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DE202009000549U1 - Biochemisches Filterelement - Google Patents

Biochemisches Filterelement Download PDF

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DE202009000549U1
DE202009000549U1 DE200920000549 DE202009000549U DE202009000549U1 DE 202009000549 U1 DE202009000549 U1 DE 202009000549U1 DE 200920000549 DE200920000549 DE 200920000549 DE 202009000549 U DE202009000549 U DE 202009000549U DE 202009000549 U1 DE202009000549 U1 DE 202009000549U1
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KUNSTSTOFF und FILTERTECHNIK E
KUNSTSTOFF- und FILTERTECHNIK EWALD KOHLHASE
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Abstract

Biochemisches Filterelement mit einer Mehrzahl von mit Abstand angeordneten, mit abgerundeten äußeren Konturen versehenen Platten (6, 10), die unter Bildung eines mit einer im Wesentlichen kugelförmigen Umfangskontur versehenen Filterkörpers miteinander verbunden sind, der eine Mittelebene (4) und eine senkrecht dazu angeordnete Mittelachse (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Filterkörper aus zwei halbkugelförmigen Teilen (2, 3) gebildet ist, die mit ihren Grundflächen (2a, 3a) in einer um 90° um die gemeinsame Mittelachse (5) gedrehten Stellung längs der Mittelebene (4) aneinander grenzen, und dass die Platten (6, 10) halbkreisförmige Umfangskonturen aufweisen, auf beiden Seiten einer mittleren, einen größten Radius aufweisenden Platte (6e, 10e) bis hin zu je einer Endplatte (6j, 6k; 10j, 10k) einen allmählich kleiner werdenden Radius besitzen und durch zu ihnen angeordnete Stege (8, 11) miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein biochemisches Filterelement der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
  • Filterelemente dieser Art, die auch als Filterbälle oder Filterkugeln bezeichnet werden, werden z. B. in Filtersystemen für die Aquaristik oder für Teichfilter eingesetzt, können aber auch in zur Abwasserreinigung eingerichteten Großfilteranlagen, Rieselfiltern od. dgl. angewendet werden. Das zu filtrierende Wasser wird z. B. mittels einer Pumpe einem mit den Filterelementen gefüllten, offenen oder geschlossenen Behälter zugeführt, in dem es die Filterelemente durch Schwerkraft oder Pumpwirkung teils durchströmt und teils umströmt. Die Bezeichnung "biochemisch" gibt an, dass die Filtrierung weniger in der rein mechanisch wirkenden Abtrennung von im Wasser mitgeführten Partikeln als vielmehr in einer z. B. durch Nitrifikation bewirkten Selbstreinigung unter Mitwirkung von Mikroorganismen oder Bakterien besteht. Diese lagern sich an den freien Oberflächen der Filterelemente an, bauen im Wasser befindliche Schadstoffe ab und erhöhen den Sauerstoffgehalt des Wassers, insbesondere bei der Anwendung in Rieselfiltern. Bei Bedarf kann das Wasser zusätzlich mit geeigneten Bakterien geimpft werden.
  • Filterelemente der eingangs bezeichneten Art sind in zahlreichen Ausführungsformen bekannt (z. B. DE 296 13 990 U1 , US 4 842 920 ). Mit ihrer konstruktiven Gestaltung wird versucht, den Umstand zu berücksichtigen, dass die Filterelemente jede beliebige Lage innerhalb der vom Wasser durchströmten Behälter einnehmen können, in ganz unterschiedlicher Weise vom Wasser durch- bzw. umströmt werden und daher einen von ihrer zufälligen Lage abhängigen Wirkungsgrad haben. Allerdings scheinen die bisher bekannten Konstruktionen im Wesentlichen dem Ziel zu dienen, die auf das Volumen bezogene Oberfläche der Filterelemente zu optimieren, was allein jedoch nicht für ausreichend gehalten wird.
