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DE202009009826U1 - Babykostwärmer - Google Patents

Babykostwärmer Download PDF

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DE202009009826U1
DE202009009826U1 DE200920009826 DE202009009826U DE202009009826U1 DE 202009009826 U1 DE202009009826 U1 DE 202009009826U1 DE 200920009826 DE200920009826 DE 200920009826 DE 202009009826 U DE202009009826 U DE 202009009826U DE 202009009826 U1 DE202009009826 U1 DE 202009009826U1
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baby food
food warmer
warmer according
magnetron
baby
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KALTENBACH AGNIESZKA
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KALTENBACH AGNIESZKA
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J36/00Parts, details or accessories of cooking-vessels
    • A47J36/24Warming devices
    • A47J36/2411Baby bottle warmers; Devices for warming baby food in jars
    • A47J36/2433Baby bottle warmers; Devices for warming baby food in jars with electrical heating means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Cookers (AREA)

Abstract

Babykostwärmer mit einem Heizraum (2) zum Aufnehmen eines Behälters (4), insbesondere zum Aufnehmen einer Babyflasche oder eines Babykost-Glases, dadurch gekennzeichnet, dass ein von mindestens einer Zelle (70) versorgtes Magnetron (5) zum Erzeugen von Mikrowellen vorgesehen ist, welche in den Heizraum (2) einleitbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Babykostwärmer mit einem Heizraum zum Aufnehmen eines Behälters, insbesondere zum Aufnehmen einer Babyflasche oder eines Babykost-Glases.
  • Babykostwärmer oder Babyflaschenwärmer dienen der Erwärmung von Gläschenkost oder Nahrung in Babyflaschen. Sie weisen üblicherweise einen Heizraum auf, in welchen die Babyflasche oder das Glas einstellbar ist. Die Größe zugehöriger Gläser oder Babyflaschen ist dabei üblicherweise derart gewählt, dass ein gutes Greifen der Flasche oder des Glases mit einer Hand durch eine fütternde Person oder mit beiden Händen durch ein Kind möglich ist. Typischerweise liegt der Durchmesser von Babyflaschen im Bereich von bis zu ca. 6 cm. Der Heizraum eines Babykostwärmers ist üblicherweise daran angepasst.
  • Allgemein sind Babykostwärmer bekannt, welche einen mit Wasser zu füllenden topfförmigen Heizraum aufweisen, in welche eine Flasche oder ein Glas von oben einstellbar ist. Das in dem Heizraum vorgesehene Wasser wird beispielsweise über einen Heizwiderstand erwärmt.
  • Der Nachteil eines derartigen Geräts ist jedoch eine relativ lange Aufwärmzeit aufgrund der Erwärmung der Nahrung mittels Wärmeübertragung des Wassers an den Behälter und von dem Behälter auf die Nahrung. Insbesondere wenn eine Stromversorgung nicht über eine Netzspannung, sondern nur über eine beispielsweise im Fahrzeug vorhandene Niederspannung von ca. 12 V erfolgt, kann die Aufwärmzeit bis zu 30 Minuten und länger betragen.
  • Für eine Erwärmung von Babykost ohne äußere Stromzufuhr sind zudem sogenannte Latentwärmespeicher bekannt, in welchen beispielsweise Natriumacetat-Trihydrat als Energiespeicher vorgesehen ist. Derartige Babykostwärmer haben jedoch einen schlechten Wirkungsgrad und nur eine sehr geringe Menge an gespeicherter Energie. Die Erwärmung der Nahrung erfolgt ebenfalls durch Wärmeübertragung über Kontakt zwischen dem Energiespeicher und dem Behälter. Die hierfür notwendige Zeitdauer beträgt mindestens ca. 15 Min. pro Babyflasche. Auch ist eine direkte Aufladung eines derartigen Energiespeichers unterwegs in der Regel nicht möglich.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen mobilen Babykostwärmer zu schaffen, welcher eine schnelle Aufwärmung von Babykost oder Babynahrung auch unterwegs ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Babykostwärmer mit einem Heizraum zum Aufnehmen eines Behälters, insbesondere zum Aufnehmen einer Babyflasche oder eines Babykost-Glases, wobei ein von mindestens einer Zelle versorgtes Magnetron zum Erzeugen von Mikrowellen vorgesehen ist, welche in den Heizraum einleitbar sind.
