DE202009000895U1 - Einstellbare Halteeinrichtung für Bordcomputer in Kraftfahrzeugen - Google Patents
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Abstract
Einstellbare Halteeinrichtung für Bordcomputer in Kraftfahrzeugen, insbesondere für Laptop- oder Notebook-Computer, mit einer Tischplatte zur rutschsicheren de- und remontablen Halterung des Bordcomputers, wobei die Tischplatte an einer Tragkonstruktion – vorzugsweise durch Drehen und Verschwenken um vertikale Achsen und durch Verschieben in radialer und in Höhenrichtung – in optimale Arbeitsposition bringbar und in dieser arretierbar und wobei die Tragkonstruktion von einem bodenseitig im Fahrzeug vorugsweise auf der Beifahrerseite befestigbaren Basisgestell gehalten ist und ein Standrohr aufweist, welches an seinem unteren Ende mittels eines arretierbaren Drehlagers am Basisgestell in Drehrichtung und vorzugsweise auch in Höhenrichtung einstellbar und in der gewählten Einstellung arretierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein oberer Teil (SR2) des Standrohres (SR) relativ zu dessen unterem Teil (SR1) in Querrichtung versetzt ist, wobei beide Standrohrteile (SR2, SR1) an je einem Ende eines Versetzungsarms (9) befestigt sind, so dass der obere Teil (SR2) des Standrohres (SR) bei Verdrehung des unteren Standrohrteils (SR1)...
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine einstellbare Halteeinrichtung für Bordcomputer in Kraftfahrzeugen, insbesondere für Laptop- oder Notebook-Computer, mit einer Tischplatte zur rutschsicheren de- und remontablen Halterung des Bordcomputers, wobei die Tischplatte an einer Tragkonstruktion – vorzugsweise durch Drehen und Verschwenken um vertikale Achsen und durch Verschieben in radialer und in Höhenrichtung – in optimale Arbeitsposition bringbar und in dieser arretierbar und wobei die Tragkonstruktion von einem bodenseitig im Fahrzeug vorugsweise auf der Beifahrerseite befestigbaren Basisgestell gehalten ist und ein Standrohr aufweist, welches an seinem unteren Ende mittels eines arretierbaren Drehlagers am Basisgestell in Drehrichtung und vorzugsweise auch in Höhenrichtung einstellbar und in der gewählten Einstellung arretierbar ist
- Eine solche Halteeinrichtung ist durch das
DE 202 02769.4 U1 bekannt. Sie eignet sich insbesondere für PkW's, aber auch für LkW's, und wird normalerweise vor dem Beifahrersitz auf der Seite des Kardantunnels installiert. Fährt ein Beifahrer bei installiertem Bordcomputer mit, dann stellt es ein besonders Problem dar, eine genügende Beinfreiheit für den Beifahrer zu gewährleisten. Die Erfindung geht ferner davon aus, dass bei vielen PkW's ein Zurückklappen des Beifahrersitzes möglich ist. Auch dieses Zurückklappen soll nach der Erfindung, wenn die Halteeinrichtung mit Bordcomputer vor dem Beifahrersitz installiert ist, ermöglicht sein, weil auf diese Weise eine Unterbringung und eine Zugänglichkeit für einen Drucker unterhalb des Sitzpolsters und oberhalb der Sitzkonsole erreicht werden kann. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemässe Halteeinrichtung so auszugesatalten, dass sie im installierten Zustand die Beinfreiheit eines Beifahrers nicht behindert und darüber hinaus das Vor- und Zurückklappen des Beifahersitzes zulässt.
- Erfindungsgemäss wird die gestellte Aufgabe bei einer Halteeinrichtun gemäss Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst, nämlich dadurch, dass ein oberer Tel des Standrohres relativ zu dessen unterem Teil in Querrichtung versetzt ist, wobei beide Standrohrteile an je einem Ende eines Versetzungsarms befestigt sind, so dass der obere Teil des Standrohres bei Verdrehung des unteren Standrohrteils in seinem Drehlager einen Kreisbogen um die Achse des unteren Standrohrteils beschreibt.
- Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2 bis 10 angegeben. – Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile sind vor allem darin zu sehen, dass der obere Teil des Standrohres aus dem Beinbereich des Beifahres weggeschwenkt werden kann; trotzdem kann die gewünschte Position der Tischplatte und des darauf befindlichen Bordcomputers eingestellt werden, weil die Tischplatte an einem oberen Gelenkarm, der etwa doppelt so lang ist wie der Versetzungsarm, gelagert ist und letzterer sich um einen Winkel von 360° verstellen lässt.
- Der Versetzungsarm ist bevorzugt auf etwa einem Drittel bis zu einer halben Länge der Standrohr-Gesamtlänge angeordnet. Da die Verbindung der beiden Standrohrteile durch den Versetzungsarm insbesondere starr ist, so kann dieser in seinen beiden Endbereichen an seiner oberen Seite mit dem oberen Standrohrteil und an seiner unteren Seite mit dem unteren Standrohrteil zwecks stabiler Verbindung verschweisst sein. Der Versetzungsarm ist vorzugsweise als eine flache Lasche ausgebildet.
- Gemäss einer Weiterbildung der Erfindung ist, wie bereits angedeutet, am oberen Ende des oberen Standrohrteils ein feststellbares Drehgelenk für einen oberen Schwenkarm angeordnet, der an seinem dem Drehgelenk abgewandten Ende eine Halterung für die Tischplatte aufweist, und sind das untere Drehlager und das obere Drehgelenk jeweils innerhalb eines Drehwinkels von 360° verstellbar, so dass – bezogen auf die Achse des unteren Standrohrteils – das freie Ende des oberen Schwenkarms maximal um einen Radius von (r1 + r2) und minimal um einen Radius von (r1 – r2) in Querrichtung verstellbar ist, wobei r1 die Länge des oberen Schwenkarmes und r2 die Länge des Versetzungsarmes bedeuten und wobei gilt: r1 > r2 und r1 insbesondere etwa doppelt so lang ist wie r2.
- Eine platzsparende Montage des Basisgestells, wobei dieses eine Basisschiene aufweist, an deren einem Ende ein Basistutzen befestigt ist, der mit dem unteren Ende des Standrohres das einstell- und arretierbare Drehlager bildet, wird dadurch erreicht, dass die Basisschiene hochkant zum Fahrzeugboden mit zwei Befestigungswinkeln und von diesen jeweils flachkant abstehenden Befestigungslaschen an zugehörigen Auflagerflächen unterhalb der Sitzschienen des Beifahrersitzes festschraubbar ist.
- Aufbau und Funktion sowie weitere Vorteile des Erfindungsgegenstandes werden im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels noch naher erläutert.