  • Das technische Problem der vorliegenden Erfindung besteht demgegenüber darin, die Filterelemente der eingangs bezeichneten Gattung so zu gestalten, dass sie nicht nur eine große Oberfläche aufweisen, sondern auch weniger empfindlich gegenüber ihrer relativen Lage zur Strömungsrichtung sind und dem zu reinigenden Wasser in jeder Lage eine große Berührungsfläche bieten.
  • Gelöst wird dieses Problem erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Durch die Erfindung wird ein Filterelement geschaffen, das aufgrund seiner beiden um 90° zueinander versetzten, halbkugelförmigen Teile zwei unterschiedlich wirksame Hälften aufweist und insoweit unsymmetrisch ausgebildet ist. Dadurch ist es möglich, einerseits dem durch- oder vorbeiströmenden Wasser in praktisch jeder Lage des Filterelements vorteilhafte Berührungsflächen zu bieten und damit andererseits eine von der speziellen Lage der Filterelemente weitgehend unabhängige Reinigungswirkung zu erzielen.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Filterelements;
  • 2 eine Draufsicht auf die gewölbte Oberfläche eines ersten halbkugelförmigen Teils des Filterelements nach 1;
  • 3 eine Ansicht des Teils von rechts in 2;
  • 4 eine Ansicht des Teils von links in 2;
  • 5 eine Ansicht des Teils von oben in 2;
  • 6 eine Ansicht des Teils von unten in 2;
  • 7 eine Draufsicht auf die ebene Grundfläche des zweiten halbkugelförmigen Teils des Filterelements nach 1, wobei dieses zweite Teil relativ zu dem ersten Teil nach 2 um 90° um eine senkrecht zur Zeichenebene angeordnete Mittelachse gedreht ist;
  • 8 eine Ansicht des Teils von oben in 7;
  • 9 eine Ansicht des Teils von unten in 7;
  • 10 eine Ansicht entsprechend 2 des gesamten Filterelements nach 1, wobei die beiden Teile nach 2 und 7 längs einer durch die Zeichenebene gebildeten Mittelebene miteinander verbunden sind;
  • 11 eine Ansicht des Filterelements von oben in 10; und
  • 12 eine Ansicht des Filterelements von links in 10.
  • Nach 1 enthält ein erfindungsgemäßes, biochemisches Filterelement 1 eine im Wesentlichen kugelförmige Außen- bzw. Umfangskontur, wobei klar ist, dass die Bezeichnung "kugelförmig" auch andere, ähnlich gerundete, z. B. eiförmige Konturen einschließen soll. Das Filterelement 1 besteht außerdem aus zwei Teilen 2 und 3, die jeweils im Wesentlichen halbkugelförmige Umfangskonturen aufweisen. Mit besonderem Vorteil sind die beiden Teile 2 und 3 baugleich ausgebildet. Sie besitzen daher gleiche Grundflächen 2a bwz. 3a (z. B. 3, 4 und 7, 8), mittels derer sie längs einer in 1 angedeuteten Mittelebene 4 derart bündig aneinander grenzen, dass sie sich zwar entsprechend 1 zu einer Kugel ergänzen, jedoch um eine senkrecht zur Mittelebene 4 angeordnete Mittelachse 5 um 90° relativ zueinander gedreht angeordnet sind. Um dies zu ermöglichen, haben die Teile 2 und 3, wenn sie von einer exakten Halbkugelform abweichende Umfangskonturen aufweisen, zumindest gleich groß und kreisförmig ausgebildete Grundflächen 2a und 3a.
  • Gemäß 2 bis 6 enthält das Teil 2 eine Mehrzahl von vorzugsweise parallel zueinander angeordneten, halbkreisförmig ausgebildeten Platten 6a bis 6i und zwei beidseitig von diesen angeordnete Endplatten 6j und 6k. Im Ausführungsbeispiel ist die Platte 6e eine mittlere Platte, die gemäß 3 und 4 den größten Radius besitzt. Von dort aus nehmen die Radien der Platten 6d bis 6a bzw. 6f bis 6i bis hin zu den Endplatten 6j bzw. 6k allmählich ab, und die Endplatten 6j und 6k besitzen jeweils den kleinsten Radius, wodurch sich insgesamt eine gedachte, halbkugelförmig ausgebildete, die freien Endkanten der Platten 6a bis 6k verbindende Fläche ergibt.
