • Vorteilhafterweise sind die einander gegenüberliegenden Profile jeweils mit den beiden Brandschutzscheiben bzw. der Brandschutzscheibe und der benachbarten raumbegrenzenden Struktur mittels einer Silikondichtmasse im Sinne einer stabilitätserhöhenden Verklebung einerseits und zum Schutz der Fuge andererseits verbunden. Die Breite der Fuge beträgt zweckmäßigerweise größer 6 mm, vorzugsweise größer 10 mm.
  • Mit der Erfindung können eine Vielzahl von Brandschutzscheiben horizontal und/oder vertikal fluchtend zueinander angeordnet und jeweils im Randbereich die zugehörige Fuge überdeckend durch zu beiden Seiten angeordnete Profile gehalten werden. Dabei ist es besonders vorteilhaft, die Profile als Stahlhohlprofile auszubilden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Brandschutzscheiben aus Einscheibensicherheitsglas mit U-förmigen Abstandhaltern und einem PU-Randverbund aufgebaut und ist im Fugenbereich ein feuerhemmendes keramisches Isolierband als Isoliermittel eingelegt. Alternativ kann das Isoliermittel auch aus Mineralwolle oder Intumeszenzmaterial in Form von Streifen bestehen. Es ist vorteilhaft, den U-förmigen Abstandhalter als gelresistentem, feuerständigem Kunststoff herzustellen.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer großflächigen Brandschutzverglasung dargestellt ist. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Brandschutzverglasung,
  • 2 einen Schnitt gemäß Linie A-A der 1,
  • 3 einen Schnitt gemäß Linie B-B der 1 und
  • 4 einen Schnitt gemäß Linie C-C der 1.
  • Die in 1 der Zeichnung dargestellte Brandschutzverglasung in Form einer Feuerschutztrennwand ist geeignet und vorgesehen, den Durchtritt von Feuer und Rauch im Brandfall aus einem Raum in einen anderen zu verhindern. Es handelt sich um eine großflächige Verglasung, die aus insgesamt acht Brandschutzscheiben 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 aufgebaut ist, welche in einer senkrechten Ebene fluchtend nebeneinander und übereinander angeordnet sind. Dabei ist die Anordnung der Brandschutzscheiben zueinander grundsätzlich derart, dass zwischen benachbarten Rändern eine Fuge von größer 6 mm belassen ist, wie weiter unter näher unter Bezug auf die Schnittzeichnungen erläutert ist. Die Brandschutzverglasung in ihrer Gesamtheit ist beispielsweise in einer Wandausnehmung eines Gebäudes gehalten oder unmittelbar an seitlichen Wänden sowie der Decke und dem Boden eines Gebäuderaumes befestigt.
  • Die Brandschutzscheiben 1 bis 8 können unterschiedliche Abmessungen aufweisen und entsprechend den architektonischen Erfordernissen, wie 1 verdeutlicht, miteinander kombiniert werden. So sind im Ausführungsbeispiel vergleichsweise lange Brandschutzscheiben 1 bzw. 7 in vertikaler Richtung oder horizontaler Richtung sich erstreckend angeordnet und es sind quadratische Brandschutzscheiben 6 bzw. 8 in vertikaler Richtung übereinander angeordnet, und dazu – um Höhe zu gewinnen – mit einer rechteckigen Brandschutzscheibe 4 in senkrechter Richtung kombiniert, und sind schließlich weitere Kombinationen von Rechteck-Brandschutzscheiben 2, 3 und 5 in 1 schematisch dargestellt, um die Variabilität der möglichen Anordnungen und die dadurch gewährte konstruktive Freiheit zu verdeutlichen.
