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DE202009002777U1 - System zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais - Google Patents

System zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais Download PDF

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DE202009002777U1
DE202009002777U1 DE200920002777 DE202009002777U DE202009002777U1 DE 202009002777 U1 DE202009002777 U1 DE 202009002777U1 DE 200920002777 DE200920002777 DE 200920002777 DE 202009002777 U DE202009002777 U DE 202009002777U DE 202009002777 U1 DE202009002777 U1 DE 202009002777U1
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Modico Systems & Co KG GmbH
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Abstract

System zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais (2), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) vorgesehen und zwischen das Netzfreischaltungsrelais (2) und einen Verbraucher (4) geschaltet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum fastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais.
  • Um insbesondere den menschlichen Organismus vor potenziell gefährdenden elektromagnetischen Wechselfeldern zu schützen, werden immer häufiger sog. Netzfreischalter verwendet. Diese können entweder zentral in einer Stromverteilung oder dezentral in einer Einspeisedose eines Raumes, der geschützt werden soll, vorgesehen werden. Derartige Netzfreischalter umfassen ein Relais. Unter einem sog. Netzfreischaltungsrelais wird ein solches verstanden, das insbesondere im Bereich der Hauselektrik den Strom in einem bestimmten Raum komplett abschaltet, sofern kein Verbraucher aktiv ist. Wird ein Stromverbraucher erkannt, wird der Strom für diesen Raum durch das Netzfreischaltungsrelais wieder zugeschaltet. Wird also ein vorbestimmbarer Laststrom unterschritten, wird dieses Relais so angesteuert, dass der zu schützende Bereich von der Netzeinspeisung, also Phase und Nullleiter, getrennt wird. Wird ein Verbraucher zugeschaltet, wird das Relais derart angesteuert, dass die Netzspannung wieder eingeschaltet wird. Hierbei sind zwei Schaltungsvarianten bekannt. Die erste ist dahingehend ausgelegt, dass sie auf einen internen vorgebbaren Last-Schwellwert reagiert und die zweite Variante besteht darin, dass sie auf eine Laständerung reagiert, also eine differenzielle Auswertung vornimmt, um festzustellen, ob ein Verbraucher zugeschaltet wurde. Um das Zuschalten eines Verbrauchers bei abgeschalteter Netzspannung detektieren zu können, wird eine Prüfspannung in das Netz eingespeist. Hierzu ist es bekannt, eine DC-Spannung oder eine AC-Spannung mit einer entsprechend kleinen Amplitude zu verwenden. Bei modernen Geräten wird zumeist eine DC-Spannung verwendet, deren Spannungswert einstellbar ist bzw. sich selbständig in Abhängigkeit von dem angeschlossenen Verbrauchernetzwerk einstellt. Der Spannungswert kann hierbei zwischen 2,5 Volt und 230 Volt liegen.
  • All diese bekannten Systeme weisen jedoch den Nachteil auf, dass die Messprinzipien auf der Erfassung einer Stromänderung bzw. einer Verkleinerung der Lastimpedanz beruhen. Die meisten heutzutage in einem Haushaltsnetz verwendeten Geräte können in einen Stand-by-Modus versetzt werden und Geräte, die nach Zuschalten zunächst noch eine anliegende Spannung benötigen, um überhaupt eingeschaltet werden zu können. Zu diesen Geräten gehören beispielsweise Audio- und Videogeräte, elektronisch geregelte Motoren, wie sie beispielsweise in Staubsaugern oder Waschmaschinen vorgesehen sind, Dimmerschaltungen, transformatorisch gespeiste Systeme, die nur sekundärseitig geschaltet sind, Heizungen von Wasserbetten, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen etc. Um den genannten Nachteil, dass die Messprinzipien alle darauf beruhen, dass eine Stromänderung bzw. Lastimpedanzverkleinerung erfasst werden muss, zu umgehen, ist es im Stand der Technik ferner bekannt, insbesondere bei Dimmern, einen mechanisch arbeitenden Schalter parallel vorzusehen, der einen Lastwiderstand zuschaltet, sobald das Gerät, insbesondere der Dimmer, eingeschaltet wird. Allerdings funktioniert diese Lösung nicht bei allen Geräten, insbesondere nicht bei Dimmern mit einer Sensorfläche zum Einschalten desselben.