  • Während die Platten 6a bis 6i vorzugsweise planparallel ausgebildet sind, haben die beiden Endplatten eine kalottenartige Form, wobei ihre Außenflächen 7a und 7b vorzugsweise längs Kugelflächen verlaufen, deren Radien dem Radius der mittleren Platte 6e entsprechen.
  • Die Platten 6a bis 6k sind durch quer, vorzugsweise senkrecht zu ihnen angeordnete Stege 8 zu einer festen Baueinheit miteinander verbunden. Die Stege 8 bestehen vorzugsweise aus planparallelen Plattenteilen, die in einer weiter unten erläuterten Weise angeordnet sind. Außerdem haben die Stege 8, ausgehend von der Grundfläche 2a, vorzugsweise unterschiedliche Höhen, wobei z. B. zwei mittlere, die Platten 6d und 6e bzw. 6e und 6f verbindende Stege 8a eine maximale Höhe aufweisen, während die übrigen Stege 8 bis hin zu den Endplatten 6j und 6k allmählich abnehmende Höhen besitzen, wie insbesondere 5 und 6 deutlich zeigen. Zweckmäßig haben auch zwei zu beiden Seiten der mittleren Stege 8a angeordnete, ebenfalls die Platten 6d, 6e bzw. 6e, 6f verbindende Stege 8b kleinere, vorzugsweise den Höhen von Nachbarstegen 8c entsprechende Höhen. Abgesehen davon sind die Höhen aller Stege 8 vorzugsweise kleiner als die Radien derjenigen Platten 6a bis 6k, die durch sie miteinander verbunden sind.
  • Gemäß 7 bis 9 ist das Teil 3 identisch mit dem Teil 2 ausgebildet und demgemäß mit halbkreisförmig geformten Platten 10a bis 10i und kalottenförmigen Endplatten 10j und 10k versehen. Alle diese Platten 10 sind durch quer, vorzugsweise senkrecht zu ihnen angeordnete Stege 11 zu einer festen Baueinheit miteinander verbunden. Die Radien und die Abstände der Platten 10a bis 10k entsprechen denen der Platten 6a bis 6k nach 2 bis 6, so dass eine ausführliche Beschreibung des Teils 3 nicht erforderlich ist, sondern insoweit in vollem Umfang auf die Beschreibung der 2 bis 6 Bezug genommen werden kann.
  • Während 2 eine Draufsicht auf die halbkugelförmige Oberfläche, d. h. die durch die Außenkanten der Platten 6a bis 6k definierte, gedachte Halbkugelfläche zeigt, stellt 7 eine Draufsicht auf die Grundfläche 3a des Teils 3 dar. Außerdem ist das Teil 3 in 7 relativ zum Teil 2 in 2 um 90° um die Mittelachse 5 gedreht dargestellt.
  • Das aus den beiden Teilen 2 und 3 gebildete Filterelement 1 wird dadurch erhalten, dass das Teil 2 mit seiner in 2 nicht sichtbaren Grundfläche 2a auf die in 7 dem Betrachter zugewandte Grundfläche 3a aufgelegt und mit dieser fest verbunden wird. Infolge der um 90° gedrehten Lage der beiden Teile 2 und 3 wird ein Filterkörper gemäß 10 bis 12 erhalten. Alternativ ergibt sich der Filterkörper nach 10 bis 12 dadurch, dass das Teil 2 in seiner Lage nach 6 mit seiner Grundfläche 2a gegen die Grundfläche 3a des Teils 3 in dessen Lage nach 9 gelegt wird.