- In der Zeichnung zeigt inperspektivischer, z. T. vereinfachter Darstellung:
-
1 eine Halteeinrichtung nach der Erfindung, wobei der Bordcomputer nicht dargestellt und strichpunktiert angedeutet ist, dass die obere Tragkonstruktion in das untere Basisgestell zur Installation einzufügen ist; -
2 das Basisgestell nach1 vergrössert herausgezeichnet; -
3 das in einem PkW an den Sitzschienen des Beifahrersitzes befestigte Basisgestell bei hochgeklapptem Beifahrersitz und -
4 die Tragkonstruktion und das Basisgestell nach1 zur Halteeinrichtung zusammengefügt, wobei die Tischplatte weggelassen ist. -
1 zeigt eine einstellbare Tragkonstruktion T1 für Bordcomputer in Kraftfahrzeugen, insbesondere für Laptop- oder Notebook-Computer, mit einer Tischplatte T2 zur rutschsicheren de- und remontablen Halterung des nicht dargestellten Bordcomputers. Die Tischplatte T2 ist an der Tragkonstruktion T1 – vorzugsweise durch Drehen und Verschwenken um vertikale Achsen a1, a2, a3 und durch Verschieben in den radialen Richtungen f1, f2 bzw. in Richtung „höher"/„tiefer" f3, f4 – in optimale Arbeitsposition bringbar und in dieser arretierbar. Die Tragkonstruktion T1 ist von einem bodenseitig im Fahrzeug F1, im Beispiel vor dem Beifahrersitz F2 eines PkW, befestigbaren Basisgestell B1 (siehe2 ) gehalten. Letzteres besteht aus einer Basisschiene B2, die an oder unter der Sitzkonsole des Beifahrersitzes F2 positioniert befestigt ist, und welche an einem Ende einen unteren Kupplungsteil, insbesondere in Form eines von der Basisschiene B2 nach oben ragenden Basistutzens B3, zum Ankuppeln eines Standrohres SR aufweist, wobei das Standrohr Teil der Tragkonstruktion T1 ist. Auf den aus2 ersichtlichen Basisstutzen B3 ist der untere Standrohrteil SR1 des Standrohres SR mit einem geschlitzten unteren Ende1 aufschiebbar, so dass bei dem so gebildten Drehlager Drehwinkel und in Grenzen die Höhenposition einstellbar sind, und in der gewünschten Position durch eine Exzenterhebel-Spannvorrichtung ES1 arretiert werden können. - Der obere Schwenkarm
2 ist am oberen, ebenfalls geschlitzten Ende des oberen Standrohrteils SR2 drehbar gelagert und mit einer zweiten Exzenterhebel-Spannvorrichtung ES2 in der gewünschten Position arretierbar. - Die zylindrische Säule
3 , welche an einer Schrägung eine nicht zu sehenden Podestplatte trägt, wobei an dieser die Tischplatte T2 in geneigter Lage angeschraubt ist, kann im gelösten Zustand der dritten Exzenterhebel-Spannvorrichtung ES3 relativ zum Schwenkarm2 verdreht und im Längsschlitz4 des Schwenkarms2 verschoben und sodann in der gewünschten Position arretiert werden. Die Tischplatte T2 hat größtenteils verstellbare, gepolsterte Säulen5 zur Fixierung des (nicht dargestellten) Bordcomputers. Man erkennt ferner eine Notizblock- und Schreibstift-Halterung6 und Ausnehmungen7 zur sicheren Ablage einer Brille8 . - Erfindungsgemäss ist der oberee Teil SR2 des Standrohres SR relativ zu dessen unterem Teil SR1 in Querrichtung versetzt, wobei beide Standrohrteile SR2, SR1 an je einem Ende eines Versetzungsarms
9 befestigt sind, so dass der obere Teil SR2 des Standrohres bei Verdrehung des unteren Standrohrteils SR1 in seinem Drehlager1 , B3 einen Kreisbogen um die Achse a3 des unteren Standrohrteils SR1 beschreibt. - Der Versetzungsarm ist bevorzugt etwa auf einem Drittel (von unten gesehen) bis zu der halben Länge der Standrohr-Gesamtlänge angeordnet. Das Standrohr SR und der Versetzungsarm
