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Die
Erfindung betrifft einen Babykostwärmer mit einem Heizraum zum
Aufnehmen eines Behälters,
insbesondere zum Aufnehmen einer Babyflasche oder eines Babykost-Glases.
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Babykostwärmer oder
Babyflaschenwärmer dienen
der Erwärmung
von Gläschenkost
oder Nahrung in Babyflaschen. Sie weisen üblicherweise einen Heizraum
auf, in welchen die Babyflasche oder das Glas einstellbar ist. Die
Größe zugehöriger Gläser oder
Babyflaschen ist dabei üblicherweise
derart gewählt,
dass ein gutes Greifen der Flasche oder des Glases mit einer Hand
durch eine fütternde
Person oder mit beiden Händen
durch ein Kind möglich
ist. Typischerweise liegt der Durchmesser von Babyflaschen im Bereich
von bis zu ca. 6 cm. Der Heizraum eines Babykostwärmers ist üblicherweise
daran angepasst.
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Allgemein
sind Babykostwärmer
bekannt, welche einen mit Wasser zu füllenden topfförmigen Heizraum
aufweisen, in welche eine Flasche oder ein Glas von oben einstellbar
ist. Das in dem Heizraum vorgesehene Wasser wird beispielsweise über einen Heizwiderstand
erwärmt.
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Der
Nachteil eines derartigen Geräts
ist jedoch eine relativ lange Aufwärmzeit aufgrund der Erwärmung der
Nahrung mittels Wärmeübertragung des
Wassers an den Behälter
und von dem Behälter auf
die Nahrung. Insbesondere wenn eine Stromversorgung nicht über eine
Netzspannung, sondern nur über
eine beispielsweise im Fahrzeug vorhandene Niederspannung von ca.
12 V erfolgt, kann die Aufwärmzeit
bis zu 30 Minuten und länger
betragen.
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Für eine Erwärmung von
Babykost ohne äußere Stromzufuhr
sind zudem sogenannte Latentwärmespeicher
bekannt, in welchen beispielsweise Natriumacetat-Trihydrat als Energiespeicher
vorgesehen ist. Derartige Babykostwärmer haben jedoch einen schlechten
Wirkungsgrad und nur eine sehr geringe Menge an gespeicherter Energie.
Die Erwärmung
der Nahrung erfolgt ebenfalls durch Wärmeübertragung über Kontakt zwischen dem Energiespeicher
und dem Behälter.
Die hierfür
notwendige Zeitdauer beträgt
mindestens ca. 15 Min. pro Babyflasche. Auch ist eine direkte Aufladung
eines derartigen Energiespeichers unterwegs in der Regel nicht möglich.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen mobilen Babykostwärmer zu
schaffen, welcher eine schnelle Aufwärmung von Babykost oder Babynahrung
auch unterwegs ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch einen Babykostwärmer
mit einem Heizraum zum Aufnehmen eines Behälters, insbesondere zum Aufnehmen
einer Babyflasche oder eines Babykost-Glases, wobei ein von mindestens
einer Zelle versorgtes Magnetron zum Erzeugen von Mikrowellen vorgesehen
ist, welche in den Heizraum einleitbar sind.
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Der
Heizraum ist vorzugsweise in Form und/oder Größe an den aufzunehmenden Behälter angepasst.
Beispielsweise ist der Heizraum so gewählt, dass handelsübliche 250
ml Babyflaschen raumsparend aufnehmbar sind. Vorzugsweise ist der Heizraum
so gestaltet, dass handelsübliche
250 ml Babyflaschen aufrecht aufnehmbar sind und von der Wandung
des Heizraums vollumfänglich
umgeben werden. Die Form ist dabei in einer Ausgestaltung an einen
im Wesentlichen kreiszylindrischen Flaschenbauch der Babyflaschen
angepasst. In anderen Ausgestaltungen sind Heizräume mit rechteckigen, polyederförmigen oder
ovalen Grundflächen
vorgesehen.
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Ein
Erwärmen
der Nahrung oder anders ausgedrückt
des Garguts erfolgt über
die Mikrowellen. Dabei sind für
das Erwärmen
keine zusätzlichen
Medien, wie Wasser oder dergleichen notwendig.