  • Prinzipiell sind die Brandschutzscheiben 1 bis 8 identisch aufgebaut. Sie unterscheiden sich nur in Form und Abmessungen. Beispielhaft wird daher der Aufbau der Brandschutzscheibe 1 unter, Bezugnahme auf 2 der Zeichnung nachfolgend beschrieben:
    Die Brandschutzscheibe 1 besteht aus zwei parallel mit Abstand zueinander angeordneten Scheiben 9 und 10 aus Einscheibensicherheitsglas. Zwischen den Scheiben 9 und 10 ist randumlaufend ein U-förmiger Abstandhalter 11 aus brandschutzmittelbeständigem und feuerresistentem Kunststoff angeordnet. Der Abstandhalter 11 ist etwas nach innen gegenüber den Rändern der beiden Scheiben 9 und 10 zurückversetzt. Die dadurch gebildete umlaufende Nut ist durch einen PU-Randverbund 12 ausgefüllt, so dass die beiden ESG-Scheiben 9 und 10 aneinander unter Bildung eines geschlossenen Innenraums nach Art einer Isolierverglasung fixiert sind. Zur Erzielung der gewünschten Brandschutzeigenschaften ist dieser Innenraum 13 mit einem gelartigen Brandschutzmittel gefüllt, das als solches an sich bekannt ist und daher nicht näher beschrieben wird. Im Gegensatz zu anderen Brandschutzgläsern schäumt das gelartige Brandschutzmittel im Brandfall nicht auf und kann auch den beschriebenen Innenraum 13 der Brandschutzscheibe nicht verlassen.
  • Der in 2 dargestellte Schnitt gemäß Linie A-A der Fig. verdeutlicht die Anordnung der beiden Brandschutzscheiben 1 und 2 in Flucht nebeneinander, wobei zwischen den beiden Scheiben 1 und 2 eine Stoßfuge 14, das heißt ein Abstand, belassen ist, der durch ein feuerhemmendes Isoliermittel geschlossen ist. In dem zeichnerisch ausgeführten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem feuerhemmenden Isoliermittel um zwei keramische Isolierbänder 15 und 16, die im Brandfall einen Wärmeübergang sowie Rauchdurchtritt von der Brandseite der Brandschutzverglasung her auf die brandabgewandte Seite verhindern. Die Stoßfuge 14 ist damit rauch- und feuerdicht verschlossen.
  • Die Halterung der Brandschutzscheiben 1 bis 8 aneinander sowie gegebenenfalls an Boden, Seitenwänden und der Decke des Einbauraumes erfolgt unter Verwendung von Stahlprofilen, die in den Randbereichen der Brandschutzscheiben 1 bis 8, die Stoßfugen überdeckend, beidseitig der Brandschutzscheiben angeordnet sind, wie nachfolgend unter Bezugnahme auf 2 der Zeichnung näher erläutert ist:
    Bei diesem Ausführungsbeispiel liegen die beiden Brandschutzscheiben 1 und 2 unter Belassung der Stoßfuge 14 in gleicher Ebene nebeneinander und ist die Stoßfuge 14 durch die keramischen Isolierbänder 15 und 16 verschlossen. Zu beiden Seiten der Stoßfuge 14 sind die zwei Brandschutzscheiben 1 und 2 durch Stahlhohlprofile 17 und 18 gehalten, die mit den Randbereichen der beiden Scheiben 1 und 2 mittels einer Silikondichtmasse 19 verklebt sind. Die Stahlhohlprofile 17 und 18 überdecken die Stoßfuge 14 beidseitig, wobei die Silikondichtmassen 19 das in der Stoßfuge 14 befindliche Isoliermittel gegen äußere Einflüsse aufgrund der Dichtwirkung schützen.
  • 3 der Zeichnung zeigt im Schnitt die Halterung der übereinander angeordneten Brandschutzscheiben 6 und 4 mittels Stahlhohlprofilen, wobei auf eine nähere Beschreibung aufgrund der Identität des Aufbaus zu der Stahlprofilhalterung der 2 verzichtet wird. Allerdings wird in der waagerechten Stoßfuge 14 die Anordnung der Brandschutzscheiben 4 und 6 aufeinander über nicht dargestellte, an sich bekannte Klötzchen vorgenommen, wobei in der Stoßfuge 14 entsprechend 2 keramische Isolierbänder 15 und 16 angeordnet sind.