  • Aus der WO 00/13554 A1 ist eine Vorrichtung zur Verstellung eines Möbels bekannt, bei der eine einen Gleichspannungs-Stellmotor aufweisende Antriebseinrichtung, der eine netzgebundene Spannungsquelle zugeordnet ist, eine Bedienungseinheit mit einer Schalteinrichtung zum Betätigen des Stellmotors, ein in ein Steckernetzteil oder in eine Zuleitung zur netzgebundenen Spannungsquelle geschaltetes Netzfreischaltungsrelais und ein von der Schalteinrichtung zum Betätigen des Stellmotors der Bedienungseinheit getrenntes Schaltmittel zum Betätigen des Netzfreischaltungsrelais vorzusehen. Die Schalteinrichtung zur Betätigung des Netzfreischaltungsrelais und die Schalteinrichtung zum Betätigen des Stellmotors sind im Zustand der Netzfreischaltung vollständig voneinander getrennt. Die Schalteinrichtung zur Betätigung des Netzfreischaltungsrelais ist dessen Steuereingang vorgeschaltet. Zum Erzeugen einer Steuerspannung zum Betätigen des Netzfreischaltungsrelais ist eine Spannungsquelle vorgesehen, die die vor den beiden Relaiskontakten abgegriffene Netzwechselspannung in eine Steuergleichspannung umsetzt. Die Schalteinrichtung zum Betätigen des Netzfreischaltungsrelais ist in die Zuleitung zur Bedienungseinheit oder in die Bedienungseinheit oder in eine Netzzuleitung oder ein Netzsteckerteil oder in die Antriebseinrichtung zum Verstellen des Möbels integriert. Ferner kann die Schalteinrichtung zum Betätigen des Netzfreischaltungsrelais ein Zeitglied zur Schaltverzögerung nach einer Betätigung der Schalteinrichtung umfassen.
  • Aus der EP 0 663 167 A1 ist eine Anordnung für die Netzfreischaltung einer Steuereinrichtung bekannt, bei der als Hilfsspannungsquelle ein zweiter Netztrafo mit einer Ruhestromaufnahme von weniger als 10 Milliampere vorgesehen ist. In dessen Netzzuleitung sind mit ihm in Reihe zwei gegeneinander geschaltete Z-Dioden vorgesehen. Der zweite Netztrafo lädt über eine Gleichrichterbrücke einen Elektrolytkondensator auf, der eine Kapazität von etwa 2.200 Mikrofarad und einen niedrigen Leckstrom aufweist und in der Lage ist, ein Freischaltrelais für eine zum Ansprechen der übergeordneten Netzfreischaltung ausreichende Zeitspanne zu erregen. Der Elektrolytkondensator wird vom zweiten Netztrafo über eine Gleichrichterbrücke aufgeladen. Das Freischaltrelais ist ein bistabiles Relais mit einem Spulenwiderstand von zumindest 600 Ohm.
  • Beide vorstehend genannten Systeme haben den Nachteil, dass sie in Verbindung mit zentral angeordneten Netzfreirelais nicht funktionieren können. Sie sind mithin in die Gruppe der dezentralen Netzfreischaltungen einzugruppieren.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, hier ein System zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreirelais vorzusehen, das sowohl für Verbraucher bzw. Geräte mit galvanisch getrennter als auch mit galvanisch gebundener Steuerung anwendbar ist.
