DE202009002403U1 - Verschließlehre zur Ermittlung von Verschleißgrenzen von Aufnahmebügeln, Kipplagerbolzen oder Aufhängezapfen an Absetzcontainern - Google Patents
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Abstract
Verschleißlehre zum Prüfen der Unterschreitung von Verschleißgrenzen an Aufnahmemitteln von Abroll- und Absetzcontainern dadurch gekennzeichnet, dass die Verschleißlehre (1) aus einer Blechplatte in der Form eines angepaßten gleichschenkligen Dreiecks besteht und in die durch das gleichschenkloge Dreieck gebildete Fläche (2) 6 auf die verschiedenen Sollmaße der Zapfen und Bolzen abgestimmte ausgestanzte Rachenlehren vorgesehen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Verschleißlehre, die mehrere Rachenlehren zum Überprüfen des Grades eines Verschleißes an Aufnahmemitteln, wie Aufnahmebügeln, Kipplagerbolzen oder Aufhängezapfen an Absetzcontainern enthält, die der Feststellung einer Unterschreitung des Sollmaßes von verschiedenen Aufnahmeelementen mit unterschiedlichen Durchmessern mit einer einzigen Messlehre ermöglicht.
- Allgemein sind Messlehren, sogenannte Rachenlehren bekannt, die mit ihren Maulöffnungen das zu messende Werkstück, beispielsweise eine Welle, umfassen, wodurch festgestellt werden kann, ob der Wellendurchmesser innerhalb der gewünschten Toleranz liegt. Sind verschiedene Werkstücke, mit jeweils unterschiedlichen Wellendurchmessern zu überprüfen, so wird es erforderlich, für jedes Werkstück eine auf den entsprechenden Durchmesser abgestimmt Messlehre einzusetzen.
- Nach der
DE 7020130 U1 ist eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Messen eines Durchmessers eines einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden, rotierenden Werkstückes mittels einer Rachenlehre bekannt. Mit dieser Rachenlehre ist es möglich, Durchmesser von verschiedenen Werkstücken mit einem kreisförmigen Querschnitt zu erfassen und damit diese zu überprüfen. Hierzu ist diese Rachenlehre mit einer einseitig angeordneten, feststehenden Klaue und mit einer in Opposition zu dieser feststehenden Klaue angeordneten beweglichen Klaue versehen. - Die bewegliche Klaue ist in einem Gleitlager geführt, das in einem Grundkörper der Messlehre vorgesehen ist. Durch die Verschiebbarkeit der beweglichen Klaue ist es möglich, Werkstücke mit unterschiedlichen Durchmessern zu überprüfen. An der beweglichen Klaue kann der Durchmesser bzw. die Unterschreitung eines vorgegebenen Durchmessers abgenommen werden.
- Mit dem Gegenstand dieses Schutzrechtes ist es zwar möglich, rotierende Werkstücke mit unterschiedlichen Durchmessern der Überprüfung zu unterziehen. Die Handhabung dieser Vorrichtung ist jedoch zum kontinuierlichen Messen eines Durchmessers von nicht rotierenden Werkstücken mit Schwierigkeiten verbunden. Zur Bestimmung eines Durchmessers eines nicht rotierenden Werkstückes muss diese Vorrichtung immer so angesetzt werden, dass der maximale Durchmesser des Werkstückes erfaßt wird. Sobald diese Vorrichtung nicht den maximalen, wirklichen Durchmesser, sondern einen Durchmesser, der nicht durch den geometrischen Ort des kreisförmig ausgebildeten Querschnittes des Prüfobjektes geht, erfaßt, ist es wahrscheinlich, dass ein falscher Wert ermittelt wird. Wegen einer zu erwartenden Mess-Ungenauigkeit verwirft der Fachmann diese Vorrichtung zur Erfassung eines Durchmessers von einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Werkstücken und setzt eine solche Vorrichtung nicht ein.
