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DE202009002519U1 - Hebevorrichtung - Google Patents

Hebevorrichtung Download PDF

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DE202009002519U1
DE202009002519U1 DE200920002519 DE202009002519U DE202009002519U1 DE 202009002519 U1 DE202009002519 U1 DE 202009002519U1 DE 200920002519 DE200920002519 DE 200920002519 DE 202009002519 U DE202009002519 U DE 202009002519U DE 202009002519 U1 DE202009002519 U1 DE 202009002519U1
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lifting device
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
    • B66F11/00Lifting devices specially adapted for particular uses not otherwise provided for
    • B66F11/04Lifting devices specially adapted for particular uses not otherwise provided for for movable platforms or cabins, e.g. on vehicles, permitting workmen to place themselves in any desired position for carrying out required operations
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B1/00Devices for lowering persons from buildings or the like
    • A62B1/02Devices for lowering persons from buildings or the like by making use of rescue cages, bags, or the like

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  • Structural Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Jib Cranes (AREA)

Abstract

Hebevorrichtung, insbesondere zum Heben und/oder Transport von Personen und Material mit
einem Fundament (2),
einem Turm (1), der lösbar mit dem Fundament (2) verbunden ist und sich von diesem senkrecht noch oben erstreckt,
einem, oder mehreren, Mast (3), der lösbar mit dem Fundament (2) verbunden ist und sich von diesem parallel zum Turm (1) senkrecht noch oben erstreckt,
einem Hebebauteil (8), das senkrecht verfahrbar an dem Mast (3) lösbar angebracht ist, und
einem Ausleger (4), der lösbar mit dem Hebebauteil (8) verbunden ist,
bei der der Mast (3) mittels Verbindungen (9) mit dem Turm (1) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Heben und Transport von Personen, Material, Arbeitsmittel und dergleichen zu höhenunterschiedlichen Stellen, insbesondere bei Gebäuden.
  • Aus dem Stand der Technik sind Vorrichtungen bekannt, die zum Befördern von Personen, Material, Arbeitsmittel und dergleichen in eine gewünschte Höhenlage vorgesehen sind. Zu diesen Vorrichtungen und Techniken zählen Krane mit/ohne Arbeitskorb, Bauaufzüge, Hängebühnen, Hubarbeitsbühnen, Mastkletterbühnen, Gerüste, Leitern und Seilklettertechnikvorrichtungen.
  • Das Befördern von Personen, Material etc. kann einerseits durch ein Lastaufnahmemittel, z. B. in Form einer Plattform oder Korb, oder andererseits mit einer Lastaufnahmevorrichtung, wie beispielsweise einem Vakuumsauger, Klemmen etc., welche an einem Masten, Seil oder Kragarm angebracht sind, erfolgen. Die bekannten Vorrichtungen unterscheiden sich grundlegend durch ihre Bauart. So werden ein Teil der Vorrichtungen seilgeführt, andere an einem senkrechten Mast oder mittels eines Teleskopmasts geführt. Die Masten können freistehend und mobil oder freistehend und ortsfest aufgestellt sein. Andere Vorrichtungen sind durch Verankerungen am Gebäude ortsfest befestigt. Je nach Ausführungsform können die jeweiligen Vorrichtungen verschieden große Lastaufnahmemittel (Plattformen) besitzen.
  • Je nach Ausführungsform ergeben sich bei den genannten Vorrichtungen Nachteile. Insbesondere ergeben sich Nachteile, wenn aus wirtschaftlichen Gründen und/oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten Krane, Seilklettertechnik oder Gerüste nicht zum Einsatz kommen können. Hier werden dann alternativ Bauaufzüge oder Mastkletterbühnen als Hebevorrichtung verwendet. Mit diesen Vorrichtungen (Bauaufzüge, Mastkletterbühnen) können (Gebäude-)Oberflächen, die nicht senkrecht verlaufen, also um ein negatives oder positives Winkelmaß gegenüber der Vertikalen geneigt sind, wie auch Rücksprünge an (Gebäude-)Oberflächen, nicht, oder nur in begrenztem Neigungsmaß, erreicht werden. Auf der anderen Seite müssen die Vorrichtungen in der Regel mittels Verankerungen an den (Gebäude-)Oberflächen angebracht werden. Dies führt wiederum zu einer Einschränkung der Beweglichkeit, da die Vorrichtungen nur unter erhöhtem Aufwand, sprich Lösen und Versetzen der Verankerung, versetzt werden können. Auch ist durch die Verankerung an der (Gebäude-)Oberfläche die Tragfähigkeit der Hebevorrichtung und die maximal erreichbare Höhe, bedingt durch die Gebäudehöhe, die u. U. erst im Entstehen ist, beschränkt. Diese Nachteile ergeben sich auch besonders bei der Verwendung von Hebevorrichtungen, die die Kran-Seiltechnik verwenden. Zusätzlich, bedingt durch die Seilführung, ist die Arbeitsplattform nicht exakt positionierbar und zudem wackelig.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Hebevorrichtung zu schaffen, die die genannten Nachteile überwindet und damit hohe Lasten in hohe Höhen befördern kann ohne dabei an einem Gebäude verankert werden zu müssen.