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Durch
die mindestens eine Zelle ist weiter ein Einsatz des Babykostwärmers unterwegs,
unabhängig
von einer netzgebundenen Stromversorgung möglich. Als Zelle wird im Zusammenhang
mit der Erfindung eine galvanische Zelle oder ein galvanisches Element
bezeichnet. Vorzugsweise sind mehrere Zellen vorgesehen, welche
als Batterie (Primärzellen)
oder Akkumulator (Sekundärzellen,
Sekundärbatterie)
geschaltet sind.
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Mittels
dem Magnetron ist eine schnelle Erwärmung der Babynahrung möglich. Beispielsweise ist
eine Erwärmung
eines Babybreis auf eine mundgerechte Temperatur in nur einer Minute
möglich. Aufgrund
der damit verbundenen kurzen Betriebszeiten des Magnetrons ist in
einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die bei herkömmlichen
Mikrowellenherden vorgesehen Kühlkörper oder
dergleichen entfallen. Dadurch sowie durch die Anpassung des Heizraumes
an die aufzunehmenden Behälter
ist es möglich,
ein besonders kleinbauendes Gerät
zu schaffen, welches sich sowohl als stationäre Einheit für den Hausgebrauch
in kleinen Küchen,
als auch als mobile Einheit für
eine schnelle Zubereitung von Babynahrung unterwegs eignet.
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Aufgrund
des gezielten Einsatzes für
Babynahrung, welche in Behältern
mit einer Füllmenge von
beispielsweise 250 ml erwärmt
wird, ist ein Betreiben des Magnetrons mit einer geringen Leistung, beispielsweise
mit einer Leistung von ca. 50 Watt möglich.
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Vorzugsweise
ist ein Transformator umfassend einen Hochspannungs-Inverter, einen Hochspannungs-Gleichrichter
und einen Heizungs-Inverter
zur Spannungserzeugung für
das Magnetron vorgesehen. Die Bauteile und das Magnetron sind dabei für die Anwendung
zum Erwärmen
von Nahrung in kleinen Behältern
geeignet ausgelegt, so dass beispielsweise das Magnetron eine Leistung
von weniger als 100 W, vorzugsweise um ca. 50 W abgibt.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist die mindestens eine Zelle wiederaufladbar,
d. h. als Sekundärzelle
oder Akkumulator (Akku) ausgebildet. Für eine schnelle Wiederaufladung
und eine hohe Leistungsdichte haben sich insbesondere Lithium-Ionen
Akkus als vorteilhaft herausgestellt. Je nach Leistungsabgabe des
Magnetrons und Ausgestaltung der Zelle bzw. der Zeilen reicht aufgrund
der kurzen Betriebsdauer zum Erwärmen
der Babynahrung dabei eine Akku-Ladung für ca. 5 bis 10 Anwendungen.
Eine Wiederaufladung ist beispielsweise über ein Steckernetzteil möglich, wobei
je nach Gestaltung des Steckernetzteils die Wiederaufladung mit Netzspannung
und/oder mit Niederspannung möglich
ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist der Heizraum eine
elektromagnetische Abschirmung auf, welche zumindest teilweise durch eine
werkzeuglos lösbare
Abdeckung realisiert ist. Der Behälter ist dabei durch Abnehmen
der Abdeckung einfach in den Heizraum einstellbar und der Heizraum
durch Aufsetzen der Abdeckung abschirmbar. Der Heizraum umfasst
in einer Ausgestaltung einen Bodenteil, auf welche die Abdeckung
aufgesetzt wird. Das Bodenteil und/oder die Abdeckung umgeben dabei
den eingestellten Behälter
hülsenartig. Vorzugsweise
sind an der Abdeckung und einem zugehörigen Bodenteil und/oder einem
anderen, mit der Abdeckung zusammenwirkenden Gehäuseteil komplementäre Sicherungsmittel
vorgesehen, wobei ein Betreiben des Magnetrons ohne Kontaktschluss der
Sicherungsmittel verhindert ist.
