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Die
Erfindung betrifft eine Brandschutzverglasung zur Vermeidung des Durchtritts
von Feuer und Rauch im Brandfall aus einem Raum in einen anderen,
mit mindestens zwei horizontal und/oder vertikal fluchtend unter
Belassung einer Fuge zueinander angeordneten Brandschutzscheiben,
die jeweils aus zwei auf Abstand gehaltenen, parallelen Glasscheiben
aufgebaut sind, deren geschlossener Innenraum mit einem insbesondere
gelartigen Brandschutzmittel gefüllt ist, wobei in der
zwischen den Stoßflächen der Brandschutzscheiben
ausgebildeten Fuge ein feuerhemmendes Isoliermittel angeordnet ist.
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Brandschutzverglasungen
sind lichtdurchlässige Bauteile, die dazu bestimmt sind,
entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer nicht nur die Ausbreitung
von Feuer und Rauch, sondern zusätzlich auch den unzulässigen Übergang
von Wärme zu verhindern. Hierzu werden Brandschutzscheiben verwendet,
die mehrlagig aus Glasscheiben mit einer jeweils dazwischen angeordneten
Brandschutzschicht (Intumeszenzmaterial) aufgebaut sind. Im Brandfall
wird diese Brandschutzschicht aktiviert. Sie absorbiert die Wärmestrahlung
und bildet eine hochwirksame Dämmschicht. Das aufschäumende Brandschutzmaterial
tritt dabei aus den Stoßflächen der Brandschutzscheibe
aus und verschließt die jeweils zur angrenzenden Brandschutzscheibe
belassene Fuge, so dass Flammen, Rauch und Wärme nicht
mehr durchtreten können. Nachteiligerweise funktioniert
bei aus solchen Brandschutzscheiben aufgebauten Brandschutzverglasungen
der Rauch- und Feuerverschluß nur aufgrund des Austritts
des intumeszierenden Brandschutzmaterials in die Fugenbereiche.
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Es
ist ferner aus der
EP
1 194 673 B1 eine prinzipiell anders aufgebaute Brandschutzverglasung
bekannt, bei der Brandschutz-Glasplatteneinheiten verwendet werden,
die aus mehreren Floatglasscheiben mit dazwischen angeordneter Brandschutzschicht
aus einer gelartigen, wasserhaltigen Alkalimetallsilikatmasse aufgebaut
sind. Diese Gelschichten schäumen im Brandfall nicht auf.
Vielmehr sind derartige Brandschutzschichten glaswandseitig mit
einer Nut versehen, in die ein Sperrmaterial zur feuchtigkeits-
und luftdichten Abdichtung des verwendeten Brandschutzmittels eingesetzt
ist. Nachteiligerweise werden hierbei eine Vielzahl von Glasscheiben
und eine Vielzahl dazwischen angeordneter Brandschutzmittelschichten
mit aufwändiger wandseitiger Absperrung zur Stoßfuge
hin verwendet.
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Im
Rahmen einer Weiterentwicklung dieser bekannten Brandschutzverglasung
zur Behebung der genannten Nachteile ist gemäß 02
070 234 eine alternative Brandschutzverglasung vorgeschlagen worden,
die weniger Glasscheiben benötigt, einfacher aufgebaut
ist und in der Stoßfuge eine höhere Sicherheit
gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch bietet. Die bekannte Brandschutzverglasung
weist mindestens zwei transparente Brandschutzglasplatteneinheiten
auf, die an den Seitenkanten mittelbar aneinanderstoßen
und deren übrige Seitenkanten an einem Bauteil gehalten
sind, wobei jede Brandschutz-Glasplatteneinheit aus auf Abstand
gehaltenen, parallelen Glasscheiben aufgebaut ist, zwischen denen
ein Brandschutzmittel angeordnet ist. Dabei ist zwischen den über
die Stoßfuge einander gegenüberliegenden Seitenkanten
der Brandschutz-Glasplatteneinheiten eine feuerhemmende Isoliermittelanordnung
eingebracht. Jede Brandschutz-Glasplatteneinheit ist aus zwei nach
Art einer Isolierglasscheibenanordnung mittels Abstandshalter und
einem PU-Randverbund auf Abstand und aneinandergehaltenen ESG-Scheiben
aufgebaut, deren Innenraum mit einem Gel als Brandschutzmittel ausgefüllt
ist, wobei im Bereich der Fuge zwischen den mindestens zwei Brandschutz-Glasplatteneinheiten
als Isoliermittelanordnung feuerhemmendes keramisches Isolierband
eingelegt ist. Da bei dieser bekannten Brandschutzverglasung nur
die senkrechten inneren Seitenkanten der mindestens zwei Glasplatteneinheiten mittelbar
aneinanderstoßen und alle übrigen Seiten durch
einen umlaufenden Rahmen gehalten sind, lässt sich eine
breitere oder höhere Verglasung, die nach der Seite und/oder
der Höhe weitere mittelbar aneinanderstoßende
Glasplatteneinheiten aufweist, mit der bekannten Haltekonstruktion
(Rahmen) nicht verwirklichen. Durch die Verwendung des Rahmens ist
die konstruktive Freiheit für die Bereitstellung großflächiger
Brandschutzverglasungen eingeschränkt.