  • 4 der Zeichnung zeigt die wandseitige Stahlprofilhalterung der Brandschutzscheibe 4, die im Prinzip identisch zur oben beschriebenen Halterung aufgebaut ist, wobei allein die Wand als raumbegrenzende Struktur anstelle der zweiten (benachbarten) Brandschutzscheibe tritt und der in der Stoßfuge 14 zur Wand hin verbleibende Hohlraum mit nicht brennbarer Mineralwolle 20 verfüllt ist.
  • Sämtliche Stahlprofile der Stahlprofilhalterung sind an den Stoßstellen miteinander verschweißt oder anderweitig aneinander gehalten bzw. wand-, boden- und deckenseitig über Schraubverbindungen entsprechend 4 befestigt.
  • Das beschriebene Ausführungsbeispiel ermöglicht es, eine Feuerschutztrennwand F einer Höhe H von mehr als 3 m, im Beispiel von 4 m, ohne weitere stabilitätserhöhende Maßnahmen zu erstellen, wobei durch die vollständige thermische Trennung der einander gegenüberliegenden Stahlhohlprofile und der Wirkung der aneinandergrenzenden Brandschutzscheiben als Isolierschicht im Brandfall der feuer- und rauchdichte Abschluss sichergestellt ist.
  • F
    Feuerschutztrennwand
    H
    Höhe
    1
    Brandschutzscheibe
    2
    Brandschutzscheibe
    3
    Brandschutzscheibe
    4
    Brandschutzscheibe
    5
    Brandschutzscheibe
    6
    Brandschutzscheibe
    7
    Brandschutzscheibe
    8
    Brandschutzscheibe
    9
    Scheibe aus Einscheibensicherheitsglas
    10
    Scheibe aus Einscheibensicherheitsglas
    11
    U-förmige Abstandhalter
    12
    PU-Randverbund
    13
    Innenraum
    14
    Stoßfuge
    15
    keramisches Isolierband
    16
    keramisches Isolierband
    17
    Stahlhohlprofil
    18
    Stahlhohlprofil
    19
    Silikondichtmasse
    20
    Mineralwolle, nicht brennbar
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1194673 B1 [0003]

Claims (6)

  1. Brandschutzverglasung zur Vermeidung des Durchtritts von Feuer und Rauch im Brandfall aus einem Raum in einen anderen, mit mindestens zwei horizontal und/oder vertikal fluchtend unter Belassung einer Fuge zueinander angeordneten Brandschutzscheiben, die jeweils aus zwei auf Abstand gehaltenen, parallelen Glasscheiben aufgebaut sind, deren geschlossener Innenraum mit einem insbesondere gelartigen Brandschutzmittel gefüllt ist, wobei in der zwischen den Stoßflächen der Brandschutzscheiben ausgebildeten Fuge ein feuerhemmendes Isoliermittel angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandschutzscheiben zu beiden Seiten im Randbereich durch jeweils ein Profil gehalten sind, dass die einander gegenüberliegenden Profile die zwischen den Brandschutzscheiben bzw. der Brandschutzscheibe und einer benachbarten raumbegrenzenden Struktur gebildete Fuge überdecken und dass die einander gegenüberliegenden Profile thermisch getrennt ausschließlich über die als Isolierschicht dienenden Brandschutzscheiben miteinander verbunden sind.
  2. Brandschutzverglasung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Profile jeweils mit den beiden Brandschutzscheiben bzw. der Brandschutzscheibe und der benachbarten raumbegrenzenden Struktur mittels einer Silikondichtmasse verbunden sind.
  3. Brandschutzverglasung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Fuge größer 6 mm, vorzugsweise größer 10 mm, beträgt.
  4. Brandschutzverglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandschutzscheiben aus Einscheibensicherheitsglas mit U-förmigen Abstandshaltern und einem PU-Randverbund aufgebaut sind und dass im Fugenbereich ein feuerhemmendes keramisches Isolierband als Isoliermittel eingelegt ist.
  5. Brandschutzverglasung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Isoliermittel aus Mineralwolle oder einem Intumeszenzmaterial in Form von Streifen besteht.
  6. Brandschutzverglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige Abstandshalter aus einem gelresistenten feuerbeständigen Kunststoff besteht.
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