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DE202009009271U1 - Einbandhülle - Google Patents

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DE202009009271U1
DE202009009271U1 DE200920009271 DE202009009271U DE202009009271U1 DE 202009009271 U1 DE202009009271 U1 DE 202009009271U1 DE 200920009271 DE200920009271 DE 200920009271 DE 202009009271 U DE202009009271 U DE 202009009271U DE 202009009271 U1 DE202009009271 U1 DE 202009009271U1
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DE200920009271
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RUDOLF SELLNER GES MBH
Rudolf Sellner Gesmbh
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RUDOLF SELLNER GES MBH
Rudolf Sellner Gesmbh
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D3/00Book covers
    • B42D3/04Book covers loose

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  • Cartons (AREA)

Abstract

Einbandhülle für Bücher, umfassend einen faltbaren Bogen (1) mit
a) einem rechteckigen, ersten Deckfeld (10) zur außenseitigen Anlage an einem ersten Deckel eines einzubindenden Buches,
b) einem mit dem ersten Deckfeld (10) in Verbindung stehenden rechteckigen, zweiten Deckfeld (9) zur außenseitigen Anlage an einem zweiten Deckel des einzubindenden Buches,
c) einer vorgefertigten, ersten Einstecktasche (2) zur mindestens teilweisen Aufnahme des ersten Deckels des einzubindenden Buches, wobei die erste Einstecktasche (2) auf einer Seite durch das erste Deckfeld (10) begrenzt ist,
d) einem randseitigen Klappfeld (3) zur Bildung einer zweiten Einstecktasche zur mindestens teilweisen Aufnahme des zweiten Deckels des einzubindenden Buches, wobei das Klappfeld (3)
i) benachbart zu dem zweiten Deckfeld (9) angeordnet ist,
ii) einen freien, äußeren Randbereich (17) aufweist, und
iii) eine Höhe K aufweist, die sich entlang des freien, äußeren Randbereiches (17) erstreckt, und
e) mindestens einem Klebestreifen (4) zur...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einbandhülle für Bücher. Die Einbandhülle kann aber auch zum Einbinden von Heften, Ordnern, Broschüren, Zeitschriften oder dergleichen verwendet werden.
  • Es ist bekannt, Bücher zum Schutz vor Abnutzung und Verschmutzung einzubinden. Hierzu wird normalerweise ein Papier- oder Folienzuschnitt herangezogen, der dann von Hand gefaltet und dabei an das einzubindende Buch in seinen Abmessungen angepasst wird. Zur Festlegung des Zuschnitts an dem Buch werden üblicherweise separate Klebestreifen verwendet, die beispielsweise von einer Vorratsrolle abgezogen werden können.
  • In der DE 89 00 652 U1 ist eine Einbandhülle offenbart, die eine bereits vorgefertigte, erste Einstecktasche und ein Klappfeld zur Bildung einer zweiten Einstecktasche umfasst. In die erste Einstecktasche ist ein erster Deckel des einzubindenden Buches einzuführen, wobei das Klappfeld dann um einen Randbereich des zweiten Deckels des Buches unter Bildung der zweiten Einstecktasche zu klappen ist. An dem Klappfeld sind Haftkleberbereiche zur Fixierung des Klappfeldes an Seitenfeldern der Einbandhülle vorgesehen. Die Haftkleberbereiche sind beabstandet zueinander angeordnet und befinden sich in einander gegenüberliegenden Eckbereichen des Klappfeldes. Nachteilig bei dieser bekannten Einbandhülle ist, dass sich das Klappfeld zwischen den Haftkleberbereichen ausbeulen kann. Dies kann bei Benutzung des Buches dazu führen, dass die Einbandhülle von dem Buch gerissen wird. Außerdem kann Schmutz über die Ausbeulung in den Zwischenraum zwischen der Einbandhülle und dem Buch gelangen.