  • Die Aufgabe wird mit einer Hebevorrichtung gemäß dem Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung wieder.
  • Der Erfindung liegt die Idee zu Grunde, einen Mast, anstatt diesen an einem Gebäude zu verankern, mit einem freistehenden Kranturm zu verbinden, so dass beide stand-/kippsicher auf einem Fundament sich parallel senkrecht in die Höhe erstrecken. An dem Mast ist ein Hebebauteil senkrecht verfahrbar angebracht ist, das einen Ausleger aufweist, so dass Lasten von nicht geringem Gewicht in die Höhe gehoben werden können.
  • Gemäß Anspruch 2 weist der Ausleger eine Plattform und einen Auslegerarm auf und der Ausleger und die Plattform sind durch den Auslegerarm miteinander verbunden. Die Plattform und der Auslegerarm sind dazu angepasst, dass die Plattform zumindest senkrecht zu der Längsachse des Masts hin und her bewegbar ist. Dadurch können beispielsweise Gebäuderücksprünge mit der Plattform vorteilhafterweise erreicht werden.
  • Nach Anspruch 3 sind die Plattform und die Auslegerarme dazu angepasst, dass die Plattform mit einem Winkel zwischen 0° und 180° gegenüber der Längsachse des Masts hin und her bewegbar ist. Dadurch lassen sich beispielsweise auch Unterseiten von Gebäudevorsprüngen problemlos mit der Plattform erreichen.
  • Gemäß Anspruch 4 ist das Fundament verfahrbar. Damit wird vorteilhafterweise ein einfaches und schnelles Versetzen der Hebevorrichtung erreicht.
  • Nach Anspruch 5 kann der Mast bis zu eine Höhe von 150 m aufweisen. Durch dieses Maß ist die Hebevorrichtung universal einsetzbar.
  • Nach Anspruch 6 ist die Plattform dazu geeignet, Lasten pro Mast bis zu einem Gewicht von bis zu 4500 kg zu befördern. Für spezielle Verwendungen ist es auch denkbar, dass zwei oder mehrer Mast nebeneinander platziert und am Turm verankert werden um damit höhere Laste heben zu können. Auch damit ergibt sich ein weit gefächerter Einsatzbereich.
  • Gemäß Anspruch 7 ist die Verbindung zwischen dem Mast und dem Turm eine Ankerverbindung. Damit wird vorteilhafter eine übliche, leicht handhabbare Verbindungsart verwendet.
  • Nach Anspruch 8 weist die Ankerverbindung einen Träger, der an dem Turm befestigt wird, einen auskragenden Träger, dessen eine Ende an dem der zum Mast zugekehrten Seite des Trägers befestigt wird, und eine Ankerplatte, die am Mast angebracht wird, auf. Das andere Ende des auskragenden Trägers wird an der Ankerplatte befestigt, wobei der auskragende Träger zwischen den beiden Enden längenverstellbar ist. Damit wird eine flexible Ankerverbindung geschaffen, die den jeweiligen Dimensionen der Hebevorrichtung angepasst werden kann.
  • Nach Anspruch 9 ist zwischen dem Mast und dem Turm ein horizontaler Abstand von 0,2 m bis 5 m ausgebildet. Dadurch wird je nach Mast- und Turmhöhe eine statisch standfeste Vorrichtung ausgebildet.
  • Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft und anhand der beigefügten Figuren beschrieben. Darin zeigen:
  • 1 eine seitliche Ansicht einer Hebevorrichtung,
  • 2 einen Ansicht von oben auf die Hebevorrichtung mit einer Plattform in ausgefahrener Position, und
  • 3 eine Ansicht von oben auf die Hebevorrichtung mit der Plattform in eingefahrener Position.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Hebevorrichtung. Die Hebevorrichtung weist ein quaderförmiges Fundament 2 auf, das ein Fundamentgestell, welches in einzelne Träger, Streben, Grundrahmen zerlegbar ist, und darin einsetzbare Gewichte 6 aufweist. Das Fundament weist in etwa folgende Abmessungen auf: Grundfläche mit ca. 4,5 m × 4,5 m und von ca. Höhe 3,0 m. Die Abmessungen können je nach Einsatzort und geplanten Aufbauten diesen Bedingungen so angepasst werden, so dass ein kippsicherer Stand der Hebevorrichtung gewährleistet ist. Abmessungen mit einer Grundfläche bis 12 m × 12 m und einer Höhe von 6 m sind denkbar.
  • An der Oberseite des Fundamentes 2 ist ein Turm 1, mit einem quadratischen Querschnitt, abnehmbar angebracht, so dass dieser sich vertikal/senkrecht vom Fundament 2 nach oben erstreckt. Der Turm 1 kann aus mehren einzelnen, übereinander aufbaubaren Turmbauteilen bestehen. Der Turm 1 wird mittels Schraubverbindungen mit dem Fundament 2 bzw. dessen Fundamentgestell und zusätzlich mit den Gewichten 6 verbunden. Bevorzugterweise ist der Turm 1 der untere Kranturmbauteil eines Serien-Turmdrehkrans, kann aber jegliche andere Turmform aufweisen. So ist anstatt eines quadratischen Querschnitts eine andere Querschnittsform denkbar, auch in dem Sinne, dass sich die Querschnittsabmessungen mit steigender Höhe verjüngen, d. h. kleiner werden. In der vorliegenden Ausführungsform weist der Querschnitt etwa die Abmessungen von ca. 2 m × 2 m auf. Der Turm 1 an sich hat eine Höhe von 50 m, eine kürze Höhe bzw. eine maximale Höhe von 150 m ist ebenso denkbar.
  • Parallel zum Turm 1 ist auf der Oberseite des Fundaments ein Mast 3 abnehmbar angebracht, so dass sich der Mast 3 ebenfalls senkrecht vom Fundament 2 aus nach oben erstreckt. Bevorzugterweise hat der Mast 3 einen Abstand zum Turm 1 von etwa 1 m und ist mit mindestens einer Verbindung (Ankerverbindung) 9 mit diesen verbunden. Die Ankerverbindung 9 kann nur aus einer Strebe bestehen, die mit ihren jeweiligen Enden am Turm 1 bzw. Mast 3 fixiert wird. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist sie 3 Streben, die mit ihren jeweiligen Enden am Turm 1 bzw. Mast 3 fixiert werden auf. Die mittlere der Streben verläuft dabei sowohl senkrecht zur Längsachse des Masts 3 als auch zur Längsachse des Turms 1. Die beiden horizontal beabstandeten äußeren Streben spannen jeweils einen Winkel von 30 bis 45 Grad zur mittleren Ebene ausgehend vom Mast 3 auf, so dass sich eine Auffächerung zum Turm 1 hin ergibt. Mittels der Strebenverbindungen wird der Mast 3 an den Turm 1 rückverankert. Die Befestigung der Streben am Mast 3 und/oder Turm 1 kann an Ankerplatten, die jeweiligen am Turm 1 und/oder Mast 3 angebracht sind, erfolgen. Alternativ kann am Turm 1 ein Träger befestigt werden. An der zum Mast 3 zugekehrten Seite des Trägers, wird ein auskragender Träger befestigt. Dieser auskragende Träger überwindet den Abstand zwischen Turm 1 und Mast 3. Der auskragende Träger ist derart gestaltet, dass er dem Abstand zwischen Turm 1 und Mast 3 angepasst werden kann. Am Mast 3 ist auf selber Höhe eine Ankerplatte fixiert, an der der auskragende Träger befestigt wird. Auch jeder andere Art von kraftschlüssiger Verbindung zwischen Turm 1 und Mast 3 ist denkbar.