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Die
Abdeckung ist in einer Ausgestaltung aus Metall, vorzugsweise aus
Edelstahl, gefertigt und/oder weist in einer anderen Ausgestaltung
zumindest an einer Innenseite eine Metallfolie, ein Metallblech
und/oder ein Metallgitter auf. Die Außenseite der Abdeckung ist
beispielsweise durch geeignete Farben und/oder Materialien ästhetisch
ansprechend gestaltet. Um eine hohe Robustheit und eine leichte Pflege
zu ermöglichen,
ist die Abdeckung in einer bevorzugten Ausgestaltung aus Kunststoff,
insbesondere aus einem spülmaschinenfesten
Kunststoff, um ein leichtes Reinigen in einer Spülmaschine zu ermöglichen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind der Transformator
und das Magnetron in einem geschlossenen Gehäuse angeordnet. Der Heizraum ist
vorzugsweise an einer aus ästhetischen
und/oder ergonomischen Gesichtspunkten geeigneten Stelle an dem
Gehäuse
angeordnet, wobei das Magnetron und der Transformator räumlich von
dem Heizraum getrennt sind. Vorzugsweise ist das Gehäuse nicht zerstörungsfrei öffenbar.
Dadurch werden mögliche Verletzungen
aufgrund einer nicht sachgerechten Handhabung sicher verhindert.
Zusätzlich
ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass einzelne Bauteile eingegossen
sind, beispielsweise in Epoxydharz, um eine ungewünschte Manipulation
zu verhindern.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist die mindestens eine Zelle ebenfalls
in dem Gehäuse
angeordnet. Die Zelle kann dabei je nach Gestaltung als Primär- oder
Sekundärzelle
zugänglich
oder unzugänglich
angeordnet sein.
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Vorzugsweise
weist das Gehäuse
einen Anschluss für
ein Steckernetzteil auf. Mittels dem Steckernetzteil ist eine Sekundärzelle oder
eine Sekundärbatterie
aufladbar. Je nach Gestaltung ist mittels dem Steckernetzteil eine
Sekundärzelle
bzw. ein Akku wieder aufladbar und/oder direkt ein Betreiben des
Magnetrons möglich.
Dabei ist es denkbar, dass eine angelegte Spannungsversorgung erkannt
und beispielsweise der Transformator entsprechend der erkannten
Spannung betrieben wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist ein Steuerungsmodul
für eine
Ansteuerung des Magnetrons vorgesehen. Mittels des Steuerungsmoduls
sind bestimmte Vorgaben einstellbar, wie beispielsweise eine Garzeit.
Alternativ oder zusätzlich ist
mittels des Steuerungsmoduls der Aufwärmvorgang startbar bzw. unterbrechbar.
Weiter ist mittels dem Steuerungsmodul eine Energiezufuhr regel- oder
steuerbar, so dass höchste
Sicherheit gewährleistet
ist. Dabei sind in einer Ausgestaltung Vorwahltasten vorgesehen,
welche beispielsweise Voreinstellungen vornehmen, die zur Erwärmung von
Brei oder zur Erwärmung
von Milch geeignet sind. In einer Ausgestaltung sind die Vorwahltasten
durch einen Nutzer geeignet konfigurierbar, um so innerhalb bestimmter
Grenzen eine individuelle Einstellung zu ermöglichen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist eine Überwachungseinrichtung vorgesehen,
um zumindest eine Überhitzung
des Magnetrons und/oder des Heizraums zu detektieren und/oder zu
verhindern. Vorzugsweise entfallen Kühleinrichtungen, welche üblicherweise
bei Mikrowellenherden vorgesehen sind. Bei unsachgemäßem Gebrauch
oder bei einem in kurzen Zeitabständen durchgeführtem mehrfachen Betrieb
kann es zu einer unerwünschten
Erwärmung des
Magnetrons kommen. Daher ist in einer Ausgestaltung vorgesehen,
dass eine wiederholte Benutzung erst nach einer zeitlich definierten
Pause oder nach einem Abkühlen
auf eine definierte Temperatur möglich
ist. In einer anderen Ausgestaltung ist mindestens ein Sensor vorgesehen,
welcher eine Temperatur überwacht
und einen Betrieb bei einer erhöhten
Temperatur unterbricht.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung,
die in den Zeichnungen schematisch dargestellt sind. Für gleiche
oder ähnliche
Bauteile werden in den Zeichnungen einheitliche Bezugszeichen verwendet.