  • Die Ausbeulung wird oftmals auch von dem Benutzer als optisch störend empfunden.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einbandhülle bereitzustellen, die sicher und ohne Ausbeulungen an einem einzubindenden Buch fixiert werden kann. Ferner soll die Einbandhülle leicht und schnell an dem Buch fixierbar sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in dem Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Der Kern der Erfindung liegt darin, dass in dem Klappfeld mindestens ein Klebestreifen angeordnet ist, der sich über mindestens einen Großteil der Höhe des Klappfeldes erstreckt und zur innenseitigen Klebeverbindung mit dem einzubindenden Buch dient. Hierdurch kann eine längliche Klebeverbindung mit dem Buch geschaffen werden, die Ausbeulungen des Klappfeldes verhindert. Die Einbandhülle kann auf einfache Weise durch das Klappfeld an Bücher mit unterschiedlicher Größe angepasst werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 2 wird erreicht, dass über die Höhe des Klappfeldes im Wesentlichen keine klebefreien Bereiche verbleiben. Unfixierte Bereiche existieren bei dem eingebundenen Buch nicht, so dass auch keine Ausbeulungen bei der Einbandhülle auftreten können.
  • Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 5 wird der mindestens eine Klebestreifen ursprünglich – also vor Gebrauch der Einbandhülle – geschützt. Er kann somit nicht vor Gebrauch beschädigt werden oder schon seine Klebewirkung verlieren.
  • Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 10 wird erreicht, dass der mindestens eine Schutzstreifen im Bereich der mindestens einen Greifausnehmung von einem Benutzer leicht ergriffen und von dem mindestens einen Klebestreifen problemlos abgezogen werden kann.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Die 1 zeigt eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße, aufgeklappte Einbandhülle vor Gebrauch.
  • Die Einbandhülle ist aus einem einstückigen, faltbaren Bogen 1 gebildet, der aus einem Folienmaterial oder Papiermaterial bestehen kann. Die Einbandhülle weist eine erste, endseitige Einstecktasche 2 und ein gegenüberliegend zu der Einstecktasche 2 angeordnetes freies Klappfeld 3 zur Bildung einer zweiten Einstecktasche auf. Mit der Einbandhülle kann ein Buch eingebunden werden. Dafür ist ein äußerer Randbereich eines ersten Deckels des Buches in die erste Einstecktasche 2 zu (ihren, während das Klappfeld 3 um einen äußeren Randbereich eines zweiten Deckels des Buches zu klappen ist. Zur anschließenden örtlichen Festlegung des Klappfeldes 3 ist mindestens ein länglicher Klebestreifen 4 an dem Klappfeld 3 vorgesehen, der mit dem zweiten Deckel des Buches innenseitig klebend zu verbinden ist.
  • Der Bogen 1 ist rechteckig. Er weist somit zwei einander gegenüberliegende Längsränder 5, 6 und zwei einander gegenüberliegende Querränder 7, 8 auf, die senkrecht zu den Längsrändern 5, 6 verlaufen. Die Längsränder 5, 6 verlaufen ebenso wie die Querränder 7, 8 jeweils parallel zueinander.
  • An den Querrand 7 des Bogens 1 schließt sich das Klappfeld 3 an, das rechteckig ist. An das Klappfeld 3 schließt sich ein rechteckiges Deckfeld 9 direkt an. An das Deckfeld 9 grenzt direkt ein weiteres rechteckiges Deckfeld 10 an. An das Deckfeld 10 schließt sich direkt ein weiteres rechteckiges Klappfeld 11 an, das auf das Deckfeld 10 geklappt ist und dort fixiert ist. Die Deckfelder 9, 10 weisen hier jeweils eine größere Breite in Richtung der Längsränder 5, 6 als die Klappfelder 3, 11 auf.
  • Der Bogen 1 hat ferner eine Innenseite 12 und eine der Innenseite 12 gegenüberliegende Außenseite 13.
  • An den Längsrändern 5, 6 des Bogens 1 läuft jeweils ein schmales Gewebeband 14 entlang, das an der Innenseite 12 und der Außenseite 13 des Bogens 1 jeweils randseitig anliegt und dort durch eine Naht 15 örtlich festgelegt ist. Durch die beiden Gewebebänder 14 ist auch das Klappfeld 11 in seiner umgeklappten, in 1 gezeigten Stellung gehalten. Das Klappfeld 11 ist in Richtung auf die Innenseite 12 des Bogens 1 geklappt. Anstelle der Gewebebänder 14 können auch entsprechende Klebebänder vorgesehen sein, die dann durch Klebung an den Längsrändern 5, 6 fixiert sind. Das Klappfeld 11 kann aber auch anders festgelegt werden.