  • Aus 10 bis 12 ist ersichtlich, dass das so erhaltene Filterelement 1 im oberen Teil 2, dessen halbkugelförmige Fläche dem Betrachter zugewandt ist, wie in 2 bis 6 die Platten 6 und Stege 8 aufweist, und dass die Platten 10 des in 10 unter dem Teil 2 liegenden Teils 3 senkrecht zu den Platten 6 stehen. Außerdem zeigt vor allem 10, dass die Lage der Stege 8 (2) so gewählt ist, dass sie jeweils in der Verlängerung einer der Platten 10a bis 10i liegen und bündig mit diesen abschließen, während gleichzeitig die Stege 11 in der Verlängerung der Platten 6a bis 6i angeordnet sind und mit diesen bündig abschließen. Besitzen die Stege 8, 11 eine Dicke, die höchstens der Dicke der Platten 6a bis 6i bzw. 10a bis 10i entspricht, dann stehen sie nicht über diese vor und reduzieren nicht die durch diese gebildeten, senkrecht zueinander stehenden Strömungskanäle. In 10 ist die Lage einiger der unter den Platten 6 liegenden Stege 11 schematisch durch gestrichelte Linien angedeutet.
  • Die Herstellung des beschriebenen Filterelements 1 erfolgt vorzugsweise in einem Stück durch Spritzguss unter Anwendung von für diesen Anwendungszweck üblichen Kunststoffen und von zwei im Wesentlichen baugleichen Formwerkzeugen für die Teile 2 und 3. Die Stege 8 und 11 werden dabei vorzugsweise als Verlängerungen der Platten 10 bzw. 6 ausgebildet und mit diesen verbunden, so dass eine hohe Stabilität für das Filterelement 1 erhalten wird.
  • Bei einem derzeit für am besten gehaltenen Ausführungsbeispiel der Erfindung werden die Platten 6a bis 6i und 10a bis 10i angeraut. Dies erfolgt z. B. dadurch, dass die Innenwände der beiden Formwerkzeuge vorzugsweise durch Erodieren mikro-angeraut werden. Dadurch wird eine besonders günstige Oberfläche für die Anlagerung von im Wasser enthaltenen und für die biochemische Reinigung des Wassers erforderlichen Mikroorganismen od. dgl. geschaffen. Dagegen werden die vier Endplatten 6j, 6k, 10j und 10k vorzugsweise mit einer glatten Oberfläche versehen, was die Entformung der beiden Formwerkzeuge nach dem Spritzgießen des Filterelements 1 begünstigt.
  • Das erfindungsgemäße Filterelement 1 bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Besonders vorteilhaft ist die durch den Versatz der beiden Teile 2 und 3 herbeigeführte Unsymmetrie. Durch diese wird eine von der speziellen Lage des Filterelements 1 weitgehend unabhängige Durch- bzw. Umströmung des zu reinigenden Wassers erzielt. Weiterhin ist ein Verstopfen des Filterelements 1 wegen der Vielzahl der vorhandenen Strömungskanäle und Freiräume praktisch ausgeschlossen, woraus hohe Standzeiten zwischen erforderlichen Reinigungsschritten resultieren. Vorteilhaft ist ferner, dass eine Reinigung mit Hilfe von fließendem Wasser oder mit Hilfe eines Wasserstrahls auf einfache Weise möglich ist, zumal das Filterelement 1 trotz seiner vergleichsweise großen Oberfläche keine Schmutzecken od. dgl. aufweist. Besonders vorteilhaft ist außerdem, wie z. B. aus 3 bis 6 und 8, 9 ersichtlich ist, dass die Platten 6 und 10 mit ihren halbkreisförmigen Außenkanten treppenstufenförmig übereinander zu liegen kommen. Dadurch kann Wasser, das auf eine der Endplatten 6j und 6k oder 10j und 10k trifft, kaskadenförmig von diesen nach außen strömen und dabei nacheinander mit den folgenden Platten 6a bis 6e, 6i bis 6e, 10a bis 10e bzw. 10i bis 10e in Berührung kommen, was auch bei höheren Strömungsgeschwindigkeiten lange Kontaktzeiten sicherstellt. Entsprechendes gilt für kaskadenförmige Strömungen im Bereich der Stege 8 bzw. 11, wenn das Wasser z. B. in 5 und 6, 11 und 12 von oben auf die Stege 8 auftrifft. Insgesamt werden