- Nach der
DE 296 21 185 U1 ist eine aus einer Blechplatte bestehende Messlehre bekannt. Zum Erfassen unterschiedlicher Querschnitte von Werkstücken mit nicht kreisförmigem Querschnitt, verfügt diese Messlehre über u-förmige, maulartig ausgebildete Öffnungen mit zwei parallel verlaufenden Schenkeln. Von diesen beiden Schenkeln ist einer dieser beiden treppenförmig ausgebildet, wodurch die Erfassung von vorgegebenen verschiedenen Querschnitten möglich ist. Die Ausbildung der Schenkel ist so gewählt, dass der stufenförmig ausgebildete Schenkel sich zum Inneren der Messlehre verjüngt. Diese Messlehre kann mit einem Maßstab versehen werden, damit eine eindeutige Zuordnung der Öffnung für verschiedene Querschnitte erkennbar ist. Mit dieser Messlehre können lediglich Gegenstände aus einem Material mit einem rechteckigen Querschnitt überprüft werden. Für eine Überprüfung von Werkstücken mit einem kreisflächigen Querschnitt eignet sich diese Messlehre nicht. Diese sehr praktische Messlehre weist den Nachteil auf, dass durch die treppenförmige Ausbildung des einen Schenkels die Lehre nicht über einen gesamten Querschnitt eines Bolzens geschoben werden kann und dadurch die Gefahr besteht, dass ein falsches Durchmessermaß ermittelt wird. - Das Ziel der Erfindung besteht darin, mit einer einzigen Rachenlehre auf einfache Weise eine Überprüfung eines nicht rotierenden Maschinenelementes, d. h. von Zapfen, Aufnahmebügeln und dergleichen, die aufgrund von Verschleiß durch eine Benutzung einer von einem kreisförmigen Querschnitt abweichenden geometrischen Form mit unterschiedlichen Durchmessern aufweisen, zu ermöglichen, und zwar festzustellen, ob der vorhandene Durchmesser von Zapfen der Aufnahmeelemente von Containern innerhalb der vorgeschriebenen Verschleißgrenzen liegen bzw. ob eine Unterschreitung des Sollmaßes über den Querschnitt durchmesserabhängig vorliegt und damit die zulässigen Verschleißgrenzen für derartige Bauelemente überschritten worden sind.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine, mehrere Rachenlehren enthaltene Verschleißlehre zu schaffen, mit der das Sollmaß eines Aufnahmebügels an Abrollcontainern und mobilen Pressen, das von Kipplagerbolzen an Absetzcontainern und das von Aufhängezapfen an Absetzcontainern überprüft werden kann.
- Diese Aufgabe wird mit den technischen Mitteln, die im Schutzanspruch 1 angegeben sind, gelöst.
- Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
-
1 Eine erfindungsgemäß ausgebildete Messlehre in einer Ansicht, -
2 die Messlehre nach1 in einer perspektivischen Darstellung. - Die erfindungsgemäß ausgebildete Verschleißlehre
1 für eine Überprüfung der Bolzen und Zapfen von Aufnahmemitteln an Abroll- und Absetzcontainern auf Unterschreitung der zulässigen Verschleißgrenzen besteht aus einer 2 mm starken Blechplatte aus nichtrostendem Stahl, die in ihrer Form eine gestaltete Fläche2 aufweist, die begrenzt ist durch die Schenkel eines angenähert gleichschenkligen Dreiecks. Dieses gestaltete gleichschenklige Dreieck weist Abrundungen3 an den durch die Basiswinkel gebildeten Ecken der Schnittpunkte zwischen einem Basisschenkel4 und den beiden Seitenschenkeln5 auf. Der dem Basisschenkel4 gegenüberliegende Schnittpunkt der Seitenschenkel5 des die Kontur der Blechplatte der Verschleißlehre1 bildenden gleichschenkligen Dreiecks ist abgeschnitten und durch eine parallel zum Basisschenkel4 verlaufende Gerade6 ersetzt. - Die Fläche der Verschleißlehre
1 enthält 6 Rachenlehren7.1 ,7.2 ,7.3 ,7.4 ,7.5 ,7.6 zum Überprüfen des Sollmaßes von Durchmessern von nicht dargestellten zapfenartigen Aufnahmemitteln an ebenenfalls nicht dargestellte Container. Alle Rachenlehren der Verschleißlehre1 haben die Form einer rechtwinkligen, u-förmigen Ausnehmung mit unterschiedlichen lichten Weiten. Die Rachenlehren7.1 ,7.2 ,7.3 sind in der Dreiecksfläche, die begrenzt ist durch den Basisschenkel4 , je eine Rachenlehre7.4 bzw.7.5 ist in dem Bereich der Dreiecksfläche, die durch die Seitenschenkel5 des gleichschenkligen Dreiecks begrenzt ist, angeordnet und eine Rachenlehre7.6 ist im Bereich der Dreiecksfläche, die durch die parallel zum Basisschenkel4 verlaufende Gerade6 begrenzt ist, angeordnet. Die durch die Schnittpunkte zwischen den Seitenschenkeln5 und der Geraden6 gebildeten Ecken der Dreiecksfläche sind gleichfalls durch Abrundungen8 ersetzt. - Die Verschleißlehre
1 weist in der Fläche2 beiderseits zur Rachenlehre7.6 und zu dieser symmetrisch angeordnet Bohrungen9 auf. Diese dienen der Ablage der Verschleißlehre1 in einem Aktenordner. - Die Handhabung der erfindungsgemäß ausgebildeten Verschleißlehre ist einfach. Eine zutreffende Rachenlehre wird auf den zu prüfenden Zapfen oder dgl. aufgesetzt. Sobald diese sich über den zu prüfenden Durchmesser des Prüfteils, d. h. über einen Zapfen oder dgl. schieben läßt, dann ist die Verschleißgrenze des geprüften Durchmessers überschritten und die Sicherheitsanforderungen werden nicht mehr erfüllt.