  • Der Mast 3 ist bevorzugterweise das Mastbauteil eines Serien-Bauaufzuges oder einer Serien-Mastkletterbühne. Es kann aber auch jegliche andere Mastart eingesetzt werden, die dazu geeignet ist, hohe Lasten zu tragen und einen Mechanismus zum Heben eines Hebebauteils aufzuweisen. Der Mast 3 kann, wie der Turm 1, aus mehren übereinander aufbaubaren Einzelstücken bestehen. Der in dem Ausführungsbeispiel verwendete Serien-Mast einer Mastkletterbühne weist einen quadratischen, über die Länge gesehen, gleich bleibenden Querschnitt auf. Der Mast 3 an sich hat eine Höhe von 45 m, eine kürze Höhe bzw. eine maximale Höhe von 150 m ist ebenso denkbar.
  • An der dem Turm 1 abgekehrten Seite des Mastes 3 ist ein motorbetriebenes Hebebauteil 8 lösbar angebracht, das mittels Zahnradantrieb verfahrbar ist. Das motorbetriebene Hebebauteil 8 ist aus dem Stand der Technik genügend bekannt, daher wird auf eine genaue Beschreibung des Hebebauteils 8 verzichtet. Anstelle des Zahnradantriebs ist jegliche andere Verfahrvorrichtung, wie Drehzylinderantrieb, Seilzug oder Fanghackenhebezylinder, denkbar, die dazu geeignet ist, das dazu angepasste Hebebauteil 8 entlang des Masts 3 senkrecht verfahren zu können.
  • An dem Hebebauteil 8 ist ein rechteckiger Ausleger 4 lösbar angebracht, der in seiner länglichen Erstreckung (Langseite) quer zur Mastseite, an der das Hebebauteil 8 angebracht ist, liegt. Die längliche Erstreckung überragt hierbei die in der projizierten Draufsicht gesehenen Abmessungen des Fundaments 2, d. h. der Ausleger 4 hat eine Länge von etwa 8 m und weist eine Breite von etwa 2,0 m auf, eine kürzere und längere, breitere und schmälere Ausführung ist ebenfalls denkbar. Ein Ausleger, der eine dreiecksähnliche Grundform aufweist ist ebenso denkbar.
  • Der Ausleger 4 weist zwei Auslegearme 5 auf, die jeweils in Längsrichtung gesehen an äußeren Enden des Auslegers 4 lösbar und in ihrer länglichen Erstreckung senkrecht zu der Längsseite des Auslegers 4 angebracht sind. An einem vorderen Ende des jeweiligen Auslegearms 5, bezogen auf die Seite des Masts 3, an der das Hebebauteil 8 angebracht ist, ist ausfahrbar ein Holm 11 angebracht, an deren jeweiligen vorderen Enden eine Plattform 10 lösbar angebracht ist.
  • Die Plattform 10 weist eine rechteckige Form aus. Die Längserstreckung der Plattform 10 ist analog zur Längserstreckung des Auslegers 4. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind folgende Abmessungen der Plattform 10 gegeben: 12 m × 2 m. Die Plattform 10 lässt sich durch Ausfahren der Holme 11 von bzw. zum Mast 3 bewegen. Insgesamt kann die Plattform 10 so über eine Strecke von 2 m bis 14 m zwischen der eingefahrenen Position (entspricht einer Position am Mast 3) und einer ausgefahrenen Position bewegt werden. An den Auslegerarmen 5 ist jeweils ein Lastmomentausgleichsgewicht 12 bewegbar angebracht. An der Oberseite der Plattform 10 ist umlaufend ein Schutzgitter mit einer Höhe von ca. 1,1 m angebracht. Das Schutzgitter lässt sich zum Be-/Entladen bzw. zum Begehen der Plattform entfernen bzw. aufklappen.
  • Nachfolgend wird der Aufbau und Einsatz der Vorrichtung beschrieben.
  • Zum Aufbau der Hebevorrichtung wird das Fundamentgestell des Fundaments 2 am Einsatzort auf einen tragfähigen Untergrund waagerecht aufgestellt. Anschließend werden für den Einsatz ausreichend dimensionierte Gewichte 6 als Beschwerung mittels eines separaten Krans auf das Fundamentgestell aufgelegt bzw. in dieses gelegt. Anschließend wird als Turm 1 das für den Einsatz ausreichend dimensionierte untere Kranturmbauteil eines Serien-Turmdrehkrans in transportablen Stücken mit einem Kran auf die gewünschte Höhe zwischen 20 m und 150 m aufgebaut und mit dem Fundament 2 verankert.