somit eine hohe Reinigungswirkung und eine gute Anreicherung mit Sauerstoff erzielt. Das gilt unabhängig davon, ob die erfindungsgemäßen Filterelemente in einem offenen oder geschlossenen System angewendet werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf vielfache Weise abgewandelt wreden könnte. Beispielsweise ist es möglich, die Filterelemente in unterschiedlichen Größen und mit Durchmessern von z. B. 35 mm, 43 mm und 60 mm herzustellen und anzuwenden. Auch die Abstände zwischen den Platten, die z. B. eine Wandstärke von 0,3 mm bis 0,8 aufweisen, können z. B. mit 2 mm bis 5 mm unterschiedlich gewählt werden. Dasselbe gilt für die im Einzelfall vorgesehene Anzahl der Platten 6 und 10, wobei auch die Abstufung bzw. Radiusveränderung von Platte zu Platte unterschiedlich sein kann. Möglich wäre auch, je zwei oder mehr nebeneinander liegenden Platten jeweils gleiche Radien zu geben, wodurch allerdings die beschriebene Kugelform weniger gut nachgebildet würde. Mit Vorteil werden die Filterelemente 1 außerdem so ausgebildet, dass sie im Wasser einen geringen Auftrieb erhalten. Dadurch können die Filterelemente auf einfache Weise von oben her einem mit Wasser gefüllten Behälter entnommen werden. Schließlich versteht sich, dass die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den beschriebenen und dargestellten Kombinationen angewendet werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29613990 U1 [0003]
    • - US 4842920 [0003]

Claims (6)

  1. Biochemisches Filterelement mit einer Mehrzahl von mit Abstand angeordneten, mit abgerundeten äußeren Konturen versehenen Platten (6, 10), die unter Bildung eines mit einer im Wesentlichen kugelförmigen Umfangskontur versehenen Filterkörpers miteinander verbunden sind, der eine Mittelebene (4) und eine senkrecht dazu angeordnete Mittelachse (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Filterkörper aus zwei halbkugelförmigen Teilen (2, 3) gebildet ist, die mit ihren Grundflächen (2a, 3a) in einer um 90° um die gemeinsame Mittelachse (5) gedrehten Stellung längs der Mittelebene (4) aneinander grenzen, und dass die Platten (6, 10) halbkreisförmige Umfangskonturen aufweisen, auf beiden Seiten einer mittleren, einen größten Radius aufweisenden Platte (6e, 10e) bis hin zu je einer Endplatte (6j, 6k; 10j, 10k) einen allmählich kleiner werdenden Radius besitzen und durch zu ihnen angeordnete Stege (8, 11) miteinander verbunden sind.
  2. Filterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden halbkugelförmigen Teile (2, 3) baugleich ausgebildet sind.
  3. Filterelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (8, 11) senkrecht zur Mittelebene (4) angeordnet sind.
  4. Filterelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (8, 11) im Bereich der mittleren Platte (6e, 10e) höher als im Bereich der Endplatten (6j, 6k; 10j, 10k) sind.
  5. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Endplatten (6j, 6k; 10j, 10k) glatte und die übrigen Platten (6a bis 6i; 10a bis 10i) aufgeraute Oberflächen aufweisen.
  6. Filterelement nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile (2, 3) aus Kunststoff-Spritzgussteilen bestehen und längs der Mittelebene (4) durch Spritzgießen zu einem einstückigen Filterkörper fest miteinander verbunden sind.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US4842920A (en) 1986-08-04 1989-06-27 "Hungaria" Muanyagfeldolgozo Vallalat Plastics elements for inordinate film-flow packings
DE29613990U1 (de) 1996-07-16 1996-10-17 Chiang, Yung Huang, Tao Yuan Biochemische Filterkugel mit verbessertem Aufbau

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