  • Der Bogen 1 hat eine freie Höhe H, die im Wesentlichen durch den Abstand der Nähte 15 der Gewebebänder 14 zueinander bestimmt ist. Auch die einzelnen Felder 3, 9, 10, 11 des Bogens 1 haben die freie Höhe H. Die freie Höhe H entspricht der maximalen Höhenabmessung eines einzubindendes Buchs, die noch von der Einbandhülle aufgenommen werden kann.
  • Sie ist geringfügig kleiner als der Abstand der Längsränder 5, 6 zueinander, der als Höhe K bezeichnet wird. Bei Einsatz der Klebebänder für die Gewebebänder 14 ist die freie Höhe H der innere Abstand der Klebebänder zueinander. Die Höhen H, K erstrecken entlang des Querrands 7.
  • Durch das Umklappen des Klappfeldes 11 liegt eine äußere Anschlagkante 16 vor, die sich zwischen dem Klappfeld 11 und dem Deckfeld 10 erstreckt. Die Anschlagkante 16 verläuft zwischen den Längsrändern 5, 6 und grenzt das Deckfeld 10 und das Klappfeld 11 voneinander ab. Die Einstecktasche 2 ist nach oben durch das obere Gewebeband 14, nach unten durch das untere Gewebeband 14 und nach seitlich außen durch die Anschlagkante 16 begrenzt. Ferner ist die Einstecktasche 2 durch das Klappfeld 11 und den zu diesem parallelen Teilbereich des Deckfeldes 10 begrenzt, der über dem Klappfeld 11 liegt. Die Einstecktasche 2 weist an dem Querrand 8 eine Öffnung 27 auf. Der Querrand 8 kann innenseitig an dem Deckfeld 10 anliegen und von diesem in gewissen Maße abgehoben werden kann. Die Einstecktasche 2 ist vorgefertigt.
  • Entlang des Querrands 7 erstreckt sich ein freier, benachbarter Randbereich 17. In dem äußeren Randbereich 17 ist beabstandet zu dem Querrand 7 ein Klebestreifen 4 auf der Innenseite 12 des Klappfeldes 3 unlösbar aufgebracht, der parallel zu dem Querrand 7 verläuft. Der Klebestreifen 4 erstreckt sich auch parallel zu der Anschlagkante 16 und der Öffnung 27 der ersten Einstecktasche 2. Er hat eine konstante Breite und erstreckt sich jeweils über einen Großteil der freien Höhe H des Klappfeldes 3, d. h. mindestens über 50% der freien Höhe H des Klappfeldes 3, vorzugsweise über mindestens 70% der freien Höhe H des Klappfeldes 3 und am bevorzugtesten über mindestens 90% der freien Höhe H des Klappfeldes 3. Gemäß der beschriebenen Ausführungsform erstreckt sich der Klebestreifen 4 knapp über die gesamte freie Höhe H des Klappfeldes 3. Der Klebestreifen 4 kann sich aber auch über die gesamte Höhe K des Klappfeldes 3 zwischen den Längsrändern 5, 6 erstrecken. Die gesamte Höhe K des Klappfeldes 3 ist geringfügig größer als die freie Höhe H.
  • Der Klebestreifen 4 weist einen Längsrand 18 auf, der zu dem Querrand 7 benachbart ist. Ferner hat der Klebestreifen 4 einen Längsrand 19, der dem Querrand 7 abgewandt ist. Anstelle von einem langen Klebestreifen 4 können auch mehrere kürzere Klebestreifen vorgesehen sein, die beabstandet zueinander angeordnet und auf einer Geraden liegen können. Es können aber auch mehrere parallel zueinander verlaufende, dünnere Klebestreifen vorgesehen sein.
  • Der Klebestreifen 4 ist ursprünglich von einem abziehbaren Schutzstreifen 20 vollständig bedeckt, der auf dessen Klebeseite angeordnet ist und eine konstante Breite hat. Der Schutzstreifen 20 ist wesentlicher breiter als der Abstand der Längsränder 18, 19 des Klebestreifens 4 zueinander. Der Schutzstreifen 20 weist einen Längsrand 21 und einen Längsrand 22 auf. Der Längsrand 21 des Schutzstreifens 20 verläuft ursprünglich direkt oberhalb des Längsrandes 19 des Klebestreifens 4, während der Längsrand 22 des Schutzstreifens 20 benachbart zu dem Querrand 7 verläuft. Der Schutzstreifen 20 erstreckt sich somit von dem hinteren Längsrand 19 des Klebestreifens 4 über den vorderen Längsrand 18 des Klebestreifens 4 bis ungefähr zu dem Querrand 7. Der von dem vorderen Längsrand 18 in Richtung auf den Querrand 7 überstehende Bereich des Schutzstreifens 20 ist unbefestigt bzw. frei. Es können auch mehrere Schutzstreifen vorgesehen sein, die den Klebestreifen 4 zusammen oder einzeln bedecken.
