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DE202009002391U1 - Dichtungsband für Randabschlussprofile - Google Patents

Dichtungsband für Randabschlussprofile Download PDF

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DE202009002391U1
DE202009002391U1 DE200920002391 DE202009002391U DE202009002391U1 DE 202009002391 U1 DE202009002391 U1 DE 202009002391U1 DE 200920002391 DE200920002391 DE 200920002391 DE 202009002391 U DE202009002391 U DE 202009002391U DE 202009002391 U1 DE202009002391 U1 DE 202009002391U1
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sealing
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DE200920002391
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F19/00Other details of constructional parts for finishing work on buildings
    • E04F19/02Borders; Finishing strips, e.g. beadings; Light coves
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/04Roof drainage; Drainage fittings in flat roofs, balconies or the like
    • E04D13/0404Drainage on the roof surface
    • E04D13/0459Drainage borders, e.g. dripping edges, gravel stops or dispersers
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04D13/04Roof drainage; Drainage fittings in flat roofs, balconies or the like
    • E04D13/0404Drainage on the roof surface
    • E04D13/0459Drainage borders, e.g. dripping edges, gravel stops or dispersers
    • E04D2013/0468Drip edges

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Abstract

Dichtungsband für Randabschlussprofile mit einer Klebeschicht, mit einer wasserdichten Membrane und mit einer Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass längs einer Seitenkante des auf der Deckschicht (4) ein Randstreifen (5) aus einem haftungsförderndem Material angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Dichtungsband für Randabschlussprofile mit einer Klebeschicht, mit einer wasserdichten Membrane und mit einer Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff.
  • Randabschlussprofile sind in unterschiedlicher Ausgestaltung und mit unterschiedlicher Formgebung aus der Praxis bekannt und dienen dazu, eine Stirnseite eines mit einem mit Bodenplatten belegten Balkons, einer Terrasse oder dergleichen vor äußeren Witterungseinflüssen zu schützen. Der Bodenbelag des Balkons oder der Terrasse kann dabei beispielsweise aus Fliesen, bzw. aus Natur- oder Kunststeinplatten gebildet werden, die in einem Mörtelbett oder auf einem anderen geeigneten Untergrund verlegt sind. Um insbesondere zwischen den einzelnen Bodenplatten eindringende Feuchtigkeit abführen zu können und um zu vermeiden, dass über einen längeren Zeitraum gestaute bzw. in der Umgebung der Bodenplatten zurückgehaltene Feuchtigkeit zu einer optischen Beeinträchtigung oder zu einer Beschädigung des Bodenbelags führt, wird üblicherweise eine Entwässerung angestrebt und vorgesehen, bei der das über die gesamte Balkonfläche eindringende Sickerwasser gesammelt und über einen Randbereich des Balkons abgeführt wird. In dem Randbereich angeordnete Randabschlussprofile, wie sie beispielsweise in DE 20 2007 004 298 U1 beschrieben werden, können zu diesem Zweck seitlich oder nach unten angeordnete Entwässerungsöffnungen aufweisen.
  • Um zu verhindern, dass zwischen den Bodenplatten eindringende Feuchtigkeit in tiefere Bereiche vordringt ist oftmals vorgesehen, dass unter einem Mörtelbett für die Bodenplatten und oberhalb eines Untergrunds des Balkons oder der Terrasse eine wasserundurchlässige Dichtungsfolie Verlegt ist. Die Dichtungsfolie weist vorzugsweise ein Gefälle in Richtung eines mit einem Randabschlussprofil versehenen Randbereichs des Balkons oder der Terrasse auf. Um diesen Randbereich zusätzlich abzudichten ist vorzugsweise vorgesehen, in dem Randbereich mittels eines selbstklebenden Dichtungsbandes eine zusätzliche Abdichtung und Feuchtigkeitssperre zu bewirken.
  • Ein aus der Praxis bekanntes Dichtungsband der eingangs genannten Gattung weist zu diesem Zweck neben einer Klebeschicht aus einem selbstklebenden Material eine wasserdichte Membrane und eine darauf angeordnete Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff auf. Die wasserdichte Membrane und die Deckschicht können auch zusammenfallen, bzw. als einheitliche Materialschicht ausgebildet sein.
