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Die
Erfindung betrifft ein Dichtungsband für Randabschlussprofile
mit einer Klebeschicht, mit einer wasserdichten Membrane und mit
einer Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff.
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Randabschlussprofile
sind in unterschiedlicher Ausgestaltung und mit unterschiedlicher
Formgebung aus der Praxis bekannt und dienen dazu, eine Stirnseite
eines mit einem mit Bodenplatten belegten Balkons, einer Terrasse
oder dergleichen vor äußeren Witterungseinflüssen
zu schützen. Der Bodenbelag des Balkons oder der Terrasse
kann dabei beispielsweise aus Fliesen, bzw. aus Natur- oder Kunststeinplatten
gebildet werden, die in einem Mörtelbett oder auf einem
anderen geeigneten Untergrund verlegt sind. Um insbesondere zwischen
den einzelnen Bodenplatten eindringende Feuchtigkeit abführen
zu können und um zu vermeiden, dass über einen
längeren Zeitraum gestaute bzw. in der Umgebung der Bodenplatten
zurückgehaltene Feuchtigkeit zu einer optischen Beeinträchtigung
oder zu einer Beschädigung des Bodenbelags führt,
wird üblicherweise eine Entwässerung angestrebt
und vorgesehen, bei der das über die gesamte Balkonfläche
eindringende Sickerwasser gesammelt und über einen Randbereich
des Balkons abgeführt wird. In dem Randbereich angeordnete
Randabschlussprofile, wie sie beispielsweise in
DE 20 2007 004 298 U1 beschrieben
werden, können zu diesem Zweck seitlich oder nach unten
angeordnete Entwässerungsöffnungen aufweisen.
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Um
zu verhindern, dass zwischen den Bodenplatten eindringende Feuchtigkeit
in tiefere Bereiche vordringt ist oftmals vorgesehen, dass unter
einem Mörtelbett für die Bodenplatten und oberhalb
eines Untergrunds des Balkons oder der Terrasse eine wasserundurchlässige
Dichtungsfolie Verlegt ist. Die Dichtungsfolie weist vorzugsweise
ein Gefälle in Richtung eines mit einem Randabschlussprofil
versehenen Randbereichs des Balkons oder der Terrasse auf. Um diesen
Randbereich zusätzlich abzudichten ist vorzugsweise vorgesehen,
in dem Randbereich mittels eines selbstklebenden Dichtungsbandes
eine zusätzliche Abdichtung und Feuchtigkeitssperre zu bewirken.
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Ein
aus der Praxis bekanntes Dichtungsband der eingangs genannten Gattung
weist zu diesem Zweck neben einer Klebeschicht aus einem selbstklebenden
Material eine wasserdichte Membrane und eine darauf angeordnete
Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff auf. Die wasserdichte
Membrane und die Deckschicht können auch zusammenfallen,
bzw. als einheitliche Materialschicht ausgebildet sein.
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Die
derzeit üblicherweise verwendeten Dichtungsbänder,
die eine Einbettung in eine dünne Klebemörtelschicht
oder in Dämmschlämme ermöglichen, weisen
zudem eine auf einer Oberseite des Dichtungsbandes aufkaschierte
Vliesschicht auf. Die Vliesschicht sorgt für eine raue
Oberseite mit guten Haftbedingungen für eine darauf angeordnete
Klebemörtelschicht bzw. für ein Mörtelbett
für die Bodenplatten, so dass eine einfache und zuverlässige
Montage einer derartigen Randabschlussanordnung erleichtert wird.
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Es
hat sich jedoch gezeigt, dass die Verwendung derartiger Dichtungsbänder
eine zeitaufwändige Vorbereitung eines Untergrunds erforderlich
machen, da beispielsweise ein mit Aussparungen versehenes Randabschlussprofil
mit einer vorgegebenen Wandstärke zur Vermeidung von Kanten
und sprungartigen Übergängen mit Dichtschlämme
oder einem anderen geeigneten Spachtelmaterial verspachtelt werden
muss, bevor das Dichtungsband aufgeklebt werden kann. Des weiteren
muss das Dichtungsband auch an einer Stirnseite beispielsweise in
Dichtschlämme eingebettet sein, um zuverlässig
verhindern zu können, dass dort anstehendes Wasser bzw. Feuchtigkeit
auf Grund von Kapillarkräften längs der Vliesschicht
unter den Bodenbelag und gegebenenfalls unter die wasserundurchlässige
Abdeckfolie gezogen bzw. transportiert wird. Eine vollständige
Einbettung des Dichtungsbandes und insbesondere der darauf angeordneten
Vliesschicht wird in der Praxis jedoch selten ausreichend sorgfältig
durchgeführt, so dass insbesondere bei wechselnden Frostbedingungen
eine Beschädigung des Randbereichs nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann. Zudem ist der für eine sorgfältige
Verlegung und Einbettung des Dichtungsbandes erforderliche Aufwand
verhältnismäßig hoch.