  • In dem Randbereich 17 des Klappfeldes 3 sind die freien Ecken des Klappfeldes 3 zwischen dem Querrand 7 und den Längsrändern 5, 6 unter Bildung von Greifabschrägungen 23 abgeschrägt. Die Greifabschrägungen 23 sind derart angeordnet, dass dort einander gegenüberliegende Eckbereiche 24 des Schutzstreifens 20 hervorstehen und von einer das Buch einbindenden Person ergriffen werden können. Anstelle der Greifabschrägungen 23 können auch beliebige Greifausnehmungen an dem Querrand 7 zwischen den Längsrändern 5, 6 angeordnet sein.
  • Nachfolgend wird das Anbringen einer erfindungsgemäßen Einbandhülle an ein einzubindendes Buch beschrieben. Das einzubindende Buch weist einen ersten Deckel, einen zweiten Deckel und einen zwischen den beiden Deckeln angeordneten Buchrücken auf, die zusammen den Bucheinband bilden. An dem Buchrücken ist innenseitig ein eine Vielzahl von Seiten umfassender Buchblock befestigt. Im geschlossenen Zustand des Buches liegen die Deckel gegenüberliegend an dem Buchblock an.
  • Die Einbandhüllen werden mit verschiedenen freien Höhen H hergestellt. Die freie Höhe H der Einbandhülle ist entsprechend der Höhe des einzubindenden Buches zu wählen. Ein erster Deckel des einzubindenden Buches ist über die Öffnung 27 der Einstecktasche 2 im Bereich des Querrandes 8 in die bereits vorgefertigte Einstecktasche 2 einzuführen. Der maximale Einführweg des ersten Deckels wird durch die Anschlagkante 16 begrenzt. Das Klappfeld 11 liegt dann innenseitig an einem Randbereich des ersten Deckels des einzubindenden Buches an, während das Deckfeld 10 mit der Innenseite 12 außen an den ersten Deckel anzulegen ist. Das Deckfeld 9 ist außenseitig mit der Innenseite 12 an den zweiten Deckel anzulegen, wobei ein innenseitiger Bereich der Einbandhülle zwischen dem Deckfeld 9 und dem Deckfeld 10 außen an dem Buchrücken des einzubin denden Buches anliegt. Die Lage und die Größe des Einbandhüllenbereichs für den Buchrücken ist von der Größe des einzubindenden Buches abhängig. Die Faltlinie 25 zwischen dem Deckfeld 9 und dem Deckfeld 10 gibt hier die Mitte des Einbandhüllenbereichs für den Buchrücken an. Sie ist hier nur beispielhaft in 1 eingezeichnet. Durch die Faltlinie 25, die parallel zu dem Querrand 7 ist, sind die Deckfelder 9, 10 begrenzt. Die Außenseite 13 der Deckfelder 9, 10 ist nach außen gewandt und ist bei geschlossenem Buch für einen Betrachter sichtbar.
  • Das Klappfeld 3 ist dann um die freie Kante des zweiten Deckels des Buches zu klappen, so dass das Klappfeld 3 innen an dem zweiten Deckel des Buches anliegt. Beispielhaft ist dafür die Faltlinie 26 zwischen dem Klappfeld 3 und dem Deckfeld 9 eingezeichnet, deren Lage letztendlich auch wieder von der Größe des einzubindenden Buches abhängig ist. Durch die Faltlinie 26 sind das Klappfeld 3 und das Deckfeld 9 begrenzt. Die Faltlinie 26 ist parallel zu dem Querrand 7.
  • Der Schutzstreifen 20 ist dann von dem Klebestreifen 4 abzuziehen. Dafür ist der Schutzstreifen 20 im Bereich einer Greifabschrägung 23 an einem freien, vorstehenden Eckbereich 24 zu greifen und von dem Klebestreifen 4 zu entfernen, so dass die Klebefläche des Klebestreifens 4 freigelegt wird. Der Klebestreifen 4 ist dann mit seiner klebenden Klebefläche innenseitig an den zweiten Deckel des Buches anzudrücken, wodurch das Klappfeld 3 an dem zweiten Deckel fixiert wird. Hierdurch wird quasi eine zweite Einstecktasche gebildet, die durch das Klappfeld 3 und das zu diesem parallelen Deckfeld 9 begrenzt wird. Die zweite Einstecktasche ist im Gegensatz zu der ersten Einstecktasche 2 nach unten und oben offen.
