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Hintergrund der Erfindung
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1. Erfindungsgebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ganz allgemein eine Wärmeableitungsanordnung
und insbesondere eine Positioniervorrichtung zur Verbindung einer
Wärmeableitung mit
einem Chipsatz für
kompakte elektronische Geräte.
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2. Stand der Technik
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Ein
Chipsatz, beispielsweise ein BGA, QFP und CPU, der in einem Computer
Verwendung findet, erzeugt eine Menge Wärme, die von dem Chipsatz entfernt
werden muß,
um den optimalen Betrieb des Chipsatzes aufrecht zu erhalten. Eine
herkömmliche Wärmesenke
oder Wärmeableitung
ist mit dem Chipsatz verbunden und so gebaut, daß die Wärme von dem Chipsatz schnell
entfernt wird, so daß der
Chipsatz normal weiter arbeiten kann.
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Die
meisten herkömmlichen
Wärmeableitungen
zur Entfernung der Wärme
von einem Chipsatz, der bei hoher Geschwindigkeit arbeitet, weisen
Rippen und ein Gebläse
auf, wobei die Rippen die Wärme
absorbieren und das Gebläse
die Wärme
von den Rippen wegführt.
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Eine übliche Weise
zur Verwendung der Wärmeableitung
für den
Chipsatz besteht darin, die Wärmeableitung
an den Flansch des Chipsatzes durch Metallklemmen anzuklemmen. Die
herkömmlichen
Metallklemmen weisen jedoch eine komplizierte Struktur auf und erfordern
eine längere
Montagezeit. Dazu kommt, daß die
Klemme dazu neigt, schnell ihre Ermüdungsgrenze zu erreichen. Darüber hinaus kann
der Chipsatz während
der Installation der Klemmen beschädigt werden, und die Klemmen
können während des
Transports mit dem Sockel außer
Eingriff kommen. Dazu kommt, daß dann,
wenn der Chipsatz direkt mit der Schaltungstafel verlötet ist,
für die
Klemme kein Raum mehr vorhanden ist, um die Wärmeableitung zu positionieren.
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Im
allgemeinen befindet sich zwischen dem Chipsatz und der Schaltungstafel
ein Spalt von etwa 0,25 mm, der so schmal ist, daß keiner
es für
möglich hält, den
Spalt für
die Wärmeableitung
zu benutzen. Einige Monteure benutzen Wärmeableitungsbänder, um
die Wärmeableitung
mit der Schaltungstafel zu verbinden oder die Wärmeableitung direkt durch Schrauben
an die Schaltungstafel anzuschließen. Die Bänder werden leicht trocken
und können
leicht von der Oberfläche
des Chipsatzes entfernt werden, während die Schrauben Löcher erfordern,
die in die Schaltungstafel eingebohrt werden. Auf der Schaltungstafel
ist nur ein beschränkter
Platz vorhanden, so daß die
Löcher
nicht an den gewünschten
Stellen gebohrt werden können.
Daher bohren die meisten Hersteller für Schaltungstafeln in diese
keine Löcher.
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Einige
Hersteller bieten eine Positionierungsvorrichtung an, die in der
Mitte ein Durchgangsloch aufweist und vier Seitenplatten hat, welche
sich von den vier Seiten der Vorrichtung aus erstrecken. Jede Seitenplatte
weist auf ihrer Innenseite einen Haken auf. Wenn sich die Wärmeableitung
von der Unterseite der Vorrichtung durch das Durchgangsloch hindurch
erstreckt, sind die Haken mit den beiden Seiten des Chipsatzes verhakt,
und die Wärmeableitung
ist auf dem Chipsatz fest angeordnet.