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Es
wird deshalb als eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung angesehen,
ein Dichtungsband der eingangs genannten Gattung so auszugestalten, dass
eine möglichst rasche und einfache Verlegung ermöglicht
wird und gleichzeitig eine zuverlässige Abdichtwirkung
gewährleistet werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass längs einer Seitenkante des Dichtungsbandes auf der
Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff ein Randstreifen aus
einem haftungsfördernden Material angeordnet ist. Das Dichtungsband
weist erfindungsgemäß an seiner Oberseite zwei
parallel verlaufende Oberflächenbereiche auf. Ein ausschließlich
von der Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff bedeckter Oberflächenbereich
bildet für Dichtschlämme oder Mörtelmaterialien
einen sehr glatten Untergrund mit geringen bzw. vernachlässigbaren
Hafteigenschaften. Sollten im Anschluss an die Verlegung bzw. Verklebung
des Dichtungsbandes Dichtschlämme, bzw. eine Flüssigfolie
auf diesem Oberflächenbereich des Dichtungsbandes aufgetragen
worden sein, so können derartige Materialien durch Abstreifen
bzw. Abwischen leicht wieder entfernt werden. Im Gegensatz dazu
weist der mit einem haftungsfördernden Material bedeckte,
parallel dazu verlaufende Randstreifen eine raue und haftungsvermittelnde
Oberfläche auf, so dass darauf angeordnete Dichtschlämme
oder Flüssigfolien einen guten und zuverlässigen
Halt finden.
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Wird
das Dichtungsband im Bereich des Randabschlusses so verlegt bzw.
angeordnet, dass der Randbereich mit der Deckschicht aus nicht haftendem
Kunststoff der Stirnseite bzw. dem Randbereich des Balkons zugewandt
ist, so verhindert dieser Randbereich das Eindringen von Feuchtigkeit
aus dem Randbereich in dahinter liegende Bereiche des Balkons, da
in diesem Randbereich des Dichtungsbandes keinerlei Kapillarkräfte
wirken können. Dagegen wird in dem der Stirnseite des Balkons
abgewandten Bereichs des Dichtungsbandes durch den Randstreifen
aus einem haftungsfördernden Material eine zuverlässige
Einbettung des Dichtungsbandes beispielsweise in Dichtschlämme
oder in ein geeignetes Klebematerial unterstützt.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass der Randstreifen aus haftungsförderndem
Material Fasern enthält bzw. dass der Randstreifen aus
einem Faservlies besteht. Dabei kann es sich um Fasern aus einem
natürlichen Material oder aus einem Kunststoffmaterial
handeln. Der Randstreifen kann auch aus einer im Zusammenhang mit
vollflächig vliesbeschichteten Dichtungsbändern
bekannten Vliesschicht bestehen.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass der Randstreifen auf die wasserdichte Membran
bzw. auf die Deckschicht aus nicht haftendem Kunststoff aufgewalzt
ist. Durch das Aufwalzen der Fasern oder des Faservlieses auf das
noch nicht vollständig ausgehärtete Kunststoffmaterial
kann im Rahmen eines kostengünstig durchführbaren
Herstellungsverfahrens eine dauerhaft und zuverlässige
Befestigung bzw. des Faservlieses auf dem ansonsten nicht haftenden
Kunststoff herbeigeführt werden. Die Fasern bzw. das Faservlies
können auch aufkaschiert oder beispielsweise verklebt werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen,
dass die Breite des Randstreifens aus haftungsförderndem Material näherungsweise
der halben Breite des Dichtungsbandes entspricht. Die Breite des
Dichtungsbandes ist dabei vorzugsweise in einem Bereich zwischen
12–20 cm vorgegeben. Die Breite des Randstreifens aus haftungsförderndem
Material beträgt üblicherweise 6–10 cm,
vorzugsweise 7–8 cm. Untersuchungen haben ergeben, dass
einerseits eine derartige Gesamtbreite des Dichtungsbandes für
eine zuverlässige Abdichtung ausreichen und andererseits
ein Randstreifens aus haftungsförderndem Material mit einer
vorangehend genannten Breite eine zuverlässige Festlegung
bzw. Einbettung in den angrenzend verwendeten Klebemörtel
bzw. die Dichtschlämme herbeiführen und gewährleisten
kann.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Randabschlussanordnung für
einen mit einem Bodenbelag bedeckten Balkon oder dergleichen mit
einem Randabschlussprofil mit einer vertikalen Blende und einem
horizontal unter dem Bodenbelag anordnen baren Verankerungsschenkel
und mit einem auf dem Verankerungsschenkel festlegbaren Dichtungsband.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Dichtungsband
ein Dichtungsband mit den vorausgehend genannten Merkmalen ist.
