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DE202009009976U1 - Plattenförmige Teigware - Google Patents

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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J36/00Parts, details or accessories of cooking-vessels
    • A47J36/16Inserts

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Abstract

Plattenförmige Teigware (10, 110), dadurch gekennzeichnet, dass sie eine kreisrunde Form aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine plattenförmige Teigware nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Plattenförmige Teigwaren sind als sogenannte Lasagne-Teigplatten bekannt, die eine ebene undurchbrochene rechteckige Form aufweisen und die dem Herstellen des gleichnamigen Gerichtes durch schichtweises Zwischenfügen von Gemüsen, Fleisch, Fisch oder dergleichen einzeln oder in Kombination dienen. Üblicherweise werden die Lasagne-Teigplatten in eine Auflaufform oder sonstige Garform für den Backofen gebracht, zu deren Grundfläche sie zumindest teilweise zugeschnitten, umgebogen oder dergleichen angepasst werden müssen. Zum Vorgaren oder Fertigaren werden die Lasagne-Teigplatten ins Wasser eines üblichen Kochtopfes, wie sonstige Nudeln, gebracht, wobei der Kochtopf aufgrund der unterschiedlichen Grundfläche nicht ausgefüllt ist und darüber hinaus, wie bei sonstigen Nudeln, die Gefahr besteht, dass die Lasagne-Teigplatten während des Garens zusammenkleben.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es einerseits, plattenförmige Teigwaren zu schaffen, die einfacher zu handhaben und mit üblichen Gargefäßen einheitlicher und in einfacherer Weise für ein entsprechendes Gericht vorzubereiten sind und die andererseits mit Hilfe eines Einsatzes ohne die Gefahr des Zusammenklebens in schneller und einfacherer Weise für ein nachfolgendes Gericht einzeln vorbereitet werden können.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale und bei einem des weiteren bevorzugten zweiten Ausführungsbeispiel die in den Ansprüchen 1 und 2 angegebenen Merkmale in Kombination vorgesehen.
  • Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, dass die plattenförmige Teigware an die Form eines Gargefäßes, wie beispielsweise eines Kochtopf angepasst ist, so dass bereits beim Vorgaren der Teigware eine geordnete Schichtung erreicht und damit ein auch nur teilweises Zusammenkleben der Teigwaren vermieden ist. Des weiteren ist erreicht, dass die plattenförmige Teigware in kreisrunder Form in demselben Gargefäß zu einem entsprechenden Gericht (Teigplatte, Zwischenschicht, Teigplatte, Zwischenschicht, usw.) angeordnet und fertig gegart werden kann. Diese an das betreffende Gargefäß angepasst Form der Teigware ermöglicht einen schnellen schichtweisen Aufbau des Gerichtes, ohne dass die Zwischenschichten zwischen den übereinander gebrachten Teigplatten und der Gargefäßwand gelangen bzw. verlaufen können.
  • Die Gestaltung der plattenförmigen Teigware nach der Kombination der Merkmale der Ansprüche 1 und 2 ermöglicht eine einfache Handhabung der Teigplatte in der Weise, dass diese in der mittigen Öffnung ergriffen werden kann, was sowohl für das Handhaben der Teigplatte vor und nach dem Garen als auch zur Handhabung der Teigplatten beim Herstellen eines Schichtaufbaus für das betreffende Gericht von Vorteil ist.
  • Hierzu kann in einfacher und kostengünstiger Weise ein entsprechender Einsatz gemäß vorgenannter Ausführungen verwendet werden.