  • Die Aufgabe wird für ein System zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais dadurch gelöst, dass zumindest ein Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk vorgesehen und zwischen das Netzfreischaltungsrelais und einen Verbraucher geschaltet ist. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Dadurch wird ein System zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais geschaffen, bei denen auf elektronischem Wege eine von einem Verbraucher gewünschte Leistungsanforderung dazu führt, dass eine ohmsche Basislast zugeschaltet wird, ohne dass weitere netzpotenzialbehaftete Schalter in dem Verbraucher bzw. einem Endgerät, mit dem der Verbraucher zusammenwirkt, verwendet werden müssen. Um die Schaltung auszulösen, ist eine hochohmige Belastung des Verbrauchers ausreichend. Hierdurch ist es vorteilhaft möglich, sowohl Geräte mit galvanisch getrennter als auch mit galvanisch gebundener Steuerung einschalten zu können. Lediglich wird darauf geachtet, dass ein vorgebbarer Ruhestrom der Schaltung nicht überschritten wird, wobei der obere Grenzwert für den Ruhestrom in Abhängigkeit von den Vorgaben für einen zulässigen Ableitstrom des Verbrauchers bzw. Endgeräts bestimmt werden kann.
  • Vorteilhaft ist das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk an eine Netzversorgung angeschlossen und umfasst eine Einrichtung zum Gleichrichten der Prüfspannung bzw. des Prüfstroms. Hierdurch ist es möglich, sowohl mit AC- als auch mit DC-Prüfspannungen zu arbeiten.
  • Als weiter vorteilhaft erweist es sich, zur Simulation eines Einschaltens eines ohmschen Verbrauchers, ein mit einem Lastwiderstand in Reihe geschaltetes selbstlöschendes Schaltelement vorzusehen. Als Lastwiderstand kann beispielsweise ein PTC-Widerstand, also ein Kaltleiter-Widerstand, verwendet werden. Als selbstlöschendes Schaltelement eignet sich insbesondere ein Thyristor oder ein anderes selbsthaltendes Schaltelement, wie z. B. ein selbsthaltendes Relais, oder auch ein Triac. Die Reihenschaltung aus Lastwiderstand und selbstlöschendem Schaltelement ist der Einrichtung zum Gleichrichten der Prüfspannung oder des Prüfstroms direkt nachgeschaltet. Vorteilhaft treten durch die zusätzliche Last zum Einschalten des zentralen Netzfreischaltungsrelais im Wesentlichen keine permanenten Zusatzverluste auf. Wenn der PTC-Widerstand im Betrieb vergleichsweise heiß wird, sinkt der Strom und der genannte Thyristor geht bei Unterschreiten eines vorbestimmbaren Schwellwertes des Stroms aus. Somit treten keine Zusatzverluste auf.
  • Ferner kann das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk ein Einkoppelnetzwerk zum Begrenzen der aus einem Versorgungsnetz eingekoppelten Ströme in Richtung zum Verbraucher auf Werte unterhalb vorgebbarer Ableitstromgrenzwerte umfassen. Dieses kann insbesondere der Reihenschaltung aus Lastwiderstand und selbstlöschendem bzw. selbsthaltendem Schaltelement nachgeschaltet sein. Vorteilhaft ist hierbei eine Schutzdiode zwischen der Reihenschaltung aus Lastwiderstand und selbstlöschendem Schaltelement vorgesehen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die eingekoppelten Ströme vom Versorgungsnetz zum an das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk angeschlossenen Verbraucher unterhalb von für einen zulässigen Ableitstrom vorgebbaren oder vorgegebenen Grenzwerten bleiben.
  • Das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk umfasst ferner vorteilhaft zumindest einen Energiespeicher. Es sind verschiedene Varianten von Energiespeichern hier möglich. Der Energiespeicher ist vorteilhaft dem Einkoppelnetzwerk nachgeschaltet. Der Energiespeicher wird im ausgeschalteten Zustand des Verbrauchers vom Einkoppelnetzwerk nachgeladen. Als Energiespeicher können beispielsweise gepolte Kondensatoren oder alternativ Stützbatterien je nach nachgeschalteter Applikationselektronik verwendet werden. Vorteilhaft ist auch beim Einsatz von Kondensatoren als Energiespeicher, dass die Schaltung das Netz kurzzeitig wieder zuschaltet, wenn der Ladestrom der zentralen Netzfreischaltung nicht ausreichen würde. Werden zwei Energiespeicher verwendet, ist das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk schneller wieder betriebsbereit als bei der Verwendung nur eines Energiespeichers, bei dem die Nachladezeit, auch bei einem nur kurzen Ein- und Ausschalten, verhältnismäßig lang ist.