  • Der Heizraum ist vorzugsweise in Form und/oder Größe an den aufzunehmenden Behälter angepasst. Beispielsweise ist der Heizraum so gewählt, dass handelsübliche 250 ml Babyflaschen raumsparend aufnehmbar sind. Vorzugsweise ist der Heizraum so gestaltet, dass handelsübliche 250 ml Babyflaschen aufrecht aufnehmbar sind und von der Wandung des Heizraums vollumfänglich umgeben werden. Die Form ist dabei in einer Ausgestaltung an einen im Wesentlichen kreiszylindrischen Flaschenbauch der Babyflaschen angepasst. In anderen Ausgestaltungen sind Heizräume mit rechteckigen, polyederförmigen oder ovalen Grundflächen vorgesehen.
  • Ein Erwärmen der Nahrung oder anders ausgedrückt des Garguts erfolgt über die Mikrowellen. Dabei sind für das Erwärmen keine zusätzlichen Medien, wie Wasser oder dergleichen notwendig.
  • Durch die mindestens eine Zelle ist weiter ein Einsatz des Babykostwärmers unterwegs, unabhängig von einer netzgebundenen Stromversorgung möglich. Als Zelle wird im Zusammenhang mit der Erfindung eine galvanische Zelle oder ein galvanisches Element bezeichnet. Vorzugsweise sind mehrere Zellen vorgesehen, welche als Batterie (Primärzellen) oder Akkumulator (Sekundärzellen, Sekundärbatterie) geschaltet sind.
  • Mittels dem Magnetron ist eine schnelle Erwärmung der Babynahrung möglich. Beispielsweise ist eine Erwärmung eines Babybreis auf eine mundgerechte Temperatur in nur einer Minute möglich. Aufgrund der damit verbundenen kurzen Betriebszeiten des Magnetrons ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die bei herkömmlichen Mikrowellenherden vorgesehen Kühlkörper oder dergleichen entfallen. Dadurch sowie durch die Anpassung des Heizraumes an die aufzunehmenden Behälter ist es möglich, ein besonders kleinbauendes Gerät zu schaffen, welches sich sowohl als stationäre Einheit für den Hausgebrauch in kleinen Küchen, als auch als mobile Einheit für eine schnelle Zubereitung von Babynahrung unterwegs eignet.
  • Aufgrund des gezielten Einsatzes für Babynahrung, welche in Behältern mit einer Füllmenge von beispielsweise 250 ml erwärmt wird, ist ein Betreiben des Magnetrons mit einer geringen Leistung, beispielsweise mit einer Leistung von ca. 50 Watt möglich.