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Aufgrund
von Herstellungsproblemen kommt es jedoch vor, daß die Haken
sich nicht mit den Seiten des Chipsatzes verhaken, und daß die Wärmeableitung
keinen geraden oder glatten Boden aufweist, so daß sie mit
dem Chipsatz nicht richtig in Berührung kommt. Daher kann die
Wärme,
die von dem Chipsatz ausgeht, nicht in der gewünschten Weise an die Wärmeableitung
abgeleitet werden. Es sind nur zwei Seitenplatten vorhanden, die
mit den beiden Seiten des Chipsatzes verhaken, und die anderen beiden
Seiten der Platten stehen mit zwei Schlitzen in Eingriff, die in
der Wärmeableitung
ausgebildet sind, um dadurch die Vorrichtung mit der Wärmeableitung gut
zu positionieren. Die vier Seitenplatten der Positionierungsvorrichtung
haben dieselbe Höhe,
so daß von
der Wärmeableitung
Material entfernt werden muß,
um die beiden Nuten auszubilden, durch die sich die Seitenplatten
der Seiten erstrecken. Jedoch verringern die Schlitze die Fläche zur
Wärmeentfernung
von dem Chipsatz.
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Eine
noch andere herkömmliche
Positionierungsvorrichtung für
die Wärmeableitung
weist einen rechteckigen Rahmen und zwei Seitenplatten auf, die sich
von den gegenüberliegenden
Seiten des Rahmens aus erstrecken, wobei jede Seiten platte auf einer
Seitenplatteninnenseite zwei Haken besitzt. Zwei Positionierungsstangen
erstrecken sich von den anderen beiden gegenüberliegenden Seiten des Rahmens.
Mehrere flexible Stangen erstrecken sich von den Innenseiten des
Rahmens, und jede flexible Stange hat einen Vorsprung am Boden eines
entfernten Stangenendes. Mehrere Rippen der Wärmeableitung laufen durch das
Durchgangsloch in der Mitte des Rahmens, und Haken auf den beiden
Seitenplatten verhaken sich mit den beiden Seiten des Chipsatzes.
Die Positionierungsstangen laufen durch die Durchgangslöcher, die
in der Wärmeableitung
ausgebildet sind, während
die Vorsprünge
auf den flexiblen Stangen auf der Wärmeableitung sitzen.
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Eine
andere herkömmliche
Positionierungsvorrichtung weist zur Positionierung der Wärmeableitung
auf den beiden Seiten zwei Haken auf. Auf den anderen Seiten der
Positionierungsvorrichtung befinden sich zwei Anschläge, um die
Relativbewegung der Positionierungsvorrichtung und des Chipsatzes zu
verhindern. Nichtsdestotrotz, die neuesten elektronischen Erzeugnisse
sind noch kompakter gebaut, und die gedruckte Schaltungstafel hat
noch kleinere Abmessungen, während
auf der kleinen gedruckten Schaltungstafel mehr Teile installiert
sind. Gemäß der Regelung
JEDC wird zwischen den Chipsätzen ein
3 mm Spalt benötigt,
um Interferenz und Überhitzung
zu vermeiden. Um diesem Erfordernis Rechnung zu tragen, werden nahe
an dem BGA mehr und mehr Teile installiert, so daß die oben
erwähnten
Anschläge
den rechtwinkligen Rahmen nach oben schieben, so daß die Wärmeableitung
mit dem Chipsatz nicht in Berührung
treten kann und die Wärmeableitung
in Bezug auf die Positionierungsvorrichtung verschiebbar ist.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine Positionierungsvorrichtung zum
Anordnen einer Wärmeableitung
für den
Chipsatz, und die Positionierungsvorrichtung ist so gebaut, daß sie die
Nachteile der oben genannten Positionierungsvorrichtung ausgleicht,
die den Rahmen nach oben drückt
und bewirkt, daß die
Wärmeableitung
nicht mit dem Chipsatz in Berührung
kommen kann und der Chipsatz in Bezug auf die Positionierungsvorrichtung
verschiebbar ist.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Wärmeableitanordnung
zu schaffen, bei der in einer Unterseite der Wärmeableitung ein ausgesparter
Bereich ausgebildet ist, in dem ein Chipsatz aufgenommen wird. Die
vor liegende Erfindung benötigt
keine Anschläge
wie bei der herkömmlichen
Konstruktion.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Wärmeableitanordnung
geschaffen, die eine Wärmeableitung
aufweist, welche eine Grundplatte und einen in einer Unterseite
der Grundplatte ausgebildeten ausgesparten Bereich besitzt, so daß ein Chipsatz
mit dem ausgesparten Bereich in Eingriff tritt. Eine Positionierungsvorrichtung
hat einen rechtwinkligen Rahmen, der mit einem Durchgangsloch versehen
ist, das in seiner Mitte ausgebildet ist, sowie zwei Seitenplatten,
die sich von den beiden gegenüberliegenden
Seiten des rechteckigen Rahmens entsprechend aus erstrecken. Jede
Seitenplatte hat einen Haken, um den Chipsatz zu stützen. Zwei
flexible Stangen erstrecken sich von den beiden gegenüberliegenden
Seiten des rechtwinkligen Rahmens aus, und jede flexible Stange
ist mit einem Druckteil versehen, der von einem entfernten Stangenende
lotrecht abwärts
verläuft.