  • Vorteilhaft umfasst das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk zumindest einen Energiespeicher zur Speisung des Schaltelements zum Zuschalten des Lastwiderstands, der insbesondere ein PTC-Widerstand ist. Neben einem Thyristor als möglichem Schaltelement kann auch ein Relais vorgesehen werden, das jedoch mehr Energie als ein Thyristor benötigt, so dass sich das Vorsehen eines Thyristors insofern als vorteilhafter erweist.
  • Das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk umfasst ferner vorteilhaft zumindest ein galvanisch trennendes Schaltelement zwischen dem einen Energiespeicher und der Reihenschaltung aus Lastwiderstand und selbstlöschendem Schaltelement. Insbesondere kann als galvanisch trennendes Schaltelement ein Optokoppler verwendet werden.
  • Vorteilhaft umfasst das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk ferner zumindest eine Einrichtung zum Abfragen der Spannung über dem einen oder dem ersten Energiespeicher. Fällt die Spannung über dem Energiespeicher unter einen vorgebbaren Grenzwert, wird über das galvanisch trennende Schaltelement das selbstlöschende Schaltelement für eine vorgebbare kurze Zeitdauer gezündet und der Lastwiderstand zugeschaltet. Ein zweiter Energiespeicher dient dabei lediglich als Reserveenergiespeicher für das galvanisch trennende Schaltelement. Die Einrichtung zum Abfragen der Spannung kann insbesondere ein Triggerelement zum Schalten des galvanisch trennenden Schaltelements umfassen.
  • Anstelle des Vorsehens eines Optokopplers als galvanisch trennendem Element kann beispielsweise auch ein Zündübertrager vorgesehen sein. Dieser erweist sich gegenüber einem Optokoppler noch dadurch als vorteilhaft, dass die Zünddauer des selbstlöschenden Schaltelements automatisch begrenzt werden kann. Bei Vorsehen eines Optokopplers ist vorteilhaft zwischen einem Triggerelement und dem Optokoppler ein Kondensator hierfür vorgesehen, der dann entfallen kann. Das Triggerelement dient bei der Abfrage der über den Energiespeicher abfallenden Spannung zum Auslösen des galvanisch trennenden Schaltelements, also des Optokopplers, vorgesehen. Wird also ein Zündübertrager als galvanisch trennendes Schaltelement verwendet, ist zum Begrenzen der Zünddauer des selbstlöschenden Schaltelements kein Kondensator mehr erforderlich, da über den Zündübertrager direkt eine solche Begrenzung der Zünddauer des selbstlöschenden Schaltelements vorgenommen werden kann.
  • Wird an das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk ein Verbraucher bzw. eine Steuerung eines Verbrauchers als Last angeschlossen, fällt die Spannung über dem oder dem ersten Energiespeicher so lange ab, bis die Schalt- bzw. Triggerschwelle, die, wie bereits vorstehend erwähnt, vorgebbar ist, unterschritten wird. Wird ein solches Unterschreiten durch die Einrichtung zum Abfragen der Spannung über diesem Energiespeicher erfasst, wird ein Signal zum Einschalten des galvanisch trennenden Schaltelements, insbesondere Optokopplers oder Zündübertragers, gegeben. Als Last zum Ansprechen dieser Schaltung reicht bereits eine Last im Bereich von mehreren 10 kOhm aus. Dies kann beispielsweise die Belastung durch einen Mikrocontroller-Interrupt-Eingang des Verbrauchers sein.