9 bestehen insbesondere aus nichtrostendem Stahl oder aus Aluminium. In beiden Fällen ist der Versetzungsarm9 in seinen beiden Endbereichen an seiner oberen Seite mit dem oberen Standrohrteil SR2 und an seiner unteren Seite mit dem unteren Standrohrteil SR1 verschweisst. Der Versetzungsarm ist vorzugsweise als eine flache Lasche ausgebildet. - Bei der bevorzugten Ausführungsform nach
1 ist am oberen Ende des oberen Standrohrteils SR2 ein feststellbares Drehgelenk DG1 für den oberen Schwenkarm2 angeordnet, der an seinem dem Drehgelenk DG1 abgewandten Ende eine Halterung für die Tischplatte T2 aufweist. Das untere Drehlager1 , B3 und das obere Drehgelenk DG1 sind jeweils innerhalb eines Drehwinkels von 360° verstellbar, so dass – bezogen auf die Achse a3 des unteren Standrohrteils SR1 – das freie Ende des oberen Schwenkarms2 maximal um einen Radius von (r1 + r2) und minimal um einen Radius von (r1 – r2) in Querrichtung verstellbar ist, wobei r1 die Länge des oberen Schwenkarmes2 und r2 die Länge des Versetzungsarmes9 bedeuten und wobei der Radius r1 größer, vorzugsweise etwa doppelt so gross, ist als der Radius r2. - Das Basisgestell B1 weist eine Basisschiene B2 auf, an deren einem Ende der rohrförmige Basisstutzen B3 befestigt ist, der mit dem unteren Ende
1 des Standrohres SR1 das einstell- und arretierbare Drehlager bildet,. D. h. bei der Montage der Tragkonstruktion T1 wird diese mit dem geschlitzen Ende1 ihres unteren Standrohrteils SR1 auf den Basisstutzen B3 aufgeschoben, wobei der gewünschte Drehwinkel und die Höhe eingestellt und dann dieses Drehlager mittels des Exzenterspanners ES1 arretiert wird. Wie man sieht, ist die Basisschiene B2 hochkant zum Fahrzeugboden F3 (vergl.3 ) mit zwei Befestigungswinkeln10a ,10b und von diesen jeweils flachkant abstehenden Befestigungslaschen11a ,11b an zugehörigen Auflagerflächen12a ,12b unterhalb der Sitzschienen13 des Beifahrersitzes F2 festschraubbar. - Die
1 bis4 zeigen jeweils, dass die Basisschiene B2 aus zwei zueinander verschiebbaren Schienenteilen B21, B22 besteht, welche mittels einander überlappender Schlitze14 und diese durchdringender Fixierschrauben15 (siehe3 ) in der jeweiligen Längeneinstellung zueinander arretierbar sind, so dass eine Anpassung an unterschiedliche Sitzschienenabstände der jeweiligen PkW's ermöglicht ist. An dem rohrstutzenseitigen Befestigungswinkel10b ist der Basisstutzen B3 befestigt, wobei der Befestigungswinkel10b eine seine beiden Schenkelenden verbindende Schrägwand16 aufweist, deren Schrägung an die Kontur des Kardantunnels F4 angepasst ist und an dieser anliegt. - Der Gelenkzapfen
17 für das Drehgelenk DG1 des oberen Schwenkarms2 weist an seinem Umfang eine (nicht erkennbare) Rastenbahn mit mindestens einer Rastnute, vorzugsweise mehreren, auf, in welche ein am oberen Standrohrteil gelagerter, mit der Rastenbahn kämmender federbelasteter Rastbolzen18 zur Verrastung gelangt, wenn eine Arretierung des oberen Schwenkarms2 an seinem Drehgelenk DG1, mittels des Exzenterspanners ES2, versehentlich unterblieben ist. Die Rastung des Schwenkarms2 dient so der Sicherheit. Wenn die Spannvorrichtung ES2 nicht festgezogen wurde, könnte der Schwenkarm2 mit dem auf der Tischplatte befindliche Bordcomputer bzw. Notebook bei Kurvenfahrt unkontrolliert in Richtung Fahrer scheudern, was durch die Rasteinrichtung17 ,18 vermieden ist. Eine Rastnut hält den Schwenkarm2 mit Notebook über dem Kardantunnel an. Eine zweite Rastnut hält den Schwenkarm2 mit Notebook vor dem Handschuhfach fest. Es ist jede beliebige Drehposition mit der Exzenterhebel-Spannvorrichtung ES2 feststellbar. -