  • Ein weiterer großer Vorteil des Garprozesses der erfindungsgemäßen Teigware bzw. des damit hergestellten Gerichtes ist der, dass das Gericht bzw. die Nudelteigplatten in einem normalen Kochtopf, wie Nudeln sonst auch, auf der Herdplatte zubereitet werden können und damit nicht ein deutlich längerer und etwas umständlicherer Garprozess im Backofen notwendig ist, wie z. B. bei der herkömmlichen Lasagne. Dadurch ist eine viel schnellere und einfachere Zubereitung möglich. Zudem wird der Garprozess durch diese Art nur mit Wasser/Gemüsebrühe vollzogen und eine aufwendige Saucenherstellung vorab, wie z. B. bei der Lasagnezubereitung ist nicht notwendig.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der plattenförmigen Teigware ergeben sich mit den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 3 bis 5.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung eine plattenförmige Teigware gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
  • 2 in perspektivischer Darstellung eine plattenförmige Teigware gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
  • 3 in längsgeschnittener Darstellung einen Einsatz für ein Gargefäß zur Aufnahme von plattenförmigen Teigwaren nach 1,
  • 4A und 4B in Draufsicht gemäß Pfeil IV der 3 den Einsatz gemäß zweier Ausführungsformen,
  • 5 in längsgeschnittener Darstellung einen Einsatz für ein Gargefäß zur Aufnahme von plattenförmigen Teigwaren nach 2 und
  • 6A und 6B eine Draufsicht gemäß Pfeil VI der 5 den Einsatz gemäß zweier Ausführungsformen.
  • Die 1 und 2 zeigen eine plattenförmige Teigware 10 bzw. 110 in Form einer kreisrunden Teigplatte 11 bzw. 111. Diese plattenförmige Teigware 10 bzw. 110 kann auch als kreisrund geformte ebene Nudel bezeichnet werden; sie ist wie sonstige Nudeln in üblicher Weise aus einem Nudelteig hergestellt, beispielsweise aus Hartweizengrieß, Reis, Mais oder Kartoffeln und Wasser oder auch aus anderen Kornarten, wie Hirse oder Dinkel, sowie teilweise unter Zugabe von Eiern, färbenden Zutaten, Kräutern und Gewürzen und/oder dergleichen. Solche Teigwaren werden entweder in getrockneter Form oder als gekühlte Frischware angeboten.
  • Die plattenförmige Teigware 10 bzw. 110 besitzt eine Dicke, wie sie bei sogenannten Lasagne-Teigplatten üblich ist. Der Durchmesser der kreisrunden Teigplatte 10 bzw. 110 ist vorzugsweise den Innendurchmessern von nach DIN genormten Gargefäßen, wie Kochtöpfen oder dergleichen, oder den Innendurchmesser von noch zu beschreibenden Einsätzen nach den 3 bis 6 für derartige Gargefäße angepasst.
  • Beim Ausführungsbeispiel der 1 ist die kreisrunde Teigware bzw. Nudel 10 undurchbrochen eben ausgebildet. Beim Ausführungsbeispiel nach 2 ist die kreisrunde Teigware bzw. Nudel 110 mit einer mittigen, durchgehenden Öffnung in Form eines kreisrunden Lochs 112 versehen. Das kreisrunde Loch 112 besitzt beispielsweise einen Durchmesser in der Größenordnung von 15 bis 30 mm, vorzugsweise von 20 mm. Dieses Loch 112 dient unter anderem zur einfachen Handhabung jeder plattenförmigen Teigware 110 entweder von Hand zwischen Daumen und Zeigefinger oder zum Einfädeln in einen Einsatz.
  • Die Teigware bzw. kreisrund plattenförmige Nudel 10 bzw. 110 nach den dargestellten Ausführungsbeispielen der 1 und 2 ist wie die üblichen rechteckförmigen sogenannten Lasagne-Teigplatten zur Herstellung eines beschichteten auflaufartigen Gerichtes geeignet und vorgesehen.
  • Um die kreisrunden Teig- bzw. Nudelplatten 11 bzw. 111 vorzugaren oder fertig zu garen ist gemäß den 3 und 4 bzw. den 5 und 6 ein Einsatz 15 bzw. 115 vorgesehen, der derart ausgebildet ist, dass er in ein Gargefäß 30 bzw. 130, wie beispielsweise einen Kochtopf und/oder eine runde Auflaufform passt. Die kreisrunde Teigplatte 11 bzw. 111 bzw. deren Durchmesser ist dabei an den Einsatz 15 bzw. 115 und dieser an ein DIN genormtes Gargefäß 30, 130 beispielsweise Kochtopf angepasst.