  • Wird festgestellt, dass die netzseitige Prüfspannung zum Nachladen des insbesondere ersten Energiespeichers nicht ausreicht, kann automatisch eine Schalteinrichtung, insbesondere ein Trigger, ausgelöst werden, der ein Nachladen des bzw. der Energiespeicher über den dann angeschlossenen Verbraucher ermöglicht.
  • Ist kein automatisches Nachladen des Energiespeichers gewünscht oder in Fällen, in denen der angeschlossene Verbraucher eine Stand-by-Batterie umfasst, ist es möglich, eine Primärzelle als Stützbatterie als ersten Energiespeicher vorzusehen. Diese Variante eignet sich entsprechend insbesondere bei Verbrauchern, die einen internen Funkempfänger aufweisen.
  • Ist eine Primärzelle als Energiespeicher vorgesehen, wird diese vorteilhaft über einen Widerstand an die restliche Schaltung angebunden, so dass anstelle eines Energiespeichers in Form eines gepolten Kondensators dann eine Reihenschaltung aus Stützbatterie und Widerstand vorgesehen wird. Wird nun Spannung seitens des Verbrauchers aus dem Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk angefordert, so dass der Stützbatterie Energie entzogen wird, führt dies zu einem Spannungsabfall über dem nachgeschalteten Widerstand. Dieser Spannungsabfall führt dazu, dass die vorgebbare Triggerschwelle, also der vorgebbare Spannungsuntergrenzwert über den ersten Energiespeicher, unterschritten und der Lastwiderstand entsprechend zugeschaltet wird.
  • Bei dem System zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais wird somit lediglich eine sehr geringe Stromaufnahme zugrunde gelegt. Ferner kann das System für DC- und AC-Prüfspannungen im Netz verwendet werden. Ebenso kann das System auf einfache Art und Weise in bestehende Geräte und Anordnungen eingebunden werden, da es zwischen Versorgungsnetz und Verbraucher geschaltet wird. Im Unterschied zum Stand der Technik tritt ferner keine zusätzliche Verlustleistung durch zugeschaltete Lastwiderstände auf, da anstelle dieser im Stand der Technik bekannten Lastwiderstände das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk verwendet wird. Letzteres kann vorteilhaft für Geräte, also Verbraucher der Schutzklassen 0 bis 3 verwendet werden, so dass ein vielseitiger Einsatz des erfindungsgemäßen Systems zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais möglich ist.
  • Als weiter vorteilhaft erweist es sich, dass sich das System leicht bzw. unproblematisch in alle bekannten elektronischen Geräte als Einschaltnetzwerk für eine zentrale Netzfreischaltung integrieren lässt.
  • Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden im Folgenden Ausführungsbeispiele von dieser näher anhand der Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen in:
  • 1 eine Prinzipskizze eines Netzes mit Netzfreischaltungsrelais und einem daran über ein erfindungsgemäßes Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk angeschlossenen Verbraucher,
  • 2 eine Prinzipskizze einer ersten Ausführungsform eines Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerks, und
  • 3 eine Detailskizze eines Ausschnitts eines erfindungsgemäßen Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerks mit einer alternativen Ausführungsform eines Energiespeichers von diesem
  • 1 zeigt eine Prinzipskizze eines Versorgungsnetzes 1 mit drei Leitern L, N und PE und einem Netzfreischaltungsrelais 2 in den beiden Leitern bzw. Phasen L und N. Hinter dem Relais sind die beiden Leiter daher mit L' und N' bezeichnet. Angeschlossen an die drei Leiter des Versorgungsnetzes 1 ist ein Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk 3. An dieses angeschlossen ist ein Verbraucher 4 vorgesehen. Der Verbraucher 4 kann ein beliebiges Gerät sein, wie insbesondere ein Dimmer, eine Verstelleinrichtung für ein Gerät etc.