4 zeigt noch einmal die Tragkonstruktion T1, vereinigt mit dem Basisgestell B1 zu einer Halteeinrichtung, wobei aus Platzgründen die obere Tischplatte T2 weggelassen ist. Wie man es aus3 erkennen kann, bietet die Sitzkonsole bei vorgeklapptem Beifahrersitz Platz zur Aufnahme eines Druckers für den Bordcomputer. D. h. das Basisgestell B1 ist, wie man sieht, so ausgebildet, dass ein Vor- und Zurückklappen des Beifahrersitzes möglich ist. Der mobile (nicht dargestellte) Drucker ist zugänglich, wenn die Sitzfläche hochgeklappt ist. Ausserdem ist, wie bereits erwähnt, die Beinfreiheit für den Beifahrer aufgrund der Kröpfung bzw. Versetzung des Standrohres SR gewährleistet. Die dargestellte Halteeinrichtung ist speziell für den VW-Caddy mit vorklappbarem Beifahrersitz konstruiert. Sie lässt sich jedoch mit leichten Massänderungen an jedes Fahrzeugmodell anpassen. Durch Abziehen des Standrohres SR vom Basisgestell B1 lässt sich die Halteeinrichtung bzw. der Notebookhalter schnell aus dem Fahrzeug entfernen. -
- T1
- Tragkonstruktion
- T2
- Tischplatte
- a1, a2, a3
- vertikale Achsen
- f1, f2
- Richtungspfeile, radial
- t3, f4
- Richtungspfeile, vertikal
- F1
- Fahrzeug
- F2
- Beifahrersitz
- B1
- Basisgestell
- B2
- Basisschiene
- B3
- Basisstutzen
- SR
- Standrohr
- SR1
- Standrohrteil, unterer
- 1
- unteres Ende von (SR1)
- ES1
- Exzenterhebel-Spannvorrichtung
- 2
- oberer Schwenkarm
- SR2
- Standrohrteil, unteres
- ES2
- Exzenterhebel-Spannvorrichtung, zweite
- 3
- Rohrstutzen
- ES3
- Exzenterhebel-Spannvorrichtung, dritte
- 4
- Längsschlitz
an (
2 ) - 5
- gepolsterte Säulen an (T2)
- 6
- Schreibstift-Halterung an (T2)
- 7
- Ausnehmungen zwecks Brillenablage
- 8
- Brille
- 9
- Versetzungsarm
- DG1
- Drehgelenk, feststellbar
- r1, r2
- Länge
bzw. Radien von (
2 ) bzw. (9 ) - F3
- Fahrzeugboden
- 10a, 10b
- Befestigungswinkel
- 11a, 11b
- Befestigungslaschen
- 12a, 12b
- Auflagerflächen
an (
13 ) - 13
- Sitzschienen
- B21, B22
- Schienenteile
- 14
- Schlitze an (B21, B22)
- 15
- Fixierschrauben
- 16
- Schrägwand
- F4
- Kardantunnel
- 17
- Gelenkzapfen
- 18
- Rastbolzen
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 20202769 U1 [0002]
Claims (10)
- Einstellbare Halteeinrichtung für Bordcomputer in Kraftfahrzeugen, insbesondere für Laptop- oder Notebook-Computer, mit einer Tischplatte zur rutschsicheren de- und remontablen Halterung des Bordcomputers, wobei die Tischplatte an einer Tragkonstruktion – vorzugsweise durch Drehen und Verschwenken um vertikale Achsen und durch Verschieben in radialer und in Höhenrichtung – in optimale Arbeitsposition bringbar und in dieser arretierbar und wobei die Tragkonstruktion von einem bodenseitig im Fahrzeug vorugsweise auf der Beifahrerseite befestigbaren Basisgestell gehalten ist und ein Standrohr aufweist, welches an seinem unteren Ende mittels eines arretierbaren Drehlagers am Basisgestell in Drehrichtung und vorzugsweise auch in Höhenrichtung einstellbar und in der gewählten Einstellung arretierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein oberer Teil (SR2) des Standrohres (SR) relativ zu dessen unterem Teil (SR1) in Querrichtung versetzt ist, wobei beide Standrohrteile (SR2, SR1) an je einem Ende eines Versetzungsarms (