  • Die derzeit üblicherweise verwendeten Dichtungsbänder, die eine Einbettung in eine dünne Klebemörtelschicht oder in Dämmschlämme ermöglichen, weisen zudem eine auf einer Oberseite des Dichtungsbandes aufkaschierte Vliesschicht auf. Die Vliesschicht sorgt für eine raue Oberseite mit guten Haftbedingungen für eine darauf angeordnete Klebemörtelschicht bzw. für ein Mörtelbett für die Bodenplatten, so dass eine einfache und zuverlässige Montage einer derartigen Randabschlussanordnung erleichtert wird.
  • Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Verwendung derartiger Dichtungsbänder eine zeitaufwändige Vorbereitung eines Untergrunds erforderlich machen, da beispielsweise ein mit Aussparungen versehenes Randabschlussprofil mit einer vorgegebenen Wandstärke zur Vermeidung von Kanten und sprungartigen Übergängen mit Dichtschlämme oder einem anderen geeigneten Spachtelmaterial verspachtelt werden muss, bevor das Dichtungsband aufgeklebt werden kann. Des weiteren muss das Dichtungsband auch an einer Stirnseite beispielsweise in Dichtschlämme eingebettet sein, um zuverlässig verhindern zu können, dass dort anstehendes Wasser bzw. Feuchtigkeit auf Grund von Kapillarkräften längs der Vliesschicht unter den Bodenbelag und gegebenenfalls unter die wasserundurchlässige Abdeckfolie gezogen bzw. transportiert wird. Eine vollständige Einbettung des Dichtungsbandes und insbesondere der darauf angeordneten Vliesschicht wird in der Praxis jedoch selten ausreichend sorgfältig durchgeführt, so dass insbesondere bei wechselnden Frostbedingungen eine Beschädigung des Randbereichs nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Zudem ist der für eine sorgfältige Verlegung und Einbettung des Dichtungsbandes erforderliche Aufwand verhältnismäßig hoch.
  • Es wird deshalb als eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung angesehen, ein Dichtungsband der eingangs genannten Gattung so auszugestalten, dass eine möglichst rasche und einfache Verlegung ermöglicht wird und gleichzeitig eine zuverlässige Abdichtwirkung gewährleistet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass längs einer Seitenkante des Dichtungsbandes auf der Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff ein Randstreifen aus einem haftungsfördernden Material angeordnet ist. Das Dichtungsband weist erfindungsgemäß an seiner Oberseite zwei parallel verlaufende Oberflächenbereiche auf. Ein ausschließlich von der Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff bedeckter Oberflächenbereich bildet für Dichtschlämme oder Mörtelmaterialien einen sehr glatten Untergrund mit geringen bzw. vernachlässigbaren Hafteigenschaften. Sollten im Anschluss an die Verlegung bzw. Verklebung des Dichtungsbandes Dichtschlämme, bzw. eine Flüssigfolie auf diesem Oberflächenbereich des Dichtungsbandes aufgetragen worden sein, so können derartige Materialien durch Abstreifen bzw. Abwischen leicht wieder entfernt werden. Im Gegensatz dazu weist der mit einem haftungsfördernden Material bedeckte, parallel dazu verlaufende Randstreifen eine raue und haftungsvermittelnde Oberfläche auf, so dass darauf angeordnete Dichtschlämme oder Flüssigfolien einen guten und zuverlässigen Halt finden.