  • Ersichtlich ist also zwischen das Versorgungsnetz und den Verbraucher das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk geschaltet. Dieses dient dazu, auch bei einer sehr geringen Stand-by-Leistung des Verbrauchers ein Schalten des Netzfreischaltungsrelais zur Stromversorgung von diesem, wenn dies gewünscht wird, zu ermöglichen.
  • Das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk ist in einer ersten Ausführungsform in 2 zu sehen. Im linken Bereich ist hierbei noch einmal das Versorgungsnetz 1 angedeutet. Dieses Versorgungsnetz stellt üblicherweise bei ausgeschaltetem Netzfreirelais die Prüfspannung bereit. Zum Gleichrichten der von diesem gelieferten Wechselspannung ist eine Gleichrichteinrichtung 30 eingangsseitig in dem Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk vorgesehen. Dieser nachgeschaltet ist eine Reihenschaltung aus einem Lastwiderstand 31 in Form eines PTC-Widerstandes, also eines Kaltleiters, und einem Thyristor 32 als selbstlöschendem Schaltelement. Ferner umfasst das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk 3 ein Einkoppelnetzwerk 33, das in 2 jedoch nicht detailliert dargestellt ist. Dieses ist über eine Schutzdiode 34 der Gleichrichteinrichtung 30 und der Parallelschaltung aus PTC-Widerstand und Thyristor nachgeschaltet. Dem Einkoppelnetzwerk 33 nachgeschaltet ist eine Parallelschaltung aus zwei Energiespeichern 35 und 36, die in 1 als ES1 und ES2 bezeichnet sind. Parallel bzw. in Reihe zu diesen geschaltet sind zwei in Gegenrichtung zueinander geschaltete Zenerdioden bzw. Begrenzerdioden 37, 38 vorgesehen, die in 1 mit ZD1 und ZD2 bezeichnet sind.
  • Das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk umfasst ferner einen Optokoppler 39, der als galvanisch trennendes Schaltelement zwischen Energiespeicher 35 und der Reihenschaltung aus PTC-Widerstand 31 und Thyristor 32 geschaltet ist. Der Energiespeicher 36 dient hierbei als Reserveenergiespeicher für den Optokoppler 39. Das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk umfasst ferner ein Triggerelement 50 sowie einen Kondensator 51, wobei das Triggerelement 50 zum Abfragen der Spannung über dem Energiespeicher 35 dient bzw. zum Auslösen eines Schaltvorgangs bei Unterschreiten einer vorgebbaren Triggerschwelle, also eines vorgebbaren unteren Spannungsgrenzwertes. Der eine Eingang des Triggerelements 50 führt daher zum ersten Energiespeicher 35, wohingegen der zweite Eingang des Triggerelements mit einem Referenzwert beaufschlagt werden kann, was 2 angedeutet ist, also dem zulässigen unteren Spannungsgrenzwert der Spannung über dem Energiespeicher 35. Das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk 3 umfasst ferner im Bereich der Schaltung der beiden Energiespeicher noch eine Diode 52 zwischen den beiden Eingängen der Energiespeicher, die hier als gepolte Kondensatoren gezeigt sind, sowie eine Diode 53 zwischen einem Anschlusspunkt 54 des Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerks zum Anschließen des Verbrauchers 4 und den Energiespeichern bzw. dem Einkoppelnetzwerk des Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerks. Der andere Anschlusspunkt 55 zum Anschließen des Verbrauchers 4 an dem Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk 3 ist direkt mit der Zenerdiode 37 verbunden.
  • Für den Verbraucher 4 ist lediglich ein Teil von dessen Steuerungsnetzwerk dargestellt, wobei beispielhaft hier eine zuschaltbare Zuleitung zu einem Interrupt-Eingang von einem Mikrocontroller gezeigt ist.