  • Der Einsatz 15 gemäß den 3 und 4 dient hauptsächlich dem Vorgaren oder Fertiggaren der kreisrunden Teigplatte 11 bzw. 111 der Teigware 10 bzw. 110. Der Einsatz 15 besitzt die Form eines in Draufsicht kreisrunden Gestells 16, das etwa diagonal gegenüberliegend zwei aufrechte Halter 17, 18 besitzt, zwischen denen mehrere in bestimmtem Abstand übereinander angeordnete kreisrunde Auflagescheiben 19 angeordnet sind. Vorzugsweise sind die Auflagescheiben 19 in gleichmäßigem Abstand übereinander angeordnet. Die Auflagescheiben 19 sind beim dargestellten Ausführungsbeispiel mit den beiden Haltern 17 und 18 fest verbunden. In nicht dargestellter Weise können die Auflagescheiben 19 mit den Haltern 17 und 18 auch lösbar verbunden sein, indem sie beispielsweise in die Halter an diagonal gegenüberliegenden Enden einhängbar sind. Hierbei können die Halter 17 und 18 beispielsweise in Form von Leitern ausgebildet sein. An ihren bodenseitigen Enden können die Halter 17, 18 mit beispielsweise kugelförmigen oder U-förmigen umgebogenen Füßen zum Einstellen in ein Gargefäß 30 versehen sein. Die beiden Halter 17 und 18 sind an ihrem oberen Ende über ein horizontales Element 21 verbunden, das beispielsweise die Form einer Stange oder einer Leiste oder dergleichen aufweist und gleichzeitig als Griffelement zum Handhaben des Gestells 16 dienen kann.
  • Wie aus 3 ersichtlich ist, ist auf jede Auflagescheibe 19 eine kreisrunde Teigplatte 11 oder 111 gelegt. Vorzugsweise können aufgrund der diagonal gegenüberliegenden Haltern 17 und 18 die kreisrunden Teigplatten 11 oder 111 von der einen oder anderen Seite des Gestells 16 schichtweise übereinander entsprechend den vorhandenen Auflagescheiben 19 gelegt werden. Der Abstand der Auflagescheiben 19 voneinander ist derart, dass die kreisrunden Teigplatten 11 bzw. 111 ausreichend Raum habenm, sich während des Vorgarens oder Fertiggarens in ihrer Dicke auszudehnen. Entsprechendes gilt für den Durchmesser der Auflagescheiben 19 im Verhältnis zum Durchmesser der Teigplatten 11, 111.
  • Die Auflagescheiben 19 sind durchbrochen, um die zu garenden kreisrunden Teigplatten 11, 111 gleichmäßig von allen Seiten mit dem kochenden Wasser in Verbindung zu bringen bzw. zu halten.
  • Gemäß 4A sind die Auflagescheiben 19 als kreisrunde ebene Drahtsiebe 22 ausgebildet. Gemäß 4B sind die Auflagescheiben 19 als Lochplatten 23 aus beispielsweise Metall oder Kunststoff gebildet. Die Auflagescheiben 19 sind bevorzugt vollkommen eben; sie können aber auch leicht konkav gewölbt sein.
  • Der Einsatz 115 gemäß den 5 und 6, der ausschließlich zur Aufnahme der kreisrunden Teigplatte 111 der mit einem mittigen Loch 112 versehenen Teigware 110 geeignet ist, dient insbesondere zum Vorbereiten und Garen eines einem sogenannten Lasagne-Gericht ähnlichen Gerichtes oder eines geschichteten Auflaufs.
  • Der Einsatz 115 besitzt eine durchbrochene kreisrunde Bodenplatte 124, die ggf. in nicht dargestellter Weise mit punktuellen Abstützungen für den Boden eines Gargefäßes 130 versehen ist. Die Bodenplatte 124 ist beispielsweise entweder gemäß 6A als Lochplatte 123 oder gemäß 6B als siebartiges Drahtgeflecht 122 ausgebildet; sie kann aber auch eine undurchbrochene Kunststoff- oder Metallplatte sein.