Als Teil eines Ausführungsbeispiels
beschriebene oder dargestellte Merkmale können ebenso in einem anderen
Ausführungsbeispiel
verwendet werden, um eine weitere Ausführungsform der Erfindung zu
erhalten.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Babykostwärmers;
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2:
eine perspektivische Darstellung des Babykostwärmers gemäß 1 beim Abnehmen
einer Abdeckung;
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3:
eine perspektivische Darstellung des Babykostwärmers gemäß 1 ohne Gehäuse;
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4:
eine Seitenansicht des Babykostwärmers
gemäß 3 ohne
Gehäuse;
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5:
eine Schnittansicht des Babykostwärmers entlang einer Linie V-V
gemäß 4 und
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6:
ein Blockschaltbild für
den Babykostwärmer
gemäß 1.
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1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Babykostwärmer 1 mit
einem Heizraum 2 zum Aufnehmen eines in 1 nicht
dargestellten Behälters
und einem Gehäuse 3.
Der Heizraum 2 ist außen
an dem Gehäuse 3 angeordnet.
In dem Gehäuse 3 ist
ein in 1 nicht dargestelltes Magnetron zum Erzeugen von
Mikrowellen angeordnet. Die erzeugten Mikrowellen werden über einen
in 1 nicht dargestellten Hohlleiter in den Heizraum 2 geleitet.
Das Magnetron und der Hohlleiter sind durch das Gehäuse 3 gegen Eindringen
von Stoffen oder Teilen jedweder Art geschützt. In dem Heizraum 2 wird
durch die erzeugten Mikrowellen ein in dem Behälter befindliches Gargut erwärmt. Der
Heizraum 2 weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
einen einteilig mit dem Gehäuse 3 ausgebildeten
Bodenteil 20 sowie eine auf den Bodenteil von oben unter
Bildung eines Hohlraums aufsetzbare Abdeckung 21 auf.
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2 zeigt
schematisch den Babykostwärmer 1 gemäß 1,
wobei die Abdeckung 21 teilweise abgenommen ist, so dass
ein in dem Heizraum 2 angeordneter Behälter 4 sichtbar ist.
Bei dem Behälter 4 handelt
es sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel um eine Babyflasche
mit einem Fassungsvermögen
von ca. 250 ml. Wie in 2 erkennbar ist, weisen das
Gehäuse 3 und
die Abdeckung 21 zueinander komplementäre Rastmittel 30, 22 auf,
so dass die Abdeckung 21 fest mit dem Gehäuse 3 zum Schließen des
Heizraums 2 verbindbar ist. Nach dem Schließen des
Heizraums 2 ist dieser abgeschirmt, so dass eingeleitete
Mikrowellen nicht entweichen können.
Zu diesem Zwecke ist an der Abdeckung 21 beispielsweise
eine Metallfolie oder ein Metallgitter vorgesehen. In anderer Ausgestaltung
ist die Abdeckung 21 aus Metall. Das Gehäuse 3 ist
beispielsweise aus Kunststoff. Das Gehäuse 3 ist vorzugsweise nicht
zerstörungsfrei
offenbar und/oder entfernbar, so dass ein Zugriff auf die in dem
Gehäuse 3 angeordneten
Bauteile im Normalbetrieb versperrt ist.
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3 bis 5 zeigen
schematisch den Babykostwärmer 1 gemäß 1 ohne
das Gehäuse 3. Dabei
ist 3 eine perspektivische Darstellung. 4 zeigt
schematisch eine Seitenansicht. 5 zeigt
schematisch eine gemäß einer
Linie V-V nach 4 geschnittene Vorderansicht
des Babykostwärmers 1 gemäß 4.
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Ohne
das Gehäuse
ist ein schematisch dargestelltes Magnetron 5 zum Erzeugen
von Mikrowellen sichtbar. Die erzeugten Mikrowellen werden über einen
Hohlleiter 6 zu dem mit der Abdeckung 21 verschlossenen
Heizraum 2 geleitet. Für
eine Abschirmung des Hohlleiters 6 ist dieser aus Metall
und/oder weist eine Metallfolie, ein Metallblech und/oder ein Metallgitter
auf. Eine Versorgung des Magnetrons 5 erfolgt mittels eines
Akkumulators 7, welcher in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
zehn Zellen 70, welche in Reihe geschaltet sind, umfasst.