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Der
Erfindung liegt in Anbetracht dieses Standes der Technik die Aufgabe
zugrunde, eine Brandschutzverglasung unter Verwendung der beschriebenen
Brandschutz-Glasplatteneinheiten zu entwickeln, die einfach aufgebaut
ist, eine weiter erhöhte Sicherheit gegen den Durchtritt
von Feuer und Rauch gewährleistet und eine derart verstärkte
Stabilität auch im Brandfall bietet, dass größere
Breiten, wie auch insbesondere größere Höhen
für großflächige Brandschutzverglasungen
erzielt werden können und hierdurch eine erweiterte konstruktive
Freiheit erzielt wird.
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Die
Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Brandschutzscheiben im Randbereich zu beiden Seiten durch
jeweils ein Profil gehalten sind, dass die einander gegenüberliegenden
Profile die zwischen den Brandschutzscheiben bzw. der Brandschutzscheibe
und der benachbarten raumbegrenzenden Struktur gebildete Fuge überdecken
und dass die einander gegenüberliegenden Profile thermisch
getrennt ausschließlich über die als Isolierschicht
dienenden Brandschutzscheiben miteinander verbunden sind. Durch
die all- und beidseitige Halterung der Brandschutzscheiben im Randbereich
unter Überdeckung der jeweiligen Fuge wird eine außerordentliche
Verbesserung der Stabilität der Brandschutzverglasung erreicht
und damit der Aufbau großflächiger Verglasungen
ermöglicht. Es ist ohne weiteres möglich, in Abhängigkeit
von der Stärke der verwendeten Profile Verglasungen mit
5 m, 6 m und größer 7 m Höhe aufzubauen,
obwohl keine rahmenartige Einfassung der einzelnen Brandschutzscheiben
gegeben ist, diese vielmehr einfach übereinander angeordnet
werden. Dabei können so viele Brandschutzscheiben aufeinandergestellt
werden, wie deren Eigen-Tragfähigkeit es zulässt.
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Vorteilhafterweise
sind die einander gegenüberliegenden Profile jeweils mit
den beiden Brandschutzscheiben bzw. der Brandschutzscheibe und der
benachbarten raumbegrenzenden Struktur mittels einer Silikondichtmasse
im Sinne einer stabilitätserhöhenden Verklebung
einerseits und zum Schutz der Fuge andererseits verbunden. Die Breite der
Fuge beträgt zweckmäßigerweise größer
6 mm, vorzugsweise größer 10 mm.
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Mit
der Erfindung können eine Vielzahl von Brandschutzscheiben
horizontal und/oder vertikal fluchtend zueinander angeordnet und
jeweils im Randbereich die zugehörige Fuge überdeckend durch
zu beiden Seiten angeordnete Profile gehalten werden. Dabei ist
es besonders vorteilhaft, die Profile als Stahlhohlprofile auszubilden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Brandschutzscheiben
aus Einscheibensicherheitsglas mit U-förmigen Abstandhaltern
und einem PU-Randverbund aufgebaut und ist im Fugenbereich ein feuerhemmendes
keramisches Isolierband als Isoliermittel eingelegt. Alternativ
kann das Isoliermittel auch aus Mineralwolle oder Intumeszenzmaterial
in Form von Streifen bestehen. Es ist vorteilhaft, den U-förmigen
Abstandhalter als gelresistentem, feuerständigem Kunststoff
herzustellen.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung,
in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer großflächigen
Brandschutzverglasung dargestellt ist. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine
Ansicht einer erfindungsgemäßen Brandschutzverglasung,
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2 einen
Schnitt gemäß Linie A-A der 1,
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3 einen
Schnitt gemäß Linie B-B der 1 und
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4 einen
Schnitt gemäß Linie C-C der 1.