  • Wird an den beiden Anschlusspunkten 54, 55 der Verbraucher angeschlossen bzw. eine Spannung abgefordert, fällt die Spannung über den Energiespeicher 35 ab, bis der eingestellte Triggerwert der Spannung unterschritten und der Optokoppler 39 eingeschaltet wird. Beispielsweise reicht es bereits aus, den Mikrocontroller-Interrupt-Eingang zu schalten, um eine ausreichende Last an die Anschlusspunkte 54, 55 anzulegen. Fällt die Spannung über den ersten Energiespeicher 35 unter den vorgegebenen Spannungsgrenz- bzw. Triggerwert ab und wird der Optokoppler eingeschaltet, wird der Thyristor für kurze Zeit gezündet und der PTC-Widerstand zugeschaltet. Der Thyristor und der PTC-Widerstand simulieren für kurze Zeit, dass ein ohmscher Verbraucher eingeschaltet wurde, so dass das Netzfreischaltungsrelais 2 schaltet und somit der Verbraucher mit Netzspannung versorgt werden kann.
  • Das Einkoppelnetzwerk, das über die Schutzdiode 34 abgekoppelt ist, gewährleistet, dass die eingekoppelten Ströme vom Versorgungsnetz 1 zum angeschlossenen Verbraucher 4 unterhalb der zulässigen Ableitstromgrenzwerte, die vorgegeben werden können, bleibt.
  • Im ausgeschalteten Zustand des Verbrauchers 4 werden die Energiespeicher 35 und 36 vom Einkoppelnetzwerk nachgeladen. Reicht die netzseitig zur Verfügung gestellte Prüfspannung zum Nachladen der Energiespeicher nicht aus, kann automatisch ein Trigger ausgelöst werden, der den Energiespeicher 35 oder beide Energiespeicher 35, 36 automatisch über den angeschlossenen Verbraucher 4 nachlädt.
  • Ist ein solches automatisches Nachladen zumindest des Energiespeichers 35 nicht erwünscht oder aber in Fällen, in denen der Verbraucher 4 über eine Stand-by-Batterie verfügt, kann die in 3 dargestellte Variante des Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerks verwendet werden. Hierbei ist der gepolte Kondensator als Energiespeicher 35 ersetzt durch eine Reihenschaltung aus einer Stützbatterie 56 und einem Widerstand 57. Wird nun über den Anschlusspunkt 55 Energie aus der Batterie gezogen, bewirkt dies einen Spannungsabfall über den Widerstand 57, so dass die vorgegebene Triggerschwelle zum Zuschalten des PTC-Widerstandes bzw. Lastwiderstandes unterschritten und dieser zugeschaltet wird. Der restliche Aufbau des Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerkes kann bei dieser in 3 gezeigten Variante wie bei der in 2 gezeigten beibehalten und lediglich der gepolte Kondensator aus 2 durch die Reihenschaltung aus Stützbatterie 56 und Widerstand 57 ersetzt werden. Da der Eigenverbrauch der Schaltung sehr gering ist, ist zudem die Lebensdauer der Batterie nicht als kritisches Kriterium für die Applikation anzusehen.
  • Neben dem im Vorstehenden Beschriebenen und den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen von Systemen zum lastunabhängigem Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais können noch zahlreiche weitere vorgesehen werden, bei denen jeweils zumindest ein Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk vorgesehen und zwischen das Netzfreischaltungsrelais und einen Verbraucher geschaltet oder schaltbar ist.
  • 1
    Versorgungsnetz
    2
    Netzfreischaltungsrelais
    3
    Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk
    4
    Verbraucher
    30
    Gleichrichteinrichtung
    31
    PTC-Widerstand
    32
    Thyristor
    33
    Einkoppelnetzwerk
    34
    Schutzdiode
    35
    erster Energispeicher
    36
    zweiter Energiespeicher
    37
    erste Zenerdiode
    38
    zweite Zenerdiode
    39
    Optokoppler
    50
    Triggerelement
    51
    Kondensator
    52
    Diode
    53
    Diode
    54
    Anschlusspunkt
    55
    Anschlusspunkt
    56
    Stützbatterie
    57
    Widerstand
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 00/13554 A1 [0004]
    • - EP 0663167 A1 [0005]

Claims (24)

  1. System zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais (2), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) vorgesehen und zwischen das Netzfreischaltungsrelais (2) und einen Verbraucher (4) geschaltet ist.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) zumindest ein mit einem Lastwiderstand (31) in Reihe geschaltetes selbstlöschendes Schaltelement (32) zur Simulation eines ohmschen Verbrauchers vorgesehen ist.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) zumindest eine Einrichtung (30) zum Gleichrichten der Prüfspannung oder des Prüfstroms umfasst.