  • Vorzugsweise ist ein Transformator umfassend einen Hochspannungs-Inverter, einen Hochspannungs-Gleichrichter und einen Heizungs-Inverter zur Spannungserzeugung für das Magnetron vorgesehen. Die Bauteile und das Magnetron sind dabei für die Anwendung zum Erwärmen von Nahrung in kleinen Behältern geeignet ausgelegt, so dass beispielsweise das Magnetron eine Leistung von weniger als 100 W, vorzugsweise um ca. 50 W abgibt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die mindestens eine Zelle wiederaufladbar, d. h. als Sekundärzelle oder Akkumulator (Akku) ausgebildet. Für eine schnelle Wiederaufladung und eine hohe Leistungsdichte haben sich insbesondere Lithium-Ionen Akkus als vorteilhaft herausgestellt. Je nach Leistungsabgabe des Magnetrons und Ausgestaltung der Zelle bzw. der Zeilen reicht aufgrund der kurzen Betriebsdauer zum Erwärmen der Babynahrung dabei eine Akku-Ladung für ca. 5 bis 10 Anwendungen. Eine Wiederaufladung ist beispielsweise über ein Steckernetzteil möglich, wobei je nach Gestaltung des Steckernetzteils die Wiederaufladung mit Netzspannung und/oder mit Niederspannung möglich ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist der Heizraum eine elektromagnetische Abschirmung auf, welche zumindest teilweise durch eine werkzeuglos lösbare Abdeckung realisiert ist. Der Behälter ist dabei durch Abnehmen der Abdeckung einfach in den Heizraum einstellbar und der Heizraum durch Aufsetzen der Abdeckung abschirmbar. Der Heizraum umfasst in einer Ausgestaltung einen Bodenteil, auf welche die Abdeckung aufgesetzt wird. Das Bodenteil und/oder die Abdeckung umgeben dabei den eingestellten Behälter hülsenartig. Vorzugsweise sind an der Abdeckung und einem zugehörigen Bodenteil und/oder einem anderen, mit der Abdeckung zusammenwirkenden Gehäuseteil komplementäre Sicherungsmittel vorgesehen, wobei ein Betreiben des Magnetrons ohne Kontaktschluss der Sicherungsmittel verhindert ist.
  • Die Abdeckung ist in einer Ausgestaltung aus Metall, vorzugsweise aus Edelstahl, gefertigt und/oder weist in einer anderen Ausgestaltung zumindest an einer Innenseite eine Metallfolie, ein Metallblech und/oder ein Metallgitter auf. Die Außenseite der Abdeckung ist beispielsweise durch geeignete Farben und/oder Materialien ästhetisch ansprechend gestaltet. Um eine hohe Robustheit und eine leichte Pflege zu ermöglichen, ist die Abdeckung in einer bevorzugten Ausgestaltung aus Kunststoff, insbesondere aus einem spülmaschinenfesten Kunststoff, um ein leichtes Reinigen in einer Spülmaschine zu ermöglichen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind der Transformator und das Magnetron in einem geschlossenen Gehäuse angeordnet. Der Heizraum ist vorzugsweise an einer aus ästhetischen und/oder ergonomischen Gesichtspunkten geeigneten Stelle an dem Gehäuse angeordnet, wobei das Magnetron und der Transformator räumlich von dem Heizraum getrennt sind. Vorzugsweise ist das Gehäuse nicht zerstörungsfrei öffenbar. Dadurch werden mögliche Verletzungen aufgrund einer nicht sachgerechten Handhabung sicher verhindert. Zusätzlich ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass einzelne Bauteile eingegossen sind, beispielsweise in Epoxydharz, um eine ungewünschte Manipulation zu verhindern.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist die mindestens eine Zelle ebenfalls in dem Gehäuse angeordnet. Die Zelle kann dabei je nach Gestaltung als Primär- oder Sekundärzelle zugänglich oder unzugänglich angeordnet sein.