-
- 1
- Verschleißlehre
- 2
- Fläche
- 3
- Abrundung
- 4
- Basisschenkel
- 5
- Seitenschenkel
- 6
- Gerade
- 7.1
- Ausnehmung/Rachenlehre
- 7.2
- Ausnehmung/Rachenlehre
- 7.3
- Ausnehmung/Rachenlehre
- 7.4
- Ausnehmung/Rachenlehre
- 7.5
- Ausnehmung/Rachenlehre
- 7.6
- Ausnehmung/Rachenlehre
- 8
- Abrundung
- 9
- Bohrung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 7020130 U1 [0003]
- - DE 29621185 U1 [0006]
Claims (6)
- Verschleißlehre zum Prüfen der Unterschreitung von Verschleißgrenzen an Aufnahmemitteln von Abroll- und Absetzcontainern dadurch gekennzeichnet, dass die Verschleißlehre (
1 ) aus einer Blechplatte in der Form eines angepaßten gleichschenkligen Dreiecks besteht und in die durch das gleichschenkloge Dreieck gebildete Fläche (2 ) 6 auf die verschiedenen Sollmaße der Zapfen und Bolzen abgestimmte ausgestanzte Rachenlehren vorgesehen sind. - Verschleißlehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Form eines angepaßten gleichschenkligen Dreiecks ausgebildete Verschleißlehre (
1 ) Abrundungen (3 ) anstelle der Schnittpunkte zwischen Basisschenkel (4 ) und Seitenschenkel (5 ) aufweist und die dem Basisschenkel (4 ) gegenüberliegende Ecke als Schnittstelle zwischen den Seitenschenkeln (5 ) abgeschnitten und durch eine parallel zum Basisschenkel (4 ) verlaufenden Gerade (6 ) ersetzt ist. - Verschleißlehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rachenlehren als rechteckige u-förmige Ausnehmungen in der Dreiecksfläche (
2 ) angeordnet und mit unterschiedlichen lichten Weiten ausgebildet sind. - Verschleißlehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Seite der Schenkel (
4 ) je eine Rachenlehre (7.4 ;7.5 ), auf der Seite des Basisschenkels (3 ) die Rachenlehren (7.1 ;7.2 ;7.3 ) und auf der Seite der Geraden (5 ) eine Rachenlehren (7.6 ) in der Dreiecksfläche (2 ) der Verschleißlehre (1 ) vorgesehen sind. - Verschleißlehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Seitenschenkel (
5 ) und der Geraden (6 ) Abrundungen (8 ) vorgesehen sind. - Verschleißlehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beiderseits der Ausnehmung (
7.6 ) Bohrungen (9 ) vorgesehen und symmetrisch zu dieser angeordnet sind.
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Publications (1)
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Cited By (2)
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| DE29621185U1 (de) | 1996-12-06 | 1997-02-20 | Vetter Umformtechnik GmbH, 57299 Burbach | Meßlehre |
-
2009
- 2009-02-19 DE DE200920002403 patent/DE202009002403U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (1)
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| DE29621185U1 (de) | 1996-12-06 | 1997-02-20 | Vetter Umformtechnik GmbH, 57299 Burbach | Meßlehre |
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| CN109141196A (zh) * | 2018-10-11 | 2019-01-04 | 江苏航空职业技术学院 | 双股保险丝编结角度量角器 |
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