9 ) befestigt sind, so dass der obere Teil (SR2) des Standrohres (SR) bei Verdrehung des unteren Standrohrteils (SR1) in seinem Drehlager (1 , B3) einen Kreisbogen um die Achse (a3) des unteren Standrohrteils (SR1) beschreibt. - Halteeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Versetzungsarm (
9 ) auf etwa der halben Länge der Standrohr-Gesamtlänge angeordnet ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Versetzungsarm (
9 ) in seinen beiden Endbereichen an seiner oberen Seite mit dem oberen Standrohrteil (SR2) und an seiner unteren Seite mit dem unteren Standrohrteil (SR1) verschweisst ist. - Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Versetzungsarm (
9 ) als eine flache Lasche ausgebildet ist. - Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende des oberen Standrohrteils (SR2) ein feststellbares Drehgelenk (DG1) für einen oberen Schwenkarm (
2 ) angeordnet ist, der an seinem dem Drehgelenk (DG1) abgewandten Ende eine Halterung für eine Tischplatte (T2) aufweist, und dass das untere Drehlager (1 , B3) und das obere Drehgelenk (DG1) jeweils innerhalb eines Drehwinkels von 360° verstellbar sind, so dass – bezogen auf die Achse (a3) des unteren Standrohrteils (SR1) – das freie Ende des oberen Schwenkarms (2 ) maximal um einen Radius von (r1 + r2) und minimal um einen Radius von (r1 – r2) in Querrichtung verstellbar ist, wobei r1 die Länge des oberen Schwenkarmes und r2 die Länge des Versetzungsarmes bedeuten. - Halteeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Radius (r1) größer ist als der Radius (r2).
- Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Basisgestell eine Basisschiene aufweist, an deren einem Ende ein Basisstutzen befestigt ist, der mit dem unteren Ende des Standrohres das einstell- und arretierbare Drehlager bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisschiene (B2) hochkant zum Fahrzeugboden (F3) mit zwei Befestigungswinkeln (
10a ,10b ) und von diesen jeweils flachkant abstehenden Befestigungslaschen (11a ,11b ) an zugehörigen Auflagerflächen (12a ,12b ) unterhalb der Sitzschienen (13 ) des Beifahrersitzes festschraubbar ist. - Halteeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisschiene (B2) aus zwei zueinander verschiebbaren Schienenteilen (B21, B22) besteht, welche mittels einander überlappender Schlitze (
14 ) und diese durchdringender Fixierschrauben (15 ) in der jeweiligen Längeneinstellung zueinander arretierbar sind. - Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem rohrstutzenseitigen Befestigungswinkel (
10b ) der Basisstutzen (B3) befestigt ist und der Befestigungswinkel (10b ) eine seine beiden Schenkelenden verbindende Schrägwand (16 ) aufweist, deren Schrägung an die Kontur des Kardantunnels angepasst ist und an dieser anliegt. - Halteeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkzapfen (
17 ) für das Drehgelenk (DG1) des oberen Schwenkarms (2 ) an seinem Umfang eine Rastenbahn mit mindestens einer Rastnute aufweist, in welche ein am oberen Standrohrteil (SR2) gelagerter, mit der Rastenbahn kämmender federbelasteter Rastbolzen (18 ) zur Verrastung gelangt, wenn eine Arretierung des oberen Schwenkarms (2 ) an seinem Drehgelenk (DG1), z. B. mittels Exzenterspanner (ES2), versehentlich unterblieben ist.
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2009
- 2009-01-23 DE DE200920000895 patent/DE202009000895U1/de not_active Expired - Lifetime
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