  4. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) zumindest ein Einkoppelnetzwerk (33) zum Begrenzen der aus einem Versorgungsnetz (1) eingekoppelten Ströme in Richtung zum Verbraucher auf Werte unterhalb vorgebbarer Ableitstromgrenzwerte umfasst.
  5. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) zumindest einen Energiespeicher (35, 36) umfasst.
  6. System nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) zumindest einen Energiespeicher zur Speisung des Schaltelements (32) zum Zuschalten des Lastwiderstands (31), insbesondere eines PTC-Widerstandes, umfasst.
  7. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) zumindest eine Einrichtung zum Abfragen der Spannung über dem einen Energiespeicher (35) umfasst.
  8. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) zumindest ein galvanisch trennendes Schaltelement (39) zwischen dem einen Energiespeicher (35) und der Reihenschaltung aus Lastwiderstand (31) und selbstlöschendem Schaltelement (32) umfasst.
  9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Abfragen der Spannung ein Triggerelement (50) zum Schalten des galvanisch trennenden Schaltelements (39) umfasst.
  10. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das System in elektronische Geräte als Einschaltnetzwerk für eine zentrale Netzfreischaltung integrierbar ist.
  11. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) zur Verwendung zwischen einem Versorgungsnetz (1) und einem Verbraucher (4) zum lastunabhängigen Einschalten eines Netzfreischaltungsrelais (2), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein mit einem Lastwiderstand (31) in Reihe geschaltetes selbstlöschendes Schaltelement (32) zur Simulation eines ohmschen Verbrauchers vorgesehen ist.
  12. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Lastwiderstand ein PTC-Widerstand (31) ist.
  13. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass durch die zusätzliche Last zum Einschalten des zentralen Netzfreischaltungsrelais im Wesentlichen keine permanenten Zusatzverluste auftreten.
  14. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das selbstlöschende Schaltelement ein Thyristor oder ein selbsthaltendes Schaltelement (32) ist.
  15. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einkoppelnetzwerk (33) vorgesehen ist zum Begrenzen der aus dem Versorgungsnetz (1) eingekoppelten Ströme in Richtung zum Verbraucher (4) auf Werte unterhalb vorgebbarer Ableitstromgrenzwerte.
  16. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Einkoppelnetzwerk (33) der Reihenschaltung aus Lastwiderstand (31) und selbstlöschendem bzw. selbsthaltendem Schaltelement (32) nachgeschaltet ist.
  17. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schutzdiode (34) zwischen der Reihenschaltung aus Lastwiderstand (31) und selbstlöschendem Schaltelement (32) und dem Einkoppelnetzwerk (33) vorgesehen ist.
  18. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Energiespeicher (35, 36) vorgesehen ist.
  19. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (35, 36) dem Einkoppelnetzwerk (33) nachgeschaltet ist.
  20. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Einrichtung zum Abfragen der Spannung über dem Energiespeicher (35) vorgesehen ist.
  21. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein galvanisch trennendes Schaltelement (39) zwischen dem Energiespeicher (35) und der Reihenschaltung aus Lastwiderstand (31) und selbstlöschendem Schaltelement (32) vorgesehen ist.
  22. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das galvanisch trennende Schaltelement ein Optokoppler (39) ist.
  23. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das galvanisch trennende Schaltelement ein Zündübertrager ist.
  24. Netzfreischaltungs-Einschaltnetzwerk (3) nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Einrichtung (30) zum Gleichrichten der Prüfspannung oder des Prüfstroms vorgesehen ist.
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