  • Wird das Dichtungsband im Bereich des Randabschlusses so verlegt bzw. angeordnet, dass der Randbereich mit der Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff der Stirnseite bzw. dem Randbereich des Balkons zugewandt ist, so verhindert dieser Randbereich das Eindringen von Feuchtigkeit aus dem Randbereich in dahinter liegende Bereiche des Balkons, da in diesem Randbereich des Dichtungsbandes keinerlei Kapillarkräfte wirken können. Dagegen wird in dem der Stirnseite des Balkons abgewandten Bereichs des Dichtungsbandes durch den Randstreifen aus einem haftungsfördernden Material eine zuverlässige Einbettung des Dichtungsbandes beispielsweise in Dichtschlämme oder in ein geeignetes Klebematerial unterstützt.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Randstreifen aus haftungsförderndem Material Fasern enthält bzw. dass der Randstreifen aus einem Faservlies besteht. Dabei kann es sich um Fasern aus einem natürlichen Material oder aus einem Kunststoffmaterial handeln. Der Randstreifen kann auch aus einer im Zusammenhang mit vollflächig vliesbeschichteten Dichtungsbändern bekannten Vliesschicht bestehen.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass der Randstreifen auf die wasserdichte Membran bzw. auf die Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff aufgewalzt ist. Durch das Aufwalzen der Fasern oder des Faservlieses auf das noch nicht vollständig ausgehärtete Kunststoffmaterial kann im Rahmen eines kostengünstig durchführbaren Herstellungsverfahrens eine dauerhaft und zuverlässige Befestigung bzw. des Faservlieses auf dem ansonsten nicht haftenden Kunststoff herbeigeführt werden. Die Fasern bzw. das Faservlies können auch aufkaschiert oder beispielsweise verklebt werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die Breite des Randstreifens aus haftungsförderndem Material näherungsweise der halben Breite des Dichtungsbandes entspricht. Die Breite des Dichtungsbandes ist dabei vorzugsweise in einem Bereich zwischen 12–20 cm vorgegeben. Die Breite des Randstreifens aus haftungsförderndem Material beträgt üblicherweise 6–10 cm, vorzugsweise 7–8 cm. Untersuchungen haben ergeben, dass einerseits eine derartige Gesamtbreite des Dichtungsbandes für eine zuverlässige Abdichtung ausreichen und andererseits ein Randstreifens aus haftungsförderndem Material mit einer vorangehend genannten Breite eine zuverlässige Festlegung bzw. Einbettung in den angrenzend verwendeten Klebemörtel bzw. die Dichtschlämme herbeiführen und gewährleisten kann.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Randabschlussanordnung für einen mit einem Bodenbelag bedeckten Balkon oder dergleichen mit einem Randabschlussprofil mit einer vertikalen Blende und einem horizontal unter dem Bodenbelag anordnen baren Verankerungsschenkel und mit einem auf dem Verankerungsschenkel festlegbaren Dichtungsband. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Dichtungsband ein Dichtungsband mit den vorausgehend genannten Merkmalen ist.
  • Um eine Verklebung des Dichtungsbandes bei der erfindungsgemäßen Randabschlussanordnung zu erleichtern und den Aufwand für eine Vorbereitung eines Untergrunds für das Dichtungsband zu verringern ist vorgesehen, dass der Verankerungsschenkel im Wesentlichen vollflächig ausgestaltet ist. Dies bedeutet, dass der Verankerungsschenkel keine großflächigen Aussparungen aufweist, die bei einer Einbettung in Dichtschlämme für eine zusätzliche Verankerung des Verankerungsschenkels sorgen könnten, jedoch eine aufwändige Vorbereitung und Einbettung des Randabschlussprofils in Dichtschlämme oder dergleichen erforderlich werden lassen. Es hat sich gezeigt, dass eine Festlegung des Randabschlussprofils durch im Abstand zueinander angeordnete, in dem Untergrund des Balkons oder der Terrasse verankerte Dübel oder vergleichbare Befestigungselemente völlig ausreicht. Das Dichtungsband kann auf dem im Wesentlichen vollflächig ausgestalteten Verankerungsschenkel rasch und zuverlässig verlegt bzw. verklebt werden. Gegebenenfalls beabstandet voneinander angeordnete Befestigungsdübel beeinträchtigen eine zuverlässige Abdichtung durch das Dichtungsband nicht.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die Breite eines nicht mit dem haftungsfördernden Material bedeckten Randstreifens der Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff an die Abmessungen des Verankerungsschenkels angepasst ist. Sofern gemäß der üblicherweise angewandten Verlegepraxis das Dichtungsband nicht bündig abschließend mit der vertikalen Blende des Randabschlussprofils verlegt wird, sondern in einem Abstand zu der vertikalen Blende auf dem Verankerungsschenkel verklebt wird, so ist die Breite des Randstreifens mit einer nicht haftenden Oberfläche entsprechend angepasst bzw. darauf abgestimmt, so dass der Randstreifen aus einem haftungsförderndem Material erst im Anschluss an eine Endkante des Verankerungsschenkels beginnt.