  • Danach wird der Mast 3 aus transportablen Stücken neben dem Turm 1 im Abstand von 0,2 m–5,0 m auf dem Fundament 2 aufgebaut. Der Mast 3 wird mittels ausreichender Anzahl von oben beschriebener Verbindungsanker 9 mit dem Turm 1 im vertikalen Abstand von 6 m verstrebt. Je nach Höhe des Masts 3 und des Turms 1 kann der horizontale Abstand beider bis zu 5 m und der vertikale Abstand der Verbindungen zu einander bis zu 14 m betragen, um eine statisch standfeste Vorrichtung auszubilden.
  • Parallel dazu wird das Hebebauteil 8 am Mast 3 befestigt. An dem Hebebauteil 8 wird der Ausleger 4 mit den Auslegearmen 5 befestigt. An den Auslegarmen 5 werden die Lastmomentausgleichsgewichte 12 und die Holme 11 angebracht. An den Holmen 11 wird die Plattform 10 angebracht. Das Hebebauteil 8 mit seinen Anbauten (Ausleger, Auslegerarme, Plattform, Gewichte) kann schon während der Aufbauphase, nachdem es an dem bzw. den unteren Maststücken angebracht wurde beim Aufbau des oberen Mastbereiches des Masts 3 mit eingesetzt werden, indem die oberen Maststücke mittels des Hebebauteils 8 und Anbauten (Ausleger, Auslegerarme, Plattform, Gewichte) gehoben werden. Ein zusätzlicher Kran kann daher zum weiteren Aufbau der Hebevorrichtung entfallen. Auch ist anzumerken, dass die Hebevorrichtung während der Einsatzzeit jederzeit in der Höhe dem gewünschten Einsatz angepasst, d. h. erhöht oder verkleinert werden kann.
  • Die Plattform 10 kann mittels der Holme 11 senkrecht zur Längsachse des Masts 3 vom bzw. zum Mast 3 hin bewegt werden. Aus statischen Gründen werden zum Gewichtsausgleich beim Ausfahren der Plattform gegenläufig die Lastmomentausgleichsgewichte 12 an dem jeweiligen Auslegerarm 5 bewegt. Bei ausreichender Standfestigkeit des Turms 1 kann bei bestimmten Verwendungen auf das Lastmomentausgleichsgewicht 12 verzichtet werden.
  • Der Abbau der Vorrichtung erfolgt in derselben Weise, nur in umgekehrter Reihenfolge.
  • Die Hebevorrichtung erlaubt es verschieden große bzw. schwere Lasten zu befördern.
  • Die Hebevorrichtung ist nicht nur auf die im Ausführungsbeispiel genannten Abmessungen begrenzt. Des Weiteren kann das Hebebauteil, insbesondere seine Anbauten (Ausleger, Auslegerarme, Plattform, Gewichte) dem jeweiligen Arbeitseinsatz angepasst werden, so dass beispielsweise die Plattform für den Transport von Material ein geringes Flächenausmaß, für den Transport von Personen welche Arbeiten an einer mit der Plattform zugänglich gemachten Fläche verrichten, ein größeres Flächenausmaß aufweisen kann.
  • Weiterhin ist denkbar, dass das Fundament bzw. dessen Gestellt mit einem Fahrwerk aus Rollen, Rädern, Ketten versehen werden, welches auf Schienen, befestigten Untergrund oder ähnlichem verfährt, ausgebildet wird. Denkbar ist auch, das Fundament einschließlich Aufbauten mittels Luftkissentechnik zu verfahren. Damit kann die gesamte Hebevorrichtung weit ausgedehnte Flächen über deren länglichen Erstreckung erreichen, z. B. für Fassadenarbeiten ein Gebäuden.
  • Weiterhin kann in einer weiteren Ausführungsform die Plattform über die Auslegerarme 5 nicht nur senkrecht zur Längsachse des Masts 3, sondern mit einem Winkel zwischen 0° und 180° gegenüber der Längsachse des Masts 3 von diesem weg bzw. hin bewegt werden.