Die von dem Akkumulator 7 gelieferte Spannung wird mittels eines
Transformators 8 in eine für das Magnetron 5 geeignete
Spannung transformiert. Zum Aufladen des Akkumulators 7 ist
vorzugsweise ein in den Figuren nicht dargestellter Anschluss für einen
ebenfalls nicht dargestellten Netzstecker an dem Gehäuse vorgesehen.
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Der
Babykostwärmer 1 gemäß den 1 bis 5 ist
besonders kleinbauend gestaltet. Zu diesem Zweck sind in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
das Magnetron 5, der Akkumulator 7 und der Transformator 8 neben
dem Hohlleiter 6 angeordnet. In anderen Ausgestaltungen
sind andere Anordnungen vorgesehen. Die Abmaße des Gehäuses bei der dargestellten
Anordnung betragen beispielsweise ca. 100 mm bis 140 mm Breite,
ca. 150 mm bis 200 mm Länge
und ca. 90 mm bis 120 mm Höhe.
Ein Gewicht des Babykostwärmers 1 liegt
vorzugsweise unter 3 kg.
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6 zeigt
schematisch ein Blockschaltbild für einen erfindungsgemäßen Babykostwärmer. Dabei
wird für
eine Ansteuerung eines Magnetrons 5 eine von einem Akkumulator 7 kommende
Spannung mittels eines Hochspannungsinverters 80 und eines Hochspannungsgleichrichters 81 umgewandelt,
um eine pulsierende Gleichspannung für die Anode zu liefern. Außerdem ist
ein Heizungsinverter 82, d. h. ein Inverter für eine Spannungsversorgung
einer Glühkathode
des Magnetrons 5, vorgesehen. Ein Ansteuern des Hochspannungsinverters 80 und
des Heizungsinverters 82 erfolgt mittels eines Steuerungsmoduls 9,
welches auch für
eine Bedienung, beispielsweise ein Starten oder ein Stoppen des Heizbetriebs
verwendbar ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden Daten
und/oder Signale des Akkumulators 7 an das Steuerungsmodul 9 übermittelt.
Dadurch ist beispielsweise ein Ladungszustand des Akkumulators 7 für einen
Betrieb berücksichtigbar.
Zudem ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, über das Steuerungsmodul 9 einem
Nutzer beispielsweise durch Signalleuchten oder dergleichen einen
Ladungszustand anzuzeigen.
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Für ein Aufladen
des Akkumulators 7 ist weiter eine Akkumulatorladesteuerung 71 vorgesehen. Durch
die Akkumulatorladesteuerung 71 ist vorzugsweise erfassbar,
ob ein Aufladen mittels einer Netzspannung von ca. 230 Volt oder
mittels einer Niederspannung von ca. 12 Volt, beispielsweise mittels
einer Autobatterie, erfolgt.
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Zum
Erwärmen
von Babynahrung wird der Behälter 4 in
den Heizraum 2 eingestellt und der Heizraum 2 mittels
der Abdeckung 21 verschlossen. Der Heizraum 2 ist
so bemessen, dass insbesondere Babygläser mit Fertignahrung und Babyflaschen ohne
Umfüllen
direkt in den Heizraum 2 eingestellt und erwärmt werden
können. Über ein
Steuerungsmodul 9 erfolgt ein Einschalten, wobei in einer
Ausgestaltung mittels geeignet konfigurierbarer Vorwahltasten eine
bestimmte Heizdauer festlegbar ist.
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Die
Heizdauer ist relativ gering und liegt beispielsweise bei nur ca.
1 Minute. Dadurch ist es möglich,
Babynahrung schnell zuzubereiten. Zudem kann für bestimmte Nahrung die Heizdauer
so festgelegt werden, dass ein Überhitzen
der Nahrung verhindert wird.
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Der
Akkumulator 7 ist vorzugsweise so bemessen, dass mindestens 5 Aufwärmvorgänge, vorzugsweise
bis zu 10 Aufwärmvorgänge, durchführbar sind,
bevor der Akkumulator 7 neu aufgeladen werden muss.