Der rechtwinklige Rahmen ist an der Wärmeableitung befestigt, und
die Druckteile drücken
auf einen Kopf der Grundplatte der Wärmeableitung.
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Ein
weiteres Kennzeichen der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß Rippen
vorgesehen sind, die sich vom Kopf der Grundplatte der Wärmeableitung
aus erstrecken, sowie der ausgesparte Bereich, der sich parallel
zu den Rippen erstreckt und durch die beiden Seiten der Unterseite
der Grundplatte verläuft.
Wenn der rechtwinklige Rahmen an der Wärmeableitung befestigt wird,
so ergibt sich keine Behinderung.
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Ein
weiteres Kennzeichen der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen,
daß zwei
Positionierungswände
sich unterhalb der beiden Seiten der Grundplatte der Wärmeableitung
erstrecken. Die beiden Positionierungswände stehen mit den beiden Seiten
des Chipsatzes in Eingriff. Die Positionierungsvorrichtung dient
dazu, wie oben erwähnt,
die Wärmeableitung
mit dem Chipsatz zusammen zu klemmen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung ergibt sich für den auf diesem Gebiet tätigen Fachmann
ohne weiteres durch Lesen der folgenden detaillierten Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen, in denen
sind:
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1 eine
auseinander gezogene, perspektivische Darstellung einer Wärmeableitanordnung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht der Wärmeableitanordnung
gemäß der ersten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 eine
Querschnittsansicht längs
der Linie III-III in 2;
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4 eine
auseinander gezogene Ansicht der Querschnittsansicht jedes Teils
der Wärmeableitanordnung
gemäß der ersten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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5 eine
Querschnittsansicht längs
der Linie V-V in 2;
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6 eine
Querschnittsansicht einer Wärmeableitanordnung
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung; und
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7 eine
Querschnittsansicht einer Wärmeableitanordnung
gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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In
den Zeichnungen und insbesondere den 1 bis 4 ist
eine Wärmeableitanordnung
gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dargestellt, die eine Wärmeableitung 1 und eine
Positionierungsvorrichtung 2 aufweist. Die Positionierungsvorrichtung 2 klemmt
die Wärmeableitung 1 und
einen Chipsatz 3 zusammen, wobei der Chipsatz 3 mit
einem BGA-Flansch auf einer Schaltungstafel 31 verbunden
und mit der Schaltungstafel direkt verlötet ist.
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Die
Wärmeableitung 1 ist
eine Aluminium-Wärmeableitung 1 und
durch Extrusion hergestellt. Die Wärmeableitung 1 weist
eine Grundplatte mit vielen Rippen auf, die sich von einer Oberseite der
Grundplatte aus erstrecken, und ein ausgesparter Bereich 11 ist
in einer Unterseite der Grundplatte ausgebildet. Die Art der Rippen
ist nicht auf die in 1 dargestellte beschränkt. Der
ausgesparte Bereich 11 ist so gebaut und geformt, daß er einen
Chip 32 auf dem Chipsatz 3 aufnehmen kann. Der
ausgesparte Bereich 11 kann sich parallel zu den Rippen 12 erstrecken und
durch zwei Seiten der Unterseite der Grundplatte der Wärmeableitung 1 laufen.