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Um
eine Verklebung des Dichtungsbandes bei der erfindungsgemäßen
Randabschlussanordnung zu erleichtern und den Aufwand für
eine Vorbereitung eines Untergrunds für das Dichtungsband
zu verringern ist vorgesehen, dass der Verankerungsschenkel im Wesentlichen
vollflächig ausgestaltet ist. Dies bedeutet, dass der Verankerungsschenkel
keine großflächigen Aussparungen aufweist, die
bei einer Einbettung in Dichtschlämme für eine
zusätzliche Verankerung des Verankerungsschenkels sorgen könnten,
jedoch eine aufwändige Vorbereitung und Einbettung des
Randabschlussprofils in Dichtschlämme oder dergleichen
erforderlich werden lassen. Es hat sich gezeigt, dass eine Festlegung
des Randabschlussprofils durch im Abstand zueinander angeordnete,
in dem Untergrund des Balkons oder der Terrasse verankerte Dübel
oder vergleichbare Befestigungselemente völlig ausreicht.
Das Dichtungsband kann auf dem im Wesentlichen vollflächig ausgestalteten
Verankerungsschenkel rasch und zuverlässig verlegt bzw.
verklebt werden. Gegebenenfalls beabstandet voneinander angeordnete
Befestigungsdübel beeinträchtigen eine zuverlässige
Abdichtung durch das Dichtungsband nicht.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist
vorgesehen, dass die Breite eines nicht mit dem haftungsfördernden
Material bedeckten Randstreifens der Deckschicht aus nicht haftendem
Kunststoff an die Abmessungen des Verankerungsschenkels angepasst ist.
Sofern gemäß der üblicherweise angewandten Verlegepraxis
das Dichtungsband nicht bündig abschließend mit
der vertikalen Blende des Randabschlussprofils verlegt wird, sondern
in einem Abstand zu der vertikalen Blende auf dem Verankerungsschenkel
verklebt wird, so ist die Breite des Randstreifens mit einer nicht
haftenden Oberfläche entsprechend angepasst bzw. darauf
abgestimmt, so dass der Randstreifen aus einem haftungsförderndem
Material erst im Anschluss an eine Endkante des Verankerungsschenkels
beginnt.
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Auf
diese Weise kann eine ansonsten erforderlich werdende Vorbehandlung
des Untergrunds bzw. eine Nivellierung des Untergrunds im Bereich des
Verankerungsschenkels mittels Dichtschlämme oder eines
anderen geeigneten Spachtelmaterials überflüssig
bzw. vermieden werden. Der erhabene Bereich des Dichtungsbandes über
dem darunter befindlichen Verankerungsschenkel weist eine nicht haftende
Oberfläche auf, von der Dichtschlämme oder anderes
Mörtelmaterial einfach und im Wesentlichen rückstandslos
abgestreift bzw. abgewaschen werden kann. Der im Anschluss daran
tiefer liegende Bereich des beispielsweise mit einem Faservlies
bedeckten Randstreifens des Dichtungsbandes bietet eine raue, gut
haftende Oberfläche für eine Beschichtung aus
Dichtschlämme oder Flüssigfolie, wie sie im Anschluss
an das Dichtungsband zur Nivellierung des Untergrunds unter den
Bodenplatten oftmals erforderlich ist. Die Dichtschlämme
kann auch auf den mit einem Vlies bedeckten Oberflächenbereich
des Dichtungsbandes aufgetragen werden und bis an den auf dem Verankerungsschenkel
befindlichen erhabenen Bereich des Dichtungsbandes heranragen.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele des Erfindungsgedankens näher
erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
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1 eine
Schnittansicht eines Dichtungsbandes, wobei die einzelnen Schichten
des Dichtungsbandes zur Veranschaulichung überhöht
dargestellt sind,
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2 eine
Schnittansicht einer Randabschlussanordnung mit einem Randabschlussprofil
und einem darauf angeordneten Dichtungsband und
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3 eine
schematische, perspektivische Ansicht der in 2 dargestellten
Randanordnung in teilweise geschnittener Darstellung.