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Die
in 1 der Zeichnung dargestellte Brandschutzverglasung
in Form einer Feuerschutztrennwand ist geeignet und vorgesehen,
den Durchtritt von Feuer und Rauch im Brandfall aus einem Raum in
einen anderen zu verhindern. Es handelt sich um eine großflächige
Verglasung, die aus insgesamt acht Brandschutzscheiben 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 aufgebaut
ist, welche in einer senkrechten Ebene fluchtend nebeneinander und übereinander
angeordnet sind. Dabei ist die Anordnung der Brandschutzscheiben
zueinander grundsätzlich derart, dass zwischen benachbarten
Rändern eine Fuge von größer 6 mm belassen
ist, wie weiter unter näher unter Bezug auf die Schnittzeichnungen
erläutert ist. Die Brandschutzverglasung in ihrer Gesamtheit
ist beispielsweise in einer Wandausnehmung eines Gebäudes
gehalten oder unmittelbar an seitlichen Wänden sowie der
Decke und dem Boden eines Gebäuderaumes befestigt.
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Die
Brandschutzscheiben 1 bis 8 können unterschiedliche
Abmessungen aufweisen und entsprechend den architektonischen Erfordernissen,
wie 1 verdeutlicht, miteinander kombiniert werden. So
sind im Ausführungsbeispiel vergleichsweise lange Brandschutzscheiben 1 bzw. 7 in
vertikaler Richtung oder horizontaler Richtung sich erstreckend
angeordnet und es sind quadratische Brandschutzscheiben 6 bzw. 8 in
vertikaler Richtung übereinander angeordnet, und dazu – um
Höhe zu gewinnen – mit einer rechteckigen Brandschutzscheibe 4 in
senkrechter Richtung kombiniert, und sind schließlich weitere
Kombinationen von Rechteck-Brandschutzscheiben 2, 3 und 5 in 1 schematisch
dargestellt, um die Variabilität der möglichen
Anordnungen und die dadurch gewährte konstruktive Freiheit
zu verdeutlichen.
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Prinzipiell
sind die Brandschutzscheiben 1 bis 8 identisch
aufgebaut. Sie unterscheiden sich nur in Form und Abmessungen. Beispielhaft
wird daher der Aufbau der Brandschutzscheibe 1 unter, Bezugnahme
auf 2 der Zeichnung nachfolgend beschrieben:
Die
Brandschutzscheibe 1 besteht aus zwei parallel mit Abstand
zueinander angeordneten Scheiben 9 und 10 aus
Einscheibensicherheitsglas. Zwischen den Scheiben 9 und 10 ist
randumlaufend ein U-förmiger Abstandhalter 11 aus
brandschutzmittelbeständigem und feuerresistentem Kunststoff
angeordnet. Der Abstandhalter 11 ist etwas nach innen gegenüber
den Rändern der beiden Scheiben 9 und 10 zurückversetzt.
Die dadurch gebildete umlaufende Nut ist durch einen PU-Randverbund 12 ausgefüllt, so
dass die beiden ESG-Scheiben 9 und 10 aneinander
unter Bildung eines geschlossenen Innenraums nach Art einer Isolierverglasung
fixiert sind. Zur Erzielung der gewünschten Brandschutzeigenschaften ist
dieser Innenraum 13 mit einem gelartigen Brandschutzmittel
gefüllt, das als solches an sich bekannt ist und daher
nicht näher beschrieben wird. Im Gegensatz zu anderen Brandschutzgläsern
schäumt das gelartige Brandschutzmittel im Brandfall nicht
auf und kann auch den beschriebenen Innenraum 13 der Brandschutzscheibe
nicht verlassen.
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Der
in 2 dargestellte Schnitt gemäß Linie
A-A der Fig. verdeutlicht die Anordnung der beiden Brandschutzscheiben 1 und 2 in
Flucht nebeneinander, wobei zwischen den beiden Scheiben 1 und 2 eine
Stoßfuge 14, das heißt ein Abstand, belassen ist,
der durch ein feuerhemmendes Isoliermittel geschlossen ist. In dem
zeichnerisch ausgeführten Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem feuerhemmenden Isoliermittel um zwei keramische
Isolierbänder 15 und 16, die im Brandfall
einen Wärmeübergang sowie Rauchdurchtritt von
der Brandseite der Brandschutzverglasung her auf die brandabgewandte
Seite verhindern. Die Stoßfuge 14 ist damit rauch- und
feuerdicht verschlossen.