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Die
Positionierungsvorrichtung 2 hat einen rechtwinkligen Rahmen 20,
der in seiner Mitte ein Durchgangsloch besitzt. Zwei Seitenplatten 21 erstrecken
sich von zwei gegenüberliegenden
Seiten des rechteckigen Rahmens 20, und jede Seitenplatte 21 ist
mit einem Haken 211 versehen, der von einer Platteninnenseite
ausgeht. Zwei flexible Stangen 22 erstrecken sich von den
beiden gegenüberliegenden Seiten
des rechteckigen Rahmens 20, und jede flexible Stange 22 besitzt
einen Druckteil 221, der sich von einem entfernt liegenden
Stangenende aus lotrecht abwärts
erstreckt.
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Wie
aus den 2, 3 und 5 hervorgeht,
ist die Wärmeableitung 1 direkt
an dem Chipsatz 3 angebracht, der mit dem ausgesparten
Bereich 11 in Eingriff steht. Der ausgesparte Bereich 11 läuft durch
die beiden Seiten der Unterseite der Grundplatte der Wärmeableitung 1,
so daß der
Chipsatz 3, falls erforderlich, geringfügig justiert werden kann. Der
rechtwinklige Rahmen 20 ist auf der Wärmeableitung 1 gelagert,
und die Haken 221 auf den beiden Seitenplatten 21 verhaken
sich mit den beiden Rändern
der Schaltkreistafel 31. Die vier Seiten der Schaltkreistafel 31 werden
durch die beiden Seitenplatten 21 und die beiden anderen
Seiten des ausgesparten Bereiches 11 gestoppt, so daß der Chipsatz 3 sich
in dem ausgesparten Bereich 11 nicht verschieben kann.
Die flexiblen Stangen 22 stehen zwischen den Rippen 12 in
Eingriff, und die Druckteile 221 drücken auf den Kopf der Grundplatte
der Wärmeableitung 1,
um dadurch zwischen der Wärmeableitung 1 und
dem Chipsatz 3 engen Kontakt zu halten.
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6 zeigt
eine Wärmeableitanordnung
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, bei der die Wärmeableitung 1 denselben
Aufbau hat wie die der ersten Ausführungsform, mit Ausnahme der
Tatsache, daß die
Wärmeableitung 1 der
zweiten Ausführungsform
darüber
hinaus zwei Positionierungswände 13 aufweist,
die sich von den anderen beiden Seiten der Grundplatte der Wärmeableitung 1 nach
unten erstrecken, und wobei ein Abstand zwischen den beiden Positionierungswänden 13 im
wesentlichen gleich einer Breite der Schaltungsplatte 31 ist,
außer
daß die
Schaltungsplatte 31 zwischen den beiden Positionierungswänden 13 angeordnet
werden kann.
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7 zeigt
eine Wärmeableitanordnung
gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wobei in der Unterseite der Grundplatte der
Wärmeableitung 1 kein
ausgesparter Bereich vorhanden ist. Statt dessen weist die Wärmeableitung 1 zwei
Positionierungswände 13 auf,
die sich von den beiden Seiten der Grundplatte der Wärmeableitung 1 abwärts erstrecken,
wobei ein Abstand zwischen den beiden Positionierungswänden 13 im wesentlichen
gleich einer Breite der Schaltungsplatte 31 ist, so daß die Schaltungsplatte 31 zwischen
den beiden Positionierungswänden 13 angeordnet
werden kann. Die Positionierungsvorrichtung 2 hat denselben
Aufbau wie diejenige der ersten Ausführungsform und klemmt die Wärmeableitung 1 und
den Chipsatz 3 zusammen.
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Obgleich
die vorliegende Erfindung mit Bezug auf ihre bevorzugte Ausführungsform
beschrieben worden ist, versteht es sich für den auf diesem Gebiet tätigen Fachmann,
daß eine
Vielzahl von Modifikationen und Änderungen
vorgenommen werden kann, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden
Erfindung abzuweichen, der durch die beigefügten Ansprüche definiert wird.