  • Mit der Bodenplatte 124 ist achsmittig ein aufrecht gerichteter Stab 125 angeordnet. Der Stab 125 steht achsmittig vertikal von der horizontal angeordneten Bodenplatte 124 ab. Der Stab 125 ist mit der Bodenplatte 124 entweder fest verbunden oder mit der Bodenplatte 124 lösbar verbindbar. Die Länge des Stabes 125 hängt von der Höhe des Gargefäßes 130 ab. Der Durchmesser der Bodenplatte 124 entspricht dem Durchmesser eines DIN genormten Gargefäßes (130).
  • Gemäß 5 wird der Einsatz 115 aufeinander und übereinander folgend mit einer kreisrunden Teigplatte 111, einer beliebigen Nahrungsmittel-Zwischenschicht 126, einer weiteren Teigplatte 111, einer weiteren Zwischenschicht 126 usw. belegt, wobei die Teigplatten 111 vom das Loch 112 durchdringenden Stab 125 aufgenommen sind. Die Schichtung Teigplatte-Zwischenschicht-Teigplatte-Zwischenschicht usw. kann entweder außerhalb eines Gargefäßes 130 oder innerhalb eines mit eingesetztem Einsatz 115 versehenen Gargefäßes 130 erfolgen. Die Zwischenschicht 126 kann beliebiger Art, wie aus Gemüse und/oder Fleisch und/oder Fisch und/oder dergleichen, sein. Das Gargefäß 130 mit der im Einsatz 115 vorgenommenen Schichtung wird bevorzugt auf eine Herdplatte gesetzt, so dass das Gericht in dieser Anordnung (wie Nudeln in einem Kochtopf) gegart werden kann, wobei der Garprozess nur mit Wasser oder Gemüsebrühe schnell und einfach vollzogen wird.
  • Ist das Gericht fertig gegart, ist es in einfacher Weise möglich, den Einsatz beispielsweise mit Hilfe eines am oberen Ende des Stabes 115 angebrachten nicht dargestellten Griffelements aus dem Gargefäß 130 herauszuheben und danach ggf., wenn dies vorgesehen ist, den Stab 125 von der Bodenplatte 124 zu lösen, so dass das Gericht ohne weiteres von der Bodenplatte 124 auf einen flachen Teller oder dergleichen gebracht werden kann. Auch ist es möglich, die Bodenplatte 124 allein oder auf einen flachen Teller gesetzt zum Aufteilen bzw. Schneiden des Auflaufgerichtes zu nutzen.
  • Beim dargestellten Ausführungsbeispiel dient der Einsatz 115 ausschließlich zum Herstellen des Schichtaufbaus des Gerichtes und zum Garen des Gesamtgerichtes bzw. Auflaufs. Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsform kann der Einsatz 115 auch zum Vor- oder Fertiggaren der kreisrunden Teigplatten 111 allein genutzt werden, indem entsprechende mit einem achsmittigen Loch versehene Auflagescheiben für die kreisrunden Teigplatten verwendet werden, die über den Stab 125 nacheinander gebracht und am Stab 125 in beispielsweise vorgegebenen Höhen und Abständen lösbar fixiert werden können.

Claims (5)

  1. Plattenförmige Teigware (10, 110), dadurch gekennzeichnet, dass sie eine kreisrunde Form aufweist.
  2. Teigware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie (110) mittig eine Öffnung (112) aufweist.
  3. Teigware nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung ein kreisförmiges Loch (112) ist.
  4. Teigware nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie die Dicke einer handelsüblichen rechteckförmigen Lasagne-Platte aufweist.
  5. Teigware nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus mit üblichen Zutaten versehenem Nudelteig als getrocknete Ware oder zu kühlende Frischware hergestellt ist.
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