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Die
Halterung der Brandschutzscheiben 1 bis 8 aneinander
sowie gegebenenfalls an Boden, Seitenwänden und der Decke
des Einbauraumes erfolgt unter Verwendung von Stahlprofilen, die
in den Randbereichen der Brandschutzscheiben 1 bis 8,
die Stoßfugen überdeckend, beidseitig der Brandschutzscheiben
angeordnet sind, wie nachfolgend unter Bezugnahme auf 2 der
Zeichnung näher erläutert ist:
Bei diesem
Ausführungsbeispiel liegen die beiden Brandschutzscheiben 1 und 2 unter
Belassung der Stoßfuge 14 in gleicher Ebene nebeneinander
und ist die Stoßfuge 14 durch die keramischen
Isolierbänder 15 und 16 verschlossen.
Zu beiden Seiten der Stoßfuge 14 sind die zwei
Brandschutzscheiben 1 und 2 durch Stahlhohlprofile 17 und 18 gehalten,
die mit den Randbereichen der beiden Scheiben 1 und 2 mittels
einer Silikondichtmasse 19 verklebt sind. Die Stahlhohlprofile 17 und 18 überdecken
die Stoßfuge 14 beidseitig, wobei die Silikondichtmassen 19 das
in der Stoßfuge 14 befindliche Isoliermittel gegen äußere
Einflüsse aufgrund der Dichtwirkung schützen.
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3 der
Zeichnung zeigt im Schnitt die Halterung der übereinander
angeordneten Brandschutzscheiben 6 und 4 mittels
Stahlhohlprofilen, wobei auf eine nähere Beschreibung aufgrund
der Identität des Aufbaus zu der Stahlprofilhalterung der 2 verzichtet
wird. Allerdings wird in der waagerechten Stoßfuge 14 die
Anordnung der Brandschutzscheiben 4 und 6 aufeinander über
nicht dargestellte, an sich bekannte Klötzchen vorgenommen,
wobei in der Stoßfuge 14 entsprechend 2 keramische
Isolierbänder 15 und 16 angeordnet sind.
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4 der
Zeichnung zeigt die wandseitige Stahlprofilhalterung der Brandschutzscheibe 4,
die im Prinzip identisch zur oben beschriebenen Halterung aufgebaut
ist, wobei allein die Wand als raumbegrenzende Struktur anstelle
der zweiten (benachbarten) Brandschutzscheibe tritt und der in der
Stoßfuge 14 zur Wand hin verbleibende Hohlraum
mit nicht brennbarer Mineralwolle 20 verfüllt
ist.
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Sämtliche
Stahlprofile der Stahlprofilhalterung sind an den Stoßstellen
miteinander verschweißt oder anderweitig aneinander gehalten
bzw. wand-, boden- und deckenseitig über Schraubverbindungen
entsprechend 4 befestigt.
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Das
beschriebene Ausführungsbeispiel ermöglicht es,
eine Feuerschutztrennwand F einer Höhe H von mehr als 3
m, im Beispiel von 4 m, ohne weitere stabilitätserhöhende
Maßnahmen zu erstellen, wobei durch die vollständige
thermische Trennung der einander gegenüberliegenden Stahlhohlprofile
und der Wirkung der aneinandergrenzenden Brandschutzscheiben als
Isolierschicht im Brandfall der feuer- und rauchdichte Abschluss
sichergestellt ist.
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- F
- Feuerschutztrennwand
- H
- Höhe
- 1
- Brandschutzscheibe
- 2
- Brandschutzscheibe
- 3
- Brandschutzscheibe
- 4
- Brandschutzscheibe
- 5
- Brandschutzscheibe
- 6
- Brandschutzscheibe
- 7
- Brandschutzscheibe
- 8
- Brandschutzscheibe
- 9
- Scheibe
aus Einscheibensicherheitsglas
- 10
- Scheibe
aus Einscheibensicherheitsglas
- 11
- U-förmige
Abstandhalter
- 12
- PU-Randverbund
- 13
- Innenraum
- 14
- Stoßfuge
- 15
- keramisches
Isolierband
- 16
- keramisches
Isolierband
- 17
- Stahlhohlprofil
- 18
- Stahlhohlprofil
- 19
- Silikondichtmasse
- 20
- Mineralwolle,
nicht brennbar
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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