  • Vorzugsweise weist das Gehäuse einen Anschluss für ein Steckernetzteil auf. Mittels dem Steckernetzteil ist eine Sekundärzelle oder eine Sekundärbatterie aufladbar. Je nach Gestaltung ist mittels dem Steckernetzteil eine Sekundärzelle bzw. ein Akku wieder aufladbar und/oder direkt ein Betreiben des Magnetrons möglich. Dabei ist es denkbar, dass eine angelegte Spannungsversorgung erkannt und beispielsweise der Transformator entsprechend der erkannten Spannung betrieben wird.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist ein Steuerungsmodul für eine Ansteuerung des Magnetrons vorgesehen. Mittels des Steuerungsmoduls sind bestimmte Vorgaben einstellbar, wie beispielsweise eine Garzeit. Alternativ oder zusätzlich ist mittels des Steuerungsmoduls der Aufwärmvorgang startbar bzw. unterbrechbar. Weiter ist mittels dem Steuerungsmodul eine Energiezufuhr regel- oder steuerbar, so dass höchste Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind in einer Ausgestaltung Vorwahltasten vorgesehen, welche beispielsweise Voreinstellungen vornehmen, die zur Erwärmung von Brei oder zur Erwärmung von Milch geeignet sind. In einer Ausgestaltung sind die Vorwahltasten durch einen Nutzer geeignet konfigurierbar, um so innerhalb bestimmter Grenzen eine individuelle Einstellung zu ermöglichen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist eine Überwachungseinrichtung vorgesehen, um zumindest eine Überhitzung des Magnetrons und/oder des Heizraums zu detektieren und/oder zu verhindern. Vorzugsweise entfallen Kühleinrichtungen, welche üblicherweise bei Mikrowellenherden vorgesehen sind. Bei unsachgemäßem Gebrauch oder bei einem in kurzen Zeitabständen durchgeführtem mehrfachen Betrieb kann es zu einer unerwünschten Erwärmung des Magnetrons kommen. Daher ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass eine wiederholte Benutzung erst nach einer zeitlich definierten Pause oder nach einem Abkühlen auf eine definierte Temperatur möglich ist. In einer anderen Ausgestaltung ist mindestens ein Sensor vorgesehen, welcher eine Temperatur überwacht und einen Betrieb bei einer erhöhten Temperatur unterbricht.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Zeichnungen schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche Bauteile werden in den Zeichnungen einheitliche Bezugszeichen verwendet. Als Teil eines Ausführungsbeispiels beschriebene oder dargestellte Merkmale können ebenso in einem anderen Ausführungsbeispiel verwendet werden, um eine weitere Ausführungsform der Erfindung zu erhalten.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Babykostwärmers;
  • 2: eine perspektivische Darstellung des Babykostwärmers gemäß 1 beim Abnehmen einer Abdeckung;
  • 3: eine perspektivische Darstellung des Babykostwärmers gemäß 1 ohne Gehäuse;
  • 4: eine Seitenansicht des Babykostwärmers gemäß 3 ohne Gehäuse;
  • 5: eine Schnittansicht des Babykostwärmers entlang einer Linie V-V gemäß 4 und
  • 6: ein Blockschaltbild für den Babykostwärmer gemäß 1.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Babykostwärmer 1 mit einem Heizraum 2 zum Aufnehmen eines in 1 nicht dargestellten Behälters und einem Gehäuse 3. Der Heizraum 2 ist außen an dem Gehäuse 3 angeordnet. In dem Gehäuse 3 ist ein in 1 nicht dargestelltes Magnetron zum Erzeugen von Mikrowellen angeordnet. Die erzeugten Mikrowellen werden über einen in 1 nicht dargestellten Hohlleiter in den Heizraum 2 geleitet. Das Magnetron und der Hohlleiter sind durch das Gehäuse 3 gegen Eindringen von Stoffen oder Teilen jedweder Art geschützt. In dem Heizraum 2 wird durch die erzeugten Mikrowellen ein in dem Behälter befindliches Gargut erwärmt. Der Heizraum 2 weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen einteilig mit dem Gehäuse 3 ausgebildeten Bodenteil 20 sowie eine auf den Bodenteil von oben unter Bildung eines Hohlraums aufsetzbare Abdeckung 21 auf.