  • Auf diese Weise kann eine ansonsten erforderlich werdende Vorbehandlung des Untergrunds bzw. eine Nivellierung des Untergrunds im Bereich des Verankerungsschenkels mittels Dichtschlämme oder eines anderen geeigneten Spachtelmaterials überflüssig bzw. vermieden werden. Der erhabene Bereich des Dichtungsbandes über dem darunter befindlichen Verankerungsschenkel weist eine nicht haftende Oberfläche auf, von der Dichtschlämme oder anderes Mörtelmaterial einfach und im Wesentlichen rückstandslos abgestreift bzw. abgewaschen werden kann. Der im Anschluss daran tiefer liegende Bereich des beispielsweise mit einem Faservlies bedeckten Randstreifens des Dichtungsbandes bietet eine raue, gut haftende Oberfläche für eine Beschichtung aus Dichtschlämme oder Flüssigfolie, wie sie im Anschluss an das Dichtungsband zur Nivellierung des Untergrunds unter den Bodenplatten oftmals erforderlich ist. Die Dichtschlämme kann auch auf den mit einem Vlies bedeckten Oberflächenbereich des Dichtungsbandes aufgetragen werden und bis an den auf dem Verankerungsschenkel befindlichen erhabenen Bereich des Dichtungsbandes heranragen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele des Erfindungsgedankens näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
  • 1 eine Schnittansicht eines Dichtungsbandes, wobei die einzelnen Schichten des Dichtungsbandes zur Veranschaulichung überhöht dargestellt sind,
  • 2 eine Schnittansicht einer Randabschlussanordnung mit einem Randabschlussprofil und einem darauf angeordneten Dichtungsband und
  • 3 eine schematische, perspektivische Ansicht der in 2 dargestellten Randanordnung in teilweise geschnittener Darstellung.
  • Ein in 1 schematisch dargestelltes Dichtungsband 1 weist eine Klebeschicht 2 aus einem selbstklebenden Material mit elastischen Eigenschaften auf. Die Klebeschicht 2 kann beispielsweise aus Butyl bestehen. Über der Klebeschicht 2 ist eine wasserundurchlässige Membran 3 angeordnet. Über der Membran 3 befindet sich eine Deckschicht 4 aus einem nicht haftenden Kunststoffmaterial. Es ist ebenfalls denkbar, dass die wasserdichte Membran 3 bereits aus einem nicht haftenden Kunststoffmaterial besteht, so dass keine gesonderte Deckschicht 4 erforderlich ist. Die Eigenschaft „nicht haftend” bezeichnet dabei eine sehr glatte Oberfläche, auf der beispielsweise Dichtschlämme oder andere Mörtelmaterialien keinen guten Halt finden und deshalb leicht abgestreift bzw. abgewaschen werden können.
  • Ein etwa eine halbe Breite des Dichtungsbandes 1 bedeckender Randstreifen 5 besteht aus einem aufgewalzten Faservlies, welches im Gegensatz zu einem benachbarten Oberflächenbereich 6 des Dichtungsbandes 1 haftungsfördernde Eigenschaften insbesondere im Zusammenhang mit Dichtschlämme oder anderen Mörtelmaterialien aufweist.
  • An einer Unterseite 7 der Klebeschicht 2 sind zwei das Dichtungsband 1 schützende Streifen aus Silikonpapier 8 bzw. aus Silikonfolie angeordnet. Unmittelbar vor einem Verkleben des Dichtungsbandes 1 auf einem Untergrund müssen die Streifen aus Silikonpapier 8 abgezogen werden, um die Klebeschicht 2 freizulegen und ein Verkleben des Dichtungsbandes 1 zu ermöglichen.