  • Des Weiteren kann der Hebevorrichtung auf dem Turm 1 auf den obere Teil ein Obendreherturmdrehkran aufgesetzt sein, d. h. der Obendreherturmdrehkran ist in seiner eigentlichen Funktion verwendbar. Die Plattform 10 kann dazu parallel betrieben werden oder kann hierbei einem Kranführer als Aussichtsbedienerplattform dienen. Dies hat den Vorteil, dass der Kranführer immer auf einer optimalen Hakenhöhe durch Heben und Senken der Plattform mittels des Hebebauteils aufhalten kann und seine Kranarbeiten von der Plattform aus kontrollieren und steuern kann. Dies ermöglicht eine mehr effizientere Kranarbeit und erhöht auch die Arbeitssicherheit. Im Falle von nicht montierten Auslegerarmen 5 und Plattform 10 kann der Kranführer direkt den Ausleger 4 nutzen. Auf der Plattform 10 oder Ausleger könnte auch eine Krankabine vorgesehen werden. Zusätzlich würde auch das Aufsteigen des Kranführers zu der gewünschten Arbeitshöhe erleichtert und sicher gestaltet werden.
  • Weiterhin ist denkbar, dass statt einem Mast 3 zwei oder mehr Masten 3 parallel nebeneinander im Abstand 0,0–3,0 m in gleicher Flucht positioniert werden um mit mehreren Hebevorrichtungen 8, mit den Anbauteilen 4, 5, 10, 11, 12, ein vielfaches von 4500 kg heben zu können. Auch ist denkbar, dass die zwei oder mehr Hebevorrichtungen unabhängig von einen der gleichzeitig betrieben werden.
  • Des Weiteren ist denkbar, dass auf einem Mast 3 mehrere Hebevorrichtungen 8, mit den Anbauteilen 4, 5, 10, 11, 12, installierte werden. Dadurch ist es möglich die Hebevorrichtung an mehreren Verwendungsstellen übereinander gleichzeitig zu verwenden.

Claims (9)

  1. Hebevorrichtung, insbesondere zum Heben und/oder Transport von Personen und Material mit einem Fundament (2), einem Turm (1), der lösbar mit dem Fundament (2) verbunden ist und sich von diesem senkrecht noch oben erstreckt, einem, oder mehreren, Mast (3), der lösbar mit dem Fundament (2) verbunden ist und sich von diesem parallel zum Turm (1) senkrecht noch oben erstreckt, einem Hebebauteil (8), das senkrecht verfahrbar an dem Mast (3) lösbar angebracht ist, und einem Ausleger (4), der lösbar mit dem Hebebauteil (8) verbunden ist, bei der der Mast (3) mittels Verbindungen (9) mit dem Turm (1) verbunden ist.
  2. Hebevorrichtung nach Anspruch 1, bei der Ausleger (4) eine Plattform (10) und einen Auslegerarm (5) aufweist und der Ausleger (4) und die Plattform (10) durch den Auslegerarm (5) miteinander verbunden sind, wobei die Plattform (10) und die Auslegerarme (5) dazu angepasst sind, dass die Plattform (10) mindestens senkrecht zur Längsachse des Masts (3) hin und her bewegbar ist.
  3. Hebevorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Plattform (10) und die Auslegerarme (5) dazu angepasst sind, dass die Plattform (10) mit einem Winkel zwischen 0° und 180° gegenüber der Längsachse des Masts (3) hin und her bewegbar ist.
  4. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der das Fundament (2) verfahrbar ist.
  5. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der der Mast (3) eine Höhe von bis zu 150 m und der Turm eine Höhe bis zu 150 m aufweist.
  6. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die Plattform (10) dazu geeignet ist, pro Mast 3, Lasten bis zu einem Gewicht von ca. 4500 kg zu befördern.
  7. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die Verbindung (9) zwischen dem Mast (3) und dem Turm (1) eine Ankerverbindung ist.
  8. Hebevorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Ankerverbindung einen Träger, der an dem Turm (1) befestigt wird, einen auskragenden Träger, dessen eine Ende an dem der zum Mast (3) zugekehrten Seite des Trägers befestigt wird, und eine Ankerplatte, die am Mast (3) angebracht wird, aufweist und das andere Ende des auskragenden Trägers an der Ankerplatte befestigt wird, wobei der auskragende Träger zwischen den beiden Enden längenverstellbar ist.
  9. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der der horizontale Abstand zwischen dem Mast (3) und dem Turm (1) von 0,2 m bis 5 m ist.
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WO2012080448A1 (de) 2010-12-16 2012-06-21 Palfinger Systems Gmbh Instandhaltungsvorrichtung
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