  • 2 zeigt schematisch den Babykostwärmer 1 gemäß 1, wobei die Abdeckung 21 teilweise abgenommen ist, so dass ein in dem Heizraum 2 angeordneter Behälter 4 sichtbar ist. Bei dem Behälter 4 handelt es sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel um eine Babyflasche mit einem Fassungsvermögen von ca. 250 ml. Wie in 2 erkennbar ist, weisen das Gehäuse 3 und die Abdeckung 21 zueinander komplementäre Rastmittel 30, 22 auf, so dass die Abdeckung 21 fest mit dem Gehäuse 3 zum Schließen des Heizraums 2 verbindbar ist. Nach dem Schließen des Heizraums 2 ist dieser abgeschirmt, so dass eingeleitete Mikrowellen nicht entweichen können. Zu diesem Zwecke ist an der Abdeckung 21 beispielsweise eine Metallfolie oder ein Metallgitter vorgesehen. In anderer Ausgestaltung ist die Abdeckung 21 aus Metall. Das Gehäuse 3 ist beispielsweise aus Kunststoff. Das Gehäuse 3 ist vorzugsweise nicht zerstörungsfrei offenbar und/oder entfernbar, so dass ein Zugriff auf die in dem Gehäuse 3 angeordneten Bauteile im Normalbetrieb versperrt ist.
  • 3 bis 5 zeigen schematisch den Babykostwärmer 1 gemäß 1 ohne das Gehäuse 3. Dabei ist 3 eine perspektivische Darstellung. 4 zeigt schematisch eine Seitenansicht. 5 zeigt schematisch eine gemäß einer Linie V-V nach 4 geschnittene Vorderansicht des Babykostwärmers 1 gemäß 4.
  • Ohne das Gehäuse ist ein schematisch dargestelltes Magnetron 5 zum Erzeugen von Mikrowellen sichtbar. Die erzeugten Mikrowellen werden über einen Hohlleiter 6 zu dem mit der Abdeckung 21 verschlossenen Heizraum 2 geleitet. Für eine Abschirmung des Hohlleiters 6 ist dieser aus Metall und/oder weist eine Metallfolie, ein Metallblech und/oder ein Metallgitter auf. Eine Versorgung des Magnetrons 5 erfolgt mittels eines Akkumulators 7, welcher in dem dargestellten Ausführungsbeispiel zehn Zellen 70, welche in Reihe geschaltet sind, umfasst. Die von dem Akkumulator 7 gelieferte Spannung wird mittels eines Transformators 8 in eine für das Magnetron 5 geeignete Spannung transformiert. Zum Aufladen des Akkumulators 7 ist vorzugsweise ein in den Figuren nicht dargestellter Anschluss für einen ebenfalls nicht dargestellten Netzstecker an dem Gehäuse vorgesehen.
  • Der Babykostwärmer 1 gemäß den 1 bis 5 ist besonders kleinbauend gestaltet. Zu diesem Zweck sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel das Magnetron 5, der Akkumulator 7 und der Transformator 8 neben dem Hohlleiter 6 angeordnet. In anderen Ausgestaltungen sind andere Anordnungen vorgesehen. Die Abmaße des Gehäuses bei der dargestellten Anordnung betragen beispielsweise ca. 100 mm bis 140 mm Breite, ca. 150 mm bis 200 mm Länge und ca. 90 mm bis 120 mm Höhe. Ein Gewicht des Babykostwärmers 1 liegt vorzugsweise unter 3 kg.
  • 6 zeigt schematisch ein Blockschaltbild für einen erfindungsgemäßen Babykostwärmer. Dabei wird für eine Ansteuerung eines Magnetrons 5 eine von einem Akkumulator 7 kommende Spannung mittels eines Hochspannungsinverters 80 und eines Hochspannungsgleichrichters 81 umgewandelt, um eine pulsierende Gleichspannung für die Anode zu liefern. Außerdem ist ein Heizungsinverter 82, d. h. ein Inverter für eine Spannungsversorgung einer Glühkathode des Magnetrons 5, vorgesehen. Ein Ansteuern des Hochspannungsinverters 80 und des Heizungsinverters 82 erfolgt mittels eines Steuerungsmoduls 9, welches auch für eine Bedienung, beispielsweise ein Starten oder ein Stoppen des Heizbetriebs verwendbar ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden Daten und/oder Signale des Akkumulators 7 an das Steuerungsmodul 9 übermittelt. Dadurch ist beispielsweise ein Ladungszustand des Akkumulators 7 für einen Betrieb berücksichtigbar. Zudem ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, über das Steuerungsmodul 9 einem Nutzer beispielsweise durch Signalleuchten oder dergleichen einen Ladungszustand anzuzeigen.