  • Bei dem in den 2 und 3 jeweils dargestellten Ausführungsbeispiel einer Randabschlussanordnung ist ein Randabschlussprofil 9, das nach oben bzw. nach unten abgewinkelte vertikale Blendenbereiche 10 aufweist, mit einem horizontal ausgerichteten Verankerungsschenkel 11 auf einem Untergrund 12 eines Balkons angeordnet. Das Randabschlussprofil 9 ist im Bereich des Verankerungsschenkels 11 mittels beabstandet zueinander angeordneter Dübel 13 auf dem Untergrund 12 festgelegt.
  • Teilweise auf dem Verankerungsschenkel 11 und teilweise auf einem angrenzenden Bereich des Untergrunds 12 ist das Dichtungsband 1 verklebt. Die Abmessungen des Randstreifens 5 bzw. des Oberflächenbereichs 6 mit einem nicht haftenden Kunststoff sind an die horizontale Ausdehnung des Verankerungsschenkels 11 angepasst. In einem auf Grund des darunter befindlichen Verankerungsschenkels 11 erhabenen Bereich 14 weist eine Oberfläche 15 des Dichtungsbandes 1 keine oder lediglich sehr geringe Hafteigenschaften auf. In einem daneben angeordneten, tiefer gelegenen Bereich 16 ist das Dichtungsband 1 zusätzlich mit dem Randstreifen 5 aus Faservlies bedeckt, so dass das Dichtungsband 1 auf einer dem Randabschlussprofil 9 abgewandten Seite 17 zuverlässig in eine Schicht aus Dichtschlämme 18 eingebettet werden kann. Das in seinem erhabenen Bereich 14 nicht mit Dichtschlämme 18 bedeckte Dichtungsband 1 und in seinem daran anschließenden tiefer gelegenen Bereich 16 und der im Anschluss daran weitergeführten Schicht aus Dichtschlämme 18 bedeckten Bereich 16 weist eine mit einfachen Mitteln rasch und zuverlässig herstellbare sehr ebene Oberfläche auf, die als Untergrund für einen darauf angeordneten, gegebenenfalls in ein wasserdurchlässiges Material eingebetteten Bodenbelag dienen kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202007004298 U1 [0002]

Claims (8)

  1. Dichtungsband für Randabschlussprofile mit einer Klebeschicht, mit einer wasserdichten Membrane und mit einer Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass längs einer Seitenkante des auf der Deckschicht (4) ein Randstreifen (5) aus einem haftungsförderndem Material angeordnet ist.
  2. Dichtungsband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Randstreifen (5) aus haftungsförderndem Material Fasern enthält.
  3. Dichtungsband nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Randstreifen (5) aus einem Faservlies besteht.
  4. Dichtungsband nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Randstreifen (5) auf die wasserdichte Membran (3) oder die Deckschicht (4) aus nicht haftendem Kunststoff aufgewalzt ist.
  5. Dichtungsband nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Randstreifens (5) aus haftungsförderndem Material näherungsweise der halben Breite des Dichtungsbandes (1) entspricht.
  6. Randabschlussanordnung für einen mit einem Bodenbelag bedeckten Balkon oder dergleichen mit einem Randabschlussprofil (9) mit einer vertikalen Blende und einem horizontal unter dem Bodenbelag anordnen baren Verankerungsschenkel (11) und mit einem auf dem Verankerungsschenkel (11) festlegbaren Dichtungsband (1), dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsband (1) ein Dichtungsband (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 ist.
  7. Randabschlussanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verankerungsschenkel (11) im Wesentlichen vollflächig ausgestaltet ist.
  8. Randabschlussanordnung nach Anspruch 6 oder Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite eines nicht mit dem haftungsfördernden Material bedeckten Randstreifens der Deckschicht (4) aus nicht haftendem Kunststoff an die Abmessungen des Verankerungsschenkels (11) angepasst ist.
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