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Ein
in 1 schematisch dargestelltes Dichtungsband 1 weist
eine Klebeschicht 2 aus einem selbstklebenden Material
mit elastischen Eigenschaften auf. Die Klebeschicht 2 kann
beispielsweise aus Butyl bestehen. Über der Klebeschicht 2 ist
eine wasserundurchlässige Membran 3 angeordnet. Über
der Membran 3 befindet sich eine Deckschicht 4 aus
einem nicht haftenden Kunststoffmaterial. Es ist ebenfalls denkbar,
dass die wasserdichte Membran 3 bereits aus einem nicht
haftenden Kunststoffmaterial besteht, so dass keine gesonderte Deckschicht 4 erforderlich
ist. Die Eigenschaft „nicht haftend” bezeichnet
dabei eine sehr glatte Oberfläche, auf der beispielsweise
Dichtschlämme oder andere Mörtelmaterialien keinen
guten Halt finden und deshalb leicht abgestreift bzw. abgewaschen
werden können.
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Ein
etwa eine halbe Breite des Dichtungsbandes 1 bedeckender
Randstreifen 5 besteht aus einem aufgewalzten Faservlies,
welches im Gegensatz zu einem benachbarten Oberflächenbereich 6 des
Dichtungsbandes 1 haftungsfördernde Eigenschaften
insbesondere im Zusammenhang mit Dichtschlämme oder anderen
Mörtelmaterialien aufweist.
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An
einer Unterseite 7 der Klebeschicht 2 sind zwei
das Dichtungsband 1 schützende Streifen aus Silikonpapier 8 bzw.
aus Silikonfolie angeordnet. Unmittelbar vor einem Verkleben des
Dichtungsbandes 1 auf einem Untergrund müssen die
Streifen aus Silikonpapier 8 abgezogen werden, um die Klebeschicht 2 freizulegen
und ein Verkleben des Dichtungsbandes 1 zu ermöglichen.
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Bei
dem in den 2 und 3 jeweils
dargestellten Ausführungsbeispiel einer Randabschlussanordnung
ist ein Randabschlussprofil 9, das nach oben bzw. nach
unten abgewinkelte vertikale Blendenbereiche 10 aufweist,
mit einem horizontal ausgerichteten Verankerungsschenkel 11 auf einem
Untergrund 12 eines Balkons angeordnet. Das Randabschlussprofil 9 ist
im Bereich des Verankerungsschenkels 11 mittels beabstandet
zueinander angeordneter Dübel 13 auf dem Untergrund 12 festgelegt.
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Teilweise
auf dem Verankerungsschenkel 11 und teilweise auf einem
angrenzenden Bereich des Untergrunds 12 ist das Dichtungsband 1 verklebt.
Die Abmessungen des Randstreifens 5 bzw. des Oberflächenbereichs 6 mit
einem nicht haftenden Kunststoff sind an die horizontale Ausdehnung
des Verankerungsschenkels 11 angepasst. In einem auf Grund des
darunter befindlichen Verankerungsschenkels 11 erhabenen
Bereich 14 weist eine Oberfläche 15 des Dichtungsbandes 1 keine
oder lediglich sehr geringe Hafteigenschaften auf. In einem daneben
angeordneten, tiefer gelegenen Bereich 16 ist das Dichtungsband 1 zusätzlich
mit dem Randstreifen 5 aus Faservlies bedeckt, so dass
das Dichtungsband 1 auf einer dem Randabschlussprofil 9 abgewandten
Seite 17 zuverlässig in eine Schicht aus Dichtschlämme 18 eingebettet
werden kann. Das in seinem erhabenen Bereich 14 nicht mit
Dichtschlämme 18 bedeckte Dichtungsband 1 und
in seinem daran anschließenden tiefer gelegenen Bereich 16 und
der im Anschluss daran weitergeführten Schicht aus Dichtschlämme 18 bedeckten
Bereich 16 weist eine mit einfachen Mitteln rasch und zuverlässig
herstellbare sehr ebene Oberfläche auf, die als Untergrund
für einen darauf angeordneten, gegebenenfalls in ein wasserdurchlässiges
Material eingebetteten Bodenbelag dienen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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U1 [0002]