  • Für ein Aufladen des Akkumulators 7 ist weiter eine Akkumulatorladesteuerung 71 vorgesehen. Durch die Akkumulatorladesteuerung 71 ist vorzugsweise erfassbar, ob ein Aufladen mittels einer Netzspannung von ca. 230 Volt oder mittels einer Niederspannung von ca. 12 Volt, beispielsweise mittels einer Autobatterie, erfolgt.
  • Zum Erwärmen von Babynahrung wird der Behälter 4 in den Heizraum 2 eingestellt und der Heizraum 2 mittels der Abdeckung 21 verschlossen. Der Heizraum 2 ist so bemessen, dass insbesondere Babygläser mit Fertignahrung und Babyflaschen ohne Umfüllen direkt in den Heizraum 2 eingestellt und erwärmt werden können. Über ein Steuerungsmodul 9 erfolgt ein Einschalten, wobei in einer Ausgestaltung mittels geeignet konfigurierbarer Vorwahltasten eine bestimmte Heizdauer festlegbar ist.
  • Die Heizdauer ist relativ gering und liegt beispielsweise bei nur ca. 1 Minute. Dadurch ist es möglich, Babynahrung schnell zuzubereiten. Zudem kann für bestimmte Nahrung die Heizdauer so festgelegt werden, dass ein Überhitzen der Nahrung verhindert wird.
  • Der Akkumulator 7 ist vorzugsweise so bemessen, dass mindestens 5 Aufwärmvorgänge, vorzugsweise bis zu 10 Aufwärmvorgänge, durchführbar sind, bevor der Akkumulator 7 neu aufgeladen werden muss.

Claims (12)

  1. Babykostwärmer mit einem Heizraum (2) zum Aufnehmen eines Behälters (4), insbesondere zum Aufnehmen einer Babyflasche oder eines Babykost-Glases, dadurch gekennzeichnet, dass ein von mindestens einer Zelle (70) versorgtes Magnetron (5) zum Erzeugen von Mikrowellen vorgesehen ist, welche in den Heizraum (2) einleitbar sind.
  2. Babykostwärmer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Transformator (8) umfassend einen Hochspannungsinverter (80), einen Hochspannungsgleichrichter (81) und einen Heizungsinverter (82) zur Spannungserzeugung für das Magnetron (5) vorgesehen ist.
  3. Babykostwärmer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Zelle (70) wiederaufladbar ist.
  4. Babykostwärmer nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizraum (2) eine elektromagnetische Abschirmung aufweist, welche zumindest teilweise durch eine werkzeuglos lösbare Abdeckung (21) realisiert ist.
  5. Babykostwärmer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (21) aus Metall, vorzugsweise aus Edelstahl, ausgebildet ist und/oder zumindest an einer Innenseite eine Metallfolie, ein Metallblech und/oder ein Metallgitter aufweist.
  6. Babykostwärmer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Transformator (8) und/oder das Magnetron (5) in mindestens einem geschlossenen Gehäuse (3) angeordnet sind.
  7. Babykostwärmer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) nicht zerstörungsfrei öffenbar ist.
  8. Babykostwärmer nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Zelle (70) in dem Gehäuse (3) angeordnet ist.
  9. Babykostwärmer nach einem der Ansprüche 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) einen Anschluss für ein Steckernetzteil aufweist.
  10. Babykostwärmer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Steuerungsmodul (9) für eine Ansteuerung des Magnetrons (5) vorgesehen ist.
  11. Babykostwärmer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerungsmodul (9) Vorwahltasten aufweist.
  12. Babykostwärmer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Überwachungseinrichtung vorgesehen ist, um zumindest eine Überhitzung des Magnetrons (5) zu detektieren und/oder zu verhindern.
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