  • Durch die Einbandhülle kann ein Buch schnell und einfach eingebunden werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 8900652 U1 [0003]

Claims (14)

  1. Einbandhülle für Bücher, umfassend einen faltbaren Bogen (1) mit a) einem rechteckigen, ersten Deckfeld (10) zur außenseitigen Anlage an einem ersten Deckel eines einzubindenden Buches, b) einem mit dem ersten Deckfeld (10) in Verbindung stehenden rechteckigen, zweiten Deckfeld (9) zur außenseitigen Anlage an einem zweiten Deckel des einzubindenden Buches, c) einer vorgefertigten, ersten Einstecktasche (2) zur mindestens teilweisen Aufnahme des ersten Deckels des einzubindenden Buches, wobei die erste Einstecktasche (2) auf einer Seite durch das erste Deckfeld (10) begrenzt ist, d) einem randseitigen Klappfeld (3) zur Bildung einer zweiten Einstecktasche zur mindestens teilweisen Aufnahme des zweiten Deckels des einzubindenden Buches, wobei das Klappfeld (3) i) benachbart zu dem zweiten Deckfeld (9) angeordnet ist, ii) einen freien, äußeren Randbereich (17) aufweist, und iii) eine Höhe K aufweist, die sich entlang des freien, äußeren Randbereiches (17) erstreckt, und e) mindestens einem Klebestreifen (4) zur innenseitigen Klebeverbindung mit dem zweiten Deckel des einzubindenden Buches, wobei der mindestens eine Klebestreifen (4) in dem freien, äußeren Randbereich (17) des Klappfeldes (3) angeordnet ist und sich über mindestens einen Großteil der Höhe K des Klappfeldes (3) erstreckt.
  2. Einbandhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der mindestens eine Klebestreifen (4) im Wesentlichen über die gesamte Höhe K des Klappfeldes (3) erstreckt.
  3. Einbandhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Klappfeld (3) einen freien, äußeren Rand (7) aufweist, wobei sich der mindestens eine Klebestreifen (4) beabstandet zu dem freien, äußeren Rand (7) des Klappfeldes (3) erstreckt.
  4. Einbandhülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem freien, äußeren Rand (7) des Klappfeldes (3) mindestens eine Greifausnehmung (23) vorgesehen ist.
  5. Einbandhülle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Klebestreifen (4) ursprünglich von mindestens einem abziehbaren Schutzstreifen (20) bedeckt ist.
  6. Einbandhülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Klebestreifen (4) schmäler als der mindestens eine Schutzstreifen (20) ist.
  7. Einbandhülle nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Schutzstreifen (20) in Richtung auf den freien, äußeren Rand (7) des Klappfeldes (3) von dem mindestens einen Klebestreifen (4) vorsteht.
  8. Einbandhülle nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich der mindestens eine Schutzstreifen (20) im Wesentlichen bis zu dem freien, äußeren Rand (7) des Klappfeldes (3) erstreckt.
  9. Einbandhülle nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Schutzstreifen (20) eine konstante Breite aufweist.
  10. Einbandhülle nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Schutzstreifen (20) die mindestens eine Griffausnehmung (23) mindestens teilweise bedeckt.
  11. Einbandhülle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Einstecktasche (2) eine durch Faltung gebildete Anschlagkante (16) für den ersten Deckel des einzubindenden Buches aufweist, wobei der mindestens eine Klebestreifen (4) parallel zu der Anschlagkante (16) verläuft.
  12. Einbandhülle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klappfeld (3) zwei einander gegenüberliegende freie Endränder (5, 6) aufweist, die die Höhe K des Klappfeldes (3) definieren.
  13. Einbandhülle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogen (1) im Wesentlichen rechteckig ist.
  14. Einbandhülle nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogen (1) aus einem Folienmaterial oder Papiermaterial gebildet ist.
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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE8900652U1 (de) 1989-01-21 1989-03-09 Baier & Schneider GmbH & Co., 7100 Heilbronn Einbandhülle

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